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Jetzt reicht´s!
Wachstumsbremse 1: Hohe Steuern
Steigende Steuern benachteiligen ausgerechnet den Mittelstand überproportional.
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Durch die fünf Stufen der sogenannten Ökosteuer wurden die Kosten für
Strom, Gas, Heizöl und Kraftstoffe um insgesamt 60 Mrd. Euro erhöht. Hieran
hat gerade der Mittelstand einen erheblichen Anteil, da er kaum von den ermäßigten Steuersätzen Gebrauch machen kann (Stichwort Sockelbetrag).
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Die Erbschaftsteuer wurde im Gegenzug zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer massiv erhöht, Betriebsübergaben damit steuerlich erschwert.
Gleichzeitig wurde die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Immobilien von
2,5 Prozent auf 3,5 Prozent angehoben, die Nachfrage im Bauhandwerk damit empfindlich geschwächt.
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Der hälftige Einkommensteuersatz für Betriebsübergaben wurde für die
Jahre 1999 und 2000 ganz gestrichen und ab dem Jahr 2001 nur in eingeschränkter Form wieder eingeführt.
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Die Abschreibungsbedingungen des Mittelstandes wurden mit der Unternehmensteuerreform zum 1.1.2001 erheblich verschlechtert: Die sogenannte
degressive Abschreibung wurde von 30 auf 20 Prozent reduziert, die Nutzungsdauern für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter (KFZ, Maschinen)
mit der Neuauflage der sogenannten AfA-Tabellen erheblich verlängert.
Die Unternehmenssteuerreform blieb gerade für die Personenunternehmen
des Mittelstandes hinter den Erwartungen zurück.
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Mit der Absenkung der Einkommensteuersätze ist zugleich auch die Absenkung der Einkommensgrenzen verbunden, ab dem diese Steuersätze greifen.
Damit wird das Problem der heimlichen Steuererhöhung durch die sogenannte kalte Progression zusätzlich verschärft. Damit werden die Entlastungen wieder aufgezehrt.
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Die für 2003 versprochene Einkommensteuersenkung wurde zur Finanzierung
der Folgeschäden der Flutkatastrophe um ein Jahr auf den 1.1.2004 verschoben. Aber: Die Kosten für die Beseitigung der Flutschäden erweisen sich im
Nachhinein als wesentlich geringer als angenommen. Die Mehreinnahmen
des Bundesfinanzministers i.H.v. rd. 1,5 Mrd. Euro gehen nun stillschweigend
in den Bundeshaushalt.
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Gleichzeitig wird die Steuerbelastung infolge des am 20. November vom Bundeskabinett beschlossenen sogenannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes im Jahr 2003 erneut erheblich verschärft.
So soll u.a.
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die private Nutzung von firmeneigenem PKWs (die gerade im Mittelstand eingesetzt werden) um 50Prozent höher besteuert werden.
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die degressive und die lineare Abschreibung für Gebäude erheblich
gekürzt werden.
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die Grundförderung der Eigenheimzulage mehr als halbiert werden.
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eine neue Wertzuwachssteuer für Immobilien – auch rückwirkend – eingeführt werden.
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dem Gewerbeertrag im Rahmen der Gewerbebesteuerung 25 Prozent der
Leasinggebühren hinzugerechnet werden. Es handelt sich insofern um
eine Steuer auf Ausgaben der Handwerksbetriebe, die in ihre Unternehmenssubstanz eingreift.
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die Vereinfachungsregelung zur Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (KFZ, Maschinen) gestrichen und
damit die Investitionsrendite erheblich gemildert werden.
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der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Leistungen des Zahntechnikerhandwerks gestrichen bzw. auf den Normalsatz von 16 Prozent angehoben werden.
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eine Mindeststeuer auch für Handwerksunternehmen eingeführt werden,
in dem der steuerlichen Verlustvortrag auf die Hälfte begrenzt wird.
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Erhaltungsaufwendungen für Gebäude nicht mehr voll steuerlich absetzbar sein, sondern nur noch über einen Zeitraum von 50 Jahren verteilt
werden können.
FAZIT: Aufgrund der steuerlichen Mehrbelastung des Mittelstandes bzw. der
Verschiebung von bereits zugesagten Entlastungen (Verschiebung der Steuerentlastungsstufe 2003 auf 2004) ist das notwendige Vertrauen in eine stetige
verlässliche und berechenbare Steuerpolitik verloren gegangen.
Deshalb: Runter mit der Steuerbelastung und eine Trendumkehr in der Steuerpolitik, die Vertrauen und nicht Misstrauen schafft.
