Prüfen und Dokumentieren von Medizingeräten Kundeninformation
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Prüfen und Dokumentieren von Medizingeräten Kundeninformation Stand: 23. Juni 2015 c 2004, ⃝ MEBEDO GmbH MEBEDO GmbH Züchnerstraÿe 8 D-56070 Koblenz Tel: +49 261 98838-111 Fax: +49 261 98838-200 Internet: http://www.mebedo.de E-Mail: [email protected] Dieses Dokument wurde mit gröÿter Sorgfalt erarbeitet. MEBEDO GmbH und der Autor können jedoch für eventuell verbliebene Fehler und deren Folgen weder eine juristische noch sonst irgendeine Haftung übernehmen. Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben ausschlieÿlich MEBEDO GmbH vorbehalten. Kein Teil des Handbuchs darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung MEBEDO GmbH in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrolm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine für Maschinen verwendbare Sprache übertragen werden. Letzteres gilt insbesondere für Datenverarbeitungsanlagen. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk und Fernsehen sind MEBEDO GmbH vorbehalten. Die in diesem Dokument erwähnten Softwarebezeichnungen sind zumeist auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 2. Produktbeschreibung 3 2.1. fundamed . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2.2. Netzwerk und Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.3. Neu mit der Version 8 4 2.4. Tabellarische Produktübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Unterstützte Messgeräte 8 11 3.1. Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.2. AddIn-Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.3. Liste aller unterstützten Geräte 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Spezielle AddIns und Erweiterungen 23 4.1. GEPI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 4.2. Kommandozeile/Integration in fremde Anwendungen . . . . . . . 23 4.3. Anlagenprüfung Basis/Multi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5. Spezielles 27 5.1. Wartung der Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.2. Barcodeleser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.3. Transponderleser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.4. Netzwerk / Client-Server-Architektur . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5.5. Replikation - Verteilte Datenbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6. Preise 29 6.1. Forschung & Lehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 6.2. Update- und Supportvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 6.3. Softwareschulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 6.4. Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 7. Hilfe bei Problemen 31 7.1. Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 7.2. Support-Hotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 7.3. Online Support 33 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. FAQ 35 A. Betriebssicherheitsverordnung 37 iii B. Glossar B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) . . . . . . . . . . . . . . C. Anhang C.1. Lizenzanforderung fundamed . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iv 41 41 49 51 1. Allgemeines Mit fundamed erhalten Sie die Messsoftware zur Ansteuerung von Funktions- und Sicherheitstestern für Medizingerät. fundamed wird Ihre Arbeit nicht nur erheblich vereinfachen, sondern erstellt Ihnen Ihre Dokumentationen exakt nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). • Vorteile von fundamed • Alle gängigen dertechnologie Messgeräte bekannten Hersteller Mehrere Messgeräte können gleichzeitig zur Prüfung eines Medizingeräts eingesetzt werden. • Automatische Prüfung der Medizingerät. • tomatisch geprüft werden. • Zukunftssicherheit • Anpassung und Aktualisierung der Prüfberichte. • Erstellung individueller Abfragen und Prüfberichte mit eigenem Firmenlogo. Automatische Erstellung normgerechter Prüfberichte. • Arbeits- identiziert, inventarisiert und au- lassen sich mit fundamed ansteuern. • können mittel berührungsfrei elektronisch (Funktions- und Sicherheitstester) der Durch den Einsatz der Transpon- • Durch die AddIn-Technologie Eine einheitliche Benutzeroberä- kann fundamed um beliebige Funk- che zur Steuerung verschiedens- tionen ter Messgeräte erspart Kosten und steuerbare Messgerät eingebunden Zeit für die Schulung und Einar- werden. beitung der Anwender. Sie Normgerechte Prüfungen alle verwendeten Arbeitsmittel, Prüfberichte, den Zustand der Ar- dem AddIn- selbst AddIns sen. nung. tars, d.h. exakte Übersicht über an- len Anforderungen entwickeln las- setzes und deren Betreiberverord- Transparenz des gesamten Inven- mit jedes GmbH AddIns nach Ihren speziel- achtung des Medizinproduktege- • und erstellen oder von der MEBEDO intelligente Prüfschritte unter Be- Uneingeschränkt netzwerkfähig. können Development-Kit durch • erweitert • 32bit Software für Microsoft Windows-Plattformen. • Zukunftssicher durch objektorientierte Programmierung in C++. • Oene Schnittstellen zur funktio- beitsmittel, Wartungs- und Repa- nalen Erweiterung oder Einbin- raturaufwand. dung in gröÿere Softwaresysteme. 1 fundamed 1. Allgemeines • Daten-Schnittstellen • veranstaltungen. Messgeräte verschiedener Hersteller können mit PDAs mit PalmOS den angesteuert PDA werden. werden die Schulungen und Weiterbildungs- • Über Anpassung der Software oder von AddIns an kundenspezische An- Messun- forderungen. gen gestartet, die Messergebnisse aus den Messgeräten automatisch übernommen und später an fundamed übergeben. Systemvoraussetzungen • Microsoft Windows 2000 (aktuelles SP), • Barcode lesen mit PDAs Microsoft Windows XP Prof. (ak- unter tuelles SP), PalmOS. Microsoft Windows Vista (aktuel- • Im-/Export ten zu allen Facility les SP), bekann- Microsoft Windows 7 (aktuelles Management- SP) Programmen und Anwendungen. (z.B. ADMETOS, Mtecs, MT- Data) • • 32 Bit (x86) oder 64 Bit (x64) Import beliebiger Daten im • ASCII-Format. Service 16 GB verfügbarer Festplatten- speicher (32-Bit) oder 20 GB (64Bit) Auf Wunsch kann ein War- tungsvertrag über Updates, neue • DirectX 9-Grakgerät mit Arbeitsmittel-Ansteuerungen WDDM 1.0- oder höherem Trei- (AddIn) und sämtliche zu aktua- ber (Auösung min. 1024 x 768 lisierende Pixel) Prüfvorschriften schlossen werden. 2 1 GB RAM (32-Bit) oder 2 GB RAM (64-Bit) • • 1-GHz-Prozessor oder höher mit abge- 2. Produktbeschreibung 2.1. fundamed Die immer komplexer werdenden Kontrollen medizinischer und der Arbeitsmittel und Produktionsabläufe, sowie die damit verbundene Dokumentation verlangt besondere Sorgfalt und erfordert ein Messequipment. Dieses Equipment wird in der Praxis aus verschiedenen, auf dem Markt bendlichen Messgeräten unterschiedlichster Hersteller zusammengestellt. Derzeit liefert jeder Hersteller eine eigens für seine Mess- und Prüfmittel entwickelte Software, mit der Konsequenz, dass sich die Anwender mit hohem Zeitaufwand in die jeweiligen Programme einarbeiten müssen. Mit fundamed können zur Zeit bereits über 90 Mess- und Prüfmitteln verschiedener Hersteller angesteuert werden (s. Tabelle 3.3 auf Seite 13). Vorteile: • Die Software steuert die Messung oder Kalibrierung automatisch und erstellt einen kompletten Prüfbericht. • Alle Prüfvorschriften sind frei editierbar. • Jedes Messgerät kann durch einen Gerätetreiber, welchen Sie auch selbst erstellen können, eingebunden werden (s. Kapitel 3 auf Seite 11). • Verschiedene Messgeräte können gleichzeitig zu Messungen an einem Arbeitsmittel oder innerhalb eines Produktionsablaufes einsetzt werden. • Die gleichzeitige Inventarisierung erspart Ihnen zusätzlichen Aufwand. • Prüfberichte können individuell angepasst werden (z.B. mit Firmenlogo). • Transparenz des gesamten Inventars, damit eine exakte Übersicht über alle verwendeten Arbeitsmittel und Prüfberichte, über deren Zustand, Wartungsaufwand und Reparaturaufwand. • Uneingeschränkt netzwerkfähig. (Client-Server-Architektur, s. Abschnitt 5.4 auf Seite 28). • Verwendung einer verteilten Datenbank. (Replikation, s. Abschnitt 5.5 auf Seite 28). 3 2. Produktbeschreibung Fazit: fundamed Sie sparen Geld, da Sie nur noch eine Software für alle Messgeräte benötigen. Sie ersparen sich Schulungsaufwand, gewinnen Transparenz über Zustand, Standort, Prüfer, Prüfdatum, Kostenstelle etc. Sie erhalten ein Qualitätssicherungs-Werkzeug für ISO sichere Dokumentationen. 