Tarifbereich/Branche Groß- und Außenhandel - Arbeit

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Tarifbereich/Branche Groß- und Außenhandel - Arbeit
Tarifbereich/Branche
Groß- und Außenhandel
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Landesverband des Sächsischen Groß- und Außenhandels/Dienstleistungen e.V.,
Altreick 15, 01237 Dresden
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Sachsen/SachsenAnhalt/Thüringen, K.-Liebknecht-Str. 30, 04107 Leipzig
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe und Betriebsabteilungen/Niederlassungen des Großund Außenhandels und der Verbundgruppen sowie deren Hilfs- und Nebenbetriebe,
soweit sie dem Betriebszweck des Hauptbetriebes dienen. Ausgenommen sind
Nebenbetriebe, für die eine besondere tarifliche Regelung gilt.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Entgelttarifvertrages:
Anzahl der Lohngruppen:
Anzahl der Gehaltsgruppen:
gültig ab 01.01.2000 i. d. Fassung vom
01.09.2008
gültig ab 01.05.2015 – kündbar zum 30.04.2017
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Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: ja / Beschäftigungsdauer: nein /
Anzahl der Arbeitnehmer: ja
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer, Unternehmen bis
einschließlich 20 Arbeitnehmer (Basis 169 h)
(ab 01.06.2015)
(ab 01.04.2016)
Unterste Lohngruppe L 1
Arbeiten einfacher Art, die ohne vorherige Kenntnisse nach Einweisung ausgeführt
werden.
9,72€
9,92€
Mittlere Lohngruppe L 3
Arbeiten, die mit einschlägigen Kenntnissen nach einer Anlernzeit ausgeführt werden.
11,31€
11,54€
LG 5
Arbeiten, die eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung voraussetzen oder Arbeiten,
deren Ausführung Fertigkeiten erfordern, die denen von Facharbeitern gleichzusetzen
sind.
13,01€
13,27€
Höchste Lohngruppe L 6
Arbeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung als Handwerker voraussetzen. Arbeiten,
deren Ausführung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, die denen von Handwerkern
gleichzusetzen sind und gleichwertige Arbeiten, die in besonderem Maße Qualifikationen
und Verantwortung verlangen.
13,90€
14,18€
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer, Unternehmen über 20
Arbeitnehmer (Basis 169 h)
(ab 01.06.2015)
(ab 01.04.2016)
Unterste Lohngruppe L 1
Arbeiten einfacher Art, die ohne vorherige Kenntnisse nach Einweisung ausgeführt
werden.
10,24€
10,44€
Mittlere Lohngruppe L 3
Arbeiten, die mit einschlägigen Kenntnissen nach einer Anlernzeit ausgeführt werden.
11,91€
12,14€
LG 5
Arbeiten, die eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung voraussetzen oder Arbeiten,
deren Ausführung Fertigkeiten erfordern, die denen von Facharbeitern gleichzusetzen
sind.
13,70€
13,97€
Höchste Lohngruppe L 6
Arbeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung als Handwerker voraussetzen. Arbeiten,
deren Ausführung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, die denen von Handwerkern
gleichzusetzen sind und gleichwertige Arbeiten, die in besonderem Maße Qualifikationen
und Verantwortung verlangen.
14,63€
14,93€
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte, Unternehmen bis einschließlich 20
Arbeitnehmer (ab 01.06.2015)
(ab 01.04.2016)
Unterste Gehaltsgruppe G I
Einfache vorwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten nach Einweisung, für
die keine Berufsausbildung erforderlich ist.
1. Arbeitsjahr:
1.430,95€
1.459,57€
2. u. 3. Arbeitsjahr:
1.484,69€
1.514,38€
4. u. 5. Arbeitsjahr:.
1.603,80€
1.635,88€
6. u. 7. Arbeitsjahr:
1.724,84€
1.759,34€
8. u. 9. Arbeitsjahr:
1.840,02€
1.876,82€
ab 10. Arbeitsjahr:.
1.952,62€
1.991,67€
Mittlere Gehaltsgruppe G III
Kaufmännische oder technische Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung
als Kaufmann im Groß- und Außenhandel , Bürokaufmann oder eine gleichwertige
Ausbildung voraussetzen. Dem ist eine praktische Tätigkeit von mindestens 4 Jahren
nach Vollendung des 18. Lebensjahres gleichzusetzen, sobald eine Tätigkeit nach
Gruppe III ausgeübt wird. Der Anschluss einer Handelsfachschule wird darauf mit 1 Jahr
angerechnet.
