Gegenüberstellung FSJ-BSJ-BFD

Transcrição

Gegenüberstellung FSJ-BSJ-BFD
-
Freiwilliges Soziales Jahr FSJ
Arbeitgeberinformationen
zur Durchführung von
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Berufsvorbereitendes Soziales Jahr (BSJ)
zur Durchführung von
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Freiwilliges Soziales Jahr
Berufsvorbereitendes Soziales Jahr BSJ
Bundesfreiwilligendienst BFD
Der Landesverband Lebenshilfe NRW e.V. hat die Anerkennung als Träger
zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Land NRW, durch das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport erhalten.
Für das FSJ gilt folgende Vereinbarung zwischen dem ijgd „Internationaler
Jugend- und Gemeinschaftsdienst“ und der Lebenshilfe NRW:
- FSJler die ab dem 01. Mai 2011 bereits eine Vereinbarung mit dem
ijgd und einer Lebenshilfeeinrichtung abgeschlossen haben,
gehen auf den Landesverband NW über.
Bei Kooperationen mit anderen FSJ Trägern bitten wir dies ebenso zu
handhaben.
Seit 2001 Seit 2001 bietet die Lebenshilfe jungen Menschen zwischen
16 und 26 Jahren, ein Berufsvorbereitendes Soziales Jahr in einer der
523 Lebenshilfevereinigungen an. Das BSJ ermöglicht den Teilnehmern
neben der beruflichen Orientierung vielfältige Erfahrungen. Neben dem
Umgang mit Menschen, gehören Selbsterfahrung, Selbstreflexion und
das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen
des BSJ.
Ab 01. Juli 2011 (bisher Zivildienst)
Zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) liegen aufgrund der fehlenden
Rahmenbedingungen des Bundes noch keine abschließenden Daten vor.
Arbeits- und Aufgabenbereiche:
- Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste)
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen
- Freizeit, Sport, Kunst und Kultur
Arbeits- und Aufgabenbereiche:
- Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste)
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen
- Freizeit, Sport, Kunst und Kultur
Arbeits- und Aufgabenbereiche:
- Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste)
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen
- Freizeit, Sport, Kunst und Kultur
Seminare:
Die Thementage im BSJ sind verpflichtend. Jeder BSJ’ler muss
mindestens fünf Thementage zu verschiedenen Modulen absolvieren.
Behinderungsbilder
- Pädagogik und Ethik
- Recht
- Persönlichkeitsbildende Inhalte
- Berufsvorbereitende Inhalte
Der BSJ’ler ist für die entsprechende Weiterbildungstage freizustellen.
Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Landesverband über das Angebot zu
den Thementagen.
Seminare:
Der Landesverband wird für die Einsatzstellen des BFD in NRW , im Rahmen des
12 monatigen Freiwilligendienstes 25 Bildungstage durchführen.
(Organisation analog in etwa wie das FSJ)
Kindergeld:
Grundsätzlich wird Kindergeld weiterbezahlt, wenn nach dem BSJ eine
Weiterbildung oder Ausbildung im sozialen Bereich geplant ist. In
anderen Fällen kann Kindergeld verweigert bzw.zurückgefordert
werden.
Kindergeld:
Ist zur Zeit noch nicht abschließend geklärt.
Seminare:
Der Landesverband als Träger des FSJ in NRW ist verpflichtet, im Rahmen
des 12 monatigen Sozialen Jahres 25 Bildungstage durchzuführen.
Themen sind insbesondere:
- Soziale Kompetenzen
- Kulturelle und interkulturelle Kompetenzen
- Persönlichkeitsbildung
- Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl
- Ökologisches Lernen
- Bildungs- und Beschäftigung fähigkeit
Die Organisation der 25 Tage Bildung wird in drei Abschnitte aufgeteilt:
a) 5 Tage Bildung durch das Bundesamt für Zivildienst (ab Juli 2011
„Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben“)
->gesetzlich geregelte Pflichtveranstaltung
b) 3 x 5 Tage Bildung in den 12 Monaten organisiert und
durchgeführt durch den Landesverband Lebenshilfe NW e.V.
c) Die restlichen 5 Bildungstage können wie folgt realisiert werden:
- Bildungstage vor Ort durch die örtliche Einsatzstelle
- Regionalgespräche mit FSJ/ BFD Beauftragten der Lebenshilfe
NRW
Kindergeld:
Wird für die Eltern bei Anspruchsberechtigung gezahlt
1
Freiwilliges Soziales Jahr FSJ
Kosten für die Einsatzstelle:
Die Kosten betragen ca. 600,- € pro FSJ‘ler pro Monat.
Diese Kosten setzen sich wiefolgt zusammen:
ohne
Unterkunft
mit
Unterkunft
Taschengeld für FSJ’ler
165,- €
165,- €
Verpflegung
217,- €
217,- €
Berufsvorbereitendes Soziales Jahr BSJ
Kosten für die Einsatzstelle:
Die Kosten betragen ca. 600,- € pro BSJ‘ler pro Monat. Diese Kosten
setzen sich wie folgt zusammen:
Grundgehalt
6,65 €
(SB Wert 2011) (evtl.
gewählte Mahlzeiten sind
abzugsfähig)
Krankenversicherung
Arbeitgeber
33,37 €
Pflegeversicherung
Arbeitgeber
Unterkunft
206,- €
Sozialversicherung auf o.g.
Leistungen (0,4035)
154,14 €
237,26 €
Summe der Kosten, die an
den FSJ’ler zu entrichten
sind
536,14 €
825,26 €
Anteil der Lebenshilfe
Einrichtung an den FSJ
Träger zu entrichten
50,00 € + MWSt.
