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Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Verleihung von Auszeichnungen im Feuerwehrwesen beim Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Stand: 15.02.2012 Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 4 1. Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes 5 1.1 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze 5 1.2 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber 6 1.3 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold 7 1.4 Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille 8 1.5 Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes 9 1.6 Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes 10 1.7 Medaille für internationale Zusammenarbeit 11 1.8 Förderschild „Partner der Feuerwehr“ 12 2. Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden Württemberg 13 2.1 Ehrenmedaille in Silber des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü 13 2.2 Ehrenmedaille in Gold des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü 14 2.3 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Silber 15 2.4 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Gold 16 2.5 Albert-Bürger-Medaille 17 3. Ehrungen des Landes Baden Württemberg 18 3.1 Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg 18 3.2 Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe des Landes BadenWürttemberg 19 4. Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen 20 4.1 Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes. 20 4.2 Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen 21 4.3 Ehrenvorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen 22 5. Richtlinien 23 5.1 Richtlinien des DFV für das Überreichen von Auszeichnungen 23 5.2 Richtlinien des DFV für das Tragen von Auszeichnungen 24 5.3 Richtlinien für das Tragen von Bandschnallen 25 5.4 Antragsfristen 26 2 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 6. Information zu Ehrungen der Jugendfeuerwehr 27 6.2 Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg 28 6.2.1 Ehrennadel in Silber 28 6.2.2 Ehrennadel in Gold 28 6.2.3 Jugendnadel 28 6.3 Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr 29 6.4 Ehrungen für Nicht-Feuerwehrangehörige 29 6.5 Tätigkeitsabzeichen 29 6.6 Beantragung, Genehmigung, Verleihung, Kosten 29 7. Anhang 31 7.1 Antrag auf Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz / Medaille 31 Antrag auf Verleihung der Medaille für internationale Zusammenarbeit Bronze/Silber/Gold 33 7.3 Antrag auf Verleihung des Förderschildes Partner der Feuerwehr 35 7.4 Antrag auf Verleihung der Silbernen Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg 36 7.5 Ehrungen der Jugendfeuerwehr 37 7.6 Förderung von Feuerwehrjubiläen durch die SVGebäudeversicherung 37 7.2 3 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Vorwort In dieser Zusammenfassung sind alle Ehrungen auf Bundes-, Landes- und Verbands- und Kreisebene sowie die staatlichen Ehrungen durch das Land BadenWürttemberg aufgeführt. Den Feuerwehren steht somit eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die bei der Beurteilung über eine Antragstellung zu beachten ist. Die Antragsteller werden eindringlich gebeten, stets objektiv und selbstkritisch zu prüfen, ob die Leistungen für die beabsichtigte Ehrung auch tatsächlich in dem erforderlichen Maße erbracht worden sind. Bei Verdiensten auf örtlicher Ebene ist es Aufgabe der örtlichen Wehr bzw. der Gemeinde hierfür eine Anerkennung auszusprechen. Gehen Anträge ein, die den Vorgaben nicht entsprechen, müssen diese an den Antragsteller zurückgegeben werden. Anträge auf Verbandsehrungen sind beim Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes und bei Anträgen auf staatliche Ehrung beim jeweiligen Kreisbrandmeister oder auch als Download auf den Internetseiten der jeweiligen Vergabeorganisationen erhältlich. Die Anträge sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Vorstand des KFV Reutlingen zu prüfen. Die Anträge auf Verbandsehrungen müssen grundsätzlich vom Feuerwehrkommandanten unterschrieben sein und mit einer ausführlichen Begründung sowie mit allen erforderlichen Angaben zu den Personalien des zu Ehrenden versehen sein. Betrifft die Ehrung den Feuerwehrkommandanten selbst, ist der Antrag vom stellv. Feuerwehrkommandanten oder Bürgermeister zu unterzeichnen. Anträge für staatliche Ehrungen und Ehrungen im Kreisfeuerwehrverband sind mindestens drei Monate vor Durchführung der Ehrung mit Angabe des Termins, an dem die Ehrung erfolgen soll, beim Kreisbrandmeister (Landratsamt) einzureichen. Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass auf eine Ehrung kein Rechtsanspruch besteht. Die Durchführung der Ehrung erfolgt durch die zuständigen Funktionsträger in feierlicher Form, wie im Anhang beschrieben. Der Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen hat am 15.02.2012 dieser Ehrenordnung zugestimmt. Den redaktionellen Änderungen wurde in der Vorstandssitzung am 02.07.2012 nochmals beraten und den Änderungen zugestimmt. Gunter Hespeler Vorsitzender KFV-Reutlingen 4 Markus Ott, Rainer Wenke stellv. Vorsitzende KFV-Reutlingen Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1. Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes 1.1 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze 5 Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze wird verliehen: Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr (z.B. Zugführer) auf Kommunal, Betriebs- oder Verwaltungsebene Für eine mindestens 8-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis- oder Landesebene (z. B. Kreisausbilder). für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Je 800 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz pro Jahr Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.2 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber wird verliehen: Für eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr (z. B. Zugführer) auf Kommunal, Betriebs- oder Verwaltungsebene Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis - oder Landesebene oder sonstige überörtliche Tätigkeit. für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Je 1.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz pro Jahr Anmerkung: In der Regel wird die Ehrenmedaille des LFV BaWü in Silber zuvor verliehen. 6 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.3 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold wird verliehen: Für eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis- oder Landesebene oder sonstige überörtliche Tätigkeit für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz pro Jahr. Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde. Anmerkung: In der Regel wird die Ehrenmedaille des LFV BaWü in Gold zuvor verliehen 7 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.4 Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille wird verliehen: 8 für außerordentliche Verdienste um das Feuerwehrwesen. Empfänger: Vornehmlich Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören und für Repräsentanten ausländischer Organisationen. Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenmedaille pro Jahr Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.5 Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Die Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes wird verliehen: 9 an Personen, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Eine Quote besteht nicht. Maßgebend für die Verleihung sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.6 Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes Verleiher: Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Voraussetzungen: Die Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes wird verliehen: 10 An Personen, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen Antragsweg: Kann nicht beantragt werden. Diese Ehrung wird vom Präsidenten des DFV vorgeschlagen. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.7 Medaille für internationale Zusammenarbeit Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Die Medaille für internationale Zusammenarbeit wird verliehen: An ausländische Personen, die sich um die internationale Zusammenarbeit in den Feuerwehren und ihren Verbänden verdient gemacht haben. Empfänger: Ausländische Personen Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Eine Quote besteht nicht. Um eine Entwertung der Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen Verleihungen nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend für die Verleihung sind ausschließlich die Verdienste um die internationale Zusammenarbeit. Formen: Die Medaille für internationale Zusammenarbeit gibt es in drei Stufen: a. Medaille für internationale Zusammenarbeit b. Medaille für internationale Zusammenarbeit in Silber c. Medaille für internationale Zusammenarbeit in Gold 11 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 1.8 Förderschild „Partner der Feuerwehr“ Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Voraussetzungen: Die Förderschild „Partner der Feuerwehr“ wird verliehen: 12 Für partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Feuerwehr sollen Betriebe ausgezeichnet werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diesen keine Schwierigkeiten bei der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr bereiten. Empfänger: Handwerk, Handel, Gewerbe, Verwaltung, Industrie Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: Eine Quote besteht nicht. Maßgebend für die Verleihung sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 2. Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden Württemberg 2.1 Ehrenmedaille in Silber des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü 13 Verleiher: Landesfeuerwehrverband Ba-Wü Voraussetzungen: Die Ehrenmedaille in Silber wird verliehen: Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene Für eine mindestens 8-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisfeuerwehrverbandsebene. Für herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst, Für Führungs- und Ausbildungstätigkeiten Für herausragende Förderung der Verbandsarbeit. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr, Nichtfeuerwehrangehörige Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten über den Kreisfeuerwehrverband stellen. Quote: Je 1.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenmedaille pro Jahr Nichtfeuerwehrangehörige Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 2.2 Ehrenmedaille in Gold des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü Verleiher: Landesfeuerwehrverband Ba-Wü Voraussetzungen: Die Ehrenmedaille in Gold wird verliehen: Für eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr auf Gemeinde-, Kreis-, oder Landesebene Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisfeuerwehrverbandsebene Für besonders herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst Für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeit Für besonders herausragende Förderung der Verbandsarbeit Empfänger: Angehörige der Feuerwehr Nichtfeuerwehrangehörige Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten über den Kreisfeuerwehrverband stellen. Quote: Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenmedaille pro Jahr Nichtfeuerwehrangehörige Anmerkung: In der Regel wird das Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber zuvor verliehen. 14 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 2.3 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Silber Verleiher: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Voraussetzungen: Die Ehrennadel in Silber wird verliehen: 15 An verdiente Personen, die sich besondere Verdienste durch Unterstützung der Einrichtungen der Feuerwehr erworben haben. Es sind möglichst enge Maßstäbe anzulegen. Empfänger: Persönlichkeiten, die nicht der Feuerwehr angehören. Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 2.4 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Gold Verleiher: Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes BadenWürttemberg Voraussetzungen: Die Ehrennadel in Gold wird verliehen: 16 An Persönlichkeiten, die sich um den Verband, das Feuerwehrheim oder das Feuerwehrwesen des Landes in hervorragender, außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht haben: Empfänger: Persönlichkeiten, die nicht der Feuerwehr angehören. Antragsweg: Kann nicht beantragt werden. Diese Ehrung wird vom Vorstand des LFV BW vorgeschlagen. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 2.5 Albert-Bürger-Medaille Die Albert-Bürger-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Statuten für die Stiftung der Albert- Bürger-Medaille des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. 1. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg stiftet zur Erinnerung an den unvergessenen Präsident des baden-württembergischen Feuerwehrverbandes und dessen Wirken die Albert- Bürger-Medaille für hervorragende Verdienste um das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg. 2. Die Medaille ist zur Ehrung von Persönlichkeiten bestimmt, die sich durch hervorragende technische, praktische, organisatorische oder ideelle Leistungen auf dem Bereich des Feuerwehrwesens besonders ausgezeichnet haben. 3. Die Medaille wird vom Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes verliehen, der auch das Vorschlagsrecht hat. Sie wird in feierlicher Form in der Regel bei der Verbandsversammlung oder beim Landesfeuerwehrtag vom Präsident überreicht. 4. Mit der Medaille kann in der Regel jährlich eine Person geehrt werden. 