Bequem zu Plakette
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Bequem zu Plakette
Bequem zur Plakette Online-Angebote der Behörden zur Beantragung der Feinstaubplakette im Vergleich http://www.ifib.de Herausgeber Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) Am Fallturm 1 28359 Bremen Geschäftsführer: Prof. Dr. Herbert Kubicek Gerichtsstand: Amtsgericht Bremen, HRB 21271 Steuernr.: 71 609 08941 Telefon: ++49(0)421 218-2674 Telefax: ++49(0)421 218-4894 E-Mail: [email protected] Internet: www.ifib.de Autoren Dr. Martin Wind, Tel.: ++49(0)421 218-4852, E-Mail: [email protected] Dipl.-Jur. Claas Hanken, Tel.: ++49(0)421 218-8678, E-Mail: [email protected] unter Mitarbeit von Björn Peter Dieser Kurzbericht steht zum Download unter www.docs.ifib.de/feinstaub zur Verfügung. Bremen, Februar 2008 © ifib GmbH 2008 Alle Rechte vorbehalten. Gestaltung: Ursula Barthel Inhalt Inhalt — 1 Abbildungsverzeichnis — 1 1 Zum Hintergrund: Feinstaubplaketten und E-Government — 2 2 Gegenstand und Methode — 4 2.1 Untersuchungsgegenstand — 4 2.2 Untersuchungsmethode — 5 3 Ergebnisse — 6 3.1 Bewertung der Informationsangebote — 6 3.2 Beantragung von Feinstaubplaketten — 7 3.3 Bewertung der Erreichbarkeit — 9 3.4 Bewertung Ausnahmeregelung — 9 3.5 Bewertung Mehrfachbestellung — 10 3.6 Schutz persönlicher Daten bei der Online-Plakettenbestellung — 10 3.6.1 Datenschutzerklärung — 10 3.6.2 Datensparsamkeit — 11 3.6.3 Verschlüsselte Datenübertragung — 11 3.6.4 Zusammenfassung: Datenschutz — 12 3.7 Gesamtergebnis — 12 4 Fazit — 14 Anhang: Umweltzonen in anderen EU-Mitgliedstaaten — 16 Schweden — 16 Dänemark — 16 Großbritannien — 16 Italien — 16 Über das Institut für Informationsmanagement Bremen — 17 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kommunale Online-Verfahren zur Feinstaubplakette im Vergleich — 14 Abbildung 2: Schwedische Plakette (Quelle: Stadt Göteborg/Trafikkontoret) — 16 Abbildung 3: Dänische Plaketten (Quelle: Stadt Kopenhagen) — 16 1 Zum Hintergrund: Feinstaubplaketten und E-Government Viele Ballungszentren leiden unter schlechter Luftqualität, für die unter anderem der weiterhin zunehmende Straßenverkehr verantwortlich gemacht wird. Da dies für die Gesundheit der dort lebenden Menschen schädliche Folgen haben kann, wurden in der so genannten Feinstaub-Richtlinie für die EU-Mitgliedstaaten Grenzwerte festgelegt. So darf etwa ein Wert von 50 Mikrogramm kleinster Rußpartikel pro Kubikmeter Luft höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bis zur Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht sind einige Jahre vergangen. Unter anderem mussten zunächst verlässliche Messwerte zur Partikelkonzentration in der Luft deutscher Innenstädte vorliegen. Schließlich hat die Bundesregierung zur Reduzierung des Ausstoßes an Feinstaub und Stickoxiden die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) erlassen. Zuvor waren die in solchen Verfahren üblichen Anhörungen durchgeführt worden. Unter anderem wurden das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einbezogen. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können nach § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für ausgewählte Bereiche Verkehrsbeschränkungen festlegen. Die Bereiche, in denen diese Verkehrsbeschränkungen gelten, heißen auch „Umweltzonen“. Die 35. BImSchV vom 10. 10. 2006, die am 1. 3. 2007 in Kraft getreten ist, regelt die „Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“, die von der Verkehrsbeschränkung in der Umweltzone ausgenommen sind. Viele ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter und die kleinere Gruppe der Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne Katalysator dürfen die Umweltzonen nicht mehr befahren. Die Entscheidung, nicht die besonders schädlichen, sondern die größere Gruppe der schadstoffarmen Fahrzeuge zu kennzeichnen, wurde offenbar getroffen, um den Kontrollaufwand gering zu halten. Plaketten erhalten nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 nach § 5 f. der 35. BimSchV. Hierbei wird Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (mit den niedrigsten Emissionswerten) eine grüne, Fahrzeugen der Gruppe 3 eine gelbe und Fahrzeugen der Gruppe 2 eine rote Plakette zugeteilt. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 mit den höchsten Emissionswerten erhalten keine Plakette. Bei der Festlegung von Umweltzonen kann bestimmt werden, welche Plakette für das Befahren der Zone gefordert wird. In der Praxis wurden z.B. zweijährige Übergangsfristen vorgesehen, in denen Fahrzeuge mit allen drei Plaketten die Zone befahren dürfen, bevor eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit der grünen Plakette vorgenommen wird. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (Anhang 3 der Verordnung) gelten etwa für Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen und bestimmte Oldtimer. Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. 4. 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft. BGBl. I S. 2218, zuletzt geändert am 5. 