DJE Real Estate (in Liquidation). Der erste seiner

Transcrição

DJE Real Estate (in Liquidation). Der erste seiner
DJE Real Estate (in Liquidation).
Der erste seiner Art.
Jahresbericht zum 31. Dezember 2012
R.C.S. Luxembourg B 90 412
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse P
WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955
Anteilklasse I
WKN A0B752 / ISIN LU0200037074
2
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Inhaltsverzeichnis
Seite
Portrait der Dr. Jens Ehrhardt Gruppe 04
Verwaltung, Vertrieb und Beratung
05
Kommentar des Liquidators
06
Zahlen, Daten und Fakten, Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2012 des DJE Real Estate (in Liquidation) 08 – 15
Erläuterungen zum Jahresabschluss 31. Dezember 2012 16 – 19
Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé 22 – 23
Besteuerungsgrundlagen zum 31. Dezember 2012
24 – 25
Besteuerungsgrundlagen für das Geschäftsjahr 2011/2012
26 – 29
Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, das Key Investor
Document (KID) sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am
Sitz der DJE Investment S.A. (Liquidator), der Depotbank, bei den Zahlstellen und
der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax
oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen
Geschäftszeiten bei der DJE Investment S.A. (Liquidator) erhältlich.
Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe
des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem
letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.
3
DJE Investment S.A. – Teil der Dr. Jens Ehrhardt Gruppe
Der DJE Real Estate wurde bei der DJE Investment S.A. mit Sitz in
Luxemburg aufgelegt und wird auch dort verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft DJE Investment S.A., die bis zur Eröffnung der Liquidation
des DJE Real Estate am 28. Dezember 2011 als dessen Verwaltungsgesellschaft fungierte und ab dem 28. Dezember 2011 Liquidator des
DJE Real Estate (in Liquidation) ist, wurde im Jahr 2002 durch die
DJE Kapital AG gemeinsam mit der DZ PRIVATBANK S.A. gegründet, um
den Qualitätsanspruch der DJE Kapital AG langfristig zu sichern und
ihren Kunden langfristiges Anlagemanagement zu gewährleisten.
Die DJE Kapital AG mit Hauptsitz in Pullach bei München ist Initiator des
Fonds DJE Real Estate. Sie stützt sich auf mehr als 35 Jahre Erfahrung in
der Vermögensverwaltung und ist heute eines der größten bankenunabhängigen Finanzdienstleistungsunternehmen im deutschsprachigen Raum.
4
Die individuelle Vermögensverwaltung in Einzeltiteln und Fonds wird
ergänzt um eine standardisierte Fondsvermögensverwaltung. Neben
dem Publikumsfonds-Geschäft berät die Gesellschaft mit dem größten
bankenunabhängigen Analystenteam in Deutschland eine Reihe von
Publikums- und Spezialfonds für in- und ausländische Banken, Versicherungen, Vertriebsgesellschaften und Industrieunternehmen.
Die DJE Kapital AG hat in Deutschland den ersten bankenunabhängigen Vermögensverwalter-Aktienfonds, den ersten Aktienfonds
ohne Ausgabeaufschlag und den ersten anlegerfreundlichen Aktienfonds mit Discount-Broker-Spesen beraten. In Luxemburg werden durch
die DJE Investment S.A. neben dem DJE Real Estate weitere namhafte
Investmentfonds wie z. B. DJE, DJE INVEST, DJE Premium, LuxPro und
LuxTopic verwaltet.
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Verwaltung, Vertrieb und Beratung
Liquidator
DJE Investment S.A.
R.C.S. Luxembourg B 90412
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Eigenkapital
per 31. Dezember 2012:
9.457.500 EUR
Die DJE Investment S.A. wird in ihrer
Funktion als Liquidator durch
Herrn Dr. Ulrich Kaffarnik vertreten.
Verwaltungsrat der
DJE Investment S.A.
Vorsitzender des
Verwaltungsrates
Dr. Jens Ehrhardt
Vorstandsvorsitzender der
DJE Kapital AG
Geschäftsführender
stellvertretender
Verwaltungsratsvorsitzender
Dr. Ulrich Kaffarnik
Vorstand der DJE Kapital AG
Verwaltungsratsmitglieder
Eberhard Weinberger
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Dr. Jan Ehrhardt
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Peter Schmitz
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Julien Zimmer
Generalbevollmächtigter
Investmentfonds der
DZ PRIVATBANK S.A.
Bernhard Singer
Luxemburg
Geschäftsführer der
DJE Investment S.A.
Mirko Bono (seit 1. Januar 2012)
Stefan-David Grün
Dr. Ulrich Kaffarnik
Depotbank, Register-,
Transfer- und
Zentralverwaltungsstelle
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Anlageberater
DJE Kapital AG
Pullacher Straße 24
82049 Pullach bei München
Deutschland
(bis 31.12.2011)
MARCARD, STEIN & CO AG
Ballindamm 36
20095 Hamburg
Deutschland
(bis 31.12.2011)
Abschlussprüfer
des Fonds und der
DJE Investment S.A.
Deloitte Audit
Société à responsabilité limitée
Cabinet de Révision agréé
560, rue de Neudorf
2220 Luxemburg
Luxemburg
Eigenkapital
per 31. Dezember 2012:
628.590.122 EUR
Zahlstelle in
Luxemburg
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Repräsentant und Zahlstelle
in der Bundesrepublik
Deutschland
DZ BANK AG
Deutsche ZentralGenossenschaftsbank
Frankfurt am Main
Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main
Deutschland
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Kommentar des Liquidators
Im Dezember 2011 wurde die Auflösung des DJE Real Estate
bekannt gegeben. Die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen wurde eingestellt. Fortgesetzte Anteilsscheinrückgaben
verunsicherter Anleger in Verbindung mit einer stark abschmelzenden Zahl liquider Zielinvestments ließen dem Verwaltungsrat
der DJE Investment S.A keine Alternative zu dieser einschneidenden
Maßnahme. Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland –
zum Jahresende 2012 befanden sich 14 offene Immobilienfonds in
Abwicklung – hat die Produktgattung der Immobilien – Dachfonds so
stark in Mitleidenschaft gezogen, dass nicht nur der DJE Real Estate,
sondern im Grunde das gesamte Anlagesegment der Immobiliendachfonds in Deutschland in die Aussetzung oder Abwicklung
gezwungen wurde.
Die Möglichkeiten, aktiv durch Veräußerung von Vermögensgegenständen Liquidität zu schaffen, werden zunehmend
geringer. Zum Jahresende 2012 hält der DJE Real Estate einerseits noch Zielinvestments, die eine feste Laufzeit aufweisen.
