Anlage 5
Transcrição
Anlage 5
Bebauungsplan Unna-Hemmerde Nr. 14 B „Heckenstraße / nördlich Westhemmerder Weg“ Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – 04.11.2015 – Bauherr: Michalski Immobilien GmbH Werler Str. 50 59423 Unna Bearbeitung: Grünplanung Schöttler Freiraum & Landschaft Dipl.-Ing. Stefan Schöttler Dipl.-Ing. Stefan Schöttler Düsseldorfer Str. 66 • 41334 Nettetal Tel: 0 21 53 - 95 72 94 • Fax: 95 72 96 e-mail: [email protected] Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Inhalt 1 EINLEITUNG ............................................................................................................. 3 1.1 Anlass und Inhalt des Auftrages .................................................................................................... 3 1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ................................................................... 3 2 PRÜFUNG DER ERHEBLICHKEIT ZU ERWARTENDER AUSWIRKUNGEN AUF SCHUTZWÜRDIGE BIOTOPE.................................................................................. 5 2.1 Auszug aus dem Biotopkataster NRW .......................................................................................... 5 2.2 Sonstige Daten aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) .................................... 7 2.3 Ist-Zustand der Flächen des schutzwürdigen Biotops BK-4412-572 ......................................... 7 2.4 Inhalte des Bebauungsplanes (Soll-Zustand)............................................................................... 9 2.5 Auswirkungen auf das schutzwürdige Biotop............................................................................ 11 2.6 Kompensation ................................................................................................................................ 12 3 BAULEITPLANERISCHE RESTRIKTIONEN ......................................................... 15 3.1 Planungsrechtlicher Ausgangszustand gem. B-Plan VB-HE001 .............................................. 15 3.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ........................................................................................ 17 3.3 Kompensation ................................................................................................................................ 18 4 ZUSAMMENFASSUNG........................................................................................... 20 5 QUELLEN ............................................................................................................... 22 ANHANG 1 AUSZUG AUS DEM BIOTOPKATASTER NRW .................................... 23 ANHANG 2 LAGEPLAN „BIOTOPTYPEN“ (M 1:1.000)........................................... 25 04.11.2015 Seite 2 von 25 Grünplanung Schöttler 1 Einleitung 1.1 Anlass und Inhalt des Auftrages Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die Michalski Immobilien GmbH aus Unna beabsichtigt, an der Heckenstraße 5 und 7 auf dem Gelände des ehemaligen Gartenbaubetriebes Linden zusätzliche Wohnbauflächen im Ortsteil Unna-Hemmerde anzubieten. Mit dieser Zielsetzung ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Unna-Hemmerde Nr. 14 B „Heckenstraße / nördlich Westhemmerder Weg“ (BP-HE014B) im Sinne des § 30 (1) BauGB aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. In diesem Fall entfällt die Erstellung eines Umweltberichts mit der Darstellung und Beurteilung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die biologische Vielfalt gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB. Die Umsetzung des Bebauungsplanes führt jedoch durch Versiegelung und die Anlage von Hausgärten zur dauerhaften Inanspruchnahme von Teilflächen eines im Biotopkataster NRW geführten „schutzwürdigen Biotops“ (BK-4412-572), so dass nachfolgend die Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen bzw. Biotope in Form einer Einzelfallprüfung ermittelt wird. Eine Artenschutzprüfung gem. § 44 BNatSchG wurde in einem separaten Gutachten (SCHÖTTLER ET AL. 2015) durchgeführt. 1.2 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes/Plangebietes (roter Kreis). 04.11.2015 Seite 3 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes BP-HE014B gehört administrativ zur Kreisstadt Unna und liegt ca. 8,5 km östlich der Stadtmitte im Ortsteil Hemmerde. Er wird im Norden von der Heckenstraße und im Westen von den Wohnbaugrundstücken am Wannweg begrenzt. Im Süden und Osten schließen sich die Gartenflächen der Siedlungen am Westhemmerder Weg und der Hemmerder Dorfstraße an. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 812/341, 922 und 1105, Flur 7 der Gemarkung Hemmerde und wird im Südosten vom Ameckebach begrenzt. Im Zentrum des Geltungsbereiches liegen die zum Teil denkmalgeschützten Baukörper der Hofstelle Linden. Westlich schließen sich Garten- und Grünlandflächen an, östlich Gewächshäuser und Lagerflächen des ehemaligen Gartenbaubetriebes. Abb. 2: Luftbild vom Untersuchungsraum mit Geltungsbereich des B-Plans (rote Abgrenzung). 04.11.2015 Seite 4 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2 Prüfung der Erheblichkeit zu erwartender Auswirkungen auf schutzwürdige Biotope 2.1 Auszug aus dem Biotopkataster NRW Das Fachinformationssystem „Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen“ (Biotopkataster NRW) enthält Daten über Lebensräume und deren wildlebende Tier- und wildwachsende Pflanzenarten, die für den Biotop- und Artenschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die Datenerhebungen wurden mittels Biotopkartierungen auf Flächen durchgeführt, die im Vergleich zu ihrem Umfeld einen sprunghaften Anstieg der lebensraumtypischen Biodiversität zeigen und eine große Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz besitzen. Auswirkungen des Biotopkatasters auf Planungen: Die Ergebnisse der Biotopkartierung besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Schutzwürdige Biotope sind nicht gleichzusetzen mit Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen. Ein rechtsverbindlicher Schutz dieser Gebiete erfolgt erst bei Schutzausweisung nach dem Landschaftsgesetz NRW durch die zuständigen Landschaftsbehörden. Die Ergebnisse der Biotopkartierung zeigen aber den Handlungsbedarf zur Ausweisung von Schutzgebieten auf. Daneben ist das Biotopkataster des LANUV eine zu beachtende Grundlage der Regionalplanung, der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung. Es ist eine zentrale Entscheidungshilfe bei behördeninternen Beurteilungen von Planungen, welche zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Es ist bei allen Planungen zu berücksichtigen, in denen die Belange von Naturschutz und Landespflege berührt werden sollen (LANUV 2013). BK-4412-572: Grünland-Obstwiesenkomplex an der "Heckenstraße" und "Auf dem Winkel" (gesamter Report aus dem Biotopkataster s. Anhang) Das bei der Aufstellung des Bebauungsplanes BP-HE014B zu berücksichtigende Biotop mit der Objektkennung BK-4412-572 wird im Biotopkataster NRW in 3 Teilflächen dargestellt. Die südlichste Fläche (nicht Bestandteil der Abb. 3) dient mittlerweile der Wohnbebauung. Die Kartierungen wurden am 02.07.1993 und am 01.10.2003 durchgeführt. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um kein geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach § 62 Landschaftsgesetz NRW. Bezogen auf die Flächen, die innerhalb des Geltungsbereichs des B-Planes liegen, heißt es in der Objektbeschreibung des Katasterauszuges: „Im Norden an der Heckenstraße liegt eine Obstwiese mit einem gut gepflegten Bestand an Obstbäumen. Es sind sowohl ältere Bäume, als auch jüngere Neupflanzungen zu finden. Neben Apfel-, Pflaumen-, Kirsch- und Birnbäumen gibt es auch Walnussbäume. Zur Straße hin wird die Wiese von einer einreihigen Weißdornhecke begrenzt. Im Norden befindet sich eine ältere Mauer mit Mauerfarnen.“ Zum Zeitpunkt der Kartierung führte der tief eingeschnittene und begradigte Ameckebach kein Wasser. „Der Bach wird völlig von den auf der Böschungsoberkante wachsenden Gehölzen, meist Eschen, beschattet. Fließgewässertypische Arten fehlen.“ 04.11.2015 Seite 5 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Als Schutzziel gilt „der Erhalt und die Wiederherstellung eines Grünlandkomplexes mit Obstbäumen als Reste einer bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.“ Die kulturhistorisch wertvollen Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial sind von lokaler Bedeutung als Trittsteinbiotop zwischen den Wohnbauflächen und wertvoll für Höhlenbrüter (LANUV 2013). Abb. 3: Darstellung der schutzwürdigen Bereiche im Biotopkataster NRW (LANUV 2013). Für die schutzwürdigen Flächen, die innerhalb des B-Plangebietes liegen, wurden auf Grundlage des kartierten Arteninventars folgende Biotoptypen für das Biotopkataster definiert: − Streuobstwiese, Fläche: = 0.8054 ha, mit Obstbaum-Hochstämmen Arten: Süß-Kirsche (Prunus avium), Garten-Birnbaum (Pyrus communis agg.), GartenApfel (Malus domestica), Pflaume (Prunus domestica), Walnuss (Juglans regia), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), AckerKratzdistel (Cirsium arvense), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Kriechende Quecke (Elymus repens), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen-Knaulgras (Dactylis glomerata), Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius subsp. elatius) − Gehölzstreifen, Fläche: = 0.0805 ha, mit verschiedenartiger Bestockung Arten: Esche (Fraxinus excelsior subsp. excelsior), Haselnuss (Corylus avellana), Kanadische Pappel (Populus canadensis / P. deltoides x nigra), Sal-Weide (Salix caprea 04.11.2015 Seite 6 von 25 Grünplanung Schöttler − − Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag subsp. caprea), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Brombeere (Rubus sectio Rubus) Bach, Fläche: = 0.0268 ha, temporär wasserführend und begradigt Mauer, Trockenmauer, Fläche: = 0.0268 ha, mit Mauerfarnen Arten: Schöllkraut (Chelidonium majus), Mauerraute (Asplenium ruta-muraria subsp. ruta-muraria), Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes) 2.2 Sonstige Daten aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) BT-4412-0126-1995: Teich am Hof Linden Die Aufnahme des Biotops erfolgte im Zuge der Stillgewässerkartierung im Kreis Unna im März 1995. Der Teich wird im Report als bedingt naturnah, mäßig beeinträchtigt bewertet (KREIS UNNA 2015A). Heute sind ¾ des Ufers mit einer verfugten Natursteinmauer verbaut. Das hypertrophe Gewässer ist durch einen hohen Verschmutzungsgrad gekennzeichnet und kann 20 Jahre nach der Kartierung nur noch als naturfernes und starkbeeinträchtigtes Biotop bewertet werden, welches in den nachfolgenden Ausführungen nicht weiter berücksichtigt wird. VB-A-4412-015: Waldbereich Schelk und Umfeld Der Biotopverbund „Waldbereich Schelk und Umfeld“ (VB-A-4412-015) findet gemäß Darstellungen der LINFOS-Datenbank im Plangebiet im Bereich der Lagerflächen Gartenbaubetriebes seinen nördlichen Abschluss. Die überwiegend versiegelten Flächen für den Biotopverbund nicht von essenzieller Bedeutung. Der Schutz und Erhalt Ameckebachs samt Gehölzsaum soll planungsrechtlich gesichert werden. 2.3 den des sind des Ist-Zustand der Flächen des schutzwürdigen Biotops BK-4412-572 Zwölf Jahre nach der letzten Aktualisierung der Daten im Biotopkataster erscheint ein verändertes Bild der schutzwürdigen Flächen. Es sind lediglich Reste einer Obstwiese, vornehmlich im Bereich der Hofzufahrt, anzutreffen. Dazwischen liegen baumlose, artenarme und gedüngte Grünlandflächen (s. Abb. 4). Ein nicht unerheblicher Flächenanteil wurde mittlerweile in Garten mit Zierrasen und -gehölzen umgewandelt. Der Grundstücksabschluss wird im Norden und Westen durch eine Schnitthecke aus Weißdorn hergestellt, die zu Jahresbeginn in Abschnitten auf den Stock gesetzt wurde. Die im Kataster erwähnte Trockenmauer ist nicht mehr vorhanden. Der Gehölzbestand entlang des Ameckebachs hingegen entspricht noch der Beschreibung und der Artenliste des Biotopkatasters. Der Bach ist zwischen Westhemmerder Weg und Hemmerder Dorfstraße auf nur etwa 100 m unverrohrt, dort aber durch künstliche Barrieren für die Fischfauna und Uferverbau aus Beton naturfern geprägt ist (s. Abb. 5). Die unverbauten Uferbereiche sind steil angeböscht und nur spärlich mit krautiger Vegetation bedeckt. Die Fließgeschwindigkeit ist relativ hoch. 04.11.2015 Seite 7 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Abb. 4: Grünlandflächen entlang der Heckenstraße. Im Hintergrund Obstgehölze im Bereich der Hofeinfahrt. Links Nadelgehölze zwischen Grünland und Zierrasen. Abb. 5: Der Ameckebach mit Gehölzsaum aus einheimischen zum Teil älteren Gehölzen. Zwischen den beiden im Kataster dargestellten Teilflächen befinden sich neben den Hofgebäuden und den Gewächshäusern die Fahr- und Lagerflächen des ehemaligen Gartenbaubetriebes, die versiegelt, mit Schotter teilversiegelt oder erheblich verdichtet sind und rund ein Viertel der Gesamtfläche des Plangebietes einnehmen. 04.11.2015 Seite 8 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Der Lageplan im Anhang stellt die Biotope des Planungsgebietes (Status quo) im Kontext mit den Abgrenzungen des schutzwürdigen Biotops BK-4412-572 aus dem Biotopkataster NRW (rote Linie) dar. Um den aktuellen Zustand der gem. LANUV (2013) schutzwürdigen Flächen mit dem SollZustand nach Realisierung des B-Planes zu vergleichen, wird die Biotoptypenwertliste der Broschüre „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT 2003) herangezogen und die einzelnen Biotope numerisch bewertet (s. Tab 1). Die Grundwerte sind insbesondere von den Faktoren Seltenheit und Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen abgeleitet. In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp einen Grundwert auf einer Skala von 0 bis 1. