Prüfen und Dokumentieren von Medizingeräten Kundeninformation

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Prüfen und Dokumentieren von Medizingeräten Kundeninformation
Prüfen und Dokumentieren von Medizingeräten
Kundeninformation
Stand: 23. Juni 2015
c 2004,
⃝
MEBEDO GmbH
MEBEDO GmbH
Züchnerstraÿe 8
D-56070 Koblenz
Tel:
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1
2. Produktbeschreibung
3
2.1.
fundamed . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
2.2.
Netzwerk und Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
2.3.
Neu mit der Version 8
4
2.4.
Tabellarische Produktübersicht
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Unterstützte Messgeräte
8
11
3.1.
Allgemein
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
3.2.
AddIn-Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12
3.3.
Liste aller unterstützten Geräte
13
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Spezielle AddIns und Erweiterungen
23
4.1.
GEPI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23
4.2.
Kommandozeile/Integration in fremde Anwendungen
. . . . . . .
23
4.3.
Anlagenprüfung Basis/Multi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
5. Spezielles
27
5.1.
Wartung der Datenbank
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
5.2.
Barcodeleser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
5.3.
Transponderleser
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
5.4.
Netzwerk / Client-Server-Architektur . . . . . . . . . . . . . . . .
28
5.5.
Replikation - Verteilte Datenbanken . . . . . . . . . . . . . . . . .
28
6. Preise
29
6.1.
Forschung & Lehre
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
6.2.
Update- und Supportvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
6.3.
Softwareschulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
6.4.
Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
7. Hilfe bei Problemen
31
7.1.
Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
7.2.
Support-Hotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32
7.3.
Online Support
33
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8. FAQ
35
A. Betriebssicherheitsverordnung
37
iii
B. Glossar
B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) . . . . . . . . . . . . . .
C. Anhang
C.1. Lizenzanforderung fundamed . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
iv
41
41
49
51
1. Allgemeines
Mit fundamed erhalten Sie die Messsoftware zur Ansteuerung von Funktions- und
Sicherheitstestern für Medizingerät. fundamed wird Ihre Arbeit nicht nur erheblich vereinfachen, sondern erstellt Ihnen Ihre Dokumentationen exakt nach dem
Medizinproduktegesetz (MPG).
•
Vorteile von fundamed
•
Alle
gängigen
dertechnologie
Messgeräte
bekannten
Hersteller
Mehrere
Messgeräte
können
gleichzeitig zur Prüfung eines Medizingeräts eingesetzt werden.
•
Automatische Prüfung der Medizingerät.
•
tomatisch geprüft werden.
•
Zukunftssicherheit
•
Anpassung
und
Aktualisierung
der Prüfberichte.
•
Erstellung individueller Abfragen
und Prüfberichte mit eigenem Firmenlogo.
Automatische Erstellung normgerechter Prüfberichte.
•
Arbeits-
identiziert, inventarisiert und au-
lassen
sich mit fundamed ansteuern.
•
können
mittel berührungsfrei elektronisch
(Funktions- und Sicherheitstester)
der
Durch den Einsatz der Transpon-
•
Durch
die
AddIn-Technologie
Eine einheitliche Benutzeroberä-
kann fundamed um beliebige Funk-
che zur Steuerung verschiedens-
tionen
ter Messgeräte erspart Kosten und
steuerbare Messgerät eingebunden
Zeit für die Schulung und Einar-
werden.
beitung der Anwender.
Sie
Normgerechte
Prüfungen
alle
verwendeten
Arbeitsmittel,
Prüfberichte, den Zustand der Ar-
dem
AddIn-
selbst
AddIns
sen.
nung.
tars, d.h. exakte Übersicht über
an-
len Anforderungen entwickeln las-
setzes und deren Betreiberverord-
Transparenz des gesamten Inven-
mit
jedes
GmbH AddIns nach Ihren speziel-
achtung des Medizinproduktege-
•
und
erstellen oder von der MEBEDO
intelligente Prüfschritte unter Be-
Uneingeschränkt netzwerkfähig.
können
Development-Kit
durch
•
erweitert
•
32bit
Software
für
Microsoft
Windows-Plattformen.
•
Zukunftssicher durch objektorientierte Programmierung in C++.
•
Oene Schnittstellen zur funktio-
beitsmittel, Wartungs- und Repa-
nalen
Erweiterung
oder
Einbin-
raturaufwand.
dung in gröÿere Softwaresysteme.
1
fundamed
1. Allgemeines
•
Daten-Schnittstellen
•
veranstaltungen.
Messgeräte verschiedener Hersteller können mit PDAs mit PalmOS
den
angesteuert
PDA
werden.
werden
die
Schulungen und Weiterbildungs-
•
Über
Anpassung der Software oder von
AddIns an kundenspezische An-
Messun-
forderungen.
gen gestartet, die Messergebnisse
aus den Messgeräten automatisch
übernommen und später an fundamed übergeben.
Systemvoraussetzungen
•
Microsoft Windows 2000 (aktuelles SP),
•
Barcode
lesen
mit
PDAs
Microsoft Windows XP Prof. (ak-
unter
tuelles SP),
PalmOS.
Microsoft Windows Vista (aktuel-
•
Im-/Export
ten
zu
allen
Facility
les SP),
bekann-
Microsoft Windows 7 (aktuelles
Management-
SP)
Programmen und Anwendungen.
(z.B.
ADMETOS,
Mtecs,
MT-
Data)
•
•
32 Bit (x86) oder 64 Bit (x64)
Import
beliebiger
Daten
im
•
ASCII-Format.
Service
16
GB
verfügbarer
Festplatten-
speicher (32-Bit) oder 20 GB (64Bit)
Auf
Wunsch
kann
ein
War-
tungsvertrag über Updates, neue
•
DirectX
9-Grakgerät
mit
Arbeitsmittel-Ansteuerungen
WDDM 1.0- oder höherem Trei-
(AddIn) und sämtliche zu aktua-
ber (Auösung min. 1024 x 768
lisierende
Pixel)
Prüfvorschriften
schlossen werden.
2
1 GB RAM (32-Bit) oder 2 GB
RAM (64-Bit)
•
•
1-GHz-Prozessor oder höher mit
abge-
2. Produktbeschreibung
2.1. fundamed
Die immer komplexer werdenden Kontrollen medizinischer und der Arbeitsmittel
und Produktionsabläufe, sowie die damit verbundene Dokumentation verlangt
besondere Sorgfalt und erfordert ein Messequipment. Dieses Equipment wird
in
der
Praxis
aus
verschiedenen,
auf
dem
Markt
bendlichen
Messgeräten
unterschiedlichster Hersteller zusammengestellt.
Derzeit
liefert
jeder
Hersteller
eine
eigens
für
seine
Mess-
und
Prüfmittel
entwickelte Software, mit der Konsequenz, dass sich die Anwender mit hohem
Zeitaufwand in die jeweiligen Programme einarbeiten müssen. Mit fundamed
können zur Zeit bereits über 90 Mess- und Prüfmitteln verschiedener Hersteller
angesteuert werden (s. Tabelle 3.3 auf Seite 13).
Vorteile:
•
Die Software steuert die Messung oder Kalibrierung automatisch und erstellt
einen kompletten Prüfbericht.
•
Alle Prüfvorschriften sind frei editierbar.
•
Jedes Messgerät kann durch einen Gerätetreiber, welchen Sie auch selbst
erstellen können, eingebunden werden (s. Kapitel 3 auf Seite 11).
•
Verschiedene Messgeräte können gleichzeitig zu Messungen an einem Arbeitsmittel oder innerhalb eines Produktionsablaufes einsetzt werden.
•
Die gleichzeitige Inventarisierung erspart Ihnen zusätzlichen Aufwand.
•
Prüfberichte können individuell angepasst werden (z.B. mit Firmenlogo).
•
Transparenz des gesamten Inventars, damit eine exakte Übersicht über alle
verwendeten Arbeitsmittel und Prüfberichte, über deren Zustand, Wartungsaufwand und Reparaturaufwand.
•
Uneingeschränkt netzwerkfähig.
(Client-Server-Architektur, s. Abschnitt 5.4 auf Seite 28).
•
Verwendung einer verteilten Datenbank.
(Replikation, s. Abschnitt 5.5 auf Seite 28).
3
2. Produktbeschreibung
Fazit:
fundamed
Sie sparen Geld, da Sie nur noch eine Software für alle Messgeräte
benötigen. Sie ersparen sich Schulungsaufwand, gewinnen Transparenz über Zustand, Standort, Prüfer, Prüfdatum, Kostenstelle
etc. Sie erhalten ein Qualitätssicherungs-Werkzeug für ISO sichere
Dokumentationen.
2.2. Netzwerk und Datenbank
Die Anwendung stellt drei unterschiedliche Methoden zur Verfügung um auf ihre
Datenbank zuzugreifen:
Zugri über Netzwerk: Die Datenbank bendet sich auf einem anderen Rechner
und mehrere Anwender können von verschiedenen Rechnern auf die Datenbank zugreifen. Folgende Netzwerkprotokolle werden unterstützt: TCP/IP
und NetBEUI. Für diesen Zugri auf die Datenbank über das Netzwerk
benötigen Sie für jeden Arbeitsplatz eine Lizenzerweiterung (siehe C.1 auf
Seite 51).
Lokaler Zugri: Die Datenbank bendet sich auf dem selben Rechner wie die
Anwendung. Ein Netzwerkzugri ist nicht möglich, aber durch mehrfachen
Start der Anwendung kann auf dieselbe Datenbank zugegrien werden, um
mehrere Prüinge zur selben Zeit zu prüfen.
Lokaler Zugri über eingebetteten Datenbankzugri: Die Datenbank bendet sich auf dem selben Rechner wie die Anwendung. Ein Netzwerkzugri
ist nicht möglich und mehrere Anwendungen können nicht zur selben Zeit auf
dieselbe Datenbank zugreifen. Der Datenbankzugri ist in die Installation
der Anwendung integriert und muss nicht extra installiert werden.