Andererseits besteht das Portfolio aus offenen Immobilienfonds, die von wenigen Ausnahmen abgesehen selbst in
Liquidation sind. Hier wird der DJE Real Estate gleichgestellt
mit allen anderen Anlegern aus Liquidationserlösen bedient.
Das Management des DJE Real Estate hat im Jahr 2012 intensive
Anstrengungen unternommen, um Bestandteile des Portfolios zu
veräußern und die zufließende Liquidität an seine Anleger auszuschütten. Anteile an offenen Immobilienfonds wurden, soweit
diese Fonds nicht ausgesetzt waren oder sich in Liquidation befanden, ausnahmslos an die ausgebenden Fondsgesellschaften
zurückgegeben. Das Immobilienaktienportfolio wurde in der ersten
Jahreshälfte mit teilweise noch guten Kursgewinnen fast vollständig
veräußert. Bei den Fonds für institutionelle Anleger, deren Anlagestrategie auf eine feste Laufzeit ausgerichtet ist, gibt es keine Option
zur vorzeitigen Rückgabe von Anteilen an die Fondsgesellschaft.
Dem Management des DJE Real Estate ist es aber gelungen, eine
der Beteiligungen an einen institutionellen Investor zu veräußern.
In Summe wurden mehr als 70 Mio. Euro an Liquidität geschaffen.
Ausgehend vom Fondsvermögen per Jahresende 2011 wurde 2012
knapp ein Drittel des Fondsvermögens an die Anleger ausgeschüttet.
Per Stichtag 28.12.2012 setzte sich das Portfolio zu rund 75 %
aus offenen Immobilienfonds sowie zu rund 23 % aus Immobilienfonds für institutionelle Anleger, die über Zertifikate
verbrieft sind, zusammen.
6
Das Ergebnis des DJE Real Estate wird ebenfalls stark durch
die Wertentwicklung der in Liquidation befindlichen offenen
Immobilienfonds beeinflusst. Diese wiesen im Berichtszeitraum
in der Tendenz deutlich fallende Werte auf.
Der DJE Real Estate erzielte im Zeitraum 29. Dezember 2011
bis 28. Dezember 2012 eine Performance von -4,50 % in der
I-Tranche und -4,64 % in der P-Tranche.
Aufgrund der im Juli und Dezember vollzogenen Ausschüttungen im Umfang von mehr als 70 Mio. Euro ging
das Fondsvermögen des DJE Real Estate im Berichtszeitraum deutlich zurück. Zum Stichtag 28.12. belief sich das
Fondsvermögen auf 145 Mio. Euro.
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
| Länderallokation des DJE Real Estate
60 %
52,1 %
40 %
0,9 %
0,8 %
0,8 %
0,7 %
0,7 %
Griechenland
0,5 %
0,5 %
Chile
0,9 %
Argentinien
0,9 %
Tschechische
Republik
1,3 %
Schweiz
1,3 %
Japan
Italien
Niederlande
Spanien
Frankreich
Großbritannien
Deutschland
1,6 %
Belgien
3,9 %
0 %
Finnland
6,1 %
Luxemburg
8,2 %
Schweden
8,6 %
Polen
8,7 %
USA
20 %
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von Berichten der Emittenten
| Vermögensaufstellung des DJE Real Estate per 28.12.2012
80 %
73,3 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
22,8 %
20 %
10 %
0 %
2,3 %
Offene Immobilienfonds
(Publikumsfonds)
1,6 %
Offene Immobilienfonds
(Fonds für semi-institutionelle
Großanleger)
Immobilienfonds f.
institutionelle Anleger
Immobilienaktien
Kasse /Geldmarkt /sonstige
Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten
Quelle: Fondsbuchhaltung
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
7
Bestehende Anteilklassen mit ihren Ausgestaltungsmerkmalen:
Anteilklasse P
WKN A0B9GC
ISIN LU0188853955
Ausgabeaufschlag: Rücknahmeabschlag: Verwaltungsvergütung: Mindestfolgeanlage: Ertragsverwendung: Währung: bis zu 5,00 %
0,00 %
0,15 %
keine
ausschüttend
EUR
Anteilklasse I
WKN A0B752
ISIN LU0200037074
Ausgabeaufschlag: Rücknahmeabschlag: Verwaltungsvergütung: Mindestfolgeanlage: Ertragsverwendung: Währung: | Geographische Länderaufteilung
Deutschland
Luxemburg Wertpapiervermögen
Bankguthaben
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
8
bis zu 1,00 %
0,00 %
0,15 %
500.000,00 EUR
ausschüttend
EUR
| Wirtschaftliche Aufteilung
75,60 %
22,78 %
98,38 %
1,74 %
-0,12 %
100,00 %
Investmentfondsanteile Immobilienzertifikate
Wertpapiervermögen
Bankguthaben
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
75,60 %
22,78 %
98,38 %
1,74 %
-0,12 %
100,00 %
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
| Entwicklung seit Auflegung
Anteilklasse P
25 %
DJE Real Estate P (in Liquidation)
Total Return Rendite dt.
offene Immobilienfonds
20 %
15 %
10 %
5 %
Dez 11
Dez 10
Nov 09
Okt 08
Sep 07
Aug 06
Jul 05
Jul 04
0 %
Anteilklasse I
25 %
DJE Real Estate I (in Liquidation)
Total Return Rendite dt.
