Verkehrszeichen
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Verkehrszeichenbibliothek Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat) Inhalt Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek 3 5 Datenvarianten Übersicht Verkehrszeichen Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StVO Teil 4 – Vorschriftzeichen nach § 41 StVO Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StVO ohne Verkehrslenkungstafeln Teil 6 – Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StVO Teil 7 – Verkehrseinrichtungen § 43 StVO Teil 8 – Zusatzzeichen Ergänzungen Register 2 8 14 20 30 34 36 44 47 Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Das CARD/1 System wird seit Jahren als ein führendes CAD-System von zahlreichen Anwendern in der Tiefbauplanung eingesetzt. Offene Systemstrukturen, eine einheitliche Grafikoberfläche, der modulare Aufbau und ein durchgängiger Datenfluss tragen wesentlich dazu bei, dass Sie alle Projekte fristgerecht zum erfolgreichen Abschluss bringen. Als zukunftsweisende Gesamtlösung für den Ingenieurtiefbau nutzen viele Vermessungsingenieure, Straßen-, Bahn- und Kanalplaner sowie Landschaftsarchitekten das integrierte Gesamtsystem. Das CARD/1 System Zur Unterstützung der Anwender bieten wir Ihnen zukünftig neben den reinen Programmmodulen auch sofort verfügbare Daten in Form von Zeichnungsobjekten an. Die erste Zusammenstellung aus dieser Reihe ist die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek. Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek stellt Ihnen die aktuellen amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat) für Ihre Planung mit CARD/1 zur Verfügung. Jedes einzelne Verkehrszeichen liegt als CARD/1 Zeichnungsobjekt vor. Besonders interessant ist diese Bibliothek, wenn Sie als Anwender die amtlichen Verkehrszeichen für Ihre fachgerechten Beschilderungspläne nutzen möchten. Die Bibliothek ermöglicht Ihnen einen direkten Zugriff auf originale CARD/1 Zeichnungsobjekte. So erhalten Sie eine effiziente Möglichkeit, Ihre Planungen in Zukunft noch professioneller zu präsentieren. Produktbeschreibung 3 Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Verwendungszweck Häufig haben Sie die Anforderung, Beschilderungspläne zu erstellen. In der Regel stellt sich dann die Frage, in welchem Projekt diese Aufgabe zuletzt ausgeführt wurde und Sie begeben sich auf die Suche. Einige Verkehrszeichen haben Sie im Laufe der Zeit bereits erstellt, aber oftmals ist dann doch eine ergänzende Bearbeitung notwendig, damit Sie alle erforderlichen Verkehrszeichen nutzen können. Mit diesem Planungswerkzeug können Sie sich ganz auf Ihre anspruchsvolle Planungstätigkeit konzentrieren. Im Rahmen der Programmpflege werden diese Daten immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Dadurch steigern Sie Ihre Produktivität und senken Ihre Kosten. Die Daten wurden unter Berücksichtigung der CARD/1 Systemstrukturen aufbereitet. Dabei sind die Verkehrszeichen in ihrer Nummerierung entsprechend der StVO erstellt worden. Eine Überschneidung mit vorhandenen Symbolnummern Ihrer Symbolbibliothek ist mit der Struktur der vorliegenden Bibliothek ausgeschlossen. Voraussetzung für die Nutzung der Bibliothek ist eine Installation des Moduls CARDPLOT Zeichnungen bearbeiten und ausgeben des CARD/1 Systems. Installation 4 Die Installation der Verkehrszeichenbibliothek VzKat erfolgt wie jede Installation eines CARD/1 Modules. Benutzen Sie bitte Ihre aktuellen Lizenzdaten und die aktuelle CARD/1 CD. Weiteres zur Installation entnehmen Sie bitte der Installationsanleitung. Die Daten werden automatisch im zentralen Projekt CARD installiert. Damit stehen Ihnen die Verkehrszeichen in allen Projekten zur Verfügung. Alternativ ist die Vorhaltung der Daten in einem Musterprojekt möglicherweise sinnvoll, um sie nur im Bedarfsfall zugänglich zu machen. Datenvarianten Datenvarianten Sie erhalten die gesamte Bibliothek in drei Ausfertigungen 1. Amtliche Verkehrszeichen mit weißem Hintergrund 2. Amtliche Verkehrszeichen mit transparentem Hintergrund 3. Amtliche Verkehrszeichen mit Nummern Es empfiehlt sich, mit der deckenden Darstellung (weißer Hintergrund) zu arbeiten, damit die Darstellung in den Zeichnungen deutlich wird. Dennoch wollen wir Ihnen die transparente Variante nicht vorenthalten, so dass auch diese im Lieferumfang enthalten ist. Damit Sie die richtigen Farben verwenden können, erhalten Sie eine PEN-Datei, in der die verwendeten Stifte enthalten sind. Die Zeichnungsobjekte der Verkehrszeichenbibliothek sind entsprechend der offiziellen Teile des Katalogs der Verkehrszeichen des Bundesministeriums für Verkehr gegliedert. Bezeichnung der Dateien und Objekte Die Zeichen sind gemäß der Nummerierung der Originalzeichen in sieben Zeichnungsdateien zusammengefasst, für einen übersichtlichen Zugriff auf diese Daten. Bezeichnung nach VzKat Teil VzKat PLT-Dateiname PLT-Dateiname PLT-Dateiname (Nummer) (deckend) (transparent) Teil 3 Gefahrzeichen nach § 40 StVO VZ_100.PLT VZ_100T.PLT VZ_100X.PLT Teil 4 Vorschriftzeichen nach § 41 StVO VZ_200.PLT VZ_200T.PLT VZ_200X.PLT Teil 5 Richtzeichen nach § 42 StVO ohne Verkehrslenkungstafeln VZ_300.PLT VZ_400.PLT VZ_300T.PLT VZ_400T.PLT VZ_300X.PLT VZ_400X.PLT Teil 6 Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0 VZ_500.PLT VZ_500T.PLT VZ_500X.PLT Teil 7 Verkehrseinrichtungen § 43 StVO VZ_600.PLT VZ_600T.PLT VZ_600X.PLT Teil 8 Zusatzzeichen VZ_1000.PLT VZ_1000T.PLT VZ_1000X.PLT 5 Datenvarianten Wir haben die Namen der Zeichnungsobjekte in direkter Anlehnung an den amtlichen Verkehrszeichenkatalog festgelegt. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Namen der CARD/1 Standard Symbolnummern, haben wir der offiziellen Nummerierung ein V für Verkehrszeichen vorangestellt. Eine eindeutige Zuordnung der Verkehrszeichen ist damit gewährleistet. Nutzung der Daten Eine Auswahl der Objekte in der Zeichnungsbearbeitung ist komfortabel über den Objektnamen oder den Bezeichnungstext des Zeichnungsobjektes möglich. Die Größen der Zeichen sind auf Basis der Schildergrößen nach VzKat übernommen. Als Ausgangsgröße wurde die dort festgelegte Größe 2 (entspricht 100%) definiert und die Zeichen hierzu im Maßstab 1:50 erstellt. Bei der Nutzung der Objekte stehen Ihnen dann die gewohnten Skalierungsmöglichkeiten des CARD/1 Systems zur Verfügung. Zuvor lesen Sie bitte die entsprechende Zeichnungsdatei ein. Stiftattributtabelle 6 Damit Sie die Zeichen in der korrekten Farbgebung nutzen können, importieren Sie bitte die mitgelieferte PEN-Datei. In dieser Datei sind den verwendeten Stiften (20002 und 20100 - 20108) entsprechende Farben sowohl für die Bildschirmdarstellung als auch für die Zeichnungsausgabe zugeordnet. Datenvarianten Stiftnummer Farbe (Grafik) Farbe Zeichnungsausgabe (RGB) R G B Strichstärke für Zeichnungsausgabe Beschreibung 20100 0 0 0 0 0.12 Schwarz 20101 40 255 0 0 0.18 Rot 20102 54 0 0 255 0.18 Blau 20103 44 255 255 0 0.18 Gelb 20104 47 0 238 0 0.18 Grün 20105 24 120 120 120 0.18 Grau 20106 3 255 128 0 0.18 Orange 20107 6 162 81 0 0.18 Braun 20108 30 255 255 255 0.18 Weißer Hintergrund Sie können die Stiftnummern in Ihren Stifttabellen ergänzen. Dazu importieren Sie unter „Einstellungen – Stifttabelle – editieren, Bearbeiten – Import ASCII-Datei“ einfach die Datei VZ_KAT.PEN. Für alle doppelseitigen Verkehrszeichen, deren Vorder- und Rückseite identisch sind, enthält die Verkehrszeichenbibliothek nur eine Variante. Sollten Sie individuelle Anpassungen an den Verkehrszeichen vornehmen, speichern Sie diese bitte unter einem anderen Dateinamen ab, da die Änderungen ansonsten bei einer Aktualisierung Ihres CARD/1 Systems im Rahmen der Programmpflege ohne weiteren Hinweis überschrieben werden. Bitte beachten Dieser Katalog enthält alle amtlichen Verkehrszeichen nach StVO. Es ist geplant, die Verkehrszeichen mit variablen Inhalten nach