Reglement für die Reitpferdeprüfung

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Reglement für die Reitpferdeprüfung
Reglement für die Prüfung des PAVO FRYSO POKALS für junge Friesenpferde mit
Dressurveranlagung
1.
Ziel der Prüfungen des PAVO FRYSO POKALS für junge Friesenpferde mit Dressurveranlagung
ist es, die Veranlagung für den Dressursport dieser Pferde zu überprüfen.
2.
Die Prüfungen sind ausgeschrieben für 4-, 5- und 6-jährige Pferde, die beim KFPS registriert
sind und sie werden in vier Rubriken eingeteilt: eine Rubrik für 4-jährige Stuten, eine Rubrik
für 5- und 6-jährige Stuten, eine Rubrik für 4-jährige Hengste/Wallache und eine Rubrik für 5und 6-jährige Hengste/Wallache. Die Pferden müssen Papiere vom KFPS besitzen.
3.
Das Turnier wird vom Vorstand der organisierenden Zuchtvereinigung ausgetragen.
4.
Zaumzeug: Es gilt das Disziplin-Regelwerk der Dressurklassen B bis M (des KNHS). Gerte
(120cm), Sporen, Reitkappe, Schabracke (Typ: freie Auswahl)
5.
Während dieser Prüfungen gilt neben dem oben genannten Disziplin-Regelwerk auch das
Veterinär-Regelwerk, das I & R Regelwerk und das Doping-Regelwerk des KNHS. Impfungen
gelten nach dem KFPS-Körungsreglement.
6.
Die Pferde werden mittels eines Protokolls/Formulars, das speziell für diese Art von
Reitpferdeprüfung entwickelt wurde, beurteilt.
7.
Das Beurteilungsformular beinhaltet folgende Kriterien: Schritt, Trab, Galopp, „Gedragenheid“
(aus dem NL: „Pferd trägt sich“), Geschmeidigkeit, allgemeiner Eindruck (Ausstrahlung,
Arbeitswille, Charakter, Bewegungsmechanismus, Exterieur und Reaktion auf die Hilfen)
8.
Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 100 Punkte. Sie werden wie folgt aufgeteilt:
Schritt (20), Trab (20), Galopp (20), „Gedragenheid“ und Geschmeidigkeit (20), allgemeiner
Eindruck (20)
9.
Die Prüfungen finden auf einer Bahn von 20 x 60 Meter statt, wobei immer 3 Pferd-ReiterPaare gleichzeitig beurteilt werden.
10.
Die Beurteilung von 3 Pferd-Reiter-Paaren dauert ungefähr 15 Minuten.
11.
Die Anmeldung zu den Reitpferdeprüfungen erfolgt mittels Anmeldeformular, welches in der
Phryso oder auf der Website www.kfps.nl verfügbar ist. Die Mindestteilnehmerzahl pro
Prüfung liegt bei 20 und die maximale Teilnehmerzahl bei 40. Der Eigentümer des
teilnehmenden Pferdes muss Mitglied einer Zuchtvereinigung sein.
12.
Pferde, die eine ausreichende Punktzahl (65% >) erreichen, werden zur Zentralen Körung
entsendet, wo das Finale stattfinden wird. Während des Finales dürfen mehrere selektierte
Pferde von einem Reiter/einer Reiterin vorgestellt werden, vorausgesetzt dies ist
organisatorisch zu realisieren .Sollte sich ein Reiter/eine Reiterin mit mehreren Pferden für die
Ehrenrunde/Siegerehrung qualifizieren, so ist es erlaubt, dass eines oder mehrere dieser Pferd
hierbei von einem anderen Reiter/Reiterin vorgestellt wird. Nur während der
Ehrenrunde/Siegerehrung ist es erlaubt die Pferde zu bandagieren.
März 2014
Reglement PAVO FRYSO Pokal für junge Friesenpferde mit Dressurveranlagung
13.
Pro Rubrik wird ein Gewinner gekürt.
14.
Sollte es nach der Prüfung eine Punktgleichheit geben, so ist die Note für die „Gedragenheid“
ausschlaggebend. Herrscht dann immer noch Punktgleichheit, dann ist die Note für den
Galopp auschlaggebend. Falls auch danach noch Punktgleichheit herrscht, findet ein Stechen
statt.
15.
Pro Saison darf ein Pferd nur für ein Turnier genannt werden.
16.
Im Falle einer Abmeldung, muss eine tierärztliche Erklärung vorgelegt werden. Wird diese
nicht eingereicht, ist eine Teilnahme am PAVO PHRYSO POKAL zu einem späteren Termin in
der gleichen Saison ausgeschlossen.
17.
Die Jury setzt sich aus mindestens zwei Jurymitgliedern, die vom KFPS benannt werden,
zusammen.
18.
Das Finale wird von zwei Jurymitgliedern gerichtet. Diese Jurymitglieder dürfen keine der
Auswahlprüfungen richten. Die besten zwei Pferd pro Rubrik werden anschließend von einem
Gastreiter/einer Gastreiterin geritten und beurteilt.
19.
Während der Auswahlturniere werden Protokolle ausgestellt. Im Finale werden die Pferde nur
platziert.
20.
In Fällen, in denen dieses Reglement während einer Prüfung nicht gilt, liegt die
Entscheidungsgewalt beim Vorstand der betreffenden Zuchtvereinigung, in Absprache mit der
Jury. In allen anderen Fällen wird eine Entscheidung vom Verantwortlichen des Stammbuchs
getroffen.
März 2014
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