offene Immobilienfonds
20 %
15 %
10 %
5 %
Nov 12
Jul 12
Feb 12
Sep 11
Mai 11
Dez 10
Aug 10
Mär 10
Okt 09
Jun 09
Jan 09
Sep 08
Apr 08
Nov 07
Jul 07
Feb 07
Okt 06
Mai 06
Dez 05
Aug 05
Mär 05
Nov 04
0 %
| Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre
Datum
Anteilklasse P
31.12.2010
28.12.2011
31.12.2012
Anteilklasse I
31.12.2010
28.12.2011
31.12.2012
Netto- Umlaufende
Fondsvermögen
Anteile
Mio. EUR
Netto-
Mittelaufkommen Tsd. EUR
Anteilwert
EUR
281,52
177,31
114,24
31.276.932
22.341.994
22.296.802
-175.332,06
-76.081,66
-359,46
9,00
7,94
5,12
70,43
47,98
30,97
74.911
58.011
58.011
-46.531,47
-14.672,15
0,00
940,15
827,11
533,88
Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
9
| Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens
zum 31. Dezember 2012
Wertpapiervermögen
(Wertpapiereinstandskosten zum 28. Dezember 2011: EUR 250.705.652,10)
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2012: EUR 191.742.417,03)
Bankguthaben *
Zinsforderungen
Dividendenforderungen
Forderungen aus Wertpapiergeschäften
Sonstige Forderungen
EUR
28. Dezember 2011
212.354.046,55
EUR
31. Dezember 2012
142.858.068,80
10.760.100,13
2.006,39
367.858,42
278.541,75
3.043.335,40
226.805.888,64
2.532.109,23
0,00
0,00
0,00
0,00
145.390.178,03
-840,81
-1.113.522,78
-88.786,72
0,00
-172.284,85
-11.634,89
-6.725,10
-2.975,64
-27.480,74
-47.269,98
-39.434,75
-1.510.956,26
225.294.932,38
0,00
0,00
-88.786,70
-2,56
-16.653,90
-6.111,94
-2.570,13
-2.976,02
-17.645,20
-39.672,17
0,00
-174.418,62
145.215.759,41
Anteilklasse P
Anteiliges Netto-Fondsvermögen
Umlaufende Anteile
Anteilwert
28. Dezember 2011
177.313.731,61 EUR
22.341.993,967
7,94 EUR
31. Dezember 2012
114.244.927,94 EUR
22.296.802,088
5,12 EUR
Anteilklasse I
Anteiliges Netto-Fondsvermögen
Umlaufende Anteile
Anteilwert
47.981.200,77 EUR
58.010,582
827,11 EUR
30.970.831,47 EUR
58.010,582
533,88 EUR
Bankverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Rücknahmen von Anteilen
Nicht realisierte Verluste aus Devisentermingeschäften
Zinsverbindlichkeiten
Verwaltungs- und Anlageberatervergütung **
Depotbankvergütung **
Zentralverwaltungsstellenvergütung **
Register- und Transferstellenvergütung
Taxe d’abonnement *** Veröffentlichungs- und Prüfungskosten Sonstige Passiva Netto-Fondsvermögen
| Zurechnung auf die Anteilklassen
*
**
***
10
Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2012 – 31. Dezember 2012
Rückstellungen für das 4. Quartal 2012
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
| Veränderung des Netto-Fondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 29. Dezember 2011 bis zum 31. Dezember 2012
Total
EUR
Anteilklasse P
EUR
Anteilklasse I
EUR
225.294.932,38
2.233.251,37
-13.080,40
9.399,09
-368.861,62
5.980.515,01
-6.774.675,54
-10.532.740,44
-70.612.980,44
177.313.731,61
1.759.231,20
-12.134,77
9.399,09
-368.861,62
4.620.655,36
-5.245.436,36
-8.285.863,21
-55.545.793,36
47.981.200,77
474.020,17
-945,63
0,00
0,00
1.359.859,65
-1.529.239,18
-2.246.877,23
-15.067.187,08
145.215.759,41
114.244.927,94
30.970.831,47
Total
EUR
Anteilklasse P
EUR
Anteilklasse I
EUR
2.777.269,47
14.118,88
118.695,01
70.909,99
9.426,05
2.990.419,40
2.184.884,89
11.107,42
93.377,47
55.784,20
8.480,51
2.353.634,49
592.384,58
3.011,46
25.317,54
15.125,79
945,54
636.784,91
Zinsaufwendungen
-1,05
-0,83
Verwaltungs- und Anlageberatervergütung
-311.643,74
-246.257,52
Depotbankvergütung
-116.208,78
-91.421,85
Zentralverwaltungsstellenvergütung
-49.259,49
-38.752,74
Taxe d’abonnement
-85.748,79
-65.885,28
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten
-113.162,48
-89.026,30
Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte -364,44
-286,74
Register- und Transferstellenvergütung
-8.532,28
-6.712,22
Staatliche Gebühren
-2.513,81
-1.977,84
Lagerstellengebühren
-33.324,67
-26.217,50
Sonstige Aufwendungen1)
-40.062,85
-31.518,73
Aufwandsausgleich
3.654,35
3.654,26
Aufwendungen insgesamt
-757.168,03
-594.403,29
Ordentlicher Nettoertrag
2.233.251,37
1.759.231,20
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2)
39.619,47
Total Expense Ratio in Prozent 2)
0,37
Laufende Kosten in Prozent 2)
1,25
-0,22
-65.386,22
-24.786,93
-10.506,75
-19.863,51
-24.136,18
-77,70
-1.820,06
-535,97
-7.107,17
-8.544,12
0,09
-162.764,74
474.020,17
Netto-Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes
Ordentlicher Nettoertrag
Ertrags- und Aufwandsausgleich
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen*
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen*
Realisierte Gewinne
Realisierte Verluste
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne und Verluste
Ausschüttung
Netto-Fondsvermögen zum Ende des
Berichtszeitraumes
| Aufwands- und Ertragsrechnung
im Berichtszeitraum vom 29. Dezember 2011 bis zum 31. Dezember 2012
| Erträge
Erträge aus Investmentanteilen
Bankzinsen
Bestandsprovisionen
Sonstige Erträge
Ertragsausgleich
Erträge insgesamt
| Aufwendungen
0,37
1,25
*Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen betrifft im Zeitraum 20. Dezember bis 28. Dezember 2011 (unmittelbar vor Aussetzung der Anteilscheinausgabe und -rücknahme und Eröffnung der Liquidation) getätigte Anteilscheinzeichnungen, die auf Aufforderung
der Commission de Surveillance du Secteur Financier rückabgewickelt wurden bzw. aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede erst nach dem 28. Dezember 2011 in der Buchhaltung des Fonds erfasste Anteilscheingeschäfte.
1)
Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Lagerstellengebühren und allgemeinen Verwaltungskosten.
2)
Siehe Erläuterungen zu diesem Jahresabschluss.
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
11
| Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Anteilklasse P
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes
Ausgegebene Anteile
Zurückgenommene Anteile
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes
28. Dezember 2011
Stück
31.276.931,997
460.983,048
-9.395.921,078
22.341.993,967
31. Dezember 2012
Stück
22.341.993,967
1.190,049 **
-46.381,928 **
22.296.802,088
| Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Anteilklasse I
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes
Ausgegebene Anteile
Zurückgenommene Anteile
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes
28. Dezember 2011
Stück
74.911,471
19,451
-16.920,340
58.010,582
31. Dezember 2012
Stück
58.010,582
0,000
0,000
58.010,582
| Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012
ISIN
Wertpapiere
Zugänge
im Berichts-
zeitraum
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
im Berichts-
zeitraum
EUR
% - Anteil
vom
NFV*
| Aktien, Anrechte und Genussscheine
Nicht notierte Wertpapiere
Malta
AU00AU214324
0,0000
0,00
0,00
BGP Holdings Plc.
