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STUDIENSEMINAR FÜR LEHRÄMTER
AN SCHULEN KREFELD
SEMINAR FÜR DAS LEHRAMT AM BERUFSKOLLEG
Schriftlicher Unterrichtsentwurf
Fachrichtung:
Wirtschaftswissenschaften
Fach:
Wirtschafts- und Sozialprozesse
Lernfeld:
Thema:
Welche Rechtsform hat mein Ausbildungsbetrieb?
Teil 1 – Die GmbH
Kurze Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der heutigen Stunde steht die Erarbeitung
der Merkmale der GmbH anhand der Gesetzestextauszüge des GmbHG. Bewusst vernachlässigt werden in
der gezeigten Stunde die genaue Aufschlüsselung der
Aufgaben der Organe der GmbH und die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH), da dies den zeitlichen Rahmen der Stunde sprengen würde. Die Inhalte dieser
Stunde sind für die Schüler als exemplarisch zu verstehen, da gewisse Grundstrukturen der Rechtsform der
GmbH auch auf andere Rechtsformen übertragbar sind,
z. B. Gesellschafter, Gewinn- und Verlustverteilung,
Haftung etc. Ebenfalls wird in dieser Unterrichtsstunde
ein Handelsregistereintrag exemplarisch an der GmbH
von den Schülern vorgenommen, dieses Prinzip ist auf
alle Gesellschaftsformen übertragbar.
Datum:
Bildungsgang/Stufe:
Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Autor: (freiwillig)
Nicole Willeke
Emailadresse: (freiwillig)
--
1. Lernvoraussetzungen im Hinblick auf die Unterrichtsstunde
1.1 Rahmenbedingungen
Die G72 ist eine Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung im Ausbildungsgang des Kaufmanns / der Kauffrau im Groß- und Außenhandel. Die Klasse besteht aus fünfundzwanzig Schülern,1 von denen 10 männlich und 15 weiblich sind. Die
Altersstruktur ist sehr heterogen und setzt sich wie folgt zusammen:
Alter
Anzahl
29
1
27
1
26
1
24
1
23
2
22
5
21
5
20
6
19
3
Summe
25
Elf der fünfundzwanzig Schüler besitzen die Allgemeine Hochschulreife. Die übrigen
vierzehn Schüler haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert. Die
Schüler der G72 haben alle einen Ausbildungsvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und sind momentan in der Unterstufe. Sie besuchen am Dienstag und Donnerstag
das Berufskolleg.
Der Großteil der Schüler der G72 absolviert die Ausbildung bei der Kaiser´s Tengelmann AG (13), 3 Schüler sind Auszubildende der Wetzlich Optik-Präszesion GmbH, 2
Schüler sind bei der Duro-Moll GmbH & Co. OHG unter Vertrag und jeweils ein Schüler
macht eine Ausbildung bei Wilms Tiefkühl-Service GmbH, Moss Kunststoffprodukte
GmbH, Maxicard GmbH, EuroCeramic GmbH, Stockbrink und Offermanns GmbH, Tributech GmbH und der Odlo Sports GmbH.
In der Klasse hospitiere ich im Fach Wirtschafts- und Sozialprozesse (WSP), welches
zweistündig unterrichtet wird, seit September 2008 und ich habe dort am 03. Februar
2009 mit dem Unterricht unter Anleitung begonnen.
Das Lehr- und Lernklima in der Klasse ist sehr positiv. Der Großteil der Schüler ist motiviert, zeigt sich interessiert am Fach WSP und ist zu einem schnellen Lerntempo bereit und fähig. Das Verhältnis zwischen mir und den Schülern ist freundlich und wertschätzend.
1.2 Vorkenntnisse/Verhalten bezogen auf den Stundeninhalt
Im Lauf der Unterrichtsreihe haben die Schüler, anhand eines stetig sich vergrößernden Modellunternehmens, bereits die Merkmale der Personengesellschaften kennen
gelernt. Im Rahmen der Reihe wurden die Inhalte mittels verschiedener Formen der
Gruppenarbeit erarbeitet und anschließend präsentiert. In diesem Rahmen wurden unterschiedliche Bestandteile des Kooperativen Lernens, z. B. die Verteilung bestimmter
Rollen innerhalb einer Gruppe, eingeführt und mit den Schülern trainiert.
In den vorangegangenen Stunden haben sich die Schüler bei der Erarbeitung der
Merkmale der KG und OHG mit didaktisch aufbereiteten Gesetzestexten des HGB auseinander gesetzt.