2.3. Neu mit der Version 8
2.3.1. Formulare
Der neue Bereich der Formulare bietet Ihnen die Möglichkeit beliebig gestaltbare
Eingabemasken zu erstellen. Diese können eigenständig genutzt und auch in
andere Bereiche der Software, wie z. B. Arbeitsmittel oder Personal, integriert
werden. Somit können diese Formulare auch Bestandteil einer Prüfung sein, oder
lassen sich als Checkliste für Tätigkeiten und Arbeitsanweisungen darstellen.
Durch diese Funktion erhält fundamed einen vollkommen neuen Stellenwert für
Ihre Organisationsstruktur und unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem
Unternehmen.
4
fundamed
2.3. Neu mit der Version 8
2.3.2. Schutzstatus
Durch verschiedene Parameter in unserer Software kann die Rechtssicherheit der
erstellten Prüfberichte erhöht werden. Durch Optionen wie geschützter Prüfbericht
oder die passwortgeschützte Anmeldung des Prüfers (Benutzerrechte-Verwaltung)
wird nun grasch die Sicherheit, und somit auch die Veränderbarkeit, des
Prüfberichts visualisiert und dokumentiert.
Der Status wird durch das Schlosssymbol in der Prüfberichtsübersicht dargestellt
und erscheint auch auf jedem Prüfbericht.
2.3.3. Momentaufnahme
Die neue Funktion der Momentaufnahme wurde im Zusammenhang mit dem
Schutzstatus eingeführt und spielt hier eine zentrale Rolle. Alle Daten zum
Zeitpunkt
der
Prüfung
können
nun
festgehalten
und
dauerhaft
gespeichert
werden. Somit können, unabhängig von späteren Änderungen wie beispielsweise
einem Standortwechsel, jederzeit die alten Prüfberichte mit den Stammdaten
zum jeweiligen Zeitpunkt erstellt werden.
2.3.4. Ausmustern
Ein Arbeitsmittel kann nun in fundamed sehr einfach ausgemustert werden. Mit
Hilfe der neuen Taste
Ausmustern
im Arbeitsmitteldialog wird nun das aktuelle
Datum als Ausmusterungsdatum erfasst und
alle
weiteren Termine werden
gelöscht. Dadurch gibt es keine Fälligkeiten und Erinnerungen mehr für die
Arbeitsmittel (rote Kennzeichnung).
Zudem werden ausgemusterte Arbeitsmittel in der Tabelle mit einer grauen
Schriftfarbe oder vom Benutzer frei wählbaren Farbkombination gekennzeichnet.
2.3.5. Alle Filter aufheben
Bisher mussten einzelne Filterbedingungen immer separat, oder als gesamtes
über das Menü Filtern→Alle Filter aufheben zurückgesetzt werden. Das Aufheben
aller gesetzten Filter ist nun mit einem einzigen Knopfdruck, über ein Icon in der
Navigationsleiste, oder einem Tastenkürzel möglich.
Dies steigert Ihre Ezienz bei der Arbeit mit fundamed.
5
fundamed
2. Produktbeschreibung
2.3.6. Integration TeamViewer
Mit Hilfe der Software TeamViewer kann unser Serviceteam auf Wunsch direkt
Ihren Bildschirm einsehen. Unsere Mitarbeiter können Sie dadurch bei Fragen
und Problemen noch komfortabler und besser unterstützen. Eine Installation der
Software ist auf Ihrem PC nicht notwendig und somit benötigen Sie auch keine
besonderen Freigaben durch Ihre IT-Abteilung.
Die Software TeamViewer übermittelt dabei in Echtzeit den Bildschirminhalt
Ihres PCs an uns, damit wir Sie schnell beraten und optimale Hilfe leisten können.
Das Quicksupport-Modul für TeamViewer ist direkt aus dem Dialog Support Info
aufrufbar.
2.3.7. Personalverwaltung erweitert
Zur Erstellung von Befähigungsnachweisen für eigenes und externes Personal
wurde die Personalverwaltung erweitert. Neben weiteren Kompetenzen respektive
Befähigungen kann nun zusätzlich ein Passbild hinterlegt werden.
2.3.8. Schnittstelle DDS-CAD
Data Design System
für
die
Haus-
1
und
entwickelt seit Anfang der 80er Jahre CAD-Planungssysteme
Gebäudetechnik.
Mit
Hilfe
der
Schnittstelle
über
unser
AddIn zum Datenaustausch mit DDS-CAD können bereits erstellte elektrische Anlagen in ELEKTROmanager übertragen werden. Damit stehen Ihnen
sofort alle relevanten Daten der Anlage zur Verfügung. Diese kann dann direkt
über ELEKTROmanager der Prüfung unterzogen, oder auch auf ein kompatibles
Prüfmittel übertragen werden. Somit sind Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet.
Das AddIn wird in allen Varianten von ELEKTROmanager
installiert und ist kostenfrei funktionsfähig.
automatisch mit
2.3.9. Diverse Erweiterungen
•
Der gröÿte Unterschied, den Nutzer von fundamed in Version 8 bemerken
werden, ist die deutlich höhere Geschwindigkeit bei Datenbankoperationen.
Insbesondere beim Arbeiten im Netzwerk, oder bei sehr groÿen Datenbanken, kommen die vorgenommenen umfangreichen Optimierungen zum Tragen.
•
Fortschreibung von Terminen ohne Prüfung in der Software zur Überwachung von weiteren Terminen.
1 http://www.dds-cad.de/
6
fundamed
•
2.3. Neu mit der Version 8
Weitere Arbeitsmittelkategorien wurden zu den Feuerlöschern, Leitern und
Tritten hinzugefügt:
•
Baustromverteiler,
Schlauch,
Hebebühne,
Anschlagmittel,
Fenster, Tür, Tor oder ähnliche Anlagen.
Jedem Arbeitsmitteltyp kann jetzt auch ein Bild in der Datenbank hinterlegt
werden.
•
Durch Verwendung einer neuen Entwicklungsumgebung mit aktuellen Komponenten bietet sich eine bekannte und aktuelle Benutzeroberäche.
•
Die Pfadnamen für die Installation wurden an Windows 7 angepasst.
•
Die automatische Prüfmittelübernahme (aus vorhergehenden Prüfungen) in
die Prüfberichte kann optional deaktiviert werden, dies ist auch die Standardeinstellung.
•
Wenn ein Arbeitsmittel einen RCD hat, dann wird auch im Prüfbericht die
Karteikarte für den Datenimport aus einem Maschinen- oder Installationstester aktiviert. (Zuvor musste dafür die Kategorie Maschine aktiviert sein.)
•
Start eines Termins in gleichnamiger Tabelle über Blitzsymbol verfügbar.
•
Viele Detail-Verbesserungen, beispielsweise:
Eigene Farbe für ausgemusterte Arbeitsmittel in den Optionen einstellbar.
Änderungen der Feld-Bezeichnung über rechte Maustaste jetzt für alle
Felder.
Die Normen in den Installationsberichten wurden um aktuelle ergänzt.
(Zur Rechtssicherheit gehört die korrekte Angabe der Norm, nach der
geprüft wurde!)
Verknüpfte Dokumente sowohl aus den Arbeitsmitteln wie -typen können mit dem Berichtsvorlagenmanager in Berichte eingebunden werden.
•
Kleinere Fehlerkorrekturen, wie beispielsweise die Verbreiterung des Lizenzdialogs und Erweiterung um das Feld Kundennummer.
7
fundamed
2. Produktbeschreibung
2.4. Tabellarische Produktübersicht
Eigenschaften
Prüfungen
Berichte
AddIns
Allgemeine Sichtprüfungen
IEC 601-1 1st-Edition (1977)
IEC 601-1 2nd-Edition (1988)
IEC 601-1 2nd-Edition (1988)
+ A1 1991 + A2 1996
VDE 0751 Teil 1 (alt)
VDE 0751 Teil 1 (neu)
VDE 0751-1 EN62353:2008
VDE 0701-0702
Beispiele für Funktionsprüfungen
Bettenprüfunga
Gefährdungsbeurteilung
Standard-Prüfberichte
Erweiterte Prüfberichte
Arbeitsmittellistenb
Arbeitsmitteltyplistenb
Bestandsverzeichnisc
Barcodedruck mit P-touch
Barcodedruck veränderbar
Protokollvorlagen
Kundenlisten
Berichtsdesigner
Berichte auf SQL-Abfragen
Anzahl gleichzeitiger AddIns
Unterstützte Messgeräted
Enterprise
X
X
X
X
X
X
X
X
X
optional
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
unbegrenzt
alle
a Nach VDE 0751 Teil 1 (neu) einschl. Dialog für mechanische Prüfung.
b Übersicht und Bearbeiten-Dialog.
c Nach Ÿ 8 MPBetreibV
d Siehe Liste der unterstützten Messgeräte 3.3 auf Seite 13.