12. 2007, BGBl. I S. 2793. Im offiziellen Sprachgebrauch werden diese Farben als Verkehrsgrün, Verkehrsgelb und Verkehrsrot bezeichnet. Die Autofahrer müssen sich über die Ausweisung von Umweltzonen mindestens informieren. Sofern sie diese Gebiete mit ihrem Kfz befahren wollen, müssen sie sich um eine Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Ausgabestellen für die Plaketten sind nach § 4 der 35. BImSchV die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. In der Praxis sind dies etwa TÜV, DEKRA, GTÜ, die AU-berechtigten Werkstätten und die Kommunen (Kfz-Zulassungsbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten). Insbesondere die Kommunalverwaltungen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Bürger auch über das Internet über ihre Leistungen zu informieren und gegebenenfalls auch bestimmte Antragsprozeduren online abwickeln zu können („E-Government“). Damit tragen sie auch dem Umstand Rechnung, dass das Internet mittlerweile für die Mehrzahl der Deutschen zu einem wichtigen Informationsmedium geworden ist: Über 60 % der deutschen Bevölkerung haben inzwischen einen eigenen Zugang zum Word Wide Web. Vor diesem Hintergrund sollte davon ausgegangen werden können, dass die Kommunalverwaltungen zumindest dort, wo Umweltzonen eingerichtet wurden oder geplant sind, in ihren Internetangeboten über die ergriffenen Maßnahmen und die Plakettenpflicht informieren. Weiterhin wäre es sinnvoll, die Bestellung von Plaketten über das Internet zu ermöglichen, um die Verwaltungen vor Ort zu entlasten und dem Bürger Wege und Wartezeit zu ersparen. Solche Angebote wären noch unter einem weiteren Gesichtspunkt sinnvoll: Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass nur jeder dritte Bundesbürger die Online-Dienste der Behörden nutzt. Damit liegt Deutschland aktuellen Zahlen zufolge zwar über dem europäischen Durchschnitt, aber auch noch weit hinter anderen EU-Mitgliedstaaten. Mit aktuellen, komfortablen und dann auch noch einfach auffindbaren Serviceleistungen könnte wirkungsvoll Werbung für die öffentlichen Internetdienste gemacht werden, um deren Nutzung weiter zu steigern. Der vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse einer Untersuchung zu den aktuellen Internetangeboten von 55 deutschen Städten und Kreisen im hier beschriebenen Themenfeld. Initiative D21/TNS Infratest: (N)Onliner Atlas 2007, http://www.nonliner-atlas.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie/ TNS Infratest: Monitoring Informations- und Kommunikationswirtschaft 2007, http://www.tns-infratest.com/bmwi/monitoring-ik-wirtschaft/index.asp 2 Gegenstand und Methode Die Studie hatte das Ziel, den aktuellen Stand der Umsetzung von E-Government-Dienstleistungen der Kommunen für Bürger und Unternehmen zum Thema Umweltzonen und Feinstaubplaketten zu ermitteln und einem Vergleich zu unterziehen. 2.1 Untersuchungsgegenstand In die Untersuchung einbezogen wurden erstens die von den Bundesländern an das Umweltbundesamt gemeldeten Kommunen mit bereits rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen. Diese stehen unter besonderem Druck, ihren Bürgern entsprechende Informationen und Dienstleistungen anzubieten. Bei kreisangehörigen Städten wurde die Betrachtung auf die für die Kfz-Zulassung zuständigen Landkreise ausgeweitet. Aus dieser Auswahl gingen folgende Untersuchungsfälle hervor: Augsburg Berlin Dortmund Freiburg im Breisgau Hannover (Portal der Stadt und Region) Heidelberg Ilsfeld Landkreis Heilbronn Karlsruhe Köln Leonberg Landkreis Böblingen Ludwigsburg Landkreis Ludwigsburg Mannheim Mühlacker Enzkreis München Neu-Ulm Landkreis Neu-Ulm Pforzheim Pleidelsheim Reutlingen Schwäbisch-Gmünd Ostalbkreis Stuttgart Tübingen Landkreis Tübingen Um darüber hinaus ein umfassenderes Bild des bundesweiten Umsetzungsgrads von E-Government-Dienstleistungen in diesem Bereich zu erhalten, wurden zweitens auch alle Kreise und kreisfreien Städte betrachtet, deren Einwohnerzahl zum Stichtag 31. 12. 2006 eine Schwelle von 400.000 überschritten hatte. Dementsprechend wurden die Internetangebote folgender Städte und Kreise berücksichtigt: Freie Hansestadt Bremen Landkreis Esslingen Dresden Landkreis Karlsruhe Duisburg Main-Kinzig-Kreis Landeshauptstadt Düsseldorf Märkischer Kreis Essen Kreis Mettmann Frankfurt/Main Ortenaukreis Freie und Hansestadt Hamburg Kreis Recklinghausen Leipzig Rems-Murr-Kreis Nürnberg Kreis Reutlingen Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis-Neuss Rhein-Neckar-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Kreis Steinfurt Kreis Unna Kreis Wesel Drittens wurden auch kommunale Online-Angebote betrachtet, die eine hohe Sichtbarkeit im Internet aufweisen. Das Maß der Sichtbarkeit wurde über den Rang in den Ergebnislisten der Suchmaschine Google unter Angabe der Suchbegriffe „Feinstaubplakette“, „Umweltplakette“ und „Umweltzone“ ermittelt. Zum Untersuchungszeitpunkt waren zusätzlich zu den bereits ausgewählten Angeboten die Online-Dienste der Städte Ingolstadt und Saarbrücken unter den ersten Treffern zu finden. Im ersten Schritt wurden zunächst die Informationsangebote zum Thema „Feinstaubplakette“ in den offiziellen Portalen der einbezogenen Kommunen untersucht. Sofern vorhanden, wurden im zweiten Schritt die Möglichkeiten zur Bestellung von Feinstaubplaketten einer eingehenderen Analyse unterzogen. Hierbei war zwischen zwei Varianten zu unterscheiden: In manchen Kommunen können die Bürger ihre Daten einfach per Banküberweisung übermitteln, in anderen werden die erforderlichen Angaben per Online-Formular erfragt und übertragen. 