DJE Real Estate (in Liquidation). Der erste seiner
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DJE Real Estate (in Liquidation). Der erste seiner
DJE Real Estate (in Liquidation). Der erste seiner Art. Jahresbericht zum 31. Dezember 2012 R.C.S. Luxembourg B 90 412 DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse P WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955 Anteilklasse I WKN A0B752 / ISIN LU0200037074 2 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis Seite Portrait der Dr. Jens Ehrhardt Gruppe 04 Verwaltung, Vertrieb und Beratung 05 Kommentar des Liquidators 06 Zahlen, Daten und Fakten, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 des DJE Real Estate (in Liquidation) 08 – 15 Erläuterungen zum Jahresabschluss 31. Dezember 2012 16 – 19 Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé 22 – 23 Besteuerungsgrundlagen zum 31. Dezember 2012 24 – 25 Besteuerungsgrundlagen für das Geschäftsjahr 2011/2012 26 – 29 Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, das Key Investor Document (KID) sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der DJE Investment S.A. (Liquidator), der Depotbank, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der DJE Investment S.A. (Liquidator) erhältlich. Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden. 3 DJE Investment S.A. – Teil der Dr. Jens Ehrhardt Gruppe Der DJE Real Estate wurde bei der DJE Investment S.A. mit Sitz in Luxemburg aufgelegt und wird auch dort verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft DJE Investment S.A., die bis zur Eröffnung der Liquidation des DJE Real Estate am 28. Dezember 2011 als dessen Verwaltungsgesellschaft fungierte und ab dem 28. Dezember 2011 Liquidator des DJE Real Estate (in Liquidation) ist, wurde im Jahr 2002 durch die DJE Kapital AG gemeinsam mit der DZ PRIVATBANK S.A. gegründet, um den Qualitätsanspruch der DJE Kapital AG langfristig zu sichern und ihren Kunden langfristiges Anlagemanagement zu gewährleisten. Die DJE Kapital AG mit Hauptsitz in Pullach bei München ist Initiator des Fonds DJE Real Estate. Sie stützt sich auf mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Vermögensverwaltung und ist heute eines der größten bankenunabhängigen Finanzdienstleistungsunternehmen im deutschsprachigen Raum. 4 Die individuelle Vermögensverwaltung in Einzeltiteln und Fonds wird ergänzt um eine standardisierte Fondsvermögensverwaltung. Neben dem Publikumsfonds-Geschäft berät die Gesellschaft mit dem größten bankenunabhängigen Analystenteam in Deutschland eine Reihe von Publikums- und Spezialfonds für in- und ausländische Banken, Versicherungen, Vertriebsgesellschaften und Industrieunternehmen. Die DJE Kapital AG hat in Deutschland den ersten bankenunabhängigen Vermögensverwalter-Aktienfonds, den ersten Aktienfonds ohne Ausgabeaufschlag und den ersten anlegerfreundlichen Aktienfonds mit Discount-Broker-Spesen beraten. In Luxemburg werden durch die DJE Investment S.A. neben dem DJE Real Estate weitere namhafte Investmentfonds wie z. B. DJE, DJE INVEST, DJE Premium, LuxPro und LuxTopic verwaltet. DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Verwaltung, Vertrieb und Beratung Liquidator DJE Investment S.A. R.C.S. Luxembourg B 90412 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Eigenkapital per 31. Dezember 2012: 9.457.500 EUR Die DJE Investment S.A. wird in ihrer Funktion als Liquidator durch Herrn Dr. Ulrich Kaffarnik vertreten. Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. Vorsitzender des Verwaltungsrates Dr. Jens Ehrhardt Vorstandsvorsitzender der DJE Kapital AG Geschäftsführender stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Ulrich Kaffarnik Vorstand der DJE Kapital AG Verwaltungsratsmitglieder Eberhard Weinberger Vorstand der DJE Kapital AG Pullach bei München Dr. Jan Ehrhardt Vorstand der DJE Kapital AG Pullach bei München Peter Schmitz Vorstand der DJE Kapital AG Pullach bei München Julien Zimmer Generalbevollmächtigter Investmentfonds der DZ PRIVATBANK S.A. Bernhard Singer Luxemburg Geschäftsführer der DJE Investment S.A. Mirko Bono (seit 1. Januar 2012) Stefan-David Grün Dr. Ulrich Kaffarnik Depotbank, Register-, Transfer- und Zentralverwaltungsstelle DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Anlageberater DJE Kapital AG Pullacher Straße 24 82049 Pullach bei München Deutschland (bis 31.12.2011) MARCARD, STEIN & CO AG Ballindamm 36 20095 Hamburg Deutschland (bis 31.12.2011) Abschlussprüfer des Fonds und der DJE Investment S.A. Deloitte Audit Société à responsabilité limitée Cabinet de Révision agréé 560, rue de Neudorf 2220 Luxemburg Luxemburg Eigenkapital per 31. Dezember 2012: 628.590.122 EUR Zahlstelle in Luxemburg DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Repräsentant und Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland DZ BANK AG Deutsche ZentralGenossenschaftsbank Frankfurt am Main Platz der Republik 60265 Frankfurt am Main Deutschland 5 Kommentar des Liquidators Im Dezember 2011 wurde die Auflösung des DJE Real Estate bekannt gegeben. Die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen wurde eingestellt. Fortgesetzte Anteilsscheinrückgaben verunsicherter Anleger in Verbindung mit einer stark abschmelzenden Zahl liquider Zielinvestments ließen dem Verwaltungsrat der DJE Investment S.A keine Alternative zu dieser einschneidenden Maßnahme. Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland – zum Jahresende 2012 befanden sich 14 offene Immobilienfonds in Abwicklung – hat die Produktgattung der Immobilien – Dachfonds so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass nicht nur der DJE Real Estate, sondern im Grunde das gesamte Anlagesegment der Immobiliendachfonds in Deutschland in die Aussetzung oder Abwicklung gezwungen wurde. Die Möglichkeiten, aktiv durch Veräußerung von Vermögensgegenständen Liquidität zu schaffen, werden zunehmend geringer. Zum Jahresende 2012 hält der DJE Real Estate einerseits noch Zielinvestments, die eine feste Laufzeit aufweisen. Andererseits besteht das Portfolio aus offenen Immobilienfonds, die von wenigen Ausnahmen abgesehen selbst in Liquidation sind. Hier wird der DJE Real Estate gleichgestellt mit allen anderen Anlegern aus Liquidationserlösen bedient. Das Management des DJE Real Estate hat im Jahr 2012 intensive Anstrengungen unternommen, um Bestandteile des Portfolios zu veräußern und die zufließende Liquidität an seine Anleger