8
fundamed
2.4. Tabellarische Produktübersicht
Eigenschaften
Enterprise
Arbeitsmittelbaum
X
Erweiterte Terminverwaltung (TätigkeiX
ten)
Ereignisverwaltung
X
Zubehörverwaltung
X
Prüfvorschriften bearbeiten
X
Illustrierte Prüunktionen
X
Netzwerkfähigkeit
X
Dokumentenverwaltung
X
Standortverwaltung
X
Kostenstellenverwaltung
X
Reparaturdatenverwaltung
X
Prüfmittelverwaltung
X
Funktionen
Multimeterfunktiona
X
Personalverwaltung
unbegrenzt
Ausbildungs- und Befähigungsverwaltung
X
Kundenverwaltung
unbegrenzt
Replikator
optional
Benutzerrechteverwaltung
X
Direkter Prüfstart
X
Benannte Person
X
Prüfungshinweise
X
Direktes Wechseln zwischen Tabellen
X
Farbliche Hervorhebung fälliger ArbeitsX
mittel
Assistenten zum Filtern und Suchen
X
Kundendialog
10
BenutzerArbeitsmitteldialog
10
denierte
Arbeitsmitteltypdialog
10
Feldera
Standortdialog
10
Tätigkeitendialog
10
Prüfmitteldialog
10
b
Standard-Import/Export
X
Import/Export von Prüfberichten
X
Berichte in Dateien speichernc
X
ADMETOS ASCII Extended
X
ASCII (ACTIMED-DOS-Format)
X
d
MT
DB-Data
(alt
und
neu)
optional
Import/Export
Mtecsd
optional
ASCII Importe
optional
ASCII Exporte
optional
XML Importe
optional
XML Exporte
optional
Erstellung von Barcode-Aufklebern
X
Notiz-Felder
X
Sonstiges
Dialogdesigner
optional
Verwaltungslizenz
optional
a Direkte Ansteuerung von Messgeräten.
b Datenaustausch innerhalb einer Produktlinie.
c Formate: MS-EXCEL, HTML, XML, PDF, RTF und Text
d Diese Funktion wird über eine spezielle Erweiterung zur Verfügung gestellt.
e Diese Funktion wird über ein spezielles AddIn zur Verfügung gestellt.
9
2. Produktbeschreibung
10
fundamed
3. Unterstützte Messgeräte
3.1. Allgemein
fundamed ist erweiterbar durch AddIns. Die AddIn-Technologie ermöglicht es,
Geräte in fundamed zu integrieren. Darüber hinaus kann fundamed durch AddIns
in seiner Funktionalität erweitert werden (s. Kap. 4 auf Seite 23). AddIns sind
kleine, in sich geschlossene Programme (DLLs), die das Bindeglied zwischen
Messgeräten und fundamed darstellen können.
Vorteile der AddIn-Technologie:
•
Es wird nur eine Software für Geräte verschiedener Hersteller benötigt.
•
Kombination beliebiger Geräte zur gleichzeitigen Benutzung.
•
Bei neuen Geräten muss in der Regel kein fundamed Update durchgeführt
werden. Neue Geräte können einfach durch Installation des AddIns in die
Software integriert werden.
•
fundamed erkennt automatisch die angeschlossenen ansteuerbaren Geräte
durch die zugehörigen AddIns.
11
fundamed
3. Unterstützte Messgeräte
3.2. AddIn-Gruppen
Für die Anbindung Ihres Prüfgeräts im fundamed mussten Sie bisher für jeden
Prüfgerätetyp pro Arbeitsplatz ein eigenes AddIn erwerben. Ab Version 9 bieten
wir nun AddIn-Gruppen. Sie erwerben einfach die Anzahl der AddIns einer
Gruppe, die Sie für Ihre Prüfgeräte und Ihren Einsatz insgesamt benötigen.
Wenn Sie später ein Gerät innerhalb einer AddIn-Gruppe ersetzen oder wenn
Sie ein Gerät testen wollen, müssen Sie kein neues AddIn mehr erwerben. Sie
tauschen einfach das AddIn im fundamed aus. Die Erneuerung oder der Wechsel
von Prüfmitteln wird so leichter, bequemer und günstiger.
Die Erweiterung ist also nicht an ein bestimmtes AddIn, sondern nur an die
Anzahl der verwendeten AddIns einer Gruppe gebunden.
Die Funktionalität der Erweiterung ist abhängig vom verwendeten Messgerätetyp.
AddIns für MEBEDO Prüfgeräte wie z. B. MEBEDO EMB sind ab Version 9
ohne zusätzliche Kosten nutzbar. Es muss für MEBEDO Prüfgeräte also auch
keine AddIn-Gruppe erworben werden.
Ab Version 9 gibt es folgende AddIn-Gruppen:
12
Gruppe
Bedeutung
-
kostenfrei
A
Arbeitsmitteltester (ohne Medizin Funktionstester)
B
Anlagen-/Installationstester
C
Medizin Funktionstester
D
Einzellizenz erforderlich
fundamed
3.3. Liste aller unterstützten Geräte
3.3. Liste aller unterstützten Geräte
Stand: 23. Juni 2015.
Die aktuelle AddIn-Liste mit Informationen zum jeweiligen AddIn nden Sie auch
immer auf der MEBEDO Homepage, dort nden Sie auch die Installationsanleitung für AddIns.
Achtung:
Auf unserer Homepage nden Sie auch immer die aktuell unterstützten Firmware Versionen der Geräte. Vergewissern Sie sich bitte immer
vor Kauf, ob auch die entsprechende Firmware Version vom AddIn
unterstützt wird.
Hersteller
Gerätebezeichnung
AddIn-Gruppe
ALLTEST (HT4050)
A
AUTOTEST 0701/0702 S
A
AUTOTEST 0701/0702 plus 0751
A
COMBITEST 2019 (HT2019)
B
GSC 53
B
MAXTEST (HT2038)
B
SAFETEST (HT2034)
A
ULTRA 701/702 S
A
ULTRA IV 701-702-751
A
ULTRAPLUS Genius 5035
B
ULTRAPLUS Genius 5080E
B
ULTRAPLUS Genius 60/80 (HT5080)
B
ULTRA PLUS
B
13
3. Unterstützte Messgeräte
fundamed
UNITEST 0100-EUROtest
B
UNITEST 0100 EXPERT
B
UNITEST 0100 Multitester
B
8991 No. U10 5304 94
UNITEST 0113 Multitester
A
UNITEST 0701/0702 PC Multitester
A
UNITEST MACHINEmaster
A
UNITEST Maschinentester
A
Unimet 1000 ST
A
Unimet 1100 ST
A
Unimet 300 ST
A
Unimet 800 ST
A
IT 120 B
B
IT 130
B
ST 750
A
C.A 6105 Gerätetester 0701 / 0702
A
C.A 6106 Gerätetester 0701 / 0702
A
C.A 6107 Gerätetester
Vertrieb über Chauvin Arnoux
14
C.A 6115 INSTALLATIONSPRÜFER
B
fundamed
3.3. Liste aller unterstützten Geräte
Infutest 2000D Infusionpump Tester
Vetrieb über Medical Systems Arnhem
Infutest Dual
C
Infutest Solo
C
OXITEST PLUS 7
C
Phase 3
C
DDS-CAD
-
Unterstützung ab DDS-CAD 7
DNI Nevada Inc.
DNI 454A
C
DNI CuLink
C
DNI Impulse 4000
C
MultiReader
Handheld
Reader
D
AHL330
/
AHL410
und Desk Reader AHL570
epINSTROM
Unterstützung ab Version 1.1.0
-
15
3. Unterstützte Messgeräte
fundamed
601 Pro Series XL Sicherheitstester
Vetrieb über Medical Systems Arnhem
Biotek BP Pump NIBP-Monitor Tester
(V. 3.0)
Vetrieb über Medical Systems Arnhem
ESA601 Sicherheitstester
Vertrieb über Medical Systems Arnhem
ESA620
A
ESA612
A
F6500, F6500-2 Sicherheitstester
A
Impulse 7000DP
C
Impulse 4000 Debrillator Tester
Vetrieb über Medical Systems Arnhem
Index 2 SpO2-Monitor Tester (V. 2.11)
Vetrieb über Medical Systems Arnhem
Multifunktionstester 1653
B
Multifunktionstester 1653B
B
Multifunktionstester 1654B
B
Welch Allyn 52000 Patient-Monitor
Vetrieb über Medical Systems Arnhem
TG uni 1
Vertrieb über GMW
TG uni 1 med
Vertrieb über GMW
GOSSEN
Foto- u. Lichtmesstechnik
16
MAVOLUX 5032 B/C
A
fundamed
3.3. Liste aller unterstützten Geräte
Metra Machine 204 / PROFiTEST 204
A
MINITEST PRO
A
PSI/SI-Modul BC/E/T/TE
B
Ohne PSI/SI-Modul ist keine Datenübernahme
aus PROFiTEST 0100S-II möglich.
PROFITEST C / METRISO C /
B
GEOHM C
PROFITEST MASTER
B
MBASE, MPRO, MTECH, MXTRA
SECULIFE DF
C
SECULIFE IF
C
SECULIFE IF DUAL
C
SECULIFE OX
C
SECULIFE SR
A
SECUSTAR FM
A
SECUTEST 0701/0702 SII
A
SECUTEST 0751/0601 P/S
A
SECUTEST 3PL
A
SECUTEST SII
A
SECUTEST SII+
A
SECUTEST S2|N+, S2|N+10, S2|N+w
A
SECUTEST SIII
A
SECUTEST SIII+
A
SECUTEST (S4) BASE, BASE10
A
17
3. Unterstützte Messgeräte
COMBI 420
B
COMBI G3
B
CombiTest2019
B
FULLTEST 4050
A
FULLTEST 4058
A
GSC 53N
B
HT-AUTO 0701/0702S
A
HT-AUTO 0701/0702 plus 0751
A
HT-Eurotest 0701/0702S
A
HT-Eurotest 0751
A
MAXTEST
B
SIRIUS 87
B
SIRIUS 89N
B
HT-MultiTest HT700+
A
SATURN 700 E / XE / B
A
SATURN 700 med
A
UNILAP 100 E / XE
B
MFT1553
B
MFT1835
B
PAT400-Serie
A
ESTA I
Vertrieb über METLOG
18
fundamed
fundamed
3.3. Liste aller unterstützten Geräte
Alpha GT
A
Delta GT )
A
(MI 3309, MI 3309 PRO
Eurotest 61557
B
Eurotest AT
B
Eurotest XA
B
Eurotest XE / LITE
B
Firmware: 1.04, 1.00A
EurotestCOMBO
B
(MI 3125, MI 3125B)
DAEG
C
LAGU
C
QA-40M
C
QA-45
C
QA-45 MK III
C
QA-510
C
QA-90Mk II
A
QA-ES
C
QA-IDS
C
QA-ST Mk II (ger)
A
RFID-PEN-BT online
D
iID PEN BT - iID-2000 / iID-3000 PRO
Delta 3000
C
19
3. Unterstützte Messgeräte
fundamed
Gerätetester analog 0701-0702
A
Gerätetester digital 0701-0702
A
Gerätetester digital 0701-0702 pro 0751
A
SAT 0702 PRO
A
DC 50
C
GM-40
C
v12.0, v13.0, v14.0
GM-100
C
v9.0, v11.0
GM-150, GM-200
C
v3.0, v4.0, v5.0
GM-200
C
v2.0, v9.0
GM-200 Import / Export
A
v2.0, v9.0
GM-300
A
Firmware: 2.0, 3.08
GM-610
A
Firmware: 1.29
HF-150
C
v4.0
IN-40 A
C
v03.91, v05.90
Die AddIns für Geräte der Firma S.P.L. funktionieren nur für Geräte mit
den angegebenen Versionen der jeweiligen Firmware. Werden Ansteuerungen für Geräte mit neuerer Firmware benötigt, wenden Sie sich bitte direkt
an die Firma S.P.L.!
