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Von: Gesendet: An: Betreff: Treetzen, Mandy Donnerstag, 10. März 2016 20:22 KuB - Einladung zur 28. Sitzung des Arbeitkreises am 14.3.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur 28. Sitzung des Arbeitskreises am 14.3.2016 lade ich Sie ganz herzlich ein. Die Sitzung findet wie gewohnt im Sitzungszimmer des Stadthauses, Zi. 2.09, statt. Da an diesem Tag um 19.00 Uhr die Vollversammlung des Migrationsforums stattfindet, muss die Sitzung des Arbeitskreises früher, bereits 17.00 Uhr, beginnen. Als Tagesordnung ist vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Eröffnung Sachstand Baumaßnahme Gastronomiebereich – Abendbetrieb u.a. (Herr Bormann/Horizonte) Leitbild und Leitlinien des Kultur- und Bildungszentrums (Statut) – Entwurf siehe Anlage Inbetriebnahme KuB (u.a. Einzug, Eröffnung, Eröffnungsfeier, Raumbelegung Saal, Namensfindung) Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mandy Treetzen Fachbereichsleiterin Finanzen Telefon 04531 504-200 Telefax 04531 504-900 mailto:[email protected] 1 Leitbild und Leitlinien des Kultur und Bildungszentrums (Statut) Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am __.__.2016 folgendes Statut beschlossen. 1. Leitbild Das Kultur und Bildungszentrum (KuB) versteht sich als kreatives, kulturelles Zentrum für Menschen aller Altersgruppen, Nationalitäten und sozialer Gruppen. Das KuB ist die Brücke zwischen Traditionen und Moderne. Es fördert mit seinem ehrenamtlichen und professionellen Angebot Kommunikation und Integration und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt und für die Region. Das KuB ist Drehscheibe und Treffpunkt für alle, die in diesem Haus etwas finden, besprechen, gestalten und austauschen wollen. Das KuB sendet und empfängt Impulse, die das kulturelle Leben der Stadt wechselseitig befördern. KuB-Akteure und gewerbetreibenden Nachbarn erkennen Aktivitäten die Entwicklungspotentiale der Innenstadt. in gemeinsamen Das KuB versteht sich als Teil des kulturellen Netzwerkes der Stadt und der Region. Im KuB sind die Akteure motiviert zu kooperieren und neue Projekte zu entwickeln Im KuB bietet der Foyerbereich Raum und ist Treffpunkt für das soziale Miteinander. Das KuB ist Heimat für die Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe, die Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V., die städtische Kulturarbeit, die Oldesloer Bühne e.V., Klangstadt e.V. und bietet Nutzungsmöglichkeiten für Andere. VHS und Musikschule wirken von hier als zentrale Anbieter für Aus- und Weiterbildung. Im KuB werden im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung Öffentlichkeitsarbeit, Stadtkommunikation und Tourismus angesiedelt. Im KuB ermöglicht Magnetwirkung. der Saal ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mit 1 2. Organe des Kultur- und Bildungszentrums Organe des KuB sind der KuB-Ausschuss und die KuB-Hauptversammlung. 2.1 KuB Ausschuss Funktion des Ausschusses Der KuB-Ausschuss stärkt und bündelt die Zusammenarbeit der Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Er dient der Absprache über gemeinsame Projekte und Kooperationen und der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Der KuB-Ausschuss sorgt dafür, dass die Aktivitäten im Kultur- und Bildungszentrum gebündelt sichtbar werden. Mitgliedschaft Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss ist die dauerhafte Nutzungsberechtigung für mindestens einen eigenen Raum im Kultur- und Bildungszentrum (Hauptnutzer). Eine dauerhafte Nutzungsvergabe von ausschließlich durch einen Nutzer genutzten Räumen im KuB ist an die Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss gebunden. Geborene Mitglieder Folgende Organisationen sind als Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums geborene Mitglieder des KuB-Ausschusses. Sie senden jeweils eine*n Vertreter*in zu den Sitzungen des Ausschusses. Sachbereichsleitung Kultur/KuB Management Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Oldesloe Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. Oldesloer Bühne e.V. Klangstadt e.V. altStadt e.V. Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Die Stimme ist innerhalb der Organisation des jeweiligen Hauptnutzers übertragbar. Rechte, Pflichten und Aufgaben des Ausschusses Der KuB-Ausschuss dient der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Im KuB-Ausschuss wird über grundsätzliche Fragen der gemeinsamen Raumnutzung beraten (z.B. Öffnungs- und Schließzeiten, Sicherheitsaspekte, generelle 2 Absprachen wegen gegenseitiger Nutzungsbeeinträchtigungen, Fragen zur Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen). Der KuB-Ausschuss dient der Planung von Aktivitäten zwischen allen Hauptnutzern. Mindestens einmal jährlich wird eine Veranstaltung von allen Hauptnutzern gemeinsam geplant und durchgeführt. Ziel ist es, das KuB in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der KuB-Ausschuss dient der Benennung und Diskussion struktureller Probleme nach der Inbetriebnahme des Kultur- und Bildungszentrums. Im KuB-Ausschuss werden gemeinsam Regeln für die Nutzung des Gebäudes gefunden. Der KuB-Ausschuss gibt Empfehlungen zu Änderungen des Statuts an die politischen Gremien. Jeder Hauptnutzer verpflichtet sich, eine*n Vertreter*in zu jeder Sitzung des KuBAusschusses zu entsenden. Die Mitglieder des KuB-Ausschusses verpflichten sich, einmal jährlich zur KuBHauptversammlung zu erscheinen. Die KuB-Haupversammlung gibt Impulse zur Weiterentwicklung des KuB. Tagungsfrequenz Der KuB-Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Er wird von der/dem KuB Manager*in mit einer Ladungsfrist von einer Woche schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und vorläufiger Tagesordnung einberufen. Zusätzlich wird er einberufen, wenn dies von mindestens einem Mitglied schriftlich und unter Angabe eines Grundes verlangt wird. Beschlussfähigkeit Der KuB-Ausschuss ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse des Ausschusses werden in einem Beschlussprotokoll niedergelegt. Neumitgliedschaften, Ausschlüsse, Austritte Anträge auf die Dauernutzung von Räumen (Hauptnutzer) sind an den KuBAusschuss zu stellen. Im KuB-Ausschuss wird unter Einbeziehung der Raumsituation über die Neuaufnahme von Hauptnutzern beraten. Er gibt eine Empfehlung zur Neuaufnahme eines Hauptnutzers an die politischen Gremien. 3 Ein Hauptnutzer kann ausgeschlossen werden, wenn - die Aktivitäten der jeweiligen Organisation über den Zeitraum von einem Kalenderjahr ruhen, oder - er innerhalb eines Kalenderjahres an zwei oder mehr Sitzungen des KuBAusschusses nicht teilgenommen hat, oder - er über den Zeitraum eines Kalenderjahres keine für externe Besucher offene Veranstaltung organisiert hat. Die Voraussetzungen für den Ausschluss werden durch den KuB-Ausschuss festgestellt. Der KuB-Ausschuss gibt eine Empfehlung zum Ausschluss an die politischen Gremien. Anzeigen auf Austritte werden über den KuB-Ausschuss an die politischen Gremien weitergeleitet. Finanzen Der KuB-Ausschuss verfügt über keine eigenen Finanzen. Projekte des KuBAusschusses müssen von den Mitgliedern finanziert und über diese abgerechnet werden. 2.2 KuB-Hauptversammlung Funktion der Hauptversammlung Die Hauptversammlung versteht sich als Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit für alle Oldesloer Kulturschaffenden und Kulturinteressierte. Sie gibt Impulse zur Weiterentwicklung an den KuB-Ausschuss und an alle Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Einladung und Tagungsfrequenz Zur Teilnahme an der KuB-Hauptversammlung Kulturschaffenden und Kulturinteressierte eingeladen. sind alle Oldesloer Zur Hauptversammlung wird spätestens zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt über die Zeitung, den Veranstaltungskalender der Stadt und über die Homepage des Kultur- und Bildungszentrums eingeladen. Zusätzlich erfolgt die Einladung über einen Mailverteiler, in den sich Kulturschaffende und Kulturinteressierte eintragen lassen können. Die Hauptversammlung tritt einmal jährlich zusammen. 4 Rechte und Pflichten der Hauptversammlung Die Mitglieder des KuB-Ausschusses erstatten auf der Hauptversammlung Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten des letzten Jahres und über die Aktivitäten der einzelnen Hauptnutzer. Sie geben einen Einblick in die konkreten Planungen für das kommende Jahr. Die Hauptversammlung dient der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der im vorangegangenen Jahr geleisteten Arbeit der Nutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Die Hauptversammlung gibt Impulse für die Entwicklung der Kultur in Bad Oldesloe. 