Microsoft Outlook - Memoformat

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Treetzen, Mandy
Donnerstag, 10. März 2016 20:22
KuB - Einladung zur 28. Sitzung des Arbeitkreises am 14.3.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 28. Sitzung des Arbeitskreises am 14.3.2016 lade ich Sie ganz herzlich ein. Die Sitzung findet wie gewohnt im
Sitzungszimmer des Stadthauses, Zi. 2.09, statt. Da an diesem Tag um 19.00 Uhr die Vollversammlung des
Migrationsforums stattfindet, muss die Sitzung des Arbeitskreises früher, bereits 17.00 Uhr, beginnen.
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Eröffnung
Sachstand Baumaßnahme
Gastronomiebereich – Abendbetrieb u.a. (Herr Bormann/Horizonte)
Leitbild und Leitlinien des Kultur- und Bildungszentrums (Statut) – Entwurf siehe Anlage
Inbetriebnahme KuB (u.a. Einzug, Eröffnung, Eröffnungsfeier, Raumbelegung Saal, Namensfindung)
Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mandy Treetzen
Fachbereichsleiterin Finanzen
Telefon 04531 504-200
Telefax 04531 504-900
mailto:[email protected]
1
Leitbild und Leitlinien des Kultur und Bildungszentrums
(Statut)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am __.__.2016 folgendes
Statut beschlossen.
1. Leitbild
Das Kultur und Bildungszentrum (KuB) versteht sich als kreatives, kulturelles
Zentrum für Menschen aller Altersgruppen, Nationalitäten und sozialer Gruppen.
Das KuB ist die Brücke zwischen Traditionen und Moderne. Es fördert mit seinem
ehrenamtlichen und professionellen Angebot Kommunikation und Integration und
leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben
in der Stadt und für die Region.
Das KuB ist Drehscheibe und Treffpunkt für alle, die in diesem Haus etwas finden,
besprechen, gestalten und austauschen wollen.
Das KuB sendet und empfängt Impulse, die das kulturelle Leben der Stadt
wechselseitig befördern.
KuB-Akteure und gewerbetreibenden Nachbarn erkennen
Aktivitäten die Entwicklungspotentiale der Innenstadt.
in
gemeinsamen
Das KuB versteht sich als Teil des kulturellen Netzwerkes der Stadt und der Region.
Im KuB sind die Akteure motiviert zu kooperieren und neue Projekte zu entwickeln
Im KuB bietet der Foyerbereich Raum und ist Treffpunkt für das soziale Miteinander.
Das KuB ist Heimat für die Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe, die Oldesloer
Musikschule für Stadt und Land e.V., die städtische Kulturarbeit, die Oldesloer Bühne
e.V., Klangstadt e.V. und bietet Nutzungsmöglichkeiten für Andere. VHS und
Musikschule wirken von hier als zentrale Anbieter für Aus- und Weiterbildung.
Im KuB werden im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung Öffentlichkeitsarbeit,
Stadtkommunikation und Tourismus angesiedelt.
Im KuB ermöglicht
Magnetwirkung.
der
Saal
ein
vielfältiges
Veranstaltungsprogramm
mit
1
2. Organe des Kultur- und Bildungszentrums
Organe des KuB sind der KuB-Ausschuss und die KuB-Hauptversammlung.
2.1 KuB Ausschuss
Funktion des Ausschusses
Der KuB-Ausschuss stärkt und bündelt die Zusammenarbeit der Hauptnutzer des
Kultur- und Bildungszentrums. Er dient der Absprache über gemeinsame Projekte
und Kooperationen und der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Der
KuB-Ausschuss sorgt dafür, dass die Aktivitäten im Kultur- und Bildungszentrum
gebündelt sichtbar werden.
Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss ist die dauerhafte
Nutzungsberechtigung für mindestens einen eigenen Raum im Kultur- und
Bildungszentrum
(Hauptnutzer).
Eine
dauerhafte
Nutzungsvergabe
von
ausschließlich durch einen Nutzer genutzten Räumen im KuB ist an die
Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss gebunden.
