Tarifbereich/Branche Groß- und Außenhandel - Arbeit
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Tarifbereich/Branche Groß- und Außenhandel - Arbeit
Tarifbereich/Branche Groß- und Außenhandel Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Landesverband des Sächsischen Groß- und Außenhandels/Dienstleistungen e.V., Altreick 15, 01237 Dresden Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Sachsen/SachsenAnhalt/Thüringen, K.-Liebknecht-Str. 30, 04107 Leipzig Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Betriebe und Betriebsabteilungen/Niederlassungen des Großund Außenhandels und der Verbundgruppen sowie deren Hilfs- und Nebenbetriebe, soweit sie dem Betriebszweck des Hauptbetriebes dienen. Ausgenommen sind Nebenbetriebe, für die eine besondere tarifliche Regelung gilt. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Entgelttarifvertrages: Anzahl der Lohngruppen: Anzahl der Gehaltsgruppen: gültig ab 01.01.2000 i. d. Fassung vom 01.09.2008 gültig ab 01.05.2015 – kündbar zum 30.04.2017 6 6 Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: ja / Beschäftigungsdauer: nein / Anzahl der Arbeitnehmer: ja Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer, Unternehmen bis einschließlich 20 Arbeitnehmer (Basis 169 h) (ab 01.06.2015) (ab 01.04.2016) Unterste Lohngruppe L 1 Arbeiten einfacher Art, die ohne vorherige Kenntnisse nach Einweisung ausgeführt werden. 9,72€ 9,92€ Mittlere Lohngruppe L 3 Arbeiten, die mit einschlägigen Kenntnissen nach einer Anlernzeit ausgeführt werden. 11,31€ 11,54€ LG 5 Arbeiten, die eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung voraussetzen oder Arbeiten, deren Ausführung Fertigkeiten erfordern, die denen von Facharbeitern gleichzusetzen sind. 13,01€ 13,27€ Höchste Lohngruppe L 6 Arbeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung als Handwerker voraussetzen. Arbeiten, deren Ausführung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, die denen von Handwerkern gleichzusetzen sind und gleichwertige Arbeiten, die in besonderem Maße Qualifikationen und Verantwortung verlangen. 13,90€ 14,18€ Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer, Unternehmen über 20 Arbeitnehmer (Basis 169 h) (ab 01.06.2015) (ab 01.04.2016) Unterste Lohngruppe L 1 Arbeiten einfacher Art, die ohne vorherige Kenntnisse nach Einweisung ausgeführt werden. 10,24€ 10,44€ Mittlere Lohngruppe L 3 Arbeiten, die mit einschlägigen Kenntnissen nach einer Anlernzeit ausgeführt werden. 11,91€ 12,14€ LG 5 Arbeiten, die eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung voraussetzen oder Arbeiten, deren Ausführung Fertigkeiten erfordern, die denen von Facharbeitern gleichzusetzen sind. 13,70€ 13,97€ Höchste Lohngruppe L 6 Arbeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung als Handwerker voraussetzen. Arbeiten, deren Ausführung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, die denen von Handwerkern gleichzusetzen sind und gleichwertige Arbeiten, die in besonderem Maße Qualifikationen und Verantwortung verlangen. 14,63€ 14,93€ Höhe der Monatsgehälter für Angestellte, Unternehmen bis einschließlich 20 Arbeitnehmer (ab 01.06.2015) (ab 01.04.2016) Unterste Gehaltsgruppe G I Einfache vorwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten nach Einweisung, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist. 1. Arbeitsjahr: 1.430,95€ 1.459,57€ 2. u. 3. Arbeitsjahr: 1.484,69€ 1.514,38€ 4. u. 5. Arbeitsjahr:. 1.603,80€ 1.635,88€ 6. u. 7. Arbeitsjahr: 1.724,84€ 1.759,34€ 8. u. 9. Arbeitsjahr: 1.840,02€ 1.876,82€ ab 10. Arbeitsjahr:. 