2.2 Untersuchungsmethode Die Untersuchungen wurden von mehreren Personen in der Zeit vom 6. bis 13. Februar 2008 durchgeführt. Anschließend wurden die Ergebnisse gegenübergestellt, Zweifelsfälle diskutiert und gegebenenfalls ein weiteres, gemeinsames Review durchgeführt. Zur Ermittlung des Informations- und Transaktionsangebots wurden die kommunalen Portale auf ihrer Startseite, in den Rubriken (insbesondere unter den Themenfeldern „Verkehr“, „Umwelt“, „Bürgerdienste“ und „E-Government“) sowie über gegebenenfalls vorhandene interne Suchmaschinen (unter Angabe der oben erwähnten Begriffe) durchsucht. Zuletzt wurden externe Suchmaschinen herangezogen. Auch hier wurden die oben genannten Schlagworte, zusammen mit dem Namen der Kommune, verwendet. Sofern eine Möglichkeit zur Bestellung von Plaketten bestand, wurden Ausgestaltung und Erreichbarkeit des Angebots untersucht. Schließlich wurde überprüft, ob es zusätzlich möglich ist, Ausnahmeanträge zu stellen oder Mehrfachbestellungen vorzunehmen und ob die Dienste datenschutzkonform umgesetzt worden sind. 3 Ergebnisse Im Folgenden wird näher ausgeführt, nach welchen Kriterien die Bewertung in den einzelnen Teilbereichen vorgenommen wurde. Die Ergebnisse in jedem Bewertungsbereich werden tabellarisch dargestellt. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels wird eine Gesamtbetrachtung der kommunalen Online-Dienste zur Feinstaubplatte vorgenommen. 3.1 Bewertung der Informationsangebote Für den Umfang der ermittelten Informationsangebote wurden jeweils maximal drei Punkte vergeben. Das Beurteilungsspektrum reicht von „keine Informationen“ über „rudimentäre Informationen“ und „mittelmäßige Informationen“ bis „detaillierte Informationen“. • Die Beurteilung „keine Informationen“ erhielten Kommunen, bei denen über den oben beschriebenen Weg keine Informationen ermittelt werden konnten (0 Punkte). • War kein dauerhaftes Informationsgebot vorhanden, sondern wurden Informationen lediglich im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht oder fehlten wesentliche Angaben zur Notwendigkeit von Feinstaubplaketten, dem Vorhandensein von Umweltzonen und zu den gesetzlichen Bestimmungen, wurde die Beurteilung „rudimentär“ vergeben (1 Punkt). • Ein „mittelmäßiges“ Informationsangebot enthält Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen, zu Umweltzonen in der Kommune und bundesweit und zur Notwendigkeit von Feinstaubplaketten. Weiterhin sollten die Feinstaubplaketten anhand der Emissionsklassen beschrieben und die Ermittlung der richtigen Plakette anhand der Fahrzeugpapiere erläutert werden. Zuletzt waren Hinweise zur Erlangung von Plaketten sowie der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Behörden notwendig (2 Punkte). • Die Bewertung „detailliert“ wurde schließlich für Informationsangebote vergeben, deren Informationen zu den genannten Punkten besonders umfangreich waren (3 Punkte). Die folgende Tabelle zeigt die Wertungen für alle untersuchten Städte und Kreise. Detailliertes Informationsangebot: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Dortmund, Hannover, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ludwigsburg, Mannheim, München, Ostalbkreis, Pforzheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Landkreis Tübingen; • Weitere Städte: Duisburg, Frankfurt/Main, Ingolstadt, Saarbrücken • Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Kreis Mettmann, Ortenaukreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Reutlingen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Wesel Mittelmäßiges Informationsangebot: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Augsburg, Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Stadt Leonberg, Reutlingen, Tübingen • Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg • Weitere Kreise: Landkreis Karlsruhe, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Neckar-Kreis Rudimentäres Informationsangebot: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Karlsruhe, Mühlacker • Weitere Städte: Freie Hansestadt Bremen, Dresden, Landeshauptstadt Düsseldorf, Essen, Leipzig • Weitere Kreise: Märkischer Kreis Kein Informationsangebot: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Ilsfeld, Landkreis Neu-Ulm (Neu-Ulm), Neu-Ulm, Pleidelsheim • Weitere Kreise: Main-Kinzig-Kreis Die meisten der untersuchten Kommunen verfügen über ein Informationsangebot zu Feinstaubplakette und Umweltzone, häufig werden detaillierte Informationen zur Thematik