Der Export-Ratgeber ist für bayerische Dienstleistungsunternehmen

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Der Export-Ratgeber ist für bayerische Dienstleistungsunternehmen
Export-Ratgeber für
Dienstleister in Bayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
www.muenchen.ihk.de
E-Mail: [email protected]
Exportratgeber2009-fin.indd 1-2
12.02.2009 8:55:20 Uhr
Export-Ratgeber
für Dienstleister
in Bayern
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e. V.
und
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur,Verkehr und Technologie
(Herausgeber)
Februar 2009
1
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur dritten Auflage .................................................7
1. Einführung ......................................................................9
1.1 Unternehmensnahe Dienstleister: Begriffsbestimmung...............................9
1.2 Zukunftschancen für unternehmensnahe Dienstleister .............................10
1.3 Services Going International .....................................................................12
2. Entscheidung für den Dienstleistungsexport............14
3. Überprüfung der innerbetrieblichen
Voraussetzungen .........................................................15
3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung.....................................................................16
3.2 Organisation..............................................................................................17
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
Indirekter Dienstleistungsexport........................................................ 18
Direkter Dienstleistungsexport .......................................................... 19
Kooperation ...................................................................................... 19
Andere vertragliche Arrangements ................................................... 21
Direktinvestitionen ............................................................................ 23
Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im
Überblick........................................................................................... 25
3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung ........................................................25
4. Analyse von Auslandsmärkten ...................................28
4.1 Informationen über Auslandmärkte ...........................................................28
4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren .............................................................29
4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten ...............................................32
5. Geschäftsverbindungen knüpfen und
pflegen...........................................................................33
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Recherche von möglichen Geschäftspartnern ..........................................33
Messen......................................................................................................35
Unternehmerreisen....................................................................................36
Elektronische Kooperationsbörsen............................................................36
Infrastruktureinrichtungen im Ausland .......................................................37
Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung) ...........................................................37
Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand ...........................................38
5.7.1
5.7.2
5.7.3
5.7.4
Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union ......................... 38
Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co............................. 42
Marketingstrategien für den öffentlichen Markt ................................. 45
Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen ..................... 47
6. Definition der quantitativen und qualitativen
Exportziele ....................................................................49
3
4
7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ........................51
7.1 Zölle ..........................................................................................................51
7.2 Umsatzsteuer ............................................................................................51
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
7.2.6
7.2.7
Grundsatz ......................................................................................... 52
„Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland............................... 52
Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes
Grundstück beziehen ........................................................................ 54
Organisation und Durchführung von Kongressen und
Seminaren im Ausland...................................................................... 56
Reparaturen vor Ort beim Kunden .................................................... 56
Selbstständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit
grenzüberschreitenden Warenbewegungen...................................... 57
Neuregelung des Leistungsorts ab 2010........................................... 58
8. Recht und Verträge ......................................................59
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
Grundsatz der Vertragsfreiheit ..................................................................59
Vertragstypen............................................................................................59
Zustandekommen des Vertrages ..............................................................60
Rechtswahl bei internationalen Geschäften ..............................................62
Gerichtsstand ............................................................................................62
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit........................................................63
Internationale Vertragsregeln ....................................................................64
Checkliste..................................................................................................66
9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege .............................67
10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten ..............68
10.1 Förderprogramme Bayern .........................................................................69
10.2 Förderprogramme Bund ............................................................................77
10.3 Förderprogramme EU ...............................................................................93
11. Fazit .............................................................................111
12. Anhang 1: Top-50 Internet-Adressen für das
Auslandsgeschäft ......................................................113
13. Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen.............118
5
6
Vorwort zur dritten Auflage
Martin Zeil, MdL
Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie und stellvertretender
Ministerpräsident
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erich Greipl
Präsident des Bayerischen
Industrie- und Handelskammertages e. V.
Wer an Export denkt, hat meist Industriegüter vor dem geistigen Auge.
Tatsächlich besteht der gesamte Export deutscher Unternehmen nur aus
etwa einem Siebtel aus Dienstleistungen. Anders als im Export von
Industriegütern hinkt Deutschland im Dienstleistungsexport den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Großbritannien mit gehörigem Abstand hinterher.
Dabei besitzen hierzulande vor allem die unternehmensnahen Dienstleister ausgezeichnete Voraussetzungen, ihr Umsatz- und Renditepotenzial über die Erschließung von Auslandsmärkten erheblich zu
steigern. Vor diesem Hintergrund haben die Bayerischen IHKs und das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie den im Jahr 2002 erstmals erschienenen „Export-Ratgeber
für unternehmensnahe Dienstleister in Bayern“ neu aufgelegt. Zahlreiche
positive Rückmeldungen von Unternehmen auf die zweite Auflage und
eine weiter steigende Nachfrage aus Bayern und ganz Deutschland
gaben den Anstoß, diesen Ratgeber erneut zu aktualisieren.
Der Export-Ratgeber soll den bayerischen Dienstleistungsunternehmen
im Sinne eines Werkzeugs ganz konkret helfen, ihre internationalen
Marktchancen erfolgreich zu nützen. International erfolgreiche Dienstleister sind unverzichtbar, um in Bayern nachhaltiges Wachstum zu
generieren und neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen.
7
8
1. Einführung
1.1 Unternehmensnahe Dienstleister: Begriffsbestimmung
Innerhalb des tertiären Sektors wird entsprechend der Nachfragegruppen
üblicherweise zwischen haushalts- bzw. verbraucherorientierten Dienstleistungen auf der einen Seite und unternehmensnahen Dienstleistungen
auf der anderen Seite unterschieden. Die Abgrenzung nach Nachfragegruppen bzw. Zielgruppen für Dienstleistungen fußt auf der Annahme, dass
Dienstleistungen als Input, also als Zwischenprodukt oder Vorleistungen, in
den Produktionsprozess von Waren und Diensten eingehen. Sie spielen
eine zentrale Rolle in der Organisation und Abwicklung jeglicher Wertschöpfungsprozesse. Als Nachfrager treten Unternehmen oder auch der
Staat auf.
Unternehmensnahe Dienstleistungen können weiterhin danach unterschieden werden, ob sie Routinetätigkeit für den Nachfrager bereitstellen
oder ob sie durch ein wissens- und humankapitalintensives Leistungsangebot gekennzeichnet sind. Zu den Routinetätigkeiten bzw. operativen
Diensten zählen beispielsweise einfache Tätigkeiten wie Handels- oder
Bürotätigkeiten. Die anspruchsvollen, wissensintensiven Dienstleistungen
kennzeichnen Tätigkeiten wie Organisation, Management, Planung, Beratung sowie Forschung und Entwicklung. Als ein Abgrenzungskriterium
wird die Standardisierbarkeit des Leistungsangebotes herangezogen.
Beispielsweise sind Reinigungsleistungen oder die Arbeit von Sicherheitsdiensten relativ unproblematisch standardisierbar, während wissensintensive, spezialisierte Dienstleistungen u.a. eine größere „Auftragsindividualität“ aufweisen und nur eingeschränkt Standardisierungspotenziale bieten. Die hochspezialisierte Arbeit wissensintensiver Dienstleistungen betrifft vielfach die Entscheidungsprozesse der Firmenkunden
und hat somit strategische Bedeutung.
Die unternehmensnahen Dienstleistungen lassen sich zu vier Branchengruppen zusammenfassen, innerhalb derer intensive Kooperationen in der
Leistungserstellung vermutet werden.
Unternehmensnahe Dienstleistungen
Klassifikation
Bezeichnung
Wirtschaftszweige
(WZ08)
58
62
63
73
74.2
82.3
Informationswirtschaft
Verlagswesen
Erbringung von Dienstleistungen in der
Informationstechnologie
Informationsdienstleistungen
Werbung und Marktforschung
Fotografie und Fotolabors
Messe-, Ausstellungs- u. Kongressveranstalter
9
74.1
59.1
60.1
60.2
59.2
63.4
73
69
70.2
71.1
71.2
78
81.2
82.1
74.3
66
82.91.1
82.99
68
Ateliers für Textil-, Schmuck,- Grafik- u. ä. Design
Herstellung von Filmen und Fernsehprogramm,
deren Verleih und Vertrieb; Kinos
Hörfunkveranstalter
Fernsehveranstalter
Tonstudios
Korrespondenz- u. Nachrichtenbüros
Unternehmensberatung und -service
Forschung und Entwicklung
Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
Public Relations und Unternehmensberatung
Architektur- und Ingenieurbüros
Technische/physikalische/chemische
Untersuchungen
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Reinigung von Gebäuden / Inventar / Verkehrsmitteln
Sekretariats- und Schreibdienste / Copyshops
Übersetzen und Dolmetschen
Finanzdienstleistungen
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Inkassobüros
Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen
Immobilienwirtschaft
Grundstücks- und Wohnungswesen
Zu den unternehmensnahen Dienstleistern zählen demnach nicht der
Handel, Transportleistungen und das Kredit- und Versicherungsgewerbe im
engeren Sinne. Bei Letzterem handelt es sich um einen ausgesprochenen
Mischbereich, der nicht eindeutig den haushalts- oder den unternehmensorientierten Diensten zuzurechnen ist.
1.2 Zukunftschancen für unternehmensnahe Dienstleister
„Das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.“, schrieb Antoine de SaintExupéry in seinem berühmten Roman „Der kleine Prinz“. Ähnlich muss in
der wissensbasierten Wirtschaft die Rolle der unternehmensnahen Dienstleistungen besser verstanden werden, insbesondere ihr Beitrag zur Ankurbelung wirtschaftlichen Wachstums und zur Verbesserung gerade auch
der industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Dienstleistungen entlasten
die Firmen von Aufgaben, die vom Kerngeschäft abweichen. Die
Spezialisierung der Dienstleister bringt Kostenvorteile und reduziert das
unternehmerische Risiko auf Seiten der Dienstleistungsempfänger. Vielfältige Dienstleistungen auf der gesamten industriellen Wertschöpfungs10
kette sind bereits entstanden und werden sich weiter entwickeln. Kurz:
Unternehmensnahe Dienstleistungen werden immer bedeutsamer – aber
sie müssen auch sichtbarer gemacht werden.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA)
Landesverband Bayern hat in einem von Arthur D. Little erstellten
Branchenausblick „Bayern 2020“1 einen wichtigen Beitrag zu einer solchen
„Sichtbar-Machung“ geleistet. Die Untersuchung zählt beispielhaft folgende,
in Zukunft noch wichtiger werdende Unternehmensservices entlang der
Wertschöpfungskette seiner Mitgliedsfirmen auf:
Zur Produkt- und Verfahrensentwicklung bedient man sich zunehmend
Technologieberatungsunternehmen, die komplette Produktentwicklungen
von der Idee über das Design bis hin zum Produktionslayout anbieten.
Zur Markterschließung recherchieren Marktforschungsinstitute das
relevante Umfeld und ermöglichen die Entlastung von personalaufwändiger
Vorarbeit. Zusätzlich können die aktuellsten technologischen Trends ermittelt werden. „Point of sales“-Erhebungen über den Abverkauf der Waren
und die komplette Informationskette von Kundenbestellung über Verkauf
bis hin zu tagesscharfen Artikelverkaufskurven erlauben die atmende
Produktion mit verringerter Kapitalbindung.
Logistische Dienstleistungen von der „Just in time“-Zulieferung bis zur
dezentralen Lagerung der Fertigprodukte übernehmen Logistikdienstleister.
Auch hier überwiegt immer stärker die Komplettleistung von der Mitwirkung
bei der transportgerechten Konstruktion der Einzelteile über das Abfüllen
und Verpacken der Ware bis hin zur Anlieferung ins Kundenregal.
Die industrielle Wartung von Produktionsanlagen, das FacilityManagement von Bürogebäuden, Sicherheitsservice und das Vorhalten von
Zeitarbeitspersonal gehört heute ebenso zu den selbstverständlichen
Dienstleistungsangeboten, wie ein Tages-Management auf Zeit oder
Reparaturdienste im Kundendienst verbreitete Angebote sein werden, die
die Industrieproduktion weiter flexibilisieren.
Unternehmensberatung,
Wirtschaftsprüfung,
Investmentbanking,
Managercoaching, Führungskräftetraining, Knowledge Agenturen, Vertragsconsulting, Outplacement- und Personalberatung; alles Dienstleistungen für die Unternehmensspitze, um Entscheidungen unter höherer
Sicherheit und mit geringerem Risiko zu treffen.
Softwaredienstleister sind fester Bestandteil der Unternehmensabläufe.
Die integrierte Datenvernetzung von der Eingabe der Bestellung bis zum
Management-Informationssystem sind heute möglich. Verbunden mit
Expertensystemen zur Entwicklung der Kundennachfrage wird es möglich,
das unternehmerische Risiko zu senken und das Unternehmen zeitgerecht
zu steuern.
1
VDMA Landesverband Bayern (Hrsg.): „Spezifizierung der Trendstudie Bayern 2020 für
die Branchen des VDMA“, München, März 2001.
11
Die Auslagerung von unternehmensinternen Dienstleistungen in
selbstständige Einheiten erlaubt den Industrieunternehmen die Erschließung neuer Wachstumsfelder. Gleichzeitig wird so eine Konzentration
auf Kernkompetenzen sichergestellt.
Die Kombination von originären Produkten mit innovativen Dienstleistungen schafft die Basis für langfristiges Wachstum und sichert nachhaltig Wettbewerbsvorteile für die Industrieunternehmen. Gleichzeitig kann
so die Hürde umgangen werden, dass Kunden immer mehr Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne den entsprechenden Preis dafür
zahlen zu wollen.
Insgesamt könnte die Entwicklung von industriellen Produktionsunternehmen so weit gehen, dass tatsächlich die Konzentration auf die reine
Herstellung des Produktes erfolgen könnte und alle anderen personal- und
kapitalbindenden Aktivitäten ausgelagert werden.
1.3 Services Going International
Die Globalisierung begünstigt den Dienstleistungshandel auf zwei Ebenen:
Mit steigenden Warenexporten oder Direktinvestitionen geht auch eine erhöhte internationale Nachfrage nach Diensten Hand in Hand. Exporte von
Industriegütern ohne Marktforschung, Beratung, Wartung, Schulung etc.
(siehe vorheriges Kapitel) sind kaum möglich. Dieses „Servicing Exports“,
bei dem unternehmensnahe Dienstleister versuchen, heimische Industrieunternehmen als Kunden zu gewinnen und im Systemgeschäft (d. h.
Kombination industrieller Produkte und Services) die internationalen Märkte
indirekt zu bedienen, treibt die Internationalisierung der Dienstleistungen
voran.
In Deutschland haben die unternehmensnahen Dienstleister als Zulieferer
oder Partner im Systemgeschäft schon in beträchtlichem Maße zum
Warenexport beigetragen.
Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sind viele
unternehmensnahen Dienstleistungen erst zu international handelbaren
Gütern geworden. Dies begünstigt ein unmittelbares „Exporting Services“.
Insofern kann es nicht verwundern, dass auch im Dienstleistungsbereich
der Export das Wachstum antreibt. Inzwischen sind 15 % der Gesamtexporte Deutschlands Dienstleistungen. Allerdings verzeichnet Deutschland
ein Handelsdefizit bei den unternehmensnahen Services, was auf die
Dominanz US-amerikanischer und englischer Unternehmen vor allem in
den Bereichen Rechts- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung,
Werbung und DV-Dienstleistung zurückzuführen ist. Eine weitere Ursache
liegt sicherlich in der (noch) relativ geringen Auslagerung von Dienstleistungen hierzulande begründet.
12
Die unternehmerischen Erkenntnisse aus dem Gesagten sind Folgende:
Die Internationalisierung bzw. Globalisierung ist auch im Bereich unternehmensnahe Dienstleistungen in vollem Gange. So sind jene Dienstleister, die bislang nur die heimische Industrie bedient haben, mehr und
mehr internationalem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Wer diesem Wettbewerbsdruck stand hält, erfüllt die Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung zum „Exporting Services“.
Der Exportmarkt für unternehmensnahe Dienstleistungen verzeichnet besonders ausgeprägtes Wachstum. Wer in punkto Termintreue, Qualität,
Problemlösungskompetenz, Kooperationsfähigkeit und Netzwerkbildung mit
Anbietern komplementärer Services Stärken aufweist oder sich erarbeitet,
hat unter Beachtung der nachfolgenden Ratgeber-Informationen ausgezeichnete Chancen für den Geschäftserfolg auf internationalen Märkten.
Mit einem im internationalen Vergleich hohen Pro-Kopf-Einkommen, einem
hohen Ausbildungsstand, einer erstklassigen Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur sowie einem starken internationalen Engagement vieler
deutscher Dienstleistungsunternehmen verfügt Deutschland über gutes
Rüstzeug, um über seine Grenzen hinaus auf offenen Dienstleistungsmärkten zu bestehen.2
2
Bartsch, Elga, Diekmann, Berend, Deutschlands Chancen im Handel mit Dienstleistungen, in: Wirtschaftsdienst 2006/1
13
2. Entscheidung für den Dienstleistungsexport
Die Entscheidung für den Dienstleistungsexport basiert erfahrungsgemäß
auf folgenden Motiven:
Die Inlandsmärkte sind zunehmend gesättigt: Die Zahl der Wettbewerber im Bereich unternehmensnahe Dienstleistungen steigt in
Bayern überproportional Die Freisetzung von hochqualifizierten Arbeitskräften und die Tendenz zur Auslagerung von Dienstleistungen im
Produzierenden Sektor wird dieses Wachstum weiter beschleunigen und
den Wettbewerbsdruck erhöhen. Zudem steigt der Konkurrenzdruck
durch ausländische Firmen, die auf dem deutschen Markt tätig werden.
Die Marktnische mit ihrem Schutz vor hohem Wettbewerbsdruck wird
immer kleiner und kurzlebiger.
Bessere Auslastung von fixen Personal- und Infrastrukturressourcen:
Einmal für das Inland gefundene Lösungen können ins Ausland erneut
verkauft werden.
Das wirtschaftliche und politische Projektrisiko kann auf mehrere Auftraggeber und Märkte gestreut werden.
Attraktive Kooperationsangebote zur internationalen Markterschließung
werden vermehrt herangetragen.
Der Markt für europäische und sonstige internationale Ausschreibungen
wächst und wird auch für mittelständische Dienstleister immer
interessanter.
Fachliche und sprachliche Kenntnisse können gefestigt und verbessert
und damit insgesamt die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit erhöht
werden.
Neue Referenzen können gewonnen werden.
In vielen Fällen erhöht die Auslandsaktivität das Renommee.
Der Gang ins Ausland kann durch die Auslandsorientierung eines
Kunden geboten sein.
Das Erschließen neuer Märkte birgt neben den potenziellen Chancen aber
auch Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Das beginnt bei
der anfänglichen Informationssuche über ausländische Märkte und geht
über die Ausgestaltung der Finanzierung bis hin zu rechtlichen Fragen.
Deshalb gehören zum erfolgreichen Auslandsgeschäft unbedingt eine
detaillierte Planung – wenn möglich unter Zuhilfenahme erfahrener
Experten (die IHKs vermitteln) – und genügend Zeit zur Vorbereitung.
Vielfach wird auch der finanzielle und personelle Aufwand beträchtlich
14
unterschätzt, die Mitarbeiter werden oftmals nicht genügend auf die neuen
Märkte und die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet.
Im Export treten auch eine Vielzahl von Risiken auf, so gibt es zum Teil
große Unterschiede in der Sprache, der Mentalität, der Kultur und im
Rechtssystem. In bestimmten Abnehmerländern ist die politische Situation
instabil oder es fehlen Informationen über die Bonität des ausländischen
Kunden.
Noch besteht auch mit fast allen Ländern ein gewisses Währungsrisiko. Der
Euro bringt jedoch zumindest im Handel mit bislang sechzehn der 27 EULändern (ohne Bulgarien, Dänemark, Estland Großbritannien, Lettland,
Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn) erhebliche
Vorteile. Die einheitliche Währung bietet vor allem bessere Wettbewerbsbedingungen im innereuropäischen Handel, nicht zuletzt, weil sich durch
den Wegfall der Wechselkursrisiken und Devisenumrechnungskosten die
Preiskalkulation verbessert. Der Euro fördert auch die Entwicklung eines
EU-weiten Stabilitätsraumes und damit eines positiven Umfeldes für den
intensiven Austausch von Dienstleistungen.
Generell gilt, dass vor der Entscheidung über die Aufnahme des Dienstleistungsexports in jedem Fall von der Unternehmensleitung eine klare
Zielvorstellung entwickelt werden sollte. Wenn keine klare und für alle Mitarbeiter verbindliche Formulierung und Definition des Exportziels vorliegt,
entstehen nicht nur Unsicherheit und Reibungsverluste, sondern mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch pekuniäre Verluste.
PRAXISTIPP
Die drei wichtigsten Fragen, die vor Aufnahme auch der internationalen
Geschäftstätigkeit beantwortet werden müssen, lauten:
1. Was wollen wir erreichen?
2. Wie können wir das tun?
3. Was muss konkret bis wann von wem erledigt werden?
3. Überprüfung der innerbetrieblichen
Voraussetzungen
Nach der grundsätzlichen strategischen Entscheidung, mit dem Dienstleistungsangebot auch in den Export zu gehen, gilt es, die Exportfähigkeit
in Bezug auf die Produkte, d. h. die unternehmensnahen Dienstleistungen
(3.1), die Organisation (3.2) und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens (3.3) zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
15
3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung
Deutsche unternehmensnahe Dienstleistungen genießen im Ausland einen
hervorragenden Ruf. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen vor dem
ersten Schritt ins Ausland folgende Fragen stellen:
Was zeichnet unsere Dienstleistung im Verhältnis zur Konkurrenz aus?
Sind unsere Preise und Konditionen konkurrenzfähig?
Ist das fachliche und sprachliche Know-how bei den Mitarbeitern ausreichend?
Der Dienstleistungsexport unterscheidet sich vom Warenexport in erster
Linie durch das Produkt, welches exportiert wird. Das Produkt ist im Falle
der Dienstleistung grundsätzlich das unmittelbar an eine Person gebundene geistig-schöpferische fachliche Know-how. Der Preis für dieses
Know-how wird üblicherweise als Honorar in bestimmten Stunden- bzw.
Tagessätzen bemessen. Aufgrund des immateriellen Charakters des Knowhows und der damit verbundenen schwierigen Darstell- und Vergleichbarkeit, hat die professionelle Präsentation der Dienstleistung in Form von
Referenzlisten, Imageprospekten etc. eine besondere Bedeutung.
Die Dienstleistung selbst (z. B. die persönliche Beratung) und das daraus
entstehende Produkt (z. B. die Studie) ist üblicherweise in der Sprache des
ausländischen Auftraggebers direkt am Standort des Auftraggebers zu erbringen und deshalb kaum standardisierbar bzw. auf Lager produzierbar.
Dienstleistungen können auch in Waren (z. B. EDV-Programme für
Maschinen oder Anlagen) verkörpert und mit deren Hilfe erbracht, transportiert und gelagert werden. Die Dienstleistung kann in diesem Fall auch
im Warenverkehr über die Grenze gebracht oder elektronisch transportiert
werden. Der Weg vom Dienstleistungserbringer zum Empfänger ist jedoch
im Regelfall sowohl kürzer (durch den Wegfall von Verpackungs-,
Lagerungs- und Transportdienstleistungen) als auch unkomplizierter (durch
den Wegfall von Ursprungszeugnissen, Transportdokumenten, Versicherungspolicen etc.).
Im internationalen Dienstleistungshandel bestehen im Gegensatz zum
Warenhandel keine tariflichen Hemmnisse. Hindernisse werden vor allem
durch nationale Vorschriften geschaffen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel
4.2). Beispiele dafür sind:
Einreisevorschriften und Aufenthaltsbeschränkungen für ausländische
Personen
Ausbildungs-, Zulassungs- und Honorarvorschriften im Bereich
technischer und rechtlicher Dienstleistungen
Verbote und Beschränkungen für bestimmte Werbeformen
Datenschutzbestimmungen in der Marktforschung
Zusammengefasst können sich für den Dienstleister auf dem Auslandsmarkt folgende Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf sein Produkt ergeben:
16
CHECKLISTE
Produkt-Defizite im Export Optimierungsmaßnahmen
Zu geringe Abstimmung auf Direkte und regelmäßige KundenKundenbedürfnisse
kontakte
Zu geringes Know-how
Aus- und Weiterbildungskurse
Aufnahme von zusätzlichem
Personal
Zu allgemeines Know-how
Spezialisierung auf bestimmte
Leistungen und/oder Branchen
Zu spezialisiertes Know-how Kooperationen mit in- und ausländischen Dienstleistern für
Gesamtangebote
Zu hohes Preisniveau
Preisreduzierung bei gleichzeitiger
Erhöhung der Mann-Tage
Reduzierung der Fixkosten
Fehlender Bekanntheitsgrad Referenzlisten
Mehrsprachige Imageprospekte
Inserate
Fehlende Sprachkenntnisse Sprachkurse
Auslandsaufenthalte
Dolmetscher hinzuziehen
Zu klein strukturierte Ein Nationale und internationale Koheiten
operationen
Mangelnde Beachtung
Beschaffung von Gesetzestexten
nationaler Vorschriften
Einholung von Rechtsauskünften
3.2 Organisation
Nach der Entscheidung für die Exporttätigkeit ist für den Erfolg auf ausländischen Märkten ein entsprechendes persönliches Engagement der Geschäftsführung wichtig: „Export ist Chefsache“. Folgende Voraussetzungen
sind unbedingt notwendig:
genügend Zeit für die systematische Beschäftigung mit dem Auslandsgeschäft
Bereitschaft zu Auslandsreisen und Auslandsaufenthalten
ausreichende Kapazitäten, um die steigende Nachfrage bedienen zu
können
Mit zunehmendem Exportgeschäft können die Exportaufgaben nicht mehr
alleine von einer Person (Geschäftsführer, Exportleiter) wahrgenommen
werden. Es sollte eine eigene Organisationseinheit, die alle auslandsbezogenen Aktivitäten verantwortlich durchführt bzw. koordiniert, eingerichtet und in das vorhandene Organisationsschema eingliedert werden.
17
Der Erfolg von Dienstleistungen im Ausland ist vom Weg des Auslandsengagements abhängig. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind meistens
in hohem Maße erklärungsbedürftig. Daher kommt es bei der Internationalisierung von Dienstleistungen vor allem auf die persönliche
Kommunikation an.
Auch werden bei der Internationalisierung von Diensten meist immaterielle
Güter bewegt. Deshalb ergeben sich bei Dienstleistungen andere, neue
Formen des Engagements als beim Warenkauf.
In Bezug auf die betriebliche Organisation des Dienstleistungsexports sind
folgende Grundsatzfragen zu klären:
Soll der Dienstleistungsexport
indirekt oder direkt
als „Einzelkämpfer“ oder in Kooperation
über eine Auslandsinvestition erfolgen?
Welche Art des Auslandsengagements gewählt wird, hängt von der Größe
des Betriebs, den Produkten, der Kundenstruktur und der langfristigen
Strategie ab.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Internationalisierung werden nachfolgend beschrieben sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgezeigt.
Dabei ist die Reihenfolge bewusst gewählt und beinhaltet eine Steigerung
hinsichtlich der Kosten, des Grades der Ressourcenbindung und des Ausmaßes des unternehmerischen Risikos.
3.2.1 Indirekter Dienstleistungsexport
Beim indirekten Export von Dienstleistungen werden Leistungen im Ausland im Auftrag eines heimischen Kunden erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt großteils im Ausland, fakturiert wird im Inland. Es bestehen
keine wesentlichen Unterschiede oder zusätzlichen Kosten und Risiken im
Vergleich zum Inlandsgeschäft.
Diese Form der Internationalisierung eignet sich besonders als Einstieg in
den Export auch für kleine Dienstleister ohne Exporterfahrung. Sie lässt
sich mit begrenztem Aufwand realisieren. Es ist nicht erforderlich, sich
durch größere Kapitalinvestitionen in Tochtergesellschaften oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in großem Umfang zu binden.
Beispiele für diese Art der Internationalisierung sind Marktstudien,
technische Anlageplanung oder die Begleitung ausländischer Projekte
heimischer Betriebe. In diese Kategorie fallen z. B. die Planungsleistungen
eines Ingenieurbüros, die für einen Großkunden für dessen Staudammprojekt in China erbracht werden. Hier sind auch die in Waren inkorporierten Dienstleistungen anzusiedeln: Design, Marketing, Serviceverträge. Schulungen, die mit dem Warenexport in Zusammenhang stehen,
zählen ebenfalls zu den indirekten Dienstleistungsexporten.
18
3.2.2 Direkter Dienstleistungsexport
Hierbei werden Dienstleistungsprojekte von Deutschland aus ohne Direktinvestition im Auslandsmarkt durchgeführt. Zu beachten sind dabei aus betriebswirtschaftlicher Sicht vor allem die höheren Akquisitions- und Abwicklungskosten, aus rechtlicher Sicht vor allem länderspezifische Umsatz-,
gewerbe- und standesrechtliche Vorschriften.
Der direkte Export eignet sich besonders für Unternehmen, die den benachbarten bayerischen Auslandsmarkt bearbeiten oder zumindest über
Kooperationen mit in- oder ausländischen Partnern und entsprechende
Sprachkenntnisse verfügen.
Idealerweise sollte aufgrund der besonderen Risikosituation das Auftragsvolumen von laufenden Auslandsprojekten nicht größer als das der
laufenden Inlandsprojekte sein und sich auf mehrere Auftraggeber verteilen, um mögliche Ausfälle leichter abdecken zu können.
Beispiele hierfür sind die Direktakquisition eines Auslandskunden oder die
Teilnahme an einer internationalen Ausschreibung.
