Allgemeine Reisebedingungen der Zugvogel-Reisen

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Allgemeine Reisebedingungen der Zugvogel-Reisen
Allgemeine Reisebedingungen der Zugvogel-Reisen GmbH
1. Buchung/Reisevertrag
Mit der Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Objektpräsentation im Internet bieten Sie ZugvogelReisen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist gegeben, wenn Sie nach
Akzeptanz der Allgemeinen Reisebedingungen eine verbindliche Buchung in unserem OnlineBuchungssystem vornehmen. Die Reisebestätigung mit Leistungs- und Preisangaben (nur diese sind
für die Reise verbindlich) drucken Sie selbst aus. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich
sein, übersenden wir die Reisebestätigung nach Aufforderung per E-Mail oder Post. Mit
Vertragsabschluss werden durch den Anmelder, stellvertretend für alle mitreisenden Personen, die
AGR des Reiseveranstalters anerkannt.
Auf unserer Internetseite können auch Ferienobjekte anderer Anbieter gebucht werden. Für diese
Objekte gelten die Gastaufnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters, wir treten hier lediglich als
Vermittler auf. Die Haftung ist auf unsere Vermittlungstätigkeit beschränkt. Dafür gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
2. Bezahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises
zu leisten. Mit der Anzahlung wird zugleich die Prämie für eine evtl. abgeschlossene ReiseRücktrittskosten-Versicherung fällig. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 28 Tage vor
Reisebeginn fällig. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Anreise
sowie die Schlüsseladresse.
Sie müssen die An- und Restzahlung vor der Reise nur leisten, wenn Sie mit der Reisebestätigung
einen Sicherungsschein erhalten haben.
Leisten Sie die An- und Restzahlung innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten nicht, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 3 ARB zu erheben.
3. Reiserücktritt/Umbuchung
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich
erfolgen. Wir sind berechtigt, für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen, sofern der
Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist, eine Entschädigung in Abhängigkeit vom Reisepreis
verlangen. Die Höhe beträgt:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises und
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Zugvogel-Reisen. Ihnen
bleibt es unbenommen, uns einen geringeren Schaden, als die geforderte Pauschale, nachzuweisen.
Umbuchungen werden auf Wunsch bis zum 60. Tag vor Reisebeginn gegen eine Pauschale von 50
EUR, im selben Objekt 25 EUR, vorgenommen. Spätere Umbuchungen werden wie Rücktritt mit
nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Namensänderungen sind kostenlos. Bis zum Reisebeginn
können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch
entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
4. Versicherungen
Wir empfehlen mit der Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie ist im
Reisepreis nicht enthalten.
Gemäß § 651 k BGB haben wir eingezahlte Kundengelder für den Fall einer Insolvenz abgesichert.
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen vertraglicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss
eingetreten sind und nicht durch uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig,
sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind
verpflichtet, Sie unverzüglich über evtl. Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen.
Eine erhebliche Änderung von Reiseleistungen berechtigt Sie zum kostenlosen Rücktritt vom
Reisevertrag. Gleichfalls können Sie die Umbuchung in ein gleichwertiges Ersatzobjekt ohne
Mehrpreis aus dem Kontingent des Reiseveranstalters verlangen. Zur Annahme eines
Ersatzangebotes, dies gilt auch bei Überbuchungen, sind Sie nicht verpflichtet.
6. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der
Reiseveranstalter allein nach Maßgabe dieser Vorschrift den Reisevertrag kündigen. Es findet in
diesem Falle die Vorschrift des § 651 e Absatz 3 Satz 1 und 2 Anwendung.
7. Haftung
Zugvogel-Reisen haftet für die ordnungsgemäße Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der
Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Orts- und Hotelprospekte,
Gastgeberverzeichnisse oder Internetbeschreibungen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind
für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit dies zwischen Reisenden und uns nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
Als Reisegast sind Sie in den Objekten für den pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Gebäude
und dessen Inventar verantwortlich und haften für schuldhaft verursachte Schäden. Alle Schäden
sind dem Eigentümer oder dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu
ersetzen.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden (außer Körperschäden) ist auf das
Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gleiches gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Vermittelte
Fremdleistungen müssen für den Reisenden als solche eindeutig erkennbar sein.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auftretende
Mängel sind dem Eigentümer zum Zwecke der Abhilfe unverzüglich anzuzeigen und im Sinne der
Beweisführung möglichst bestätigen zu lassen. Die Eigentümer sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen.
Eigentümer und Vermittlungsagenturen sind allerdings nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen
abzugeben oder Ansprüche anzuerkennen. Sollte der Eigentümer nicht in der Lage sein, innerhalb
einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, so ist Zugvogel-Reisen bis spätestens 3 Tage nach
Feststellung von Mängeln zu informieren (außerhalb der Bürozeiten und an Wochenenden über
Anrufbeantworter).
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651
e BGB kündigen, so müssen Sie uns vorher eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies
gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wurde oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird.
10. Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines
Monats nach vertraglich vereinbartem Ende der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf
dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den
Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht
wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht oder nur teilweise
erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise
ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises sowie auf
Schadenersatz.
11. Wichtige Hinweise
Unter der Überschrift "Vor der Buchung beachten" finden Sie auf unserer Homepage (Punkt Service,
Unterpunkt Gästeinformationen) wichtige Hinweise zu den Ferienobjekten.
12. Allgemeines/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Klagen gegen uns müssen an das Amtsgericht Neubrandenburg gerichtet werden.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
13. Geschäftsadresse
Zugvogel-Reisen GmbH, Torfsteg 16, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395-4216143, Fax: 03954216145
E-Mail: [email protected]