bereitgestellt. Von den 55 untersuchten Angeboten weisen immerhin 29 (53 %) ein umfangreiches und detailliertes Informationsangebot auf. Lediglich fünf Kommunen (9 %) fielen bei der Informationsbewertung vollständig durch. Aus Bürgersicht besonders ärgerlich dürfte sein, dass in vier dieser Kommunen sogar eine Umweltzone besteht oder in Kürze eingerichtet werden soll, dazu aber eben keine Informationen im Internetangebot auffindbar sind. Bemerkenswert ist, dass in nur 13 von 55 Angeboten darüber informiert wird, dass auch Fahrzeuge aus dem Ausland Plaketten in deutschen Kfz-Zulassungsstellen bekommen können (und das in ausschließlich deutscher Sprache). Dies trifft auf die Angebote der Städte Frankfurt am Main, Hannover, Ingolstadt, Leonberg, Köln, München, Stuttgart sowie der Kreise Böblingen, Ludwigsburg, Mettmann, Reutlingen, Rhein-Erft-Kreis und Wesel zu. 3.2 Beantragung von Feinstaubplaketten Nach dem Informationsangebot wurde die Möglichkeit zur Bestellung einer Feinstaubplakette inklusive Antrag, Bezahlung, Beibringung von benötigten Unterlagen und Bezahlung untersucht. Um sich für diese Untersuchungsrunde zu qualifizieren, reichte ein Verweis auf die Dienstleistung einer anderen Kommune oder eines privatwirtschaftlichen Anbieters nicht aus. Es konnten nur Dienstleistungen berücksichtigt werden, die während des Untersuchungszeitraumes technisch erreichbar waren. Dies war jedoch, mit zeitlichen Einschränkungen, bei allen betrachteten Kommunen der Fall. Wie eingangs bereits erwähnt, sind zwei Möglichkeiten zur Bestellung der Plakette zu unterscheiden: Einige Kommunen bieten ein Online-Formular an, während andere zur Überweisung der Gebühr unter Angabe von Kfz-Kennzeichen, Name und Zulassungs ort auffordern. Auch diese zweite Möglichkeit wurde als E-Government-Dienstleistung gewertet, da der Vorgang ebenfalls vollständig elektronisch abwickelbar ist. Die elektronische Beantragung von Feinstaubplaketten war in 19 der 55 untersuchten Städte und Kreise (35 %) möglich. Möglichkeit zur Bestellung einer Feinstaubplakette: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Pforzheim, Stuttgart; Landkreis Tübingen • Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Ingolstadt, Nürnberg, Saarbrücken • Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Reutlingen Keine Möglichkeit zur Bestellung einer Feinstaubplakette: • Mit gemeldeter Umweltzone: Augsburg, Dortmund, Hannover, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Ilsfeld, Stadt Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, München, Landkreis Neu-Ulm (Neu-Ulm), Neu-Ulm, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Tübingen • Weitere Städte: Freie Hansestadt Bremen, Dresden, Landeshauptstadt Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Leipzig • Weitere: Kreise: Landkreis Karlsruhe, Main-Kinzig-Kreis, Ortenaukreis, Kreis Recklinghausen, RemsMurr-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Wesel Zur Bewertung der Online-Dienstleistung in den 19 verbleibenden Kommunen wurde der bürgerseitige Aufwand für die Antragsabwicklung ermittelt. Hierzu wurde die Anzahl der von den Bürgern auszuführenden Aktionen ermittelt. Generell gilt: Je weniger Schritte erforderlich sind, desto komfortabler ist das Verfahren aus Bürgersicht und desto besser wurde es bewertet. Zur Punktvergabe wurden die Aktionen „Online-Formular ausfüllen“,„Geld überweisen“ und „Emissionsschlüssel oder Fahrzeugidentifikationsnummer aus Fahrzeugpapieren ermitteln“ unterschieden. War nur einer dieser Schritte notwendig, wurde der Bestwert von 3 Punkten vergeben. Für zwei bis drei durchzuführende Aktionen wurden 2 Punkte vergeben. Wären darüber hinaus noch weitere Schritte erforderlich geworden, wäre lediglich 1 Punkt vergeben worden, dieser Fall ist aber nicht eingetreten. Die Angabe von Emissionsschlüssel oder Fahrzeugidentifikationsnummer wurde als Aufwand gewertet, da die Angabe des Kfz-Kennzeichens für den Bestellvorgang ausreicht. Stadt/Kreis Berlin Formular Bezahlung FIN ES Wertung 2 Ja Überweisung Nein Nein Nein Überweisung Nein Nein 3 Landkreis Enzkreis Ja Überweisung Nein Nein 2 Landkreis Esslingen Nein Überweisung Nein Nein 3 Ja Lastschrift Nein Ja 2 Nein Überweisung Nein Nein 3 Landkreis Böblingen Freiburg im Breisgau Hamburg Stadt Ingolstadt Ja Lastschrift Ja Nein 2 Karlsruhe Ja Überweisung Nein Ja 2 Köln Ja Überweisung Nein Ja 2 Nein Überweisung Nein Nein 3 Ja Lastschrift Nein Ja 2 Landkreis Ludwigsburg Märkischer Kreis Kreis Mettmann Ja Überweisung Ja Nein 2 Nürnberg Nein Überweisung Nein Nein 3 Landkreis Ostalbkreis Nein Überweisung Nein Nein 3 Pforzheim Nein Überweisung Nein Nein 3 Landkreis Reutlingen Nein Überweisung Nein Nein 3 Saarbrücken Ja Lastschrift Ja Nein 2 Stuttgart Ja Lastschrift, Kreditkarte Nein Nein 3 Nein Überweisung Nein Nein 3 Landkreis Tübingen FIN: Fahrzeugidentifikationsnummer oder Bestandteil erforderlich ES: Emissionsschlüssel und Art des Kraftfahrzeugs erforderlich Geringer Aufwand (3 Punkte): • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Landkreis