5. Die Medaille zeigt auf der Vorderseite das erhaben geprägte Bild von Albert Bürger mit Namensunterschrift, Geburts- und Todesjahr. Auf der Rückseite trägt sie die Inschrift: „Für hervorragende Verdienste um den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg“. 6. Über die Verleihung der Medaille wird eine Urkunde erstellt, in der die Verdienste des Beliehenen besonders gewürdigt werden. Die Urkunde ist vom Präsident zu unterschreiben. 17 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 3. Ehrungen des Landes Baden Württemberg 3.1 Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg Verleiher: Land Baden-Württemberg Voraussetzungen: Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird verliehen: Für langjährige Verdienste um das Feuerwehrwesen. Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber: 25 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung (Übung und Einsatz) Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold: 40 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung (Übung und Einsatz) Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold: 50 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung (Übung und Einsatz) Für die Anrechnung der Dienstzeit wird auf die jeweils gültige Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrehrenzeichnen) verwiesen. Die Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr, werden ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auf die Dienstzeit angerechnet Empfänger: Angehörige der Feuerwehr Antragsweg: Auszuzeichnende Personen werden vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Kreisbrandmeister (Landratsamt) vorgeschlagen. Quote: 18 - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 3.2 Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe des Landes Baden-Württemberg 19 Verleiher: Land Baden-Württemberg Voraussetzungen: Das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe wird verliehen: An Personen die sich besonders herausragende Verdienste um das Feuerlöschwesen erworben haben. Für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr Antragsweg: Personen, die mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe geehrt werden sollen, können vom Landratsamt über das zuständige Regierungspräsidium dem Innenministerium Baden-Württemberg vorgeschlagen werden. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 4. Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen 4.1 Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes Verleiher: Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Voraussetzungen: Die Medaille wird verliehen: An Feuerwehrangehörige und Privatpersonen für Leistungen im Feuerwehrwesen, die eine erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position 20 Für besonders verdiente Tätigkeiten auf Gemeindeebene Für besondere Leistungen im Feuerwehrdienst Für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeit (mind. 10 Jahre) Für besondere Förderung der Verbandsarbeit Empfänger: Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen Antragsweg: Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten an den Vorsitzenden des KreisfeuerwehrVerbandsvorsitzenden einreichen. Sie sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom Vorstand zu prüfen. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 4.2 Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen 21 Verleiher: Kreisfeuerwehrverband Voraussetzungen: Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen: An Persönlichkeiten, die sich um den Kreisfeuerwehrverband in hervorragender und außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht haben. (In der Regel ist von einer 15-jährigen Mitgliedschaft im Verbandsausschuss auszugehen). An Vorstandsmitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes nach dem Ausscheiden aus mindestens 10-jähriger Amtszeit. Empfänger: Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen Antragsweg: Kann nicht beantragt werden. Diese Ehrung wird vom Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes vorgeschlagen und ist vom Kreisfeuerwehrverbandsausschuss zu genehmigen. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 4.3 Ehrenvorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen Verleiher: Voraussetzungen: Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen Der Titel Ehrenvorsitzender wird verliehen: An Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen, die sich in hervorragender und außerordentlich bedeutender Weise um den Kreisfeuerwehrverband Reutlingen verdient gemacht haben. Sie ist die höchste Auszeichnung die vom der Kreisfeuerwehrverband Reutlingen verliehen werden kann. In der Regel ist von einer mind. 10-jährigen Amtsdauer auszugehen. 