Verkehrszeichen

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Verkehrszeichen
Verkehrszeichenbibliothek
Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen
nach StVO (VzKat)
Inhalt
Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek 3
5
Datenvarianten
Übersicht Verkehrszeichen
Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StVO Teil 4 – Vorschriftzeichen nach § 41 StVO
Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StVO ohne Verkehrslenkungstafeln Teil 6 – Varianten der Verkehrslen­kungstafel
nach Zeichen 500 StVO
Teil 7 – Verkehrseinrichtungen § 43 StVO
Teil 8 – Zusatzzeichen
Ergänzungen­
Register
2
8
14
20
30
34
36
44
47
Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek
Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek
Das CARD/1 System wird seit Jahren als ein führendes
CAD-System von zahlreichen Anwendern in der Tiefbauplanung eingesetzt. Offene Systemstrukturen, eine einheitliche Grafikoberfläche, der modulare Aufbau und
ein durchgängiger Datenfluss tragen wesentlich dazu
bei, dass Sie alle Projekte fristgerecht zum erfolgreichen
Abschluss bringen. Als zukunftsweisende Gesamtlösung
für den Ingenieurtiefbau nutzen viele Vermessungsingenieure, Straßen-, Bahn- und Kanalplaner sowie Landschaftsarchitekten das integrierte Gesamtsystem.
Das CARD/1 System
Zur Unterstützung der Anwender bieten wir Ihnen
zukünftig neben den reinen Programmmodulen auch sofort
verfügbare Daten in Form von Zeichnungsobjekten an. Die
erste Zusammenstellung aus dieser Reihe ist die CARD/1
Verkehrszeichenbibliothek.
Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek stellt Ihnen die
aktuellen amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat)
für Ihre Planung mit CARD/1 zur Verfügung. Jedes einzelne Verkehrszeichen liegt als CARD/1 Zeichnungsobjekt
vor. Besonders interessant ist diese Bibliothek, wenn Sie
als Anwender die amtlichen Verkehrszeichen für Ihre
fachgerechten Beschilderungspläne nutzen möchten. Die
Bibliothek ermöglicht Ihnen einen direkten Zugriff auf originale CARD/1 Zeichnungsobjekte. So erhalten Sie eine
effiziente Möglichkeit, Ihre Planungen in Zukunft noch professioneller zu präsentieren.
Produktbeschreibung
3
Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek
Verwendungszweck
Häufig haben Sie die Anforderung, Beschilderungspläne
zu erstellen. In der Regel stellt sich dann die Frage, in welchem Projekt diese Aufgabe zuletzt ausgeführt wurde und
Sie begeben sich auf die Suche. Einige Verkehrszeichen
haben Sie im Laufe der Zeit bereits erstellt, aber oftmals
ist dann doch eine ergänzende Bearbeitung notwendig,
damit Sie alle erforderlichen Verkehrszeichen nutzen
können.
Mit diesem Planungswerkzeug können Sie sich ganz auf
Ihre anspruchsvolle Planungstätigkeit konzentrieren. Im
Rahmen der Programmpflege werden diese Daten immer
auf dem aktuellen Stand gehalten. Dadurch steigern Sie
Ihre Produktivität und senken Ihre Kosten.
Die Daten wurden unter Berücksichtigung der
CARD/1 Systemstrukturen aufbereitet. Dabei sind die
Verkehrs­zeichen in ihrer Nummerierung entsprechend der
StVO erstellt worden. Eine Überschneidung mit vorhandenen Symbolnummern Ihrer Symbolbibliothek ist mit der
Struktur der vorliegenden Bibliothek ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Nutzung der Bibliothek ist eine
Instal­lation des Moduls CARDPLOT Zeichnungen bearbeiten und aus­geben des CARD/1 Systems.
Installation
4
Die Installation der Verkehrszeichenbibliothek VzKat
erfolgt wie jede Installation eines CARD/1 Modules.
Benutzen Sie bitte Ihre aktuellen Lizenzdaten und die
aktuelle CARD/1 CD. Weiteres zur Installation entnehmen
Sie bitte der Installationsanleitung. Die Daten werden
automatisch im zentralen Projekt CARD installiert. Damit
stehen Ihnen die Verkehrszeichen in allen Projekten zur
Verfügung. Alternativ ist die Vorhaltung der Daten in
einem Musterprojekt möglicherweise sinnvoll, um sie nur
im Bedarfsfall zugänglich zu machen.
Datenvarianten
Datenvarianten
Sie erhalten die gesamte Bibliothek in drei Ausfertigungen
1. Amtliche Verkehrszeichen mit weißem Hintergrund
2. Amtliche Verkehrszeichen mit transparentem
Hintergrund
3. Amtliche Verkehrszeichen mit Nummern
Es empfiehlt sich, mit der deckenden Darstellung
(weißer Hintergrund) zu arbeiten, damit die Darstellung
in den Zeichnungen deutlich wird. Dennoch wollen wir
Ihnen die transparente Variante nicht vorenthalten, so
dass auch diese im Lieferumfang enthalten ist.
Damit Sie die richtigen Farben verwenden können,
erhalten Sie eine PEN-Datei, in der die verwendeten Stifte
enthalten sind.
Die Zeichnungsobjekte der Verkehrszeichenbibliothek
sind entsprechend der offiziellen Teile des Katalogs der
Verkehrszeichen des Bundesministeriums für Verkehr
gegliedert.
Bezeichnung der Dateien
und Objekte
Die Zeichen sind gemäß der Nummerierung der Originalzeichen in sieben Zeichnungsdateien zusammengefasst,
für einen übersichtlichen Zugriff auf diese Daten.
Bezeichnung nach VzKat
Teil
VzKat
PLT-Dateiname PLT-Dateiname PLT-Dateiname
(Nummer)
(deckend)
(transparent)
Teil 3 Gefahrzeichen nach § 40 StVO
VZ_100.PLT
VZ_100T.PLT
VZ_100X.PLT
Teil 4 Vorschriftzeichen nach § 41 StVO
VZ_200.PLT
VZ_200T.PLT
VZ_200X.PLT
Teil 5 Richtzeichen nach § 42 StVO
ohne Verkehrslenkungstafeln
VZ_300.PLT
VZ_400.PLT
VZ_300T.PLT
VZ_400T.PLT
VZ_300X.PLT
VZ_400X.PLT
Teil 6 Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0
VZ_500.PLT
VZ_500T.PLT
VZ_500X.PLT
Teil 7 Verkehrseinrichtungen § 43 StVO
VZ_600.PLT
VZ_600T.PLT
VZ_600X.PLT
Teil 8 Zusatzzeichen
VZ_1000.PLT
VZ_1000T.PLT
VZ_1000X.PLT
5
Datenvarianten
Wir haben die Namen der Zeichnungsobjekte in direkter
Anlehnung an den amtlichen Verkehrszeichenkatalog
festgelegt. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit
den Namen der CARD/1 Standard Symbolnummern,
haben wir der offiziellen Nummerierung ein V für Verkehrszeichen vorangestellt. Eine eindeutige Zuordnung der
Verkehrszeichen ist damit gewährleistet.
Nutzung der Daten
Eine Auswahl der Objekte in der Zeichnungsbearbeitung
ist komfortabel über den Objektnamen oder den
Bezeichnungstext des Zeichnungsobjektes möglich.
Die Größen der Zeichen sind auf Basis der Schildergrößen
nach VzKat übernommen. Als Ausgangsgröße wurde
die dort festgelegte Größe 2 (entspricht 100%) definiert
und die Zeichen hierzu im Maßstab 1:50 erstellt. Bei der
Nutzung der Objekte stehen Ihnen dann die gewohnten Skalierungsmöglichkeiten des CARD/1 Systems
zur Verfügung. Zuvor lesen Sie bitte die entsprechende
Zeichnungsdatei ein.
Stiftattributtabelle
6
Damit Sie die Zeichen in der korrekten Farbgebung
nutzen können, importieren Sie bitte die mitgelieferte
PEN-Datei. In dieser Datei sind den verwendeten Stiften
(20002 und 20100 - 20108) entsprechende Farben
sowohl für die Bildschirmdarstellung als auch für die
Zeichnungsausgabe zugeordnet.
Datenvarianten
Stiftnummer Farbe
(Grafik)
Farbe Zeichnungsausgabe
(RGB)
R
G
B
Strichstärke
für Zeichnungsausgabe
Beschreibung
20100
0
0
0
0
0.12
Schwarz
20101
40
255
0
0
0.18
Rot
20102
54
0
0
255
0.18
Blau
20103
44
255
255
0
0.18
Gelb
20104
47
0
238
0
0.18
Grün
20105
24
120
120
120
0.18
Grau
20106
3
255
128
0
0.18
Orange
20107
6
162
81
0
0.18
Braun
20108
30
255
255
255
0.18
Weißer Hintergrund
Sie können die Stiftnummern in Ihren Stifttabellen
ergänzen. Dazu importieren Sie unter „Einstellungen –
Stifttabelle – editieren, Bearbeiten – Import ASCII-Datei“
einfach die Datei VZ_KAT.PEN.
Für alle doppelseitigen Verkehrszeichen, deren
Vorder- und Rückseite identisch sind, enthält die
Verkehrszeichenbibliothek nur eine Variante.
Sollten Sie individuelle Anpassungen an den Verkehrszeichen vornehmen, speichern Sie diese bitte unter einem
anderen Dateinamen ab, da die Änderungen ansonsten bei einer Aktualisierung Ihres CARD/1 Systems im
Rahmen der Programmpflege ohne weiteren Hinweis
überschrieben werden.
Bitte beachten
Dieser Katalog enthält alle amtlichen Verkehrszeichen
nach StVO. Es ist geplant, die Verkehrszeichen mit variablen Inhalten nach RWB, RWBA, RWVZ, RUB und RtH
zukünftig als Bestandteil in die CARD/1 Bibliotheken
aufzunehmen.