auszuschütten. Anteile an offenen Immobilienfonds wurden, soweit diese Fonds nicht ausgesetzt waren oder sich in Liquidation befanden, ausnahmslos an die ausgebenden Fondsgesellschaften zurückgegeben. Das Immobilienaktienportfolio wurde in der ersten Jahreshälfte mit teilweise noch guten Kursgewinnen fast vollständig veräußert. Bei den Fonds für institutionelle Anleger, deren Anlagestrategie auf eine feste Laufzeit ausgerichtet ist, gibt es keine Option zur vorzeitigen Rückgabe von Anteilen an die Fondsgesellschaft. Dem Management des DJE Real Estate ist es aber gelungen, eine der Beteiligungen an einen institutionellen Investor zu veräußern. In Summe wurden mehr als 70 Mio. Euro an Liquidität geschaffen. Ausgehend vom Fondsvermögen per Jahresende 2011 wurde 2012 knapp ein Drittel des Fondsvermögens an die Anleger ausgeschüttet. Per Stichtag 28.12.2012 setzte sich das Portfolio zu rund 75 % aus offenen Immobilienfonds sowie zu rund 23 % aus Immobilienfonds für institutionelle Anleger, die über Zertifikate verbrieft sind, zusammen. 6 Das Ergebnis des DJE Real Estate wird ebenfalls stark durch die Wertentwicklung der in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds beeinflusst. Diese wiesen im Berichtszeitraum in der Tendenz deutlich fallende Werte auf. Der DJE Real Estate erzielte im Zeitraum 29. Dezember 2011 bis 28. Dezember 2012 eine Performance von -4,50 % in der I-Tranche und -4,64 % in der P-Tranche. Aufgrund der im Juli und Dezember vollzogenen Ausschüttungen im Umfang von mehr als 70 Mio. Euro ging das Fondsvermögen des DJE Real Estate im Berichtszeitraum deutlich zurück. Zum Stichtag 28.12. belief sich das Fondsvermögen auf 145 Mio. Euro. DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 | Länderallokation des DJE Real Estate 60 % 52,1 % 40 % 0,9 % 0,8 % 0,8 % 0,7 % 0,7 % Griechenland 0,5 % 0,5 % Chile 0,9 % Argentinien 0,9 % Tschechische Republik 1,3 % Schweiz 1,3 % Japan Italien Niederlande Spanien Frankreich Großbritannien Deutschland 1,6 % Belgien 3,9 % 0 % Finnland 6,1 % Luxemburg 8,2 % Schweden 8,6 % Polen 8,7 % USA 20 % Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von Berichten der Emittenten | Vermögensaufstellung des DJE Real Estate per 28.12.2012 80 % 73,3 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 22,8 % 20 % 10 % 0 % 2,3 % Offene Immobilienfonds (Publikumsfonds) 1,6 % Offene Immobilienfonds (Fonds für semi-institutionelle Großanleger) Immobilienfonds f. institutionelle Anleger Immobilienaktien Kasse /Geldmarkt /sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Quelle: Fondsbuchhaltung Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 7 Bestehende Anteilklassen mit ihren Ausgestaltungsmerkmalen: Anteilklasse P WKN A0B9GC ISIN LU0188853955 Ausgabeaufschlag: Rücknahmeabschlag: Verwaltungsvergütung: Mindestfolgeanlage: Ertragsverwendung: Währung: bis zu 5,00 % 0,00 % 0,15 % keine ausschüttend EUR Anteilklasse I WKN A0B752 ISIN LU0200037074 Ausgabeaufschlag: Rücknahmeabschlag: Verwaltungsvergütung: Mindestfolgeanlage: Ertragsverwendung: Währung: | Geographische Länderaufteilung Deutschland Luxemburg Wertpapiervermögen Bankguthaben Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 8 bis zu 1,00 % 0,00 % 0,15 % 500.000,00 EUR ausschüttend EUR | Wirtschaftliche Aufteilung 75,60 % 22,78 % 98,38 % 1,74 % -0,12 % 100,00 % Investmentfondsanteile Immobilienzertifikate Wertpapiervermögen Bankguthaben Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 75,60 % 22,78 % 98,38 % 1,74 % -0,12 % 100,00 % DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 | Entwicklung seit Auflegung Anteilklasse P 25 % DJE Real Estate P (in Liquidation) Total Return Rendite dt. offene Immobilienfonds 20 % 15 % 10 % 5 % Dez 11 Dez 10 Nov 09 Okt 08 Sep 07 Aug 06 Jul 05 Jul 04 0 % Anteilklasse I 25 % DJE Real Estate I (in Liquidation) Total Return Rendite dt. offene Immobilienfonds 20 % 15 % 10 % 5 % Nov 12 Jul 12 Feb 12 Sep 11 Mai 11 Dez 10 Aug 10 Mär 10 Okt 09 Jun 09 Jan 09 Sep 08 Apr 08 Nov 07 Jul 07 Feb 07 Okt 06 Mai 06 Dez 05 Aug 05 Mär 05 Nov 04 0 % | Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre Datum Anteilklasse P 31.12.2010 28.12.2011 31.12.2012 Anteilklasse I 31.12.2010 28.12.2011 31.12.2012 Netto- Umlaufende Fondsvermögen Anteile Mio. EUR Netto- Mittelaufkommen Tsd. EUR Anteilwert EUR 281,52 177,31 114,24 31.276.932 22.341.994 22.296.802 -175.332,06 -76.081,66 -359,46 9,00 7,94 5,12 70,43 47,98 30,97 74.911 58.011 58.011 -46.531,47 -14.672,15 0,00 940,15 827,11 533,88 Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 9 | Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens zum 31. Dezember 2012 Wertpapiervermögen (Wertpapiereinstandskosten zum 28. Dezember 2011: EUR 250.705.652,10) (Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2012: EUR 191.742.417,03) Bankguthaben * Zinsforderungen Dividendenforderungen Forderungen aus Wertpapiergeschäften Sonstige Forderungen EUR 28. Dezember 2011 212.354.046,55 EUR 31. Dezember 2012 142.858.068,80 10.760.100,13 2.006,39 367.858,42 278.541,75 3.043.335,40 226.805.888,64 2.532.109,23 0,00 0,00 0,00 0,00 145.390.178,03 -840,81 -1.113.522,78 -88.786,72 0,00 -172.284,85 -11.634,89 -6.725,10 -2.975,64 -27.480,74 -47.269,98 -39.434,75 -1.510.956,26 225.294.932,38 0,00 0,00 -88.786,70 -2,56 -16.653,90 -6.111,94 -2.570,13 -2.976,02 -17.645,20 -39.672,17 0,00 -174.418,62 145.215.759,41 Anteilklasse P Anteiliges Netto-Fondsvermögen Umlaufende Anteile Anteilwert 28. Dezember 2011 177.313.731,61 EUR 22.341.993,967 7,94 EUR 31. Dezember 2012 114.244.927,94 EUR 22.296.802,088 5,12 EUR Anteilklasse I Anteiliges Netto-Fondsvermögen Umlaufende Anteile Anteilwert 47.981.200,77 EUR 58.010,582 827,11 EUR 30.970.831,47 EUR 58.010,582 533,88 EUR Bankverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Rücknahmen von Anteilen Nicht realisierte Verluste aus Devisentermingeschäften Zinsverbindlichkeiten Verwaltungs- und Anlageberatervergütung ** Depotbankvergütung ** Zentralverwaltungsstellenvergütung ** Register- und Transferstellenvergütung Taxe d’abonnement *** Veröffentlichungs- und Prüfungskosten Sonstige Passiva Netto-Fondsvermögen | Zurechnung auf die Anteilklassen * ** *** 10 Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2012 – 31. Dezember 2012 Rückstellungen für das 4. Quartal 2012 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 | Veränderung des Netto-Fondsvermögens im Berichtszeitraum vom 29. Dezember 