Böblingen, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Pforzheim, Stuttgart, Landkreis Tübingen • Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg • Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Kreis Reutlingen Mittlerer Aufwand (2 Punkte): • Mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Köln • Weitere Städte: Ingolstadt, Saarbrücken • Kreise: Märkischer Kreis, Kreis Mettmann Auch wenn die Punkte nahe beieinander liegen, kann der Unterschied zwischen „geringem“ und „mittlerem“ Aufwand im Einzelfall deutlich spürbar sein: Während die Stadt Stuttgart in ihrem Formular einfach Angaben zum Girokonto oder zur Kreditkarte erfragt, um die Gebühr einziehen zu können, müssen in Berlin, Karlsruhe und Köln sowie im Kreis Mettmann und im Enzkreis sowohl ein Online-Formular ausgefüllt als auch eine Banküberweisung vorgenommen werden. Hier entsteht für die Bürger vermeidbarer Aufwand. 3.3 Bewertung der Erreichbarkeit Das Kriterium „Erreichbarkeit“ beschreibt den Aufwand für die Bürger, innerhalb des kommunalen Informationsangebots zur gewünschten Dienstleistung zu gelangen. Wenn das Angebot über einen leicht auffindbaren Link auf der Startseite der Kommune zu erreichen war, wurde der Maximalwert von 3 Punkten vergeben. War das Angebot über die Rubriken „Verkehr“, „Umwelt“, „Bürgerdienste“ oder „E-Government“ oder über die integrierte Suchmaschine zu finden, wurde dies mit zwei Punkten bewertet. Sofern das Angebot sehr schwer auffindbar war, wurde ein Punkt vergeben. Wäre ein Angebot nur über eine externe Suchmaschine zu finden gewesen, wäre dies mit 0 Punkten bewertet worden, dies war jedoch bei keinem der Angebote der Fall. Sehr gute Auffindbarkeit: • Mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Stuttgart, Landkreis Tübingen • Weitere Städte: Saarbrücken • Weitere Kreise: Kreis Mettmann, Kreis Reutlingen, Märkischer Kreis Gute Auffindbarkeit: • Mit gemeldeter Umweltzone: Landkreis Böblingen, Enzkreis, Karlsruhe, Pforzheim • Weitere Städte: Ingolstadt, Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg • Weitere Kreise: Landkreis Esslingen Schlechte Auffindbarkeit: • Mit gemeldeter Umweltzone: Freiburg im Breisgau 3.4 Bewertung Ausnahmeregelung Für Fahrzeuge, bei denen die Nachrüstung eines Partikelfilters nicht möglich ist und die daher keine Plakette erhalten können, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Sofern dies online möglich ist, wurden drei Zusatzpunkte vergeben. Unterangebot Ausnahmeantrag vorhanden: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Stuttgart, Landkreis Tübingen • Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg • Weiterer Kreis: Kreis Reutlingen Ausnahmeantrag nicht vorhanden: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Pforzheim • Weitere Städte: Ingolstadt, Nürnberg, Saarbrücken • Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann 10 3.5 Bewertung Mehrfachbestellung Insbesondere Unternehmen können vor der Notwendigkeit stehen, für mehrere Fahrzeuge Plaketten zu bestellen. Sofern diese Funktion in das gewöhnliche Bestellverfahren integriert war, wurden 3 Zusatzpunkte vergeben. War dies lediglich gesondert per E-Mail möglich, gab es dafür noch 1 Zusatzpunkt. Integriert: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Enzkreis, Stuttgart • Weitere Städte: Ingolstadt, Saarbrücken Über E-Mail-Service: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Landkreis Tübingen Keine Möglichkeit für Mehrfachbestellungen: • Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Pforzheim • Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg • Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Reutlingen https:// 3.6 Schutz persönlicher Daten bei der Online-Plakettenbestellung Zusätzlich wurden die Vorkehrungen zum Schutz persönlicher Daten (Datenschutz) bei der Online-Plakettenbestellung untersucht. Es wurde untersucht, • ob im Kontext des Bestellvorgangs eine Datenschutzerklärung zu finden ist, • ob nicht mehr als die unbedingt notwendigen personenbezogenen Informationen erhoben werden (Datensparsamkeit) und • ob die Übertragung eingegebener Daten verschlüsselt geschieht. Für jedes Kriterium wurde 1 Punkt vergeben, auch in dieser Kategorie waren also maximal 3 Punkte möglich. Diese Kriterien sind allerdings vollständig nur auf Angebote anwendbar, die sich eines Online-Formulars zur Datenerhebung bedienen. Für Dienste, bei denen die Datenübertragung per Banküberweisung vorgenommen wird, stellen sich diese Anforderungen gar nicht oder in anderer Weise. Um die Vergleichbarkeit der Gesamtwertung zu gewährleisten, wurde daher die Bewertung des Datenschutzniveaus nicht in das Endergebnis einbezogen. 