Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen

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Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen
Inhaltsversicherung von
Wohnwägen/Wohnmobilen
Wir versichern auch Ihr mobiles Heim, damit es nicht nur zuhause am Schönsten ist.
•Freie Wahl des Geltungsbereiches
•Abänderung des Geltungsbereiches möglich
•Versicherungsschutz rund um die Uhr
•Niedrige Mindestprämie
Hotline: 050 905-0 zum Ortstarif | www.hdi.at
HDI Versicherung AG • Edelsinnstraße 7–11 • A-1120 Wien • Fax: 050 905-502-602 • [email protected]
Inhaltsversicherung von
Wohnwägen/Wohnmobilen
Warum versichern?
Wo gilt meine Versicherung?
Die Versicherung des Inhaltes von Wohnwägen / Wohnmobilen
der HDI Versicherung AG schützt Sie vor Beschädigung oder
Verlust der versicherten Güter.
Österreich bzw. Europa
Was ist versichert?
Der Selbstbehalt je Einbruchdiebstahl bzw. bei Diebstahl des ganzen
Fahrzeuges mitsamt des Inhaltes beträgt tagsüber 10 % bzw. nachts
(22:00 - 6:00 Uhr) 20 %.
Die Versicherung deckt Schäden an den bzw. Verlust der versicherten Güter (Inhalt, d.h. Einrichtung, persönliche Gegenstände), die
verursacht werden durch:
• Unfall des KFZ (d.h. Wohnwagens, Wohnmobiles)
• Diebstahl des Wohnwagens/Wohnmobiles mitsamt Inhalt/Einrichtung
• Einbruchdiebstahl und Raub
• Brand, Blitzschlag, Explosion
• Elementarereignisse
Gibt es einen Selbstbehalt?
Hinweis:
Die Deckung besteht rund um die Uhr (0:00 - 24:00 Uhr). Der Ver­
sicherer haftet für die Gefahren des Diebstahls des ganzen Fahrzeugs und des Einbruchdiebstahls nur dann, wenn das parkende
Fahrzeug sachgemäß verschlossen ist und die Fahrzeugschlüssel
abgezogen sind.
Was kann nicht versichert werden?
Wie setzt sich meine Prämie zusammen?
Es werden folgende Jahrespauschalprämiensätze, berechnet von der jeweiligen Versicherungssumme je Inhalt von Wohnwagen/Wohnmobil,
in Rechnung gestellt:
Geltungsbereich
Prämiensatz netto
Österreich
2,20 %
Europa
3,00 %
Mindestprämie
€ 75,– netto
Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11% hinzuzurechnen.
Welche Vertragsgrundlagen liegen meinem Vertrag zugrunde?
Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen Art.4/2 (eingeschränkte Deckung) der HDI Versicherung AG (AÖTB 2011)
Besondere Versicherungsbedingungen für LKW-Jahres-Pauschalpolizzen § 2a) +b) (sinngemäß für dieses Risiko anzuwenden) (Stand 04/2011)
Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)
Bargeld, Briefmarken, Urkunden und Wertpapiere, Gegenstände
mit vorwiegendem Kunst- und Liebhaberwert, Geräte und Musik­
instrumente, Kfz-Zubehör, Kfz-Werkzeuge und Kfz-Ersatzteile, wertvolle
Gegenstände wie Schmuck, echte Perlen, Edelsteine, Pelze,
Uhren, Apparate aller Art nebst Zubehör (z.B.: Film-, Foto-, Projektions-, Tonband-, Radio- und Fernsehapparate), Jagdwaffen und
Ferngläser.
