Satzung_im Vergleich aktuell

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Satzung_im Vergleich aktuell
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 1
Gebührenverzeichnis (im Vergleich)
1.
Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen
1.
Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen
1.1
Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen (ohne
Gebäudeveränderungen)
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl
festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte sowie der
Anzahl der in der Begrenzung veränderten alten und neu gebildeten
Flurstücke. Die Gebühr beträgt
1. für den ersten Grenzpunkt
2. für den zweiten bis 30. Grenzpunkt je
3. für den 31. bis 100. Grenzpunkt je
4. für alle weiteren Grenzpunkte je
5. für das erste und zweite Flurstück
6. für das dritte bis zehnte Flurstück je
7. für das 11. bis 30. Flurstück je
8. für das 31. und alle weiteren Flurstücke je
Neu
Alt
222,-- Euro
70,-- Euro
60,-- Euro
55,-- Euro
335,-- Euro
115,-- Euro
70,-- Euro
35,-- Euro
In den Fällen der Nummern 1 bis 4 ermäßigt sich die Gebühr für nicht
abgemarkte Grenzpunkte um je 20,-- Euro.
1.1
Für Grenzfeststellungen und Teilungsvermessungen wird eine Gebühr
nach Ziffer 1.2 erhoben. Sie gilt nicht für die Erfassung von
Veränderungen an Gewässerflurstücken. Für die Aufmessung der
Uferlinie und die katastertechnische Behandlung der betroffenen
Flurstücke werden Zeitgebühren erhoben.
1.2
Bei Ermittlung der Gebühren nach Ziffer 1.1 Nrn. 5 bis 8 werden Flurstücke
nicht herangezogen, deren Fläche 5 m2 oder kleiner ist. Es werden
mindestens zwei Flurstücke verrechnet.
1.2
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl
festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkten sowie der
Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Die Gebühr beträgt
1. für den ersten Grenzpunkt
2. für den zweiten bis 30. Grenzpunkt je
3. für den 31. bis 100. Grenzpunkt je
4. für alle weiteren Grenzpunkte je
245,-- Euro
80,-- Euro
70,-- Euro
60,-- Euro
222,-70,-60,-55,--
5. für das 1. Flurstück
6. für das 2. bis 10. Flurstück je
7. für das 11. bis 30. Flurstück je
8. für das 31. und alle weiteren Flurstücke
385,-- Euro
155,-- Euro
85,-- Euro
55,-- Euro
335,-115,-70,-35,--
Für die Abrechnung werden jeweils Durchschnittsgebühren für Punkte
und Flurstücke ermittelt. Diese errechnen sich aus der aus den
Nummern 1 - 8 ergebenden Gebührensumme, geteilt durch die Anzahl
der Grenzpunkte bzw. Flurstücke.
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 2
1.3
Zuordnung von Wertfaktor und Bodenwert
Die Gebühren nach Ziffer 1.1 sind mit den nachfolgenden Wertfaktoren, die
den Bodenwert (Verkehrswert) im Bereich des Messungsobjekts zum
Zeitpunkt der Beendigung der Leistung berücksichtigen, zu multiplizieren.
Nr. Bodenwert je m2
1.
bis 5,-- Euro
2.
über 5,-- bis 25,-- Euro
3.
über 25,-- bis 50,-- Euro
4.
über 50,-- bis 200,-- Euro
5.
über 200,-- bis 500,-- Euro
6.
über 500,-- bis 2.500,-- Euro
7.
über 2.500,-- Euro
1.3
Wird die Abmarkung zurückgestellt, so wird zusätzlich zur Punktgebühr
nach Ziffer 1.2 für jeden nachträglich festzustellenden Grenzpunkt ein
Zuschlag von je 30,-- Euro erhoben, der mit der ursprünglichen Leistung
als Vorschuss eingehoben wird. Für Grenzpunkte, bei denen keine
rechtliche Notwendigkeit zur Abmarkung besteht, ermäßigt sich die
Punktgebühr nach Ziffer 1.2 um je 20,-- Euro. Bei Flurstücken, deren
Fläche zehn m² oder kleiner ist, ermäßigt sich die Flurstücksgebühr nach
Ziffer 1.2 jeweils um 50 v. H .
1.4
Gebühren für die Einmessung und Behandlung von Gebäudeveränderungen
Den Gebühren für die Einmessung und Behandlung von
Gebäudeveränderungen werden die Baukosten der Gebäudeveränderung
zugrunde gelegt. Die Gebühren werden je Flurstück wie folgt
bemessen:
Nr. Baukosten
1.
bis 25.000,-- Euro
2.
über 25.000,-- bis 125.000,-- Euro
3.
über 125.000,-- bis 375.000,-- Euro
4.
über 375.000,-- bis 1 Mio. Euro
5.
über 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro
6.
über 2,5 Mio. bis 5 Mio. Euro
7.
über 5 Mio. bis 50 Mio. Euro
je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich
8.
über 50 Mio. Euro
je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich
1.4
Für die nachträgliche Abänderung von Fortführungsnachweisen ohne
Außendienst werden Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 erhoben.
1.5
Für die Verschmelzung von Flurstücken bemisst sich die Gebühr nach
der Anzahl der wegfallenden Flurstücke. Sie beträgt
1. für das 1. bis 10. Flurstück je
2. für das 11. bis 30. Flurstück je
3. für das 31. und alle weiteren Flurstücke je
Falls die Verschmelzung von Flurstücken, die im Zusammenhang mit
einer beantragten Teilungsvermessung entstanden sind, innerhalb von
zwei Jahren nach Beendigung dieser Leistung erfolgt, werden diese für
die Ermittlung der Gebühren nicht herangezogen.
1.6
Für nicht unwesentliche Verzögerungen bei der Bearbeitung des
Wertfaktor
0,8
1,0
1,3
1,7
2,0
2,5
3,5
Gebühr
130,-- Euro
290,-- Euro
575,-- Euro
1.100,-- Euro
1.740,-- Euro
2.400,-- Euro
1.160,-- Euro
780,-- Euro
30,--Euro
20,--Euro
10,--Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 3
Antrags, die von den Beteiligten zu vertreten sind, sind zusätzliche
Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 zu erheben.