Sonstiges
7
V 101 · Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StV0
V 101
V 108-53
V 102
V 108-54
V 103-10
V 108-55
V 103-20
V 108-56
V 105-10
V 108-57
V 105-20
V 108-58
V 108-50
V 108-59
V 108-51
V 108-60
V 108-52
V 108-61
Gefahrstelle
Kreuzung oder Einmündung mit
Vorfahrt von rechts
Kurve (links)
Kurve (rechts)
Doppelkurve (zunächst links)
Doppelkurve (zunächst rechts)
Gefälle 4%
Gefälle 5%
Gefälle 6%
8
Gefälle 7%
Gefälle 8%
Gefälle 9%
Gefälle 10%
Gefälle 11%
Gefälle 12%
Gefälle 13%
Gefälle 14%
Gefälle 15%
V 108-62
V 108-62
V 108-71
V 108-63
V 110-50
V 108-64
V 110-51
V 108-65
V 110-52
V 108-66
V 110-53
V 108-67
V 110-54
V 108-68
V 110-55
V 108-69
V 110-56
V 108-70
V 110-57
Gefälle 16%
Gefälle 17%
Gefälle 18%
Gefälle 19%
Gefälle 20%
Gefälle 21%
Gefälle 22%
Gefälle 23%
Gefälle 24%
Gefälle 25%
Steigung 4%
Steigung 5%
Steigung 6%
Steigung 7%
Steigung 8%
Steigung 9%
Steigung 10%
Steigung 11%
9
V 100-58 · Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StV0
V 110-58
V 110-67
V 110-59
V 110-68
V 110-60
V 110-69
V 110-61
V 110-70
V 110-62
V 110-71
V 110-63
V 112
V 110-64
V 113
V 110-65
V 114
V 110-66
V 115-10
Steigung 12%
Steigung 13%
Steigung 14%
Steigung 15%
Steigung 16%
Steigung 17%
Steigung 18%
Steigung 19%
Steigung 20%
10
Steigung 21%
Steigung 22%
Steigung 23%
Steigung 24%
Steigung 25%
unebene Fahrbahn
Schnee- oder Eisglätte
Schleudergefahr bei Nässe oder
Schmutz
Steinschlag von rechts
V 115-20
V 115-20
V 125
V 116
V 128
V 117-10
V 129
V 117-20
V 131
Steinschlag von links
Splitt, Schotter
Seitenwind von rechts
Seitenwind von links
V 120
verengte Fahrbahn
Gegenverkehr
bewegliche Brücke
Ufer
Lichtzeichenanlage
V 133-10
Fußgänger (Aufstellung rechts)
V 121-10
einseitig (rechts) verengte
Fahrbahn
V 133-20
V 121-20
V 134-10
V 123
V 134-20
V 124
V 136-10
einseitig (links) verengte Fahrbahn
Baustelle
Stau
Fußgänger (Aufstellung links)
Fußgängerüberweg
(Aufstellung rechts)
Fußgängerüberweg
(Aufstellung links)
Kinder (Aufstellung rechts)
11
V 136-20 · Teil 3 – Gefahrzeichen nach § 40 StV0
V 136-20
Kinder (Aufstellung links)
V 138-10
Radfahrer kreuzen
(Aufstellung rechts)
V 138-20
V 145
Kraftomnibusse
V 150
Bahnübergang mit Schranken oder
Halbschranken
V 151
unbeschrankter Bahnübergang
Radfahrer kreuzen
(Aufstellung links)
V 140-10
Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts)
V 140-20
Viehtrieb, Tiere (Aufstellung links)
V 142-10
Wildwechsel (Aufstellung rechts)
V 142-20
Wildwechsel (Aufstellung links)
V 14 4-10
Flugbetrieb (Aufstellung rechts)
V 14 4-20
Flugbetrieb (Aufstellung links)
12
V 157-10
dreistreifige Bake
(Aufstellung rechts)
V 157-11
dreistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung rechts)
V 157-20
dreistreifige Bake
(Aufstellung links)
V 157-21
dreistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung links)
V 159-10
zweistreifige Bake
(Aufstellung rechts)
V 159-11
zweistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung rechts)
V 159-20
V 159-20
zweistreifige Bake
(Aufstellung links)
V 159-21
zweistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung links)
V 162-10
einstreifige Bake
(Aufstellung rechts)
V 162-11
einstreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung rechts)
V 162-20
einstreifige Bake
(Aufstellung links)
V 162-21
einstreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung links)
13
V 201-50 · Teil 4 – Vorschrif tzeichen nach § 41 StV0
V 201-50
V 209-30
V 201-51
V 209-31
V 201-52
V 211-10
V 201-53
V 211-20
V 205
V 214-10
V 206
V 214-20
V 208
V 220-10
V 209-10
V 220-20
V 209-20
V 222-10
Andreaskreuz (stehend)
ohne Blitzpfeil
Andreaskreuz (stehend)
mit Blitzpfeil
Andreaskreuz (liegend)
ohne Blitzpfeil
Andreaskreuz (liegend) mit
Blitzpfeil
Vorfahrt gewähren!
Halt! Vorfahrt gewähren!
dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
vorgeschriebene Fahrtrichtung links
vorgeschriebene Fahrtrichtung
rechts
14
vorgeschriebene Fahrtrichtung–
geradeaus
vorgeschriebene Fahrtrichtung –
rechts und links
vorgeschriebene Fahrtrichtung –
hier links
vorgeschriebene Fahrtrichtung –
hier rechts
vorgeschriebene Fahrtrichtung
– geradeaus und links
vorgeschriebene Fahrtrichtung
– geradeaus und rechts
Einbahnstraße, linksweisend
Einbahnstraße, rechtsweisend
vorgeschriebene Vorbeifahrt –
links vorbei
V 222-20
V 222-20
V 241-31
V 224-50
V 242
V 224-51
V 243-50
V 229
V 245
V 237
V 250
V 238
V 251
V 239
V 253
V 240
V 254
vorgeschriebene Vorbeifahrt –
rechts vorbei
Haltestellen Straßenbahnen oder
Linienbusse
Haltestellen Schulbusse
Taxenstand
Sonderweg Radfahrer
Sonderweg Reiter
Sonderweg Fußgänger
gemeinsamer Fuß- und Radweg
V 241-30
getrennter Rad- und Fußweg
getrennter Fuß- und Radweg
Beginn eines Fußgängerbereichs
Ende eines Fußgängerbereichs
(einseitig)
Linienomnibusse
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Verbot für Kraftwagen und sonstige
mehrspurige Kraftfahrzeuge
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t
einschließlich ihrer Anhänger, und
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Verbot für Radfahrer
V 255
Verbot für Krafträder, auch mit
Beiwagen, Kleinkrafträder und
Mofas
15
V 256 · Teil 4 – Vorschrif tzeichen nach § 41 StV0
V 256
V 266
V 258
V 267
V 259
V 268
V 260
V 269
V 261
V 270
V 262
V 272
V 263
V 273
V 264
V 274-50
V 265
V 274-51
Verbot für Mofas
Verbot für Reiter
Verbot für Fußgänger
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
sowie für Kraftwagen und sonstige
mehrspurige Kraftfahrzeuge
Verbot für kennzeichnungspflichtige
Kraftfahrzeuge mit gefährlichen
Gütern
Verbot für Fahrzeuge über
angegebenes tatsächliches Gewicht
Verbot für Fahrzeuge über
angegebene tatsächliche Achslast
Verbot für Fahrzeuge über
angegebene Breite einschließlich
Ladung
Verbot für Fahrzeuge über
angegebene Höhe einschließlich
Ladung
16
Verbot für Fahrzeuge und Züge über
angegebene Länge einschließlich
Ladung
Verbot der Einfahrt
Schneeketten sind vorgeschrieben
Verbot für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
Verkehrsverbot bei Smog oder
zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen
Wendeverbot
Verbot des Fahrens ohne einen
Mindestabstand
zulässige Höchstgeschwindigkeit
5 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
10 km/h
V 274-52
V 274-52
V 274-61
V 274-53
V 274-62
V 274-54
V 274-63
V 274-55
V 274-1-50
V 274-56
V 274-1-51
V 274-57
V 274-2-50
V 274-58
V 274-2-51
V 274-59
V 275
V 274-60
V 276
zulässige Höchstgeschwindigkeit
20 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
40 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
50 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
60 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
70 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
80 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
90 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
100 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
110 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
120 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
130 km/h
Beginn der Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Beginn der Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Ende der Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
(einseitig)
Ende der Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
(einseitig)
vorgeschriebene
Mindestgeschwindigkeit
Überholverbot für Kraftfahrzeuge
aller Art
17
V 277 · Teil 4 – Vorschrif tzeichen nach § 41 StV0
V 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge
mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer
Anhänger, und von Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen
und Kraftomnibusse
V 278-57
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
V 278-58
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
V 278-50
V 278-59
V 278-51
V 278-60
V 278-52
V 278-61
V 278-53
V 278-62
V 278-54
V 278-63
V 278-55
V 279
V 278-56
V 280
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
18
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
Ende der vorgeschriebenen
Mindestgeschwindigkeit
Ende des Überholverbotes für
Kraftfahrzeuge aller Art
V 281
V 281
Ende des Überholverbotes für
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
V 286-30
eingeschränktes Haltverbot (Mitte)
V 286-50
eingeschränktes Haltverbot (ohne
Richtungspfeile)
V 282
V 290
V 283-10
V 291
V 283-20
V 292-50
Ende sämtlicher Streckenverbote
Haltverbot (Anfang)
Haltverbot (Ende)
eingeschränktes Haltverbot für
eine Zone
Parkscheibe
Ende eines eingeschränkten
Haltverbotes für eine Zone
(einseitig)
V 283-30
Haltverbot (Mitte)
V 283-50
Haltverbot (ohne Richtungspfeile)
V 286-10
eingeschränktes Haltverbot
(Anfang)
V 286-20
eingeschränktes Haltverbot (Ende)
19
V 301 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln
V 301
V 315-50
V 306
V 315-51
V 307
V 315-52
V 308
V 315-53
V 310-50
V 315-55
V 311-50
V 315-56
V 314-10
V 315-57
V 314-20
V 315-58
V 314-50
V 315-60
Vorfahrt
Vorfahrtstraße
Ende der Vorfahrtstraße
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Ortstafel (Vorderseite) mit „Kreis...“
Ortstafel einseitig (Rückseite aus
zwei gelbgrundigen Feldern)
Parkplatz (Anfang)
Parkplatz (Ende)
Parkplatz
20
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Anfang)
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Ende)
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Mitte)
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts (Ende)
Parken halb auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts (Mitte)
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links
V 315-61
V 315-61
V 315-72
V 315-62
V 315-73
V 315-63
V 315-75
V 315-65
V 315-76
V 315-66
V 315-77
V 315-67
V 315-78
V 315-68
V 315-80
V 315-70
V 315-81
V 315-71
V 315-82
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Anfang)
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Ende)
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Mitte)
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts (Ende)
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung rechts (Mitte)