2. Didaktisch/methodische Hinweise
2.1 Curriculare Anbindung
Die Grundlage für den Unterricht bildet der vorläufige Lehrplan nach Anlage A APO-BK
für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen für die Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung für den Ausbildungsgang der Kauffrau bzw. des Kaufmannes im
Groß- und Außenhandel des Amtsblattes des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser duale Ausbildungsgang ist in Lernfel1
Im Folgenden wird auf das Begriffspaar „ Schülerinnen und Schüler“ verzichtet. Der Begriff „ Schüler“ soll für die
männliche als auch weibliche Form gelten.
1
dern organisiert und sieht für das erste Ausbildungsjahr die Lernfelder (LF) 1 bis 4 vor,
wobei das Fach WSP ausschließlich das LF 1 „Den Ausbildungsbetrieb als Groß- und
Außenhandelsunternehmen präsentieren“, bei einem Zeitrichtwert von 80 Stunden,
zum Inhalt hat. Ein Lerninhalt des LF 1 ist die Erfassung des Betriebes als Organisationseinheit mit vielfältigen innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Beziehungen und
Prozessen, die einer gemeinsamen Zielsetzung verpflichtet sind. Der Rahmenlehrplan
des Landes NRW sieht im LF1 es für hinreichend an, dass die Schüler bei der Beschreibung der Organisation ihres Unternehmens die Rechtsformen der KG und GmbH
kennen lernen.
Die didaktische Jahresplanung des Berufskollegs Viersen sieht im Lernfeld 1 Punkt 3.4
Unternehmensformen, neben den vom Land NRW empfohlenen Unternehmensformen
der KG und GmbH, zudem noch die Einzelunternehmung, die OHG, diverse Mischformen und die AG, bei einem Zeitrahmen von 12 Unterrichtsstunden als Unterrichtsinhalte vor. Die Aufstockung der Unterrichtsinhalte ist nicht zuletzt durch die Rechtsformen
der ausbildenden Betriebe für die Schüler von Bedeutung.
2.2 Einordnung in das unterrichtliche Umfeld
Thema und
Struktur der
Unterrichtsreihe
1. UE
2. - 3. UE
4. - 5. UE
6. UE
(Unterrichtsbesuch)
7.- 8. UE
9. UE
10. UE
Rechtsformen der Unternehmung
Einzelunternehmung
OHG / KG
Gewinnverteilung bei der OHG / KG
Welche Rechtsform hat mein Ausbildungsbetrieb?
Teil 1 GmbH
Mischformen und AG
Wiederholungsstunde als Vorbereitung auf die Klassenarbeit
Klassenarbeit
2.3 Fachlicher/methodischer Schwerpunkt der Unterrichtsstunde
Im Mittelpunkt der heutigen Stunde steht die Erarbeitung der Merkmale der GmbH anhand der Gesetzestextauszüge des GmbHG. Bewusst vernachlässigt werden in der
gezeigten Stunde die genaue Aufschlüsselung der Aufgaben der Organe der GmbH
und die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH), da dies den zeitlichen Rahmen der
Stunde sprengen würde. Die Inhalte dieser Stunde sind für die Schüler als exemplarisch zu verstehen, da gewisse Grundstrukturen der Rechtsform der GmbH auch auf
andere Rechtsformen übertragbar sind, z. B. Gesellschafter, Gewinn- und Verlustverteilung, Haftung etc. Ebenfalls wird in dieser Unterrichtsstunde ein Handelsregistereintrag
exemplarisch an der GmbH von den Schülern vorgenommen, dieses Prinzip ist auf alle
Gesellschaftsformen übertragbar. Zunächst außer Acht gelassen muss hierbei die Benennung der Prokura, da diese Informationen mir bei der Vorbereitung der Informationsmaterialien zu den Ausbildungsbetrieben nicht vorlagen. Aus diesem Grunde wird
die Prokura in die Hausaufgabe ausgelagert.
In der Planung der heutigen Stunde bleibt das Ausfüllen eines Gesellschaftsvertrages
der GmbH aus zeitlichen Gründen unberücksichtigt, allerdings haben die Schüler dieses Prozedere bereits bei der OHG und KG vollzogen.
