15/4172-1 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Transcrição

15/4172-1 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 15 / 4172-1
09.03.2006
15. Wahlperiode
Änderungsantrag
der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Maßnahmen zur Reduzierung von Pensionierungen von unter 40-jährigen
ergreifen
Drs.15/4172
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Antrag „Maßnahmen zur Reduzierung von Pensionierungen von unter 40-jährigen ergreifen“ Drs. 15/4172
erhält folgende Fassung:
Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich für eine
umfassende Änderung des Beamtenrechts einzusetzen, um
Frühestpensionierungen einzudämmen. Der Senat soll
geeignete Schritte einleiten, um das Bundes- bzw. das
Landesbeamtenrecht unter folgender Maßgabe zu ändern:
1.
2.
3.
4.
5.
Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht erst
nach Ableistung einer zwölfjährigen Dienstzeit.
Die Höhe der beamtenrechtlichen Mindestversorgung ist, soweit verfassungsrechtlich möglich, auf die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung abzusenken, soweit die Dienstunfähigkeit nicht auf einem qualifizierten Dienstunfall beruht.
Vor Umwandlung eines Beamtenverhältnisses
auf Probe in eines auf Lebenszeit, besteht die
generelle Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung.
Vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand
wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des
40. Lebensjahres, erfolgen erst nach Durchführung ärztlicher Untersuchungen durch einen
Amtsarzt und einen als Gutachter beauftragten
externen Arzt.
Beamte die wegen Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzt wurden sind verpflichtend
regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre
auf ein Fortbestehen der Gründe der Dienstunfähigkeit, durch einen Amtsarzt zu untersuchen. Ebenso sind im Rahmen dieses Verfah-
6.
7.
rens das Vorhandensein und ggf. die Höhe eines erzielten Erwerbseinkommens abzufragen.
Eine Wiederverwendung aus dem Ruhestand
ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres jederzeit zulässig.
Unter Wahrung verfassungsrechtlicher Aspekte wird die Möglichkeit eingerichtet, Beamte,
die vor Vollendung des 40. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, aber sonst erwerbsfähig sind, aus
dem Beamtenstatus zu entlassen und entsprechend in der Rentenversicherung nachzuversichern.
Berlin, den 09.März 2006
Dr. Lindner
Ritzmann
FDP-Fraktion
Ratzmann
Dr.Klotz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.