Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen
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Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen
Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen Wir versichern auch Ihr mobiles Heim, damit es nicht nur zuhause am Schönsten ist. •Freie Wahl des Geltungsbereiches •Abänderung des Geltungsbereiches möglich •Versicherungsschutz rund um die Uhr •Niedrige Mindestprämie Hotline: 050 905-0 zum Ortstarif | www.hdi.at HDI Versicherung AG • Edelsinnstraße 7–11 • A-1120 Wien • Fax: 050 905-502-602 • [email protected] Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen Warum versichern? Wo gilt meine Versicherung? Die Versicherung des Inhaltes von Wohnwägen / Wohnmobilen der HDI Versicherung AG schützt Sie vor Beschädigung oder Verlust der versicherten Güter. Österreich bzw. Europa Was ist versichert? Der Selbstbehalt je Einbruchdiebstahl bzw. bei Diebstahl des ganzen Fahrzeuges mitsamt des Inhaltes beträgt tagsüber 10 % bzw. nachts (22:00 - 6:00 Uhr) 20 %. Die Versicherung deckt Schäden an den bzw. Verlust der versicherten Güter (Inhalt, d.h. Einrichtung, persönliche Gegenstände), die verursacht werden durch: • Unfall des KFZ (d.h. Wohnwagens, Wohnmobiles) • Diebstahl des Wohnwagens/Wohnmobiles mitsamt Inhalt/Einrichtung • Einbruchdiebstahl und Raub • Brand, Blitzschlag, Explosion • Elementarereignisse Gibt es einen Selbstbehalt? Hinweis: Die Deckung besteht rund um die Uhr (0:00 - 24:00 Uhr). Der Ver sicherer haftet für die Gefahren des Diebstahls des ganzen Fahrzeugs und des Einbruchdiebstahls nur dann, wenn das parkende Fahrzeug sachgemäß verschlossen ist und die Fahrzeugschlüssel abgezogen sind. Was kann nicht versichert werden? Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Es werden folgende Jahrespauschalprämiensätze, berechnet von der jeweiligen Versicherungssumme je Inhalt von Wohnwagen/Wohnmobil, in Rechnung gestellt: Geltungsbereich Prämiensatz netto Österreich 2,20 % Europa 3,00 % Mindestprämie € 75,– netto Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11% hinzuzurechnen. Welche Vertragsgrundlagen liegen meinem Vertrag zugrunde? Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen Art.4/2 (eingeschränkte Deckung) der HDI Versicherung AG (AÖTB 2011) Besondere Versicherungsbedingungen für LKW-Jahres-Pauschalpolizzen § 2a) +b) (sinngemäß für dieses Risiko anzuwenden) (Stand 04/2011) Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln) Bargeld, Briefmarken, Urkunden und Wertpapiere, Gegenstände mit vorwiegendem Kunst- und Liebhaberwert, Geräte und Musik instrumente, Kfz-Zubehör, Kfz-Werkzeuge und Kfz-Ersatzteile, wertvolle Gegenstände wie Schmuck, echte Perlen, Edelsteine, Pelze, Uhren, Apparate aller Art nebst Zubehör (z.B.: Film-, Foto-, Projektions-, Tonband-, Radio- und Fernsehapparate), Jagdwaffen und Ferngläser. Antrag auf Abschluss einer Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen (Tarif gültig ab 1.9.2012) Neuantrag Änderungsantrag Polizzennummer Versicherungsbeginn Hauptfälligkeit Ablauf (Laufzeit 1 Jahr) Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer (Familienname, Vorname, Titel) Geburtsdatum Beruf (unbedingt anführen) Risikoadresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) E-Mail-Adresse Inkassoadresse (falls abweichend, Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) Telefonnummer (tagsüber) Prämienzahlung unterjährige Zahlung ab € 150,– Jahresprämie möglich Zahlschein Lastschriftverfahren (nachstehender Text muss vom Zahlungspflichtigen unbedingt separat unterschrieben werden) jährlich halbjährlich vierteljährlich (nur mit Lastschriftverfahren) monatlich (nur mit Lastschriftverfahren) Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen: Name des Kreditunternehmens: IBAN: BIC: Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer kontoführenden Bank zu veranlassen. Unterschrift des Kontozeichnungsberechtigten Risikofragen Bestehen oder bestanden zu den versicherten Risiken bereits Versicherungen? Gesellschaft Polizzennummer nein ja, bei … Sparte Versicherungssumme Wurde von einem Versicherungsunternehmen bereits die Versicherung der beantragten Sachen/Risken abgelehnt oder gekündigt? Gesellschaft Polizzennummer Datum der Kündigung/Ablehnung nein ja, bei … Angabe zum Schadenverlauf beim Vorversicherer (Anzahl, Höhe) Versicherungsschutz wird für folgende Gegenstände beantragt Beschreibung (Einrichtung, persönliche Gegenstände): Einzelwert in € Versicherungssumme € Ablauf/Stornodatum Grund der Kündigung/Ablehnung Antrag auf Abschluss einer Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen (Tarif gültig ab 1.9.2012) Übertrag Versicherungssumme € Geltungsbereich Prämiensatz netto Österreich 2,20 % Europa 3,00 % Versicherungssumme € %=€ Mindestprämie € 75,– Gesamtnettoprämie = € Mindestprämie € 75,– x