Geborene Mitglieder
Folgende Organisationen sind als Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums
geborene Mitglieder des KuB-Ausschusses. Sie senden jeweils eine*n Vertreter*in zu
den Sitzungen des Ausschusses.







Sachbereichsleitung Kultur/KuB Management
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Oldesloe
Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe
Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.
Oldesloer Bühne e.V.
Klangstadt e.V.
altStadt e.V.
Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Die Stimme ist innerhalb der Organisation
des jeweiligen Hauptnutzers übertragbar.
Rechte, Pflichten und Aufgaben des Ausschusses
Der KuB-Ausschuss dient der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Im
KuB-Ausschuss wird über grundsätzliche Fragen der gemeinsamen Raumnutzung
beraten (z.B. Öffnungs- und Schließzeiten, Sicherheitsaspekte, generelle
2
Absprachen wegen gegenseitiger Nutzungsbeeinträchtigungen, Fragen zur Nutzung
der gemeinschaftlichen Flächen).
Der KuB-Ausschuss dient der Planung von Aktivitäten zwischen allen Hauptnutzern.
Mindestens einmal jährlich wird eine Veranstaltung von allen Hauptnutzern
gemeinsam geplant und durchgeführt. Ziel ist es, das KuB in der Öffentlichkeit zu
präsentieren.
Der KuB-Ausschuss dient der Benennung und Diskussion struktureller Probleme
nach der Inbetriebnahme des Kultur- und Bildungszentrums. Im KuB-Ausschuss
werden gemeinsam Regeln für die Nutzung des Gebäudes gefunden.
Der KuB-Ausschuss gibt Empfehlungen zu Änderungen des Statuts an die
politischen Gremien.
Jeder Hauptnutzer verpflichtet sich, eine*n Vertreter*in zu jeder Sitzung des KuBAusschusses zu entsenden.
Die Mitglieder des KuB-Ausschusses verpflichten sich, einmal jährlich zur KuBHauptversammlung zu erscheinen. Die KuB-Haupversammlung gibt Impulse zur
Weiterentwicklung des KuB.
Tagungsfrequenz
Der KuB-Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Er wird von
der/dem KuB Manager*in mit einer Ladungsfrist von einer Woche schriftlich oder per
E-Mail unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und vorläufiger Tagesordnung einberufen.
Zusätzlich wird er einberufen, wenn dies von mindestens einem Mitglied schriftlich
und unter Angabe eines Grundes verlangt wird.
Beschlussfähigkeit
Der KuB-Ausschuss ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Er
beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse des
Ausschusses werden in einem Beschlussprotokoll niedergelegt.
Neumitgliedschaften, Ausschlüsse, Austritte
Anträge auf die Dauernutzung von Räumen (Hauptnutzer) sind an den KuBAusschuss zu stellen. Im KuB-Ausschuss wird unter Einbeziehung der Raumsituation
über die Neuaufnahme von Hauptnutzern beraten. Er gibt eine Empfehlung zur
Neuaufnahme eines Hauptnutzers an die politischen Gremien.
3
Ein Hauptnutzer kann ausgeschlossen werden, wenn
- die Aktivitäten der jeweiligen Organisation über den Zeitraum von einem
Kalenderjahr ruhen, oder
- er innerhalb eines Kalenderjahres an zwei oder mehr Sitzungen des KuBAusschusses nicht teilgenommen hat, oder
- er über den Zeitraum eines Kalenderjahres keine für externe Besucher offene
Veranstaltung organisiert hat.
Die Voraussetzungen für den Ausschluss werden durch den KuB-Ausschuss
festgestellt. Der KuB-Ausschuss gibt eine Empfehlung zum Ausschluss an die
politischen Gremien.
Anzeigen auf Austritte werden über den KuB-Ausschuss an die politischen Gremien
weitergeleitet.
Finanzen
Der KuB-Ausschuss verfügt über keine eigenen Finanzen. Projekte des KuBAusschusses müssen von den Mitgliedern finanziert und über diese abgerechnet
werden.
