Kein Votum ohne erkennbare Abwägung - gueterhalle
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Kein Votum ohne erkennbare Abwägung - gueterhalle
Echo Online - Kein Votum ohne erkennbare Abwägung 1 von 2 http://www.echo-online.de/suedhessen/odenwaldkreis/hoechst-im-ode... 22. Oktober 2010 | big | HÖCHST IM ODENWALD Kein Votum ohne erkennbare Abwägung Güterhalle: Oberste Denkmalbehörde pocht vor Entscheid für oder gegen Abriss auf Prüfung der Alternativpläne HÖCHST Die Hängepartie für die denkmalgeschützte frühere Güterhalle beim Höchster Bahnhof geht weiter: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, ... Die Hängepartie für die denkmalgeschützte frühere Güterhalle beim Höchster Bahnhof geht weiter: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das nach einem Vorstoß von Landrat Dietrich Kübler über den von der Gemeinde beim Landkreis beantragten Abriss des Gebäudes entscheiden soll, sieht sich dazu nicht in der Lage. »Vor einer solchen Entscheidung besteht noch erheblicher Klärungsbedarf«, heißt es in Wiesbaden. | | Innenansichten wie diese vom Gebäude selbst, die beim jüngsten Tag des offenen Denkmals entstanden ist, verlangt die oberste Denkmalbehörde beim Land Hessen von den Kriterien, nach denen der Odenwaldkreis und die Gemeinde Höchst für den Abbruch der historischen Höchster Güterhalle plädieren. Dass die Interessengemeinschaft mit dem Ziel des Erhalts dieses Objekts nicht allein steht, ließ unter anderem der Zuspruch zu dessen Präsentation beim übergreifenden Aktionstag erkennen. Archivfoto: Jens GrosseBrauckmann Unter anderem fordert die im Ministerium angesiedelte oberste Denkmalschutzbehörde des Landes den Landkreis auf, eine Güterabwägung vorzulegen: zwischen der Schaffung eines zentralen Busbahnhofes und einer Park-and-Ride-Anlage auf dem Höchster Bahnhofsareal bei einem Abriss der Güterhalle einerseits und einer Verwirklichung dieser Vorhaben bei Erhalt der Halle andererseits. »Erst auf Basis einer solchen Abwägung können wir tätig werden«, sagt Pressesprecher Jörg Kilian. Zuschüsse erwartet Das 1910 errichtete Gebäude ist Die Pläne für das Höchster Bahnhofsareal verstehen derzeit in Besitz der Aurelis Asset sich vor dem Hintergrund der Modernisierung der GmbH, die Verkauf und Verwaltung Odenwaldbahn; die Gemeinde gilt als Hauptverkehrsknoten im nördlichen Kreisgebiet. früherer Bahn-Immobilien managt. In Projektiert sind ein zentraler Busbahnhof und eine den örtlichen Zwist für oder gegen Park-and-Ride-Anlage. Für das je nach Planung 900 einen Abriss möchte sich das 000 bis 1,19 Millionen Euro teure Vorhaben wird mit Bundeszuschüssen von bis zu 85 Prozent Unternehmen nicht einschalten. »Die gerechnet. würden an die Gemeinde Höchst verkaufen. Die Kommune möchte die Immobilie aber erst dann erwerben, wenn sie sicher sein kann, dass sie abreißen darf«, fasst Kübler zusammen. Wie berichtet, liegen den beteiligten Fachstellen Alternativplanungen für eine Verwirklichung der Höchster Vorhaben bei Erhalt der Halle vor. Für diese Pläne hat sich neben der Interessengemeinschaft (IG) Güterhalle Höchst und den Denkmalschützern auch der Fachbereich Nahverkehr der OdenwaldRegionalgesellschaft (Oreg) ausgesprochen. Wie das Ministerium in seiner Antwort auf Küblers Vorstoß betonte, wird der Abbruchantrag allein mit dem Ziel begründet, auf dem Bahnhofsareal besagte Park-and-Ride-Anlage und einen Busbahnhof zu verwirklichen. Eine solche Begründung mache indes nur Sinn, wenn sich diese Pläne ausschließlich mit einem Abbruch der Halle umsetzen ließen. Kübler selbst aber habe seiner Bitte um einen Entscheid in Wiesbaden zwei Alternativplanungen beigefügt, mit denen das Planungsziel ohne Abriss erreicht werden könne. Deshalb müssten Gemeinde und Kreis nun die Prüfung der Fragen nachholen, »ob die Alternativpläne sich umsetzen lassen oder warum das nicht möglich ist«. Vor diesem Hintergrund spricht Referatsleiter Reinhard Dietrich von einem »Abriss auf Vorrat«, gegen den seine Behörde erhebliche Bedenken habe. Bislang fehle es denkmalrechtlich an 22.10.2010 09:20 Echo Online - Kein Votum ohne erkennbare Abwägung 2 von 2 http://www.echo-online.de/suedhessen/odenwaldkreis/hoechst-im-ode... der Rechtfertigung für einen Abbruch. Auch um bewerten zu können, ob die Intention der Mehrheit im Höchster Gemeindeparlament das öffentliche Interesse am Erhalt eines Kulturdenkmals überwiege, brauche es besagte Abwägung. Wie Landrat Kübler auf ECHO-Anfrage darlegte, will der Kreis die geforderte Darlegung baldmöglichst nachreichen. Als »Ergänzung zu den ohnehin bekannten Argumenten«, so der Höchster Bauamtsleiter Bodo Jörz, hat die Gemeinde dem Kreis hierzu inzwischen eine Stellungnahme vorgelegt. Trotz der sich seit Jahren hinziehenden Diskussion um einen Erhalt des Gebäudes will demgegenüber die IG Güterhalle nicht aufgeben. »Wir glauben, dass ein amtlich festgestelltes Kulturgut nicht für die verschiedensten Absichten und für jedermann zur Disposition gestellt werden kann«, heißt es in einem Schreiben, in dem die Gruppierung das Ministerium bittet, »dem Denkmalschutz im Interesse nachfolgender Generationen zu seinem Recht zu verhelfen«. Damit tritt die IG der von den Abriss-Befürwortern oft geäußerten Behauptung entgegen, die alte Güterhalle stehe nicht wirklich unter Denkmalschutz. »Dieses Gebäude steht zwar nicht in der allgemeinen Denkmal-Topographie, sehr wohl aber in der als gleichwertig einzuschätzenden Denkmal-Topographie ,Eisenbahnen in Hessen'«, stellt IG-Mitglied Jens Grosse-Brauckmann klar. Auch Pläne der Interessengemeinschaft für eine bürgerschaftliche Nutzung der Halle, eine Unterschriftensammlung und die Bereitschaft eines Investoren-Ehepaares, das Gebäude zu kaufen, vermochten die Mehrheit der Höchster Gemeindevertretung nicht von ihrem Abriss-Willen abzubringen. Die Darstellung, dass wegen den unter dem Gebäude liegenden alten bahntechnischen Leitungen eine Umgestaltung dort erstens erschwert würde und dass zweitens deswegen das Eisenbahnbundesamt zuständig sei, ist laut IG überholt. 22.10.2010 09:20