1.7
Mehrere Anträge nach Ziffer 1.1 sollen zur Berechnung der Gebühren
zusammengefasst werden, wenn sie
1. in einem örtlichen Zusammenhang stehen und
2. die Arbeiten im Außen- und Innendienst in einem geschlossenen
Arbeitsgang erledigt werden.
1.8
Soweit kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart wird, erfolgt die
Aufteilung der Gebühren bei mehreren Kostenschuldnern nach dem
Aufwand.
1.9
Gebühren nach dem Zeitaufwand
Werden für Leistungen nach Ziffer 1.1 Gebühren nach dem Zeitaufwand
ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde
1.9.1
im Außendienst
1. für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
2. für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
3. für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
4. für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
1.9.2
55,-58,-- Euro
43,-46,-- Euro
38,-41,-- Euro
im Innendienst
1. für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
2. für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
3. für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
4. für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
1.10
63,-66,-- Euro
Gebühren in besonderen Fällen
1. Wird ein Antrag nach Beginn, aber vor Abschluss der sachlichen
Bearbeitung zurückgenommen, sind die erbrachten Leistungen
nach den Ziffern 1.1 und 1.9 abzurechnen.
2. Nr. 1 gilt sinngemäß, wenn ein Antrag wegen Uneinigkeit der
Beteiligten oder aus anderen Gründen, die das Städtische
Vermessungsamt nicht zu vertreten hat, nicht abschließend
bearbeitet werden kann.
3. Wird eine vorzeitig beendete Leistung auf erneuten Antrag hin
oder nach Wegfall des Hindernisses fortgesetzt, so sind die nach
58,-60,-- Euro
50,-52,-- Euro
38,-40,-- Euro
33,-35,--Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 4
Nr. 1 berechneten Gebühren insoweit anzurechnen, als durch die
frühere Teilleistung Arbeitsaufwand eingespart wird.
4. Rückvermessungen nach Art. 8 Abs. 5 des Vermessungs- und
Katastergesetzes sind mit Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 ohne
Ansatz des Wertfaktors nach Ziffer 1.11 abzurechnen.
5. Für die Verschmelzung und Zerlegung von Flurstücken werden
keine Gebühren erhoben, wenn diese Arbeiten aus
katastertechnischen Gründen von Amts wegen vorgenommen
werden.
1.11
Wertfaktoren
1.11.1 Die Gebühren nach den Ziffern 1.1, 1.3, 1.5 und 1.9 sind mit den
nachfolgenden Wertfaktoren, die den Bodenwert (Verkehrswert) im
Bereich der betroffenen Flurstücke zum Zeitpunkt der Beendigung der
Leistung berücksichtigen, zu multiplizieren.
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Bodenwert je m²
bis 5,-- Euro
über 5,-- bis 25,-- Euro
über 25,-- bis 50,-- Euro
über 50,-- bis 200,-- Euro
über 200,-- bis 500,-- Euro
über 500,-- bis 2.500,-- Euro
über 2 .500,-- Euro
Wertfaktor
0,8
1,0
1,3
1,7
2,0
2,5
3,5
Betroffene Flurstücke bei Teilungsvermessungen sind die neu gebildeten
Flurstücke.
1.11.2 Für Grenzfeststellungen an Flächen, die dem öffentlichen Straßen- und
Schienenverkehr dienen, sind die Gebühren nach den Ziffern 1.2 und 1.9
mit dem Wertfaktor Nr. 2 zu multiplizieren, falls der Antrag vom
Eigentümer dieser Flächen gestellt wurde. Ausgenommen hiervon sind
Grenzfeststellungen an öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie
Eigentümerwegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes. Für diese sind die Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.9
mit dem Wertfaktor Nr. 1 zu multiplizieren.
1.12
Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung
von Gebäudeveränderungen
1.12.1 Den Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung
von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten der
Gebäudeveränderung, hilfsweise die gewöhnlichen Herstellungskosten
zugrunde gelegt.
1.12.2 Die Gebühren werden je Flurstück wie folgt bemessen:
Nr.
1.
Baukosten
bis 25.000,-- Euro
Gebühr
130,-- Euro
130,--
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 5
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
über 25.000,-- bis 125.000,-- Euro
über 125.000,-- bis 300.000,-- Euro
über 300.000,-- bis 500.000,-- Euro
über 500.000,-- bis 1 Mio. Euro
über 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro
über 2,5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro
über 5 Mio. bis 50 Mio. Euro
je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich
über 50 Mio. Euro
je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich
300,-- Euro
590,-- Euro
900,-- Euro
1300,-- Euro
1900,-- Euro
2600,-- Euro
290,-575,-900,-1.100,-1.740,-2.400,--
1250,-- Euro
1.160,--
850,-- Euro
780,--
Bei Gebäudeveränderungen, die ohne Außendienst nur
katastertechnisch behandelt werden, wird die Gebühr um 50 v. H.
ermäßigt.
1.12.3 Werden sonstige bauliche Anlagen auf Antrag eingemessen, richtet sich
die Gebühr nach den Ziffern 1.12.1 und 1.12.2
2
Leistungen nach Zeitaufwand
Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 12. Gebühren nach dem
Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde
2.1
2.1
2.2
im Außendienst
für Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des höheren Dienstes vergleichbare Angestellte
für Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des gehobenen Dienstes vergleichbare Angestellte
für Beamte des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des mittleren Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter
für Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des einfachen Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter
Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 10. Gebühren nach dem
Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde
1. für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
2. für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
3. für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
4. für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes oder nach
ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte
im Innendienst
für Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des höheren Dienstes vergleichbare Angestellte
für Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des gehobenen Dienstes vergleichbare Angestellte
für Beamten des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des mittleren Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter
für Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten
des einfachen Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter
69,-- Euro
54,-- Euro
43,-- Euro
37,-- Euro
71,--Euro
69,--
58,--Euro
54,--
43,-- Euro
43,--
38,-- Euro
37,--
67,-- euro
52,-- Euro
41,-- Euro
35,-- Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 6
2.2
Sonderzuschlag nach § 4
Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 erhöhen sich für
Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um
Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um
Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen (Röhren-,
Flussvermessungen u.ä.) um
30 v. H.