2011 bis zum 31. Dezember 2012 Total EUR Anteilklasse P EUR Anteilklasse I EUR 225.294.932,38 2.233.251,37 -13.080,40 9.399,09 -368.861,62 5.980.515,01 -6.774.675,54 -10.532.740,44 -70.612.980,44 177.313.731,61 1.759.231,20 -12.134,77 9.399,09 -368.861,62 4.620.655,36 -5.245.436,36 -8.285.863,21 -55.545.793,36 47.981.200,77 474.020,17 -945,63 0,00 0,00 1.359.859,65 -1.529.239,18 -2.246.877,23 -15.067.187,08 145.215.759,41 114.244.927,94 30.970.831,47 Total EUR Anteilklasse P EUR Anteilklasse I EUR 2.777.269,47 14.118,88 118.695,01 70.909,99 9.426,05 2.990.419,40 2.184.884,89 11.107,42 93.377,47 55.784,20 8.480,51 2.353.634,49 592.384,58 3.011,46 25.317,54 15.125,79 945,54 636.784,91 Zinsaufwendungen -1,05 -0,83 Verwaltungs- und Anlageberatervergütung -311.643,74 -246.257,52 Depotbankvergütung -116.208,78 -91.421,85 Zentralverwaltungsstellenvergütung -49.259,49 -38.752,74 Taxe d’abonnement -85.748,79 -65.885,28 Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -113.162,48 -89.026,30 Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte -364,44 -286,74 Register- und Transferstellenvergütung -8.532,28 -6.712,22 Staatliche Gebühren -2.513,81 -1.977,84 Lagerstellengebühren -33.324,67 -26.217,50 Sonstige Aufwendungen1) -40.062,85 -31.518,73 Aufwandsausgleich 3.654,35 3.654,26 Aufwendungen insgesamt -757.168,03 -594.403,29 Ordentlicher Nettoertrag 2.233.251,37 1.759.231,20 Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2) 39.619,47 Total Expense Ratio in Prozent 2) 0,37 Laufende Kosten in Prozent 2) 1,25 -0,22 -65.386,22 -24.786,93 -10.506,75 -19.863,51 -24.136,18 -77,70 -1.820,06 -535,97 -7.107,17 -8.544,12 0,09 -162.764,74 474.020,17 Netto-Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes Ordentlicher Nettoertrag Ertrags- und Aufwandsausgleich Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen* Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen* Realisierte Gewinne Realisierte Verluste Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne und Verluste Ausschüttung Netto-Fondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes | Aufwands- und Ertragsrechnung im Berichtszeitraum vom 29. Dezember 2011 bis zum 31. Dezember 2012 | Erträge Erträge aus Investmentanteilen Bankzinsen Bestandsprovisionen Sonstige Erträge Ertragsausgleich Erträge insgesamt | Aufwendungen 0,37 1,25 *Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen betrifft im Zeitraum 20. Dezember bis 28. Dezember 2011 (unmittelbar vor Aussetzung der Anteilscheinausgabe und -rücknahme und Eröffnung der Liquidation) getätigte Anteilscheinzeichnungen, die auf Aufforderung der Commission de Surveillance du Secteur Financier rückabgewickelt wurden bzw. aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede erst nach dem 28. Dezember 2011 in der Buchhaltung des Fonds erfasste Anteilscheingeschäfte. 1) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Lagerstellengebühren und allgemeinen Verwaltungskosten. 2) Siehe Erläuterungen zu diesem Jahresabschluss. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 11 | Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Anteilklasse P Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes Ausgegebene Anteile Zurückgenommene Anteile Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 28. Dezember 2011 Stück 31.276.931,997 460.983,048 -9.395.921,078 22.341.993,967 31. Dezember 2012 Stück 22.341.993,967 1.190,049 ** -46.381,928 ** 22.296.802,088 | Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Anteilklasse I Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes Ausgegebene Anteile Zurückgenommene Anteile Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 28. Dezember 2011 Stück 74.911,471 19,451 -16.920,340 58.010,582 31. Dezember 2012 Stück 58.010,582 0,000 0,000 58.010,582 | Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012 ISIN Wertpapiere Zugänge im Berichts- zeitraum Abgänge Bestand Kurs Kurswert im Berichts- zeitraum EUR % - Anteil vom NFV* | Aktien, Anrechte und Genussscheine Nicht notierte Wertpapiere Malta AU00AU214324 0,0000 0,00 0,00 BGP Holdings Plc. AUD 0 0 4.000.000 0,00 0,00 Nicht notierte Wertpapiere 0,00 0,00 Aktien, Anrechte und Genussscheine 0,00 0,00 | Investmentfondsanteile*** Deutschland DE000A0J3GM1 AXA IMMOSOLUTIONS1) EUR 0,000 0,000 4.401,000 787,0500 3.463.807,05 2,39 DE000A0J3TP7 DEGI GERMAN BUSINESS1) EUR 0,000 0,000 148.500,000 83,1700 12.350.745,00 8,51 DE000A0ETSR6 DEGI GLOBAL BUSINESS1) EUR 0,000 0,000 113.512,000 54,0700 6.137.593,84 4,23 DE000A0F6G89 MORGAN STANLEY P2 VALUE1) EUR 0,000 0,000 365.000,000 9,1574 3.342.469,25 2,30 DE0009802314 SEB ImmoPortfolio Target Return Fund2) EUR 0,000 0,000 86.325,000 126,1900 10.893.351,75 7,50 DE000A0DJ328 TMW IMMOBILIEN WELTFONDS1) EUR 0,000 2.750,000 534.750,000 28,7855 15.393.046,13 10,60 DE0005458061 Warburg-Henderson Deutschland Fonds N1 EUR 0,000 301,000 2.862,000 12.563,5600 35.956.908,72 24,76 DE000A0LFBX4 Warburg-Henderson Multinational Plus 0,000 13.369,000 255.609,000 86,9600 22.227.758,64 15,31 EUR 109.765.680,38 75,60 Investmentfondsanteile 109.765.680,38 75,60 * NFV = Netto-Fondsvermögen ** Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen betrifft im Zeitraum 20. Dezember bis 28. Dezember 2011 (unmittelbar vor Aussetzung der Anteilscheinausgabe und -rücknahme und Eröffnung der Liquidation) getätigte Anteilscheinzeichnungen, die auf Aufforderung der Commission de Surveillance du Secteur Financier rückabgewickelt wurden bzw. aufgrund zeitlicher B uchungsunterschiede erst nach dem 28. Dezember 2011 in der Buchhaltung des Fonds erfasste Anteilscheingeschäfte. *** Siehe Erläuterung 5 zum Jahresabschluss. 1) in Abwicklung 2) Zielfonds, bei dem die Anteilschreinrücknahme ausgesetzt ist. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 12 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Fortsetzung – Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012 ISIN Wertpapiere Zugänge im Berichts- zeitraum Abgänge Bestand Kurs Kurswert im Berichts- zeitraum EUR % - Anteil vom NFV* | Zertifikate*** Börsengehandelte Wertpapiere Luxemburg XS0240905827 The Royal Bank of Scotland NV/ Herald Henderson Property Fund Zert. Perp. XS0271792235 The Royal Bank of Scotland NV/ AXA Reim European Real Estate Opportunity II Fund Zert. v.06(2016) EUR 0 0 54 317.185,4300 EUR 0 0 60 17.128.013,22 11,79 266.072,9200 15.964.375,20 10,99 33.092.388,42 22,78 Börsengehandelte Wertpapiere 33.092.388,42 22,78 Zertifikate 33.092.388,42 22,78 Wertpapiervermögen 142.858.068,80 98,38 % Bankguthaben Währung Kontokorrent Zinssatz Fälligkeit Bestand in Kurswert in in % Fremdwährung EUR DZ PRIVATBANK S.A. ** AUD 2,2750 täglich 18,96 14,89 0,00 DZ PRIVATBANK S.A. ** EUR 0,0000 täglich 2.532.088,56 2.532.088,56 1,74 DZ PRIVATBANK S.A. ** GBP 0,0750 täglich 2,99 3,64 0,00 DZ PRIVATBANK S.A. ** JPY 0,0000 täglich 12,46 0,11 0,00 DZ PRIVATBANK S.A. ** ZAR 3,8750 täglich 22,85 2,03 0,00 Summe Bankverbindlichkeiten – Kontokorrent 2.532.109,23 1,74 Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -174.418,62 -0,12 Netto-Fondsvermögen in EUR 145.215.759,41 100,00 | Devisentermingeschäfte Zum 31. Dezember 2012 standen folgende offene Devisentermingeschäfte aus: Währung Fälligkeitsdatum Währungsbetrag Kurswert JPY JPY 28.03.2013 28.03.2013 Währungskäufe Währungsverkäufe 750.000.000,00 750.000.000,00 6.575.817,06 6.575.817,05 % - Anteil vom NFV* 4,53 4,53 * NFV = Netto-Fondsvermögen ** Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2012. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig. *** Siehe Erläuterung 5 zum Jahresabschluss. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 13 | Zu- und Abgänge vom 29. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2012 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapiere Zugänge Abgänge Deutschland DE0005909006 Bilfinger SE EUR 0 DE000A0HN5C6 Dte. Wohnen AG EUR 0 DE000GSW1111 GSW Immobilien AG EUR 0 DE000A0LR936 STEICO AG EUR 0 85.000 10.000 24.444 20.000 | Aktien, Anrechte und Genussscheine Börsengehandelte Wertpapiere Hongkong HK2778034606 BMG3939X1002 BMG4069C1486 HK0405033157 Champion Real Estate Investment Trust Glorious Sun Enterprises Ltd.* Great Eagle Holding Ltd.* Yuexiu Real Estate Investment Trust HKD HKD HKD HKD 0 0 0 0 805.000 4.454.000 2.020.000 5.000.000 Malaysia MYL5176TO001 Sunway Real Estate Investment Trust MYR 0 9.125.300 0 0 0 0 70.000 6.000 102.000 10.000 Deutschland DE0009772616 UBS (D) Euroinvest Immobilien EUR 0,000 698.036,000 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Deutschland DE0005098404 DE0006083439 DE000PAT1AG3 DE0007274136 DIC Asset AG Hornbach Holding AG -VZ- Patrizia Immobilien AG Sto AG -VZ- EUR EUR EUR EUR Investmentfondsanteile Luxemburg LU0262304032 INVESCO European Hotel Real Estate Fund *Hauptverwaltung in Hongkong, registriert auf Bermudas Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 14 EUR 0,000 25.316,420 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 | Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungsvergütung Angaben zu Ausgabeaufschlägen, Rücknahmeabschlägen sowie zur maximalen Höhe der Verwaltungsvergütung für Zielfondsanteile sind auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank und bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich. WertpapiereAusgabeaufschlag in %* AXA IMMOSOLUTIONS DEGI GERMAN BUSINESS DEGI GLOBAL BUSINESS INVESCO European Hotel Real Estate Fund MORGAN STANLEY P2 VALUE SEB ImmoPortfolio Target Return Fund TMW IMMOBILIEN WELTFONDS UBS (D) Euroinvest Immobilien Warburg-Henderson Deutschland Fonds N1 Warburg-Henderson Multinational Plus EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Rücknahmeabschlag in %* Verwaltungsvergütung in % 7,00 4,00 4,00 n.a. - 3,00 - - - - 0,50 0,70 0,50 n.a. 0,80 0,90 0,75 1,40 1,40 0,72 5,00 - - n.a. 5,00 3,00 5,00 - - 5,00 | Devisenkurse Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 28. Dezember 2012 in Euro umgerechnet. Australischer Dollar Britisches Pfund Indonesische Rupiah Japanischer Yen Malaysischer Ringgit Südafrikanischer Rand US-Dollar Währung AUD GBP IDR JPY MYR ZAR USD 1 1 1 1 1 1 1 1,2733 0,8212 12.744,4383 114,0302 4,0485 11,2532 1,3224 *Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden im Berichtszeitraum vom 29. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2012 nicht bezahlt. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 15 Erläuterungen zum Jahresabschluss 31. Dezember 2012 1. Allgemeines Der Investmentfonds „DJE Real Estate (in Liquidation)“ wurde bis zur Eröffnung der Liquidation am 28. Dezember 2011 von der DJE Investment S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 30. Juni 2004 in Kraft und wurde am 30. Juli 2004 im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffentlicht. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 9. August 2010 geändert und ein Hinweis auf die Hinterlegung der Änderungsvereinbarung beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am 30. September 2010 im Mémorial veröffentlicht. Mit Eröffnung der Liquidation des DJE Real Estate am 28. Dezember 2011 wurde die DJE Investment S.A. als Liquidator bestellt. Der Fonds DJE Real Estate (in Liquidation) („Fonds“) ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement), der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 20. Dezember 2002“) auf unbestimmte Dauer errichtet wurde. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 unterliegt der Fonds dem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die DJE Investment S.A. wurde am 19. Dezember 2002 als Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft wurde am 24. Januar 2003 im Mémorial veröffentlicht. Zum 22. November 2004 wurde die Satzung auf das Gesetz vom 20. Dezember 2002 umgestellt. Eine letzte Satzungsänderung erfolgte am 12. Oktober 2009 und ein Hinweis auf die Hinterlegung beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am 13. November 2009 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handelsund Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 90412 eingetragen. Auflösung des DJE Real Estate (in Liquidation) Am 28. Dezember 2011 hat der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. beschlossen, den Fonds aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011 einzustellen. Hohe Anteilsrückgaben und die mangelnde Liquidität der im Fonds gehaltenen offenen Immobilienfonds haben in den vergangenen Monaten zu einem deutlichen Abschmelzen der im DJE Real Estate (in Liquidation) enthaltenen liquiden Assets geführt. Diese Umstände führen verstärkt dazu, dass die Verwaltungsgesellschaft die nötige Liquidität für die Auszahlung der Anteilsrückgaben nicht mehr permanent sicherstellen kann. Mit der Auflösung des Fonds soll die Gleichbehandlung der Anteilinhaber sichergestellt werden. Die Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips wäre bei Aufrechterhaltung des Fonds nicht mehr gegeben, da durch den kurz- 16 fristigen Verkauf aller liquiden Anlagegegenstände ein Portfolio zurückbleibt, das gänzlich oder hauptsächlich aus nicht oder nur mit extrem hohen Abschlägen veräußerbaren Vermögenswerte besteht und die Anlageziele bzw. die Anlagepolitik des Fonds nicht mehr widerspiegelt. 