Bereitschaftsdienst - Die Suche nach den Spezialisten

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Bereitschaftsdienst - Die Suche nach den Spezialisten
info
2/2010
SCHLESWIGHOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
verband der richterinnen und richter,
staatsanwältinnen und staatsanwälte
MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN RICHTERVERBANDES
Bereitschaftsdienst Die Suche nach den Spezialisten
Zwei Landgerichtspräsidenten stellen sich vor
Das neue Fachverfahren: forumSTAR
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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Inhaltsverzeichnis
Neue LG-Präsidenten
„Ich bin wunschlos glücklich“
Interview mit Präs'inLG Ulrike Hillmann
Aufbruchstimmung im Landgericht Lübeck Interview mit PräsLG Dr. Ole Krönert
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Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst: Die Spezialistenlösung
Rockerkrieg im Norden
D. Mardorf
Tuncel
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Neues aus Modernisierung und Organisation
forumSTAR
Krauel
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Test eines Spracherkennungssystems
Richterassistenz
Blöcker
Mosthaf
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Besoldung
Dienst- und Besoldungsrecht
Engellandt
Parlamentarischer Abend im Landeshaus
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Engellandt
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Abenteuer Abordnung
HiWi beim V. Strafsenat des BGH in Leipzig
Abordnung an das MJGI
Leplow
Bauer
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IRZ sucht Justizexperten Vreden
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Richterliche Ethik
Notwendigkeit einer Nacherhebung?
L. Mardorf/Brandt/Hamdorf
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Aus Bund, Land und Vereinen
Assessorentagung in Mannheim
aus DRiZ NRW
Neuer Vorstand im Flensburger Richterverein
Auf dem Boden der Tatsachen zurück
Placzek
Dornis
Neuer Vorstand in Schleswig
Tipps und Tricks zum DRB-Forum
Feicke
Wien
Burmeister
Buermeyer & D. Mardorf
Für Sie gelesen D. Mardorf / Wrege
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v. Wietersheim
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50
Das neue FamFG - Fachtagung in Schleswig
Holsteiner Landrecht
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Lewin
60 Jahre Richterverein Schleswigl
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Mitgliederversammlung in Lübeck Schlöpke
Lübecker Richterverein besucht EUROIMMUN
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
editorial
so viel Wechsel war selten im Lande. Kaum haben wir
den Regierungswechsel bewältigt, ordnet das Landesverfassungsgericht die nächste vorgezogene Neuwahl
an. (Justiz-)Politik droht kurzatmig zu werden. Und nicht
nur das: Die beiden großen Landgerichte haben ihre
Führungsriege komplett ausgetauscht. Läuft so viel Veränderung auf Stillstand hinaus? Unsere Interviews mit
den neuen Präsidenten lassen hoffen: An den Landgerichten herrscht Aufbruchstimmung.
Ein greifbarer Fortschritt: Für den richterlichen Bereitschaftsdienst bieten sich Modelle an, die den örtlichen
Besonderheiten Rechnung tragen. Der Bezirk Itzehoe
will die Spezialistenlösung probieren. Wir stellen sie vor.
Weitere dicke Bretter wollen gebohrt werden. Sind die
Weichen für das neue Fachverfahren forumSTAR endgültig gestellt? Bestehen Spracherkennungssysteme den
Praxistest? Und: Sind die Möglichkeiten der Richterassistenz ausgeschöpft? Die schleswig-holsteinische Justiz
hat ihre Modernisierungsrendite längst erbracht. Will die
Regierung hier wirklich weiter sparen, muss sie zuvor
klare Perspektiven für den richterlichen Arbeitsplatz entwickeln. Der Richterverband bohrt weiter.
Bei aller Information soll auch das Lesevergnügen nichtzu kurz kommen! Seien Sie kollegial gegrüßt,
Ihr
Wolf Reinhard Wrege
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„Ich bin wunschlos glücklich“
Interview mit der Präsidentin des Landgerichts Kiel Ulrike Hillmann
Seit Mai 2010 ist Ulrike Hillmann die Präsi- Tat das dritte Mal. Ich bin nach ihm Persodentin des Landgerichts Kiel. Die 53-jähri- nalreferentin hier im Hause geworden, ich
ge ist in Bad Segeberg aufgewachsen und bin nach ihm Vizepräsidentin geworden
hat in Kiel und Lausanne studiert. Seit und bin jetzt eben nach ihm auch Präsi1979 ist sie Richterin, zunächst bis 1997 dentin. Ich denke aber, dass man das nicht
am Amtsgericht Bad Segeberg, sodann als als Wandeln im Schatten ansehen kann; es
Vizepräsidentin am Amtsgericht Lübeck. waren ganz eigenständige Schritte, die ich
2004 wechselt sie als Vigemacht habe, nämlich anzepräsidentin an das
ders als Herr Schmalfuß
Landgericht Kiel. 2008
über die Amtsgerichte Bad
wird sie im Nebenamt
Segeberg
und
Lübeck.
zur Richterin des LanUnd… ich pflege allen das
desverfassungsgerichts
weiter zu geben, was Herr
ernannt. 2010 folgt sie
Schmalfuß bei meiner EinEmil Schmalfuß als Präführung gesagt hat: Aller
sidentin des Landgeguten Dinge sind drei.
richts Kiel. Sie leitet u.
a. die Kommission zur
INFO:
Justizmodernisierung.
Bei Ihrer Einführung haben
Ulrike Hillmann ist in der
Sie ein durchaus deutliches
Ulrike Hillmann
Nordelbischen EvangeProfil gezeigt. Ihren „Traumlisch-Lutherischen Kirche engagiert.
beruf Richterin“ hätten Sie ohne ein Netzwerk privater Vertrauensleute – genannt
INFO:
haben Sie den familiären und den kirchliFrau Hillmann, Sie sind in Bad Segeberg chen Bereich – nicht verfolgen konnten.
aufgewachsen und waren in Lübeck Rich- Fürchten sie nicht eine Vermengung von
terin. Wären Sie lieber Präsidentin in der Beruf und Privatleben? Ist das der Anfang
traditionsreichen Hansestadt geworden?
einer neuen Genderpolitik?
Hillmann:
Ich wäre gerne Direktorin des Amtsgerichts Bad Segeberg geworden. Aber darüber ist die Zeit irgendwann hinweggegangen. Als meine Kinder groß wurden, hatte
ich in Kiel meinen Freundeskreis, und es
bot sich die Stelle in Kiel. Und jetzt, finde
ich, hat sich das alles wunderbar gefügt.
INFO:
Stichwort Kiel: Sie sind jetzt schon zum
dritten Male Herrn Schmalfuß im Amt
nachgefolgt. Stehen Sie in seinem Schatten oder sehen Sie sich als Verfolgerin?
Hillmann:
Das sehe ich als Nachfolge. Es ist in der
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Hillmann:
Ich versuche, Privates und Berufliches
nicht zu vermischen und habe da immer
klare Grenzen gezogen. Ich mache meine
Arbeit immer im Gericht, gerne auch mal
am Wochenende oder abends lange, versuche aber, Arbeit nicht mit nach Hause zu
nehmen, damit da auch eine Trennung ist.
Ansonsten bringe ich wie wohl jede/ jeder
meine Persönlichkeit mit in den Beruf ein.
Der Richterberuf ist ein oft sehr wertender
Beruf, in dem die Persönlichkeit doch eine
große Rolle spielt und ich habe mich mein
Leben lang nicht versteckt unter der Richterrobe, sondern habe eine Persönlichkeit,
und die lebe ich auch. Ich glaube, das
könnte Teil meines Erfolges sein. Im HinSeite
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blick auf die Frage nach der Genderpolitik: Ich werde auch als Präsidentin nicht
leugnen, dass ich eine Frau bin und die
oft schwierigen Bedingungen kenne, unter denen Frauen Karriere machen. Ich
sehe allerdings auch, dass sich die Zeiten ändern, mehr Frauen in den Richterberuf kommen, Familienarbeit anders
verteilt wird. Es gilt, einen sorgfältigen
Blick darauf zu haben.
INFO:
Auch in der Nordelbischen Synode bekleiden Sie als eine Vizepräsidentin ein
verantwortungsvolles Amt. Wie lässt sich
das vereinbaren?
ebenso ehren- wie verantwortungsvoll
und bin stolz, mit ihr betraut zu sein. Ich
nehme sie sehr ernst. Sie ist zeitweise
sehr arbeitsintensiv. Aber ich teile die
Aufgabe mit interessanten Menschen,
und sie verschafft mir wertvolle Erfahrungen, auch wenn wir nicht immer mit
politisch derartig brisanten Themen wie
der Wirksamkeit der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag befasst sind.
Immer beschäftigen wir uns sehr ausführlich und intensiv mit den verfassungsrechtlich relevanten Fragen und
tun dieses entsprechend der Profession,
der wir hauptamtlich angehören, mit
durchaus unterschiedlichem Ansatz.
Hillmann:
Kirche ist meine Freizeitbeschäftigung geworden, eine
sehr intensive. Ich habe
ganz schlicht wegen meiner
Kinder im Kindergottesdienst
angefangen. Ich bin dann
nachher auch in der Kirche
mehr in die verwaltungstechnische Seite gerutscht
und habe das gern getan.
Fähigkeiten, die ich im Beruf
erworben habe, kann ich gut
in der Kirche nutzen. Aber
ich erwerbe auch in der Kirche Fähigkeiten, die ich im
Wolf Reinhard Wrege im Gespräch mit Präsidentin
Beruf brauchen kann. Ich
Ulrike Hillmann
bin in der Zeit zwischen
2000 und 2006 die Vorsitzende des KirINFO:
chenvorstandes in Segeberg gewesen.
Zurück zu Herrn Schmalfuß: Sind Sie mit
Das ist eine sehr große Gemeinde mit
der aktuellen Justizpolitik im Land zufrie15.000 Mitgliedern und 80 Mitarbeitern.
den?
Da habe ich viel über Führung und Organisation gelernt und davon für den Beruf
Hillmann:
profitiert.
Doch ja, schon weil einer, der die Justiz
aus langen Richterjahren kennt, an der
INFO:
Spitze steht. Trotz der vorläufigen BeenUnd das Landesverfassungsgericht? Ist
digung der Diskussion um „Justiz 2010“
das auch eine lehrreiche Freizeitbeschäfist ganz viel in Bewegung und das ist
tigung?
auch anstrengend. Aber für mich scheint
die Richtung die richtige zu sein.
Hillmann:
Mitglied des Landesverfassungsgerichts
INFO:
zu sein ist ein Ehrenamt, das - so § 8
Sie bringen von amtsgerichtlicher FühLVerfGG - allen anderen Aufgaben vorrungserfahrung über IT- und QM-Organigeht. Ich empfinde die Aufgabe als
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sation viel Erfahrung mit, gerade in sogenannten „hard skills“. Wo sehen Sie
die spezifischen Schwerpunkte in Ihrem
neuen Amt?
Hillmann:
Es gibt erstmal Schwerpunkte, die durch
die Justizpolitik vorgegeben werden. Wir
sind auf der Suche nach einem neuen
Fachverfahren, nach einer Neugestaltung
der IT-Welt generell. Das ist ein Thema,
mit dem ich mich weiter befassen möchte und deshalb bleibe ich auch die IT-Referentin am Landgericht. So kann ich mit
einer guten Grundlage mitdiskutieren.
Daneben steht das große Thema Bereitschaftsdienst. Dabei geht es um den
Ausgleich zwischen den Amtsgerichten
und den Landgerichten. Zum Ausgleich
gebracht werden müssen aber auch die
Belastungen durch die wirklich komplexen Prozesse, die wir zunehmend im
Landgericht haben. Ich habe gerade
heute Mittag mit einer Kollegin am Tisch
gesessen, die ein 120-Seiten-Urteil gemacht hat in einer langjährigen Insolvenzsache. Da den Ausgleich zu finden,
ist ein ganz wichtiger Punkt, mit dem wir
uns beschäftigen müssen. Ansonsten ist
mir ein wichtiges Thema das Thema der
Personalentwicklung, die kontinuierlich
betrieben werden sollte und vielleicht
sollten auch die Einflussmöglichkeiten
der Verwaltung bei der Besetzung von
Richterstellen etwas vergrößert werden.
INFO:
Sie sind im Wesentlichen in Ihrem bisherigen Arbeitsumfeld weiter tätig. Sie haben eben die Kontinuitätslinie aufgezeigt. Wie sehen Sie die Veränderungen?
Hillmann:
Abgesehen davon, dass ich einen neuen
Raum habe: Als Vizepräsidentin war ich
tätig
im
Bereich
Bewährungshilfe,
Rechtspfleger, Modernisierungsprozesse.
Der Schwerpunkt der Präsidentin liegt
klar im richterlichen Bereich und deswegen habe ich auch gesagt: Das Thema
Personalentwicklung ist für mich ganz
wichtig.
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INFO:
Wie gehen Sie denn mit Beurteilungen
um?
Hillmann:
Ich nutze sie als Instrument der Personalentwicklung. Ich bemühe mich um
Sorgfalt und eine ganz klare Linie, um
Kriterien, nach denen ich beurteile, damit auch für die Kolleginnen und Kollegen nachher deutlich ist, wie sie sich orientieren können, um in bestimmte Bereiche in den Beurteilungen zu kommen,
aber eben auch in bestimmte Positionen.
INFO:
Sie geben das Amt des Vizepräsidenten
weiter an Dr. Kellermann. Können Sie
loslassen?
Hillmann:
Erstmal freue ich mich unendlich, dass
ich jetzt jemanden an meiner Seite
habe. Ich freue mich auch sehr, dass es
Herr Dr. Kellermann ist. Ich denke, wir
werden sehr gut zusammenarbeiten. Ich
bin mit Begeisterung Vizepräsidentin gewesen und ich habe die Arbeit gerne gemacht. Ich glaube, es wird mir schwer
fallen, sie loszulassen, aber ich werde sie
loslassen.
INFO:
Sehen Sie die schleswig-holsteinische
Justiz in einer Umbruchsituation?
Hillmann:
Es ist in der Tat eine Umbruchsituation.
Ich pflege immer zu sagen: Das eröffnet
auch Chancen und setzt personelle Ressourcen frei. Der Blick aller öffnet sich
ganz weit auf der Suche nach neuen Wegen, Möglichkeiten, auch nach neuen
Leistungsträgern und -trägerinnen. Und
das finde ich, ist eine ganz große Chance.
INFO:
In der Amtsgerichtslandschaft Ihres Bezirks herrscht derzeit ebenfalls viel Veränderung. Wie sehen Sie die Entwicklung? Was können Sie den Amtsgerichten mitgeben?
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ganz offenen Austausch zu tun, den wir
Hillmann:
vom Landgericht mit unseren DirektorinEs stehen engagierte, vielfach junge
nen und Direktoren der Amtsgerichte
Leute an der Spitze der Amtsgerichte
pflegen.
des Bezirks. Das führt dazu, dass die
Amtsgerichte jeweils ganz eigenständig
INFO:
ein Profil entwickeln, was ich schön finErlauben Sie uns – über Kirche hinaus de. Es macht die Gerichte reizvoll für die
noch einen weiteren Einblick in Ihre Freidort Mitarbeitenden. Ein bestimmtes
zeitaktivitäten?
Profil kann Richterinnen und Richtern,
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Hillmann:
und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Große Priorität in der Freizeit hat für
den Serviceeinheiten und Wachtmeistemich tatsächlich die Kirche. Ansonsten
reien dazu bringen, zu sagen: Das ist ein
singe ich ausgesprochen gerne in einem
Gericht, da kann ich mich gut einfinden.
Kirchenchor und bewege mich gerne an
Ich empfinde es so, dass inzwischen in
frischer Luft, damit ich so ein bisschen
allen unseren Gerichten ein erfreulich
Ausgleich habe zu
gutes
Klima
den langen Büroherrscht. Das
stunden.
hat
sicher
auch mit der
INFO:
Führung
zu
Man könnte meitun und vielnen, Sie seien ein
leicht auch ein
fehlerfreier
bisschen
daMensch.
Haben
mit, dass wir
Sie einen Fehler?
auch in der
Verteilung der
Hillmann:
Ressourcen
Ich
habe
beganz transpastimmt eine Menrent
gegenge Fehler; ich beüber
den
mühe mich, sie zu
Amtsgerichten
Ein Interview in entspannter Atmosphäre
verbergen, werde
sind.
Die
sie also nicht verAmtsgerichte
raten.
müssen nicht
das Gefühl haben, hintenan zu stehen.
INFO:
Wenden wir die Frage positiv: Haben Sie
INFO:
einen Wunsch an irgendwen, im kleinen
Empfinden Sie eine Loyalitätsspannung
oder im großen Bereich?
zwischen Landgericht und Amtsgerichten?
Hillmann:
Sie werden es mir wahrscheinlich nicht
Hillmann:
glauben, aber ich bin im Moment tatDas habe ich bisher noch nicht empfunsächlich wunschlos glücklich.
den. Ich bin jetzt Landrichterin und vorher lange Amtsrichterin gewesen; ich
INFO:
habe viel Verständnis für das, was bei
Vielen Dank für das Gespräch.
den Amtsgerichten läuft und die besonderen Belastungen. Ich denke, ich kriege
das zum Ausgleich und habe nicht das
Das Interview führte
Gefühl, dass ich mich unbedingt immer
Wolf Reinhard Wrege
für die einen oder die anderen einsetzen
muss. Aber das hat auch was mit dem
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Aufbruchstimmung im Landgericht Lübeck
Interview mit dem Präsidenten des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert
mein Verständnis von den VoraussetzunDr. Ole Krönert ist im Mai 2010 zum Prägen einer rechtsstaatlich gut funktioniesidenten des Landgerichts Lübeck errenden Justiz deutlich erweitert. Vervollnannt worden. Aufgewachsen in Ratzeständigt wurde es durch meine Tätigkeit
burg studierte er in Münster und Lauals
Mitglied
des
sanne. Nach seinem ReHauptrichterrates
und
ferendariat in Düsseldorf
durch die Arbeit in meiwurde er in Lübeck zunem Berufsverband. Unnächst Staatsanwalt und
ter dem Eindruck dieser
1990 Richter. Von 1995
Erfahrungen
habe
ich
bis 1998 war Herr Dr.
eher gespürt als gewusst,
Krönert wissenschaftlidass mir die Arbeit in der
cher Mitarbeiter beim
Leitung eines Gerichtes
Bundesverfassungsgeliegen und Freude bereiricht und anschließend
ten würde. Deshalb habe
bis Oktober 2002 Richter
ich den Schritt gewagt,
am
Oberlandesgericht
mich als Direktor in AhSchleswig.
Von
dort
rensburg zu bewerben.
wechselte er als Direktor
Dort habe ich mit der Unan das Amtsgericht Ahterstützung der richterlirensburg und wurde im
chen und nichtrichterliFebruar 2008 Vizepräsichen Kolleginnen und Koldent des Landgerichts
Dr. Ole Krönert
legen meine eigentliche
Lübeck.
Lehrzeit in Sachen Gerichtsleitung erfahren. Erst hier hat der Wunsch Gestalt anINFO:
genommen, derartige Aufgaben auch in
Herr Dr. Krönert, hinter Ihrem Lebenseinem größeren Kontext übernehmen zu
weg scheint eine Absicht zu stecken. Ist
wollen.
das Amt des Landgerichtspräsidenten in
Lübeck die Erfüllung eines lang gehegten
INFO:
Wunsches?
Sie kennen das Landgericht Lübeck bereits als Proberichter sowie als VizepräsiDr. Krönert:
dent und haben die Geschäfte des PräsiNein. Der Wunsch entstand erst sehr viel
denten vor Ihrer Ernennung für fünf Mospäter im Laufe meines Berufslebens, zu
nate vertreten. Gab es in den ersten Wodessen Beginn mir noch überhaupt nicht
chen Ihrer Amtszeit Dinge, die Sie sofort
klar war, welche Möglichkeiten der Beruf
abgeändert haben?
eines Richters bieten würde. Sie haben
meine wesentlichen beruflichen StatioDr. Krönert:
nen aufgelistet. Schon daraus kann man
Sehen Sie es mir bitte nach, aber diese
erkennen, dass ich mit vielen Bereichen
Frage scheint mir zu eng formuliert zu
der Justiz in Berührung gekommen bin,
sein, denn ich kenne ja nicht nur das
die hauptsächlich RechtsprechungsaufLandgericht Lübeck, sondern auch zugaben betrafen. Daneben hat es – zumindest ein Amtsgericht (Ahrensburg)
nächst nur am Rande, erst sehr viel spägenauer. Außerdem bin ich nicht nur für
ter dann verstärkt – auch Verwaltungsdas Landgericht Lübeck zuständig, sonaufgaben gegeben. Dadurch hat sich
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dern für den ganzen Landgerichtsbezirk.
Deshalb liegt mir viel an dem vorsorglichen Hinweis, dass sich meine Antworten immer auch auf die Amtsgerichte beziehen.
INFO:
Welches sind Ihre Ziele für die kommende Zeit? Auf welche Veränderungen
müssen sich die Mitarbeiter im Landgerichtsbezirk Lübeck einstellen?
Zurück zu Ihrer Frage. Ich halte sehr viel
davon, sich die Dinge erst einmal genau
anzusehen, bevor man sie ändert. Denn
Änderungen verursachen Reibungsverluste und sind daher nur gerechtfertigt,
wenn sie einen spürbaren Vorteil bringen. Ich kann die Frage daher eher so
beantworten, dass ich bestimmte Vorgehensweisen meinem Naturell angepasst
habe, um besser mit ihnen umgehen zu
können. Ich strukturiere und ordne gerne. Ich halte daher sehr viel davon, Routineabläufe so zu standardisieren, dass
sie effektiv sind. Deshalb habe ich zum
Beispiel gleich zu Beginn meiner Tätigkeit feste Termine für Besprechungen
mit den VerwaltungsmitarbeiterInnen,
den Mitbestimmungsgremien und der GB
eingerichtet, über die Protokolle gefertigt
werden, die unter anderem auch ausweisen, wer welche Aufgabe bis wann erledigt haben muss. Zwingend gehört dazu,
dass die Erledigung der Aufträge festes
Thema der nachfolgenden Sitzung ist.