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links (Anfang)
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links (Ende)
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links (Mitte)
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Ende)
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Mitte)
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links (Anfang)
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links (Ende)
21
V 315-83 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln
V 315-83
V 330
V 315-85
V 331
V 315-86
V 332-20
V 315-87
V 332-21
V 315-88
V 332-22
V 316
V 333-20
V 317
V 333-21
V 325
V 333-22
V 326-50
V 334
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung links (Mitte)
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Ende)
Parken ganz auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Mitte)
Parken und Reisen
Wanderparkplatz
Beginn eines verkehrsberuhigten
Bereichs
Ende eines verkehrsberuhigten
Bereichs (einseitig)
22
Autobahn
Kraftfahrstraße
Ausfahrt von der Autobahn
Ausfahrt von anderen Straßen
Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen
Ausfahrt von der Autobahn
Ausfahrt von anderen Straßen
Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen
Ende der Autobahn
V 336
V 336
V 358
V 350-10
V 359
V 350-20
V 360-50
V 353
V 360-51
V 354
V 361-50
V 355-10
V 361-51
V 355-11
V 363
V 356
V 366
V 357
V 367
Ende der Kraftfahrstraße
Fußgängerüberweg
(Rechtsaufstellung)
Fußgängerüberweg
(Linksaufstellung)
Einbahnstraße
Wasserschutzgebiet
Fußgängerunterführung
Fußgängerüberführung
Verkehrshelfer
Sackgasse
Erste Hilfe
Pannenhilfe
Fernsprecher
Fernsprecher (Notruf)
Tankstelle
Tankstelle auch mit bleifreiem
Benzin
Polizei
Zelt- und Wohnwagenplatz
Fremdenverkehrsbüro oder
Auskunftsstelle
23
V 368 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln
V 368
V 385-50
V 375
V 386-10
V 376
V 386-20
V 377
V 386-50
V 378
V 386-53
V 380-52
V 388
V 380-54
V 389
V 381-52
V 392
V 381-54
V 393
Verkehrsfunksender
Autobahnhotel
Autobahngasthaus
Autobahnkiosk
Toilette
Richtgeschwindigkeit 80 km/h
Richtgeschwindigkeit 100 km/h
Ende der Richtgeschwindigkeit
80 km/h
Ende der Richtgeschwindigkeit
100 km/h
24
Ortshinweistafel, einzeilig
(einseitig)
Unterrichtungstafel über
Kriegsgräberstätten (linksweisend)
Unterrichtungstafel über
Kriegsgräberstätten
(rechtsweisend)
touristischer Hinweis nach RtH:
Hinweiszeichen im Nahbereich
touristisch bedeutsamer Ziele
Unterrichtungstafel über Flüsse
(Name einzeilig)
Seitenstreifen für mehrspurige
Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
über 2,8t und Zugmaschinen nicht
befahrbar
Zollstelle
Informationstafel an
Grenzübergangsstellen
V 394-50
V 394-50
Schild für Laternen
V 394-51
Ring für Laternenpfähle
25
V 401 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln
V 401
V 421-12
V 405
V 421-20
V 406
V 421-21
Nummernschild für Bundesstraßen
Nummernschild für Autobahnen
Wegweiser für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
(linksweisend)
Wegweiser für Lastkraftwagen
(rechtsweisend)
Knotenpunkte der Autobahnen
(Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke)
Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend)
V 410
V 421-22
V 415
V 430
V 418
V 432
V 419
V 434
V 421-10
V 435
V 421-11
V 436
Nummernschild für Europastraßen
Wegweiser auf Bundesstraßen
Wegweiser auf sonstigen Straßen
mit größerer Verkehrsbedeutung
Wegweiser auf sonstigen Straßen
mit geringerer Verkehrsbedeutung
Wegweiser für Lastkraftwagen
(linksweisend)
Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend)
26
Wegweiser für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
(rechtsweisend)
Wegweiser zur Autobahn
Wegweiser zu innerörtlichen Zielen
und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
Wegweisertafel
Wegweiser innerorts auf
Bundesstraßen
Wegweiser innerorts auf sonstigen
Straßen
V 437
V 437
V 4 42-21
V 438
V 4 42-22
Straßennamensschild
Vorwegweiser für Lastkraftwagen
(rechtsweisend)
Vorwegweiser
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend)
V 439
V 4 42-23
V 4 40
V 4 42-30
V 4 42-10
V 4 42-31
V 4 42-11
V 4 42-32
gegliederter Vorwegweiser
Vorwegweiser zur Autobahn
Vorwegweiser für Fahrradfahrer
(linksweisend)
Vorwegweiser für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
(rechtsweisend)
Vorwegweiser für Fahrradfahrer
(geradeausweisend)
Vorwegweiser für Lastkraftwagen
(geradeausweisend)
Vorwegweiser für Lastkraftwagen
(linksweisend)
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (geradeausweisend)
V 4 42-12
V 4 42-33
V 4 42-13
V 4 48
V 4 42-20
V 4 49
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend)
Vorwegweiser für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
(linksweisend)
Vorwegweiser für Fahrradfahrer
(rechtsweisend)
Vorwegweiser für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
(geradeausweisend)
Ankündigungstafel auf Autobahnen
Vorwegweiser auf Autobahnen
27
V 450 · Teil 5 – Richtzeichen nach § 42 StV0 ohne Verkehrslenkungstafeln
V 450
V 455-20
V 451
V 455-21
V 452
V 455-22
V 453
V 455-30
V 454-10
V 457
V 454-20
V 458
V 455-10
V 459
V 455-11
V 460-10
Ankündigungsbake (dreistreifig)
Ankündigungsbake (zweistreifig)
Ankündigungsbake (einstreifig)
Entfernungstafel auf Autobahnen
Umleitungswegweiser
(linksweisend)
Umleitungswegweiser
(rechtsweisend)
nummerierte Umleitung
(linksweisend)
nummerierte Umleitung
(links vorbei)
V 455-12
nummerierte Umleitung (hier links)
28
nummerierte Umleitung
(rechtsweisend)
nummerierte Umleitung
(rechts vorbei)
nummerierte Umleitung
(hier rechts)
nummerierte Umleitung
(geradeausweisend)
Umleitungsankündigung
Planskizze
Ende einer Umleitung
Bedarfsumleitung (linksweisend)
V 460-11
Bedarfsumleitung (links vorbei)
V460-12
V 460-12
Bedarfsumleitung (hier links)
V 460-20
Bedarfsumleitung (rechtsweisend)
V 460-21
Bedarfsumleitung (rechts vorbei)
V 460-22
Bedarfsumleitung (hier rechts)
V 460-30
Bedarfsumleitung
(geradeausweisend)
V 466
Bedarfsumleitungstafel
V 467
Umlenkungspfeil
V 468-10
schwierige Verkehrsführung,
Umfahrung rechts/links/links
V 468-11
schwierige Verkehrsführung,
Umfahrung rechts/rechts/rechts
29
V 501-10 · Teil 6 – Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0
V 501-10
V 505-11
V 501-11
V 505-12
V 501-12
V 505-21
V 501-15
V 505-22
V 501-16
V 511-10
V 501-17
V 511-11
V 501-20
V 511-12
V 501-21
V 511-20
V 501-22
V 511-21
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: einstreifig nach links
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: zweistreifig nach
links
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: dreistreifig nach
links
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: einstreifig nach links
und einstreifig geradeaus
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: einstreifig nach links
und zweistreifig geradeaus
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: zweistreifig nach
links und einstreifig geradeaus
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: einstreifig nach
rechts
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: zweistreifig nach
rechts
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: dreistreifig nach
rechts
30
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0 außerhalb der
Autobahn: zweistreifig nach links
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen:
zweistreifig nach links
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0 außerhalb der
Autobahn: zweistreifig nach rechts
Überleitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen:
zweistreifig nach rechts
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: einstreifig
nach links
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: zweistreifig
nach links
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: dreistreifig
nach links
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: einstreifig nach
rechts
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: zweistreifig
nach rechts
V 511-22
V 511-22
V 521-32
V 515-11
V 521-33
V 515-12
V 522-30
V 515-13
V 522-31
V 515-21
V 522-32
V 515-22
V 522-33
V 515-23
V 525-31
V 521-30
V 526-31
V 521-31
V 526-33
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: dreistreifig
nach rechts
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr u. mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der
Autobahn: zweistreifig nach links
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach links
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 264 StV0:
dreistreifig nach links
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 außerhalb der
Autobahn: zweistreifig nach rechts
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StV0 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 264 StV0:
dreistreifig nach rechts
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in
Fahrtrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in
Fahrtrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: vier Fahrstreifen in
Fahrtrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in
Fahrtrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in
Fahrtrichtung,ein Fahrstreifen in
Gegenrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in
Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in
Gegenrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in
Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in
Gegenrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in
Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in
Gegenrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 275 StV0: drei Fahrstreifen
in Fahrtrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung mit
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung
Fahrstreifentafel; Darstellung mit
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 275 StV0: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei
Fahrstreifen in Gegenrichtung
31
V 531-10 · Teil 6 – Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 StV0
V 531-10
V 532-20
V 531-11
V 532-21
V 531-12
V 535-11
V 531-13
V 535-21
