Gegenüberstellung FSJ-BSJ-BFD
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Gegenüberstellung FSJ-BSJ-BFD
- Freiwilliges Soziales Jahr FSJ Arbeitgeberinformationen zur Durchführung von Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Berufsvorbereitendes Soziales Jahr (BSJ) zur Durchführung von Bundesfreiwilligendienst (BFD) - Freiwilliges Soziales Jahr Berufsvorbereitendes Soziales Jahr BSJ Bundesfreiwilligendienst BFD Der Landesverband Lebenshilfe NRW e.V. hat die Anerkennung als Träger zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Land NRW, durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport erhalten. Für das FSJ gilt folgende Vereinbarung zwischen dem ijgd „Internationaler Jugend- und Gemeinschaftsdienst“ und der Lebenshilfe NRW: - FSJler die ab dem 01. Mai 2011 bereits eine Vereinbarung mit dem ijgd und einer Lebenshilfeeinrichtung abgeschlossen haben, gehen auf den Landesverband NW über. Bei Kooperationen mit anderen FSJ Trägern bitten wir dies ebenso zu handhaben. Seit 2001 Seit 2001 bietet die Lebenshilfe jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren, ein Berufsvorbereitendes Soziales Jahr in einer der 523 Lebenshilfevereinigungen an. Das BSJ ermöglicht den Teilnehmern neben der beruflichen Orientierung vielfältige Erfahrungen. Neben dem Umgang mit Menschen, gehören Selbsterfahrung, Selbstreflexion und das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des BSJ. Ab 01. Juli 2011 (bisher Zivildienst) Zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) liegen aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen des Bundes noch keine abschließenden Daten vor. Arbeits- und Aufgabenbereiche: - Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste) - Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung - Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Kindertageseinrichtungen, Schulen - Freizeit, Sport, Kunst und Kultur Arbeits- und Aufgabenbereiche: - Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste) - Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung - Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Kindertageseinrichtungen, Schulen - Freizeit, Sport, Kunst und Kultur Arbeits- und Aufgabenbereiche: - Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste) - Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung - Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Kindertageseinrichtungen, Schulen - Freizeit, Sport, Kunst und Kultur Seminare: Die Thementage im BSJ sind verpflichtend. Jeder BSJ’ler muss mindestens fünf Thementage zu verschiedenen Modulen absolvieren. Behinderungsbilder - Pädagogik und Ethik - Recht - Persönlichkeitsbildende Inhalte - Berufsvorbereitende Inhalte Der BSJ’ler ist für die entsprechende Weiterbildungstage freizustellen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Landesverband über das Angebot zu den Thementagen. Seminare: Der Landesverband wird für die Einsatzstellen des BFD in NRW , im Rahmen des 12 monatigen Freiwilligendienstes 25 Bildungstage durchführen. (Organisation analog in etwa wie das FSJ) Kindergeld: Grundsätzlich wird Kindergeld weiterbezahlt, wenn nach dem BSJ eine Weiterbildung oder Ausbildung im sozialen Bereich geplant ist. In anderen Fällen kann Kindergeld verweigert bzw.zurückgefordert werden. Kindergeld: Ist zur Zeit noch nicht abschließend geklärt. Seminare: Der Landesverband als Träger des FSJ in NRW ist verpflichtet, im Rahmen des 12 monatigen Sozialen Jahres 25 Bildungstage durchzuführen. Themen sind insbesondere: - Soziale Kompetenzen - Kulturelle und interkulturelle Kompetenzen - Persönlichkeitsbildung - Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl - Ökologisches Lernen - Bildungs- und Beschäftigung fähigkeit Die Organisation der 25 Tage Bildung wird in drei Abschnitte aufgeteilt: a) 5 Tage Bildung durch das Bundesamt für Zivildienst (ab Juli 2011 „Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben“) ->gesetzlich geregelte Pflichtveranstaltung b) 3 x 5 Tage Bildung in den 12 Monaten organisiert und durchgeführt durch den Landesverband Lebenshilfe NW e.V. c) Die restlichen 5 Bildungstage können wie folgt realisiert werden: - Bildungstage vor Ort durch die örtliche Einsatzstelle - Regionalgespräche mit FSJ/ BFD Beauftragten der Lebenshilfe NRW Kindergeld: Wird für die Eltern bei Anspruchsberechtigung gezahlt 1 Freiwilliges Soziales Jahr FSJ Kosten für die Einsatzstelle: Die Kosten betragen ca. 600,- € pro FSJ‘ler pro Monat. Diese Kosten setzen sich wiefolgt zusammen: ohne Unterkunft mit Unterkunft Taschengeld für FSJ’ler 165,- € 165,- € Verpflegung 217,- € 217,- € Berufsvorbereitendes Soziales Jahr BSJ Kosten für die Einsatzstelle: Die Kosten betragen ca. 600,- € pro BSJ‘ler pro Monat. