Selber kündigen: Vorgängig informieren lohnt sich

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Selber kündigen: Vorgängig informieren lohnt sich
Amt für Wirtschaft und Arbeit
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7. August 2012
Arbeitsmarkt in der Region Zürichsee im August 2012
Selber kündigen: Vorgängig informieren lohnt sich
Bevor man eine Kündigung ausspricht ohne eine verbindliche Zusage für eine neue
Stelle, ist ein Anruf im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hilfreich.
.
Wer kennt die Situation nicht, dass ab
und zu Unsicherheiten am Arbeitsplatz
entstehen: Der Geschäftsverlauf entspricht nicht den Vorstellungen oder
Spannungen am Arbeitsplatz führen dazu, dass sich Arbeitnehmende Gedanken
über eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses machen, bevor sie eine neue Stelle haben.
Vorgängig über Folgen informieren
Beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) stehen die RAV
primär den von Arbeitslosigkeit bedrohten oder in gekündigter Stellung befindlichen Personen zur Verfügung. Gemäss dem Versicherungsgrundsatz soll
mit allen Mitteln versucht werden, das
Eintreten des Schadensfalls (Arbeitslosigkeit) zu vermeiden oder das Ausmass
des Schadens (Dauer der Arbeitslosigkeit) zu reduzieren.
Was passiert jedoch wenn man die Stelle
selber kündigt? Aus Sicht der Gesetzgebung gilt die Arbeitslosigkeit als
„selbstverschuldet“,
wenn
ein
Arbeitnehmender sein Arbeitsverhältnis
von sich aus aufgelöst wird. Eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit kann zu
Sanktionen führen, das heisst, es werden
keine Taggelder ausbezahlt. Dies kann
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kommunikation
Telefon 043 259 26 96 Fax 043 259 51 04
http://www.vd.zh.ch, [email protected]
unter Umständen zu empfindlichen finanziellen Einbussen führen.
RAV berät auch präventiv
Bevor man eine Kündigung ausspricht
oder sie in schriftlicher Form abgibt, kann
ein Anruf im RAV hilfreich sein: Wir verstehen uns auch als Dienstleistungszentrum, welches ebenfalls Personen in ungekündigter Stellung berät. Es empfiehlt
sich, erst zu kündigen, wenn man eine
neue Stelle und den Vertrag unterschrieben hat. Übrigens, der Arbeitsvertrag wird
heute noch ab und zu mit Handschlag
besiegelt. Auf der sicheren Seite ist man
jedoch nur dann, wenn ein Arbeitsvertrag
von beiden Seiten unterzeichnet wird.
Ulrich A. Jost, stellvertretender Leiter RAV
Meilen
Weitere Informationen:
Heute, 7. August, 10-12 Uh
Ulrich A. Jost
Stellvertretender
Leiter RAV Meilen
Bruechstr.12 , 8706 Meilen
Direktwahl 043 259 65 20
[email protected]
www.rav.zh.ch
Foto: zvg
Arbeitslosigkeit in den Bezirken Horgen und Meilen im Juli 2012
Bezirk Horgen
Bezirk Meilen
Diff.
VM in
% Jul 12 Jun 12
-1.7 1'088
1'053
2.1%
2.2%
Diff.
VM in
%
3.3
Jul 12
1'745
2.8%
Jun 12
1'776
2.8%
Alter
15-19 Jahre
20-24 Jahre
25-29 Jahre
30-34 Jahre
35-39 Jahre
40-44 Jahre
45-49 Jahre
50-54 Jahre
55-59 Jahre
60 u. m. Jahre
44
110
175
213
243
251
216
211
148
134
27
121
179
227
238
274
210
219
147
134
63.0
-9.1
-2.2
-6.2
2.1
-8.4
2.9
-3.7
0.7
0.0
29
70
85
122
148
167
148
138
104
77
19
69
90
115
140
166
139
136
110
69
52.6
1.4
-5.6
6.1
5.7
0.6
6.5
1.5
-5.5
11.6
Funktion
Selbständig
Kaderfunktion
Fachfunktion
Hilfsfunktion
Lehrling
Heimarbeiter
Schüler/Studenten
Keine Angaben
7
333
978
394
19
1
13
0
6
323
1'001
420
19
0
7
0
16.7
3.1
-2.3
-6.2
0.0
0.0
85.7
0.0
2
219
714
129
9
0
15
0
2
216
689
129
7
0
10
0
0.0
1.4
3.6
0.0
28.6
0.0
0.0
0.0
Stellensuchende
Total
Quote
2'077
3.4%
2'098
3.3%
-1.0
1'395
2.9%
1'360
2.7%
2.6
Arbeitslose
Quote
Abmeldungen
davon Stelle gefunden
309
170
159
118
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