22 Empfänger: Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen Antragsweg: Kann nicht beantragt werden. Diese Ehrung wird vom Vorstand der Kreisfeuerwehrverband Reutlingen vorgeschlagen und ist vom Kreisfeuerwehrverbandsausschuss zu genehmigen. Quote: - Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 5. Richtlinien 5.1 Richtlinien des DFV für das Überreichen von Auszeichnungen In den meisten Ländern der Bundesrepublik sind nach dem Zweiten Weltkrieg von den Regierungen wieder staatliche Feuerwehr-Ehrenzeichen, meist in mehreren Stufen, gestiftet worden. Mit der Verleihung sollen langjährige treue Dienste oder besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen usw. anerkannt werden. Die Überreichung solcher verliehenen Auszeichnungen verlangt einen würdigen Rahmen und das Tragen der Auszeichnungen ist an bestimmte Richtlinien gebunden. Überraschungsmoment Vorgesehene Auszeichnungen sollen stets vertraulich behandelt werden, um den zu ehrenden Kameraden mit der Auszeichnung überraschen zu können. Dennoch müssen alle notwendigen Vorbereitungen für eine würdige Form der Verleihung getroffen werden. Rahmen Der angemessene Rahmen für eine solche Verleihung ist z. B. eine Dienstversammlung der Feuerwehr, Verbandsversammlung, der offizielle Teil eines Kreisfeuerwehrtages, die offizielle Feier zum Jubiläum einer Feuerwehr oder dergleichen. In besonderen Fällen kann eine solche Ehrung auch im Rahmen einer Ratssitzung oder Gemeindratssitzung erfolgen. Keinesfalls soll die die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen innerhalb einer geselligen oder gar Tanzveranstaltung erfolgen. Unter besonderen Umständen kann die Auszeichnung natürlich auch in der Wohnung des zu ehrenden Kameraden überreicht werden. Beteiligung Die Beteiligung der Feuerwehrkameraden ergibt sich aus der Art der Veranstaltung. Es ist Ehrensache, dass die Kameraden der eigenen Feuerwehr möglichst vollzählig anwesend sind. Auch die Vertreter der kommunalen Behörden sollen zu einer solchen Ehrung besonders geladen werden. Anzug Alle Kameraden sollen in einheitlicher Feuerwehrdienstkleidung erscheinen. Träger von Orden und Ehrenzeichen legen die große Ordensschnalle an. Räume Die Versammlungsräume sollen festlich geschmückt sein. Für die auszuzeichnenden Kameraden muss ein günstiger Aufstellplatz vorgesehen werden, damit die Verleihung der Orden und Ehrenzeichen unbehindert und angesichts der versammelten Kameraden durchgeführt werden kann. Da die Geehrten fast immer nach ihrer Ehrung durch die Presse, … fotografiert werden, ist ein geeigneter Hintergrund zu wählen. 23 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Ansprache Die Aushändigung wird mit einer Ansprache des zuständigen höchsten Feuerwehrführers eingeleitet, die aber nicht zu lang sein soll. Insbesondere soll sie sich freihalten von leeren Phrasen und übertriebenem Pathos. Vielmehr sollen die wirklichen Verdienste der zu ehrenden Kameraden objektiv dargestellt werden. Den Schluss der Ansprache bildet dann etwa der Satz: „In dankbarer Anerkennung dieser Verdienste hat ihnen der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes das Deutsche Feuerwehrehrenkreuz in Silber / Gold verliehen (…). Ich habe die Ehre, Ihnen diese Auszeichnung in dieser feierlichen Stunde anheften zu dürfen“. In diesem Augenblick erheben sich alle Anwesenden Kameraden von den Plätzen. Urkunde Darauf überreicht der verleihende Feuerwehrführer dem Kameraden die Urkunde zu der Auszeichnung, die ihm wiederum von einem Helfer zugereicht wird. Er verbindet damit seine persönlichen Glückwünsche für den ausgezeichneten Kameraden. Anheften der Auszeichnung Ein Helfer reicht das Ehrenzeichen an, das der Feuerwehrführer dem auszuzeichnenden Kameraden persönlich anheftet. Die Nadel muss dazu vorher geöffnet sein. (Das Anheften wird vorher am besten einmal geübt, damit keine störenden Stockungen eintreten.) Notfalls behilft man sich mit dem bloßen Einstecken der Nadel und lässt diese später schließen. Glückwünsche Nun ist den übrigen Teilnehmern Gelegenheit gegeben, ihre Glückwünsche anzubringen. Doch sollten längere Ansprachen vermieden werden. Sind sie unvermeidlich, so soll man sie vorher untereinander abstimmen oder durch einen Redner für alle Teilnehmer zusammenfassen lassen. Dank Ebenso lässt sich der Dank der ausgezeichneten Kameraden zusammenfassen, indem einer für alle Ausgezeichneten spricht. Es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, dass der Feuerwehrkamerad nach einer solchen Auszeichnung in einer besonderen Ansprache dankt. Ausklang Ein würdiges kameradschaftliches Beisammensein im Kameradenkreis soll die Feierstunde beschließen, sofern nicht die offizielle Tagung ihren Fortgang nimmt. Diese Richtlinien gelten sinngemäß auch bei der Überreichung von Urkunden zu Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, zu Dienstjubiläen und Ähnlichem. 