2.2. Netzwerk und Datenbank Die Anwendung stellt drei unterschiedliche Methoden zur Verfügung um auf ihre Datenbank zuzugreifen: Zugri über Netzwerk: Die Datenbank bendet sich auf einem anderen Rechner und mehrere Anwender können von verschiedenen Rechnern auf die Datenbank zugreifen. Folgende Netzwerkprotokolle werden unterstützt: TCP/IP und NetBEUI. Für diesen Zugri auf die Datenbank über das Netzwerk benötigen Sie für jeden Arbeitsplatz eine Lizenzerweiterung (siehe C.1 auf Seite 51). Lokaler Zugri: Die Datenbank bendet sich auf dem selben Rechner wie die Anwendung. Ein Netzwerkzugri ist nicht möglich, aber durch mehrfachen Start der Anwendung kann auf dieselbe Datenbank zugegrien werden, um mehrere Prüinge zur selben Zeit zu prüfen. Lokaler Zugri über eingebetteten Datenbankzugri: Die Datenbank bendet sich auf dem selben Rechner wie die Anwendung. Ein Netzwerkzugri ist nicht möglich und mehrere Anwendungen können nicht zur selben Zeit auf dieselbe Datenbank zugreifen. Der Datenbankzugri ist in die Installation der Anwendung integriert und muss nicht extra installiert werden. 2.3. Neu mit der Version 8 2.3.1. Formulare Der neue Bereich der Formulare bietet Ihnen die Möglichkeit beliebig gestaltbare Eingabemasken zu erstellen. Diese können eigenständig genutzt und auch in andere Bereiche der Software, wie z. B. Arbeitsmittel oder Personal, integriert werden. Somit können diese Formulare auch Bestandteil einer Prüfung sein, oder lassen sich als Checkliste für Tätigkeiten und Arbeitsanweisungen darstellen. Durch diese Funktion erhält fundamed einen vollkommen neuen Stellenwert für Ihre Organisationsstruktur und unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen. 4 fundamed 2.3. Neu mit der Version 8 2.3.2. Schutzstatus Durch verschiedene Parameter in unserer Software kann die Rechtssicherheit der erstellten Prüfberichte erhöht werden. Durch Optionen wie geschützter Prüfbericht oder die passwortgeschützte Anmeldung des Prüfers (Benutzerrechte-Verwaltung) wird nun grasch die Sicherheit, und somit auch die Veränderbarkeit, des Prüfberichts visualisiert und dokumentiert. Der Status wird durch das Schlosssymbol in der Prüfberichtsübersicht dargestellt und erscheint auch auf jedem Prüfbericht. 2.3.3. Momentaufnahme Die neue Funktion der Momentaufnahme wurde im Zusammenhang mit dem Schutzstatus eingeführt und spielt hier eine zentrale Rolle. Alle Daten zum Zeitpunkt der Prüfung können nun festgehalten und dauerhaft gespeichert werden. Somit können, unabhängig von späteren Änderungen wie beispielsweise einem Standortwechsel, jederzeit die alten Prüfberichte mit den Stammdaten zum jeweiligen Zeitpunkt erstellt werden. 2.3.4. Ausmustern Ein Arbeitsmittel kann nun in fundamed sehr einfach ausgemustert werden. Mit Hilfe der neuen Taste Ausmustern im Arbeitsmitteldialog wird nun das aktuelle Datum als Ausmusterungsdatum erfasst und alle weiteren Termine werden gelöscht. Dadurch gibt es keine Fälligkeiten und Erinnerungen mehr für die Arbeitsmittel (rote Kennzeichnung). Zudem werden ausgemusterte Arbeitsmittel in der Tabelle mit einer grauen Schriftfarbe oder vom Benutzer frei wählbaren Farbkombination gekennzeichnet. 2.3.5. Alle Filter aufheben Bisher mussten einzelne Filterbedingungen immer separat, oder als gesamtes über das Menü Filtern→Alle Filter aufheben zurückgesetzt werden. Das Aufheben aller gesetzten Filter ist nun mit einem einzigen Knopfdruck, über ein Icon in der Navigationsleiste, oder einem Tastenkürzel möglich. Dies steigert Ihre Ezienz bei der Arbeit mit fundamed. 5 fundamed 2. Produktbeschreibung 2.3.6. Integration TeamViewer Mit Hilfe der Software TeamViewer kann unser Serviceteam auf Wunsch direkt Ihren Bildschirm einsehen. Unsere Mitarbeiter können Sie dadurch bei Fragen und Problemen noch komfortabler und besser unterstützen. Eine Installation der Software ist auf Ihrem PC nicht notwendig und somit benötigen Sie auch keine besonderen Freigaben durch Ihre IT-Abteilung. Die Software TeamViewer übermittelt dabei in Echtzeit den Bildschirminhalt Ihres PCs an uns, damit wir Sie schnell beraten und optimale Hilfe leisten können. Das Quicksupport-Modul für TeamViewer ist direkt aus dem Dialog Support Info aufrufbar. 2.3.7. Personalverwaltung erweitert Zur Erstellung von Befähigungsnachweisen für eigenes und externes Personal wurde die Personalverwaltung erweitert. Neben weiteren Kompetenzen respektive Befähigungen kann nun zusätzlich ein Passbild hinterlegt werden. 2.3.8. Schnittstelle DDS-CAD Data Design System für die Haus- 1 und entwickelt seit Anfang der 80er Jahre CAD-Planungssysteme Gebäudetechnik. Mit Hilfe der Schnittstelle über unser AddIn zum Datenaustausch mit DDS-CAD können bereits erstellte elektrische Anlagen in ELEKTROmanager übertragen werden. Damit stehen Ihnen sofort alle relevanten Daten der Anlage zur Verfügung. Diese kann dann direkt über ELEKTROmanager der Prüfung unterzogen, oder auch auf ein kompatibles Prüfmittel übertragen werden. Somit sind Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet. Das AddIn wird in allen Varianten von ELEKTROmanager installiert und ist kostenfrei funktionsfähig. automatisch mit 2.3.9. Diverse Erweiterungen • Der gröÿte Unterschied, den Nutzer von fundamed in Version 8 bemerken werden, ist die deutlich höhere Geschwindigkeit bei Datenbankoperationen. Insbesondere beim Arbeiten im Netzwerk, oder bei sehr groÿen Datenbanken, kommen die vorgenommenen umfangreichen Optimierungen zum Tragen. • Fortschreibung von Terminen ohne Prüfung in der Software zur Überwachung von weiteren Terminen. 1 http://www.dds-cad.de/ 6 fundamed • 2.3. Neu mit der Version 8 Weitere Arbeitsmittelkategorien wurden zu den Feuerlöschern, Leitern und Tritten hinzugefügt: • Baustromverteiler, Schlauch, Hebebühne, Anschlagmittel, Fenster, Tür, Tor oder ähnliche Anlagen. Jedem Arbeitsmitteltyp kann jetzt auch ein Bild in der Datenbank hinterlegt werden. • Durch Verwendung einer neuen Entwicklungsumgebung mit aktuellen Komponenten bietet sich eine bekannte und aktuelle Benutzeroberäche. • Die Pfadnamen für die Installation wurden an Windows 7 angepasst. • Die automatische Prüfmittelübernahme (aus vorhergehenden Prüfungen) in die Prüfberichte kann optional deaktiviert werden, dies ist auch die Standardeinstellung. • Wenn ein Arbeitsmittel einen RCD hat, dann wird auch im Prüfbericht die Karteikarte für den Datenimport aus einem Maschinen- oder Installationstester aktiviert. (Zuvor musste dafür die Kategorie Maschine aktiviert sein.) • Start eines Termins in gleichnamiger Tabelle über Blitzsymbol verfügbar. • Viele Detail-Verbesserungen, beispielsweise: Eigene Farbe für ausgemusterte Arbeitsmittel in den Optionen einstellbar. Änderungen der Feld-Bezeichnung über rechte Maustaste jetzt für alle Felder. Die Normen in den Installationsberichten wurden um aktuelle ergänzt. (Zur Rechtssicherheit gehört die korrekte Angabe der Norm, nach der geprüft wurde!) Verknüpfte Dokumente sowohl aus den Arbeitsmitteln wie -typen können mit dem Berichtsvorlagenmanager in Berichte eingebunden werden. • Kleinere Fehlerkorrekturen, wie beispielsweise die Verbreiterung des Lizenzdialogs und Erweiterung um das Feld Kundennummer. 7 fundamed 2. Produktbeschreibung 2.4. Tabellarische Produktübersicht Eigenschaften Prüfungen Berichte AddIns Allgemeine Sichtprüfungen IEC 601-1 1st-Edition (1977) IEC 601-1 2nd-Edition (1988) IEC 601-1 2nd-Edition (1988) + A1 1991 + A2 1996 VDE 0751 Teil 1 (alt) VDE 0751 Teil 1 (neu) VDE 0751-1 EN62353:2008 VDE 0701-0702 Beispiele für Funktionsprüfungen Bettenprüfunga Gefährdungsbeurteilung Standard-Prüfberichte Erweiterte Prüfberichte Arbeitsmittellistenb Arbeitsmitteltyplistenb Bestandsverzeichnisc Barcodedruck mit P-touch Barcodedruck veränderbar Protokollvorlagen Kundenlisten Berichtsdesigner Berichte auf SQL-Abfragen Anzahl gleichzeitiger AddIns Unterstützte Messgeräted Enterprise X X X X X X X X X optional X X X X X X X X X X X X unbegrenzt alle a Nach VDE 0751 Teil 1 (neu) einschl. Dialog für mechanische Prüfung. b Übersicht und Bearbeiten-Dialog. c Nach 8 MPBetreibV d Siehe Liste der unterstützten Messgeräte 3.3 auf Seite 13. 