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 1 dem höchsten Wert für Naturschutz und Landschaftspflege. Diese Werte bilden zusammen mit den jeweiligen Flächengrößen den Gesamtflächenwert. Tab. 1: Biotopflächenwerte des Ausgangszustands der nördlichen Teilfläche des schützenswerten Biotops BK-4412-572 1 2 3 4 5 6 A Ausgangszustand schutzwürdiges Biotop (Ist-Zustand) Nr. Code Biotoptyp (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) Fläche Grundwert Einzelflächenwert (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp.4 x Sp. 5) 01 1.1 versiegelte Fläche 421 0,0 0,00 02 1.5 unversiegelter Weg 148 0,2 29,60 03 3.2 Intensivgrünland (Fettwiese) 5.594 0,4 2.237,60 04 4.1 1.734 0,2 346,80 05 8.2 Ziergarten (strukturarm) Einzelbäume (einheimisch), Obstbäume Hecke mit Formschnitt 793 0,8 634,40 196 0,3 58,80 06 Gesamtfläche (Σ Sp. 4) 8.886 Gesamtflächenwert A (Σ Sp. 6) 2.4 3.307,20 Inhalte des Bebauungsplanes (Soll-Zustand) Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes BP-HE014B wird umgeben durch die Bebauung der Heckenstraße, der Hemmerder Dorfstraße, des Wannweges und des Westhemmerder Weges. Diese Bebauung stellt sich überwiegend in ein- bis zweigeschossiger offener Bauweise dar und ist als Allgemeines Wohngebiet einzustufen. Auf Grundlage der Darstellung des Flächennutzungsplanes mit gemischten Bauflächen wird für den östlichen und südlichen, parallel zur vorhandenen Wohnbebauung verlaufenden Bereich des Bebauungsplans allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 04.11.2015 Seite 9 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Das Angebot der geplanten Wohnbauflächen in Verbindung mit der Festsetzung von Einzelhäusern ermöglicht die Errichtung von bis zu 26 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern sowie ein seniorengerechtes Mehrfamilienhaus im Nordwesten. Für die Baufelder wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 bis 0,4 festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird weiterhin bestimmt durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche in Form von Baugrenzen, der maximalen Zweigeschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 – 0,8. Abb. 6: Ausschnitt aus dem B-Plan BP-HE014B Die Zufahrt des Plangebietes erfolgt im Norden über die Heckenstraße und im Süden über den Westhemmerder Weg. Die Breite der geplanten Erschließungsstraße beträgt 5,50 m. Der gewählte Straßenquerschnitt ermöglicht die Anlage von öffentlichen Stellplätzen in Kombination 04.11.2015 Seite 10 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Straßenbäumen. Für die Stadtbetriebe sind zwei 3 m breite, teilversiegelte Unterhaltungswege bis zum Böschungsrand am Ameckebach vorgesehen. Im Zentrum des Geltungsbereiches bleiben die zum Teil denkmalgeschützten Baukörper der Hofstelle in ihrer historischen Ausprägung erhalten und werden angemessen saniert oder erweitert (GRZ 0,6; GFZ 1,2). Vorhandene Gewächshäuser werden zurückgebaut. Für den Freiraum zwischen Hofanlage und der geplanten Wohnbebauung sowie den Erschließungsanlagen gilt der Erhalt aller standortgerechten, einheimischen Bäume. Darüber hinaus wird aus Gründen des Arten- und Landschaftsschutzes im B-Plan der Schutz und Erhalt des Gehölzstreifens entlang des Ameckebachs festgesetzt. Die Weißdornhecke an der Heckenstraße ist bis auf Öffnungen für die geplante Straße, Zufahrten und Zugänge zu den geplanten Gebäuden zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen. Die mit Obstbäumen bestockten Grünlandflächen zwischen den allgemeinen Wohngebieten werden als zu schützende Flächen festgesetzt, die durch Neuanpflanzungen von Obstgehölzen ergänzt werden sollen. Durch Entsiegelung ehemaliger Fahrwege und Lagerplätze des aufgegebenen Gartenbaubetriebes soll die Neuanlage einer Streuobstwiese sowie die Erweiterung der privaten Grünflächennutzung und die Anlage eines Kleinkinderspielplatzes (Kategorie C) ermöglicht werden. 2.5 Auswirkungen auf das schutzwürdige Biotop Innerhalb des schutzwürdigen Biotops führt die Realisierung der B-Planfestsetzungen durch die Errichtung von bis zu fünf Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern sowie eines seniorengerechten Mehrfamilienhauses mit angrenzenden Gartenflächen zum dauerhaften Verlust von Teilflächen des Intensivgrünlands und 10 Obstbäumen. Weitere Versiegelungen erfolgen durch den Bau der Erschließungsstraße von der Heckenstraße Richtung Süden. Zwischen diesen Gebieten sind jedoch auch Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) vorgesehen, die den Erhalt der verbleibenden Grünlandflächen bzw. Obstwiesenreste dauerhaft sichern werden. Darüber hinaus werden Ergänzungspflanzungen von hochstämmigen Obstgehölzen sowie die Extensivierung der Wiesenpflege textlich festgesetzt, die zu einer Wertsteigerung dieser Biotope aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege führen sollen. Details zu Flächengröße und Wertigkeit der beschriebenen Flächen sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. 04.11.2015 Seite 11 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Tab. 2: Biotopflächenwerte des Soll-Zustands der nördlichen Teilfläche des schützenswerten Biotops BK-4412-572 nach Realisierung der Festsetzungen des B-Plans 1 2 3 4 5 6 B Soll-Zustand gem. B-Plan Nr. Code Biotoptyp (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) 01 Fläche Grundwert Einzelflächenwert (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp.4 x Sp. 5) WA 6 (GRZ 0,4) = 2.012 m² 1.1 Mehrfamilienhaus (40%) 804 0,0 0,00 1.1 sonst. Versiegelungen (10%) 202 0,0 0,00 4.1 Ziergarten (50%) 1.006 0,2 201,20 02 WA 2 (GRZ 0,3) = 1.012 m² 0,00 1.1 Gebäude (30%) 304 0,0 0,00 1.1 sonst. Versiegelungen (10%) 101 0,0 0,00 4.1 607 0,2 121,40 1.1 Ziergarten (60%) teilw. WA 3 (GRZ 0,3) = 1.851 m² Gebäude (30%) 555 0,0 0,00 1.1 sonst. Versiegelungen (10%) 185 0,0 0,00 4.1 Ziergarten (60%) 1.111 0,2 222,20 04 1.1 versiegelte Erschließungswege 560 0,0 0,00 05 4.1 1.619 0,2 323,80 06 3.7/3.8 sonst. private Grünflächen Streuobstwiese (z.T. alt, N3 + teilw. N4) Hecke mit Formschnitt (N2) Intensivgrünland (teilw. LW2 + teilw. LW3) 1.406 0,8 1.124,80 189 0,3 56,70 237 0,4 94,80 03 07 08 3.2 0,00 Gesamtfläche (Σ Sp. 4) 8.886 Gesamtflächenwert B (Σ Sp. 6) Bilanz C (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) 2.6 2.144,90 -1.162,30 Kompensation Wie eingangs beschrieben, entfällt bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB die Durchführung einer Umweltprüfung und somit auch die integrierte Bilanzierung im Sinne der Eingriffs- und Ausgleichsregelung, aus der letztendlich kompensatorische Maßnahmen abgeleitet werden. Dennoch werden die Belange von Naturschutz und Landespflege in dieser Bauleitplanung durch die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches 04.11.2015 Seite 12 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag berücksichtigt, auch wenn die im Biotopkataster gelisteten schutzwürdigen Biotope keinen rechtsverbindlichen Schutz besitzen. Nach der verbal-argumentativen Bewertung des Ist- und Sollzustandes der schutzwürdigen Flächen ist der in erster Linie durch Versiegelung entstehende Eingriff des Vorhabens als nicht unerheblich einzuschätzen trotz der zu erwartenden Wertsteigerung einiger Teilflächen durch die Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB. Die numerische Bewertung und die Ableitung der Gesamtflächenwerte vor und nach dem geplanten Eingriff bekräftigt diese Einschätzung. Der Gesamtflächenwert des Soll-Zustands hat sich im Vergleich zur Ausgangssituation um 35% verringert (vgl. Tab. 1 und 2). Dem entstandenen Kompensationsbedarf wird durch die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB rechtsverbindliche Anlage einer ca. 2000 m² großen Streuobstwiese im unmittelbaren östlichen Anschluss an die Hofgebäude Rechnung getragen (s. Tab. 3). Die extensiv zu pflegenden, von hochstämmigen Obstbäumen bestockten Flächen werden nach umfangreichen Entsiegelungsarbeiten auf den ehemaligen Gewächshaus-, Fahr- und Lagerflächen des Gartenbaubetriebes hergestellt. Tab. 3: Verbleibende Bilanz nach Realisierung der Kompensationsmaßnahmen 1 2 3 4 5 6 Ausgleich außerhalb des schutzwürdigen Biotops Flächen-Nr. D Code Biotoptyp (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) Fläche Grundwert Einzelflächenwert (m²) (Sp.4 x Sp. 5) IST-Zustand Kompensationsfläche 01 1.1 Gewächshäuser 328 0,0 0,00 1.1 Betonpflasterflächen 100 0,0 0,00 1.2 Schotterflächen 592 0,1 59,20 4.1 Ziergarten 1.300 0,2 260,00 Σ E (lt. Biotoptypenwertliste) 2.320 Σ 319,20 SOLL-Zustand Kompensationsfläche 01 3.7 Streuobstwiese (N5) 02 3.7 Streuobstwiese (N4 teilw.) Σ Bilanz F (E - D) Gesamtbilanz (F - C) 1.664 0,7 1.164,80 656 0,7 459,20 2.320 Σ 1.624,00 1.304,80 142,50 Auch wenn diese Maßnahme außerhalb des schutzwürdigen Biotops erfolgt, bleibt die ökologische Funktion auf Grund der geringen Entfernung zu den bestehen bleibenden Obstwiesenflächen westlich der Hofgebäude im räumlichen Zusammenhang erhalten. 04.11.2015 Seite 13 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Das im Biotopkataster formulierte Schutzziel „Erhalt und Wiederherstellung eines Grünlandkomplexes mit Obstbäumen als Reste einer bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere“ wird durch diese Festsetzung des B-Planes angemessen und nachhaltig berücksichtigt. Kulturhistorisch wertvolle Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial und lokaler Bedeutung als Trittsteinbiotop zwischen den Wohnbauflächen – so bewertet vom LANUV (2013) – befinden sich zukünftig nicht mehr nur in den Randlagen des Geltungsbereichs sondern bilden Dank großflächiger Entsiegelungsmaßnahmen und der Anlage einer neuen Obstwiese im Zusammenhang mit den denkmalgeschützten Hofgebäuden den zentralen und ortsbildprägenden Bestandteil des Erschließungsgebietes. 04.11.2015 Seite 14 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 3 Bauleitplanerische Restriktionen 3.1 Planungsrechtlicher Ausgangszustand gem. B-Plan VB-HE001 Abb 7: Auszug aus dem B-Plan V+E Nr. 1 „Wannweg“ mit interner Ausgleichsfläche (roter Kreis) 04.11.2015 Seite 15 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Der Geltungsbereich des B-Plans BP-HE014B überlagert eine Teilfläche des rechtskräftigen Vorhabenbezogenen B-Plans V+E Nr. 1 „Wannweg“ (auch VB-HE001). Betroffen ist eine 1.659 m² große Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (s. Abb. 7). Textlich festgesetzt wird die Einsaat mit standortgerechtem Landschaftsrasen (z.B. RSM 7.4.1. Landschaftsrasen für Halbschatten) und die extensive Pflege, d.h. 1-2 Schnitte pro Jahr und Beweidung. Darüber hinaus sind klein bis mittelkronige, standortgerechte, heimische Laubbäume (Hochstamm, 3x verpflanzt mit durchgehendem Leittrieb, Stammumfang im Pflanzzustand 16-18 cm) zu pflanzen. Auf dieser internen Ausgleichfläche (Kompensationsfläche 9; KREIS UNNA 2015B) ist im B-Plan die Pflanzung von 9 Bäumen zeichnerisch festgesetzt. Die art- und fachgerechte Pflege ist dauerhaft zu sichern. Im neuen B-Plan wird für diesen Bereich nun allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt (s. Kap. 2.4, Abb. 6), so dass nach Realisierung der Festsetzungen durch Bebauung Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen. Auch wenn sich der Status Quo der betroffenen Fläche auf Grund falsch oder nicht durchgeführter Maßnahmen anders darstellt (artenarmes Intensivgrünland, vgl. auch Lageplan „Biotoptypen“ im Anhang), wird der gem. den o.g. Festsetzungen des VB-HE001 planungsrechtliche Ausgangszustand mit dem Soll-Zustand des neuen B-Plans bilanziert. In solch einem Fall wird die Durchführungspflicht rechtsverbindlicher Maßnahmen nicht aufgehoben, sondern auf den neuen Erschließungsträger übertragen, der die Realisierung wie vorgesehen durchzuführen oder das bei Neuplanung entstehende Kompensationsdefizit entsprechend monetär auszugleichen hat. Abb 8: Externe Ausgleichsfläche (roter Kreis)zum B-Plan V+E Nr. 1 „Wannweg“ Der Schutz und Erhalt des Gehölzstreifens entlang des Ameckebachs – z.T. eine externe Kompensationsfäche für den VB-HE001 – soll mit dem neuen B-Plan festgesetzt werden. 04.11.2015 Seite 16 von 25 Grünplanung Schöttler 3.2 Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Für den planerischen Ausgangszustand sind, wie oben begründet, die Werte des SollZustandes aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die in Anlehnung an die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT 2003) für den VB-HE001 erstellt wurde, zugrunde zu legen (s. Tab. 4). Tab. 4: Bilanzierung VB-HE001 04.11.2015 Seite 17 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Tab. 5: Bilanzierung BP-HE014B 1 2 A 3 4 5 Planerischer Ausgangszustand gem. V+E-Plan Nr. 1 "Wannweg" Nr. Code Biotoptyp (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) 01 Extensivgrünland 9 Einzelbäume (einheimisch, kleinkronig), à 12 m² Fläche Grundwert Einzelflächenwert (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) 1 2 3 (Sp.4 x Sp. 5) 1.551 0,6 930,60 108 0,7 75,60 Gesamtfläche (Σ Sp. 4) 1.659 Gesamtflächenwert A (Σ Sp. 6) B 6 4 5 1.006,20 6 Soll-Zustand gem. B-Plan HE-14B Nr. Code Biotoptyp (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) Fläche Grundwert Einzelflächenwert (m²) (lt. Biotoptypenwertliste) (Sp.4 x Sp. 5) 1.1 teilw. WA 4 (GRZ 0,4) = 1.520 m² Gebäude (40%) 608 0,0 0,00 1.1 sonst. Versiegelungen (10%) 152 0,0 0,00 4.1 Ziergarten (50%) 760 0,2 152,00 1.1 versiegelter Erschließungsweg 139 0,0 0,00 01 0,00 0,00 Gesamtfläche (Σ Sp. 4) 1.659 Gesamtflächenwert B (Σ Sp. 6) Bilanz C (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) 152,00 -854,20 Bei der Überplanung der 1.659 m² großen Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen B-Plans V+E Nr. 1 „Wannweg“ durch allgemeines Wohngebiet, verbleibt eine negative Eingriffsbilanz von -854,20 Wertpunkten. 3.3 Kompensation Mit der Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen dem Kreis Unna und der Stadt Unna wird die Umsetzung externer Ausgleichsmaßnahmen durch den Kreis Unna im Auftrag der Stadt Unna geregelt. Im Einvernehmen mit der Stadt Unna erwirbt der Kreis Unna zukünftige Ausgleichsflächen und legt die Ausgleichsmaßnahmen fest. 04.11.2015 Seite 18 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die Abrechnung der Leistungen des Kreises Unna richtet sich nach dem tatsächlich benötigten Ausgleichsbedarf. Bezugsgröße für die Abrechnung sind die auszugleichenden Biotopwertpunkte, ermittelt in Tab. 5 gem. KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT 2003. Die Kosten eines Biotopwertpunktes wurden zwischen den Vertragsparteien mit pauschal 17 Euro vereinbart. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Unna-Hemmerde Nr. 14 B verbleibt eine negative Bilanz von 854,20 Biotopwertpunkten. Dies entspricht einer Ausgleichszahlung von 14.521,40 Euro. 04.11.2015 Seite 19 von 25 Grünplanung Schöttler 4 Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Zusammenfassung Die Umsetzung des Bebauungsplanes führt durch Versiegelung und die Anlage von Hausgärten zur dauerhaften Inanspruchnahme von Teilflächen eines im Biotopkataster NRW geführten „schutzwürdigen Biotops“ (BK-4412-572), so dass die Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen bzw. Biotope in Form einer Einzelfallprüfung ermittelt wurde. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um kein geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach § 62 Landschaftsgesetz NRW. Das Biotopkataster beschreibt das auf 3 Teilflächen liegende schutzwürdige Biotop mit der Bezeichnung „Grünland-Obstwiesenkomplex an der Heckenstraße und Auf dem Winkel“ als eine Obstwiese mit einem gut gepflegten Bestand an Obstbäumen, abgegrenzt von einer einreihigen Weißdornhecke und einer älteren Mauer mit Mauerfarnen. Der nur temporär wasserführende Ameckebach werde auf der Böschungsoberkante von standorttypischen Gehölzen beschattet. Zwölf Jahre nach der letzten Aktualisierung der Daten sind lediglich Reste einer Obstwiese anzutreffen. Dazwischen liegen baumlose, artenarme Grünlandflächen sowie ein Garten mit Zierrasen und -gehölzen. Die im Kataster erwähnte Trockenmauer ist nicht mehr vorhanden. Lediglich der Gehölzbestand entlang des Ameckebachs entspricht noch der Beschreibung des Biotopkatasters. Innerhalb des schutzwürdigen Biotops führt die Realisierung der B-Plan-Festsetzungen zum dauerhaften Verlust von Teilflächen des Intensivgrünlands und 10 Obstbäumen. Im Gegenzug wird der Erhalt des Ameckebachs und des bachbegleitenden Gehölzstreifens sowie der verbleibenden Grünland- bzw. Obstwiesenreste gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB planerisch gesichert. Auch wenn diese Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zu Wertsteigerungen von Teilflächen führt, so verbleibt ein erheblicher Verlust des Gesamtflächenwertes aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung und somit auch die integrierte Bilanzierung im Sinne der Eingriffs- und Ausgleichsregelung, aus der letztendlich kompensatorische Maßnahmen abgeleitet werden. Auch wenn die im Biotopkataster gelisteten schutzwürdigen Biotope keinen rechtsverbindlichen Schutz besitzen, werden dennoch die Belange von Naturschutz und Landespflege in diesem Bebauungsplan durch die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches berücksichtigt. Durch die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB rechtsverbindliche Anlage einer ca. 2.000 m² großen Streuobstwiese auf zuvor überwiegend versiegelten Flächen im unmittelbaren östlichen Anschluss an die Hofgebäude wird dem entstandenen Kompensationsbedarf Rechnung getragen. Das im Biotopkataster formulierte Schutzziel „Erhalt und Wiederherstellung eines Grünlandkomplexes mit Obstbäumen als Reste einer bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum 04.11.2015 Seite 20 von 25 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für Pflanzen und Tiere“ wird durch die Festsetzungen des B-Planes angemessen und nachhaltig berücksichtigt. Im Südwesten des Plangebietes wird eine 1.659 m² große Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB aus dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen B-Plans V+E Nr. 1 „Wannweg“ durch die Festsetzung von „Allgemeinem Wohngebiet“ überplant. Der nach Realisierung dieser Festsetzungen zu erwartende Kompensationsbedarf wurde nach der „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT 2003) bilanziert und ist monetär auszugleichen. Bezugsgröße für die Ausgleichszahlung sind die auszugleichenden Biotopwertpunkte aus der Bilanzierung. Die Kosten eines Biotopwertpunktes betragen 17 Euro. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Unna-Hemmerde Nr. 14 B verbleibt eine negative Bilanz von 854,20 Biotopwertpunkten. Dies entspricht einer Ausgleichszahlung von 14.521,40 Euro. 04.11.2015 Seite 21 von 25 Grünplanung Schöttler 5 Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Quellen LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2013): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/start. Recklinghausen KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT (2003): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung. Unna KREIS UNNA (2015A): GeoService Kreis Unna. Daten aus der LINFOS-Datenbank. http://www.geoservice.kreis-unna.de, Abfrage am 24.09.2015. Unna KREIS UNNA (2015B): Ausgleichs- und Kompensationsflächenkataster Kreis Unna. Abfrage am 05.10.2015 bei Herrn Dr. Schult. Unna SCHÖTTLER, S., DREYER, S., LAMMERT DR., N. (2015): Bebauungsplan Unna-Hemmerde Nr. 14 B „Heckenstraße / nördlich Westhemmerder Weg“. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP I + II). Entwurf. Büro Grünplanung Schöttler. Nettetal Bearbeitung: Grünplanung Schöttler Nettetal, 04.11.2015 Grünplanung Schöttler Freiraum & Landschaft Stefan Schöttler, Dipl.-Ing. 04.11.2015 Dipl.-Ing. Stefan Schöttler Düsseldorfer Str. 66 • 41334 Nettetal Tel: 0 21 53 - 95 72 94 • Fax: 95 72 96 e-mail: [email protected] Seite 22 von 25 Grünplanung Schöttler Anhang 1 04.11.2015 Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Auszug aus dem Biotopkataster NRW Seite 23 von 25 Grünplanung Schöttler 04.11.2015 Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 24 von 25 Grünplanung Schöttler Anhang 2 04.11.2015 Bebauungsplan He-14B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Lageplan „Biotoptypen“ (M 1:1.000) Seite 25 von 25 Bebauungsplan Unna-Hemmerde Nr. 14 B „Heckenstraße / nördlich Westhemmerder Weg“ Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP I + II) – 04.11.2015 – Bauherr: Michalski Immobilien GmbH Werler Str. 50 59423 Unna Bearbeitung: Grünplanung Schöttler Freiraum & Landschaft Dipl.-Ing. Stefan Schöttler Dipl. Biol. Sabine Dreyer Dipl. Biol. Dr. Nicola Lammert Dipl.-Ing. Stefan Schöttler Düsseldorfer Str. 66 • 41334 Nettetal Tel: 0 21 53 - 95 72 94 • Fax: 95 72 96 e-mail: [email protected] Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Inhalt 1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG ............................................................ 4 1.1 Anlass und Inhalt des Auftrages .................................................................................................... 4 1.2 Rechtlicher Rahmen und Methodik ............................................................................................... 4 1.3 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ................................................................... 6 2 VORHANDENE LEBENSRAUMTYPEN ................................................................... 8 3 VORHABEN UND WIRKFAKTOREN ..................................................................... 12 3.1 Inhalte des Bebauungsplanes / Beschreibung des Vorhabens ................................................ 12 3.2 Zu erwartende negative Auswirkungen ....................................................................................... 13 4 ERMITTLUNG DES ARTENSPEKTRUMS ............................................................. 15 4.1 Auswertung vorhandener Daten .................................................................................................. 15 4.1.1 Vorkommen planungsrelevanter Arten im Messtischblatt ........................................................ 15 4.1.2 LINFOS-Datenbank .................................................................................................................. 17 4.2 Erfassung von Fledermäusen ...................................................................................................... 17 4.3 Avifaunistische Bestandserfassungen........................................................................................ 20 4.4 Erfassung von Amphibienarten ................................................................................................... 23 5 MASSNAHMEN ....................................................................................................... 24 5.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ........................................................................ 24 5.2 Maßnahmen zum Risikomanagement ......................................................................................... 25 5.3 CEF-Maßnahmen ........................................................................................................................... 25 6 KONFLIKTANALYSE.............................................................................................. 27 6.1 Fledermäuse ................................................................................................................................... 27 6.1.1 Gebäude bewohnende Fledermäuse ....................................................................................... 27 6.1.2 Baum bewohnende Fledermäuse............................................................................................. 28 6.2 Vögel ............................................................................................................................................... 30 6.2.1 Ungefährdete Arten .................................................................................................................. 30 6.2.2 Schleiereule und Steinkauz ...................................................................................................... 31 6.2.3 Waldohreule ............................................................................................................................. 32 6.3 7 Amphibien ...................................................................................................................................... 32 ZUSAMMENFASSUNG........................................................................................... 33 04.11.2015 Seite 2 von 36 Grünplanung Schöttler 8 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) QUELLENVERZEICHNIS ....................................................................................... 35 ANHANG ....................................................................................................................... 36 A1 Artenschutzrechtliche Protokolle A2 Lageplan Lebensraumtypen / Brutvögel (M 1:1.000) 04.11.2015 Seite 3 von 36 Grünplanung Schöttler 1 EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG 1.1 Anlass und Inhalt des Auftrages Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Die Michalski Immobilien GmbH aus Unna beabsichtigt, an der Heckenstraße 5 und 7 auf dem Gelände des ehemaligen Gartenbaubetriebes Linden zusätzliche Wohnbauflächen im Ortsteil Unna-Hemmerde anzubieten. In diesem Zusammenhang ist geplant, die zum Teil denkmalgeschützten Baukörper der Hofstelle in ihrer historischen Ausprägung zu erhalten sowie angemessen zu sanieren und die Gewächshäuser zurückzubauen. Mit dieser Zielsetzung wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans UnnaHemmerde Nr. 14 B „Heckenstraße / nördlich Westhemmerder Weg“ (HE-14B) erfolgte durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna am 10.06.2015. Zur Realisierung dieser Planungsabsichten wurden das Architekturbüro Weicken aus Unna mit der städtebaulichen Planung und die Ingenieurberatung Schiller aus Holzwickede mit der Erschließungsplanung beauftragt. Um einschätzen zu können, ob durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Arten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betroffen sind, wurde das Planungsbüro Grünplanung Schöttler aus Nettetal beauftragt, eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Das vorliegende Gutachten wurde auf Grundlage von Datenrecherchen sowie von faunistischen Bestandserhebungen vor Ort (Fledermäuse, Vögel, Amphibien) erstellt. Darin wird geprüft, bei welchen Arten welche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. Im Falle einer Beeinträchtigung werden Vermeidungsmaßnahmen und - falls notwendig Ausgleichsmaßnahmen formuliert. 1.2 Rechtlicher Rahmen und Methodik Im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Als Instrument zur Umsetzung dieser Vorgaben dient die Artenschutzprüfung (ASP), bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem abgestuften Prüfverfahren unterzogen wird. Der Prüfumfang einer ASP beschränkt sich dabei auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Für sie ergeben sich aus § 44 Abs.1 BNatSchG folgende Zugriffsverbote: Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 04.11.2015 Seite 4 von 36 Grünplanung Schöttler 2. 3. 4. Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Diese Zugriffsverbote werden laut § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht verletzt, sofern die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder Pflanzenstandorten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Arten mit nur nationalem Schutzstatus sind gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt, so dass das Artenschutzregime auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt bleibt. Bei diesen beiden Schutzkategorien ergeben sich jedoch nach wie vor grundlegende Probleme für die Planungspraxis. So müssten bei einer Planung streng genommen auch Irrgäste oder sporadische Zuwanderer berücksichtigt werden. Des Weiteren gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei den Vögeln auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ (z. B. für Amsel, Buchfink, Kohlmeise). Aus diesem Grund hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt (MUNLV 2007). Informationen über das Vorkommen von planungsrelevanten Arten in Nordrhein-Westfalen finden sich im Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des LANUV (s. auch Kap. 4.1). Am 13.04.2010 wurden durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) die Verwaltungsvorschrift Habitatschutz (VV-Habitatschutz) und die Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV-Artenschutz) eingeführt. Die VV-Artenschutz in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 gibt in der Anlage 3 den Ablauf und die Inhalte einer Artenschutzprüfung vor. Ergänzend hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW (MWEBWV) und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) am 14.01.2011 eine gemeinsame Handlungsempfehlung "Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben" vom 22.12.2010 an die Bezirksregierungen in NRW übersandt. In 3 Stufen werden die zu klärenden Sachverhalte erarbeitet: Stufe I Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren): 04.11.2015 Seite 5 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände: Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III Ausnahmeverfahren: In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Zur Sicherstellung des Erhaltungszustandes sind gegebenenfalls spezielle "Kompensatorische Maßnahmen" festzulegen. 1.3 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes/Plangebietes (roter Kreis) 04.11.2015 Seite 6 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Der Untersuchungsraum für die artenschutzrechtliche Prüfung beinhaltet den Geltungsbereich des Bebauungsplanes HE-14B. Er gehört administrativ zur Kreisstadt Unna und liegt ca. 8,5 km östlich der Stadtmitte im Ortsteil Hemmerde. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Heckenstraße und im Westen von den Wohnbaugrundstücken am Wannweg begrenzt. Im Süden und Osten schließen sich die Gartenflächen der Siedlungen am Westhemmerder Weg und der Hemmerder Dorfstraße an. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 812/341, 922 und 1105, Flur 7 der Gemarkung Hemmerde und wird im Südosten vom Ameckebach begrenzt. Abb. 2: Luftbild vom Untersuchungsraum mit Geltungsbereich des B-Plans (rote Abgrenzung) 04.11.2015 Seite 7 von 36 Grünplanung Schöttler 2 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) VORHANDENE LEBENSRAUMTYPEN Der Untersuchungsraum liegt im Naturraum "Westfälische Bucht" und gehört zur atlantischen biogeografischen Region. Die im Untersuchungsraum vorhandenen Strukturen lassen sich zusammenfassend den folgenden Lebensraumtypen zuordnen (LANUV 2015): − − − − − − Fließgewässer (FlieG) Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (KlGehoel) Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gaert) Gebäude (Gebaeu) Fettwiesen und -weiden (FettW) Stillgewässer (StillG) Die einzelnen Biotope werden nachfolgend beschrieben und sind im Lageplan im Anhang 2 mit den Codes des landesweiten Biotoptypenschlüssels (LANUV) dargestellt. Die oben aufgeführten Kürzel für die Lebensraumtypen werden in der Tabelle 1 (Kap. 4.1.1) den einzelnen planungsrelevanten Tierarten und deren Habitaten zugeordnet. Fließgewässer (FlieG) Abb. 3: Der Ameckebach im Untersuchungsgebiet An der südöstlichen B-Plangrenze wird das Gelände durchflossen vom Ameckebach (FM0 Bach), der zwischen Westhemmerder Weg und Hemmerder Dorfstraße auf nur etwa 100 m unverrohrt ist, dort aber durch künstliche Barrieren für die Fischfauna und Uferverbau aus Beton naturfern geprägt ist. Die unverbauten Uferbereiche sind steil angeböscht und nur spärlich mit krautiger Vegetation bedeckt. Die Fließgeschwindigkeit ist relativ hoch. Habitate für 04.11.2015 Seite 8 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Amphibien sind daher nicht vorhanden. Für die an Fließgewässer gebundenen Vogelarten ist der Lebensraum zu klein und das Nahrungsangebot zu gering. Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (KlGehoel) Den Ameckebach säumt ein Gehölzstreifen (BD3) aus einheimischen zum Teil älteren Gehölzen. Abb. 4: Gehölzstreifen entlang des Ameckebachs Weitere Gehölze sind kleine Baumreihen (BF1) und -gruppen (BF2), Einzelbäume (BF3), heimische sowie nichtheimische Garten- und Siedlungsgehölze (BJ0). Richtung Heckenstraße stocken einzeln oder in Gruppen Obstbäume (BF4/5) auf den Wiesenflächen. Der Grundstücksabschluss wird im Norden und Westen durch eine Schnitthecke (BD5) hergestellt, die zu Jahresbeginn in Abschnitten auf den Stock gesetzt wurde. Die Brut- und Nahrungshabitate der meisten potenziell im Plangebiet vorkommenden Vogelarten sind unmittelbar an Gehölzstrukturen gebunden. Astlöcher und Baumhöhlen an den älteren Gehölzen entlang des Ameckebachs, an Obstgehölzen und der mächtigen Silber-Weide am Hofplatz sind darüber hinaus potenzielle Fledermausquartiere und Nistplätze für Vogelarten. Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gaert) An das Plangebiet grenzen die Hausgärten der umliegenden Siedlungen an, in denen Elemente wie heimische Laubbäume oder Hecken aus Laubgehölzen ohne Formschnitt insgesamt weniger als 50% der Fläche ausmachen. Rasen- und Wiesenflächen sind durch häufige Mahd intensiv gepflegt (HJ2 Nutzgarten). Ähnlich gestaltet sind die Gartenanlagen des Hofes Linden, die zwar einen größeren Bestand an Gehölzen aufweisen, in denen jedoch überwiegend nicht 04.11.2015 Seite 9 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) heimische Arten gepflanzt wurden. Hier finden besonders die „Allerweltsarten“ unter den Singvögeln ihren geeigneten Lebensraum. Südöstlich der Hofgebäude und des Gewächshauses schließen sich die Hof- und Lagerflächen des ehemaligen Gartenbaubetriebes unterschiedlichen Versiegelungsgrades an (HT0 Hofplatz, Lagerplatz versiegelt, HT2 teilversiegelt, HT3 unversiegelt). Rabatten für die Aufzucht und Lagerung von Stauden und Gehölzen sind seit Jahren verbracht (HJ4 Garten-/Baumschulbrache). Gebäude (Gebaeu) Die Gebäude (HN1) des Hofes Linden, Heckenstraße 5 und 7, bieten zahlreiche Nischen und geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel. Abb. 5: Scheune Hof Linden (Hausnummer 5) Fettwiesen und -weiden (FettW) Auf der größten Fläche des Plangebietes findet eine mehr oder weniger intensive Grünlandbewirtschaftung durch eine mehrschürige Mahd pro Jahr statt (EA0 Fettwiese). Die gedüngten Flächen werden auf Teilflächen von Schafen und Ziegen beweidet. Kleinere Grünlandparzellen im Bereich des ehemaligen Gartenbaubetriebes dienen als Lagerflächen (EA0/HT3). Die Wiesenflächen sind potenzielle Jagdreviere für Fledermäuse und für einige Greifvogelarten. Brutreviere von bodenbrütenden Vogelarten sind nicht zu erwarten (Mahdintensität, Weidenutzung, streunende Haustiere). 04.11.2015 Seite 10 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Abb. 6: Fettwiese und -weide im Umfeld der Hofanlage Stillgewässer (StillG) Abb. 7: Hofteich Das Ufer des hypertrophen Hofteiches (FF1 Zier-/Gartenteich) ist zum großen Teil durch eine Natursteinmauer verbaut. Am Südrand ist über eine flache Böschung eine Zugangs- und Ausstiegsmöglichkeit für Amphibien gegeben. Der hohe Verschmutzungsgrad lässt jedoch die Vermutung zu, dass der Teich als potenzielles Laichgewässer nur wenig geeignet ist. 04.11.2015 Seite 11 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) 3 VORHABEN UND WIRKFAKTOREN 3.1 Inhalte des Bebauungsplanes / Beschreibung des Vorhabens Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird umgeben durch die Bebauung der Heckenstraße, der Hemmerder Dorfstraße, des Wannweges und des Westhemmerder Weges. Diese Bebauung stellt sich überwiegend in ein- bis zweigeschossiger offener Bauweise dar und ist als Allgemeines Wohngebiet einzustufen. Abb. 8: Ausschnitt aus dem B-Plan HE-14B Auf Grundlage der Darstellung des Flächennutzungsplanes mit gemischten Bauflächen wird für den östlichen und südlichen, parallel zur vorhandenen Wohnbebauung verlaufenden Bereich des Bebauungsplans allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 04.11.2015 Seite 12 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Das Angebot der geplanten Wohnbauflächen in Verbindung mit der Festsetzung von Einzelhäusern ermöglicht die Errichtung von bis zu 26 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern sowie ein seniorengerechtes Mehrfamilienhaus im Nordwesten. Für die Baufelder wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 bis 0,4 festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird weiterhin bestimmt durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche in Form von Baugrenzen, der maximalen Zweigeschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 – 0,8. Die Zufahrt des Plangebietes erfolgt im Norden über die Heckenstraße und im Süden über den Westhemmerder Weg. Die Breite der geplanten Erschließungsstraße beträgt 5,50 m. Der gewählte Straßenquerschnitt ermöglicht die Anlage von öffentlichen Stellplätzen in Kombination mit Straßenbäumen. Für die Stadtbetriebe sind zwei 3 m breite, teilversiegelte Unterhaltungswege bis zum Böschungsrand am Ameckebach vorgesehen. Im Zentrum des Geltungsbereiches bleiben die zum Teil denkmalgeschützten Baukörper der Hofstelle in ihrer historischen Ausprägung erhalten und werden angemessen saniert oder erweitert (GRZ 0,6; GFZ 1,2). Vorhandene Gewächshäuser werden zurückgebaut. Für den Freiraum zwischen Hofanlage und der geplanten Wohnbebauung sowie den Erschließungsanlagen gilt der Erhalt aller standortgerechten, einheimischen Bäume. Darüber hinaus wird aus Gründen des Arten- und Landschaftsschutzes im B-Plan der Schutz und Erhalt des Gehölzstreifens entlang des Ameckebachs festgesetzt. Die Weißdornhecke an der Heckenstraße ist bis auf Öffnungen für die geplante Straße, Zufahrten und Zugänge zu den geplanten Gebäuden zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen. Die mit Obstbäumen bestockten Grünlandflächen zwischen den allgemeinen Wohngebieten werden als zu schützende Flächen festgesetzt, die durch Neuanpflanzungen von Obstgehölzen ergänzt werden sollen. Durch Entsiegelung ehemaliger Fahrwege und Lagerplätze des aufgegebenen Gartenbaubetriebes soll die Neuanlage einer Streuobstwiese sowie die Erweiterung der privaten Grünflächennutzung und die Anlage eines Kleinkinderspielplatzes (Kategorie C) ermöglicht werden. 3.2 Zu erwartende negative Auswirkungen Im Zuge der Realisierung der B-Planfestsetzungen und der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen der Hofgebäude sind Auswirkungen auf die im Plangebiet vorkommenden Tierarten und deren Lebensräume zu erwarten. Unterscheiden lassen sich auf Grundlage der Vorhabenbeschreibung in Kapitel 3.1 bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren. Baubedingte Wirkungen auf benachbarte Lebensräume sind Beunruhigungen in Form von akustischen und optischen Störreizen sowie Erschütterungen und Schadstoffemissionen, die zu 04.11.2015 Seite 13 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) temporären Störungen von empfindlichen Tierarten führen können. Darüber hinaus zählt zu den bauzeitlichen Störungen auch das „Feindbild Mensch“, z.B. bei Annäherung von Bauarbeitern an die Revierzentren von Vögeln. Arbeitskorridore und Baustelleneinrichtungsflächen führen zur baubedingten Beseitigung oder Beschädigungen von Gehölzen und Grünstrukturen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind nach Errichtung der Gebäude und der Erschließungsanlagen kontinuierlich wirkende Störungen durch Lärm und Luftschadstoffe sowie Lichtemissionen durch Straßenbeleuchtung, Wohnhäuser und Fahrzeuge. Durch die geplante Umsetzung des Bebauungsplanes werden anlagebedingt Wiesen, Nutzund Ziergärten sowie Gehölzstrukturen, Einzelbäume und Obstgehölze in Anspruch genommen und nachhaltig überprägt. Die Bereiche werden durch Erschließungsstraßen und Wohnbebauung dauerhaft versiegelt. Dazwischen entstehen Gärten, denen gewisse Lebensraumfunktionen zugesprochen werden können. Durch Sanierungsmaßnahmen an Dächern und Fassaden der zu erhaltenden Gebäude können dauerhaft Fledermausquartiere sowie Brut- und Ruhestätten von Vögeln verloren gehen. Letztendlich ergeben sich die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten primär aus dem mit dem Vorhaben einhergehenden Verlust oder der dauerhaften Veränderung vorhandener Lebensraumtypen (s. Kap. 2). 04.11.2015 Seite 14 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) 4 ERMITTLUNG DES ARTENSPEKTRUMS 4.1 Auswertung vorhandener Daten 4.1.1 Vorkommen planungsrelevanter Arten im Messtischblatt Der von der Umsetzung des B-Plans betroffene Landschaftsraum liegt im Bereich des Messtischblattes (MTB) 4412 „Unna“ in den Quadranten 2 und 4. Folgende planungsrelevante Arten sind für den gesamten Bereich des MTB aufgeführt (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/44122 und http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/44124 , Abfrage 26.03.2015): Tab. 1: Planungsrelevante Arten für die Quadranten 2 und 4 im Messtischblatt 4412 in den Lebensraumtypen des Untersuchungsgebietes Art Deutscher Name Säugetiere Breitflügel fledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus S* E* Lebensraumtyp ATL Wiss. Name FlieG KlGehoel Gaert Eptesicus serotinus Av G↓ (X) X XX Myotis nattereri Av G X X (X) Nyctalus leisleri Av U X X/WS /WQ X Pipistrellus nathusii Av G X Pipistrellus pipistrellus Av G (X) XX sb sb sb sb sb sb U U G U↓ U U X X sb XX Gebaeu WS/ WQ X/WS /WQ (WS)/ (WQ) (WS)/ (WQ) WS/ WQ Fett W StillG X (X) (X) X X X X (X) (X) Vögel Baumfalke Baumpieper (Eisvogel) (Feldlerche) (Feldschwirl) Feldsperling Gartenrotschwanz Habicht (Kiebitz) Kleinspecht Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Nachtigall Neuntöter Orpheusspötter Rauchschwalbe 04.11.2015 Falco subbuteo Anthus trivialis Alcedo atthis Alauda arvensis Locustella naevia Passer montanus Phoenicurus phoenicurus Accipiter gentilis Vanellus vanellus Dryobates minor Cuculus canorus Buteo buteo Delichon urbica Luscinia megarhynchos Lanius collurio Hippolais polyglotta Hirundo rustica X X XX (X) (X) X XX (X) XX X X (X) X X X U X X X sb sb sb sb sb sb G↓ U↓ U U↓ G U X X (X) sb G sb U U↑ U sb X X X X X (X) X X (X) X XX XX XX (X) X (X) (X) XX X X (X) X (X) X (X) X X XX X X Seite 15 von 36 Grünplanung Schöttler Art Deutscher Name Wiss. Name (Rebhuhn) (Rotmilan) Schleiereule (Schwarzmilan) Schwarzspecht Sperber Steinkauz Turmfalke Turteltaube (Uhu) Waldkauz Waldohreule (Waldschnepfe) Wespenbussard Wiesenpieper Perdix perdix Milvus milvus Tyto alba Milvus migrans Dryocopus martius Accipiter nisus Athene noctua Falco tinnunculus Streptopelia turtur Bubo bubo Strix aluco Asio otus Scolopax rusticola Pernis apivorus Anthus pratensis Tachybaptus ruficollis (Zwergtaucher) Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) S* E* Lebensraumtyp ATL FlieG sb sb sb sb sb sb bb sb sb sb sb sb sb sb sb S S G G G G G↓ G S G G U G U S sb G KlGehoel Gaert Gebaeu X X StillG X X (X) Fett W (X) X X X X X X (X) (X) XX X X X XX (X) X X X X XX X (X) (X) X X XX X X (X) (X) X X (X) X (X) XX XX Amphibien Geburtshelfer(X) X (X) X XX Alytes obstetricans Av S kröte (X) X (X) (X) XX Kammmolch Triturus cristatus Av G (X) XX X Kreuzkröte Bufo calamita Av U (X) XX (X) X XX Laubfrosch Hyla arborea Av U (Deutscher Artname) = Vorkommen aufgrund fehlender geeigneter Habitatstrukturen ausgeschlossen S* = Status E* (ATL) = Erhaltungszustand in den biogeographischen Regionen in NRW (atlantische Region) Av = Art vorhanden sb = sicher brütend bb = beobachtet zur Brutzeit D = Durchzügler G = günstig U = ungünstig S = schlecht ↓= mit negativer Tendenz ↑= mit positiver Tendenz WS = Wochenstube WQ = Winterquartier ZS = Zwischenquartier XX = Hauptvorkommen X = Vorkommen (X) = potenzielle Vorkommen Kürzel Lebensraumtypen → Erläuterungen in Kap. 2 Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, können eine Vielzahl der innerhalb des Messtischblattes 4412 (Quadranten 2 und 4) bisher nachgewiesenen planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsraum a priori ausgeschlossen werden (siehe Spalte 1). Bei diesen Arten deckt sich das Lebensraumangebot des Untersuchungsgebietes nicht mit den Habitatansprüchen (vgl. auch Kap. 2). 04.11.2015 Seite 16 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Aus der Artengruppe der Vögel könnten neben häufigen und weit verbreiteten Arten ggf. solche Arten mit Bindung an Siedlungsräume oder Siedlungsrandbereiche Funktionsräume innerhalb des Plangebietes haben. Der Untersuchungsraum könnte ggf. von Turmfalke, Waldohreule, Mäusebussard oder Sperber als Nahrungshabitat genutzt werden. Kleinspecht oder Feldsperling könnten evtl. auch Brutreviere innerhalb des Untersuchungsraumes haben. Auch ist zu prüfen, ob Mehl- und Rauchschwalben evtl. Nester an Gebäuden haben. In Bezug auf die Säugetiere könnten ggf. solche Fledermausarten den Untersuchungsraum nutzen, die Vorkommensschwerpunkte im Siedlungsraum bzw. im Siedlungsrandbereich haben oder diese Räume nicht meiden. Dies sind vor allem Arten mit Lebensstätten in und an Gebäuden wie z.B. Zwerg-, Breitflügelfledermaus – und mit gewissen Abstrichen evtl. auch die Fransenfledermaus. Von den Baum bewohnenden Arten könnten ggf. Fransenfledermaus und der Große Abendsegler im Untersuchungsraum Funktionsräume haben. 4.1.2 LINFOS-Datenbank Im Zusammenhang mit dem Biotopverbund „Waldbereich Schelk und Umfeld“ (VB-A-4412015), der in den Darstellungen der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) im Plangebiet seinen nördlichen Abschluss findet, werden im Report keine weiteren planungsrelevanten Arten genannt, die nicht in Tabelle 1 (Kap. 4.1.1) gelistet sind. In den Informationen zu dem schutzwürdigen Biotop „Grünland-Obstwiesen-komplex an der Heckenstraße und Auf dem Winkel (BK-4412-572) sowie dem Teich am Hof Linden (BT-4412-0126-1995) sind keine Angaben zu Tierarten enthalten (KREIS UNNA 2015). 4.2 Erfassung von Fledermäusen Methodik Tab. 2: Kartiertermine und Witterungsverhältnisse Begehung Datum Uhrzeit Untersuchung auf Kot- 17.03.2015 18.00-21.00 Uhr und Fraßspuren Einsatz Endoskop 05.04.2015 11.00-11.30 Uhr Einsatz UltraschallDetektor Einsatz Endoskop und Ultraschall-Detektor Einsatz UltraschallDetektor Abschließende Baumhöhleninspektion 10.05.2015 20.30-22.00 Uhr 10.06.2015 21.20-23.20 Uhr 01.07.2015 21.30-23.30 Uhr 03.09.2015 12.00-13.30 Uhr Wetterbedingungen 13°C, 10% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 1 Bft. 6°C, 10% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 0 Bft., in vorherigen Nächten Frost 14°C, 20% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 1 Bft. 18°C, 0% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 0-1 Bft. 26°C, 0% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 0 Bft. 20°C, 50% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 1 Bft. Die Scheunen und Gewächshäuser wurden mit Hilfe einer Taschenlampe und eines Fernglases auf eventuell vorhandene Fledermäuse, Kotspuren und Fraßspuren abgesucht (17.03.15). Spalten und Hohlräume im Außenbereich des Sandsteingebäudes wurden mit Hilfe eines Endoskops auf winterruhende Fledermäuse (05.04.15) und Wochenstuben von Fledermäusen 04.11.2015 Seite 17 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) (10.06.15) inspiziert. Mit einem Ultraschall-Detektor wurde während der Dämmerung am 10.05.15 und 10.06.15 das Sandsteingebäude auf ausfliegende Fledermäuse beobachtet und anschließend das gesamte Gebiet begangen, um jagende Fledermäuse zu erfassen. Am 01.07.15 wurden während der Dämmerung die Höhlenbäume in Nähe des Ameckebaches auf ausfliegende Fledermäuse beobachtet. Danach wurde das gesamte Untersuchungsgebiet begangen und jagende Fledermäuse erfasst. Abschließend erfolgte eine Baumhöhlenkontrolle am 03.09.2015. Ergebnisse Abb. 9: Kartographische Ergebnisse der Fledermauserfassung Der Dachboden des Haupthauses ist zu 2/3 begehbar. In den begehbaren Bereichen wurden keine Hinweise auf Fledermäuse gefunden. Allerdings gibt es eine Anzahl von Versteckmöglichkeiten, die aufgrund der großen Höhe des Dachbodens nicht zugänglich oder 04.11.2015 Seite 18 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) einsehbar sind, z.B. in Zapflöchern oder Spalten im alten Gebälk. Das Vorkommen von einzelnen Tieren an diesen Stellen oder auch unter Dachziegeln, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Scheunen, die sich an Hausnummer 5 anschließen, sind als Quartiere für Fledermäuse geeignet. Da die Scheunen kurz vor der Begehung ausgeräumt wurden, waren keine Kotspuren oder andere Hinweise einer Nutzung durch Fledermäuse mehr aufzufinden. Das Sandsteingebäude, in dem das Heizkraftwerk untergebracht ist, weist im Mauerwerk einige Spalten auf. Diese sind für spaltenbewohnende Fledermausarten, wie die Zwergfledermaus, geeignet. Eine Spalte über dem Tor sowie weitere Spalten an der südwestlichen und der südöstlichen Seite des Gebäudes konnten mit dem Endoskop (05.04.15 und 10.06.15) eingesehen werden. Es wurden keine Fledermäuse gefunden. Abb. 10: Gebäude mit Sandsteinfassade Das Sandsteingebäude sowie Höhlenbäume in Nähe des Ameckebaches wurden während der Ausflugszeit observiert, allerdings wurden keine ausfliegenden Tiere festgestellt. Während der Detektorbegehungen (10.05.15, 10.06.15 und 01.07.15) wurden jagende Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) beobachtet, die um Gebäude Nr. 7 und das anschließende Sandsteingebäude herumflogen. Die Tiere wurden an allen drei Terminen innerhalb 20 – 30 Minuten nach Sonnenuntergang beobachtet, was darauf hinweist, dass sich ihre Quartiere relativ nah am Jagdgebiet befinden. Da diese Art Spalten in Fassaden, Mauerwerk, Rollläden und Holzstapeln bezieht, bieten die Gebäude im Untersuchungsgebiet zahlreiche Quartiermöglichkeiten. 