1. Arbeitsjahr:
1.593,37€
1.625,24€
2. u. 3. Arbeitsjahr:
1.673,41€
1.706,88€
4. u. 5. Arbeitsjahr:.
1.804,25€
1.840,34€
6. u. 7. Arbeitsjahr:
1.930,50€
1.969,11€
8. u. 9. Arbeitsjahr:
2.065,86€
2.107,18€
ab 10. Arbeitsjahr:.
2.202,55€
2.246,60€
Höchste Gehaltsgruppe VI
Besonders verantwortliche und qualifizierte Tätigkeiten, die mit Dispositions- und
Leitungs- oder Aufsichtsbefugnis selbständig ausgeübt werden und umfangreiche
Branchen- oder Spezialkenntnisse erfordern.
Anfangsgehalt mindestens: 3.392,90€
3.461,22€
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte, Unternehmen über 20 Arbeitnehmer
(ab 01.06.2015)
(ab 01.04.2016)
Unterste Gehaltsgruppe G I
Einfache vorwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten nach Einweisung, für
die keine Berufsausbildung erforderlich ist.
1. Arbeitsjahr:
1.506,27€
1.536,40€
2. u. 3. Arbeitsjahr:
1.562,84€
1.594,10€
4. u. 5. Arbeitsjahr:.
1.688,21€
1.721,97€
6. u. 7. Arbeitsjahr:
1.815,62€
1.851,93€
8. u. 9. Arbeitsjahr:
1.936,87€
1.975,61€
ab 10. Arbeitsjahr:.
2.055,38€
2.096,49€
Mittlere Gehaltsgruppe G III
Kaufmännische oder technische Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung
als Kaufmann im Groß- und Außenhandel , Bürokaufmann oder eine gleichwertige
Ausbildung voraussetzen. Dem ist eine praktische Tätigkeit von mindestens 4 Jahren
nach Vollendung des 18. Lebensjahres gleichzusetzen, sobald eine Tätigkeit nach
Gruppe III ausgeübt wird. Der Anschluss einer Handelsfachschule wird darauf mit 1 Jahr
angerechnet.
1. Arbeitsjahr:
1.677,23€
1.710,77€
2. u. 3. Arbeitsjahr:
1.761,50€
1.796,73€
4. u. 5. Arbeitsjahr:.
1.899,21€
1.937,19€
6. u. 7. Arbeitsjahr:
2.032,12€
2.072,76€
8. u. 9. Arbeitsjahr:
2.174,59€
2.218,08€
ab 10. Arbeitsjahr:.
2.318,46€
2.364,83€
Höchste Gehaltsgruppe VI
Besonders verantwortliche und qualifizierte Tätigkeiten, die mit Dispositions- und
Leitungs- oder Aufsichtsbefugnis selbständig ausgeübt werden und umfangreiche
Branchen- oder Spezialkenntnisse erfordern.
Anfangsgehalt mindestens: 3.571,95€
3.643,39€
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung, Unternehmen bis einschließlich 20
Arbeitnehmer
(ab 01.09.2015)
(ab 01.09.2016)
1. Jahr 727,68€
746,68€
2. Jahr 765,05€
784,05€
3. Jahr 802,43€
821,43€
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung, Unternehmen über 20 Arbeitnehmer
(ab 01.09.2015)
(ab 01.09.2016)
1. Jahr 765,98€
785,98€
2. Jahr 805,32€
825,32€
3. Jahr 844,66€
864,66€
Wöchentliche Regelarbeitszeit
39
Urlaubsdauer
nach Vollendung des 18. Lebensjahres 27 Arbeitstage
nach Vollendung des 25. Lebensjahres 29 Arbeitstage
nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
keine Vereinbarungen
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Die Sonderzahlung beträgt 60% des jeweiligen Tarifentgeltes auf dem Stand Januar des
jeweiligen Jahres. Diese Sonderzahlung ist zur Hälfte im Juni und zur Hälfte im November
fällig.
Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, die dem Betrieb/Unternehmen mindestens 6
Monate angehören, haben kalenderjährlich einen Anspruch auf diese Sonderzahlung, im
Jahr des Eintritts 1/12 pro Monat der Betriebszugehörigkeit.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die nach diesen Bestimmungen zu errechnende
Sonderzahlung im Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen
Wochenarbeitszeit.
Vermögenswirksame Leistung
Die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden erhalten vermögenswirksame Leistungen in
Höhe von monatlich 13,29€.

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