Ein weiteres Beispiel besteht darin, dass
mein Terminkalender für jeden, mit dem
ich eng zusammenarbeite, jederzeit einsehbar ist.
Dr. Krönert:
Das für meine Arbeit maßgebliche strategische Ziel besteht darin, die Arbeit so
zu organisieren, dass dem Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich entsprochen werden kann. Das kann nur gelingen, wenn
die Arbeitsbedingungen der dafür verantwortlichen RechtspflegerInnen und
RichterInnen stimmen. Diese Bedingungen stetig zu verbessern, ist eines meiner Ziele. Infolgedessen müssen sich die
MitarbeiterInnen grundsätzlich darauf
einstellen, dass es immer wieder Veränderungen geben wird, an denen sie auch
selbst mitwirken sollen.
Nicht als sofortige Änderung, sondern als
vielmehr dringend nötige Weiterentwicklung habe ich das Thema Sicherheit der
MitarbeiterInnen gesehen. Deshalb habe
ich gleich zu Beginn meiner Tätigkeit dafür gesorgt, dass das in Zusammenarbeit
mit den zuständigen MitarbeiterInnen
der Verwaltung entwickelte Konzept für
die Neugestaltung des Eingangsbereichs,
das modernsten Sicherheitsanforderungen entspricht, möglichst schnell umgesetzt wird. Die Baumaßnahmen werden
absehbar noch in diesem Herbst beginnen. Zu dem Thema Sicherheit gehört
auch der Brandschutz, um dessen Verbesserung ich mich ebenfalls sofort bemüht habe.
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Handlungsanstöße für Veränderungen
können sich aus dem Jahresgeschäftsbericht (JGB) ergeben, der mit einer Fülle
relevanter Zahlen ausweist, wo Probleme
liegen könnten. Mit ihm richtig umzugehen und ihn für eine gewinnbringende
Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten
und im Landgericht zu nutzen, ist eines
meiner Hauptanliegen. Konkret kann das
zum Beispiel Folgendes heißen: Stellt
man anhand des JGB fest, dass die Fortbildungsquote der MitarbeiterInnen in
den Serviceeinheiten (SE) gering ist,
liegt darin der Anstoß zur Frage, warum
das so ist. Die Antwort lautet, dass SEKräfte, die häufig Teilzeitkräfte sind,
kaum Gelegenheit haben, sich ganztägig
oder mehrtägig für Tagungen in weiter
entfernt liegenden Orten anzumelden.
Da aber die Qualität der SE-Kräfte für
die Arbeit der RechtspflegerInnen und
RichterInnen von immenser Bedeutung
und eine Verbesserung insoweit vornehmlich durch Fortbildung möglich ist,
muss nach anderen Wegen gesucht werden, um dies zu erreichen. Eine Möglichkeit kann zum Beispiel in der Organisation von kleineren Fortbildungen in dem
jeweiligen Gericht, also vor Ort, liegen.
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Rahmenbedingungen können auch dadurch verbessert werden, dass man die
Informationsflut kanalisiert. Zu viele Informationen gelangen ungefiltert an zu
viele Adressaten. Nicht selten muss sich
jedes Gericht eigene Gedanken machen,
wie es Gesetzesänderungen und Verwaltungsanordnungen umzusetzen hat. Hier
macht es Sinn, Ressourcen dadurch zu
sparen und freizusetzen, dass
eine
zentrale
Stelle des Landgerichts
filtert
und prüft, welche Information
für wen wichtig
ist, sie entsprechend
gezielt
verteilt und dabei auch Vorschläge zur Umsetzung macht.
rungen für eine Erweiterung des Modells
auf andere Verwaltungsbereiche sammeln.
INFO:
Was sind bezogen auf den Lübecker
Landgerichtsbezirk die Dinge, die Sie für
die Zukunft erhalten wollen?
Dr. Krönert:
Es gibt Vieles, was
erhalten
werden
muss. Ich nenne hier
beispielhaft den guten Kontakt insbesondere zur Lübecker
Anwaltschaft, die besondere
Förderung
der Anliegen der ReferendarInnen,
die
Öffnung des Gerichts
für kulturelle Veranstaltungen und die
Motivation der RichEin
weiteres
terInnen, sich für AbHauptziel meiordnungen an den
ner Arbeit wird
Bundesgerichtshof,
Andreas Gerber im Interview mit Dr. Krönert
darin bestehen,
das
Bundesverfaszu einem gesungsgericht, an das
rechten
AusBMJ, das MJGI und
gleich der Belastungen zwischen den
auch an Internationale Organisationen
Amtsgerichten und dem Landgericht beisowie die Übernahme von Modernisiezutragen. Dazu gehört zeitnah das wichrungsprojekten zu interessieren und sie
tige Thema Bereitschaftsdienst, bei dem
dabei zu unterstützen.
mir unter anderem sehr daran liegt, für
mehr Verständnis für die Belastung des
INFO:
jeweils anderen zu werben. Die zu hohe
Gibt es in Ihrer Person Eigenschaften,
Belastung der RechtspflegerInnen wird
die Sie für das neue Amt ausbauen
meine Arbeit in der nächsten Zeit ebenmöchten oder bremsen müssen?
falls bestimmen.
Dr. Krönert:
Das Thema Gesundheit steht ebenfalls
Ausbauen möchte ich meine Geduld,
auf der Liste. Die Amtsgerichte Lübeck
bremsen müsste ich meine Ungeduld.
und Kiel haben dazu interessante Projekte vorzuweisen, die als Vorlage sowohl
INFO:
für das Landgericht als auch für die
Zu Ihrem Nachfolger als Vizepräsident
Amtsgerichte des Bezirks dienen könist der Vorsitzende Richter am Landgenen.
richt Hartmut Schneider gewählt worden. Wie sollte vor dem Hintergrund IhUnd schließlich wird sich die Landgerer eigenen Erfahrungen als Vizepräsirichtsverwaltung im Bereich der Fortbildent die Zusammenarbeit aussehen?
dung dem Thema „Elektronische Verwaltungsakte“ widmen und daraus ErfahSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
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Dr. Krönert:
Ich bin ein großer Anhänger des Teamworks. Das bedeutet für die Zusammenarbeit mit dem neuen Vizepräsidenten
Hartmut Schneider einen stetigen und
intensiven Informations- und Gedankenaustausch. Es bedeutet die Suche nach
gemeinsam erarbeiteten Lösungen, gemeinsamer Sprache und Verantwortung.
Ich teile mit Herrn Schneider die Auffassung, dass es in unserer Funktion nicht
um Selbstverwirklichung, sondern darum
geht, einen guten Job für den Landgerichtsbezirk zu machen.
INFO:
Wie sehen Sie Ihre Tätigkeit an der
Schnittstelle zwischen anwachsender
richterlicher Arbeit und immer geringeren Verteilungsspielräumen, die durch
die Justizverwaltung vorgegeben werden?
Dr. Krönert:
Nach meiner Auffassung sind die Verteilungsspielräume in der schleswig - holsteinischen Justiz bezogen auf die nach
Pebb§y zu verteilenden Pensen im Gegensatz zu anderen Bundesländern gut
bemessen. Die Ausstattung der Justiz
mit Richterstellen in der Ordentlichen
Gerichtsbarkeit überschreitet das Pensum von 100 % nur geringfügig. Infolgedessen kann man nicht sagen, dass die
Verteilungsspielräume kleiner werden
oder die richterliche Arbeit unter diesem
Gesichtspunkt anwächst.
Eine ganz andere Frage ist, ob die einzelnen Verfahren nicht mehr richtig in
den Pebb§y-Zahlen abgebildet werden.
Ist also die Arbeit angewachsen, weil die
Verfahren heute inhaltlich ein ganz anderes Gewicht haben? Das allerdings trifft
nach meiner Beobachtung für verschiedene Bereiche amts- und landgerichtlicher Verfahren zu. Diese Unwuchten
auszugleichen, ist einerseits Aufgabe der
Präsidien, die sehr individuell prüfen
müssen, wie diesem Problem begegnet
werden kann, und andererseits
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Aufgabe der Gremien, die die Pebb§yZahlen erarbeiten und anpassen. Dafür
rechtzeitig Anstöße in Form von Zahlen
und Argumenten zu liefern, sehe ich als
Teil meiner Aufgabe.
INFO:
Wie halten Sie es mit den Maßstäben sowie dem Verfahren bei Beurteilungen
insbesondere von Proberichtern?
Dr. Krönert:
Die Maßstäbe für die Beurteilungen von
ProberichterInnen finden sich
ebenso wie die für die PlanrichterInnen
in den Beurteilungsrichtlinien (BURL).
Daran halte ich mich strikt. Ich versuche, mir ein möglichst vollständiges Bild
von der Arbeit der RichterInnen zu verschaffen, die in den BURL klar und ausführlich definierten Kriterien gleichmäßig
anzuwenden, bei der Erörterung der Beurteilungen die Quellen und Ergebnisse
meiner Recherchen mitzuteilen und meine positiven und in Teilen gegebenenfalls
auch einmal nicht so positiven Eindrücke
mit den RichterInnen zu diskutieren.
INFO:
Welche Hilfestellung von außen könnte
Ihr derzeit größtes Problem am Landgericht Lübeck lösen?
Dr. Krönert:
Eine größere Anzahl von RechtspflegerInnen für den Bezirk.
INFO:
Wie kann man sich Ihr Leben außerhalb
des Landgerichts vorstellen? Wo kommen Sie auf andere Gedanken?
Dr. Krönert:
Beim Segeln mit meiner Jolle und vor allem beim Fechten komme ich auf andere
Gedanken. Ein Leben außerhalb des
Landgerichts gibt es ansonsten auch
noch.
Das Interview führte Andreas Gerber
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Bereitschaftsdienst: Die Spezialistenlösung
Eine Win-Win-Situation für alle
Bereitschaftsdienst macht niemand gern,
Diese Kollegen wären folglich mit 0,5
weder Land- noch Amtsrichter, oder vielPensen für den Bereitschaftsdienst freileicht doch? Es müsste doch möglich
zustellen. Natürlich kann man den Besein, durch ein attraktives Angebot Kolreitschaftsdienst auch auf mehr Köpfe
leginnen und Kollegen zu finden,
verteilen, zu viele sollte es aber
die bereit sind, den Bereitschaftsnicht sein, denn die Freistellung
dienst hauptamtlich zu übernehmuss attraktiv bleiben.
men. Sie meinen: Purer Unsinn?
Nun jedenfalls hat die landgeSeine Erwirtschaftung
richtsbezirksinterne Arbeitsgruppe
Die benötigten Pensen von 4,0 laszum Bereitschaftsdienst in Itzehoe
sen sich wie folgt erwirtschaften: 1
eine entsprechende Suchumfrage
Pensum kommt im Bezirk schon
unter den Richterinnen und Richaus dem Zuschlag, den die vier
tern gestartet. Dem liegen folgen- Dominik Mardorf Amtsgerichte bisher für die Rufbede Überlegungen zugrunde:
reitschaft
erhalten
(Pebb§y-Geschäft RA 402). Zudem werden im BeDer Bedarf
reitschaftsdienst selbst durch die dort
Die landesweite Arbeitsgruppe hat für
anfallenden Aufgaben weitere Pensen erden Itzehoer Bezirk zwei Bereitschaftswirtschaftet. Aufgrund der für den Itzedienstpools vorgeschlagen:
hoer Bezirk im zweiten Quartal erhobenen Zahlen kann hochgerechnet davon
• einen Nordpool mit den AG Melausgehen, dass noch einmal 0,5 Pensen
zusammen kommen werden. Bleiben
dorf, Itzehoe und Richtern des
noch 2,5 Pensen, die von denen erbracht
Landgerichts,
werden müssen, die vom Bereitschafts• einen Südpool mit den AG Pinnedienst befreit werden, also alle Amtsberg, Elmshorn und den Richtern
und Landrichter sowie alle Proberichter,
des Landgerichts.
die das erste Jahr beendet haben, mit
Ausnahme der Kolleginnen und Kollegen
Die Belastungen mit den anfallenden Gedie Bereitschaftsdienst leisten. Im Itzeschäften ist in beiden Einheiten etwa so
hoer Bezirk ist daher von ca. 70 Persogroß, dass jeweils nur ein Richter zeitnen auszugehen (natürlich kann man
gleich Dienst schieben muss. Wenn man
darüber streiten, ob nicht noch die ein
dessen „Dienstzeiten“ (also von 4 bzw. 6
oder andere Gruppe ebenfalls von der
Uhr morgens bis 8:00 Uhr und 16:30
Umverteilung ausgeschlossen werden
Uhr bis 21:00 Uhr abends unter der Womüsste. Hilfsweise wird daher mit einer
che und 4 bzw. 6 Uhr morgens bis 21:00
Personenzahl von 60 gerechnet, um zu
Uhr abends am Wochenende) als Arzeigen, dass sich dies für den Einzelnen
beitszeit rechnet, braucht man pro Pool
kaum auswirkt). Verteilt man nun die 2,5
2,0 Pensen, also im Bezirk 4,0 Pensen.
Pensen auf 70 Kolleginnen und Kollegen
entsteht eine Mehrbelastung bei dem
Der Bereitschaftsdienst
einzelnen von 0,036 Pensum (0,041 PenSinnvoll ist es, dass mindestens vier
sum). Dies dürfte für den einzelnen
Richterinnen und Richter sich den Bereitkaum fühlbar sein.
schaftsdienst für einen Kreis teilen, so
dass jeweils einer BereitschaftsdienstwoDie WIN-WIN-Situation
che drei Freiwochen folgen. So lassen
liegt für alle, die keinen Bereitschaftssich Urlaub, plötzliche Krankheit und andienst leisten wollen, darin, dass sie für
dere Unwägbarkeiten gut auffangen.
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ca. 4 % mehr Arbeit von diesem befreit
werden.
Für die Kollegen, die Bereitschaftsdienst
leisten, liegt sie in der erheblichen Freistellung von 0,5 Pensum. Dass dies nicht
uninteressant ist, lässt sich gerade bei
einer Teilzeitkraft von 0,5 AKA zeigen.
Diese hätte nämlich neben dem Bereitschaftsdienst kein eigenes Dezernat
mehr! Sie würde also eigentlich nur alle
vier Wochen eine Woche Bereitschaftsdienst leisten, oder anders gesehen für
ein Viertel Jahr Bereitschaftsdienst das
ganze Jahr bezahlt werden. Das könnte
doch etwas sein……
Keine Frage, der Bereitschaftsdienst
kann sehr anstrengend sein, aber in den
seltensten Fällen muss man Hals über
Kopf losstürmen. Zudem zeigen die Zahlen, das gerade mal in 1/8 der Bereitschaftsdienstzeit wirklich Entscheidungen
zu treffen sind. Diese dürften aufgrund
der Spezialisierung und mit zunehmender Erfahrung immer leichter zu treffen
sein, so dass der Dienst seinen Schrekken verlieren dürfte. Ob er sich mit der
persönlichen Situation vereinbaren läßt,
muss jeder unter der Berücksichtigung
seiner Lebenssituation selbst beurteilen.
Aber um den Ganzen noch etwas den
Schrecken zu nehmen, gerade morgens
dürfte z.B. immer Zeit sein, sein(e)
Kind(er) gegen 7:30 Uhr in die Kita oder
zur Schule zu bringen und die anfallende
Anhörung dann um 8 Uhr durchzuführen.
Also ist das ganze doch für den Bereitschaftsdienstleistenden gar kein so
schlechtes Angebot? Vielleicht sollten Sie
mal nach denken, ob es nicht für Sie etwas wäre? Ich werde es auf jeden Fall
tun….
Dominik Mardorf
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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Rockerkrieg im Norden
Ein Erfahrungsbericht aus dem Amtsgericht Neumünster
Seit längerem beschäftigt uns die Disler Landeskriminalamts registrierten in
kussion über den richterlichen Bereitden vergangenen Monaten massive
schaftsdienst. Kaum eine Kaffeerunde
Übergriffe, Bedrohungen und Provokatiovergeht, ohne dass über das Für und Winen zwischen den verfeindeten Lagern.
der diskutiert wird. Mal geht es um
Neben der sogenannten sog. Rokden Richtervorbehalt bei der Ankerehre geht es um handfeste
ordnung einer Blutprobe. Ein andewirtschaftliche Interessen. Den
res Mal wird über den teilweise geHells-Angels werden unter andeforderten
24-Stunden
Bereitrem ein Bordell in Kiel, die dortige
schaftsdienst diskutiert. Nicht zu
Kneipe "Sansibar" und ein Tätoschweigen von der Diskussion darwierstudio in Neumünster zugeüber, ob die Landrichter/innen am
rechnet. Daneben sind beide
Bereitschaftsdienst teilnehmen sol- Aykut Tuncel Gruppen in der Türsteherszene aklen.
tiv. Es geht auch um die VormachtZeitgleich zu der Diskussion entstand in
stellung beim Drogenhandel.
Neumünster wegen des sog.enannten
Rockerkrieges an drei Wochenenden die
Besondere Brisanz gewinnt die ohneNotwendigkeit, einen erweiterten Bereithin instabile Situation dadurch, dass sich
schaftsdienst anzubieten. Erweitert bedie Schleswig-Holsteiner Führungsfiguzieht sich hierbei zum einen auf die Zeitren beider Lager bereits seit Jahren kenspanne und zum anderen auf die Personen und regelrecht verabscheuen.
nalstärke.
So lieferte sich bereits 2007 der HellsZum besseren Verständnis wird einleiAngel Dennis K. mit einem mittlerweile
tend der Hintergrund des Rockerkrieges
angehenden Bandido und früheren Neobeleuchtet, bevor der Erfahrungsbericht
nazi und dessen Bruder vor einer Kieler
folgt
Diskothek eine wüste Prügelei - an deren
Ende Dennis K. niedergestochen wurde,
Hintergrund:
nachdem er einem Kontrahenten mit einem Schlag den Kiefer gebrochen hatte.
Schleswig-Holstein
war
sogenanntes
Wer zugestochen hatte, konnte nie gesog. Hells-Angels Land. Sie dominierklärt werden.
ten durch die drei Niederlassungen in
Kiel, Flensburg und Alveslohe und weite2008 gerieten Dennis K. und der Neonazi
re Unterstützergruppen die Szene. Nachund ehemalige NPD-Landesvorsitzende
dem die Bandidos im Mai 2009 einen
Peter B., inzwischen ein Bandido, vor
Brückenkopf in Neumünster und seit
dem Amtsgericht Kiel aneinander. Dennis
kurzem auch in Kiel gebildet hatten,
K. erlitt dabei wiederum schwere Stichrückte Schleswig–Holstein und vor allem
verletzungen. Peter B. wurde in einem
Neumünster in den Blickpunkt des Gespäteren Verfahren vor dem Landgericht
schehens.
Kiel freigesprochen, da nicht auszuDie verfeindeten Gruppen liefern sich
schließen war, dass er in Notwehr gehanbundesweit heftige Kämpfe, in denen in
delt hatte.
Schleswig-Holstein auch bekannte Neonazis mitmischen. Die von der Polizei beIm Januar 2009 schossen zwei unbefürchtete Eskalation der Gewalt hat bekannt gebliebene Personen auf dem
gonnen.
Parkplatz eines Schwimmbades in KalDie Ermittler der eigens gegründeten
tenkirchen einen Teilnehmer der AuseinSonderkommission "Rocker" des KieSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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andersetzung vor der Kieler Diskothek
im Jahre 2007 an. Das Opfer soll dort
mit einer jungen Frau aus dem Umfeld
der Kieler "Sansibar" verabredet gewesen sein. Vermutet wird, dass sie ein
Lockvogel der Hells-Angels war. Sie ist
vor kurzem - unter hohem Sicherheitsaufgebot - vom Amtsgericht Neumünster wegen unterlassener Hilfeleistung
verurteilt worden. Die Entscheidung ist
nicht rechtskräftig.
Im Frühjahr 2009 traf nun das persönliche Interesse der Männer um Peter B,
sich vor den Hells-Angels zu schützen,
auf das strategische Interesse der Bandidos, einen Brückenkopf im Norden zu errichten. Kurz darauf jedenfalls formierten
sich im Mai 2009 die Neumünsteraner
Bandidos. Der Druck auf die Rechtsausleger muss hierbei so groß gewesen
sein, dass sie sich ausgerechnet den Motorradclub aussuchten, der vor allem in
den neuen Bundesländern und in Berlin
Hunderte Migranten zu seinen Mitgliedern und Unterstützern zählt.
Bei der Durchsuchung einer Flensburger Kfz-Werkstatt stellte die Polizei Maschinenpistolen, Pumpguns, Schrotflinten, Revolver, Munition und sprengstoffähnliche Substanzen sicher. Zu den
Kunden der Werkstatt zählen unter anderem Mitglieder der Hells-Angels. Ein
Bezug zum Rockerkrieg liegt nach Ansicht des Landeskriminalamtes vor.
Der Präsident der Flensburger Hells-Angels wurde wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags verhaftet. Er soll im September 2009 mit
seinem Auto ein Mitglied der Bandidos
absichtlich auf der Autobahn gerammt
haben. Das Opfer, welches mit weiteren
Mitgliedern der Neumünsteraner Bandidos auf dem Rückweg aus Dänemark
war, erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Im unmittelbaren Anschluss
hieran verletzten anwesende Bandidos
zwei Insassen des vermutlichen Begleitfahrzeugs zum Teil schwer.
Im Januar 2010 überfielen bis zu elf Mitglieder der Bandidos in Neumünster drei
Angehörige eines Unterstützerclubs der
Hells-Angels und verletzten diese bei der
Messerattacke zum Teil lebensgefährlich
und nahmen den Opfern die Kutten weg.
Ein Opfer musste notoperiert werden.
Zwei führende Bandidos und ein Unterstützer sind vor wenigen Wochen wegen
des Überfalls verhaftet worden und befinden sich in Untersuchungshaft. Bei
einem der Bandidos musste die Polizei
die Wohnungstür aufsprengen, da der
Bandido diese mit mehreren Riegeln so
gesichert hatte, dass der Einsatz einer
Ramme nicht erfolgversprechend war.