50 v. H.
100 v. H.
2.3
für den Einsatz eines CAD/GIS/3D-Arbeitsplatzes zusätzlich
2.4
Sonderzuschlag nach § 4
Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 bis 2.2 erhöhen sich für
2.4.1
Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um 30 v.H.
30 v.H.
2.4.2
Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um 50 v.H.
50 v.H.
2.4.3
Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen
(Röhren-,Flussvermessungen u.ä.) um 100 v.H.
3
Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 1
fallen, werden in entsprechender Anwendung der Sätze nach HOAI in
der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.
3
Technische Vermessungsleistungen
3.1
Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.2
fallen, werden in entsprechender Anwendung der Sätze nach der HOAI
in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.
3.2
Gebühren für die Absteckung von Einzelpunkten, die nicht unter das
Leistungsbild von Ziffer 3.1 fallen.
30,-- Euro
100 v.H.
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit
abgesteckten Punkte. Die Gebühr beträgt
1. für den ersten Punkt
2. für den zweiten und alle weiteren Punkte je
3.3
Fallen umfangreiche Vermessungsarbeiten im Lage- und
Höhenfestpunktfeld als Vorleistung für die Absteckungsarbeiten an,
werden zusätzlich Zeitgebühren nach Ziffer 2 erhoben.
4
Vermessungsunterlagen, Bescheinigungen, Auskünfte aus
öffentlichen Büchern
4.1
Koordinatenkataster
Koordinaten im Landessystem in Listenform bzw. auf Datenträger ohne
Anmessungsskizzen
Grundgebühr
zusätzlich je Punkt
200,-- Euro
50,-- Euro
30,-- Euro
0,20 Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 7
4.1
4.2
4.2
Koordinaten
1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr)
2. für jeden weiteren Punkt
30,-- Euro
0,20 Euro
Geographische Koordinaten
je Punkt
22,-- Euro
Höhenfestpunkte
1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr)
2. für jeden weiteren Punkt
4.3
Höhenfestpunkte
4.3
Höhenfestpunktverzeichnis
Erstabgabe
Update (pro Jahr)
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
einzelne Höhenangaben ohne Festpunktbeschreibung
für den ersten Punkt
für jeden weiteren Punkt
einzelne Höhenangaben mit Festpunktbeschreibung
wie 4.3.1 zusätzlich
Höhenfestpunktverzeichnis mit Festpunktbeschreibung auf Datenträger,
Erstabgabe
Höhenfestpunktverzeichnis mit Festpunktbeschreibung auf Datenträger,
Updatelieferung jährlich
4.4.3
Bescheinigung und beglaubigte Abschriften
Grenzbescheinigung
Auszüge aus Veränderungsnachweisen
Mindestgebühr
je Seite DIN A 4
je Seite DIN A 3
farbig
Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl)
4.4
Bescheinigung und beglaubigte Abschriften
4.4
4.4.1
4.4.2
15,-- Euro
7,50 Euro
10,-5,--
1700,-- Euro
340,-- Euro
10,-- Euro
5,-- Euro
50 v.H.
1.700,-- Euro
340,-- Euro
20,-- Euro
5,-- Euro
1,50 Euro
2,50 Euro
nach Aufwand
5,-- Euro
Kopien im Format bis einschließlich
DIN A4
DIN A3
1,-- Euro
2,-- Euro
Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl)
5,-- Euro
4.5
Entfernungsbescheinigung
4.5
Auskünfte aus öffentlichen Büchern
(nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke)
Auskunft aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch
12,50 Euro
4,-- Euro
3,80
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 8
je Flurstück
Auszug aus dem DV-Grundbuch
10,-- Euro
8,80
Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem
Zeitaufwand nach Ziffer 2 verrechnet.
4.6
Auskünfte aus öffentlichen Büchern
(nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke)
Auskunft aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch
je Flurstück
Auszug aus dem DV-Grundbuch
Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand
verrechnet
5
Abgabe von Grundlagen für die Bauvorlage und Bauplanung
5.1
Amtlicher Lageplan für Bauanträge
Bei gleichzeitiger Beauftragung wird für die Abgabe von DXF-Daten der
Digitalen Stadtgrundkarte und von Orthofotos des gleichen Planausschnitts
ein Rabatt von jeweils 25 % gewährt.
5.1
Amtlicher Lageplan für Bauanträge
3,80 Euro
8,80 Euro
Bei gleichzeitiger Bestellung von Vektordaten (z. B. DXF, DWG) aus der
Digitalen Stadtgrundkarte (Kosten nach Ziffer 8.3) und / oder von
Luftbildern (Kosten nach Ziffer 8.2) des gleichen Planausschnittes wird
ein Rabatt von jeweils 25 % gewährt.
5.1.1
Standardausgabe (mit Sparteneintragungen)
130,-- Euro
5.1.1
Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferates und des
Höchstgrundwasserstandes
140,-- Euro
5.1.2
Vereinfachte Ausgabe (ohne Sparteneintragung)
90,-- Euro
5.1.2
Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferates und des
Höchstgrundwasserstandes
95,-- Euro
5.1.3
5.1.3
Aktualisierung von Lageplänen, deren Ausfertigung länger als ein Jahr
zurückliegt
5.1.4
Anfertigung von Lageplänen, die die Standardausgabe hinsichtlich Format
und Schwierigkeit wesentlich übersteigen, werden nach Zeitaufwand
zuzüglich Materialkosten abgerechnet
5.1.4
Für Amtliche Lagepläne, die die Standardausgabe hinsichtlich Format,
Umfang und Schwierigkeit wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag
nach Zeitaufwand ( Ziffer 2) erhoben.
