Moderner Durumverarbeitungsprozeß

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Moderner Durumverarbeitungsprozeß
Zur Begriffsverwendung „Instant“ bei Teigwaren
Günter Brack, Detmold
Kurzfassung
Instant-Erzeugnisse als „Nudel“ (Teigware) oder als „Noodles“ sind verbreitet im deutschen Markt
und umfassen jeweils Erzeugnisse eigener Art. Der Begriff „Nudel“ und der englische Begriff
„Noodle“ überschneiden sich in der Praxis der Lebensmittelkennzeichnung und sind deshalb
insbesondere für Verbraucher nicht eindeutig und klar erfaßbar. Eine Klarstellung und
entsprechend konsequente Anwendung bei der Kennzeichnung wäre aber nicht nur dem
Verbraucher dienlich, sondern auch für die (lebensmittel)rechtlich relevante Behandlung und somit
für die nationale und internationale Entwicklung im Handel entlastend, da ein Codex für „Instant
Noodles“ entwickelt wird. Zwischen „(Instant-)Nudeln“ (Teigwaren) und „(Instant)Noodles“ gibt es
einen großen Unterschied bezüglich der zulässigen bzw. praxisüblichen Verwendung von
Zusatzstoffen: traditionell sehr restriktiv bei „Nudeln“ und - ebenfalls traditionell - sehr umfangreich
bei „Noodles“. Auch insofern ist einleuchtend, daß die begrifflich eindeutige Trennung der
Erzeugnisarten rechtlich- und verbraucherbezogen vorteilhaft wäre. Zur Verdeutlichung der
wesentlichen Unterschiede zu Teigwaren werden der Zutaten- und Enderzeugnis-Charakter von
„Noodles“ umrissen.
In Deutschland bestehen Definitionen für „Nudel“ (bzw. Teigwaren bzw. Pasta) in den ‚Leitsätzen
für Teigwaren’ des ‚Deutschen Lebensmittelbuchs’ nicht jedoch für „Instant“ und „Noodle“ und
deren Wortzusammensetzung. „Pasta“ ist nach den ‚Leitsätzen für Teigwaren’ gleichbedeutend mit
„Teigwaren“ bzw. „Nudeln“, wenn diese weniger als den verkehrüblichen Eigehalt aufweisen.
Jedoch gibt es eine Definition für „Instant Noodles“ im ‚Draft Standard for Instant Noodles’ der
‚Codex Alimentarius Commission’ der FAO/WHO. Eine Definition nur für „Noodles“ ist darin
allerdings nicht enthalten. Sie wäre jedoch nützlich im Sinn der gewünschten Klarstellung zur
Erzeugnisabgrenzung zu „Nudeln“, weil der „Draft Standard for Instant Noodles“ hervorhebt, daß er
nicht für „Pasta“ gilt. Der Standard der Codex Alimentarius Commission entsteht bekannterweise
im weltweiten Konsens der Mitgliedstaaten und kann insofern Modellcharakter für nationale bzw.
EU-Rechtssetzung haben. Darüber hinaus gehende Bedeutung haben die Standards durch die
Übereinkommen der WTO erhalten. Es wird gefolgert, daß „(Instant-) Noodles“ insofern von
„(Instant-)Nudeln“ abgegrenzt werden sollten. Der Begriff „(Instant)Noodle“ sollte deshalb
unübersetzt, nicht zusammen mit dem Begriff „Nudel“ verwendet werden.
Die während des Vortrages gezeigte Präsentation können Sie h i e r einsehen.
Anschrift des Verfassers:
Dr. Güter Brack
Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel
Postfach 1354
D-3270 Detmold