In der Flensburger Innenstadt griffen im
Februar 2010 acht Bandidos, unter ihnen
das Opfer vom September, mit Äxten
und Eisenstangen einen Hells-Angel an,
Herausgeber:
Schleswig-Holsteinischer Richterverband
Postanschrift: Landgericht Kiel, Schützenwall, 24114 Kiel
www.richterverband-sh.de
info
impressum
Verantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe und
Redaktionsanschrift:
Dominik Mardorf, c/o Amtsgericht Itzehoe,
Bergstr. 5 - 7, 25524 Itzehoe
Tel.: 04821 / 66-2309
e-mail:[email protected]
Beiträge mit dem Namen des Verfassers geben dessen
persönliche Meinung wieder und müssen nicht mit der
Position des Verbandes übereinstimmen.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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der in seinem Auto saß und verletzten
ihn mit Axthieben schwer. Die Angreifer,
zwei von ihnen aus Berlin, wurden in
Neumünster festgenommen. Die Polizei
beschlagnahmte verschiedene Hieb- und
Stichwaffen. Bei der Durchsuchung des
Vereinsheims der Hells-Angels in Flensburg wurden ebenfalls Waffen sichergestellt. Die Angreifer sind wegen fehlender Haftgründe freigelassen worden.
In Kiel schossen Unbekannte auf das
Haus des Präsidenten der Hells-Angels.
Auf das Haus des Präsidenten der Neumünsteraner Unterstützer der Hells-Angels wurde ebenfalls geschossen.
Vor kurzem wurden zwei Jugendliche vor
einem Kieler Fitness-Center niedergestochen. Im Laufe der Ermittlungen verhaftete die Polizei zwei Hells-Angels, welche
sich in Untersuchungshaft befinden.
In Neumünster kommt es immer wieder
zu übergriffen von Bandidos gegen HellsAngels und umgekehrt.
Bei Kontrollen findet die Polizei bei den
einzelnen Mitgliedern beider Gruppen regelmäßig verbotene, gefährliche Gegenstände. Teilweise bewaffnen sich die
Rocker innerhalb von Stunden neu.
Der Rockerkrieg hat jetzt sogar den Innenminister Klaus Schlie auf den Plan
gerufen. Er hat 14 Verwaltungsleiter aus
Schleswig-Holstein, in deren Gemeinden
Aktivitäten der Rockergruppen stattfinden, zum Gespräch nach Kiel eingeladen, wo das zukünftige Vorgehen besprochen wurde.
Ende April erging gegen die Bandidos
Neumünster und die Hells-Angels Flensburg eine Verbotsverfügung.
Der Rockerkrieg im Norden hat inzwischen Auswirkungen auf die Rockerszene
in ganz Deutschland. Mit massiven Kontrollen ist die Polizei auch in zahlreichen
Städten des Ruhrgebiets gegen die
Rockergruppen Bandidos und Hells-AnSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
gels vorgegangen. Bei den Kontrollen,
etwa im Duisburger Rotlichtmilieu, wurden
Baseballschläger,
Schlagstöcke,
Reizstoff-Sprühgeräte und ein Beil sichergestellt.
Eine neue Dynamik erhält die bundesweite Auseinandersetzung dadurch, dass
in Berlin insgesamt 76 Mitglieder und
Unterstützer des Berliner Bandido Chapters "Centro" zu den Hells-Angels überlaufen wollen - ein bislang einmaliger
Vorgang. Dass der Berliner Hells-AngelsAnführer erst kürzlich wohl von Mitgliedern der Bandidos niedergestochen worden ist, stört hierbei keinen der Rocker.
Die persönlichen Interessen müssen hinter denen der Gruppe zurückstehen.
Ob angesichts der Verhaftungen, der
Verbotsverfügungen und eines zwischen
den beiden Gruppen vereinbarten Waffenstillstandabkommens sich die Lage
dauerhaft entspannt, bleibt abzuwarten.
Folgen für den Bereitschaftsdienst in
Neumünster:
Neumünster ist - wie dargestellt - durch
die Niederlassung der Bandidos in den
Mittelpunkt des Rockerkrieges geraten.
Aus diesem Grund sehen sich die HellsAngels genötigt, immer wieder „Flagge“
in Neumünster zeigen zu müssen.
Da beide Seiten auf das Tragen ihrer
Kutten nicht verzichten, führt dieses
beim aufeinandertreffen der Gruppen
immer wieder zu Zusammenstößen. Die
jeweils ortsansässige Gruppe, muss hierauf nach eigenem Verständnis reagieren,
um gegenüber den übrigen Bandidos
bzw. Hells-Angels im Land nicht das Gesicht zu verlieren.
So kamen am 1. Mai 2009 100 Hells-Angels in einem Motorrad-Corso nach Neumünster, um auf die Gründung der Bandidos zu reagieren und deutlich zu machen, dass die Hells-Angels den Anspruch auf Neumünster nicht aufgeben.
Einen weiteren Besuch statteten die
Hells-Angels Neumünster am 5. Dezember 2009 in Gruppenstärke von 110
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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Mann
zur
Kampfsportveranstaltung
„Time to fight“ ab. Beide Gruppen hatten
ihr Erscheinen angekündigt, wobei sich
die Hells-Angels durch freundliches
Nachfragen beim Veranstalter die besten
Plätze gesichert hatten. Neben den ortsansässigen Bandidos hatten sich weitere
180 Bandidos aus Berlin und den neuen
Bundesländern angekündigt, um die zahlenmäßig unterlegenen Neumünsteraner
Bandidos schlagkräftig zu unterstützen.
men mit den damit verbundenen erforderlichen Anhörungen, war allen Richtern des Amtsgerichts klar, dass der für
dieses Wochenende einteilte Kollege (im
Folgenden: Bereitschaftsrichter) allein
diese Mammutaufgabe nicht würde
stemmen können. Der Bereitschaftsrichter wurde von allen anderen Aufgaben
des Bereitschaftsdienstes für dieses Wochenende entbunden. Diese Aufgabe
übernahm eine Kollegin. Daneben erklärten sich fünf weitere Kollegen/innen, inklusive des Direktors, bereit, auf Abruf
Aufgrund der Vorerkenntnisse sprach
als Vertreter des Bereitschaftsrichters
die Polizei das Amtsgericht Neumünster
zur Verfügung zu stehen. Dabei wurde
frühzeitig an. Es wurden mehrere Teleeine Reihenfolge festgelegt, in der die
fongespräche und auch ein Treffen im
Kollegen hinzugerufen werden sollten.
Amtsgericht durchgeführt. In diesen GeEs wurde im Vorfeld besprochen, wo die
sprächen teilte die Polizei dem AmtsgeAnhörungen durchgeführt werden sollricht ihre Einschätzungen mit, insbesonten.
Man
kam
dere, dass mit an
Rollbares Klappbett für den
überein, dass die
die
Hundert
Geersten Störer von
wahrsamsnahmen
nächtlichen Bereitschaftsdienst
der Polizei direkt in
gerechnet
werde,
die JVA Neumünum ein gewaltsames
aus einer Hausmittel der Hamburger Justiz:
ster, welche direkt
Aufeinandertreffen
neben dem Amtsder beiden Gruppen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gericht liegt, verzu verhindern. Wegen dieses zu ernachdem einige Kolleginnen und Kollegen bracht werden sollwartenden Bedarfs
sich in den letzten Wochen entschieden ha- ten. Die JVA hielt
sicherte das Amtsben, den nächtlichen Bereitschaftsdienst bis zu zehn Zellen
gericht der Polizei
von ihren Dienstzimmern aus zu absolvie- vor. Aus Effizienzsollten
zu, sämtliche Störer,
ren, wurde vom Landgericht jetzt ein roll- gründen
diese Anhörungen
für die bis 0:00 Uhr
bares Klappbett angeschafft.
in den Räumen der
ein Antrag auf Ingedurchgeführt
wahrsamnahme geEs befindet sich in Raum 335 des Strafjus- JVA
stellt würde, anzutizgebäudes und kann von dort in die je- werden, um unnöhören und zu entweiligen Dienstzimmer gerollt werden. Das tige Transporte zu
scheiden. MaßgebBett ist lediglich mit einer Matratze ausge- vermeiden. Weitere
lich hierfür war, dass
stattet, weitere Auflagen, Bezüge etc. Zellen standen bei
dem 1. Polizeiredie
Veranstaltung
müssen selber mitgebracht werden.
vier
Neumünster
bis 22:00 Uhr gezur Verfügung. Die
plant war, und darestlichen
Anhövon
ausgegangen
rungen sollten daher in den Räumen
werden konnte, dass alle maßgeblichen
des Polizeireviers durchgeführt werden.
Maßnahmen bis dahin durchgeführt würEbenfalls sollten Gefangenentransporter
den. Es sind in diesem Zusammenhang
eingesetzt werden. Hilfsweise standen
auch vorläufige Maßnahmen besprochen
Zellen der Verkehrspolizeidirektion zur
worden, die jedoch von der Polizei nicht
Verfügung.
abgefordert wurden.
Angesichts der ungewöhnlich hohen Anzahl der erwarteten IngewahrsamnahSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Am Tag der Veranstaltung sicherten
mehrere Hundertschaften der LandespoSeite
18
lizei die Kampfsportveranstaltung "Time
to Fight V" in Neumünster ab. Neumünster wurde quasi abgeriegelt. Zwischen
15 und 18 Uhr leitete die Polizei alle Autos auf der A 21 in Richtung Norden über
den Parkplatz Schackendorf. 31 Personen aus dem Umfeld der Bandidos konnte die Polizei bereits vor Betreten der
Stadt kontrollieren und diverse Waffen
sicherstellen. So kam es nun zwangsläufig dazu, dass die ersten acht Störer von
der Polizei in die JVA verbracht wurden.
Der zuständige Kollege begab sich in die
JVA, um die Anhörungen durchzuführen
und gegebenenfalls die Beschlüsse zu erlassen. In Neumünster überprüfte die
Polizei im weiteren Verlauf des Tages
rund 130 Personen aus dem Umfeld der
Bandidos, die sich ebenfalls überwiegend
aus Angehörigen befreundeter auswärtiger
Vertretungen
zusammensetzten.
Diese Gruppe setzte sich als Kfz-Konvoi
in Richtung der Kampfsportveranstaltung
in Bewegung und konnte nur durch massive Präsenz der Polizei knapp 200 m vor
dem Veranstaltungsgelände gestoppt
werden.
In der Zwischenzeit hielt der Direktor
des Amtsgerichts telefonischen Kontakt
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
sowohl zum Bereitschaftsrichter als
auch zur Einsatzführung der Polizei. Als
diese mitteilte, dass weitere 13 Störer
unter anderem wegen Verstößen gegen
das Waffengesetz vorläufig in Gewahrsam genommen in einem Gefangenentransporter auf dem Weg zum Polizeipräsidium seien, löste die erste Vertreterin
den Bereitschaftsrichter in der JVA mit
dem Anhörungen ab. Als nun die Polizei
gegen 22:00 Uhr mitteilte, dass in einer
Gaststätte über 80 Bandidos festgehalten würden, rief der Direktor den Verfasser an. Zu diesem Zeitpunkt war davon
auszugehen, dass eine Vielzahl dieser
Personen ins Gewahrsam genommen
werden müsse, da nach Informationen
der Polizei sich diese Gruppe gemeinsam
zum Veranstaltungsort begeben wollte,
um die Hells-Angels abzufangen. Der
Verfasser begab sich daraufhin in das
Amtsgericht. Zusammen mit der ersten
Vertreterin, welche die restlichen Anhörungen in der JVA beendet hatte, begaben sich der Direktor, die 1. Vertreterin
und der Verfasser zum 1. Polizeirevier.
Als eingesetzte Kontaktbeamte mitteilten, dass die Hells-Angels nach Ende der
Veranstaltung Neumünster unter Polizei-
Seite
19
aufsicht unverzüglich verlassen hatten,
ohne wie befürchtet an der After-ShowParty teilzunehmen, entspannte sich die
Situation. Die 80 Bandidos, welche sich
noch in der Gaststätte befanden, konnten nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen werden.
Aus Sicht des Verfassers verhinderte nur
das massive und konsequente Einschreiten der Polizei unter der persönlichen Leitung von Landespolizeidirektor
Hamm ein Aufeinandertreffen der beiden
Gruppen. Insgesamt wurden an diesem
Tag 110 Personen vorübergehend in Gewahrsam genommen und verschiedene
Hieb- und Stichwaffen sowie Reizgas sichergestellt. Noch in der Nacht kamen
alle kontrollierten Personen wieder auf
freien Fuß, wobei die auswärtigen Bandidos von Polizeikräften aus der Stadt teilweise bis weit nach Hamburg eskortiert
wurden, um zu verhindern, dass das
Vereinsheim der Hells-Angels in Neumünster angegriffen wird.
Nachdem dieser Einsatz überstanden
war, stand am darauffolgenden Wochenende (von Samstag Mittag bis Sonntag
Abend) der Neumünsteraner MotorradWeihnachtsmarkt an, für den 8.500 Besucher erwartet wurden. Auch hier befürchtete die Polizei ein Aufeinandertreffen der rivalisierenden Gruppen, da die
Hells-Angels im Hintergrund Mitveranstalter des Neumünsteraner MotorradWeihnachtsmarktes sind, so dass wiederum mit den Vorbereitungen seitens
der Polizei aber auch am Amtsgericht begonnen wurde. Besonders kritisch erschien allen Beteiligten eine für den
Sonnabend geplante große After-ShowParty mit geladenen Gästen. Auch für
dieses Wochenende erklärten sich vier
Kollegen bereit, den für das Wochenende
eingeteilten Kollegen gegebenenfalls zu
unterstützen, wobei eine Kollegin vorab
die restlichen Aufgaben des Bereitschaftsrichters übernahm, damit dieser
wiederum ausschließlich für die Veranstaltung zur Verfügung stand.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Letztendlich gelang es der Polizei in vielen Gesprächen im Rahmen von Gefährdungsansprachen beide Gruppen zu
überzeugen, die After-Show-Party abzusagen und am gesamten Wochenende
auf das Tragen der Kutten zu verzichten.
Vorsorglich erging gegen einen Flensburger Hells-Angel eine Ordnungsverfügung,
die es ihm verbot, das Stadtgebiet von
Neumünster zu betreten. Auch wurde
von Seiten der Bandidos signalisiert,
dass bei dieser Sachlage keine auswärtigen Bandidos anreisen würden. So war
es beiden Seiten, d.h. den Bandidos und
den übrigen Hells-Angels möglich, am
Motorrad-Weihnachtsmarkt
teilzunehmen, ohne dass Gewalttätigkeiten befürchtet werden mussten. Dass beide
Seiten sich beugten, ist wohl einzig dem
entschlossenen Einschreiten am vorherigen Wochenende zu verdanken. Beiden
Gruppen war klar, dass die Polizei ansonsten mit gleicher Konsequenz vorgehen
würde. Dies war insbesondere nicht im
(wirtschaftlichen) Interesse der Hells-Angels, die eine Störung des Ablaufs des
Motorrad-Weihnachtsmarktes verhindern
wollten. Das Wochenende verlief relativ
ruhig. Es wurden Verstöße gegen das
Waffengesetz festgestellt und 13 Platzverweise erteilt.
Der
nächste
Einsatz
stand
am
06.03.2010 an. An diesem Tag veranstalteten die Unterstützer der Hells-Angels eine Party mit ca. 600 Gästen in ihrem Clubheim in Neumünster. Da zu vermuten war, dass die Bandidos die Veranstaltung der „Feinde“ auf „ihrem“ Gebiet
nicht tatenlos hinnehmen würden, sicherte die Polizei die Veranstaltung mit
einem Großeinsatz ab. 400 Beamte wurden eingesetzt und riegelten das Clubheim ab und überwachten die Zufahrtsstraßen und das Vereinsheim der Bandidos. Das Clubheim wurde bereits vor der
Feier durchsucht.
Auch für dieses Wochenende erklärten
sich mehrere Kollegen bereit, den für
das Wochenende eingeteilten Kollegen
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20
gegebenenfalls zu unterstützen. Insgesamt wurden fünf Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz geschrieben und verschiedene Waffen sichergestellt. Gegen vier Gäste wurde ein
Platzverweis ausgesprochen. Sechs
Störer wurden nach Anhörung durch den
Bereitschaftsrichter in Gewahrsam genommen. Da kein Bandido erschien, verlief die Veranstaltung im Wesentlichen
ohne Zwischenfälle.
selbst der Belastung des Bereitschaftsdienstes ausgesetzt zu sein, mahnend
den Zeigefinger erheben, bleibt festzuhalten, dass bei Bedarf die zuständigen
Richter sich ihrer Verantwortung bewusst
sind und wenn irgend möglich ein
rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten. Besonders bemerkenswert fand der
Verfasser, dass sich für alle drei Wochenenden sofort mehrere Kollegen freiwillig
bereit erklärten, den jeweiligen Bereitschaftsrichter zu unterstützen.
Resümee:
Unabhängig von Diskussionen über die
grundsätzliche Gestaltung des Bereitschaftsdienstes und neuerer Entscheidungen der Obergerichte, die, ohne
Der Rechtsstaat ist somit –zumindest in
Neumünster- nicht in Gefahr.
Aykut Tuncel
forumSTAR
Bayerische Impressionen
MEGA – welcher Mitarbeiter der schleswig-holsteinischen Justiz verbindet diese
vier Buchstaben nicht in der einen oder
anderen Weise mit Freud und Leid des
Arbeitsalltages?
Vor diesem Hintergrund wurde 2009 eine
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die
sich aus Sicht der Nutzer mit unterschiedlichen Alternativen der Modernisierung der Justizsoftware beschäftigen
soll, also entweder einer grundlegenden
Erneuerung von MEGA oder die Einführung einer anderen Software. Beteiligt sind Mitarbeiter aus Serviceeinheiten, Systemadministratoren,
Rechtspfleger und Richter.
Auch wenn MEGA bei seiner Einführung
Strukturen und Arbeitswege
in der Justiz in revolutinärer
Weise modernisiert hat,
ist für jedermann unübersehbar dass das Programm
in die Tage gekommen ist.
Schon der Vergleich der BeNun ist der Markt für Justizdienelemente und des Aufsoftwaresysteme naturgebaus des Programms weit
mäß ein sehr kleiner, weshinter dem zurückbleibt,
halb nur solche Programme
was man am heimischen PC
in Betracht kamen, die von
vorfindet. Dazu kommen
der Justiz in anderen Bunviel schwerwiegendere techdesländern verwandt wernische Probleme die dem
den.
auf veralteten Standards
basierenden MEGA für notforumSTAR heisst eine dieAmtsgericht
Ingolstadt
wendige
Veränderungen
ser Softwarelösungen – wobei klar ist, dass die Entwickler einen
enge Grenzen setzen, wie dies etwa die
Preis für Aussagekraft oder Originalität
Einführung des FamFG zeigte.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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21
der Namensgebung nicht bekommen
werden, was ein gleichnamiges Snowboard und ein Kombinationsfungizid zeigen. Entwickelt wurde es von Siemens
für den Freistaat Bayern. Es wird mittlerweile von den Bundesländern Bayern,
Baden-Württemberg,
Sachsen
und
Rheinland-Pfalz
eingesetzt,
während
Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die
Einführung ins Auge gefasst haben.
Da man eine komplexe Anwendung wie
eine Justizsoftware nicht einfach herunterladen und installieren kann, um sie zu
testen, fuhr eine kleine Gruppe nach Ingolstadt, um sich forumSTAR im Praxisbetrieb anzusehen. Ingolstadt ist eines
der Gerichte in Bayern, in dem die Einführung des Programms am weitesten
fortgeschritten ist. Man muss dazu wissen, dass mit der Einführung von forumSTAR in Bayern vor wenigen Jahren es
dort zu ersten Mal überhaupt eine einheitliche, PC-basierte Fachanwendung
gab.
Zum Programm selbst ist zu sagen, dass
es sich, wie im Prinzip MEGA auch, in
zwei Elemente gliedert. Das eine ist forumSTAR, die Fachanwendung, in der
Verfahren, Termine, Aktenstandorte, Abteilungen und Personendaten bearbeitet
und verwaltet werden, eine Aufgabe, die
bei uns das eigentliche MEGA übernimmt, der andere Teil ist forumSTARText, mit dem mehr oder weniger vorformulierte Texte bearbeitet werden können. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu unserer MEGA-SAT, die hierfür
die Daten an MS WORD übergibt. ForumSTAR-Text ist hingegen eine extra
für forumSTAR entwickeltes Textsystem.
Nach einer Begrüßung und Einführung
durch den Direktor des Amtsgericht Ingolstadt hatten wir dann Gelegenheit, in
den verschiedenen Abteilungen des Gerichts mit Anwendern an ihren Arbeitsplätzen über die Software zu sprechen
und sie im Betrieb in Augenschein zu
nehmen.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Natürlich kann man an einem einzigen
Tag nur Impressionen über eine komplexe Fachanwendung sammeln, von denen ich hier einige wiedergeben möchte.
Der allgemeine Eindruck war, dass forumSTAR eine solide und praxisgerechte
Software ist. Die Oberfläche ist Windows-typisch und weist die üblichen Bedienelemente auf. Soweit man uns über
Schwierigkeiten bei der Einführung und
einen hohen Schulungsbedarf bei den
Anwendern berichtete, so schien uns
dies eher auf die fehlende Erfahrung der
Justiz mit PCs zurückzuführen, als auf
Eigenarten des Programms. Für den geübten PC-Nutzer ist forumSTAR jedenfalls nichts außergewöhnliches.
Was die Fachanwendung betrifft, so
machte etwa das Terminsverwaltungssystem
einen ansprechenden
Eindruck. So werden doppelte Belegungen angezeigt, die nach einer entsprechenden Warnung aber auch zugelassen
werden können, etwa für Sammeltermine. Das gleiche gilt, wenn der Anwender
einen nicht auf ihn registrierter Saal oder
Terminstag auswählt. Im Falle einer in
sich Terminsverschiebung können die erforderlichen Umladungen automatisch
erstellt werden, wenn in der Terminsverwaltung der Termin verschoben wird.
Dies sind Features, die MEGA in seiner
gegenwärtigen Form nicht bietet.
Aus Sicht eines Sachbearbeiters (Richter und Rechtspfleger) steht natürlich die
Qualität des Textsystems im Vordergrund. In Bayern wird hier ein landesweit zentral verwalteter Formularsatz
verwandt, wobei die Software hier flexibel ist und auch die lokale Verwaltung,
die wir aus MEGA kennen, zulässt. Unabhängig davon können vor Ort auch immer Varianten der zentralen Formulare
erstellte werden.
