Verwaltungsvorlage
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Verwaltungsvorlage STADT WERNE Nr. 0015/2007 zuständig Bearbeiter/in AB 32 - Bürgerbüro, Gewerbeangelegenheiten, Messen und Märkte Herr Kneip, Werner Verwaltungsfachwirt Sitzung 16.HF/04 Datum 18.01.2007 Status öffentlich Sichtvermerk Fachbereich/Abteilung Dezernent Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat 07.02.2007 21.02.2007 TOP Tagesordnungspunkt: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Werne Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Werne beschließt die beiliegende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Seite 1 STADT WERNE Verwaltungsvorlage Nr. 0015/2007 Sitzung 16.HF/04 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.01.2007 beantragt die Stadtmarketing Werne GmbH, Sonntag, den 18. März 2007, als verkaufsoffen im Sinne des Ladenschlussgesetzes zu genehmigen. An diesem Wochenende findet der Auto- und Modefrühling (17. – 18. März) statt. Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz vom 16.11.2006, ist die Vorschrift, dass verkaufsoffene Sonntage nur aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen genehmigt werden dürfen, entfallen. Die Festlegung der jährlich höchstens 4 verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage kann daher frei erfolgen. Ausgenommen von der Freigabe sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW. Bereits im vergangenen Jahr entfallen, ist die Pflicht zur Einholung von Stellungnahmen der betroffenen Gewerkschaften, der Einzelhandelsverbände und der Kirchen. Seite 2 Verwaltungsvorlage STADT WERNE Nr. 0015/2007 Sitzung 16.HF/04 Anlagen Stadt Werne Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 14.02.2007 Aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV NRW S. 516) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NRW S 54/SGV. NW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NW - OBG -) in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Werne als örtliche Ordnungsbehörde auf Beschluss des Rates der Stadt Werne vom 14.02.2007 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung für die Stadt Werne erlassen: §1 Im Gebiet der Stadt Werne dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 18.03.2007 von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Werne, 14.02.2007 Stadt Werne als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister Tappe Seite 3 STADT WERNE Verwaltungsvorlage Nr. 0015/2007 Sitzung 16.HF/04 Seite 4