04.11.2015 Seite 19 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Sowohl in der nördlich gelegenen Obstwiese als auch im nördlich gelegenen Garten und im Hofbereich von Gebäude Nr. 7 hielten sich jagende Zwergfledermäuse auch später am Abend auf. Entlang der Baumreihe am Ameckebach jagten 2 – 3 Zwergfledermäuse gleichzeitig. Ebenso entlang des Baches jagte am 01.07.15 ausgiebig mindestens eine Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Diese Art wurde später auch im nördlichen Obstgarten sowie im Zentrum des Untersuchungsgebiets beobachtet. Die Breitflügelfledermaus bezieht Quartiere in Giebelbereichen von Gebäuden, Kirchen, Spalten an Häusern und in Zwischenböden. Da sie zeitnah nach ihrer Ausflugszeit (10 – 40 Minuten nach Sonnenuntergang) bei der Jagd im Untersuchungsgebiet erfasst wurde, ist anzunehmen, dass sich ein Quartier in Gebäuden in der Umgebung befindet. Die Gebäude innerhalb des Untersuchungsgebiets wären für diese Art geeignet. Am 10.06.15 wurde ein Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) beim Überflug über das Gebiet erfasst. Dabei handelt es sich um eine Art, die gerne Baumhöhlen in alten Laubwäldern bezieht, die aber auch in Spalten von Felsen, Gebäuden und Brücken zu finden ist. Ein Quartier des Großen Abendseglers im Untersuchungsgebiet wäre möglich, wird aber als eher unwahrscheinlich beurteilt, da nur einmal ein Überflug der Art registriert wurde. 4.3 Avifaunistische Bestandserfassungen Methodik Tab. 4: Katiertermine und Witterungsverhältnisse Begehung Datum Uhrzeit Erfassung nachtaktiver 17.03.2015 18.00-21.00 Uhr Brutvogelarten; Erfassung tagaktiver 27.03.2015 07.30-09.30 Uhr Brutvogelarten Erfassung tagaktiver 08.05.2015 07.15-10.15 Uhr Brutvogelarten Erfassung tagaktiver 21.05.2015 05.30-09.30 Uhr Brutvögel Abschließende 03.09.2015 12.00-13.30 Uhr Baumhöhleninspektion Wetterbedingungen 13°C, 10% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 1 Bft. 5,5°C, 80% Bewölkung, kein Niederschlag, Sonne 5%, Wind 1-4 Bft. 9-10°C, 70% Bewölkung, kein Niederschlag, Sonne 10%, Wind 0-1 Bft. 7°C, 70-80% Bewölkung, Sonne 0%, kein Niederschlag, Wind 0-2 Bft. 20°C, 50% Bewölkung, kein Niederschlag, Wind 1 Bft. Zur Erfassung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten erfolgte während 3 Begehungen (in den Morgenstunden zwischen Ende März und Ende Mai) eine flächendeckende Revierkartierung aller Brutvogelarten. Für alle Arten wurden die Revierzentren punktgenau aufgenommen und im Lageplan lokalisiert (s. Anhang 2, Plan 1). Dazu wurden brutvogeltypische Verhaltensweisen wie Reviergesang, Nestbau, Fütterung etc., die es erlauben, von einer Reproduktion dieser Arten im Untersuchungsgebiet auszugehen, erfasst. Außerdem wurden Nachweise innerhalb der Brutperioden der einzelnen Arten im geeigneten Habitat als mögliches Brutvorkommen gewertet. Es wurde dabei gemäß den Methodenstandards nach SÜDBECK ET AL. (2005) zwischen Brutzeitfeststellung (BZ, entspricht der Einschätzung „mögliches Brüten“), Brutverdacht (BV, entspricht der Einschätzung „wahrscheinliches Brüten“) und Brutnachweis (BN, entspricht der Einschätzung „gesichertes 04.11.2015 Seite 20 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Brüten“) unterschieden. Während der Kartierungen beobachtete Durchzügler (DZ) bzw. Nahrungsgäste (NG) wurden ebenfalls vermerkt und als solche gekennzeichnet. Darüber hinaus wurden die betroffenen Gebäude auf Spuren von gebäudebewohnenden Vogelarten (z.B. Schwalben, Eulen) abgesucht. Zur Erfassung nacht- und dämmerungsaktiver Arten (z.B. Eulen) wurde eine Klangattrappe eingesetzt. Klangattrappen täuschen einen Artgenossen als potenziellen Revierkonkurrenten vor, wodurch der Revierinhaber zu einer Reaktion veranlasst wird. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Fledermauserfassungen gemachte Beobachtungen berücksichtigt. Bei den artspezifischen Erfassungsmethoden und Erfassungszeiträumen wurden die Empfehlungen von SÜDBECK ET AL. (2005) berücksichtigt. Ergebnisse (vgl. Lageplan „Lebensraumtypen / Brutvögel“, Anhang 2) Abb. 11: Kotspuren und Gewölle auf dem Dachboden des Fachwerkhauses (Nr. 7) Es konnten insgesamt 27 Brutvogelarten auf der Untersuchungsfläche nachgewiesen werden, darunter eine planungsrelevante Art (Waldohreule). Bettelrufende Jungtiere der Waldohreule wurden im Rahmen einer Fledermauserfassung in Gehölzen im südlichen Teil der Untersuchungsfläche beobachtet. Eine Brut auf der Untersuchungsfläche ist jedoch eher unwahrscheinlich, da keine geeigneten Strukturen (verlassene Nester der Rabenkrähe, Ringeltaube etc.) nachgewiesen werden konnten. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass diese Art die Untersuchungsfläche zum Nahrungserwerb nutzt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Gebäudeinspektion zahlreiche z.T. frische Gewölle und Kotspuren im Bereich des Dachbodens des Wohngebäudes gefunden (s. Abb.11). Ob es sich dabei um Gewölle des Steinkauzes oder der Schleiereule handelt, konnte nicht abschließend geklärt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dieser Bereich regelmäßig von einer der beiden Arten als Ruhestätte aufgesucht wird. Während der Nachtkartierung konnten allerdings keine nachtaktiven Arten mit Hilfe der Klangattrappe nachgewiesen werden. 04.11.2015 Seite 21 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Die Arten Hausrotschwanz und Blaumeise nutzten das Wohnhaus zur Jungenaufzucht. Darüber hinaus konnte für den Star ein Brutnachweis (BN) in einer alten Weide im Bereich des Teiches erbracht werden. Es kann darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass insbesondere die auf dem Gelände befindlichen Gehölze von einigen Arten als Brutstätte genutzt werden. Tabelle 5: Festgestellte Vogelarten im Untersuchungsraum Artname deutsch wissenschaftlich Schutzstatus BNatSchG streng geschützt BArtSchV streng geschützt RL BRD Brutstatus RL NRW Ringeltaube * * Columba palumbus Türkentaube * * Streptopelia decaocto Schleiereule * *S Tyto alba §§ §§ Steinkauz 2 3S Athene noctua §§ §§ Waldohreule * 3 Asio otus §§ §§ Buntspecht * * Dendrocopos major Elster * * Pica pica Blaumeise * * Parus caeruleus Kohlmeise * * Parus major Schwanzmeise * * Aegithalos caudatus Fitis * V Phylloscopus trochilus Zilpzalp * * Phylloscopus collybita Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * Klappergrasmücke Sylvia curruca * V Dorngrasmücke * * Sylvia communis Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * Zaunkönig * * Troglodytes troglodytes Star * V Sturnus vulgaris Amsel * * Turdus merula Singdrossel * * Turdus philomelos Grauschnäpper * * Muscicapa striata Trauerschnäpper * * Ficedula hypoleuca Rotkehlchen * * Erithacus rubecula Hausrotschwanz * * Phoenicurus ochruros Heckenbraunelle * * Prunella modularis Haussperling V V Passer domesticus Buchfink * * Fringilla coelebs Grünfink * * Carduelis chloris Stieglitz * * Carduelis carduelis RL: Rote-Liste-Status in Deutschland und Nordrhein-Westfalen − Kategorie 0: Ausgestorben oder verschollen / Bestand erloschen − Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht / Bestand vom Erlöschen bedroht − Kategorie 2: Stark gefährdet − Kategorie 3: Gefährdet − Kategorie V: Arten der Vorwarnliste Schutzstatus: §§ = streng geschützt Brutstatus: − BZ = Brutzeitfeststellung; BV = Brutverdacht; BN = Brutnachweis; − DZ = Durchzügler; NG = Nahrungsgast; RS = Ruhestätte 04.11.2015 Planungsrelevante Art NRW x x x BV BV Verdacht auf RS Verdacht auf RS NG BZ BV BN BV BV BZ BV BV BZ BZ BV BV BN BV BZ BZ BZ BV BN BV BV BV BZ BZ Seite 22 von 36 Grünplanung Schöttler 4.4 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Erfassung von Amphibienarten Methodik Das Gelände sowie der Ameckebach, wurden nach Sonnenuntergang (17.03.15, 10.05.15 und 10.06.15) mit Hilfe einer Taschenlampe auf wandernde Amphibien abgesucht. Der kleine Teich im Zentrum des Untersuchungsgebiets wurde ebenfalls abgeleuchtet und mit einem Kescher abgefischt, um sowohl adulte Tiere als auch Kaulquappen bzw. Molchlarven zu finden. Ergebnisse Eine Erdkröte (Bufo bufo) wurde auf der Zufahrt zum Gelände gefunden. Sie bewegte sich in Richtung Teich fort. Es konnten bei weiteren Begehungen keine weiteren Amphibien in dem Teich und angrenzenden Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Der ohnehin sehr stark verlandete Teich war bei der letzten Begehung am 10.06.15 nahezu trocken gefallen. Der Bach hat eine relativ hohe Fließgeschwindigkeit und wird daher nicht als geeignetes Laichgewässer für Molche, Kröten oder Frösche angesehen. 04.11.2015 Seite 23 von 36 Grünplanung Schöttler 5 MASSNAHMEN 5.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Erhalt von Gehölzstrukturen aus heimischen, standortgerechten Gehölzen (BF1-5, BD3; s. Lageplan) auf den Flächen, die laut Planung nicht überbaut werden (Festsetzungen im B-Plan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). Zum Schutz erhaltenswerter Gehölz- und Vegetationsbestände ist die Baustellenumgebung vor Befahren, Abgrabung oder Überschüttung während der gesamten Bauphase zu sichern (DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie Richtlinie für die Anlage von Straßen, RAS-LG Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen). Es ist grundsätzlich auf eine stringente Organisation und Abwicklung der Baumaßnahmen zu achten, so dass diese unter Verwendung schadstoffarmer und lärmgedämpfter Baumaschinen innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums abgeschlossen werden können. Rodungsarbeiten sind gemäß § 39 BNatSchG insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes vom 01. März bis zum 30. September verboten und genehmigungspflichtig. Sollte das Fällen von Bäumen und die Flächenbeanspruchungen während dieses Zeitraums unvermeidbar sein, sollte durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt werden, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die Bäume und die Flächen frei von Brutgeschehen sind. Keine Ausbaumaßnahmen im Dachgeschoss des Haupthauses (Nr. 7). Erhalt der Ein- und Ausflugmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse. Gleiches gilt für die Scheune, die sich an Hausnummer 5 anschließt. Vorhalten von größeren Gehölzen sowie Flächen an Gebäudewänden (innen und außen) für mögliche artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (z.B. das Anbringen von Nistkästen), sofern sich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen während der ökologischen Baubegleitung bei Sanierungsarbeiten ergibt (s. Kap 5.2). Schaffung neuer Habitatstrukturen bzw. von Ausweichhabitaten durch Anpflanzungen heimischer, standortgerechter Straßenbäume und Obstgehölze auf den Freiflächen im Plangebiet (Festsetzungen im B-Plan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln zur Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum, z.B. durch Lampen mit engem Spektralbereich und wenig Lichtstreuung, bei gleichzeitiger Minimierung der Lichtemissionen durch möglichst weite Abstände der Lampen. 04.11.2015 Seite 24 von 36 Grünplanung Schöttler 5.2 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Maßnahmen zum Risikomanagement Fledermäuse Auch wenn kein Nachweis erbracht wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Quartiere einzelner Fledermäuse in oder an den Gebäuden sowie in Baumhöhlen befinden, da die Spaltenquartiere oftmals nicht einsehbar und daher schlecht aufzufinden sind. Daher wird im Falle von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an den im Lageplan schraffiert dargestellten Gebäudeteilen (s. Anhang) sowie bei Baumfällungen eine ökologische Baubegleitung erforderlich. Sollten während der Ausführungsarbeiten besetzte Fledermausquartiere gefunden werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen. In Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) sollten dann von einer fachkundigen Person künstliche Ersatzquartiere (Fledermauskästen) in der Nähe angebracht werden, in die die Fledermäuse umgesetzt werden können. So ließe sich der sonst eintretende Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vermeiden. Vögel In Bezug auf die Avifauna werden Maßnahmen zum Risikomanagement dann erforderlich, wenn die Erschließung oder die nachfolgende Bebauung mit längeren Pausen in der Bautätigkeit nur abschnittsweise und letztendlich über mehrere Jahre erfolgt. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf Brachflächen planungsrelevante Brutvogelarten ansiedeln. Über eine ökologische Baubegleitung ist dann sicherzustellen, dass nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. 5.3 CEF-Maßnahmen Um die Auslösung der Verbotstatbestände „Tötung“, „Störung“ und „Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ zu umgehen, können von der Genehmigungsbehörde gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG, „soweit erforderlich, auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden“. In Kap. 6 wird die Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch Wirkungen des Vorhabens detailliert analysiert und bewertet. Im Ergebnis sind erhebliche Beeinträchtigungen bzw. Störungen der Fauna unter Berücksichtigung und Anwendung Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie der Maßnahmen zum Risikomanagement nicht zu erwarten. Somit werden keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst, die sich auf lokale Populationen auswirken können. Die Festsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Zukünftige Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch denkbar, sobald potenzielle Verbotstatbestände während der ökologischen Baubegleitung erkennbar werden. Sollte der Umbau der Gebäude dennoch zur Zerstörung der Ruhestätte des Steinkauzes bzw. der Schleiereule führen, liegt ein Verstoß gegen § 44 Abs.1 BNatSchG vor. Dieser Verbotstatbestand ist hingegen laut § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt, wenn die ökologische Funktion der von dem 04.11.2015 Seite 25 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Eingriff betroffenen Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Um dies zu erreichen, kann im Rahmen einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme ein artspezifischer Nistkasten für beide Arten im unmittelbaren Umfeld an geeigneter Stelle aufgehängt werden. Bauanleitungen von Schleiereulenkästen und Niströhren für den Steinkauz sind auf den WebSeiten des NABU zu finden. Anfertigung und Montage sollte in enger Abstimmung mit der ULB und dem NABU erfolgen. Der Schleiereulenkasten eignet sich durch die Abgeschlossenheit gegenüber der Umgebung für den Einbau in die Dachböden der umliegenden Gebäude. Um das Eindringen von Räubern zu vermeiden, wird der Kasten so montiert, dass das Einflugloch nur von außen zu erreichen ist. Das Anbringen der Steinkauzniströhre erfolgt im hofnahen Baumbestand, vorzugsweise in einem der zu erhaltenden Obstbäume. Das Anbringen von Verschalungen, Flachkästen, Fassadenkästen und Hohlblockwänden mit Löchern sowie die Anlage von spaltenreichen Strukturen an Wänden und in Mauern können als Ersatz für verlorene Fledermausquartiere dienen. Die neu geschaffenen Quartiere sollten möglichst außer Reichweite von Haustieren und Menschen angebracht werden. 