NeoSID NOVA mit DNI medSim 300
C
Baujahr 2002
TESTBOY
20
TESTBOY TV 455
B
fundamed
3.3. Liste aller unterstützten Geräte
Unfors Xi
C
Unfors Xi Platinum
C
Firmware: 5.05, Unterstützte Datenformate 1.1, 1.2, 1.3
ASCII-Import
D
ASCII-Export
D
Commandline
D
EMB
GTS
GEPI
-
-
-
21
3. Unterstützte Messgeräte
22
fundamed
4. Spezielle AddIns und
Erweiterungen
4.1. GEPI
Neben der eigentlichen Prüfung von Arbeitsmitteln liegt es auch in der Verantwortung des Prüfers ein passendes Intervall festzulegen nach dem Prüfungen zu
wiederholen sind. Das Prüntervall ist anhand der Gefährdungen, die durch die
Umgebung verursacht werden, zu bestimmen. Die Ermittlung des Prüntervalls
ist zu dokumentieren.
Das AddIn GEPI dient der Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe eines Katalogs
von Gefährdungen, die von der Arbeitsumgebung, den nutzenden Personen oder
weiteren Umständen mittel- und unmittelbar auf das Arbeitsmittel einwirken.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung durch GEPI ist die Ermittlung eines Grads der
Gefährdung, die 'Gefährdungsklasse'. Anhand der Gefährdungsklasse werden
Prüntervalle für Arbeitsmittel festgelegt.
4.2. Kommandozeile/Integration in fremde
Anwendungen
Das Erfassen und Verwalten von Prüfergebnissen ist nicht Selbstzweck, sondern
dient u. a. auch dem Facilitymanagement. Da fundamed sich hauptsächlich auf
das Prüfen konzentriert, ist es notwendig die Daten aus fundamed anderen Anwendungen zur Verfügung zu stellen bzw. den Zugri zu ermöglichen. Dazu können
beim Aufruf der Anwendung in der Kommandozeile Parameter zur Steuerung der
Anwendung und einiger AddIns übergeben werden. Zur Zeit erlauben dies die
AddIns Commandline, ExecSQL, ASCII-Import und ASCII-Export.
Insbesondere das AddIn Commandline dient der Integration von fundamed in
andere Anwendungen. Über diese Schnittstelle lässt sich fundamed vollständig
fernsteuern und so in eine fremde Anwendung einbinden, als ob fundamed
ein Teil von ihr ist. Dazu werden entweder über die Kommandozeile oder über
COM-Schnittstelle mit Hilfe einer DLL Befehle und Daten an die Anwendung
übergeben und an das AddIn Commandline zur Interpretation und Ausführung
durchgereicht (s. Abb. 4.1 auf der nächsten Seite). Auf sämtliche Daten besteht
voller Zugri. Es kann auch nur die Prüunktion mit der Verwendungsmöglichkeit
23
fundamed
4. Spezielle AddIns und Erweiterungen
von über 70 verschiedenen Messgeräten in einer fremden Anwendung verwendet
werden.
Abbildung 4.1.: Modell Test Equipment Server
Zum Beispiel kann der Arbeitsmitteldialog direkt nach dem Programmstart
mit
einem
bestimmten
Arbeitsmittel
zur
Bearbeitung
geönet
werden.
Ein
umfangreicheres Beispiel wäre der Aufruf eines bestimmten Arbeitsmittels aus
einer fremden Anwendung heraus, Durchführung der Prüfung und Übernahme
des Prüfberichts als PDF-Datei in die fremde Anwendung.
Durch die Entwicklung eines eigenen RFC-Servers als Windows-Dienst für das
AddIn Commandline, ist die gesamte Funktionaliät auch in SAP ERP über
ABAP verfügbar.
Die Kommunikation über das AddIn Commandline kann über zwei verschiedene
Arten erfolgen. Zum einen kann eine Parametersyntax auf Kommandozeilenebene
verwendet werden oder durch Skripte in XML.
4.3. Anlagenprüfung Basis/Multi
Die Erweiterung Anlagenprüfung dient zur Erfassung und Prüfung einer elektrischen Anlage bzw. Installation, z. B. in einem Gebäude. Die Anlage lässt
sich in einer übersichtlichen Baumstruktur darstellen. Je nach Variante bietet
dieser Zusatz unterschiedliche Funktionen. Die Variante Basis (auch als Kleiner
Elektro-Installationsbaum bezeichnet) ist kostenfreier Bestandteil von fundamed,
die Variante Multi (optional erhältlich und auch als Elektro-Installationsbaum
24
fundamed
4.3. Anlagenprüfung Basis/Multi
bezeichnet) muss zusätzlich erworben und lizenziert werden.
Die Variante Basis (kostenlos enthalten in allen Varianten von fundamed) - auch
Kleiner Elektro-Installationsbaum bezeichnet - beinhaltet folgende Funktionen:
•
Erfassung und Prüfung der Stromkreise
•
Erfassung und Prüfung der RCDs/FI-Schutzschalter
•
Erfassung und Prüfung der Verteiler
•
Erfassung und Prüfung der Betriebsmittel
•
Darstellung der Standorte in Baumstruktur
Die Variante Multi (optional erhältlich) - auch als Elektro-Installationsbaum bezeichnet - unterscheidet sich von der Variante Basis durch:
•
Erfassung und Prüfung des Blitzschutzsystems
•
Erfassung und Prüfung des Potenzialausgleichs
•
Erfassung und Prüfung von Verbrauchszählern
•
Erfassung und Prüfung der Notstromversorgung/Notstromkreise
•
Alle Spalten direkt in Baumansicht sicht- & editierbar
25
4. Spezielle AddIns und Erweiterungen
26
fundamed
5. Spezielles
5.1. Wartung der Datenbank
Auch bei modernen Datenbankanwendungen wie fundamed werden Sie nicht aus
der Verantwortung entlassen, für die Sicherheit Ihrer Daten zu sorgen.
In den erfassten Daten steckt unter Umständen jahrelange Arbeit. Seien Sie bitte
nicht leichtsinnig sondern sichern Sie regelmäÿig die verwendete Datenank.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, die Kontaktdaten
nden Sie in Kapitel 7.2 auf Seite 32.
5.2. Barcodeleser
Mit Hilfe geeigneter Barcode-Lesegeräte können zu prüfende Arbeitsmittel aus
der Arbeitsmittelliste ausgewählt und dessen Prüfung automatisch gestartet
werden.
Barcode-Leser, die an den PC angeschlossen werden können, verfügen über eine
eigene Software (Treiber), die Eingaben über Tastatur nachbilden. Die genaue
Vorgehensweise lesen Sie bitte in der Bedienungsanleitung des Barcodelesers nach.
Da in fundamed fast alle Funktionen über Tastenkürzel erreichbar sind, lassen sich
über Barcodes Funktionen aufrufen und Daten eingeben.
5.3. Transponderleser
Ähnlich wie mit einem Barcodeleser können mit Transpondern zu prüfende Arbeitsmittel identiziert und inventarisiert werden. Die entscheidenden Vorteile gegenüber Barcode sind aber:
•
Transponder sind fälschungssicher
•
Transponder sind verschleiÿfrei und witterungsfest
•
Transponder gibt es in vielen verschiedenen Formen für unterschiedlichste
Einsatzbedingungen und Anforderungen
Lassen Sie sich von uns beraten!
27
fundamed
5. Spezielles
5.4. Netzwerk / Client-Server-Architektur
Mit fundamed können Sie in einem Netzwerk arbeiten. Dazu muss auf einem Server das Datenbankmanagementsystem Firebird installiert werden und die Datenbankdatei von fundamed gespeichert sein. Nun können mehrere Anwender gleichzeitig über ein TCP/IP-Netzwerk auf die gleiche Datenbank zugreifen und mit
fundamed arbeiten.
5.5. Replikation - Verteilte Datenbanken
Sollen mehrere Techniker oder Filialen mit den selben Daten arbeiten und sind
die PCs nicht permanent über ein Netzwerk (LAN) miteinander verbunden,
spricht man von einer verteilten Datenbank. Um eine Datenbank zu verteilen und
wieder zusammenzuführen benötigt man die Replikation.
Die Replikation ermöglicht es, den gesamten Datenbestand einer Datenbank in
einer Zentrale allen Filialen ganz oder in Teilen zur Verfügung zu stellen und
die Änderungen der Daten in den Filialen wieder zu einer zentralen Datenbank
zusammenzuführen.
Abbildung 5.1.: Szenario der Replikation
Die Zentrale stellt für jede registrierte Filiale einen individuell denierten Teil
der Daten bereit, den die Filialen sich vom Server holen (Download) und in ihren
lokalen Datenbanken ihren Anwendern zur Verfügung stellen.
