Vorlage TOP 2 Fortführung Baden-Airpark

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Vorlage TOP 2 Fortführung Baden-Airpark
Vorlage zu TOP 2
der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark mit
Regionalflughafen Söllingen am 25. April 2016
Fortführung Baden-Airpark ab 2016;
2.1
Zuschussprogramm für Sonderinvestitionen im
Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen
2.2
Änderungsvereinbarungen zur Neuregelung der
Kostenbeteiligung für die Straßenbaulast und die Kosten
für die Erstellung von Bebauungsplänen
___________________________________________________________________
1
Vorbemerkung
Die Aufstellung eines Zuschussprogramms für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit
Gewerbeansiedlungen sowie die Änderungsvereinbarungen zur Neuregelung der Kostenbeteiligungen für die Straßenbaulast und Bebauungsplankosten wurden im Zeitraum von
Oktober bis Dezember 2015 von den kommunalen Gremien der Mitglieder des Zweckverbandes Söllingen (Gemeinden Hügelsheim, Rheinmünster und Sinzheim, Städte BadenBaden, Bühl, Ettlingen, Karlsruhe, Landkreise Karlsruhe und Rastatt) unter dem Tagesordnungspunkt „Fortführung des Projekts Baden-Airpark“ öffentlich beraten.
Die jeweiligen Gemeinderäte und Kreistage haben der Fortführung des Projekts BadenAirpark (Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden mit Gewerbepark Baden-Airpark) zugestimmt
und das jeweilige Bürgermeisteramt/die Verwaltung bzw. die Vertreter in den beschlussfassenden Gremien des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen
ermächtigt, die entsprechenden Erklärungen zur Aufstellung eines Zuschussprogramms für
Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen sowie zu der Änderung
der Kostenquote bei der Straßenbaulast und Bebauungsplankosten abzugeben.
Insofern kann die Verbandsversammlung des Zweckverbandes diese Thematik nunmehr
abschließend in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen.
2
Zuschussprogramm für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit
Gewerbeansiedlungen
Ein erheblicher Teil der Nettogewerbefläche auf dem Baden-Airpark ist noch mit keiner endgültigen gewerblichen Nutzung belegt. Entweder liegen die Flächen brach oder es bestehen
Zwischennutzungen. Relativ große Flächen des Gewerbegebietes sind derzeit mit großflächigen Parkierungsanlagen für Fluggäste belegt. Das Interesse der Baden-Airpark GmbH,
gewinnbringend zwischengenutzte Gewerbeflächen zu vermarkten, ist daher tendenziell eher
gering. Der Zweckverband dagegen hat ein großes Interesse an einer möglichst raschen und
vollständigen Vermarktung, um die ursprüngliche Zielsetzung von 5000 Arbeitsplätzen zu
erreichen (aktuell rd. 2.500 Arbeitsplätze/rd. 140 Firmen). Weiterhin können mit einer
Intensivierung und Verbesserung der Gewerbeflächenvermarktung weitere Steuereinnahmen
generiert werden.
Um einen Anreiz für eine möglichst schnelle, vollständige und optimale Vermarktung der
Gewerbeflächen zu bieten und dadurch ggf. entstehende finanzielle Nachteile für die BadenAirpark GmbH z. T. zu kompensieren wird vorgeschlagen, ähnlich wie das seinerzeitige
regionale Zuschussprogramm in den Anfangsjahren der Konversion Söllingen, bestimmte
Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen zu fördern.
Das Gesamtfördervolumen wird grundsätzlich auf 600 TEuro begrenzt. Finanziert wird dieser
Betrag durch das zusätzliche Gewerbesteueraufkommen aus den Gewerbeansiedlungen ab
dem Jahr 2016, wovon für die nächsten 10 Jahre ein Anteil von 50 % des zusätzlichen Gewerbesteueraufkommens einbehalten wird. Gefördert werden sollen unrentierliche Investitionen in die Infrastruktur, die in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbeansiedlung
stehen, insbesondere für Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbeansiedlung sowie für Parkierungsanlagen, deren Bau bei einer
anderweitigen Nutzung der z. Zt. bestehenden ebenerdigen Parkplatzflächen erforderlich
würde.
Das Zuschussprogramm ist als Anlage 1 beigefügt.
3
Neuregelung der Kostenbeteiligung für die Straßenbaulast und die
Bebauungsplankosten
Der Zweckverband hat die Baden-Airpark GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur
Unterhaltung der öffentlichen Straßen auf dem Baden-Airpark beauftragt. Er beteiligt sich
bisher mit einem Drittel der tatsächlichen Kosten. Diese Kostenbeteiligung wurde neu verhandelt. Künftig soll die Kostenerstattung pauschaliert auf 130 TEuro pro Jahr incl. Mehrwertsteuer festgelegt werden, was einen Mehraufwand von rd. 80 TEuro pro Jahr für den
Zweckverband bedeutet. Zudem wurde die Finanzierung der außerordentlichen
Instandhaltungsmaßnahmen geregelt.
Weiterhin hat die Baden-Airpark GmbH bisher die Kosten für die Erstellung von
Bebauungsplänen vollständig übernommen. Künftig soll der Zweckverband die Kosten für
die Erstellung von (Änderungs-) Bebauungsplänen hälftig übernehmen, da sowohl die
Baden-Airpark GmbH als auch der Zweckverband Söllingen von der planerischen Grundlage
für die gewerbliche Entwicklung profitieren.
Die entsprechenden Änderungsvereinbarungen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Beschlussantrag:
1. Die Verbandsversammlung beschließt das Investitionsprogramm für Sonderinvestitionen
im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen auf dem Baden-Airpark im Gesamtvolumen
von 600.000 Euro gemäß Anlage 1 und ermächtigt den Verbandsvorsitzenden, das
Förderprogramm zu unterzeichnen.
2. Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast
gemäß Anlage 2 zu und ermächtigt den Verbandsvorsitzenden, die Vereinbarung zu
unterzeichnen.
3. Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung Kostentragungsregelung für
Bebauungsplankosten gemäß Anlage 3 zu und ermächtigt den Verbandsvorsitzenden, die
Vereinbarung zu unterzeichnen.
- Der Verbandsvorsitzende -

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