RWB, RWBA, RWVZ, RUB und RtH zukünftig als Bestandteil in die CARD/1 Bibliotheken aufzunehmen. Sonstiges 7 V 101 · Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StV0 V 101 V 108-53 V 102 V 108-54 V 103-10 V 108-55 V 103-20 V 108-56 V 105-10 V 108-57 V 105-20 V 108-58 V 108-50 V 108-59 V 108-51 V 108-60 V 108-52 V 108-61 Gefahrstelle Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Kurve (links) Kurve (rechts) Doppelkurve (zunächst links) Doppelkurve (zunächst rechts) Gefälle 4% Gefälle 5% Gefälle 6% 8 Gefälle 7% Gefälle 8% Gefälle 9% Gefälle 10% Gefälle 11% Gefälle 12% Gefälle 13% Gefälle 14% Gefälle 15% V 108-62 V 108-62 V 108-71 V 108-63 V 110-50 V 108-64 V 110-51 V 108-65 V 110-52 V 108-66 V 110-53 V 108-67 V 110-54 V 108-68 V 110-55 V 108-69 V 110-56 V 108-70 V 110-57 Gefälle 16% Gefälle 17% Gefälle 18% Gefälle 19% Gefälle 20% Gefälle 21% Gefälle 22% Gefälle 23% Gefälle 24% Gefälle 25% Steigung 4% Steigung 5% Steigung 6% Steigung 7% Steigung 8% Steigung 9% Steigung 10% Steigung 11% 9 V 100-58 · Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StV0 V 110-58 V 110-67 V 110-59 V 110-68 V 110-60 V 110-69 V 110-61 V 110-70 V 110-62 V 110-71 V 110-63 V 112 V 110-64 V 113 V 110-65 V 114 V 110-66 V 115-10 Steigung 12% Steigung 13% Steigung 14% Steigung 15% Steigung 16% Steigung 17% Steigung 18% Steigung 19% Steigung 20% 10 Steigung 21% Steigung 22% Steigung 23% Steigung 24% Steigung 25% unebene Fahrbahn Schnee- oder Eisglätte Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz Steinschlag von rechts V 115-20 V 115-20 V 125 V 116 V 128 V 117-10 V 129 V 117-20 V 131 Steinschlag von links Splitt, Schotter Seitenwind von rechts Seitenwind von links V 120 verengte Fahrbahn Gegenverkehr bewegliche Brücke Ufer Lichtzeichenanlage V 133-10 Fußgänger (Aufstellung rechts) V 121-10 einseitig (rechts) verengte Fahrbahn V 133-20 V 121-20 V 134-10 V 123 V 134-20 V 124 V 136-10 einseitig (links) verengte Fahrbahn Baustelle Stau Fußgänger (Aufstellung links) Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts) Fußgängerüberweg (Aufstellung links) Kinder (Aufstellung rechts) 11 V 136-20 · Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StV0 V 136-20 Kinder (Aufstellung links) V 138-10 Radfahrer kreuzen (Aufstellung rechts) V 138-20 V 145 Kraftomnibusse V 150 Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken V 151 unbeschrankter Bahnübergang Radfahrer kreuzen (Aufstellung links) V 140-10 Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts) V 140-20 Viehtrieb, Tiere (Aufstellung links) V 142-10 Wildwechsel (Aufstellung rechts) V 142-20 Wildwechsel (Aufstellung links) V 14 4-10 Flugbetrieb (Aufstellung rechts) V 14 4-20 Flugbetrieb (Aufstellung links) 12 V 157-10 dreistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 157-11 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 157-20 dreistreifige Bake (Aufstellung links) V 157-21 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 159-10 zweistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 159-11 zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 159-20 V 159-20 zweistreifige Bake (Aufstellung links) V 159-21 zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 162-10 einstreifige Bake (Aufstellung rechts) V 162-11 einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 162-20 einstreifige Bake (Aufstellung links) V 162-21 einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) 13 V 201-50 · Teil 4 – Vorschrif tzeichen nach § 41 StV0 V 201-50 V 209-30 V 201-51 V 209-31 V 201-52 V 211-10 V 201-53 V 211-20 V 205 V 214-10 V 206 V 214-20 V 208 V 220-10 V 209-10 V 220-20 V 209-20 V 222-10 Andreaskreuz (stehend) ohne Blitzpfeil Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil Andreaskreuz (liegend) ohne Blitzpfeil Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil Vorfahrt gewähren! Halt! Vorfahrt gewähren! dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! vorgeschriebene Fahrtrichtung links vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts 14 vorgeschriebene Fahrtrichtung– geradeaus vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und links vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und rechts Einbahnstraße, linksweisend Einbahnstraße, rechtsweisend vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei V 222-20 V 222-20 V 241-31 V 224-50 V 242 V 224-51 V 243-50 V 229 V 245 V 237 V 250 V 238 V 251 V 239 V 253 V 240 V 254 vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse Haltestellen Schulbusse Taxenstand Sonderweg Radfahrer Sonderweg Reiter Sonderweg Fußgänger gemeinsamer Fuß- und Radweg V 241-30 getrennter Rad- und Fußweg getrennter Fuß- und Radweg Beginn eines Fußgängerbereichs Ende eines Fußgängerbereichs (einseitig) Linienomnibusse Verbot für Fahrzeuge aller Art Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Verbot für Radfahrer V 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 15 V 256 · Teil 4 – Vorschrif tzeichen nach § 41 StV0 V 256 V 266 V 258 V 267 V 259 V 268 V 260 V 269 V 261 V 270 V 262 V 272 V 263 V 273 V 264 V 274-50 V 265 V 274-51 Verbot für Mofas Verbot für Reiter Verbot für Fußgänger Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung 16 Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung Verbot der Einfahrt Schneeketten sind vorgeschrieben Verbot für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen Wendeverbot Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h V 274-52 V 274-52 V 274-61 V 274-53 V 274-62 V 274-54 V 274-63 V 274-55 V 274-1-50 V 274-56 V 274-1-51 V 274-57 V 274-2-50 V 274-58 V 274-2-51 V 274-59 V 275 V 274-60 V 276 zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (einseitig) Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (einseitig) vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 17 V 277 · Teil 4 – Vorschrif tzeichen nach § 41 StV0 V 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 278-57 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h V 278-58 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h V 278-50 V 278-59 V 278-51 V 278-60 V 278-52 V 278-61 V 278-53 V 278-62 V 278-54 V 278-63 V 278-55 V 279 V 278-56 V 280 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 40 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h 18 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art V 281 V 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 286-30 eingeschränktes Haltverbot (Mitte) V 286-50 eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 282 V 290 V 283-10 V 291 V 283-20 V 292-50 Ende sämtlicher Streckenverbote Haltverbot (Anfang) Haltverbot (Ende) eingeschränktes Haltverbot für eine Zone Parkscheibe Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (einseitig) V 283-30 Haltverbot (Mitte) V 283-50 Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 286-10 eingeschränktes Haltverbot (Anfang) V 286-20 eingeschränktes Haltverbot (Ende) 19 V 301 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln V 301 V 315-50 V 306 V 315-51 V 307 V 315-52 V 308 V 315-53 V 310-50 V 315-55 V 311-50 V 315-56 V 314-10 V 315-57 V 314-20 V 315-58 V 314-50 V 315-60 Vorfahrt Vorfahrtstraße Ende der Vorfahrtstraße Vorrang vor dem Gegenverkehr Ortstafel (Vorderseite) mit „Kreis...