3.2.3 Kooperation
In diesem Fall wird die Dienstleistung in Kooperation mit einem einzelnen
oder einem Netzwerk von nationalen und/oder internationalen Partnern erbracht.
Aufgrund der im Durchschnitt relativ geringen Unternehmensgröße der
unternehmensnahen Dienstleistungsunternehmen stellt die Kooperation mit
nationalen und internationalen, wenn möglich erfahrenen Partnern die oft
einzige Möglichkeit zum direkten Export der eigenen Dienstleistungen dar.
Dies gilt ganz besonders für die Bewerbung um internationale öffentliche
Aufträge (vgl. auch Kapitel 5.7) und die Gründung von Auslandsniederlassungen.
Durch Kooperationen können ähnliche Vorteile wie bei großen Dienstleistungsunternehmen erreicht werden, ohne dass die einzelbetriebliche
Selbstständigkeit und Autonomie aufgegeben werden muss.
Kooperationsbereiche
Eine Kooperation ist vor allem in folgenden drei Bereichen denkbar:
1. Dienstleistungsangebot
gemeinsame Produktentwicklung (Beratungs/Softwarepakete)
komplementäres Angebot (z. B. technische und wirtschaftliche Beratung)
2. Marketing
gemeinsame Marktforschung
19
gemeinsame Auslandsbüros
gemeinsamer Außendienst
gemeinsame Werbung
gemeinsame Messestände
3. Organisation und Personal
gemeinsame EDV
gemeinsames Rechnungswesen
gemeinsame Aus- und Weiterbildung
Austausch von Personal
Fallbeispiele
Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette (Einkaufsdienstleistungen, produktionsunterstützende
Dienstleistungen und Vertriebsdienstleistungen). Als Beispiel lässt sich
ein Inkassounternehmen nennen, das für einen deutschen Kunden das
Inkasso für dessen ausländische Niederlassungen/Töchter übernimmt.
Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen außerhalb des Kerngeschäfts des Kunden. Zum Beispiel bieten im Facility-Management
(Bewachung, Entsorgung, Reinigung, Kälte-, Klima-, Heizungsmanagement) die Dienstleistungsbetriebe ihren Kunden (z. B. Gebäudemanagementtöchter von Baukonzernen) auch in ausländischen
Objekten ihre Leistungspalette an. Gleiches gilt für Anbieter von
Logistikdienstleistungen (Konfektionierung, Verpackung, Lagerung, Versand und gegebenenfalls Spedition).
Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen für begrenzte Projekte:
Gemeinsamer Messeauftritt (Messebau, Werbeagentur). Ein Beispiel ist
hier die Kooperation von Messebauer, Werbe- und Eventagentur für
einen Messeauftritt eines Kunden bei einer Messe in Nordamerika.
In Waren inkorporierte Dienstleistungen: Hier lässt sich das Beispiel
eines Betriebes anführen, der mit seinem Personal für einen deutschen
Anlagenhersteller die Inbetriebnahme und Wartung von ins Ausland gelieferten Maschinen übernimmt.
Formen der Kooperation
Für die Kooperation selbst kommen einerseits formlose, rechtlich unverbindliche Interessengemeinschaften (z. B. Austausch von Informationen),
zeitlich begrenzte, vertraglich festgelegte Arbeitsgemeinschaften (z. B.
Teilnahme an Ausschreibungen) bis hin zu gegenseitigen finanziellen Beteiligungsverhältnissen bzw. gemeinsamen Unternehmensgründungen in
Frage.
20
Als Einstieg in die Exportkooperation bieten sich zunächst zeitlich und
inhaltlich klar begrenzte Projekte an, denn dadurch kann man sich an die
„richtige“ Form der Kooperation herantasten.
Insbesondere bei langfristigen Kooperationen empfiehlt sich der Abschluss
eines formellen Kooperationsvertrags mit folgenden Mindestinhalten:
Präambel (gemeinsame Ziele der Vertragspartner)
Vertragsgegenstand (Hauptrechte und -pflichten der Vertragsparteien)
Aufteilung der Kosten
Vertragsdauer und Vertragsauflösung
Wettbewerbsverbot
Zahlungsbedingungen (Fristen, Schadenersatz etc.)
Rechtsform bei Gründung von Kooperationsorganisationen
Rechtsrahmen (Materielles Recht, Verfahrensrecht)
Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Kooperation
VORTEILE
Nutzen der Erfahrung der Partner
NACHTEILE
Mögliche Abhängigkeit vom Partner
Nutzen der
Kontakte/Marktkenntnisse der
Partner
Interessenkonflikt durch unterschiedliche Zielsetzungen der Kooperationspartner
Nutzen der Ressourcen der Kooperationspartner
Durch Arbeits- und Aufgabenteilung
bei den Partnern geringe Bindung
eigener Ressourcen
Vorteile der gemeinsamen Größe
3.2.4 Andere vertragliche Arrangements
Als weitere mögliche Internationalisierungsstrategien kommen der Einsatz
von Handelsvertretern, die Vergabe von Lizenzen sowie Franchising in Betracht.
3.2.4.1 Handelsvertreter
Handelsvertreter sind auf Provisionsbasis am Umsatz (Erfolgshonorar)
orientiert arbeitende Absatzmittler. Mit ihnen werden in der Regel längerfristige Verträge geschlossen. Derartige Arrangements bieten sich an, wenn
ausländische Märkte bearbeitet werden sollen, aber keine intimen Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind und kein eigenes
21
Personal im Ausland eingesetzt und/oder akquiriert werden soll. Bei
technischen Dienstleistungen können Handelsvertreter auch Inspektions-,
Wartungs- und Reparaturdienstleistungen übernehmen.
Beispiel
Ein Dienstleistungsunternehmen wartet bevorzugt die Geräte eines inländischen Herstellers von Kopierautomaten. Da es mit dem Hersteller
keine Kooperation vereinbaren konnte, beauftragt das Dienstleistungsunternehmen einen Handelsvermittler mit der Akquisition von Serviceaufträgen. Die Wartungsarbeiten werden dann - vertraglich vereinbart - auch
vom Handelsvertreter erledigt, für Reparaturarbeiten wird ein heimischer
Spezialist entsandt.
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Handelsvertreter
VORTEILE
NACHTEILE
Dienstleister hält die Fäden in der Evtl. hohe Ausgleichszahlungen bei
Hand
Vertragsauflösung
Unternehmen ist auf dem Auslandsmarkt präsent
Unternehmen nutzt Marktkenntnisse ausländischer Partner
Auffinden von Handelsvertretern
Bei der Suche nach Handelsvertretern sind neben IHKs und AHKs sowie
den genannten Möglichkeiten wie Messen, Fachveranstaltungen,
Delegationsreisen und Datenbanken (vgl. obigen Abschnitt „Auffinden von
Kooperationspartnern“) vor allem die Handelsvertreterverbände behilflich.
Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist auf den Internet-Seiten des
Internationalen Handelsvertreterverbandes (International Union of
Commercial Agents and Brokers, I.U.C.A.B.) zu finden; die InternetAdresse lautet: www.iucab.nl. Die Internet-Adresse der Centralvereinigung
Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmaklerverbände (CDH) ist im
Übrigen: www.cdh.de.
3.2.4.2 Lizenzierung
Lizenzierung umfasst die Erlaubnis einer vertraglich abgesicherten Nutzung
von Patenten, Gebrauchsmustern und Know-how. Die Nutzungserlaubnis
kann vollständig oder teilweise (sachlich, räumlich oder zeitlich beschränkt)
einfach oder ausschließlich, unmittelbar oder mittelbar (als Unterlizenz)
sein. Üblich ist es, für Lizenzen eine Grundgebühr zu erheben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr zu vereinbaren.
22
Beispiele
Know-how-Lizenzen betreffen technische oder kaufmännische Kenntnisse und deren Nutzung. Die Wartung von Geräten kann auf diese
Weise im Ausland organisiert werden.
Vertriebslizenzen übertragen gewerbliche Schutzrechte an Personen
oder Organisationen, die Dienstleistungen im Ausland in Lizenz vertreiben. Beispiel hierfür ist die Übertragung der Rechte, hoch
spezialisierte Reinigungsverfahren in technischen Anlagen (z. B.
Reinigung mit Druckluft oder Fernsteuertechnik) im Ausland durchzuführen.
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Lizenzvergabe
VORTEILE
NACHTEILE
Erschließung von Märkten mit be- Geringer Einfluss auf den Absatz
grenzten Mitteln
Qualitätskontrolle schwierig
Lizenztausch bietet Möglichkeiten
zur Ausweitung des eigenen An- Lizenznehmer kann zum Konkurrent
gebots
im Zielmarkt oder auf Drittmärkten
werden
Lizenzentgelte können geringer als
Gewinne aus Eigenleistung sein
3.2.4.3 Franchising
Franchising umfasst den Export einer Marke oder Strategie, eines Vertriebskonzepts, von Management-Know-how und weitergehenden Diensten
(Einkauf, Logistik, Finanzbuchhaltung). Sie ist eine erweiterte Form der
Lizenzvergabe. Merkmale und Bewertung sind daher identisch.
Franchising findet in Deutschland immer weitere Verbreitung. Vor allem für
kleine und mittlere Unternehmen ist Franchising eine attraktive Expansionsund Internationalisierungsstrategie. Etwa 15 % der deutschen FranchiseGeber sind heute bereits im Ausland aktiv, fast die Hälfte der FranchiseGeber strebt eine internationale Expansion an.
Informationen zum Thema Franchising können beim Deutschen FranchiseVerband (DFV) unter www.dfv-franchise.de bezogen werden. Dort sind
auch zahlreiche Beispiele für Franchisekonzepte aus verschiedenen
Dienstleistungsbereichen abrufbar.
3.2.5 Direktinvestitionen
Bei entsprechend hohem Auftragsvolumen im Auslandsmarkt wird eine
Auslandsniederlassung gegründet (Neugründung oder Erwerb bestehender
Betriebe), die sich im Idealfall nach einer zeitlich befristeten Anlaufphase
23
durch selbstständig abgewickelte Aufträge finanzieren sollen. Die Leistung
wird im Ausland erbracht und fakturiert. Zu beachten sind vor allem länderspezifische gewerbe- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften.
Beispiel
Gründung eines Repräsentanzbüros, eines Joint Ventures oder einer
Tochtergesellschaft.
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Direktinvestitionen
VORTEILE
Große Marktnähe
NACHTEILE
Hoher finanzieller Aufwand
Behandlung als „Inländer“ (mögliche Hohes Risiko
steuerliche Vorteile, Bevorzugung
bei der Auftragsvergabe etc.)
Eine Auslandsinvestition ist für Kleinunternehmen nur mit entsprechenden
ausländischen Kooperationspartnern oder für mittlere Unternehmen zu
empfehlen.
24
3.2.6 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung
im Überblick
Kooperation
Handelsvertreter
Grad der
Je nach Umfang des Relativ wenige
RessourProjektes geringe
eigene Ressourcen
cenbindung Ressourcenbindung, werden gebunden
jedoch Bedarf an
Schnittstellenfunktionen, um die Aufgabenteilung zu
managen
Kosten des
Engagements
Möglichkeit
der
Kontrolle
Unternehmerisches
Risiko
Kosten orientieren
sich am Umfang des
Projektes, sind
jedoch niedriger
einzuschätzen als
andere vertragliche
Engagements
Kontrolle richtet sich
nach rechtlichen
Anforderungen,
dem subjektiven
Kontrollbedürfnis
der Partner und
nach Umfang des
Projekts
Unternehmerisches
Risiko ist gering,
wächst jedoch mit
der Anzahl der Kooperationspartner
und dem Umfang
der Projekte
Lizenzierung/
Franchising
Relativ wenige
eigene Ressourcen
werden gebunden
Direktinvestitionen
Sowohl im
heimischen Betrieb
als auch in der ausländischen Niederlassung werden
personelle und
organisatorische
Ressourcen gebunden
Finanzieller Aufwand je nach Größe
der Niederlassung
erheblich
Geringe Kosten, da
erfolgsabhängiges
Honorar, evtl. sind
Ausgleichszahlungen zu kalkulieren
Kosten entstehen
für Patente, Gebrauchsmusterschutz und
vertragliche Festlegungen
Kontrollreglements
sind vertraglich zu
fixieren
Kontrollen sind nach Hohes Maß an
der Vergabe der
Kontrolle durch EinLizenz schwierig
gliederung in die
Organisationsstruktur des eigenen
Unternehmens
Geringes Risiko, da
vertragliche Festlegungen und
erfolgsabhängige
Vergütung; ein
Problem stellt die
Kontrolle des
Handelsvertreters
aufgrund der
Distanzen dar
Risiko entsteht
durch geringeren
Einfluss auf Qualität
der Lizenznehmer
Neugründung eines
Unternehmens im
Ausland stellt beim
Thema Internationalisierung von
Dienstleistungen
das höchste Risikopotenzial dar
3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung
Aufgrund der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern des Unternehmens kann beurteilt werden, in welchem Umfang finanzielle Mittel für
die internationale Markterschließung zur Verfügung stehen. Dabei handelt
es sich um
Gewinn-/Verlustentwicklung
Umsatzentwicklung
Entwicklung der Hauptaufwandsposten
Entwicklung des Cash-flow
Entwicklung der Liquidität
Eigenkapitalanteil
25
Im Gegensatz zur Leistungserbringung im Inlandsmarkt sind beim Dienstleistungsexport Besonderheiten der Sprache, Kultur, Auftraggeber,
politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen etc. zu beachten, die
üblicherweise zu höheren bzw. zusätzlichen Kosten und Risiken sowohl in
der Auftragsakquisitions- als auch der eigentlichen Auftragsabwicklungsphase führen. In der Kalkulation des Exportpreises müssen diese Kosten
berücksichtigt bzw. im Extremfall selbst getragen werden:
Zusatzkosten
Reise- und Aufenthaltskosten
Dolmetschungs- und Übersetzungskosten
Kommunikationskosten (Telefon, Telefax, Porto)
Angebotskosten bei öffentlichen Ausschreibungen infolge des dafür
notwendigen Zeitaufwandes (ca. 5-10 % des Projektbudgets) und damit
verbundene Garantiekosten (Anzahlungs-, Biet-, Liefer- und Leistungsgarantie, Gewährleistungsgarantie etc.)
Marketingkosten (Messen, Inserate, Marktforschung etc.)
Vorfinanzierungskosten (Markterschließungskosten etc.)
Vertragskosten
Finanzierungskosten (Exportkredit, Akkreditiv etc.)
Zahlungsziele und -verzögerungen
Im Gegensatz zu Warenexporteuren ersparen sich unternehmensnahe
Dienstleistungsexporteure in der Regel Zoll- und Dokument-,
Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
Risiken im Auslandsgeschäft
Risiken, die im internationalen Geschäft besonders zu beachten sind:
wirtschaftliche Risiken: Absatz- und Preisrisiko, Annahmerisiko (Verweigerung der Leistungsabnahme), Dubiosenrisiko (Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit/-verzug), Wechselkursrisiko
politische Risiken: Krieg, Streiks, Zerstörung oder Entzug von Rechten
oder Vermögen, Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsverbotsrisiko
für Verkaufserlöse
Diese Risiken können durch Maßnahmen der Risikopolitik reduziert
werden:
Risikovorbeugung: Marktstudien, Bonitätsauskünfte (AHKs, Auskunfteien, Banken), Beobachtung des Zahlungsverhaltens, Kurssicherung
Risikoabwälzung: auf den Geschäftspartner (Liefer- und Zahlungskonditionen, Fakturierung in EUR) bzw. andere Risikoträger (staatliche
oder private Garantiegeber, Versicherungen, Factoring-Unternehmen)
Letzteres führt wiederum zu zusätzlichen Kosten (Garantieprämien), die im
Exportpreis untergebracht werden müssen (siehe nachfolgende Checkliste). Die örtlich zuständigen IHKs, die AHKs und Banken stehen als Ansprechpartner zu Fragen des Risiko-Managements im Auslandsgeschäft
zur Verfügung.
26
CHECKLISTE
Retrograde Exportkalkulation (Muster)
Inlandsauftrag
Gesamthonorar
Auslandsauftrag
Beschreibung
variable Abwicklungskosten
-
-
-
Zeitkosten
Inlandsreisekosten
Inlandskommunikation
skosten
Sach- und
Sonderkosten
-
-
-
Zeitkosten
Auslandsreisekosten
Auslandskommunik
a-tionskosten
Arbeitszeit x Stundensatz *
Sach- und Sonderkosten
Kopier-, Literaturausgaben,
Fremdhonorare etc.
Diäten, Kilometergelder,
Hotelkosten etc.
Telefon-, Fax-, Portoausgaben
variable Zusatzabwicklungskosten
-
-
-
-
Dolmetsch-,
Übersetzungs- und
Vertrags-kosten
temporäre Personalund/oder Infrastrukturkosten
Finanzierungskosten
Garantiekosten
Fremdhonorare
Fremdhonorare
Büromiete/-ausstattung
Exportkreditzinsen
Garantieprämien
variable Akquisitionskosten
-
-
Zeitkosten
Inlandsreisekosten
Inlandskommunikation
skosten
= Gewinn (vor
Steuern) beim Inlandsgeschäft
-
-
Zeitkosten
Auslandsreisekosten
Auslandskommunik
a-tionskosten
Arbeitszeit x Stundensatz *
Diäten,
Kilometergelder,
Hotelkosten etc.
Telefon-, Fax-, Portoausgaben
= Gewinn (vor Steuern)
beim Auslandsgeschäft
* Faktor für fixe Lohn-, Lohnneben- und Infrastrukturkosten sowie sonstige Zuschläge
Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene
Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen
auch unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt
in der Akquisition oder Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt
werden. Kapitel 10 gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten
außenwirtschaftlichen Förderprogramme.
27
4. Analyse von Auslandsmärkten
Für viele unternehmensnahe Dienstleister, die sich zum ersten Mal im Ausland engagieren wollen, kommen nur wenige Länder als Märkte in Frage.
Sinnvoll ist es, in einem stufenweisen Vorgehen wenige oder nur einen
Markt herauszufiltern, auf die bzw. den man seine Auslandsaktivitäten
konzentriert.
Kommt ein Land aufgrund seiner politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Zielmarkt in Betracht? Notwendig ist eine Analyse der allgemeinen Rahmenbedingungen.
Wenn die Analyse der Rahmenbedingungen ergibt, dass die Marktbearbeitung aus unternehmerischer Sicht sinnvoll erscheint, sind spezifische Marktzutrittsbarrieren festzustellen. Welche nationalen Vorschriften des Zielmarktes müssen beachtet werden?
Auf die Bewertung der Marktzutrittsbarrieren folgt die Prüfung der
konkreten Absatzmöglichkeiten und –bedingungen für die jeweilige
Dienstleistung.
4.1 Informationen über Auslandmärkte
Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gehören die politische Stabilität,
die Rechtssicherheit, die Konvertibilität der Währung, die Steuergesetzgebung sowie ökonomische und gesellschaftliche Grunddaten (Bevölkerung, Beschäftigung, Wachstum etc.). Die Außenwirtschaftsabteilungen der bayerischen IHKs (Adressen vgl. Anhang 2) bieten zu den
unterschiedlichen Auslandsmärkten vielfältige Informationen an.
Darüber hinaus organisieren die bayerischen IHKs Informationsveranstaltungen über Auslandsmärkte. Dabei berichten hochrangige Vertreter
von Institutionen, u. a. der Auslandshandelskammern (AHKs –
www.ahk.de), und Unternehmen aus dem In- und Ausland über Chancen
und Möglichkeiten des Auslandsengagements.
Über die IHKs und AHKs hinaus ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft
und Standortmarketing mbh „Germany Trade and Invest“ (gtai www.gtai.de) eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Auslandsmärkte. 47 gtai-Korrespondenten im Ausland erarbeiten marktnahe
Studien, die neben honorarpflichtigen Recherchen angeboten werden.
Das Internet bietet heutzutage eine wahre Flut an Informationen gerade
auch für Zwecke der Auslandsmarkt-Recherche. Das Außenwirtschaftsportal Bayerns, www.auwi-bayern.de, bietet Unternehmen kostenfreie
Informationen zu wichtigen Außenwirtschaftsthemen. Allein unter der
Rubrik „Länder“ gibt es umfassende Informationen zu über 150 Staaten.
Merkblätter und Checklisten der bayerischen IHKs und Handwerks28
kammern bilden die Basis der im Portal angebotenen Informationssammlung. So bieten insbesondere die Exportberichte zu 60 verschiedenen
Ländern eine gute Möglichkeit sich schnell über die Voraussetzungen in
den Ländern zu informieren. Auf weiterführende Seiten wird durch Links
hingewiesen.
Im Anhang 1 dieser Broschüre sind außerdem die wichtigsten InternetAdressen für das Auslandsgeschäft aufgeführt.
4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren
In vielen Fällen ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Dienstleistung auch
im Ausland anzubieten: Es müssen zuvor Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen eingeholt, Qualitätsnachweise erbracht werden etc. Um
welche Zutrittsbarrieren es sich im Einzelnen handelt, ist von Land zu Land
und je nach Art der Dienstleistung unterschiedlich.
Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über verschiedenste
Arten von Zutrittsbeschränkungen, über die man sich sorgfältig informieren
sollte. Die Mitarbeiter von IHKs und AHKs sind bei dieser Analyse behilflich.
Informationen können auch bei den jeweiligen Fachverbänden der verschiedenen Dienstleisterbereiche erfragt werden.
Mögliche Marktzutrittsbarrieren
Einreise und Aufenthaltsbestimmungen
Innerhalb der Europäischen Union ist die Einreise für Bürger eines
EU-Landes grundsätzlich frei. Für die Einreise aus Arbeitsgründen
gilt dies allerdings nur eingeschränkt.
Außerhalb der Europäischen Union kann für die Einreise ein Visum
erforderlich sein. Touristenvisa sind oftmals nicht ausreichend: Sie
gelten nur für eine beschränkte Zeit und umfassen keine Arbeitserlaubnis. Für die Arbeitsaufnahme im Ausland kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.
Auskünfte erteilen Konsulate, Botschaften oder auch das Auswärtige
Amt. Gute Informationen sind erhältlich unter www.auswaertigesamt.de sowie citizens.eu.int.
Arbeiten innerhalb EU-Grenzen
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU
werden vorübergehend Leistungen in einem anderen EUMitgliedstaat erbracht. Trotz der grundsätzlichen Freiheit des Dienstleistungsverkehrs sind nationale
-
-
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Gewerberechtliche Bewilligungspflichten
Steuerrechtliche Bestimmungen (Einkommens-, Umsatzsteuer)
sowie
Arbeitsrechtliche Vorschriften bei der Arbeitnehmerentsendung zu
berücksichtigen. Auskünfte geben die örtlich zuständigen IHKs
und AHKs.
29
Detaillierte Antworten auf arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen beantwortet das Merkblatt „Auslandsentsendung
von Arbeitnehmern“:
http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/exportgeschaefte/Geschaeftsabwicklung/Recht/Arbeitsrecht.html
Berufliche Befähigungsnachweise
Ebenso wie in Deutschland sind im Ausland für die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten berufliche Befähigungsnachweise vorzulegen.
Nicht alle in Deutschland erworbenen Befähigungsnachweise
werden grundsätzlich auf ausländischen Zielmärkten anerkannt. Es
kann erforderlich sein, in Deutschland erworbene Befähigungsnachweise im Ausland anerkennen zu lassen oder zusätzliche
Nachweise zu erwerben. Je nach Tätigkeit und Zielland gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise durch das Ausland kann auch dann erforderlich
sein, wenn man sich nicht im Ausland niederlassen möchte, sondern
dort nur zeitlich begrenzt tätig werden will. Auch bei Berufen, die in
Deutschland nicht reglementiert sind, sollte man sich erkundigen, ob
im Zielland für die Aufnahme der Tätigkeit Befähigungsnachweise
vorzuweisen oder andere Berufszugangsvoraussetzungen, z. B.
Unterrichtungen, zu erfüllen sind.
Honorarvorschriften, Gebührenordnungen
Ähnlich wie beispielsweise die in Deutschland geltenden Honorarvorschriften für Architekten können im Ausland Gebührenordnungen
und Honorarvorschriften gelten, die für die Rechnungsstellung verpflichtend sind.
Finanzierungsvorschriften bei Unternehmensbeteiligungen
Bei Unternehmensgründung oder -beteiligung im Ausland sind die
jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Ziellandes zu
beachten. In einigen Ländern gibt es Vorschriften, wonach sich ausländische Kapitalgeber nur in begrenztem Umfang an Unternehmen
im Zielland beteiligen dürfen.
Patente, Copyrights oder Handelsmarken
Für in Deutschland geschützte Patente, Copyrights oder Handelsmarken kann eine zusätzliche Anerkennung im Zielland erforderlich
sein.
Local Content-Regelungen
Regelungen, wonach ein festgelegter Anteil der Wertschöpfung im
Zielland erbracht werden muss.
Nichttarifäre Handelshemmnisse
z. B. Währungskontrollen, Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs
30
Bevorzugung nationaler Anbieter bei öffentlicher Auftragsvergabe
Festgelegter Anteil zu beschäftigender nationaler Arbeitskräfte
Marktzutritt für Ausländer nur, wenn bereits nationale Anbieter
gleiche Dienstleistungspalette anbieten
Verbote und Beschränkungen
z. B. für bestimmte Werbeformen, Arbeitszeitmodelle, Arbeitsschutz
und Tarifmodelle
Datenschutzbestimmungen
Beschränkungen der Gewinnverwendung
31
4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten
Wie sind die Absatzchancen für die eigenen Dienstleistungen im anvisierten Zielmarkt einzuschätzen? Wichtige Faktoren sind hierbei Nachfragesituation, Kaufkraft, Kundenbedürfnisse sowie die Konkurrenz- und
Kostensituation. Bedeutsam sind auch Verkehrsinfrastruktur, Logistik sowie
die Internet-Infrastruktur und mögliche Vertriebskanäle. Auch der freie Zugang zu Netzinfrastrukturen (Telefonnetz, Frequenzvergabe etc.) kann
wichtig sein.
Die wichtigsten Ansprechpartner im Ausland sind die deutschen AHKs
(www.ahk.de). Deren Mitgliederverzeichnisse geben einen Überblick über
deutsche Firmen, die bereits Erfahrungen im regionalen Markt gesammelt
haben und Ansprechpartner für Marktinformationen sein können. Die AHKs
bieten Publikationen zu bestimmten Branchen oder Sachthemen sowie
Marktstudien an. Auch bei der Vermittlung von Geschäftspartnern hilft die
jeweilige AHK (vgl. nachfolgendes Kapitel 5).
Wichtige branchenspezifische Informationsquellen sind die Fachmessen im
Zielland. Über die stattfindenden Auslandsmessen informiert der
„Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.“
(AUMA). Eine Teilnahme als Aussteller sollte wegen der anfallenden
Kosten vielleicht erst der zweite Schritt sein. Der Messekatalog, einsehbar
auch im Internet (www.auma.de), bietet bereits zahlreiche Informationen
und ermöglicht die Kontaktaufnahme mit einem Aussteller.
IHKs und AHKs bieten zudem überregionale und internationale Veranstaltungen, Unternehmertreffen und –reisen sowie Kooperationsbörsen
an. Diese Veranstaltungen sind wichtige Informationsquellen und Hilfen zur
Marktbewertung und -erschließung. Unter www.auwi-bayern.de ist eine
erste Übersicht der bayerischen Veranstaltungen einzusehen. Es ist anzuraten, sich im Hinblick auf Themen und Termine direkt mit der örtlich zuständigen IHK in Verbindung zu setzen. Über einen monatlichen
Außenwirtschafts-Newsletter informiert jede bayerische IHK ihre
interessierten Mitgliedsfirmen darüber hinaus entgeltfrei über aktuelle Veranstaltungen. Eine Aufnahme in den entsprechenden Verteiler ist überaus
empfehlenswert! Die Bestellungen ist mögliche unter:
http://www.auwibayern.de/awp/inhalte/weitereNavigation/newsletter/newsletter.jsp
Egal, für welches Zielland man sich letztlich entscheidet: Eine gute inhaltliche Vorbereitung auf das Auslandsgeschäft und solide Recherchen sind
Grundvoraussetzungen für den Erfolg. Auch über sprachliche und kulturelle
Unterschiede sollte man nachdenken. Die Erfolgsrezepte aus dem Inland
schließlich können nicht ohne weiteres auf die Auslandsmärkte übertragen
werden. Wichtig ist, die Dienstleistung an den neuen Markt anzupassen
(z. B. Bezeichnung, Design, Logo etc.).
32
5. Geschäftsverbindungen knüpfen und
pflegen
Dienstleister, die ihr Engagement im Ausland langfristig aufbauen möchten,
benötigen Informationen über mögliche Geschäftspartner und Kunden. Der
„Export“ vieler Dienstleistungen ist ohne persönliche Kontakte kaum möglich. Kontakte entstehen durch Recherche, Neuansprache von Kunden,
Verkaufsgespräche, Angebotserstellung etc. Die Pflege der Kontakte ist
eine wichtige und lohnende Aufgabe.
5.1 Recherche von möglichen Geschäftspartnern
Eine Möglichkeit, Geschäftsverbindungen aufzubauen, besteht darin,
potenzielle Geschäftspartner zu recherchieren und selbst oder über einen
Mittler anzusprechen.
Auslandshandelskammern (AHKs)
Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen
Märkten in über 80 Ländern durch 117 deutsche AHKs, Delegiertenbüros
und Repräsentanzen unterstützt. Die Kontaktvermittlung zwischen
deutschen Unternehmen und denen im Ausland bzw. umgekehrt ist eine
Hauptaufgabe der bilateral arbeitenden AHK-Büros. Sie beantworten jährlich mehr als 700.000 geschäftliche Anfragen von Unternehmen und
bringen jedes Jahr über 300.000 ausländische Besucher auf deutsche
Messen.