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Wachstumsbremse 2: Hohe Lohnzusatzkosten
Renten- und Krankenversicherung werden drastisch teurer. Erhöhungen der Pflegeversicherung sind zu befürchten. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden missbraucht.
a) Rentenversicherung
Die Einnahmen aus der Ökosteuer fließen größtenteils in die Rentenkasse, um
damit Spielraum zu bekommen, die Beitragssätze zu senken und Arbeit wieder
bezahlbar zu machen. So die Theorie. Was erleben wir in der Praxis? Im vergangenen Jahr musste der Griff in die Schwankungsreserve erfolgen, um die Rentenbeiträge (halbwegs) stabil zu halten. Doch damit nicht genug: Auch in 2003
langt der Staat ohne Rücksicht auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder voll zu:
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie die Beitragsanhebung auf 19,5 Prozent.
Höhere Belastungen sind der falsche Weg. Sie würgen die konjunkturelle Entwicklung weiter ab und begründen zugleich höhere Ansprüche der Versicherten, die zusätzlich bedient werden müssen.
Deshalb: Die Gesetzliche Rentenversicherung muss sich zukünftig auf eine
Grundsicherung beschränken, die durch mehr Eigenvorsorge und betriebliche
Altersvorsorge ergänzt wird. Nur so bleiben die Beiträge bezahlbar und das Rentensystem stabil.
b) Krankenversicherung
Die Krankenversicherungsbeiträge sind auf Rekordhöhen gestiegen. Von
Beitragsstabilität sind wir weit entfernt. Trotz Beiträgen von 14,4 Prozent im
Durchschnitt (in der Spitze sogar über 15 Prozent) gibt es hohe Defizite. Nach
ersten Schätzungen wird das Defizit 2002 2,5 Mrd. Euro betragen. Als Reaktion
darauf haben zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge bereits erhöht.
Was braucht der Patient „Gesundheitswesen in Deutschland“, um wieder auf die
Beine zu kommen? Er benötigt eine gutdurchdachte und richtig durchgeführte
Großoperation, statt schnell verordnete weiße Salbe und kleine Pflaster - viel
mehr waren die zahlreichen Gesundheitsreförmchen der letzten Jahre nicht. Das
Hinauszögern von wirkungsvollen Maßnahmen verschärft die Beitragslast und
gefährdet die Versorgung. Daran kann niemand ein Interesse haben.
Deshalb: Mehr marktwirtschaftliche Elemente wie Zuzahlungen, Kostenerstattung und Beitragsrückgewähr, Steuerfinanzierung von versicherungsfremden
Leistungen (z. B. Mutterschaftsgeld). Kurzfristig müssen die Beiträge auf 12
Prozent abgesenkt werden. So werden die Lohnzusatzkosten gesenkt und Arbeit
wieder bezahlbar gemacht.
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c) Pflegeversicherung
Auch in der Pflegeversicherung ist der Handlungsdruck enorm. Voraussichtlich
wird ab 2004 der Beitragssatz von heute 1,7 Prozent nicht mehr ausreichen,
um die gesetzlich festgeschriebenen Geld- und Sachleistungen zu finanzieren.
Nach einer Prognose des Bundesgesundheitsministeriums wird die Zahl der
Pflegebedürftigen bis 2010 um 340.000 auf 2,2 Mio. ansteigen. Bis 2030 wird
die Zahl der Pflegefälle jährlich um 2 Prozent steigen, gleichzeitig die Zahl der
Erwerbstätigen um 1 Prozent sinken.
Deshalb: Ebenso wie im Bereich der Altersvorsorge muss auch in der Pflegeversicherung umgesteuert werden hin zu mehr privater Vorsorge.
d) Arbeitslosenversicherung
Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Jahr 2002 insgesamt 22,1 Milliarden Euro
für die sogenannte „aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben, insbesondere für
die Subventionierung des zweiten Arbeitsmarktes, die Frühverrentung und weitere beitragsfinanzierte Fremdleistungen.
Diese Ausgaben gehören auf den Prüfstand. Denn unter den Experten ist es
mittlerweile unumstritten, dass die sog. „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ keine
nennenswerte Beschäftigungswirkung am ersten Arbeitsmarkt haben, sondern - im Gegenteil - zu einem „Drehtüreffekt“ führen. Reguläre Betriebe werden
durch subventionierte Konkurrenz geschwächt. Sie verlieren Mitarbeiter, die dann
am zweiten Arbeitsmarkt „versorgt“ werden müssen.