Der Gegenwartsbezug des Stundeninhaltes zu den Schülerwelten ergibt sich aus den
Rechtsformen der Ausbildungsbetriebe der Schüler. Aus zeitlichen Gründen kann in der
heutigen Stunde lediglich die GmbH bearbeitet werden, jedoch werden die Rechtsformen der weiteren Ausbildungsbetriebe in den folgenden Stunden erarbeitet.
2
Der Zukunftsbezug des heutigen Unterrichtsstoffes beinhaltet neben der formalen Tatsache, dass das Lernfeld 1 die Gesellschaftsform der GmbH vorschreibt, das Potential,
dass wenn die Schüler nach ihrer Ausbildung in einen anderen Betrieb wechseln, nicht
nur mit der Rechtsform des aktuellen Ausbildungsbetriebes vertraut sind, sondern auch
Kenntnisse über die Merkmale anderer Gesellschaftsformen haben und diese auch bewerten können.
Der Nutzen des heutigen Unterrichts soll es nicht nur sein, die Merkmale der GmbH
kennen zu lernen, sondern auch Informationen aus Gesetzestexten zu filtern und diese
zu kategorisieren. Dieses wird beispielhaft am GmbHG erarbeitet, lässt sich jedoch
auch auf andere Gesetzestexte übertragen. Die Fähigkeit Gesetzestexte zu lesen ist
nicht nur die wichtigste Grundlage für Rechtshandlungen, sondern auch die Prüfungen
der IHK greifen z. T. auf Auszüge von Gesetzen zurück.
Die, in die Gruppenarbeit reingereichten, Auszüge des GmbH-Gesetzes (insbesondere
die §§ 45, 46, 51, 52 und 58b) wurden von mir z.T. didaktisch aufbereitet. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um zum einen Bezüge auf das Aktiengesetz zu vermeiden und
zum anderen den Schülern kleine Hilfestellungen zu leisten, da sie sich erst zum zweiten Mal mit der komplizierten Sprache der Gesetzestexte auseinander setzen.
Die Sozialform der Gruppenarbeit wurde für die Erarbeitung der Inhalte gewählt, da die
zu verarbeitenden Informationen sehr komplex und im Team leichter zu bewältigen
sind. Zudem wird durch die Rollenkarten impliziert, dass alle Schüler eine Aufgabe im
Gruppenprozess übernehmen.
Im Klassenraum ist ein PC und ein Beamer vorhanden, allerdings habe ich mich bei der
Planung für die heutige Stunde gegen diese Medien entschieden, da sie für diese nicht
zielführend einsetzbar sind. Auch das eingeführte Lehrwerk wird heute nicht berücksichtigt, da dieses zwar die GmbH zum Inhalt hat, allerdings sind hier lediglich zwei Paragraphen aus dem GmbHG zitiert. Somit würde die Erarbeitung der Merkmale der
GmbH auf eine reine Abschreibübung hinauslaufen, welche einem zweijährigen Ausbildungsberuf in einem anspruchsvollen Bildungsgang nicht gerecht wird.
3. Ziele der Unterrichtsstunde
3.1 Gesamtziel der Unterrichtsstunde
Die Schüler lernen die Merkmale der GmbH kennen, indem sie sich die notwendigen Informationen aus den Gesetzestexten herausfiltern.
3.2 Angestrebte Kompetenzerweiterungen
Die Schüler sollen die Rechtsform der GmbH kennen lernen, indem sie eine ta-
bellarische Übersicht über die Merkmale ebendieser erstellen. (Fachkompetenz)
Die Schüler sollen den Ablauf der Eintragung in das Handelsregister kennen, in-
dem sie einen Handelsregistereintrag für die GmbH ausfüllen. (Fachkompetenz)
3
4. Verlaufsplan (Synopse)
Unterrichtsphase
Einstieg /
Problematisierung
Motivation
Erarbeitung
Sachinhalte
Umfrage: Welche
Rechtsform hat mein
Ausbildungsbetrieb?
SuS geben mit Handzeichen die Zugehörigkeit
ihres Ausbildungsbetriebes zu den Rechtsformen an.