5.1.5
Abgabe
Zwischenergebnissen
innerhalb
90,--
67,50 Euro
Aktualisierung des Amtlichen Lageplans, dessen Ausfertigung länger als
ein Jahr zurückliegt
von
130,--
des
70,-- Euro
30,-- Euro
67,50
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 9
Bearbeitungszeitraumes
5.1.6
TIFF-Datei des Amtlichen Lageplans
17,-- Euro
5.1.6
Abgabe von Grundbuchauszügen (DV-Grundbuch) je Auszug
10,-- Euro
5.1.7
Unterlagen für einfache Bauvorlage
42,-- Euro
5.1.7
Unterlagen für einfache Bauvorlage
45,-- Euro
5.2
Abgabe von Grundwasserhöhen
jede erste Höhe eines Grundstücks
jede weitere Höhe eines Grundstücks
25,-- Euro
4,-- Euro
5.2
5.3
5.3
Abgabe von Grundwasserhöhen des Höchstgrundwasserstandes
jede erste Höhe eines Grundstücks (inkl. Grundgebühr)
jede weitere Höhe eines Grundstücks
28,-- Euro
5,-- Euro
Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters
Grundpreis incl. 4 Punkte
jeder weitere Punkt
145,-- Euro
14,50 Euro
Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters
Grundpreis inkl. 4 Punkte
5. bis 20. Punkt je
jeder weitere Punkt
5.4
Bebauungsplankopien
5.4
Bebauungsplanausfertigung (kartonierte Ausfertigungspläne 1. bis 9.
Plan)
165,-- Euro
8,-- Euro
3,-- Euro
Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind Flächengröße und
Schwierigkeitsgrad. Fremdkosten und Auslagen werden anteilig
verrechnet.
5.4.1
5.4.1
25,-4,--
analog auf Papier
Textteil pro Seite A 4
Planteil pro Seite A 4
1,-- Euro
wie 8.1.1
Erstplan
Grundpreis bei Standardschwierigkeit
bis zu 1 Hektar (ha) Planungsumgriff
Zuschlag für größere Planungsumgriffe
für je angefangene 0,5 ha werden verrechnet bei
über 1 ha bis 5 ha
über 5 ha bis 10 ha
über 10 ha
Bei Bebauungsplänen, die den Standard hinsichtlich Informationsdichte,
Aufwand für Grundlagenbeschaffung und Ausführung wesentlich
1.500,-- Euro
300,-- Euro
150,-- Euro
75,-- Euro
145,--
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 10
übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand ( Ziffer 2) verrechnet.
5.4.2
digital als Datei im Rasterformat
Grundgebühr
Legende + Textteil in der Grundgebühr enthalten
Planteil, pro DIN A4 Seite
5.4.2
Mehrfertigungen (2. bis 9. Plan)
Die Gebühr je Plan beträgt 12,5 v. H. der Gebühr nach 5.4.1
5.5
Bebauungsplankopien
5.5.1
Analog auf Papier
Textteil pro Seite DIN A4
Planteil pro Seite DIN A4
5.5.2
Digital als Datei im Rasterformat
6
Abgabe von flächendeckend vorliegenden Datenbeständen auf
Datenträger (Erstabgabe)
Die Gebühr errechnet sich aus der Zahl der im vereinbarten Gebiet zur
Verfügung stehenden Verrechnungseinheiten (Flächengröße,
Flurstücksobjekte bzw. Datensätze).
Für kundenspezifische Anforderungen, z.B. Auswahlkriterien, werden
Personal- und Sachaufwand zusätzlich nach Ziffer 2 in Rechnung gestellt.
Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 Nutzungsentgelte erfolgen
6
Städtische Standard-Kartenwerke und Standard-Verzeichnisse
6.1
6.1.1
Vektordaten
Digitale Stadtgrundkarte (Vektordaten) auf Objektbasis
(Verrechnungseinheit Flurstücksobjekt)
Grundgebühr
Flurstücksobjekte
zusätzlich je Flurstück
- für das 1. bis 500. Flurstück
- für das 501. bis 5.000. Flurstück
- ab dem 5.001. Flurstück
Objektbereiche: Gebäude und Topografie
100 % aus der nach 6.1.1.1 errechneten Gebühr
Objektbereiche: Bauliniengefüge und geplante Gebäude
100 % aus der nach 6.1.1.1 errechneten Gebühr
Digitales Geländemodell (im Aufbau)
Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf Anfrage
ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungsbedingungen
festgelegt.
3D-Stadtmodell (im Aufbau)
Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf Anfrage
ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungsbedingungen
festgelegt.
Sonstige digitale Datenbestände im Vektorformat
6.1.1.2
6.1.1.3
6.1.1.4
6.1.1.5
6.1.2
wie 8.1.1
wie Ziffer 4.4
wie Ziffer 8.1.1
Grundgebühr inkl. Legende und Textteil
Planteil
wie Ziffer 8.2.1
6.1.1.1
41,-- Euro
41,-- Euro
100,-- Euro
2,50 Euro
1,-- Euro
0,50 Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 11
Grundgebühr
Digitale
Blockkarte und der RBE 2 zugehörige Fachdaten
6.1.2.1
Verrechnungseinheit 1 km2
Gesamtdatenbestand je angefangene km2
ganzes Stadtgebiet nur Stadtbezirke
ganzes Stadtgebiet nur Stadtbezirke und Stadtbezirksteile
ganzes Stadtgebiet nur Stadtbezirke, Stadtbezirksteile und Viertel
86,-- Euro
17,-- Euro
14,-- Euro
46,-- Euro
114,- Euro
6.1.2.2 Digitaler Stadtplan (Regionskarte) und der RBE 3 zugehörige Fachdaten
Verrechnungseinheit 1 km2
je angefangene km2
6.1.2.3 Sonstige grafische Datenbestände im Vektorformat
je Datensatzschlüssel
1. - 5.000. Datensatz
5.001. - 50.000. Datensatz
ab 50.001. Datensatz
je zusätzliche Informationseinheit
1.- 5.000. Datensatz
5.001. - 50.000. Datensatz
ab 50.001. Datensatz
6.1
6.2.1.2
6.2.2
6.2.2.1
6.2.2.2
0,06 Euro
0,04 Euro
0,02 Euro
Stadtplan
9,80 Euro
Übersichtskarte 1: 40.000 Basiskarte ca. DIN A1
Übersichtskarte 1: 40.000 mit Thema (z.B. Postleitzahlen, Stadtviertel
etc.)