2. Wesentliche Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Liquidators in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt. 1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro („Fondswährung“). 2. Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die Fondswährung. 3. Der Anteilwert wird durch den Liquidator oder einen von ihm Beauftragten unter Aufsicht der Depotbank an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet. 4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem Fonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds („Netto-Fondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds geteilt sowie bis auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. 5. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument an mehreren Börsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse maßgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier oder Geldmarktinstrument ist. b) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. c) OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet. Optionen werden grundsätzlich zu den letzten verfügbaren Börsenkursen bzw. Maklerpreisen bewertet. Sofern ein Bewertungstag gleichzeitig Abrechnungstag einer Option ist, erfolgt die Bewertung der entsprechenden Option zu ihrem jeweiligen Schlussabrechnungspreis („settlement price“). d) Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt. Zu Einzelheiten verweisen wir auf Erläuterung 5. DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 e) Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und der Renditekurs dem Realisierungswert entspricht. 6. Falls die jeweiligen Kurse nicht repräsentativ sind oder falls für andere als die unter Lit. a) und b) genannten Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen aktuellen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt. 7. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. 8. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die Fondswährung lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die entsprechende Fondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. 9. Das Netto-Fondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anteilinhaber des Fonds gezahlt wurden. 10. Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für den Fonds. Soweit jedoch innerhalb des Fonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer für den Fonds insgesamt. 11. Zwecks Vereinheitlichung der steuerlichen Angaben für deutsche Anleger im Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG und der investmentrechtlichen Angaben werden die während der Haltedauer kumulierten thesaurierten Erträge sowie realisierte Zwischengewinne der Zielfonds, die im Geschäftsjahr veräußert wurden, im ordentlichen Ergebnis als Erträge aus Investmentanteilen ausgewiesen. Im Fall von negativen Zwischengewinnen kann es zum Ausweis von negativen Erträgen aus Investmentanteilen im ordentlichen Ergebnis kommen. 12. Aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen Auflösung des DJE Real Estate wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung des Netto-Fondsvermögens haben sich hieraus nicht ergeben. 3. Besteuerung Besteuerung des Investmentfonds Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer, der sog. „Taxe d’abonnement“ in Höhe von 0,05 % p. a. Soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der „Taxe d’abonnement“ unterliegen, entfällt diese Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solche Luxemburger Investmentfonds angelegt ist. Sie wird vierteljährlich auf der Basis des Netto-Fondsvermögenswertes am letzten Tag des Quartals errechnet. Die Einkünfte des Fonds aus der Anlage des Fondsvermögens werden im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger Mit Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen („Richtlinie“) wird seit dem 1. Juli 2005 im Großherzogtum Luxemburg eine Quellensteuer erhoben. Diese Quellensteuer betrifft bestimmte Zinserträge, die in Luxemburg an natürliche Personen gezahlt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Diese Quellensteuer kann unter bestimmten Bedingungen auch Zinserträge eines Investmentfonds betreffen. Mit der Richtlinie vereinbarten die EU-Mitgliedstaaten, dass alle Zinszahlungen nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates besteuert werden sollen. Dazu wurde ein automatischer Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden vereinbart. Davon abweichend wurde vereinbart, dass Luxemburg für eine Übergangszeit nicht an dem zwischen den anderen Staaten vereinbarten automatischen Informationsaustausch teilnehmen wird. Stattdessen wurde in Luxemburg eine Quellensteuer auf Zinserträge eingeführt. Diese Quellensteuer beträgt ab dem 1. Juli 2011 35 % der Zinszahlung. Sie wird anonym an die Luxemburger Steuerbehörde abgeführt und dem Anleger darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die abgeführte Quellensteuer voll auf die Steuerschuld des Steuerpflichtigen in seinem Wohnsitzstaat angerechnet werden. Durch Erteilung einer Vollmacht zur freiwilligen Teilnahme am Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden oder der Beibringung einer vom Finanzamt des Wohnsitzstaates ausgestellten „Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug“ kann der Quellensteuerabzug vermieden werden. Hinweis für in Deutschland steuerpflichtige Anleger: Die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG werden innerhalb der gesetzlichen Publikationsfrist im Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de unter dem Bereich „Kapitalmarkt – Besteuerungsgrundlagen“ zum Abruf zur Verfügung gestellt. 