Anschließende Festlegung der Bearbeitungsreihenfolge (GmbH,
GmbH & Co. KG, AG →
Zieltransparenz)
Die SuS erarbeiten die
Merkmale der GmbH
und nehmen die Eintragung ins Handelsregister
vor
methodische
Hinweise
Sozialform
Unterrichtsgespräch
Zufallsbestimmte
Gruppenarbeit
Präsentation
Die SuS präsentieren
ihre Arbeitsergebnisse
Auswertung /
Sicherung
Die SuS überprüfen ihr
neu erworbenes Wissen
zur GmbH mit Hilfe eines Kreuzworträtsels zur
GmbH
Prokura recherchieren
EinzelarÜbungsaufgaben zur
beit
GmbH
Hausaufgabe
Medien/ Materialien
Logos der Ausbildungsbetriebe (Anlage 1)
Tafelbild (Anlage 2)
Rollenkarten (Anlage 3)
Gruppenarbeitsauftrag
(Anlage 4)
Gesetzestexte GmbHGesetz (Anlage 5)
Handelsregisterauszug
(Anlage 6)
Infoblätter Ausbildungsbetriebe (Anlage 7)
Schülerarbeitsergebnisse
(Anlage 7 und 10)
Schülervortrag
(das Los
entscheidet über
die Präsentation;
andere
Gruppen
können
und sollen
die Möglichkeit
der Korrektur und
Ergänzung nutzen)
EinzelarKreuzworträtsel
beit
(Anlage 11)
Hausaufgabe (Anlage 13)
Übungsaufgaben
(Anlage 14)
4
5. Anlagen
Logos der Ausbildungsbetriebe
Tafelbild
Rollenkarten
Gruppenarbeitsauftrag
Gesetzestexte GmbH Gesetz
Lösungsfolie GmbH
Mögliche Schülerlösung Lösungsfolie GmbH
Handelsregisterauszug
Infoblätter Ausbildungsbetriebe
Mögliche Schülerlösung Handelsregisterauszug
Kreuzworträtsel
Lösung Kreuzworträtsel
Hausaufgabe
Übungsaufgaben
Lösungen Übungsaufgaben
6. Literaturverzeichnis
Bensch: (2007) Praktische Fälle aus der Betriebswirtschaftslehre. Kiehl Verlag.
Berufskolleg Viersen: (aktuell für das Schuljahr 2008/2009) Didaktische Jahresplanung
im Fachbereich Groß- und Außenhandel.
Blank, Brown, Hagel (u.a.): (2007) Ausbildung im Groß- und Außenhandel Band 1. Bildungsverlag Eins.
Merkur Service: (2008) GmbH-Reform. Merkur Verlag Rinteln.
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.): (2006) Vorläufiger Lehrplan für
das Berufskolleg für die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Kauffrau
im Groß- und Außenhandel / Kaufmann im Groß- und Außenhandel.
http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/_lehrplaene/a/kauf_gross_a
ussenhandel.pdf (25.02.2009)
Nuding/ Haller: (2008) Wirtschaftskunde. Klett Verlag.
http://www.gmbh-gesetz.de/ (02.03.2009)
http://www.wilms-tks.de/im_de.html (03.03.2009)
http://www.maxicard.de/impressum.htm (03.03.2009)
5
http://www.euroceramic.de/impressum.php (03.03.2009)
http://tributech-profi.de/start/index.php?option=com_content&view=article&id=4&Itemid=10
(03.03.2009)
http://www.wetzlichunternehmen.de/index.php?sid=34e015979301107f7af3e6663b458d01&view=seiten&site=impress
um
(03.03.2009)
6
Anlage 1
Logos der Ausbildungsbetriebe
Logos Ausbildungsbetriebe
7
Logos Ausbildungsbetriebe
8
Logos Ausbildungsbetriebe
9
Logos Ausbildungsbetriebe
10
Logos Ausbildungsbetriebe
11
Anlage 2 Tafelbild
Welche Rechtsform hat mein Ausbildungsbetrieb?
III
I
I
I
GmbH
I
I
I
I
II
IIII IIII III
GmbH &
Co. OHG
AG
12
Anlage 3
Rollenkarten
Checker
Sie achten darauf, dass der Arbeitsauftrag
von der Gruppe erfüllt wird.
Natürlich arbeiten Sie ebenfalls am Arbeitsauftrag mit!
Zeitwächter
Sie achten darauf, dass die vorgeschriebene
Zeit eingehalten wird.
Natürlich arbeiten Sie ebenfalls am Arbeitsauftrag mit!
Präsentator
Protokollant
Sie halten die Ergebnisse der Gruppe
schriftlich fest.
Natürlich arbeiten Sie ebenfalls am Arbeitsauftrag mit!
Joker
Bitte sorgen Sie dafür, dass alles funktioniert.
Sie dürfen alles mögliche erledigen.
Natürlich arbeiten Sie ebenfalls am Arbeitsauftrag mit!