“ Ortstafel einseitig (Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern) Parkplatz (Anfang) Parkplatz (Ende) Parkplatz 20 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links V 315-61 V 315-61 V 315-72 V 315-62 V 315-73 V 315-63 V 315-75 V 315-65 V 315-76 V 315-66 V 315-77 V 315-67 V 315-78 V 315-68 V 315-80 V 315-70 V 315-81 V 315-71 V 315-82 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) 21 V 315-83 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln V 315-83 V 330 V 315-85 V 331 V 315-86 V 332-20 V 315-87 V 332-21 V 315-88 V 332-22 V 316 V 333-20 V 317 V 333-21 V 325 V 333-22 V 326-50 V 334 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) Parken und Reisen Wanderparkplatz Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig) 22 Autobahn Kraftfahrstraße Ausfahrt von der Autobahn Ausfahrt von anderen Straßen Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen Ausfahrt von der Autobahn Ausfahrt von anderen Straßen Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen Ende der Autobahn V 336 V 336 V 358 V 350-10 V 359 V 350-20 V 360-50 V 353 V 360-51 V 354 V 361-50 V 355-10 V 361-51 V 355-11 V 363 V 356 V 366 V 357 V 367 Ende der Kraftfahrstraße Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) Einbahnstraße Wasserschutzgebiet Fußgängerunterführung Fußgängerüberführung Verkehrshelfer Sackgasse Erste Hilfe Pannenhilfe Fernsprecher Fernsprecher (Notruf) Tankstelle Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin Polizei Zelt- und Wohnwagenplatz Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 23 V 368 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln V 368 V 385-50 V 375 V 386-10 V 376 V 386-20 V 377 V 386-50 V 378 V 386-53 V 380-52 V 388 V 380-54 V 389 V 381-52 V 392 V 381-54 V 393 Verkehrsfunksender Autobahnhotel Autobahngasthaus Autobahnkiosk Toilette Richtgeschwindigkeit 80 km/h Richtgeschwindigkeit 100 km/h Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h 24 Ortshinweistafel, einzeilig (einseitig) Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (linksweisend) Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (rechtsweisend) touristischer Hinweis nach RtH: Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele Unterrichtungstafel über Flüsse (Name einzeilig) Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t und Zugmaschinen nicht befahrbar Zollstelle Informationstafel an Grenzübergangsstellen V 394-50 V 394-50 Schild für Laternen V 394-51 Ring für Laternenpfähle 25 V 401 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln V 401 V 421-12 V 405 V 421-20 V 406 V 421-21 Nummernschild für Bundesstraßen Nummernschild für Autobahnen Wegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (linksweisend) Wegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) V 410 V 421-22 V 415 V 430 V 418 V 432 V 419 V 434 V 421-10 V 435 V 421-11 V 436 Nummernschild für Europastraßen Wegweiser auf Bundesstraßen Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung Wegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) 26 Wegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (rechtsweisend) Wegweiser zur Autobahn Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung Wegweisertafel Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen V 437 V 437 V 4 42-21 V 438 V 4 42-22 Straßennamensschild Vorwegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) Vorwegweiser Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) V 439 V 4 42-23 V 4 40 V 4 42-30 V 4 42-10 V 4 42-31 V 4 42-11 V 4 42-32 gegliederter Vorwegweiser Vorwegweiser zur Autobahn Vorwegweiser für Fahrradfahrer (linksweisend) Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (rechtsweisend) Vorwegweiser für Fahrradfahrer (geradeausweisend) Vorwegweiser für Lastkraftwagen (geradeausweisend) Vorwegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (geradeausweisend) V 4 42-12 V 4 42-33 V 4 42-13 V 4 48 V 4 42-20 V 4 49 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (linksweisend) Vorwegweiser für Fahrradfahrer (rechtsweisend) Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (geradeausweisend) Ankündigungstafel auf Autobahnen Vorwegweiser auf Autobahnen 27 V 450 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln V 450 V 455-20 V 451 V 455-21 V 452 V 455-22 V 453 V 455-30 V 454-10 V 457 V 454-20 V 458 V 455-10 V 459 V 455-11 V 460-10 Ankündigungsbake (dreistreifig) Ankündigungsbake (zweistreifig) Ankündigungsbake (einstreifig) Entfernungstafel auf Autobahnen Umleitungswegweiser (linksweisend) Umleitungswegweiser (rechtsweisend) nummerierte Umleitung (linksweisend) nummerierte Umleitung (links vorbei) V 455-12 nummerierte Umleitung (hier links) 28 nummerierte Umleitung (rechtsweisend) nummerierte Umleitung (rechts vorbei) nummerierte Umleitung (hier rechts) nummerierte Umleitung (geradeausweisend) Umleitungsankündigung Planskizze Ende einer Umleitung Bedarfsumleitung (linksweisend) V 460-11 Bedarfsumleitung (links vorbei) V460-12 V 460-12 Bedarfsumleitung (hier links) V 460-20 Bedarfsumleitung (rechtsweisend) V 460-21 Bedarfsumleitung (rechts vorbei) V 460-22 Bedarfsumleitung (hier rechts) V 460-30 Bedarfsumleitung (geradeausweisend) V 466 Bedarfsumleitungstafel V 467 Umlenkungspfeil V 468-10 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/links/links V 468-11 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/rechts/rechts 29 V 501-10 · Teil 6 – Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0 V 501-10 V 505-11 V 501-11 V 505-12 V 501-12 V 505-21 V 501-15 V 505-22 V 501-16 V 511-10 V 501-17 V 511-11 V 501-20 V 511-12 V 501-21 V 511-20 V 501-22 V 511-21 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und einstreifig geradeaus Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts 30 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts V 511-22 V 511-22 V 521-32 V 515-11 V 521-33 V 515-12 V 522-30 V 515-13 V 522-31 V 515-21 V 522-32 V 515-22 V 522-33 V 515-23 V 525-31 V 521-30 V 526-31 V 521-31 V 526-33 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr u. mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0: dreistreifig nach links Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0: dreistreifig nach rechts Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: vier Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung,ein Fahrstreifen in Gegenrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung 31 V 531-10 · Teil 6 – Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0 V 531-10 V 532-20 V 531-11 V 532-21 V 531-12 V 535-11 V 531-13 V 535-21 V 531-20 V 536-20 V 531-21 V 536-21 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-22 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 541-10 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-23 V 541-11 V 532-10 V 541-20 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr 32 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 541-21 V 541-21 V 551-22 V 542-10 V 551-23 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus zwei Fahrstreifen Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus drei Fahrstreifen V 542-11 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 545-11 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 546-10 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr V 546-11 Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 551-20 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus eins Fahrstreifen V 551-21 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus zwei Fahrstreifen 33 V 600-30 · Teil 7 – Verkehrseinrichtungen nach § 43 StV0 V 600-30 V 605-13 V 600-31 V 605-14 V 600-32 V 605-20 V 600-33 V 605-21 V 600-34 V 605-22 V 600-35 V 605-23 Absperrschranke 250 x 1000 mm Absperrschranke 250 x 1500 mm Absperrschranke 250 x 2000 mm Absperrschranke 500 x 2000 mm Absperrschranke 250 x 2500 mm Absperrschranke 500 x 2500 mm V 605-10 Leitbake 1000 x 250 (Aufstellung rechts) V 605-11 Leitbake 2000 x 250 (Aufstellung rechts) V 605-12 Warnlichtbake (Aufstellung rechts) 34 Warnlichtbake mit Zeichen 223 StVO (Aufstellung rechts) Leitplatte (Aufstellung rechts) Leitbake 1000 x 250 (Aufstellung links) Leitbake 2000 x 250 (Aufstellung links) Warnlichtbake (Aufstellung links) Warnlichtbake mit Zeichen 222 StVO (Aufstellung links) V 605-24 Leitplatte (Aufstellung links) V 605-30 Leitplatte 750 x 500 mm V 605-31 Leitplatte 1200 x 600 mm V 605-32 V 605-32 V 625-13 V 610-40 V 625-20 V 610-41 V 625-21 V 610-42 V 625-22 V 620-40 V 625-23 V 620-41 V 630 Leitplatte 2500 x 500 mm Leitkegel, H=500 mm Leitkegel, H=750 