Nach der Bearbeitung und Aktualisierung der Daten in den Filialen, werden
nur die Änderungen am lokalen Datenbestand durch die Filialen an den Server
zurückgeschickt (Upload).
Die Zentrale führt alle hoch geladenen Änderungen der Filialen aus und führt
diese somit wieder zu einer einzigen zentralen Datenbank zusammen. Von dieser
aktualisierten Gesamtdatenbank der Zentrale werden nun wiederum individuell
denierten Teile der Daten für alle Filialen auf dem Server zum Download zur
Verfügung gestellt.
Über unseren Applikationsserver (MAS) stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur
Verfügung, lassen Sie sich von uns beraten!
28
6. Preise
Die hier angegebenen Preise vom 23. Juni 2015 sind grundsätzlich einen Monat
gültig und verlieren mit Erscheinen einer neuen Kundeninformation ihre Gültigkeit.
Alle Preise sind ohne MWSt. angegeben. Angebote sind freibleibend. Es gelten
unsere AGB (s. Anhang B.1 auf Seite 41).
a
fundamed 8 Enterprise
10070-0
Verwaltungslizenz
Weitere Arbeitsmittelkategorien
Replikator (10 Arbeitsplätze)
b
c
10070-3
1500,00 e
1400,00 e
505
400,00 e
000102-010 2800,00 e
Wörterbuchfunktion für Berichtsvorlagen
000100-001
Dialog-Designer
000100-002
MT-Data Import/Export
000100-003
MTECS Import/Export
000100-004
400,00 e
800,00 e
400,00 e
400,00 e
400,00 e
Messgeräte-AddIn, Gruppe E
800,00 e
Messgeräte-AddIn, Gruppe M
AddIn ASCII Import
008003
AddIn ASCII Export
008004
AddIn CommandLine
008013
AddIn ExecSQL
008008
AddIn XML Import
008006
AddIn XML Export
008007
400,00 e
400,00 e
400,00 e
400,00 e
400,00 e
400,00 e
a Der Preis beinhaltet den Berichtsdesigner und die Verwaltung von beliebig
vielen Kunden, ohne Messgeräte-AddIns.
b Feuerlöscher, Leitern und Tritte.
c Weitere Möglichkeiten und Preise auf Anfrage.
Eine Lizenz ist für eine Installation auf einen Arbeitsplatz gültig. Soll fundamed
auf mehreren Arbeitsplätzen (PCs und/oder Notebooks, Laptops usw.) eingesetzt
werden, ist für jeden Arbeitsplatz eine eigene Lizenz zu erwerben.
Achtung:
Bitte beachten Sie die tabellarische Produktübersicht ( 2.4 auf Seite 8)!
29
fundamed
6. Preise
6.1. Forschung & Lehre
Für den Einsatz von fundamed in der Ausbildung gibt es eine eigene Lizenz. Sie
gilt für die vollständige Ausstattung eines Schulungsraumes mit beliebig vielen
Arbeitsplätzen, beinhaltet alle Optionen und die Installation beliebiger AddIns.
Für diese Lizenz gibt es keinen ermäÿigten Upgrade-Preis.
fundamed
10050-1 250,00 e
6.2. Update- und Supportvertrag
Zusammen mit der Software wird immer auch ein Update- und Supportvertrag
angeboten. Bei Erwerb der Software ist der Update- und Supportvertrag immer
mit abzuschlieÿen.
6.3. Softwareschulungen
Die MEBEDO Akademie GmbH bietet verschiedene Schulungen bzw. Seminare
zur Software an. Allgemeine Schulungsangebote und Details zu den Inhalten
nden Sie auch auf unseren Seiten im Internet unter
http://www.mebedo.de.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte direkt mit der MEBEDO Akademie
GmbH in Verbindung.
6.4. Dienstleistungen
6.4.1. Anpassung oder Änderung von Berichtsvorlagen
Auf Anfrage. Wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne zum Thema
Berichtsvorlagen.
6.4.2. Dienstleistungen
Wir bieten diverse Dienstleistungen zu unseren Produkten an. Wenden Sie sich
bitte an uns, wir beraten Sie gerne.
6.4.3. Datenübernahme aus anderen Softwareprodukten
Wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne zum Thema Datenübernahme.
30
7. Hilfe bei Problemen
7.1. Informationsquellen
Informationen zu den Produkten und die aktuellsten Versionen nden Sie im Internet unter:
http://www.mebedo.de/
Bei Fragen, die nicht durch die Programmhilfe zu beantworten sind, wenden Sie
sich bitte an unser Online-Forum:
http://www.mebedo.de/forum
Sollten Ihre Fragen nicht durch unser Forum geklärt werden, können Sie sich auch
per EMail an uns wenden:
[email protected]
Bei Fragen, die den Kauf einer Lizenz betreen, wenden Sie sich bitte an:
MEBEDO GmbH
Züchnerstraÿe 8
D-56070 Koblenz
Tel:
+49 261 98838-111
Fax:
+49 261 98838-200
Internet: http://www.mebedo.de
E-Mail:
[email protected]
31
fundamed
7. Hilfe bei Problemen
7.2. Support-Hotline
Die Support-Hotline möchte Ihnen schnell und unkompliziert bei technischen
Problemen bei der Anwendung unserer Software helfen.
Dies beinhaltet keine Schulung über die Benutzung unserer Software per Telefon.
Zur Bedienung unserer Software ist eine Hilfe integriert und wir bieten Schulungen
an.
Achtung:
MEBEDO GmbH kann keinen Support für den Berichtsdesigner (Druckmodul) leisten. Bei Fragen benutzen Sie bitte die Hilfe im Berichtsdesigner oder das Forum.
+49 261 98838-222
Mo.-Do. 09:00 - 13:00
32
fundamed
7.3. Online Support
7.3. Online Support
Falls Sie über einen Internetzugang verfügen, können Mitarbeiter von MEBEDO
GmbH Ihnen bei Problemen mit fundamed direkt an Ihrem Computer helfen.
Dazu müssen Sie die Anwendung
uvnc-mebedo.exe
von der Installations-CD
starten und ein Mitarbeiter von MEBEDO GmbH kann über das Internet auf
Ihren PC zugreifen und fernsteuern. Mit Hilfe dieser Fernsteuerung und einer
gleichzeitigen Telefonverbindung kann nun Ihr Problem mit dem Mitarbeiter von
MEBEDO GmbH besprochen und gelöst werden.
Anleitung:
1. Legen Sie die Installations-CD von fundamed in das passende Laufwerk ein
und klicken Sie im Setup-Dialog auf die Taste
.
Support auf de CD im Ordner MEBEDO
uvnc-mebedo.exe durch einen Doppelklick.
2. Önen Sie den Unterordner
starten Sie das Programm
CD durchsuchen
und
3. Rufen Sie die Ihnen bekannte Support-Telefonnummer an teilen Sie dem
Mitarbeiter mit, dass Sie die
Fernsteuerungssoftware gestartet haben und
schildern Sie Ihr Problem.
4. Doppelklicken Sie in das Textfenster der Fernsteuerungssoftware um eine
Verbindung zu MEBEDO GmbH herzustellen, damit der Mitarbeiter Ihren
Computer über das Internet bedienen kann.
33
7. Hilfe bei Problemen
34
fundamed
8. FAQ
Die FAQ
1
ist die Liste der am häugsten gestellten Fragen, die das Produkt
fundamed betreen.
Wie kann ich...?
Haben Sie schon die Hilfe oder das Handbuch gelesen?
Im fundamed nden Sie über das Hauptmenü im Menüpunkt ?→Hilfe bereits Antworten auf die meisten Fragen. Bei vielen AddIns steht unter dem Menüpunkt
?→AddIns→AddIn-Name →Hilfe ebenfalls eine Hilfe zur Verfügung.
Die Lizenz lässt sich nicht eingeben, bzw. trotz Eingabe der
Lizenznummer bleibt die Taste Ok grau!
•
Groÿ- und Kleinschreibung beachten!
•
Haben Sie auch alle Lizenzen eingegeben? Es müssen die Lizenzen aller installierten AddIns angegeben werden!
•
Haben Sie die richtige Variante von fundamed zu Ihrer angeforderten Lizenz
installiert?
Wenn Sie fundamed installiert haben und Ihre Lizenz für fundatec ist, müssen
Sie fundamed deinstallieren und die zu Ihrer Lizenz passende Version neu
installieren!
•
Haben Sie die richtige Version von fundamed zu Ihrer angeforderten Lizenz
installiert?
Wenn Sie fundamed oder fundatec in der Version 3.0 installiert haben und
Ihre Lizenz für die Version 3.5 ist, müssen Sie die Software mit der richtigen
Versionsnummer neu installieren!
Wie bekomme ich die alte Datenbank in die neue Version?
In der Programmgruppe von fundamed (Start
die Anwendung
Datenbank-Konverter.
→Programme →fundamed) nden Sie
Starten Sie diese Anwendung und folgen
Sie den Instruktionen.
Was benötige ich um den PDA Handspring Visor einzusetzen?
Zum Betrieb des PDA mit fundamed benötigt man das Troll-AddIn (Kommunikation mit fundamed) und die PDA-Software eTroll(funktioniert auch ohne fundamed)
(s.
?? auf Seite ??).
1 FAQ: frequently asked questions
35
8. FAQ
fundamed
Mein Messgerät wird nicht in der Arbeitsmittelerkennung angezeigt!
Nicht alle Messgeräte bzw. AddIns verfügen über die automatische Erkennung.
Falls Ihr Messgerät bzw. das AddIn doch über diese Funktion verfügt, prüfen Sie
den Anschluss (s. nächste Frage).
Es ndet keine Kommunikation mit dem Messgerät statt!
Es kann mehrere Möglichkeiten geben, warum fundamed nicht mit dem Messgerät
kommunizieren kann:
•
Haben Sie das AddIn installiert (s. Hilfe zum AddIn)?