Präsentator
Sie präsentieren die Ergebnisse der Gruppe
und stehen für Fragen zur Verfügung.
Sie präsentieren die Ergebnisse der Gruppe
und stehen für Fragen zur Verfügung.
Natürlich arbeiten Sie ebenfalls am Arbeitsauftrag mit!
Natürlich arbeiten Sie ebenfalls am Arbeitsauftrag mit!
13
Anlage 4
Gruppenarbeitsauftrag
Gruppenarbeitsauftrag
1. Verteilen Sie die Rollenkarten in Ihrer Gruppe!
2. Lesen Sie den gesamten Arbeitsauftrag!
3. Füllen Sie das Raster der Folie „Merkmale der
GmbH“ mit Hilfe der Auszüge aus dem GmbH
Gesetz aus.
4. Nehmen Sie eine Eintragung ins Handelsregister
vor. Wählen Sie einen Ausbildungsbetrieb und
nutzen Sie für die Eintragung die Internetausdrucke
Ihrer Ausbildungsbetriebe. (Fehlen Ihnen Angaben,
greifen Sie auf die gesetzlichen Vorgaben zurück!)
5. Rechnen
Sie
damit,
dass
Sie
eines
Ihrer
Arbeitsergebnisse der Klasse präsentieren.
Sie haben 20 Minuten Zeit!
14
Anlage 5
Auszüge GmbH-Gesetz
§ 1 Zweck, Gründerzahl
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können
nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes
zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine
oder mehrere Personen errichtet werden.
§ 2 Form des Gesellschaftsvertrags
(1) Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form.
Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen.
(2) …
§ 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
(1) Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten:
1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
2. den Gegenstand des Unternehmens,
3. den Betrag des Stammkapitals,
4. die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das
Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
(2) …
§ 4 Firma
Die Firma der Gesellschaft muss, auch wenn sie
nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die
Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser
Bezeichnung enthalten.
§ 5 Stammkapital; Geschäftsanteil
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen.
(2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf
volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen.
(3) Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden bestimmt werden.
Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile
muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
(4) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen
der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt
werden. Die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der
Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände
darzulegen und beim Übergang eines Unternehmens
auf die Gesellschaft die Jahresergebnisse der beiden
letzten Geschäftsjahre anzugeben.
§ 6 Geschäftsführer
(1) Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben.
(2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nicht sein, […]
(3) Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder
andere Personen bestellt werden. Die Bestellung
erfolgt entweder im Gesellschaftsvertrag oder nach
Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts.
(4) Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass sämtliche Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt
sein sollen, so gelten nur die der Gesellschaft bei
Festsetzung dieser Bestimmung angehörenden Personen als die bestellten Geschäftsführer.
§ 7 Anmeldung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen
Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden
Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist.
Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens
soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der
eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtnennbetrags der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals gemäß § 5 Abs. 1 erreicht.
§ 10 Inhalt der Eintragung
(1) Bei der Eintragung in das Handelsregister sind
die Firma und der Sitz der Gesellschaft, eine inländische Geschäftsanschrift, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals, der Tag des
Abschlusses des Gesellschaftsvertrags und die Personen der Geschäftsführer anzugeben. Ferner ist
einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben.
§ 11 Rechtszustand vor der Eintragung
(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des
Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung als solche nicht.
(2) Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft
gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.
§ 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft
(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als
solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie
kann Eigentum und andere dingliche Rechte an
Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
(2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet
den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.
(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im
Sinne des Handelsgesetzbuchs.
§ 14 Einlagepflicht
Auf jeden Geschäftsanteil ist eine Einlage zu leisten.
Die Höhe der zu leistenden Einlage richtet sich nach
dem bei der Errichtung der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Nennbetrag des Geschäftsanteils. Im Fall der Kapitalerhöhung bestimmt
sich die Höhe der zu leistenden Einlage nach dem in
der Übernahmeerklärung festgesetzten Nennbetrag
des Geschäftsanteils.
15
§ 26 Nachschusspflicht
(1) Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden,
dass die Gesellschafter über die Nennbeträge der
Geschäftsanteile hinaus die Einforderung von
weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) beschließen
können.
(2) Die Einzahlung der Nachschüsse hat nach
Verhältnis der Geschäftsanteile zu erfolgen.
(3)
Die
Nachschusspflicht
kann
im
Gesellschaftsvertrag auf einen bestimmten, nach
Verhältnis der Geschäftsanteile festzusetzenden
Betrag beschränkt werden.