Nach Anwenderangaben sei der bayerische Formularsatz praxistauglich und
vereinfache die Arbeit ungemein. Der
zentrale Formularsatz werde überwiegend genutzt. Er basiert teilweise auf
Seite
22
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
23
vorher Bayern weit existierenden Formularsätzen auf Papier. Neben der Möglichkeit, eigene Formularvarianten zu erstellen, können auch Autotext kreiert werden, was nicht komplizierter ist, als etwa
in MS WORD.
ger und Richter vorbereiten oder diese
ihre Texte selbst erstellen.
Ohnehin ähnelt das Textsystem einer
abgespeckten Version von modernen
Textbearbeitungsprogrammen wie MS
WORD oder OpenOffice. Es hat lange
nicht so viele Features wie diese, was
aber für die tägliche Arbeit sicher kein
Nachteil ist, da vieles, was uns in MS
WORD an Optionen zur Verfügung steht,
bei der Erstellung von Schreiben oder
Entscheidungen kaum jemals benötigt
wird.
Eine große Arbeitserleichterung im
Vergleich zu MEGA dürfte der Umstand
sein, dass Änderungen in Folgeformularen automatisch nachvollzogen werden.
Wenn also der Sachbearbeiter einen Beschluss in Verfügungsform erstellt, so erstellt die Software die mit Rubrum versehene Leseabschrift sowie Ausfertigungen automatisch und vom Anwender unbemerkt im Hintergrund und hält diese
auch bei Veränderungen auf dem aktuellen Stand. Ausgedruckt können diese
Dokumente dann über die Fachanwendung per Mausclick, ohne erneut das
Textsystem aufzurufen.
Positiv zu erwähnen ist, das das Textsystem keinen bestimmten Arbeitsablauf
voraussetzt. Da die Software und die
Formulare von allen Beteiligten gleichermaßen nutzbar sind, können Serviceeinheiten Verfügungen für den Rechtspfle-
Die Formulare scheinen überwiegend intelligent konzipiert zu sein. So bietet
das Textsystem etwa bei einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag praxisgerechte
Formulierungen an, lässt aber auch Freitext zu. Der vorgeschlagene Text kann
Christian Blöcker
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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dann später mit geringem Aufwand in einen entsprechenden Beschluss übernommen werden. Bei Urteilen wird der Tenor
vorformuliert, nachdem die entsprechenden Daten eingegeben worden sind. Für
einfache und typische Entscheidungen
erscheint dies vollkommen ausreichend.
Es sind nicht in allen Formularen alle erdenklichen Automatisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft. So wird etwa in einem
Tenor, der Rechtshängigkeitszinsen enthält, nicht hinsichtlich des Zeitpunkts der
Rechtshängigkeit auf die Datenbank zu
gegriffen. Soweit in Ladungen das persönliche Erscheinen angeordnet werden
soll, wird nicht automatisch erkannt, ob
es sich um juristische in Personen handelt, bei denen ein Organ oder ein Ver-
treter zu laden ist.
Mein Fazit ist, dass forumSTAR sicher die
hiesige Justiz nicht revolutionieren würde, aber ein vernünftiges und brauchbares Arbeitsmittel darstellen würde. Letztlich ist es aber aus Sicht des sachbearbeitenden Anwenders die Qualität der
Formulare, mit der eine Justizsoftware
im Arbeitsalltag steht und fällt. Hier die
Qualität des von uns in Bayern gesehenen zumindest zu erreichen, wäre erforderlich, um die Einführung einer solchen
Fachanwendung zu einer Erleichterung
des täglichen Arbeit zu machen.
Martin Krauel
Test eines Spracherkennungssystems
Ein Erfahrungsbericht
Seit Herbst 2008 nimmt das Amtsgericht
Schleswig am Test einer Spracherkennung-Software teilt.
Nach einer Einführungsveranstaltung für
beide Gerichte wurde im Oktober 2008
zunächst für fünf Wochen der Zeitaufwand für das Diktieren nach herkömmlicher Art erfasst, damit nach Abschluss
des Tests eine vernünftige Auswertung
möglich ist. Alle Testteilnehmer erhielten
dann
neue
leistungsstärkere
Rechner;
Das Projekt wird für das Ministerium betreut durch Herrn Kolz als Projektleiter
und sieht vor, dass an zwei Standorten
für zunächst sechs Monate zwei
unterschiedliche servergestützte
Erkennungssoftware- Systeme
Das Schulungskonzept der Firma
getestet werden. Das AmtsgeReese sah ein Vorgehen in drei
richt Eckernförde testet das SySchritten vor:
stem 4voice, in Schleswig wird
das System DictaPlus getestet,
Zunächst für ca. 14 Tage das herdas von der Firma AnNoText
kömmliche digitale Diktieren, daentwickelt und von der Firma
mit sich alle an die neue OberfläReese vorgestellt und auch geche und die neue Funktionalität
schult wurde. Das Projekt ist
des
Diktiergeräts
gewöhnen
mittlerweile verlängert worden
Christian
Blöcker
konnten.
und soll bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein.
Im zweiten Schritt erfolgte die Erstellung
von sogenannten Batch- Diktaten. Bei
Am Projekt haben ursprünglich fünf dieser sog. „Offline Spracherkennung“
nach Abordnung eines Kollegen - noch
wird zunächst ein Diktat als Sprachdatei
vier Richter und fünf Servicekräfte teilaufgenommen und erst anschließend
genommen. Projektleiterin hier im Hause
über die Spracherkennungsmaschine im
ist die Kollegin Rutz.
Server in Text umgewandelt.
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RICHTERVERBAND
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Erst in der dritten Phase ab Januar 2009
erfolgte die so genannte "Online Spracherkennung". Dabei sieht jeder Autor
selbst auf seinem Bildschirm die Umwandlung seiner Sprache in Text und
kann den erstellten Text selbst abschließend bearbeiten.
Die Erkennungsgenauigkeit des Systems basiert auf drei Umständen:
Einmal verfügt die Erkennungssoftware
über einen sehr großen Sprachwortschatz.
Um die Eigenheiten des Sprechers
auszugleichen, wird für jeden Autor ein
eigenes Sprachprofil angelegt, in dem
nicht erkannte Worte bzw. Wortkombinationen gespeichert und für zukünftige
Umwandlungen
ausgewertet
werden
können.
Schließlich findet wöchentlich eine so genannte Kontextadaption statt, bei der
mehr als zweimal korrigierte Worte in
den allgemeinen Wortschatz übernommen werden.
Besonders in der Anfangszeit der BatchDiktate war der zusätzliche Zeitaufwand für die Korrekturen erheblich. Diesen Zeitaufwand haben fast ausschließlich die Servicekräfte geleistet. Jedes
Diktat musste mitgehört werden, dabei
korrigiert werden, wobei nur das erkennbar falsch Verstandene zu korrigieren ist,
damit das System auch lernt.
Erst in einem zweiten Korrekturschritt
kann das Diktat endbearbeitet werden,
d.h. dort erfolgt dann die Korrektur von
Fehlern, die nicht im Falschverstehen des
Systems ihre Ursache haben.
In der dritten Phase, in der die Autoren
selbst ihren Text online erstellen konnten, war die Erkennungsgenauigkeit
schon relativ hoch. Das System hatte
schon viel gelernt. Jetzt konnten auch
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
die Diktanten die Korrekturen selbst vornehmen.
Dennoch hat sich gezeigt, dass die vollmundige Erklärung der Fa.Reese, das
System passe sich dem Diktanten an,
nicht durchgängig zutrifft. Der Diktant
muss doch immer wieder die Vorgaben
des Systems berücksichtigen und sich
beim Diktieren disziplinieren. Der lebhafte Autor, der während des Diktats vielleicht noch im Zimmer umher geht, weil
er sich auf diese Weise besser konzentrieren kann, hat eine deutlich schlechtere Spracherkennung als derjenige, der
ruhig am Schreibtisch sitzt, das Mikrofon
immer in gleichem Abstand hält und
möglichst mit gleich bleibender Lautstärke diktiert. Hier kann ein Head-Set manche Ungenauigkeiten ausgleichen, aber
nicht alle. Auch die beschriebene Korrektur in zwei Arbeitsschritten und die Zeit,
die benötigt wird, um das Diktiergerät
anzuschließen und so einzustellen, dass
ein Online-Diktat beginnen kann, hat
manchen ungeduldigen Testteilnehmer
dazu veranlasst, kurze Texte selbst zu
schreiben. Wegen der Nebengeräusche
eignet sich das System nach unseren Erfahrungen auch zur Verwendung im Termin eher weniger.
Für disziplinierte Vieldiktierer ohne die
Qualifikationen einer Top - Schreibkraft
ist das Diktieren mit Spracherkennung
Software von Vorteil, für manche sogar
ein Vergnügen. Auch lange Texte können
mit angemessenem Zeitaufwand selbst
erstellt und Akten in einem Arbeitsgang
erledigt werden.
Ob es sich für die Justiz lohnt, flächendeckend ein solches System einzuführen,
wie es z.B. in Hessen bereits geschehen
ist, wird die abschließende Evaluation
durch das Ministerium ergeben.
Christian Blöcker
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27
Richterassistenz
Lohnt es sich, die Aufgabenverteilung in den Gerichten zu überdenken?
Helmut Schmidt soll einmal gesagt haben: „Wer Visionen hat, muss zum Augenarzt gehen“. An dieses Bonmot
mussten viele denken, als der
Amtschef des Baden-Württembergischen
Justizministeriums
seine Visionen zur Richterassistenz (und zum Assistenzrichter)
vorgestellt hat. Gleichwohl stehen sehr ernsthafte und konkrete
Überlegungen hinter diesem Projekt.
und Sachsen haben dazu 2008 eine mit
Praktikern
besetzte
Projektgruppe
„Richterassistenz der Serviceeinheiten in
der ordentlichen Gerichtsbarkeit“
eingesetzt. Diese hat umfangreiche Überlegungen angestellt mit
dem Ziel, den Gerichten möglichst keine Neuregelungen „von
oben herab“ zu präsentierten, gesucht wurden Lösungen von
Praktikern für Praktiker. Die
Projektgruppe hat ihre Arbeit
deswegen im Frühjahr 2009 mit
In den Gerichten haben wir eine
einer umfangreichen Online-Bemehr oder weniger festgelegte Dr. Oliver Mosthaf fragung bei den Gerichten der
Aufgabenverteilung zwischen
beteiligten Länder begonnen. Die
Richtern, Rechtspflegern und den Mitarnun vorgelegte Auswertung bringt auf
beitern der Geschäftsstellen. Zum Teil ist
der Basis einer Beschreibung der Ist-Sidiese Aufgabenverteilung gesetzlich vortuation eine Soll-Analyse. Diese Analyse
gegeben, zum Teil beruht sie auf regiozeigt (wertungsfrei) vielfältige Ansätze
nal unterschiedlichen Traditionen, zum
für Aufgabenübertragungen, die teilweiTeil auf technischen Entwicklungen. Diese bereits erfolgreich praktiziert werden,
se Aufgabenverteilungen sind indes vielteilweise aber auch als neu und fremd
fach nicht zwingend und es ist unter orerscheinen. Der gesamte Bericht kann
ganisatorischen sowie fiskalischen Geim DRB-Forum unter landes- und versichtspunkten sicher lohnend, jene von
bandsspezifische Themen / RichterassiZeit zu Zeit kritisch zu überprüfen. Die
stenz abgerufen werden, weswegen an
Justiz leidet zumindest in einigen Bereidieser Stelle auf die Darstellung von Einchen unter einem chronischen Defizit in
zelheiten weitgehend verzichtet werden
der Personalausstattung der Richter. Im
soll.
Unterstützungsbereich ist das Bild eher
heterogen, technische Fortschritte lassen
Aufbauend auf die Feststellungen der
zudem eine spürbare Entlastung dieses
Projektgruppe können nun einzelne PilotBereichs erwarten. Die Haushaltssituatigerichte ausgewählt und dazu aufgeruon der Länder begründet keine Hoffnung
fen werden, sich mit konstruktiven Ideen
auf eine deutliche Steigerung der Finanzund Vorschlägen zu beteiligen sowie dieausstattung der Justiz, umgekehrt müsse praktisch zu erproben. Zunächst geht
sen wir froh sein, wenn die Justiz von
es dabei um die Zusammenarbeit von
Einsparprogrammen weitgehend verRichtern und Geschäftsstellen, später
schont bleibt. Umso mehr besteht Anlass
können auch die Rechtspfleger einbezozu überlegen, wo es Defizite bei einer
gen werden. Das Projekt funktioniert mit
möglichst ressourcensparenden Aufgadem Leitgedanken, dass es keinerlei Vorbenverteilung gibt.
gaben oder gar Denkverbote gibt, auch
keine „dummen Ideen“, dass ÜberlegunDie Justizverwaltungen der Länder Bagen außerhalb der ausgetretenen Denkden-Württemberg, Nordrhein-Westfahlen
pfade vielmehr die Diskussion befruchSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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27
ten. Ziel des Projektes einer teilweise
neuen Aufgabenverteilung ist es sicher
nicht, unverbrauchte Wege oder Begründungen für einen weiteren Personalabbau in der Justiz zu finden. Es wird vielmehr darum gehen, das vorhandene
Personal effektiver einzusetzen und
damit insgesamt zu entlasten. In der Experimentierphase darf eine aktuelle Personalknappheit in einer bestimmten Personalgruppe nicht dazu führen, dass ein
an sich sinnvoller Vorschlag zur Verlagerung von Aufgaben dorthin unterbleibt.
Auch die Qualifikation einzelner Mitarbeiter darf zunächst sicher nicht ausschlaggebend sein, Kriterium ist immer die
Durchschnittsqualifikation der Gruppe,
gegebenenfalls nach Fortbildung.
Vielleicht nicht der wichtigste, aber ein
nicht aus dem Auge zu verlierender
Punkt bei den Änderungsüberlegungen
ist die Nutzung der EDV. Neue Geschäftsstellenautomationen, wie z.B. forumStar, haben zumindest in einigen
Bereichen zu einer Ausweitung der Beschäftigung der Richter und Rechtspfleger mit Dingen geführt, die früher problemlos von den Mitarbeitern der Geschäftsstellen erledigt wurden. Neben allen anderen Bereichen, die es zu durchforsten gilt, wird es sich daher anbieten,
anlässlich des Projekts der Richterassistenz parallel zu prüfen, ob und ggf. welche Änderungen bei der EDV-Nutzung
möglich und sinnvoll wären. Gleiches gilt
z.B. für das Schreiben von Langtexten
(interessante Zahlen dazu finden sich ab
Seite 22 des Berichts der Projektgruppe). Vor dem Einzug der EDV bei den Arbeitsplätzen der Richter und Rechtspfleger war es selbstverständlich, dass alle
Langtexte diktiert wurden. Dass diejenigen, die früher die Langtexte ausformuliert handschriftlich niedergelegt und
dann abdiktiert haben, bei hinreichender
Fingerfertigkeit, nun direkt und ohne
Zeitverlust in den Computer tippen, ist
eine Änderung, bei der infolge des technische Fortschritts eine Schreibkraft ersatzlos eingespart werden kann, ohne
dass deren Arbeit irgendwie verlagert
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
würde. Für eine Organisationsuntersuchung im Projekt Richterassistenz interessant erscheinen deswegen vor allem die Fälle, in denen Richter und
Rechtspfleger mit erhöhtem Zeitaufwand
Texte in den Computer tippen. Das wäre
ineffektiv und in den Ursachen zu hinterfragen. Würde man z.B. diktieren, wenn
man eine schnellere und/oder bessere
Schreibkraft hätte, ein besseres (digitales) Diktiergerät oder vielleicht sogar ein
perfekt arbeitendes Spracherkennungssystem? Derartige Fragen stellen sich
konkret und sie rufen nach raschen Antworten.
Tatsächlich mehr im Visionären liegen
dagegen Überlegungen zu weitreichenden Umgestaltungen, die nur nach Gesetzesänderungen möglich wären. Gesetzesänderungen
erscheinen
sogar
denkbar im Hinblick auf den Kernbereich
richterlicher Aufgaben, der Entscheidungsfindung in der Hauptsache eines
Verfahrens. Es wäre vorstellbar, bestimmte solcher Aufgaben einem anderen Personenkreis zu übertragen (z.B.
dem Rechtspfleger die Entscheidung
über Einsprüche in StraßenverkehrsOWis). Soweit muss man aber zunächst
gar nicht gehen, auch Änderungen, die
im Randbereich der gesetzlich festgelegten Aufgaben der Richter und Rechtspfleger liegen, sind für eine Untersuchung interessant, z.B. wenn es um Organisatorisches, um Nebenentscheidungen, vielleicht auch um bestimmte Anhörungen geht. Gefragt sind insoweit Anregungen, die es Richtern und Rechtspflegern ermöglichen, sich stärker auf ihre
Kernaufgaben zu konzentrieren.
Ob sich dafür politische Mehrheiten finden lassen, ist sicher fraglich. Fragen
kann sich auch der DRB und jeder einzelne Richter, ob er derartige Änderungen für gut und zweckmäßig hält. Darüber vertieft nachzudenken und zu diskutieren, schadet aber sicher nicht.
Dr. Oliver Mosthaf
DirAG Bad Cannstatt
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RICHTERVERBAND
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Dienst- und Besoldungsrecht
Aktuelle Neuregelungen
Der Entwurf des Landesgesetzes zur
Neuregelung des Beamten- und
Versorgungsrechts und der die
Sparbeschlüsse
der
Haushaltsstrukturkommission umsetzende Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan
2011/2012 sehen unter anderem
Änderungen
in
der
Besoldungsstruktur, der Versorgung
und der Beihilfe vor.
zeiten haben. Der Entwurf sieht neben
zwingenden Anerkennungstatbeständen wie z.B. hauptberufliche
Zeiten bei öffentlich-rechtlichen
Dienstherren, Wehr- bzw. Zivildienst und Kindererziehung auch
die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung vor. Hauptberufliche Zeiten bei privaten Arbeitgebern, die als förderlich für die
Verwendung im Beamten- oder
Richterverhältnis
angesehen
Die
Besoldung
soll
von Frank Engellandt werden, können ganz oder teil(Dienst-)Altersstufen auf Erfahrungsstuweise als besoldungswirksame Erfahfen umstellt werden. Der Entwurf knüpft
rungszeit angerechnet werden.
insoweit an die gesetzlichen Neuregelungen im Bund, der Freien und Hansestadt
In der Versorgung ergeben sich folgenHamburg und weiterer Bundesländer an.
de Änderungen: Hochschulzeiten werden
Die bisherige Tabellenstruktur der Besolbisher im Umfang von 3 Jahren (= 1095
dungsordnungen A und R soll jedoch geTage) als ruhegehaltfähige Dienstzeit anwahrt werden. Für Richter und Staatsanerkannt. Hier ist eine Absenkung auf
wälte bleibt es deshalb bei einem Aufnunmehr 2 Jahre und 4 Monate (= 855
stieg in der Tabelle im 2-Jahres-RhythTage) geplant, was einer wirkungsgleimus. In der Besoldungsgruppe R 1 erchen Übertragung der Rentenreform
folgt der Aufstieg in 12 Stufen, in der
2004 entspricht. Eine ÜbergangsregeBesoldungsgruppe R 2 in 10 Stufen bis
lung sieht das stufenweise Abschmelzen
zur Endstufe (bisher 49 Jahre). Im Geauf 855 Tage in insgesamt 7 Teilschritten
gensatz zur A-Besoldung sind in der Rbis zum 1. Januar 2015 vor. Die AnBesoldung auch zukünftig keine Leitragsaltersgrenze für Schwerbehinderte
stungselemente z.B. in Gestalt von Aufsoll von bislang 60 Jahren auf 62 Jahre
stiegshemmungen oder einem beschleuangehoben werden. Auch hier gilt eine
nigten Stufenaufstieg vorgesehen. Durch
stufenweise Übergangsregelung. Für alle
Überleitungsregelungen wird eine Benach 1968 geborenen Besoldungsempnachteiligung der bereits beschäftigten
fänger liegt die Antragsgrenze bei 62
Beamtinnen und Beamten, Richterinnen
Jahren. Zur Unterstützung des angeund Richter im Lebenseinkommen verstrebten Personalabbaus von landesweit
mieden. Für neu eingestellte Kolleginnen
10% soll ein Antragsruhestand ab 60
und Kollegen können sich im Einzelfall
Jahren mit einem Versorgungsabschlag
Nachteile ergeben, weil die Ersteinstelvon 14,4% eingeführt werden. Diese Relung grundsätzlich in der Erfahrungsstufe
gelung soll jedoch nur für durch Be1, welche der bisherigen Lebensaltersschluss der Landesregierung konkret destufe 27 Jahre entspricht, erfolgt. Befinierte Verwaltungsbereiche gelten. Es
werber mit einem höheren Lebensalter
handelt sich dabei um Stellen, die nicht
werden im Vergleich zur bisherigen Rewiederbesetzt werden. Entsprechendes
gelung schlechter gestellt, wenn und sogilt für den Bereich der Altersteilzeit.
weit sie keine anrechenbaren VordienstSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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Die Beihilfeberechtigung bleibt zukünftig auch bei einer Beurlaubung zu
Pflegezwecken erhalten. Die Besoldungsempfänger werden hierdurch gesetzlich
krankenversicherten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern gleichgestellt. Die
Selbstbehalte zur Beihilfe werden um
20% angehoben (R 1 auf 240 €; R 2 auf
360 €) Die bisherige Absenkung der
Selbstbehalte bei Versorgungsempfängern auf 70% wird ersatzlos gestrichen.
Die Zuwendung für das 25-, 40 und 50jährige Dienstjubiläum in Höhe von
bislang 307 €, 410 € und 512 € wird ersatzlos gestrichen.
schnitten in Besoldung, Versorgung und
Beihilfe kein Raum für weitere Kürzungen mehr besteht. Nicht zuletzt angesichts der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung müssen der öffentliche Dienst und die Landesjustiz zur
Wahrung ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit auch zukünftig für hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber hinreichend attraktiv bleiben. Wir
haben deshalb unter anderem angeregt,
das Personal in den Eingangsämtern des
höheren Dienstes in Erfahrungsstufe 2
einzustellen bzw. die 1. für die Besoldungsgruppen A 13 und R 1 maßgebliche
Erfahrungsstufe ersatzlos zu streichen.