17 Fortsetzung – Erläuterungen zum Jahresabschluss 31. Dezember 2012 4. Verwendung der Erträge Die oben genannten Zielfonds wurden zum 31. Dezember 2012 wie folgt durch den Liquidator bewertet: Die Gesellschaft schüttet während des Geschäftsjahres für Rechnung des Teilfonds angefallene und nicht zur Kostendeckung verwendete Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs sowie Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge grundsätzlich aus. 31.12.2012 Letztverfügbarer Nettoinventarwert des Zielfonds pro Anteil (in EUR) Bewertungskurs Jahresabschluss DJE Real Estate (in EUR) Diese Erträge können ebenfalls im Fonds thesaurieren. DEGI Global Business (in Abwicklung)* 56,34 54,07 TMW Immobilien Weltfonds (in Abwicklung)* 36,58 28,79 5. Angaben zu bestimmten Vermögenswerten MORGAN STANLEY P2 VALUE (in Abwicklung)* 12,88 9,16 AXA IMMOSOLUTIONS* 787,05 787,05 DEGI German Business* 83,17 83,17 SEB ImmoPortfolio Target Return Fund 126,19 126,19 Warburg-Henderson Deutschland Nr. 1 12.563,56 12.563,56 Warburg-Henderson Multinational Plus 86,96 86,96 Der DJE Real Estate (in Liquidation) ist zum 31. Dezember 2012 in folgende illiquide Vermögenswerte investiert: Die Zielfonds AXA Immosolutions, DEGI Global Business, DEGI German Business, TMW Immobilien Weltfonds und Morgan Stanley P2 Value (insgesamt 28,03 % des Nettoinventarwertes) befinden sich in Abwicklung. Die Anteilscheinrückgabe ist endgültig ausgeschlossen. Die Verwaltung der vorgenannten Fonds wird in 2013 (Morgan Stanley P2 Value), 2014 (DEGI Global Business, TMW Immobilienfonds) bzw. 2015 (AXA Immosolutions, DEGI German Business) auf die jeweilige Depotbank zur Abwicklung und Verteilung des Vermögens an die Anleger übertragen. Bei den Zielfonds Warburg-Henderson Deutschland Nr. 1 und WarburgHenderson Multinational Plus (beide voraussichtliches Laufzeitende in 2013) geht der Liquidator aufgrund der Liquiditätssituation dieser Zielfonds davon aus, dass Anteilscheinrücknahmen derzeit nicht bedient werden könnten (insgesamt 40,07 % des Nettoinventarwertes). Im Falle des WarburgHenderson Multinational Plus wurde durch dessen Anlageausschuss der Abverkauf der Objekte bis Dezember 2013 beschlossen. Für diese Zielfonds besteht kein aktiver Markt. Bei den beiden im Bestand gehaltenen Zertifikaten (insgesamt 22,78 % des Nettoinventarwertes), deren Fonds-Underlyings eine mehrjährige Restlaufzeit haben, ist ein vorzeitiger Verkauf derzeit nicht möglich. Für diese Zertifikate besteht kein aktiver Markt. Obwohl für die mit (*) gekennzeichneten Zielfonds Börsenkurse existieren, erfolgt die Bewertung dieser Anteile im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 zu dem von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft der Zielfonds ermittelten Nettoinventarwert, gegebenenfalls gemindert um einen nach Treu und Glauben festgelegten Bewertungsabschlag, da der Liquidator beabsichtigt, diese Anteile bis zur Beendigung der Abwicklung im Portfolio zu halten. Die Bewertung der zwei Immobilien-Zertifikate zum 31. Dezember 2012 basiert auf den für das dritte Quartal 2012 erstellten Quartalsberichten der den Zertifikaten zu Grunde liegenden Immobilienfonds. Der zukünftige Veräußerungswert der in dieser Erläuterung beschriebenen Vermögenswerte wird maßgeblich von der Entwicklung des Immobilienmarktes an den Standorten der Zielinvestitionen abhängen und kann dementsprechend signifikant vom Bewertungskurs zum 31. Dezember 2012 abweichen. Diese Abweichungen können sich wesentlich auf die Vermögensund Finanzlage des DJE Real Estate (in Liquidation) auswirken. Der Zielfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund (7,50 % des Nettoinventarwertes) ist bis zum 13. Juni 2013 für Anteilscheinrücknahmen ausgesetzt. Die im Fonds befindlichen Zielfondsanteile sollen bis zur Auflösung des Fonds bzw. bis zu deren eigenen Auflösung gehalten werden. Dadurch kann es innerhalb dieses Zeitraums zu einer Verletzung der im Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen sowie in dem Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement vorgesehenen Anlagegrenzen kommen. Insgesamt beträgt zum 31. Dezember 2012 der so ermittelte Anteil der illiquiden Vermögenswerte 98,38 % des Nettoinventarwertes. Ein indikativer Anteilwert wird bis zur endgültigen Liquidation weiterhin berechnet und veröffentlicht. 18 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 6. Total Expense Ratio (TER) 8. Transaktionskosten Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt: Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Verkauf der Vermögensgegenstände stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren, Lagerstellengebühren und Steuern. Gesamtkosten in Fondswährung TER= x100 Durchschnittliches Fondsvolumen (Basis: bewertungstägliches NFV) 9. Ertragsausgleich Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.) Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der Berichtsperiode angefallene Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält. Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer synthetischen TER verzichtet. 7. Laufende Kosten Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde. Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Fondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Depotbank berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20 % in andere Fondsprodukte/Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z. B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen. 19 Jahresbericht DJE Real Estate (in Liquidation) per 31. Dezember 2012 Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des beigefügten Jahresberichtes liegen in der Verantwortung des Liquidators. Herr Dr. Kaffarnik Liquidator des DJE Real Estate (in Liquidation) 20 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 21 Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé An die Anteilinhaber des DJE Real Estate (in Liquidation) 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) geprüft, der aus der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012, der Aufwands- und Ertragsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht. Verantwortung des Liquidators für den Jahresabschluss Der Liquidator ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren. Verantwortung des Réviseur d’Entreprises agréé In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d’Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d’Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Liquidator ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. 