§ 29 Ergebnisverwendung
(1) Die Gesellschafter haben Anspruch auf den
Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags
und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich
ergebende Betrag nicht nach Gesetz oder
Gesellschaftsvertrag, durch Beschluss nach Absatz
2 oder als zusätzlicher Aufwand auf Grund des
Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses
von der Verteilung unter die Gesellschafter
ausgeschlossen ist. Wird die Bilanz unter
Berücksichtigung
der
teilweisen
Ergebnisverwendung aufgestellt oder werden
Rücklagen aufgelöst, so haben die Gesellschafter
abweichend von Satz 1 Anspruch auf den
Bilanzgewinn.
(2) Im Beschluss über die Verwendung des
Ergebnisses können die Gesellschafter, wenn der
Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt,
Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als
Gewinn vortragen.
(3) Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der
Geschäftsanteile. Im Gesellschaftsvertrag kann ein
anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden.
§ 35 Vertretung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer
gerichtlich und außergerichtlich vertreten. […]
(2) Dieselben haben in der durch den
Gesellschaftsvertrag
bestimmten
Form
ihre
Willenserklärung kundzugeben und für die
Gesellschaft zu zeichnen. Ist nichts darüber
bestimmt, so muss die Erklärung und Zeichnung
durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen […]
(3) Befinden sich alle Geschäftsanteile der
Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder
daneben in der Hand der Gesellschaft und ist er
zugleich deren alleiniger Geschäftsführer, so ist auf
seine Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft § 181
des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.
Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der von ihm
vertretenen Gesellschaft sind, auch wenn er nicht
alleiniger Geschäftsführer ist, unverzüglich nach
ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen.
Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der
Gesellschaft und die Nummer, unter der die
Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist,
sowie alle Geschäftsführer und, sofern die
Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser
einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des
Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und
mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
angegeben werden. Werden Angaben über das
Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in
jedem Fall das Stammkapital sowie, wenn nicht alle
in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der
Gesamtbetrag
der
ausstehenden
Einlagen
angegeben werden.
§ 48 Gesellschafterversammlung
(1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in
Versammlungen gefasst.
§ 52 Aufsichtsrat
In Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern
ist ein Aufsichtsrat zwingend vorgeschrieben. Die
Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich
nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Zu
den Aufgaben des Aufsichtsrates zählen:
- Überwachung der Geschäftsführung
- Einsicht und Prüfung der Geschäftsbücher
und
Schriften
sowie
der
Vermögensgegenstände
- Einberufung
einer
außerordentlichen
Gesellschafterversammlung
- Prüfung des Jahresabschlusses, des
Lageberichts und des Vorschlags für die
Verwendung des Bilanzgewinnes.
§ 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht
(1) Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter
auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die
Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.
§ 58b Beträge aus Rücklagenauflösung und
Kapitalherabsetzung (Verlust)
(1) Die Beträge, die aus der Auflösung der Kapitaloder
Gewinnrücklagen
und
aus
der
Kapitalherabsetzung gewonnen werden, dürfen nur
verwandt
werden,
um
Wertminderungen
auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.