3.6.1 Datenschutzerklärung Verwaltungskunden müssen über die Verwendung personenbezogener Daten informiert werden, bevor diese übermittelt werden. Entweder sollte auf die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung hingewiesen werden oder es ist eine Einwilligung – etwa durch Anklicken einer Bestätigung – erforderlich. Hinweise zum Datenschutz waren nur in Stuttgart und Karlsruhe nach wenigen Klicks im Kontext des Antrags zu finden. Jedoch war auch in diesen Städten die Einwilligung nicht in den Bestellprozess eingebunden, auch wurde die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nicht angegeben. Daher wurde in diesen Fällen jeweils nur ein halber Punkt vergeben. 11 Bei vier anderen untersuchten Kommunen waren Datenschutzhinweise sehr schwer auffindbar (z.B. im unteren Teil des Impressums versteckt, das zudem beim Aufruf des Online-Formulars ausgeblendet wird). Für diese Praxis wurde kein Punkt vergeben. Erfolgt die Datenübermittlung auf dem Wege einer Banküberweisung, erübrigt sich ein solcher Datenschutzhinweis. Im Idealfall sollte auf der Internetseite dennoch ein Hinweis erscheinen, dass die personenbezogenen Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde oder dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt ergänzt werden. Ein solcher Hinweis findet sich nur in den Angeboten der Stadt Hamburg sowie der Landkreise Reutlingen, Tübingen, Ludwigsburg und des Ostalbkreises. 3.6.2 Datensparsamkeit Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit verbietet es sich, mehr personenbezogene Daten zu erfassen, als zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Negativ aufgefallen ist, dass im Verfahren der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), das in Saarbrücken und Ingolstadt eingesetzt wird, E-Mail und Telefonnummer als Pflichteinträge erfasst werden, obwohl dies für Versand und Lastschriftverfahren nicht unbedingt erforderlich ist. Im Unterschied zu den übrigen Angeboten konnten Saarbrücken und Ingolstadt daher in dieser Kategorie nicht punkten. 3.6.3 Verschlüsselte Datenübertragung Unverschlüsselte Datenübertragungen über das Internet können abgefangen und gelesen oder verändert werden. Um die Datenintegrität zu sichern und das Abfangen der Daten zu verhindern, wird im Internet heute regelmäßig TLS (Transport Layer Security, bisher Secure Sockets Layer, SSL) eingesetzt. Für den Nutzer ist TLS an der aufgerufenen Internetadresse („https“ statt „http“) und an einem „Vorhängeschloss“-Symbol im Internetbrowser zu erkennen. Technische Basis für TLS sind Public-Key-Verfahren. Öffentliche Schlüssel von bestimmten Zertifizierungsdiensteanbietern (Trust Center) werden mit jedem Internetbrowser ausgeliefert. Der Import neuer Schlüssel ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Demgemäß sind die Antragsverfahren als positiv zu bewerten, bei denen httpsverschlüsselte Datenübertragung auf Grundlage nutzerseitig bereits vorhandener Zertifikate möglich ist. Das war dort, wo die Daten über ein Online-Formular übermittelt werden, auch regelmäßig der Fall: • Zertifikat Deutsche Telekom/Telesec (Landkreis Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Stadt Ingolstadt) • Thawte-Zertifikat (Berlin, Kreis Mettmann, Märkischer Kreis) • Zertifikat „The USERTRUST Network“ (Stuttgart) • Zertifikat TC TrustCenter (Köln) • Equifax-Zertifikat (Saarbrücken) Die Stadt Karlsruhe verwendet ein Zertifikat, das vom Medienbüro der Stadt selbst erstellt wurde und vom Nutzer erst explizit als vertrauenswürdig gekennzeichnet werden muss. Daher wurde hier nur ein halber Punkt vergeben. 12 Auch bei Bestellungen per Banküberweisung spielt das Thema „Verschlüsselung“ eine Rolle: Hier wäre eine Bereitstellung der Kontoangaben der Kommune über „https“ sinnvoll, um auszuschließen, dass dem Bürger eine manipulierte Seite mit falschen Kontodaten untergeschoben wird. Die in die Untersuchung einbezogenen Behörden stellen ihre Kontoinformationen allerdings entweder über eine unverschlüsselte http-Verbindung bereit (Landkreis Ostalbkreis, Landkreis Tübingen, Freie Hansestadt Hamburg) oder verwenden Zertifikate von Anbietern, die der Nutzer selbst für vertrauenswürdig erklären muss: • Zertifikat Kommunale IT Ulm-Reutlingen-Stuttgart (Landkreise Böblingen und Reutlingen) • Zertifikat Bayern/Kempten (Landkreis Ludwigsburg) Der Landkreis Esslingen verwendet ein Zertifikat der Deutschen Telekom, dieses wurde allerdings für „www.filderstadt.de“ ausgestellt. Allein Pforzheim setzt ein gültiges Zertifikat der TC TrustCenter GmbH ein. 3.6.4Zusammenfassung: Datenschutz Im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit wurden unterschiedliche Mängel festgestellt. In keine der Online-Anwendungen wurde eine Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingebunden. Erläuterungen zu Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind nicht zu finden. Dementsprechend konnte die volle Punktzahl in keinem Fall vergeben werden. Stadt/Kreis DS-Erkl. notwendig TLS Wertung Berlin 0 1 1 2 Freiburg im Breisgau 0 1 1 2 Ingolstadt 0 0 1 1 Karlsruhe 0,5 1 0,5 2 Köln 0 1 1 2 Märkischer Kreis 0 1 1 2 Kreis Mettmann 0 1 1 2 Saarbrücken 0 0 1 1 0,5 1 1 2,5 Stuttgart DS-Erkl.: Datenschutzerklärung notwendig: Grundsatz der Datensparsamkeit TLS: Transport Layer Security (verschlüsselte Übertragung) 3.7 Gesamtergebnis Von den 55 untersuchten kommunalen Online-Angeboten bieten nur 19 (35 %) einen Bestellservice. Die Gesamtwertung ist nur für diese Städte und Gemeinden möglich. Die Einzelwerte zum Informationsangebot und zur Qualität von Dienstleistungen wurden für die abschließende Wertung zu einem Gesamtwert zusammengezogen. Dem Punktwert liegt dabei folgende Gewichtung der Untersuchungskriterien zugrunde: 15 % für das Informationsangebot, 50 % für die Hauptdienstleistung des Beantragens einer Plakette, 15 % für die Erreichbarkeit und jeweils 10 % für die beiden weiteren Dienstleistungen. Es war ein maximaler Punktwert von 3,0 möglich. Beispiel für die Berechnung: (2 x 15 + 3 x 50 + 2 x 15 + 3 x 10 + 0 x 10) : 100 = (30 + 150 + 30 + 30 + 0) : 100 = 240 : 100 = 2,4. 