VZAP-Fohlenschau mit Prämierung
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VZAP-Fohlenschau mit Prämierung
___________________________________________________ Wir laden herzlich ein zur VZAP-Fohlenschau mit Prämierung in Baden-Württemberg der Rassen Arabisches Vollblut, Shagya-Araber, Araber, Anglo-Araber & Arabisch Partbred Sonntag, den 15.07.2012 um ca. 13.00 Uhr auf der Anlage des Gestüts Amurath, 88279 Amtzell 2 Veranstalter: Verband der Züchter und Freunde des Arabischen Pferdes e.V., Bissendorfer Str. 9, 30625 Hannover Organisator: Gestüt Amurath , Familie Zimmermann, Hagmühle 2, 88279 Amtzell, Tel. 07522-931560, Fax: 07522-7734813 , Mobil 0171/1400348 [email protected] Veranstaltungsort: Gestüt Amurath , Familie Zimmermann, Hagmühle2, 88279 Amtzell, [email protected] www.gestuet-amurath.de (Anfahrtsskizze auf Anfrage) Nennungsschluß: 02.Juli 2012 Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Bernd und Gabriele Zimmermann Vorläufiger Ablauf: 1. Ab ca. 12.00 Uhr (vorläufiger Beginn): Mustern und evtl. Brennen der Fohlen mit Identifikation, Vermessen und Mustern der Stuten, welche noch nicht als Zuchtstuten eingetragen sind, d. h. das erste Fohlen bei Fuß haben. 2. Ab ca. 13.00 Uhr (vorläufiger Beginn): Fohlenprämierung Klasseneinteilung: Klasse 1.) Klasse 2.) Klasse 3.) Klasse 4.) Hengstfohlen der Rasse Arabisches Vollblut Hengstfohlen der Rassen Sh/A/AA/APb Stutfohlen der Rasse Arabisches Vollblut Stutfohlen der Rassen Sh/A/AA/APb Diese Einteilung gilt für alle o.g. arabischen Rassen. Der Veranstalter behält sich vor, Klassen je nach Beteiligung zu trennen oder zusammenzulegen. 3. Fohlenprämierung Zur Prämierung vorgestellt werden können Fohlen des Jahrganges 2012 ab dem Alter von 4 Wochen. Die Vorführung der Fohlen erfolgt bis zum Alter von 5 Monaten bei Fuß der Mutter. Danach können die Fohlen auch ohne Mutter vorgestellt werden. Beurteilt wird der Gesamteindruck des Fohlens. 3 Die Fohlen müssen halfterführig sein. Alle Fohlen einer Klasse werden zuerst im Schritt in den Ring geführt. Die Fohlen müssen hierbei – so bei Fuß der Mutter – hinter der Mutter oder RECHTS innen an der Seite der Mutter gehen. Danach erfolgt eine Einzelmusterung im Stand, Schritt an der Hand und anschließend im Freilauf. Abschließend betreten erneut alle Fohlen den Ring zur Prämierung und Kommentierung. Bei weniger als 3 Teilnehmern pro Klasse behält sich der Veranstalter vor, die Klassen zusammen zu legen. Jeder Teilnehmer erhält eine Stallplakette. Für das beste Hengst- bzw. Stutfohlen gibt es einen Pokal und Sachpreise. 3. Nachzuchtschau des Hengstes „Shahir Ibn Dahab“ Der AV-Hengst „Shahir Ibn Dahab“ war in der Saison 2011 als Pachthengst bei uns im Gestüt aufgestellt. Die gefallenen Fohlen des Jahrgangs 2012 sollen im Rahmen einer Nachzuchtschau gezeigt und kommentiert werden. Der Zuchtleiter Diether von Kleist wird die Gesamterscheinung der einzelnen Fohlen unter der Berücksichtigung der Vererbung von Mutterstute und Hengst kommentieren. Eine Rangierung der Fohlen erfolgt nicht. Bei guter Gesundheit des Hengstes wird dieser anwesend sein und zusammen mit den Stuten und Fohlen gezeigt. 4. Schauprogramm Die Voltigiergruppe des RFV Waldburg und eine Gruppe des Western-Trainingsstalls Kalwik werden in kleinen Schaunummern für zusätzliche gute Unterhaltung sorgen. Ablauf- und Zeitplan werden nach Nennungsschluß bekanntgegeben. Änderungen des Ablaufund Zeitplanes je nach Anzahl der Nennungen sind möglich und werden spätestens am Tag der Veranstaltung mitgeteilt. Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Teilnahmeberechtigt für Fohlenprämierung sind Fohlen des Jahrgangs 2012 der Rassen Arabisches Vollblut, Shagya-Araber, Araber, Anglo-Araber und Arabisch Partbred von Stuten der vorgenannten Rassen, die eine Zuchtbescheinigung (Equidenpaß/Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) einer anerkannten Züchtervereinigung haben, in das jeweilige Zuchtbuch eingetragen sind bzw. vor Ort eingetragen werden und deren Besitzer/Eigentümer Mitglied des Zuchtverbandes ist. Arabische Vollblutstuten müssen in einem von der WAHO anerkannten Stutbuch, AngloAraber in einem von der CIAA und Shagya-Araber in einem von der ISG anerkanntem Stutbuch registriert sein. 2. Bei der Nennung ist die Rasse (AV, ShA, A, AA und APb) und die Klasse anzugeben. Dem Nennungsformular muß eine Kopie des Musterungsprotokolls bzw. je nach Alter des Fohlens eine Kopie des Deckscheines/Geburtsmeldung beigefügt werden (eine Musterung ist noch am Tag der Veranstaltung möglich!). 