mm Leitkegel, H=1000 mm Leitpfosten (rechts) Leitpfosten (links) Richtungstafel in Kurven 500 x 2500 (Aufstellung rechts) Richtungstafel in Kurven 500 x 500 (Aufstellung links) Richtungstafel in Kurven 500 x 1500 (Aufstellung links) Richtungstafel in Kurven 500 x 2000 (Aufstellung links) Richtungstafel in Kurven 500 x 2500 (Aufstelung links) Park-Warntafel V 625-10 Richtungstafel in Kurven 500 x 500 (Aufstellung rechts) V 625-11 Richtungstafel in Kurven 500 x 1500 (Aufstellung rechts) V 625-12 Richtungstafel in Kurven 500 x 2000 (Aufstellung rechts) 35 V 1000-10 · Teil 8 – Zusatzzeichen V 1000-10 V 1001-31 V 1000-11 V 1002-10 V 1000-12 V 1002-11 V 1000-20 V 1002-12 V 1000-21 V 1002-13 V 1000-22 V 1002-14 V 1000-30 V 1002-20 V 1000-31 V 1002-21 V 1001-30 V 1002-22 Richtung, linksweisend Richtung der Gefahrstelle, linksweisend Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen Richtung, rechtsweisend Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile auf ... m 36 auf ... km Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1) Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2) Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach links) Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts) Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts) Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1) V 1002-23 V 1002-23 V 1006-31 V 1002-24 V 1006-32 V 1004-30 V 1006-33 V 1004-31 V 1006-34 V 1004-32 V 1006-35 V 1004-33 V 1006-36 V 1004-34 V 1006-37 V 1004-35 V 1006-38 V 1006-30 V 1006-39 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2) Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach rechts) nach 100 m Halt nach 100 m nach 200 m nach 400 m nach 600 m nach 2 km Ölspur Rauch Rollsplitt Baustellenausfahrt Straßenschäden verschmutzte Fahrbahn Unfallgefahr Krötenwanderung Staugefahr eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume 37 V 1007-30 · Teil 8 – Zusatzzeichen V 1007-30 V 1010-14 V 1008-30 V 1012-30 V 1008-31 V 1012-31 V 1008-32 V 1012-32 V 1008-33 V 1012-33 V 1010-10 V 1012-34 V 1010-11 V 1012-35 V 1010-12 V 1020-11 V 1010-13 V 1020-12 Gefahr unerwarteter Glatteisbildung Vorfahrt geändert Verkehrsführung geändert Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StV0) Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StV0) erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen Wintersport erlaubt Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen 38 Information Rollende Landstraße Anfang Ende Radfahrer absteigen keine Mofas Grüne Welle bei ... km/h bei Rot hier halten Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei Radfahrer und Anlieger frei V 1020-30 V 1020-30 V 1024-13 V 1020-31 V 1024-14 V 1020-32 V 1024-15 V 1022-10 V 1024-16 V 1022-11 V 1024-17 V 1022-12 V 1026-30 V 1024-10 V 1026-31 V 1024-11 V 1026-32 V 1024-12 V 1026-33 Anlieger frei Anlieger oder Parken frei Anwohner mit Parkausweis Nr. ... frei Radfahrer frei Mofas frei Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei Personenkraftwagen frei Pkw mit Anhänger frei Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei Lastkraftwagen mit Anhänger frei Kraftomnibus frei Schienenbahn frei Straßenbahn frei (entfällt künftig) Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei Taxi frei Mofas frei Linienverkehr frei Einsatzfahrzeuge frei 39 V 1026-34 · Teil 8 – Zusatzzeichen V 1026-34 V 1028-33 V 1026-35 V 1028-34 V 1026-36 V 1040-10 V 1026-37 V 1040-30 V 1026-38 V 1040-31 V 1026-39 V 1040-32 V 1028-30 V 1040-33 V 1028-31 V 1042-30 V 1028-32 V 1042-31 Krankenfahrzeuge frei Lieferverkehr frei landwirtschaftlicher Verkehr frei forstwirtschaftlicher Verkehr frei land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei Betriebs- und Versorgungsdienst frei Baustellenfahrzeuge frei bis Baustelle frei Anlieger bis Baustelle frei 40 Zufahrt bis ... frei Fährbenutzer frei Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10-16h) zeitliche Beschränkung (16-18h) zeitliche Beschränkung (8-11h, 16-18h) Parkscheibe 2 Stunden Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden zeitliche Beschränkung (werktags) zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) V 1042-32 V 1042-32 V 1046-11 V 1042-33 V 1046-12 V 1042-34 V 1048-10 V 1042-35 V 1048-11 V 1042-36 V 1048-12 V 1042-37 V 1048-13 zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h, 16-18h) zeitliche Beschränkung (Mo-Fr, 16-18h) zeitliche Beschränkung (Di,Do,Fr, 16-18h) zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) Schulbus (tageszeitliche Benutzung) Parken Samstag und Sonntag erlaubt nur Mofas nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas nur Personenkraftwagen nur Pkw mit Anhänger nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse nur Lastkraftwagen mit Anhänger V 104 4-10 V 1048-14 V 104 4-11 V 1048-15 V 104 4-30 V 1048-16 nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... nur Anwohner mit Parkausweis Nr. ... nur Sattelkraftfahrzeuge nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge nur Kraftomnibus 41 V 1048-17 · Teil 8 – Zusatzzeichen V 1048-17 V 1052-30 V 1048-18 V 1052-31 V 1048-19 V 1052-33 V 1049-10 V 1052-34 V 1049-11 V 1052-35 V 1049-12 V 1052-36 V 1049-13 V 1052-37 V 1050-30 V 1052-38 V 1050-31 V 1052-39 nur Wohnmobil nur Schienenbahn nur Straßenbahn nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden nur militärische Kettenfahrzeuge nur Lkw (Zeichen), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16 StVO) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-1 1) Taxi Taxen 42 Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen Streckenverbot für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung nur mit Parkschein gebührenpflichtig Gewichtsangabe (7,5 t) bei Nässe Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen schlechter Fahrbahnrand auf dem Seitenstreifen V 1053-30 V 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt V 1060-10 Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen V 1060-11 auch Fahrräder und Mofas V 1060-30 Streugut (selbständiges Hinweiszeichen) 43 VZ 215 · Ergänzungen Ergänzungen – Teil 4 VZ 215 Ergänzungen – Teil 5 VZ 4 48-1 Kreisverkehr Autohof VZ 24 4 VZ 327 VZ 24 4a VZ 328 VZ 223-01 VZ 390 VZ 223-02 VZ 391 VZ 223-03 VZ 365-54 VZ 270-1 VZ 365-53 VZ 270-2 VZ 365-51 Beginn der Fahrradstraße Ende der Fahrradstraße Seitenstreifen befahren Seitenstreifen nicht mehr befahren Seitenstreifen räumen Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 44 Tunnel Nothalte- und Pannenbucht Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz Mautpflichtige Strecke Autogastankstelle (LPG) Erdgastankstelle (CNG) Notrufsäule VZ 386-52 · Ergänzungen Ergänzungen – Teil 8 VZ 386-52 Unterrichtungstafel über Landschaften u. Sehensw ürdig keiten entlang der Autobahn VZ 1000-32 Radfahrer kreuzen von links und rechts VZ 1000-33 Radfahrer im Gegenverkehr Ergänzungen – Teil 6 VZ 511-26 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts und einstreifig nach rechts auf den Seitenstreifen VZ 1030-18 vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei VZ 1031 Ergänzungen – Teil 7 Zusatzzeichen zu VZ 270_1 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des BundesImmissionsschutzgesetzes VZ 720 VZ 1005-30 VZ 616 VZ 1053-38 Grünpfeil HINWEIS: in Datei VZ_600*.PLT zu finden. fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil Reißverschluß Durchgangsverkehr 45 Ergänzungen allgemein Ergänzungen allgemein Bundesstraße EU-Fördermaßnahme Bundesautobahn Zukunftsinvestitionsprogramm 46 Alphabetisches Register A-B A Absperrschranke 250 x 1000 mm V 600-30 Absperrschranke 250 x 1500 mm V 600-31 Absperrschranke 250 x 2000 mm V 600-32 Absperrschranke 250 x 2500 mm V 600-34 Absperrschranke 500 x 2000 mm V 600-33 Absperrschranke 500 x 2500 mm V 600-35 Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil V 201-53 Andreaskreuz (liegend) ohne Blitzpfeil