8 fundamed 2.4. Tabellarische Produktübersicht Eigenschaften Enterprise Arbeitsmittelbaum X Erweiterte Terminverwaltung (TätigkeiX ten) Ereignisverwaltung X Zubehörverwaltung X Prüfvorschriften bearbeiten X Illustrierte Prüunktionen X Netzwerkfähigkeit X Dokumentenverwaltung X Standortverwaltung X Kostenstellenverwaltung X Reparaturdatenverwaltung X Prüfmittelverwaltung X Funktionen Multimeterfunktiona X Personalverwaltung unbegrenzt Ausbildungs- und Befähigungsverwaltung X Kundenverwaltung unbegrenzt Replikator optional Benutzerrechteverwaltung X Direkter Prüfstart X Benannte Person X Prüfungshinweise X Direktes Wechseln zwischen Tabellen X Farbliche Hervorhebung fälliger ArbeitsX mittel Assistenten zum Filtern und Suchen X Kundendialog 10 BenutzerArbeitsmitteldialog 10 denierte Arbeitsmitteltypdialog 10 Feldera Standortdialog 10 Tätigkeitendialog 10 Prüfmitteldialog 10 b Standard-Import/Export X Import/Export von Prüfberichten X Berichte in Dateien speichernc X ADMETOS ASCII Extended X ASCII (ACTIMED-DOS-Format) X d MT DB-Data (alt und neu) optional Import/Export Mtecsd optional ASCII Importe optional ASCII Exporte optional XML Importe optional XML Exporte optional Erstellung von Barcode-Aufklebern X Notiz-Felder X Sonstiges Dialogdesigner optional Verwaltungslizenz optional a Direkte Ansteuerung von Messgeräten. b Datenaustausch innerhalb einer Produktlinie. c Formate: MS-EXCEL, HTML, XML, PDF, RTF und Text d Diese Funktion wird über eine spezielle Erweiterung zur Verfügung gestellt. e Diese Funktion wird über ein spezielles AddIn zur Verfügung gestellt. 9 2. Produktbeschreibung 10 fundamed 3. Unterstützte Messgeräte 3.1. Allgemein fundamed ist erweiterbar durch AddIns. Die AddIn-Technologie ermöglicht es, Geräte in fundamed zu integrieren. Darüber hinaus kann fundamed durch AddIns in seiner Funktionalität erweitert werden (s. Kap. 4 auf Seite 23). AddIns sind kleine, in sich geschlossene Programme (DLLs), die das Bindeglied zwischen Messgeräten und fundamed darstellen können. Vorteile der AddIn-Technologie: • Es wird nur eine Software für Geräte verschiedener Hersteller benötigt. • Kombination beliebiger Geräte zur gleichzeitigen Benutzung. • Bei neuen Geräten muss in der Regel kein fundamed Update durchgeführt werden. Neue Geräte können einfach durch Installation des AddIns in die Software integriert werden. • fundamed erkennt automatisch die angeschlossenen ansteuerbaren Geräte durch die zugehörigen AddIns. 11 fundamed 3. Unterstützte Messgeräte 3.2. AddIn-Gruppen Für die Anbindung Ihres Prüfgeräts im fundamed mussten Sie bisher für jeden Prüfgerätetyp pro Arbeitsplatz ein eigenes AddIn erwerben. Ab Version 9 bieten wir nun AddIn-Gruppen. Sie erwerben einfach die Anzahl der AddIns einer Gruppe, die Sie für Ihre Prüfgeräte und Ihren Einsatz insgesamt benötigen. Wenn Sie später ein Gerät innerhalb einer AddIn-Gruppe ersetzen oder wenn Sie ein Gerät testen wollen, müssen Sie kein neues AddIn mehr erwerben. Sie tauschen einfach das AddIn im fundamed aus. Die Erneuerung oder der Wechsel von Prüfmitteln wird so leichter, bequemer und günstiger. Die Erweiterung ist also nicht an ein bestimmtes AddIn, sondern nur an die Anzahl der verwendeten AddIns einer Gruppe gebunden. Die Funktionalität der Erweiterung ist abhängig vom verwendeten Messgerätetyp. AddIns für MEBEDO Prüfgeräte wie z. B. MEBEDO EMB sind ab Version 9 ohne zusätzliche Kosten nutzbar. Es muss für MEBEDO Prüfgeräte also auch keine AddIn-Gruppe erworben werden. Ab Version 9 gibt es folgende AddIn-Gruppen: 12 Gruppe Bedeutung - kostenfrei A Arbeitsmitteltester (ohne Medizin Funktionstester) B Anlagen-/Installationstester C Medizin Funktionstester D Einzellizenz erforderlich fundamed 3.3. Liste aller unterstützten Geräte 3.3. Liste aller unterstützten Geräte Stand: 23. Juni 2015. Die aktuelle AddIn-Liste mit Informationen zum jeweiligen AddIn nden Sie auch immer auf der MEBEDO Homepage, dort nden Sie auch die Installationsanleitung für AddIns. Achtung: Auf unserer Homepage nden Sie auch immer die aktuell unterstützten Firmware Versionen der Geräte. Vergewissern Sie sich bitte immer vor Kauf, ob auch die entsprechende Firmware Version vom AddIn unterstützt wird. Hersteller Gerätebezeichnung AddIn-Gruppe ALLTEST (HT4050) A AUTOTEST 0701/0702 S A AUTOTEST 0701/0702 plus 0751 A COMBITEST 2019 (HT2019) B GSC 53 B MAXTEST (HT2038) B SAFETEST (HT2034) A ULTRA 701/702 S A ULTRA IV 701-702-751 A ULTRAPLUS Genius 5035 B ULTRAPLUS Genius 5080E B ULTRAPLUS Genius 60/80 (HT5080) B ULTRA PLUS B 13 3. Unterstützte Messgeräte fundamed UNITEST 0100-EUROtest B UNITEST 0100 EXPERT B UNITEST 0100 Multitester B 8991 No. U10 5304 94 UNITEST 0113 Multitester A UNITEST 0701/0702 PC Multitester A UNITEST MACHINEmaster A UNITEST Maschinentester A Unimet 1000 ST A Unimet 1100 ST A Unimet 300 ST A Unimet 800 ST A IT 120 B B IT 130 B ST 750 A C.A 6105 Gerätetester 0701 / 0702 A C.A 6106 Gerätetester 0701 / 0702 A C.A 6107 Gerätetester Vertrieb über Chauvin Arnoux 14 C.A 6115 INSTALLATIONSPRÜFER B fundamed 3.3. Liste aller unterstützten Geräte Infutest 2000D Infusionpump Tester Vetrieb über Medical Systems Arnhem Infutest Dual C Infutest Solo C OXITEST PLUS 7 C Phase 3 C DDS-CAD - Unterstützung ab DDS-CAD 7 DNI Nevada Inc. DNI 454A C DNI CuLink C DNI Impulse 4000 C MultiReader Handheld Reader D AHL330 / AHL410 und Desk Reader AHL570 epINSTROM Unterstützung ab Version 1.1.0 - 15 3. Unterstützte Messgeräte fundamed 601 Pro Series XL Sicherheitstester Vetrieb über Medical Systems Arnhem Biotek BP Pump NIBP-Monitor Tester (V. 3.0) Vetrieb über Medical Systems Arnhem ESA601 Sicherheitstester Vertrieb über Medical Systems Arnhem ESA620 A ESA612 A F6500, F6500-2 Sicherheitstester A Impulse 7000DP C Impulse 4000 Debrillator Tester Vetrieb über Medical Systems Arnhem Index 2 SpO2-Monitor Tester (V. 2.11) Vetrieb über Medical Systems Arnhem Multifunktionstester 1653 B Multifunktionstester 1653B B Multifunktionstester 1654B B Welch Allyn 52000 Patient-Monitor Vetrieb über Medical Systems Arnhem TG uni 1 Vertrieb über GMW TG uni 1 med Vertrieb über GMW GOSSEN Foto- u. Lichtmesstechnik 16 MAVOLUX 5032 B/C A fundamed 3.3. Liste aller unterstützten Geräte Metra Machine 204 / PROFiTEST 204 A MINITEST PRO A PSI/SI-Modul BC/E/T/TE B Ohne PSI/SI-Modul ist keine Datenübernahme aus PROFiTEST 0100S-II möglich. PROFITEST C / METRISO C / B GEOHM C PROFITEST MASTER B MBASE, MPRO, MTECH, MXTRA SECULIFE DF C SECULIFE IF C SECULIFE IF DUAL C SECULIFE OX C SECULIFE SR A SECUSTAR FM A SECUTEST 0701/0702 SII A SECUTEST 0751/0601 P/S A SECUTEST 3PL A SECUTEST SII A SECUTEST SII+ A SECUTEST S2|N+, S2|N+10, S2|N+w A SECUTEST SIII A SECUTEST SIII+ A SECUTEST (S4) BASE, BASE10 A 17 3. Unterstützte Messgeräte COMBI 420 B COMBI G3 B CombiTest2019 B FULLTEST 4050 A FULLTEST 4058 A GSC 53N B HT-AUTO 0701/0702S A HT-AUTO 0701/0702 plus 0751 A HT-Eurotest 0701/0702S A HT-Eurotest 0751 A MAXTEST B SIRIUS 87 B SIRIUS 89N B HT-MultiTest HT700+ A SATURN 700 E / XE / B A SATURN 700 med A UNILAP 100 E / XE B MFT1553 B MFT1835 B PAT400-Serie A ESTA I Vertrieb über METLOG 18 fundamed fundamed 3.3. Liste aller unterstützten Geräte Alpha GT A Delta GT ) A (MI 3309, MI 3309 PRO Eurotest 61557 B Eurotest AT B Eurotest XA B Eurotest XE / LITE B Firmware: 1.04, 1.00A EurotestCOMBO B (MI 3125, MI 3125B) DAEG C LAGU C QA-40M C QA-45 C QA-45 MK III C QA-510 C QA-90Mk II A QA-ES C QA-IDS C QA-ST Mk II (ger) A RFID-PEN-BT online D iID PEN BT - iID-2000 / iID-3000 PRO Delta 3000 C 19 3. Unterstützte Messgeräte fundamed Gerätetester analog 0701-0702 A Gerätetester digital 0701-0702 A Gerätetester digital 0701-0702 pro 0751 A SAT 0702 PRO A DC 50 C GM-40 C v12.0, v13.0, v14.0 GM-100 C v9.0, v11.0 GM-150, GM-200 C v3.0, v4.0, v5.0 GM-200 C v2.0, v9.0 GM-200 Import / Export A v2.0, v9.0 GM-300 A Firmware: 2.0, 3.08 GM-610 A Firmware: 1.29 HF-150 C v4.0 IN-40 A C v03.91, v05.90 Die AddIns für Geräte der Firma S.P.L. funktionieren nur für Geräte mit den angegebenen Versionen der jeweiligen Firmware. Werden Ansteuerungen für Geräte mit neuerer Firmware benötigt, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma S.P.L.! NeoSID NOVA mit DNI medSim 300 C Baujahr 2002 TESTBOY 20 TESTBOY TV 455 B fundamed 3.3. Liste aller unterstützten Geräte Unfors Xi C Unfors Xi Platinum C Firmware: 5.05, Unterstützte Datenformate 1.1, 1.2, 1.3 ASCII-Import D ASCII-Export D Commandline D EMB GTS GEPI - - - 21 3. Unterstützte Messgeräte 22 fundamed 4. Spezielle AddIns und Erweiterungen 4.1. GEPI Neben der eigentlichen Prüfung von Arbeitsmitteln liegt es auch in der Verantwortung des Prüfers ein passendes Intervall festzulegen nach dem Prüfungen zu wiederholen sind. Das Prüntervall ist anhand der Gefährdungen, die durch die Umgebung verursacht werden, zu bestimmen. Die Ermittlung des Prüntervalls ist zu dokumentieren. Das AddIn GEPI dient der Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe eines Katalogs von Gefährdungen, die von der Arbeitsumgebung, den nutzenden Personen oder weiteren Umständen mittel- und unmittelbar auf das Arbeitsmittel einwirken. Ziel der Gefährdungsbeurteilung durch GEPI ist die Ermittlung eines Grads der Gefährdung, die 'Gefährdungsklasse'. Anhand der Gefährdungsklasse werden Prüntervalle für Arbeitsmittel festgelegt. 