8,50 Euro
Rabatt bei einer Abnahme von mehr als 10 Stück
6.2.1
6.2.1.1
0,26 Euro
0,06 Euro
0,04 Euro
Druckausgaben (analog)
Übersichtskarte 1:100.000 Basiskarte
6.2.
17,-- Euro
Rasterdaten
die Kacheln sind vorgefertigt nach "Runden Koordinaten"
6.2.1 Digitale Stadtgrundkarte
Digitale Stadtgrundkarte im TIFF-Format
(Kachelgröße 0,5 x 0,5 km)
Auflösung 300 dpi, Maßstab 1 : 2.500
für die erste Kachel
für jede weitere Kachel
Digitale Stadtgrundkarte im TIFF-Format
ohne Grenzen und Flurstücknummer
(Kachelgröße 0,5 x 0,5 km)
Auflösung 300 dpi, Maßstab 1 : 2.500
für die erste Kachel
für jede weitere Kachel
Sonstige digitale Datenbestände im Rasterformat
Digitale Blockkarte bzw. der RBE 2 zugehörige Fachdaten
(Kachelgröße 2 x 2 km)
für die erste Kachel
für jede weitere Kachel
Orthofoto (TIFF-Format)
Bodenauflösung (Genauigkeit) z.B. 1 Pixel ist 20 x 20 cm (am Boden)
20 cm Bodenauflösung
für die erste Kachel (1 x 1 km)
für jede weitere Kachel (1 x 1 km)
11,50 Euro
5,-- Euro
10 v. H.
21,50 Euro
8,-- Euro
20,-- Euro
6,50 Euro
30,-- Euro
10,-- Euro
105,-- Euro
52,--Euro
85,-- Euro
26,-- Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 12
60 cm Bodenauflösung
für die erste Kachel (2 x 2 km)
für jede weitere Kachel (2 x 2 km)
180 cm Bodenauflösung
für die erste Datei
für jede weitere Datei
540 cm Bodenauflösung (1 Datei)
6.2.2.3 Stadtplan (TIFF-Format) bzw. der RBE 3 zugehörige Fachdaten
Kachelgröße 2 x 2 km, 150 dpi, 1 : 5.000
für die erste Kachel 48,-- Euro
für jede weitere Kachel 21,-- Euro
6.2.2.4 Übersichtskarte (TIFF-Format) 40,-- Euro
6.2
65,-- Euro
13,-- Euro
50,-- Euro
48,-- Euro
21,-- Euro
40,-- Euro
Hausnummernübersicht (monatliche Ausgabe, analoge Form)
Jahrespauschale Erstexemplar pro Institution
Jahrespauschale weitere Exemplare pro Institution je
6.3
Alphanumerische Datenbestände
6.3
Auskunftssystem auf Datenträger (digital)
325,-- Euro
35,-- Euro
GEOINFO MÜNCHEN ®
6.3.1 Straßen- und Adressverzeichnisse mit Zuordnung
6.3.1.1 Grundinformationseinheit: Einzeladresse oder Adressbereich enthält
Straßenname, Straßenschlüsselnummer, Hausnummer- oder
Hausnummernbereich
1. - 5.000. Datensatz
5.001. - 50.000. Datensatz
ab 50.001. Datensatz
jede zusätzliche Informationseinheit z.B. Stadtbezirk, Koordinaten etc.:
pro Datensatz
6.3.1
0,26 Euro
0,06 Euro
0,04 Euro
0,02 Euro
Erstlieferung
Economy:
Business:
Richtwerte:
Gebäude, Flurstücksgrenzen (ohne Flurstücksnummern),
Topographie, Verwaltungseinheiten, Adressen
wie Economy inkl. Flurstücksnummern und Baulinien
wie Business inkl. Bodenrichtwerte
Zusatzlizenz (Economy, Business, Richtwerte)
Profi-Option: eigene Grafik erfassen, Farben ändern
Sonstige alphanumerische Daten
Grundgebühr
6.3.2.1 pro Datensatzschlüssel, der erstmals zur Verfügung steht
je zusätzliche Informationseinheit pro Datensatz
1900,-- Euro
2900,-- Euro
3300,-- Euro
je
1.600,-2.600,-2.900,--
25 v. H.
zzgl
. 420,-- Euro
6.3.2
6.3.2
86,-- Euro
0,06 Euro
0,02 Euro
Update (nach 1 Jahr / jährliche Lieferung)
Economy:
Gebäude, Flurstücksgrenzen (ohne Flurstücksnummern),
950,-- Euro
800,--
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 13
Business:
Richtwerte:
Topographie, Verwaltungseinheiten, Adressen
wie Economy inkl. Flurstücksnummern und Baulinien
wie Business inkl. Bodenrichtwerte
Zusatzlizenz (Economy, Business, Richtwerte)
Profi-Option: eigene Grafik erfassen, Farben ändern
6.3.3
1450,-- Euro
1650,-- Euro
je
25 v. H.
zzgl
.
50,-- Euro
je
1000,-- Euro
25 v. H.
Luftbildoption (nur in Verbindung mit Ziffer 6.3.1 oder Ziffer 6.3.2)
Luftbilder für Stadtgebiet
Zusatzlizenz
7
Wiederholte Abgabe von flächendeckend vorliegenden Datenbeständen
auf Datenträger
Bei Abschluss einer Vereinbarung mit jährlichem Update (wiederholter
Abgabe) wird jährlich eine Gebühr erhoben, die sich aus der Zahl der im
vereinbarten Gebiet zur Verfügung stehenden Verrechnungseinheiten (km2,
Flurstücksobjekte bzw. Datensätze) ergibt.
Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 Nutzungsentgelte erfolgen.