AUD
0
0
4.000.000
0,00
0,00
Nicht notierte Wertpapiere
0,00
0,00
Aktien, Anrechte und Genussscheine
0,00
0,00
| Investmentfondsanteile***
Deutschland
DE000A0J3GM1
AXA IMMOSOLUTIONS1)
EUR
0,000
0,000
4.401,000
787,0500
3.463.807,05
2,39
DE000A0J3TP7
DEGI GERMAN BUSINESS1)
EUR
0,000
0,000
148.500,000
83,1700
12.350.745,00
8,51
DE000A0ETSR6
DEGI GLOBAL BUSINESS1)
EUR
0,000
0,000
113.512,000
54,0700
6.137.593,84
4,23
DE000A0F6G89
MORGAN STANLEY P2 VALUE1)
EUR
0,000
0,000
365.000,000
9,1574
3.342.469,25
2,30
DE0009802314
SEB ImmoPortfolio Target Return Fund2)
EUR
0,000
0,000
86.325,000
126,1900
10.893.351,75
7,50
DE000A0DJ328
TMW IMMOBILIEN WELTFONDS1)
EUR
0,000
2.750,000
534.750,000
28,7855
15.393.046,13
10,60
DE0005458061
Warburg-Henderson Deutschland Fonds N1 EUR
0,000
301,000
2.862,000
12.563,5600
35.956.908,72
24,76
DE000A0LFBX4
Warburg-Henderson Multinational Plus
0,000
13.369,000
255.609,000
86,9600
22.227.758,64
15,31
EUR
109.765.680,38
75,60
Investmentfondsanteile
109.765.680,38
75,60
* NFV = Netto-Fondsvermögen
** Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen betrifft im Zeitraum 20. Dezember bis 28. Dezember 2011 (unmittelbar vor Aussetzung der Anteilscheinausgabe und -rücknahme und Eröffnung der Liquidation) getätigte Anteilscheinzeichnungen, die auf Aufforderung
der Commission de Surveillance du Secteur Financier rückabgewickelt wurden bzw. aufgrund zeitlicher B
uchungsunterschiede erst nach dem 28. Dezember 2011 in der Buchhaltung des Fonds erfasste Anteilscheingeschäfte.
*** Siehe Erläuterung 5 zum Jahresabschluss.
1) in Abwicklung
2) Zielfonds, bei dem die Anteilschreinrücknahme ausgesetzt ist.
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
12
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Fortsetzung – Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012
ISIN
Wertpapiere
Zugänge
im Berichts-
zeitraum
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
im Berichts-
zeitraum
EUR
% - Anteil
vom
NFV*
| Zertifikate***
Börsengehandelte Wertpapiere
Luxemburg
XS0240905827
The Royal Bank of Scotland NV/
Herald Henderson Property Fund
Zert. Perp.
XS0271792235
The Royal Bank of Scotland NV/
AXA Reim European Real Estate
Opportunity II Fund Zert. v.06(2016)
EUR
0
0
54
317.185,4300
EUR
0
0
60
17.128.013,22
11,79
266.072,9200
15.964.375,20
10,99
33.092.388,42
22,78
Börsengehandelte Wertpapiere
33.092.388,42
22,78
Zertifikate
33.092.388,42
22,78
Wertpapiervermögen
142.858.068,80
98,38
%
Bankguthaben
Währung
Kontokorrent
Zinssatz
Fälligkeit
Bestand in
Kurswert in
in %
Fremdwährung
EUR
DZ PRIVATBANK S.A. **
AUD
2,2750
täglich
18,96
14,89
0,00
DZ PRIVATBANK S.A. **
EUR
0,0000
täglich
2.532.088,56
2.532.088,56
1,74
DZ PRIVATBANK S.A. **
GBP
0,0750
täglich
2,99
3,64
0,00
DZ PRIVATBANK S.A. **
JPY
0,0000
täglich
12,46
0,11
0,00
DZ PRIVATBANK S.A. **
ZAR
3,8750
täglich
22,85
2,03
0,00
Summe Bankverbindlichkeiten – Kontokorrent
2.532.109,23
1,74
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
-174.418,62
-0,12
Netto-Fondsvermögen in EUR
145.215.759,41
100,00
| Devisentermingeschäfte
Zum 31. Dezember 2012 standen folgende offene Devisentermingeschäfte aus:
Währung
Fälligkeitsdatum
Währungsbetrag
Kurswert JPY
JPY
28.03.2013
28.03.2013
Währungskäufe
Währungsverkäufe
750.000.000,00
750.000.000,00
6.575.817,06
6.575.817,05
% - Anteil
vom NFV*
4,53
4,53
* NFV = Netto-Fondsvermögen
** Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2012. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.
*** Siehe Erläuterung 5 zum Jahresabschluss.
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
13
| Zu- und Abgänge vom 29. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2012
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne
Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.
ISIN
Wertpapiere
Zugänge
Abgänge
Deutschland
DE0005909006
Bilfinger SE
EUR
0
DE000A0HN5C6
Dte. Wohnen AG
EUR
0
DE000GSW1111
GSW Immobilien AG
EUR
0
DE000A0LR936
STEICO AG
EUR
0
85.000
10.000
24.444
20.000
| Aktien, Anrechte und Genussscheine
Börsengehandelte Wertpapiere
Hongkong
HK2778034606
BMG3939X1002
BMG4069C1486
HK0405033157
Champion Real Estate Investment Trust
Glorious Sun Enterprises Ltd.*
Great Eagle Holding Ltd.*
Yuexiu Real Estate Investment Trust
HKD
HKD
HKD
HKD
0
0
0
0
805.000
4.454.000
2.020.000
5.000.000
Malaysia
MYL5176TO001
Sunway Real Estate Investment Trust
MYR
0
9.125.300
0
0
0
0
70.000
6.000
102.000
10.000
Deutschland
DE0009772616
UBS (D) Euroinvest Immobilien
EUR
0,000
698.036,000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Deutschland
DE0005098404
DE0006083439
DE000PAT1AG3
DE0007274136
DIC Asset AG
Hornbach Holding AG -VZ-
Patrizia Immobilien AG
Sto AG -VZ-
EUR
EUR
EUR
EUR
Investmentfondsanteile
Luxemburg
LU0262304032
INVESCO European Hotel Real Estate Fund
*Hauptverwaltung in Hongkong, registriert auf Bermudas
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
14
EUR
0,000
25.316,420
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
| Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungsvergütung
Angaben zu Ausgabeaufschlägen, Rücknahmeabschlägen sowie zur maximalen Höhe der Verwaltungsvergütung für Zielfondsanteile sind auf Anfrage
am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank und bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
WertpapiereAusgabeaufschlag
in %*
AXA IMMOSOLUTIONS
DEGI GERMAN BUSINESS
DEGI GLOBAL BUSINESS
INVESCO European Hotel Real Estate Fund
MORGAN STANLEY P2 VALUE
SEB ImmoPortfolio Target Return Fund
TMW IMMOBILIEN WELTFONDS
UBS (D) Euroinvest Immobilien
Warburg-Henderson Deutschland Fonds N1
Warburg-Henderson Multinational Plus
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Rücknahmeabschlag
in %*
Verwaltungsvergütung
in %
7,00
4,00
4,00
n.a.
