Aufnahmeantrag, rot - Turngemeinde 1837 Hanau aV

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Aufnahmeantrag, rot - Turngemeinde 1837 Hanau aV
Aufnahmeantrag
Stand 01.01.2009
Turngemeinde 1837 Hanau a.V. - Geschäftsstelle: Jahnstr. 3, 63450 Hanau
Tel. 06181/ 13 122 – Fax 06181/ 18 14 59 – Mail: [email protected]
Neue Einzelmitgliedschaft
Neues Mitglied zu einer schon bestehenden Familienmitgliedschaft hinzufügen.
Neue Familienmitgliedschaft mit ___ Erwachsenen und ___ Kind(ern).
(je ein Aufnahmeantrag pro Familienmitglied)
Neue Familie mit bereits erfassten Mitgliedern
Namen der bereits erfassten Mitglieder: _______________________________________________________
________________ ______________ _________________________
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Geschlecht
Nachname
Titel
Vorname
____.____.________
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__ __ __ __ __ _________________________
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
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_____________/______________
Namen(n) (beider) gesetzlicher Vertreter
Telefon privat
_____________/______________
_____________/______________
___________/_________________
Telefon dienstlich
Fax (privat o. dienstlich)
Telefon mobil
__________________________________@_______________________
Mail-Adresse (
ich möchte über TGH-Veranstaltungen informiert werden)
____________________________
Beruf (Ermäßigungen nur mit Nachweis)
Hanau, ____.____.20____ ___________________________________________________________________
Unterschrift des Mitgliedes, bei Minderjährigen ALLER gesetzlicher Vertreter
(Wir verpflichten uns hiermit, etwaige Beitragsrückstände unseres oben genannten Kindes auf erstes
Anfordern durch den Vorstand der Turngemeinde Hanau a.V. innerhalb einer Woche zu begleichen)
_______________________
Name des Übungsleiters/Trainers
Folgende(s) Sportangebot(e) möchte ich nutzen:
Aikido*
Badminton
Baseball
Basketball*
Cheerleading
Fechten*
Fitness
Gymnastik
Hockey
Integrationssport Inlinehockey
Judo*
Ju-Jutsu*
Kendo
Leichtathletik Rope Skipping
Ski
Tanzen
Tennis*
Tischtennis
Turnen
Volleyball
Wandern
* Für diese Sportangebote bitte ein separates Formular für den Sportbeitrag ausfüllen.
Boxen
Handball
Jugendfußball
Schwimmen
Triathlon
Hiermit ermächtige ich die Turngemeinde 1837 Hanau a.V. widerruflich, die zu entrichtenden Vereinsbeiträge
jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich und die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €
zu Lasten des nachstehenden Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
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Kontonummer
Bankleitzahl
Unterschrift des Kontoinhabers
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Name des Kreditinstituts
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Name des Kontoinhabers (wenn abweichend von oben)
Ich bin bereit, ehrenamtlich bei der Vereinsarbeit mitzuhelfen.
Beitragsordnung
der Turngemeinde 1837 Hanau a. V.
(Stand 01.04.2008)
§1
1.
Es gelten nachstehende Mitgliedsbeiträge:
1.1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen (ab Antragstellung):
monatlich:
8,00 €
1.2. Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr:
monatlich:
10,00 €
1.3. Familien, d. s. Ehemann, Ehefrau und
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
monatlich:
23,00 €
1.4 Passiver Beitrag nur auf Antrag
monatlich:
8,50 €
1.5. Ehrenmitglieder
beitragsfrei
2.
Die Sportbeiträge, die zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu zahlen sind, ergeben sich aus dem Zusatzantrag.
3.
Die Kursbeiträge ergeben sich aus dem entsprechenden Zusatzantrag.
§2
Der Aufnahme- und die Zusatzanträge sind Bestandteil der Beitragsordnung.
§3
Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld, Beiträge werden im Voraus fällig. Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Sport- und Kursbeiträge werden gesondert eingezogen.
§4
Alle neuen Mitglieder haben eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu zahlen.
§5
Das Mitglied hat Auslagen und Nebenkosten des Vereins für Mahnungen und Stornos zu tragen; je Mahnung und Storno € 7,50.
§6
Bei Rechnungsstellung wird eine Gebühr von 4,00 € pro Rechnung fällig.
§7
7.1 Der Austritt ist nur zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich. Geht die Austrittserklärung dem Verein schriftlich nicht
bis spätestens zum 15.05. oder 15.11. eines jeden Jahres zu, verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere sechs Monate.
7.2 Die Dauer der Kurzzeitmitgliedschaft wird durch den geschäftsführenden Vorstand festgelegt.
§8
Bei einem Beitragsrückstand von sechs Monaten kann nach einmaliger Mahnung die Streichung durch ein geschäftsführendes
Vorstandsmitglied von der Mitgliederliste erfolgen. Es ist ausreichend, wenn die Mahnung an die letzte bekannte Anschrift des
Mitgliedes gerichtet ist.
Besondere Hinweise:
Der Verein versichert seine Mitglieder über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen e. V. Die Bedingungen
sind im Geschäftszimmer einzusehen.
Der Verein zeigt nach Datenschutzgesetz an, dass Daten im Rahmen des Vereinszwecks in der eigenen EDV-Anlage gespeichert
werden.