2.2 KuB-Hauptversammlung
Funktion der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung versteht sich als Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit
für alle Oldesloer Kulturschaffenden und Kulturinteressierte. Sie gibt Impulse zur
Weiterentwicklung an den KuB-Ausschuss und an alle Hauptnutzer des Kultur- und
Bildungszentrums.
Einladung und Tagungsfrequenz
Zur
Teilnahme
an
der
KuB-Hauptversammlung
Kulturschaffenden und Kulturinteressierte eingeladen.
sind
alle
Oldesloer
Zur Hauptversammlung wird spätestens zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt
über die Zeitung, den Veranstaltungskalender der Stadt und über die Homepage des
Kultur- und Bildungszentrums eingeladen. Zusätzlich erfolgt die Einladung über einen
Mailverteiler, in den sich Kulturschaffende und Kulturinteressierte eintragen lassen
können.
Die Hauptversammlung tritt einmal jährlich zusammen.
4
Rechte und Pflichten der Hauptversammlung
Die Mitglieder des KuB-Ausschusses erstatten auf der Hauptversammlung Bericht
über die gemeinsamen Aktivitäten des letzten Jahres und über die Aktivitäten der
einzelnen Hauptnutzer. Sie geben einen Einblick in die konkreten Planungen für das
kommende Jahr.
Die Hauptversammlung dient der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der im
vorangegangenen Jahr geleisteten Arbeit der Nutzer des Kultur- und
Bildungszentrums. Die Hauptversammlung gibt Impulse für die Entwicklung der
Kultur in Bad Oldesloe.
3. Inkrafttreten
Das Statut des Kultur- und Bildungszentrums tritt zum 01.08.2016 in Kraft.
Bad Oldesloe, __.__.2016
Tassilo von Bary
Bürgermeister
5
Protokoll zur 28. Sitzung des Arbeitskreises KuB am 14.03.2016
Termin:
Uhrzeit:
14.03.2016
17.00 – 18.45 Uhr
Teilnehmer:
Herr Bernardy/Klangstadt
Herr Niemeyer/Klangstadt
Herr Denert/Oldesloer Bühne
Herr Zare/Musikschule (ab 17.45 Uhr)
Frau Linnemann/VHS
Frau Kautter/Stadt Bad Oldesloe
Frau Herrmann/SPD
Herr Schaarmann/Stadt Bad Oldesloe
Frau Heesch/Stadt Bad Oldesloe
Frau Treetzen/Stadt Bad Oldesloe
Gäste:
Herr Bormann/Horizonte
Herr Wittenberg/DSK
1. Eröffnung
Frau Treetzen begrüßt alle Anwesenden. Ergänzungen zur Tagesordnung gibt es
seitens der Teilnehmer nicht. Frau Linnemann bittet bei den Niederschriften zu der
25. und der 26. Arbeitskreissitzung um Korrektur der Zuordnung ihres Namens –
nicht zur Musikschule sondern zur VHS.
2. Sachstand Baumaßnahme
Es ist auf Grund der Komplexität der Baumaßnahme inzwischen zu Verzögerungen
im Bauablauf gekommen. Der Termin für den Einzug der Nutzer ist weiterhin für den
1. August 2016 vorgesehen, der Bauablauf bleibt abzuwarten.
Die Gestaltung der Außenanlagen ist im Zeitplan. Nach Ostern wird mit den Bauarbeiten hinter dem KuB begonnen.
Die Vorbereitungen für den Außenanstrich in Form des Gerüstbaus sind für das historische Rathaus getroffen. Um hier tätig werden zu können, müssen die durchschnittlichen Temperaturen steigen.
Der Bereich des Beer-Yaacov-Weges und der Fußgängerbrücke über die Trave ist
zurzeit gesperrt. Dieser Zustand wird voraussichtlich bis zum 31. August 2016 bzw.
bis zur Eröffnung anhalten. Auf Nachfrage wird berichtet, dass der Umzug der VHS
sichergestellt werden muss, notfalls über die Wegeverbindung durch das historische
Rathaus.