Prämiensatz Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Gesamtbruttoprämie = € Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Prämienzahlung: Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Nichteinhaltung der unter jährigen Zahlung ist die HDI Versicherung AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Sie haben die Möglichkeit, die Prämienzahlung mittels Lastschriftverfahren vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler angelastet werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Zahlschein rechtzeitig vor Prämienfälligkeit zugesendet. Ich bestätige, dass zu diesem Antrag keinerlei Nebenabreden getroffen wurden. Weiters stimme ich ausdrücklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der beantragten Versicherung stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen übermittelt, ebenso bin ich einverstanden, dass ein eventueller Vorversicherer die dazu notwendigen Auskünfte erteilt. Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungsbedingungen Art.4/2 (eingeschränkte Deckung) der HDI Versicherung AG (AÖTB 2011), sowie die Besonderen Versicherungsbedingungen für LKW-Jahres-Pauschalpolizzen § 2a) +b) (sinngemäß für dieses Risiko anzuwenden) (Stand 04/2011) zugrunde. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz – sofern nicht vorläufige Deckung gewährt worden ist. (§ 1 a Abs. 2 Vers.VG) Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß § 40 VersVG: Es gilt vereinbart, dass im Falle einer Vertragsauflösung durch § 38 VersVG – Nichteinzahlung der Erstprämie – eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) in Höhe von 30 % der Jahresnettoprämie, mindestens EUR 36,-- an die HDI Versicherung AG zu entrichten ist. § 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Polizze in geschriebener Form zurücktreten. Für die Dauer der gewährten vorläufigen Deckung gilt eine Prämienforderung als vereinbart, diese beträgt mindestens 25% der Jahresnettoprämie. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung „ZIS“ eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am „ZIS“ angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe. Die Versicherungssumme wird jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI2000) angepasst, dadurch verändert sich auch die Prämie (Art. 14 der ARB). Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des Informationsblattes gem. § 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass die HDI Versicherung AG seine Daten, so wie im Informationsblatt mitgeteilt, verwendet. Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert. Die Prämienhöhe, den Versicherungs- sowie den Produktumfang habe ich zur Kenntnis genommen: Vermittler Provisionskonto Nr.: Versicherungsmakler Ort, Datum Mehrfachagent Unterschrift des Antragstellers (An diesen Antrag hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden) Information zur Datenanwendung gemäß § 24 DSG Sehr geehrter Kunde, Zur Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages erfassen und verarbeiten wir Ihre personen bezogenen Daten, die wir über den Versicherungsantrag oder über Auskünfte Dritter erhalten. Dies erfolgt zweckgebunden und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetz 2000 (DSG). Wir sind damit Auftraggeber einer Datenanwendung. Das DSG sieht in diesem Fall vor, Sie über die verwendeten Daten, den Zweck der Datenanwendung und die Übermittlungsempfänger zu informieren und Ihnen, soweit dies für eine Verarbeitung nach Treu und Glauben erforderlich ist, auch zusätzliche Informationen zu erteilen. Welche Arten von Daten erfassen wir? Unter personenbezogenen Daten werden Angaben über natürliche und juristische Personen verstanden, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Darunter fallen Vertragsdaten, wie Ihr Name, Firmenname, Kunden-Nummer, Polizzen-Nummer, Geburts datum, Adresse, Geschlecht, Gesundheitsdaten, Einkommen, Umsatz, Gewinn oder Beschäftigtenzahl, Bankverbindung, Inkassodaten und Angaben von Dritten, z.B. von Ärzten, Sachverständigen und Vermittlern. Gesundheitsdaten (sogenannte „sensible Daten“) sind besonders geschützt und werden nur im Rahmen des §11a Versicherungsvertragsgesetz verarbeitet und verwendet. Im Versicherungsfall erfassen und verarbeiten wir zusätzlich Ihre Angaben zum Sachverhalt und die sonstigen Informationen zum Schaden bzw. Leistungsfall und, so erforderlich, auch Angaben von Dritten, die mit der Feststellung des Schadens- und Leistungsfalles beauftragt sind (Sachverständige), dazu Auskunft geben können (Behörden, Zeugen, etc.) oder im Zusammenhang mit der Schaden- und Leistungserbringung stehen (wie Reparaturwerkstätten, Handwerker, Ärzte, Krankenhäuser), sowie die Leistungsdaten (Datum, Höhe der Leistung). Wir erfassen nur die notwendigen Daten, das heißt, dass im Einzelfall auch mit weniger als den oben beschriebenen