V 201-52 Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil V 201-51 Andreaskreuz (stehend) ohne Blitzpfeil V 201-50 Anfang V 1012-30 Ankündigungsbake (dreistreifig) V 450 Ankündigungsbake (einstreifig) V 452 Ankündigungsbake (zweistreifig) V 451 Ankündigungstafel auf Autobahnen V 448 Anlieger bis Baustelle frei V 1028-32 Anlieger frei Anlieger oder Parken frei Anwohner mit Parkausweis Nr. ... frei Aufweitungstafel; Darstellung mit Geg enverkehr und mit integriertem Zeic hen 275 StV0: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 546-11 Aufweitungstafel; Darstellung mit Geg enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtr ichtung, ein Fahrstreifen im Gegenv erkehr V 542-10 V 377 Autohof VZ 448-1 B Bahnübergang mit V 150 Baustelle V 123 Baustellenausfahrt V 1006-33 Aufweitungstafel; Darstellung mit Geg enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtr ichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenv erkehr V 542-11 Baustellenfahrzeuge frei V 1028-30 Bedarfsumleitung (geradeausweisend) V 460-30 Bedarfsumleitung (hier links) V 460-12 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 545-11 Bedarfsumleitung (hier rechts) V 460-22 Bedarfsumleitung (links vorbei) V 460-11 Bedarfsumleitung (linksweisend) V 460-10 Bedarfsumleitung (rechts vorbei) V 460-21 Bedarfsumleitung (rechtsweisend) V 460-20 Bedarfsumleitungstafel V 466 Beginn der Fahrradstraße VZ 244 Beginn der Zone mit zuläss iger Höchst g e- s chwindigkeit 20 km/h V 274-1-51 Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h V 274-1-50 Beginn eines Fußgängerbereichs V 242 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs V 325 bei Nässe V 1052-36 bei Rot hier halten V 1012-35 beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile V 1000-31 beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile V 1000-30 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Geg enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 541-10 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Geg enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 541-20 Aufweitungstafel; Darstellung ohne Geg enverkehr: zwei vorauf ... km V 1001-31 handene und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtauf ... m V 1001-30 r ichtung V 541-21 auf dem Seitenstreifen V 1052-39 Ausfahrt nach innerörtlichen Aufweitungstafel; Darstellung Zielen V 332-22 mit Gegenv erkehr und mit inAusfahrt von anderen tegriertem Zeic hen 27 StV0: Straßen V 332-21 ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links Ausfahrt von der Autobahn V 332-20 in Fahrtrichtung, ein FahrAutobahn V 330 streifen im Gegenverkehr V 546-10 Autobahngasthaus V 376 48 V 375 Autobahnkiosk Schranken oder Halbschranken Aufweitungstafel; Darstellung ohne Geg enverkehr: zwei vorV 1020-30 handene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in FahrtV 1020-31 richtung V 541-11 V 1020-32 Autobahnhotel Alphabetisches Register B-E Betriebs- und Versorgungsdienst frei bewegliche Brücke bis Baustelle frei D dem Gegenverkehr Vorrang Einengungstafel; Darstellung V 1026-39 mit Geg enverkehr: noch ein Fahrstreifen links in FahrtV 128 richtung und ein Fahrstreifen V 1028-31 im Gegenverkehr V 532-10 gewähren! V 208 Doppelkurve (zunächst links) V 105-10 Doppelkurve (zunächst rechts) V 105-20 dreistreifige Bake (Aufstellung links) V 157-20 dreistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 157-10 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 157-21 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 157-11 Durchgangsverkehr EEinbahnstraße V 353 V 220-20 Einengungstafel; Darstellung ohne Geg enverkehr und mit integriertem Zeic hen 279 StV0: noch zwei Fahrs treifen rechts in Fahrtrichtung V 535-21 Einengungstafel; Darstellung mit Geg enverkehr und mit integriertem Zeic hen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrs treifen im Gegenverkehr V 536-20 Einengungstafel; Darstellung mit Geg env erkehr und mit integriertem Zeic hen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrs treifen im Gegenverkehr V 536-21 V 286-20 eingeschränktes Haltverbot (Mitte) V 286-30 eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 286-50 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone V 290 eingeschränktes Lichtraum profil durch Bäume V 1006-39 Einsatzfahrzeuge frei V 1026-33 einseitig (links) verengte Fahrbahn V 121-20 einseitig (rechts) verengte Fahrbahn V 121-10 einstreifige Bake (Aufstellung links) V 162-20 einstreifige Bake (Aufstellung rechts) V 162-10 einstreifige Bake mit Entfernungsang abe (Aufstellung links) V 162-21 einstreifige Bake mit Entfernungsang abe (Aufstellung rechts) V 162-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-10 Ende der Autobahn V 334 Ende der Fahrradstraße VZ 244a Ende der Kraftfahrstraße V 336 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-20 Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h V 381-52 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-13 Ende der Vorfahrtstraße V 307 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit V 279 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-23 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (einseitig) V 274-2-51 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (einseitig) V 274-2-50 Einengungstafel; Darstellung mit Geg enverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr V 532-21 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StV0: noch zwei Fahrs treif en links in Fahrtrichtung V 535-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-12 Einengungstafel; Darstellung V 1053-38 ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-22 Einbahnstraße, linksweisend V 220-10 Einbahnstraße, rechtsweisend Einengungstafel; Darstellung mit Geg env erkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrs treifen im Gegenverkehr V 532-20 eingeschränktes Haltverbot (Ende) Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung V 531-11 Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung V 531-21 eingeschränktes Haltverbot (Anfang) Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h V 381-54 Ende der zulässigen Höchstgeschwind igkeit 10 km/h V 278-51 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h V 278-60 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 110 km/h V 278-61 V 286-10 49 Alphabetisches Register E-G Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 120 km/h V 278-62 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 130 km/h V 278-63 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 20 km/h V 278-52 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 30 km/h V 278-53 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 40 km/h V 278-54 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 5 km/h V 278-50 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 50 km/h V 278-55 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 60 km/h V 278-56 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 70 km/h V 278-57 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 80 km/h V 278-58 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 90 km/h V 278-59 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art V 280 Ende einer Umleitung V 459 Ende eines eingeschränkten Haltv erbotes für eine Zone (einseitig) V 292-50 Ende eines Fußgängerb ereichs (einseitig) V 243-50 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig) V 326-50 Ende sämtlicher Streckenverbote V 282 Ende V 1012-31 Entfernungstafel auf Autobahnen V 453 erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen V 1010-10 Erste Hilfe 50 V 358 Ffahrbare Absperrtafel mit Flugbetrieb (Aufstellung links) V 144-20 Flugbetrieb (Aufstellung rechts) V 144-10 forstwirtschaftlicher Verkehr frei V 1026-37 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle V 367 Fußgänger (Aufstellung links) V 133-20 Fußgänger (Aufstellung rechts) V 133-10 