Rabatte bei Arzneimitteln
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Rabatte bei Arzneimitteln
Rabatte bei Arzneimitteln: Hohe Qualität, ohne Zuzahlung für Sie. Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Hohe Qualität zu günstigeren Preisen. Als Versicherte der Bosch BKK erhalten Sie die hochwertigen Medikamente, die Sie für Ihre Behandlung benötigen. Damit dies auch bezahlbar bleibt, haben wir mit Arzneimittelherstellern Preisnachlässe für bestimmte Arzneimittelwirkstoffe vereinbart. Kosten im Blick Die Kosten für Arzneimittel steigen seit Jahren stark an. Um den Ausgabenanstieg zu begrenzen, können Krankenkassen Preisnachlässe mit Pharmaherstellern für bestimmte Wirkstoffe verhandeln. Die erzielten Einsparungen tragen dazu bei, höhere Beiträge und Zusatzbeiträge zu verhindern. Außerdem können wir das eingesparte Geld in Ihre medizinische Versorgung investieren. Die von uns geschlossenen Rabattverträge nutzen also Ihnen und uns gleichermaßen. Einen Schritt weiter: Zuzahlungsbefreiung für Sie. Wir gehen noch einen Schritt weiter als viele andere Krankenkassen und beteiligen Sie direkt an den erzielten Einsparungen: Bei nahezu 90 Prozent der Arzneimittel mit abgelaufenem Patentschutz (sogenannte Generika) befreien wir Sie komplett von der gesetzlichen Zuzahlung. Das heißt: Die 5 bis 10 Euro, die Sie bisher in der Apotheke für diese Arzneimittel zahlen mussten, übernehmen wir für Sie. Ihr Vorteil als Bosch BKK-Versicherter: Preis des Arzneimittels 1 Gesetzliche Zuzahlung unter 50 Euro 3 5 Euro 50 bis 100 Euro 3 10 % des Preises über 100 Euro 3 10 Euro Zuzahlungsbefreiung für Bosch BKK-Versicherte 1 5 Euro 10 % des Preises 10 Euro bei allen Arzneimitteln unserer Generika Rabatt-Verträge In der Apotheke. Ihr Arzt verordnet Ihnen auf einem Rezept ein Medikament mit einem bestimmten Wirkstoff. In vielen Fällen gibt es für diesen Wirkstoff Medikamente von mehreren Herstellern – lediglich der Name und die Verpackung unterscheiden sich. Deshalb prüft Ihr Apotheker, ob Ihre Krankenkasse für den verordneten Wirkstoff einen Rabatt mit einem oder mehreren Herstellern ausgehandelt hat. Falls ja, muss er das verordnete Medikament durch ein rabattiertes Arzneimittel austauschen. Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße und Anwendungsbereich müssen jedoch identisch sein. Mehrere Alternativen In manchen Fällen unterscheiden sich die Medikamente der unterschiedlichen Hersteller durch die enthaltenen Hilfsstoffe, zum Beispiel Milchzucker oder Stärke. Diese können im Ausnahmefall zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Sollten Sie davon betroffen sein, kann Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker eine Alternative anbieten. Denn es stehen in der Regel mehrere rabattierte Arzneimittel zur Auswahl. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann Ihr Arzt den Austausch des verordneten Medikaments auch ganz ausschließen. Ihre Entscheidung als Versicherter Seit 2011 können Versicherte die rabattierten Arzneimittel ablehnen und gegen Vorkasse ein anderes Medikament wählen – sofern es sich dabei um den gleichen Wirkstoff handelt. Aber Achtung: Sie müssen dann in der Apotheke den vollen Preis für das Arzneimittel bezahlen, können sich aber nur einen Teil der Kosten von der Bosch BKK erstatten lassen. Denn für die entgangene Einsparmöglichkeit muss die BKK eine Pauschale einbehalten. Dauerhaft das gleiche Medikament. Sie erhalten in der Apotheke trotz gleicher Verordnung nicht immer das gleiche Medikament? Mit Rabattverträgen hat dies nicht unbedingt etwas zu tun. Denn: Um den Anstieg der Arzneimittelkosten zu verringern, sind die Apotheken verpflichtet, immer eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel am Markt auszugeben. Da sich die Arzneimittelpreise 14-tägig ändern können, erhalten Sie unter Umständen immer wieder Medikamente unterschiedlicher Hersteller. Ihr Vorteil durch unsere Rabattverträge: Ein häufiger Wechsel des Arzneimittels entfällt bei unseren Rabattvereinbarungen. Da wir die Preise für Rabattpräparate für mindestens zwei Jahre aushandeln, können Sie in diesem Zeitraum bei einem bestimmten Rabatt-Medikament bleiben. Sie haben Fragen? Informationen zu Arzneimitteln und unseren Rabattverträgen finden Sie auch im Internet unter: www.Bosch-BKK.de/Arzneimittel Bei Fragen können Sie sich außerdem an Ihren Ansprechpartner bei der Bosch BKK Bosch BKK Kruppstraße 19 70469 Stuttgart www.Bosch-BKK.de [email protected] Wir sind für Sie da! 24-Stunden-Service-Center: Telefon 0180 6060200 (20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz. Für Mobilfunk max. 60 Cent je Anruf.) Änderungen vorbehalten – Stand 01.02.2015. Die Darstellung gibt einen ersten Überblick über die Leistungen der Bosch BKK. Gerne berät Sie Ihr Kundenberater individuell und verbindlich. wenden. Wir beraten Sie gerne!