Der Auftrag an eine AHK (www.ahk.de) ist somit wohl die effizienteste
Methode, Kontakt zu potenziellen Partnern aufzubauen. Der Umfang der
Unterstützung richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Sie kann von der bloßen Übermittlung von Adressen bis zur
Mailing-Aktion mit telefonischem Nachfassen und Begleitung bei Geschäftsterminen reichen. Zu empfehlen ist der individuelle Kooperationspartner-Suchservice, bei dem nach einem vom bayerischen Unternehmen
vorgegebenen Partner-Wunschprofil entsprechende ausländische Firmen
ausfindig gemacht, hinsichtlich ihres Kooperationsinteresses kontaktiert
und bei Interesse Gesprächstermine mit beiden Unternehmen vereinbart
werden.
Möglich ist außerdem ein über die AHK aufgegebenes Inserat im AHKMagazin oder der Fachpresse. Genutzt werden können auch die Mitgliederverzeichnisse der deutschen AHKs. Die Mitglieder der deutschen
AHK vor Ort sind mögliche Kooperationspartner oder zumindest
Informationsquellen.
Enterprise Europe Network
Das EU-Beratungsnetzwerk „Enterprise Europe Network“ – bestehend aus
50 Experten von zehn bayerischen Organisationen – unterstützt Sie bei
Fragen zur europaweiten Geschäftsabwicklung, EU-Förderprogrammen,
öffentliches Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.een-bayern.de
33
Bayerische Repräsentanzen
Die Bayerischen Repräsentanzen im Ausland halten Kontakt zu wichtigen
Stellen im jeweiligen Gastland und stellen Verbindungen zu Ansprechpartnern bei Behörden und Unternehmen her. In folgenden Ländern gibt es
Repräsentanzen des Freistaates Bayern:
Brasilien (Sao Paulo)
Bulgarien (Sofia)
China (Qingdao)
Indien (Bangalore)
Israel (Tel Aviv)
Japan (Tokyo)
Kanada (Montréal)
Kroatien (Zagreb)
Mexiko (Mexiko-City)
Polen (Warschau)
Rumänien (Bukarest)
Russland (Moskau)
Südafrika (Johannesburg)
Tschechien (Prag)
Ukraine (Kiew)
Ungarn (Budapest)
USA (New York, San Francisco).
Vereinigte Arabische Emirate (Abu Dhabi)
Vietnam (Ho Chi Minh City
Nähere Informationen im Anhang 2 (Seite 116) oder unter
http://www.stmwivt.bayern.de/aussenwirtschaft/
Auslandsvertretungen
In Ländern, in denen es keine AHK gibt, ist eine diplomatische Vertretung
Deutschlands Anlaufstelle für ratsuchende Unternehmen. Die Auslandsvertretungen nehmen deutsche Interessen im Gastland wahr, insbesondere im
Kontakt zu staatlichen Stellen der Gastländer. Sie setzen sich für die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen ein, beraten deutsche Unternehmen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen gegenüber amtlichen Regierungsstellen. Weitere Informationen
können unmittelbar über die deutschen Außenvertretungen oder über das
Auswärtige Amt erfragt werden. Eine Aufstellung der diplomatischen Vertretungen Deutschland ist unter www.auswaertiges-amt.de aufzufinden.
Ausländische Industrie- und Handelskammern
IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn
es um das Engagement in einer bestimmten Region geht. Die Anschriften
europäischer und außereuropäischer IHKs sind zu erhalten bei Eurochambres (www.eurochambres.be), einem Zusammenschluss europäischer
IHKs.
34
Adressverzeichnisse
Eine Reihe von Adressverzeichnissen sind im Internet – teils kostenlos,
teils kostenpflichtig – recherchierbar. Als Firmenadress-Datenbanken zur
selbstständigen Suche gerade auch für Dienstleister sind zu empfehlen:
www.kompass.com sowie, www.corporateinformation.com,
www.europages.com und die weltweite Kooperationsbörse www.e-tradecenter.com.
Ausländische Botschaften
Ausländische Botschaften, Konsulate und Handelsförderstellen geben in
der Regel kostenlos Adressen ihres Heimatlandes heraus. Für Deutschland
zuständige Vertretungen fremder Staaten und sonstige Missionen können
beim Auswärtigen Amt erfragt werden (www.auswaertiges-amt.de).
Ausstellerkataloge
Mögliche Partner können Aussteller auf den Fachmessen im anvisierten
Zielmarkt sein. Die führenden Fachmessen lassen sich über die IHKs oder
den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft
(www.auma.de) herausfinden. Der Ausstellungskatalog der letzten Veranstaltung ist beim Messeveranstalter zu beziehen. Auf diese Weise
können wichtige Unternehmer der Branche direkt angesprochen werden.
Kontakte über Dritte schließen
Eine weitere Möglichkeit ist, deutsche Firmen ausfindig zu machen, die sich
bereits im Zielmarkt engagieren. Spediteure verfügen oft über Kontakte im
Ausland und auch Banken können über ihre Korrespondenzbanken oder
Filialen im Ausland weiterhelfen.
Handelsvertreterverbände
Bei der Suche nach Handelsvertretern sind u. a. die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist auf den Internetseiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes International
Union of Commercial Agents and Brokers abzurufen (www.iucab.nl).
5.2 Messen
Messen sind nach wie vor das wichtigste Instrument zur Anbahnung von
Geschäften im Ausland. Der Besuch oder die Ausstellung auf einer Fachmesse im Ausland ist zwar kostspielig, bietet aber die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit und an einem Ort den Markt kennen zu lernen und mit
wichtigen Akteuren zusammenzutreffen. Um die Teilnahme als Aussteller
zum Erfolg werden zu lassen, sind sowohl die Auswahl der richtigen Fachmesse wie auch großer Einsatz bei der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung erforderlich. Bund und Freistaat Bayern bieten für ausgewählte Messen Förderungen an (vgl. auch Kapitel 10.1 und 10.2).
Bayerische Unternehmen, die an offiziell geförderten Auslandsmessen teilnehmen wollen, erhalten nähere Informationen über ihre IHK, Bayern International (www.bayern-international.de) oder beim AUMA (www.auma.de).
Die bayerischen IHKs, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände sind
in Konzeption und Durchführung mit eingebunden.
35
Zur Vorbereitung auf Messebeteiligungen im Ausland hält auch die
Germany Trade and Invest (www.gtai.de) branchen-, messe- und landesspezifische Informationen bereit, die größtenteils kostenlos über die IHKs
bezogen werden können.
Kontakt zu ausländischen Unternehmen kann kostengünstiger auch auf
den großen internationalen Leitmessen im Inland hergestellt werden.
Deutschland ist einer der bedeutendsten Messestandorte der Welt. Jedes
Jahr werden hierzulande etwa 140 überregionale Messen und Ausstellungen mit mittlerweile rund 10 Millionen Besuchern veranstaltet. Von
den global führenden Messen der einzelnen Branchen finden damit allein
zwei Drittel in Deutschland statt. Von den Besuchern reist jedes Jahr rund
ein Fünftel aus dem Ausland an, davon wiederum 20 % aus Übersee.
5.3 Unternehmerreisen
Bei Unternehmerreisen werden Marktchancen auf Auslandsmärkten erkundet (sog. „Fact Finding Mission“) und/oder Treffen mit möglichen Kooperationspartnern
organisiert
(sog.
„Kooperationsbörsen“
oder
„Matchmaking“).
Als „Informations- und Kontaktveranstaltungen im Ausland und in
Deutschland“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) diese Aktivitäten (vgl. auch Kapitel 10.2). Eine Programmübersicht dieser sog. „Exportförderveranstaltungen“ ist im Internet unter
www.ixpos.de veröffentlicht (-> Termine).
Die Unternehmerreisen in Bayern werden zumeist als Delegationsreisen, d. h. unter politischer Leitung mit entsprechender „TüröffnerFunktion“, durchgeführt. „Bayern International“ (www.bayerninternational.de) leistet die organisatorische Durchführung; dort sind
auch nähere Informationen erhältlich.
Auch die einzelnen Ländervereine bieten Unternehmerreisen an.
Nähere Informationen sind dort erhältlich (Anschriften siehe Anhang 2).
5.4 Elektronische Kooperationsbörsen
Elektronische Kooperationsbörsen werden von verschiedenen Trägern und
auf verschiede Art veranstaltet:
Die IHKs betreiben zusammen mit AHKs, gtai und Ländervereinen eine
weltweite elektronische Kooperationsbörse. Unter www.e-tradecenter.com können Geschäfts- und Kooperationsangebote weltweit veröffentlicht und abgefragt werden. Anhand einer Vielzahl unterschiedlicher Suchkriterien können in- und ausländische Angebote entgeltfrei
recherchiert bzw. selbst Angebote platziert werden. Alle Einträge
werden überprüft und nach einer gewissen Zeit gelöscht, um die Aktualität der Kooperationsbörse zu gewährleisten.
36
Im Internet findet sich eine ganze Reihe von elektronischen Handelsbörsen, die sich mit Hilfe einer Suchmaschine kontinuierlich nach geeigneten Nachfragen absuchen lassen. Länderbezogene Kooperationsbörsen können Sie bei Ihrer IHK erfragen.
Das Enterprise Europe Network (www.een-bayern.de) vermittelt Kooperationspartner über ihr inzwischen fast 500 Stellen umfassendes
Netz.
5.5 Weitere Infrastruktureinrichtungen im Ausland
Weitere Instrumente zur Geschäftsanbahnung mit ausländischen Unternehmen sind Firmenpools und die deutschen Häuser, die kleinen und
mittleren Unternehmen helfen sollen, kostengünstig eine Präsenz im Ausland aufzubauen.
Deutsche Häuser / German Centres
Ein relativ neues Instrument der Außenwirtschaftsförderung sind die
Deutschen Industrie- und Handelszentren, an den Standorten im Ausland
als „German Centres“ bekannt. Sie basieren auf privater Trägerschaft und
vereinen Außenwirtschaftsfördereinrichtungen der deutschen Wirtschaft,
der Bundesländer und der Bundesregierung unter einem Dach.
Die German Centres zielen vor allem auf kleine und mittlere deutsche
Unternehmen.
Sie
ergänzen
das
bestehende
Außenwirtschaftsförderinstrumentarium. Büro-, Konferenz- und Schulungsräume sowie Ausstellungs-, Montage- und Lager flächen stehen zu kostengünstigen und langfristig kalkulierbaren Mieten zur Verfügung. Außerdem
werden jeweils umfassende Beratungs- und Serviceleistungen vor Ort angeboten. Derzeit gibt es DIHZ in Jakarta, Singapur, Shanghai, Moskau,
Peking, Dehli, Dubai und Mexiko-City. Über das Angebot informiert
www.germancentre.com.
5.6 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung)
Ein Unternehmen, das einen möglichen Geschäftspartner im Ausland gefunden hat, möchte Informationen über dessen Zahlungsgewohnheiten.
Dabei können helfen
die von der ausländischen Firma benannten Referenzen
die Hausbank, die sich die Auskunft über ihre Niederlassung im Ausland
oder eine Korrespondenzbank beschafft
Firmen mit speziellen Datenbanken wie Auskunfteien (z. B.
www.creditreform.de)
der Bonitätsauskunftsservice der AHKs (www.ahk.de)
37
5.7 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand
5.7.1 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union
Ein erhebliches Marktpotenzial für Dienstleistungsunternehmen findet sich
auf öffentlichen Märkten. Mehr als 1,6 Billionen Euro gibt allein die
öffentliche Hand in der Europäischen Union (EU) jährlich für die Beschaffung von Waren und Leistungen aus. Das entspricht annähernd 15%
des Bruttoinlandsproduktes der EU. Dabei steigt der Anteil der Dienstleistungen am Gesamtbeschaffungsvolumen.
So betrafen in den vergangen zwei Jahren 45 Prozent der europaweit ausgeschriebenen Einzelaufträge den Dienstleistungssektor. Zu den am
häufigsten gesuchten Leistungen zählen neben Ingenieurleistungen die
Unterstützung im IT-Bereich und die Unternehmensberatung, aber auch so
unterschiedliche Services wie Reinigungsdienste, Dienstleistungen von
Reisebüros und Wirtschaftsprüfern, Werbeleistungen und viele andere
mehr.
5.7.1.1 EU-weite Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Wer den Umgang mit der Privatwirtschaft gewohnt ist, muss sich bei Geschäften mit öffentlichen Institutionen umstellen. Die öffentliche Beschaffung ist durch Gesetze und Vorschriften stark reglementiert. Die
Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen in den EU-Mitgliedstaaten
sind durch europäisches Recht geprägt. Die Europäische Union hat 1993
ein umfangreiches Vorschriftenpaket mit sechs Richtlinien geschaffen, das
von den EU-Mitgliedstaaten in jeweils nationales Recht umgesetzt wurde.
Die Richtlinien wurden im Rahmen einer Reform zur Vereinfachung,
Modernisierung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens zu vier Richtlinien
zusammengefasst:
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG
Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2004/17/EG
Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG
Rechtsmittelsektorenrichtlinie 92/13/EWG
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie und die Sektorenkoordinierungsrichtlinie regeln die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Beide Richtlinien zum Öffentlichen Auftragswesen gelten seit dem 30. April
2004 und mussten bis 31. Januar 2006 in das nationale Recht der EUMitgliedstaaten implementiert werden.
Die Richtlinien gelten allerdings nur für größere Aufträge, die von der EU
definierte Schwellenwerte überschreiten. Der Schwellenwert ist je nach Typ
des Auftraggebers unterschiedlich. Die aktuellen Schwellenwerte betragen
seit Januar 2008:
38
für Bauvorhaben 5.150.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 206.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes 133.000 Euro
und im Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung sowie im Verkehrsbereich (Sektorenauftraggeber) 412.000 Euro
Kommt europäisches Recht zur Anwendung, ergibt sich für Unternehmen
eine Reihe von Vorteilen. Insbesondere Unternehmen, die sich grenzüberschreitend um öffentliche Aufträge bewerben wollen, profitieren von den
harmonisierten Vorschriften. Deutliche Vorteile bringen beispielsweise die
europaweite Bekanntmachungspflicht für öffentliche Ausschreibungen, die
Vereinheitlichung der Vergabeverfahren, das Diskriminierungsverbot und
der Rechtsschutz mit sich.
Europaweite Bekanntmachungspflicht für öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Auftraggeber aus der EU müssen europaweite Auftragsvergaben mit einer Bekanntmachung im Supplements zum Amtsblatt der
Europäischen Union ankündigen.
TED (Tenders Electronic Daily) ist die Onlineversion des Supplements zum
Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen .
TED ermöglicht freien Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und wird fünfmal
pro Woche mit etwa 1.500 Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge
aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern
aktualisiert.
Die Auftragsbekanntmachungen können nach Land, Region, Wirtschaftssektor und weiteren Kriterien durchgeblättert, durchsucht und sortiert
werden. Die Informationen über jede Auftragsbekanntmachung werden in
den 23 EU-Amtssprachen veröffentlicht. Alle Bekanntmachungen der
Institutionen der EU als Vollversion in den Sprachen veröffentlicht:
http://ted.publications.eu.int/official
Eine überaus effiziente Möglichkeit, tagesaktuell und zuverlässig europaweite Ausschreibungen zu erhalten, sind Ausschreibungsdienste. Unternehmen können bei diesen Dienstleistern ein Suchprofil hinterlegen, das
die Leistungen ihres Unternehmens genau widerspiegelt und erhalten täglich per E-Mail, per Fax oder per Post nur die Ausschreibungen, die dem
individuellen Firmen-Suchprofil entsprechen. Unternehmen müssen auf
diese Weise nicht selbst täglich in der Flut von Ausschreibungen
recherchieren und sparen so Zeit und Kosten. Oft werden zusätzlich auch
Ausschreibungen aus anderen Quellen angeboten.
Einen Ausschreibungsdienst betreibt zum Beispiel das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. – die offizielle Auftragsberatungsstelle des Freistaats
Bayern. Es vermittelt über seinen Ausschreibungsservice
C@Ts Plus – Computer @ided Tender Services
(http://abz-bayernetisportal.com) Ausschreibungen aus der EU-Datenbank
TED, aus nationalen europäischen Ausschreibungsdatenbanken und der
Datenbank der gtai.
39
Kontakt
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Angelika Höß / Alexander Födra
Orleansstraße 10-12
81669 München
Tel.: 089 5116-171 oder -176
Fax: 089 5116-663
E-Mail: [email protected] / [email protected]
PRAXISTIPP
Unternehmen können im Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. eine
kostenlose Proberecherche anfordern. Die Proberecherche gibt Aufschluss darüber, ob europaweite Ausschreibungen für das eigene Unternehmen interessant sind.
Europaweit einheitliche Vergabeverfahren
EU-weite Vergaben laufen, unabhängig in welchem EU-Mitgliedstaat sie
durchgeführt werden, nach immer gleichen Schemata ab. Die EU lässt vier
Vergabeverfahren zu: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, sowie den wettbewerblichen Dialog:
Am offenen Verfahren können sich Unternehmen nach Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung unmittelbar beteiligen. Sie
müssen lediglich beim Auftraggeber die detaillierten Ausschreibungsunterlagen anfordern. Auf deren Grundlage wird direkt das Angebot erstellt und eingereicht.
Das nicht offene Verfahren läuft dagegen in zwei Stufen ab. In der
ersten Verfahrensrunde werden im Rahmen eines „Aufrufs zur
Interessenbekundung“ Unternehmen aufgefordert, sich um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren zu bewerben. Sie müssen mit der
Bewerbung Referenzen und sonstige Informationen über ihre Leistungsfähigkeit vorlegen. Der Auftraggeber überprüft mit Hilfe dieser
Dokumente, ob die Bewerber grundsätzlich für den Auftrag geeignet
sind. Aus allen eingereichten Interessenbekundungen wird eine im Vorfeld der Ausschreibung festgelegte Anzahl von Unternehmen ausgewählt, die schließlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Das Verhandlungsverfahren kann ebenfalls mit einer Interessenbekundungsphase eingeleitet werden. Ansonsten läuft das Verfahren
formlos ab und erinnert am ehesten an Geschäfte im privatwirtschaftlichen Bereich. Auftraggeber dürfen Aufträge allerdings nur ausnahmsweise im Verhandlungsverfahren vergeben.
Der wettbewerbliche Dialog besteht hingegen aus drei Phasen. Die
aus der Interessenbekundungsphase ausgewählten Teilnehmer nehmen
an einer Dialogphase teil, in der zunächst im Wege des Dialogs entsprechende Lösungen für komplexe Sachverhalte herausgearbeitet
werden. Auf dieser Grundlage werden die ausgewählten Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge, wie große Bauprojekte, individuelle Softwareprojekte, individuelle Werbe- und
Marketingkonzepte.
40
Diskriminierungsverbot und Rechtsschutz in der EU
Die EU beabsichtigt, mit ihren Vergaberegeln faire Wettbewerbe zu gewährleisten. Die Ausschreibungsbedingungen dürfen beispielsweise keine
Bestimmungen enthalten, die einzelne Bieter bevorzugen, z. B. einheimische Bieter gegenüber ausländischen. Die Zuschlagserteilung muss
nach objektiven Kriterien erfolgen, die schon mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
Sollte es zu Verstößen kommen, garantieren die EU-Vergaberichtlinien der
Wirtschaft einen umfangreichen Rechtsschutz. Unternehmen, die Vergabefehler vermuten, können im Wege eines Nachprüfungsverfahrens eine
Sperre der Zuschlagserteilung erreichen oder Schadenersatz einfordern.
Der EU-Rechtsschutz wird von Unternehmen zunehmend in Anspruch genommen, ist allerdings mit Kosten verbunden.
5.7.1.2 Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
Während oberhalb der europäischen Schwellenwerte einheitliche Regeln
gelten, sind die Beschaffungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte durch
nationale Traditionen geprägt. Dementsprechend unterschiedlich sind die
Bestimmungen, obwohl in einigen Ländern langsam eine Annäherung an
europäisches Vergaberecht erkennbar ist. Die Bekanntmachungspflicht und
die Bekanntmachungsmedien, die Vergabeverfahren usw. sind jedoch
durchaus verschieden ausgestaltet. Als wichtigstes Prinzip gilt aber auch
unterhalb der Schwellenwerte das Diskriminierungsverbot. Bieter aus EUMitgliedstaaten können sich grundsätzlich an allen öffentlichen Ausschreibungen in anderen EU-Staaten beteiligen.
Unternehmen sollten also nicht davor zurückschrecken, sich um internationale öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zu bemühen. Diese sind gerade für kleinere und mittlere Betriebe in der Regel
sogar interessanter als Großprojekte. Allerdings ist zu bedenken, dass die
laufende Beobachtung aktueller Ausschreibungen und die Einarbeitung in
nationale Vergabeverfahren und -gesetze mit erhöhtem Aufwand verbunden sind.
41
PRAXISTIPP
Es empfiehlt sich, bei der Auseinandersetzung mit nationalen Besonderheiten und bei Problemen mit grenzüberschreitenden Vergabeverfahren
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Kontakt:
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Angelika Höß / Alexander Födra
Orleansstraße 10-12
81669 München
Tel.: 089 / 5116-171 oder -176
Fax: 089 / 5116-663
E-Mail: [email protected] / [email protected]
Die nationalen Gesetze, die das Vergabewesen in den EUMitgliedstaaten oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmen, können zum Beispiel über die europaweit mit mehr als 500
Niederlassungen vertretenen Enterprise Europe Network (ENN) bezogen
werden (www.een-bayern.de).
Im Auftrag der Europäischen Kommission bieten die EENs zudem umfangreiche Beratungs- und Serviceangebote im Bereich des
europäischen Vergabewesens an. In Bayern hat sich das EEN gemeinsam mit dem Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. auf diese
Thematik spezialisiert (www.een-bayern.de).
Darüber hinaus erhalten deutsche Unternehmen bei den deutschen Auslandshandelskammern Unterstützung (www.ahk.de).
5.7.2 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co.
Auch außerhalb Europas können Aufträge, die mit öffentlichen Geldern
finanziert werden, interessante Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.
Insbesondere die Erschließung von unsicheren Märkten in Entwicklungsund Schwellenländern ist häufig nur möglich, wenn Projekte durch
öffentliche Finanzinstitute abgesichert werden.
Zu den wichtigsten Geld- und Auftraggebern zählen die Weltbank-Gruppe,
regionale Entwicklungsbanken wie die Inter-Amerikanische oder die
Afrikanische Entwicklungsbank und die Vereinten Nationen. Sie unterstützen vor allem Vorhaben in den Sektoren Landwirtschaft, Energie,
Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Wasserversorgung und Bildung. Ebenso
unterhalten viele Einzelstaaten Kreditinstitute mit den Aufgaben „Entwicklung“ und „Armutsbekämpfung“. Die Bundesrepublik Deutschland
finanziert beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionen und projektbezogene Beratungsleistungen in Entwicklungsländern (vgl. Kapitel 10.2). Im gleichen Kontext sind auch Finanzierungsprogramme der Europäischen Union zu sehen. Die EU stellt erhebliche
finanzielle Mittel für Schwellenländer in Mittel- und Osteuropa bereit und ist
42
ebenfalls in Entwicklungsländern in Afrika, Lateinamerika und Asien aktiv
(vgl. Kapitel 10.3).
Ähnlich wie auf den europäischen Beschaffungsmärkten nimmt weltweit die
Nachfrage nach Dienstleistungen zu. Die zur Weltbankgruppe gehörende
„International Bank for Reconstruction and Development“ (IBRD) hat z. B.
in den letzten Jahren einen regelrechten Kurswechsel vollzogen. Die Aktivitäten der Bank beschränken sich nicht mehr nur auf das Bereitstellen von
Infrastruktur. Verstärkt werden auch Beratungsleistungen in Bezug auf
Privatisierungsmöglichkeiten, Betreibermodelle und Wartungsoptionen
unter Regie der IBRD durchgeführt. Verstärkt finanziert die Bank auch reine
Beratungsleistungen im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, wie etwa
Schulungsmaßnahmen in Verwaltungen und Gesundheitsorganisationen.
Neben der Weltbank folgen auch andere internationale Organisationen dem
Trend der Dienstleistungsorientierung. Beispielhaft seien die Vereinten
Nationen (VN) genannt. Sie tätigen eigentlich vorwiegend Warenbeschaffungen, vergeben derzeit aber immerhin knapp ein Drittel ihrer externen Aufträge an Dienstleistungsunternehmen.
Auffällig ist allerdings, dass deutsche Dienstleister bei der Vergabe von
internationalen öffentlichen Aufträgen schlecht positioniert sind. Während
Deutsche im Weltbank-Liefergeschäft mit einem Anteil deutlich über 10 %
unter den OECD-Ländern in den letzten Jahren regelmäßig an erster Stelle
lagen, belegen Dienstleister mit einem Anteil von durchschnittlich 3-5 % nur
einen Platz im Mittelfeld. Die deutsche Position bei Auftragsvergaben der
Vereinten Nationen ist insgesamt mittelmäßig.
5.7.2.1 Regeln für die Beschaffung internationaler Organisationen
Viele Unternehmen schrecken vor der Zusammenarbeit mit internationalen
Finanzinstitutionen zurück, weil ihnen die Vergabepraxis undurchsichtig
erscheint. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es keine international einheitlichen Regeln für die öffentliche Beschaffung von Waren
und Leistungen gibt. Abgesehen davon, dass die einzelnen Entwicklungsbanken und Institutionen jeweils eigene Vorschriften haben, ist oftmals
sogar die Praxis innerhalb der Organisationen uneinheitlich. So verfolgen
etwa die einzelnen Unterorganisationen der Vereinten Nationen wie
UNICEF, UNHCR usw. eigene Beschaffungsstrategien. Auch die Entwicklungshilfeprogramme der EU haben jeweils eigene Beschaffungsvorschriften.
Immerhin sind die meisten Beschaffungskonzepte ähnlich und vergleichbar
mit denen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der EU bereits geschildert wurden. Gekennzeichnet sind sie durch
das Bemühen um Transparenz, freien Wettbewerb und faire Vergabeverfahren.
43
5.7.2.2 Projektinformationen als Grundvoraussetzung für die
Auftragsakquisition
Die Informationspolitik großer internationaler Organisationen hat sich mit
dem Ausbau des Internets erheblich verbessert. Unter
www.worldbank.org/html/opr/procure/bopage.html und
www.un.org/partners/business/index.html verbreiten etwa die Weltbank
und die Vereinten Nationen umfangreiche Informationen, die von Unternehmen für die Geschäftsanbahnung genutzt werden können. Vom monatlichen Bericht über sämtliche geplante Weltbankprojekte über jährliche Beschaffungspläne der Organisationen der Vereinten Nationen bis hin zur Erläuterung allgemeiner Beschaffungsregeln stehen zahlreiche Dokumente
zur Verfügung.
Eine wichtige Quelle für Ausschreibungsinformationen ist außerdem die
Zeitschrift „Development Business“. Sie enthält Ausschreibungsbekanntmachungen der Weltbank und der Vereinten Nationen sowie Informationen
über Projekte der regionalen Entwicklungsbanken. „Development Business“
wird von den Vereinten Nationen herausgegeben und erscheint zweimal
pro Monat in englischer Sprache. Eine kostenpflichtige Online-Version ist
unter www.devbusiness.com verfügbar.
PRAXISTIPP
Arbeitserleichterung bei der Auswertung der „Development Business“
bieten wiederum private Dienstleister. Im Dienst C@TS Plus - Computer
@ided Tender Services – (http://abz-bayern.etisportal.com) des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V. werden auch Ausschreibungen
aus „Development Business“ erfasst und in deutscher Sprache an Unternehmen weitergeleitet.
Kontakt
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Angelika Höß / Alexander Födra
Orleansstraße 10-12
81669 München
Tel.: 089 / 5116-171 oder - 176
Fax: 089 / 5116-663
E-Mail: [email protected] / [email protected]
5.7.2.3 Vergabeverfahren der internationalen Finanzinstitute
Ähnlich wie in der EU spielen bei der Vergabe von Aufträgen durch internationale Organisationen die Vergabeverfahren eine gewichtige Rolle.
Auch auf internationaler Ebene finden sich offene Verfahren, zum Beispiel
das International Competitive Bidding, nicht offene Verfahren wie das
Limited International Bidding oder Direktvergabe-Verfahren. Beliebt ist der
Einsatz von Bieter-Registern und Short-List-Verfahren. Schwellenwert44
konzepte, die bestimmen, welches Vergabeverfahren durchgeführt wird,
sind ebenfalls häufig anzutreffen.
Anders als in der EU, wo die öffentliche Ausschreibung die Regel ist, vergeben viele internationale Organisationen Aufträge überwiegend in nicht
offenen Verfahren. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Auftragsvolumina – durchaus mittelstandsfreundlich – bei manchen Organisationen
eher klein sind. Als Beispiel können die Vereinten Nationen genannt
werden, die eine öffentliche Ausschreibung ab einem Auftragswert von
100.000 US-Dollar vorsehen. Der durchschnittliche Auftragswert der jährlich rund 135.000 Einzelaufträge der Vereinten Nationen liegt jedoch bei
nur 25.000 US-Dollar. Die Germany Trade and Invest (gtai) schätzt, dass
nur 2 % der vergebenen Aufträge eine Größenordnung von 100.000 USDollar übersteigen. Das heißt, dass auch nur diese 2 % der Aufträge in die
öffentliche Ausschreibung gelangen.
Erschwert wird die Akquisition öffentlich finanzierter Entwicklungsprojekte
zudem, weil die Vergabe oftmals vom bzw. im Empfängerland durchgeführt
wird. Dies bedeutet, dass Vergabeverfahren – etwa das National
Competitive Bidding – nach Vergaberegeln der Empfängerländer abgewickelt werden können. Nationale Verfahren werden nicht zuletzt deshalb durchgeführt, weil Unternehmen aus den Empfängerländern mit der
Ausführung der Leistung betraut werden sollen. Für Unternehmen aus der
ersten Welt ist es deshalb häufig unerlässlich, Partnerschaften oder Vertretungen in Entwicklungsländern aufzubauen.
