ABE

Transcrição

ABE
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
EGZ1__28
48927
NG4 03/2014
G
6½J x 16H2 LK 4x98 ET 28
EGZ1SA28
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 03/2014
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 03/2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
48927*04
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 16 H2
Typ:
EG4Z
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48927*04
Die ABE-Nr. 48927 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ EG4Z, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0007-12-WIRD/N4 vom 06.03.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 53 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 31.03.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0007-12-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.03.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48927*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
14-TAAP-0442
Seite: 1 von 6
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48927
366-0007-12-WIRD/N4
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Typ:
EG4Z
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
EGZ2SA45541
EGZ2SA35601
EGZ1SA28581
EGZ2SA35541
EGZ1SA35581
EGZ2SA35571
EGZ2SA45601
I.
Übersicht
Ausführung
EGZ1SA28O581
EGZ1SA28581
EGZ1SA35O581
EGZ1SA35581
EGZ2SA35O541
EGZ2SA35541
EGZ2SA45O541
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O561
EGZ2SA35561
EGZ2SA45O561
EGZ2SA45561
EGZ2SA35O566
EGZ2SA35566
EGZ2SA45O566
EGZ2SA45566
EGZ2SA35O571
EGZ2SA35571
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD100 ET28
PCD100 ET28
PCD98 ET35
PCD98 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET45
PCD100 ET45
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET45
PCD100 ET45
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET45
PCD100 ET45
PCD100 ET35
PCD100 ET35
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø54.1/Ø60.1
Ø54.1/Ø60.1
Ø54.1/Ø60.1
Ø54.1/Ø60.1
Ø56.1/Ø60.1
Ø56.1/Ø60.1
Ø56.1/Ø60.1
Ø56.1/Ø60.1
Ø56.6/Ø60.1
Ø56.6/Ø60.1
Ø56.6/Ø60.1
Ø56.6/Ø60.1
Ø57.1/Ø60.1
Ø57.1/Ø60.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
98/4
98/4
98/4
98/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
Mittenl Einoch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,6
56,6
56,6
56,6
57,1
57,1
28
28
35
35
35
35
45
45
35
35
45
45
35
35
45
45
35
35
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
gültig
ab
Fertig.
Datum
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
EGZ2SA35O591
EGZ2SA35591
EGZ2SA35O601
EGZ2SA35601
EGZ2SA45O601
EGZ2SA45601
EGZ3SA46O634
EGZ3SA46634
EGZ3SA15O651
EGZ3SA15651
EGZ3SA25O651
EGZ3SA25651
I.1.
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET35
PCD100 ET45
PCD100 ET45
PCD108 ET46
PCD108 ET46
PCD108 ET15
PCD108 ET15
PCD108 ET25
PCD108 ET25
Ø59.1/Ø60.1
Ø59.1/Ø60.1
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø63.4/Ø70.1
Ø63.4/Ø70.1
ohne
ohne
ohne
ohne
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
59,1
59,1
60,1
60,1
60,1
60,1
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
35
35
35
35
45
45
46
46
15
15
25
25
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke
: ENZO G
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,6 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGZ1SA35581:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: EG4Z
Radausführung
: --
: PCD108 ET46
Radgröße
: --
: 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen
: KBA 48927
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET46
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal
: --
: made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung
: --
: HS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: ENZO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
10/12
07/12
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden hinsichtlich der Prüfmusterauswahl abweichend zu den "Richtlinien
für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom
25.11.1998 geprüft. Es bestehen jedoch keine technischen Bedenken hinsichtlich der Festigkeit.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Berichtnummer
RP-004381-A0-144
RP-004425-A0-144
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Datum
11.09.2012
13.11.2012
Technischer Dienst
TÜV NORD
TÜV NORD
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
5 CITROEN
1 FIAT
6 FIAT
2 FORD
3 FORD
4 PEUGEOT
14 CITROEN
10 DAIHATSU
11 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
21 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
8 KIA
22 KIA
15 MAZDA
20 MAZDA
13 NISSAN
7 OPEL / VAUXHALL
Ausführung
ET
erstellt am
EGZ1SA35O581;
EGZ1SA35581
EGZ1SA28O581;
EGZ1SA28581
EGZ1SA35O581;
EGZ1SA35581
EGZ1SA28O581;
EGZ1SA28581
EGZ1SA35O581;
EGZ1SA35581
EGZ1SA35O581;
EGZ1SA35581
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA45O541;
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA45O541;
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA45O541;
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
35
06.03.2014
Allg.