5.2 Richtlinien des DFV für das Tragen von Auszeichnungen Orden und Ehrenzeichen können entweder im Original (große Ordensschnalle) oder in verkleinerter Form (Bandschnalle) getragen werden. 24 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Trageweise im Original mit Band Orden und Ehrenzeichen, die am Bande zu tragen sind (z. B. Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz) werden an der Ordensschnalle an der linken Brustseite getragen. Die Anstecknadel wird am Feuerwehrrock 1 cm oberhalb der linken Brusttasche befestigt, so dass das Ehrenkreuz selbst auf der Tasche hängt. Trageweise im Original ohne Band Orden und Ehrenzeichen ohne Band sind entsprechend den Statuten zu tragen. Die Feuerwehr-Ehrenzeichen der Landesregierungen sind auf den Quetschfalten der linken Brusttasche des Feuerwehrrocks zu tragen. Die als Steckkreuz ausgebildeten Ehrenzeichen der Sonderstufe werden unterhalb der linken Brusttasche getragen. Trageweise an der Bandschnalle Auf der Bandschnalle werden alle tragbaren Orden und Ehrenzeichen dargestellt. Die Darstellung erfolgt durch das Ordensband, auf welchem eine Verkleinerung der Dekoration angebracht ist. Die niedrigste Klasse eines Ordens wird nur durch das Band dargestellt. Bei Orden und Ehrenzeichen ohne Band wird die verkleinerte Nachbildung auf einer neutralen Bandunterlage befestigt. Trageweise an den Anzugsarten Orden und Ehrenzeichen dürfen nur zum Dienstanzug und zum Ausgehanzug getragen werden. Zu diesen beiden Anzugsarten sind die Orden und Ehrenzeichen an der Bandschnalle zu tragen. Die große Ordensschnalle darf nur zum Ausgehanzug getragen werden und zwar zu dienstlichen Veranstaltungen und auf besondere Anordnung. Am Tage der Verleihung werden Orden und Ehrenzeichen im Original den ganzen Tag über getragen. Verkleinerungen sind für alle Orden und Ehrenzeichen zugelassen. Für die Trageweise der Verkleinerungen (Banddekoration oder Metallverkleinerungen) auf dem Rockaufschlag am zivilen Anzug gibt es keine Vorschriften. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jede Feuerwehrauszeichnung vom Träger eine Vorbildfunktion verlangt. Es dürfen nur tatsächlich verliehene Auszeichnungen oder persönlich erworbene Leistungsabzeichen getragen werden. Dabei sind die Regeln der Trageweise zu beachten. Fantasieabzeichen haben an der Feuerwehrdienstkleidung nichts verloren! Festabzeichen werden nur während der jeweiligen Veranstaltung getragen. 5.3 Richtlinien für das Tragen von Bandschnallen Bandschnallen wurden in der Feuerwehr in der Nachkriegszeit eher selten getragen und dann auch nur von höheren Funktionsträgern wie Verbandsfunktionären oder Führungsdienstgraden auf Kreisebene. Erst seit den 90er-Jahren setzten sich immer mehr die Bandschnallen auf den Uniformen aller Feuerwehrangehörigen durch. Dies mag auch dadurch begründet sein, dass mittlerweile nicht mehr nur Orden und Ehrenzeichen als Bandschnalle tragbar sind, sondern auch Leistungsabzeichen, Leistungsspange und Jugendflamme der Jugendfeuerwehr sowie auch Ehrungen auf Kreisebene oft schon als Bandschnalle erhältlich sind. 25 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Diese Entwicklung hat sich zudem auch durch die vermehrte Verleihung sogenannter Einsatzabzeichen, also Abzeichen, die bei längerer Teilnahme eines Naturkatastropheneinsatzes verliehen werden, verstärkt. Es gibt bislang in keinem Bundesland eine einheitliche Regelung, wie Bandschnallen zu tragen sind. Jedoch orientiert man sich in der Trageweise stark an der Bundeswehr: Hiernach ist die Bandschnalle ausschließlich am Dienstanzug mittig auf der linken Brustseite oberhalb der Brusttaschenoberkante zu tragen. Es dürfen maximal vier Auszeichnungen in einer Reihe getragen werden. Ab der fünften Auszeichnung wird eine neue Reihe unterhalb der ersten begonnen, wobei die fünfte unter der ersten steht. Bei vielen Orden und Ehrenzeichen ist in den jeweiligen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien auch die Trageweise der Bandschnalle verankert. In der Feuerwehr wird die Bandschnalle lediglich