Unser Verband hat in seinen Stellungnahmen zu den Gesetzgebungsvorhaben
darauf hingewiesen, dass nach den in
den letzten Jahren vorgenommenen Ein-
Frank Engellandt
Parlamentarischer Abend im Landeshaus
„Das überschuldete Schleswig-Holstein –
Rettungsmöglichkeiten aus der Krise“
Zu diesem Thema haben unser Verband
und die im dbb-Landesbund organisierten Gewerkschaften am 8. Juli 2010 einen großen Parlamentarischen Abend
ausgerichtet. Die Veranstaltung griff das
aktuell alles beherrschende Problem der
Finanz- und Haushaltskrise auf. Das
Ziel war es, von den Vorsitzenden der im
Landtag vertretenen Fraktionen ihre Vorstellungen zur Krisenbewältigung und zu
den Zukunftsperspektiven des öffentlichen Dienstes zu erfahren sowie mit ihnen über mögliche Lösungsansätze zu
diskutieren. Trotz des heißen Sommerwetters waren die Reihen des SchleswigHolstein Saales des Landtages mit unseren Mitgliedern und den Mitgliedern der
dbb-Gewerkschaften sowie zahlreichen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Ehrengästen gut gefüllt. Nach der Eröffnung durch die dbb-Landesvorsitzende
Anke Schwitzer sprach der Staatssekretär im Finanzministerium, Herr Dr. Olaf
Bastian, das Grußwort der Landesregierung. Anschließend hielt Herr Prof. Dr.
Christian Seidl, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft an der CAU Kiel, das Impulsreferat. Prof. Seidl legte die Entwicklung
der Landesfinanzen getrennt nach Einnahmen und Ausgaben auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr
anschaulich dar. Die über Jahrzehnte
hinweg aufgebaute Verschuldung erreiche mit aktuell ca. 25 Mrd. Euro einen
neuen Höhepunkt. Das strukturelle, konjunkturunabhängige Defizit übersteige
die Marke von jährlich 1 Mrd. Euro, so
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dass Handlungsbedarf bestehe. Ein Hinauswachsen aus der Verschuldung sei
ökonomisch wenig wahrscheinlich. Die
Spielräume für eine Erhöhung des
Steueraufkommens seien auf Landesebene auch mit Rücksicht auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gering, so dass insbesondere an der Ausgabenseite zu arbeiten sei. In der anschließenden Podiumsdiskussion legten die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren
Vertreter unter der Moderation von NDRModerator Geritt Derkowski ihre Standpunkte und Lösungsansätze dar. Durch
einen geschickten Wechsel der Moderation zwischen den Statements der Politik
sowie dem Sachverständigen Prof. Seidl
und dem Publikum ergab sich eine sehr
lebhafte Diskussion. Von Seiten der Bediensteten wurde deutlich gemacht, dass
eine weitere Kürzung der Bezüge und/
oder Arbeitsverdichtung nicht hinnehmbar sei. Ein Stellenabbau sei nur
parallel zu einem Aufgabenabbau möglich. Nach dem Schlusswort unseres Vorsitzenden Dr. Wilfried Kellermann ergaben sich während des Empfanges in der
Lobby viele interessante Gespräche.
Auch wenn in der Diskussion kein Konsens über die im Raume stehenden Fragen gefunden werden konnte, bleibt für
uns ein positives Fazit: Wir haben zu einem schwierigen und für den öffentlichen Dienst außerordentlich wichtigen
Thema Flagge gezeigt und uns gegenüber der Politik Gehör verschafft.
Frank Engellandt
Wissenschaftliche Mitarbeit beim 5. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs in Leipzig
Aus der Rechtsprechung des neuen Schleswig-Holstein-Senats
Seit dem 1. Januar 2010 ist der
5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
(erneut) für Revisionen gegen die erstinstanzlichen Strafurteile der Landgerichte
Kiel, Flensburg, Itzehoe und Lübeck zuständig; die wenigen Ausnahmen betreffen etwa Urteile der Wirtschaftsstrafkammern aus dem Gebiet des Zoll- und
Steuerstrafrechts, die bereits seit Juni
2008 dem 1. Strafsenat zugewiesen
sind. Vor diesem Zuständigkeitsübergang vom 3. auf den 5. Strafsenat mag
der kurze Erfahrungsbericht aus meiner
wissenschaftlichen
Mitarbeitertätigkeit
von April 2006 bis März 2009 bei dem
einen oder anderen Strafrichter auf ein
gesteigertes Interesse stoßen.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Ein Strafsenat steht nicht allein. Erhebliches Gewicht kommt der jeweiligen Revisionsabteilung der Generalbundesanwaltschaft zu, die in jedem Revisionsverfahren Stellung nimmt. Hat der Strafkammervorsitzende (was durchgängig in
der weit überwiegenden Mehrzahl der
Revisionen der Fall sein dürfte) den keine weiteren Gründe enthaltenen ou-Verwerfungsbeschluss (= offensichtlich unbegründet, § 349 Abs. 2 StPO) auf seinem Aktenbock, sollte er darüber nicht
zu früh frohlocken. Aufschluss über die
Güte des Kammerurteils gibt - jedenfalls
bei näher ausgeführter Sachrüge - erst
der entsprechende Verwerfungsantrag
des jeweiligen Sachbearbeiters (Bundesanwalts, Ober- oder Staatsanwalts
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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beim BGH oder eines wissenschaftlichen
Mitarbeiters nach Erhalt des Zeichnungsrechts) der Generalbundesanwaltschaft
in den Sachakten. Entsprechendes gilt
für die Qualität der Tatsachenhauptverhandlung, die nur selektiert durch eine
selten die Hürde des § 344 Abs. 2 Satz 2
StPO nehmende Verfahrensrüge im Revisionsverfahren überprüft wird. Durchgreifende, d. h. zur Teil- oder gar vollständigen Urteilsaufhebung führende
Rechtsfehler werden nur selten durch die
Revisionen aufgedeckt; kleinere Unebenheiten birgt hingegen nahezu jedes Urteil. Allerdings sollte insbesondere bei
der nachträglichen Gesamtstrafbildung
(§ 55 StGB) äußerst penibel gearbeitet
werden. Nicht nur das Datum der letzten
Tatsachenverhandlung ist mitzuteilen,
sondern auch die Tatzeiten und der Vollstreckungsstand. Selten sieht sich zumindest der 5. Strafsenat dazu veranlasst, im Rahmen eines ou-Verwerfungsbeschlusses ergänzende Ausführungen
zu machen. Dies soll nicht heißen, dass
hinter einem ou-Beschluss nicht eine intensive Beratung nach aufwendigster
Vorbereitung stünde. Keineswegs sitzt
ein Strafsenat in einem „Elfenbeinturm“;
die erforderliche Entscheidungsdichte erlaubt „Glasperlenspiele“ nicht. Der Blick
in die Fachzeitschriften täuscht: Einen
ou-Beschluss zu veröffentlichen macht
wenig Sinn. Das Licht der Öffentlichkeit
erblicken daher nur die stets (§ 358 Abs.
1 StPO) zu begründenden Aufhebungen
zugunsten des Angeklagten (§ 349 Abs.
4 StPO) und die Senatsurteile. In eine
Hauptverhandlung muss der Senat bei
zulässigen Revisionen, wenn
-
er - gleich ob zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten - nicht einstimmig geworden ist (§ 349 Abs. 2,
Abs. 4 StPO),
- er ein Urteil zumindest teilweise halten will, aber an einer Beschlussverwerfung gehindert ist, weil der Generalbundesanwalt nicht entsprechend
nach § 349 Abs. 2 StPO angetragen
hat,
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Beschwerdeführerin die Staatsanwaltschaft ist; aus Respekt wird auch bei offensichtlich unbegründeten staatsanwaltschaftlichen Revisionen kein Verwerfungsantrag gestellt.
Erfolgreiche Verfahrensrügen sind selten; so war etwa im Zeitraum 2005/
2006 die höchstrichterliche Korrektur der
gängigen „§ 26a Abs. 1 Nr. 2 StPOSelbstanlehnungspraxis“ zu verzeichnen
(insbesondere BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 13, 14, 15, 16). Ebenso wenig
dürfen sich die Kammermitglieder in gegen andere Tatbeteiligte abgetrennten
Verfahren vernehmen lassen. Dadurch
wären sie im vor ihrer Kammer geführten Verfahren nach § 22 Nr. 5, § 338
Nr. 2 StPO ausgeschlossen (BGHR StPO
§ 338 Nr. 2 Ausschluss 4)! Es bleibt, was
insbesondere für Sexualstrafverfahren
relevant ist, dabei, dass ein nach § 247
StPO vorübergehend entfernter Angeklagter bei Entlassung des Zeugen wieder anwesend sein muss (BGH [GS], Beschluss vom 21. April 2010 GSSt 1/09).
Mit seiner abweichenden Ansicht (NJW
2010, 1012) konnte sich der 5. Strafsenat nicht durchsetzen. Im Übrigen ist zuweilen eine durchaus restriktive Handhabung der absoluten (etwa BGHR StPO
§ 338 Nr. 6 Ausschluss 5 bei der Rüge
der Verletzung der Öffentlichkeit) und
relativen Revisionsgründe (etwa BGHR
StPO § 61 nF Belehrung, fehlende 1
beim Eidesverweigerungsrecht) zu beobachten.
Vor allem bedingt durch das Fehlen einer
zweiten Tatsacheninstanz hat sich die revisionsgerichtliche Kontrolldichte der Beweiswürdigung (dazu Brause NStZ 2007,
505) und der Strafzumessung bereits vor
längerer Zeit deutlich erhöht. Über den
Hebel offensichtliche Lücken, Widersprüche, Unklarheiten oder Verstoß gegen
Denkgesetze/allgemeine Erfahrungssätze
„steigt“ auch der 5. Strafsenat in die Beweiswürdigung und Strafzumessung ein.
Die Kammer sollte ihre Feststellungen
Seite
34
auf der einen und Beweiswürdigung sowie Strafzumessung auf der anderen
Seite sorgfältig miteinander abgleichen.
Gewichtige Umstände sollten „spiegelbildlich“ abgearbeitet werden; die Kammer sollte nicht darauf vertrauen, dass
der Senat insbesondere bei schwieriger
Beweiswürdigung oder markanten Strafen ausschließt, die Kammer habe einen
zuvor festgestellten gewichtigen Umstand aus dem Blick verloren. Namentlich in Schwurgerichtssachen sollte regelmäßig zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein psychiatrischer Gutacher hinzugezogen werden
(Basdorf HRRS 2008, 275).
„Dauerbrenner“ ist Art. 6 MRK. Von Amts
wegen nimmt der Senat Anklageerhebung
und
Eröffnungsbeschluss
zur
Kenntnis. Hat das Zwischenverfahren
länger als sechs Monate gedauert, sollte
im Urteil der Grund hierfür dargelegt
werden. Sollte im Ermittlungsverfahren
die Sache über einen Zeitraum von über
sechs Monaten nicht gefördert worden
sein, liegt es in der Hand des Beschwerdeführers, im Falle einer versagten Kompensation diesen Mangel einer rechtsstaatlichen Verfahrensverzögerung durch
eine freilich notwendigerweise zulässig
erhobene Verfahrensrüge an das Urteil
heranzutragen. Stets sollten Vorsitzender und Berichterstatter sowie der
Staatsanwaltsdezernent Verfahrensrügen
aufmerksam lesen. Hat die Verteidigung
eine
wesentliche
Verfahrenstatsache
nicht mitgeteilt, kann der Rüge bereits
durch eine förmliche diesen Mangel aufzeigende Gegenerklärung (§ 347 Abs. 1
Satz 2 StPO) der Boden entzogen werden. In gleichfalls gründlicher Weise ist
das Protokoll im Falle seiner Fehlerhaftigkeit zu berichtigen; wegen dieser
Möglichkeit mit der Folge der „Rügeverkümmerung“ dürfte die Bereitschaft des
5. Strafsenats sinken, mittels des Hebels
etwaiger offensichtlicher Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten des Protokolls
der Verfahrensrüge den Erfolg zu versagen (BGHSt 55, 31).
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Aus dem Beweisantragsrecht sei auf Folgendes hingewiesen: Bei Auslandszeugen darf die Kammer durchaus „mutig“
den Beweiswert mit ausführlicherer Begründung antizipieren (§ 244 Abs. 5
Satz 2 StPO). „Verschachtelten“ Beweisanträgen, die in ihrer an sich überflüssigen Begründung versteckt weitere
Tatsachenbehauptungen enthalten, steht
der Senat ablehnend gegenüber (vgl.
etwa BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 42). Auf der anderen Seite steigen
die Anforderungen an die Darlegung der
Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 45; „formalisierter Dialog“):
Warum kann der Zeuge zu der behaupteten Beweistatsache überhaupt etwas
sagen, was die bisherige Beweisaufnahme so nicht ergeben hat? Mit Blick auf
die eher zurückhaltende Haltung des
3. Strafsenats ist diese Frage jedoch in
gleicher Weise in Entwicklung begriffen
wie die maßgeblich vom 1. Strafsenat
geförderte Ablehnung von Beweisanträgen wegen Prozessverschleppung nach
Fristsetzung. Allenfalls erst nach zehn
Verhandlungstagen sollten die Kammern
aus dem Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig
mit Fristsetzung und anschließender Ablehnung wegen Prozessverschleppung
arbeiten. Neben diesem formalen Erfordernis müssen ggf. weitere gewichtige
für eine Prozessverschleppung sprechende Indizien spätestens im Ablehnungsbeschluss dargelegt werden (BGHR StPO §
246 Abs. 1 Fristsetzung 4).
Dr. Claas Leplow
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35
Abordnung an das Ministerium für Justiz,
Gleichstellung und Integration
Ein Erfahrungsbericht
Zum Jahreswechsel 2006/2007 erhielt
Das Organisationsreferat, dem ich anich einen Anruf aus Kiel, ob ich mir eine
gehörte, bestand in den 3 Jahren meiner
Abordnung an das Ministerium (damals
Zugehörigkeit aus einer Referatsleiterin
noch Ministerium für Justiz, Arbeit und
und weiteren 4-5 Referentinnen und ReEuropa) und eine Tätigkeit im
ferenten, wobei einige zur HälfReferat „Organisation und Serte auch in anderen Referaten
vice für die Gerichte und Staatsarbeiteten.
anwaltschaften des Landes“ vorstellen könne. Konkret ging es
Zu meinen Aufgaben gehörte
um eine Tätigkeit als Referent
unter anderem die Bearbeitung
für IT- und Organisationsfragen.
folgender Bereiche:
Da ich in Flensburg wohne und
eine tägliche Fahrtstrecke von
- Erstellung eines eJustiz-Konrund 180 Kilometern anstand,
zeptes und dessen Umsetzung
- Abschluss der Jusitzverträge
wollte die Entscheidung für eine
mit Juris, Beck und anderen
Bewerbung gründlich überlegt
Ralf Bauer
Anbietern
sein. Weil mich die Aufgabe sehr
- Internetangelegenheiten der Gerichte
interessierte und nachdem ich vom Faund Staatsanwaltschaften
milienrat grünes Licht bekommen hatte,
- Auswahl eines neuen Fachverfahrens
bewarb ich mich auf die ausgeschriebene
für die ordentliche Gerichtsbarkeit
Stelle.
unter justizfachlichen Aspekten
- Strategische Planung von IT-InfrastrukNur wenige Wochen später folgte das
turen
Vorstellungsgespräch unter der Lei- eGovernment, soweit Auswirkungen
tung des Abteilungsleiters. Die Atmoauf die Justiz bestehen
sphäre des Gesprächs habe ich als sehr
- Koordination des Einsatzes der Organiangenehm in Erinnerung. Es ging zusationsberater sowie deren Aus- und
nächst um ein gegenseitiges KennenlerFortbildung
nen und dann um Fragestellungen rund
- Leitung und Koordination der Arbeit der
um den zukünftigen Aufgabenbereich.
Fachgruppen MEGA und die FachgrupKurze Zeit nach dem Gespräch erhielt ich
penarbeit im Rahmen des Mehrländerdie Nachricht, dass ich im März 2007 anentwicklungsverbundes MEGA
fangen könne. Die Abordnung war zu- Einführung der elektronischen Verwalnächst auf ein Jahr befristet, wobei im
tungsakte in den Gerichten und StaatsVorstellungsgespräch die grundsätzliche
anwaltschaften
Bereitschaft zu einer anschließenden
Verlängerung um weitere 1-2 Jahre erHinzu kam die Fertigung von Stellungfragt wurde. Die Verlängerungsoption
nahmen oder Stellungnahmebeiträgen
kam bei mir zum Tragen und so dauerte
zu Gesetzesvorhaben des Bundes oder
meine Abordnung bis März 2010.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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36
des Landes, wenn Gesetze Auswirkungen
auf die IT-Struktur und IT-Standards der
Justiz haben können. Da Gesetze zunehmend auch Regelungen zu elektronischen Übertragungswegen und zum
elektronischen Abruf vorsehen, hat diese
Tätigkeit im Laufe der Abordnung nach
meinem Eindruck deutlich zugenommen.
Wenn auf Minister-, Staatssekretärs- und
Abteilungsleitertreffen Themen aus den
genannten Bereichen auf der Tagesordnung standen, waren schriftliche Vorbereitungen zu treffen. Entsprechendes
galt, wenn sogenannte kleine oder große
Anfragen der Mitglieder des Landtages
zu beantworten waren.
Mit der Referatstätigkeit einher gingen
zahlreiche Dienstreisen im Land und
innerhalb Deutschlands. Gerade im Bereich der elektronischen Justiz arbeiten
die Justizressorts der Länder zusammen
und koordinieren sich regelmäßig untereinander, was im Rahmen von Treffen
mit den Spiegelreferentinnen und -referenten aus den anderen Ländern erfolgt.
Diese Treffen fanden häufig in Frankfurt
am Main statt, und so kann ich auch einige Kapitel zum Thema „Reisen mit der
Deutschen Bahn“ beisteuern (Zugausfälle, Verspätungen, verpasste Anschlusszüge, surreale Durch- und Ansagen, unglaubliche Mitreisende). Pflicht war außerdem die Teilnahme an den zweimal
jährlich stattfindenden Treffen der BundLänder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz
und am EDV-Gerichtstag in Saarbrücken.
Die Arbeit im Ministerium unterscheidet
sich vom Aufbau und den Arbeitsabläufen von der richterlichen Tätigkeit, was
eine gewisse Umgewöhnung erforderlich machte. Vorlagen, Stellungnahmen
und Schreiben, die für den Minister, den
Staatssekretär oder den Abteilungsleiter
gefertigt werden, finden mittels einer
Umlaufmappe und sogenannten Zeichnungs- oder Kenntnisnahmeleisten ihren
Weg. Auf dem Weg zum Empfänger kann
jeder Zeichnende oder KenntnisnehmenSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
de Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen vornehmen, wobei die Stiftfarbe braun auf den Abteilungsleiter als Urheber schließen lässt, die Farben rot und
grün auf den Staatssekretär bzw. den
Minister. Die Kenntnisnahme- und Zeichnungsleiste, die unter den abgeordneten
Richterinnen und Richtern mehr oder
weniger scherzhaft auch als „Angstleiste“ bezeichnet wird, wird nicht mit Namen versehen, sondern mit Kennziffern
(eine Zahl steht für die Abteilungsleiter,
zwei Zahlen für die Referatsleiter, drei
Zahlen für die Referenten).
Ganz anders als die strikte Schriftform
war die tägliche Zusammenarbeit innerhalb des Referates, der Abteilung und
mit dem Leitungsbereich, die ich als offen und unkompliziert in Erinnerung
habe. Innerhalb des Referates und der
Abteilung erfolgte täglich ein umfassender Austausch. Jederzeit konnte man
seine Überlegungen und Formulierungen
einer kritischen Prüfung und Erörterung
durch die Kolleginnen und Kollegen stellen.
In die Zeit meiner Abordnung fiel das
Ende der großen Koalition. Der damalige Justizminister musste abtreten und
der Ministerpräsident war für wenige
Wochen zugleich Justizminister. Es folgten der Wahlkampf, die Koalitionsverhandlungen und die Bildung einer neuen
Koalition mit inhaltlichen und personellen
Änderungen für das Ministerium. Diese
Zeit habe ich als spannend in Erinnerung
und Politik habe ich auf diesem Wege
unmittelbar mitbekommen.
Die Zeit meiner Abordnung behalte ich in
guter Erinnerung und ich kann nur empfehlen, die Möglichkeit der Abordnung an
das Ministerium in Kiel zu nutzen.
Ralf Bauer
Seite
37
IRZ-Stiftung sucht Justizexperten für lang- und mittelfristigen Einsatz bei Rechtsreformprojekten, insbesondere in
Mittel-, Ost- und Südosteuropa und Zentralasien
Die Deutsche Stiftung für internationale
hige korporative Mitglieder – darunter
2
rechtliche Zusammenarbeit e.V. (im Folder Deutsche Richterbund – angehören .
genden: IRZ-Stiftung) leistet seit über
Neben dieser, mit Zuwendungen aus
18 Jahren in den Reformstaaten Mittel-,
dem Haushalt des BundesminiOst- und Südosteuropas Hilfe
steriums der Justiz bzw. mit
bei Rechtsreformen und beim
Projektfördermitteln des AusAufbau rechtsstaatlicher Strukwärtigen Amtes für Südosteuroturen mit dem Ziel der europäipa finanzierten Projektarbeit,
1
schen Integration. Bereits seit
gewinnt für die Tätigkeit der
1992 wird - bedarfsorientiert IRZ-Stiftung zunehmend das
den Staaten Belarus, Bulgarien,
Engagement in – von der EUEstland, Lettland, Litauen, PoKommission oder der Weltbank
len, der Russischen Föderation,
finanzierten – Drittmittelprojekder Slowakischen Republik, Sloten an Bedeutung. Rechtsrewenien, der Tschechischen Reformprojekte der EU, auf die
publik, der Ukraine und Ungarn
sich die IRZ-Stiftung bewirbt,
Claus Vreden
Unterstützung angeboten; seit
werden entweder frei im Rahdem Jahr 2000 sind im Rahmen
men der allgemeinen technides Stabilitätspaktes für Südosteuropa
schen Hilfsprogramme IPA ( Instrument
als weitere Partnerstaaten die Länder
for Pre-Accession) oder ENPI (European
Rumänien, Kroatien, Bosnien-HerzegoNeighbourhoud and Partnership Instruwina, Albanien, Mazedonien sowie Serbiment) oder als sogenannte „Twinningen und Montenegro hinzugetreten; 2008
Projekte“ ausgeschrieben; seltener sind
auch Kosovo. Seit jüngerer Zeit koopeVergaben als „grant“(Projektbezuschusriert die IRZ-Stiftung auch mit Moldau,
sung bei der regelmässig ein Eigenanteil
Georgien, Aserbeidschan, Kasachstan,
von 10- 20% aufzubringen ist) oder die
Usbekistan, sowie der Türkei und hat erDurchführung eigener Projekte der EUste Projekte in den Nahoststaaten JordaKommission. Während im freifinanzierten
nien, Syrien, Libanon und Irak - mit ViDrittmittelbereich Projekterfolge der IRZetnam sind erste Aktivitäten geplant.