4.2. Kommandozeile/Integration in fremde Anwendungen Das Erfassen und Verwalten von Prüfergebnissen ist nicht Selbstzweck, sondern dient u. a. auch dem Facilitymanagement. Da fundamed sich hauptsächlich auf das Prüfen konzentriert, ist es notwendig die Daten aus fundamed anderen Anwendungen zur Verfügung zu stellen bzw. den Zugri zu ermöglichen. Dazu können beim Aufruf der Anwendung in der Kommandozeile Parameter zur Steuerung der Anwendung und einiger AddIns übergeben werden. Zur Zeit erlauben dies die AddIns Commandline, ExecSQL, ASCII-Import und ASCII-Export. Insbesondere das AddIn Commandline dient der Integration von fundamed in andere Anwendungen. Über diese Schnittstelle lässt sich fundamed vollständig fernsteuern und so in eine fremde Anwendung einbinden, als ob fundamed ein Teil von ihr ist. Dazu werden entweder über die Kommandozeile oder über COM-Schnittstelle mit Hilfe einer DLL Befehle und Daten an die Anwendung übergeben und an das AddIn Commandline zur Interpretation und Ausführung durchgereicht (s. Abb. 4.1 auf der nächsten Seite). Auf sämtliche Daten besteht voller Zugri. Es kann auch nur die Prüunktion mit der Verwendungsmöglichkeit 23 fundamed 4. Spezielle AddIns und Erweiterungen von über 70 verschiedenen Messgeräten in einer fremden Anwendung verwendet werden. Abbildung 4.1.: Modell Test Equipment Server Zum Beispiel kann der Arbeitsmitteldialog direkt nach dem Programmstart mit einem bestimmten Arbeitsmittel zur Bearbeitung geönet werden. Ein umfangreicheres Beispiel wäre der Aufruf eines bestimmten Arbeitsmittels aus einer fremden Anwendung heraus, Durchführung der Prüfung und Übernahme des Prüfberichts als PDF-Datei in die fremde Anwendung. Durch die Entwicklung eines eigenen RFC-Servers als Windows-Dienst für das AddIn Commandline, ist die gesamte Funktionaliät auch in SAP ERP über ABAP verfügbar. Die Kommunikation über das AddIn Commandline kann über zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann eine Parametersyntax auf Kommandozeilenebene verwendet werden oder durch Skripte in XML. 4.3. Anlagenprüfung Basis/Multi Die Erweiterung Anlagenprüfung dient zur Erfassung und Prüfung einer elektrischen Anlage bzw. Installation, z. B. in einem Gebäude. Die Anlage lässt sich in einer übersichtlichen Baumstruktur darstellen. Je nach Variante bietet dieser Zusatz unterschiedliche Funktionen. Die Variante Basis (auch als Kleiner Elektro-Installationsbaum bezeichnet) ist kostenfreier Bestandteil von fundamed, die Variante Multi (optional erhältlich und auch als Elektro-Installationsbaum 24 fundamed 4.3. Anlagenprüfung Basis/Multi bezeichnet) muss zusätzlich erworben und lizenziert werden. Die Variante Basis (kostenlos enthalten in allen Varianten von fundamed) - auch Kleiner Elektro-Installationsbaum bezeichnet - beinhaltet folgende Funktionen: • Erfassung und Prüfung der Stromkreise • Erfassung und Prüfung der RCDs/FI-Schutzschalter • Erfassung und Prüfung der Verteiler • Erfassung und Prüfung der Betriebsmittel • Darstellung der Standorte in Baumstruktur Die Variante Multi (optional erhältlich) - auch als Elektro-Installationsbaum bezeichnet - unterscheidet sich von der Variante Basis durch: • Erfassung und Prüfung des Blitzschutzsystems • Erfassung und Prüfung des Potenzialausgleichs • Erfassung und Prüfung von Verbrauchszählern • Erfassung und Prüfung der Notstromversorgung/Notstromkreise • Alle Spalten direkt in Baumansicht sicht- & editierbar 25 4. Spezielle AddIns und Erweiterungen 26 fundamed 5. Spezielles 5.1. Wartung der Datenbank Auch bei modernen Datenbankanwendungen wie fundamed werden Sie nicht aus der Verantwortung entlassen, für die Sicherheit Ihrer Daten zu sorgen. In den erfassten Daten steckt unter Umständen jahrelange Arbeit. Seien Sie bitte nicht leichtsinnig sondern sichern Sie regelmäÿig die verwendete Datenank. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, die Kontaktdaten nden Sie in Kapitel 7.2 auf Seite 32. 5.2. Barcodeleser Mit Hilfe geeigneter Barcode-Lesegeräte können zu prüfende Arbeitsmittel aus der Arbeitsmittelliste ausgewählt und dessen Prüfung automatisch gestartet werden. Barcode-Leser, die an den PC angeschlossen werden können, verfügen über eine eigene Software (Treiber), die Eingaben über Tastatur nachbilden. Die genaue Vorgehensweise lesen Sie bitte in der Bedienungsanleitung des Barcodelesers nach. Da in fundamed fast alle Funktionen über Tastenkürzel erreichbar sind, lassen sich über Barcodes Funktionen aufrufen und Daten eingeben. 5.3. Transponderleser Ähnlich wie mit einem Barcodeleser können mit Transpondern zu prüfende Arbeitsmittel identiziert und inventarisiert werden. Die entscheidenden Vorteile gegenüber Barcode sind aber: • Transponder sind fälschungssicher • Transponder sind verschleiÿfrei und witterungsfest • Transponder gibt es in vielen verschiedenen Formen für unterschiedlichste Einsatzbedingungen und Anforderungen Lassen Sie sich von uns beraten! 27 fundamed 5. Spezielles 5.4. Netzwerk / Client-Server-Architektur Mit fundamed können Sie in einem Netzwerk arbeiten. Dazu muss auf einem Server das Datenbankmanagementsystem Firebird installiert werden und die Datenbankdatei von fundamed gespeichert sein. Nun können mehrere Anwender gleichzeitig über ein TCP/IP-Netzwerk auf die gleiche Datenbank zugreifen und mit fundamed arbeiten. 5.5. Replikation - Verteilte Datenbanken Sollen mehrere Techniker oder Filialen mit den selben Daten arbeiten und sind die PCs nicht permanent über ein Netzwerk (LAN) miteinander verbunden, spricht man von einer verteilten Datenbank. Um eine Datenbank zu verteilen und wieder zusammenzuführen benötigt man die Replikation. Die Replikation ermöglicht es, den gesamten Datenbestand einer Datenbank in einer Zentrale allen Filialen ganz oder in Teilen zur Verfügung zu stellen und die Änderungen der Daten in den Filialen wieder zu einer zentralen Datenbank zusammenzuführen. Abbildung 5.1.: Szenario der Replikation Die Zentrale stellt für jede registrierte Filiale einen individuell denierten Teil der Daten bereit, den die Filialen sich vom Server holen (Download) und in ihren lokalen Datenbanken ihren Anwendern zur Verfügung stellen. Nach der Bearbeitung und Aktualisierung der Daten in den Filialen, werden nur die Änderungen am lokalen Datenbestand durch die Filialen an den Server zurückgeschickt (Upload). Die Zentrale führt alle hoch geladenen Änderungen der Filialen aus und führt diese somit wieder zu einer einzigen zentralen Datenbank zusammen. Von dieser aktualisierten Gesamtdatenbank der Zentrale werden nun wiederum individuell denierten Teile der Daten für alle Filialen auf dem Server zum Download zur Verfügung gestellt. Über unseren Applikationsserver (MAS) stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, lassen Sie sich von uns beraten! 28 6. Preise Die hier angegebenen Preise vom 23. Juni 2015 sind grundsätzlich einen Monat gültig und verlieren mit Erscheinen einer neuen Kundeninformation ihre Gültigkeit. Alle Preise sind ohne MWSt. angegeben. Angebote sind freibleibend. Es gelten unsere AGB (s. Anhang B.1 auf Seite 41). a fundamed 8 Enterprise 10070-0 Verwaltungslizenz Weitere Arbeitsmittelkategorien Replikator (10 Arbeitsplätze) b c 10070-3 1500,00 e 1400,00 e 505 400,00 e 000102-010 2800,00 e Wörterbuchfunktion für Berichtsvorlagen 000100-001 Dialog-Designer 000100-002 MT-Data Import/Export 000100-003 MTECS Import/Export 000100-004 400,00 e 800,00 e 400,00 e 400,00 e 400,00 e Messgeräte-AddIn, Gruppe E 800,00 e Messgeräte-AddIn, Gruppe M AddIn ASCII Import 008003 AddIn ASCII Export 008004 AddIn CommandLine 008013 AddIn ExecSQL 008008 AddIn XML Import 008006 AddIn XML Export 008007 400,00 e 400,00 e 400,00 e 400,00 e 400,00 e 400,00 e a Der Preis beinhaltet den Berichtsdesigner und die Verwaltung von beliebig vielen Kunden, ohne Messgeräte-AddIns. b Feuerlöscher, Leitern und Tritte. c Weitere Möglichkeiten und Preise auf Anfrage. Eine Lizenz ist für eine Installation auf einen Arbeitsplatz gültig. Soll fundamed auf mehreren Arbeitsplätzen (PCs und/oder Notebooks, Laptops usw.) eingesetzt werden, ist für jeden Arbeitsplatz eine eigene Lizenz zu erwerben. Achtung: Bitte beachten Sie die tabellarische Produktübersicht ( 2.4 auf Seite 8)! 