15/4172-1 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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15/4172-1 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 15 / 4172-1 09.03.2006 15. Wahlperiode Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Maßnahmen zur Reduzierung von Pensionierungen von unter 40-jährigen ergreifen Drs.15/4172 Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Antrag „Maßnahmen zur Reduzierung von Pensionierungen von unter 40-jährigen ergreifen“ Drs. 15/4172 erhält folgende Fassung: Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich für eine umfassende Änderung des Beamtenrechts einzusetzen, um Frühestpensionierungen einzudämmen. Der Senat soll geeignete Schritte einleiten, um das Bundes- bzw. das Landesbeamtenrecht unter folgender Maßgabe zu ändern: 1. 2. 3. 4. 5. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht erst nach Ableistung einer zwölfjährigen Dienstzeit. Die Höhe der beamtenrechtlichen Mindestversorgung ist, soweit verfassungsrechtlich möglich, auf die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung abzusenken, soweit die Dienstunfähigkeit nicht auf einem qualifizierten Dienstunfall beruht. Vor Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in eines auf Lebenszeit, besteht die generelle Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung. Vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 40. Lebensjahres, erfolgen erst nach Durchführung ärztlicher Untersuchungen durch einen Amtsarzt und einen als Gutachter beauftragten externen Arzt. Beamte die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden sind verpflichtend regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre auf ein Fortbestehen der Gründe der Dienstunfähigkeit, durch einen Amtsarzt zu untersuchen. Ebenso sind im Rahmen dieses Verfah- 6. 7. rens das Vorhandensein und ggf. die Höhe eines erzielten Erwerbseinkommens abzufragen. Eine Wiederverwendung aus dem Ruhestand ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres jederzeit zulässig. Unter Wahrung verfassungsrechtlicher Aspekte wird die Möglichkeit eingerichtet, Beamte, die vor Vollendung des 40. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, aber sonst erwerbsfähig sind, aus dem Beamtenstatus zu entlassen und entsprechend in der Rentenversicherung nachzuversichern. Berlin, den 09.März 2006 Dr. Lindner Ritzmann FDP-Fraktion Ratzmann Dr.Klotz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.