§ 35a Angaben auf Geschäftsbriefen
(1) Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher
Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet
werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der
16
Anlage 6
Lösungsfolie Merkmale der GmbH
Merkmale der GmbH
Kriterium
1. Gründung
GmbH
2. Firma
3. Stammkapital
4. Haftung
5. Geschäftsführung
und
Vertretung
6. Organe
a) leitend
b) überwachend
c) beschließend
7. Gewinnverteilung
und
Verlustverteilung
(gesetzlich)
17
Anlage 7
Mögliche Schülerlösung Merkmale der GmbH
Merkmale der GmbH
Kriterium
1. Gründung
GmbH
Mindestens 1 Person (§1)
2. Firma
Der Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder GmbH)
muss geführt werden (§4)
3. Stammkapital
Mindestens 25.000 € (§5)
4. Haftung
Nur die juristische Person der
GmbH haftet mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 13)
5. Geschäftsführung
und
Vertretung
Gesellschaft muss einen Geschäftsführer (natürliche Person)
haben (§6)
Gesellschaft wird durch Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35)
6. Organe
a) leitend
Geschäftsführer (§6)
b) überwachend
Aufsichtsrat (bei „großen“ GmbHs)
(§52)
c) beschließend
Gesellschafterversammlung (§48)
7. Gewinnverteilung
Nach Geschäftsanteilen (§29 (3))
und
Verlustverteilung
(gesetzlich)
Aus Rücklagen (§58b) ggf. Nachschusspflicht (§26)
18
Anlage 8
Handelsregisterauszug
Amtsgericht
Nr. der
Eintragung
a) Firma
Grund- oder
b) Ort der Nie- Stammkapital
derlassung (in €)
c) Gegenstand
des Unternehmens
(bei juristischen Personen)
a)
HR B
Vorstand,
Prokura
persönlich
haftender
Gesellschafter,
Geschäftsführer,
Abwickler
Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung und
Unterschrift
b) Bemerkungen
a)
b)
c)
19
Anlage 9
Infoblätter Ausbildungsbetriebe
20
21
22
23
24
Geschäftsführer: van Hove
Handelsregisternummer: HRB 10832
Amtsgericht: Krefeld
25
Odlo Sports GmbH
Geschäftsführer: Philip Schröer
Weihersfeld 42
41379 Brüggen
Telefon: 02163/95770
Telefax: 02163/957723
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.odlo.com
Handelsregisternummer: HRB 10416
Amtsgericht: Krefeld
26
Geschäftsführer: van Hove
Handelsregisternummer: HRB 10832
Amtsgericht: Krefeld
27
28
Anlage 10
Mögliche Schülerlösung Handelsregisterauszug Beispiel Wetzlich Optik-Präzision GmbH
Amtsgericht Mönchengladbach
Nr. der
Eintragung
1
a) Firma
Grund- oder
b) Ort der Nie- Stammkapital
derlassung (in €)
c) Gegenstand
des Unternehmens
(bei juristischen Personen)
a) Wetzlich
Optik-Präzision
GmbH
25.000,00 €
HR B 9816
Vorstand,
Prokura
persönlich
haftender
Gesellschafter,
Geschäftsführer,
Abwickler
Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung und
Unterschrift
b) Bemerkungen
Dietmar Meurer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom 10.03.2009
a) 10. März 2009
Unterschrift
b) Viersen
c) Herstellung und
Vertrieb von Brillengläsern.
29
Anlage 11
Kreuzworträtsel
30
Vervollständigen Sie das Kreuzworträtsel! Umlaute (ä, ö, ü) werden zu
ae, oe, ue. Zwei Worte werden mit Bindestrich voneinander getrennt
(zum Beispiel leitendes-Organ).
Waagerecht
Welches Organ der GmbH trifft
1
3
4
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Senkrecht
2
Beschlüsse?
Welcher Form bedarf der Gesell5
schaftsvertrag der GmbH?
Der Gewinn wird nach der gesetz- 12
lichen Regelung im Verhältnis der
… aufgeteilt.
Die GmbH muss beim Amtsgericht
in das … eingetragen werden.
Die GmbH stellt eine
…gesellschaft dar.
Wie nennt man die Einlage eines
Gesellschafters?
Die … ist bei der GmbH beschränkt.
Was muss in GmbHs mit mehr als
500 Arbeitnehmern gebildet werden?
Die GmbH ist eine … Person.
Wie haften die Gesellschafter einer
GmbH vor der Eintragung der
GmbH in das Handelsregister?
Wie nennt man die Erweiterung
des Eigenkapitals?
Der bzw. die Geschäftsführer …
die Gesellschaft.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital der GmbH (in Worten)?
Aus … können Verluste gedeckt
werden.
Die Leistung der Stammeinlage ist
eine … der Gesellschafter
31
Anlage 12
Mögliche Schülerlösung Kreuzworträtsel
Mögliche Schülerlösung
32
Anlage 13
Hausaufgabe
Hausaufgabe
1. Recherchieren Sie den Begriff Prokura und klären
Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb, wer eine solche
besitzt.
2. Vervollständigen Sie die Spalte „Prokura“ auf dem
Arbeitsblatt Handelsregistereintrag!
3. Lösen Sie ggf. die restlichen Übungsaufgaben!
33
Anlage 14
Übungsaufgaben
Übungsaufgaben GmbH
1. Aufgabe
Ingo Häcker (19) und sein Freund Timo Netzer (17) wollen ein Internet-Café
gründen. Ein Freund hat Ihnen empfohlen, die Rechtsform einer GmbH zu wählen. Die beiden setzen in ihrer Stammkneipe einen handschriftlichen Vertrag mit
folgendem Inhalt auf:
Vertrag
Wir, Ingo Häcker und Timo Netzer, betreiben gemeinsam das Internet-Café
„Globus“. Wir wollen alles gemeinsam erledigen.
