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Rathaus - 34mter und Leistungen Onlinedatum: 12.01.2010 Auskunftssperre im Melderegister Die Eintragung einer Auskunftssperre gegen Auskünfte aus dem Melderegister an Dritte (gilt nicht für Behörden) bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit kann vom jeweiligen Sachbearbeiter befristet sofort erfolgen. Die Begründung vom Bürger muss nachgereicht werden. Die Auskunftssperre wird bis zum Ende des zweiten auf die Antragstellung folgenden Jahres gewährt. Unterlagen: Es sind keine Unterlagen erforderlich. Ihren schriftlichen formlosen Antrag schicken Sie bitte an die Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Stadtamt, Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten, CharlesDarwin-Ring 6, 18059 Rostock. Gebühren: Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister ist gebührenfrei. Fristen: Die Beantragung einer Auskunftssperre ist jederzeit möglich. Adressen Stadtamt Schmidt Karin Charles-Darwin-Ring 6 18059Rostock Zimmer: 125 Telefon: 0381-381-2225 Telefax: 0381-381-2219 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr . 1