Stiftung zuletzt z. B. zu den Themen EUInhaltliche Schwerpunkte der in AbstimRechtsangleichung, Kartell- und Insolmung mit den Verantwortlichen in den
venzrecht zu verzeichnen waren, sollen
Partnerländern entwickelten Projektarnachfolgend die „Twinning-Projekte“ der
beit sind neben der GesetzgebungsberaEU etwas näher vorgestellt werden:
tung zunehmend Aus- und Weiterbildung
Die IRZ-Stiftung hat seit Beginn dieser
von Justizpersonal im weitesten Sinne
Projektausschreibungen - damals mit
3
sowie Unterstützung bei der Implemendem PHARE -Programm - der EU-Komtierung von Rechtsreformen. Entscheimission 1998 an der Durchführung von
dend für den Erfolg der Projekte ist die
mehr als 50 derartiger Projekte in fast
enge Zusammenarbeit mit geeigneten
allen EU-Beitrittskandidatenländern mitund
engagierten
Experten.
Hierbei
gewirkt oder die Projektimplementierung
kommt der als „operative Stiftung“ in
als federführende Institution geleitet.
der Rechtsform eines eingetragenen VerDer Begriff „Twinning“ steht für Verwaleins organisierten IRZ-Stiftung zugute,
tungspartnerschaften zwischen Verwaldass dem Verein zahlreiche leistungsfätungen mit ähnlichen Kompetenzen aus
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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38
EU-Mitgliedsländern einerseits und den
EU-Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas andererseits. Ziel der Projekte ist,
die Übernahme und Umsetzung des
„Acquis Communautaire“ zu unterstützen
und den Aufbau und das Funktionieren
von reformierten Institutionen zu fördern. Nicht zuletzt sollen durch die Entsendung eines Beamten oder Richters
aus dem als Twinning-Partner vom Kandidatenland ausgesuchten EU-Mitgliedstaat fachliche und menschliche Kontakte geschaffen werden, die nach Projektende fortdauern und die Basis für eine
weitere Zusammenarbeit bilden. Als
Langzeitberater (in der amtlichen Bezeichnung der EU-Kommission RTA =
„Resident-Twinning–Adviser “ genannt)
werden im jeweiligen Fachgebiet erfahrene Experten des Mitgliedstaates tätig,
die für die gesamte Projektlaufzeit – in
der Regel ein bis zwei Jahre – in der
Partnerinstitution des Kandidatenlandes
arbeiten. Für die Ausübung dieser Funktion sind neben der fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und guten Englischkenntnissen insbesondere auch Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz und
Organisationstalent von Bedeutung, da
nicht zuletzt hiervon abhängt, ob der/die
RTA von den Kollegen im Kandidatenland
akzeptiert und in die dortige Struktur integriert wird. Darüber hinaus werden in
der Regel zahlreiche Kurzzeitexperten im
Projektverlauf tätig, die den Einsatz des
Langzeitberaters in speziellen Aufgabenbereichen unterstützen bzw. ergänzen.
Die zuvor erwähnten gut 50 Projekte unter Beteiligung der IRZ-Stiftung hatten
bzw. haben allesamt den Bereich Rechtsund Justizreform zum Gegenstand und
befassen sich überwiegend mit der Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten sowie der Unterstützung der
Rechtsharmonisierung oder der Stärkung
der Unabhängigkeit der Justiz. Zudem
wurden und werden aber auch speziellere Themen – wie etwa der Reform des
Insolvenzrechtes, dem Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit oder Reformen
im Strafvollzug, Bekämpfung von KorSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
ruption und Geldwäsche etc als Twiningprojekt ausgeschrieben. In jüngerer Zeit
gewinnen als Projektziele auch die Themen Effizienzerhöhung und Modernisierung der Justiz an Bedeutung. Zunehmend werden Twinning-Projekte im Rahmen des Programmes ENPI – etwa für
Aserbaidschan, Armenien aber auch Marokko , Algerien, Ägypten und Tunesien
ausgeschrieben. Dies dürfte als Indiz dafür zu werten sein, dass sich nach Ansicht der EU-Kommission das Modell der
Reformunterstützung durch Förderung
von Partnerschaften, insbesondere zum
Institutionenaufbau bewährt hat.
Bei Zuschlagerteilung eines TwinningProjektes durch die EU-Kommission an
4
die IRZ-Stiftung erfolgt die Entsendung
des/der Langzeitberaters(in) zur Partnerinstitution im Ausland mittels Zuweisung der Dienststelle unter Fortzahlung
der Bezüge (und Gewährung einer pauschalen, steuerfreien monatlichen Aufwandsentschädigung sowie Umzugskostenvergütung etc.). Der Dienststelle
werden sämtliche entstehende Kosten
erstattet, einschließlich einer pauschalen
Entschädigung für den Wiederbesetzungsaufwand); bei Pensionären wird
eine entsprechende Vereinbarung mit
der IRZ-Stiftung geschlossen.
Eine erfolgreiche Bewerbung und Durchführung derartiger Projekte ist der IRZStiftung nur unter Mitwirkung qualifizierter und engagierter Experten möglich.
Da nach der EU-weiten Ausschreibung
derartiger Projekte ein Angebot – mit
Präsentation eines geeigneten Langzeitberaters – binnen 6-8 Wochen eingereicht werden muss, hat die IRZ-Stiftung
eine Datenbank eingerichtet, in die interessierte Experten aufgenommen werden.
Die IRZ-Stiftung bittet daher Richter und
Staatsanwälte, aber auch Ministerialbeamte – grundsätzlich kommen auch Pensionäre in Betracht – die an einer Mitwirkung an einer derartig reizvollen Aufgabe generell interessiert sind, über gute
englische Kenntnisse verfügen und bereit
sind, für eine längere Zeit (für TwinningProjekte: mindestens ein Jahr; bei freifinanzierten Projekten bis zu 3 Jahren; als
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Kurzzeitexperte in der Regel 1-3 Wochen) ins Ausland zu gehen, sich unter
Angabe ihrer besonderen fachlichen
Qualifikation zu melden. Zusätzliche
Kenntnisse in der Sprache des jeweiligen
Landes und/oder internationale Erfahrung wären besonders zu begrüßen.
Interessenten werden gebeten, sich an
die Projektleiter der IRZ-Stiftung:
Claus Vreden, Tel.: ++49-(0)228-9555104, Fax: ++49-(0)228-9555-100, EMail: [email protected]
Julie Trappe Tel.: ++49-(0)228-9555138, Fax: ++49-(0)228-9555-100, EMail: [email protected]
Die genannten Projektleiter stehen für
nähere Informationen oder Rückfragen
gerne zur Verfügung.
Claus Vreden
- Projektleiter/Stellv Geschäftsführer der
IRZ -
1
vgl. zur Ausgangslage und zur Gründungsphase Kinkel, ROW 1992, 33; Fadé, Deutsche Richterzeitung DriZ 1996, 315;
zur jüngeren Entwicklung Weckerling, ZRP 2002, 446 – siehe auch: www.irz.de.
2
Weitere Mitglieder sind: Die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer, der DeutscheAnwaltVerein, der
Deutsche Notarverein, der Bund Deutscher Rechtspfleger, der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Bundesverband deutscher Banken e.V., der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.; Mitglieder sind ferner Wirtschaftsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien
sowie Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft.
3
Die ursprüngliche Bezeichnung: „Poland Hungary Assistance for the Reconstruction of the Economy“ ist historisch, da
inzwischen dieses Programm als IPA-Programm auf alle Beitrittskandidatenländer anwendbar ist.
4
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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40
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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Notwendigkeit einer Nacherhebung zur Umfrage
über richterliche Ethik?
Zugleich eine Anmerkung zu dem Beitrag von Spangenberg
im nrv-magazin 7/2010
Man kann dem Kollegen Spangenberg
nur gratulieren. Sein Artikel im nrv magazin 7/2010 beweist, dass jedenfalls bei
ihm die Umfrage zu richterlicher Ethik
auf fruchtbaren
Boden gefallen
ist. Wie viel
Mühe und Zeit
steckt in diesem
Artikel!
Das satirische
Ergebnis
der
Auseinandersetzung
mit
dem FrageboLysann Mardorf
gen zur richterlichen Ethik überzeugt. Der Verfasser hat
verstanden, dass auch Richterinnen und
Richter Anlass haben, über ihre Außenwirkung zu reflektieren. In der satirischen Zuspitzung seiner Fragen an sich
selbst wird die innere Auseinandersetzung mit der eigenen dienstlichen Erscheinung deutlich. Genau das beabsichtigt die Umfrage. Der Ergänzungsfragebogen des Kollegen Spangenberg bringt
alles Wesentliche auf den Punkt:
Richterinnen und Richter werden auch in
der Freizeit wahrgenommen. Dessen
sollten sie sich bewusst sein.
In Zeiten zunehmender Arbeitslast und
abnehmender Bezahlung wird Nebenerwerb zum Thema. In welchem Rahmen
Nebenerwerb mit dem eigenen Richterbild zu vereinbaren ist und sein wird,
bleibt – trotz Nebentätigkeitsverordnung
– zu diskutieren.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Bekleidung, Auftreten, Tonfall, Wortwahl,
Benehmen und Gebaren von Richterinnen und Richtern wird sowohl in der Verhandlung als auch am Telefon und von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen. Jeder mag entscheiden, ob
er / sie sich dem durch Gerichtsshows
geprägten Empfängerhorizont annähern
möchte.
Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes
Gut. Sie muss verantwortlich ausgefüllt,
gelebt, bewahrt, gefördert und verinnerlicht werden. Richterliche Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck.
Das ethisch wünschenswerte Richterbild
kann allein von uns Richterinnen und
Richtern geformt und gelebt werden.
Wir möchten daher
jede und jeden ermuntern – frei nach
Spangenberg – den
nämlichen Fragebogen
zum Anlass zu nehmen, über das eigene
richterliche
Erscheinungsbild zu reflektieVolker Brandt ren. Wo das Thema
„compliance“ in Wirtschaftsunternehmen eine immer größere
Bedeutung gewinnt, sollten wir uns nicht
zu schade sein, in richterlicher Unabhängigkeit richterliche Ethik zu definieren
und auszufüllen.
Die Diskussion um die richterliche Ethik
wird bereits breit geführt:
Seite
42
Hierzu hat nicht nur die in der ersten
Jahreshälfte 2010 durch die Präsidentin
des Oberlandesgerichts gemeinsam mit
dem Hauptrichterrat durchgeführte Befragung der schleswig-holsteinischen
Richterinnen und Richter zu ihren Ansichten in Bezug auf die richterliche Berufsethik beigetragen. Wir sind auf die
wissenschaftliche Auswertung der anonymisierten Antworten durch die Universität Jena gespannt.
Doch dies ist nicht der
einzige hotspot in Sachen richterliche Ethik
in
Deutschland.
In
Rheinland-Pfalz hat die
Mainzer Ethikrunde –
ein verbandsübergreifender
Zusammenschluss von RichterinKai Hamdorf
nen und Richtern und
Staatsanwälten aus NRV und Richterbund - im Jahre 2009 eine Erklärung zur
richterlichen Ethik verfasst und an alle
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Diskussion versandt (http://www.drb.de/
cms/index.php?id=459). Darüber hinaus
arbeitet die Zweibrücker Ethikrunde an
Denkanstößen hierzu.
Der Deutsche Richterbund hat sich dieses Themas ebenfalls angenommen und
ein Netzwerk „richterliche Ethik“ mit Vertreterinnen und VEertretern aus allen
Bundesländern und Fachverbänden gebildet. Seit fast 2 Jahren diskutieren diese die richterliche Ethik unter verschiedenen Aspekten. Im Rahmen dessen
wird unter anderem erwogen, einenEin
Fragebogen zur BEefragung der von unserem Handeln Betroffenen wurde zu
entwickelnt, um eine Außensicht, nämlich deren Erwartungen, einzufangen.
Außerdem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob und inwieweit Fragen der
richterlichen Ethik schriftlich niedergelegt werden sollten. Schließlich wurde
eine FallsSammlung von praktischen Fällen, in denen ethische Fragen relevant
werden, erarbeitet.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Doch nicht nur in Deutschland ist das
Thema heißaktuell. Die kürzlich durch
das von der EU geförderte „European
Network of Councils for the Judiciary
(ENCJ)” vorgelegte “Richterliche Berufsethik – Prinzipien und Werte” (http://
www.drb.de/cms/fileadmin/docs/
ethik_report_encj_uebersetzung_2010.pdf) zeigt, dass das Thema
auch eine europäische Dimension hat.
Im Gegensatz zum common law System
hält diese sich mit Vorgaben für das Privatleben weitestgehend zurück und verlangt lediglich, dass der Richter außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit seine
richterliche Macht nicht gegenüber Dritten ausspielt und nicht den Eindruck hervorruft, Dritte unter Druck setzen zu
wollen oder vermitteln zu wollen, die
rechtlichen Möglichkeiten, die ihm sein
Amt verleiht, persönlich zu besitzen.
Weiter heißt es dort: „Wie jedermann hat
der Richter auch das Recht auf ein Privatleben. Seine Pflicht zur Zurückhaltung
schließt ein normales gesellschaftliches
Leben nicht aus: Es genügt, mit gesundem Menschenverstand Vorkehrungen zu
treffen, um alles zu vermeiden, was die
Würde des Amtes oder Fähigkeit zu seiner Ausübung unterminieren würde.“
Das Thema aufsichtsrechtlicher oder disziplinarischer Maßnahmen wird nicht
ausdrücklich angesprochen, das ENCJ
führt aber aus, dass es sich „vorsorglich“
veranlasst sah, die Notwendigkeit der
Aufrechterhaltung richterlicher Unabhängigkeit zu betonen. Richterliche Tätigkeit
müsse frei von jedem Druck und jeglicher Manipulation sein, damit der Richter
die Unparteilichkeit und Effizienz aufrecht erhalten kann, die die Öffentlichkeit von ihm erwartet.
Über Fragen richterlicher Ethik wird seit
Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, international unter breiter Beteiligung diskutiert. Einen Überblick über den Stand der
Diskussion vermitteln z.B. der Artikel
von Andrea Titz, „Über den Umgang mit
richterlicher Ethik im Ausland“, DRiZ
2009, S. 34-36 und von Harold Epineuse, „Für eine vergleichende Richterethik
Seite
43
- Erkenntnisse aus der weltweiten Debatte über die Richterethik“, SHAnz
2009, S. 122-124. In dieser Diskussion
werden die Sorgen hinsichtlich der denkbaren Nutzung schriftlicher Verhaltensregeln für aufsichtsrechtliche oder gar disziplinarische Zwecke keineswegs ausgeblendet. Vielmehr wird offen darüber diskutiert, welchem Zweck die Ethik dienen,
ob es sich überhaupt um Verhaltensstandards oder –regeln handeln soll, wer diese Regeln aufstellen und wer sie später und auf welche Weise - ändern darf.
Ebenso breit, inzwischen aber auch tief,
wird darüber diskutiert, wie weit derartige Standards überhaupt gehen dürfen,
insbesondere ob sie auch außerdienstliches Verhalten betreffen sollen oder
nicht. Die Vorstellungen gehen dabei
zum Teil weit auseinander, namentlich
zwischen den Staaten des common law
und des civil law. So macht z.B. der
„Code of Conduct for United States Judges” recht weit gehende Vorgaben in Bezug auf private Kontakte von Richtern
mit Angehörigen anderer juristischer Berufe und sieht für Verstöße gegen den
Code ausdrücklich disziplinarische Maßnahmen vor.
Die kanadischen „Ethical Principles for
Judges“ stellen, ebenso wie der britische
und der australische „Guide to Judicial
Conduct“ klar, dass sie keinen Kodex und
keine Liste verbotener Verhaltensweisen
darstellen und auch nicht als solche verwendet werden sollen (siehe Jackson,
„Zehn Jahre Ethical Principles for Judges
der Kanadischen Richterschaft: Angemessene Entwicklung oder Anwendung
des Rechts mit unbeabsichtigten Konsequenzen?“, SHAnz 2009, S. 115-121.
Wieder anders gehen die auf UN-Ebene
verfassten „Bangalore Principles of Judicial Conduct“ vor, wo es unter dem
Stichwort „Implementation“ heißt: „By
reason of the nature of judicial office, effective measures shall be adopted by national judiciaries to provide mechanisms
to implement these principles if such
mechanisms are not already in existence
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
in their jurisdictions.” Die Principles erheben also einen gewissen Geltungsanspruch, ohne aber im rechtlichen Sinne
verbindlich zu sein (siehe auch den
„Commentary on the Bangalore Principles of Judicial Conduct“,
S. 131) und ohne eine Aussage zu einer
möglichen Verwendung im Rahmen der
Dienstaufsicht oder von Disziplinarverfahren zu treffen. Der „Commentary“
legt aber dar, dass die ursprünglich beabsichtigte Bezeichnung als „Code“ zugunsten der Bezeichnung „Principles“
aufgegeben wurde, weil Richter aus civil
law Ländern die Besorgnis äußerten, in
ihren Rechtsordnungen würde man mit
dem Begriff „Code“ oder „Kodex“ eher
gesetzliche und disziplinarische Regelungen verbinden, als Standards beruflichen
Verhaltens. Wie dem Kommentar zu entnehmen ist, war der wesentliche Streitpunkt zwischen den Richterinnen und
Richtern aus verschiedenen Rechtsordnungen in aller Welt weniger die Frage,
ob der „Verzehr einer Tofuwurst“ mit einem „ethisch wünschenswerten Richterbild noch vereinbar ist“ (Spangenberg,
S. 37), sondern vielmehr, ob und wenn
ja in welchem Umfang politischen Aktivitäten von Richterinnen und Richtern mit
den ethischen Werten der (inneren) Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität in Einklang zu bringen sind.
Weitgehende Einigkeit herrscht allerdings allenthalben darüber, dass wohl
nur die Richterinnen und Richter selbst
die ethischen Werte, Regeln oder Standards formulieren, gegebenenfalls veröffentlichen und im Laufe der Zeit anpassen können und dürfen.
Umfragen sind ein probates Mittel, um
festzustellen, wie die Richterinnen und
Richter über ethische Fragen denken, die
Teil einer schriftlich fixierten Berufsethik
sein können. Auch in anderen Ländern
wurden mit diesem Ziel anonymisierte
Befragungen durchgeführt, so etwa in
Ungarn (siehe Uttó, „Ethischer Kodex der
ungarischen Richter“, SchlAnz 2009,
127-128).
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44
Ein Ziel solcher Umfragen ist es auch,
die Einstellungen der Richterinnen und
Richter zur Frage der Verbindlichkeit
ethischer Werte und Normen und zur
Notwendigkeit oder auch Schädlichkeit
einer schriftlichen Ethik zu erheben (siehe z.B. die Fragen 5 bis 8 der in Thüringen und Schleswig-Holstein durchgeführten Umfrage).
Wir möchten alle Interessierten dazu
aufrufen, sich über die Umfrage hinaus
an der Diskussion um eine richterliche
Berufsethik zu beteiligen, gerne auch
durch aktive Mitarbeit in der Schleswiger
Ethikrunde. Wer hieran Interesse hat,
wendet sich bitte an Lysann Mardorf.
Lysann Mardorf
Volker Brandt
Kai Hamdorf
Assessorentagung in Mannheim
Ein Bericht
Vor der Bundesvertreterversammlung
des DRB in Mannheim fanden sich auch
diemal wieder die Assessorenvertreter
der Landesverbände zu ihrer
Assessorentagung zusammen, um sich über
die Situation der Proberichter in den
einzelnen Ländern auszutauschen. Zwar
waren leider nur 12 Assessorenvertreter
anwesend, doch tat dies der Lebendigkeit und Intensität der Diskussion keinen
Abbruch. Von Seiten des Präsidiums
nahmen RinArbG Carla Evers-Vosgerau
(Flensburg) und RLG Stefan Caspari
(Magdeburg) an der Tagung teil, um die
Anregungen und Positionen der Assessorenvertreter in die Arbeit des Bundesverbandes einzubringen.
Ein erster Schwerpunkt der Tagung lag
auf Frage nach dem Nutzen und der Nutzung des neuen DRB-Internet-Forums
durch die Proberichter. Als Gast war
Richter Ulf Buermeyer (Berlin), einer der
Administratoren des Forums, anwesend,
der nochmals dessen Möglichkeiten und
Funktionen vorstellte. So sei es als elektronische Anlaufstelle für die DRB-Mitglieder gedacht, die neben dem Informationsaustausch über die VerbandstäSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
tigkeit auch dem fachlichen Austausch
zwischen den Mitgliedern dienen solle,
gerade auch unter den Assessoren. Ein
Ziel der Einrichtung sei gewesen, die
Möglichkeit zu schaffen, unproblematisch
und schnell Fragen aus dem alltäglichen
Geschäftsanfall zur Diskussion zu stellen
und so insbesondere Kollegen an kleineren Gerichten (bei denen der direkte
Kontakt mit anderen Assessoren nicht
ohne weiteres möglich ist) den fachlichen Austausch zu ermöglichen.
