Rabatte bei Arzneimitteln

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Rabatte bei Arzneimitteln
Rabatte bei Arzneimitteln:
Hohe Qualität, ohne
Zuzahlung für Sie.
Bosch BKK
Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung
Hohe Qualität
zu günstigeren Preisen.
Als Versicherte der Bosch BKK erhalten
Sie die hochwertigen Medikamente, die
Sie für Ihre Behandlung benötigen. Damit
dies auch bezahlbar bleibt, haben wir
mit Arzneimittelherstellern Preisnachlässe
für bestimmte Arzneimittelwirkstoffe vereinbart.
Kosten im Blick
Die Kosten für Arzneimittel steigen seit Jahren
stark an. Um den Ausgabenanstieg zu begrenzen, können Krankenkassen Preisnachlässe mit
Pharmaherstellern für bestimmte Wirkstoffe
verhandeln. Die erzielten Einsparungen tragen
dazu bei, höhere Beiträge und Zusatzbeiträge
zu verhindern. Außerdem können wir das eingesparte Geld in Ihre medizinische Versorgung
investieren. Die von uns geschlossenen Rabattverträge nutzen also Ihnen und uns gleichermaßen.
Einen Schritt weiter:
Zuzahlungsbefreiung
für Sie.
Wir gehen noch einen Schritt weiter als viele
andere Krankenkassen und beteiligen Sie direkt
an den erzielten Einsparungen: Bei nahezu
90 Prozent der Arzneimittel mit abgelaufenem
Patentschutz (sogenannte Generika) befreien
wir Sie komplett von der gesetzlichen Zuzahlung.
Das heißt: Die 5 bis 10 Euro, die Sie bisher in der
Apotheke für diese Arzneimittel zahlen mussten,
übernehmen wir für Sie.
Ihr Vorteil als Bosch BKK-Versicherter:
Preis des
Arzneimittels
1
Gesetzliche
Zuzahlung
unter 50 Euro
3
5 Euro
50 bis 100 Euro
3
10 % des Preises
über 100 Euro
3
10 Euro
Zuzahlungsbefreiung
für Bosch BKK-Versicherte 1



5 Euro
10 % des Preises
10 Euro
bei allen Arzneimitteln unserer Generika Rabatt-Verträge
In der Apotheke.
Ihr Arzt verordnet Ihnen auf einem Rezept ein
Medikament mit einem bestimmten Wirkstoff.
In vielen Fällen gibt es für diesen Wirkstoff Medikamente von mehreren Herstellern – lediglich der
Name und die Verpackung unterscheiden sich.
Deshalb prüft Ihr Apotheker, ob Ihre Krankenkasse
für den verordneten Wirkstoff einen Rabatt mit
einem oder mehreren Herstellern ausgehandelt
hat. Falls ja, muss er das verordnete Medikament
durch ein rabattiertes Arzneimittel austauschen.
Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße und Anwendungsbereich müssen jedoch identisch sein.
Mehrere Alternativen
In manchen Fällen unterscheiden sich die Medikamente der unterschiedlichen Hersteller durch
die enthaltenen Hilfsstoffe, zum Beispiel Milchzucker oder Stärke. Diese können im Ausnahmefall zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.
Sollten Sie davon betroffen sein, kann Ihnen Ihr
Arzt oder Apotheker eine Alternative anbieten.
Denn es stehen in der Regel mehrere rabattierte
Arzneimittel zur Auswahl. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann Ihr Arzt den Austausch des
verordneten Medikaments auch ganz ausschließen.
Ihre Entscheidung als Versicherter
Seit 2011 können Versicherte die rabattierten
Arzneimittel ablehnen und gegen Vorkasse ein
anderes Medikament wählen – sofern es sich
dabei um den gleichen Wirkstoff handelt. Aber
Achtung: Sie müssen dann in der Apotheke den
vollen Preis für das Arzneimittel bezahlen, können
sich aber nur einen Teil der Kosten von der Bosch
BKK erstatten lassen. Denn für die entgangene
Einsparmöglichkeit muss die BKK eine Pauschale
einbehalten.
Dauerhaft das gleiche
Medikament.
Sie erhalten in der Apotheke trotz gleicher
Verordnung nicht immer das gleiche Medikament? Mit Rabattverträgen hat dies nicht
unbedingt etwas zu tun. Denn: Um den Anstieg
der Arzneimittelkosten zu verringern, sind die
Apotheken verpflichtet, immer eines der drei
preisgünstigsten Arzneimittel am Markt auszugeben. Da sich die Arzneimittelpreise 14-tägig
ändern können, erhalten Sie unter Umständen
immer wieder Medikamente unterschiedlicher
Hersteller.
Ihr Vorteil durch unsere Rabattverträge:
Ein häufiger Wechsel des Arzneimittels entfällt
bei unseren Rabattvereinbarungen. Da wir die
Preise für Rabattpräparate für mindestens zwei
Jahre aushandeln, können Sie in diesem Zeitraum bei einem bestimmten Rabatt-Medikament
bleiben.
Sie haben Fragen?
Informationen zu Arzneimitteln und unseren
Rabattverträgen finden Sie auch im Internet unter:
www.Bosch-BKK.de/Arzneimittel
Bei Fragen können Sie sich außerdem an
Ihren Ansprechpartner bei der Bosch BKK
Bosch BKK
Kruppstraße 19
70469 Stuttgart
www.Bosch-BKK.de
[email protected]
Wir sind für Sie da!
24-Stunden-Service-Center:
Telefon 0180 6060200
(20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz.
Für Mobilfunk max. 60 Cent je Anruf.)
Änderungen vorbehalten – Stand 01.02.2015. Die Darstellung gibt einen ersten Überblick
über die Leistungen der Bosch BKK. Gerne berät Sie Ihr Kundenberater individuell und verbindlich.
wenden. Wir beraten Sie gerne!

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