3. Inkrafttreten Das Statut des Kultur- und Bildungszentrums tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Bad Oldesloe, __.__.2016 Tassilo von Bary Bürgermeister 5 Protokoll zur 28. Sitzung des Arbeitskreises KuB am 14.03.2016 Termin: Uhrzeit: 14.03.2016 17.00 – 18.45 Uhr Teilnehmer: Herr Bernardy/Klangstadt Herr Niemeyer/Klangstadt Herr Denert/Oldesloer Bühne Herr Zare/Musikschule (ab 17.45 Uhr) Frau Linnemann/VHS Frau Kautter/Stadt Bad Oldesloe Frau Herrmann/SPD Herr Schaarmann/Stadt Bad Oldesloe Frau Heesch/Stadt Bad Oldesloe Frau Treetzen/Stadt Bad Oldesloe Gäste: Herr Bormann/Horizonte Herr Wittenberg/DSK 1. Eröffnung Frau Treetzen begrüßt alle Anwesenden. Ergänzungen zur Tagesordnung gibt es seitens der Teilnehmer nicht. Frau Linnemann bittet bei den Niederschriften zu der 25. und der 26. Arbeitskreissitzung um Korrektur der Zuordnung ihres Namens – nicht zur Musikschule sondern zur VHS. 2. Sachstand Baumaßnahme Es ist auf Grund der Komplexität der Baumaßnahme inzwischen zu Verzögerungen im Bauablauf gekommen. Der Termin für den Einzug der Nutzer ist weiterhin für den 1. August 2016 vorgesehen, der Bauablauf bleibt abzuwarten. Die Gestaltung der Außenanlagen ist im Zeitplan. Nach Ostern wird mit den Bauarbeiten hinter dem KuB begonnen. Die Vorbereitungen für den Außenanstrich in Form des Gerüstbaus sind für das historische Rathaus getroffen. Um hier tätig werden zu können, müssen die durchschnittlichen Temperaturen steigen. Der Bereich des Beer-Yaacov-Weges und der Fußgängerbrücke über die Trave ist zurzeit gesperrt. Dieser Zustand wird voraussichtlich bis zum 31. August 2016 bzw. bis zur Eröffnung anhalten. Auf Nachfrage wird berichtet, dass der Umzug der VHS sichergestellt werden muss, notfalls über die Wegeverbindung durch das historische Rathaus. -2- 3. Gastronomiebereich – Abendbetrieb u.a. (Herr Bormann/Horizonte) Herr Bormann berichtet über den vorgesehenen Betrieb der Gastronomie während der Abendveranstaltungen. Es wird derzeit von 6 bis 8 Veranstaltungen im Monat ausgegangen, an denen das Café abends geöffnet sein soll. Es wird geplant, zwei Fachkräfte für den Betrieb vorzuhalten. Ob diese Anzahl auskömmlich sein wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen müssen. Ggf. muss die Anzahl der Bedienungen erhöht bzw. auch reduziert werden. Es ist in Abhängigkeit der Besucheranzahl bei den jeweiligen Veranstaltungen vorgesehen, dass das Vorhalten der Gastronomie bei geringer Personenzahl vom Veranstalter bezahlt werden soll. In jedem Fall benötigt Herr Bormann vor Veranstaltungen genügend Vorlauf um den Betrieb vorzubereiten. Sollte es bei Veranstaltungen Wünsche geben, die Herr Bormann nicht bedienen kann, so wird überlegt, dass auch externe Caterer beauftragt werden können. Eine Bewirtung durch eigenes Personal der Nutzer wird als problematisch angesehen, da für den Ausschank von alkoholischen Getränken einen Schanklizenz erforderlich ist, die personenbezogen erteilt wird. Laut Herrn Bormann werden abends alkoholische und nicht alkoholische Getränke sowie Snacks ausgegeben. Auf Nachfrage berichtet Frau Treetzen, dass für die Gastronomie kein mobiler Tresen vorgesehen wird. Im KuB wird es mobile Tresen für den Stadtinfobereich geben. Diese Tresen sind jedoch ganz anders konzipiert und für den gastronomischen Bedarf nicht geeignet. Für die Beschäftigungsmaßnahme tagsüber steht Horizonte nach wie vor in Verhandlungen mit der KoSoz, insbesondere zur Finanzierung und Konzeptabstimmung. 4. Leitbild und Leitlinien des Kultur – und Bildungszentrums (Statut) Im Folgenden wird das Arbeitsexemplar zum „Leitbild und Leitlinien des Kultur- und Bildungszentrums“ diskutiert und inhaltlich sowie redaktionell angepasst. Die neue Fassung des Statuts ist als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt. 5. Inbetriebnahme KuB (u.a. Einzug, Eröffnung, Eröffnungsfeier, Raumbelegung Saal, Namensfindung) Frau Treetzen berichtet über den öffentlichen Wettbewerb zur Namensfindung für das KuB, der noch bis zum 3. April 2016 läuft. Es werden Postkarten zum Namenswettbewerb in der Runde verteilt. Diese Karten liegen bereits öffentlich aus und sollen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern versehen mit einem Namensvorschlag bei der Stadt eingesendet werden. Eine noch zu konstituierende Jury wird über den neuen Namen des Kultur- und Bildungszentrums befinden. In der letzten Sitzung des Arbeitskreises wurde der Wunsch nach Gastrogeschirrspülmaschinen in den Teeküchen angesprochen. Die gewünschte professionelle Gastronomiespülmaschine arbeitet mit einer Spannung von 300V. In den Teeküchen sind jedoch nur über die üblichen 220V Anschlüsse vorhanden. Eine Gastrogeschirrspülmaschine gibt es auch für einen 220 V Anschluss, diese braucht dann pro Spülvorgang jedoch mehr Zeit. Es wurde jetzt eine normale Geschirrspülmaschine ausgesucht, die mittels eines speziellen Programms eine wesentliche schnellere Spülzeit erreichen kann. Diese Maschine ist nicht speziell für den Gastronomiebetrieb ausgelegt, ist jedoch deutlich günstiger in der Anschaffung. -3- Weiterhin berichtet Frau Treetzen darüber, das geplant wird, durch eine Agentur eine Corporate Identity/Corporate Design für das Kultur- und Bildungszentrum aufstellen zu lassen. Ebenfalls soll eine Homepage für die Einrichtung online gestellt werden. 6. Sonstiges Nächste Sitzung Die nächste Arbeitskreissitzung findet statt: Termin: Uhrzeit: 11.05.2016 17.00 Uhr – 18.30 Uhr. Mandy Treetzen Projektleiterin Verteiler: Mitglieder des Arbeitskreises Herr Bormann/Horizonte Herr Wittenberg/DSK Leitbild und Organe des Kultur- und Bildungszentrums (Statut) Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am XXXX folgendes Statut beschlossen. 1. Leitbild Das Kultur- und Bildungszentrum (KuB) versteht sich als kreatives, kulturelles Zentrum für Menschen aller Altersgruppen, Nationalitäten und sozialer Gruppen. Das KuB ist die Brücke zwischen Tradition und Moderne. Es fördert mit seinem ehrenamtlichen und professionellen Angebot Kommunikation und Integration und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt und für die Region. Das KuB ist Drehscheibe und Treffpunkt für alle, die in diesem Haus etwas finden, besprechen, gestalten und austauschen wollen. Das KuB sendet und empfängt Impulse, die das kulturelle Leben der Stadt wechselseitig befördern. KuB-Akteure und Nachbarn erkennen Entwicklungspotentiale der Innenstadt. in gemeinsamen Aktivitäten die Das KuB versteht sich als Teil des kulturellen Netzwerkes der Stadt und der Region. Im KuB sind die Akteure motiviert zu kooperieren und neue Projekte zu entwickeln Das KuB ist Treffpunkt für das soziale Miteinander. Das KuB ist Heimat für die Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe, die Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V., die städtische Kulturarbeit, die Oldesloer Bühne e.V., Klangstadt e.V. und bietet Nutzungsmöglichkeiten für Andere. VHS und Musikschule wirken von hier als zentrale Anbieter für Aus- und Weiterbildung. Im KuB werden im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung Öffentlichkeitsarbeit, Stadtkommunikation und Tourismus angesiedelt. Im KuB ermöglicht Magnetwirkung. der Saal ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mit 1 2. Organe des Kultur- und Bildungszentrums Organe des KuB sind der KuB-Ausschuss und die KuB-Hauptversammlung. 2.1 Der KuB-Ausschuss Funktion des Ausschusses Der KuB-Ausschuss stärkt und bündelt die Zusammenarbeit der Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Er dient der Absprache über gemeinsame Projekte und Kooperationen und der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Der KuB-Ausschuss sorgt dafür, dass die Aktivitäten im Kultur- und Bildungszentrum gebündelt sichtbar werden. Mitgliedschaft Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss ist die dauerhafte Nutzungsberechtigung für mindestens einen eigenen Raum im Kultur- und Bildungszentrum (Hauptnutzer). Geborene Mitglieder Folgende Organisationen sind als Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums geborene Mitglieder des KuB-Ausschusses. Sie verpflichten sich, jeweils eine*n stimmberechtigte*n Vertreter*in zu den Sitzungen des Ausschusses zu senden. Sachbereichsleitung Kultur/KuB Management Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Oldesloe Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. Oldesloer Bühne e.V. Klangstadt e.V. altStadt e.V. Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Die Stimme ist innerhalb der Organisation des jeweiligen Hauptnutzers übertragbar. 