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen V 1000-12 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen V 1000-22 Fußgängerüberführung V 355-11 Fußgängerüberweg (Aufstellung links) V 134-20 Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts) V 134-10 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-31 Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) V 350-20 Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) V 350-10 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-33 Fußgängerunterführung V 355-10 G gebührenpflichtig V 1052-34 Gefahr unerwarteter Glatteisbildung V 1007-30 Gefahrstelle V 101 Gefahrzeichen für Wohnw agenges panne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen V 1060-10 Gefälle 10% V 108-56 Gefälle 11% V 108-57 Gefälle 12% V 108-58 Gefälle 13% V 108-59 Blinkpfeil V 616 Fährbenutzer frei V 1028-34 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung V 526-33 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung V 526-31 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-30 Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-32 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: vier Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-32 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 525-31 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-31 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-33 Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-30 Gefälle 14% V 108-60 Fernsprecher (Notruf) V 360-51 Gefälle 15% V 108-61 Fernsprecher V 360-50 Gefälle 16% V 108-62 Alphabetisches Register G-N Gefälle 17% V 108-63 Gefälle 18% V 108-64 Gefälle 19% V 108-65 Gefälle 20% V 108-66 Gefälle 21% V 108-67 Gefälle 22% V 108-68 Gefälle 23% V 108-69 Gefälle 24% V 108-70 Gefälle 25% V 108-71 Gefälle 4% V 108-50 Gefälle 5% V 108-51 Gefälle 6% V 108-52 Gefälle 7% V 108-53 Gefälle 8% V 108-54 Gefälle 9% V 108-55 Gegenverkehr V 125 gegliederter Vorwegweiser V 439 gemeinsamer Fuß- und Radweg V 240 getrennter Fuß- und Radweg V 241-31 getrennter Rad- und Fußweg V 241-30 Gewichtsangabe (7,5 t) Grüne Welle bei ... km/h Grünpfeil H Hafengebiet Schienen- fahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StV0) Halt nach 100 m Halt! Vorfahrt gewähren! Haltestellen Schulbusse Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse IIndustriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StV0) V 1008-32 Information Rollende Landstraße V 1010-14 Informationstafel an Grenzübergangsstellen V 393 K keine Mofas V 1006-37 Kurve (links) V 103-10 Kurve (rechts) V 103-20 Lland- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei V 1026-36 Lastkraftwagen mit Anhänger frei V 1024-13 Leitbake 1000 x 250 V 1012-33 (Aufstellung links) Kennzeichnung von ParkLeitbake 1000 x 250 flächen, auf denen Anhän(Aufstellung rechts) ger auch länger als 14 Tage parken dürfen V 1010-12 Leitbake 2000 x 250 (Aufstellung links) Kennzeichnung von ParkLeitbake 2000 x 250 flächen, auf denen Wohn(Aufstellung rechts) wagen auch länger als 14 Tage parken dürfen V 1010-13 Leitkegel, H=1000 mm Kinder (Aufstellung links) V 136-20 Leitkegel, H=500 mm Kinder (Aufstellung rechts) V 136-10 Leitkegel, H=750 mm Knotenpunkte der AutoLeitpfosten (links) bahnen (AutobahnausfahrLeitpfosten (rechts) ten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) V 406 Leitplatte (Aufstellung links) Kraftfahrstraße V 331 Kraftfahrzeuge mit einem V 1052-35 zulässigen Gesamtgewicht V 1012-34 über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger und ZugVZ 720 maschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei V 1008-33 Krötenwanderung Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden Kraftfahrzeuge und Züge, V 1004-31 die nicht schneller als V 206 25 km/h fahren können oder dürfen frei V 224-51 Kraftomnibus frei V 1024-12 V 1049-11 V 1024-17 V 1024-14 V 610-41 V 620-41 V 620-40 V 605-24 V 605-32 Leitplatte 750 x 500 mm V 605-30 Lichtzeichenanlage V 131 Lieferverkehr frei V 1026-35 Linienomnibusse V 245 Linienverkehr frei V 1026-32 M Mofas frei V 1022-11 Mofas frei V 1026-31 Haltverbot (Ende) V 283-20 Haltverbot (Mitte) V 283-30 Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei V 1022-12 Krankenfahrzeuge frei V 1026-34 nach 100 m Kreisverkehr VZ 215 V 1052-37 V 610-40 V 605-31 V 283-10 Seitenstreifen V 610-42 Leitplatte 2500 x 500 mm Haltverbot (Anfang) Haltverbot auch auf dem V 605-11 Leitplatte 1200 x 600 mm V 145 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts V 605-21 V 605-14 Kraftomnibusse V 283-50 V 605-10 Leitplatte (Aufstellung rechts) V 224-50 Haltverbot (ohne Richtungspfeile) V 605-20 N V 1004-30 nach 2 km V 1004-35 nach 200 m V 1004-32 V 102 51 Alphabetisches Register N-P nach 400 m V 1004-33 nur mit Parkschein nach 600 m V 1004-34 nur Mofas Notrufsäule V 365-51 nummerierte Umleitung (geradeausweisend) V 455-30 nummerierte Umleitung (hier links) V 455-12 nummerierte Umleitung (hier rechts) V 455-22 nummerierte Umleitung (links vorbei) V 455-11 nummerierte Umleitung (linksweisend) V 455-10 nummerierte Umleitung (rechts vorbei) V 455-21 nummerierte Umleitung (rechtsweisend) V 455-20 Nummernschild für Autobahnen V 405 Nummernschild für Bundesstraßen V 401 Nummernschild für Europastraßen nur Anwohner mit Parkausweis Nr. ... nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen nur Kraftomnibus nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas nur Lastkraftwagen mit Anhänger nur Lkw (Zeichen) Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-1 1) nur militärische Kettenfahrzeuge 52 V 410 nur Personenkraftwagen nur Pkw mit Anhänger nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge nur Sattelkraftfahrzeuge nur Schienenbahn nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... nur Straßenbahn nur Wohnmobil V 1052-33 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts V 1046-11 (Mitte) V 1048-10 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts V 1048-11 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung V 1048-15 links (Anfang) V 1048-14 Parken ganz auf Gehwegen V 1048-18 quer zur Fahrtrichtung links (Ende) Parken ganz auf Gehwegen V 1044-10 quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) V 1044-11 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung V 1048-19 links V 1048-17 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) O Ölspur V 1006-30 Ortshinweistafel, einzeilig (einseitig) V 385-50 Ortstafel (Vorderseite) mit „Kreis...“ Ortstafel einseitig (RückV 1044-30 seite aus zwei gelbgrundigen Feldern) PPannenhilfe V 315-65 V 315-81 V 315-82 V 315-83 V 315-80 V 315-86 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) V 315-87 V 310-50 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 315-88 V 311-50 Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts V 315-85 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) V 315-51 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) V 315-52 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) V 315-53 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links V 315-50 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 315-56 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) V 315-57 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 315-58 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts V 315-55 V 359 Parken ganz auf Gehwegen V 1048-12 in Fahrtrichtung links (Anfang) V 315-61 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links V 1049-10 (Ende) V 315-62 V 1048-16 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) V 315-63 V 1046-12 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links V 315-60 V 1048-13 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 315-66 Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) V 315-67 V 1049-13 V 315-68 Alphabetisches Register P-S Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) V 