04.11.2015 Seite 26 von 36 Grünplanung Schöttler 6 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) KONFLIKTANALYSE Auf der Grundlage der unter Kapitel 4 ermittelten planungsrelevanten Arten erfolgt nachfolgend eine Konfliktanalyse, in der abgeschätzt wird, ob unter Berücksichtigung der dargestellten Wirkfaktoren (Kap. 3) und der unter Kapitel 5 erläuterten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, zum Risikomanagement und zum Ausgleich und Ersatz Verstöße gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs.1 BNatSchG projektbedingt ausgelöst werden. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten (s. Kap. 1.2). 6.1 Fledermäuse 6.1.1 Gebäude bewohnende Fledermäuse Zwergfledermaus Diese Art ist häufig im menschlichen Siedlungsbereich anzutreffen. Zwergfledermäuse nutzen zahlreiche Verstecke in Gebäuden wie Wandverkleidungen, Spalten an Dächern, Zapfenlöcher, Blenden an Ziegel- und Wellblechdächern. Zwergfledermäuse sind relativ kälteunempfindlich und überwintern in Hohlräumen im Mauerwerk, hinter Holzverschalungen und neuerdings sogar in Autobahnbrücken. Der Erhaltungszustand dieser Art in NRW ist günstig. Ein Vorkommen der Zwergfledermaus in den Gebäuden kann nicht ausgeschlossen werden. Breitflügelfledermaus Laut KRAPP (2011) ist die Breitflügelfledermaus im nördlichen und mittleren Europa dafür bekannt, eine starke Abhängigkeit von Gebäuden zu besitzen. Sie versteckt sich hier gerne in Spalten und Hohlwänden. Ihre Fortpflanzungskolonien befinden sich an versteckten und schwer zugänglichen Stellen und werden daher verhältnismäßig oft übersehen. Viele der Kolonien wurden in älteren, größeren und gut isolierten Villen, Höfen, Kirchen oder Fabrikgebäuden gefunden. Über die Winterquartiere ist relativ wenig bekannt. Einzelne Tiere wurden in Hohlwänden, Kirchtürmen oder Zwischendecken gefunden. Der Erhaltungszustand dieser Art in NRW ist günstig. Da die Breitflügelfledermaus zeitnah nach ihrer Ausflugszeit bei der Jagd im Untersuchungsgebiet erfasst wurde, lässt sich nicht ausschließen, dass diese Art die Gebäude nutzt. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötung / Verletzung von Tieren) Quartiere von Gebäude bewohnenden Fledermausarten können grundsätzlich am Hof Linden bestehen. Damit baubedingt nicht gegen das Zugriffsverbot nach Nr. 1 des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, sind die Sanierungsarbeiten nur mit ökologischer Baubegleitung durchzuführen, um die Tiere rechtzeitig in Ersatzquartiere umsetzen zu können (vgl. Kap. 5.2). Anlage- und betriebsbedingte Verluste werden projektbedingt ausgeschlossen. So kommt es selbst im Falle einer geringfügigen Verkehrszunahme nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos durch den PKW-Verkehr, weil die Fledermäuse bei den zu erwartenden niedrigen Geschwindigkeiten in der verkehrsberuhigten Zone den Fahrzeugen i.d.R. ausweichen können. 04.11.2015 Seite 27 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG (Störung) Bau- und betriebsbedingte Störungen, die das Zugriffsverbot nach § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG auslösen könnten, werden für die o.g. Fledermausarten ausgeschlossen. Zwar sind im unmittelbaren Baustellenbereich (Neubau von Wohngebäuden und Erschließungsstraßen) durch die Baustellensicherung zeitweilige Lichtemissionen denkbar, die für bestimmte Fledermausarten eine gewisse Scheuchwirkung an Sommerquartieren entfalten. Diese möglichen Störungen werden aber als vernachlässigbar eingeschätzt. Negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population(en) durch bau- und betriebsbedingte Lichtemissionen können für beide Fledermausarten ausgeschlossen werden. Bau- und anlagebedingt kommt es ggf. zu einem geringfügigen Verlust von Nahrungshabitaten. Dieser Nahrungsverlust wird dabei als so gering eingeschätzt, dass negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betrachteten Fledermausarten und deren Populationen keinesfalls resultieren, zumal die in Abb. 9 (Kap. 4.2) dargestellten Jagdgebiete zum größten Teil nicht bebaut werden. Da beide Arten im Bereich von Wohngebieten und Gärten jagen und dabei auch Insektenansammlungen unter Straßenbeleuchtung nutzen, ist eine Beeinträchtigung dieser Art durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten. Aus den genannten Gründen wird das Zugriffsverbot nach Nr. 2 des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgelöst. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude bewohnende Fledermäuse innerhalb des Untersuchungsraumes Quartiere an Gebäuden nutzen. Damit nicht gegen das Verbot nach Nr. 3 des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, sind gemäß den Erläuterungen unter Punkt 5.2 und 5.3 Sanierungsarbeiten nur mit ökologischer Baubegleitung durchzuführen, um die Tiere rechtzeitig in Ersatzquartiere umsetzen zu können. Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass an diesen Gebäuden weiterhin Quartierpotenzial für Fledermäuse besteht. Unter Einbeziehung der anzubringenden Ersatzquartiere bleibt die ökologische Funktion der potenziell von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin bestehen. Auf der Grundlage der oben genannten Ausführungen wird das Zugriffsverbot nach Nr. 3 des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgelöst. Für die Gebäude bewohnenden Arten Zwerg- und Breitflügelfledremaus werden die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 BNatSchG mit Bezug auf den § 44 Abs. 5 BNatSchG projektbedingt nicht ausgelöst, sofern die dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, zum Risikomanagement und – falls notwendig – zum Ausgleich und Ersatz umgesetzt werden. Auch kommt es nicht zu Verstößen gem. Art. 12 FFH-RL. 6.1.2 Baum bewohnende Fledermäuse Bei dem Großen Abendsegler handelt es sich um eine Fledermausart, die ihre Quartiere überwiegend in Bäumen (Baumhöhlen- oder -spalten, unter Baumrinde etc.) bezieht. Da Quartiere an Gebäuden nicht ausgeschlossen sind, gelten in dem Fall für die Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 grundsätzlich die gleichen Aussagen wie für die Gebäude bewohnenden Fledermausarten in Kapitel 6.1.1. Ein Quartier des Großen Abendseglers im 04.11.2015 Seite 28 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Untersuchungsgebiet wird aber als eher unwahrscheinlich beurteilt, denn nur ein einzelner Überflug dieser Art wurde registriert. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötung / Verletzung von Tieren) Bau-, anlage- und betriebsbedingte Verluste werden im Falle einer unmittelbaren Umsetzung projektbedingt ausgeschlossen. Ausgeprägte Höhlenbäume konnten entlang des Ameckebachs nachgewiesen werden. Der Erhalt des bachbegleitenden Gehölzstreifens wird im B-Plan festgesetzt. Sollte die Projektrealisierung in Teilen erfolgen, kann ein entsprechendes Quartierpozential an Bäumen zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist als Vermeidungsmaßnahme bzw. als Maßnahme zum Risikomanagement festgelegt, dass vor Gehölzfällungen Bäume auf ggf. vorkommende Fledermausquartiere zu untersuchen sind. Im Falle des Nachweises von Quartieren ist das weitere Vorgehen mit der ULB des Kreises Unna abzustimmen. Unter Einbeziehung dieser Vermeidungsmaßnahme wird für alle Baum bewohnenden Fledermausarten das Zugriffsverbot nach § 44 (1) Nr. 1 projektbedingt nicht ausgelöst. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG (Störung) Bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen, die das Zugriffsverbot nach § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ggf. auslösen könnten, werden für den Großen Abendsegler ausgeschlossen. Zwar könnte es im unmittelbaren Baustellenbereich (Neubau von Wohngebäuden und Erschließungsstraßen) durch die Baustellensicherung und später durch die Straßenbeleuchtung zu zeitweiligen Lichtemissionen kommen, die eine gewisse Meidewirkung entfalten. Diese möglichen Störungen werden aber als vernachlässigbar eingeschätzt. Negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population(en) der o.g. Fledermausarten durch bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen wird für diese Fledermausart ausgeschlossen. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Für das Zugriffsverbot gem. Nr. 3 gelten grundsätzlich die gleichen Aussagen wie die für das Verbot gem. Nr. 1 (Tötungsverbot). Durch die Überprüfung von Bäumen vor einer Fällung auf vorkommende Quartiere kann ausgeschlossen werden, dass bei Beseitigung der Quartiere kein adäquater Ersatz erbracht wird. Aus diesem Grund wird das Zugriffsverbot nach § 44 (1) Nr. 3 projektbedingt nicht ausgelöst. Für Baum bewohnende Arten wie Großer Abendsegler werden die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 BNatSchG mit Bezug auf den § 44 Abs. 5 BNatSchG projektbedingt nicht ausgelöst, sofern die dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, zum Risikomanagement und – falls notwendig – zum Ausgleich und Ersatz umgesetzt werden. Auch kommt es nicht zu Verstößen gem. Art. 12 FFH-RL. 04.11.2015 Seite 29 von 36 Grünplanung Schöttler 6.2 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Vögel Neben weit verbreiteten und überwiegend häufigen, nicht gefährdeten Vogelarten konnte bei den Bestandserfassungen nur die Waldohreule als planungsrelevante Vogelart nachgewiesen werden. Frische Gewölle und Kotspuren im Bereich des Dachbodens des Wohngebäudes (Haus-Nr. 7) weisen auf die zeitweilige Anwesenheit eines Eulenvogels hin. Ob es sich dabei um den Steinkauz oder die Schleiereule handelt, konnte nicht abschließend geklärt werden. Daher erfolgt nachfolgend für beide planungsrelevanten Arten eine Prüfung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 BNatSchG. Allerdings ist die gleichzeitige Nutzung durch Schleiereule und Steinkauz höchst unwahrscheinlich, da es sich um Brutplatzkonkurrenten handelt. 6.2.1 Ungefährdete Arten Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötung / Verletzung von Tieren) Innerhalb des Plangebietes konnten 26 ungefährdete, nicht planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen werden. Damit weder das Tötungsverbot noch das Zerstören von Eiern oder Gelegen baubedingt ausgelöst wird, ist als Vermeidungsmaßnahme festgelegt, dass Fäll- und Rodungsarbeiten sowie die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Töten oder Verletzen von Tieren (einschl. der Zerstörung von Gelegen) vermieden wird. Sofern die Arbeiten innerhalb der Brutzeit erfolgen sollen, ist zuvor zu überprüfen, ob Niststätten in diesem Bereich bestehen. Sollte die Erschließung bzw. die Bebauung in mehreren Abschnitten erfolgen, ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG (Störung) Baubedingte Störungen, die vor allem durch die Anwesenheit des Menschen im direkten Umfeld der Brutplätze hervorgerufen werden, sind aufgrund ihres temporären Charakters für die Populationen der ungefährdeten und weit verbreiteten Arten als unerheblich zu werten. Aufgrund ihrer relativ geringen Störungsempfindlichkeit werden sich auch betriebsbedingte Störungen nicht erheblich auf die Populationen der Arten dieser Gruppe auswirken. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Es ist davon auszugehen, dass die auf dem Gelände befindlichen Gehölze von einigen Brutvogelarten zur Jungenaufzucht genutzt werden. Darüber hinaus konnte nachgewiesen werden, dass auch die betroffenen Gebäude als Brutstätten genutzt werden. Um ein Eintreten der Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs.1 BNatSchG z.B. durch das Zerstören von Gelegen im Rahmen von Umbaumaßnahmen zu vermeiden, sollten Abriss- bzw. Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb der Brutzeit (Oktober- März) durchgeführt werden. Ausgeprägte Höhlenbäume wurden nur am bachbegleitenden Gehölzsaum registriert, für den im Bebauungsplan das Erhaltungsgebot festgesetzt wird. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Maßnahmen zum Risikomanagement werden mit Hinweis auf den § 44 (5) BNatSchG die 04.11.2015 Seite 30 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG projektbedingt nicht ausgelöst und es kommt nicht zu Verstößen gem. Art. 5 der VS-RL. 6.2.2 Schleiereule und Steinkauz Schleiereule und Steinkauz haben laut LANUV zurzeit einen günstigen Erhaltungszustand in der atlantisch biogeographischen Region Nordrhein-Westfalens. Schleiereulen sind in der Regel recht brutplatztreu und nutzen ihre angestammten Brutplätze über mehrere Jahre. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötung / Verletzung von Tieren) Bau- und betriebsbedingte Verstöße gegen das Tötungsverbot werden projektbedingt ausgeschlossen, da es keine Hinweise auf Nistplätze der Schleiereule und des Steinkauzes im Plangebiet gibt. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos als Folge einer möglichen Verkehrszunahme ist in den geplanten verkehrsberuhigten Anliegerstraßen nicht zu erwarten. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG (Störung) Relevante bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen, die dazu führen könnten, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der beiden Arten verschlechtert, werden projektbedingt ausgeschlossen. Zwar ist davon auszugehen, dass es als Folge der Flächenumnutzung zu einem Verlust des bestehenden Nahrungshabitates kommt. Dieser Verlust wird dabei nicht als so gravierend eingeschätzt, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Wird davon ausgegangen, dass der Steinkauz oder die Schleiereule den Dachboden des Wohngebäudes (Haus-Nr. 7) als Tageseinstand nutzen, würden Sanierungsarbeiten in diesem Gebäudebereich zur Zerstörung dieser Ruhestätte führen und damit ein Verstoß gegen § 44 Abs.1 BNatSchG bedeuten. Dieser Verbotstatbestand ist hingegen laut § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Um dies zu erreichen, hat der Umbau des Wohngebäudes so zu erfolgen, dass der ursprüngliche Dachboden inklusive geeigneter Einfluglöcher erhalten bleibt, oder es können im Rahmen vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen artspezifische Nistkästen im unmittelbaren Umfeld an geeigneter Stelle aufgehängt werden (s. Kap.5.3). Weder für die Schleiereule noch für den Steinkauz werden unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie ggf. der vorgezogenen artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG projektbedingt ausgelöst und es kommt nicht zu Verstößen gem. Art. 5 der VS-RL. 04.11.2015 Seite 31 von 36 Grünplanung Schöttler 6.2.3 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) Waldohreule Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötung / Verletzung von Tieren) Bau- und betriebsbedingte Verstöße gegen das Tötungsverbot werden projektbedingt ausgeschlossen, da es keine Hinweise auf Nistplätze der Waldohreule im Plangebiet gibt. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos als Folge einer möglichen Verkehrszunahme ist in den geplanten verkehrsberuhigten Anliegerstraßen nicht zu erwarten. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG (Störung) Da der Untersuchungsraum bezogen auf den Aktionsradius der Waldohreule nur einen kleinen Teil des Nahrungshabitates darstellt, ist nicht davon auszugehen, dass bau-, betriebs- oder anlagebedingte Störungen zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen. Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Die Waldohreule nutzt das Untersuchungsgebiet als Nahrungshabitat. Es gibt keine Hinweise auf Brut- und Ruhestätten. Bezogen auf den Aktionsradius der Waldohreule sind die durch das Vorhaben entstehenden Verluste des Nahrungshabitates als kleinflächig zu bewerten, d.h. es gehen keine essenziellen Habitatelemente verloren (vgl. Anlage 1, Punkt 5 VV-Artenschutz). Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Maßnahmen zum Risikomanagement werden mit Hinweis auf den § 44 (5) BNatSchG die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG projektbedingt nicht ausgelöst und es kommt nicht zu Verstößen gem. Art. 5 der VS-RL. 6.3 Amphibien Da nur eine einzelne Erdkröte (keine planungsrelevante Art) während der Begehungen erfasst wurde und sich die Habitatstrukturen der Gewässerbiotope innerhalb des Planbereiches als ungünstig erweisen, ergeben sich nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für Amphibien keine Verbotstatbestände. 04.11.2015 Seite 32 von 36 Grünplanung Schöttler 7 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) ZUSAMMENFASSUNG Um einschätzen zu können, ob durch die Realisierung des Bebauungsplanes HE-14B gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Artenschutzprüfung in Verbindung mit Bestandserfassungen von Fledermäusen, Brutvögeln und Amphibien. Im Rahmen der Bestandserfassungen konnten keine Fledermausquartiere nachgewiesen werden. Teile der Hofanlage Linden sowie Höhlen in älteren Obstbäumen und Gehölzen entlang des Ameckebachs sind jedoch grundsätzlich für Quartiere geeignet. Die Gebäude bewohnenden Arten Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus nutzen die Freiräume als Jagdrevier. Bei Einhaltung der formulierten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie der Durchführung von Maßnahmen zum Risikomanagement (ökologische Baubegleitung) sind keine vorhabenbedingte Verstöße gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. Unter 27 erfassten Brutvogelarten konnte als planungsrelevante Art nur die Waldohreule eindeutig nachgewiesen werden, die den Geltungsbereich des B-Plans als Nahrungshabitat nutzt. Hinweise auf Nistplätze sind nicht vorhanden. Eine Beeinträchtigung der Waldohreule durch das Vorhaben ist aufgrund des großen Aktionsradius nicht zu erwarten. Gewölle und Kotspuren der Schleiereule oder vom Steinkauz weisen auf die Nutzung eines Dachbodens (Wohnhaus Haus-Nr. 7) als Tageseinstand hin. Ein Verbotstatbestand ist laut § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht zu erwarten, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben (Sanierungs- oder Umbauarbeiten) betroffenen Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt, entweder durch den Erhalt des ursprünglichen Dachbodens inklusive geeigneter Einfluglöcher oder durch die Montage artspezifischer Nistkästen im Rahmen vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs. Grundsätzlich wird zum Schutz aller im B-Plangebiet vorkommenden Vogelarten die Vermeidungsmaßnahme festgelegt, dass Fäll- und Rodungsarbeiten sowie die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit erfolgen. Gemäß § 39 BNatSchG sind Rodungsarbeiten vom 01. März bis zum 30. September verboten. Aufgrund der ungünstigen Habitatstrukturen der vorhandenen Gewässer konnten keine planungsrelevanten Amphibienarten erfasst werden. Im Textteil des Bebauungsplanes wird unter „Hinweise“ die Durchführungspflicht einer ökologischen Baubegleitung bei allen Baumfäll- und Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden aufgeführt. Für keine der genannten Arten werden unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, der Maßnahmen zum Risikomanagement sowie ggf. der vorgezogenen artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 04.11.2015 Seite 33 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) 1 BNatSchG projektbedingt ausgelöst und es kommt nicht zu Verstößen gem. Art. 12 FFH-RL oder Art. 5 der VS-RL. Abschlusserklärung: Die Autoren dieses Gutachtens versichern hiermit, dass die verwendeten Daten mit größter Sorgfalt erhoben wurden. Das vorliegende artenschutzrechtliche Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen, gemäß dem aktuellen Wissensstand und unparteiisch ausgearbeitet. Bearbeitung: Grünplanung Schöttler Nettetal, 04.11.2015 Grünplanung Schöttler Freiraum & Landschaft Stefan Schöttler, Dipl.-Ing. 04.11.2015 Dipl.-Ing. Stefan Schöttler Düsseldorfer Str. 66 • 41334 Nettetal Tel: 0 21 53 - 95 72 94 • Fax: 95 72 96 e-mail: [email protected] Seite 34 von 36 Grünplanung Schöttler 8 Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) QUELLENVERZEICHNIS KRAPP, F. (2011): Die Fledermäuse Europas: Ein umfassendes Handbuch zur Biologie, Verbreitung und Bestimmung. Aula-Verlag, Wiebelsheim. KREIS UNNA (2015): GeoService Kreis Unna. Daten aus der LINFOS-Datenbank. http://www.geoservice.kreis-unna.de, Abfrage am 24.09.2015. Unna LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2013): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/start. Recklinghausen LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/44122 und http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/44124, Abfrage 26.03.2015. Recklinghausen MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (MUNLV) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (MUNLV) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010. Düsseldorf MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW & MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (MWEBWV & MKULNV) (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Düsseldorf MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (MUNLV) (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. SÜDBECK, P. ET AL. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. 04.11.2015 Seite 35 von 36 Grünplanung Schöttler Bebauungsplan He-14B Artenschutzprüfung (ASP) ANHANG A1 Artenschutzrechtliche Protokolle A2 Lageplan Lebensraumtypen / Brutvögel (M 1:1.000) 04.11.2015 Seite 36 von 36 01232425578971 1379319 07312324255 931375571 9790592179 5577897 979 !"#$%&'()#*+$,-+.+/0)$1$234lmno pqrsqqpmtuvvuwxurywzr{|rl r}~po~rvv z;$7(#2<7+""1$2,=#71:34 !"#$6%&'()#*+$7(82+(,9#:+34}z 5 5 j jw urluwu~ qrxurnopqwp uqrwpqp urwqpwrwuoupqur j j ~wpwuqrzruwu~rprpqxuwursquwopuqz j~ uurwouwq uw~ jjr 37>?2119 13797431@814432179 A<7+<:B2"/0)CD#<<*+/EEF6;$)#$2A&6;(7+$'D+(+1('G8/<0)+$&'2+"#(7+$D/+ &+(*'7+D+<HII;*<5J-9#7K0)L*+/M:<+7.1$2D+<!"#$<*.N5O+#"/</+(1$2 D+<&'()#*+$<#1<2+"B<7N+(D+$P Q# 3 138779R7019R7171233373S9R7 7>>?,7 1$7+(&'(#1<<+7.1$2D+(1$7+(-53,;$"#2+$T;(76UV(6;(76!('7'W'"X3*+<0)(/+*+$+$Y#Z$#):+$1$DL(V$D+3 $+/$ 2 [1\799]178937>^_`? a/(DD+(!"#$*.N5D#<&'()#*+$2+2+$&+(*'7+D+<HII;*<5J-9#7K0)L b+(<7'Z+$,22U57('7.&+(:+/D1$2<:#Z$#):+$/$W"5b'(2+.'2+$+(;1<2"+/0)<6 Q# $+/$ :#Z$#):+$'D+(+/$+<O/</W':#$#2+:+$7<3P 7+$CD/+$/0)7/: K/$$++/$+(b+(7/+U+$D+$;(76UV(6;(76-+7(#0)71$2+/$.+"$2+G(VU7N1(D+$4 ;( -+2(V$D1$24-+/D+$U'"2+$D+$;(7+$"/+27W+/$&+(<7'Z2+2+$D/+&+(*'7+D+<HII;*<5J-9#7K0)Lb'(,D5)5W+/$++()+*"/0)+K7B(1$2 L D+("'W#"+$!'G1"#7/'$CW+/$+-++/$7(80)7/21$2D+(BW'"'2/<0)+$E1$W7/'$/)(+(c+*+$<<7877+$<'N/+W+/$+1$b+(:+/D*#(+$&+("+7.1$2+$ 'D+(dB71$2+$1$DW+/$</2$/U/W#$7+()B)7+<dB71$2<(/</W'35e<)#$D+"7</0)1: A((28<7+*.N51: ;""+(N+"7<#(7+$:/7+/$+: "#$D+<N+/7 2V$<7/2+$e()#"71$2<.1<7#$D1$D+/$+(2('Z+$;$G#<<1$2<U8)/2W+/75;1Z+(D+: "/+2+$W+/$++($<7.1$+):+$D+F/$N+/<+#1U+/$+$ $+$$+$<N+(7+$-+<7#$DD+(;(7+$/: -+(+/0)D+<!"#$<%&'()#*+$<b'(CD/++/$+b+(7/+U+$D+;(76UV(6;(76-+7(#0)71$2(+0)7U+(7/2+$NV(D+$5 ¡¢£¤¥¡¦§¨©¦£ª«¥¨£¦¬¨¢¦¨©®¥̈¦ ©¥̈¦ ¯°¡£¨±²¨£¥³¨©´©¨£¥̈¥̈µ¶¨¢·©¥̈¦¸¤£̈«¨¹©¢°¡¥̈©¡¦¤´¨©£ª«¥º±§·©®´¨©«£¦·¡¤ »¡¤·¼¼¨¦·¤¤¡¦³¶¦¤¶¨´°¡§¨´¨²¶«¦¨¦§¨¦½¢̈§¨©¼·¡¤·©¥̈¦¡¦§¾·¡¼ ´¨²¶«¦¨¦§¨¦½¢̈§¨©¼·¡¤·©¥̈¦ 37>>>? 97f71179 [1\799]178937>>^_`? J5 A<7D#<&'()#*+$#1<.N/$2+$D+$L(V$D+$D+<V*+(N/+2+$D+$BUU+$7"/0)+$ Q# $+/$ A$7+(+<<+<2+(+0)7U+(7/27P g5 hB$$+$.1:17*#(+;"7+($#7/b+$#1<2+<0)"'<<+$N+(D+$P Q# $+/$ i5 a/(DD+(e()#"71$2<.1<7#$DD+(!'G1"#7/'$+$</0)*+/+1('G8/<0)+$&'2+"6 Q# $+/$ #(7+$$/0)7b+(<0)"+0)7+($*.N5*+/EEF6;$)#$2A&6;(7+$2V$<7/2*"+/*+$P k ÂÃÄÅÆÁÇÈÃÉÉÀÊËÄÌÃÁÄÂÍÎÊËÃÊÌÃÊÄÏÁÊÌÃÄÌÃÇÄÐÃÁÍÎÃËÃÊÌÃÊÄÑÒÒÃÊÈÉÎÓÔÃÊÄÕÊÈÃÁÃÇÇÃÇÄ j¿ÀÁ 2 ÀÊÌÄÖÃËÁÊÌÀÊËÄÍÆÁÀ×ÄÌÎÃÇÃÄÌÃ×ÄØÁÈÃÊÇÓÔÀÈÂÎÊÈÃÁÃÇÇÃÄÎ×ÄÙÆÊËÄÚÛÁËÃÔÃÊÜÄËËÒÝÄ ÅÆÁÉÃËÀÊËÄÍÆÁÀ×ÄÇÎÓÔÄÌÃÁÄÀÊËÊÇÈÎËÃÄÞÁÔÆÉÈÀÊËÇÂÀÇÈÆÊÌÄÊÎÓÔÈÄÍÃÎÈÃÁÄÚÃÁÇÓÔÉÃÓÔÈÃÁÊÄÄ ÍÎÁÌÄÀÊÌÄÌÎÃÄßÎÃÌÃÁÔÃÁÇÈÃÉÉÀÊËÄÃÎÊÃÇÄËÊÇÈÎËÃÊÄÞÁÔÆÉÈÀÊËÇÂÀÇÈÆÊÌÃÇÄÊÎÓÔÈÄÐÃÔÎÊÌÃÁÈÄ ÍÎÁÌÜÄËËÒÝÄàÃÁÍÃÎÇÄÆÀÒÄÆÊÌÃÁÃÄáÊÈÃÁÉÆËÃÊÝÄÄ ¿ÀÁÂÃÄÅÆÁÇÈÃÉÉÀÊËÄÌÃÁÄËÃâÁÒÈÃÊÄØÉÈÃÁÊÆÈÎÚÃÊãÄÀÊÌÄÖÃÍÃÁÈÀÊËÄÐÂËÉÝÄØÁÈÃÊÇÓÔÀÈÂÄÀÊÌÄ äÀ×ÀÈÐÆÁåÃÎÈÜÄËËÒÝÄàÃÁÍÃÎÇÄÆÀÒÄÆÊÌÃÁÃÄáÊÈÃÁÉÆËÃÊÝÄ Ä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` #+*<3.$%C*5%$(+,-.%*@+),'3?%7$*.)$<3.%*+,-9,)5$-%C*3'(5+,-)6+)5',..%*/2D+('5$2,%,,$<35 7%$5%*A%*)<3(%<35%*,+,..$%a$%.%*3%*)5%((+,-%$,%)-9,)5$-%,C*3'(5+,-)6+)5',.%)7$*.,$<35 4%3$,.%*5BP+*M%-*9,.+,-)$%3%--;B+,5%*MBQR@,('-%,S@*5H;9*H@*5H/*252>2((TQB 1234565899482625b1 c53 84222]44562238922!" =?P+)'??%,3',-?$5D*$A'5%,8*9,.%,($%-5%$,%+,6+?+54'*%M%(')5+,-A2*B#%)3'(47$*.%$,% M%;*%$+,-A2,.%,'*5%,)<3+56*%<35($<3%,1%*425%,-%?BIdL@4)BeMN'5O<384%',5*'-5B xy hijkljmhnopgomkpjhkgoigqgrsthjokljutvrgomwk fg z{|}~|zy}|z}y{yy z|}~|y 23456789 78569 5878587874 56 9 685876786 8665876 !"#$$%"&!'%()"*+%"+,"-+((%"%+(%!".%!'+%/%(*%("&!'0/!0&!'01%'!#23'4(5"5%6!/'"7%!*%()"%+(8%$("9%#!9%+'%(:; < 896=>896786587?"opqrstpuqpvwxypytpuz{ptp|}~s~|py " " " @76ABC8A6 797A8587 "D0&(3#(5"EF0&!'" " "%4!G6H+I23%"FG5%$#!' P8976 796A6Q8A86R796 " #'$#('+I23%"S%5+G(""""" "TG('+(%('#$%"S%5+G("""""""""""" """"""""""" "5!("""""""""5 (I'+5"""""""""" """"""""""" "5%$9""""""""""4(5 (I'+5"U"4(84!%+23%(*"""""""""""" """"""""""" "!G'"""""""""""""4(5 (I'+5"U"I23$%23'""""""""""""""""""" " " " " " " J7K7@797 O7977 L%4'I23$#(*" " MG!*!3%+(0N%I'/#$%( " P8 976 796AA896976 &(5#9%"(4!"%!/G!*%!$+23"9%+"%.'$V"%!3%9$+23%!"-'W!4(5"EEVX"M!VY;"""" ""G*%!".G!#4II+23'$+23%,"&4I(#3,%.%!/#3!%(EEE;;" "5"""""""""5 (I'+5"U"3%!.G!!#5%(*" "2""""""""""5 (I'+5"U"54'"""""""""""" "Z""""""""""4(5 (I'+5"U",+''%$0I23$%23'"""""""" " " 58 ]776 6A<9876 A827867A8587 7877[[3\?P8 G3(%"*+%"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(; " ns x|pqsyutpuw|w}}pyutp|u|uzw|{~ysyuwtp|usxprpyuu{w~{puws{~wyuwvpu " tnp|ppuyp u } {xpuup|wpyxputs|xutpyu{~y t~uw|x~qpyupyysyutp|u~pysp{{pyuup|vpu~su~|py " "u " px`pu|{rsp|syqp|xuwpyp{{pup|wpyxpuwyuopqrstpuqpvwxypytpy z{pt`p|}~s~|pyuyqpwytp|puts|xu}{xpyup|{suwyu s~|p|{rpyu~{ zw{putp|uopqrstp~yp|sypy 587877[[3a?P66b6>8]A6 ]9c69]66AAJ]969 ]67 " ns n | puy~qpyusutpyuw|ppxpypyup|}ptsy}~¡y~x}pyuu~sqp|pqu~sppyqpx|rysyu " | w p~{syuu sp|syx{pyuw|pwpypus{px}~¡y~x}pyuu£~¡y~x}pyutpu " ¢pw}~ " u y~p}pyusytusutp}u¤p|~x}pyu¥|uutp|pyup~{p|syuup|vpu~su~ytp|pu¦yp|{~py pxpu|{rsp|syqp|xus~uw{wxpu~sqp{psyuvp|tpyuwpyp{{pup|qw~qprytpuvrx|pytutp|u w{wxpyu~sqp{psyup|pyyq~|uytu|~s~|p|purpyusux~py 58 7877[[3d?8 6A898767876>877977C6A """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""4('%!"FG!#4II%'84(5"*%!"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(;" " ns n |"pupx|pqsyutp|up|q{pqpytpyusv|sypyutpu{~y w|x~qpyuy~xup~{p|syutp|usyp|u§§uqpx|pqpypyu " £~ " u ¡y~x}pyu|wywputp|uw{wxpyuzsywyu}u|rs}{xpyu¤s~}}pyx~y p|up|¥xsyutp|up|}ptsyusytup|}ytp|sy}~¡y~x}pyutp|u£~¡y~x}pyus}uw}~y~p}pyuwvpuu " t¦yp|üz £~¡y~x}pyup|q{pqpyupypuyp~pyusv|sypyu~sutpyu|x~{sys~ytutp|u{w~{pyuws{~wypyuwyu opqrstpuqpvwxypytpyuz{ptp|}~s~|pyusytupu|ps{p|pyupypup|¡puppyu©uuquu~xo " "eV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%".%!$%'8'"G*%!"5%'W'%'g" "h# """""""""""""""""#fW4_% !"9%+"4(#97%(*9#!%("F%!$%'84(5%("G*%!"fW'4(5%()"9%+"%+(%,"(+23'"I+5(+/+T#('"%!3W3'%,"" '4(5I!+I+TG"G*%!"+(/G$5%".G("M!V"X;" "YV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%"7H3!%(*"*%!"G!'6/$#(84(5I0)"&4/8423'0)"^#4I%!0)"i9%!7+(0"" "h# """""""'%!4(5I0"4(*"N#(*%!4(5I8%+'%("IG"5%I'W!')"*#II"I+23"*%!"j!3#$'4(5I84I'#(*" """""""*%!"$GT#$%("kG64$#'+G(".%!I23$%23'%!("TW(('%g" "XV"""N%!*%("%.'$V"G!'6/$#(84(5I0"G*%!"S43%I'H''%("#4I"*%!"M#'4!"%('(G,,%(" "h#" """""""9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%("WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%(" " """""""l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" "mV"""N%!*%("%.'$V"7+$*"$%9%(*%"k/$#(8%("G*%!"+3!%"j('7+2T$4(5I/G!,%("#4I"*%!"M#'4!" "h# """""""%('(G,,%()"I+%"G*%!"+3!%"-'#(*G!'%"9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%(" """""""WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%("l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" " " " " " " "(%+( " (%+( "(%+( "(%+( 23456789 78569 5878587874 56 9 685876786 8665876 !"#$$%"&!'%()"*+%"+,"-+((%"%+(%!".%!'+%/%(*%("&!'0/!0&!'01%'!#23'4(5"5%6!/'"7%!*%()"%+(8%$("9%#!9%+'%(:; < 896=>896786587?"opqrstuvwxyuyzus{|uzu}rpq~p}uy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nq ~x}utqyszu~sw}wrruy~szu}s}s{w}|pyqy~swzu}sqxu~uyss|wp|uswq|pwys~wvus " znu~}~uusyou s r |xussou}wuyxuszq}xszuys|pyzp~sw}xptuysuyyqyszu}spuyqu||uyssu}vu~spqsp}uy " "s " ux`us}|qu}qy~tu}xswuyu||usou}wuyxuswysopqrstuvwxyuyzuy {|uz`u}rpq~p}uysy~tu~wyzu}uszq}xsr|xuysu}|q~swysqp}u}|uysp|~ {w|uswysopqr||qyuy 587877[[3a?P66b6>8]A6 ]9c69]66AAJ]969 ]67 " nq n }usyptuysqszuysw}u~uxuyuysu}ruzqy~rp ypxruysosopqtu}utsopquuytu~x}yqys}w¡uu~p|qyss " q usq~|ux~rp ypxruyss¢p ypxruyszu~s~wrpypuruy~sqyzsqszurs£u}pxruys¤}ss " zu}uu}yqsyu~px|~|uuy}qsyw}suwsuuy}vu ¥yu}|puy " suxus}|qu}qy~tu}xsqps~spwq|wspy~zux}uussop qtu|uqys¦y~uwyswys§x|uytqruysw}szurs{||uys vu}zuyswuyu||usu}tw~ptu~yzusvx}uyzszu}sw|w~xuysopqtu|uqysu}uyytp}s ~yzs}~pqp}u}us~~uysqs~xpuy 58 7877[[3d?8 6A898767876>877977C6A """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""4('%!"FG!#4II%'84(5"*%!"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(;" " nq n }"usou~x}utqyszu}su}t|utuyzuysq~v}qyuyszu~s|py~w}xptuy~sypxsup|~u}qyszu}sqyu}s¦¦stu~x}utuyuys " ¢p " s ypxruys}wyw~uszu}sw|w~xuys{qywysrs}qr|xuys£q~prruyxpy u}sou}¤~xqyszu}su}ruzqy~sqyzsu}ryzu}qy~rp ypxruyszu}s¢p ypxruysqrs~wrpypuruys~wvuss " z¥yu}s̈{ ¢p ypxruysu}t|utuysuyusyupuysq~v}qyuyspqszuys}xp|qy~q~pyzszu}s|wp|uyswq|pwyuyswy opqrstuvwxyuyzuys{|uzu}rpq~p}uysqyzsu~s}u~q|u}uysuyusu}~ usuuys©sst~ssopxª " "eV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%".%!$%'8'"G*%!"5%'W'%'g" "h# """""""""""""""""#fW4_% !"9%+"4(#97%(*9#!%("F%!$%'84(5%("G*%!"fW'4(5%()"9%+"%+(%,"(+23'"I+5(+/+T#('"%!3W3'%,"" '4(5I!+I+TG"G*%!"+(/G$5%".G("M!V"X;" "YV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%"7H3!%(*"*%!"G!'6/$#(84(5I0)"&4/8423'0)"^#4I%!0)"i9%!7+(0"" "h# """""""'%!4(5I0"4(*"N#(*%!4(5I8%+'%("IG"5%I'W!')"*#II"I+23"*%!"j!3#$'4(5I84I'#(*" """""""*%!"$GT#$%("kG64$#'+G(".%!I23$%23'%!("TW(('%g" "XV"""N%!*%("%.'$V"G!'6/$#(84(5I0"G*%!"S43%I'H''%("#4I"*%!"M#'4!"%('(G,,%(" "h#" """""""9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%("WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%(" " """""""l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" "mV"""N%!*%("%.'$V"7+$*"$%9%(*%"k/$#(8%("G*%!"+3!