22 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Fortsetzung – Bericht des Reviseur d’Entreprises agréé Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des DJE Real Estate (in Liquidation) zum 31. Dezember 2012 sowie der Ertragslage und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir weisen auf folgende Sachverhalte hin: In Erläuterung 1 zum Jahresabschluss wird dargelegt, dass der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. am 28. Dezember 2011 beschlossen hatte, den DJE Real Estate aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011 einzustellen. Des Weiteren wird in Erläuterung 5 dargelegt, dass zum 31. Dezember 2012 der Anteil der illiquiden Vermögenswerte, bestehend aus Zielfonds und Zertifikaten, 98,38 % des Nettoinventarwertes beträgt und wie der Liquidator für diese Vermögenswerte den aktuellen Verkehrswert nach Treu und Glauben bestimmt hat. In Erläuterung 2 wird angegeben, dass der Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) zum 31. Dezember 2012 aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen Auflösung des Fonds unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde (Erläuterung 2.12). Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diese Sachverhalte nicht eingeschränkt. Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Für Deloitte Audit, Société à responsabilité limitée, Cabinet de Révision agréé Barbara Michaelis, Réviseur d’Entreprises agréé Partner Luxemburg, den 10. April 2013 560, rue de Neudorf L - 2220 Luxemburg 23 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG zum 31. Dezember 2012 Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Datum Ausschüttungsbeschluss: 27. Juli 2012 (Ex-Tag) DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse I WKN A0B752 / ISIN LU0200037074 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber Betriebsvermögen Privatvermögen Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 138,4359 138,4359 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 139,6989 139,6989 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 13,9677 13,9677 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 118,0860 118,0860 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 7,6452 7,6452 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0980 0,0980 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0980 0,0980 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten: 8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,2286 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 1,3117 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 7,7432 7,5146 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 4,2154 4,2154 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0688 0,0688 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 4,1466 4,1466 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 1,0538 1,2630 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0172 0,0404 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 1,0366 1,2226 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 7,7432 7,7432 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,2286 0,2286 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 8,7381 8,7381 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 1,2630 1,2630 je Anteil in EUR Betriebsvermögen Personengesellschaften 138,4359 139,6989 13,9677 118,0860 7,6452 0,0980 0,0980 0,2286 0,0000 1,3117 ---0,0000 0,0000 7,6518 4,2154 0,0688 4,1466 0,0000 0,0000 0,0000 1,2630 0,0404 1,2226 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 7,7432 0,0000 0,2286 8,7381 1,2630 * Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %. * * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. 1) 2) Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt. Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten. Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 24 13,8594 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG zum 31. Dezember 2012 Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Datum Ausschüttungsbeschluss: 27. Juli 2012 (Ex-Tag) DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse P WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber Betriebsvermögen Privatvermögen Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 1,3284 1,3284 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,3405 1,3405 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,1104 0,1104 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 1,1564 1,1564 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0737 0,0737 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0009 0,0009 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0009 0,0009 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten: 8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0022 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,0126 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0746 0,0724 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0374 0,0374 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0007 0,0007 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0367 0,0367 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0094 0,0121 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0002 0,0004 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0092 0,0117 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0746 0,0746 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0022 0,0022 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0838 0,0838 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0121 0,0121 je Anteil in EUR Betriebsvermögen Personengesellschaften 1,3284 1,3405 0,1104 1,1564 0,0737 0,0009 0,0009 0,0022 0,0000 0,0126 ---0,0000 0,0000 0,0737 0,0374 0,0007 0,0367 0,0000 0,0000 0,0000 0,0121 0,0004 0,0117 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0746 0,0000 0,0022 0,0838 0,0121 * Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %. * * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. 1) 2) Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt. Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten. Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 0,1094 25 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012 Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Datum Ausschüttungsbeschluss: 17. Dezember 2012 (Ex-Tag) DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse I WKN A0B752 / ISIN LU0200037074 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber Betriebsvermögen Privatvermögen Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 121,2958 121,2958 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 119,9554 119,9554 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 118,9808 118,9808 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,9746 0,9746 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0237 0,0237 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0237 0,0237 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten: 8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,3519 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,4925 0,4925 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,4698 0,4698 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,5058 0,5058 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,5058 0,5058 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 1,7370 1,7370 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -1,3404 -1,3404 je Anteil in EUR Betriebsvermögen Personengesellschaften 121,2958 119,9554 0,0000 118,9808 0,9746 0,0237 0,0237 0,0000 0,0000 0,3519 ---0,4925 0,4698 0,5058 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,5058 0,0000 0,0000 1,7370 -1,3404 * Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %. * * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. 1) 2) Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt. Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten. Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 26 0,0000 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012 Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Datum Ausschüttungsbeschluss: 17. Dezember 2012 (Ex-Tag) DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse P WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber Betriebsvermögen Privatvermögen Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 1,1628 1,1628 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,1500 1,1500 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 1,1452 1,1452 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0048 0,0048 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0004 0,0004 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0004 0,0004 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten: 8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,0034 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0052 0,0052 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0052 0,0052 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0167 0,0167 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0128 -0,0128 je Anteil in EUR Betriebsvermögen Personengesellschaften 1,1628 1,1500 0,0000 1,1452 0,0048 0,0004 0,0004 0,0000 0,0000 0,0034 ---0,0000 0,0000 0,0052 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0052 0,0000 0,0000 0,0167 -0,0128 * Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %. * * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. 1) 2) Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt. Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten. Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 0,0000 27 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012 Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse I WKN A0B752 / ISIN LU0200037074 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber Betriebsvermögen Privatvermögen Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 0,0000 0,0000 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 0,0000 0,0000 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0709 0,0709 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0709 0,0709 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten: 8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,1039 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0709 0,0709 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden)* 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0709 0,0709 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0864 0,0864 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0310 -0,0310 je Anteil in EUR Betriebsvermögen Personengesellschaften 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0709 0,0709 0,0000 0,0000 0,1039 ---0,0000 0,0000 0,0709 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0709 0,0000 0,0000 0,0864 -0,0310 * Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %. * * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. 1) 2) Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt. Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten. Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 28 13,9303 DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012 Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse P WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber Betriebsvermögen Privatvermögen Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 0,0000 0,0000 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 0,0000 0,0000 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0007 0,0007 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0007 0,0007 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten: 8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,0010 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0007 0,0007 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte, die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden *) 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0007 0,0007 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0008 0,0008 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0003 -0,0003 je Anteil in EUR Betriebsvermögen Personengesellschaften 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0007 0,0007 0,0000 0,0000 0,0010 ---0,0000 0,0000 0,0007 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0007 0,0000 0,0000 0,0008 -0,0003 * Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %. * * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. 1) 2) Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt. Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten. Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 0,1101 29 | Notizen DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012 | Notizen Kontakt DJE Kapital AG Pullacher Straße 24 82049 Pullach bei München Deutschland Tel.: +49 89 790453 - 0 Fax:+49 89 790453 -185 E-Mail: [email protected] DJE Investment S.A. (Liquidator des DJE Real Estate) 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Büroadresse: 60, avenue Gaston Diderich 1420 Luxemburg Luxemburg Tel.: +352 26 92 52 - 20 Fax:+352 26 92 52 - 52 E-Mail: [email protected] www.dje.de www.dje.lu Copyright: DJE Kapital AG Stand: April 2013 Realisation: Interone, Office München