-2-
3. Gastronomiebereich – Abendbetrieb u.a. (Herr Bormann/Horizonte)
Herr Bormann berichtet über den vorgesehenen Betrieb der Gastronomie während
der Abendveranstaltungen. Es wird derzeit von 6 bis 8 Veranstaltungen im Monat
ausgegangen, an denen das Café abends geöffnet sein soll. Es wird geplant, zwei
Fachkräfte für den Betrieb vorzuhalten. Ob diese Anzahl auskömmlich sein wird, wird
sich im Laufe der Zeit zeigen müssen. Ggf. muss die Anzahl der Bedienungen erhöht
bzw. auch reduziert werden. Es ist in Abhängigkeit der Besucheranzahl bei den jeweiligen Veranstaltungen vorgesehen, dass das Vorhalten der Gastronomie bei geringer Personenzahl vom Veranstalter bezahlt werden soll. In jedem Fall benötigt
Herr Bormann vor Veranstaltungen genügend Vorlauf um den Betrieb vorzubereiten.
Sollte es bei Veranstaltungen Wünsche geben, die Herr Bormann nicht bedienen
kann, so wird überlegt, dass auch externe Caterer beauftragt werden können. Eine
Bewirtung durch eigenes Personal der Nutzer wird als problematisch angesehen, da
für den Ausschank von alkoholischen Getränken einen Schanklizenz erforderlich ist,
die personenbezogen erteilt wird. Laut Herrn Bormann werden abends alkoholische
und nicht alkoholische Getränke sowie Snacks ausgegeben.
Auf Nachfrage berichtet Frau Treetzen, dass für die Gastronomie kein mobiler Tresen vorgesehen wird. Im KuB wird es mobile Tresen für den Stadtinfobereich geben.
Diese Tresen sind jedoch ganz anders konzipiert und für den gastronomischen Bedarf nicht geeignet.
Für die Beschäftigungsmaßnahme tagsüber steht Horizonte nach wie vor in Verhandlungen mit der KoSoz, insbesondere zur Finanzierung und Konzeptabstimmung.
4. Leitbild und Leitlinien des Kultur – und Bildungszentrums (Statut)
Im Folgenden wird das Arbeitsexemplar zum „Leitbild und Leitlinien des Kultur- und
Bildungszentrums“ diskutiert und inhaltlich sowie redaktionell angepasst. Die neue
Fassung des Statuts ist als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.
5. Inbetriebnahme KuB (u.a. Einzug, Eröffnung, Eröffnungsfeier, Raumbelegung
Saal, Namensfindung)
Frau Treetzen berichtet über den öffentlichen Wettbewerb zur Namensfindung für
das KuB, der noch bis zum 3. April 2016 läuft. Es werden Postkarten zum Namenswettbewerb in der Runde verteilt. Diese Karten liegen bereits öffentlich aus und sollen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern versehen mit einem Namensvorschlag
bei der Stadt eingesendet werden. Eine noch zu konstituierende Jury wird über den
neuen Namen des Kultur- und Bildungszentrums befinden.
In der letzten Sitzung des Arbeitskreises wurde der Wunsch nach Gastrogeschirrspülmaschinen in den Teeküchen angesprochen. Die gewünschte professionelle
Gastronomiespülmaschine arbeitet mit einer Spannung von 300V. In den Teeküchen
sind jedoch nur über die üblichen 220V Anschlüsse vorhanden. Eine Gastrogeschirrspülmaschine gibt es auch für einen 220 V Anschluss, diese braucht dann pro Spülvorgang jedoch mehr Zeit. Es wurde jetzt eine normale Geschirrspülmaschine ausgesucht, die mittels eines speziellen Programms eine wesentliche schnellere Spülzeit
erreichen kann. Diese Maschine ist nicht speziell für den Gastronomiebetrieb ausgelegt, ist jedoch deutlich günstiger in der Anschaffung.
-3-
Weiterhin berichtet Frau Treetzen darüber, das geplant wird, durch eine Agentur eine
Corporate Identity/Corporate Design für das Kultur- und Bildungszentrum aufstellen
zu lassen. Ebenfalls soll eine Homepage für die Einrichtung online gestellt werden.