5.7.3 Marketingstrategien für den öffentlichen Markt
Theoretisch genügt es, durch Ausschreibungsbekanntmachungen auf
potenzielle öffentliche Kunden aufmerksam zu werden. Unternehmen, die
ihre Zielgruppen schon vor einer Ausschreibung identifiziert und ihre
Chancen auf dem öffentlichen Markt ausgelotet haben, sind jedoch im Vorteil. Im Folgenden finden sich deshalb noch einige nützliche Tipps für das
Marketing, das trotz der geschilderten strengen Rechtsvorschriften immer
Bestandteil der Bearbeitungsstrategie für den öffentlichen Markt sein sollte.
Die Markterkundung
Die Markterkundung bietet eine gute Ausgangsbasis für Geschäfte im
öffentlichen Bereich. Mit Hilfe von Behördenverzeichnissen, Beschaffungsplattformen oder Internetseiten von öffentlichen Institutionen können
Informationen über Auftraggeber beschafft werden. Die relevanten Auftraggeber sollten in Werbe- und Direktmarketinginitiativen einbezogen werden.
Es lohnt sich auch, über das Studium von Haushaltsplänen und Vorinformationen längerfristige Beschaffungsvorhaben zu beobachten. Ebenso
ist es unerlässlich herauszufinden, ob Auftraggeber über eigene Bieterlisten
verfügen oder auf externe Lieferanten-Verzeichnisse zurückgreifen.
Frühzeitiger Kontakt zum Kunden
Persönliche Kontakte zu relevanten Auftraggebern sind notwendig. Ziel der
persönlichen Kontakte ist, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des
45
eigenen Unternehmens darzustellen. Viele Auftraggeber sind äußerst
interessiert daran, Stärken und Schwächen von Unternehmen im persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Enge Kontakte sollten auch oder
gerade zu großen internationalen Organisationen aufgebaut werden. Es ist
leicht einzusehen, dass z. B. ein Einkäufer der Vereinten Nationen aus
einer Bieter-Liste mit 100 Unternehmen aus aller Herren Länder diejenigen
auswählt, die er kennt.
Bereits in der Phase der Projektplanung sollte der Kontakt zum Auftraggeber aufgenommen bzw. intensiviert werden. Im Idealfall gelingt es, die
Planungen der Auftraggeber zu beeinflussen. Insbesondere spezialisierte
Produkte und Dienstleistungen, die Gegenstand einer Ausschreibung
werden, sind in der Praxis oft auf die Stärken eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten. Dies widerspricht freilich dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein vorsichtiges Herantasten an potenzielle Auftraggeber durch
den Außendienst, auf Fachausstellungen und Messen oder durch Einladungen zu Betriebsbesichtigungen ist trotzdem anzuraten.
Preis- und Produktpolitik
Öffentliche Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb vergeben. Dies
bedeutet, dass Preise und Produkte unmittelbar in Konkurrenz zum Angebot der Mitbewerber stehen. Eine Analyse des Preisniveaus und der
Produktqualität auf öffentlichen Märkten ist notwendig. Die Transparenz der
öffentlichen Beschaffung ermöglicht es, relativ leicht herauszufinden,
welche Produkte in welcher Qualität von öffentlichen Auftraggebern nachgefragt werden. In Ausschreibungsdatenbanken können alte Ausschreibungen eingesehen werden. Auch über Preise kann man sich
informieren, weil zum Beispiel bei Vergaben der Europäischen Union oberhalb der EU-Schwellenwerte der erfolgreiche Bieter und der Zuschlagspreis
bekannt gegeben werden müssen.
Die Produktpolitik erübrigt sich häufig insofern, als Leistungsmerkmale bei
Ausschreibungen oft exakt vorgegeben werden. Im Baubereich werden
technische Standards so genau definiert, dass für den Zuschlag in erster
Linie der Preis entscheidend ist. Tendenziell lässt sich in Bezug auf Preise
und Produkte feststellen, dass auf dem öffentlichen Markt – insbesondere
in Zeiten leerer Kassen – nicht unbedingt qualitativ hochwertige Produkte
aus hohen Preissegmenten nachgefragt werden. Ausnahmen bestätigen
die Regel.
After-Sales-Marketing
Eine gewonnene Ausschreibung stellt nicht nur einen kurzfristigen Erfolg
dar, sondern kann längerfristige Geschäfte nach sich ziehen. Folgeaufträge
können akquiriert werden. Kleinere Leistungen, die direkt mit dem ursprünglichen Auftrag zusammenhängen, dürfen innerhalb von drei Jahren
ohne neuerliche Ausschreibung vergeben werden. Bei Systemgeschäften
ist der öffentliche Auftraggeber ebenso nicht an die Ausschreibungspflicht
gebunden. Ein gewonnenes Projekt bietet zudem die Möglichkeit, die
eigene Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Wurde ein Auftrag zur Zufriedenheit eines Auftraggebers abgewickelt, muss bei der nächsten Bewerbung beim gleichen Auftraggeber wesentlich weniger Aufwand betrieben werden, um die eigene Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Auf46
traggeber informieren außerdem Auftragnehmer, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, über zukünftig geplante Projekte. Die Betreuung
öffentlicher Kunden nach der Abwicklung eines Auftrags lohnt sich also in
jedem Fall.
5.7.4 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen
Viele Teilnahmen an öffentlichen Ausschreibungen scheitern ganz einfach
deshalb, weil im Bewerbungsprozess Fehler gemacht werden, die einfach
zu vermeiden sind. Die folgende Checkliste hilft, die häufigsten Fehler zu
erkennen.
CHECKLISTE
Erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge
Haben Sie daran gedacht, schon im Vorfeld der Ausschreibung gute Kontakte
zum Auftraggeber aufzubauen oder zu pflegen? Wenn nicht, scheuen sie sich
nicht davor, ihn im Ausschreibungsprozess mindestens ein Mal persönlich zu
kontaktieren.
Haben sie alle notwendigen Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber
angefordert?
Haben Sie alle Ausschreibungsunterlagen aufmerksam durchgelesen? Dies
sollten Sie tun, bevor Sie mit der Bearbeitung der Ausschreibung beginnen!
Wollen Sie irgendetwas an den Ausschreibungsunterlagen, zum Beispiel am
Leistungsverzeichnis ändern? Vorsicht! Dies ist in der Regel nicht zulässig!
Haben Sie Preise eindeutig und in der richtigen Währung aufgeführt?
Haben Sie das Angebot in der richtigen Sprache erstellt? In der Regel ist für die
Angebotserstellung die Muttersprache des Landes vorgeschrieben, in dem der
Auftraggeber sitzt. Bei Ausschreibungen internationaler Organisationen ist
normalerweise Englisch zugelassen.
Haben Sie Alternativangebote vorgelegt? Überprüfen Sie, ob diese laut Ausschreibungstext zulässig sind!
Haben Sie nur für einen Teil der Ausschreibung geboten? Überprüfen Sie
ebenfalls, ob dies laut Ausschreibungstext zulässig ist!
Haben Sie das Angebot mit einem Datum versehen und rechtsgültig unterzeichnet?
Haben Sie die Angebotsunterlagen übersichtlich aufbereitet?
Haben Sie alle einzureichenden Unterlagen und Formblätter vollständig ausgefüllt und falls nötig mit Datum und Unterschrift versehen?
Haben Sie alle geforderten Unterlagen beigelegt, mit denen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen müssen?
Haben Sie Unterlagen beigelegt, die in den Verdingungsunterlagen nicht gefordert wurden? Verzichten Sie auf diese lieber, wenn diese keinen direkten
Bezug zum Auftrag haben. Eine aussagekräftige Imagebroschüre können Sie
natürlich jederzeit mit dem Angebot einreichen.
Geben Sie Leistungen an Subunternehmer weiter? Eventuell müssen Sie dies
dem Auftraggeber mitteilen, sofern es in den Ausschreibungsunterlagen verlangt ist!
Wollen Sie dem Angebot Ihre AGBs beifügen? Vorsicht! In vielen EU-Ländern
ist dies nicht erlaubt!
Haben Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht und
entsprechend den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen versiegelt und
gekennzeichnet?
47
Haben Sie auf die Einhaltung der Angebotsfrist geachtet?
Wollen Sie Änderungen vornehmen, nachdem Sie das Angebot beim Auftraggeber
eingereicht haben? Änderungen/Ergänzungen zu Ihrem Angebot können Sie vornehmen, solange die Angebotsfrist läuft. Beachten Sie, dass sich dadurch
Änderungen im Preis ergeben können, die Sie ausdrücklich anzugeben haben.
Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Haben Sie die Vorteile einer Kooperation (vgl. Kapitel 3.2.3) überprüft?
Es bietet sich an, bei internationalen Ausschreibungen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die in dem Land ihren Sitz haben, in dem der Auftrag ausgeführt wird.
Gibt es im Vorfeld einer Entscheidung über die Auftragsvergabe unfairen Wettbewerb durch einen ausländischen Mitbewerber? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine (Troubleshooter-)Anlaufstelle zur politischen
Flankierung von Auslandsprojekten eingerichtet:
Kontakt
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Politische Flankierung/Auslandsprojekte
Regierungsdirektor Dr. Lutz Werner
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin
Tel.: 030 18615-6096
Fax: 030 18615-50 60 96
E-Mail: [email protected]
48
6. Definition der quantitativen und qualitativen
Exportziele
Nach der Entscheidung für den Dienstleistungsexport, der Schaffung der
innerbetrieblichen Exportvoraussetzungen und der Beschaffung der erforderlichen Markt- und Projektinformationen sind die quantitativen und
qualitativen Exportziele zu formulieren:
In quantitativer Hinsicht können beispielsweise folgende, möglichst
operationelle, d. h. in Bezug auf Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug eindeutig
bestimmte Exportziele definiert werden:
Exportumsatzvolumen pro Jahr pro Land
direkter/indirekter Exportumsatz pro Jahr
Ausschreibungsbeteiligungen pro EU-Programm oder Entwicklungsbank
pro Jahr
maximale Größe und/oder Dauer pro Auslandsauftrag
Parallel zu den Exportzielen sind auch die dafür notwendigen Personalund Finanzressourcen zu planen.
In qualitativer Hinsicht sind strategische Exportziele insbesondere hinsichtlich der Form des Exports, der Zielmärkte und der Auftraggeber zu
definieren, wie nachfolgende Checkliste beispielhaft verdeutlich:
49
CHECKLISTE
Qualitative Exportziele
Unterneh- Spezial- und ExSelbstmensgröße Sprachport- einstufkenntnisse erfahr ung
ung
Kleinstgering
gering
betrieb 1
gering
hoch
KMU
hoch
gering
hoch
hoch
gering
gering
gering
hoch
hoch
gering
hoch
hoch
Praxistipp:
Form des Exports
Praxistipp:
Zielmärkte
Praxistipp:
Auftraggeber
indirekter Export
variabel
P
indirekter Export +
direkter Export
indirekter Export
+ direkter Export
indirekter Export
+ direkter Export
variabel
+D
variabel
+ EU
variabel
+ EU &
Osteuropa
Variabel
+D
variabel
+ EU &
Osteuropa
EU &
Osteuropa
Weltmarkt
P,Ö
indirekter Export
+ direkter Export
indirekter Export
+ direkter Export
direkter Export
+ Auslandsinvestition
direkter Export
+ Auslandsinvestition
1
= kleiner 10 Mitarbeiter
D = Deutschsprachiger Raum
(Österreich, Südtirol, West-Frankreich/Schweiz/Benelux)
EU = Mitgliedsländer der Europäischen Union
P = Private Auftraggeber
Ö = Öffentliche Auftraggeber
IFI = Internationale Finanzinstitute (UN, Weltbank etc.)
50
P,Ö,EU
P,Ö,EU,I
FI
P,Ö
P,Ö,EU
P,Ö,EU
P,Ö,EU,I
FI
7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich die Frage,
was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Hierbei ist insbesondere
zu klären ob Zölle anfallen und wie die umsatzsteuerliche Behandlung der
grenzüberschreitenden Leistungen aussieht.
7.1 Zölle
Dienstleistungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich nicht
zollpflichtig; auch spezielle Exportbewilligungen oder -dokumente sind in
der Regel nicht notwendig. Lediglich wenn im Zusammenhang mit der
Dienstleistungserbringung Waren dauerhaft oder vorübergehend ausgeführt werden (Werkzeuge, Maschinen etc.), müssen gegebenenfalls Zollvorschriften beachtet werden. Die örtlich zuständige IHK steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Achtung: Der Warenverkehr im EU-Binnenmarkt ist zwar von Zöllen befreit, nicht aber von besonderen Abwicklungspflichten betreffend Umsatzsteuer (vgl. folgendes Kapitel) und Statistik (wenn die Warenversendungen
in die EU bzw. Warenerwerbe aus der EU im Vorjahr größer als 300.000
EUR waren). Zum Warenverkehr im EU-Binnenmarkt informiert und berät
ebenfalls die örtlich zuständige IHK.
7.2 Umsatzsteuer
Bei der Frage nach der umsatzsteuerlich korrekten Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen geht es darum zu klären, in welchem
Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie als
Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen hat. Die
Regelungen hierzu sind im Einzelnen äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Art der ausgeführten Dienstleistung. Außerdem ist für
die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung häufig auch die Kenntnis der
nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der
Leistungsempfänger seinen Betrieb hat bzw. die Leistung erbracht wird. Im
Zweifelsfall sollte daher immer die Auskunft der zuständigen ausländischen
Steuerbehörde eingeholt werden. Auch die IHKs stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge
der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger erbracht werden.
51
7.2.1 Grundsatz
Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelungen über grenzüberschreitende
Dienstleistungen ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterfallen, in dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. So ist
z.B. der Leistungsort bei einem Vermieter von Fahrzeugen dort, wo er
seinen Betrieb hat, egal wo die Fahrzeuge von den Mietern benutzt
werden. Diese an sich einfache Grundregel ist allerdings durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen weitgehend ausgehöhlt: So kann z. B. auch
der Tätigkeitsort des leistenden Unternehmens oder in vielen Fällen der
Ansässigkeitsort des Dienstleistungsempfängers herangezogen werden.
Bevor der obige Grundsatz angewendet wird, ist daher immer zwingend zu
prüfen, ob nicht eine der zahlreichen Ausnahmen greift. Die Rechtsgrundlage zur Feststellung des Leistungsortes bildet § 3a Umsatzsteuergesetz
(UStG), für Beförderungsleistungen § 3b UStG.
Nach der Art der konkret erbrachten Dienstleistung sind die folgend beschriebenen Fälle zu unterscheiden.
7.2.2 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland
Die folgenden sog. „Katalogleistungen“ sind abweichend von der angeführten Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der
Leistung sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4
UStG):
Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von
Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen
Rechten
Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen
(Werbemittler, Werbeagenturen)
Rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen
Datenverarbeitungsleistungen
Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen; hierzu gehört auch die Überlassung
von Software auf elektronischem Weg
Kreditgewährungen und –verwaltungen
Personalgestellung
Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmittel
Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg
(online-)erbrachte Dienstleistungen.
Rechnungsstellung
Konsequenz der Steuerbarkeit dieser Leistungen am Ort des Leistungsempfängers ist, dass der in Deutschland ansässige Unternehmer die
Leistungen an unternehmerische Auftraggeber im Ausland ausnahmslos
52
ohne Umsatzsteuer abzurechnen und als nichtsteuerbare Umsätze im Inland zu erfassen hat. Konkret bedeutet dies, dass sie gegenüber dem
Finanzamt nur in der Zeile „Im Inland nichtsteuerbare Umsätze“ anzugeben
sind. Als Rechnungshinweis an den Auftraggeber sollte die Formulierung
„Reserve-Charge-Regime“ aufgenommen werden. Die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des EU-Kunden ist nach
deutschem Recht ebenfalls entbehrlich, gleichwohl kann die Angabe nicht
schaden (in vielen EU-Mitgliedstaaten wird dies z. B. von den dort ansässigen Unternehmen ausdrücklich verlangt).
Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland
Für die umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland gilt, dass in allen Mitgliedstaaten der EU bei der Inanspruchnahme von Katalogleistungen die
sog. „Reverse-Charge-Regelung“ angewendet wird. Danach berechnet der
Rechnungsempfänger auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes die Steuer selbst, deklariert den Betrag gegenüber
seinem Finanzamt und zieht ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen
als Vorsteuer ab. Vom Ausweis ausländischer Umsatzsteuer durch den
deutschen Dienstleister ist daher abzusehen. Die umsatzsteuerliche
Registrierung des deutschen Dienstleisters im EU-Ausland ist durch dieses
Verfahren nicht erforderlich.
Drittländer I: Eine vom Verfahren her der „Reverse-Charge-Regelung“
ähnliche Praxis wird auch von verschiedenen Drittländern angewandt. In
Norwegen und der Schweiz gilt der Dienstleistungsempfänger als Steuerschuldner für die ihm von ausländischen Unternehmern erbrachten
Katalogleistungen. Insofern ist in diesen Ländern ebenso eine Veranlagung
für den deutschen Dienstleister ausgeschlossen.
Drittländer II: Ebenso wird der Umsatz des deutschen Dienstleisters dann
nicht erfasst, wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein
Steuergegenstand ist (z. B. in den USA) oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht (z. B. in den Vereinigten
Emiraten).
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Der deutsche Steuerpflichtige kann wegen der eindeutigen Regelung des
Übergangs der steuerlichen Pflichten bzw. der Steuerschuld auf seinen
Kunden generell davon ausgehen, dass er bei vergütungsfähigen Aufwendungen in allen EU-Mitgliedstaaten, in der Schweiz und in Norwegen,
einen gesonderten Antrag bei den dortigen Finanzbehörden stellen kann.
Eine aktuelle Übersicht über die Anschriften aller ausländischen Vergütungsbehörden ist unter www.bzst.de abrufbar. Die IHKs bieten in Zusammenarbeit mit den AHKs einen Vorsteuer-Vergütungsservice an;
nähere Informationen geben die örtlichen IHKs und AHKs.
FALLBEISPIEL
Ein deutsches Softwareunternehmen überlässt einem österreichischem
Unternehmer mittels Datenleitung ein Softwarepaket, das auf diesem Weg
gepflegt wird. Die Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 14 UStG
in Österreich steuerbar und unterliegt dort der „Reverse-Charge53
Regelung“. Die Verträge über diese Leistung wurden anlässlich einer
Messe in Wien abgeschlossen, bei der für Standkosten und Übernachtung
ein Vorsteueranspruch in Österreich entstanden ist. Das deutsche Unternehmen kann einen entsprechenden Vergütungsantrag an das Finanzamt
in Graz stellen oder die Dienste der IHK und der AHK in Wien in Anspruch
nehmen.
Die Vorlage gesonderter Bescheinigungen des ausländischen Kunden über
die Anwendung der „Reverse-Charge-Regelung“ ist nicht erforderlich.
7.2.3 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes
Grundstück beziehen
Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, werden dort umsatzsteuerlich erfasst, wo das Grundstück liegt (sog. „Belegenheitsort“). Grundstücksbezogene Leistungen sind vielfältig. Ihnen eigen ist lediglich, dass
sie in einem engen Zusammenhang mit einem Grundstück stehen müssen.
Nach herrschender Verwaltungsauffassung muss sich die sonstige
Leistung nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung des Grundstücks selbst
beziehen. Hierzu zählen z. B. Vermietungsleistungen, die Begutachtung
von Grundstücken, das Erstellen von Bauplänen sowie Maklertätigkeiten. Ebenso fallen hierunter die Leistungen deutscher Messebauer
im Ausland. Häufige Fehlerquellen resultieren aber aus dem Trugschluss,
dass kurzfristige Anmietungen, insbesondere wenn sie an inländische
Leistungsempfänger erbracht werden, nicht am Belegenheitsort des
Grundstücks im Ausland zu versteuern sind.
FALLBEISPIEL
Die Enttäuschung vieler deutscher Messebauer ist immer wieder groß,
wenn sie eine Abrechnung über die Anmietung von Standflächen auf
einer Messe in Ungarn der ungarischen Erstattungsbehörde vorlegen,
aus der schon äußerlich sichtbar wird, dass die Leistung dem Auftraggeber (Aussteller) weiterbelastet wurde. Der ablehnende Vergütungsbescheid der Behörde ist unausweichlich. Unser Messebauer hatte aber
im guten Glauben seine Leistungen zur Organisation und Durchführung
der Präsentation seinem deutschen Kunden mit deutscher Umsatzsteuer
belastet. An eine Steuerbarkeit im Ausland hatte er nie gedacht. Ein Anspruch auf Vorsteuervergütung in einer solchen Leistungskette kann
immer nur der Endmieter unter der Voraussetzung haben, dass er selbst
keine steuerbaren Umsätze in Ungarn erbracht hat. Der Zwischenvermieter hat seine Umsätze mit der zutreffenden ausländischen (hier: der
ungarischen) Umsatzsteuer im Wege der steuerlichen Registrierung und
Veranlagung zu deklarieren und kann dann die angefallene Vorsteuer
gegenrechnen.
54
Auch die Ausführung von Bau- und Montageleistungen auf dem Grundstück des Kunden im Ausland zählt zur Rubrik der „Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück“. Grundsätzlich gilt auch hier, dass der
bauausführende Unternehmer oder das Montageunternehmen seine
steuerlichen Pflichten nur im Wege des Veranlagungsverfahrens bzw. über
die Bestellung eines Fiskalvertreters erfüllen kann. Es existieren aber Vereinfachungsregelungen
der
Verwaltungsbehörden
in
Frankreich,
Schweden, Österreich, Großbritannien, Spanien und Belgien. Dabei ist es
ratsam, dass der deutsche Unternehmer mit den zuständigen Finanzbehörden am jeweiligen Ort der Bau- oder Montageausführung Kontakt
aufnimmt. In Großbritannien ist dies sogar unerlässlich. Österreich besitzt
eine der deutschen vergleichbare Regelung des kompletten Übergangs der
Steuerschuld auf den Auftraggeber. In Schweden, Belgien und den Niederlanden ist z.B. zu beachten, dass der Auftraggeber nur Steuerschuldner
sein kann, wenn er dort ansässig ist. Darüber hinaus gibt es nur noch ein
einfaches, für den Fiskus aber wirkungsvolles Prinzip: Wer auf seinen Vorsteueranspruch verzichtet und keine Umsatzsteuer für die von ihm erbrachte Leistung in der Rechnung ausweist, hat in der Regel im Ausland
auch nichts zu befürchten. Allein der Ausschluss des Vorsteuerabzugs
„sprengt“ aber schon häufig die Kalkulation.
Nach unseren Erfahrungen ist die Abrechnung der Leistungen von
Projektierungs- und Architektenbüros häufig fehlerhaft, weil diese intuitiv
davon ausgehen, dass ihre Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG an deren Sitzort der Besteuerung unterläge. Begründet wird das mit dem Argument, der
Hauptteil der Arbeit würde am Schreibtisch in Bayern verrichtet.
Insbesondere seit der Wirksamkeit des BFH-Urteils vom 02.04.1998 (BStBl.
II 695) haben viele ausländische Kunden unserer in Bayern ansässigen
Architekten und Projektanten leidvoll erfahren müssen, dass die in ihrer
Eingangsrechnung ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) nicht mehr vergütet wird, weil sich die
Projektierungsleistung z. B. auf ein Grundstück in Italien oder die Einrichtung eines Büros in Spanien bezog. Mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehungen zu den ausländischen Kunden sollte also grundsätzlich davon
ausgegangen werden, dass bei Feststellung eines Belegenheitsorts des
Grundstücks im Ausland auf den Ausweis deutscher Umsatzsteuer verzichtet werden muss.
Rechnungsstellung
Grundstücksleistungen im Ausland sind gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG
ausnahmslos ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Eine andere Verfahrensweise, selbst wenn derartige Umsätze an im Inland ansässige
Unternehmer abgerechnet werden, schließt den Vorsteuerabzug des
Leistungsempfängers auch in Deutschland aus. Für diese Umsätze muss
generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem das Grundstück liegt, in Rechnung gestellt werden, die vom leistenden deutschen
Unternehmer auch geschuldet wird, wenn er mangels einer Regelung zur
Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger auf eine
steuerliche Registrierung nicht verzichten kann. Beachtet der deutsche
Unternehmer diese Verpflichtung nicht, verwirkt er in dem jeweiligen Land
sein Recht auf Abzug der ihm dort entstandenen Vorsteuern. Für die
weiteren Einzelheiten sollte die Auskunft der zuständigen ausländischen
55
Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung.
7.2.4 Organisation und Durchführung von Kongressen und
Seminaren im Ausland
Gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG unterliegen alle im Zusammenhang
mit der Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren oder
ähnlichen Veranstaltungen im Ausland erbrachten Leistungen, einschließlich die der Veranstalter, der Besteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort.
Immer häufiger werden die auf solche Leistungen spezialisierten deutschen
Unternehmen beauftragt, wissenschaftliche Kongresse, aber auch Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Seminaren und Schulungen für
deutsche Auftraggeber an „gediegenen“ Plätzen im Ausland vorzubereiten
und durchzuführen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer
derartiger Leistungen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Umsatzsteuer am Veranstaltungsort zu berücksichtigen ist oder sich der Aufwand
für die Durchführung derartiger Maßnahmen um die auf den Vorleistungen
lastende ausländische Umsatzsteuer verteuert.
Rechnungsstellung
Die Abrechnung derartiger Leistungen hat ohne deutsche Umsatzsteuer zu
erfolgen; das gilt auch dann, wenn diese Leistungen an inländische Auftraggeber erbracht werden. Sofern keine Verlagerung der Steuerschuld auf
den Auftraggeber möglich ist, muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist wiederum die vorherige steuerliche
Registrierung im Ausland. Für die weiteren Einzelheiten sollte die Auskunft
der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner
stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung.
Steuerliche Veranlagung im Ausland oder Verzicht auf Vorsteueranspruch
Da die Leistung im Inland nicht steuerbar ist, hat die Erklärung derartiger
Umsätze in Deutschland lediglich in der Zeile „Im Inland nicht steuerbare
Umsätze“ zu erfolgen. Bei Abrechnung der Leistungen mit entsprechender
ausländischer Umsatzsteuer ist auch hier wiederum die steuerliche Veranlagung im Land der Durchführung des Kongresses/Seminars unabdingbare Voraussetzung. Ein Vorsteueranspruch kann nur auf diesem Wege
geltend gemacht werden.
7.2.5 Reparaturen vor Ort beim Kunden
Werden Reparaturen an beweglichen Gegenständen im Ausland vorgenommen, unterfallen diese Leistungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. C
UStG regelmäßig der Umsatzbesteuerung am Ort der Tätigkeit.
56
Rechnungsstellung
Wartet z. B. ein deutscher Unternehmer die von ihm nach Frankreich gelieferte Maschine (außerhalb der vereinbarten Garantiefrist) und rechnet
diese Leistung entgeltlich ab, unterliegt der Umsatz dem französischen
Umsatzsteuerrecht. Deutsche Umsatzsteuer ist in diesen Fällen nicht auszuweisen. Es wird empfohlen, derartige Dienstleistungen, bei denen in der
Regel keine hohen Vorsteuern in dem betreffenden Land des Kunden entstehen, grundsätzlich ohne Umsatzsteuer abzurechnen. Zwar gibt es in
diesen Fällen keine saubere einheitliche Festlegung, dass die dargestellte
sog. „Reverse-Charge-Regelung“ wie bei den Katalogleistungen angewandt
wird. Nach unseren Erfahrungen wenden aber alle Mitgliedstaaten in
diesem Bereich stillschweigend dieses Verfahren an oder gestatten dem
ausländischen Unternehmer, bei Verzicht auf Geltendmachung eventuell
anfallender Vorsteuern, von einer Inrechnungstellung der ausländischen
Umsatzsteuer abzusehen. Insofern kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass für den deutschen Unternehmer keine steuerlichen
Pflichten in dem betreffenden Land entstehen.
Umsatzsteuererklärung in Deutschland
Die Bemessungsgrundlage dieser Umsätze ist lediglich in der Zeile „Im Inland nicht steuerbare Umsätze“ gegenüber dem zuständigen deutschen
Finanzamt zu deklarieren.
7.2.6 Selbstständige Dienstleistungen im Zusammenhang
mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen
Typische Dienstleistungsarten, die sich auf eine Warenbewegung beziehen, sind die Leistungen der Handelsvertreter (Vermittlung einer
Lieferung), der Güterspediteure (Ausführung des Transports) und der
Lohnveredler (Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen
Gegenständen des ausländischen Auftraggebers).
Diesen Dienstleistungen ist von der Bestimmung des Leistungsortes her
eigen, dass sich dieser bei einer Warenbewegung zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU nach dem Registrierungsland des Auftraggebers richtet,
wenn dieser seine entsprechende Umsatzsteueridentifikationsnummer
(USt-IdNr.) verwendet. Insofern kann die Abrechnung dieser Dienstleistung
gegenüber Auftraggebern aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet grundsätzlich ohne deutsche Umsatzsteuer erfolgen. Eine Veranlagung zur Umsatzsteuer im Ausland seitens des deutschen Unternehmers ist dadurch
ausgeschlossen, dass alle EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Deutschland) einheitlich festgelegt haben, dass der Leistungsempfänger
(Rechnungsempfänger) Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der
konsequente Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger
hat für den deutschen Unternehmer den Vorteil,dass alle steuerlichen
Pflichten und Risiken auf den Kunden übergehen. Der Umsatz ist lediglich
in der Zeile „Im Inland nicht steuerbare Umsätze“ zu erfassen.
