Moderner Durumverarbeitungsprozeß
Transcrição
Moderner Durumverarbeitungsprozeß
Zur Begriffsverwendung „Instant“ bei Teigwaren Günter Brack, Detmold Kurzfassung Instant-Erzeugnisse als „Nudel“ (Teigware) oder als „Noodles“ sind verbreitet im deutschen Markt und umfassen jeweils Erzeugnisse eigener Art. Der Begriff „Nudel“ und der englische Begriff „Noodle“ überschneiden sich in der Praxis der Lebensmittelkennzeichnung und sind deshalb insbesondere für Verbraucher nicht eindeutig und klar erfaßbar. Eine Klarstellung und entsprechend konsequente Anwendung bei der Kennzeichnung wäre aber nicht nur dem Verbraucher dienlich, sondern auch für die (lebensmittel)rechtlich relevante Behandlung und somit für die nationale und internationale Entwicklung im Handel entlastend, da ein Codex für „Instant Noodles“ entwickelt wird. Zwischen „(Instant-)Nudeln“ (Teigwaren) und „(Instant)Noodles“ gibt es einen großen Unterschied bezüglich der zulässigen bzw. praxisüblichen Verwendung von Zusatzstoffen: traditionell sehr restriktiv bei „Nudeln“ und - ebenfalls traditionell - sehr umfangreich bei „Noodles“. Auch insofern ist einleuchtend, daß die begrifflich eindeutige Trennung der Erzeugnisarten rechtlich- und verbraucherbezogen vorteilhaft wäre. Zur Verdeutlichung der wesentlichen Unterschiede zu Teigwaren werden der Zutaten- und Enderzeugnis-Charakter von „Noodles“ umrissen. In Deutschland bestehen Definitionen für „Nudel“ (bzw. Teigwaren bzw. Pasta) in den ‚Leitsätzen für Teigwaren’ des ‚Deutschen Lebensmittelbuchs’ nicht jedoch für „Instant“ und „Noodle“ und deren Wortzusammensetzung. „Pasta“ ist nach den ‚Leitsätzen für Teigwaren’ gleichbedeutend mit „Teigwaren“ bzw. „Nudeln“, wenn diese weniger als den verkehrüblichen Eigehalt aufweisen. Jedoch gibt es eine Definition für „Instant Noodles“ im ‚Draft Standard for Instant Noodles’ der ‚Codex Alimentarius Commission’ der FAO/WHO. Eine Definition nur für „Noodles“ ist darin allerdings nicht enthalten. Sie wäre jedoch nützlich im Sinn der gewünschten Klarstellung zur Erzeugnisabgrenzung zu „Nudeln“, weil der „Draft Standard for Instant Noodles“ hervorhebt, daß er nicht für „Pasta“ gilt. Der Standard der Codex Alimentarius Commission entsteht bekannterweise im weltweiten Konsens der Mitgliedstaaten und kann insofern Modellcharakter für nationale bzw. EU-Rechtssetzung haben. Darüber hinaus gehende Bedeutung haben die Standards durch die Übereinkommen der WTO erhalten. Es wird gefolgert, daß „(Instant-) Noodles“ insofern von „(Instant-)Nudeln“ abgegrenzt werden sollten. Der Begriff „(Instant)Noodle“ sollte deshalb unübersetzt, nicht zusammen mit dem Begriff „Nudel“ verwendet werden. Die während des Vortrages gezeigte Präsentation können Sie h i e r einsehen. Anschrift des Verfassers: Dr. Güter Brack Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel Postfach 1354 D-3270 Detmold