V 531-20
V 536-20
V 531-21
V 536-21
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen
links in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch vier
Fahrstreifen links in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen
rechts in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung
V 531-22
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen
rechts in Fahrtrichtung und ein
Fahrstreifen im Gegenverkehr
Einengungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen
rechts in Fahrtrichtung und zwei
Fahrstreifen im Gegenverkehr
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 279 StV0: noch zwei
Fahrstreifen links in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 279 StV0: noch zwei
Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und
ein Fahrstreifen im Gegenverkehr
Einengungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 279 StV0: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und
zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr
V 541-10
Aufweitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: ein vorhandener und
ein zusätzlicher Fahrstreifen links
in Fahrtrichtung
V 531-23
V 541-11
V 532-10
V 541-20
Einengungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung
Einengungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen
links in Fahrtrichtung und ein
Fahrstreifen im Gegenverkehr
32
Aufweitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: zwei vorhandene und
ein zusätzlicher Fahrstreifen links
in Fahrtrichtung
Aufweitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: ein vorhandener und
ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts
in Fahrtrichtung
V 541-21
V 541-21
V 551-22
V 542-10
V 551-23
Aufweitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr: zwei vorhandene und
ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts
in Fahrtrichtung
Aufweitungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: ein vorhandener und
ein zusätzlicher Fahrstreifen links in
Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im
Gegenverkehr
Zusammenführungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr:
zwei plus zwei Fahrstreifen
Zusammenführungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr:
zwei plus drei Fahrstreifen
V 542-11
Aufweitungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr: ein vorhandener und
ein zusätzlicher Fahrstreifen links in
Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im
Gegenverkehr
V 545-11
Aufweitungstafel; Darstellung ohne
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 275 StV0: zwei vorhandene
und ein zusätzlicher Fahrstreifen
links in Fahrtrichtung
V 546-10
Aufweitungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 275 StV0: ein vorhandener
und ein zusätzlicher Fahrstreifen
links in Fahrtrichtung, ein
Fahrstreifen im Gegenverkehr
V 546-11
Aufweitungstafel; Darstellung mit
Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 275 StV0: ein vorhandener
und ein zusätzlicher Fahrstreifen
links in Fahrtrichtung, zwei
Fahrstreifen im Gegenverkehr
V 551-20
Zusammenführungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: eins plus eins
Fahrstreifen
V 551-21
Zusammenführungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: eins plus zwei
Fahrstreifen
33
V 600-30 · Teil 7 – Verkehrseinrichtungen nach § 43 StV0
V 600-30
V 605-13
V 600-31
V 605-14
V 600-32
V 605-20
V 600-33
V 605-21
V 600-34
V 605-22
V 600-35
V 605-23
Absperrschranke 250 x 1000 mm
Absperrschranke 250 x 1500 mm
Absperrschranke 250 x 2000 mm
Absperrschranke 500 x 2000 mm
Absperrschranke 250 x 2500 mm
Absperrschranke 500 x 2500 mm
V 605-10
Leitbake 1000 x 250
(Aufstellung rechts)
V 605-11
Leitbake 2000 x 250
(Aufstellung rechts)
V 605-12
Warnlichtbake
(Aufstellung rechts)
34
Warnlichtbake mit Zeichen
223 StVO (Aufstellung rechts)
Leitplatte (Aufstellung rechts)
Leitbake 1000 x 250
(Aufstellung links)
Leitbake 2000 x 250
(Aufstellung links)
Warnlichtbake (Aufstellung links)
Warnlichtbake mit Zeichen
222 StVO (Aufstellung links)
V 605-24
Leitplatte (Aufstellung links)
V 605-30
Leitplatte 750 x 500 mm
V 605-31
Leitplatte 1200 x 600 mm
V 605-32
V 605-32
V 625-13
V 610-40
V 625-20
V 610-41
V 625-21
V 610-42
V 625-22
V 620-40
V 625-23
V 620-41
V 630
Leitplatte 2500 x 500 mm
Leitkegel, H=500 mm
Leitkegel, H=750 mm
Leitkegel, H=1000 mm
Leitpfosten (rechts)
Leitpfosten (links)
Richtungstafel in Kurven
500 x 2500 (Aufstellung rechts)
Richtungstafel in Kurven 500 x 500
(Aufstellung links)
Richtungstafel in Kurven
500 x 1500 (Aufstellung links)
Richtungstafel in Kurven
500 x 2000 (Aufstellung links)
Richtungstafel in Kurven
500 x 2500 (Aufstelung links)
Park-Warntafel
V 625-10
Richtungstafel in Kurven 500 x 500
(Aufstellung rechts)
V 625-11
Richtungstafel in Kurven
500 x 1500 (Aufstellung rechts)
V 625-12
Richtungstafel in Kurven
500 x 2000 (Aufstellung rechts)
35
V 1000-10 · Teil 8 – Zusatzzeichen
V 1000-10
V 1001-31
V 1000-11
V 1002-10
V 1000-12
V 1002-11
V 1000-20
V 1002-12
V 1000-21
V 1002-13
V 1000-22
V 1002-14
V 1000-30
V 1002-20
V 1000-31
V 1002-21
V 1001-30
V 1002-22
Richtung, linksweisend
Richtung der Gefahrstelle,
linksweisend
Fußgänger Gehweg gegenüber
benutzen
Richtung, rechtsweisend
Richtung der Gefahrstelle,
rechtsweisend
Fußgänger Gehweg gegenüber
benutzen
beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
auf ... m
36
auf ... km
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Kreuzungen (von unten nach links)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Kreuzungen (von oben nach links)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Einmündungen (von unten nach
links, Fall 1)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Einmündungen (von unten nach
links, Fall 2)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Einmündungen (von oben nach
links)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Kreuzungen (von unten nach rechts)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Kreuzungen (von oben nach rechts)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Einmündungen (von unten nach
rechts, Fall 1)
V 1002-23
V 1002-23
V 1006-31
V 1002-24
V 1006-32
V 1004-30
V 1006-33
V 1004-31
V 1006-34
V 1004-32
V 1006-35
V 1004-33
V 1006-36
V 1004-34
V 1006-37
V 1004-35
V 1006-38
V 1006-30
V 1006-39
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Einmündungen (von unten nach
rechts, Fall 2)
Verlauf der Vorfahrtstraße an
Einmündungen (von oben nach
rechts)
nach 100 m
Halt nach 100 m
nach 200 m
nach 400 m
nach 600 m
nach 2 km
Ölspur
Rauch
Rollsplitt
Baustellenausfahrt
Straßenschäden
verschmutzte Fahrbahn
Unfallgefahr
Krötenwanderung
Staugefahr
eingeschränktes Lichtraumprofil
durch Bäume
37
V 1007-30 · Teil 8 – Zusatzzeichen
V 1007-30
V 1010-14
V 1008-30
V 1012-30
V 1008-31
V 1012-31
V 1008-32
V 1012-32
V 1008-33
V 1012-33
V 1010-10
V 1012-34
V 1010-11
V 1012-35
V 1010-12
V 1020-11
V 1010-13
V 1020-12
Gefahr unerwarteter Glatteisbildung
Vorfahrt geändert
Verkehrsführung geändert
Industriegebiet Schienenfahrzeuge
haben Vorrang
(zu Zeichen 201 StV0)
Hafengebiet Schienenfahrzeuge
haben Vorrang
(zu Zeichen 201 StV0)
erlaubt Kindern auch auf der
Fahrbahn und dem Seitenstreifen
zu spielen
Wintersport erlaubt
Kennzeichnung von Parkflächen, auf
denen Anhänger auch länger als
14 Tage parken dürfen
Kennzeichnung von Parkflächen, auf
denen Wohnwagen auch länger als
14 Tage parken dürfen
38
Information Rollende Landstraße
Anfang
Ende
Radfahrer absteigen
keine Mofas
Grüne Welle bei ... km/h
bei Rot hier halten
Schwerbehinderte mit Parkausweis
Nr. ... frei
Radfahrer und Anlieger frei
V 1020-30
V 1020-30
V 1024-13
V 1020-31
V 1024-14
V 1020-32
V 1024-15
V 1022-10
V 1024-16
V 1022-11
V 1024-17
V 1022-12
V 1026-30
V 1024-10
V 1026-31
V 1024-11
V 1026-32
V 1024-12
V 1026-33
Anlieger frei
Anlieger oder Parken frei
Anwohner mit Parkausweis
Nr. ... frei
Radfahrer frei
Mofas frei
Krafträder auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas frei
Personenkraftwagen frei
Pkw mit Anhänger frei
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Lastkraftwagen mit Anhänger frei
Kraftomnibus frei
Schienenbahn frei
Straßenbahn frei (entfällt künftig)
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht
schneller als 25 km/h
fahren können oder dürfen frei
Taxi frei
Mofas frei
Linienverkehr frei
Einsatzfahrzeuge frei
39
V 1026-34 · Teil 8 – Zusatzzeichen
V 1026-34
V 1028-33
V 1026-35
V 1028-34
V 1026-36
V 1040-10
V 1026-37
V 1040-30
V 1026-38
V 1040-31
V 1026-39
V 1040-32
V 1028-30
V 1040-33
V 1028-31
V 1042-30
V 1028-32
V 1042-31
Krankenfahrzeuge frei
Lieferverkehr frei
landwirtschaftlicher Verkehr frei
forstwirtschaftlicher Verkehr frei
land- und forstwirtschaftlicher
Verkehr frei
Betriebs- und Versorgungsdienst
frei
Baustellenfahrzeuge frei
bis Baustelle frei
Anlieger bis Baustelle frei
40
Zufahrt bis ... frei
Fährbenutzer frei
Wintersport erlaubt, zeitlich
beschränkt (10-16h)
zeitliche Beschränkung (16-18h)
zeitliche Beschränkung
(8-11h, 16-18h)
Parkscheibe 2 Stunden
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
zeitliche Beschränkung (werktags)
zeitliche Beschränkung
(werktags 18-19h)
V 1042-32
V 1042-32
V 1046-11
V 1042-33
V 1046-12
V 1042-34
V 1048-10
V 1042-35
V 1048-11
V 1042-36
V 1048-12
V 1042-37
V 1048-13
zeitliche Beschränkung (werktags
8.30-11.30h, 16-18h)
zeitliche Beschränkung
(Mo-Fr, 16-18h)
zeitliche Beschränkung
(Di,Do,Fr, 16-18h)
zeitliche Beschränkung
(6-22h an Sonn- und Feiertagen)
Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
Parken Samstag und Sonntag
erlaubt
nur Mofas
nur Krafträder, auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas
nur Personenkraftwagen
nur Pkw mit Anhänger
nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich
ihrer Anhänger, und Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse
nur Lastkraftwagen mit Anhänger
V 104 4-10
V 1048-14
V 104 4-11
V 1048-15
V 104 4-30
V 1048-16
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und
Blinde
nur Schwerbehinderte mit
Parkausweis Nr. ...