4 3. Das Nenngeld beträgt je Fohlen für die Teilnahme € 30,00. Das Nenngeld ist bis spätestens 02.07.2012 (Zahlungseingang!) auf folgendes Konto bei der Raiba Vorallgäu , Konto 16843002, BLZ 650 627 93 zu überweisen. 4. Nennungsschluß ist der 02.Juli 2012 5. Die Teilnehmer anerkennen die auf der Grundlage des in der Ausschreibung festgelegten Bewertungssystems getroffene Entscheidung der Richter. Folgende Richter sind vom Veranstalter eingeladen und ehrenamtlich tätig: Diether von Kleist Christiana Siegner 6. Richtsystem für die Fohlenbewertung entsprechend der Zuchtbuchordnung: Zwei Richter bewerten die Fohlen gemeinsam. Beurteilt wird der Gesamteindruck des Fohlens. Die Richter können sich Hilfsnoten notieren, diese werden jedoch nicht bekanntgegeben. Die Prämierung wird dokumentiert und in Equidenpaß und Eigentumsurkunde eingetragen. 7. Die Vorführer werden gebeten, ordentlich gekleidet zu sein. Die Fohlen sind halfterführig vorzustellen. 8. Gerätschaften sowie Futter zur Versorgung der Pferde sind mitzubringen. 9. Boxen stehen in begrenzter Zahl nach Eingang der Nennungen für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. Das Boxengeld inkl. Ersteinstreu (Stroh) beträgt pro Tag € 30,00. Gerätschaften sowie Futter zur Versorgung der Pferde sind mitzubringen, Heu und weitere Einstreu kann vor Ort erworben werden. 10. Die teilnehmenden Pferde sollten eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Klasse bereit stehen. 5 Allgemeine Bestimmungen 1. Alle Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Sie müssen die lmpfung (Grundimmunisierung und lückenlose Folgeimpfungen gegen seuchenhaften Husten, Influenza und Herpes) per Impfpaß bzw. Equidenpaß vor Ort nachweisen, wobei dieser Nachweis den amtstierärztlichen Bestimmungen entsprechen muß. Fohlen sind hiervon ausgenommen, soweit noch bei Fuß der Mutter. Ohne Nachweis vollständiger Impfung ist eine Teilnahme nicht gestattet und das Pferd wird nicht zugelassen. Nenn- und Boxengeld werden in diesem Falle nicht zurückerstattet. Die zuletzt durchgeführte Impfung muß mindestens 10 Tage vor Eintreffen auf dem Veranstaltungsgelände vorgenommen werden. Im übrigen sind die amtstierärztlichen Bestimmungen des für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramtes maßgeblich. 2. Alle teilnehmenden Pferde müssen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. Der Halter erklärt mit Unterzeichnung der Nennung, daß für das teilnehmende Pferd eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. 3. Die teilnehmenden Pferde sollten entsprechend dem auszuhängenden Zeitplan jeweils eine halbe Stunde vor Beginn bereit stehen. 4. Ein Veterinär steht während der Veranstaltung in Rufbereitschaft zur Verfügung. Anfallende Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des jeweiligen Nutzers 5. Der Transport der Pferde muß unter den Bestimmungen der Tierschutz-Transportverordnung in ihrer neuesten Fassung durchgeführt werden. 6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Unfälle, Krankheiten oder Schäden von oder an Personen und Tieren. Er haftet nicht für Schäden und Unfälle insbesondere an Teilnehmern, Pferdepflegern, Zuschauern und Zubehör. Er übernimmt auch Dritten gegenüber keine Haftung für Diebstähle, Sach- und Haftpflichtschäden. Eine Erstattung des Nenngeldes ist auch bei Nichtteilnahme grundsätzlich nicht möglich. 7. Eine Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge des Einganges der Nennungen. Eine Bestätigung der Nennung wird nach Eingang versandt. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der teilnehmenden Pferde zu begrenzen. 