Deshalb müssen nutzlose, aber teure und deshalb ineffiziente Instrumente der
sogenannten aktiven Arbeitsmarktpolitik abgeschafft werden. Außerdem sollten
versicherungsfremde Leistungen aus der Beitragsfinanzierung genommen werden, wie es im Übrigen auch die Hartz-Kommission der Bundesregierung selbst
gefordert hat. Dann können die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von derzeit
6,5 Prozent sofort auf 5,5 Prozent und mittelfristig auf 4,5 Prozent gesenkt werden.
Wachstumsbremse 3: Hohe Bürokratie
Bürokratie und Regulierung bremsen die Betriebe aus.
Die Hälfte aller Unternehmen benennt in einer Umfrage neben der Steuer- und
Abgabenlast die Bürokratie als größtes Hindernis für den betrieblichen Erfolg.
Mit gutem Grund:
Laut Institut für Mittelstandsforschung ist in Deutschland ein Unternehmen durchschnittlich 731 Stunden (!) im Jahr mit bürokratischem Aufwand beschäftigt
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ist. Dies entspricht je Unternehmen (bei Annahme einer 40-Stundenwoche) der
Beschäftigung von einer Arbeitskraft für 4,5 Monate im Jahr ausschließlich für
die Erledigung unentgeltlicher Leistungen für den Staat. Das kostet das Unternehmen überschlägig 32.000 Euro jährlich – allein mit diesem Betrag könnte ein
Mittelständler zumindest einen Teilzeitarbeitsplatz neu schaffen.
Bei diesen Umfrageergebnissen muss man sich sogar noch vor Augen halten,
dass im Jahr 1995 Bürokratiemonster wie die Riester-Rentenreform oder die
Ökosteuer noch unbekannt waren und die Bürokratielasten für die Betriebe folglich heute noch viel höher zu beziffern sind. Die zahlreichen Anmeldungs-, Anzeige-, Aufzeichnungs-, Berechnungs-, Erklärungs-, Ermittlungs-, Nachweisund Abführungspflichten haben längst die Grenze des Machbaren überschritten. Dabei ist jede Stunde Ausfüllen von Formularen oder Studieren der RiesterRente eine Stunde weniger unternehmerische Tätigkeit.
Die Bürger wenden sich von einem Rechtssystem ab, das sie nicht mehr durchschauen. Überregulierung schränkt ihre Freiheit ein.
Deshalb: Bürokratieabbau muss in den folgende Bereichen ansetzen:
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Recht: Der Bestand des Bundesrechts beläuft sich mittlerweile auf 2.197
Gesetze, 3.131 Rechtsverordnungen und 85.976 Einzelvorschriften. Daher:
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien reduzieren, vereinfachen auf Mittelstandtauglichkeit überprüfen und zeitlich befristen.
Steuerrecht: z. B. Vereinfachte Ansätze bei der Einkommen- und Umsatzsteuer, Übergang zur Ist-Besteuerung, Abschaffung des Sockelbetrages bei
der Ökosteuer.
Sozialversicherungssysteme: z. B. Reduzierung und Vereinfachung von
Formularen, Einführung eines einheitlichen, transparenten Systems der staatlichen Vermögensförderung.
Arbeits- und Sozialrecht: z. B. Anhebung und Vereinheitlichung von
Schwellenwerten, Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, Vereinfachung der Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Regelungen auf europäischer Ebene: z. B. Neuordnung von Gesetzestexten, Streichung überflüssiger und überholter Vorschriften.
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Die Folgen:
Die Netto-Einkommen schrumpfen. Damit fehlen Aufträge. Damit
sinken Investitionen und Wachstum.
Die Januar-Lohnabrechnungen sind der beste Beweis: Von dem hart erarbeiteten
Geld nimmt uns der Staat in Form von Steuern und Sozialabgaben immer mehr
ab.
Und wofür? Für ein ausuferndes Staatswesen, das den privaten Sektor immer
weiter zurückdrängt. Eine Staatsquote, die sich langsam aber sicher der 50Prozent-Marke nähert, spricht da Bände. Wie soll Wachstum und Beschäftigung
entstehen, wenn durch steigende Abgabenlasten immer weniger „netto“ übrig
bleibt? Bürgern und Unternehmen bleibt als Reaktion nichts anderes übrig, als
ihren Konsum und ihre Investitionen zurückzuschrauben. Und die Spirale
setzt sich fort: Den Betrieben fehlen Aufträge, Umsätze gehen zurück, Mitarbeiter müssen entlassen werden. Dadurch gehen dem Staat Steuereinnahmen
und Beiträge verloren. Die Sätze müssen wieder angehoben werden und der
Teufelskreis beginnt von vorn. So kann es nicht weitergehen.