nur Anwohner mit Parkausweis Nr. ...
nur Sattelkraftfahrzeuge
nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge
nur Kraftomnibus
41
V 1048-17 · Teil 8 – Zusatzzeichen
V 1048-17
V 1052-30
V 1048-18
V 1052-31
V 1048-19
V 1052-33
V 1049-10
V 1052-34
V 1049-11
V 1052-35
V 1049-12
V 1052-36
V 1049-13
V 1052-37
V 1050-30
V 1052-38
V 1050-31
V 1052-39
nur Wohnmobil
nur Schienenbahn
nur Straßenbahn
nur Kraftfahrzeuge und Züge, die
nicht schneller als 25 km/h fahren
können oder dürfen
Kraftfahrzeuge und Züge bis
25 km/h dürfen überholt werden
nur militärische Kettenfahrzeuge
nur Lkw (Zeichen), Kraftomnibus
(Zeichen 1048-16 StVO) und Pkw
mit Anhänger (Zeichen 1048-1 1)
Taxi
Taxen
42
Streckenverbot für den Transport
von gefährlichen Gütern auf
Straßen
Streckenverbot für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender Ladung
nur mit Parkschein
gebührenpflichtig
Gewichtsangabe (7,5 t)
bei Nässe
Haltverbot auch auf dem
Seitenstreifen
schlechter Fahrbahnrand
auf dem Seitenstreifen
V 1053-30
V 1053-30
Parken in gekennzeichneten Flächen
erlaubt
V 1060-10
Gefahrzeichen für
Wohnwagengespanne an
Gefällestrecken mit starkem
Seitenwind auf Autobahnen
V 1060-11
auch Fahrräder und Mofas
V 1060-30
Streugut (selbständiges
Hinweiszeichen)
43
VZ 215 · Ergänzungen
Ergänzungen – Teil 4
VZ 215
Ergänzungen – Teil 5
VZ 4 48-1
Kreisverkehr
Autohof
VZ 24 4
VZ 327
VZ 24 4a
VZ 328
VZ 223-01
VZ 390
VZ 223-02
VZ 391
VZ 223-03
VZ 365-54
VZ 270-1
VZ 365-53
VZ 270-2
VZ 365-51
Beginn der Fahrradstraße
Ende der Fahrradstraße
Seitenstreifen befahren
Seitenstreifen nicht mehr
befahren­­
Seitenstreifen räumen
Beginn eines Verkehrsverbots
zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen in einer Zone
Ende eines Verkehrsverbots
zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen in einer Zone
44
Tunnel
Nothalte- und Pannenbucht
Mautpflicht nach dem
Autobahnmautgesetz
Mautpflichtige Strecke
Autogastankstelle (LPG)
Erdgastankstelle (CNG)
Notrufsäule
VZ 386-52 · Ergänzungen
Ergänzungen – Teil 8
VZ 386-52
Unterrichtungstafel über
Landschaften u. Sehens­w ürdig­
keiten entlang der Autobahn
VZ 1000-32
Radfahrer kreuzen von links
und rechts
VZ 1000-33
Radfahrer im Gegenverkehr
Ergänzungen – Teil 6
VZ 511-26
Verschwenkungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: einstreifig nach
rechts und einstreifig nach rechts
auf den Seitenstreifen
VZ 1030-18
vom Verkehrsverbot bei erhöhter
Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei
VZ 1031
Ergänzungen – Teil 7
Zusatzzeichen zu VZ 270_1
Freistellung vom Verkehrsverbot
nach § 40 Abs. 1 des BundesImmissionsschutzgesetzes
VZ 720
VZ 1005-30
VZ 616
VZ 1053-38
Grünpfeil
HINWEIS: in Datei VZ_600*.PLT
zu finden.
fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Reißverschluß
Durchgangsverkehr
45
Ergänzungen allgemein
Ergänzungen allgemein
Bundesstraße
EU-Fördermaßnahme
Bundesautobahn
Zukunftsinvestitionsprogramm
46
Alphabetisches Register A-B
A
Absperrschranke
250 x 1000 mm
V 600-30
Absperrschranke
250 x 1500 mm
V 600-31
Absperrschranke
250 x 2000 mm
V 600-32
Absperrschranke
250 x 2500 mm
V 600-34
Absperrschranke
500 x 2000 mm
V 600-33
Absperrschranke
500 x 2500 mm
V 600-35
Andreaskreuz (liegend)
mit Blitzpfeil
V 201-53
Andreaskreuz (liegend)
ohne Blitzpfeil V 201-52
Andreaskreuz (stehend)
mit Blitzpfeil V 201-51
Andreaskreuz (stehend)
ohne Blitzpfeil V 201-50
Anfang V 1012-30
Ankündigungsbake
(dreistreifig)
V 450
Ankündigungsbake
(einstreifig)
V 452
Ankündigungsbake
(zweistreifig)
V 451
Ankündigungstafel
auf Autobahnen
V 448
Anlieger bis Baustelle frei
V 1028-32
Anlieger frei
Anlieger oder Parken frei
Anwohner mit
Parkausweis Nr. ... frei
Aufweitungstafel; Darstellung
mit Ge­g enverkehr und mit integriertem Zei­c hen 275 StV0:
ein vorhandener und ein
zusätzlicher Fahrstreifen links
in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr
V 546-11
Aufweitungstafel; Darstellung
mit Ge­g enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher
Fahrstreifen links in Fahrt­r ichtung, ein Fahrstreifen im
Gegen­v erkehr
V 542-10
V 377
Autohof
VZ 448-1
B
Bahnübergang mit
V 150
Baustelle
V 123
Baustellenausfahrt
V 1006-33
Aufweitungstafel; Darstellung
mit Ge­g enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher
Fahrstreifen links in Fahrt­r ichtung, zwei Fahrstreifen
im Gegen­v erkehr
V 542-11
Baustellenfahrzeuge frei
V 1028-30
Bedarfsumleitung
(geradeausweisend)
V 460-30
Bedarfsumleitung
(hier links)
V 460-12
Aufweitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0:
zwei vorhandene und ein
zusätzlicher Fahrstreifen
links in Fahrtrichtung
V 545-11
Bedarfsumleitung
(hier rechts)
V 460-22
Bedarfsumleitung
(links vorbei)
V 460-11
Bedarfsumleitung
(linksweisend)
V 460-10
Bedarfsumleitung
(rechts vorbei)
V 460-21
Bedarfsumleitung
(rechtsweisend)
V 460-20
Bedarfsumleitungstafel
V 466
Beginn der Fahrradstraße
VZ 244
Beginn der Zone mit
zuläs­s iger Höchs­t ­g e-­
­s chwindigkeit 20 km/h
V 274-1-51
Beginn der Zone mit
zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
V 274-1-50
Beginn eines
Fußgängerbereichs
V 242
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
V 325
bei Nässe
V 1052-36
bei Rot hier halten
V 1012-35
beide Richtungen, zwei
gegengerichtete
senkrechte Pfeile
V 1000-31
beide Richtungen, zwei
gegengerichtete
waagerechte Pfeile
V 1000-30
Aufweitungstafel; Darstellung
ohne Ge­g enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher
Fahrstreifen links in Fahrt­richtung
V 541-10
Aufweitungstafel; Darstellung
ohne Ge­g enverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher
Fahrstreifen rechts in Fahrt­richtung
V 541-20
Aufweitungstafel; Darstellung
ohne Ge­g enverkehr: zwei vorauf ... km
V 1001-31 handene und ein zusätzlicher
Fahrstreifen rechts in Fahrtauf ... m
V 1001-30
­r ichtung
V 541-21
auf dem Seitenstreifen
V 1052-39
Ausfahrt nach innerörtlichen
Aufweitungstafel; Darstellung
Zielen
V 332-22
mit Ge­­­gen­v erkehr und mit inAusfahrt von anderen
tegriertem Zei­c hen 27 StV0:
Straßen
V 332-21
ein vorhandener und ein
zusätzlicher Fahrstreifen links
Ausfahrt von der Autobahn V 332-20
in Fahrtrichtung, ein FahrAutobahn
V 330
streifen im Gegenverkehr
V 546-10
Autobahngasthaus
V 376
48
V 375
Autobahnkiosk
Schranken oder
Halbschranken
Aufweitungstafel; Darstellung
ohne Ge­g enverkehr: zwei vorV 1020-30 handene und ein zusätzlicher
Fahrstreifen links in Fahrt­V 1020-31
richtung
V 541-11
V 1020-32
Autobahnhotel
Alphabetisches Register B-E
Betriebs- und
Versorgungsdienst frei
bewegliche Brücke
bis Baustelle frei
D
dem Gegenverkehr Vorrang
Einengungstafel; Darstellung
V 1026-39 mit Ge­g enverkehr: noch ein
Fahrstreifen links in FahrtV 128
richtung und ein Fahrstreifen
V 1028-31 im Gegenverkehr
V 532-10
gewähren!