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Grundgehalt 6,65 € (SB Wert 2011) (evtl. gewählte Mahlzeiten sind abzugsfähig) Krankenversicherung Arbeitgeber 33,37 € Pflegeversicherung Arbeitgeber Unterkunft 206,- € Sozialversicherung auf o.g. Leistungen (0,4035) 154,14 € 237,26 € Summe der Kosten, die an den FSJ’ler zu entrichten sind 536,14 € 825,26 € Anteil der Lebenshilfe Einrichtung an den FSJ Träger zu entrichten 50,00 € + MWSt. (*) 50,00 € + MWSt. (*) Monatl. Kosten der 875,26 € 586,14 € Einsatzstelle (*) In diesen Kosten sind alle Kosten für die insgesamt vier Seminarwochen enhalten. Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber Rentenversicherung ohne Unterkunft mit Unterkunft Taschengeld für BFD’ler 330,- € 330,- € Verpflegung 217,- € 217,- € (SB Wert 2011) (evtl. gewählte Mahlzeiten sind abzugsfähig) _____ 206,- € 4,65 € Unterkunft 220,71 € 303,84 € 6,67 € Sozialversicher-ung auf o.g. Leistungen (0,4035) Summe der Kosten, die an den BFD’ler zu entrichten sind 767,71 € 1056,84 € 170,00 € 170,00 € incl. MWSt. incl. MWSt. (*) (*) -350,00 € -350,00 € 47,43 € ArbeitgeberUmlage 2 1,11 € Insolvensgeldumlage 0,39 € Monatl. Kosten der Einsatzstelle Kosten für die Einsatzstelle: Die Kosten betragen ca. 600,- € pro BFD‘ler pro Monat. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 470,00 € Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeber-Zuschuss _____ Bundesfreiwilligendienst BFD 570,27 € (Personalkosten Bruttoberechnung für Arbeitgeber) Lediglich die Fahrtkosten in Fahrgemeinschaften zu den drei Seminaren des Landesverbandes Lebenshilfe sind noch durch die Einsatzstelle zu finanzieren. Anteil der Lebenshilfe Einrichtung an die BFD Koordinationsstelle zu entrichten Zuschuss der Zentralstelle 876,84 € 587,71 € Monatl. Kosten der Einsatzstelle (*) In diesen Kosten sind alle Kosten für die insgesamt vier Seminarwochen enhalten. Lediglich die Fahrtkosten in Fahrgemeinschaften zu den drei Seminaren des Landesverbandes Lebenshilfe sind noch durch die Einsatzstelle zu finanzieren. Zielgruppe: Das Orientierungsjahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren. Zielgruppe: Das Orientierungsjahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren. Zeitspanne: In der Regel 12 Monate. (Verlängerung nach Absprache mit Einsatzstelle/ FSJ Träger möglich um bis zu sechs Monaten) Zeitspanne: In der Regel 12 Monate. (Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate) Leistungen für FSJ’ler: Taschengeld, Verpflegung und evtl. Übernachtung; Mind. 26 Urlaubstage; Ausweis für den FSJ’ler wird durch den Landesverband Lebenshilfe ausgestellt. Leistungen für BSJ’ler: Monatl. Vergütung 401,00 € (netto); Mind. 26 Urlaubstage; Ausweis für den BSJ’ler wird durch die Einrichtung ausgestellt. (Entwurf durch Landesverband) 2 Zielgruppe: Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen zwischen 16 und 60 Jahren. Zeitspanne: In der Regel mind. 12 Monate. (Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate / Verlängerung nach Absprache möglich max. 24 Monate). Freiwillige die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mindestens 20 Stunden verpflichten. Leistungen für BFD’ler: Taschengeld, Verpflegung und evtl. Übernachtung; Mind. 26 Urlaubstage; Zeugnis: Nach Beendigung des FSJ wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt durch die Einsatzstelle. Ablauf/Organisation: 1. Schritt: Möchten Sie einen FSJ’ler einstellen, dann erhalten Sie von uns einen Anmeldebogen, den es dann auszufüllen gilt. (vsl. ab Ende Mai auch im Extranet abrufbar) 2. Schritt: Nach Erhalt des Anmeldebogens senden wir Ihnen eine Vereinbarung zu zwischen Einsatzstelle, FSJ’ler und Landesverband (bei unter 18 jährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig). Ausweis für den BFD’ler wird durch den Landesverband Lebenshilfe erstellt. Zeugnis: Nach Beendigung des BSJ wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt. Ablauf/ Orgnisation: 1. Schritt: Möchten Sie einen BSJ’ler einstellen, so teilen Sie dies bitte der Bundesweiten Koordinationsstelle (Landesverband Lebenshilfe NRW e.V.) über einen Meldebogen mit. (s. BSJExtranet) 2. Schritt: Zwischen der Einsatzstelle und der Bundesweiten Koordinationsstelle wird ein BSJ Mitgliedsvertrag eingegangen. Die Einsatzstelle stellt dann einen Vertrag mit dem BSJler auf (bei unter 18 jährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig). Zeugnis: Nach Beendigung des BFD wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt. Ablauf/Organisation: Geplant… 1. Schritt: Möchten Sie einen BFD’ler einstellen, dann erhalten Sie von uns einen Anmeldebogen, den es dann auszufüllen gilt. (vsl. ab Juni im Extranet abrufbar) 2. Schritt: Nach Erhalt des Anmeldebogens senden wir Ihnen eine Vereinbarung zu zwischen Einsatzstelle, BFD’ler und Landesverband (bei unter 18 jährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig). Stand: 26.04.2011 Wa/Schl/Kirw Änderungen vorbehalten 3