29 fundamed 6. Preise 6.1. Forschung & Lehre Für den Einsatz von fundamed in der Ausbildung gibt es eine eigene Lizenz. Sie gilt für die vollständige Ausstattung eines Schulungsraumes mit beliebig vielen Arbeitsplätzen, beinhaltet alle Optionen und die Installation beliebiger AddIns. Für diese Lizenz gibt es keinen ermäÿigten Upgrade-Preis. fundamed 10050-1 250,00 e 6.2. Update- und Supportvertrag Zusammen mit der Software wird immer auch ein Update- und Supportvertrag angeboten. Bei Erwerb der Software ist der Update- und Supportvertrag immer mit abzuschlieÿen. 6.3. Softwareschulungen Die MEBEDO Akademie GmbH bietet verschiedene Schulungen bzw. Seminare zur Software an. Allgemeine Schulungsangebote und Details zu den Inhalten nden Sie auch auf unseren Seiten im Internet unter http://www.mebedo.de. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte direkt mit der MEBEDO Akademie GmbH in Verbindung. 6.4. Dienstleistungen 6.4.1. Anpassung oder Änderung von Berichtsvorlagen Auf Anfrage. Wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne zum Thema Berichtsvorlagen. 6.4.2. Dienstleistungen Wir bieten diverse Dienstleistungen zu unseren Produkten an. Wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne. 6.4.3. Datenübernahme aus anderen Softwareprodukten Wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne zum Thema Datenübernahme. 30 7. Hilfe bei Problemen 7.1. Informationsquellen Informationen zu den Produkten und die aktuellsten Versionen nden Sie im Internet unter: http://www.mebedo.de/ Bei Fragen, die nicht durch die Programmhilfe zu beantworten sind, wenden Sie sich bitte an unser Online-Forum: http://www.mebedo.de/forum Sollten Ihre Fragen nicht durch unser Forum geklärt werden, können Sie sich auch per EMail an uns wenden: [email protected] Bei Fragen, die den Kauf einer Lizenz betreen, wenden Sie sich bitte an: MEBEDO GmbH Züchnerstraÿe 8 D-56070 Koblenz Tel: +49 261 98838-111 Fax: +49 261 98838-200 Internet: http://www.mebedo.de E-Mail: [email protected] 31 fundamed 7. Hilfe bei Problemen 7.2. Support-Hotline Die Support-Hotline möchte Ihnen schnell und unkompliziert bei technischen Problemen bei der Anwendung unserer Software helfen. Dies beinhaltet keine Schulung über die Benutzung unserer Software per Telefon. Zur Bedienung unserer Software ist eine Hilfe integriert und wir bieten Schulungen an. Achtung: MEBEDO GmbH kann keinen Support für den Berichtsdesigner (Druckmodul) leisten. Bei Fragen benutzen Sie bitte die Hilfe im Berichtsdesigner oder das Forum. +49 261 98838-222 Mo.-Do. 09:00 - 13:00 32 fundamed 7.3. Online Support 7.3. Online Support Falls Sie über einen Internetzugang verfügen, können Mitarbeiter von MEBEDO GmbH Ihnen bei Problemen mit fundamed direkt an Ihrem Computer helfen. Dazu müssen Sie die Anwendung uvnc-mebedo.exe von der Installations-CD starten und ein Mitarbeiter von MEBEDO GmbH kann über das Internet auf Ihren PC zugreifen und fernsteuern. Mit Hilfe dieser Fernsteuerung und einer gleichzeitigen Telefonverbindung kann nun Ihr Problem mit dem Mitarbeiter von MEBEDO GmbH besprochen und gelöst werden. Anleitung: 1. Legen Sie die Installations-CD von fundamed in das passende Laufwerk ein und klicken Sie im Setup-Dialog auf die Taste . Support auf de CD im Ordner MEBEDO uvnc-mebedo.exe durch einen Doppelklick. 2. Önen Sie den Unterordner starten Sie das Programm CD durchsuchen und 3. Rufen Sie die Ihnen bekannte Support-Telefonnummer an teilen Sie dem Mitarbeiter mit, dass Sie die Fernsteuerungssoftware gestartet haben und schildern Sie Ihr Problem. 4. Doppelklicken Sie in das Textfenster der Fernsteuerungssoftware um eine Verbindung zu MEBEDO GmbH herzustellen, damit der Mitarbeiter Ihren Computer über das Internet bedienen kann. 33 7. Hilfe bei Problemen 34 fundamed 8. FAQ Die FAQ 1 ist die Liste der am häugsten gestellten Fragen, die das Produkt fundamed betreen. Wie kann ich...? Haben Sie schon die Hilfe oder das Handbuch gelesen? Im fundamed nden Sie über das Hauptmenü im Menüpunkt ?→Hilfe bereits Antworten auf die meisten Fragen. Bei vielen AddIns steht unter dem Menüpunkt ?→AddIns→AddIn-Name →Hilfe ebenfalls eine Hilfe zur Verfügung. Die Lizenz lässt sich nicht eingeben, bzw. trotz Eingabe der Lizenznummer bleibt die Taste Ok grau! • Groÿ- und Kleinschreibung beachten! • Haben Sie auch alle Lizenzen eingegeben? Es müssen die Lizenzen aller installierten AddIns angegeben werden! • Haben Sie die richtige Variante von fundamed zu Ihrer angeforderten Lizenz installiert? Wenn Sie fundamed installiert haben und Ihre Lizenz für fundatec ist, müssen Sie fundamed deinstallieren und die zu Ihrer Lizenz passende Version neu installieren! • Haben Sie die richtige Version von fundamed zu Ihrer angeforderten Lizenz installiert? Wenn Sie fundamed oder fundatec in der Version 3.0 installiert haben und Ihre Lizenz für die Version 3.5 ist, müssen Sie die Software mit der richtigen Versionsnummer neu installieren! Wie bekomme ich die alte Datenbank in die neue Version? In der Programmgruppe von fundamed (Start die Anwendung Datenbank-Konverter. →Programme →fundamed) nden Sie Starten Sie diese Anwendung und folgen Sie den Instruktionen. Was benötige ich um den PDA Handspring Visor einzusetzen? Zum Betrieb des PDA mit fundamed benötigt man das Troll-AddIn (Kommunikation mit fundamed) und die PDA-Software eTroll(funktioniert auch ohne fundamed) (s. ?? auf Seite ??). 1 FAQ: frequently asked questions 35 8. FAQ fundamed Mein Messgerät wird nicht in der Arbeitsmittelerkennung angezeigt! Nicht alle Messgeräte bzw. AddIns verfügen über die automatische Erkennung. Falls Ihr Messgerät bzw. das AddIn doch über diese Funktion verfügt, prüfen Sie den Anschluss (s. nächste Frage). Es ndet keine Kommunikation mit dem Messgerät statt! Es kann mehrere Möglichkeiten geben, warum fundamed nicht mit dem Messgerät kommunizieren kann: • Haben Sie das AddIn installiert (s. Hilfe zum AddIn)? • Haben Sie das richtige Anschlusskabel? • Prüfen Sie die Verbindungsstellen des Kabels zwischen Messgerät und PC. • Haben Sie im AddIn die richtige Schnittstelle eingestellt (s. Hilfe zum AddIn)? 36 A. Betriebssicherheitsverordnung Argumentationshilfe über die Wichtigkeit fachgerechter Prüfung und der Verantwortung des Unternehmers bzw. seines Verantwortlichen. Am 3. Oktober 2002 ist die 'Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)' vom 27. September 2002 (BGBl. I S.3777) in Kraft getreten. Erläuterung: Diese Verordnung ist die neue Grundlage über die Prüfung und Dokumentation elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen. 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. 2 Begrisbestimmungen (1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Arbeitsmittel, Maschinen oder Anlagen... Erläuterung: In 2 wird hier erstmalig der 2 des AMBV ergänzt. Arbeitsmittel heiÿt somit alles, vom Kugelschreibern bis zur Fertigungsstraÿe, sofern es vom Arbeitnehmer während der Arbeit benutzt wird. (7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe beruiche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Erläuterung: Hier setzt die Berufsausbildung, Qualikation und die Weiterbil- dung des Elektrikers an. Berufsfremde Personen dürfen also nicht zur Prüfung eingesetzt werden. Nur ein Kurs (wie von verschiedenen Anbietern empfohlen) reicht somit zur vollen Übernahme der Verantwortung (wichtig für den Auftraggeber!) nicht aus. Weiterhin muss der den Prüfauftrag Übernehmende nachweisen können, dass er auch die praktische Erfahrung hat, solche Prüfaufgaben wahrzunehmen. 