-
3,00
-
-
-
-
0,50
0,70
0,50
n.a.
0,80
0,90
0,75
1,40
1,40
0,72
5,00
-
-
n.a.
5,00
3,00
5,00
-
-
5,00
| Devisenkurse
Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 28. Dezember 2012 in Euro umgerechnet.
Australischer Dollar
Britisches Pfund
Indonesische Rupiah
Japanischer Yen
Malaysischer Ringgit
Südafrikanischer Rand
US-Dollar
Währung
AUD
GBP
IDR
JPY
MYR
ZAR
USD
1
1
1
1
1
1
1
1,2733
0,8212
12.744,4383
114,0302
4,0485
11,2532
1,3224
*Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden im Berichtszeitraum vom 29. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2012 nicht bezahlt.
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
15
Erläuterungen zum Jahresabschluss 31. Dezember 2012
1. Allgemeines
Der Investmentfonds „DJE Real Estate (in Liquidation)“ wurde bis zur Eröffnung
der Liquidation am 28. Dezember 2011 von der DJE Investment S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 30. Juni 2004 in Kraft und wurde am 30. Juli 2004
im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffentlicht. Das Verwaltungsreglement
wurde letztmalig am 9. August 2010 geändert und ein Hinweis auf die Hinterlegung der Änderungsvereinbarung beim Handels- und Gesellschaftsregister
in Luxemburg wurde am 30. September 2010 im Mémorial veröffentlicht.
Mit Eröffnung der Liquidation des DJE Real Estate am 28. Dezember 2011
wurde die DJE Investment S.A. als Liquidator bestellt.
Der Fonds DJE Real Estate (in Liquidation) („Fonds“) ist ein Luxemburger
Investmentfonds (fonds commun de placement), der gemäß Teil II des
Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für
gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 20. Dezember 2002“) auf unbestimmte
Dauer errichtet wurde. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 unterliegt der Fonds
dem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für
gemeinsame Anlagen.
Die DJE Investment S.A. wurde am 19. Dezember 2002 als Aktiengesellschaft
nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft wurde am 24. Januar 2003
im Mémorial veröffentlicht. Zum 22. November 2004 wurde die Satzung auf das
Gesetz vom 20. Dezember 2002 umgestellt. Eine letzte Satzungsänderung
erfolgte am 12. Oktober 2009 und ein Hinweis auf die Hinterlegung beim
Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am 13. November
2009 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handelsund Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S.
Luxembourg B 90412 eingetragen.
Auflösung des DJE Real Estate (in Liquidation)
Am 28. Dezember 2011 hat der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A.
beschlossen, den Fonds aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von
Anteilen zum 28. Dezember 2011 einzustellen.
Hohe Anteilsrückgaben und die mangelnde Liquidität der im Fonds gehaltenen offenen Immobilienfonds haben in den vergangenen Monaten zu einem
deutlichen Abschmelzen der im DJE Real Estate (in Liquidation) enthaltenen
liquiden Assets geführt. Diese Umstände führen verstärkt dazu, dass die
Verwaltungsgesellschaft die nötige Liquidität für die Auszahlung der Anteilsrückgaben nicht mehr permanent sicherstellen kann.
Mit der Auflösung des Fonds soll die Gleichbehandlung der Anteilinhaber
sichergestellt werden. Die Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips wäre
bei Aufrechterhaltung des Fonds nicht mehr gegeben, da durch den kurz-
16
fristigen Verkauf aller liquiden Anlagegegenstände ein Portfolio zurückbleibt,
das gänzlich oder hauptsächlich aus nicht oder nur mit extrem hohen Abschlägen veräußerbaren Vermögenswerte besteht und die Anlageziele bzw.
die Anlagepolitik des Fonds nicht mehr widerspiegelt.
2. Wesentliche Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze
Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Liquidators in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen
und der Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen
erstellt.
1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro („Fondswährung“).
2. Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die Fondswährung.
3. Der Anteilwert wird durch den Liquidator oder einen von ihm Beauftragten unter Aufsicht der Depotbank an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg
mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet.
4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem Fonds
gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds
(„Netto-Fondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch
die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds
geteilt sowie bis auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
5. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:
a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Börse amtlich notiert
sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier
oder Geldmarktinstrument an mehreren Börsen amtlich notiert, ist der zuletzt
verfügbare Kurs jener Börse maßgebend, die der Hauptmarkt für dieses
Wertpapier oder Geldmarktinstrument ist.
b) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehandelt
werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet.
c) OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet. Optionen
werden grundsätzlich zu den letzten verfügbaren Börsenkursen bzw. Maklerpreisen bewertet. Sofern ein Bewertungstag gleichzeitig Abrechnungstag
einer Option ist, erfolgt die Bewertung der entsprechenden Option zu ihrem
jeweiligen Schlussabrechnungspreis („settlement price“).
d) Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen
Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme
ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden
diese Anteile zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Liquidator
nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern
nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt.
Zu Einzelheiten verweisen wir auf Erläuterung 5.
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
e) Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank
geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und
der Renditekurs dem Realisierungswert entspricht.
6. Falls die jeweiligen Kurse nicht repräsentativ sind oder falls für andere als die
unter Lit. a) und b) genannten Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente keine
Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,
ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen
aktuellen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben
und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.
7. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.
8. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere
Währung als die Fondswährung lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in
die entsprechende Fondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus
Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.
9. Das Netto-Fondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die
gegebenenfalls an die Anteilinhaber des Fonds gezahlt wurden.
10. Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten
Kriterien für den Fonds. Soweit jedoch innerhalb des Fonds Anteilklassen
gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung
nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt.
Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer für den
Fonds insgesamt.
11. Zwecks Vereinheitlichung der steuerlichen Angaben für deutsche Anleger
im Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG und der investmentrechtlichen Angaben werden
die während der Haltedauer kumulierten thesaurierten Erträge sowie realisierte
Zwischengewinne der Zielfonds, die im Geschäftsjahr veräußert wurden,
im ordentlichen Ergebnis als Erträge aus Investmentanteilen ausgewiesen. Im
Fall von negativen Zwischengewinnen kann es zum Ausweis von negativen
Erträgen aus Investmentanteilen im ordentlichen Ergebnis kommen.
12. Aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen Auflösung des
DJE Real Estate wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 unter
Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung des Netto-Fondsvermögens
haben sich hieraus nicht ergeben.
3. Besteuerung
Besteuerung des Investmentfonds
Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer, der
sog. „Taxe d’abonnement“ in Höhe von 0,05 % p. a. Soweit das Fondsvermögen
in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits
der „Taxe d’abonnement“ unterliegen, entfällt diese Steuer für den Teil des
Fondsvermögens, welcher in solche Luxemburger Investmentfonds angelegt
ist. Sie wird vierteljährlich auf der Basis des Netto-Fondsvermögenswertes am
letzten Tag des Quartals errechnet.
Die Einkünfte des Fonds aus der Anlage des Fondsvermögens werden im
Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte
in Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung
unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die
Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.
Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds
beim Anleger
Mit Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen
(„Richtlinie“) wird seit dem 1. Juli 2005 im Großherzogtum Luxemburg eine
Quellensteuer erhoben. Diese Quellensteuer betrifft bestimmte Zinserträge,
die in Luxemburg an natürliche Personen gezahlt werden, die in einem
anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Diese Quellensteuer kann
unter bestimmten Bedingungen auch Zinserträge eines Investmentfonds
betreffen.
Mit der Richtlinie vereinbarten die EU-Mitgliedstaaten, dass alle Zinszahlungen
nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates besteuert werden sollen. Dazu
wurde ein automatischer Informationsaustausch zwischen den nationalen
Steuerbehörden vereinbart. Davon abweichend wurde vereinbart, dass
Luxemburg für eine Übergangszeit nicht an dem zwischen den anderen
Staaten vereinbarten automatischen Informationsaustausch teilnehmen wird.
Stattdessen wurde in Luxemburg eine Quellensteuer auf Zinserträge eingeführt.
Diese Quellensteuer beträgt ab dem 1. Juli 2011 35 % der Zinszahlung. Sie
wird anonym an die Luxemburger Steuerbehörde abgeführt und dem Anleger
darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die
abgeführte Quellensteuer voll auf die Steuerschuld des Steuerpflichtigen in
seinem Wohnsitzstaat angerechnet werden. Durch Erteilung einer Vollmacht
zur freiwilligen Teilnahme am Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden oder der Beibringung einer vom Finanzamt des Wohnsitzstaates
ausgestellten „Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom
Quellensteuerabzug“ kann der Quellensteuerabzug vermieden werden.
Hinweis für in Deutschland steuerpflichtige Anleger:
Die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG werden innerhalb der
gesetzlichen Publikationsfrist im Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de
unter dem Bereich „Kapitalmarkt – Besteuerungsgrundlagen“ zum Abruf zur
Verfügung gestellt.
17
Fortsetzung – Erläuterungen zum Jahresabschluss 31. Dezember 2012
4. Verwendung der Erträge
Die oben genannten Zielfonds wurden zum 31. Dezember 2012 wie folgt
durch den Liquidator bewertet:
Die Gesellschaft schüttet während des Geschäftsjahres für Rechnung des
Teilfonds angefallene und nicht zur Kostendeckung verwendete Erträge unter
Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs sowie Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge grundsätzlich aus.
31.12.2012
Letztverfügbarer Nettoinventarwert des Zielfonds
pro Anteil (in EUR)
Bewertungskurs Jahresabschluss DJE Real Estate
(in EUR)
Diese Erträge können ebenfalls im Fonds thesaurieren.
DEGI Global Business (in Abwicklung)*
56,34
54,07
TMW Immobilien Weltfonds
(in Abwicklung)*
36,58
28,79
5. Angaben zu bestimmten Vermögenswerten
MORGAN STANLEY P2 VALUE
(in Abwicklung)*
12,88
9,16
AXA IMMOSOLUTIONS*
787,05
787,05
DEGI German Business*
83,17
83,17
SEB ImmoPortfolio Target Return Fund
126,19
126,19
Warburg-Henderson Deutschland Nr. 1
12.563,56
12.563,56
Warburg-Henderson Multinational Plus
86,96
86,96
Der DJE Real Estate (in Liquidation) ist zum 31. Dezember 2012 in folgende
illiquide Vermögenswerte investiert:
Die Zielfonds AXA Immosolutions, DEGI Global Business, DEGI German
Business, TMW Immobilien Weltfonds und Morgan Stanley P2 Value (insgesamt 28,03 % des Nettoinventarwertes) befinden sich in Abwicklung.
Die Anteilscheinrückgabe ist endgültig ausgeschlossen. Die Verwaltung der
vorgenannten Fonds wird in 2013 (Morgan Stanley P2 Value), 2014 (DEGI
Global Business, TMW Immobilienfonds) bzw. 2015 (AXA Immosolutions,
DEGI German Business) auf die jeweilige Depotbank zur Abwicklung und
Verteilung des Vermögens an die Anleger übertragen.
Bei den Zielfonds Warburg-Henderson Deutschland Nr. 1 und WarburgHenderson Multinational Plus (beide voraussichtliches Laufzeitende in 2013)
geht der Liquidator aufgrund der Liquiditätssituation dieser Zielfonds davon
aus, dass Anteilscheinrücknahmen derzeit nicht bedient werden könnten
(insgesamt 40,07 % des Nettoinventarwertes). Im Falle des WarburgHenderson Multinational Plus wurde durch dessen Anlageausschuss der
Abverkauf der Objekte bis Dezember 2013 beschlossen. Für diese Zielfonds besteht kein aktiver Markt.
Bei den beiden im Bestand gehaltenen Zertifikaten (insgesamt 22,78 %
des Nettoinventarwertes), deren Fonds-Underlyings eine mehrjährige
Restlaufzeit haben, ist ein vorzeitiger Verkauf derzeit nicht möglich. Für diese
Zertifikate besteht kein aktiver Markt.
Obwohl für die mit (*) gekennzeichneten Zielfonds Börsenkurse existieren,
erfolgt die Bewertung dieser Anteile im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2012 zu dem von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft der Zielfonds ermittelten Nettoinventarwert, gegebenenfalls gemindert um einen nach Treu
und Glauben festgelegten Bewertungsabschlag, da der Liquidator beabsichtigt,
diese Anteile bis zur Beendigung der Abwicklung im Portfolio zu halten.
Die Bewertung der zwei Immobilien-Zertifikate zum 31. Dezember 2012
basiert auf den für das dritte Quartal 2012 erstellten Quartalsberichten
der den Zertifikaten zu Grunde liegenden Immobilienfonds.
Der zukünftige Veräußerungswert der in dieser Erläuterung beschriebenen
Vermögenswerte wird maßgeblich von der Entwicklung des Immobilienmarktes an den Standorten der Zielinvestitionen abhängen und kann dementsprechend signifikant vom Bewertungskurs zum 31. Dezember 2012
abweichen. Diese Abweichungen können sich wesentlich auf die Vermögensund Finanzlage des DJE Real Estate (in Liquidation) auswirken.
Der Zielfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund (7,50 % des Nettoinventarwertes) ist bis zum 13. Juni 2013 für Anteilscheinrücknahmen
ausgesetzt.
Die im Fonds befindlichen Zielfondsanteile sollen bis zur Auflösung des
Fonds bzw. bis zu deren eigenen Auflösung gehalten werden. Dadurch
kann es innerhalb dieses Zeitraums zu einer Verletzung der im Gesetz vom
17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen sowie in
dem Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement vorgesehenen Anlagegrenzen kommen.
Insgesamt beträgt zum 31. Dezember 2012 der so ermittelte Anteil der
illiquiden Vermögenswerte 98,38 % des Nettoinventarwertes.
Ein indikativer Anteilwert wird bis zur endgültigen Liquidation weiterhin
berechnet und veröffentlicht.
18
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
6. Total Expense Ratio (TER)
8. Transaktionskosten
Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt:
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr
auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und
in direktem Zusammenhang mit einem Verkauf der Vermögensgegenstände
stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren, Lagerstellengebühren und Steuern.
Gesamtkosten in Fondswährung
TER= x100
Durchschnittliches Fondsvolumen
(Basis: bewertungstägliches NFV)
9. Ertragsausgleich
Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird.
Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Depotbankvergütung
sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im
Fonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser
Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb
eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen
werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)
Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der Berichtsperiode angefallene
Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.
Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer
synthetischen TER verzichtet.
7. Laufende Kosten
Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach
Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der
Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG
des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.
Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Fondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben
der Verwaltungs- und Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle
übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten
werden nur die direkten Kosten der Depotbank berücksichtigt. Die Kennzahl
weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen
Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die
zu mehr als 20 % in andere Fondsprodukte/Zielfonds investieren, werden
zusätzlich die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus
Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die Kosten der Zielfonds
mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z. B.
Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner
Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.
19
Jahresbericht DJE Real Estate (in Liquidation) per 31. Dezember 2012
Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung
des beigefügten Jahresberichtes liegen in der Verantwortung des Liquidators.
Herr Dr. Kaffarnik
Liquidator des DJE Real Estate (in Liquidation)
20
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
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Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé
An die Anteilinhaber des
DJE Real Estate (in Liquidation)
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) geprüft, der aus der
Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012, der Aufwands- und Ertragsrechnung und
der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer
Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht.
Verantwortung des Liquidators für den Jahresabschluss
Der Liquidator ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg
geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig
erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese
aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren.
Verantwortung des Réviseur d’Entreprises agréé
In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten
unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die
Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen
unzutreffenden Angaben ist.
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen
Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d’Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung
des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen dieser
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d’Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um eine Beurteilung
der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.
Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der
Vertretbarkeit der vom Liquidator ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
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DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Fortsetzung – Bericht des Reviseur d’Entreprises agréé
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen
betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des DJE Real Estate
(in Liquidation) zum 31. Dezember 2012 sowie der Ertragslage und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir weisen auf folgende Sachverhalte hin:
In Erläuterung 1 zum Jahresabschluss wird dargelegt, dass der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. am 28. Dezember 2011 beschlossen hatte, den
DJE Real Estate aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011 einzustellen.
Des Weiteren wird in Erläuterung 5 dargelegt, dass zum 31. Dezember 2012 der Anteil der illiquiden Vermögenswerte, bestehend aus Zielfonds und
Zertifikaten, 98,38 % des Nettoinventarwertes beträgt und wie der Liquidator für diese Vermögenswerte den aktuellen Verkehrswert nach Treu und
Glauben bestimmt hat.
In Erläuterung 2 wird angegeben, dass der Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) zum 31. Dezember 2012 aufgrund der am 28. Dezember 2011
beschlossenen Auflösung des Fonds unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde (Erläuterung 2.12).
Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diese Sachverhalte nicht eingeschränkt.
Sonstiges
Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand
besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben.
Für Deloitte Audit,
Société à responsabilité limitée,
Cabinet de Révision agréé
Barbara Michaelis, Réviseur d’Entreprises agréé
Partner
Luxemburg, den 10. April 2013
560, rue de Neudorf
L - 2220 Luxemburg
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Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG zum 31. Dezember 2012
Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Datum Ausschüttungsbeschluss: 27. Juli 2012 (Ex-Tag)
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse I
WKN A0B752 / ISIN LU0200037074
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
Betriebsvermögen
Privatvermögen
Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 138,4359 138,4359 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 139,6989 139,6989 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 13,9677 13,9677 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 118,0860 118,0860 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 7,6452 7,6452 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0980 0,0980 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0980 0,0980 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten:
8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,2286 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 1,3117 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist
in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 7,7432 7,5146 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 4,2154 4,2154 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0688 0,0688 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 4,1466 4,1466 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 1,0538 1,2630 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0172 0,0404 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 1,0366 1,2226 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 7,7432 7,7432 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,2286 0,2286 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 8,7381 8,7381 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 1,2630 1,2630 je Anteil in EUR
Betriebsvermögen
Personengesellschaften
138,4359
139,6989
13,9677
118,0860
7,6452
0,0980
0,0980
0,2286
0,0000
1,3117
---0,0000
0,0000
7,6518
4,2154
0,0688
4,1466
0,0000
0,0000
0,0000
1,2630
0,0404
1,2226
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
7,7432
0,0000
0,2286
8,7381
1,2630
* Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %.
* * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei.
1)
2)
Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei
Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt.
Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten.
Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 24
13,8594
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG zum 31. Dezember 2012
Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Datum Ausschüttungsbeschluss: 27. Juli 2012 (Ex-Tag)
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse P
WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
Betriebsvermögen
Privatvermögen
Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 1,3284 1,3284 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,3405 1,3405 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,1104 0,1104 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 1,1564 1,1564 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0737 0,0737 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0009 0,0009 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0009 0,0009 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten:
8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0022 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,0126 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist
in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0746 0,0724 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0374 0,0374 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0007 0,0007 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0367 0,0367 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0094 0,0121 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0002 0,0004 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0092 0,0117 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0746 0,0746 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0022 0,0022 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0838 0,0838 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0121 0,0121 je Anteil in EUR
Betriebsvermögen
Personengesellschaften
1,3284
1,3405
0,1104
1,1564
0,0737
0,0009
0,0009
0,0022
0,0000
0,0126
---0,0000
0,0000
0,0737
0,0374
0,0007
0,0367
0,0000
0,0000
0,0000
0,0121
0,0004
0,0117
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0746
0,0000
0,0022
0,0838
0,0121
* Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %.
* * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei.
1)
2)
Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei
Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt.
Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten.
Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 0,1094
25
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012
Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Datum Ausschüttungsbeschluss: 17. Dezember 2012 (Ex-Tag)
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse I
WKN A0B752 / ISIN LU0200037074
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
Betriebsvermögen
Privatvermögen
Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 121,2958 121,2958 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 119,9554 119,9554 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 118,9808 118,9808 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,9746 0,9746 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0237 0,0237 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0237 0,0237 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten:
8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,3519 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist
in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,4925 0,4925 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,4698 0,4698 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,5058 0,5058 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,5058 0,5058 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 1,7370 1,7370 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -1,3404 -1,3404 je Anteil in EUR
Betriebsvermögen
Personengesellschaften
121,2958
119,9554
0,0000
118,9808
0,9746
0,0237
0,0237
0,0000
0,0000
0,3519
---0,4925
0,4698
0,5058
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,5058
0,0000
0,0000
1,7370
-1,3404
* Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %.
* * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei.
1)
2)
Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei
Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt.
Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten.
Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen
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DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012
Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Datum Ausschüttungsbeschluss: 17. Dezember 2012 (Ex-Tag)
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse P
WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
Betriebsvermögen
Privatvermögen
Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 1,1628 1,1628 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,1500 1,1500 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 1,1452 1,1452 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0048 0,0048 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0004 0,0004 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0004 0,0004 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten:
8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,0034 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist
in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0052 0,0052 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0052 0,0052 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0167 0,0167 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0128 -0,0128 je Anteil in EUR
Betriebsvermögen
Personengesellschaften
1,1628
1,1500
0,0000
1,1452
0,0048
0,0004
0,0004
0,0000
0,0000
0,0034
---0,0000
0,0000
0,0052
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0052
0,0000
0,0000
0,0167
-0,0128
* Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %.
* * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei.
1)
2)
Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei
Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt.
Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten.
Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 0,0000
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Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012
Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse I
WKN A0B752 / ISIN LU0200037074
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
Betriebsvermögen
Privatvermögen
Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 0,0000 0,0000 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 0,0000 0,0000 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0709 0,0709 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0709 0,0709 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten:
8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,1039 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist
in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0709 0,0709 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden)* 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden * 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0709 0,0709 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0864 0,0864 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0310 -0,0310 je Anteil in EUR
Betriebsvermögen
Personengesellschaften
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0709
0,0709
0,0000
0,0000
0,1039
---0,0000
0,0000
0,0709
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0709
0,0000
0,0000
0,0864
-0,0310
* Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %.
* * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei.
1)
2)
Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei
Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt.
Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten.
Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 28
13,9303
DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG des Geschäftsjahres 2011/2012
Geschäftsjahr: 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
DJE Real Estate (in Liquidation)
Anteilklasse P
WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
Betriebsvermögen
Privatvermögen
Kapitalgesellschaften 1. Barausschüttung 0,0000 0,0000 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 3. 1a aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,0000 0,0000 4. 1a bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttungen 0,0000 0,0000 5. 1 b) Ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0007 0,0007 7. 1 i) davon nicht abzugfähige Werbungskosten gemäß § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 0,0007 0,0007 In dem Betrag der Ausschüttung/ausgeschütteten Erträge und/oder Thesaurierung sind u. a. enthalten:
8. 1c aa) Dividenden gem. § 3 Nr. 40 EStG Teileinkünfteverfahren oder § 8b Abs. 1 KSTG * 2) -- 0,0000 9. 1c bb) Realisierte Gewinne i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KSTG * 2) -- 0,0000 10. 1c cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) -- 0,0010 11. 1c dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 12. 1c ee) Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften 0,0000 -- 13. 1c ff) Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist
in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- 14. 1c gg) Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,0000 0,0000 15. 1c hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 16. Steuerpflichtiger Betrag ** 0,0007 0,0007 17. 1c ii) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 18. 1c jj) Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Dividenden) * 0,0000 0,0000 19. Ausländische (um die einbehaltene Quellensteuer erhöhten) Einkünfte,
die zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer berechtigen (Zinsen) 0,0000 0,0000 20. 1c kk) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 21. 1c ll) Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Dividenden *) 0,0000 0,0000 22. Ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer), Zinsen 0,0000 0,0000 23. 1f aa) Anrechenbare ausländische Quellensteuer ohne anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer (Dividenden und Zinsen) 0,0000 0,0000 24. bb) davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 25. davon anrechenbare ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 26. 1f ee) Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 27. 1f ff) davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden 0,0000 0,0000 28. davon fiktive ausländische Quellensteuer auf ausländische Einkünfte, Zinsen 0,0000 0,0000 29. 1f cc) Nach § 34 c Abs. 3 EStG abzugsfähige Quellensteuer 0,0000 0,0000 30. 1f dd) davon auf Dividenden entfallend 0,0000 0,0000 31. davon auf Zinsen entfallend 0,0000 0,0000 32. 1d) aa) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1) 0,0007 0,0007 33. 1d) bb) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 34. 1d) cc) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG soweit in Zeile 32 enthalten 0,0000 0,0000 35. 1 g) Absetzung für Abnutzung 0,0008 0,0008 36. 1 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer abzüglich erstatteter Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0003 -0,0003 je Anteil in EUR
Betriebsvermögen
Personengesellschaften
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0007
0,0007
0,0000
0,0000
0,0010
---0,0000
0,0000
0,0007
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0007
0,0000
0,0000
0,0008
-0,0003
* Für Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in Höhe von 100 %.
* * Dividendenerträge und realisierte Veräußerungsgewinne aus Aktien wurden im Falle der Personengesellschaft zu 60 % (Teileinkünfteverfahren) berücksichtigt. Für Kapitalgesellschaften sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei.
1)
2)
Bei ausländischen vollthesaurierenden Investmentfonds erfolgt zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug. Es handelt sich hierbei um den zu akkumulierenden Betrag der Thesaurierung, welcher bei
Veräußerung oder Rückgabe des Anteils dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % unterliegt.
Für Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass nach § 8b Abs.3 und Abs. 5 KStG 5 % der Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG bzw. 5 % der Erträge nach § 8b Abs. 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
zu qualifizieren und damit steuerlich hinzuzurechnen sind. Die steuerlichen Besonderheiten der §§ 3 Nr. 40 EStG sowie 8 b Abs. 7 und 8 KStG sind auf Anlegerebene zu beachten.
Die Bemessungsgrundlage iSd § 5 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurde gemäß § 5 Abs.1 S.1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs.1 S.1 Nr.4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 0,1101
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DJE Investment S.A. | DJE Real Estate (in Liquidation) Jahresbericht 29. Dezember 2011 – 31. Dezember 2012
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Copyright: DJE Kapital AG
Stand: April 2013
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