315-71 V 315-72 V 315-73 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links V 315-70 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) V 315-76 Radfahrer kreuzen (Aufstellung links) Radfahrer kreuzen (Aufstellung rechts) Radfahrer kreuzen von links und rechts V 138-20 SSackgasse V 357 V 138-10 Schienenbahn frei V 1024-15 Schild für Laternen VZ 1000-32 schlechter Fahrbahnrand Radfahrer und Anlieger frei V 1020-12 Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz Rauch V 1006-31 Schnee- oder Eisglätte Reißverschluß V 1005-30 Schneeketten sind vorgeschrieben Richtgeschwindigkeit 80 km/h V 380-52 Schulbus (tageszeitliche Richtgeschwindigkeit 100 km/h Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) V 315-77 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) V 315-78 Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts V 315-75 Richtungstafel in Kurven Parken in gekennzeichneten 500 x 1500 (Aufstellung Flächen erlaubt V 1053-30 links) V 625-21 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden Richtungstafel in Kurven 500 x 1500 (Aufstellung V 1040-33 rechts) Parken Samstag und Sonntag erlaubt Richtungstafel in Kurven V 1042-37 500 x 2000 (Aufstellung links) V 316 Richtungstafel in Kurven V 314-10 500 x 2000 (Aufstellung V 314-20 rechts) Parken und Reisen Parkplatz (Anfang) Parkplatz (Ende) Parkplatz Richtung der Gefahrstelle, linksweisend Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend Richtung, linksweisend Richtung, rechtsweisend Planskizze Polizei V 363 Parkscheibe Park-Warntafel Personenkraftwagen frei Pkw mit Anhänger frei V 1052-38 V 114 V 113 V 268 Benutzung) V 1042-36 Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. .... frei V 1020-11 V 1000-11 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/ V 1000-21 links/links V 468-10 V 1000-10 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/ V 1000-20 rechts/rechts V 468-11 Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t und Zugmaschinen nicht befahrbar V 389 V 625-11 Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar V 388 V 625-22 Seitenwind von links V 117-20 Seitenwind von rechts V 117-10 Sonderweg Fußgänger V 239 Sonderweg Radfahrer V 237 Sonderweg Reiter V 238 Splitt, Schotter V 116 Stau V 124 Staugefahr V 1006-38 Steigung 10% V 110-56 Steigung 11% V 110-57 Steigung 12% V 110-58 Steigung 13% V 110-59 Steigung 14% V 110-60 Steigung 15% V 110-61 V 625-12 V 314-50 Richtungstafel in Kurven 500 x 2500 (Aufstellung V 1040-32 links) V 291 Richtungstafel in Kurven V 630 500 x 2500 (Aufstellung rechts) V 1024-10 Richtungstafel in Kurven V 1024-11 500 x 500 (Aufstellung V 458 links) Parkscheibe 2 Stunden V 380-54 V 394-50 V 625-23 V 625-13 V 625-20 Richtungstafel in Kurven 500 x 500 (Aufstellung rechts) V 625-10 Ring für Laternenpfähle V 394-51 Rollsplitt V 1006-32 R Radfahrer absteigen V 1012-32 Radfahrer frei V 1022-10 Steigung 16% V 110-62 Radfahrer im Gegenverkehr VZ 1000-33 Steigung 17% V 110-63 53 Alphabetisches Register S-V U Überholverbot für Steigung 18% V 110-64 Steigung 19% V 110-65 Steigung 20% V 110-66 Kraftfahrzeuge aller Art Steigung 21% V 110-67 Steigung 22% V 110-68 Steigung 23% V 110-69 Steigung 24% V 110-70 Steigung 25% V 110-71 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 277 Steigung 4% V 110-50 Steigung 5% V 110-51 Steigung 6% V 110-52 Steigung 7% V 110-53 Steigung 8% V 110-54 Steigung 9% V 110-55 Steinschlag von links V 115-20 Steinschlag von rechts V 115-10 Straßenbahn frei (entfällt künftig) Straßennamensschild Straßenschäden Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen Streckenverbot für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung TTankstelle auch mit Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts V 501-22 Tankstelle V 361-50 Taxen V 1050-31 Taxenstand V 229 Toilette touristischer Hinweis nach RtH: Hinweiszeichen im Nahbereich t ouristisch bedeutsamer Ziele 54 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links V 505-12 Überleitungstafel; Darstellung V 1052-31 ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links V 501-12 V 361-51 Taxi Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links V 505-11 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit V 1024-16 integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: V 437 zweistreifig nach rechts V 505-21 V 1006-34 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 V 1052-30 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts V 505-22 bleifreiem Benzin Taxi frei V 276 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links V 501-10 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig V 1026-30 nach links und einstreifig geradeaus V 501-15 V 1050-30 Überleitungstafel; Darstellung V 378 ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus V 501-16 V 386-50 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts V 501-20 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links V 501-11 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus V 501-17 Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts V 501-21 Ufer V 129 Umleitungsankündigung V 457 Umleitungswegweiser (doppelseitig) V 454-40 Umleitungswegweiser (linksweisend) V 454-10 Umleitungswegweiser (rechtsweisend) V 454-20 Umlenkungspfeil V 467 unbeschrankter Bahnübergang V 151 unebene Fahrbahn V 112 Unfallgefahr V 1006-36 Unterrichtungstafel über Flüsse (Name einzeilig) V 386-53 Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (linksweisend) V 386-10 Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (rechtsweisend) V 386-20 Unterrichtungstafel über Landschaften u. Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahn V 386-52 VVerbot der Einfahrt V 267 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand V 273 Verbot für Fahrzeuge aller Art V 250 Verbot für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung V 269 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung V 264 Alphabetisches Register V Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht V 265 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach rechts) V 263 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach links) V 262 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1) Ladung V 266 Verbot für Fußgänger V 259 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2) Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1) V 261 Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2) Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 253 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas V 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge V 260 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge V 251 Verbot für Mofas V 256 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne GegenverV 1002-24 kehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts V 515-21 V 1002-14 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem V 1002-12 Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts V 515-22 V 1002-13 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem V 1002-22 Zeichen 264 StV0: dreistreifig nach rechts V 515-23 V 1002-23 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) V 1002-11 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts) V 1002-21 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) V 1002-10 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts) V 1002-20 verschmutzte Fahrbahn Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts und einstreifig nach rechts auf den Seitenstreifen V 511-26 Verkehr frei Verkehrsführung geändert V 1008-31 Verkehrsfunksender V 368 Verkehrshelfer V 356 Verbot für Reiter verengte Fahrbahn Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen V 270 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts V 511-22 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links V 511-10 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts V 511-20 Verschwenkungstafel; V 1006-35 Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links V 511-11 Verschwenkungstafel; V 254 Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem V 258 Zeichen 264 StV0 außerV 120 halb der Autobahn: V 515-11 V 1026-38 zweistreifig nach links Verbot für Radfahrer Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links V 511-12 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverk ehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links V 515-12 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0: dreistreifig nach links V 515-13 Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts V 511-21 Viehtrieb, Tiere (Aufstellung links) V 140-20 Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts) V 140-10 vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei VZ 1030-10 Vorfahrt geändert V 1008-30 Vorfahrt gewähren! V 205 Vorfahrt V 301 Vorfahrtstraße V 306 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links V 214-10 55 Alphabetisches Register V-Z vorgeschriebene Fahrtrichtung g eradeaus und rechts V 214-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus V 209-30 vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links V 211-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts V 211-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung links V 209-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links V 209-31 vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts V 209-20 vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit V 275 vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei V 222-10 vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei V 222-20 Vorrang vor dem Gegenverkehr V 308 Vorwegweiser auf Autobahnen V 449 Vorwegweiser für Fahrradfahrer (geradeausweisend) V 442-30 Vorwegweiser für Fahrradfahrer (linksweisend) V 442-10 Vorwegweiser für Fahrradfahrer (rechtsweisend) V 442-20 Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung ( geradeausweisend) V 442-33 Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung ( linksweisend) V 442-13 Vorwegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung ( rechtsweisend) V 442-23 Vorwegweiser für kennzeichnungsp flichige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) V 442-12 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) V 442-22 56 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (geradeausweisend) V 442-32 Wegweiser für Lastkraftwagen ( rechtsweisend) V 421-20 Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen V 435 Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen V 436 Vorwegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) V 442-21 Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung V 432 Vorwegweiser zur Autobahn V 440 Wegweiser zur Autobahn V 430 Vorwegweiser Wegweisertafel V 434 Wendeverbot V 272 Wildwechsel (Aufstellung links) V 142-20 Warnlichtbake mit Zeichen 222 StVO (Aufstellung links) V 605-23 Wildwechsel (Aufstellung rechts) V 142-10 Warnlichtbake (Aufstellung links) Wintersport erlaubt V 1010-11 Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10-16h) V 1040-10 Vorwegweiser für Lastkraftwagen (geradeausweisend) V 442-31 Vorwegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) V 442-11 W Wanderparkplatz Warnlichtbake (Aufstellung rechts) Warnlichtbake mit Zeichen 223 StVO (Aufstellung rechts) V 438 V 317 V 605-22 V 605-12 V 605-13 Wasserschutzgebiet V 354 Wegweiser auf Bundesstraßen V 415 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung V 419 V 418 Wegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (linksweisend) V 421-12 Wegweiser für Fahrzeuge mit Wasser gefährdender Ladung (rechtsweisend) V 421-22 Wegweiser für kennzeichnungsp flichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) Wegweiser für kennzeichnungsp flichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) Wegweiser für Lastkraftwagen ( linksweisend) V 421-11 V 421-21 V 421-10 Zzeitliche Beschränkung (16-18h) V 1040-30 zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) V 1042-35 zeitliche Beschränkung (8-11h, 16-18h) V 1040-31 zeitliche Beschränkung (Di,Do,Fr, 16-18h) V 1042-34 zeitliche Beschränkung (Mo-Fr, 16-18h) V 1042-33 zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h, 16-18h) V 1042-32 zeitliche Beschränkung (werktags) V 1042-30 zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) V 1042-31 Zelt- und Wohnwagenplatz V 366 Zollstelle V 392 Zufahrt bis ... frei V 1028-33 zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h V 274-51 Alphabetisches Register Z zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h V 274-60 zulässige Höchstge- schwindigkeit 110 km/h V 274-61 zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h V 274-62 zulässige Höchstge- schwindigkeit 130 km/h V 274-63 zulässige Höchstge schwindigkeit 20 km/h V 274-52 zulässige Höchstge- schwindigkeit 30 km/h V 274-53 zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h V 274-54 zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h V 274-50 zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h V 274-55 zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h V 274-56 zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h V 274-57 zulässige Höchstgeschwind igkeit 80 km/h V 274-58 zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h V 274-59 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus eins Fahrstreifen V 551-20 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus zwei Fahrstreifen V 551-21 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus drei Fahrstreifen V 551-23 Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus zwei Fahrstreifen V 551-22 zweistreifige Bake (Aufstellung links) V 159-20 zweistreifige Bake (Aufstellung rechts) V 159-10 zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) V 159-21 zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) V 159-11 57 CARD/1 – immer ganz nah IB&T Ingenieurbüro Basedow & Tornow GmbH IB&T Partner IB&T Zentrale Hamburg -Thomas Tornow Haus- An’n Slagboom 51 22848 Norderstedt Telefon +49 (0) 40/ 5 34 12 - 0 Telefax +49 (0) 40/ 5 34 12 - 100 Vertrieb - 400 · Schulung - 300 [email protected] · www.card-1.com IB&T Partner Bad Bramstedt Ingenieurbüro Claus Leitzke Glückstädter Straße 39 · 24576 Bad Bramstedt Telefon +49 (0) 41 92/89 79 20 Telefax +49 (0) 41 92/89 79 21 [email protected] · www.card-1.com IB&T Berlin Ulmenallee 21 · 16356 Ahrensfelde Telefon +49 (0) 30/ 93 55 41 - 40 Telefax +49 (0) 30/ 93 55 41 - 41 [email protected] · www.card-1.com IB&T Düsseldorf Vogelsanger Weg 80 · 40470 Düsseldorf Telefon +49 (0) 211/ 52 28 83 - 10 Telefax +49 (0) 211/ 52 28 83 - 99 [email protected] · www.card-1.com IB&T Stuttgart Gaußstraße 3 · 73230 Kirchheim unter Teck Telefon +49 (0) 70 21/ 7 40 49 - 0 Telefax +49 (0) 70 21/ 7 40 49 - 9 [email protected] · www.card-1.com IB&T Bayern Ulmer Straße 124 · 73431 Aalen Telefon +49 (0) 73 61/5 28 71 25 Telefax +49 (0) 73 61/5 28 71 26 [email protected] · www.card-1.com IB&T Tochtergesellschaften GEO DIGITAL GmbH Vogelsanger Weg 80 · 40470 Düsseldorf Telefon +49 (0) 211/ 52 28 83 - 0 Telefax +49 (0) 211/ 52 28 83 - 99 [email protected] · www.geodigital.de RZI Software GmbH Schupfer Straße 1 · 90482 Nürnberg Telefon +49 (0) 911/ 50 49 90 - 0 Telefax +49 (0) 911/ 50 49 90 - 20 [email protected] · www.rzi.de IB&T Partner Dresden IGM Interaktive Grafik Milde GmbH Winckelmannstraße 74 · 01728 Bannewitz Telefon +49 (0) 351/ 4 00 05 - 0 Telefax +49 (0) 351/ 4 00 05 - 25 [email protected] · www.igmilde.de IB&T Partner Halle aRES Datensysteme Willy-Brandt-Straße 44/2 · 06110 Halle (Saale) Telefon + 49 (0) 345/1 22 77 79 - 0 Telefax + 49 (0) 345/1 22 77 79 - 9 [email protected] · www.aresdata.de IB&T Partner Argentinien ERLING – Ingeniería de Caminos Ing. 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