•
Haben Sie das richtige Anschlusskabel?
•
Prüfen Sie die Verbindungsstellen des Kabels zwischen Messgerät und PC.
•
Haben Sie im AddIn die richtige Schnittstelle eingestellt (s. Hilfe zum AddIn)?
36
A. Betriebssicherheitsverordnung
Argumentationshilfe über die Wichtigkeit fachgerechter Prüfung und der Verantwortung des Unternehmers bzw. seines Verantwortlichen.
Am 3. Oktober 2002 ist die 'Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der
Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und
über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)' vom 27. September 2002 (BGBl. I S.3777) in Kraft getreten.
Erläuterung: Diese Verordnung ist die neue Grundlage über die Prüfung und
Dokumentation elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen.
Ÿ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte
bei der Arbeit.
Ÿ 2 Begrisbestimmungen
(1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Arbeitsmittel,
Maschinen oder Anlagen...
Erläuterung: In Ÿ2 wird hier erstmalig der Ÿ2 des AMBV ergänzt. Arbeitsmittel
heiÿt somit alles, vom Kugelschreibern bis zur Fertigungsstraÿe,
sofern es vom Arbeitnehmer während der Arbeit benutzt wird.
(7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre
Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe beruiche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel
verfügt.
Erläuterung: Hier setzt die Berufsausbildung, Qualikation und die Weiterbil-
dung des Elektrikers an. Berufsfremde Personen dürfen also nicht
zur Prüfung eingesetzt werden. Nur ein Kurs (wie von verschiedenen Anbietern empfohlen) reicht somit zur vollen Übernahme der
Verantwortung (wichtig für den Auftraggeber!) nicht aus. Weiterhin
muss der den Prüfauftrag Übernehmende nachweisen können, dass
er auch die praktische Erfahrung hat, solche Prüfaufgaben wahrzunehmen.
37
A. Betriebssicherheitsverordnung
fundamed
Ÿ 3 Gefährdungsbeurteilung
(1) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung nach Ÿ 5 des Arbeitsschutzgesetzes ... (durchzuführen).
(3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen
Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen
müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln
zu beauftragen sind.
Achtung:
In der Gefährdungsbeurteilung hat zu stehen was und wie oft geprüft
werden muss. Hier ist Spielraum vorhanden, der aber mit Bedacht
genutzt werden muss. Absatz (3) besagt, dass der Arbeitgeber sich
darüber (schriftlich am besten) Gedanken manchen muss, was und wie
oft geprüft werden soll. Weiterhin muss sich der Arbeitgeber ebenfalls
darüber Gedanken machen, was für eine Befähigung die Personen,
welche die Prüfung durchführen sollen, haben muss! Hier kann nicht
gelten, dass der billigste Anbieter den Zuschlag bekommt, sondern
derjenige, der die Aufgabe auch durchführen kann. Wenn man bei
einem Angebot davon ausgehen kann oder auch nur der Verdacht
besteht, dass es für den Preis nicht ordnungsgemäÿ durchführbar ist,
kann man in den Bereich des Vorsatzes kommen. Hier kommt dann
im Schadensfall nicht mehr die Firmenhaftpicht zur Geltung.
Also: Die Haftung über die Prüfung kann nicht an jemanden delegiert werden, der nicht gemäÿ Ÿ 2 Abs. (7) befähigt ist oder wenn der
Verdacht besteht, dass eine ordnungsgemäÿe Prüfung (die Ÿ 3 Abs.(3)
entspricht) für das Geld nicht durchgeführt werden kann (vgl. Ÿ 26).
Die Argumentation, dass der Prüfer ja wissen muss, was er macht und
anbieten kann wie er will, ist mit absoluter Vorsicht zu genieÿen! Wenn
es um mögliche Personenschäden geht, die durch solch ein Verhalten
billigend in Kauf genommen werden, verstehen deutsche Gerichte sehr,
sehr wenig Spaÿ!
Ÿ 10 Prüfung der Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit
von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten
Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an
einem neuen Standort geprüft werden. ... Die Prüfung darf nur von hierzu
befähigten Personen durchgeführt werden.
(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel
entsprechend den nach Ÿ 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der
Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer auÿerordentlichen Überprüfung durch
38
fundamed
hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn auÿergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die
Sicherheit des Arbeitsmittels haben können. Auÿergewöhnliche Ereignisse im
Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder
Naturereignisse sein. ...
(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.
(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach Ÿ 3 genügen.
Erläuterung: Also egal wie und was, es muss immer geprüft werden! Der Ar-
beitgeber kann sich nicht herausreden oder aus der Verantwortung
ziehen. Ein Arbeitsmittel, das benutzt wird, unterliegt immer Schäden verursachenden Einüssen!
Ÿ 11 Aufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach Ÿ 10 aufzuzeichnen.
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch
am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über
einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten
Prüfung. Werden Arbeitsmittel, die Ÿ 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, auÿerhalb
des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung
der letzten Prüfung beizufügen.
Achtung:
Im Gegensatz zur DGUV Vorschrift 3 sagt der Gesetzgeber: Dokumentationspicht! Es reicht nicht ein Aufkleber am Prüing, es müssen
schriftliche Protokolle o.ä. sein. Empfehlung: 6 Jahre aufbewahren!
Ÿ 25 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des Ÿ 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen Ÿ 10 Abs. 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Arbeitsmittel
geprüft werden,
2. entgegen Ÿ 10 Abs. 2 Satz 1 ein Arbeitsmittel nicht oder nicht rechtzeitig
prüfen lässt oder
3. entgegen Ÿ 10 Abs. 2 Satz 2 ein Arbeitsmittel einer auÿerordentlichen
Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig unterzieht.
39
A. Betriebssicherheitsverordnung
fundamed
Ÿ 26 Straftaten
(1) Wer durch eine in Ÿ 25 Abs. 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder
Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach Ÿ 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.
(2) Wer eine in Ÿ 25 Abs. 3 bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder
durch eine solche Handlung Leben oder Gesundheit eines Anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach Ÿ 17 des Arbeitsmittelsicherheitsgesetzes strafbar.
40
B. Glossar
AddIn
Ein AddIn ist eine DLL (Dynamic Link Library) zur
Ansteuerung von Messgeräten durch den fundamed oder
es erweitert den fundamed um eine neue Funktion (s.
Kapitel 3 auf Seite 11)).
Funktionstester
→Tester
zur Prüfung von Funktionen des
→Prüings,
wie z.B. Druck, Alarmfunktionen, ... .
Installationstester
Tester zur Prüfung von Elektroinstallationen nach DIN
VDE 0100.
Maschinentester
Messgerät
Tester zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach DIN VDE
0113.
Ein Messgerät ist ein elektrisches oder elektronisches Arbeitsmittel zum Messen von physikalischen, insbesondere elektrischen Grössen. Im Zusammenhang mit dem
fundamed ist mit Messgerät immer ein
→Messmittel ge-
meint, das mit einem PC kommunizieren kann.
Messmittel
Ein
Messmittel
ist
eine
Vorrichtung
zum
Messen
von physikalischen, insbesondere elektrischen Grössen.
Messmittel sind zum Beispiel ein Zentimetermaÿ, ein
Maÿbecher oder eine Waage. Im elektrischen Bereich
sind Voltmeter und Amperemeter Messmittel.
Prüing
Ein zu prüfendes Arbeitsmittel oder eine zu prüfende
Maschine wird als Prüing bezeichnet.
Prüfmittel
Ein Prüfmittel ist ein
→Messmittel,
das für eine Mes-
sung verwendet wird und das Messergebnis anhand einer
Bedingung beurteilt.
Sicherheitstester →Tester
zur Prüfung der elektrische Sicherheit eines
→Prüings.
Tester
Z.B. nach DIN VDE 0701-0702, ... .
Ein Tester (→Prüfmittel) führt mit einem
→Prüing
Prüfungen durch.
B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
41
fundamed
B. Glossar
Allgemeine
Bestimmungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen
gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kauf-, Dienstleistungsund Werkverträgen einschlieÿlich Werklieferungsverträgen, (kurz - Vertragsgegenstand
- genannt) der Firma MEBEDO GmbH nachfolgend kurz MEBEDO genannt - an
Unternehmer im Sinne des BGB. Danach
sind Unternehmer natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruichen
Tätigkeit handeln.
Sie gelten ausschlieÿlich, entgegenstehende
oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt MEBEDO nicht an, es sein
denn, MEBEDO hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn MEBEDO in Kenntnis entgegenstehender oder
von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von MEBEDO abweichenden Bedingungen
des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Die in den schriftlichen Auftragsbestätigungen xierten Verkaufsbedingungen
werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
Für Lieferungen und Leistungen an Verbraucher i. S. d. BGB gelten diese Geschäftsbedingungen nicht. Mündliche Nebenabreden,
Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung von MEBEDO. Dies gilt auch
für die Abweichung von dieser Schriftformklausel.
Vertragsabschluss
Die Angebote von MEBEDO sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt
mit schriftlicher Auftragsbestätigung von
MEBEDO, im Übrigen mit Lieferung oder
dem Beginn der Ausführung des Auftrages
42
durch MEBEDO zustande.
Leistungen der
MEBEDO
Eigenschaften, Einsatz- und Abrufbedingungen der Software, Datenbanken und den
anderen Leistungen ergeben sich aus der
jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der
Benutzerdokumentation. Das Vorhandensein der darin beschriebenen Leistungsmerkmale wird von MEBEDO nicht garantiert.
Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschlieÿlich durch die Erstellung einer gesonderten und schriftlich erteilten Garantieerklärung. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. MEBEDO ist zur Teilleistung berechtigt. MEBEDO erstellt und überlässt Kunden Software. Gegenstand von Service- und anderen
Dienstleistungen ist nur die vereinbarte Tätigkeit, nicht der Erfolg, es sei denn, es
wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart.