Daten das Auslagen gefunden werden kann. Wofür werden die Daten erfasst und verarbeitet (Verwendungszweck)? Zweck der Datenanwendung ist die Bearbeitung von Anträgen, die Risikoprüfung, die Ausstellung des Versicherungsscheines sowie die Verwaltung und Bearbeitung von Verträgen und Leistungsfällen, die Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie statistischen Auswertungen. An wen übermitteln wir Ihre Daten? Wenn es zur Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder die Schaden-/ Leistungsfeststellung erforderlich ist, übermitteln wir Daten an die damit befassten Empfänger. Das sind Behörden, Ärzte, Krankenanstalten und Einrichtungen zur Krankenversorgung oder Gesund heitsvorsorge, Reparaturwerkstätten, Sachverständige, Sozialversicherungsträger, Vermittler und andere Versicherer. Auch unsere Mit- und Rückversicherer erhalten Ihre Daten, allerdings nur im erforderlichen Ausmaß zu versicherungstechnischen Angaben, das sind Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungsschutzes, Prämie, und in Einzelfällen auch Angaben zu Name und/oder Firma. Wenn die Mit-/oder Rückversicherer bei der Risikoprüfung und/oder Feststellung des Schaden/ der Leistung mitwirken, werden die dafür notwendigen Daten übermittelt. Soweit ein Datenaustausch mit anderen Versicherern notwendig ist, wie z.B. zur Einstufung im Bonus/Malus-Stufen, Doppelversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang oder zu Leistungsteilungsabkommen werden nur die jeweils im Einzelfall notwendigen Daten übermittelt, das sind vor allem Daten zu Angaben der versicherten Person, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes, Angaben zum Schaden, wie Schadentag, Sachverhalt und die Höhe des Schadens bzw. der Leistung. An Vermittler werden zur Betreuung und Beratung die erforderlichen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten, wie Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungsschutzes, Prämie, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe der Versicherungsleistungen und im Schaden- /Leistungsfall auch Angaben zum Sachverhalt übermittelt. Sensible Daten (Gesundheitsdaten) werden nur im gesetzlichen Rahmen des §11a Versicherungsvertrags gesetz übermittelt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur an untersuchende und behandelnde Ärzte und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rückversicherer oder Mitversicherer oder andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus einem Versicherungsfall mitwirken, heran gezogene befugte Sachverständige oder gewillkürte oder gesetzliche Vertreter des Betroffenen oder Gerichte, Verwaltungsbehörden, Schlichtungs stellen und sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und Ihrer Organe einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung „ZIS“ eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden in der Unfall-Versicherung für die Antragsprüfung Daten zur Identifikation der Person und in den anderen Versicherungszweigen auch Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am „ZIS“ angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe. Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerruf gegen die Datenverarbeitung: Die Zustimmungserklärung findet sich in Ihrem Versicherungsantrag, die Sie bei Antragstellung gesondert unterfertigen bzw. unterfertigt haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit diese schriftlich zu widerrufen. Sie haben auch das Recht unter den in § 28 DSG genannten Voraussetzungen gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch zu erheben. Stimmen Sie bei Antragstellung nicht oder nur teilweise der Verwendung Ihrer Daten zu oder widersprechen Sie der Datenverarbeitung, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Be stimmungen. Wir müssen uns in einem solchen Fall jedoch vorbehalten, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen, wenn die Prüfung des Risikos sowie die Verwaltung und Bearbeitung Ihres Vertrages ohne Datenverarbeitung nicht weiter möglich ist. Im Versicherungsfall sind bei Widerspruch die benötigten Unterlagen gegebenenfalls vom Antragsteller, Bezugsberechtigten oder der zu versichernden Person in vollem Umfang beizubringen und nehmen der Antragsteller und die zu versichernden Personen zur Kenntnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der Leistungsfallprüfung kommen kann. Ohne notwendiger Unterlagen und/oder das Fehlen von Daten können Leistungsansprüche nicht fällig werden bzw. kann dies zur Nichtzahlung der Versicherungsleistung führen. Die jeweils aktuelle Version dieser Information zur Datenanwendung finden Sie im Internet unter: www.hdi.at Kontaktinformation: HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7-11 1120 Wien Österreich Telefon +43(0)50905-501-30 Telefax +43(0)50905-502-602 E-Mail [email protected] www.hdi.at