8. Für sämtliche hieraus resultierenden Streitigkeiten gilt der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand 6 Tierschutz 1. Die Veränderung der ursprünglichen Farbe der Haut, der Deckhaare oder der Hufe ist nicht erlaubt. Die Hufe dürfen nicht eingefärbt werden und es dürfen keine farblosen Huflacke verwendet werden. Haarfärbemittel sind nicht erlaubt 2. Künstliche Verfahren, um die Augen zu vergrößern oder die natürlichen Gänge des Pferdes zu verändern oder sonst seine Bewegungen und sein Verhalten durch Sauerstoffanreicherung des Blutes, Gewichte, beschwerte Hufeisen oder durch elektrische oder chemische Behandlung jeglicher Art zu beeinflussen, sind verboten. Pferde, bei denen Brandmale, Hiebe oder andere Spuren auf dem Körper aufgrund ihrer Lage auf den Gebrauch unerlaubter Methoden hinweisen, können vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 3. Pferde können ganz oder teilweise geschoren werden. Augenwimpern und die Haare im Inneren der Ohren dürfen nicht rasiert werden. Die Tasthaare um Nüstern, Maul und Augen müssen unversehrt sein 4. Scherapparate und andere Geräte, die dazu dienen, das natürliche Aussehen eines Pferdes zu verändern, sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Hierzu gehören insbesondere: Schwitzkragen, Schwitzmanschetten, Schweifhalter, Fesseln und Gewichte. Teilnehmer, die solche Geräte auf dem Schaugelände gebrauchen, können vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Nenn- und Boxengeldes erfolgt nicht. 5. Übermäßiger Peitschengebrauch, die Anwendung von Elektroschockgeräten oder Schmerzeinwirkungen irgendwelcher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit verboten. 6. Der Transport der Pferde muss unter den Bestimmungen der Tierschutz-Transportverordnung in ihrer jeweils neuesten Fassung durchgeführt werden 7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Unfälle, Krankheiten oder Schäden von oder an Personen und Tieren. Er übernimmt auch Dritten gegenüber keine Haftung für Diebstähle, Sach- und Haftpflichtschäden. 8. Für sämtliche hieraus resultierenden Streitigkeiten gilt der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand 7 NENNFORMULAR Fohlenprämierung auf dem Gestüt Amurath am Sonntag, den 15.07.2012 um ca. 13.00 Uhr ________________________________________________________________________ Bitte benutzen Sie für jedes Fohlen ein eigenes Nennformular und fügen Sie bitte eine Kopie des Musterungsprotokolls oder des Deckscheines bei! Nenn- und Boxengeld sind bis zum 02.07.2012 auf das Konto bei der RAIBA Vorallgäu, Konto Nr. 16843002 , BLZ 650 627 92 zu überweisen. Nennungen richten Sie bitte ausschließlich an: Bernd Zimmermann, Hagmühle 2, 88279 Amtzell Fax: 07522-7734813, E-Mail: [email protected] Wichtig: Vor Ort ist die Vorlage des Musterungsprotokolls oder Deckscheines im Original erforderlich, andernfalls ist keine Teilnahme möglich! Name: ___________________________________________________________________________________ Rasse/ Klasse(n): ________________________________ Farbe: __________________________________ Lebensnummer:__________________________________ Geburtsdatum: ___________________________ Eltern: V: Großeltern: M: V: _________________________________________________ M: V: _________________________________________________ M: Züchter (Name & Adresse) __________________________________________________________________________________________ Besitzer/ Eigentümer/ Pächter ( Name/ Adresse/ E-Mail/ Tel.) __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ Nenngeld für die Teilnahme an der Fohlenprämierung ( ) Ich benötige eine Boxe für das o. g. Pferd für einen Tag ( ) (Bitte Zutreffendes ankreuzen) € 30,00 € 30,00 Den Gesamtbetrag von € _________________ werde ich bis zum 02.07.2012 überweisen. Hiermit erkläre ich, daß für das o. g. Pferd eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. ______________________________________ Ort, Datum Ohne Unterschrift ist die Nennung nicht gültig! _______________________________________ Unterschrift