V 208
Doppelkurve
(zunächst links)
V 105-10
Doppelkurve
(zunächst rechts)
V 105-20
dreistreifige Bake
(Aufstellung links)
V 157-20
dreistreifige Bake
(Aufstellung rechts)
V 157-10
dreistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung links)
V 157-21
dreistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung rechts)
V 157-11
Durchgangsverkehr
EEinbahnstraße
V 353
V 220-20
Einengungstafel; Darstellung
ohne Ge­g enverkehr und mit
integriertem Zei­c hen 279
StV0: noch zwei Fahr­s treifen
rechts in Fahrtrichtung
V 535-21
Einengungstafel; Darstellung
mit Ge­g enverkehr und mit
integriertem Zei­c hen 279
StV0: noch ein Fahrstreifen
rechts in Fahrtrichtung und
ein Fahr­s treifen im
Gegenverkehr
V 536-20
Einengungstafel; Darstellung
mit Ge­g en­v erkehr und mit
integriertem Zei­c hen 279
StV0: noch ein Fahrstreifen
rechts in Fahrtrichtung und
zwei Fahr­s treifen im
Gegenverkehr
V 536-21
V 286-20
eingeschränktes Haltverbot
(Mitte)
V 286-30
eingeschränktes Haltverbot­
(ohne Richtungspfeile)
V 286-50
eingeschränktes Haltverbot
für eine Zone
V 290
eingeschränktes Lichtraum
profil durch Bäume
V 1006-39
Einsatzfahrzeuge frei
V 1026-33
einseitig (links) verengte
Fahrbahn
V 121-20
einseitig (rechts) verengte
Fahrbahn
V 121-10
einstreifige Bake
(Aufstellung links)
V 162-20
einstreifige Bake
(Aufstellung rechts)
V 162-10
einstreifige Bake mit
Entfernungsan­g abe
(Aufstellung links)
V 162-21
einstreifige Bake mit
Entfernungsan­g abe
(Aufstellung rechts)
V 162-11
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
ein Fahrstreifen links in
Fahrtrichtung
V 531-10
Ende der Autobahn
V 334
Ende der Fahrradstraße
VZ 244a
Ende der Kraftfahrstraße
V 336
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
ein Fahrstreifen rechts in
Fahrtrichtung
V 531-20
Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h
V 381-52
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
vier Fahrstreifen links in
Fahrtrichtung
V 531-13
Ende der Vorfahrtstraße
V 307
Ende der vorgeschriebenen
Mindestgeschwindigkeit
V 279
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
vier Fahrstreifen rechts in
Fahrtrichtung
V 531-23
Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (einseitig)
V 274-2-51
Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (einseitig)
V 274-2-50
Einengungstafel; Darstellung
mit Ge­g enverkehr: noch ein
Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahr­streifen im Gegenverkehr V 532-21
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 279
StV0: noch zwei Fahr­s trei­f en
links in Fahrtrichtung
V 535-11
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
drei Fahrstreifen links in
Fahrtrichtung
V 531-12
Einengungstafel; Darstellung
V 1053-38 ohne Gegenverkehr: noch
drei Fahrstreifen rechts in
Fahrtrichtung
V 531-22
Einbahnstraße, linksweisend V 220-10
Einbahnstraße,
rechtsweisend
Einengungstafel; Darstellung
mit Ge­g en­v erkehr: noch ein
Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahr­s treifen
im Gegenverkehr
V 532-20
eingeschränktes Haltverbot
(Ende)
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
zwei Fahrstreifen links in
Fahrtrichtung
V 531-11
Einengungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: noch
zwei Fahrstreifen rechts in
Fahrtrichtung
V 531-21
eingeschränktes Haltverbot
(Anfang)
Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h
V 381-54
Ende der zulässigen Höchstgeschwin­d igkeit 10 km/h V 278-51
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h V 278-60
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 110 km/h V 278-61
V 286-10
49
Alphabetisches Register E-G
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 120 km/h V 278-62
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 130 km/h V 278-63
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 20 km/h V 278-52
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 30 km/h V 278-53
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 40 km/h V 278-54
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 5 km/h
V 278-50
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 50 km/h V 278-55
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 60 km/h V 278-56
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 70 km/h V 278-57
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 80 km/h V 278-58
Ende der zulässigen Höchst­
geschwindigkeit 90 km/h V 278-59
Ende des Überholverbotes
für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen
und Kraftomnibusse
V 281
Ende des Überholverbotes
für Kraftfahrzeuge aller Art V 280
Ende einer Umleitung
V 459
Ende eines eingeschränkten
Halt­v erbotes für eine Zone
(einseitig)
V 292-50
Ende eines Fußgänger­­b ereichs (einseitig)
V 243-50
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig)
V 326-50
Ende sämtlicher
Streckenverbote
V 282
Ende
V 1012-31
Entfernungstafel auf
Autobahnen
V 453
erlaubt Kindern auch auf der
Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
V 1010-10
Erste Hilfe
50
V 358
Ffahrbare Absperrtafel mit
Flugbetrieb
(Aufstellung links)
V 144-20
Flugbetrieb
(Aufstellung rechts)
V 144-10
forstwirtschaftlicher
Verkehr frei
V 1026-37
Fremdenverkehrsbüro
oder Auskunftsstelle
V 367
Fußgänger
(Aufstellung links)
V 133-20
Fußgänger
(Aufstellung rechts)
V 133-10
Fußgänger Gehweg
gegenüber benutzen
V 1000-12
Fußgänger Gehweg
gegenüber benutzen
V 1000-22
Fußgängerüberführung
V 355-11
Fußgängerüberweg
(Aufstellung links)
V 134-20
Fußgängerüberweg
(Aufstellung rechts)
V 134-10
Fahrstreifentafel; Darstellung
mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein
Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-31
Fußgängerüberweg
(Linksaufstellung)
V 350-20
Fußgängerüberweg
(Rechtsaufstellung)
V 350-10
Fahrstreifentafel; Darstellung
mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei
Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-33
Fußgängerunterführung
V 355-10
G
gebührenpflichtig
V 1052-34
Gefahr unerwarteter
Glatteisbildung
V 1007-30
Gefahrstelle
V 101
Gefahrzeichen für
Wohn­w agenge­s panne
an Gefällestrecken
mit starkem Seitenwind auf Autobahnen
V 1060-10
Gefälle 10%
V 108-56
Gefälle 11%
V 108-57
Gefälle 12%
V 108-58
Gefälle 13%
V 108-59
Blinkpfeil V 616
Fährbenutzer frei
V 1028-34
Fahrstreifentafel; Darstellung
mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0:
zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung
V 526-33
Fahrstreifentafel; Darstellung
mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StV0:
zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen
in Gegenrichtung
V 526-31
Fahrstreifentafel; Darstellung
mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein
Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-30
Fahrstreifentafel; Darstellung
mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei
Fahrstreifen in GegenrichtungV 522-32
Fahrstreifentafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: vier
Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-32
Fahrstreifentafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 275
StV0: drei Fahrstreifen in
Fahrtrichtung
V 525-31
Fahrstreifentafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung
V 521-31
Fahrstreifentafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung
V 521-33
Fahrstreifentafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: zwei
Fahrstreifen in Fahrtrichtung V 521-30
Gefälle 14%
V 108-60
Fernsprecher (Notruf)
V 360-51
Gefälle 15%
V 108-61
Fernsprecher
V 360-50
Gefälle 16%
V 108-62
Alphabetisches Register G-N
Gefälle 17%
V 108-63
Gefälle 18%
V 108-64
Gefälle 19%
V 108-65
Gefälle 20%
V 108-66
Gefälle 21%
V 108-67
Gefälle 22% V 108-68
Gefälle 23%
V 108-69
Gefälle 24%
V 108-70
Gefälle 25%
V 108-71
Gefälle 4%
V 108-50
Gefälle 5%
V 108-51
Gefälle 6%
V 108-52
Gefälle 7% V 108-53
Gefälle 8%
V 108-54
Gefälle 9%
V 108-55
Gegenverkehr
V 125
gegliederter Vorwegweiser V 439
gemeinsamer Fuß- und
Radweg
V 240
getrennter Fuß- und
Radweg
V 241-31
getrennter Rad- und
Fußweg
V 241-30
Gewichtsangabe (7,5 t)
Grüne Welle bei ... km/h
Grünpfeil
H
Hafengebiet Schienen-
fahrzeuge haben Vorrang
(zu Zeichen 201 StV0)
Halt nach 100 m
Halt! Vorfahrt gewähren!
Haltestellen Schulbusse
Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse
IIndustriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
(zu Zeichen 201 StV0)
V 1008-32
Information Rollende
Landstraße
V 1010-14
Informationstafel an
Grenzübergangsstellen
V 393
K
keine Mofas
V 1006-37
Kurve (links)
V 103-10
Kurve (rechts)
V 103-20
Lland- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
V 1026-36
Lastkraftwagen mit
Anhänger frei
V 1024-13
Leitbake 1000 x 250
V 1012-33
(Aufstellung links)
Kennzeichnung von ParkLeitbake 1000 x 250
flächen, auf denen Anhän(Aufstellung rechts)
ger auch länger als 14 Tage
parken dürfen
V 1010-12 Leitbake 2000 x 250
(Aufstellung links)
Kennzeichnung von ParkLeitbake 2000 x 250
flächen, auf denen Wohn(Aufstellung rechts)
wagen auch länger als
14 Tage parken dürfen
V 1010-13
Leitkegel, H=1000 mm
Kinder (Aufstellung links) V 136-20
Leitkegel, H=500 mm
Kinder (Aufstellung rechts) V 136-10
Leitkegel, H=750 mm
Knotenpunkte der AutoLeitpfosten (links)
bahnen (AutobahnausfahrLeitpfosten (rechts)
ten, Autobahnkreuze und
Autobahndreiecke)
V 406
Leitplatte
(Aufstellung links)
Kraftfahrstraße
V 331
Kraftfahrzeuge mit einem
V 1052-35
zulässigen Gesamtgewicht
V 1012-34 über 2,8 t, einschließ­­­lich
ihrer Anhänger und ZugVZ 720
maschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse frei
V 1008-33
Krötenwanderung
Kraftfahrzeuge und Züge
bis 25 km/h dürfen überholt werden
Kraftfahrzeuge und Züge,
V 1004-31
die nicht schneller als
V 206
25 km/h fahren können
oder dürfen frei V 224-51
Kraftomnibus frei
V 1024-12
V 1049-11
V 1024-17
V 1024-14
V 610-41
V 620-41
V 620-40
V 605-24
V 605-32
Leitplatte 750 x 500 mm
V 605-30
Lichtzeichenanlage
V 131
Lieferverkehr frei
V 1026-35
Linienomnibusse
V 245
Linienverkehr frei
V 1026-32
M
Mofas frei
V 1022-11
Mofas frei
V 1026-31
Haltverbot (Ende)
V 283-20
Haltverbot (Mitte)
V 283-30
Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas frei
V 1022-12
Krankenfahrzeuge frei
V 1026-34 nach 100 m
Kreisverkehr
VZ 215
V 1052-37
V 610-40
V 605-31
V 283-10
Seitenstreifen
V 610-42
Leitplatte 2500 x 500 mm
Haltverbot (Anfang)
Haltverbot auch auf dem
V 605-11
Leitplatte 1200 x 600 mm
V 145
Kreuzung oder Einmündung
mit Vorfahrt von rechts
V 605-21
V 605-14
Kraftomnibusse
V 283-50
V 605-10
Leitplatte
(Aufstellung rechts)
V 224-50
Haltverbot (ohne
Richtungspfeile)
V 605-20
N
V 1004-30
nach 2 km
V 1004-35
nach 200 m
V 1004-32
V 102
51
Alphabetisches Register N-P
nach 400 m
V 1004-33 nur mit Parkschein
nach 600 m
V 1004-34 nur Mofas
Notrufsäule
V 365-51
nummerierte Umleitung
(geradeausweisend)
V 455-30
nummerierte Umleitung
(hier links)
V 455-12
nummerierte Umleitung
(hier rechts)
V 455-22
nummerierte Umleitung
(links vorbei)
V 455-11
nummerierte Umleitung
(linksweisend)
V 455-10
nummerierte Umleitung
(rechts vorbei)
V 455-21
nummerierte Umleitung
(rechtsweisend)
V 455-20
Nummernschild für
Autobahnen
V 405
Nummernschild für
Bundesstraßen
V 401
Nummernschild für
Europastraßen
nur Anwohner mit
Parkausweis Nr. ...