%"j('7+2T$4(5I/G!,%("#4I"*%!"M#'4!" "h# """""""%('(G,,%()"I+%"G*%!"+3!%"-'#(*G!'%"9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%(" """""""WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%("l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" " " " " " " "(%+( " (%+( "(%+( "(%+( 23456789 78569 5878587874 56 9 685876786 8665876 !"#$$%"&!'%()"*+%"+,"-+((%"%+(%!".%!'+%/%(*%("&!'0/!0&!'01%'!#23'4(5"5%6!/'"7%!*%()"%+(8%$("9%#!9%+'%(:; < 896=>896786587?" " opqrstpuvupqrprpswxypz{urp| " " @76ABC8A6 797A8587 "D0&(3#(5"EF0&!'" "} "%4!G6H+I23%"FG5%$#!' P8976 796A6Q8A86R796 }" #'$#('+I23%"S%5+G(""""" "TG('+(%('#$%"S%5+G("""""""""""" """""""""""} "5!("""""""""5 (I'+5"""""""""" """"""""""" "5%$9""""""""""4(5 (I'+5"U"4(84!%+23%(*"""""""""""" """"""""""" "!G'"""""""""""""4(5 (I'+5"U"I23$%23'""""""""""""""""""" " " " " " " J7K7@797 O7977 L%4'I23$#(*" " ~ ~~ MG!*!3%+(0N%I'/#$%( " P8 976 796AA896976 &(5#9%"(4!"%!/G!*%!$+23"9%+"%.'$V"%!3%9$+23%!"-'W!4(5"EEVX"M!VY;"""" ""G*%!".G!#4II+23'$+23%,"&4I(#3,%.%!/#3!%(EEE;;" "5"""""""""5 (I'+5"U"3%!.G!!#5%(*" "2""""""""""5 (I'+5"U"54'"""""""""""" "Z""""""""""4(5 (I'+5"U",+''%$0I23$%23'"""""""" " " 58 ]776 6A<9876 A827867A8587 7877[[3\?P8 G3(%"*+%"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(; " n upqv|yspswxuxp|spusursxurz{| |ysxpusprrrp|syyszx{zpsxz{rqx|sxqps " npu pps|p s yzqpsspruxp|pqrsusp|sz{|{swxu{vp|sp|||yspus{rp|pzzp|syyswpupqs{s{urp| " "s " qp`psuzrpu|yvpuqrsxrp|rqpzzpspruxp|pqrstx|swxypz{urp|sq|vpx|pupsusyzqp|swpuzrstx|s u` rzr p|s{zsxzypstx|s{zz|yp|sxpus pvp{|qpu|yp| 587877[[3a?P66b6>8]A6 ]9c69]66AAJ]969 ]67 " n n u ps|y{vp|s sp|stxuyppp|p|swpupq|y{¡|{p|s s{vpruqpvs{ pqrp|vpu||ysux¢prypr{zr|yss " £ psyzpq{¡|{p|syys¤{¡|{p|spsqqx{|{ypp|rs|s sps¥pqru{p|s¦uss " puppu|s|py{zqqzqpp|us|tyxusyypy xsywpp|up ps§|rpuz{yp| " sqppsuzrpu|yvpuqrs{|qqpsu{|ys{s|pupsu p vps|sx|yp|s{¡pu{zvspusur pqrstx|swypz|sxpustxupuqypsx|ruxzzp {sqrrrrp|s{|sp|svpruxp|p|sr{|xurp| 58 7877[[3d?8 6A898767876>877977C6A """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""4('%!"FG!#4II%'84(5"*%!"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(;" " n n u "pspupqv|yspustpuvzpqvp|p|squ|yp|spsz{|wxu{vp|s|{sp{zqqpu|yspus|rpus̈¨svpuqpvp|p|s " ¤{ " s ¡|{p|suxy|xpspusxzxyqp|s|rqx|sqsuzqp|s¥{p|{|y rpuspu¦qrqy|yspuswpupq|ys|swpuq|pu|y{¡|{p|spus¤{¡|{p|s sqqx{|{ypp|r " §| tpuvzpqvp|spq|ps|py{rqtp|squ|yp|s{sp|su{zr|y r{|spuszx{zp|sxz{rqx|p| |spsupzrqpup|spq|pswpur¡psypyp|s©s~~svss{r " "eV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%".%!$%'8'"G*%!"5%'W'%'g" "h# """""""""""""""""#fW4_% !"9%+"4(#97%(*9#!%("F%!$%'84(5%("G*%!"fW'4(5%()"9%+"%+(%,"(+23'"I+5(+/+T#('"%!3W3'%,"" '4(5I!+I+TG"G*%!"+(/G$5%".G("M!V"X;" "YV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%"7H3!%(*"*%!"G!'6/$#(84(5I0)"&4/8423'0)"^#4I%!0)"i9%!7+(0"" "h# """""""'%!4(5I0"4(*"N#(*%!4(5I8%+'%("IG"5%I'W!')"*#II"I+23"*%!"j!3#$'4(5I84I'#(*" """""""*%!"$GT#$%("kG64$#'+G(".%!I23$%23'%!("TW(('%g" "XV"""N%!*%("%.'$V"G!'6/$#(84(5I0"G*%!"S43%I'H''%("#4I"*%!"M#'4!"%('(G,,%(" "h#" """""""9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%("WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%(" " """""""l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" "mV"""N%!*%("%.'$V"7+$*"$%9%(*%"k/$#(8%("G*%!"+3!%"j('7+2T$4(5I/G!,%("#4I"*%!"M#'4!" "h# """""""%('(G,,%()"I+%"G*%!"+3!%"-'#(*G!'%"9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%(" """""""WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%("l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" " " " " " " "(%+( }" (%+( } } "(%+( } "(%+( 23456789 78569 5878587874 56 9 685876786 8665876 !"#$$%"&!'%()"*+%"+,"-+((%"%+(%!".%!'+%/%(*%("&!'0/!0&!'01%'!#23'4(5"5%6!/'"7%!*%()"%+(8%$("9%#!9%+'%(:; < 896=>896786587?" " opqrstsusvrswxyz{|w}r~} " " @76ABC8A6 797A8587 "D0&(3#(5"EF0&!'" " "%4!G6H+I23%"FG5%$#!' P8976 796A6Q8A86R796 " #'$#('+I23%"S%5+G(""""" "TG('+(%('#$%"S%5+G("""""""""""" """"""""""" "5!("""""""""5 (I'+5"""""""""" """"""""""" "5%$9""""""""""4(5 (I'+5"U"4(84!%+23%(*"""""""""""" """"""""""" "!G'"""""""""""""4(5 (I'+5"U"I23$%23'""""""""""""""""""" " " " " " " J7K7@797 O7977 L%4'I23$#(*" " MG!*!3%+(0N%I'/#$%( o " P8 976 796AA896976 &(5#9%"(4!"%!/G!*%!$+23"9%+"%.'$V"%!3%9$+23%!"-'W!4(5"EEVX"M!VY;"""" ""G*%!".G!#4II+23'$+23%,"&4I(#3,%.%!/#3!%(EEE;;" "5"""""""""5 (I'+5"U"3%!.G!!#5%(*" "2""""""""""5 (I'+5"U"54'"""""""""""" "Z""""""""""4(5 (I'+5"U",+''%$0I23$%23'"""""""" " " 58 ]776 6A<9876 A827867A8587 7877[[3\?P8 G3(%"*+%"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(; " nv pqust~vwsw|u|swsuwu{wx|u{r}v w|suwvqs{{{swwr|}rsw|vr}{t|w|tsw " nsussws w rtpqswws{u|sqst{wvupqwswr}}w|uq}~swsvwsuw}{svsrrswwsustw}vw}u{s " "w " otsq`sw urv{suv~sutpq{w|{s{tsrrsws{u|sqst{wsuwopqrstsusvrswvupqwrtpqswsurv{wsuwvqs{{{s }rw` |rsw¡|w¢s~vs}tsuvs 587877[[3a?P66b6>8]A6 ]9c69]66AAJ]969 ]67 " nv n u sw}~swvwsw¡|ussqsswsustv}£}qswxw}v~s{uts~w}vst{s~spquvw " u | {s{}r{vww¥vsuvqtrsw¡|us|sswvrstpq}£}qsww¦}£}qswsw " tt¤s|} " w }ss{wvwvwsw§st{u}qsw¨uwwsusws}rttsuvwwsustw}vw}susw©{sur}s otsqsw urv{suv~sutpq{w uq}r{wsw}pq~|swxª}v uw«wtw¤s{tsw§v{}wtrvt¡sw trvr|pqw|suw t~}vwstswopqrstsusvrs}{swtwtsw}pq~swsuwvrtsssw¢s~vs 58 7877[[3d?8 6A898767876>877977C6A """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""4('%!"FG!#4II%'84(5"*%!"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(;" " nv n u"swspqust~vwsuw¡su~rst~sswvtuvswswr}|uq}~sw}pqws}rttsuvwsuwv{suw¬¬w~spquts~ssw " ¦} " w £}qswu||swsuw|r|tpqswv{t|wtwuvrtpqsw§v}sq} uwsu¨ptpq{tvwsuwsustv wvwsutsuv}£}qswsuw¦}£}qswvwtt|}}ss{wv " ©{sw ¦}£}qsw¡su~rst~swstsws}{t¡swvtuvsw}vwsw uq}r{vv{}wsuwr|}rsw|vr}{t|xs vwswusvr{tsuswstswsu{£swssw®ww~ww}{opq¢ " "eV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%".%!$%'8'"G*%!"5%'W'%'g" "h# """""""""""""""""#fW4_% !"9%+"4(#97%(*9#!%("F%!$%'84(5%("G*%!"fW'4(5%()"9%+"%+(%,"(+23'"I+5(+/+T#('"%!3W3'%,"" '4(5I!+I+TG"G*%!"+(/G$5%".G("M!V"X;" "YV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%"7H3!%(*"*%!"G!'6/$#(84(5I0)"&4/8423'0)"^#4I%!0)"i9%!7+(0"" "h# """""""'%!4(5I0"4(*"N#(*%!4(5I8%+'%("IG"5%I'W!')"*#II"I+23"*%!"j!3#$'4(5I84I'#(*" """""""*%!"$GT#$%("kG64$#'+G(".%!I23$%23'%!("TW(('%g" "XV"""N%!*%("%.'$V"G!'6/$#(84(5I0"G*%!"S43%I'H''%("#4I"*%!"M#'4!"%('(G,,%(" "h#" """""""9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%("WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%(" " """""""l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" "mV"""N%!*%("%.'$V"7+$*"$%9%(*%"k/$#(8%("G*%!"+3!%"j('7+2T$4(5I/G!,%("#4I"*%!"M#'4!" "h# """""""%('(G,,%()"I+%"G*%!"+3!%"-'#(*G!'%"9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%(" """""""WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%("l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" " " " " " " "(%+( " (%+( "(%+( "(%+( 23456789 78569 5878587874 56 9 685876786 8665876 !"#$$%"&!'%()"*+%"+,"-+((%"%+(%!".%!'+%/%(*%("&!'0/!0&!'01%'!#23'4(5"5%6!/'"7%!*%()"%+(8%$("9%#!9%+'%(:; < 896=>896786587?" " opqrstuvwxyzp{qsqxs|}pvu~ " " @76ABC8A6 797A8587 "D0&(3#(5"EF0&!'" " "%4!G6H+I23%"FG5%$#!' P8976 796A6Q8A86R796 " #'$#('+I23%"S%5+G(""""" "TG('+(%('#$%"S%5+G("""""""""""" """"""""""" "5!("""""""""5 (I'+5"""""""""" """"""""""" "5%$9""""""""""4(5 (I'+5"U"4(84!%+23%(*"""""""""""" """"""""""" "!G'"""""""""""""4(5 (I'+5"U"I23$%23'""""""""""""""""""" " " " " " " J7K7@797 O7977 L%4'I23$#(*" xx" MG!*!3%+(0N%I'/#$%( xx" o P8 976 796AA896976 &(5#9%"(4!"%!/G!*%!$+23"9%+"%.'$V"%!3%9$+23%!"-'W!4(5"EEVX"M!VY;"""" ""G*%!".G!#4II+23'$+23%,"&4I(#3,%.%!/#3!%(EEE;;" "5"""""""""5 (I'+5"U"3%!.G!!#5%(*" "2""""""""""5 (I'+5"U"54'"""""""""""" "Z""""""""""4(5 (I'+5"U",+''%$0I23$%23'"""""""" " " 58 ]776 6A<9876 A827867A8587 7877[[3\?P8 G3(%"*+%"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(; " nv }{qrvsxqx|t|qsxqxzpxy|puswvsx|qxv{qpppqsxx|tuqx|vupr|s~x|rqx " nqwqqxsq x r}{qxxqp|qs{qrpxv}{xqsxusux|{uqsxqssvsxqxupqsvqqsxxqqrxuvxupqs " "x " orq{`qxvpqvsqr}{px|pqsprqqxqp|qs{qrpxqxopqrstuvwqxv}{xr}{qsxqvpxqxv{qpppq ux` |qx|sx qvqusrqvsqs 587877[[3a?P66b6>8]A6 ]9c69]66AAJ]969 ]67 " nv n wqxzsuqsxwvxqsx|qq{qsqsxqqrvsu¡su{qsxywxuvqprqxuvwqrpqsq}{stvsx " | pqpupvsxx£vqvs{rqsx|qw|qsqxzvqr}{u¡su{qs~xx¤u¡su{qsxqx " rr¢tq|tu " x suqqspxvsxwvxqx¥qrpu{qsx¦xxqqsxqurrqvsxxqqrxuvxusqqx§spquqs orq{qxvpqvsqr}{px{upxqxu}{|qsxy¨uvx©~xrsx¢qpwrqx¥vpusxrstvrqxrsv|}{x|qx zsrsqsxqrsqxrp{qxrsxrqx|sqxqrsqxqxvrqqsqsxªpq{wq 58 7877[[3d?8 6A898767876>877977C6A """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""4('%!"FG!#4II%'84(5"*%!"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(;" " nv n w"qxq}{qrvsxqxqqrqsqsxzvrtvsqsxqxus|{uqsxsu}{xqurrqvsxqxvspqx««xq}{rqqsqsx " ¤u " x ¡su{qsx|s|qxqxt||r}{qsxvstpr|sxrxvr}{qsx¥vuqs{us xq¦}tr}{prvsxqxqqrvsxvsxqrsqvsu¡su{qsxqx¤u¡su{qsxwvxrrt|usuqqspxvs " §spqx¬ ¤u¡su{qsxqqrqsxtqrsqxsquprqsxzvrtvsqsxuvxqsx{upvswvpusxqx|tuqsx|vupr|syqs~ vsxqxqvprqqsxtqrsqxqp¡qxqqsxxxzxxupo}{ " "eV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%".%!$%'8'"G*%!"5%'W'%'g" "h# """""""""""""""""#fW4_% !"9%+"4(#97%(*9#!%("F%!$%'84(5%("G*%!"fW'4(5%()"9%+"%+(%,"(+23'"I+5(+/+T#('"%!3W3'%,"" '4(5I!+I+TG"G*%!"+(/G$5%".G("M!V"X;" "YV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%"7H3!%(*"*%!"G!'6/$#(84(5I0)"&4/8423'0)"^#4I%!0)"i9%!7+(0"" "h# """""""'%!4(5I0"4(*"N#(*%!4(5I8%+'%("IG"5%I'W!')"*#II"I+23"*%!"j!3#$'4(5I84I'#(*" """""""*%!"$GT#$%("kG64$#'+G(".%!I23$%23'%!("TW(('%g" "XV"""N%!*%("%.'$V"G!'6/$#(84(5I0"G*%!"S43%I'H''%("#4I"*%!"M#'4!"%('(G,,%(" "h#" """""""9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%("WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%(" " """""""l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" "mV"""N%!*%("%.'$V"7+$*"$%9%(*%"k/$#(8%("G*%!"+3!%"j('7+2T$4(5I/G!,%("#4I"*%!"M#'4!" "h# """""""%('(G,,%()"I+%"G*%!"+3!%"-'#(*G!'%"9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%(" """""""WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%("l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" " " " " " " "(%+( " (%+( "(%+( "(%+( 23456789 78569 5878587874 56 9 685876786 8665876 !"#$$%"&!'%()"*+%"+,"-+((%"%+(%!".%!'+%/%(*%("&!'0/!0&!'01%'!#23'4(5"5%6!/'"7%!*%()"%+(8%$("9%#!9%+'%(:; < 896=>896786587?" " opqrstuvwqvxyz{|sxs}w{~ " " @76ABC8A6 797A8587 "D0&(3#(5"EF0&!'" " "%4!G6H+I23%"FG5%$#!' P8976 796A6Q8A86R796 " #'$#('+I23%"S%5+G(""""" "TG('+(%('#$%"S%5+G("""""""""""" """"""""""" "5!("""""""""5 (I'+5"""""""""" """"""""""" "5%$9""""""""""4(5 (I'+5"U"4(84!%+23%(*"""""""""""" """"""""""" "!G'"""""""""""""4(5 (I'+5"U"I23$%23'""""""""""""""""""" " " " " " " J7K7@797 O7977 L%4'I23$#(*" xx" MG!*!3%+(0N%I'/#$%( xx" P8 976 796AA896976 &(5#9%"(4!"%!/G!*%!$+23"9%+"%.'$V"%!3%9$+23%!"-'W!4(5"EEVX"M!VY;"""" ""G*%!".G!#4II+23'$+23%,"&4I(#3,%.%!/#3!%(EEE;;" "5"""""""""5 (I'+5"U"3%!.G!!#5%(*" "2""""""""""5 (I'+5"U"54'"""""""""""" "Z""""""""""4(5 (I'+5"U",+''%$0I23$%23'"""""""" " " 58 ]776 6A<9876 A827867A8587 7877[[3\?P8 G3(%"*+%"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(; " nw {tuv|wxrv{xsusv{xrvuxzu}xysu}qpw{xsrvuxwtv{}}}vxxqspqvxswqp}|s~x{s|vx " rnv{u{vvxv x q|tvxxv}usvtv|}xrwutxrvxqp rp{xsutpvxvwxrvuxp}vwvqqvxxvuv|{xpwxpu}v " "x " |vt`vx uqw}vuw{vu|t}xs}v}|vqqvxv}usvtv|}xrvuxopqrstuvwqv rwu`txq|tvxvuqw{}xrv{xptuw{tp|}p}{ 587877[[3a?P66b6>8]A6 ]9c69]66AAJ]969 ]67 " nw n u vxzpvxwxrvx¡suv{vtvvxvuv|rw{p¢ptvxyxpwv}u|vxpwv|}vv{tuwx " u s }v{}pq}wxx¤wvuw{t|qvx¡suvsvvxzw{qv|t{p¢ptv~xx¥p¢ptvxrv{x " |{|£vsp " x pvv}{xwrxwxrvx¦v|}uptvx§uxxrvuvxvpq|{|vuwxxvuv|{xpwxprvuvẍ}vuqpv |vtvx uqw}vuw{vu|t} 58 7877[[3d?8 6A898767876>877977C6A """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""4('%!"FG!#4II%'84(5"*%!"4('%!"EEVY"9%I23!+%9%(%("^#_(#3,%(;" " " nw {tuv|wxrvux¡vuqv|vrvxzw{|uwvxrv{xqp{ sutpv{xptxvpq|{|vuwxrvuxw}vux©©x " nv{uvtxuv | v " x vvx¥p¢ptvxuss{vxrvuxsqs|{tvxw}|sx|xuwq|tvx¦w{pvtp " vsvxpwxrvxz}|s{upr|w{xrvuxopqrstuvwqvx{}vqq}xrp{xªv|v}xwuxv|vxqv|vx«v|qxrv{ ptuw{tp|}p}v{xrpux {x|{}x|t}xrp¡sxpw{wvtvxrp{{xpwxv}u|v{xsrvuxpqpvvr|}vx}uwv wxv|vuxvu{tqvt}vuwxrv{x utpq}w{w{}prv{xrvuxqspqvxswqp}|sx§tuv " "eV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%".%!$%'8'"G*%!"5%'W'%'g" "h# """""""""""""""""#fW4_% !"9%+"4(#97%(*9#!%("F%!$%'84(5%("G*%!"fW'4(5%()"9%+"%+(%,"(+23'"I+5(+/+T#('"%!3W3'%,"" '4(5I!+I+TG"G*%!"+(/G$5%".G("M!V"X;" "YV"""N%!*%("%.'$V"f+%!%"7H3!%(*"*%!"G!'6/$#(84(5I0)"&4/8423'0)"^#4I%!0)"i9%!7+(0"" "h# """""""'%!4(5I0"4(*"N#(*%!4(5I8%+'%("IG"5%I'W!')"*#II"I+23"*%!"j!3#$'4(5I84I'#(*" """""""*%!"$GT#$%("kG64$#'+G(".%!I23$%23'%!("TW(('%g" "XV"""N%!*%("%.'$V"G!'6/$#(84(5I0"G*%!"S43%I'H''%("#4I"*%!"M#'4!"%('(G,,%(" "h#" """""""9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%("WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%(" " """""""l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" "mV"""N%!*%("%.'$V"7+$*"$%9%(*%"k/$#(8%("G*%!"+3!%"j('7+2T$4(5I/G!,%("#4I"*%!"M#'4!" "h# """""""%('(G,,%()"I+%"G*%!"+3!%"-'#(*G!'%"9%I23H*+5'"G*%!"8%!I'W!')"G3(%"*#II"*%!%(" """""""WTG$G5+I23%"4(T'+G("+,"!H4,$+23%("l4I#,,%(3#(5"%!3#$'%("9$%+9'g" " " " " " " "(%+( " (%+( "(%+( "(%+( 12 42645 42 1794277464 3 4 5 6 7 7 8 9 2 5 6 6 !"#!"$$%&'(!)"('!*+(,-(!."!!#"/ 0%$!(1."2(-(#3'4"55-"' 677!892$!" '"92!7"!'!: +( FJ F HI NOJPQLRRISTMULJMVLULIQISTMULJMWLXLSPPQYQQLSMXKZ[MULJMXLQJ\]]LSLSM F F KLM ^\ _ I R O Q̀\SLSMULJMaJQMbR\cORLM^\_IROQ̀\SMISUM^\_IROQ̀\SM̀SMULJMX`\TL\TJO]P̀deLSM fLT`\SgMP\ZL̀MULJMKZS̀TLSULSMhJiSULMULPMiXLJZL̀TLSULSMj]]LSQR̀deLSMkSQLJLPPLPlM GUL̀M]iJMULSM^ROSmUOPMn\JeOXLSMP_JLdeLS[M M M ; %<6 3##!-("=8!"(!>(#'928. ": +( HIJ KLMVLZLJQISTMULJMTL_Ji]QLSMaRQLJSOQ̀oLSMXKTR[MaJQLSPdeIQKMISUMpIqIQXOJcLQ̀[ G &%?""@"2(8!#'3#!("A.B#8(!.92-#".BC921.'8("! 92!>"92892!"-3%-))DE=2('$1E="!'5!'-8-: +( GHIJKLMaSTOXLSMKIMULSMo\JTLPLeLSLSMH\q_LSPOQ\JP̀deLSMrOsSOeqLSlMTT][M rOsSOeqLSMULPMfP̀c̀\qOSOTLqLSQPMISUMKIMULqMpLQ̀JOeqLSM]iJMULJLSM fLOR̀PL̀JISTtMTT][MnLJZLP̀MOI]MOSULJLMuSQLJROTLS[MhT][MNOJRLTISTlMZOJIqMPd̀eMULJM ISTiSPQ̀TLMvJeORQISTPKIPQOSUMSd̀eQMZLQ̀LJMoLJPdeRLdeQLJSMZJ̀UMISUMUL̀M wL̀ULJeLJPQLRRISTMLS̀LPMTiSPQ̀TLSMvJeORQISTPKIPQOSULPMSd̀eQMMXLeS̀ULJQMZJ̀UMbXLM̀ xxyzaSeOSTMknzaJQLSMqQ̀MISTiSPQ̀TLqMvJeORQISTPKIPQOSUg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`O!0%6>4%--")W44;60-%0%#4 -%%4-%#,>4';0) T-")44%,))/%$%$%#400,-%<,$%!#%) S6"%'$%4%4%'@@=A9!-B?A9'#$%'%4#%4,-+#4-%'3'!7#,-<,#56'74%-#>4'4! ,"-',%'9,!0%%',-+#4-%3'!7#,-<,#%'*6C,7#46%4!#>%4#%' 5%'!7%!#%',4%U4%%'!%'#%77,-%4%-+#4-%3'!7#,-<,#%>4'4!# $%!4%'#) GH66I5a2K66LM b678c6de85dd6 56dfg56h67666d5ij586gcj3 Q)3 >4'%4%R%"'%4,-!Pk[9$)NR/#S !T-%>D!'#$<>)$%"+'>6'#%#\\) F %4 R%-'+,-.--"),"+!'74!%R%-'+,-4-%6%'#%'97-%1( 24%5609#'-#%77%''-%7%-#%C'45#%T'+%>%'%7,<,0,#$'%4-%!D#<#) T-")44%,))/%$%$%#400,-%<,$%!#%) 9'#%!,#<'%!#74!'%7%5#%/%$%$%#400,-%( l mnoplqrsstsnlurvlqrwrswrxyz{{tsnrs|lnnopl}rv~rzxltolsurvrlsyrvnrsp - \($%4S#%77,-!0%<,R%$,,-C7D% \\($%4S#%77,-!0%<,?%'"!'%04#_6<%#'#46>4';,-.<)R)*"%##%77,-5%'"!'%EB00446!,#<'% !#74!%T%%!04-,-%1 123 4565789 6 575 6 566 565789 6 7566 !"!#$%&'( !"!'"&*+,-.(-+/-0".( 10#*'"!( !"! !"!0,$$#0"!+#)"). 20&#-!"! 3 4!"!'&5"#06'!7-'#*-80#$%&'( 9-+1&!$#'&:&;8"!#"0&3). 0 <&0#*"05&*04*&4=-0,$$#0"!'&!"!( N OPQRNSTUUVUPNWTXNSTYTUYTZ[\]]VUPTU^NPPQRN_TX`T\ZNaVQNaUWTXTNbU[TXcaPTURNOPQRNdTPXeUWVUP^ǸaXV]Nfg]NhU[ZijT\WVUPZfgXZijcaPNN N WTXNkVZ[lUW\PTUNmaUWZijaQ[ZYTjnXWTNaYPT`\ijTUǸ\XWRN ) ) ! 1##0<"#--*>?@<$#)A3,-0B*&8C&'&4*)<44'& 9- <"#-=C&-"##05"!#'&8;440D#C'-##'<"#-&040E&'F) +B044"!-'&5"#06'!7-'#*-80#$%&'#"0&3). 1#E"&'38&"!-*>GA<$#)H3,-0B*$-0&-!0)/IC&-"#J 9- #05"!8;&38&"!#'&8;440D#C'-##'38&"!!E6&0E&'F) +B044"!-'&5"#06'!7-'#*-80#$%&'#"0&3). N OPQRNdTPXeUWVUP^ǸaXV]Nfg]NhU[ZijT\WVUPZfgXZijcaPNWTXNkVZ[lUW\PTUNmaUWZijaQ[ZYTjnXWTNaYPT`\ijTUǸ\XWRN ! F("&$I&8-&0KC50&-0C#E&L"!+5)3):-8#0#044"!#=&8-&DM##C##*"05&*04*!"!.