Antrag auf Abschluss einer
Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen
(Tarif gültig ab 1.9.2012)
Neuantrag
Änderungsantrag
Polizzennummer
Versicherungsbeginn
Hauptfälligkeit
Ablauf
(Laufzeit 1 Jahr)
Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer (Familienname, Vorname, Titel)
Geburtsdatum
Beruf (unbedingt anführen)
Risikoadresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür)
E-Mail-Adresse
Inkassoadresse (falls abweichend, Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür)
Telefonnummer (tagsüber)
Prämienzahlung unterjährige Zahlung ab € 150,– Jahresprämie möglich
Zahlschein Lastschriftverfahren (nachstehender Text muss vom Zahlungspflichtigen unbedingt separat unterschrieben werden)
jährlich halbjährlich
vierteljährlich (nur mit Lastschriftverfahren)
monatlich (nur mit Lastschriftverfahren)
Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen:
Name des Kreditunternehmens:
IBAN:
BIC:
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere
kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht
aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer kontoführenden Bank zu veranlassen.
Unterschrift des Kontozeichnungsberechtigten
Risikofragen
Bestehen oder bestanden zu den versicherten Risiken bereits Versicherungen?
Gesellschaft
Polizzennummer
nein ja, bei …
Sparte Versicherungssumme Wurde von einem Versicherungsunternehmen bereits die Versicherung der beantragten Sachen/Risken abgelehnt oder gekündigt?
Gesellschaft
Polizzennummer
Datum der Kündigung/Ablehnung
nein ja, bei …
Angabe zum Schadenverlauf beim Vorversicherer (Anzahl, Höhe)
Versicherungsschutz wird für folgende Gegenstände beantragt
Beschreibung (Einrichtung, persönliche Gegenstände):
Einzelwert in €
Versicherungssumme €
Ablauf/Stornodatum
Grund der Kündigung/Ablehnung
Antrag auf Abschluss einer
Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilen
(Tarif gültig ab 1.9.2012)
Übertrag
Versicherungssumme €
Geltungsbereich
Prämiensatz netto
Österreich
2,20 %
Europa
3,00 %
Versicherungssumme €
%=€
Mindestprämie € 75,–
Gesamtnettoprämie = €
Mindestprämie € 75,–
x Prämiensatz
Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen.
Gesamtbruttoprämie = €
Allgemeine Vertragsgrundlagen
1.
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8.
9.
Prämienzahlung:
Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Nichteinhaltung der unter­
jährigen Zahlung ist die HDI Versicherung AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Sie haben die Möglichkeit, die Prämienzahlung mittels Lastschriftverfahren
vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler angelastet
werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Zahlschein rechtzeitig vor
Prämienfälligkeit zugesendet.
Ich bestätige, dass zu diesem Antrag keinerlei Nebenabreden getroffen wurden. Weiters stimme ich ausdrücklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der
­beantragten Versicherung stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen übermittelt, ebenso bin ich einverstanden, dass ein
­eventueller Vorversicherer die dazu notwendigen Auskünfte erteilt. Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn
eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen
schriftlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind.
Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungsbedingungen Art.4/2 (eingeschränkte Deckung) der HDI Versicherung AG
(AÖTB 2011), sowie die Besonderen Versicherungsbedingungen für LKW-Jahres-Pauschalpolizzen § 2a) +b) (sinngemäß für dieses Risiko anzuwenden) (Stand 04/2011) zugrunde.
Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein
Versicherungsschutz – sofern nicht vorläufige Deckung gewährt worden ist. (§ 1 a Abs. 2 Vers.VG)
Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß § 40 VersVG: Es gilt vereinbart, dass im Falle einer Vertragsauflösung durch § 38 VersVG – Nichteinzahlung der Erstprämie –
eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) in Höhe von 30 % der Jahresnettoprämie, mindestens EUR 36,-- an die HDI Versicherung AG zu entrichten ist.
§ 5c Versicherungsvertragsgesetz:
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen
14 Tagen ab Erhalt dieser Polizze in geschriebener Form zurücktreten. Für die Dauer der gewährten vorläufigen Deckung gilt eine Prämienforderung als vereinbart,
diese beträgt mindestens 25% der Jahresnettoprämie.
Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung „ZIS“ eingerichtet.