(*)
50,00 € + MWSt.
(*)
Monatl. Kosten der
875,26 €
586,14 €
Einsatzstelle
(*) In diesen Kosten sind alle Kosten für die insgesamt vier Seminarwochen enhalten.
Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber
Rentenversicherung
ohne
Unterkunft
mit
Unterkunft
Taschengeld für BFD’ler
330,- €
330,- €
Verpflegung
217,- €
217,- €
(SB Wert 2011) (evtl. gewählte
Mahlzeiten sind abzugsfähig)
_____
206,- €
4,65 €
Unterkunft
220,71 €
303,84 €
6,67 €
Sozialversicher-ung auf o.g.
Leistungen (0,4035)
Summe der Kosten, die an
den BFD’ler zu entrichten
sind
767,71 €
1056,84 €
170,00 €
170,00 €
incl. MWSt.
incl. MWSt.
(*)
(*)
-350,00 €
-350,00 €
47,43 €
ArbeitgeberUmlage 2
1,11 €
Insolvensgeldumlage
0,39 €
Monatl. Kosten der
Einsatzstelle
Kosten für die Einsatzstelle:
Die Kosten betragen ca. 600,- € pro BFD‘ler pro Monat. Diese Kosten setzen sich wie
folgt zusammen:
470,00 €
Vermögenswirksame
Leistungen Arbeitgeber-Zuschuss
_____
Bundesfreiwilligendienst BFD
570,27 €
(Personalkosten Bruttoberechnung für Arbeitgeber)
Lediglich die Fahrtkosten in Fahrgemeinschaften zu den drei Seminaren des
Landesverbandes Lebenshilfe sind noch durch die Einsatzstelle zu finanzieren.
Anteil der Lebenshilfe
Einrichtung an die BFD
Koordinationsstelle zu
entrichten
Zuschuss der Zentralstelle
876,84 €
587,71 €
Monatl. Kosten der Einsatzstelle
(*) In diesen Kosten sind alle Kosten für die insgesamt vier Seminarwochen enhalten. Lediglich die
Fahrtkosten in Fahrgemeinschaften zu den drei Seminaren des Landesverbandes Lebenshilfe sind noch
durch die Einsatzstelle zu finanzieren.
Zielgruppe:
Das Orientierungsjahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26
Jahren.
Zielgruppe:
Das Orientierungsjahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und
26 Jahren.
Zeitspanne:
In der Regel 12 Monate.
(Verlängerung nach Absprache mit Einsatzstelle/ FSJ Träger möglich um bis
zu sechs Monaten)
Zeitspanne:
In der Regel 12 Monate.
(Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate)
Leistungen für FSJ’ler:
Taschengeld, Verpflegung und evtl. Übernachtung;
Mind. 26 Urlaubstage;
Ausweis für den FSJ’ler wird durch den Landesverband Lebenshilfe
ausgestellt.
Leistungen für BSJ’ler:
Monatl. Vergütung 401,00 € (netto);
Mind. 26 Urlaubstage;
Ausweis für den BSJ’ler wird durch die Einrichtung ausgestellt.
(Entwurf durch Landesverband)
2
Zielgruppe:
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen zwischen 16 und 60 Jahren.
Zeitspanne:
In der Regel mind. 12 Monate.
(Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate / Verlängerung nach Absprache
möglich max. 24 Monate). Freiwillige die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der
Gesetzesintention wöchentlich für mindestens 20 Stunden verpflichten.
Leistungen für BFD’ler:
Taschengeld, Verpflegung und evtl. Übernachtung;
Mind. 26 Urlaubstage;
Zeugnis:
Nach Beendigung des FSJ wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt durch
die Einsatzstelle.
Ablauf/Organisation:
1. Schritt: Möchten Sie einen FSJ’ler einstellen, dann erhalten Sie von
uns einen Anmeldebogen, den es dann auszufüllen gilt. (vsl. ab
Ende Mai auch im Extranet abrufbar)
2. Schritt: Nach Erhalt des Anmeldebogens senden wir Ihnen eine
Vereinbarung zu zwischen Einsatzstelle, FSJ’ler und
Landesverband (bei unter 18 jährigen ist die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten notwendig).
Ausweis für den BFD’ler wird durch den Landesverband Lebenshilfe erstellt.
Zeugnis:
Nach Beendigung des BSJ wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.
Ablauf/ Orgnisation:
1. Schritt: Möchten Sie einen BSJ’ler einstellen, so teilen Sie dies
bitte der Bundesweiten Koordinationsstelle (Landesverband
Lebenshilfe NRW e.V.) über einen Meldebogen mit. (s. BSJExtranet)
2. Schritt: Zwischen der Einsatzstelle und der Bundesweiten
Koordinationsstelle wird ein BSJ Mitgliedsvertrag eingegangen.
Die Einsatzstelle stellt dann einen Vertrag mit dem BSJler auf
(bei unter 18 jährigen ist die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten notwendig).
Zeugnis:
Nach Beendigung des BFD wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.
Ablauf/Organisation:
Geplant…
1. Schritt: Möchten Sie einen BFD’ler einstellen, dann erhalten Sie von uns
einen Anmeldebogen, den es dann auszufüllen gilt. (vsl. ab Juni im
Extranet abrufbar)
2. Schritt: Nach Erhalt des Anmeldebogens senden wir Ihnen eine
Vereinbarung zu zwischen Einsatzstelle, BFD’ler und Landesverband
(bei unter 18 jährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
notwendig).
Stand: 26.04.2011 Wa/Schl/Kirw
Änderungen vorbehalten
3