13 3 3 3 2,5 3,0 2 Landkreis Tübingen 3 3 3 3 1 - 2,8 3 Landkreis Ludwigsburg 3 3 3 3 0 - 2,7 Ostalbkreis 3 3 3 3 0 - 2,7 Kreis Reutlingen 3 3 3 3 0 - 2,7 4 Landkreis Böblingen 3 3 2 3 0 - 2,6 5 Hamburg 2 3 2 3 0 - 2,4 6 Pforzheim 3 3 2 0 0 - 2,3 Landkreis Esslingen 3 3 2 0 0 - 2,3 Berlin 3 2 3 3 0 2 2,2 Köln 3 2 3 3 0 2 2,2 Saarbrücken 3 2 3 0 3 1 2,2 Ingolstadt 3 2 2 0 3 1 2,1 Nürnberg 2 3 2 0 0 - 2,1 Enzkreis 2 2 2 0 3 - 1,9 Gewichtung 7 8 9 Gewichtete Bewertung Datenschutz 10 % 3 Ausnahmeantrag 10 % 3 Erreichbarkeit 15 % Stuttgart Antrag 50 % 1 Kommune Information 15 % nicht einbezogen Platz Mehrfachbestellung Da sich das Datenschutzkriterium nicht auf alle Dienstleistungsformen gleichermaßen anwenden ließ, wurde es bei der Bildung der Gesamtpunktzahl nicht berücksichtigt. Kreis Mettmann 3 2 3 0 0 2 1,9 10 Märkischer Kreis 1 2 3 0 0 2 1,6 11 Freiburg im Breisgau 2 2 1 0 0 2 1,5 Karlsruhe 1 2 2 0 0 2 1,5 Sieben der Angebote richten sich nur an Autofahrer aus der eigenen Region. Folgende Online-Bestellmöglichkeiten sind jedoch bundesweit nutzbar: • • • • • • • • • • • • Berlin (https://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaubplakette.php), Freiburg im Breisgau (http://www.freiburg.de), Ingolstadt (https://wkz.ingolstadt.de/vorfahrt-ifb/html/index.html), Saarbrücken (http://www.saarbruecken.de), Stuttgart (https://www.stuttgart.de/lhs-services/feinstaub/), Landkreis Böblingen (https://www.lra-bb.kdrs.de), Enzkreis (http://www.enzkreis.de), Landkreis Esslingen (https://www.landkreis-esslingen.de), Märkischer Kreis (http://i5.maerkischer-kreis.de/ordnung_verkehr/), Nürnberg (http://www.zulassung.nuernberg.de/hinweise/hinweise.html) Ostalbkreis (http://www.ostalbkreis.de) und Pforzheim (https://www.pforzheim.de). 14 4 Fazit Das hier dokumentierte Untersuchungsergebnis zeigt anschaulich, dass Kommunalverwaltungen in Deutschland dem Medium Internet unterschiedlich hohen Stellenwert einräumen. Die öffentliche Verwaltung steht beim Thema Immissionsschutz in Ballungsräumen in der Pflicht. Unter anderem muss den Bürgern verdeutlicht werden, warum ein bestimmtes Verhalten auf einmal als bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass nur wenige Verwaltungen in der Lage sind, sich in die Bürger- bzw. Kundenperspektive zu versetzen. Die Chance, aus aktuellem Anlass mit einem bürgerfreundlichen Angebot Werbung für elektronische Behördendienste zu machen, wurde in den meisten Fällen nicht genutzt. Wer zur Bestellung einer Plakette unter Hinzuziehung verschiedener Dokumente ein Formular ausfüllen und zusätzlich die Verwaltungsgebühr im Voraus überweisen muss, wird diesen Vorgang zu Recht als umständlich und bürokratisch ansehen. Dabei geht es auch anders: In Stuttgart werden gleich mehrere Bestellungen über ein einheitliches Online-Formular abgewickelt und bei der Bezahlung kann zwischen Bankeinzug und Kreditkartenzahlung gewählt werden. Die Verwaltungen begegnen diesen Bezahlverfahren seit jeher mit großer Skepsis, die sich aber wohl nicht mehr lange aufrecht erhalten lässt. Denn wohl niemand wird den Schwaben einen verantwortungslosen Umgang mit Finanzen unterstellen wollen … Enzkreis Märkischer Kreis Freiburg im Breisgau Karlsruhe Kreis Mettmann Abbildung 1: Kommunale Online-Verfahren zur Feinstaubplakette im Vergleich Grün: 2,5 Punkte und mehr; gelb: 2,0 bis 2,4 Punkte; rot: 1,9 Punkte und weniger Freie und Hansestadt Hamburg Pforzheim Landkreis Esslingen Berlin · Köln Saarbrücken · Nürnberg Ingolstadt Stuttgart Landkreis Tübingen Landkreis Ludwigsburg Ostalbkreis Kreis Reutlingen Landkreis Böblingen Für die Wertung konnten sich nur Angebote mit Möglichkeiten zur Bestellung einer Feinstaubplakette qualifizieren. Die mit einer roten Plakette ausgezeichneten Angebote erscheinen zwar verbesserungswürdig, stellen aber dennoch Beispiele für guten Bürgerservice dar. Selbstverständlich haben sich auch privatwirtschaftliche Unternehmer gefunden, die Feinstaubplaketten online anbieten. Bei Deutschlands größten Betreiber von Online-Auktionen findet man schnell mehrere Anbieter, die Plaketten günstiger und schneller versenden als die Kfz-Behörden und noch dazu die Beschriftung der Plakette maschinell vornehmen. Ausländische Kraftfahrzeuginhaber, die einen Ausflug in eine der deutschen Städte mit Umweltzone planen, werden bei der Suche in ihrer Landessprache bisher einzig bei privaten Anbietern fündig. Diese verlangen teilweise allerdings stark überhöhte Preise. 