6. Sonstiges
Nächste Sitzung
Die nächste Arbeitskreissitzung findet statt:
Termin:
Uhrzeit:
11.05.2016
17.00 Uhr – 18.30 Uhr.
Mandy Treetzen
Projektleiterin
Verteiler:
Mitglieder des Arbeitskreises
Herr Bormann/Horizonte
Herr Wittenberg/DSK
Leitbild und Organe des Kultur- und Bildungszentrums (Statut)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am XXXX folgendes Statut
beschlossen.
1. Leitbild
Das Kultur- und Bildungszentrum (KuB) versteht sich als kreatives, kulturelles
Zentrum für Menschen aller Altersgruppen, Nationalitäten und sozialer Gruppen.
Das KuB ist die Brücke zwischen Tradition und Moderne. Es fördert mit seinem
ehrenamtlichen und professionellen Angebot Kommunikation und Integration und
leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben
in der Stadt und für die Region.
Das KuB ist Drehscheibe und Treffpunkt für alle, die in diesem Haus etwas finden,
besprechen, gestalten und austauschen wollen.
Das KuB sendet und empfängt Impulse, die das kulturelle Leben der Stadt
wechselseitig befördern.
KuB-Akteure und Nachbarn erkennen
Entwicklungspotentiale der Innenstadt.
in
gemeinsamen
Aktivitäten
die
Das KuB versteht sich als Teil des kulturellen Netzwerkes der Stadt und der Region.
Im KuB sind die Akteure motiviert zu kooperieren und neue Projekte zu entwickeln
Das KuB ist Treffpunkt für das soziale Miteinander.
Das KuB ist Heimat für die Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe, die Oldesloer
Musikschule für Stadt und Land e.V., die städtische Kulturarbeit, die Oldesloer Bühne
e.V., Klangstadt e.V. und bietet Nutzungsmöglichkeiten für Andere. VHS und
Musikschule wirken von hier als zentrale Anbieter für Aus- und Weiterbildung.
Im KuB werden im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung Öffentlichkeitsarbeit,
Stadtkommunikation und Tourismus angesiedelt.
Im KuB ermöglicht
Magnetwirkung.
der
Saal
ein
vielfältiges
Veranstaltungsprogramm
mit
1
2. Organe des Kultur- und Bildungszentrums
Organe des KuB sind der KuB-Ausschuss und die KuB-Hauptversammlung.
2.1 Der KuB-Ausschuss
Funktion des Ausschusses
Der KuB-Ausschuss stärkt und bündelt die Zusammenarbeit der Hauptnutzer des
Kultur- und Bildungszentrums. Er dient der Absprache über gemeinsame Projekte
und Kooperationen und der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Der
KuB-Ausschuss sorgt dafür, dass die Aktivitäten im Kultur- und Bildungszentrum
gebündelt sichtbar werden.
Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss ist die dauerhafte
Nutzungsberechtigung für mindestens einen eigenen Raum im Kultur- und
Bildungszentrum (Hauptnutzer).
Geborene Mitglieder
Folgende Organisationen sind als Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums
geborene Mitglieder des KuB-Ausschusses. Sie verpflichten sich, jeweils eine*n
stimmberechtigte*n Vertreter*in zu den Sitzungen des Ausschusses zu senden.
Sachbereichsleitung Kultur/KuB Management
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Oldesloe
Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe
Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.
Oldesloer Bühne e.V.
Klangstadt e.V.
altStadt e.V.
Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Die Stimme ist innerhalb der Organisation
des jeweiligen Hauptnutzers übertragbar.
2
Rechte, Pflichten und Aufgaben des Ausschusses
Der KuB-Ausschuss dient der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Im
KuB-Ausschuss wird über grundsätzliche Fragen der durch die Hauptnutzer
genutzten Räume beraten.
Der KuB-Ausschuss dient der Planung von Aktivitäten zwischen allen Hauptnutzern.
Mindestens einmal jährlich wird eine Veranstaltung von allen Hauptnutzern
gemeinsam geplant und durchgeführt. Ziel ist es, das KuB in der Öffentlichkeit zu
präsentieren.
Der KuB-Ausschuss dient der Benennung und Diskussion struktureller Probleme
nach der Inbetriebnahme des Kultur- und Bildungszentrums. Im KuB-Ausschuss
werden gemeinsam Regeln für die Nutzung des Gebäudes gefunden.
