Mindestgrösse für Nagerheime
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Mindestgrösse für Nagerheime
Seite 1 Mindestgröße für Nagerheime Zu Weihnachten werden auch gerne wieder Kleintiere verschenkt. Bitte sind Sie sich Ihrer Verantwortung den Tieren gegenüber bewusst. Hier einige Kurzhinweise, wie die Nagerheime mindestens bemessen sein sollten. Nagerheime nach Maß Goldhamster, Meerschweinchen, Kaninchen und Mäuse sind Nagetiere mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Damit sie sich wohl fühlen, sollte man schon beim Kauf eines Heimes auf eine artspezifische Ausstattung achten. Hamsterheim Größe: mindestens etwa 60 x 30 cm und Höhe etwa 30 cm. Ausstattung: waagrechte, enge Gitterstäbe, damit der Hamster klettern, aber nicht durchschlüpfen kann, abnehmbare Unterschale, die leicht zu reinigen ist. Einrichtung: Laufrad und verschiedene Klettermöglichkeiten, Schlafhäuschen oder Höhle, rutschfester Keramiknapf, Trinkflasche. Meerschweinchenschloss Größe: Mindestgrundfläche etwa 70 x 50 cm, Höhe etwa 40 cm. Ausstattung: weit auseinanderstehende Gitterstäbe, hohe abnehmbare Schale aus Kunststoff, die leicht zu reinigen ist. Einrichtung: Schlafhäuschen, Heuraufe, rutschfester Futternapf, Trinkflasche sowie zur Beschäftigung ein wechselnder Parcours Zwergkaninchenhaus Größe: mindestens 80 x 50 cm, etwa 50 cm hoch. Ausstattung: weit auseinanderstehende Gitterstäbe und eine möglichst hohe, herausnehmbare Bodenwanne. Einrichtung: Schlafhaus aus Kunststoff oder Schlafecke aus Heu und Stroh Heuraufe, rutschfester Futternapf und Trinkflasche. Mäuseburg Größe: Mindestmaß ca. 48 x 30 cm bei einer Höhe von ca. 30 cm. Ausstattung: sehr eng zusammenstehende Gitterstäbe, hohe Bodenwanne, gefüllt mit Sand oder Einstreu zum Graben. Einrichtung: Schlafhäuschen und Höhlen zum Verstecken, Heuraufe, rutschfester Futternapf und Trinkflasche. Seite 2 Wichtig! Verwenden Sie bitte niemals als Einstreu die neue, zusammenklumpende Katzenstreu! Sie wird besonders gerne vom Kaninchen aufgenommen und führt zu hartnäckigen, zum Teil lebensbedrohlichen Verstopfungen. Ihre Kleintierklinik am Landratsamt Dr. H. Scholl, J. Fritz, Dr. S. Dahnken