7
Historische Luftbilder und Karten aus dem Archiv
Vektordaten, die bereits einmal zur Verfügung standen
Digitale Stadtgrundkarte (Vektordaten) auf Objektbasis
(Verrechnungseinheit Flurstücksobjekt)
7.1.1.1 Flurstücksobjekte, die bereits einmal zur Verfügung standen
Grundgebühr
zusätzlich je Flurstück
- für das 1. bis 500. Flurstück
- für das 501. bis 5.000. Flurstück
- für das 5.001. bis 20.000. Flurstück
- für das 20.001. bis 100.000. Flurstück
- ab dem 100.001. Flurstück
7.1.1.2 Objektbereiche: Gebäude- und Topografieobjekte, die bereits einmal zur
Verfügung standen
100 % aus der nach Ziffer 7.1.1.1 errechneten Gebühr
Objektbereiche:
Bauliniengefüge und geplante Gebäude, die bereits einmal
7.1.1.3
zur Verfügung standen
100 % aus der nach Ziffer 7.1.1.1 errechneten Gebühr
7.1
7.1.1
7.1
100,-- Euro
0,50 Euro
0,20 Euro
0,10 Euro
0,08 Euro
0,05 Euro
Auskünfte
Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte werden
Gebühren nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 erhoben.
7.2
7.2
Sonstige digitale Datenbestände, die bereits einmal zur Verfügung
standen
Bei Abschluss einer Vereinbarung mit jährlichem Update wird auf die Kosten
nach Ziffer 6 eine Ermäßigung gewährt
in Höhe von
Die Gebühr beträgt jedoch jährlich
mindestens
Analoge und digitale Kopien
50 v.H.
50,-- Euro
1.300,-1.450,--
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 14
Kopien bzw. Auszüge von historischen Karten und Luftbildern werden
nach Ziffer 8 berechnet.
8.
Städtische Katenwerke und Luftbilder:
Analoge und digitale Auszüge
8.
Analoge und digitale Auszüge aus den Städtischen Kartenwerken,
Luftbildern und Datenbanken
8.1
Analoge Auszüge auf Papier, Transparent bzw. Folie,
Präsentationspapier
8.1
Analoge Auszüge auf Papier
8.1.1.2 Erstfertigung Transparent, Folie oder Präsentationspapier
wie Ziffer 8.1.1.1 zuzüglich
100 v.H.
8.1.1.3 Mehrfertigung Papier
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
8.1.1.4 Mehrfertigung Transparent, Folie oder Präsentationspapier
wie Ziffer 8.1.1.3 zuzüglich
8.1.1
2,20 Euro
3,30 Euro
5,50 Euro
11,-- Euro
16,50 Euro
100 v.H.
Standardausgabe - Planauskunft nach Plotmusterbuch (jeweils 1. Plan)
Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Inhalt des Endprodukts.
Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn
gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird.
geeignet für die Darstellung im Maßstab
Stadtgrundkarte
1: 500 bis 1:10.000
Amtlicher Stadtplan
1:15.000 bis 1:25.000
Übersichtskarten
ab 1:25.000
Luftbilder, Bebauungspläne
DIN A4
DIN A3
DIN A2
DIN A1
DIN A0
Aufpreis für Sondermedien wie Transparent, Folie, Präsentationspapier zzgl
etc.
.
8.1.2
Sonderanfertigung nach Kundenwunsch:
Inhalt und Ausführung abweichend vom definierten Standard des
Plotmusterbuchs
Sonderanfertigungen sind Auszüge die nicht unter Ziffer 8.1.1
(Standardausgabe - Planauskunft) fallen.
Die Gebühr bemisst sich nach der Größe des Endprodukts. Mehrfertigungen
können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine
Erstfertigung erstellt wird.
19,50 Euro
25,-- Euro
33,-- Euro
55,-- Euro
82,-- Euro
10 v. H.
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 15
Personal- und Sachkosten für die nach Kundenauftrag erforderlichen
Arbeiten am CAD/GIS/3D-Arbeitsplatz und die Entwicklungskosten werden
zusätzlich nach dem Zeitaufwand abgerechnet.
8.1.2.1 Grundpreis Erstfertigung Papier
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
Zuschläge,
Mehrfertigungen
8.1.2.2
Zuschlag für Transparent, Folie oder Präsentationspapier pro Medium
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
Mehrfertigung
Papier
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
8.1.2
43,-- Euro
65,-- Euro
81,-- Euro
125,- Euro
165,-- Euro
8,50 Euro
12,50 Euro
16,-- Euro
25,-- Euro
33,-- Euro
2,20 Euro
3,30 Euro
5,50 Euro
11,-- Euro
16,50 Euro
Sonderanfertigung nach Kundenwunsch
Sonderanfertigungen sind Auszüge, die nicht unter Ziffer 8.1.1
(Standardausgabe - Planauskunft) fallen. D.h. Inhalt und / oder
Ausführung weichen vom definierten Standard des Plotmusterbuchs ab.
Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 8.1.1 – je nach Aufwand wird
ein Zuschlag nach Ziffer 2 berechnet.
8.1.3
Mehrfertigung (Kopie) – nur in Verbindung mit Ziffer 8.1.1. oder Ziffer
8.1.2
DIN A4
DIN A3
DIN A2
DIN A1
DIN A0
je
je
je
je
je
2,50 Euro
3,50 Euro
7,-- Euro
12,-- Euro
18,-- Euro
Aufpreis für Sondermedien wie Transparent, Folie, Präsentationspapier zzgl
etc.
.
50 v.H.
8.2
Digitale Auszüge in Rasterformaten
Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 Nutzungsentgelte erfolgen
8.2
Digitale Auszüge in Bild- und Publikationsformaten
(z.B.: TIF, JPG, PDF u.a. auf Nachfrage)
inkl. analoge Vervielfältigung / Veröffentlichung bis zu 20 Exemplaren
inkl. Veröffentlichung im Internet für eigene Zwecke – z.B.
Anfahrtsskizzen, Exposé etc.
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 16
Nutzungshinweise und weitergehende Nutzungsrechte siehe Ziffer 9
8.2.1
Standardausgabe - Planauskunft im Rasterformat
wir Erstfertigung nach Ziffer 8.1.1
8.2.1
Standardausgabe - Planauskunft nach Plotmusterbuch (jeweils 1. Plan)
Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Inhalt des Endprodukts.