Der KuB-Ausschuss gibt Empfehlungen zu Änderungen des Statuts an die
politischen Gremien.
Die Mitglieder des KuB-Ausschusses verpflichten sich, einmal jährlich zur KuBHauptversammlung zu erscheinen. Die KuB-Haupversammlung gibt Impulse zur
Weiterentwicklung des KuB.
Tagungsfrequenz
Der KuB-Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Er tagt
öffentlich. Er wird von der/dem KuB Manager*in mit einer Ladungsfrist von einer
Woche schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und vorläufiger
Tagesordnung einberufen. Zusätzlich wird er einberufen, wenn dies von mindestens
einem Mitglied schriftlich und unter Angabe eines Grundes verlangt wird.
Beschlussfähigkeit
Der KuB-Ausschuss ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Er
beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse des
Ausschusses werden in einem Beschlussprotokoll niedergelegt.
Neumitgliedschaften, Ausschlüsse, Austritte
Anträge auf die Hauptnutzung von Räumen sind an den KuB-Ausschuss zu stellen.
Im KuB-Ausschuss wird unter Einbeziehung der Raumsituation über die
Neuaufnahme von Hauptnutzern beraten. Er gibt eine Empfehlung zur Neuaufnahme
eines Hauptnutzers an die politischen Gremien.
3
Ein Hauptnutzer kann ausgeschlossen werden, wenn
-
er innerhalb eines Kalenderjahres an zwei oder mehr Sitzungen des KuBAusschusses nicht teilgenommen hat, oder
er über den Zeitraum eines Kalenderjahres keine eigene für externe Besucher
offene Veranstaltung organisiert hat.
Die Voraussetzungen für den Ausschluss werden durch den KuB-Ausschuss
festgestellt. Der KuB-Ausschuss gibt eine Empfehlung zum Ausschluss an die
politischen Gremien.
Anzeigen auf Austritte werden über den KuB-Ausschuss an die politischen Gremien
weitergeleitet.
Finanzen
Der KuB-Ausschuss verfügt über keine eigenen Finanzen. Die gemeinsame
Jahresveranstaltung des KuB-Ausschusses muss von den Hauptnutzern finanziert
und über diese abgerechnet werden.
2.2 Die KuB-Hauptversammlung
Funktion der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung versteht sich als Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit
für alle Oldesloer Kulturschaffenden und Kulturinteressierte. Sie gibt Impulse zur
Weiterentwicklung an den KuB-Ausschuss und an alle Hauptnutzer des Kultur- und
Bildungszentrums.
Einladung und Tagungsfrequenz
Zur
Teilnahme
an
der
KuB-Hauptversammlung
Kulturschaffenden und Kulturinteressierte eingeladen.
sind
alle
Oldesloer
Zur Hauptversammlung wird spätestens zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt
über die Zeitung, den Veranstaltungskalender der Stadt und über die Homepage des
Kultur- und Bildungszentrums eingeladen. Zusätzlich erfolgt die Einladung über einen
Mailverteiler, in den sich Kulturschaffende und Kulturinteressierte eintragen lassen
können.
Die Hauptversammlung tritt einmal jährlich zusammen.
4
Rechte und Pflichten der Hauptversammlung
Die Mitglieder des KuB-Ausschusses erstatten auf der Hauptversammlung Bericht
über die gemeinsamen Aktivitäten des letzten Jahres und über die Aktivitäten der
einzelnen Hauptnutzer. Sie geben einen Einblick in die konkreten Planungen für das
kommende Jahr.
Die Hauptversammlung dient der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der im
vorangegangenen Jahr geleisteten Arbeit der Nutzer des Kultur- und
Bildungszentrums. Die Hauptversammlung gibt Impulse für die Entwicklung der
Kultur in Bad Oldesloe.
3. Inkrafttreten
Das Statut des Kultur- und Bildungszentrums tritt zum 01.08.2016 in Kraft.
Bad Oldesloe, Datum
Tassilo von Bary
Bürgermeister
5

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