15 Stuttgart geht auch insgesamt als Gewinner aus dem Vergleich hervor (3,0 Punkte). Mit leichtem Abstand folgt der Landkreis Tübingen (2,8 Punkte), der seinen Service aber nicht überregional anbietet. Überhaupt ist Baden-Württemberg mit den ersten sechs Plätzen sehr gut platziert, als erster norddeutscher Kandidat folgt Hamburg (2,4 Punkte) auf Platz sieben. Doch auch die Schlusslichter – Freiburg und Karlsruhe – stammen aus dem Südwesten. Allerdings muss an dieser Stelle deutlich betont werden: Jede der hier genannten 19 Kommunen ist unter Gesichtspunkten von Bürgerfreundlichkeit, Serviceorientierung und Aufgeschlossenheit für das Medium Internet deutlich positiver zu bewerten als der Rest des Untersuchungsfelds, der es bei Informationsangeboten – von abermals gemischter Qualität – belässt oder das Thema „Feinstaub“ im Internetangebot sogar gänzlich ignoriert. Oder um es der Thematik entsprechend auszudrücken: Die 19 Kandidaten mit OnlineAngeboten sind immerhin „plakettenwürdig“, der Rest muss „nachrüsten“. 16 Anhang: Umweltzonen in anderen EU-Mitgliedstaaten Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 1999/30/EG ergriffen. In Schweden und Dänemark werden wie in Deutschland Plaketten ausgegeben. Davon sind in diesen Ländern allerdings nur schwere Busse und Lastkraftwagen betroffen. Schweden In Schweden wurden Umweltzonen („miljözon“) in den Städten Stockholm, Göteborg, Malmö und Lund eingerichtet. Diese Zonen dürfen von schweren Bussen und Lkw befahren werden, wenn diese mit einer Genehmigungsplakette gekennzeichnet sind Abbildung 2: Schwedische Plakette (Quelle: Stadt Göteborg/ Trafikkontoret) Dänemark In Dänemark werden Feinstaubplaketten zum Befahren für eine in Kopenhagen festgelegte Umweltzone ausgegeben. Alle Diesel-Lkw über 3,5 Tonnen, die diese Zone befahren wollen, müssen mit einem Aufkleber hinter der Frontscheibe gekennzeichnet sein. Abbildung 3: Dänische Plaketten (Quelle: Stadt Kopenhagen) Großbritannien Wer mit seinem Fahrzeug die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone) der britischen Hauptstadt London befahren will, kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien sein Kennzeichen im zentralen Fahrzeugregister speichern lassen. Personenkraftwagen, Motorräder und Kleintransporter sind von der Regelung nicht betroffen. Die Informationen zur „Low Emission Zone“ und zur Registrierung stehen in 22 Sprachen im Internet zur Verfügung.10 Plaketten werden in London nicht vergeben. Die Kontrolle erfolgt über ein automatisiertes Verfahren zur Kennzeichenerkennung. Italien In Italien werden verkehrsbeschränkende Maßnahmen (Fahrverbote) erlassen. Beispielsweise wurden bei Überschreitung der Grenzwerte bereits mehrfach Sonntagsfahrverbote erlassen. Eine deutschsprachige Broschüre ist im Internet verfügbar: „http://www.lund.se/upload/Tekniska förvaltningen/Gatu-och trafikkontoret/Miljözon 2007 ty.pdf“. Nähere Informationen: „http://www.miljoezone.dk/vognmand_english.html“. 10 Deutsche Fassung unter „http://www.tfl.gov.uk/roadusers/lez/german.aspx“. 17 Über das Institut für Informationsmanagement Bremen Das Institut für Informationsmanagement Bremen forscht und berät zur Nutzung und zum Management der Informationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung, in Schulen und Hochschulen sowie in Vereinen und Verbänden. Im Mittelpunkt der Institutstätigkeit stehen die Anforderungen des jeweils spezifischen Anwendungskontextes an den Einsatz von IT. Das Spektrum der Aktivitäten reicht von der Definition und Evaluation von Anforderungen für internetgestützte Anwendungssysteme über die Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen bis zu international vergleichenden Analysen von Beispielen guter Praxis. Neben Fragen der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit und Vorteilhaftigkeit aus der Sicht von Betreibern von Systemen werden dabei Anforderungen aus Nutzersicht ebenso einbezogen wie die Entsprechung mit einschlägigen rechtlichen Normen. Unter dem Dach des Instituts haben empirische Forschung und Evaluation ebenso ihren Platz wie anwendungsorientierte Projekte, in denen neue Lösungen entwickelt und erprobt werden. Dieser stärker praxisorientierte Teil der Arbeit umfasst sowohl die Erarbeitung und Implementierung technisch-organisatorischer Lösungen als auch die Unterstützung und Begleitung von Veränderungsprozessen durch Moderation, Projektmanagement oder Maßnahmen im Rahmen des Change Managements. Das ifib wurde Ende 2002 in der Rechtsform einer GmbH aus der Universität Bremen ausgegründet und darf als An-Institut der Universität Bremen (§ 96 BremHG) firmieren. Die ifib GmbH gehört zu 100 % der Freien Hansestadt Bremen. Weitere Informationen zur Arbeit des Instituts und zu den Ergebnissen zurückliegender Forschungs-, Beratungs- und Publikationstätigkeiten sind unter www.ifib.de zu finden.