Da die Erfahrungen aus den Ländern
jedoch zeigen, dass sich insbesondere
Assessoren bisher scheuen, das Forum
zu diesem Zweck zu nutzen, stieß der
Vorschlag, einen geschlossenen Assessorenbereich einzurichten, auf breite Zustimmung. Denn die Berichte der Vertreter zeigten durchweg, dass als einer der
wichtigsten Gründe, das Forum nicht zu
nutzen, immer wieder die Scheu genannt
wird, vermeintlich „dumme“ Fragen würden in dieser Form für die Ewigkeit gespeichert und seien so u. U. auch der
Personalverwaltung zugänglich. Bezüglich dieser Bedenken – die nicht ausschließlich von Proberichtern geäußert
Seite
45
dass oftmals keine Einarbeitungsphase zur Verfügung stehe. Dabei kam im
Laufe der Diskussion zu Tage, dass es
durchaus Möglichkeiten gibt, den Proberichtern bei Aufnahme ihres Dienstes
Möglichkeiten und Freiräume zu verschaffen, um sich umfassend der Einarbeitung in ihr Dezernat zu widmen. Die
Bandbreite der möglichen und bereits
praktizierten Maßnahmen war dabei erheblich: So gibt es in den Bundesländern
verschiedene Modelle einer reduzierten
Dezernatsbelastung in den Anfangsmonaten, die bis zu einer Entlastung von 30
% reichen, aber auch Mentoren-Modelle,
bei denen dem Berufsanfänger
ein
Planrichter als fester
Mentor
zur
Seite gestellt wird.
Dabei wurde es insgesamt als wünschenswert
betrachtet, dass sich
der
DRB
dieses
Themas weiter annehmen und deutlich
positionieren
möge.
Für Schleswig-Holstein dabei:
Daniel Gruber und Carla Evers-Vosgerau
würden – wies Buermeyer darauf hin,
dass einzelne Beiträge jederzeit unproblematisch (notfalls über die Administratoren) gelöscht werden können. Aus
grundsätzlichen
Erwägungen
heraus
habe sich der DRB aber bei Einrichtung
des Forums gegen eine grundsätzliche
Anonymisierung der Beiträge entschieden.
Im Ergebnis sprachen sich die Assessorenvertreter einstimmig für die Schaffung eines nur den Assessoren zugänglichen Unterforums zur Diskussion fachlicher Fragen aus.
Zum Einsatz von
Proberichtern als
Ermittlungsrichter ergab sich in
den einzelnen Landesverbänden ein
uneinheitliches
Bild. Besonders intensiv
diskutiert
und ambivalent bewertet wurde dabei
die in einzelnen
Bezirken
auffällig
hohe Zahl von Assessoren im NachtEildienst. Da gerade diese Tätigkeit häufig eine gewisse
Erfahrung mit Strafsachen voraussetzt,
wurde angeregt zu überprüfen, ob dieser
Einsatz nicht an besondere Voraussetzungen (z. B. eine mindestens einjährige
Vorbefassung mit Strafsachen) geknüpft
werden sollte.
Bei der Ermittlungsrichtertätigkeit bestand beim Richtervorbehalt Konsens,
dass dieser nur dort sinnvoll ist, wo es
eine echte Entscheidungsmöglichkeit
gibt. Nach Auffassung der Assessorenvertreter sollte der Richtervorbehalt
durch Abschaffung seiner inflationären
Anwendung bei der Anordnung von
Blutentnahmen gestärkt werden.
Ferner wurde – wie bereits auf der letzten Assessorentagung – die Belastung
der Berufsanfänger in den ersten Monaten ihres Einsatzes thematisiert. Als
Problem wurde dabei einmütig benannt,
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Diskutiert wurde darüber hinaus auch
der in einigen Untergliederungen problematische Organisationsgrad der Assessoren im Deutschen Richterbund.
Dazu wurden bereits als erfolgreich erprobte Instrumente zur Neumitgliedergewinnung
zusammengetragen.
Als
wichtigster Faktor wurde dabei einheitlich die persönliche Ansprache junger
Kollegen durch Mitglieder des DRB betrachtet. Darüber hinaus wurden die finanziellen Vorteile einer Mitgliedschaft
(Vorteile bei Versicherungen usw.) herausgestellt, die zukünftig noch besser
kommuniziert werden müssen. In einigen Verbänden wurden zudem durch
eine Beitragsfreiheit im ersten Jahr der
Mitgliedschaft bzw. durch einen ermäßigten Assessorentarif viele Neuzugänge
gewonnen.
Seite
46
Nichtsdestoweniger bestand dahingehend Einigkeit, dass die finanziellen
Vorteile im Regelfall nicht das entscheidende Kriterium für den Beitrittsentschluss sein werden. Als ausschlaggebend wurde die nach außen hin sichtbare
Aktivität des jeweiligen Verbandes – insbesondere durch Veranstaltungen – betrachtet.
Nützlich
erschienen den
Teilnehmern darüber hinaus auch die in
einigen Verbänden üblichen Begrüßungsmappen, die an alle Berufsanfänger verteilt werden und nützliche Tipps
für den Berufsalltag geben. Gerade diese
von vielen anfangs nahezu täglich benutzten Mappen oder Handbücher stellen
ein wichtiges und wirkungsvolles Werbeinstrument dar, das nach Möglichkeit
verbandsübergreifend eingesetzt werden
sollte.
Die Assessorentagung bot nicht nur Gelegenheit, den Blick über das eigene
Bundesland hinaus auf die Situation der
Proberichter in anderen Bundesländern
zu richten, sondern es konnten in der
gemeinsamen Diskussion auch wichtige
Positionen formuliert werden, die ein
Vertreter der Assessorentagung anschließend in der BVV vortrug und vertrat. Insgesamt war es somit für alle
Teilnehmer eine interessante und gewinnbringende Veranstaltung.
Richterin Kathrin Rühl, LG Bielefeld
Richter Frederik Glasner, LG Bonn
Der neue Vorstand im Flensburger Richterverein
Wahlen am 26.4.2010
v.l.n.r.: DirAG Dr. Claus Hess (Schriftführer), Ri´in Dr. Franziska Kehrer (Beisitzerin), StA Axel Schuhmann (2. Vorsitzender), Ri´inAG Helga Placzek (Vorsitzende), DirAG Dr. Ralf Bauer (Kassenwart) ) - es fehlt RiAG Roland Stolle (Beisitzer)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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Auf dem Boden der Tatsachen zurück
Jahreshauptversammlung des Richtervereins Itzehoe
Selbstverwaltung von Justiz ließ sich
Emil Schmalfuß jedenfalls nicht entlocken.
So wurde denn um die wichtigen Dinge
des Justizalltags diskutiert.
Der Minister gab – ähnlich wie
früher auch seine Vorgänger –
eine Garantieerklärung ab,
Schnell ergab sich eine andass in den nächsten zwei
geregte Diskussion über
Jahren
bei
Richterund
die Probleme der Justiz vor
Staatsanwaltsstellen
keine
dem Hintergrund hausKürzungen anstehen. Auch im
haltspolitscher Sparzwänge
Rechtspflegerbereich
werde
statt.
Diese
Diskussion
nicht gespart. Auf Einsparunzeigte, wie sich das Handgen im mittleren Dienst, inslungsfeld von Justizpolitik
besondere in der ordentlichen
trotz in der Sache kaum
Gerichtsbarkeit, müsse man
veränderter Rahmenbedinsich aber einstellen.
gungen binnen eines JahChristian
Dornis
res radikal ändern kann.
Hierbei kritisierte der Minister
auch eine Bundesgesetzgebung, die häuBei der JHV 2009 gab es noch eine befig die Länder – also die Landesjustiz –
geisterte und begeisternde Diskussion
ausbaden müssten.
mit Ex-Minister Döring, der OLG-Präsidentin Fölster, dem HauptrichterratsvorDer Minister äußerte zudem Vorbehalte
sitzenden Kellermann und dem OVG-Prägegen die Vorschläge der Haushaltssidenten Schmalz über die Frage einer
strukturkommission für eine Schließung
Selbstverwaltung der Justiz. Das damalider JVAen Flensburg und Itzehoe. Hierzu
ge Podium sah ein Gelegenheitsfenster,
gab es auch viele kritische Worte von
in dem ein großes Projekt realisiert werden zahlreich anwesenden Strafrichtern
den könnte. Leider schloss sich dieses
und Staatsanwälten.
Fenster infolge Koalitionsbruchs und
Neuwahlen ganz schnell wieder. Und so
Desweiteren berichtete der Minister, trotz
blieb dem Minister bei der diesjährigen
aller Sparzwänge in seinem Ressort eine
Versammlung auf die Frage, was aus
Referentenstelle für gerichtliche Mediatidem Projekt Justiz 2010 werde, nur die
on geschaffen zu haben.
Antwort, dass die Selbstverwaltung Zeit
brauche. Er nehme sich mehr Zeit bei
Das traditionelle Spargelessen rundete
der Verfolgung bestimmter Ziele.
einen manchmal kontroversen, aber insgesamt sehr gelungenen Abend ab.
Man ist also wieder in Haushaltszwängen
gefangen und große (natürlich risikobehaftete) Stukturveränderungen will ofChristian Dornis
fenbar keiner mehr – auch nicht unser
Minister. Ein Bekenntnis zum Ziel der
Am 28.04. fand die Jahreshauptversammlung des Itzehoer Richtervereins
mit einem prominenten Ex-Kollegen
statt: Zu Gast in der Breitenburger Fähre
war der neue Minister Emil
Schmalfuß.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
48
Mitgliederversammlung in Lübeck
Am 11.03.2010 fand die satzungsmäßige Mitgliederversammlung
des Lübecker Richtervereins statt.
Am 11.03.2010 waren die Mitglieder des
Lübecker Richtervereins, deren Zahl wie
im Vorjahr 143 beträgt, zur diesjährigen
Mitgliederversammlung eingeladen. Wie
in den Jahren zuvor stellte uns dankenswerterweise der Verlag Schmidt/Römhild
in Lübeck seinen Vortragsraum zur Verfügung. Wichtigster Tagesordnungspunkt war
die Neuwahl des Vorstands.
Nachdem dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt worden war, wurde der
Vorschlag zur Erhöhung der Mitgliederbeiträge überraschend einmütig bei nur
einer Gegenstimme angenommen.
Zum Schluss des offiziellen
Teils ging es an die Neuwahl
des Vorstands. Der Vorsitzende Christian Singelmann wurde einstimmig in seinem Amt
bestätigt. Dasselbe Ergebnis
Zu Beginn hielt unser bisherierzielten die zweiten Vorsitger (und neuer) Vorsitzender
zenden Ute Zader und Bettina
Christian Singelmann einen
von Holdt. Neu in den
Jahresrückblick. Neben dem
Vorstand aufgenommen wurvon
der
Präsidentin
des
de Dr. Stephen Schlöpke in
Schleswig-Holsteinischen
der Funktion des PressespreOberlandesgericht Fölster im
chers.
Das
bisherige
Mai 2009 gehaltenen Vortrag
Vorstandsmitglied
Thorsten
über das inzwischen auf Eis
Fürter war mit Rücksicht auf
gelegte Projekt 2010 und verDer alte und neue
die Annahme seines Landschiedenen interessanten BeVorsitzende:
tagsmandats ausgeschieden.
sichtigungen fand natürlich
Christian Singelmann
Alle übrigen Mitglieder des
auch das traditionelle EisVorstands wurden einstimmig wieder gebeinessen im Dezember vergangenen
wählt: Kassenführer Hans-Jürgen HumJahres Erwähnung, das eine Spende von
bert, Schriftführerin Silke Ahrens, als
821,00 Euro zu Gunsten des Vereins Lüweitere Mitglieder Volker Brandt, Christibeck-Hilfe für krebskranke Kinder e.V.
an Braunwarth, Dorothea Röhl, Malte
erbracht hatte.
Sebelefski und Dr. Jörg Grotkopp.
Aus dem anschließenden Bericht des
Nach der Pflicht folgte die Kür: Es
Kassenführers Hans-Jürgen Humbert erschloss sich ein geselliger Abend bei
gab sich dessen Vorschlag, die MitglieBier, Wein und Brezeln an, wie es schon
derbeiträge für 2010 um 20,00 Euro zu
lange Tradition ist.
erhöhen. Als Gründe nannte er die gestiegenen Beiträge des Richterverbandes,
die gestiegenen Versandkosten der RichDr. Stephen Schlöpke
terzeitung, den im vergangenen Jahr erwirtschafteten Verlust des Vereins und
die Empfehlung des Landesverbandes
zur Harmonisierung der Beiträge für aktive Mitglieder.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
49
Der Lübecker Richterverein besichtigt
EUROIMMUN
die Firma selbst entwickelt hat,
Am 26. April 2010 konnten Miterstellt werden.
glieder des Lübecker Richtervereins aufgrund der BemüUntergebracht ist das Haupthaus
hung des Vorstandes die Firma
der Firma in alten, gut renovierEuroimmun
besichtigen.
Es
ten Fliegerkasernen in parkartiger
handelt sich um ein relativ groUmgebung nahe des Lübecker
ßes
Unternehmen, das ReaFlugplatzes. Es hat uns beeingenzien für die medizinische
druckt, dass die Firma ganz überLabordiagnostik herstellt, das
wiegend Frauen in allen Sparten
sind Testsysteme, mit denen
einsetzt, bewusst und mit gutem
man durch eine Erkrankung
Kollege a.D.
Erfolg, und deren Arbeit durch eientstandene, im Serum eines
Eugen von
nen Kindergarten ab 3 Monaten
Patienten vorhandene AntikörWietersheim
bis zum Hort und eine gut geführper feststellen und dadurch
te Kantine unterstützt. Innerhalb der Firdiagnostizieren kann, ob der Mensch an
ma duzen sich alle, auch interne Schreieiner bestimmten Infektionskrankheit,
ben werden so verfasst.
Es gibt 4
einer Allergie oder einer AutoimmunZweigstellen mit zum Teil unterschiedlikrankheit leidet. Die Firma hat eine Reichem Wirkungsbereich in Deutschland
he von Testmethoden entwickelt, die
und etwa 11 Auslandsniederlassungen,
hochmoderne technische Verfahren und
auch in China, Singapur, Kapstadt und
Mikroanalysen erfordern. Eine Besonderden USA. Weltweit arbeiten über 3 000
heit sind Biochips, papierdünne Folien,
beschichtet mit noch dünneren Proben
Laboratorien mit den Produkten.
aus Zellen oder Gewebeschnitten, die
wiederum in Spezial-Schneidgeräten, die
Eugen von Wietersheim
Neuer Vorstand in Schleswig
Der Schleswiger Richterverein (SVRS) hat
in seiner Jahreshauptversammlung am
23.3.2010 beschlossen, den Beitrag für
aktive Mitglieder auf 130,--€ zu erhöhen
und für Pensionäre auf 120,--€.
Darüber hinaus wurde ein neuer Vorstand
gewählt. Dieser besteht aus: RiVG Holger
Bruhn (Vorsitzender), RiOLG Axel Burmeis-
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
ter, OStA Dr. Georg Güntge, RiOLG KayUwe Lewin und RiLSG Thomas Rutz.
Ri´in
OLG
Christiane
Wien
und
VPräs´inLSG Jutta Lewin-Fries hatten nicht
für eine Wiederwahl kandidiert.
Kay-Uwe Lewin
Seite
50
Das neue FamFG –
Was fangen wir damit in der Praxis an?
Fachtagung des Schleswiger Richtervereins
Im Anschluss an die Veranstaltungen der
zur Verabschiedung des neuen Gesetzes
Vorjahre hatte der Schleswiger Richterdauerten über 50 Jahre. Dennoch kann
verein am 11. November 2009 erneut zu
das Ergebnis - aus Sicht der Praxis –
einer Fachtagung in den Plenarsaal des
nicht befriedigen. Dr. Bahrenfuß verwies
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgeinsoweit auf die jetzt schon vorliegenden
richts eingeladen. Vor dem Hintergrund
40 Änderungen in bisher 8 Änderungsgeder gesetzlichen Neuregelungen zum
setzen. Für Heiterkeit mit einem Anflug
FamFG lautete das Thema der Veranvon Resignation sorgte unter den Anwestaltung:
„Das
senden der Hinweis
neue
Familiendes Referenten auf
recht“. Als Refedie strukturellen Fehrenten
konnten
ler des Gesetzes, geder
Vorsitzende
gen die man (auch)
Richter am Obermit der Rechtsprelandesgericht Raichung nicht ankomner Hanf und die
men könne. Im weiteRichter am Oberren Verlauf seines Relandesgericht
Dr.
ferates ging Dr. BahDetlef von Krog
renfuß auf die inhaltliund Dr. Dirk Bahchen Änderungen und
renfuß gewonnen v.l.n.r.: VPräsínLSG Jutta Lewin-Fries, RiOLG Besonderheiten
des
werden. Die Mo- Dr. Dirk Bahrenfuss, VRiOLG Rainer Hanf, neuen FamFG ein. Beideration lag in RAuN Kirsten Berlage, VRiOLG Dr. Detlef von spielhaft nannte er die
Krog
den
bewährten
Einführung des großen
Händen
der
Familiengerichts beim
Rechtsanwältin und Notarin Kirsten BerAmtsgericht und, dass Ehen nicht mehr
lage aus Schleswig. Die Aktualität der
durch Scheidungsurteil, sondern durch
Anwendungsprobleme mit dem am 1.
Scheidungsbeschluss geschieden werSeptember 2009 in Kraft getretenen Geden.
setz zeigte sich an dem großen Interesse, das der Veranstaltung nicht nur aus
Mit spitzer Zunge nahm sich als nächster
dem Kreis der mit dem Familienrecht beReferent Dr. Detlef von Krog der sperrifassten Richterinnen und Richter, songen Themen Zugewinn- und Versordern auch von den Rechtsanwältinnen
gungsausgleich an. Humorvoll und schound Rechtsanwälten im Lande entgegennungslos legte er zunächst sprachliche
gebracht wurde. Über 200 Teilnehmer/
Missgeschicke des Gesetzgebers offen,
innen aus ganz Schleswig-Holstein hatzum Beispiel bei der wechselnden Beachtung des Genitivs („Anpassung wegen
ten sich zur Fachtagung in Schleswig anUnterhalt“, § 33 VersAusglG). Als maßgemeldet.
gebliche Änderung des VA-Gesetzes bezeichnete Dr. von Krog den radikalen SyAls erster Referent verschaffte Dr. Dirk
stemwechsel bei der Durchführung des
Bahrenfuß den Teilnehmern/innen einen
Versorgungsausgleichs. Dieser zeichnet
kurzen Überblick über die gesetzgeberisich dadurch aus, dass nunmehr jedes
sche Entstehungsgeschichte des FamFG
Anrecht einzeln ausgeglichen wird. Als
und die dabei zu überwindenden Schwieeine Neuerung bei der Berechnung des
rigkeiten. Die Reformbestrebungen bis
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
51
Zugewinns nannte er die Berücksichtigung des negativen Anfangs- und Endvermögens sowie eine Erweiterung der
Auskunftspflicht nach § 1379 BGB bezogen auf den Trennungszeitpunkt. Auch
die von ihm behandelten Themenkomplexe gaben dem Referenten Dr. Detlef
von Krog mit Blick auf den Gesetzgeber
Veranlassung, auf bereits von Bismarck
getätigte Überlegungen hinzuweisen, es
sei besser, sowohl beim Wurstmachen
als auch beim Gesetzemachen nicht so
genau zu wissen, wie es gehe.
Last but not least beleuchtete der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Rainer Hanf das Thema: „Der Umgang mit
der Sorge – Die Sorge mit dem Umgang“. Es stelle sich die Frage, ob das
neue Recht an dem Spannungsverhältnis
zwischen Elternrecht und Kindeswohl etwas verbessert habe. Berücksichtige
man die den jetzt am Verfahren Beteiligten zukommenden Kompetenzen und die
vorgesehenen Verfahrensabläufe sei eine
eher kritische Betrachtung angezeigt, ob
tatsächlich eine Verbesserung zum Wohle des Kindes eintrete. Weder werde
durch die gesetzlichen Neuregelungen
eine intensivere Beteiligung des Jugen-
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
damtes erreicht noch die Position der
Kinder im Verfahren, zum Beispiel bei ihrer Anhörung durch die Festsetzung eines Mindestalters, gestärkt. Als Fazit seines Vortrags gelangte der Referent Rainer Hanf zu der Einschätzung, dass eine
effektivere Umsetzung von Umgangsregelungen durch die gesetzlichen Änderungen im FamFG bezweifelt werden
dürfe.
Im anschließenden Dialog zwischen den
Referenten und den Zuhörern, der von
der langjährig im Familienrecht tätigen
Rechtsanwältin Kirsten Berlage kompetent gefördert wurde, kamen trotz der
erst kurzen Zeit der Geltung des Gesetzes weitere Problembereiche zur Sprache. Nach rund drei Stunden waren sich
die Moderatorin und die Referenten mit
den Teilnehmern/innen der Veranstaltung in ihrer Bewertung einig: In der
Praxis stellt die Anwendung des neuen
FamFG noch eine große Herausforderung
für die Gerichte und die Anwaltschaft
dar. Eine Nacharbeit des Gesetzgebers
erscheint unverzichtbar.
Christiane Wien
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52
60 Jahre Richterverein in Schleswig
Wie es seit langem gute Tradition ist,
hatte der Schleswiger Richterverein auch
in diesem Jahr wieder zu dem gemeinsamen Essen der Richter, Staatsanwälte
und Rechtsanwälte im “Alten Fährhaus”
in Fahrdorf geladen. Einen besonderen
Anlass zu einem gemeinsamen Gedanken- und Erfahrungsaustausch bot in
diesem Jahr das 60-jährige Bestehen
des Vereins.
Aktivitäten eines Schleswiger Richtervereins zu verzeichnen. Ein erster Eintrag im Kassenbuch datiert vom 16.
März 1950 und bereits im Oktober 1950
wurde ein Formular für Beitragsmahnungen entworfen. So sehr scheinen sich die
Zeiten also nicht gewandelt zu haben.
Damals waren immerhin zweimal jährlich
5,- DM zu bezahlen.