2 Rechte, Pflichten und Aufgaben des Ausschusses Der KuB-Ausschuss dient der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Im KuB-Ausschuss wird über grundsätzliche Fragen der durch die Hauptnutzer genutzten Räume beraten. Der KuB-Ausschuss dient der Planung von Aktivitäten zwischen allen Hauptnutzern. Mindestens einmal jährlich wird eine Veranstaltung von allen Hauptnutzern gemeinsam geplant und durchgeführt. Ziel ist es, das KuB in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der KuB-Ausschuss dient der Benennung und Diskussion struktureller Probleme nach der Inbetriebnahme des Kultur- und Bildungszentrums. Im KuB-Ausschuss werden gemeinsam Regeln für die Nutzung des Gebäudes gefunden. Der KuB-Ausschuss gibt Empfehlungen zu Änderungen des Statuts an die politischen Gremien. Die Mitglieder des KuB-Ausschusses verpflichten sich, einmal jährlich zur KuBHauptversammlung zu erscheinen. Die KuB-Haupversammlung gibt Impulse zur Weiterentwicklung des KuB. Tagungsfrequenz Der KuB-Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Er tagt öffentlich. Er wird von der/dem KuB Manager*in mit einer Ladungsfrist von einer Woche schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und vorläufiger Tagesordnung einberufen. Zusätzlich wird er einberufen, wenn dies von mindestens einem Mitglied schriftlich und unter Angabe eines Grundes verlangt wird. Beschlussfähigkeit Der KuB-Ausschuss ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse des Ausschusses werden in einem Beschlussprotokoll niedergelegt. Neumitgliedschaften, Ausschlüsse, Austritte Anträge auf die Hauptnutzung von Räumen sind an den KuB-Ausschuss zu stellen. Im KuB-Ausschuss wird unter Einbeziehung der Raumsituation über die Neuaufnahme von Hauptnutzern beraten. Er gibt eine Empfehlung zur Neuaufnahme eines Hauptnutzers an die politischen Gremien. 3 Ein Hauptnutzer kann ausgeschlossen werden, wenn - er innerhalb eines Kalenderjahres an zwei oder mehr Sitzungen des KuBAusschusses nicht teilgenommen hat, oder er über den Zeitraum eines Kalenderjahres keine eigene für externe Besucher offene Veranstaltung organisiert hat. Die Voraussetzungen für den Ausschluss werden durch den KuB-Ausschuss festgestellt. Der KuB-Ausschuss gibt eine Empfehlung zum Ausschluss an die politischen Gremien. Anzeigen auf Austritte werden über den KuB-Ausschuss an die politischen Gremien weitergeleitet. Finanzen Der KuB-Ausschuss verfügt über keine eigenen Finanzen. Die gemeinsame Jahresveranstaltung des KuB-Ausschusses muss von den Hauptnutzern finanziert und über diese abgerechnet werden. 2.2 Die KuB-Hauptversammlung Funktion der Hauptversammlung Die Hauptversammlung versteht sich als Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit für alle Oldesloer Kulturschaffenden und Kulturinteressierte. Sie gibt Impulse zur Weiterentwicklung an den KuB-Ausschuss und an alle Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Einladung und Tagungsfrequenz Zur Teilnahme an der KuB-Hauptversammlung Kulturschaffenden und Kulturinteressierte eingeladen. sind alle Oldesloer Zur Hauptversammlung wird spätestens zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt über die Zeitung, den Veranstaltungskalender der Stadt und über die Homepage des Kultur- und Bildungszentrums eingeladen. Zusätzlich erfolgt die Einladung über einen Mailverteiler, in den sich Kulturschaffende und Kulturinteressierte eintragen lassen können. Die Hauptversammlung tritt einmal jährlich zusammen. 4 Rechte und Pflichten der Hauptversammlung Die Mitglieder des KuB-Ausschusses erstatten auf der Hauptversammlung Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten des letzten Jahres und über die Aktivitäten der einzelnen Hauptnutzer. Sie geben einen Einblick in die konkreten Planungen für das kommende Jahr. Die Hauptversammlung dient der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der im vorangegangenen Jahr geleisteten Arbeit der Nutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Die Hauptversammlung gibt Impulse für die Entwicklung der Kultur in Bad Oldesloe. 3. Inkrafttreten Das Statut des Kultur- und Bildungszentrums tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Bad Oldesloe, Datum Tassilo von Bary Bürgermeister 5