1.952,62€ 1.991,67€ Mittlere Gehaltsgruppe G III Kaufmännische oder technische Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel , Bürokaufmann oder eine gleichwertige Ausbildung voraussetzen. Dem ist eine praktische Tätigkeit von mindestens 4 Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres gleichzusetzen, sobald eine Tätigkeit nach Gruppe III ausgeübt wird. Der Anschluss einer Handelsfachschule wird darauf mit 1 Jahr angerechnet. 1. Arbeitsjahr: 1.593,37€ 1.625,24€ 2. u. 3. Arbeitsjahr: 1.673,41€ 1.706,88€ 4. u. 5. Arbeitsjahr:. 1.804,25€ 1.840,34€ 6. u. 7. Arbeitsjahr: 1.930,50€ 1.969,11€ 8. u. 9. Arbeitsjahr: 2.065,86€ 2.107,18€ ab 10. Arbeitsjahr:. 2.202,55€ 2.246,60€ Höchste Gehaltsgruppe VI Besonders verantwortliche und qualifizierte Tätigkeiten, die mit Dispositions- und Leitungs- oder Aufsichtsbefugnis selbständig ausgeübt werden und umfangreiche Branchen- oder Spezialkenntnisse erfordern. Anfangsgehalt mindestens: 3.392,90€ 3.461,22€ Höhe der Monatsgehälter für Angestellte, Unternehmen über 20 Arbeitnehmer (ab 01.06.2015) (ab 01.04.2016) Unterste Gehaltsgruppe G I Einfache vorwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten nach Einweisung, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist. 1. Arbeitsjahr: 1.506,27€ 1.536,40€ 2. u. 3. Arbeitsjahr: 1.562,84€ 1.594,10€ 4. u. 5. Arbeitsjahr:. 1.688,21€ 1.721,97€ 6. u. 7. Arbeitsjahr: 1.815,62€ 1.851,93€ 8. u. 9. Arbeitsjahr: 1.936,87€ 1.975,61€ ab 10. Arbeitsjahr:. 2.055,38€ 2.096,49€ Mittlere Gehaltsgruppe G III Kaufmännische oder technische Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel , Bürokaufmann oder eine gleichwertige Ausbildung voraussetzen. Dem ist eine praktische Tätigkeit von mindestens 4 Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres gleichzusetzen, sobald eine Tätigkeit nach Gruppe III ausgeübt wird. Der Anschluss einer Handelsfachschule wird darauf mit 1 Jahr angerechnet. 1. Arbeitsjahr: 1.677,23€ 1.710,77€ 2. u. 3. Arbeitsjahr: 1.761,50€ 1.796,73€ 4. u. 5. Arbeitsjahr:. 1.899,21€ 1.937,19€ 6. u. 7. Arbeitsjahr: 2.032,12€ 2.072,76€ 8. u. 9. Arbeitsjahr: 2.174,59€ 2.218,08€ ab 10. Arbeitsjahr:. 2.318,46€ 2.364,83€ Höchste Gehaltsgruppe VI Besonders verantwortliche und qualifizierte Tätigkeiten, die mit Dispositions- und Leitungs- oder Aufsichtsbefugnis selbständig ausgeübt werden und umfangreiche Branchen- oder Spezialkenntnisse erfordern. Anfangsgehalt mindestens: 3.571,95€ 3.643,39€ Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung, Unternehmen bis einschließlich 20 Arbeitnehmer (ab 01.09.2015) (ab 01.09.2016) 1. Jahr 727,68€ 746,68€ 2. Jahr 765,05€ 784,05€ 3. Jahr 802,43€ 821,43€ Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung, Unternehmen über 20 Arbeitnehmer (ab 01.09.2015) (ab 01.09.2016) 1. Jahr 765,98€ 785,98€ 2. Jahr 805,32€ 825,32€ 3. Jahr 844,66€ 864,66€ Wöchentliche Regelarbeitszeit 39 Urlaubsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjahres 27 Arbeitstage nach Vollendung des 25. Lebensjahres 29 Arbeitstage nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Arbeitstage zusätzliches Urlaubsgeld keine Vereinbarungen Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) Die Sonderzahlung beträgt 60% des jeweiligen Tarifentgeltes auf dem Stand Januar des jeweiligen Jahres. Diese Sonderzahlung ist zur Hälfte im Juni und zur Hälfte im November fällig. Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, die dem Betrieb/Unternehmen mindestens 6 Monate angehören, haben kalenderjährlich einen Anspruch auf diese Sonderzahlung, im Jahr des Eintritts 1/12 pro Monat der Betriebszugehörigkeit. Teilzeitbeschäftigte erhalten die nach diesen Bestimmungen zu errechnende Sonderzahlung im Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit. Vermögenswirksame Leistung Die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden erhalten vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29€.