Preise und
Zahlungsbedingungen,
Eigentumsvorbehalt
Die Preise enthalten nicht die Datenübertragungskosten, die durch Dritte anfallen. Die
Lieferung des Lizenzcodes (Freischaltcodes)
der Software erfolgt nach Zahlungseingang
bei MEBEDO. Jede Zahlung hat innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch 30 Tage nach Inanspruchnahme der Leistung von MEBEDO jeweils
ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Überweisungen aus dem Ausland gelten erst
nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem
Konto von MEBEDO als Zahlung. Provisionen, Courtage, Konvertierungsentgel-
fundamed
B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
te, Bearbeitungsgebühren und anderweitige
Bankgebühren und Auslagen des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist MEBEDO
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, es sei
denn, der Kunde weist einen niedrigeren
Schaden nach.
Bei Zahlungsverzug oder bei einem anderen
vom Kunden zu vertretenden, vertragswidrigen Verhalten, ist MEBEDO berechtigt,
nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen
Frist die Einräumung der Nutzungsrechte
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, die
gelieferte Software herauszuverlangen oder
den Zugang des Kunden zur Datenbank zu
sperren, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde ist zum Löschen der Software
auf seiner Hardware und zur Herausgabe der
Software und des Lizenzcodes (Freischaltcodes) verpichtet.
Die Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MEBEDO anerkannt worden sind. Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEBEDO. Der Kunde
ist zur Weiterveräuÿerung nur im normalen
Geschäftsgang berechtigt. Im Falle der Weiterveräuÿerung wird die Forderung gegen
den Erwerber bis zur Höhe der Forderung
von MEBEDO bereits jetzt an MEBEDO
abgetreten. Eine Verarbeitung der Ware mit
anderen erfolgt für MEBEDO als Hersteller. Wird die Ware mit anderen verarbeitet
oder vermischt, erwirbt MEBEDO Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes seiner Ware zum Wert der anderen
Waren.
Gewährleistung
Nach dem Stand der Technik ist es nicht
möglich, Software so zu gestalten, dass sie
in allen Anwendungen und Kombinationen
und unter allen Bedingungen vollständig
fehlerfrei arbeitet. Dies gilt insbesondere
in Verwendung mit verschiedenen Hardware
und Betriebssystemkomponenten. Gegenstand des Vertrages ist daher stets nur die
Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Das
Programm wird von MEBEDO nach dem
Stand der Technik getestet und auf seine
allgemeine Tauglichkeit regelmäÿig geprüft.
MEBEDO weist darauf hin, dass jeder Vertragspartner im Rahmen seiner Schadensminderungspicht insbesondere für regelmäÿige Sicherung seiner Daten auf geeignete
Sicherungsmedien zu sorgen hat.
Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen
Beschreibungen und Prospekten über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maÿe und
Gewichte, Spezikationen usw. des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie
sind als annähernd zu betrachten und keine
zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen
als Maÿstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn,
dass eine ausdrückliche Zusicherung oder
Beschaenheitsgarantie gegeben ist.
Soweit ein von MEBEDO zu vertretender
Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt,
ist MEBEDO nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung durch
MEBEDO fehl, ist sie dem Auftraggeber
unzumutbar oder zeigt MEBEDO dem Auftraggeber binnen 14 Tage nach Erhalt der
Mängelrüge an, dass sie eine Nacherfüllung
nicht vornimmt, so kann der Auftraggeber
- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder
den Vertragspreis mindern. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechtsoder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiteter Nacherfüllung Scha-
43
B. Glossar
densersatz, verbleibt die mangelhafte Sache
beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf
die Dierenz zwischen Vertragspreis und
Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt
nicht, wenn MEBEDO die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Der Auftraggeber ist entsprechend Ÿ 377
HGB bei allen Lieferungen und Leistungen
der MEBEDO zur unverzüglichen Untersuchung und ebenso unverzüglichen Rüge von
Mängeln der Lieferungen und Leistungen
von MEBEDO verpichtet. Verletzt der Auftraggeber diese Pichten, sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen. Gewährleistungsverpichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber
einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat
aufnehmen lassen, der Auftraggeber trotz
Auorderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, die
Lieferung unsachgemäÿ behandelt hat, der
Vertragsgegenstand in einer von MEBEDO
nicht genehmigten Weise verändert worden
sind oder der Auftraggeber die Vorschriften über die Behandlung und Pege (z. B.
Anleitung) nicht befolgt hat. Eine Gewährleistungspicht von MEBEDO entfällt auch
bei Einsatz der Software oder Nutzung des
Datenbankangebotes in einer anderen als
der vorgesehenen Hardware oder Softwareumgebung.
Der Gewährleistung der MEBEDO unterliegt
bei Softwareüberlassung oder Programmierdienstleistungen lediglich das letzte dem
Auftraggeber überlassene Update. Soweit
der Auftraggeber keine Updates bezieht, gewährleistet die MEBEDO die Mangelfreiheit
der dem Auftraggeber überlassenen Fassung
des Softwareproduktes.
Fehlfunktionen aufgrund der Nichtbeachtung der geltenden Systemvoraussetzungen, insbesondere der Nutzung der Software auf einer Hardware, die nicht den von
der MEBEDO angegebenen jeweiligen aktuellen Mindestvoraussetzungen entspricht,
stellen keine Mängel dar. Tritt ein Mangel an
der Software auf, ist der Auftraggeber ver-
44
fundamed
pichtet, diesen entsprechend Ÿ 377 HGB
unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei
Wochen nach Kenntniserlangung schriftlich
mitzuteilen. Im Rahmen der schriftlichen
Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben,
dass eine Überprüfung des Mangels unter Ausschluss eines Bedienfehlers für die
MEBEDO möglich ist. Bei der Lokalisierung und Behebung eines Mangels hat der
Auftraggeber die MEBEDO in zumutbarem
Rahmen kostenlos zu unterstützen, insbesondere durch genaue Mängel- und Systembeschreibungen, ggf. durch Überlassung
von Daten oder durch Zutrittgewährung zur
Hardware. Die MEBEDO ist berechtigt, bis
zur Lieferung eines entsprechenden Updates
eine vorläuge Nachbesserung dadurch zu
leisten, dass sie dem Auftraggeber Möglichkeiten und Verfahren erläutert, den Mangel oder seine Auswirkungen zu umgehen.
Dies gilt nicht, wenn die Umgehung für den
Auftraggeber unzumutbar ist. Dauern die
Maÿnahmen der vorläugen Nachbesserung
länger als 30 Tage, so gilt der erste Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.
Dem Auftraggeber stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst oder
Dritte die Software verändert haben, es sei
denn, der Auftraggeber weist nach, dass die
Änderungen der Software die Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschweren
oder behindern. Der Anspruch auf Selbstvornahme des Auftraggebers nach Ÿ 637 BGB
ist ausgeschlossen. Den Auftraggeber trit
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Untersuchung und der Mängelrüge.
Vorgaben und Zulieferungen (auch Datenträger und Datenübertragungen) seitens des
Auftraggebers oder eines von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspicht von MEBEDO. Dies gilt nicht
für oensichtlich nicht verarbeitungsfähige
oder nicht lesbare Daten oder Vorgaben, die
oensichtlich fehlerbehaftet sind. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor
fundamed
B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Übersendung jeweils dem aktuellen Stand
der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Datensicherung
erfolgt bei MEBEDO nicht, MEBEDO ist
jedoch berechtigt, eine Kopie der Daten anzufertigen und vertraulich aufzubewahren.
Etwaige Rechte des Auftraggebers aus ŸŸ
478, 479 BGB bleiben unberührt.
Haftung
MEBEDO haftet nur bei eigener grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist
die persönliche Haftung dieser gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber
dem Auftraggeber nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gegeben. Die Haftung von MEBEDO und ihrer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber
dem Auftraggeber ist im Fall leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Für
die Wiederbeschaung von Daten haftet
MEBEDO nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäÿer Datenverarbeitung aus
Datenbeständen, die in maschinenlesbarer
Form bereitgestellt werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei einer Haftung wegen übernommener Garantie, übernommenen Beschaungsrisikos, Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspichten. Wesentliche Vertragspichten sind die Verpichtungen, deren Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäÿ ŸŸ 280,
281, 283 oder 311a BGB führt.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
gegen MEBEDO, deren gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen wegen
Verletzung wesentlicher Vertragspichten
sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, übernom-
mener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisikos oder Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird.
MEBEDO haftet nicht für die Richtigkeit
von Messergebnissen, da diese von den
Messgeräten übernommen werden. Ebenso haftet MEBEDO nicht für die Richtigkeit
korrekt angewendeter Prüfvorschriften.
Weiterhin haftet MEBEDO für Schäden an
Messgeräten, mit denen geprüft wurde, oder
für Schäden an zu messenden Geräten, die
infolge einer Prüfung entstanden sind, nur
bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pichtverletzung der MEBEDO.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Auftraggebers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zusätzliche
Bedingungen für
Software und Nutzung
von Datenbanken
Software wird in ihrer jeweils letzten gültigen und von MEBEDO für den Vertrieb
freigegebenen Version geliefert. Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang.
Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem
Stand der Technik Fehler der Software und
dem dazu gehörigen sonstigen Material
nicht ausgeschlossen werden kann. MEBEDO stellt dem Kunden jedoch eine Software
zur Verfügung, die die Nutzung der in der
mitgelieferten Bedienungsanleitung angegebenen Funktionen erlaubt.
Modikationen und Erweiterungen der Software, sowie deren Installation, Softwarepege und sonstige Unterstützungen gehören
nicht zu dem Leistungsumfang, sofern nicht
ausdrücklich anderes vereinbart.
Soweit MEBEDO für den Kunden Software individuell erstellt oder implementiert, ist
der Kunde verpichtet, diese schriftlich abzunehmen. Ÿ 640 BGB gilt entsprechend.