Güterbeförderungsleistungen in und aus dem Drittlandsgebiet sind nur mit
ihrem Streckenanteil im Imland steuerbar, aber grundsätzlich steuerfrei,
wenn sie sich auf die Ausfuhr oder Durchfuhr eines Gegenstandes be57
ziehen oder wenn diese Leistungen beim Import Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sind.
Bei der Erbringung von Leistungen eines Handelsvertreters (§ 4 Nr. 5
UStG) oder Lohnveredlers (§ 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 UStG) im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gegenständen ins Drittland, gestaltet
sich die Rechtslage komplizierter. Diese Umsätze sind zwar im Inland
steuerbar, werden aber grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, wenn
ihr Zusammenhang mit einer Ausfuhr durch Belege nachgewiesen werden
kann. Hier empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Die IHKs
können hierfür eine erste Anlaufstelle sein.
Sonderregelungen gelten auch für die Leistungen der Reiseveranstalter.
Auch hier ist es empfehlenswert, sich vor der jeweiligen Abrechnung an
eine fachkundige Stelle zu wenden.
7.2.7 Neuregelung des Leistungsorts ab 2010
Mit Wirkung ab 1.1.2010 erfolgen umfangreiche Änderungen bei der Bestimmung des Leistungsorts in Umsetzung der der Richtlinie 2008/8/EG
vom 12.2.2008. Kernpunkt ist, dass grundsätzlich alle Leistungen an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger an deren Ansässigkeitsort besteuert
werden. Dies bedeutet, dass Abrechnungen von Dienstleistungen an im
Ausland ansässige Kunden künftig generell ohne Ausweis von Umsatzsteuer zu erfolgen haben. Handelt es sich um Auftraggeber in der EU (mit
USt-IdNr.) sind die Umsätze dann zusätzlich noch in der Zusammenfassenden Meldung (wie innergemeinschaftliche Lieferungen) an das
Bundeszentralamt für Steuern zu erfassen. Einerseits wird die Umsetzung
dieser Regelungen zu einem wesentlichen Vorteil in den Unternehmen
führen, weil die unterschiedlichen Ortsbestimmungen weitgehend entfallen.
Die Vorschriften führen aber auch zu erhöhtem administrativen Aufwand,
Abgrenzungsproblemen zu den Leistungen an nichtsteuerpflichtige Dienstleistungsempfänger und Risiken bei Drittlandskunden, deren Unternehmereigenschaft nicht einfach über die Verwendung einer USt-IdNr. abgefragt
werden kann. Gleichwohl bleiben Ausnahmen für grundstücksbezogene
Dienstleistungen, Personenbeförderungsleistungen, kurzfristige Nutzung
von Fahrzeugen, Restaurant- und Verpflegungsleistungen sowie
Leistungen auf dem Gebiet des Sports, der Kultur und des Unterrichts.
Ihre IHK informiert Sie gern über die notwendigen Anpassungen.
Unter www.auwi-bayern.de finden Sie ab September 2009 finden Sie
dazu weiterführende Informationen.
58
8. Recht und Verträge
Was ist bei Verträgen mit Auslandsberührung zu berücksichtigen?
8.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit
National wie international gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Vertragschließende muss sich darüber Gedanken machen, welche Bestandteile „sein“ Vertrag umfassen soll und worauf er verzichten kann.
Bei Verträgen mit Partnern aus dem Ausland muss beachtet werden, dass
die Vertragspartner unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören und
daher oft ein vom deutschen Recht abweichendes Rechtsverständnis mitbringen.
Daher empfiehlt es sich bei solchen Verträgen, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, um spätere gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt sollte man auf entsprechende Kenntnisse bzw. Spezialisierungen auf das IPR (Internationales Privatrecht) und das Recht des jeweiligen Ziellandes achten.
Idealerweise hat die Kanzlei eine Partnerkanzlei im Zielland.
8.2 Vertragstypen
Es gibt viele unterschiedliche vertragliche Formen, den Export von Dienstleistungen zu regeln (vgl. Kapitel 2.2). Somit gibt es auch keinen ausschließlichen Vertragstyp für den Dienstleistungsexport, sondern mehrere
Gestaltungsmöglichkeiten. Die häufigsten Vertragstypen sind im Folgenden
kurz skizziert:
Handelsvertretervertrag
Durch den Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Handelsvertreter
zur Absatzvermittlung für seinen Auftraggeber. Handelsvertreter werden
grundsätzlich auf Provisionsbasis tätig.
Lizenzvertrag
Der Lizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer die Nutzung von Patenten,
Gebrauchsmustern oder Know-how des Lizenzgebers ein. Der Umfang
der Nutzungserlaubnis wird individuell vereinbart. Für Lizenzen wird
regelmäßig eine Grundgebühr erhoben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr vereinbart.
Franchisevertrag
Der Franchisevertrag gestattet dem Franchisenehmer die Nutzung von
Know-how und Rechten des Franchisegebers (z. B. Marken-, Firmenname, Vertriebskonzept). Der Franchisegeber unterstützt den
Franchisenehmer bei der Führung seines Betriebes. Das unternehmerische Risiko trägt allein der Franchisenehmer.
59
8.3 Zustandekommen des Vertrages
Anfrage
Eine Anfrage im juristischen Sinn ist grundsätzlich eine unverbindliche
Einladung zur Angebotsabgabe.
Eine schriftliche Anfrage einer Firma oder eines Kunden sollte innerhalb
einer Woche mindestens mit einem Zwischenbescheid beantwortet
werden, sofern nicht ohnedies durch eine Ausschreibung Fristen vorgegeben sind. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte das
Sekretariat mit der Beantwortung im obigen Sinn beauftragt werden. Es
genügt, den Erhalt der Anfrage kurz zu bestätigen und um etwas Geduld
zu bitten.
Eine telefonische Anfrage sollte von Sprachkundigen entgegengenommen werden. Jede Person, die Telefongespräche weiter verbindet, sollte zumindest in englischer Sprache so weiterverbinden
können, dass der Anrufer sich verstanden fühlt. Bei Abwesenheit des
Sachbearbeiters sollte ein Rückruf angeboten werden.
Angebot
Grundsätzlich sind bei der Angebotserstellung Vorgaben – sowohl
inhaltlicher als auch formaler Art – des Kunden (private und öffentliche
Auftraggeber) genauestens zu beachten. Daneben ist jedes Angebot ein
wichtiges Marketing-Instrument und soll durch individuelles Eingehen
auf die Bedürfnisse des Kunden und durch Ideenreichtum, Präzision,
Klarheit und Verständlichkeit den potenziellen Kunden überzeugen, so
dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftrag erteilt wird.
Im juristischen Sinn ist ein Angebot die erste, bereits auf den konkreten
Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung eines der zukünftigen
Vertragspartner, welche durch den anderen Vertragspartner theoretisch
durch ein schlichtes „Ja“ angenommen werden kann.
Bereits im Angebot sollten daher alle Punkte, die als Vertragsbestandteil
festgelegt werden sollen, formuliert werden. Bei einem lückenhaften Angebot müssen dagegen im nachhinein die bisher noch offenen Vertragspunkte abgestimmt werden, was meist mit einem unerwartet hohen
Zeitaufwand verbunden ist oder gar zu einem Abbruch der begonnenen
Verhandlungen führt.
Zustandekommen
Bei vollständiger Annahme des Angebots ist ein wirksamer, alle geschäftlichen Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Ein
Vertrag ist die in der Regel formfreie, mündlich, schriftlich oder durch
schlüssiges Handeln bekundete Willsensübereinstimmung zweier oder
mehrerer Vertragsparteien über deren wechselseitige Rechte und
Pflichten.
60
PRAXISTIPP
Die schriftliche Fixierung von Verträgen hat den Vorteil der Beweiserleichterung im Streitfall. Ebenso sollten alle mündlichen oder telefonischen Vertragsänderungen dokumentiert und schriftlich bestätigt
werden (kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
Der schriftliche Vertrag sollte für alle Vertragsparteien klare Regelungen
treffen. Das bedeutet:
•
•
•
•
•
Einfache und verständliche Sprache
Vollständigkeit
Klare und logische Gliederung
Freiheit von Widersprüchen und Mehrdeutigkeiten
Konsequente Terminologie
Wo gibt es Musterverträge für das Exportgeschäft?
Musterverträge können eine hilfreiche Anleitung sein. Sie können aber
keine Beratung ersetzen, denn jeder Vertrag ist individuell und nicht in ein
einheitliches Muster zu zwängen. Die IHKs, die AHKs und die Fachverbände (vor allem der VDMA – www.vdma-shop.de) halten Checklisten zur
Gestaltung von Exportverträgen bereit. Man sollte diese Checklisten primär
zur Prüfung von „normalen Verträgen“ einsetzen. Für die textlich (Fremdsprachenverträge), juristisch (komplexe und langfristige Verträge) und
steuerlich einwandfreie Formulierung von Exportverträgen sind unbedingt
Übersetzer, Rechtsanwälte und Steuerberater beizuziehen. Entsprechende
Adressinformationen geben die örtlich zuständigen IHKs und die AHKs
(www.ahk.de).
Für den Bereich des technischen Consultings bietet die FIDIC (Fédération
Internationale des Ingénieurs-Conseils) internationale Vertragsmuster an.
Diese können bei FIDIC unter www1.fidic.org/bookshop kostenpflichtig bezogen werden (Anschrift siehe Anhang 2).
PRAXISTIPP
Bei Zahlungsvereinbarungen sind klare Ziele und Vereinbarungen zu
treffen. Bei Zahlungsverzug sollten Sie nicht mehrere Monate lang
warten, um keine Verjährungsfristen zu überschreiten, sondern nach Ablauf des Zahlungstermins den Kunden mahnen.
Die AHKs helfen bei der Forderungseintreibung (Fachjargon =
Forderungsbeitreibung). Die Intervention der AHK zur Einbringung
offener Forderungen deutscher Firmen besteht in der zwei- oder dreimaligen Mahnung des säumigen Schuldners. Bleibt diese erfolglos,
empfiehlt sie Ihnen die Einschaltung eines Inkassobüros (Vorteil: vorhersehbare Kosten) oder eines Rechtsanwaltes. Die Einschaltung eines
Rechtsanwalts ist nur bei größeren Beträgen und bei vorhandenem Vermögen und Einkommen des Schuldners sinnvoll.
61
8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften
Ein Geschäft ist international, wenn mindestens ein Vertragspartner seinen
Sitz im Ausland hat.
Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach
nationalen Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das
heißt, die Vertragsschließenden müssen sich darüber verständigen,
welches nationale Recht Anwendung finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und möglichst schriftlich fixiert
werden. Andernfalls muss im Steitfalle in einem zeit- und geldaufwändigen
Verfahren nach international-privatrechtlichen Grundsätzen anhand einer
Reihe von Indizien erst ermittelt werden, welches Recht auf den Vertrag
anzuwenden ist. Dabei wird das am Ort des angerufenen Gerichts geltende
Recht zur Beurteilung des Sachverhalts herangezogen.
Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts
das Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. So kann z. B. bei
einem Lizenzvertrag Deutschland/Italien deutsches Recht (Beispiel: „Dieser
Vertrag unterliegt deutschem Recht.“), italienisches Recht oder das Recht
eines Drittlandes vereinbart werden. Die Vertragspartner können die
Rechtswahl für den ganzen Vertrag oder nur für einen Teil des Vertrages
treffen.
Es ist sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat.
Besonders zu beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche. Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel für das eigene nationale Recht zu entscheiden, um einen
„Heimvorteil“ für die Vertragsgestaltung nutzen zu können.
8.5 Gerichtsstand
Einigen sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld auch über den Gerichtsstand. Dabei geht es darum, an welchem Ort eventuell auftretende
Rechtsstreitigkeit ausgefochten werden. Die Frage ist mit erheblichen
Kostengesichtspunkten verbunden, denn ein Gerichtsstand im Ausland
kann höhere Kosten verursachen. Berücksichtigt werden muss auch, wie
lange in dem betreffenden Land ein Gerichtsverfahren dauert oder ob
sichergestellt ist, dass ein Urteil auch vollstreckt wird, was bedeutet, dass
der durchgesetzte Anspruch auch tatsächlich umgesetzt wird.
Vier Möglichkeiten bieten sich an:
Deutsches Gericht: „Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten
soll (Ort in Deutschland) sein.“
Ausländisches Gericht
Wahlklausel Geschäftssitz/Wohnsitz: „Gerichtsstand für alle sich aus
diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll das für den Geschäftssitz
des Leistungserbringers (oder Leistungsempfängers) zuständige Gericht
sein; dem Leistungserbringer (oder Leistungsempfänger) steht es frei,
62
statt dessen auch das für den Wohnsitz des Leistungserbringers/Leistungsempfängers zuständige Gericht anzurufen.“
Verzicht auf Vereinbarung (möglichst vermeiden)
Gemäß der EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO), das seit dem 21. Oktober 2005 gilt, kann auf Antrag
des Berechtigten ein einmal in Deutschland erstrittenes Urteil ohne ein
weiteres Verfahren in den europäischen Mitgliedstaaten außer Dänemark3
anerkannt werden.
Auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale
Vollstreckungsübereinkommen abgeschlossen hat, oder die dem Luganer
Abkommen beigetreten sind, können deutsche Urteile vollstreckt werden.
Anders gewendet: In vielen Ländern können deutsche Gerichtsurteile nicht
vollstreckt werden. Die Forderung muss dann vor den ausländischen,
nationalen Gerichten eingeklagt werden mit folgenden möglichen
Problemen:
Verfahrensabwicklung in der Landessprache (Übersetzungs-,
Dolmetscherkosten)
Lokaler Rechtsanwalt
Öffentliche Verhandlung (auch für die Konkurrenz)
Lange Verfahrensdauer (3-5 Jahre, bei Berufung bis zu 10 Jahre)
8.6 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Die Probleme bei der Vollstreckung ausländischer Urteile haben die Entwicklung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entscheidend gefördert.
Schiedssprüche eines im Vertrag schriftlich zu vereinbarenden Schiedsgerichts sind international leichter vollstreckbar. Die Anerkennung und
Durchsetzbarkeit ist durch internationale Konventionen abgesichert. Die
wichtigste ist die New Yorker Konvention, die bis heute über 100 Staaten
unterschrieben haben.
Ein Schiedsgericht entscheidet durch private Schiedsrichter, die fachlichen
Sachverstand aufweisen können. Das Schiedsgerichtsverfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich. In aller Regel ist es schneller als staatliche Gerichtsverfahren. Schiedsgerichtsverfahren sind im Vergleich zu streitigen
gerichtlichen Verfahren nicht billiger, aber kalkulierbarer. Voraussetzung für
ein reibungsloses Verfahren ist eine korrekt formulierte Schiedsgerichtsvereinbarung mit der genauen Bezeichnung des gewünschten Schiedsgerichts, des Schiedsgerichtsorts, des anzuwendenden Rechts und der
Verfahrenssprache.
3
Die EuGVVO gilt für und im Verhältnis zu Dänemark nicht unmittelbar, sondern auf der
Grundlage des am 1.7.2007 in Kraft getretenen Abkommens vom 19. Oktober 2005
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilund Handelssachen (ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2005, S. 62, ABl. Nr. L 94 vom 4.4.2007, S.
70).
63
Weitere Informationen sind bei den örtlich zuständigen IHKs, den AHKs,
der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (www.dis-arb.de)
oder
der
International
Chamber
of
Commerce
(www.iccwbo.org/index_court.asp) zu erhalten.
8.7 Internationale Vertragsregeln
Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. So bestimmt
es das Internationale Vertragsrecht. Was geschieht, wenn die Parteien
diese Rechtswahl nicht getroffen haben?
Für bestimmte Vertragstypen, so z. B. den internationalen Warenkauf,
gibt es Sonderregelungen. Bei der Frage nach dem Export von Dienstleistungen kann der internationale Warenkauf für den Softwarebereich von
Interesse sein. Dann findet das UN-Übereinkommen über Verträge über
den internationalen Warenkauf Anwendung (Literatur: „Praxisleitfaden für
internationale Verträge – UN-Kaufrecht“; Preis: 13 EUR; zu beziehen über
den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (Anschrift siehe Anhang
2) oder online unter www.dihk.de).
Zunächst ist das UN-Kaufrecht – trotz des Namens – kein ausländisches
Recht, sondern deutsches und ersetzt dort, wo nichts anderes vereinbart
ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des
Handelsgesetzbuches (HGB). Zur Anwendung von BGB bzw. HGB kommt
es nur, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich festlegen, z. B.:
„Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.“
Die wichtigsten Abweichungen der UN-Kaufrechtsvorschriften von den Bestimmungen von BGB und HGB sind:
Vertragsschluss
Angebote können nach dem UN-Kaufrecht frei widerrufen werden, wenn
der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser seine Annahmeerklärung abgegeben hat. Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn die
Annahme sich inhaltlich nicht mit dem Angebot deckt. Nach BGBVorschriften gilt jede Änderung des Angebots als Ablehnung desselben und
praktisch als neues Vertragsangebot. Nach UN-Kaufrecht kommt der Vertrag mit dem modifizierten Inhalt zustande, wenn die Abweichung unwesentlich ist.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Den Käufer trifft nach UN-Kaufrecht eine verschärfte Untersuchungs- und
Rügepflicht. Nach den Regeln des HGB ist bei gravierenden Quantitätsfehlern und Falschlieferungen (bei denen ein Einverständnis des Käufers
mit den Waren ausgeschlossen erscheint) eine alsbaldige Rüge nicht erforderlich. Nach UN-Kaufrecht müssen alle Vertragswidrigkeiten sofort beanstandet
werden.
64
Gewährleistung
Für die Sachmängelhaftung, d. h. für die Haftung bei Fehlerhaftigkeit der
Sache, gilt nach UN-Kaufrecht: Rechte wegen mangelhafter Lieferung hat
der Käufer nur, wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung
handelt. Eine Vertragsverletzung ist dann wesentlich, wenn sie dem Vertragspartner einen solchen Nachteil bringt, dass ihm wesentlich entgeht,
was er nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen. Wichtig ist deshalb, im
Vertrag genau festzulegen, welche Eigenschaften die Ware haben soll, und
warum sie beim Fehlen auch nur einer dieser Eigenschaften nicht mehr
verwendbar ist.
Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag
Haben die Vertragsparteien keine Rechtswahl getroffen, ist entscheidend,
in welchem Land die so genannte charakteristische Leistung stattfindet. In
der Regel erbringt der Handelsvertreter diese Leistung und das anwendbare Recht richtet sich nach dem Ort seiner Niederlassung.
Beispiel
Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland und beauftragt einen
Handelsvertreter in Frankreich. Die Vertragspartner haben nicht ausdrücklich vereinbart, welches Recht Anwendung finden soll. Es gilt französisches
Recht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch auch französische Gerichte zuständig sind. Hierfür ist allein entscheidend, ob die Parteien eine
Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen haben. Ist demnach vereinbart worden, dass der Gerichtsstand Deutschland ist, so entscheidet ein
deutsches Gericht unter Anwendung französischer Rechtsnormen. Es
empfiehlt sich deshalb, Bestimmungen über die Rechtswahl wie auch den
Gerichtsstand zutreffen.
Franchisevertrag
Entscheidend ist – soweit die ausdrückliche Vereinbarung fehlt – der
engere Bezug bzw. die charakteristische Leistung, die in der Regel beim
Franchisenehmer liegen wird.
Lizenzvertrag
Auch bei diesem Vertragstypus wird regelmäßig der Lizenznehmer die vertragstypische Leistung zu erbringen haben und damit das Recht am Ort
seiner Niederlassung anzuwenden sein, wenn keine anderweitige
Regelung getroffen worden ist.
65
8.8 Checkliste
Diese Checkliste dient primär zur Prüfung von „normalen“ Dienst- leistungsverträgen". Spezielle Verträge bedürfen auch spezieller
Formulierungen und sind häufig bereits vordefiniert
(z. B. EU-Drittstaatenprogramme, Weltbankprojekte).
Vertragssprache
Vertragsparteien
Vertragsgegenstand
Qualitative Bestimmung der Dienstleistung
Preis, Währung
Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodus, Erfüllungsort, Erfüllungszeit)
Rechtsrahmen
- Anwendbares Recht: Exportland oder Importland oder Drittland
- Verfahrensrecht: Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit
Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum
Klarer Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs),
AGBs beilegen und idealerweise schriftliche Kundenbestätigung der
Kenntnisnahme
66
9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege
Ein wichtiger Baustein der Exportnachbearbeitung ist die regelmäßige
Nachkalkulation nach Zahlungseingang und der interne Soll-Ist-Vergleich,
um festzustellen, ob die definierten qualitativen und quantitativen Exportziele erreicht wurden. Der Soll-Ist-Vergleich sollte zumindest quartalsweise
erfolgen, damit mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und analysiert sowie entsprechende Korrekturmaßnahmen, z. B. verstärkte
Marketing- oder Schulungsaktivitäten, oder Zielkorrekturen aufgrund geänderter externer Rahmenbedingungen oder unrealistischer Planungen,
eingeleitet werden können.
Gleichzeitig fließen die Ergebnisse des Soll-Ist-Vergleichs bereits direkt in
die nächste Zielplanung ein, so dass ein dynamischer Planungs- und
Kontrollprozess entsteht.
„Es ist schwieriger, einen neuen Kunden zu gewinnen, als Geschäfte mit
bestehenden Kunden fortzusetzen.“ Gemäß diesem Leitsatz ist nach
erfolgter Dienstleistungserbringung eine entsprechende Nachbetreuung, d.
h. After Sales Service, notwendig, um eine hohe Kundenzufriedenheit und
Kundenbindung zu erreichen. Diese kann umfassen:
Dankesschreiben
Werbegeschenke zu besonderen Anlässen
Laufende Informationen über Unternehmensentwicklungen
Regelmäßige Kundenbesuche
Fragebögen
Schulung
67
10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten
Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene
Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen
auch unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt
in der Akquisition oder Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt
werden.
PRAXISTIPP
Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten sollten immer vor
Beginn des Auslandsgeschäftes mit der zuständigen IHK, der Hausbank
bzw. der sonst zuständigen Förderstelle überprüft werden, um
Antragsfristen, insbesondere bei Förderungen, nicht zu versäumen
die entsprechenden Kosten in der Kalkulation berücksichtigen zu
können.
Der Export kann gemäß dem Beihilfenrecht der EU zwar nicht direkt subventioniert werden. Wohl aber können unternehmensnahe Dienstleister genau wie Produktionsunternehmen - Förderungen und geförderte Exportfinanzierungen für vielerlei Aspekte ihrer Internationalisierung in Anspruch
nehmen.
PRAXISTIPP
In Deutschland bieten die Förderdatenbanken des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (www.bmwi.de) sowie der Germany Trade and
Invest (www.gtai.de -> Datenbanken) sehr gute Möglichkeiten der Eigenrecherche.
Die Eigenrecherche kann jedoch immer nur ein erster Schritt sein.
Nehmen Sie deshalb das umfassende Beratungsangebot der bayerischen
IHKs in Anspruch (Anschriften siehe Anhang). Denn viele konzeptionelle,
steuerliche oder rechtliche Fragen müssen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen.
Im Folgenden werden - unterschieden nach der Ebene der Fördermittelgeber (Bayern, Bund, EU) - die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme vorgestellt, die auch für unternehmensnahe Dienstleister
relevant sein können.
68
10.1 Förderprogramme Bayern
ÜBERSICHT
1.
2.
3.
4.
5.
Darlehen für Auslandsinvestitionen
Bürgschaften für Auslandsinvestitionen
Auftragsgarantieprogramm für Exportaufträge
Mittelständisches Messebeteiligungsprogramm
„Fit für Auslandsmärkte – Go International“
69
70
1. DARLEHEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN
Was wird gefördert?
Investitionen im Ausland
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Angehörige Freier Berufe
Förderschwerpunkte
Beteiligungen, Tochtergesellschaften
Bauliche und maschinelle Investitionen
Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
Förderinstrumente
Zinsgünstige Darlehen
Finanzierung
100% der Investitionssumme
Darlehenshöchstbetrag 5 Mio. EUR
Zeitrahmen
Laufzeit 10, 15 oder 20 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren
Voraussetzung
Vorliegen des sog. „Bayerneffektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung
des bayerischen Standortes.
Antragstellung
Mit Antragsformblatt bei der Hausbank
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Ansprechpartner
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Helmut Kling
Tel.: 089 2124-2426
Fax: 089 2124-2587
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lfa.de
71
2. BÜRGSCHAFTEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN
Was wird gefördert?
Die LfA übernimmt im Zusammenhang mit der Finanzierung von Investitionen im Ausland Ausfallbürgschaften
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Angehörige Freier Berufe
Förderschwerpunkte
Beteiligungen, Tochtergesellschaften
Bauliche und maschinelle Investitionen
Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
Förderinstrumente
Ausfallbürgschaft
Finanzierung
Verbürgt werden zinsgünstige Darlehen der LfA und/oder Hausbankdarlehen.
Das Risiko der LfA darf höchstens 5 Mio. € betragen
Bürgschaftsprovision: 1% p.a. des Ausfallbürgschaftsbetrages
Zeitrahmen
Bürgschaftslaufzeit höchstens 15 Jahre
Voraussetzungen
Antragstellendes Unternehmen ist „gesundes Unternehmen“ gemäß
EU-Beihilferecht
Vorliegen des sog. „Bayerneffektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung
des bayerischen Standortes.
Antragstellung
Mit Antragsformblatt bei der Hausbank
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Ansprechpartner
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Helmut Kling
Tel.: 089 2124-24 26
Fax: 089 2124-25 87
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lfa.de
72
3. AUFTRAGSGARANTIEPROGRAMM für Exportaufträge
Was wird gefördert?
Exportaufträge
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Angehörige Freier Berufe
Förderschwerpunkte
Absicherung von Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Gewährleistungen, die von der Hausbank gestellt werden müssen.
Ziel der Förderung ist es, speziell KMUs und Angehörigen freier Berufe
den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und dadurch ihre
Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern
Förderinstrumente
Rückgarantien als Ausfallgarantien
Finanzierung
Rückgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 60 %
Die Rückgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren Auslandsgeschäften kann ein Garantierahmen eingeräumt werden.
Einmalige Bearbeitungsgebühr: 0,5 % der beantragten Rückgarantiesumme,
Laufende Provision: I.d.R. die Hälfte der Hausbankprovision.
Zeitrahmen
Kurzfristig, aber auch unbefristet möglich
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll nach Möglichkeit Erfahrungen im Auslandsgeschäft besitzen
Die Finanzierung des Exportauftrages muss gesichert sein. Ggf. können
Auftragsvorfinanzierungen mit KK in diesem Programm garantiert
werden.
Antragstellung
Mit Antragsformblatt bei die Hausbank
Ansprechpartner
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Helmut Kling
Tel.: 089 2124-24 26
73
Fax: 089 2124-2587
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lfa.de
4. MITTELSTÄNDISCHES MESSEBETEILIGUNGSPROGRAMM
Was wird gefördert?
Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
Wer wird gefördert?
Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige Freier
Berufe, mit Firmensitz in Bayern
Förderschwerpunkte
Durch das Mittelständische Messebeteiligungsprogramm soll kleinen
und mittleren Unternehmen in verstärktem Maße die Beteiligung an
Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen ermöglicht
werden, um ihnen dadurch den Zugang zu neuen und zukunftsträchtigen Märkten zu erleichtern
Gefördert werden insbesondere Gemeinschaftsbeteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen, die in dem jährlichen
Bayerischen Messebeteiligungsprogramm ausgewiesen sind
Förderinstrumente
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss
Finanzierung
Der Freistaat Bayern übernimmt für die Durchführung der Messebeteiligung einen Teil der Kosten. Die Förderung wird gewährt in Form
eines Zuschusses an den Träger der Messebeteiligung oder in Form
einer offiziellen staatlichen Messebeteiligung
Förderfähige Kosten sind insbesondere die Miete für Ausstellungsflächen, die Kosten für den gemeinsamen Ausstellungsstand, für den
Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas sowie Versicherungen
Die Höhe der staatlichen Beteiligung an den Kosten hängt vom
öffentlichen Interesse an der Durchführung der Messebeteiligung und
von der Leistungsfähigkeit der Unternehmen unter Berücksichtigung von
Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung ab. Sie
richtet sich insbesondere nach der Entfernung des Messeortes, dem Erschließungsgrad und den besonderen Problemen des betreffenden
Marktes sowie der außenwirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltung
Das Bayerische Messebeteiligungsprogramm wird jährlich im Voraus
vom Messeausschuss, der sich aus Vertretern der Organisationen der
Wirtschaft, des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Bayern International zusammensetzt, entwickelt.
74
Voraussetzungen
Firmensitz in Bayern
Antragstellung
Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:
Bayern International - Bayerische Gesellschaft
für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH
Landsberger Str. 300
80687 München
Sieglinde Sautter
Tel.: 089 660566-0
Fax: 089 66560-150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayern-international.de
Der Antrag kann auch über das Internet gestellt werden unter
www.bayern-international.de. Im Internet ist u.a. auch das weitere
Prozedere zu der jeweiligen Veranstaltung erläutert.
Der Antrag auf Aufnahme einer Messe in das Bayerische Messebeteiligungsprogramm erfolgt formlos über die örtlich zuständigen IHKs
oder die Fachverbände der Wirtschaft. Um im folgenden Jahr berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge bei den Organisationen
der Wirtschaft jeweils zu Beginn eines Jahres eingehen.
Eine Übersicht über die vom Freistaat Bayern geförderten Firmengemeinschaftsbeteiligungen sowie Anmeldeunterlagen und Teilnahmebedingungen für die geförderten Messebeteiligungen können bei Bayern
International oder den örtlich zuständigen IHKs formlos angefordert
werden.
Fördermittelgeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Hans Runck
Tel.: 089 2162-2654
Fax: 089 2162-3654,
E-Mail: [email protected]
75
5. „FIT FÜR AUSLANDSMÄRKTE – GO INTERNATIONAL“
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelberatungen (Prüfung der Internationalisierungsfähigkeit und Erarbeitung eines Internationalisierungskonzepts) und
weiterführende Maßnahmen (z.B. Übersetzung der Werbeunterlagen,
Geschäftspartnersuche u.v.m.) zur Erschließung neuer Absatzmärkte
Wer wird gefördert?
Gefördert werden: klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Handwerksbetriebe
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die der mittelständischen Wirtschaft zuzurechnen sind. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz
in Bayern haben.
Förderinstrumente
Zuschuss zu den Kosten für die Beratung und die weiterführenden
Maßnahmen
Finanzierung
Für die Durchführung des Programms sind die bayerischen Industrieund Handelskammern (IHKs) sowie das Außenwirtschaftszentrum zuständig.
Für die Beratung wird für das Unternehmen lediglich eine Selbstbeteiligung von maximal 190,- € fällig. Für die weiterführenden Maßnahmen ist eine Förderung von 25% möglich.
Pro Jahr kann das Unternehmen eine Fördersumme von bis zu
10.000,- Euro.
Zeitrahmen
1 – 2 Jahre
Antragstellung und Programmabwicklung
Der Antrag ist per Formular zu stellen bei der jeweils örtlich zuständigen
IHK (www.go-international.de). Die Begutachtung des Antrags erfolgt
gleichfalls durch die örtlich zuständige IHK und das Außenwirtschaftszentrum.
Fördermittelgeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
76
10.2 Förderprogramme Bund
ÜBERSICHT
1. Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland
2. Ausfuhrgewährleistungen des Bundes
3. Investitionsfinanzierung und Beratung der DEG
4. KFW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm
5. KFW-Mittelstandsprogramm – Ausland
6. Auslandsmesseförderung des Bundes
7. Public Private Partnership
77
78
1. BUNDESGARANTIEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IM AUSLAND
Was wird gefördert?
Direktinvestitionen im Ausland
Wer wird gefördert?
Alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Förderschwerpunkte
Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Investitionen im Ausland
Garantien zur Absicherung des politischen Risikos
Förderinstrumente
Garantien für Direktinvestitionen im Ausland
Finanzierung
Die Gewährleistung kann sowohl für die Investition selbst (Anteile an
ausländischen Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte
beteiligungsähnliche Darlehen, Kapitalausstattungen von ausländischen
Niederlassungen oder Betriebsstätten deutscher Unternehmen) als auch
für Erträge aus der Investition übernommen werden
Gedeckte Risiken umfassen: die Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Eingriffe; den Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder staatlich gelenkter oder kontrollierter Stellen; Krieg, sonstige
bewaffnete Auseinandersetzungen, Revolution oder Aufruhr; Zahlungsverbote, Moratorien sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung oder des
Transfers von Kapital und Erträgen
Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Der Garantienehmer ist
am Verlust mit mindestens 5 % selbst beteiligt
Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag
von € 5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die
Bearbeitungsgebühr für den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½
Promille, jedoch höchstens insgesamt € 10.000,-- für einen Antrag.
Damit sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erlangung,
Verwaltung und Abwicklung einer Garantie abgegolten. Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist für die Kapitaldeckung und ggf.
für die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt von ½ Prozent p.a.
zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu zahlen. Für noch nicht
erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages wird lediglich
ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet.
Voraussetzungen
Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei
das deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen muss
investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)
wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe
79
Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden
Projekten zählen hierzu)
Im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit werden die Auswirkungen
des Projekts auf das Anlageland im Allgemeinen und die Umwelt im Besonderen sowie die Rückwirkungen auf Deutschland berücksichtigt. Die
Investition soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland zum Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe
substituiert, Devisen aus Exporterlösen generiert, Arbeitsplätze schafft
oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen bietet, moderne Technologie und
unternehmerisches Know-how zur Verfügung stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Außerdem ist die Frage, in
welcher Weise die Umwelt von dem Projekt berührt wird und welche
Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden, entscheidend für die
Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe Umweltfragen). Auch die
positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von
besonderer Bedeutung.
Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich
dann der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer
Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen.
Antragstellung
Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:
PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg
New York-Ring 13
22297 Hamburg
Herwig Maaßen
Tel.: 040 8834-9455
Fax: 040 8834-9499
E-Mail:[email protected]
Internet: http://www.agaportal.de
Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Der
Antrag ist vor Leistung auf die Investition zu stellen.
Begutachtung
Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:
PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg;
Interministerieller Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat V C / F 2
Scharnhorststr. 34 – 37
10115 Berlin
80
2. AUSFUHRGEWÄHRLEISTUNGEN DES BUNDES
Was wird gefördert?
Exportgeschäfte
Wer wird gefördert?
Alle gewerblichen Unternehmen
Antragsberechtigt sind Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland und
in- und ausländische Banken, sofern sie im wesentlichen deutsche Exporteure finanzieren
Förderschwerpunkte
Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen wirtschaftlichen
und politischen Risiken des Zahlungsausfalls durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes
Förderinstrumente
Bürgschaften/Garantien in Form von:
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG): sichert kurzfristige
Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten eines Exporteurs,
der mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefert
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light): sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 4 Monaten vornehmlich
kleiner mittelständischer Exporteure, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern
Avalgarantie
Bauleistungsdeckung: schützt Exporteur vor typischen Risiken aus
Baugeschäften im Ausland.
Fabrikationsrisikodeckung: sichert Produktionskosten für ein Ausfuhrgeschäft
Finanzkreditdeckung: sichert Darlehensforderungen einer Bank ab, die
aus der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.
Leasingdeckung: schützt Leasingforderungen aus grenzüberschreitenden Leasinggeschäft eines Leasinggebers gegenüber ausländischen Leasingnehmer.
Lieferantenkreditdeckung: schützt Forderung mit kurzfristigem oder
mittel-/langfristigem Zahlungsziel aus einzelnem Ausfuhrgeschäft.
Rahmenkreditdeckung: sichert Bank Forderungen aus Einzelkrediten,
die unter einem Rahmenkredit herausgelegt werden und aus der
Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.
Revolvierende Einzeldeckung: sichert kurzfristige Forderungen mit
Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten (in Ausnahmefällen bis zu 24
Monate) eines Exporteurs, der Besteller in laufender Geschäftsbeziehung beliefert.
Verbriefungsgarantie: bietet Bank, für die der Bund bereits eine Finanzkreditdeckung übernommen hat, kostengünstige Lösung, um sich am
Kapitalmarkt zu refinanzieren.
81
Vertragsgarantiedeckung: schützt Exporteur, der zur Absicherung seiner
vertraglichen Verpflichtungen Garantie gegenüber dem Besteller
herauslegen muss, vor Verlusten aus politisch bedingter oder widerrechtlichen Ziehung dieser Garantie.
Finanzierung
Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadensfall mit einem
bestimmten Anteil am Verlust selbst beteiligt:
bei Ausfuhrgarantien und -bürgschaften (Einzeldeckungen, AusfuhrPauschal-Gewährleistungen und revolvierende Deckungen) für
politische Risiken mit 5 %, für wirtschaftliche Risiken und für Nichtzahlungsrisiken (protracted default) mit 10 %
bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %
bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5
%
Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht
anderweitig absichern.
Der Bund stellt in geeigneten Fällen auch Ausfuhrgewährleistungen für
Exportgeschäfte zur Verfügung, die im Rahmen einer sogenannten
Projektfinanzierung durchgeführt werden sollen. Sie unterliegen besonderen Modalitäten. Erscheint das Projekt für eine Projektfinanzierung
geeignet, ist eine gutachterliche Stellungnahme der PwC für die weitere
Entscheidungsfindung des Bundes notwendig (Adresse PwC siehe vorheriges Förderprogramm). Diese ist vom Antragsteller auf eigene
Kosten in Auftrag zu geben.
Voraussetzungen
Die Gewährleistungsübernahme erfolgt nur im Zusammenhang mit
förderungswürdigen Ausfuhren und bei Geschäften, an deren Durchführung ein besonderes staatliches Interesse der Bundesrepublik
Deutschland besteht.
Antragstellung
Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
Friedensallee 254
22763 Hamburg
Tel.: 040 8834-91 00
Fax: 040 8834-91 41
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.agaportal.de
Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden.
Ridlerstraße 35
80339 München
Anton Kress v. Kressenstein
Tel. 089 54309-125
Fax 089 54309-143
E-Mail: [email protected]
82
Begutachtung
Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:
- Hermes Kreditversicherungs-AG
- PwC
Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung Hamburg
- Interministerieller Ausschuss (IMA) für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie
Fördermittelgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat V C /F1
Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
3. INVESTITIONSFINANZIERUNG UND BERATUNG DER DEG
Was wird gefördert?
Investitionen in Entwicklungs- und Reformländern
Wer wird gefördert?
Alle deutschen Unternehmen
Förderinstrumente
Darlehen
Beteiligungsfinanzierung
Projektfinanzierung
Vermittlung weiterer Finanzierungen
Beratung bei der Entwicklung konkreter Investitionsvorhaben
Mittel für projektvorbereitende Maßnahmen
Strukturierung der Gesamtfinanzierung eines Projektes
Beteiligungen
Beteiligung am Kapital des Unternehmens im Investitionsland
Variable Ausgestaltung der Risikokomponenten
Fallweise Stimmrechte und Sitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft
Klar definierte Exitregeln
Minderheitsbeteiligung
Mezzanin-Finanzierungen
Projektindividuelle Ausgestaltung
Risikoadäquate Rendite
Nachrangige Besicherung
Wandlungsrechte
83
Langfristige Darlehen
Währung: Euro oder US-Dollar
Laufzeit: i.d.R. zwischen 4 und 10 Jahren
Zinssatz: fest oder variabel; marktorientiert gemäß Projekt- und Landesrisiken
Besicherung: im Anlagevermögen des Unternehmens im Investitionsland, Ausgestaltung projektindividuell
DEG-Finanzierungsanteil: max. 40 Millionen EUR
Garantien
Mobilisierung langfristiger Lokalwährungsdarlehen oder -anleihen
Reduzierung des Wechselkursrisikos durch Rückzahlung des Darlehens
in Lokalwährung
Teilgarantie erwünscht (Selbstbehalt durch lokale Bank bzw.
Anleihegläubig
Antragstellung
Der Antrag ist formlos zu stellen bei:
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Belvederestraße 40
50933 Köln
Tel.: 0221 4986-0
Fax: 0221 4986-1290
E-Mail: [email protected]
Internet: www.deginvest.de
4. KFW/ERP-EXPORTFINANZIERUNGSPROGRAMM (Bund)
Was wird gefördert?
Investitionsgüterexporte und damit verbundene Leistungen nach Entwicklungsländern
Die Förderung ist begrenzt auf Entwicklungsländer gemäß der gültigen
Liste des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der OECD (ohne
„Länder im Übergang“, zu denen u. a. fast alle mittel- und osteuropäischen Länder gehören). Im Internet ist die Liste zu finden unter
www.oecd.org/dac/htm/daclst2000.htm
Wer wird gefördert?
Alle gewerblichen Unternehmen
Förderschwerpunkte
Im Rahmen dieses Programms werden Kredite zur Finanzierung von
Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen nach Entwicklungsländern gewährt
84
Förderinstrumente
Finanzierungshilfen in Form von Darlehen
Finanzierung
Die Kreditgewährung erfolgt grundsätzlich in Form von liefergebundenen Finanzkrediten, die an die jeweiligen Besteller direkt (Bestellerkredite) oder an eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden
(Bank-zu-Bank-Kredite)
Die Kredithöhe ist abhängig vom Auftragswert:
Auftragswert
Kredithöhe
Bis 25 Mio. EUR
85 % des Auftragswertes
25 Mio. bis 50 Mio. EUR
85 % von 25 Mio. EUR =
21,25 Mio. EUR
Über 50 Mio. EUR
85% von 50% des tatsächlichen
Auftragswertes i.d.R. max. 85
Mio. EUR
Die Kreditgewährung setzt die Gewährung einer Hermes-Deckung des
Bundes für eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren, gerechnet ab
dem jeweiligen "Starting Point", voraus
Die Kredite werden in EUR oder US-Dollar gewährt
Der Zinssatz entspricht der bei Darlehensvertragsabschluss gültigen
„Commercial Interest Reference Rate“ (CIRR). Die CIRR wird zum 15.
eines jeden Monats neu festgelegt. Eine Liste der CIRR-Sätze aller verfügbaren Währungen wird von der OECD (www.oecd.org) veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit, sich einen bestimmten Zinssatz für maximal
4 Monate reservieren zu lassen. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten
Auszahlung, Rückzahlung, Sicherheiten und Gebühren entsprechen
den Konditionen der Hermes-gedeckten Exportkrediten
Die Zusageprovision beträgt 0,375 % pro Jahr und wird vom Zeitpunkt
des Darlehensvertragsabschlusses bis zur Vollauszahlung auf den noch
nicht ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Ferner werden übliche Bearbeitungsgebühren erhoben
Die Rückzahlung hat in gleich hohen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten nach Maßgabe der von Hermes gedeckten Kreditlaufzeit zu
erfolgen. Zusätzlich legt die KfW einen Spätesttermin für den Beginn der
Rückzahlung fest, der sich an dem geschätzten "Starting Point"
orientiert
Antragstellung
Der Antrag ist formlos zu stellen bei:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstr. 5 – 9
60325 Frankfurt / Main
Holger Apel
Tel.: 069 7431-2548
Fax: 069 7431-3822
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kfw-ipex-bank.de
85
Der Antrag ist möglichst zeitig vor Liefervertragsabschluss zu stellen.
Weitere Ansprechpartner:
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
Tel.: 030 2026 4-0
Fax: 030 2026 4-188
5. KFW-MITTELSTANDSPROGRAMM – AUSLAND
Was wird gefördert?
Investitionen im Ausland
Wer wird gefördert?
Deutsche Unternehmen und Joint-Ventures mit deutscher Beteiligung
im Ausland, deren Jahresumsatz EUR 500 Mio. nicht überschreitet
Freiberuflich Tätige aus Deutschland
Förderschwerpunkte
Das KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland dient der langfristigen
Finanzierung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zu
günstigen Konditionen
Förderinstrumente
Darlehen
Finanzierung
Darlehen bis zu drei Vierteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen
mit einem Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR
Darlehen bis zu zwei Dritteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen
mit einem Jahresumsatz von 50 Mio. EUR und darüber
Der Kredit kann auch in bestimmten Fremdwährungen ausgereicht
werden
Kredithöchstbetrag: 5 Mio. EUR oder entsprechender Gegenwert in
Fremdwährung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Grenze
überschritten werden
Kreditmindestbetrag: Bei Fremdwährungskrediten 500.000 EUR
Gegenwert, bei Yen 2,5 Mio. EUR
Die KfW ist auch bereit, auf Wunsch den Zinssatz und die Art der Zinsgestaltung erst zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme festzulegen
Der aktuelle Zinssatz ist der Internetseite der KfW zu entnehmen
(www.kfw.de)
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Mittelstandsprogramm –
Ausland mit anderen Förderkrediten der KfW ist möglich
Zeitrahmen
Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre
86
Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förderfähigen Kosten aufgrunderwerb und/oder Baukosten entfallen, kann
eine Laufzeit von max. 20 Jahren beantragt werden
Antragstellung
Antrag an eine Bank im In- und Ausland, mit der die KfW bei der Durchleitung von Programmkrediten zusammenarbeitet
Informationen erteilt
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-2944
Internet: www.kfw.de
6. AUSLANDSMESSEFÖRDERUNG DES BUNDES
Was wird gefördert?
Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen
Gefördert werden nur Aussteller, die Waren präsentieren, die in der
Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden
Förderschwerpunkte
Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im
Ausland. Gefördert werden auch Teilnehmer an Informationszentren,
Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft, Fachsymposien und
an Sonderschauen
Förderinstrumente
Indirekte Förderung (keine direkten Zahlungen an die Aussteller)
Finanzierung
Das Auslandsmesseprogramm wird zweimal jährlich (im Juni und
November) vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen
Wirtschaft e.V. (AUMA) veröffentlicht. (www.auma.de)
Gemeinschaftsausstellungen bedingen die Teilnahme von mindestens
zehn Unternehmen.
Die teilnehmenden Firmen kommen indirekt in den Genuss der Bundesförderung. Sie zahlen einen Beteiligungsbeitrag.
In der Regel werden folgende Leistungen erbracht: Betreuung durch die
Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort; Überlassung der
Ausstellungsfläche; Erstellung von Rück- und Seitenwänden; Auslegeware im Stand; Standmöblierung; allgemeine Dekoration, die sich nicht
87
auf die Firmenstände bezieht; Beleuchtung bzw. Stromanschluss im
Stand; einheitliche Standbeschriftung; allgemeine Hallenbeleuchtung;
Bewachung und Ordnungsdienst in der Halle und auf dem Freigelände;
Reinigung der Gänge in der Halle und auf dem Freigelände; kostenpflichtige Benutzung von Telefon, Telefax und Fotokopierer im Büro der
Durchführungsgesellschaft; kostenlose Eintragung in das Ausstellerverzeichnis der Firmengemeinschaftsausstellung; kostenlose Eintragung in
den offiziellen Messekatalog.
Der Bund übernimmt in einzelnen Fällen außerdem Kosten für besondere Begleitmaßnahmen, wie z. B.: Direkt-Mail-Aktionen; Anzeigen
in Fachzeitschriften, in denen auf die deutsche Beteiligung hingewiesen
wird; Pressekonferenzen; Organisation und technische Betreuung von
Symposien und Fachvorträgen, wenn sie schon bei der Antragstellung
der Messe durch den Fachverband als gewünscht aufgelistet werden
Auf allen Messen und Ausstellungen mit offizieller deutscher Beteiligung
gibt es einen Informationsstand mit kompetentem Fachpersonal für die
Auskunftserteilung über Produzenten und Produkte aus Deutschland.
Der offizielle Informationsstand kann in besonderen Fällen zu einem
Informationszentrum erweitert werden. Interessierte Firmen haben dann
die Möglichkeit, Besprechungsräume für die Dauer der Messe anzumieten. Der hierfür zu entrichtende Beteiligungsbeitrag wird von der
Durchführungsgesellschaft kalkuliert und nach Absprache zwischen
BMWi und AUMA festgelegt und in den Besonderen Teilnahmebedingungen veröffentlicht.
Im Rahmen von Sonderschauen bietet sich interessierten Unternehmen
die Möglichkeit, Erzeugnisse ihres Produktionsprogramms (ggf. Modelle,
Schaubilder etc.) zu präsentieren, ohne mit eigenem Personal am
Messeort anwesend zu sein. Aufbau, Dekoration und Abbau der
Exponate obliegt der jeweiligen Messedurchführungsgesellschaft. Der
Transport der Exponate zum Ausstellungsort, der Rücktransport sowie
alle weiteren Kosten der Ausstellung werden größtenteils aus Bundesmitteln finanziert. Für die Beteiligung an Sonderschauen ist von den
Unternehmen ein fester Beteiligungsbeitrag pro Teilnehmer zu entrichten.
Antragstellung
Die Anmeldung per Formular ist einzureichen bei der jeweiligen Durchführungsgesellschaft. Das Formular ist dort erhältlich. Die Zulassung
erfolgt ebenfalls durch diese Durchführungsgesellschaft. Eine Übersicht
über das Auslandsmesseprogramm und die Durchführungsgesellschaften (Adressen in der Zeichenerklärung des Auslandsmesseprogramms) ist im Internet unter www.auma.de zu finden.
Fördermittelgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat C 4
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 615-0
Fax: 0228 615-4380
E-Mail: [email protected]
88
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Referat L 4
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 5 29-0
E-Mail: [email protected]
Programmabwicklung
AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: 030 24000-120
Fax: 030 24000-330
7. PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (PPP)
Was wird gefördert?
Privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungsländern mit entwicklungsförderndem Nutzen
Wer wird gefördert?
Jedes deutsche Unternehmen oder seine Beteiligungsgesellschaft im
Entwicklungsland.
Förderschwerpunkte
Das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern soll
durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden.
Die öffentliche Hand möchte Maßnahmen initiieren, die sich an ein
privatwirtschaftliches Vorhaben angliedern und dessen entwicklungswichtige Effekte im Partnerland unterstützen und verstärken. Gefördert
werden Projekte, die einen entwicklungsfördernden Nutzen haben und
gleichzeitig unternehmerischen Interessen Rechnung tragen
Im Rahmen einer nachhaltigen und unternehmensübergreifenden
Lösung werden beispielsweise folgende Maßnahmen innerhalb einer
Entwicklungspartnerschaft unterstützt:
- Qualifizierung in der Industrie
- Qualifizierung in der Landwirtschaft
- Berufsbildung
- Umwelt- und Sozialstandards
- Technologietransfer
- Finanzdienstleistungen
- Infrastruktur
- soziales Engagement/Sozialleistungen
Förderinstrumente
Finanzierungshilfen in Form von:
- Zuschüssen
- Entwicklungszusammenarbeit
- Technische Zusammenarbeit
89
Finanzierung
PPP-Projekte sind keine Subventionen. Die ausführende Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) beteiligt sich bei einem
Projekt nur mit Leistungen, die von dem beteiligten Unternehmen nicht
ohnehin zu erbringen sind. Zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Auflagen
oder weil die Leistungen für das Kerngeschäft unmittelbar erforderlich
sind. Das heißt, es gibt z. B. keine Unterstützung für den unmittelbaren
Vertrieb oder das Marketing von Produkten, sofern der Geschäftszweck
des Unternehmens der Absatz dieser Produkte ist. Allerdings könnte die
Qualifizierung lokaler Zulieferbetriebe zur Herstellung der Produkte ein
gemeinsames Projektziel sein. Eine Förderung erfolgt nur, wo privatwirtschaftliches Engagement ohne öffentliche Unterstützung nicht zustande
kommt
Die Durchführung des Projekts muss mit den entwicklungspolitischen
Zielen der Bundesregierung vereinbar sein. Öffentliche und private Beiträge sollen sich so ergänzen, dass beide Seiten durch die Kooperation
ihre (betriebswirtschaftlichen bzw. entwicklungspolitischen) Ziele
kostengünstiger, wirksamer und schneller erreichen. Grundsätzlich sind
die erwarteten Wirkungen des Projektes auf die Ziele der beiden Partner
dafür entscheidend, wie viel Mitteleinsatz welcher Partner zu erbringen
hat. Die GTZ sollte nicht mehr als 50 % der gesamten Projektleistungen
beitragen und einen Gesamtbeitrag von 200.000 EUR nicht übersteigen
Zeitrahmen
Laufzeit eines Projektes in der Regel 1 bis 2 Jahre
Voraussetzungen
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft stehen Unternehmen
aller Branchen und Größen offen
Die Unternehmen müssen einen substanziellen finanziellen und
personellen Eigenbeitrag leisten
Antragstellung
Projektideen/-vorschläge können formlos eingereicht werden bei:
Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Büro für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Dag-Hamarskjöld-Weg 1 – 5
65760 Eschborn
Andrea Kolata
Tel.: 06196 79-7377
Fax: 06196 79-7378
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gtz.de/ppp
Der Projektvorschlag sollte folgende Informationen enthalten:
Eine kurze Beschreibung des deutschen Unternehmens und
seines Geschäftszweckes im Partnerland
die wirtschaftliche Ausgangssituation bzw. die Problemstellung
eine erste Idee, wie die Kooperation mit der GTZ aussehen
könnte
90
-
eine Kalkulation der benötigen Mittel für das Projekt für die
Leistungen Ihres Unternehmens und die der GTZ
Die GTZ berät persönlich bereits im Vorfeld der Verfassung des ProjektVorschlages.
Fördermittelgeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Referat 410
Postfach 12 03 22
54045 Bonn
Frau Dr. Hildebrandt
Tel.: 0228 535-3236
Fax: 0228 535-4236
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmz.de
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Belvederestr. 40
50933 Köln
Dr. Carola Klier
Tel.: 0221 4986-0
Fax: 0221 4986-1290
E-Mail: [email protected]
Internet: www.deginvest.de
91
92
10.3 Förderprogramme EU
In den letzten Jahren haben viele EU-Programme eine starke inhaltliche
Veränderung erfahren. Die EU fokussiert ihre Hilfen auf die Bereiche
Forschung, Entwicklung, Innovation sowie im Bereich der Hilfen für NichtEU-Staaten vor allem auf den Auf- und Ausbau funktionierender Verwaltungen, leistungsfähiger Nichtregierungsorganisationen für Unternehmen und soziale Belange sowie von Infrastrukturen. Kurz, die EU
unterstützt hier die Hilfe zur Selbsthilfe.
Im Folgenden sind deshalb nur die wichtigsten Förderprogramme für
Unternehmen aufgelistet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung werden die Programme in den Bereichen
Forschung, Innovation und Lebenslanges Lernen detaillierter dargestellt.
Eine umfangreiche Darstellung von EU-Programmen findet sich auf der
Internetplattform des bayerischen Enterprise Europe Networks unter
http://www.eenbayern.de/een/inhalte/Foerderung/EU_Foerderprogramme/index.html . Die
Berater des Netzwerks stehen Interessenten jederzeit für weitere
Informationen und die Suche nach Förderprogrammen zur Verfügung. Ansprechpartner finden Sie unter http://www.een-bayern.de/een/inhalte/ .
ÜBERSICHT
1. Das 7. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung
2. Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(CIP)
3. Lebenslanges Lernen
4. Manager-Trainingsprogramme in Japan, Korea und China für
europäische Führungskräfte bzw. Studenten
5. GATEWAY TO JAPAN
6. Switch Asia 2007 – 2010
7. Instrument for pre-accession assistance (IPA)
8. European Neighbourhood Policy Instrument (ENPI)
93
1. Das 7. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung
Das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (7.FRP) unterstützt das Ziel,
die Europäische Union zu der stärksten wissensbasierten Region der Welt
zu machen (Lissabon-Strategie). Dafür soll bis 2010 drei Prozent des
Brutto-Inlandsprodukt in der Europäischen Union für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der
Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)4
Finanzierung
Insgesamt stehen 50,5 Milliarden EUR für Projekte zur Verfügung.
Förderschwerpunkte
Das 7. FRP besteht aus den Teilprogrammen mit den folgenden
Schwerpunkten:
Teilprogramm
Schwerpunkt
Budget
(Milliarden EUR)
„Zusammenarbeit“
(Cooperation)
„Ideen“ (Ideas)
„Menschen“ (People)
„Kapazitäten“ (Capacities)
Maßnahmen
der
Gemeinsamen Forschungsstelle
Kooperationsforschung
32,37
Grundlagenforschung
Mobilität von Forschern
Nutzung
7,46
4,73
4,22
nicht-nukleare Forschung
1,75
Summe
50,53
4
EU-Definition KMU: 1) Weniger als 250 Mitarbeiter, 2) max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro
Bilanzsumme, 3) weniger als 25 % des Unternehmens im Besitz eines großen Unternehmens, siehe auch:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm
94
Teilprogramm „Zusammenarbeit” - Transnationale Kooperationsforschung
Das Programm fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen. Neun thematische
Prioritäten bilden die Zukunftsthemen für die EU ab. Diese Programme
werden unabhängig voneinander verwaltet, ergänzen sich aber gegenseitig:
Milliarden
Euro
1. Gesundheit
6,050
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
1,935
3. Informations- und Kommunikationstechnologie
9,110
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien,Werkstoffe
3,500
und neue Produktionstechnologien
5. Energie
2,300
6. Umwelt (einschl. Klimaänderung)
1,900
7. Verkehr (einschl. Luftfahrt)
4,180
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
0,610
9. Sicherheit
1,430
10. Weltraum
1,350
Summe
32,37
Was wird gefördert?
Verbundforschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsorganisationen und Wissenschaftlern, Spezielle Projekte für KMU,
Mobilitätsmaßnahmen
Wer wird gefördert?
Juristische Person (auch natürliche Personen)
Mindestens drei Partner aus drei zulässigen Ländern notwendig,
Ausnahmen bei spezifischen Projekten für KMU, Mobilitätsprojekten,
Grundlagenforschungsprojekte und Unterstützungs- bzw. Begleitmaßnahmen
Zulässige Länder:
EU-Mitgliedsstaaten (EU-27)
Assoziierte Staaten: z.Z. Island, Liechtenstein, Norwegen, Israel,
Schweiz , Kroatien, Türkei
INCO5-Zielländer: Mittelmeerländer (Nicht-EU), Westbalkan, Osteuropa,
Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten, Asien und Lateinamerika (besondere
Ausschreibungen). Eine Liste der zulässigen Länder ist im Internet zu
finden unter http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/icpc_countries_en.pdf
Drittstaaten (ohne Förderung, bedingte Förderung bei besonderer
Expertise)
Förderinstrumente
Verbundforschungsprojekte
Kooperativforschung
5
INCO: International Co-operation Partner Countries
95
Kollektivforschung
Forschungsstipendien
Zeitrahmen
Anfang 2007 – Ende 2013
Ansprechpartner
IHK für München und Oberbayern
Enterprise Europe Network
Friedhelm Forge
Tel: 089 5116-676
Fax: 089 5116-615
E-Mail: [email protected]
Informationen finden KMU auch unter:
http://www.een-bayern.de
http://www.cordis.lu/fp7
http://ec.europa.eu/research/sme-techweb/index_en.cfm
Teilprogramm „Ideen“ - Grundlagenforschung für Morgen
Mit dem Programm „Ideen“ soll die Forschung an den Grenzen des
Wissens, das heißt die Grundlagenforschung als Basis für den Wohlstand in Europa für Morgen intensiviert werden. Der neu gegründete
Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) wird
hier ambitionierte und hochinnovative Forschungsprojekte von
Forschern und Forschergruppen fördern. Die Forschungsthemen
können frei gewählt werden. Projekte werden mit maximal 500.000 Euro
pro Jahr gefördert. Maximale Laufzeit der Projekt beträgt 5 Jahre.