auf dem sog. Dienstrock der Ausgehuniform getragen. Folgende Bandschnallen werden üblicherweise getragen: Bundesverdienstorden; Deutsches Feuerwehrehrenkreuz; Deutsche Feuerwehrehrenmedaille; Deutsche Feuerwehr-Ehrennadel; Bundesleistungsabzeichen; Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr; Deutsche Jugendleistungsspange; Deutsche Jugendflamme; Deutsches Sportabzeichen; Deutsches Rettungsschwimmabzeichen; Blutspenderehrennadel des DRK; Landesverdienstorden; Rettungsmedaillen der Länder; Staatliche Feuerwehrund Katastrophenschutzauszeichnungen der Länder; Auszeichnungen des THW bei Verleihung aufgrund der Zusammenarbeit; Auszeichnungen der Hilfsorganisationen bei Verleihung aufgrund der Zusammenarbeit; Auszeichnungen der Landesfeuerwehrverbände; Auszeichnungen der Landesjugendfeuerwehren; Auszeichnungen der Kreisfeuerwehrverbände sowie Kreisjugendfeuerwehr; Einsatzabzeichen; Leistungsabzeichen der Länder; Jugend-Leistungsabzeichen der Länder Aufgrund der fehlenden Vorschriftenlage wird auf eine gewisse Reihenfolge kein Wert gelegt. Sind nur eine bis drei Bandschnallen auf einer Uniform vorzufinden, werden diese oft von rechts beginnend an der Brusttaschenoberkante befestigt, anstatt dieser mittig, wie bei der Bundeswehr, zu tragen. Ab der zweiten Auszeichnung muss eine einheitliche Trageschiene verwendet werden, damit eine geradlinige Position an der Uniformjacke gewährleistet ist. 5.4 Antragsfristen Für Ehrungen der Feuerwehrangehörigen im Kreisfeuerwehrverband Reutlingen gelten folgende Antragsfristen: Für Ehrungen im Folgejahr ist die Antragsfrist der 01.11. des Vorjahres. 26 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 6. Information zu Ehrungen der Jugendfeuerwehr Information der Jugendfeuerwehr Kreis Reutlingen zur Beantragung von Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr (Stand: April 2008) 27 - Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr - Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 6.1 Vorwort Zur Erleichterung des Antragsverfahrens wurde auf Grundlage der gültigen Ehrungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr, der Jugendfeuerwehr BadenWürttemberg dieser Ratgeber verfasst. Er soll Antragsberechtigte bei der Erstellung von Ehrungsanträgen unterstützen, in dem er alle wichtigen Punkte erläutert. Grundlage für die Genehmigung des Antrages bilden ausschließlich die jeweiligen Ehrungsrichtlinien.1 6.2 Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg Mit in Kraft treten der Ehrungsrichtlinie Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg am 01.01.2004 gelten nach folgenden Ehrungsmodalitäten: 6.2.1 Ehrennadel in Silber Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber wird nach folgender Maßgabe verliehen: Ehrung eines Feuerwehrangehörigen, der mindestens 5 (zehn) Jahre die Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes oder Jugendleiters bekleidet hat; Ehrung für Feuerwehrangehörige die mehrjährige qualifizierte Mitarbeit in der Jugendfeuerwehr als Funktionsträger auf Gemeinde-, Stadt-, Kreis- oder Landesebene vorweisen können; In begründeten Einzelfällen abgewichen werden. kann von der zeitlichen Einschränkung 6.2.2 Ehrennadel in Gold Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Gold wird nach folgender Maßgabe verliehen: Ehrung eines Feuerwehrangehörigen für außergewöhnliches Engagement in der Jugendfeuerwehrarbeit; Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber muss bereits verliehen sein. An der Uniform ist nur die höchste erworbene Auszeichnung zu tragen. 6.2.3 Jugendnadel Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg verleiht pro angefangene 2.500 Jugendliche im Land Baden-Württemberg die Jugendnadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg an Jugendliche für außergewöhnliche Leistungen und soziales Engagement innerhalb und außerhalb der Jugendfeuerwehr. 1 Zur Vereinfachung und zur besseren Verständlichkeit wird die männliche Form der Anrede für beide Geschlechter verwendet. 28 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 6.3 Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr Es gelten die Verleihungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr. Ausgezeichnet werden Feuerwehrangehörige für außergewöhnliches Engagement in der Jugendfeuerwehrarbeit. Für die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber sollte die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber oder Gold bereits verliehen sein. Für die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Gold muss die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber bereits verliehen sein. Zwischen der Verleihung in Silber und Gold soll ein Zeitraum von fünf Jahren liegen. 