37 A. Betriebssicherheitsverordnung fundamed 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes ... (durchzuführen). (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Achtung: In der Gefährdungsbeurteilung hat zu stehen was und wie oft geprüft werden muss. Hier ist Spielraum vorhanden, der aber mit Bedacht genutzt werden muss. Absatz (3) besagt, dass der Arbeitgeber sich darüber (schriftlich am besten) Gedanken manchen muss, was und wie oft geprüft werden soll. Weiterhin muss sich der Arbeitgeber ebenfalls darüber Gedanken machen, was für eine Befähigung die Personen, welche die Prüfung durchführen sollen, haben muss! Hier kann nicht gelten, dass der billigste Anbieter den Zuschlag bekommt, sondern derjenige, der die Aufgabe auch durchführen kann. Wenn man bei einem Angebot davon ausgehen kann oder auch nur der Verdacht besteht, dass es für den Preis nicht ordnungsgemäÿ durchführbar ist, kann man in den Bereich des Vorsatzes kommen. Hier kommt dann im Schadensfall nicht mehr die Firmenhaftpicht zur Geltung. Also: Die Haftung über die Prüfung kann nicht an jemanden delegiert werden, der nicht gemäÿ 2 Abs. (7) befähigt ist oder wenn der Verdacht besteht, dass eine ordnungsgemäÿe Prüfung (die 3 Abs.(3) entspricht) für das Geld nicht durchgeführt werden kann (vgl. 26). Die Argumentation, dass der Prüfer ja wissen muss, was er macht und anbieten kann wie er will, ist mit absoluter Vorsicht zu genieÿen! Wenn es um mögliche Personenschäden geht, die durch solch ein Verhalten billigend in Kauf genommen werden, verstehen deutsche Gerichte sehr, sehr wenig Spaÿ! 10 Prüfung der Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. ... Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer auÿerordentlichen Überprüfung durch 38 fundamed hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn auÿergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können. Auÿergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. ... (3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden. (4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach 3 genügen. Erläuterung: Also egal wie und was, es muss immer geprüft werden! Der Ar- beitgeber kann sich nicht herausreden oder aus der Verantwortung ziehen. Ein Arbeitsmittel, das benutzt wird, unterliegt immer Schäden verursachenden Einüssen! 11 Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Werden Arbeitsmittel, die 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, auÿerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen. Achtung: Im Gegensatz zur DGUV Vorschrift 3 sagt der Gesetzgeber: Dokumentationspicht! Es reicht nicht ein Aufkleber am Prüing, es müssen schriftliche Protokolle o.ä. sein. Empfehlung: 6 Jahre aufbewahren! 25 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 10 Abs. 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Arbeitsmittel geprüft werden, 2. entgegen 10 Abs. 2 Satz 1 ein Arbeitsmittel nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt oder 3. entgegen 10 Abs. 2 Satz 2 ein Arbeitsmittel einer auÿerordentlichen Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig unterzieht. 39 A. Betriebssicherheitsverordnung fundamed 26 Straftaten (1) Wer durch eine in 25 Abs. 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar. (2) Wer eine in 25 Abs. 3 bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche Handlung Leben oder Gesundheit eines Anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach 17 des Arbeitsmittelsicherheitsgesetzes strafbar. 40 B. Glossar AddIn Ein AddIn ist eine DLL (Dynamic Link Library) zur Ansteuerung von Messgeräten durch den fundamed oder es erweitert den fundamed um eine neue Funktion (s. Kapitel 3 auf Seite 11)). Funktionstester →Tester zur Prüfung von Funktionen des →Prüings, wie z.B. Druck, Alarmfunktionen, ... . Installationstester Tester zur Prüfung von Elektroinstallationen nach DIN VDE 0100. Maschinentester Messgerät Tester zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach DIN VDE 0113. Ein Messgerät ist ein elektrisches oder elektronisches Arbeitsmittel zum Messen von physikalischen, insbesondere elektrischen Grössen. Im Zusammenhang mit dem fundamed ist mit Messgerät immer ein →Messmittel ge- meint, das mit einem PC kommunizieren kann. Messmittel Ein Messmittel ist eine Vorrichtung zum Messen von physikalischen, insbesondere elektrischen Grössen. Messmittel sind zum Beispiel ein Zentimetermaÿ, ein Maÿbecher oder eine Waage. Im elektrischen Bereich sind Voltmeter und Amperemeter Messmittel. Prüing Ein zu prüfendes Arbeitsmittel oder eine zu prüfende Maschine wird als Prüing bezeichnet. Prüfmittel Ein Prüfmittel ist ein →Messmittel, das für eine Mes- sung verwendet wird und das Messergebnis anhand einer Bedingung beurteilt. Sicherheitstester →Tester zur Prüfung der elektrische Sicherheit eines →Prüings. Tester Z.B. nach DIN VDE 0701-0702, ... . Ein Tester (→Prüfmittel) führt mit einem →Prüing Prüfungen durch. B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 41 fundamed B. Glossar Allgemeine Bestimmungen Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kauf-, Dienstleistungsund Werkverträgen einschlieÿlich Werklieferungsverträgen, (kurz - Vertragsgegenstand - genannt) der Firma MEBEDO GmbH nachfolgend kurz MEBEDO genannt - an Unternehmer im Sinne des BGB. Danach sind Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruichen Tätigkeit handeln. Sie gelten ausschlieÿlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt MEBEDO nicht an, es sein denn, MEBEDO hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn MEBEDO in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEBEDO abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Die in den schriftlichen Auftragsbestätigungen xierten Verkaufsbedingungen werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Verbraucher i. S. d. BGB gelten diese Geschäftsbedingungen nicht. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von MEBEDO. Dies gilt auch für die Abweichung von dieser Schriftformklausel. Vertragsabschluss Die Angebote von MEBEDO sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von MEBEDO, im Übrigen mit Lieferung oder dem Beginn der Ausführung des Auftrages 42 durch MEBEDO zustande. Leistungen der MEBEDO Eigenschaften, Einsatz- und Abrufbedingungen der Software, Datenbanken und den anderen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der Benutzerdokumentation. Das Vorhandensein der darin beschriebenen Leistungsmerkmale wird von MEBEDO nicht garantiert. Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschlieÿlich durch die Erstellung einer gesonderten und schriftlich erteilten Garantieerklärung. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. MEBEDO ist zur Teilleistung berechtigt. MEBEDO erstellt und überlässt Kunden Software. Gegenstand von Service- und anderen Dienstleistungen ist nur die vereinbarte Tätigkeit, nicht der Erfolg, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt Die Preise enthalten nicht die Datenübertragungskosten, die durch Dritte anfallen. Die Lieferung des Lizenzcodes (Freischaltcodes) der Software erfolgt nach Zahlungseingang bei MEBEDO. Jede Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch 30 Tage nach Inanspruchnahme der Leistung von MEBEDO jeweils ohne jeden Abzug zu erfolgen. Überweisungen aus dem Ausland gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto von MEBEDO als Zahlung. Provisionen, Courtage, Konvertierungsentgel- fundamed B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) te, Bearbeitungsgebühren und anderweitige Bankgebühren und Auslagen des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MEBEDO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Bei Zahlungsverzug oder bei einem anderen vom Kunden zu vertretenden, vertragswidrigen Verhalten, ist MEBEDO berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist die Einräumung der Nutzungsrechte ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, die gelieferte Software herauszuverlangen oder den Zugang des Kunden zur Datenbank zu sperren, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zum Löschen der Software auf seiner Hardware und zur Herausgabe der Software und des Lizenzcodes (Freischaltcodes) verpichtet. Die Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MEBEDO anerkannt worden sind. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEBEDO. Der Kunde ist zur Weiterveräuÿerung nur im normalen Geschäftsgang berechtigt. Im Falle der Weiterveräuÿerung wird die Forderung gegen den Erwerber bis zur Höhe der Forderung von MEBEDO bereits jetzt an MEBEDO abgetreten. Eine Verarbeitung der Ware mit anderen erfolgt für MEBEDO als Hersteller. Wird die Ware mit anderen verarbeitet oder vermischt, erwirbt MEBEDO Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Ware zum Wert der anderen Waren. Gewährleistung Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu gestalten, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen und unter allen Bedingungen vollständig fehlerfrei arbeitet. Dies gilt insbesondere in Verwendung mit verschiedenen Hardware und Betriebssystemkomponenten. Gegenstand des Vertrages ist daher stets nur die Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Das Programm wird von MEBEDO nach dem Stand der Technik getestet und auf seine allgemeine Tauglichkeit regelmäÿig geprüft. MEBEDO weist darauf hin, dass jeder Vertragspartner im Rahmen seiner Schadensminderungspicht insbesondere für regelmäÿige Sicherung seiner Daten auf geeignete Sicherungsmedien zu sorgen hat. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen und Prospekten über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maÿe und Gewichte, Spezikationen usw. des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maÿstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung oder Beschaenheitsgarantie gegeben ist. Soweit ein von MEBEDO zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, ist MEBEDO nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung durch MEBEDO fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder zeigt MEBEDO dem Auftraggeber binnen 14 Tage nach Erhalt der Mängelrüge an, dass sie eine Nacherfüllung nicht vornimmt, so kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder den Vertragspreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechtsoder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiteter Nacherfüllung Scha- 43 B. Glossar densersatz, verbleibt die mangelhafte Sache beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Dierenz zwischen Vertragspreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn MEBEDO die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Der Auftraggeber ist entsprechend 377 HGB bei allen Lieferungen und Leistungen der MEBEDO zur unverzüglichen Untersuchung und ebenso unverzüglichen Rüge von Mängeln der Lieferungen und Leistungen von MEBEDO verpichtet. Verletzt der Auftraggeber diese Pichten, sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen. Gewährleistungsverpichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen, der Auftraggeber trotz Auorderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, die Lieferung unsachgemäÿ behandelt hat, der Vertragsgegenstand in einer von MEBEDO nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder der Auftraggeber die Vorschriften über die Behandlung und Pege (z. B. Anleitung) nicht befolgt hat. Eine Gewährleistungspicht von MEBEDO entfällt auch bei Einsatz der Software oder Nutzung des Datenbankangebotes in einer anderen als der vorgesehenen Hardware oder Softwareumgebung. Der Gewährleistung der MEBEDO unterliegt bei Softwareüberlassung oder Programmierdienstleistungen lediglich das letzte dem Auftraggeber überlassene Update. Soweit der Auftraggeber keine Updates bezieht, gewährleistet die MEBEDO die Mangelfreiheit der dem Auftraggeber überlassenen Fassung des Softwareproduktes. Fehlfunktionen aufgrund der Nichtbeachtung der geltenden Systemvoraussetzungen, insbesondere der Nutzung der Software auf einer Hardware, die nicht den von der MEBEDO angegebenen jeweiligen aktuellen Mindestvoraussetzungen entspricht, stellen keine Mängel dar. Tritt ein Mangel an der Software auf, ist der Auftraggeber ver- 44 fundamed pichtet, diesen entsprechend 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels unter Ausschluss eines Bedienfehlers für die MEBEDO möglich ist. Bei der Lokalisierung und Behebung eines Mangels hat der Auftraggeber die MEBEDO in zumutbarem Rahmen kostenlos zu unterstützen, insbesondere durch genaue Mängel- und Systembeschreibungen, ggf. durch Überlassung von Daten oder durch Zutrittgewährung zur Hardware. Die MEBEDO ist berechtigt, bis zur Lieferung eines entsprechenden Updates eine vorläuge Nachbesserung dadurch zu leisten, dass sie dem Auftraggeber Möglichkeiten und Verfahren erläutert, den Mangel oder seine Auswirkungen zu umgehen. Dies gilt nicht, wenn die Umgehung für den Auftraggeber unzumutbar ist. Dauern die Maÿnahmen der vorläugen Nachbesserung länger als 30 Tage, so gilt der erste Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen. Dem Auftraggeber stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst oder Dritte die Software verändert haben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen der Software die Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschweren oder behindern. Der Anspruch auf Selbstvornahme des Auftraggebers nach 637 BGB ist ausgeschlossen. Den Auftraggeber trit die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Untersuchung und der Mängelrüge. Vorgaben und Zulieferungen (auch Datenträger und Datenübertragungen) seitens des Auftraggebers oder eines von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspicht von MEBEDO. Dies gilt nicht für oensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder Vorgaben, die oensichtlich fehlerbehaftet sind. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor fundamed B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Übersendung jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Datensicherung erfolgt bei MEBEDO nicht, MEBEDO ist jedoch berechtigt, eine Kopie der Daten anzufertigen und vertraulich aufzubewahren. Etwaige Rechte des Auftraggebers aus 478, 479 BGB bleiben unberührt. Haftung MEBEDO haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist die persönliche Haftung dieser gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gegeben. Die Haftung von MEBEDO und ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Auftraggeber ist im Fall leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaung von Daten haftet MEBEDO nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäÿer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung wegen übernommener Garantie, übernommenen Beschaungsrisikos, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspichten. Wesentliche Vertragspichten sind die Verpichtungen, deren Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäÿ 280, 281, 283 oder 311a BGB führt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen MEBEDO, deren gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, übernom- mener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisikos oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. MEBEDO haftet nicht für die Richtigkeit von Messergebnissen, da diese von den Messgeräten übernommen werden. Ebenso haftet MEBEDO nicht für die Richtigkeit korrekt angewendeter Prüfvorschriften. Weiterhin haftet MEBEDO für Schäden an Messgeräten, mit denen geprüft wurde, oder für Schäden an zu messenden Geräten, die infolge einer Prüfung entstanden sind, nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pichtverletzung der MEBEDO. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Zusätzliche Bedingungen für Software und Nutzung von Datenbanken Software wird in ihrer jeweils letzten gültigen und von MEBEDO für den Vertrieb freigegebenen Version geliefert. Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang. Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software und dem dazu gehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden kann. MEBEDO stellt dem Kunden jedoch eine Software zur Verfügung, die die Nutzung der in der mitgelieferten Bedienungsanleitung angegebenen Funktionen erlaubt. Modikationen und Erweiterungen der Software, sowie deren Installation, Softwarepege und sonstige Unterstützungen gehören nicht zu dem Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Soweit MEBEDO für den Kunden Software individuell erstellt oder implementiert, ist der Kunde verpichtet, diese schriftlich abzunehmen. 640 BGB gilt entsprechend. 45 B. Glossar Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe MEBEDO Fehler schriftlich mitgeteilt hat. Die dem Kunden von MEBEDO überlassene Software und die Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. MEBEDO räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die überlassene Software oder die Datenbank zu nutzen. Das Nutzungsrecht bei Überlassung der Software auf Zeit und beim Datenbankangebot ist auf die Vertragsdauer beschränkt. Nutzung ist das Ablaufen lassen bzw. Benutzen der Software bzw. das Abrufen von Daten aus der Datenbank auf einem Computerarbeitsplatz des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Als Computerarbeitsplatz zählt auch ein Computer oder Laptop oder PDA (Persönlicher Digitaler Assistent) oder sonstiges Datenverarbeitungsgerät eines Kunden, der diesen zur Nutzung der Datenbank bzw. zum Ablaufen der Software zu Hause oder unterwegs nutzt. Die Nutzung umfasst das Einspielen der Software oder der Daten in den Arbeitsspeicher und/oder in einen Festspeicher des Computers des Kunden. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht unter der aufschiebenden und auösenden Bedingung der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der vereinbarten Gebühren. Dies bedeutet, dass der Kunde, sobald und solange er die vereinbarten Gebühren nicht vollständig bezahlt, die Software oder die Datenbank nicht nutzen darf. Der Kunde ist berechtigt, die Software und die Datenbestände im Rahmen der vertragsgemäÿen Nutzung zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen. Ein Recht des Kunden zur Übersetzung, Bearbeitung oder anderen Umarbeitung von Software kommt nur bei eigens für den Kunden entwickelten und alleine ihm überlassenen Programmen (Individualsoftware) in Betracht und bedarf stets ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Das Recht des Kunden zur Dekompilierung gem. 69e des 46 fundamed Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Der Kunde darf Softwarelizenzen, die ihm auf Dauer übertragenen wurden, einschlieÿlich der Nutzungsrechte daran, nur mit Zustimmung von MEBEDO auf einen Dritten übertragen. Voraussetzung für eine solche Zustimmung ist, dass der Dritte sich schriftlich mit den in diesem Abschnitt enthaltenen Nutzungsregelungen einverstanden erklärt, dass der Kunde dem Dritten sämtliche Originaldatenträger, auf denen sich die Software bendet, einschlieÿlich Dokumentationen, sowie sämtliche Sicherungskopien übergibt und dies MEBEDO gegenüber nachweist. Soweit eine Übergabe nicht möglich ist, wird er statt dessen die Sicherungskopien vernichten. Im Übrigen darf der Kunde die Softwarelizenz nicht verbreiten. Nach der Weitergabe ist der Kunde nicht mehr zur Nutzung berechtigt. Daten, die der Kunde im Rahmen des Zugris auf die Datenbank erhält, dienen der eigenen Information des Kunden. Der Kunde darf die Daten nur zu den vertraglich vorgesehen Zwecken nutzen. Er darf insbesondere die Daten nicht an Dritte weiterleiten, der Öentlichkeit zur Verfügung stellen oder zum Aufbau oder Betrieb eines Informationsdienstes nutzen. Der Kunde ist verpichtet, den unbefugten Zugri Dritter auf die Software und die Datenbestände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Im Übrigen gewährt MEBEDO dem Kunden keine Urheber- und sonstigen Schutzrechte. Verjährung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen; Ausschlussfrist Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren in sechs Monaten. Dies gilt nicht, soweit MEBEDO Vorsatz oder fundamed B.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von MEBEDO zurechenbaren Körperund Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Für überlassene Software beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, die MEBEDO hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder im Einzelfall eine Garantie für die Beschaenheit der Software übernommen. Werden Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht und von MEBEDO abgelehnt, so müssen sie innerhalb von sechs Monaten nach schriftlicher Ablehnung klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Beweissicherungsverfahren wurde eingeleitet. Datenschutz Der Auftraggeber wird gemäÿ 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hingewiesen, dass seine Daten von MEBEDO gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Zusätzliche Bedingungen für Schulungs- und Trainingsleistungen Eine Absage bestätigter Termine für Schulungen und Trainings durch den Auftraggeber ist bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage von acht Wochen bis zu drei Wochen vor dem geplanten Beginn einer Schulung/eines Trainings durch den Auftraggeber ohne eine neue Terminfestlegung sind an MEBEDO 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Absage in einem Zeitraum von weniger als drei Wochen vor dem geplanten Beginn eines Trainings durch den Auftraggeber ohne eine neue Terminfestlegung sind an MEBEDO 75% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Sämtliche MEBEDO durch eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber entstehenden und/oder nicht mehr vermeidbaren Kosten wird der Auftraggeber an MEBEDO gegen Nachweis erstatten. Nebenbestimmungen Es gilt ausschlieÿlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz von MEBEDO, hilfsweise die Versandstation. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von MEBEDO. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaueuten einschlieÿlich Wechselund Scheckforderungen ist ausschlieÿlicher Gerichtsstand der Sitz von MEBEDO in Koblenz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben würden. 47 B. Glossar Stand: März 2013 48 fundamed C. Anhang 49 C. Anhang 50 fundamed fundamed C.1. Lizenzanforderung fundamed C.1. Lizenzanforderung fundamed Die Software ist ohne Lizenz 30 Tage nach der Installation nutzbar. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Software lizensieren. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MEBEDO GmbH. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden Sie es bitte an die folgende Adresse: MEBEDO GmbH Züchnerstraÿe 8 D-56070 Koblenz Fax: +49 261 98838-200 Angaben zum Lizenznehmer Firma Anwender-Name Straÿe PLZ Ort Land Telefon Fax EMail Versions-Nr. Gewünschte Messgeräte-Treiber (AddIns) Angaben zum Software-Kauf Verkäufer Rechnungs-Nr. und Datum Lizenztyp Voll-Lizenz Schul-Lizenz Datum, Unterschrift 51 C. Anhang fundamed Erläuterungen zur Lizenzanforderung Angaben zum Lizenznehmer Hervorgehobene Angaben sind unbedingt für das Erzeugen einer Lizenznummer erforderlich. Achten Sie bitte auf die Groÿ- und Kleinschreibung! Alle anderen Angaben sind für die Zustellung der Lizenz oder unseren Service notwendig. Achtung: Für nachträgliche Änderungen der Angaben müssen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50,00 e erheben! Firma Vollständiger Name der Firma, der die Lizenz gehört. Anwender-Name Der Name des Besitzers oder des Hauptbenutzers der Software. Sie können auch eine exakte Bezeichnung des Arbeitsplatzes angeben. Diese Angaben sind besonders in Firmen mit mehreren erworbenen Lizenzen wichtig. Straÿe Vollständiger Straÿenname mit Hausnummer. Die Adresse ist unbedingt notwendig, da die Lizenz nur per Brief verschickt wird. PLZ Ort Postleitzahl und Ortsname. Land Internationaler Name des Landes. Telefon Wenn Sie bei eventuellen Rückfragen möglichst schnell erreicht werden wollen, geben Sie bitte Ihre vollständige Telefonnummer an. Fax Ihre vollständige Faxnummer, falls Sie nicht über EMail verfügen sollten. EMail Wenn Sie uns Ihre EMail nennen, können wir Sie schnell und einfach über Updates informieren. Versions-Nr. Tragen Sie die Versionsnummer bitte hier ein, damit wir sicherstellen können, dass Sie auch die aktuellste Version lizensieren. Sie nden die Versionsnummer auf der CD oder im Hauptmenü unter dem Menüpunkt ? → Info. Optionen Geben Sie bitte an, ob Sie mit fundamed die Arbeitsmittel von bis zu 10 Kunden oder eine unbegrenzte Anzahl von Kunden verwalten wollen. Sie können fundamed auch ohne AddIns bekommen, falls Sie fundamed nur zum Anzeigen und Ausdrucken vorhandener Prüfprotokolle nutzen wollen. Messgeräte-Treiber AddIns dienen der Ansteuerung von Messgeräten oder bieten zusätzliche Funktionen. Geben Sie also bitte die Messgeräte an, die Sie einsetzen wollen. Im Grundpreis sind keine Lizenzen für AddIns enthalten. Die verfügbaren AddIns mit ihren genauen Bezeichnungen nden Sie in der nachfolgenden Liste oder im Internet unter http://www.mebedo.de. Angaben zum Software-Kauf Wenn Sie die Software bereits gekauft haben, benötigen wir für die schnelle Bearbeitung mit Rechnung die Angaben zum Kauf der Software. Sollten Sie die Software noch nicht gekauft haben, sind keine Angaben notwendig. Verkäufer Vollständiger Name Ihrer Bezugsquelle. Rechnungs-Nr. und Datum Vollständige Nummer der Rechnung und Datum der Rechnung. Lizenztyp Kreuzen Sie bitte an, ob Sie eine Vollversion oder eine vergünstigte Schulversion gekauft haben. 52