nur Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger,
und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
nur Kraftfahrzeuge und
Züge, die nicht schneller
als 25 km/h fahren
können oder dürfen
nur Kraftomnibus
nur Krafträder, auch mit
Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas
nur Lastkraftwagen mit
Anhänger
nur Lkw (Zeichen)
Kraftomnibus (Zeichen
1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-1 1)
nur militärische Kettenfahrzeuge
52
V 410
nur Personenkraftwagen
nur Pkw mit Anhänger
nur Sattelkraftfahrzeuge
und Züge
nur Sattelkraftfahrzeuge
nur Schienenbahn
nur Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
nur Schwerbehinderte mit
Parkausweis Nr. ...
nur Straßenbahn
nur Wohnmobil
V 1052-33 Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
V 1046-11
(Mitte)
V 1048-10 Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
V 1048-11
Parken ganz auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
V 1048-15
links (Anfang)
V 1048-14
Parken ganz auf Gehwegen
V 1048-18 quer zur Fahrtrichtung
links (Ende)
Parken ganz auf Gehwegen
V 1044-10 quer zur Fahrtrichtung
links (Mitte)
V 1044-11 Parken ganz auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
V 1048-19
links
V 1048-17
Parken ganz auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts (Anfang)
O
Ölspur
V 1006-30
Ortshinweistafel, einzeilig
(einseitig)
V 385-50
Ortstafel (Vorderseite) mit
„Kreis...“
Ortstafel einseitig (RückV 1044-30
seite aus zwei gelbgrundigen Feldern)
PPannenhilfe
V 315-65
V 315-81
V 315-82
V 315-83
V 315-80
V 315-86
Parken ganz auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts (Ende)
V 315-87
V 310-50
Parken ganz auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts (Mitte)
V 315-88
V 311-50
Parken ganz auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts
V 315-85
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
(Anfang)
V 315-51
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
(Ende)
V 315-52
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
(Mitte)
V 315-53
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
V 315-50
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
(Anfang)
V 315-56
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
(Ende)
V 315-57
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
(Mitte)
V 315-58
Parken halb auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
V 315-55
V 359
Parken ganz auf Gehwegen
V 1048-12 in Fahrtrichtung links
(Anfang)
V 315-61
Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
V 1049-10 (Ende)
V 315-62
V 1048-16 Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
(Mitte)
V 315-63
V 1046-12 Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung links
V 315-60
V 1048-13 Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
(Anfang)
V 315-66
Parken ganz auf Gehwegen
in Fahrtrichtung rechts
(Ende)
V 315-67
V 1049-13
V 315-68
Alphabetisches Register P-S
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
links (Anfang)
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
links (Ende)
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
links (Mitte)
V 315-71
V 315-72
V 315-73
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung links V 315-70
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts (Anfang)
V 315-76
Radfahrer kreuzen ­
(Aufstellung links)
Radfahrer kreuzen
(Aufstellung rechts)
Radfahrer kreuzen
von links und rechts
V 138-20
SSackgasse
V 357
V 138-10
Schienenbahn frei
V 1024-15
Schild für Laternen
VZ 1000-32 schlechter Fahrbahnrand
Radfahrer und Anlieger frei V 1020-12 Schleudergefahr bei
Nässe oder Schmutz
Rauch
V 1006-31
Schnee- oder Eisglätte
Reißverschluß
V 1005-30 Schneeketten sind
vorgeschrieben
Richtgeschwindigkeit
80 km/h
V 380-52 Schulbus (tageszeitliche
Richtgeschwindigkeit
100 km/h
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts (Ende)
V 315-77
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts (Mitte)
V 315-78
Parken halb auf Gehwegen
quer zur Fahrtrichtung
rechts
V 315-75
Richtungstafel in Kurven
Parken in gekennzeichneten
500 x 1500 (Aufstellung
Flächen erlaubt
V 1053-30 links)
V 625-21
Parken mit Parkscheibe in
gekennzeichneten Flächen
2 Stunden
Richtungstafel in Kurven
500 x 1500 (Aufstellung
V 1040-33 rechts)
Parken Samstag und
Sonntag erlaubt
Richtungstafel in Kurven
V 1042-37 500 x 2000 (Aufstellung
links)
V 316
Richtungstafel in Kurven
V 314-10
500 x 2000 (Aufstellung
V 314-20
rechts)
Parken und Reisen
Parkplatz (Anfang)
Parkplatz (Ende)
Parkplatz
Richtung der Gefahrstelle,
linksweisend
Richtung der Gefahrstelle,
rechtsweisend
Richtung, linksweisend
Richtung, rechtsweisend
Planskizze
Polizei
V 363
Parkscheibe
Park-Warntafel
Personenkraftwagen frei
Pkw mit Anhänger frei
V 1052-38
V 114
V 113
V 268
Benutzung)
V 1042-36
Schwerbehinderte mit
Parkausweis Nr. .... frei
V 1020-11
V 1000-11 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/
V 1000-21 links/links V 468-10
V 1000-10 schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/
V 1000-20 rechts/rechts
V 468-11
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
2,8t und Zugmaschinen
nicht befahrbar
V 389
V 625-11
Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge
nicht befahrbar
V 388
V 625-22
Seitenwind von links
V 117-20
Seitenwind von rechts
V 117-10
Sonderweg Fußgänger
V 239
Sonderweg Radfahrer
V 237
Sonderweg Reiter
V 238
Splitt, Schotter
V 116
Stau
V 124
Staugefahr
V 1006-38
Steigung 10%
V 110-56
Steigung 11%
V 110-57
Steigung 12%
V 110-58
Steigung 13%
V 110-59
Steigung 14%
V 110-60
Steigung 15%
V 110-61
V 625-12
V 314-50
Richtungstafel in Kurven
500 x 2500 (Aufstellung
V 1040-32
links)
V 291
Richtungstafel in Kurven
V 630
500 x 2500 (Aufstellung
rechts)
V 1024-10
Richtungstafel in Kurven
V 1024-11
500 x 500 (Aufstellung
V 458
links)
Parkscheibe 2 Stunden
V 380-54
V 394-50
V 625-23
V 625-13
V 625-20
Richtungstafel in Kurven
500 x 500 (Aufstellung
rechts)
V 625-10
Ring für Laternenpfähle
V 394-51
Rollsplitt
V 1006-32
R
Radfahrer absteigen
V 1012-32
Radfahrer frei
V 1022-10
Steigung 16%
V 110-62
Radfahrer im Gegenverkehr VZ 1000-33
Steigung 17%
V 110-63
53
Alphabetisches Register S-V
U
Überholverbot für
Steigung 18%
V 110-64
Steigung 19%
V 110-65
Steigung 20%
V 110-66
Kraftfahrzeuge aller Art
Steigung 21%
V 110-67
Steigung 22%
V 110-68
Steigung 23%
V 110-69
Steigung 24%
V 110-70
Steigung 25%
V 110-71
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem
Gesamtgewicht über 2,8 t,
einschließlich ihrer Anhänger,
und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse V 277
Steigung 4%
V 110-50
Steigung 5%
V 110-51
Steigung 6%
V 110-52
Steigung 7%
V 110-53
Steigung 8%
V 110-54
Steigung 9%
V 110-55
Steinschlag von links
V 115-20
Steinschlag von rechts
V 115-10
Straßenbahn frei
(entfällt künftig)
Straßennamensschild
Straßenschäden
Streckenverbot für den
Transport von gefährlichen
Gütern auf Straßen
Streckenverbot für
Fahrzeuge mit Wasser
gefährdender Ladung
TTankstelle auch mit
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr:
dreistreifig nach rechts
V 501-22
Tankstelle
V 361-50
Taxen
V 1050-31
Taxenstand
V 229
Toilette
touristischer Hinweis nach
RtH: Hinweiszeichen im
Nahbereich ­t ouristisch
bedeutsamer Ziele
54
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 264
StV0 auf Autobahnen:
zweistreifig nach links
V 505-12
Überleitungstafel; Darstellung
V 1052-31 ohne Gegenverkehr:
dreistreifig nach links
V 501-12
V 361-51
Taxi
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 264
StV0 außerhalb der Autobahn:
zweistreifig nach links
V 505-11
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
V 1024-16 integriertem Zeichen 264
StV0 außerhalb der Autobahn:
V 437
zweistreifig nach rechts
V 505-21
V 1006-34 Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr und mit
integriertem Zeichen 264
V 1052-30 StV0 auf Autobahnen:
zweistreifig nach rechts
V 505-22
bleifreiem Benzin
Taxi frei
V 276
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr:
einstreifig nach links
V 501-10
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr: einstreifig
V 1026-30 nach links und einstreifig
geradeaus
V 501-15
V 1050-30
Überleitungstafel; Darstellung
V 378
ohne Gegenverkehr: einstreifig
nach links und zweistreifig
geradeaus
V 501-16
V 386-50
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr:
einstreifig nach rechts
V 501-20
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr:
zweistreifig nach links
V 501-11
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr:
zweistreifig nach links und
einstreifig geradeaus
V 501-17
Überleitungstafel; Darstellung
ohne Gegenverkehr:
zweistreifig nach rechts
V 501-21
Ufer
V 129
Umleitungsankündigung
V 457
Umleitungswegweiser
(doppelseitig)
V 454-40
Umleitungswegweiser
(linksweisend)
V 454-10
Umleitungswegweiser
(rechtsweisend)
V 454-20
Umlenkungspfeil
V 467
unbeschrankter
Bahnübergang
V 151
unebene Fahrbahn
V 112
Unfallgefahr
V 1006-36
Unterrichtungstafel über
Flüsse (Name einzeilig)
V 386-53
Unterrichtungstafel über
Kriegsgräberstätten
(linksweisend)
V 386-10
Unterrichtungstafel über
Kriegsgräberstätten
(rechtsweisend)
V 386-20
Unterrichtungstafel über
Landschaften u. Sehenswürdigkeiten entlang der
Autobahn
V 386-52
VVerbot der Einfahrt
V 267
Verbot des Fahrens ohne
einen Mindestabstand
V 273
Verbot für Fahrzeuge
aller Art
V 250
Verbot für Fahrzeuge mit
Wasser gefährdender
Ladung
V 269
Verbot für Fahrzeuge über
angegebene Breite