45
B. Glossar
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Übergabe MEBEDO Fehler schriftlich mitgeteilt hat.
Die dem Kunden von MEBEDO überlassene
Software und die Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt.
MEBEDO räumt dem Kunden ein einfaches,
nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die überlassene Software
oder die Datenbank zu nutzen. Das Nutzungsrecht bei Überlassung der Software
auf Zeit und beim Datenbankangebot ist
auf die Vertragsdauer beschränkt.
Nutzung ist das Ablaufen lassen bzw. Benutzen der Software bzw. das Abrufen von
Daten aus der Datenbank auf einem Computerarbeitsplatz des Kunden, sofern nicht
ausdrücklich anderes vereinbart. Als Computerarbeitsplatz zählt auch ein Computer
oder Laptop oder PDA (Persönlicher Digitaler Assistent) oder sonstiges Datenverarbeitungsgerät eines Kunden, der diesen zur
Nutzung der Datenbank bzw. zum Ablaufen der Software zu Hause oder unterwegs
nutzt. Die Nutzung umfasst das Einspielen der Software oder der Daten in den
Arbeitsspeicher und/oder in einen Festspeicher des Computers des Kunden.
Der Kunde erhält das Nutzungsrecht unter
der aufschiebenden und auösenden Bedingung der rechtzeitigen und vollständigen
Zahlung der vereinbarten Gebühren. Dies
bedeutet, dass der Kunde, sobald und solange er die vereinbarten Gebühren nicht
vollständig bezahlt, die Software oder die
Datenbank nicht nutzen darf. Der Kunde
ist berechtigt, die Software und die Datenbestände im Rahmen der vertragsgemäÿen
Nutzung zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen.
Ein Recht des Kunden zur Übersetzung, Bearbeitung oder anderen Umarbeitung von
Software kommt nur bei eigens für den
Kunden entwickelten und alleine ihm überlassenen Programmen (Individualsoftware)
in Betracht und bedarf stets ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung. Das Recht des
Kunden zur Dekompilierung gem. Ÿ 69e des
46
fundamed
Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt.
Der Kunde darf Softwarelizenzen, die ihm
auf Dauer übertragenen wurden, einschlieÿlich der Nutzungsrechte daran, nur mit Zustimmung von MEBEDO auf einen Dritten
übertragen. Voraussetzung für eine solche
Zustimmung ist, dass der Dritte sich schriftlich mit den in diesem Abschnitt enthaltenen
Nutzungsregelungen einverstanden erklärt,
dass der Kunde dem Dritten sämtliche Originaldatenträger, auf denen sich die Software
bendet, einschlieÿlich Dokumentationen,
sowie sämtliche Sicherungskopien übergibt
und dies MEBEDO gegenüber nachweist.
Soweit eine Übergabe nicht möglich ist,
wird er statt dessen die Sicherungskopien
vernichten. Im Übrigen darf der Kunde die
Softwarelizenz nicht verbreiten. Nach der
Weitergabe ist der Kunde nicht mehr zur
Nutzung berechtigt.
Daten, die der Kunde im Rahmen des Zugris auf die Datenbank erhält, dienen der
eigenen Information des Kunden. Der Kunde
darf die Daten nur zu den vertraglich vorgesehen Zwecken nutzen. Er darf insbesondere
die Daten nicht an Dritte weiterleiten, der
Öentlichkeit zur Verfügung stellen oder
zum Aufbau oder Betrieb eines Informationsdienstes nutzen.
Der Kunde ist verpichtet, den unbefugten Zugri Dritter auf die Software und
die Datenbestände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Im Übrigen gewährt
MEBEDO dem Kunden keine Urheber- und
sonstigen Schutzrechte.
Verjährung von
Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüchen;
Ausschlussfrist
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren in sechs Monaten. Dies
gilt nicht, soweit MEBEDO Vorsatz oder
fundamed
B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
Falle von MEBEDO zurechenbaren Körperund Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Auftraggebers.
Für überlassene Software beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, die
MEBEDO hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder im Einzelfall eine Garantie
für die Beschaenheit der Software übernommen.
Werden Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht und von
MEBEDO abgelehnt, so müssen sie innerhalb von sechs Monaten nach schriftlicher
Ablehnung klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Beweissicherungsverfahren wurde eingeleitet.
Datenschutz
Der Auftraggeber wird gemäÿ Ÿ 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hingewiesen, dass seine Daten von MEBEDO
gespeichert werden. Die Verarbeitung der
Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Zusätzliche
Bedingungen für
Schulungs- und
Trainingsleistungen
Eine Absage bestätigter Termine für Schulungen und Trainings durch den Auftraggeber ist bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage
von acht Wochen bis zu drei Wochen vor
dem geplanten Beginn einer Schulung/eines
Trainings durch den Auftraggeber ohne eine
neue Terminfestlegung sind an MEBEDO
50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Bei einer Absage in einem Zeitraum von
weniger als drei Wochen vor dem geplanten
Beginn eines Trainings durch den Auftraggeber ohne eine neue Terminfestlegung sind
an MEBEDO 75% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Sämtliche MEBEDO durch
eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber entstehenden und/oder nicht mehr
vermeidbaren Kosten wird der Auftraggeber
an MEBEDO gegen Nachweis erstatten.
Nebenbestimmungen
Es gilt ausschlieÿlich deutsches Recht unter
Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn
der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz
von MEBEDO, hilfsweise die Versandstation. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz
von MEBEDO.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaueuten einschlieÿlich Wechselund Scheckforderungen ist ausschlieÿlicher
Gerichtsstand der Sitz von MEBEDO in Koblenz.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte
sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die
im Rahmen des rechtlich möglichen dem am
nächsten kommt, was die Parteien gewollt
haben oder, hätten sie den Punkt bedacht,
gewollt haben würden.
47
B. Glossar
Stand: März 2013
48
fundamed
C. Anhang
49
C. Anhang
50
fundamed
fundamed
C.1. Lizenzanforderung
fundamed
C.1. Lizenzanforderung fundamed
Die Software ist ohne Lizenz 30 Tage nach der Installation nutzbar. Innerhalb dieser Frist
müssen Sie die Software lizensieren. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der MEBEDO GmbH. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden
Sie es bitte an die folgende Adresse:
MEBEDO GmbH
Züchnerstraÿe 8
D-56070 Koblenz
Fax: +49 261 98838-200
Angaben zum Lizenznehmer
Firma
Anwender-Name
Straÿe
PLZ Ort
Land
Telefon
Fax
EMail
Versions-Nr.
Gewünschte
Messgeräte-Treiber
(AddIns)
Angaben zum Software-Kauf
Verkäufer
Rechnungs-Nr. und Datum
Lizenztyp
Voll-Lizenz
Schul-Lizenz
Datum, Unterschrift
51
C. Anhang
fundamed
Erläuterungen zur Lizenzanforderung
Angaben zum Lizenznehmer
Hervorgehobene Angaben sind unbedingt für das Erzeugen einer Lizenznummer
erforderlich. Achten Sie bitte auf die Groÿ- und Kleinschreibung! Alle anderen Angaben
sind für die Zustellung der Lizenz oder unseren Service notwendig.
Achtung: Für nachträgliche Änderungen der Angaben müssen wir je nach Aufwand
eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50,00 e erheben!
Firma
Vollständiger Name der Firma, der die Lizenz gehört.
Anwender-Name Der Name des Besitzers oder des Hauptbenutzers der Software. Sie
können auch eine exakte Bezeichnung des Arbeitsplatzes angeben.
Diese Angaben sind besonders in Firmen mit mehreren erworbenen
Lizenzen wichtig.
Straÿe
Vollständiger Straÿenname mit Hausnummer. Die Adresse ist unbedingt notwendig, da die Lizenz nur per Brief verschickt wird.
PLZ Ort
Postleitzahl und Ortsname.
Land
Internationaler Name des Landes.
Telefon
Wenn Sie bei eventuellen Rückfragen möglichst schnell erreicht werden wollen, geben Sie bitte Ihre vollständige Telefonnummer an.
Fax
Ihre vollständige Faxnummer, falls Sie nicht über EMail verfügen
sollten.
EMail
Wenn Sie uns Ihre EMail nennen, können wir Sie schnell und einfach
über Updates informieren.
Versions-Nr.
Tragen Sie die Versionsnummer bitte hier ein, damit wir sicherstellen können, dass Sie auch die aktuellste Version lizensieren. Sie nden die Versionsnummer auf der CD oder im Hauptmenü unter dem
Menüpunkt ? → Info.
Optionen
Geben Sie bitte an, ob Sie mit fundamed die Arbeitsmittel von bis
zu 10 Kunden oder eine unbegrenzte Anzahl von Kunden verwalten
wollen. Sie können fundamed auch ohne AddIns bekommen, falls Sie
fundamed nur zum Anzeigen und Ausdrucken vorhandener Prüfprotokolle nutzen wollen.
Messgeräte-Treiber AddIns dienen der Ansteuerung von Messgeräten oder bieten zusätzliche Funktionen. Geben Sie also bitte die Messgeräte an, die
Sie einsetzen wollen. Im Grundpreis sind keine Lizenzen für AddIns
enthalten. Die verfügbaren AddIns mit ihren genauen Bezeichnungen nden Sie in der nachfolgenden Liste oder im Internet unter
http://www.mebedo.de.
Angaben zum Software-Kauf
Wenn Sie die Software bereits gekauft haben, benötigen wir für die schnelle Bearbeitung
mit Rechnung die Angaben zum Kauf der Software. Sollten Sie die Software noch nicht
gekauft haben, sind keine Angaben notwendig.
Verkäufer
Vollständiger Name Ihrer Bezugsquelle.
Rechnungs-Nr. und Datum Vollständige Nummer der Rechnung und Datum der Rechnung.
Lizenztyp
Kreuzen Sie bitte an, ob Sie eine Vollversion oder eine vergünstigte Schulversion gekauft haben.
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