Über dieses Informationsverbundsystem werden Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am „ZIS“ angeschlossenen Versicherer
übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe.
Die Versicherungssumme wird jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI2000) angepasst, dadurch verändert sich auch
die Prämie (Art. 14 der ARB).
Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Der Antragsteller bestätigt
den Erhalt des Informationsblattes gem. § 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass die HDI Versicherung AG seine Daten, so wie im Informationsblatt mitgeteilt, verwendet.
Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert. Die Prämienhöhe, den Versicherungs- sowie den
Produktumfang habe ich zur Kenntnis genommen:
Vermittler
Provisionskonto Nr.:
Versicherungsmakler
Ort, Datum
Mehrfachagent
Unterschrift des Antragstellers
(An diesen Antrag hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden)
Information zur Datenanwendung gemäß § 24 DSG
Sehr geehrter Kunde,
Zur Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages erfassen und verarbeiten wir Ihre personen­
bezogenen Daten, die wir über den Versicherungsantrag oder über Auskünfte Dritter erhalten. Dies erfolgt
zweckgebunden und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetz 2000 (DSG).
Wir sind damit Auftraggeber einer Datenanwendung. Das DSG sieht in diesem Fall vor, Sie über die verwendeten
Daten, den Zweck der Datenanwendung und die Übermittlungsempfänger zu informieren und Ihnen, soweit dies
für eine Verarbeitung nach Treu und Glauben erforderlich ist, auch zusätzliche Informationen zu erteilen.
Welche Arten von Daten erfassen wir?
Unter personenbezogenen Daten werden Angaben über natürliche und juristische Personen verstanden,
deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist.
Darunter fallen Vertragsdaten, wie Ihr Name, Firmenname, Kunden-Nummer, Polizzen-Nummer, Geburts­
datum, Adresse, Geschlecht, Gesundheitsdaten, Einkommen, Umsatz, Gewinn oder Beschäftigtenzahl,
Bankverbindung, Inkassodaten und Angaben von Dritten, z.B. von Ärzten, Sachverständigen und Vermittlern.
Gesundheitsdaten (sogenannte „sensible Daten“) sind besonders geschützt und werden nur im Rahmen des
§11a Versicherungsvertragsgesetz verarbeitet und verwendet.
Im Versicherungsfall erfassen und verarbeiten wir zusätzlich Ihre Angaben zum Sachverhalt und die sons­tigen
Informationen zum Schaden bzw. Leistungsfall und, so erforderlich, auch Angaben von Dritten, die mit der
Feststellung des Schadens- und Leistungsfalles beauftragt sind (Sachverständige), dazu Auskunft geben
können (Behörden, Zeugen, etc.) oder im Zusammenhang mit der Schaden- und Leistungserbringung stehen
(wie Reparaturwerkstätten, Handwerker, Ärzte, Krankenhäuser), sowie die Leistungsdaten (Datum, Höhe
der Leistung).
Wir erfassen nur die notwendigen Daten, das heißt, dass im Einzelfall auch mit weniger als den oben beschriebenen Daten das Auslagen gefunden werden kann.
Wofür werden die Daten erfasst und verarbeitet (Verwendungszweck)?
Zweck der Datenanwendung ist die Bearbeitung von Anträgen, die Risikoprüfung, die Ausstellung
des Versicherungsscheines sowie die Verwaltung und Bearbeitung von Verträgen und Leistungsfällen,
die Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie statistischen Auswertungen.
An wen übermitteln wir Ihre Daten?
Wenn es zur Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder die Schaden-/
Leistungsfeststellung erforderlich ist, übermitteln wir Daten an die damit befassten Empfänger.