Stadtgrundkarte
Amtlicher Stadtplan
Übersichtskarten
Luftbilder, Bebauungspläne
geeignet für die Darstellung im Maßstab
1: 500 bis 1:10.000
1:15.000 bis 1:25.000
ab 1:25.000
bis zu 10 MegaPixel (z. B. 4000 x 2500) geeignet für DIN A 4 bei 300
dpi
bis zu 20 MegaPixel (z. B. 5000 x 4000) geeignet für DIN A 3 bei 300
dpi
bis zu 40 MegaPixel (z. B. 8000 x 5000) geeignet für DIN A 2 bei 300
dpi
bis zu 80 MegaPixel (z. B. 10000 x 8000) geeignet für DIN A 1 bei 300
dpi
bis zu150 MegaPixel (z. B.15000 x 10000) geeignet für DIN A 0 bei 300
dpi
Georeferenzierung (z.B. TIFF + TFW)
8.2.2
Sonderanfertigung nach Kundenwunsch im Rasterformat: Inhalt und
Ausführung abweichend vom definierterten Standard (Plotmusterbuch):
wie Erstfertigung nach Ziffer 8.1.2
8.2.2
Sonderanfertigung nach Kundenwunsch
25,-- Euro
30,-- Euro
50,-- Euro
75,-- Euro
110,-- Euro
zzgl
.
10. v. H.
Sonderanfertigungen sind Auszüge, die nicht unter Ziffer 8.2.1
(Standardausgabe - Planauskunft) fallen. Inhalt und / oder Ausführung
weichen vom definierten Standard des Plotmusterbuchs ab.
Die Gebühren bemessen sich nach Aufwand (Ziffer 8.2.1 – zuzüglich
eines Zuschlags nach Ziffer 2.1)
8.3
8.3.1
8.3.2
8.3
Digitale Auszüge im Vektorformat:
DXF-Auszüge aus der Digitalen Stadtgrundkarte
Erstabgabe
Flächen bis zu 2 ha
Zuschlag für jeden weiteren ha
Wiederholte Abgabe
Flächen bis zu 2 ha
Zuschlag für jeden weiteren ha
Digitale Auszüge im Vektorformat in CAD- und GIS-Formaten
(z.B. DXF, DWG, SHP, 3DS u.a. auf Nachfrage)
Auszüge aus der Digitalen Stadtgrundkarte (2D) und dem 3D-
86,-- Euro
16,-- Euro
86,-- Euro
8,-- Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 17
Datenbestand
inkl. analoge Vervielfältigung / Veröffentlichung bis zu 20 Exemplaren
inkl. Veröffentlichung im Internet für eigene Zwecke – z.B.
Anfahrtsskizzen, Exposé etc.
Nutzungshinweise und weitergehende Nutzungsrechte siehe Ziffer 9
Grundgebühr inkl. 2 ha
Zuschlag für jeden weiteren ha
9
Städtische Kartenwerke: Druckausgaben und CD-ROM
9
Nutzungsentgelte für Kartenwerke und Datenbestände
je
90,-- Euro
17,-- Euro
Geodaten – d.h. Kartenwerke, Luftbilder, Adressen, Auskunftssysteme
etc. – sind unabhängig vom Medium (Papier, Datenträger, Internet etc.)
urheberrechtlich geschützt.
Für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser
Erzeugnisse sind Gebühren zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn
diese Erzeugnisse durch den Bewerber einer Bearbeitung unterzogen
werden.
In jedem Fall ist die Herkunft der hinterlegten Daten klar zu
kennzeichnen.
9.1
9.1
Druckausgaben
Stadtplan: Basisplan ungefaltet
Übersichtskarte (Druckausgabe)
Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf
Anfrage ermittelt und in den zu vereinbarenden
Überlassungsbedingungen festgelegt.
Beispiele: Mehrfach- bzw. Mehrplatznutzung innerhalb einer Institution,
Druckerzeugnisse, Veröffentlichung im Internet etc.
Digitale Karten und Daten auf CD-ROM
GEOINFO-KOMMUNAL - Ausgabe nur für stadtinterne Zwecke Digitale Stadtgrundkarte, Rasterstadtplan, Rasterübersichtsplan incl.
Angaben über städtisches Eigentum, Baulinien, Baugenehmigungen,
Stadtbezirks-, Bezirksteil-, Viertels- und Baublockeinteilung GGD-Angaben
(Auswahl) incl. Aufruf nach Einzeladressen bzw. Flurstücken
Monatliche Lieferung:
9.2.1.1 Jahrespreis pro Referat
(Hoheitsverwaltung) bzw. Eigenbetrieb
Der Nutzungsfaktor für die einzelnen Referate wird je nach Nutzungsintensität
in Vereinbarung festgelegt.
bei geringer Nutzung
bei durchschnittlicher Nutzung
bei hoher Nutzung
9.2.1.2 Bei fehlender Serveranbindung wird zusätzlich jede CD-ROM nach
Ziffer 9.2.2.3 berechnet.