Direkte Kosten können zu höchstens 100% gefördert werden. Zusätzlich
werden indirekte Kosten pauschal mit 20% der direkten Kosten gefördert.
Teilprogramm „Menschen“ - Innovation durch Forscher aus dem Ausland
Im Programm „Menschen“ fördert die EU.Kommission die transnationale
Ausbildung und die Mobilität von qualifizierten Wissenschaftlern. Für
Unternehmen gibt es zwei Möglichkeiten externe Wissenschaftler zur
Bearbeitung eines konkreten Projekts im Unternehmen einzusetzen:
Industry-Academia Strategic Partnership Scheme“ - IAPP: Aufbau und
die Entwicklung dauerhafter, neuer oder bereits bestehender
Forschungspartnerschaften zwischen Institutionen aus dem
akademischen Bereich und kommerziellen Unternehmen
Initial Training Networks (ITN): Einbindung von Doktoranden in der
Industrie
96
Teilprogramm „Kapazitäten
In dem Programm „Kapazitäten“ finden sich u.a. folgende Förderschwerpunkte speziell für KMU:
Forschungsinfrastrukturen (Budget 1,850 Mrd. Euro)
Forschung zugunsten von KMU (Budget 1,336 Mrd. Euro)
Forschungsinfrastrukturen
Durch die Förderung der EU können Forschungsinstitute Externen
(auch Unternehmen!) kostengünstig Forschungskapazitäten anbieten
(z.B. Windkanäle, Tests unter marinen Bedingungen, Tiefsttemperaturmessungen, Hochdrucklabors etc.). Diese können dann von Unternehmen und anderen interessierten Forschergruppen nach Bewerbung
bei den geförderten Institutionen zu besonderen Konditionen genutzt
werden.
Forschung zugunsten von KMU
Diese Förderlinie unterstützt gezielt KMU, die selber keine Forschung
durchführen können und sich deshalb externer Forschungsdienstleister
bedienen möchten.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
"Forschung für KMU" - Auftragsforschung für eine begrenzte
Gruppe von typisch drei bis sieben europäischen KMU
"Forschung für KMU-Verbände“ - Auftragsforschung für große
Gruppen von KMU, also ganze Branchen oder Sektoren, in der
Verbände von KMU Forschungsdienstleister mit der Lösung eines
übergreifenden Problems beauftragen
Projektpartner gesucht?
Für die Suche nach Projektpartnern sind verschiedene Möglichkeiten vorhanden, von denen die wichtigsten nachfolgend genannt werden:
Partnersuche durch das Enterprise Europe Network:
IHK für München und Oberbayern
Enterprise Europe Network
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Friedhelm Forge
Tel.: 089 5116-676;
Fax: 089 5116-615
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.een-bayern.de
Bayern Innovativ GmbH
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Dr. Uwe Schüssler
Tel.: 0911 206 71-313
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.een-bayern-innovativ.de/
97
Partnersuche über Europäische Technologie-Plattformen
Die Europäischen Technologie-Plattformen sind ideale Möglichkeiten für
die Partnersuche und um sich als Partner anzubieten. Diese Netzwerke
sind stark in die Ausrichtung der Arbeitsprogramme involviert. Eine Liste mit
den Europäischen Technologie-Plattformen ist im Internet unter
http://cordis.europa.eu/technology-platforms/individual_en.html zu finden.
Partnersuche über die Nationalen Kontaktstellen zum 7. FRP:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/beratung.htm
Projektpartner aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechniken:
IDEAL-IST, ein Projekt der Nationale Kontaktstelle Informationsgesellschaft. Im Internet zu finden unter http://www.ideal-ist.de/index.html
Partnersuche auf Messen
Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik bieten mit ihren Messebeteiligungsprogrammen geförderte Möglichkeiten zur Messeteilnahme im
Rahmen von Gemeinschaftsständen. Aktuelle Veranstaltungshinweise sind
unter www.bayern-international.de bzw. www.auma.de zu finden.
Partnersuch-Datenbank der EU-Kommission:
http://cordis.europa.eu/fp7/partners_en.html
Werden Sie Gutachter!
Die EU-Kommission sucht immer externe Fachleute für die Bewertung von
Anträgen. Die Tätigkeit als Gutachter bietet zwei Hauptvorteile:
Guter Überblick über die „Szene“, die europaweit aktiv ist, und
deren Aktivitäten
Einblick, wie gute Anträge aussehen müssen
Interessierte können sich als Gutachter in einer Datenbank registrieren
lassen unter https://cordis.europa.eu/emmfp7/.
98
2. Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(CIP 2007 – 2013)
Was wird gefördert?
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das
zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007 bis 2013. Das CIP ist unterteilt in die
drei Arbeitsprogramme
Programm für Unternehmertum- und Innovation (EIP)
Programm zur Unterstützung der IKT6-Politik (IKT-Förderprogramm; ICT
PSP)
Intelligente Energie Europa II (IEE)
Wer wird gefördert?
Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. Direkte Aktionen für
Unternehmen sind hier durch Nutzung der Finanzierungsinstrumente der
EIB, durch Zuschüsse und im Rahmen von verschiedenen Ausschreibungen möglich.
Finanzierung
Für dieses Programm stehen rund 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung
Zeitrahmen
2007-2013
Förderschwerpunkte
Das Programm für Unternehmertum- und Innovation
Aktivitäten
Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln durch europäische Instrumente:
Zielgruppe: KMU in den verschiedenen Phasen Gründung, Wachstums,
Nachfolge)
Unterstützung der technologischen Entwicklung, Innovation (inkl. ÖkoInnovation), Technologietransfer und grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten
Verwaltet werden diese Aktivitäten durch die Europäische Investitionsbank, die weiter unten dargestellt wird.
Ein einheitliches Netzwerk für Geschäfts- und Innovationsdienstleistungen
Diese Aktion vereint die bestehenden Netzwerke der Euro Info Centres
und der Innovation Relay Centres zu dem neuen Enterprise Europe
Network. Durch regionale Zentren werden integrierte Beratungs- und
Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen angeboten.
Unterstützung für Initiativen zu Förderung von Unternehmertum und
Innovation. Transnationale Netzwerke von innovativen Firmen und
anderen Innovationsakteuren werden gefördert. Das schließt Initiativen
6
IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie
99
zum Leistungsvergleich von Innovationssystemen und Erfahrungsaustausch über bewährte Praktiken ein.
Verstärkte Berücksichtigung von Öko-Innovationen im Geschäftsalltag.
Gefördert wird die Demonstration von innovative Prozessen, Produkten
und Dienstleistungen.
Unterstützung der Politik: Information von Politikern durch Konferenzen
über aktuellsten Entwicklungen in bestimmten Sektoren und Märkten.
Informationen der EU zu aktuellen
http://ec.europa.eu/cip/eip_en.htm
Fördermöglichkeiten
unter
Fördermöglichkeiten
unter
Information und Beratung
IHK für München und Oberbayern
Enterprise Europe Network
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Friedhelm Forge
Tel.: 089 5116-676
Fax: 089 5116-8676
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.een-bayern.de
Informationen der EU zu aktuellen
http://ec.europa.eu/cip/eip_en.htm
Programm zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie-Politik
Das Programm ist das wichtigste Finanzierungsinstrumente der „i2010Initiative. – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und
Beschäftigung”. Es dient zur
Vervollständigung eines einheitlichen europäischen Informationsraums
Verstärkung der Innovation und Investitionen in die IKT-Forschung
Aufbau einer integrativen europäischen Informationsgesellschaft
Was wird gefördert?
Verbundprojekte und Netzwerke
Wer wird gefördert?
alle Beteiligten der Wertschöpfungskette (z. B. Dienste- und Inhaltsanbieter, Industrieunternehmen einschließlich KMU, Verbrauchervertretungen, usw..
Beteiligung der zuständigen Behörden (als Anbieter oder Träger des
Dienstes) wird erwartet.
Förderschwerpunkte
Effizienz und Interoperabilität der elektronischen Behördendienste, z.B.
Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eProcurement) auf EU100
Ebene, EU-weit interoperables System zur Anerkennung elektronischer
Personalausweise (eID) und zur elektronischen Authentifizierung,
effiziente und sicheren öffentliche Dokumentenverwaltung und –
archivierung, Erfahrungsaustausch zu innovativen, elektronischen Behördendiensten
IKT für Barrierefreiheit, die alternde Bevölkerung und soziale
Integration, z.B. IKT-Produkte und -Dienstleistungen für alle, IKT zur
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheitsfürsorge älterer
Menschen, Erfahrungsaustausch, Konsensbildung und Öffentlichkeitswirkung IKT-gestützter Lösungen für Bevölkerungsalterung und digitale
Integration
IKT für tragfähige und vollständig interoperable Gesundheitsdienste,
z.B. EU-weite Einführung elektronischer Gesundheitsdienste zur Unterstützung der Kontinuität der Fürsorge: Patienten-Kurzakte und
elektronische Verordnungen
Hier werden Pilotprojekte und thematische Netzwerke gefördert.
Zusätzlich Themen:
Erfahrungsaustausch über IKT-Initiativen für KMU (Energieeffizienz)
Unterstützung des nachhaltigen Wachstums (Operativen Kapazitäten
der EU)
Sensibilisierungsmaßnahmen für intelligente Fahrzeuge
Infrastrukturen zum Schutz der Privatsphäre (Personenbezogene Daten
in der EU)
Hier werden ausschließlich thematische Netzwerke gefördert! Für
Unternehmen ist eine Teilnahme wegen weiterer späterer Projekte auf
europäischer Ebene dennoch sinnvoll!
Finanzierung
Rund 730 Mio. Euro stehen für Projekte zur Verfügung
Zeitrahmen
2007-2013
Information
Nationale Kontaktstelle
ZENIT GmbH
Bismarckstraße 28
45468 Mülheim an der Ruhr
Wolfgang Michels
Tel.: 0208 30004-41
Fax: 0208 0004-52
E-Mail: [email protected]
Doris Scheffler
Tel.: 0208 30004-74
Fax: 0208 30004-52
E-Mail: [email protected]
Internet: http://econtent.zenit.de/CIP_ICT/index.html
101
Informationen der EU
http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/index_en.htm
Programm Intelligente Energien für Europa II (IEE II)
IEE II soll hier als Marktverbreitungsprogramm nichttechnologische
Hürden abbauen und so die Akzeptanz von erneuerbaren Energien erhöhen.
Spezifische Ziele von IEE II sind:
Verbesserung der Energieeffizienz und die vernünftige Nutzung von
Energie
Verbreitung von neuen und erneuerbaren Energiequellen für die Erzeugung von Elektrizität und Wärme
Verbesserung der Energieeffizienz
Nutzung erneuerbarer Energien im Transportbereich
Was wird gefördert?
Verbundprojekte
Wer wird gefördert?
Für Projekte: mindestens drei juristische Personen aus drei EU- Mitgliedsstaaten und/oder Norwegen, Island, Liechtenstein und Kroatien.
Für die Einrichtung von Energieagenturen können Anträge von einem
Antragsteller (öffentliche Einrichtung) eingereicht werden
Förderschwerpunkte
Projekte zu Energie-Themen, wie Gebäude, Industrie, Verbraucherprodukte, Strom, Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energiequellen sowie Biokraftstoffe. IEE II-Projekte beschäftigen sich mit Marktentwicklung, Kapazitätsbildung, Veränderung von Rahmenbedingungen,
Schaffen von Nachfrage und/oder der Vermarktung.
Typische Projekte sind
Aufbau lokaler Lieferketten für Biodiesel
Unterstützung der stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien in
Unternehmen, im Wohnungsbau oder im öffentlichen Nahverkehr
Trainingsmaßnahmen in Schulen, für Kunden oder Zulieferer
Gründung regionaler Energieagenturen
Nicht förderfähig sind Investitionen oder Forschung oder
Demonstrationsprojekte
Finanzierung
730 Millionen Euro
Zeitrahmen
2007 - 2013
102
Information
Nationale Kontaktstelle zum IEE II
Forschungszentrum Jülich GmbH
PTJ-GIN
52425 Jülich
Degenhard Peisker
Tel: 02461 61-3266
Fax: 02461 61-2880
E-Mail: [email protected]
Dr. Helmut Pfrüner
Tel: 02461 61-1485
Fax: 02461 61-2880
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/intelligente-energie-europa
Informationen der EU:
http://ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html
3. Lebenslanges Lernen
Im Programm für Lebenslanges Lernen (PLL) sind alle europäischen
Programme im Bereich des lebenslangen Lernens (Socrates, Leonardo da
Vinci , E-Learning, Jean Monet) zusammengefasst. Ziel des Aktionsprogramms ist lebenslanges Lernen als Schlüsselelement einer Wissensund Innovationsgesellschaft zu etablieren.
Was wird gefördert?
Mobilität von Lehrenden und Lernenden
Partnerschaften (= kleine multilaterale Projekte)
multilaterale Projekte: Transfer und Entwicklung von Innovation
Netzwerke
Flankierende Maßnahmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen und ihre Verbände
Einrichtungen und Organisationen, die Lernangebote bereitstellen
Sozialpartner und ihre Organisationen
Anbieter von Diensten, die Beratung und Informationen erteilen
Forschungszentren und sonstige Einrichtungen
gemeinnützige Organisationen, ehrenamtlich tätige Einrichtungen und
nichtstaatliche Organisationen
Förderschwerpunkte
PLL besteht aus den vier sektoralen Programmen
COMENIUS (Schulische Bildung)
103
-
ERASMUS (Hochschulausbildung und höhere Bildung)
LEONARDO DA VINCI (Berufliche Aus- und Weiterbildung)
GRUNDTVIG (nicht berufliche Erwachsenenbildung)
-
Daneben gibt es noch die vier transversalen Aktionslinien:
Studien und vergleichende Forschung
Sprachen
Informations- und Kommunikationstechnologien
Verbreitung und Verwertung
Abgerundet wird PLL durch das Jean-Monnet-Programm, das
den die Mobilität von Wissenschaftlern und die Zusammenarbeit
und Forschung im Bereich „Bildung in einem zusammenwachsenden Europa“ fördert.
Förderinstrumente
Multilaterale Projekte (Entwicklung Innovation): maximal 150.000
Euro pro Jahr
Multilaterale Projekte (Transfer Innovation): maximal 250.000
Euro pro Jahr
Netzwerke: maximal 150.000 Euro pro Jahr
Begleitmaßnahmen: maximal 150.000 Euro pro Jahr
Es werden maximal 75% der gesamten Projektkosten gefördert.
Finanzrahmen
6,244 Mrd. Euro
Zeitrahmen
2007 - 2013
Information
Education, Audiovisual & Culture Executive Agency
Avenue du Bourget 1
BOUR
BE-1140 Brussels
E-Mail: [email protected]
Internet : http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/index_en.htm
Informationen der EU:
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/structure/ict_en.html
104
4. Manager-Trainingsprogramme in Japan, Korea und China für
europäische Führungskräfte bzw. Studenten
Was wird gefördert?
Teilnahme an Managementprogramm durch Übernahme aller unmittelbar mit dem Programm verbundenen Kosten für Vorlesungen, Seminare
und Gruppenexkursionen in Japan, Korea und China.
Förderschwerpunkte
Trainingskurse Kundenzufriedenheit in Japan für europäische Manager
aus Einzelhandel und Konsumgütersektor (DBP- Distribution and
Business Practices)
Trainingskurse Produktqualität in Japan für europäische Manager aus
Einzelhandel und dem Konsumgütersektor (Challenge Towards World
Class Manufacturing)
Praxistraining Japan und Korea (ETP – Executive Training Programme
Japan/Korea)
Trainingskurse Merger & Acquisition in Japan für europäische Manager:
Foreign Direct Investment in Japan (FDI)
METP Cina: EU-China Manager Exchange and Trainings Programme
Unternehmenspraktika für japanische und europäische Stundenten in
Unternehmen
Förderinstrumente
Praxisaufenthalte unterschiedlicher Dauer
Finanzierung
alle Kosten, die direkt mit dem Programm zu tun haben (Sprachkurse,
Konferenzen, Seminare, Studienreisen etc.) sowie
Übernachtungskosten
Besondere Förderung für Kleine und Mittlere Unternehmen: Stipendien
(10.000 Yen/ Tag)
Unternehmen zahlt An- und Abreise sowie Tageskosten
Zeitrahmen
Keine zeitliche Begrenzung bekannt
Wer wird gefördert?
Führungskräfte von Unternehmen, die ihre Japanperspektive in ihrer
strategischer Planung aus- oder aufbauen
Anforderungsprofil für Führungskräfte:
Verantwortliche für den Ausbau des japanischen Markts
Zukünftige Firmenvertreter in Japan
Tätig für Firmen, die Zulieferer für japanische Firmen werden wollen
Bereitschaft zum Erlernen von Managementpraktiken und -techniken
105
Information
EU-Japan Centre
Rue Marie de Bourgogne 52
1000 Brüssel
Tel: 0032 2 2823716
Fax: 0032 2 2820045
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.eujapan.com
5. GATEWAY TO JAPAN
Was wird gefördert?
Branchenspezifische Unternehmerreisen bei der Markterschließung in
Japan und Korea
Förderschwerpunkte
Erste Kontaktanbahnung zwischen Joint-Venture-Partnern,
Machbarkeits-studien, Know-how-Transfer, Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen zur Finanzierung von Joint-Ventures
Erschließung des japanischen Marktes für kleine und mittlere Unternehmen
Förderinstrumente
Reisen für folgende Branchen:
Umwelt- und Energietechnologie (Japan und Korea)
Medizintechnik und Gesundheitsvorsorge (Japan und Korea)
Baumaterialien und -verfahren (Japan und Korea)
Informations- und Kommunikationstechnik (Japan)
Interior Lifestyle (nur Japan)
Modedesign (nur Japan)
Auswahl potenzieller Geschäftspartner in Japan und Korea vor Reisebeginn
Förderinstrumente
Coaching und der logistische Unterstützung vor, während und nach den
Reisen.
Außerdem unterstützt das Programm die Unternehmen mit
bis zu 1.000 Euro für Hotelkosten pro Unternehmen
80% der Kosten für kundenspezifischen Zusatzservice (max 1600
Euro/ Unternehmen).
Zeitrahmen
2008 - 2015
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus den oben genannten Branchen, die
106
seit mindestens 5 Jahren bestehen
komplett oder größtenteils in den Händen europäischer Unternehmer
sind
Sitz oder Hauptaktivität in der EU haben
bereits Auslandserfahrung haben
eine gute Geschäftsstrategie für die Zielmärkte vorweisen können
genug Umsatz und Mitarbeiter haben, um den Zielmarkt auch bedienen
zu können
Information
http://www.eu-gateway.eu
Ansprechpartner für Deutschland
Philipp Willigmann, E-Mail: [email protected]
6. Switch Asia 2007 – 2010
Das Programm fördert den umweltschonenden und energieeffizienten Umbau der Industrie in Asien. Zielgruppe der Förderung sind KMU. Diese erhalten allerdings keine direkte Förderung sondern können sich an Maßnahmen und Projekten beteiligen, die von Non-Profit-Organisationen angeboten werden.
Was wird gefördert?
Maßnahmen
zur Einführung umweltfreundlicher Technologien und Produktionsmethoden in kleinen und mittelständischen asiatischen Unternehmen
zur Förderung eines umweltfreundlichen Verbraucherverhaltens in
Asien
Geeignete Maßnahmen können z. B. sein:
Bedarfs- und Marktanalysen, Netzwerkbildung, Bereitstellung von Tools
und Leitfäden
Der Zugang zu den KMU und den Verbrauchern muss über die Einbindung von Multiplikatoren gewährleistet werden.
Finanzierung
90 Mio. Euro
Zeitrahmen
2007 - 2010
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich nicht-gewinnorientierte (non-profit)
Einrichtungen wie Handelskammern, Industrieverbände und lokale Behörden, die kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen.
107
Information
Informationen in deutscher Sprache auf den Seiten von Berlin Partner:
http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/foerderprogramme/switch_asia.html
(Berlin Partner GmbH, www.berlin-partner.de)
Europäische Kommission Amt für Außenhilfe
„Centralised Operations for Asia“
E-Mail: [email protected]
http://ec.europa.eu/europeaid/where/asia/regionalcooperation/environment/switch_en.htm
EuropeAid
Unit
7. Instrument for pre-accession assistance IPA
IPA ersetzt seit dem 1. Januar 2007 die bisherigen fünf Förderprogramme
PHARE, ISPA, SAPARD, das Heranführungsinstrument für die Türkei und
CARDS. IPA dient zur Bereitstellung finanzieller Unterstützung zugunsten
der Länder, die eine klare europäische Perspektive mit dem Endziel EUBeitritt verfolgen.
Was wird gefördert?
Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen und die Übernahme des
EU-Rechts für einen zukünftigen Beitritt
Wer wird gefördert?
Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des gemäß UN-Resolution 1244 unter UN-Verwaltung
stehenden Kosovo
Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten durch öffentliche Ausschreibungen
Förderschwerpunkte
Aufbau von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen
Ausbau des Privatsektors und Unternehmensförderungen, Humanressourcen, soziale Entwicklung und Beschäftigung
Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungsreform
Unterstützung der Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme
des EU-Gesetzesbestandes sowie Investitionen zur Wahrung des
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts
Förderinstrumente
Studien, Arbeitspläne, politische Entscheidungshilfen, technische Beratung, Ausbildung, Erstausrüstungen und Startkapital sowie Investitionen und Maßnahmen mit grenzüberschreitender Wirkung
Twinning Projekte (hauptsächlich Verwaltung)
„Institution Building“ (Entwicklung der Verwaltungsstrukturen und
Humanressourcen)
108
Weiterhin Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Warenlieferungen
bzw. Bauaufträgen. Diese sind EU-Unternehmen sowie Unternehmen
aus den Empfängerstaaten in der Regel über öffentliche Auftragsvergabe zugänglich
Finanzierung
4,94 Mrd. Euro
Zeitrahmen
2007-2010
Information
Jeweilige EU-Delegation in den genannten Ländern:
http://ec.europa.eu/external_relations/delegations/intro/web.htm .
Ausschreibungsdatenbank der EU: http://ted.europa.eu/
Auftragsberatungszentrum Bayern: http://www.abz-bayern.de
Informationen zum IPA-Programm:
http://ec.europa.eu/enlargement/financial_assistance/ipa/index_en.htm
8. European Neighbourhood Policy Instrument (ENPI)
ENPI ersetzt zum 1. Januar 2007 u.a. die Programme MEDA (für den
Mittelmeerraum) und Tacis (für Osteuropa, z.B. GUS-Staaten).
Was wird gefördert?
Finanzierung technischer Hilfe
Projekte der Verwaltungszusammenarbeit
Zusammenarbeit von Experten aus dem öffentlichen Dienst
Finanzierung von Investitionen (Darlehensprogramme, Kapitalbeteiligungen, Garantie- oder Investitionsfonds, Entschuldungsprogramme,, sektorbezogene Budgethilfen, Zinssubventionen, Umweltdarlehen, Versicherungen gegen nicht gewerbliche Risiken,
Finanzierungen von Kleinstprojekten
Maßnahmen zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit
Unterstützte Länder: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan,
Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko,
Moldau, Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den
Gazastreifen, Russische Föderation, Syrien, Tunesien, Ukraine
Angleichung an EU-Umweltstandards
Förderung des Ausbaus nationaler Verkehrsnetze sowie den Zugang zu
den transeuropäischen Netzen
109
Wer wird gefördert?
Natürlichen und juristischen Personen aus einem der begünstigten
Länder
Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten können durch Ausschreibungen von den Programmen profitieren
Förderschwerpunkte
Umwelt: Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallmanagement und Luftverschmutzung
Verkehr: Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Netze untereinander sowie mit den Transeuropäischen Netzen (Autobahnen,
Eisenbahn, Hafen und Flughäfen).
Förderinstrumente
Einzelne Projekte, technisch und finanziell unabhängige Projektabschnitte (Vorstudien, Durchführbarkeits- und technische Studien),
Projektgruppen oder Projektprogramme im Bereich von Umwelt oder
Verkehr
Finanzierung von Vorstudien und technische Hilfe (2 % ISPA Budget)
bei direktem Zusammenhang mit ISPA-geförderten Projekten
Finanzierung
Insgesamt 11,1 Milliarden Euro im Rahmen von jährlichen Länderprogrammen
Zeitrahmen
2007-2013
Information
Jeweilige EU-Delegation in den genannten Ländern:
http://ec.europa.eu/external_relations/delegations/intro/web.htm .
Ausschreibungsdatenbank der EU: http://ted.europa.eu/
Auftragsberatungszentrum Bayern: http://www.abz-bayern.de
Informationen zum IPA-Programm:
http://ec.europa.eu/enlargement/financial_assistance/ipa/index_en.htm
110
11. Fazit
Statt einer traditionellen Zusammenfassung schließt der Export-Ratgeber
mit gebündeltem Erfahrungswissen „auf einen Blick“.
Den Anfang macht ein Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure
aus Österreich, die eine Exportquote von 20-50 % aufweisen. Diesem
Resümee folgen die „10 Gebote“ einer erfolgreichen Internationalisierung
für unternehmensnahe Dienstleister, die aus einer Vielzahl von empirischen
Untersuchungen, Publikationen, Seminaren und Unternehmens-Feedback
resultieren.
Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure
Unsere Motive für die Exporttätigkeit
Firmenexpansion/Umsatzsteigerung
Sättigung des Heimatmarkts
Imagegewinn
Know-how-Gewinn
Die Hürden zu Beginn
Akquisitionskosten
Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten
Zusammenarbeit Industrie/Gewerbe und Consulting
Zusammenarbeit von Dienstleistungsexporteuren
Internationale Referenzen
Niedrigere Tagessätze und Honorare im Ausland
Unsere Empfehlungen für die Erschließung von Auslandsmärkten
Marktinformationen von den Zielmärkten einholen
Marktpotenzial auf den Zielmärkten erheben
Marketingkonzept für die Zielmärkte erstellen
Prospekt- und Präsentationsmaterial in die jeweilige Landessprache
übersetzen
Zusammenstellung einer professionellen, auf den jeweiligen Zielmarkt
abgestimmten Referenzprojekt-Mappe
Rechtzeitig Kooperationspartnerschaften und Netzwerke aufbauen
Regelmäßiges Projektmonitoring (private und öffentliche Auftraggeber)
Vor-Ort-Präsenz und -Kundenbetreuung von Anfang an
111
Die „10 Gebote“ erfolgreicher Internationalisierung
1. Definiere das Ziel!
Ist die Internationalisierung passend zu Ihren strategischen Unternehmenszielen? Wie könnte das Internationalisierungsziel präzise mittel- bis langfristig aussehen?
2. Sammle Marktinformationen!
Welcher Auslandsmarkt kommt für Ihr Unternehmen in Frage? (Preise,
Wettbewerber, Marktvolumen, Vertriebswege)
3. Stelle Ressourcen bereit!
Haben wir geeignete Vertriebsmitarbeiter? Haben wir Zeitressourcen? Wer
ist Projektverantwortlicher, aus welchen Personen besteht das Projektteam
(inkl. externe Berater)? Brauchen Ihre Mitarbeiter eine Schulung? Unterfüttern Sie Ihre präzise mittel- und langfristige Zieldefinition mit einen
konkreten Internationalisierungsbudget (Zeit und Kosten)!
4. Suche systematisch nach Geschäfts- und Kooperationspartnern!
Verwenden Sie darauf alle Sorgfalt. Mit dem richtigen Partner im Ausland
haben Sie halb gewonnen.
5. Erstelle ein Marketingkonzept für die Zielmärkte!
Nutzen Sie dabei das Know-how und die Erfahrungen Ihres Partners vor
Ort. Erstellen Sie mit Ihrem Partner eine auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmte, auch sprachlich angepasste professionelle Imagebroschüre mit
Referenzen.
6. Verliere nicht die Geduld!
Gut Ding braucht Weile! Berücksichtigen Sie eine „Durststrecke“ in Ihrem
Internationalisierungsbudget.
7. Beziehe das „Projekt Internationalisierung“ in das Informations- und
Controllingsystem deines Unternehmens ein!
Monitoren Sie vor allem auch Ihren Partner im Ausland (enge Abstimmung,
regelmäßige Zusammenkünfte, gemeinsame Ergebnisanalyse, Besprechung von Korrekturmaßnahmen, falls nötig neue Partnersuche)!
8. Sei dir der international unterschiedlichen Wertesysteme bewusst!
Seien Sie aufmerksam für Zwischentöne, übertragen Sie nicht Ihren
Arbeitsstil auf den Partner und zwingen Sie ihm nicht Ihre Gangart auf.
„When in Rome, do like the Romans do.“
9. Lerne die Sprache des Landes, in dem dein Unternehmen Fuß fasst!
Schon das Bemühen zählt!
10. Lass dir raten!
Die bayerischen IHKs machen sich stark für Ihren Erfolg!