einschließlich Ladung
V 264
Alphabetisches Register V
Verbot für Fahrzeuge über
angegebene Höhe
einschließlich Ladung
Verbot für Fahrzeuge über
angegebene tatsächliche
Achslast
Verbot für Fahrzeuge über
angegebenes tatsächliches
Gewicht
V 265
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Einmündungen
(von oben nach rechts)
V 263
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Einmündungen
(von oben nach links)
V 262
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Einmündungen (von
unten nach links, Fall 1)
Ladung
V 266
Verbot für Fußgänger
V 259
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Einmündungen (von
unten nach links, Fall 2)
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Einmündungen (von
unten nach rechts, Fall 1)
V 261
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Einmündungen (von
unten nach rechts, Fall 2)
Verbot für Fahrzeuge und
Züge über angegebene
Länge einschließlich
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge
mit gefährlichen Gütern
Verbot für Kraftfahrzeuge
mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 2,8 t
einschließlich ihrer Anhänger
und Zugmaschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse
V 253
Verbot für Krafträder, auch
mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
V 255
Verbot für Krafträder, auch
mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für
Kraftwagen und sonstige
mehrspurige Kraftfahrzeuge V 260
Verbot für Kraftwagen und
sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
V 251
Verbot für Mofas
V 256
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenver­V 1002-24 kehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0 außerhalb
der Autobahn: zweistreifig
nach rechts
V 515-21
V 1002-14
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem
V 1002-12
Zeichen 264 StV0 auf
Autobahnen: zweistreifig
nach rechts
V 515-22
V 1002-13
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem
V 1002-22
Zeichen 264 StV0:
dreistreifig nach rechts
V 515-23
V 1002-23
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen (von oben
nach links)
V 1002-11
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen (von oben
nach rechts)
V 1002-21
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen (von unten
nach links)
V 1002-10
Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen (von unten
nach rechts)
V 1002-20
verschmutzte Fahrbahn
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach
rechts und einstreifig nach
rechts auf den Seitenstreifen V 511-26
Verkehr frei
Verkehrsführung geändert
V 1008-31
Verkehrsfunksender
V 368
Verkehrshelfer
V 356
Verbot für Reiter
verengte Fahrbahn
Verkehrsverbot bei Smog
oder zur Verminderung
schädlicher Luftverun­reinigungen
V 270
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig
nach rechts
V 511-22
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links V 511-10
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts V 511-20
Verschwenkungstafel;
V 1006-35 Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links V 511-11
Verschwenkungstafel;
V 254
Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem
V 258
Zeichen 264 StV0 außerV 120
halb der Autobahn:
V 515-11
V 1026-38 zweistreifig nach links
Verbot für Radfahrer
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links V 511-12
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenver­­k ehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0 auf
Autobahnen: zweistreifig
nach links
V 515-12
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem
Zeichen 264 StV0:
dreistreifig nach links
V 515-13
Verschwenkungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig
nach rechts
V 511-21
Viehtrieb, Tiere
(Aufstellung links)
V 140-20
Viehtrieb, Tiere
(Aufstellung rechts)
V 140-10
vom Verkehrsverbot bei
erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene
Fahrzeuge frei
VZ 1030-10
Vorfahrt geändert
V 1008-30
Vorfahrt gewähren!
V 205
Vorfahrt
V 301
Vorfahrtstraße
V 306
vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links
V 214-10
55
Alphabetisches Register V-Z
vorgeschriebene Fahrtrichtung ­g eradeaus und rechts
V 214-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
V 209-30
vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links
V 211-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts
V 211-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung links
V 209-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links
V 209-31
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
V 209-20
vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
V 275
vorgeschriebene
Vorbeifahrt – links vorbei
V 222-10
vorgeschriebene
Vorbeifahrt – rechts vorbei V 222-20
Vorrang vor dem
Gegenverkehr
V 308
Vorwegweiser auf
Autobahnen
V 449
Vorwegweiser für Fahrradfahrer (geradeausweisend) V 442-30
Vorwegweiser für Fahrradfahrer (linksweisend)
V 442-10
Vorwegweiser für Fahrradfahrer (rechtsweisend)
V 442-20
Vorwegweiser für Fahrzeuge
mit ­Wasser gefährdender
Ladung ­( geradeausweisend) V 442-33
Vorwegweiser für Fahrzeuge
mit ­Wasser gefährdender
Ladung ­( linksweisend)
V 442-13
Vorwegweiser für Fahrzeuge
mit ­Wasser gefährdender
Ladung ­( rechtsweisend)
V 442-23
Vorwegweiser für kennzeichnungs­p flichige Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern
(linksweisend)
V 442-12
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern
(rechtsweisend)
V 442-22
56
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern
(geradeausweisend)
V 442-32
Wegweiser für Lastkraftwagen ­( rechtsweisend)
V 421-20
Wegweiser innerorts auf
Bundesstraßen
V 435
Wegweiser innerorts auf
sonstigen Straßen
V 436
Vorwegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend)
V 442-21
Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher
Verkehrsbedeutung
V 432
Vorwegweiser zur Autobahn V 440
Wegweiser zur Autobahn
V 430
Vorwegweiser
Wegweisertafel
V 434
Wendeverbot
V 272
Wildwechsel
(Aufstellung links)
V 142-20
Warnlichtbake mit Zeichen
222 StVO (Aufstellung links) V 605-23
Wildwechsel
(Aufstellung rechts)
V 142-10
Warnlichtbake
(Aufstellung links)
Wintersport erlaubt
V 1010-11
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10-16h)
V 1040-10
Vorwegweiser für Lastkraftwagen (geradeausweisend) V 442-31
Vorwegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend)
V 442-11
W
Wanderparkplatz
Warnlichtbake
(Aufstellung rechts)
Warnlichtbake mit Zeichen
223 StVO (Aufstellung
rechts)
V 438
V 317
V 605-22
V 605-12
V 605-13
Wasserschutzgebiet
V 354
Wegweiser auf
Bundesstraßen
V 415
Wegweiser auf sonstigen
Straßen mit geringerer
Verkehrsbedeutung
Wegweiser auf sonstigen
Straßen mit größerer
Verkehrsbedeutung
V 419
V 418
Wegweiser für Fahrzeuge
mit Wasser gefährdender
Ladung (linksweisend)
V 421-12
Wegweiser für Fahrzeuge
mit Wasser gefährdender
Ladung (rechtsweisend)
V 421-22
Wegweiser für kennzeichnungs­p flichtige Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern
(linksweisend)
Wegweiser für kennzeichnungs­p flichtige Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern
(rechtsweisend)
Wegweiser für Lastkraftwagen ­( linksweisend)
V 421-11
V 421-21
V 421-10
Zzeitliche Beschränkung
(16-18h)
V 1040-30
zeitliche Beschränkung
(6-22h an Sonn- und
Feiertagen)
V 1042-35
zeitliche Beschränkung
(8-11h, 16-18h)
V 1040-31
zeitliche Beschränkung
(Di,Do,Fr, 16-18h)
V 1042-34
zeitliche Beschränkung
(Mo-Fr, 16-18h)
V 1042-33
zeitliche Beschränkung
(werktags
8.30-11.30h, 16-18h)
V 1042-32
zeitliche Beschränkung
(werktags)
V 1042-30
zeitliche Beschränkung
(werktags 18-19h)
V 1042-31
Zelt- und
Wohnwagenplatz
V 366
Zollstelle
V 392
Zufahrt bis ... frei
V 1028-33
zulässige Höchstge­schwindigkeit 10 km/h
V 274-51
Alphabetisches Register Z
zulässige Höchstge­schwindigkeit 100 km/h
V 274-60
zulässige Höchstge-­
schwindigkeit 110 km/h
V 274-61
zulässige Höchstge­schwindigkeit 120 km/h
V 274-62
zulässige Höchstge-­
schwindigkeit 130 km/h
V 274-63
zulässige Höchstge­
schwindigkeit 20 km/h
V 274-52
zulässige Höchstge-­
schwindigkeit 30 km/h
V 274-53
zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
V 274-54
zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
V 274-50
zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
V 274-55
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
V 274-56
zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
V 274-57
zulässige Höchstgeschwin­d igkeit 80 km/h
V 274-58
zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
V 274-59
Zusammenführungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus eins
Fahrstreifen
V 551-20
Zusammenführungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus zwei
Fahrstreifen
V 551-21
Zusammenführungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus drei
Fahrstreifen
V 551-23
Zusammenführungstafel;
Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus zwei
Fahrstreifen
V 551-22
zweistreifige Bake
(Aufstellung links)
V 159-20
zweistreifige Bake
(Aufstellung rechts)
V 159-10
zweistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung links)
V 159-21
zweistreifige Bake mit
Entfernungsangabe
(Aufstellung rechts)
V 159-11
57
CARD/1 – immer ganz nah
IB&T Ingenieurbüro Basedow & Tornow GmbH
IB&T Partner
IB&T Zentrale Hamburg
-Thomas Tornow Haus- An’n Slagboom 51
22848 Norderstedt
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Vertrieb - 400 · Schulung - 300
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