Aufnahmeantrag, rot - Turngemeinde 1837 Hanau aV
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Aufnahmeantrag, rot - Turngemeinde 1837 Hanau aV
Aufnahmeantrag Stand 01.01.2009 Turngemeinde 1837 Hanau a.V. - Geschäftsstelle: Jahnstr. 3, 63450 Hanau Tel. 06181/ 13 122 – Fax 06181/ 18 14 59 – Mail: [email protected] Neue Einzelmitgliedschaft Neues Mitglied zu einer schon bestehenden Familienmitgliedschaft hinzufügen. Neue Familienmitgliedschaft mit ___ Erwachsenen und ___ Kind(ern). (je ein Aufnahmeantrag pro Familienmitglied) Neue Familie mit bereits erfassten Mitgliedern Namen der bereits erfassten Mitglieder: _______________________________________________________ ________________ ______________ _________________________ _____________________________ Geschlecht Nachname Titel Vorname ____.____.________ _____________________________ __ __ __ __ __ _________________________ Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl Wohnort __________________________________________________________ _____________/______________ Namen(n) (beider) gesetzlicher Vertreter Telefon privat _____________/______________ _____________/______________ ___________/_________________ Telefon dienstlich Fax (privat o. dienstlich) Telefon mobil __________________________________@_______________________ Mail-Adresse ( ich möchte über TGH-Veranstaltungen informiert werden) ____________________________ Beruf (Ermäßigungen nur mit Nachweis) Hanau, ____.____.20____ ___________________________________________________________________ Unterschrift des Mitgliedes, bei Minderjährigen ALLER gesetzlicher Vertreter (Wir verpflichten uns hiermit, etwaige Beitragsrückstände unseres oben genannten Kindes auf erstes Anfordern durch den Vorstand der Turngemeinde Hanau a.V. innerhalb einer Woche zu begleichen) _______________________ Name des Übungsleiters/Trainers Folgende(s) Sportangebot(e) möchte ich nutzen: Aikido* Badminton Baseball Basketball* Cheerleading Fechten* Fitness Gymnastik Hockey Integrationssport Inlinehockey Judo* Ju-Jutsu* Kendo Leichtathletik Rope Skipping Ski Tanzen Tennis* Tischtennis Turnen Volleyball Wandern * Für diese Sportangebote bitte ein separates Formular für den Sportbeitrag ausfüllen. Boxen Handball Jugendfußball Schwimmen Triathlon Hiermit ermächtige ich die Turngemeinde 1837 Hanau a.V. widerruflich, die zu entrichtenden Vereinsbeiträge jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich und die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu Lasten des nachstehenden Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. _______________________ _______________________ _________________________________________ Kontonummer Bankleitzahl Unterschrift des Kontoinhabers ________________________________________ Name des Kreditinstituts _______________________________________________ Name des Kontoinhabers (wenn abweichend von oben) Ich bin bereit, ehrenamtlich bei der Vereinsarbeit mitzuhelfen. Beitragsordnung der Turngemeinde 1837 Hanau a. V. (Stand 01.04.2008) §1 1. Es gelten nachstehende Mitgliedsbeiträge: 1.1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen (ab Antragstellung): monatlich: 8,00 € 1.2. Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: monatlich: 10,00 € 1.3. Familien, d. s. Ehemann, Ehefrau und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: monatlich: 23,00 € 1.4 Passiver Beitrag nur auf Antrag monatlich: 8,50 € 1.5. Ehrenmitglieder beitragsfrei 2. Die Sportbeiträge, die zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu zahlen sind, ergeben sich aus dem Zusatzantrag. 3. Die Kursbeiträge ergeben sich aus dem entsprechenden Zusatzantrag. §2 Der Aufnahme- und die Zusatzanträge sind Bestandteil der Beitragsordnung. §3 Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld, Beiträge werden im Voraus fällig. Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren eingezogen. Sport- und Kursbeiträge werden gesondert eingezogen. §4 Alle neuen Mitglieder haben eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu zahlen. §5 Das Mitglied hat Auslagen und Nebenkosten des Vereins für Mahnungen und Stornos zu tragen; je Mahnung und Storno € 7,50. §6 Bei Rechnungsstellung wird eine Gebühr von 4,00 € pro Rechnung fällig. §7 7.1 Der Austritt ist nur zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich. Geht die Austrittserklärung dem Verein schriftlich nicht bis spätestens zum 15.05. oder 15.11. eines jeden Jahres zu, verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere sechs Monate. 7.2 Die Dauer der Kurzzeitmitgliedschaft wird durch den geschäftsführenden Vorstand festgelegt. §8 Bei einem Beitragsrückstand von sechs Monaten kann nach einmaliger Mahnung die Streichung durch ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied von der Mitgliederliste erfolgen. Es ist ausreichend, wenn die Mahnung an die letzte bekannte Anschrift des Mitgliedes gerichtet ist. Besondere Hinweise: Der Verein versichert seine Mitglieder über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen e. V. Die Bedingungen sind im Geschäftszimmer einzusehen. Der Verein zeigt nach Datenschutzgesetz an, dass Daten im Rahmen des Vereinszwecks in der eigenen EDV-Anlage gespeichert werden.