E aktiv Markt Kolmar - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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E aktiv Markt Kolmar - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zielvereinbarung nach § 5 Bundesgleichstellungsgesetz zum barrierefreien
Handel zwischen dem E aktiv Markt Kolmar und den Organisationen und
Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen
und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die
Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben wie andere
Menschen, wird
zwischen
E aktiv Markt Kolmar, Am Weidensatz, 76756 Bellheim
und
den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in RheinlandPfalz, vertreten durch
a)
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.
b)
Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. - Landesverband
Rhein-Hessen-Saar
c)
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
d)
Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter
e)
Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e. V.
f)
Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
g)
Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) Landesverband RheinlandPfalz
h)
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. - Landesverband Rheinland-Pfalz
i)
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew - Landesverband Rheinland-Pfalz
e.V.
j)
Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz
k)
Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V.
l)
Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V.
m)
Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V.
n)
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz
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o)
Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
p)
Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V.
q)
Mobil mit Behinderung e.V.
r)
Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland
s)
Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.
t)
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V.
folgende Zielvereinbarung abgeschlossen:
§1
Weitere Vereinbarungspartner
Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere EdekaMärkte das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten.
§2
Zielbereiche und Zielerwartungen
(1)
Die Vereinbarung gilt ausschließlich für den E aktiv Markt Kolmar, Am Weidensatz, 76756 Bellheim.
(2)
Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: „Barrierefrei sind bauliche
und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen
und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
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§3
Ziele
Der E aktiv Markt Kolmar erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von
Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen
beizubehalten:
(1)
Es stehen zwei Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Die Behindertenparkplätze werden regelmäßig auf falsch parkende Fahrzeuge hin kontrolliert.
(2)
Es gibt eine behindertengerechte Toilette.
(3)
Es stehen drei rollstuhlgerechte Einkaufswagen zur Verfügung. Ein Rollator wird
angeschafft.
(4)
Im Eingangsbereich werden keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische,
Papierkörbe, breite Gitterroste und so weiter) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sollen prinzipiell vermieden werden.
(5)
Eine Aufstecklupe wird angeschafft. An der Kasse besteht die Möglichkeit, sowohl die Aufsteck-Lupe als auch den Rollator gegen Hinterlegung eines Pfandes auszuleihen. Ein kontrastreiches und ausreichend großes Schild soll auf
diesen Service hinweisen.
(6)
Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich
angeordnet.
(7)
Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen der Ware in das Auto
ist möglich und kann nach vorheriger Absprache in Anspruch genommen werden. Auch beim Einkauf kann auf die Unterstützung durch das Personal zurückgegriffen werden.
(8)
Eine Gemüse-Kontrollwaage ist zur besseren Nutzung durch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie kleinwüchsige Menschen auf einer Höhe von maximal 85
cm (Höhe der Wiegefläche) angebracht.
(9)
Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm. Darüber hinaus
gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von mindestens 100 cm aufweist.
Ein gut sichtbares Schild (Rollstuhlsymbol), das auf diese Kasse hinweist, ist
angebracht.
(10) Für gehörlose Menschen werden Anfragen und Antworten per Fax und E-Mail
ermöglicht.
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(11) Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle
Angebote gegeben.
(12) Es gibt einen Fahrdienst, der mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden
zum E aktiv Markt bringt. Der Service wird mindestens einmal pro Woche angeboten. Der E aktiv Markt Kolmar weist auf dieses Angebot im Rahmen seiner
Öffentlichkeitsarbeit hin.
(13) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.
§4
Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse
(1)
Der E aktiv Markt Kolmar erklärt sich bereit, die in § 2 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Die Verbände der Menschen mit Behinderung tragen mit dazu bei, das Angebot des Marktes für behinderte Menschen in ihren Organisationen bekannt zu machen.
(2)
Eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vertragspartner, tritt In der Regel einmal jährlich zusammen, um die Umsetzung der
Zielvereinbarung auszuwerten.
§5
Regeln der Zusammenarbeit
(1) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V., Kaiserstraße 42, 55116 Mainz.
(2) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt.
§6
Laufzeit
Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages. Sie verlängert sich nach Ablauf um weitere fünf Jahre, sofern
nicht mindestens ein Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der Zielvereinbarung kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
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§7
Schlussbestimmung
(1)
Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2)
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, veröffentlicht wird.
Bellheim, den 19.10.2011
E aktiv Markt Kolmar
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.
Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.V. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband
Rheinland-Pfalz e.V.
Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter
Club Behinderter und ihrer Freunde
Südpfalz e. V.
Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Allergie- und Asthmabund
e.V. (DAAB) Landesverband Rheinland-Pfalz
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
- Landesverband Rheinland-Pfalz
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew - Landesverband RheinlandPfalz e.V.
Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz
Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V.
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Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V.
Landesverband der Gehörlosen
Rheinland-Pfalz e.V.
Landesverband für Körper- und
Mehrfachbehinderte e. V. RheinlandPfalz
Landesverband Rheinland-Pfalz der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Landesverband RLP Pro Retina
Deutschland e. V.
Mobil mit Behinderung e.V.
Sozialverband Deutschland - Landesverband RheinlandPfalz/Saarland
Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
e.V.
Zentrum für selbstbestimmtes Leben
behinderter Menschen Mainz e.V.
Die Zielvereinbarung wird unterstützt durch:
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