9.2.2 GEOINFO MÜNCHEN - Ausgabe für externe Zwecke Erstlieferung GEOINFO-ECONOMY (ohne Flurstücksnummer)
9,80 Euro
8,50 Euro
Gebühr nach
Vereinbarung
9.2
9.2.1
15338,76 Euro
x Nutzungsfaktor
0,50
1,00
2,50
1.600,-- Euro
2.600,-- Euro
86,-- Euro
16,-- Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 18
Erstlieferung GEOINFO-BUSINESS (mit Flurstücksnummern, Baulinien)
Erstlieferung GEOINFO-BUSINESS (mit Flurstücksnummern, Baulinien)
+ Bodenrichtwerte
2.900,-- Euro
9.2.2.1 Optionen:
9.2.2.2
9.2.2.3
9.2.3
9.2.3.1
9.2.3.2
9.2
Erstlieferung Aufruf nach Einzeladressen und Flurstücksnummern
Erstlieferung Orthofotos-, GeoInfo-Luftbilder
Erstlieferung Software GAUSZ-professional
Updatelieferungen:
Updatelieferung einmal jährlich GEOINFO-ECONOMY
Updatelieferung einmal jährlich GEOINFO-BUSINESS
Updatelieferung einmal jährlich GEOINFO-BUSINESS + Bodenrichtwerte
optional:
Updatelieferung Aufruf nach Einzeladressen und Flurstücksnummern
Update Software GAUSZ-professional/Jahr
Abgabe Zusatzlizenzen
je Lizenz 25 v.H. der Gebühren nach Ziffer 9.2.2
zuzüglich jede zusätzliche CD-ROM
Digitaler Stadtplan
Digitaler Stadtplan Light-Version auf CD-ROM Vektorstadtplan,
Rasterübersichtsplan incl. Aufruf nach Straßen und Programm GAUSZ-Light
Digitaler Stadtplan Light (erweitertes Stadtgebiet)
Digitaler Stadtplan Light (mit Region)
1. CD-ROM
2. - 10. CD-ROM
ab 11. CD-ROM
Digitaler Stadtplan Professional-Version auf CD-ROM
Vektorstadtplan, Rasterübersichtsplan incl. Aufruf nach Adressen und
Programm GAUSZ-Professional, erweitertes Stadtgebiet mit Region
Erstabgabe Erstlizenz
Erstabgabe Zusatzlizenz
Update Erstlizenz
Update Zusatzlizenz
Private und nicht kommerziell genutzte Kopien sind bis zu einer
Auflagenhöhe von 100 Stück bzw. Veröffentlichung im Internet
9.3
Amtlicher Stadtplan für Anfahrtsskizzen, Exposé etc.
9.3.1
Online und Offline Nutzung von Links bzw. Screenshots für die
kommerzielle Verwendung (Exposé, Flyer u.ä. werbetechnische
Verwendungen)
Nutzung von Kartenausschnitten (Screenshots, referenzierte Links etc.)
bis DIN A5 in Druckwerken
bis 800 x 600 Pixel in Onlineangeboten
bis zu einer Gesamtauflagenhöhe
pro 100 Stück und pro Jahr
9.3.2
Online-Verlinkung auf eine Adresse oder Position im Online-Stadtplan
für nicht kommerzielle Nutzung.
Die Nutzung von Links und statischen Screenshots, die die Größe 800 x
600 Pixel nicht überschreiten, ist kostenlos. In jedem Fall ist die Quelle
anzugeben. Bei statischen Bildern (Screenshots) ist der Stand (Jahr)
und der Link zur Homepage (www.stadtvermessung-muenchen.de)
260,-- Euro
1.000,-- Euro
420,-- Euro
800,-- Euro
1.300,-- Euro
1.450,-- Euro
130,-- Euro
50,-- Euro
50,- Euro
14,80 Euro
110,-- Euro
55,-- Euro
40,-- Euro
1.100,-- Euro
275,-- Euro
550,-- Euro
137,50 Euro
gebührenfrei
90,-- Euro
gebührenfrei
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 19
anzugeben.
Historische Luftbilder und Karten
Auskünfte
Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte werden
Gebühren nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 erhoben.
Für einfache Kopien aus dem Luftbilder- und Kartenbestand werden
formatunabhängig erhoben:
Auszüge
aus Luftbildern
10.2
Für Luftbildausschnitte sowie für Vergrößerungen bzw. Verkleinerungen
werden neben der Gebühr nach Ziffer 10.1 der Reproduktionsaufwand nach
Ziffer 11.1 erhoben.
Abgabe von vervielfältigungsfähigen Unterlagen (z.B. transparentes Material,
Scanunterlagen und Daten)
Zuschlag
Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 (Nutzungsentgelte) erfolgen.
Reproduktion
11.
Fotografische
Kopien oder Vergrößerungen
11.1
11.1.1 schwarz/weiß-Anfertigungen auf Fotopapier
24 x 30 cm
30 x 40 cm
40 x 50 cm
50 x 60 cm
11.1.2 farbige Anfertigungen auf Fotopapier
bis 24 x 30 cm
bis 30 x 40 cm
bis 40 x 50 cm
bis 50 x 60 cm
Scanund Plotarbeiten
11.2
DIN A 4 23,-- Euro
DIN A 3 25,-- Euro
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
Bei Plotarbeiten Zuschläge nach Ziffer 8.1.2.2.
Bei Scanarbeiten werden Serien mit gleicher Grundeinstellung ab dem
zweiten Scan wie Mehrfertigungen nach Ziffer 8.1.2.2 verrechnet.
Zusätzlich erforderliche Arbeiten (z.B. Bildbearbeitung) werden nach
Zeitaufwand nach Ziffer 2 in Rechnung gestellt.
Nutzungsentgelte
12.
Internet-Links auf den Amtlichen Stadtplan im Internet
12.1
Link mit Koordinaten (Georeferenzierung) Die Höhe des Entgelts für die
Mitteilung und Nutzung der Koordinaten wird im Einzelfall vereinbart.
Kartenwerke und Datenbestände
12.2
Die Kartenwerke, Luftbilder und CD-ROMs sind urheberechtlich geschützt.
Für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser
Erzeugnisse sind Gebühren zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch dann,
wenn diese Erzeugnisse durch den Bewerber einer Bearbeitung unterzogen
werden. Die Vervielfältigung für eigene nicht gewerbliche Zwecke ist
gebührenfrei. Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts
wird auf Anfrage ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungs
bedingungen festgelegt.
Luftbilder (Senkrechtaufnahmen)
12.3
Einfache Vervielfältigung in nicht transparenter Form je verwendetes
Originalluftbild zuzüglich Auslagen für die fototechnische Bearbeitung
Verwendung für fotogrammetische Auswertungen, Interpretationen oder
Veröffentlichungen je verwendetes Originalluftbild Euro
10.
10.1
6,-- Euro
200 v.H.
21,-- Euro
26,50 Euro
35,-- Euro
37,50 Euro
37,50 Euro
43,-- Euro
53,50 Euro
64,-- Euro
23,-- Euro
25,-- Euro
27,-- Euro
29,-- Euro
31,-- Euro
6,-- Euro
30,-- Euro
Anlage 3 (Gebührenvergleich)
Seite 20

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