Das sind Behörden, Ärzte, Krankenanstalten und Einrichtungen zur Krankenversorgung oder Gesund­
heitsvorsorge, Reparaturwerkstätten, Sachverständige, Sozialversicherungsträger, Vermittler und andere
Versicherer. Auch unsere Mit- und Rückversicherer erhalten Ihre Daten, allerdings nur im erforderlichen
Ausmaß zu versicherungstechnischen Angaben, das sind Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des
Versicherungs­schutzes, Prämie, und in Einzelfällen auch Angaben zu Name und/oder Firma. Wenn die
Mit-/oder Rückversicherer bei der Risikoprüfung und/oder Feststellung des Schaden/ der Leistung mitwirken,
werden die dafür notwendigen Daten übermittelt.
Soweit ein Datenaustausch mit anderen Versicherern notwendig ist, wie z.B. zur Einstufung im Bonus/Malus-Stufen, Doppelversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang oder zu Leistungsteilungsabkommen
werden nur die jeweils im Einzelfall notwendigen Daten übermittelt, das sind vor allem Daten zu Angaben
der versicherten Person, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes, Angaben zum Schaden,
wie Schadentag, Sachverhalt und die Höhe des Schadens bzw. der Leistung.
An Vermittler werden zur Betreuung und Beratung die erforderlichen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten,
wie Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungsschutzes, Prämie, Zahl der Versicherungsfälle und
Höhe der Versicherungsleistungen und im Schaden- /Leistungsfall auch Angaben zum Sachverhalt übermittelt.
Sensible Daten (Gesundheitsdaten) werden nur im gesetzlichen Rahmen des §11a Versicherungsvertrags­
gesetz übermittelt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur an untersuchende und behandelnde Ärzte
und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rückversicherer oder Mitversicherer oder andere Versicherer, die bei der Abwicklung
von Ansprüchen aus einem Versicherungsfall mitwirken, heran gezogene befugte Sachverständige oder
gewillkürte oder gesetzliche Vertreter des Betroffenen oder Gerichte, Verwaltungsbehörden, Schlichtungs­
stellen und sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und Ihrer Organe einschließlich der von ihnen
bestellten Sachverständigen.
Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung „ZIS“ eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem
werden in der Unfall-Versicherung für die Antragsprüfung Daten zur Identifikation der Person und in den
anderen Versicherungszweigen auch Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung
an die am „ZIS“ angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch
der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe.
Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerruf gegen die Datenverarbeitung: Die Zustimmungserklärung findet sich in Ihrem Versicherungsantrag, die Sie bei Antragstellung gesondert
unterfertigen bzw. unterfertigt haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit diese schriftlich zu widerrufen.
Sie haben auch das Recht unter den in § 28 DSG genannten Voraussetzungen gegen die Verwendung Ihrer
Daten Widerspruch zu erheben.
Stimmen Sie bei Antragstellung nicht oder nur teilweise der Verwendung Ihrer Daten zu oder widersprechen
Sie der Datenverarbeitung, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Be­
stimmungen. Wir müssen uns in einem solchen Fall jedoch vorbehalten, Ihren Antrag abzulehnen oder
den Vertrag aufzulösen, wenn die Prüfung des Risikos sowie die Verwaltung und Bearbeitung Ihres
Vertrages ohne Datenverarbeitung nicht weiter möglich ist.
Im Versicherungsfall sind bei Widerspruch die benötigten Unterlagen gegebenenfalls vom Antragsteller,
Bezugsberechtigten oder der zu versichernden Person in vollem Umfang beizubringen und nehmen der
Antragsteller und die zu versichernden Personen zur Kenntnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der
Leistungsfallprüfung kommen kann. Ohne notwendiger Unterlagen und/oder das Fehlen von Daten können
Leistungsansprüche nicht fällig werden bzw. kann dies zur Nichtzahlung der Versicherungsleistung führen.
Die jeweils aktuelle Version dieser Information zur Datenanwendung finden Sie im Internet unter:
www.hdi.at
Kontaktinformation:
HDI Versicherung AG
Edelsinnstraße 7-11
1120 Wien
Österreich
Telefon +43(0)50905-501-30
Telefax +43(0)50905-502-602
E-Mail [email protected]
www.hdi.at

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