112
12. Anhang 1: Top-50 Internet-Adressen für das
Auslandsgeschäft
Außer Konkurrenz!
www.auwi-bayern.de
Außenwirtschaftsportal Bayern – alles Wissenswerte rund um´s Auslandsgeschäft
Directories
www.kompass.com
Firmen- und Produktsuche in 70 Ländern mit einer exzellenten Branchen/Produktdifferenzierung, sehr gut nutzbar auch im Dienstleistungsbereich
(unter „Dienstleistungen für Firmen, Berater“)
www.europages.com
Firmen- und Produktsuche in 35 vorwiegend europäischen Ländern mit
zum Teil regionaler innerstaatlicher Aufgliederung als Besonderheit
www.e-trade-center.com
Die zentrale Geschäftskontaktbörse der deutschen Wirtschaft für Auslandsgeschäfte. Kooperationen, Waren und Dienstleistungen weltweit
finden – und selbst gefunden werden!
www.wlw.net
Wer liefert was? Firmen- und Produktsuche in 10 europäischen Ländern
Fördermittel
www.bmwi.de
Umfassendste Fördermitteldatenbank: > Unternehmer > Förderdatenbank
> Förderdatenbank-Suche > Direkt zur Förderdatenbank-Suche > Förderbereich „Export“ auswählen > Suche starten
www.een-bayern.de
> Fördermittel > Beste Fördermittel: Die außenwirtschaftlichen TopFörderprogramme der EU, Deutschlands und Bayerns
www.europaservice.dsgv.de
> EU-Förderprogramme; ausgezeichnete Übersicht inkl. Fristen
113
Europäische Union
ec.europa.eu./youreurope
Zentrale Seite der EU für Unternehmer und Bürger
Länder und Märkte
www.gtai.de
Die Homepage der Germany Trade and Invest. Ein Grundangebot aus den
Datenbanken „Länder und Märkte“, „Recht“ sowie der Publikationsdatenbank kann kostenfrei abgerufen werden. Die Datenbanken „Zolltarife“ und
„Rechtsanwälte im Ausland“ sind komplett freigeschaltet.
www.europaservice.dsgv.de
Länderinfos; sehr aktuell gehaltene Infos und Links zu europäischen
Ländern
www.euro-sofac.com
wertvolle Infos über Wirtschaft, Geschäftstätigkeit und Branchen in 80
Ländern
www.spiegel-online.de
< Länder-Lexikon: Die wichtigsten Länderdaten in aller Kürze
www.fifoost.org/index.php
Portal für Geschäftstätigkeiten in osteuropäischen Ländern mit Länderinfos
globaledge.msu.edu
Erlaubt den Zugriff auf die “Country Commercial Guides” – einem JumboLänderpaktet der US-Außenhandelsförderung für US-Firmen (Länderauswahl bei “jump to”)
www.cia.gov/library/index.html
Eine Fundgrube übersichtlicher Länderinformationen der CIA in Form des
„World Factbook“
www.trading-safely.com
unter der Rubrik „Country Risk“ grundlegende Kurzinformationen, insbesondere hilfreich bei „Means of payment...“ und „Risk Assessment“
www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos
Praktisch gut verwertbare Länder- und Reiseinformationen
www.fita.org/tradehub.html
Nützlich sind „Country Profiles“ und „Tools of Trade“
www.bayerische-landesbank.de
> “Volkswirtschaft/Research” > bei “Volkswirtschaft” auf “weiter” > “Länderanalysen” mit sehr gutem Kurzüberblick
114
www.export.nl
Infos über „Countries” (gut strukturierte Lindsammlung!), „Industry Sector
Reports“ und „Export Knowledge“
strategis.ic.gc.ca/sc mrkti/ibinddc/engdoc/1a1.html
Land auswählen: gute Übersicht der vorhandenen Infos, auch mit guten
Brancheninfos
lcweb2.loc.gov/frd/cs/cshome.html
Library of Congress – Country Studies: gut ist der geschichtliche Teil; zur
Liste der verfügbaren Länder auf der Homepage etwas nach unten scrollen
www.ahk.de
Anschriften der deutschen Auslandshandelskammern in aller Welt; nach
Anklicken eines bestimmten Landes gute Erstinformationen über die
Register „Land & Leute“ und „Wirtschaftsinfos“
www.rgre.de
Übersicht der deutschen Städtepartnerschaften – oft eine wichtige Hilfe, um
über Kontakt zu Bürgermeistern im Ausland Geschäftsmöglichkeiten herzustellen: >Datenbanken der kommunalen Partnerschaften
www.tradeport.org/library/geography_travel.html
Feiertage (mit religiösen Hintergrunderklärungen) und Landkarten (nach
verschiedenen Kriterien geordnet) jeweils weltweit
www.agaportal.de/pages/aga/index
> Länderklassifizierung: „Länderklassifizierung“ für die Ausfuhrgewährleistungen (auch als genereller Länder-Risikoindex nutzbar)
www.transparency.de
> Korruptionsindices: Länderklassifizierung gemäß Korruptionsgrad
Messen
www.bayern-international.de
Bayerisches Messebeteiligungsprogramm und mehr
www.auma.de
Termine/Daten für alle Messen national und weltweit, deutsches Messebeteiligungsprogramm
Reiseinfos
www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/index_html
Schneller Überblick über die deutschen Beziehungen zu Ländern, über
Reise- und Sicherheitshinweise, Arbeiten im Ausland sowie Adressen der
politischen Vertretungen im In- und Ausland
115
www.wetter.com
Wetter weltweit – praktisch bei Geschäftsreisen: > Wetter > Weltwetter
Recht
www.gettingthedealthrough.com
Fragen zum internationalen Recht und Richtlinien wie z. B. Trademarks,
Patente, Insolvenzrecht
www.loc.gov/law/guide/nations.html
Zahlreiche Links zu Rechtsinfos für Länder weltweit
www.findlaw.com/12international/countries/index.html
Wirtschaftsrechtliche Linksammlung in Ergänzung zur vorherigen InternetAdresse
www.jura.uni-sb.de/internet
Die wichtigste Adresse zum Thema aus Deutschland
europa.eu.int/celex
freier Zugang zu allen EU-Rechtstexten !
www.anwalt-suchservice.de
Anwalt-Suchservice
www.worldtrademarklawreport.com/yearbook/2005/chapters.aspx
Täglicher E-mailservice über Neuigkeiten aus dem Bereich Markenrecht
www.bstbk.de
Steuerberater weltweit
Statistik
www.worldbank.org/data
Volkswirtschaftliche Datensammlung vom Feinsten! Hervorragende internationale Vergleichsmöglichkeiten sind optimal für Analysezwecke
www.imf.org/external/country/index.htm
Ausführliche volkswirtschaftliche Länderinformationen des Internationalen
Währungsfonds (IWF)
www.oecd.org
Vielzahl von aktuellen statistischen Daten über die OECD-Mitglieder
(Industrieländer) unter „Statistics“
europa.eu.int/comm/eurostat
Fülle von volkswirtschaftlichen statistischen Informationen über die EU
116
www.wto.org
die Rubriken „Trade statistics“ und „Economic research & analysis“ enthalten substanzielle Informationen zum globalen Handel
www.intracen.org
Ausführliche Handelsstatistiken für Länder weltweit
Zoll
www.zoll.de
Die zentrale Zoll-Seite in Deutschland
mkaccdb.eu.int
Datenbank der EU informiert u. a. über Zolltarife nichttarifäre Handelshemmnisse sowie GATS in 90 Drittländern
www.bba.de
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft informiert über
Holzverpackungen
www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.destatis.de/allg/d/klassif/wa download.htm
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm
Zolltarif (TARIC)
europa.eu.int/comm/external relations/cfsp/sanctions/index.htm
Antiterrorismus-Liste
Sonstiges
www.ixpos.de
Außenwirtschaftsportal mit vielen Links (Institutionen-orientiert)
www.bff-online.de
Sehr gute Informationen zur Umsatzsteuer (EU/Drittländer) und Doppelbesteuerung (mit Download aller bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland)
www.incoterms.org
Die „incoterms wallchart“ zum Downloaden zeigt eine gute Übersicht der
Incoterms 2000
dict.leo.org/?lang=de
sehr schnelles und leicht zu bedienendes Wörterbuch Deutsch-Englisch/
Englisch-Deutsch
117
www.quazell.com/tutorials.htm
Eine Fülle von Infos für den Exporteur, u. a. Formulierungshilfen für
englischsprachige Geschäftsbriefe unter > menu > Business Letters
13. Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen
Bayerische IHKs, DIHK, AHKs, Eurochambres
Die IHKs sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um Informationen oder
Beratung zum internationalen Dienstleistungsverkehr geht. Im Einzelnen
bieten die IHKs das folgende Dienstleistungsspektrum an:
Beratung/Auskünfte: Auskünfte über ausländisches Wirtschaftsrecht
und Informationen zu in- und ausländischer Devisengesetzgebung; Beratung über Direktinvestitionen im Ausland
Adressvermittlung und Kontaktanbahnung für Geschäftsbeziehungen in
In- und Ausland
Veranstaltungen, wie z. B. die Organisation von Zusammentreffen
zwischen deutschen Unternehmen und Wirtschaftsdelegationen aus den
Partnerländern zum Informationsaustausch; Länderinformationstage
und Außenhandelsseminare zu allen wichtigen Aspekten des Auslandsgeschäfts
Firmenregister; Pflege der regionalen Außenwirtschaftsdaten; Adressvermittlung; Hilfe bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere durch Nachweise in- und ausländischer Bezugsquellen;
Vermittlung von Warenangeboten und –nachfragen
Internationale Messen: Auskünfte und Beratung über Messen im Ausland, Mitwirkung am öffentlichen Messeförderungsprogramm für kleinere
und mittlere Unternehmen
Information und Öffentlichkeitsarbeit: Newsletter zu außenwirtschaftlichen Themen, IHK-Zeitschriften, Länderinformationen
Die bayerischen IHKs kooperieren intensiv. Bayernweite IHK-Projekte,
federführend von einer einzelnen IHK betreut, werden im Rahmen des
Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) abgewickelt. Näheres unter
www.awz-bayern.de.
Die Adressen der bayerischen IHKs und ihre jeweiligen Ansprechpartner für
Fragen zum Auslandsgeschäft sind:
118
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Heinz Babilon
Tel.: 06021 880-113
Fax: 06021 88022-133
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aschaffenburg.ihk.de
Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Schlossplatz 5, Palais Edinburg
96450 Coburg
Elisabeth Löhr
Tel.: 09561 7426-14
Fax: 09561 7426-15
E-Mail: [email protected]
Internet: www.coburg.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80323 München
Dr. Manfred Gößl
Tel.: 089 5116-368
Fax: 089 5116-465
E-Mail: [email protected]
Internet: www.muenchen.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25-27
90403 Nürnberg
Armin Siegert
Tel.: 0911 1335-397
Fax: 0911 1335-488
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ihk-nuernberg.de
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
Peter Sonnleitner
Tel.: 0851 507-245
Fax: 0851 507-240
E-Mail: [email protected]
Internet: www.passau.ihk.de
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 23-27
95444 Bayreuth
Dr. Hans Kolb
Tel.: 0921 886-158
Fax: 0921 886-161
119
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayreuth.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Regensburg
Dr.-Martin-Luther-Straße 12
93047 Regensburg
Dr. Alfred Brunnbauer
Tel.: 0941 5694-231
Fax: 0941 5694-305
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ihk-regensburg.de
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1 und 3
86150 Augsburg
Alexander Sir
Tel.: 0821 3162-251
Fax: 0821 3162-259
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwaben.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Mainaustraße 33
97082 Würzburg
Marion Oker
Tel.: 0931 4194-353
Fax: 0931 4194-111
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wuerzburg.ihk.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 03 08-0
Fax: 0 30 / 2 03 08-10 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dihk.de
Auslandshandelskammern (AHKs)
Die deutschen AHKs sind die wichtigsten Ansprechpartner für deutsche
Unternehmen im Ausland: 1.600 Mitarbeiter in 120 Büros in 80 Ländern
stehen zur Verfügung. Da die AHKs sich überwiegend selbst finanzieren
müssen, sind ihre Leistungen zumeist kostenpflichtig. Die wichtigsten
Dienstleistungen sind:
Kommerzieller Auskunftsdienst: Bezugsquellennachweis, Adressenvermittlung und Kontaktanbahnung
120
Rechtsberatung und administrative Dienste: Information über
Regularien, Auskunft zu Wirtschafts- und Steuerrecht (soweit nach
Landesrecht erlaubt), Investitionsberatung
Messen: Informationen über/und Unterstützung bei Veranstaltungen im
Partnerland
Märkte: Analysen und branchenspezifische Marktinformationen, Beratung und Betreuung bei öffentlichen Ausschreibungen
Mitgliederservice: Unterstützung bei der Interessenvertretung,
Forumaktivitäten, IHK-Zeitschrift, Erfahrungsaustausch
Ein Verzeichnis der deutschen AHKs, Delegierten und Repräsentanten der
Deutschen Wirtschaft ist erhältlich bei den IHKs oder dem DIHK. Die Internet-Angebote der AHKs sind zu finden unter: www.ahk.de. Die IHKs oder
der DIHK bieten auch Übersichten über die von den einzelnen AHKs angebotenen Publikationen an. Wenn eine Anzeige in einer der 50 AHKZeitschriften geschaltet werden soll, können Sie sich an die Service-Stelle
Auslandshandelskammern beim DIHK wenden, Tel.: 030-20 308-2440,
Fax: 030-20 308-2446.
Eurochambres
IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn
es um das Engagement in einer bestimmten Region geht. Eurochambres
ist ein Zusammenschluss europäischer IHKs und bietet Anschriften
europäischer und außereuropäischer IHKs:
EUROCHAMBRES
The Chamber House
Avenue des Arts, 19 A/D
1000 Brüssel, Belgien
Tel.: 00 32 / 2 / 28 20 850
Fax: 00 32 / 2 / 23 000 38
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eurochambres.be
Auslandsrepräsentanten des Freistaates Bayern
Brasilien
Martin Langewellpott
State of Bavaria – Brazil Office
c/o German-Brazilian Chamber
of Industry an Commerce
Rua Verbo Divino 1488
07419-904 Sao Paulo
Tel.: +55 11 5187-5100
Fax: +55 11 5181-7013
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayern.com.br
121
Bulgarien
Dr. Mitko Vassilev
State of Bavaria – Bulgaria Office
c/o German-Bulgarian Chamber
of Industry and Commerce
F. J. Curie Str. 25 A
1113 Sofia
Tel.: +359 2 81630-10
Fax: +359 2 81630-19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bulgarien.ahk.de
China
Dr. Christian Geltinger
State of Bavarian – Shandong Office
Rm. 1116, Hisense Tower
17 Dong Hai Xi Road
266071 Qingdao, Shandong Province
Tel. +86 532 86671-796
Fax: +86 532 86671-860
E-Mail [email protected]
Internet: www.bayern-shandong.com.cn
Indien
John Kottayil
State of Bavaria – India Office
Prestige Meridian 2
12th floor, Unit 1201
30, MG Road
Bangalore – 560001
Tel.: +91 80 4096-5025 / -5026
Fax: +91 80 4096-5027
E-Mail: [email protected]
Internet: www.invest-in-bavaria.in
Israel
Godel Rosenberg
State of Bavaria – Israel Office
c/o Israeli-German Chamber
of Industry and Commerce
4, Kaufmann St., Sharbat House
68012 Tel Aviv
Tel.: +972 3 6806807
Fax: +972 3 6133528
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ahkisrael.co.il
122
Japan
Toshio Obata
State of Bavaria – Japan Office
AIG Building, 14F
Marunouchi 1-1-3, Chiyoda-Ku
Tokyo 100-0005
Tel.: +81 3 3214-1264
Fax: +81 3 3287-0136
E-Mail: [email protected]
Internet: www.invest-in-bavaria.jp
Kanada
Frédéric Arsenault
State of Bavaria – Quebec Office
1501, Ave.McGill Collège, Suite 2060
Montréal,(Québec)H3A 3M8
Tel.: +1 514 985-6522
Fax: +1 514 985-2610
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baviere-quebec.org
Kroatien
Dr. Peter Presber
State of Bevaria – Croatia Office
c/o German-Croatian Chamber
of Industry and Commerce
Zamenhoffova 2
10 000 Zagreb
Tel.: +385 1 6311-600
Fax: +385 1 6311-630
E-Mail: [email protected]
Internet: http://kroatien.ahk.de
Mexiko
Christian Weber
State of Bavaria – Mexico Office
c/o German Mexican Chamber
of Commerce and Industry
German Centre
Av. Santa Fé 170, Piso 1,
Oficina 4-10
Col. Lomas de Santa Fé
01210 México D.F.
Tel.: +52 55 1500-5905
Fax: +52 55 1500-5910
E-Mail: [email protected]
Internet: http://mexiko.ahk.de
123
Polen
Lars Bosse
State of Bavaria – Poland Office
c/o German-Polish Chamber of
Industry and Commerce
Ul. Miodowa 14
00-246 Warschau
Tel.: +48 22 5310-500
Fax: +48 22 5310-600
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayern.info.pl
Rumänien
Marko Walde
State of Bavaria – Romania Office
c/o German-Romanian Chamber
of Industry and Commerce
Str. Clucerului 35, et. 2
011363 Bucuresti
Tel.: +40 21 2079165
Fax: +40 21 2231538
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ahkrumaenien.ro
Russland
Bernd-Joachim Pantze
State of Bavaria – Moscow Office
c/o Association of German Chambers
of Industry and Commerce
1. Kasatschi per., 7
119017 Moscow
Tel.: +7 495 23449-86
Fax: +7 495 23449-88
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayern.ru
Südafrika
Matthias Boddenberg
State of Bavaria–South Africa Office
c/o Southern African-German Chamber
of Commerce and Industry
47 Oxford Road
2193 Forest Town
Johannesburg
Tel.: +27 11 486-2775
Fax: +27 11 486-3625
E-Mail: [email protected]
Internet: www.germanchamber.co.za
124
Tschechische Republik
Bernard Bauer
State of Bavaria – Czech Republic Office
c/o German-Czech Chamber
of Industry and Commerce
Václavské nám. 40
110 00 Praha 1
Tel.: +4 20 224221200
Fax: +4 20 224222200
E-Mail: [email protected]
Internet: http://tschechien.ahk.de
Ukraine
Karin Rau
State of Bavaria – Ukraine Office
c/o Association of German Chambers
of Industry and Commerce
Wul. Puschkinska 34
01004 Kiew
Tel.: +38 44 234-5998
Fax: +38 44 235-4234
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dihk.com.ua
Ungarn
Garbiel A. Brennauer
State of Bavaria – Hungary Office
c/o German-Hungarian Chamber
of Industry and Commerce
Lövöház u. 30
1024 Budapest
Tel.: +36 1 345-7637
Fax: +36 1 315-0744
E-Mail: [email protected]
Internet: www.duihk.hu
USA
Dagmar A. Cassan
State of Bavaria – United States Office
for Economic Development
560 Lexington Avenue, 17th Floor
New York, NY 10022
Tel.: +1 212 317-0588
Fax: +1 212 317-0590
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bavaria.org
125
USA
Dr. Lucie E. Merkle
State of Bavaria – United States Office
West Coast Division
388 Market Street, 10th Floor
San Francisco, CA 94111
Tel.: +1 650 566-1155
Fax: +1 650 566-1188
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bavaria-westcoast.com
Vereinigte Arabische Emirate
Dr. Dalia Abu Samra-Rothe
State of Bavaria – Emirates Office
c/o German Industry and Commerce
Office Abu Dhabi
Abu Dhabi Mall, East Tower
1st Floor, Office No. 104
Abu Dhabi
Tel. +971 2 6455200
Fax: +971 2 6457100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ahkuae.com
Vietnam
Jan Noether
State of Bavaria – Vietnam Office
c/o German Industry and Commerce
5th Floor, Somerset Chancellor Court
21-23 Nguyen Thi Minh Khai Street
District 1
Hi Chi Minh City
Tel.: +84 8 38239775
Fax: +84 8 38239773
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vietnam.ahk.de
Sonstige Informations- und Förderstellen in Bayern
und Deutschland
Enterprise Europe Network
Das EU-Beratungsnetzwerk „Enterprise Europe Network“ – bestehend aus
50 Experten von zehn bayerischen Organisationen – unterstützt Sie bei
Fragen zur europaweiten Geschäftsabwicklung, EU-Förderprogrammen,
öffentliches Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung.
126
Das neue Netzwerk ist Teil des politischen Gesamtkonzepts der EUKommission zur Förderung der unternehmerischen Initiative und des
Wachstums von Unternehmen in Europa. Kleine und mittlere Unternehmen
aus allen Wirtschaftszweigen profitieren dadurch stärker vom Potenzial des
Binnenmarkts.
Europaweit umfasst das Netzwerk über 500 Organisationen mit 4.000 Mitarbeitern in 40 Ländern.
Unser Service für kleine und mittlere Unternehmen in Bayern:
Unterstützung beim Schritt zur internationalen Tätigkeit
Förderung von Innovationen, neuen Produkten und Geschäftsmöglichkeiten
im Binnenmarkt
Hilfe beim Zugang zu EU-Projekten und Finanzierungsmöglichkeiten
Sammlung von Feedback für Entscheidungsträger
Das „Enterprise Europe Network“ vereint langjährige Erfahrungen unter
einem Dach. Es kombiniert die Arbeit der Euro Info Centres (EIC) und der
Innovation Relay Centres (IRC) in der EU. Die beiden Vorläufer, die bereits
seit 20 bzw. zwölf Jahren tätig sind, gehen in dem neuen Netzwerk auf.
Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.een-bayern.de
Bayerische Handwerkskammern (HWKs)
Handwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth
Rainer Beck
Tel.: 0921 91 01 36
Fax: 0921 91 03 09
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer für Mittelfranken
Bayern Handwerk International GmbH
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Andreas Gfall
Tel.: 0911 586856-0
Fax: 0911 586856-60
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer für Schwaben
Schmiedberg 4
86152 Augsburg
Crista Gruler
Tel.: 0821 3259-1514
Fax: 0821 3259-59271
E-Mail: [email protected]
127
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 4
80333 München
Barbara Peinel
Tel.: 089 / 51 19 256
Fax: 089 / 51 19 311
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Ludwig Rechenmacher
Tel.: 0941 7965-113
Fax: 0941 7965-169
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Hubert Fischer
Tel.: 0931 30908-1164
Fax: 0931 30908-1664
E-Mail: [email protected]
Bayern International – Bayerische Gesellschaft für Internationale
Wirtschaftsbeziehungen mbH
Landsberger Str. 300
80687 München
Tel.: 089 660566-0
Fax: 089 660566-150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayern-international.de
Technologietransfer Wasser (TTW) des Wasserwirtschaftsamts Hof
Jahnstr. 4
95030 Hof
Ansprechpartner: Richard Oberhauser
Tel.: 09281 89 11 70
Fax: 09281 89 11 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wwa-ho.bayern.de
Auswärtiges Amt
Die deutschen Auslandsvertretungen sind vor allem dort, wo es (noch)
keine Auslandshandelskammern gibt, Ansprechpartner für deutsche Unternehmen. Sie beraten dort deutsche Unternehmen und unterstützen sie bei
der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen gegenüber staatlichen Stellen
der Gastländer. Eine Broschüre des Auswärtigen Amtes listet alle
deutschen Vertretungen im Ausland und alle ausländischen Vertretungen in
Deutschland auf.
128
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
Tel.: 01888 170 oder 030 5000-0
Fax: 01888 1734 02 oder 030 5000-34 02
E-Mail: [email protected]
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
Beethovenstraße 5-13
50674 Köln
Tel.: 0221 28 55 20
Fax: 0221 285520
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dis-arb.de
Germany Trade and Invest (gtai)
Germany Trade and Invest ist die neue Wirtschaftsförderungsgesellschaft
der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist durch die Zusammenführung der
Bundesagentur für Außenwirtschaft und der Invest in Germany GmbH zum
1. Januar 2009 entstanden. Aufgabe von Germany Trade and Invest ist das
Marketing für den Wirtschafts-, Investitions- und Technologiestandort
Deutschland einschließlich der Investorenanwerbung. Die Gesellschaft berät und unterstützt ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit
auf den deutschen Markt ausdehnen wollen, sowie deutsche Unternehmen,
die ausländische Märkte erschließen wollen. Hierfür erstellt die gtai:
Einzelbroschüren
Zeitschriften
CD-Rom
Internet
Den Profildienst (individueller Informationsdienst für einzelne Unternehmen)
Themen der Berichterstattung sind:
Branchentrends
Rechts- und Zollregelungen
Investitions- und Finanzierungsprojekte
Ausschreibungen
Geschäftswünsche
129
Germany Trade and Invest (gtai)
Agrippastraße 87 – 93
50676 Köln
Tel.: 0221 / 20 57-0
Fax: 0221 / 20 57-2 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gtai.de
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
(AUMA)
Informiert Aussteller und Besucher über Termine, Angebote und die
wichtigsten Kennzahlen ausländischer Messen durch Printmedien, CDRom, Internet und individuelle Auskünfte
Berät Interessenten bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsmessebeteiligungen
Koordiniert die offiziellen Auslandmessebeteiligungen der deutschen
Wirtschaft
Ist Mitveranstalter der selbstständigen Auslandspräsentationen der
deutschen Wirtschaft
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Lilienthalstraße 9
10179 Berlin
Telefon: 030 24 000-0
Fax: 030 24 000-330
E-Mail: [email protected]
Internet: www.auma.de
Ländervereine
Ost- und Mitteleuropa Verein e.V.
Ferdinandstraße 36
20095 Hamburg
Tel.: 040 338945
Fax: 040 323578
E-Mail: [email protected]
Internet: www.o-m-v.org
Australien-Neuseeland-Südpazifik-Verein e.V.
Neuer Jungfernstieg 21
20354 Hamburg
Tel.: 040 340415
Fax: 040 35755925
130
Afrika-Verein
Neuer Jungfernstieg 21
20354 Hamburg
Tel.: 040 419133-0
Fax: 040 / 35 47 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.afrikaverein.de
Lateinamerika Verein e.V.
Raboisen 32
20095 Hamburg
Tel.: 040 4134313
Fax: 040 457960
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lateinamerikaverein.de
OAV Ostasiatischer Verein e.V.
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Tel.: 040 / 35 75 59-0
Fax: 040 / 35 75 59-25
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oav.de
Nah- und Mittelost-Verein e.V.
Große Theaterstraße 1
20354 Hamburg
Tel.: 040 / 4 50 33 10
Fax: 040 / 4 50 33 131
E-Mail: [email protected]
Internet: www.numov.de
Verbände (Auswahl)
Deutschland
Deutscher Franchise-Verband
Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV)
Luisenstraße 41
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 89 02 - 0
Fax: 030 / 27 89 02 - 15
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dfv-franchise.de
Handelsvertreterverbände
Bei der Suche nach Handelsvertretern sind unter anderem die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände findet
sich auf den Internet-Seiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes
International Union of Commercial Agents and Brokers (I.U.C.A.B.)
131
Office I.U.C.A.B.
De Lairessestraat 131-135
1075 HJ Amsterdam
Niederlande
Tel.: 0031 20 470 01 77
Fax: 0031 20 67 10 974
E-Mail: [email protected]
Internet: www.iucab.nl
BDU-Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V.
Büro Bonn: Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Tel: 0228 91 61-0, Fax: -26
Büro Berlin: Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 030 89 31 07-0, Fax: 030 89 34 74 6
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bdu.de
BDB-Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
Bundesgeschäftsstelle: Willdenowstraße 6, 12203 Berlin
Tel.: 030 8 41 89-70, Fax: -22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baumeister-online.de
VBI-Verband Beratender Ingenieure
Budapester Str. 31, 10787 Berlin
Tel: 030 2 60 62-0, Fax: -100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vbi.de
VUBIC-Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants
e.V.
Georgenstraße 23, 10117 Berlin
Tel: 030 27 87 32-0, Fax: -20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vubic.com
BITCOM-Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation
und Neue Medien
Hauptgeschäftsstelle Berlin, Albrechtstraße 10A, 10117 Berlin,
Postfach 640144, 10047 Berlin
Tel.: 030 2 75 76-0, Fax: 030 2 75 76-400
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bitkom.org
132
Europa
FEACO - Fèdèration Europèenne des Associations de Conseils en
Organisation
(European Federation of Management Consultancies Associations)
(Europäische Vereinigung der Unternehmensberater-Verbände)
Avenue des Arts 3/4/5, B-1210 Bruxelles
Tel: 0032 2 2 50 06 - 50, Fax: -51
E-Mail: [email protected]
Internet : www.feaco.org
EFCA-European Federation of Engineering Consultancy Associations
(Europäische Vereinigung für technische Beratung)
Avenue des Art 3/4/5, B-1210 Bruxelles
Tel: 0032 2 2 09 07 70, Fax: -71
E-Mail: [email protected],
Internet: www.efcanet.org
International Federation of Consulting Engineers
(Internationale Vereinigung Beratender Ingenieure)
Box 311, CH-1215 Geneva 15
Tel: 0041 22 799 49 -00, Fax: -01
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fidic.org
Fédération des Experts Comptables Européens
(Vereinigung europäischer Wirtschaftstreuhänder)
Avenue d´Auderghem, 22-28/8, 1040 Bruxelles
Tel: 0032 2 2 85 40 85, Fax: 0032 2 2 31 11 12
E-Mail: [email protected], Internet: www.fee.be
EACA-European Association of Communications Agencies
(Europäische Vereinigung der Werbeagenturen)
152 Blvd. Brand Whitlock, 1200 Bruxelles
Tel: 0032 2 7 40 07 10, Fax: 0032 2 7 40 07 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eaca.be
EITO-European Information Technology Observatory
Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt
Tel: 069 24 24 16-0, Fax: -16
Internet: www.eito.com
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Ihre Notizen
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Ihre Notizen
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Ihre Notizen
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Ihre Notizen
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Impressum
Herausgeber
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e. V.
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Diese Broschüre basiert auf der 1. Auflage des „Export-Ratgebers für
unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen in Bayern“ von Januar
2002 und wurde im März 2006 von Veronika Sepp, IHK für München und
Oberbayern, aktualisiert. Eine erneute Überarbeitung fand im Februar
2009 durch Regina Straub, IHK für München und Oberbayern statt.
Das Kapitel 7, "Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehr" wurde 2006 und 2009 dankenswerterweise von
Dr. Matthias Winter, FGS Steuerberatungsgesellschaft mbH, www.fgs.de,
auf den neuesten Stand gebracht.
Grafik
Wordwide KG
Druck
Mediengruppe UNIVERSAL
Grafische Betriebe München
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