Ingo H äcker
Timo Netzer
Ingo Häcker
Timo Netzer
a) Wäre der Vertrag so gültig? Begründen Sie Ihre Aussagen mit dem Gesetz.
b) Welche formellen Anforderungen werden an den Gesellschaftsvertrag einer GmbH gestellt?
c) Wie müsste dieser Vertrag inhaltlich aussehen? Machen Sie einen Vorschlag.
d) Wie könnte der Name der GmbH lauten?
e) Welche Probleme könnten sich für Ingo und Timo bei einer Bankkreditaufnahme ergeben?
2. Aufgabe
Erläutern Sie die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer KG und einer
GmbH!
3. Aufgabe
Erläutern Sie die Vor- und Nachteile einer GmbH! Stellen Sie diese in einer Tabelle anschaulich gegenüber.
4. Aufgabe
Erarbeiten Sie die Aufgaben der Organe (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) einer GmbH! Nehmen Sie dazu Ihr Lehrbuch (S. 104) zur
Hilfe.
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Anlage 15
Mögliche Lösungen Übungsaufgaben
Lösungen Übungsaufgaben
1. Aufgabe
a. Nach §2 GmbHG bedarf der Gesellschaftsvertrag notarieller Beurkundung,
daher wäre der Vertrag nicht gültig. Wichtige Inhalte fehlen. Außerdem ist
Timo minderjährig und daher nicht voll geschäftsfähig. Die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.
b.
- notarielle Form (§2 GmbHG)
- inhaltliche Vorschriften (§3 GmbHG)
- Firma (Name der Gesellschaft; §4 GmbHG)
- Stammkapital / Stammeinlage (§5 GmbHG)
c. Inhalt (§3 GmbHG)
Firma und Sitz der Gesellschaft (z.B. Internetcafe Globus GmbH, Ludwigsburg)
Gegenstand des Unternehmens (z.B. Verkauf von Getränken etc. sowie
Nutzung von Internetangeboten gegen Gebühr)
Höhe des Stammkapitals(mindestens 25.000€)
Höhe des Betrages, der von jedem Gesellschafter (hier Ingo und Timo) als
Stammeinlage zu leisten ist. (Pro Gesellschafter mindestens
d. Individuelle Lösungen, aber auf jeden Fall Zusatz GmbH (§4 GmbHG)
e. Timo ist minderjährig, deshalb ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
und des Vormundschaftsgerichts notwendig. Durch die
Haftungsbeschränkung ist nur eine beschränkte Kreditaufnahme möglich.
Zur Absicherung sind Sicherheiten (auch das Privatvermögen) erforderlich
2. Aufgabe
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapital-, bei der KG um eine
Personengesellschaft. Bei der GmbH haftet die GmbH nur als juristische Person mit
dem Gesellschaftsvermögen, bei der KG haftet mindestens ein Gesellschafter
(Komplementär) unbeschränkt und der/ die andere(n) Gesellschafter
(Kommanditist(en) nur in Höhe ihrer Einlage.
3. Aufgabe
Vorteile
+ keine persönliche Haftung der
Gesellschafter
+ auch Gründung durch eine Person
möglich
+ relativ geringes Gründungskapital
Nachteile
− Fremdkapitalbeschaffung erschwert
(durch beschränkte Haftung)
− Gesellschafterwechsel bedarf der
Beurkundung
− evtl. Publizitätspflicht (Pflicht zur
Veröffentlichung
4. Aufgabe
Geschäftsführer
- Geschäftsführung und Vertretung
- Mitarbeiter auswählen und überwachen
- Buchführung und Bilanzierung / Steuererklärung abgeben
- Gesellschafterversammlung einberufen
Aufsichtsrat:
- Überwachung der Geschäftsführer
- Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht
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Aufsichtsrat:
- Überwachung der Geschäftsführer
- Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht
- Bei mehr als 500 Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben, sonst
kein Aufsichtsrat
Gesellschafterversammlung:
- Beschließt über Jahresabschluss und Lagebericht
- Bestellung, Entlastung (Billigung der Geschäfte) und Abberufung
der Geschäftsführer
- Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- Einfache Mehrheit bei Abstimmung bzw. qualifizierte Mehrheit
(=75% aller Stimmen) und notarielle Beurkundung
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