Hinweise
liegt bei
28
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
28
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
18 OPEL / VAUXHALL
9 PEUGEOT
12 MARUTI, SUZUKI
19 SUZUKI
16 TOYOTA
17 TOYOTA
24 BMW AG
34 BMW AG
27 DAIHATSU
28 HONDA
33 HONDA
25 KIA
23 MITSUBISHI
26 ROVER
32 ROVER
29 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
Daewoo, GM KOREA (ROK)
36 GM Korea, GM Daewoo
30 FIAT
35 FIAT
31 OPEL, OPEL / VAUXHALL
53 OPEL / VAUXHALL
38 SEAT
37 SKODA
39 VOLKSWAGEN
EGZ2SA45O541;
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA45O541;
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O541;
EGZ2SA35541
EGZ2SA45O541;
EGZ2SA45541
EGZ2SA35O561;
EGZ2SA35561
EGZ2SA45O561;
EGZ2SA45561
EGZ2SA35O561;
EGZ2SA35561
EGZ2SA35O561;
EGZ2SA35561
EGZ2SA45O561;
EGZ2SA45561
EGZ2SA35O561;
EGZ2SA35561
EGZ2SA35O561;
EGZ2SA35561
EGZ2SA35O561;
EGZ2SA35561
EGZ2SA45O561;
EGZ2SA45561
EGZ2SA35O566;
EGZ2SA35566
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
EGZ2SA45O566;
EGZ2SA45566
EGZ2SA35O566;
EGZ2SA35566
EGZ2SA45O566;
EGZ2SA45566
EGZ2SA35O566;
EGZ2SA35566
EGZ2SA45O566;
EGZ2SA45566
EGZ2SA35O571;
EGZ2SA35571
EGZ2SA35O571;
EGZ2SA35571
EGZ2SA35O571;
EGZ2SA35571
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
40 NISSAN
43 AUTOMOBILES DACIA S.A.
45 AUTOMOBILES DACIA S.A.
42 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A.
44 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A.
41 RENAULT
46 RENAULT
47 FORD
48 MAZDA
49 CITROEN
52 CITROEN
50 PEUGEOT
51 PEUGEOT
V.2.
EGZ2SA35O591;
EGZ2SA35591
EGZ2SA35O601;
EGZ2SA35601
EGZ2SA45O601;
EGZ2SA45601
EGZ2SA35O601;
EGZ2SA35601
EGZ2SA45O601;
EGZ2SA45601
EGZ2SA35O601;
EGZ2SA35601
EGZ2SA45O601;
EGZ2SA45601
EGZ3SA46O634;
EGZ3SA46634
EGZ3SA46O634;
EGZ3SA46634
EGZ3SA15O651;
EGZ3SA15651
EGZ3SA25O651;
EGZ3SA25651
EGZ3SA15O651;
EGZ3SA15651
EGZ3SA25O651;
EGZ3SA25651
35
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
35
06.03.2014
liegt bei
45
06.03.2014
liegt bei
46
06.03.2014
liegt bei
46
06.03.2014
liegt bei
15
06.03.2014
liegt bei
25
06.03.2014
liegt bei
15
06.03.2014
liegt bei
25
06.03.2014
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prülabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.03.2014
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Nabenkappe
Radbeschreibung
Radmuttern
Radschrauben
Radzeichnung ACI Bl.1-3
Radzeichnung AEZP Bl.1-3
Tabelle Zentrierringe
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Zentrierringe
Zentrierringe
Unterlagen
ZE1300 (ZA1327)
2. Ausführung
AEZ M01
AEZ S01-01
EG4Z
EG4Z
--RP-004381-A0-144
RP-004425-A0-144
Ringe 60
Ringe 70
Datum / Änderung / Datum
08.06.1998
02.08.2012
22.11.1994 12.04.2002
31.10.1999 1/01.09.2002
02.08.2012
08.05.2012
17.06.2010
11.09.2012
13.11.2012
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: EG4Z
des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 06.03.2014
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
3
-
-
/-
18
-
19
-
20
-
G
-
T
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
D.3
-
O.1
-
O.2
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
D.2
-
9
P.2
P.4
L
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 7
Fahrzeughersteller
: FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 98/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
EGZ1SA28O581
EGZ1SA28581
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET28
PCD100 ET28
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
58,1
58,1
zul.