6.4 Ehrungen für Nicht-Feuerwehrangehörige Nachfolgende Ehrungen sind ausschließlich für Nicht-Feuerwehrangehörige vorgesehen. Die Floriansplakette der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg wird an NichtFeuerwehranghörige verliehen, die sich für die Förderung der Jugendfeuerwehr eingesetzt haben. 6.5 Tätigkeitsabzeichen Das Tätigkeitsabzeichen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist das äußere sichtbare Zeichen eines Jugendfeuerwehrwartes oder eines Funktionsträgers der Jugendfeuerwehren auf Kreis- oder Landesebene während seiner aktiven Amtszeit. Das Abzeichen wird an der rechten Brusttasche getragen. Die Traditionsnadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist das äußere sichtbare Zeichen der ehemaligen Zugehörigkeit zu einer Jugendfeuerwehr. Die Traditionsnadel kann Angehörigen der Jugendfeuerwehr überreicht werden, die mindestens zwei Jahre Mitglied der Jugendfeuerwehr waren. Das Abzeichen wird am linken Revers der Uniform getragen. Die Überreichung der Traditionsnadel soll bei der offiziellen Übernahme aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung in würdigem Rahmen durch den Kommandanten erfolgen. 6.6 Beantragung, Genehmigung, Verleihung, Kosten Antrag: Der Antrag ist von einem Kommandanten einer Feuerwehr, die im Kreisfeuerwehrverband Reutlingen organisiert ist, an den Kreisjugendfeuerwehrwart schriftlich mit dem beiliegenden Antragsformular zu stellen. Ehrungsbegründung: Die beantragende Feuerwehr verpflichtet sich, die Voraussetzungen für die beantragte Ehrung geprüft zu haben. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und die Würdigung und Anerkennung der Dienste des Vorgeschlagenen hinreichend erkennen lassen. Eine Nennung der Dauer einer Tätigkeit ist hier nicht ausreichend. 29 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung Genehmigung: Die genehmigende Stelle ist die jeweils verleihende Organisation. Verleihung: Die Verleihung findet durch den Kreisjugendfeuerwehrwart oder durch einen von ihm beauftragten Vertreter statt. Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, bzw. der Deutschen Jugendfeuerwehr können von entsprechenden Vertretern der Organisation durchgeführt werden. Ort und Rahmen müssen der Würdigung des zu Ehrenden gerecht werden. Kosten: Die Kosten für Ehrenzeichen werden der beantragenden Feuerwehr in Rechnung gestellt. Der Rechnungsempfänger ist im Antragsformular zu vermerken. Antragsfristen: Für Ehrungen Antragsfristen: der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg gelten folgende Für Ehrungen im Zeitraum Januar – Juni ist die Antragsfrist der 15.11. des Vorjahres. Für Ehrungen im Zeitraum Juli – Dezember ist die Antragsfrist der 15.05. des laufenden Jahres. Anträge für Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr müssen mindestens vier Monate vor dem Tag der Ehrung gestellt werden. 30 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 7. Anhang 7.1 Antrag auf Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz / Medaille 31 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 32 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 7.2 Antrag auf Verleihung der Medaille für internationale Zusammenarbeit Bronze/Silber/Gold 33 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 34 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 7.3 Antrag auf Verleihung des Förderschildes Partner der Feuerwehr 35 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 7.4 Antrag auf Verleihung der Silbernen Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg 36 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen Kreisfeuerwehrverband Reutlingen Ehrenordnung 7.5 Ehrungen der Jugendfeuerwehr http://www.jugendfeuerwehr-bw.de/cms/downloads/viewcategory/14.html 7.6 Förderung von Feuerwehrjubiläen durch die SV-Gebäudeversicherung Die SV-Gebäudeversicherung gewährt an Feuerwehren, die ein Jubiläum feiern, bei rechtzeitiger Anmeldung einen freiwilligen Förderbeitrag. Voraussetzung: Ab 100-, 125-, 150-, 175-jährigem Bestehen einer Feuerwehr. Empfänger: Freiwillige Feuerwehren Antragsweg: (Feuerwehr, Kreisfeuerwehrverband, SV-Vers.) ´ Die entsprechende Feuerwehr muss rechtzeitig – bis spätestens Februar des lfd. Jahres – den Jubiläumstermin zusammen mit einer entsprechenden Einladung der SV-Gebäudeversicherung mitteilen. 37 Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen