E aktiv Markt Kolmar - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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E aktiv Markt Kolmar - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zielvereinbarung nach § 5 Bundesgleichstellungsgesetz zum barrierefreien Handel zwischen dem E aktiv Markt Kolmar und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben wie andere Menschen, wird zwischen E aktiv Markt Kolmar, Am Weidensatz, 76756 Bellheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in RheinlandPfalz, vertreten durch a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. b) Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. d) Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter e) Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e. V. f) Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. g) Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) Landesverband RheinlandPfalz h) Deutscher Schwerhörigenbund e.V. - Landesverband Rheinland-Pfalz i) Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. j) Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz k) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. l) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. m) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. n) Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz 1 o) Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. p) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. q) Mobil mit Behinderung e.V. r) Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland s) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. t) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: §1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere EdekaMärkte das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. §2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für den E aktiv Markt Kolmar, Am Weidensatz, 76756 Bellheim. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ 2 §3 Ziele Der E aktiv Markt Kolmar erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) Es stehen zwei Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Die Behindertenparkplätze werden regelmäßig auf falsch parkende Fahrzeuge hin kontrolliert. (2) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. (3) Es stehen drei rollstuhlgerechte Einkaufswagen zur Verfügung. Ein Rollator wird angeschafft. (4) Im Eingangsbereich werden keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste und so weiter) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sollen prinzipiell vermieden werden. (5) Eine Aufstecklupe wird angeschafft. An der Kasse besteht die Möglichkeit, sowohl die Aufsteck-Lupe als auch den Rollator gegen Hinterlegung eines Pfandes auszuleihen. Ein kontrastreiches und ausreichend großes Schild soll auf diesen Service hinweisen. (6) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. (7) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen der Ware in das Auto ist möglich und kann nach vorheriger Absprache in Anspruch genommen werden. Auch beim Einkauf kann auf die Unterstützung durch das Personal zurückgegriffen werden. (8) Eine Gemüse-Kontrollwaage ist zur besseren Nutzung durch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie kleinwüchsige Menschen auf einer Höhe von maximal 85 cm (Höhe der Wiegefläche) angebracht. (9) Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm. Darüber hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von mindestens 100 cm aufweist. Ein gut sichtbares Schild (Rollstuhlsymbol), das auf diese Kasse hinweist, ist angebracht. (10) Für gehörlose Menschen werden Anfragen und Antworten per Fax und E-Mail ermöglicht. 3 (11) Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben. (12) Es gibt einen Fahrdienst, der mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden zum E aktiv Markt bringt. Der Service wird mindestens einmal pro Woche angeboten. Der E aktiv Markt Kolmar weist auf dieses Angebot im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit hin. (13) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. §4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Der E aktiv Markt Kolmar erklärt sich bereit, die in § 2 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Die Verbände der Menschen mit Behinderung tragen mit dazu bei, das Angebot des Marktes für behinderte Menschen in ihren Organisationen bekannt zu machen. (2) Eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vertragspartner, tritt In der Regel einmal jährlich zusammen, um die Umsetzung der Zielvereinbarung auszuwerten. §5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V., Kaiserstraße 42, 55116 Mainz. (2) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. §6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages. Sie verlängert sich nach Ablauf um weitere fünf Jahre, sofern nicht mindestens ein Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der Zielvereinbarung kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen 4 §7 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, veröffentlicht wird. Bellheim, den 19.10.2011 E aktiv Markt Kolmar Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e. V. Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) Landesverband Rheinland-Pfalz Deutscher Schwerhörigenbund e.V. - Landesverband Rheinland-Pfalz Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew - Landesverband RheinlandPfalz e.V. Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. 5 Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. RheinlandPfalz Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. Mobil mit Behinderung e.V. Sozialverband Deutschland - Landesverband RheinlandPfalz/Saarland Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. Die Zielvereinbarung wird unterstützt durch: 6