Verwaltungsvorlage

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STADT WERNE
Nr.
0015/2007
zuständig
Bearbeiter/in
AB 32 - Bürgerbüro,
Gewerbeangelegenheiten, Messen
und Märkte
Herr Kneip, Werner
Verwaltungsfachwirt
Sitzung
16.HF/04
Datum
18.01.2007
Status
öffentlich
Sichtvermerk
Fachbereich/Abteilung
Dezernent
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtrat
07.02.2007
21.02.2007
TOP
Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass in der Stadt Werne
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Werne beschließt die beiliegende Ordnungsbehördliche
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
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STADT WERNE
Verwaltungsvorlage
Nr.
0015/2007
Sitzung
16.HF/04
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.01.2007 beantragt die Stadtmarketing Werne GmbH, Sonntag, den
18. März 2007, als verkaufsoffen im Sinne des Ladenschlussgesetzes zu genehmigen.
An diesem Wochenende findet der Auto- und Modefrühling (17. – 18. März) statt.
Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz vom 16.11.2006, ist die Vorschrift, dass
verkaufsoffene Sonntage nur aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen
Veranstaltungen genehmigt werden dürfen, entfallen. Die Festlegung der jährlich höchstens
4 verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage kann daher frei erfolgen. Ausgenommen von der
Freigabe sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag,
Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW.
Bereits im vergangenen Jahr entfallen, ist die Pflicht zur Einholung von Stellungnahmen
der betroffenen Gewerkschaften, der Einzelhandelsverbände und der Kirchen.
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STADT WERNE
Nr.
0015/2007
Sitzung
16.HF/04
Anlagen
Stadt Werne
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 14.02.2007
Aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz –
LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV NRW S. 516) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung
mit Nr. 4.6.4. des Teils III der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000
(GV. NRW S 54/SGV. NW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NW - OBG -) in der zurzeit gültigen
Fassung, wird von der Stadt Werne als örtliche Ordnungsbehörde auf Beschluss des Rates der
Stadt Werne vom 14.02.2007 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung für die Stadt Werne
erlassen:
§1
Im Gebiet der Stadt Werne dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 18.03.2007 von 13:00 bis
18:00 Uhr geöffnet sein.
Werne, 14.02.2007
Stadt Werne
als örtliche Ordnungsbehörde
Der Bürgermeister
Tappe
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