Radlast
(kg)
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
gültig
ab
Fertig
datum
10/12
07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FIAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 312
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 843; 188; 169; 186; 350; 198
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJF1
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 930; ALFA ROMEO 930
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJF8
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; 186; 188; 312; 843; 930
100 Nm für Typ : 169; 198; 312; 350
ALFA ROMEO 145/146
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G731
ALFA
66 - 95 205/45R16-83
ROMEO
930
e3*96/27*0029*..
930
FIAT BRAVO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91
198
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
Auflagen
3-türig; 5-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
FF0
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76T; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 7
FIAT IDEA, MUSA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0153*.. 51 - 70
350
205/45R16 83
51 - 74 195/50R16 84
205/45R16 87
205/50R16 87
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
4H8
FIAT MULTIPLA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/79*0042*..
186
76 - 77 195/55R16 87
Auflagen zu Reifen
5ET
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76U
FIAT PANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*2001/116*0151*.. 44 - 55
169
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
Reifen
195/45R16 80
169
e3*2001/116*0151*..
38 - 55
51 - 55
195/40R16 76
195/40R16 76
169
e3*2001/116*0151*..
73 - 74
195/40R16 76
FIAT PUNTO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*98/14*0048*..
188
44 - 74
Reifen
195/45R16 80
44 - 96
Auflagen
Nicht FIAT Panda 4x4
Cross; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
FGR; 11A; 24J; 24M
Frontantrieb;
Dieselmotor; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22D; 22L;
24J
195/45R16 80W 11A; 22B; 22D; 22L;
24J
FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2007/46*0064*..
312
44 - 74 195/45R16 80
11A; 24D
205/45R16 83
11A; 24D
312
e3*2007/46*0064*..
51 - 70
185/50R16 81
195/40R16 80
195/45R16 80
205/45R16 83
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
FES
Auflagen
Fiat 500; Fiat 500 C
(Cabrio); Nicht
LANCIA Ypsilon; 2türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
916; FE0; 4FJ
Nur LANCIA Ypsilon;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
4FJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2007/46*0064*..
312
99 - 118 195/45R16 80
205/45R16 83
11A; 24J
312
e3*2007/46*0064*..
44 - 63
185/50R16 81
195/40R16 80
195/45R16 80
205/45R16 83
FIAT 500 / 500 ABARTH
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80
312
205/45R16 83
312
e3*2001/116*0261*..
44 - 74
195/45R16 80
205/45R16 83
LANCIA YPSILON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0149*.. 44 - 70
843
195/45R16 80
44 - 77 195/50R16 84
205/45R16 83
11A; 248; 27H; 27I
11A; 248; 27I
11A; 248; 27I
11A; 248; 27H; 27I
Auflagen zu Reifen
11A; 24J
11A; 24D
11A; 24D
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 22P; 24M
11A; 22P; 24M
Auflagen
500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76U; 4FJ
Nur Fiat Panda
(Kombi); nicht Panda
Cross; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
4FJ
Auflagen
500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76U
Fiat 500; Fiat 500 C
(Cabrio); Nicht
LANCIA Ypsilon; 2türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
916; FE0
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 7
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4FJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: K56029398AB ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4H8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 51750439 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 7
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den
Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des
Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten
werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 1 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 7
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
FIAT
312
e3*2007/46*0064*..
FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Variante(n):
Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27B
27I
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 270
y = 230
x = 220
y = 180
x = 245
y = 270
x = 195
y = 220
Achse
HA
HA
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27H
27F
26N
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 270
y = 230
x = 270
y = 230
x = 245
y = 270
x = 245
y = 270
Aufweiten
um [mm]
8
18
8
8
Achse
HA
HA
VA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 2 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 98/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
EGZ1SA28O581
EGZ1SA28581
Kennzeichnung
Rad
PCD100 ET28
PCD100 ET28
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
58,1
58,1
zul.
Radlast
(kg)
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
gültig
ab
Fertig
datum
10/12
07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
KA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e3*2001/116*0280*..
RU8
kW
51 - 55
Reifen
195/45R16 80
205/45R16 83
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 24J; 24M
11A; 21P; 22I; 24J;
24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927
ANLAGE: 2 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EG4Z
Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Documentos relacionados