Deshalb: Die Bundesregierung muss endlich wieder auf die Kräfte der Sozialen
Marktwirtschaft setzen - und den Mittelstand stärken: Durch ein gesundes Steuer- und Sozialsystem, mehr Freiraum für den privaten Sektor und vor allem
mehr „Netto“ für Bürger und Unternehmen. Wachstum und Beschäftigung
kommen dann von selbst.
Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand. Immer mehr machen dicht. Mehr als 500 000 Arbeitsplätzen gehen allein in 2001
und 2002 verloren.
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat das Handwerk in 2002 fast
5 Prozent Umsatz verloren und in der Folge 300.000 Beschäftigte.
Der Beschäftigungsverlust für 2001 und 2002 beläuft sich allein im Handwerk auf über eine halbe Million Arbeitsplätze. Und das ausgerechnet in einem Wirtschaftsbereich. der bis 1995 erhebliche Beschäftigungszuwächse
aufbauen konnte; in einem Wirtschaftsbereich, dessen individuellen Produkte
und Dienstleistungen eigentlich hervorragende Marktpotenziale mitbringen.
Statt dessen verabschieden sich immer mehr Betriebe vom Markt – manche still und leise, um die Auszehrung ihrer Substanz abzuwehren; andere über die Insolvenz.
Besonders hart trifft es die Berufe des Bau- und Ausbaugewerbes. Allein
von Januar bis September 2002 gingen rund 150.000 Arbeitsplätze verloren,
die Umsätze lagen um fast 10 Prozent unter dem Vorjahreswert. In fast keinem der 94 Vollhandwerke hat es Beschäftigungszuwächse gegeben.
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Nach einer Analyse von Creditreform (Dezember 2002) beläuft sich die Zahl der
Unternehmenszusammenbrüche in Deutschland für das Jahr 2002 auf 37.700
Fälle, was einer Zunahme von 16,4 Prozent entspricht (Vorjahr: 32.390). 37.700
Insolvenzen im Jahr sind 3141 im Monat oder 112 am Tag. Man könnte auch
sagen: Ungefähr alle 13 Minuten stirbt ein Betrieb.
Der Schaden ist enorm:
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590.000 Arbeitsplätze sind durch Unternehmensinsolvenzen betroffen – eine
Zunahme von 17,3 Prozent (Vorjahr: 503.000).
Der Öffentlichen Hand gehen 11,8 Mrd. Euro verloren.
Privaten Gläubigern, Lieferanten und Kreditinstituten gehen 26,6 Mrd.
Euro verloren.
Gesamtschaden: 38,4 Mrd. Euro.
Nur die Schwarzarbeit verzeichnet deutliche Wachstumsraten.
Für 2002 wird ein Volumen der Schwarzarbeit in Höhe von rund 350 Mrd. Euro
erwartet. Das entspricht einem Anteil von mehr als 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 1975 betrug die Schattenwirtschaft noch 5,75 Prozent des BIP,
hat sich also bis heute nahezu verdreifacht.
® Die Schattenwirtschaft ist somit der am stärksten wachsende „Wirtschaftszweig“ in Deutschland.
Der Schaden:
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Erhebliche Einnahmeausfälle bei der Sozialversicherung und für den
Staatshaushalt aufgrund ausbleibender Steuereinnahmen, da Schwarzarbeiter weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer abführen.
Nach einer Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln gehen dem Staat insgesamt 65 Mrd. Euro verloren.
In einem Papier des BMWA: „10.000 Arbeitsplätze, die durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht zustande kommen, bedeuten für die Sozialversicherungen etwa 112 Mio. Euro Verlust, die Finanzämter hätten 48 Mio. Euro weniger in der Kasse.“
Die Erfahrung hat gezeigt: Mit gesetzlichen Regelungen allein - an den Symptomen - lässt sich gerade die Schwarzarbeit nicht bekämpfen. Sondern letzten
Endes nur an den Ursachen: Deshalb: RUNTER MIT DEN HOHEN STEUERUND ABGABENBELASTUNGEN!
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Handwerk gegen Stillstand
Handwerker packen in ihren Betrieben tatkräftig an. Das
erwarten sie endlich auch von der Bundesregierung:
· Abbau der erdrückenden Steuer-, Abgaben- und Bürokratielast.
· Schluss mit panischen Notgesetzen.
· Schluss mit der Verteuerung der Arbeit, die Arbeitslosigkeit immer weiter erhöht.
· Keine Trostpflaster. Sondern mutige Reformen, die
Vertrauen schaffen. Die Zukunft muss wieder berechenbar werden.
· Nur mit neuem Wachstum und mehr Beschäftigung
bleibt die Marktwirtschaft sozial und für alle bezahlbar.
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