Aus der damaligen Zeit existiert auch
noch ein “Kegelbuch”, das bis 1957 geführt wurde. Erwähnenswert ist ferner,
dass 1955 ein Entwurf für eine “Hilfskasse” erstellt wurde, vermittels derer bedürftigen Kollegen oder Hinterbliebenen
Darlehn oder Zuschüsse zugute kommen
sollten. Heute ungewiss ist, welches
Schicksal diese “Hilfskasse” erfahren
hat.
Danach erinnerte VRiOLG a.D. Eckhard
Hensen - selbst lange Jahre Vorsitzender
des Schleswiger Richtervereins - in seiJustizminister Emil Schmalfuß und der Vorsit- ner Rede an die - an diesem Abend leizende des Schleswiger Vereins RiVG Holger der verhinderte - Kollegin Frau VRi’inOLG
Bruhn
a.D. Dr. Helga Gosch (“der Verein war
sie”).
Mit gut 40 Teilnehmern blieb die Beteiligung zwar etwas hinter den Erwartungen
zurück, das tat der guten Stimmung
aber in keiner Weise Abbruch.
Zudem konnte der Verein die Teilnahme
sowohl des Justizministers Emil Schmalfuß als auch des Staatssekretärs Michael
Dölp als Ehrengäste verzeichnen.
Der Vorsitzende des Vereins, RiVG Holger Bruhn, ließ in seiner Begrüßungsansprache zunächst die Vereinsgeschichte
Revue passieren. Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im
April 1948 von Kiel nach Schleswig verlegt worden war, sind bereits 1950 erste
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
VRiOLG a.D. Eckhard Hensen
Seite
53
Nach einem Grußwort des Justizministers übermittelte der Vorsitzende des
Landesverbandes, VPräsLG Dr. Wilfried
Kellermann, die besten Wünsche des
Landesverbandes und des Deutschen
Richterbundes. Er nahm in seiner Ansprache Stellung zu aktuellen justizpolitischen Fragen (Föderalismusreform, Informationstechnologie).
Die
Fortbildungsveranstaltungen des Schleswiger
Richtervereins fanden sein besonderes
Lob.
Die Vorsitzende des Flensburger Vereins
Ri´inAG Helga Placzek
fand für die Veranstaltungen des Schleswiger Vereins nur lobende Worte.
Das Fest nahm dann mit dem gewohnt
guten und reichhaltigen Essen seinen
Lauf und fand - wie in den vergangenen
Jahren - bei mediterranen Temperaturen
und Windstille auf der Lokalterrasse an
der Schlei seinen Fortgang. Es wird berichtet, dass sich die letzten Teilnehmer
erst nach 23.00 Uhr trennen mochten.
So oder ähnlich könnte - dann bei einer
hoffentlich noch größeren Teilnehmerzahl
- auch das 61jährige Bestehen des
Schleswiger Richtervereins
begangen
werden.
Der Landesvorsitzende
Dr. Wilfried Kellermann
Zum Abschluss - last but not least übermittelte die Vorsitzende des Flensburger Richtervereins, Frau stellvertr. Direktorin am Amtsgericht Husum Helga
Placzek, die Grüße ihres Vereins und
Axel Burmeister
Die Festgesellschaft
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
54
Tipps und Tricks zum DRB-Forum
Benachrichtigungsfunktion
Gesicherte Kommunikation nutzen
Viele Kolleginnen und Kollegen schauen
täglich in das DRB-Forum, um zu sehen,
ob es neue Beiträge gibt. Das freut uns
sehr! Daneben kann man sich aber auch
vom Forum informieren lassen, ob es
neue Beiträge gibt. Hat man selbst eine
neue Diskussion erstellt, geschieht das
automatisch. Bei allen anderen Forum /
Themen gibt es die Möglichkeit sich gezielt informieren zu lassen, wenn ein
neuer Beitrag eingestellt wurde. Dazu
einfach das Forum, z.B. Zivilrecht / Zivilverfahrensrecht aufrufen, ganz nach unten scrollen und Forum beobachten bzw.
Bekanntlich ist es aus Datenschutzgründen meist verboten, Entscheidungsentwürfe zwischen häuslichem PC und
Dienst-PC unverschlüsselt hin und her zu
mailen, und Verschlüsselungs-programme stehen auf den Dienst-Rechnern
kaum zur Verfügung. Auch hier kann das
DRB-Forum helfen. Die Kommunikation
zwischen PC und DRB-Forumsserver findet nämlich via verschlüsselter https://Verbindung statt, sodass hier niemand
mitlesen kann – hier muss man sich also
um die Datensicherheit keine Gedanken
machen. Wie aber kann man die Datei
im DRB-Forum zwischenlagern?
Hier kommt die Persönliche Nachricht ins
Spiel. Einfach auf im oberen Bereich auf
neue Nachricht klicken.
Thema beobachten anklicken.
Dann eine NeuePN anklicken
Nun wird man automatisch informiert,
wenn es in den betreffenden Forum /
Thema eine Veränderung gibt. Man
braucht aber keine Angst zu haben, dass
das eigene Postfach mit eMails geflutet
wird. Man bekommt nur bei der ersten
Veränderung eine Mitteilung mit dem
Link zum neuen Beitrag. Eine neue Mitteilung bekommt man dann erst wieder,
wenn seit der letzten Mitteilung das Forum aufgerufen wurde.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Als Empfänger sich selbst, also die eigene Forums-Kennung (z.B.: D.MardorfSH) angeben und hinzufügen drücken.
Dann einen Betreff: und einen kurzen
Text eingeben.
Seite
55
Nun ganz nach unten scrollen und den
Button Durchsuchen die Datei, die man
gerne nach Hause schicken möchte, auswählen (man sollte sie ggf. vorher aus
der Dokumentenablage in sein privates
Verzeichnis kopiert haben)
Die übersandte Datei entweder mit der
linken Maustaste anklicken und öffnen
oder mit der rechten Maustaste anklicken und so das Kontextmenü aufrufen
und mit dem Befehl Ziel speichern unter
die Datei auf den neuen Rechner speichern.
Und auf Senden drücken!
Vom jeweils anderen PC aus muss man
sich nun einfach wieder beim DRB-Forum anmelden und auf neue Nachricht
klicken. Es erscheint nun wieder das
Übersichtsfenster und unserer eigenen
Nachricht. Diese nun durch Anklicken
aufrufen.
Der Weg zurück für die bearbeitete Datei funktioniert genauso.
Ulf Buermeyer &
Dominik Mardorf
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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56
Die Untersuchungshaft
Haftanordnung und landesrechtlicher Vollzug nach neuem Recht
von Christian Wiesneth, Kohlhammer, 34,80 EUR
Den besonderen Reiz des Werkes macht
aber die Darstellung des Vollzuges der
U-Haft aus, der für mich als Berufsanfänger ein großes schwarzes Loch war
und lange blieb. Auch hier ermöglicht die Darstellung von Wiesneth
einen guten Überblick und ein
schnelles Einarbeiten, indem er
auch auf den zur Zeit herrschenden Flickenteppich von noch nicht
abgelöster UVollzO, bereits in Kraft
Diese Lücke hat Christian Wiesneth
getretenem Landesrecht und gemit seinem neuen Werk Die Unplanten Neu-Regelungen mit den
tersuchungshaft nun geschlosdaraus resultierenden Problemen
sen. Zwar behandeln auch seine
aus der Sicht des Praktikers darbeiden Vorgängerwerke Hand- Der Rezensent
stellt. Durch die Neuordnung des
buch für das ermittlungsrichRechts können Anordnungsgericht
terliche Verfahren und Der amtsrichund Vollstreckungsort der U-Haft durchterliche Bereitschaftdienst das Thema
aus in unterschiedlichen Bundesländern
durchaus in der gebotenen Tiefe, denund damit in unterschiedlichen Rechtsnoch weist dieses Werk nochmals einen
ordnungen liegen, was bei dem Treffen
Qualitätssprung auf. Klar und gut
von verfahrenssichernden Anordnungen
verständlich geschrieben, führt es den
nach § 119 Abs. 1 Satz 2 StPO oder geLeser durch die Untiefen des Haftrechts,
richtlichen Entscheidungen über Volldie gerade durch das Gesetz zur Ändezugsmaßnahmen durchaus bedacht sein
rung des Untersuchungshaftrechts vom
will. Aber auch hier leitet der Wiesneth
29.7.2009 entstanden sind. Durch die
einen sicher durch die Untiefen des
drucktechnisch hervorgehobenen PraxisRechts.
und Verteidigerhinweise wird man - auch
als Richter - auf mögliche Fallstricke hinDas einzige, was die Freude an diesem
gewiesen, in denen man sich insbesonfür den Praktiker ungemein hilfreichen
dere als Anfänger leicht verheddern
Werk etwas trübt, ist das Fehlen der
kann und die man sonst erst nach längesonst üblichen Muster und Vorlagen.
rer Kommentarlektüre finden würde.
Zwar gibt es ein Muster für verfahrenssiAuch der im übrigen oft verwendete
cherende Anordnungen, aber die HaftbeKursiv- und Fettdruck erleitern das Auffehl- und Protokollmuster fehlen. Hier
finden des wesentlichen Inhalts der einkann man auf die früheren Werke des
zelnen Randnummern ungemein. BesonAutors zurückgreifen, wobei ich es schöders gut haben mir die Checklisten für
ner äinde, wenn alles in einem Band verdie einzelnen Haftgründen gefallen, die
eint wäre. Vielleicht könnte dies ja, bei
eine schnelle Einarbeitung und Beurteieiner Zweitauflage berücksichtigt werlung, ob diese selbige gegeben ist, erlauden.
ben.
Zu den Dingen, die mir aus meinen Richterleben immer in Erinnerung bleiben
werden, gehört auch meine erste Haftvorführung. Bewaffnet mit Skripten,
Kommentar
und universitären
Wissen habe ich meinen ersten Beschuldigten mehr schlecht als
recht in Haft genommen. Ein wirklich gutes Anleitungsbuch fehlte
mir.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
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57
Unabhängig davon gehört dieses Werk
auf den Tisch des Haftrichters, in die
Bibliothek jedes Gerichts und jedes
Strafverteidigers, denn es gewährleistet,
dass man in der Kürze der Zeit, die einen in Haftsachen zur Verfügung steht,
schnell und umfassend jedes sich stellende Problem löst.
Dominik Mardorf
Doktor Siri vs. Doctorow
Dr. Siri und seine Toten, Colin Cotteriell, Goldmann, 8.95 EUR
Little Brother, Cory Doctorow, rotfuchs, 14,95 EUR
Heute will ich Ihnen zwei Krimis vorstellen, die unterschiedlicher nicht sein
könnten: Dr Siri und seine Toten bzw.
Little Brother.
Dr. Siri und seine Toten führt uns in das
Laos des Jahres 1976 zurück. Die Kommunisten haben 1975 die Macht übernommen und anstatt ihren alten Mitkämpfer Dr. Siri Paiboun mit seinen 72
Jahren in den wohlverdienten Ruhestand
zu entlassen, machen sie ihn zum einzigen Leichenbeschauer des Landes. Bewaffnet mit einem französischen Pathologiebuch aus den 30iger Jahren und unterstützt von dem mongoliden Gehilfen –
Herrn Geung – und einer Krankenschwester nimmt der ehe wegen ein
paar Brüsten als wegen seiner Überzeugung zur Partei gekommene Siri die Aufgabe an und schon nach kurzer Zeit landet ein prominentes Mitglied der Partei
auf seinem Seziertisch, Frau Nitnoy, verheiratet mit dem Genossen Kham, führendes Mitglied der Frauenunion. Beim
Essen ist sie einfach tot vom Stuhl gefallen und ihr Mann hat kein größeres Interesse, als dass schnell die Akte geschlossen werden. Daher läßt er seine Frau
ruck zuck aus der Pathologie abholen.
Und ehe Dr. Siri seinem Verdacht, dass
es sich um Mord handelt, richtig nachgehen kann, landen weitere Mordopfer in
seinen Tiefkühlraum.
Dr. Siri und seine Toten lebt von seinem
intelligenten Humor und seinen BeSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
schreibungen aus dem Reich des real
existierenden Sozialismus ostasiatischer
Prägung. Königlich ist, wie der 72jährige
Protagonist zum ersten Mal ein Telefon
bedient oder sich mit einem alten
Freund, einem mächtigen Politbüromitglied, über den sonntäglichen Arbeitseinsatz lustig macht. Gleichzeitig erfährt
man eine ganze Menge über die jüngere
asiatische Geschichte und das auf eine
äußerst kurzweilige Weise. Ein passender Roman für die Ferien –, aber auch
für daheim Bleibende.
Doctorow´s Little Brother könnte nicht
gegensätzlicher sein. Es führt uns in das
Amerika der Jetztzeit. Marcus ist ein
Computerkid in San Francisco. Und da
die Schule nicht so furchtbar spannend
ist, nimmt er mit Freuden an einem Spiel
teil und gerät so zur falschen Zeit an den
falschen Ort. Den Ort eines Terroranschlags. Und da er verdächtig erscheint
landet er im Gewahrsam des departments of homelandsecurity (dhs). Zwar
wird er nach einigen Tagen wieder frei
gelassen, inzwischen hat sich aber die
Stadt in einen Orwell´schen Alptraum
verwandelt. Doch Marcus, den die nicht
gerade rechtsstattliche Behandlung des
dhs schockiert hat, nimmt als M1k3y
(sprich Mikey) den Kampf für die Freiheit
auf…..
Little Brother ist eigentlich ein Jugendbuch, doch auch für Erwachsene extrem
Seite
58
erkenntniseich. So erfährt man viel über
die einem vielleicht schon fremde Jugendkultur, über Grundlagen der IT- und
Sicherheitstechnik und wie sie sich austricksen lassen. Gerade die technische
Seite ist hervorragend aufbereitet und
deshalb für den absoluten Laien leicht zu
verstehen. Schließlich sind die Grundrechts- und Wertedebatten sehr lesenswert. Das ideale Buch, um Jugendliche
auf die Gefahren des Internets und des
Überwachungsstaates hinzuweisen, aber
auch aus diesem Grund als Erwachsenenlektüre nicht zu vernachlässigen.
Doctorow weiß worüber er schreibt,
schließlich gehört er zu den 25 einflussreichsten Persönlichkeiten im Internet.
Lassen sie sich entführen…..
Dominik Mardorf
Komme nicht zum Termin, bin in Südsee:
Aktenperlen aus der Justiz
Von Tim Feicke, 7,80 EUR, ISBN-10: 3839186285, Amazon.de
Man muss ja als Setzer
der Info ehrlich sein: Natürlich ist mir bewusst,
dass seit vier Heften, die
Kolleginnen und Kollegen
immer die vorletzte und
damit die wichtigste Seite
jeder neue Ausgabe zuerst aufschlagen, um die
neueste Folge des
Komme nicht zum Termin,
bin in Südsee.
Aktenperlen aus der Justiz.
Holsteiner Landrechts
zu lesen. Und auch man
selbst denkt: Wären die
Folgen nur länger…….
Dabei sitzt oder besser
saß Tim Feicke nach kurzer Zeit auf soviel Material, dass es für – wie er
sich ausdrücke – 20 Jahre
Info - gereicht hätte. Nun
hat er mit seiner landrechtshungrigen
Fangemeinde
ein
Einsehen.
Pünktlich zur 100-JahrFeier des Gebäudes des
AG Elmshorn präsentiert
er auf 88 Seiten das Beste
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
4GEJV
aus seinen Schätzen. Ein Genuss,
der zu auf keinem Schreibtisch
eines
Juristen
fehlen darf. Einfach für 7,80 EUR
bei
www.amazon.de
unter dem Stichwort Tim Feicke
bestellen.
Aber
keine Angst: es
ist noch genügen
Material für viele
Folgen des
Holsteiner
Landrechts
Mit ausgewählten
Cartoons von
Tim Oliver Feicke
in der Info vorhanden und falls
notwendig produzieren
mir
(un)gewollt eben
neues!
Dominik Mardorf
Seite
59
Im Namen der Republik
Rechtsalltag in der DDR
Dieter Gräf, Herbig Verlag München, 2009, 254 Seiten, 9,95 EUR
Michael Prox, Präsident der Schleswig-
de jetzt. 20 Jahre nach dem Fall der
Holsteinischen
Mauer leidet das Erinnerungsvermögen”,
Rechtsanwaltskammer,
wird nicht müde, zum 20. Jahres-
so Prox. Sabine Leutheusser-
tag der Wiedervereinigung auf die-
Schnarrenberger,
ses Buch hinzuweisen (z. B. Kam-
heute
mernachrichten I/2010). Zu Recht,
hat bereits 1994 festgestellt:”
und zwar im eigentlichen Wortsin-
Wolf R. Wrege
ne. Dieter Gräf war von 1970 bis
1982 in Weimar als Rechtsanwalt tätig,
damals
wie
Bundesjustizministerin,
Wir alle müssen uns mit der Geschichte sowohl der alten Bun-
desrepublik Deutschland als auch der
bevor er 1984 in die Bun-
ehemaligen DDR ausei-
desrepublik ausreisen durf-
nandersetzten, um die
te. Er schildert aus seiner
Grundlage für eine ge-
beruflichen Tätigkeit in der
meinsame
DDR elf zum Teil erschüt-
erarbeiten”.
ternde Fälle und macht da-
nichts hinzuzu-fügen.
Zukunft
Dem
zu
ist
mit die Rolle der Justiz in
der DDR deutlich. “Das Buch
Wolf Reinhard Wrege
… ist wichtig und dies gera-
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
60
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Seite
61
SCHLESWIGHOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
verband der richterinnen und richter,
staatsanwältinnen und staatsanwälte
Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Richterverein
O Flensburg
O Itzehoe
O Kiel
O Lübeck
O Schleswig
im Schleswig-Holsteinischen Richterverband.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 130,-- € (im Beitrittsjahr anteilig). Der darin enthaltene Bezug der DRiZ erfolgt an meine O Dienstanschrift
O Privatanschrift.
Mit der Übermittlung meiner Daten an den Deutschen Richterbund bin ich einverstanden.
Name
Vorname
Amtsbezeichnung
Gericht/Dienststelle
Privatanschrift
Ort, Datum
Unterschrift
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den Verein, meinen Mitgliedsbeitrag von folgendem Konto einzuziehen:
Konto-Nr.
Kontoinhaber
Kreditinstitut
BLZ
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular sowie spätere Änderungsmitteilungen an den/
die jeweilige(n) Vereinsvorsitzende(n), der/die Ihnen auch gern bei Rückfragen zur Verfügung steht. Richterverein Flensburg: RiAG Helga Placzek, AG Husum. Richterverein Itzehoe: VPräsLG Dietmar Wullweber, LG Itzehoe. Richterverein Kiel: VRiLG Andrej Marc Gabler, LG Kiel. Richterverein Lübeck: VRiLG Christian Singelmann, LG Lübeck. Richterverein Schleswig: RiVG Holger Bruhn, VG Schleswig.
Weitere Informationen
www.drb.de.
finden
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
Sie
auch
im
Internet
unter
www.richterverband-sh.de und
Seite
62
„Humor ist die Fähigkeit, heiter zu bleiben, wenn es ernst
wird.“
Ernst Penzoldt (1892-1955),
dt. Schriftsteller
In diesem Sinne:
Holsteiner
Landrecht
Folge 5.
Die nachfolgenden Akten„Perlen" sind authentisch und von
den Kollegen verbürgt. Anmerkungen der Redaktion
sind kursiv gedruckt. Wir
wünschen viel Vergnügen bei
der Lektüre!
Ihre Redaktion
Karnevalsbekanntschaft?
Einlassung in einer Familiensache:
„Ich möchte an dieser Stelle
anmerken, dass die von mir
später benannte Zeugin R.
weder meine Frau noch
Freundin ist.
Ich bin lediglich der Vater ihrer Tochter V.“
Nicht schön warm fürs
Auto. Aus einem Mietvertrag:
„ein Parkplatz für € 16,- mtl.,
netto kalt“.
Teststrecke?
Aus
einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Betroffene wurde um
17.05 Uhr mit 45 km/h zu viel
geblitzt, wendete nach ca.
300 Metern und wurde um
17.06 Uhr in der Gegenrichtung nochmals geblitzt - diesmal mit 47 km/h zu viel.
Einspruchsbegründung:
Konterkariert. Stellungnahme in einem Anwaltshaftungsprozess:
„Damit würde gerade der mit
dem Entzug der Anwaltszulassung verfolgte Zweck konterkariert werden, denn es soll
damit gerade sichergestellt
werden, dass Mandanten entgegen ihren tatsächlichen Interessen beraten werden.“
In eigener Sache, aus der
SH-Info Heft 1 / 2010,
Seite 52:
„In diesem Moment wachte
der Kollege M durch den Wecker aufgeschreckt schweißnass auf. Gott sei Dank hatte
er nur geträumt.“
Erklärung eines Schuldners, der seine Schulden
nicht zahlte, aber Möbel kaufte:
„S. hat die Straftat ohne jegliche Beanstandungen hinter
sich gebracht.“
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER
RICHTERVERBAND
„Es dürfte gerichtsbekannt
sein, dass sich Deckenputzbrocken ziemlich rückstandsfrei von Möbeln absammeln
lassen.“
„Das Auto hatte einen Defekt
gehabt, ich wollte testen, ob
es endlich wieder normal beschleunigt.“
Gott sei Dank hat niemand
bemerkt, dass Kollege M das
„w“ in „schweißnass“ vergessen hatte...
Note: Gut. Aus einer Ermittlungsakte:
Sind Gerichte so baufällig?
Aus einer Klage:
„Schulden u.s.w.:
Und dann musste ich ja auch
noch den Hall aus meiner leeren 1-Zimmer-Wohnung vertreiben.“
Abschweifende
Fledermäuse oder abschweifender Anwalt?
Auf S. 120 der Akte trägt der
Kläger vor:
„Auch
die
Fledermausgeschichte, die offenbar die Zustandsbehauptung der Beklagten stützen soll, stammt
ersichtlich aus dem Reich der
Legenden.
Dass mit Ultraschall navigierende Fledermäuse sich in
Häuser "verirren", soll mitunter in Transsylvanien berichtet
worden sein, nicht jedoch aus
Stelle-Wittenwurth.“
Allen Einsendern vielen
Dank!
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Tim.Feicke@
ag-elmshorn.landsh.de
Seite
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