Bequem zu Plakette

Transcrição

Bequem zu Plakette
Bequem
zur Plakette
Online-Angebote
der Behörden zur
Beantragung der
Feinstaubplakette
im Vergleich
http://www.ifib.de
Herausgeber
Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib)
Am Fallturm 1
28359 Bremen
Geschäftsführer: Prof. Dr. Herbert Kubicek
Gerichtsstand: Amtsgericht Bremen, HRB 21271
Steuernr.: 71 609 08941
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Autoren
Dr. Martin Wind, Tel.: ++49(0)421 218-4852, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Jur. Claas Hanken, Tel.: ++49(0)421 218-8678, E-Mail: [email protected]
unter Mitarbeit von Björn Peter
Dieser Kurzbericht steht zum Download unter www.docs.ifib.de/feinstaub zur Verfügung.
Bremen, Februar 2008
© ifib GmbH 2008
Alle Rechte vorbehalten.
Gestaltung: Ursula Barthel
Inhalt
Inhalt — 1
Abbildungsverzeichnis — 1
1
Zum Hintergrund: Feinstaubplaketten und E-Government — 2
2
Gegenstand und Methode — 4
2.1
Untersuchungsgegenstand — 4
2.2
Untersuchungsmethode — 5
3
Ergebnisse — 6
3.1
Bewertung der Informationsangebote — 6
3.2
Beantragung von Feinstaubplaketten — 7
3.3
Bewertung der Erreichbarkeit — 9
3.4
Bewertung Ausnahmeregelung — 9
3.5
Bewertung Mehrfachbestellung — 10
3.6
Schutz persönlicher Daten bei der Online-Plakettenbestellung — 10
3.6.1 Datenschutzerklärung — 10
3.6.2 Datensparsamkeit — 11
3.6.3 Verschlüsselte Datenübertragung — 11
3.6.4 Zusammenfassung: Datenschutz — 12
3.7
Gesamtergebnis — 12
4
Fazit — 14
Anhang: Umweltzonen in anderen EU-Mitgliedstaaten — 16
Schweden — 16
Dänemark — 16
Großbritannien — 16
Italien — 16
Über das Institut für Informationsmanagement Bremen — 17
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kommunale Online-Verfahren zur Feinstaubplakette im Vergleich — 14
Abbildung 2: Schwedische Plakette (Quelle: Stadt Göteborg/Trafikkontoret) — 16
Abbildung 3: Dänische Plaketten (Quelle: Stadt Kopenhagen) — 16
1
Zum Hintergrund: Feinstaubplaketten und E-Government
Viele Ballungszentren leiden unter schlechter Luftqualität, für die unter anderem der
weiterhin zunehmende Straßenverkehr verantwortlich gemacht wird. Da dies für die
Gesundheit der dort lebenden Menschen schädliche Folgen haben kann, wurden in der
so genannten Feinstaub-Richtlinie für die EU-Mitgliedstaaten Grenzwerte festgelegt.
So darf etwa ein Wert von 50 Mikrogramm kleinster Rußpartikel pro Kubikmeter Luft
höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Bis zur Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht sind einige Jahre vergangen.
Unter anderem mussten zunächst verlässliche Messwerte zur Partikelkonzentration in
der Luft deutscher Innenstädte vorliegen. Schließlich hat die Bundesregierung zur Reduzierung des Ausstoßes an Feinstaub und Stickoxiden die 35.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) erlassen. Zuvor waren die in solchen
Verfahren üblichen Anhörungen durchgeführt worden. Unter
anderem wurden das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit einbezogen.
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können nach
§ 40 des Bundes-Immissions­schutzgesetzes für ausgewählte
Bereiche Verkehrsbeschränkungen festlegen. Die Bereiche,
in denen diese Verkehrsbeschränkungen gelten, heißen auch
„Umweltzonen“.
Die 35. BImSchV vom 10. 10. 2006, die am 1. 3. 2007 in Kraft getreten ist, regelt die
„Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“,
die von der Verkehrsbeschränkung in der Umweltzone ausgenommen sind. Viele
ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter und die kleinere Gruppe der Fahrzeuge
mit Benzinmotor ohne Katalysator dürfen die Umweltzonen nicht mehr befahren.
Die Entscheidung, nicht die besonders schädlichen, sondern die größere Gruppe der
schadstoffarmen Fahrzeuge zu kennzeichnen, wurde offenbar getroffen, um den Kontrollaufwand gering zu halten.
Plaketten erhalten nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 nach § 5 f. der
35. BimSchV. Hierbei wird Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (mit den niedrigsten
Emissionswerten) eine grüne, Fahrzeugen der Gruppe 3 eine gelbe und Fahrzeugen
der Gruppe 2 eine rote Plakette zugeteilt. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 mit den
höchsten Emissionswerten erhalten keine Plakette. Bei der Festlegung von Umweltzonen
kann bestimmt werden, welche Plakette für das Befahren der Zone gefordert wird. In der
Praxis wurden z.B. zweijährige Übergangsfristen vorgesehen, in denen Fahrzeuge mit
allen drei Plaketten die Zone befahren dürfen, bevor eine Beschränkung auf Fahrzeuge
mit der grünen Plakette vorgenommen wird.
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (Anhang 3 der Verordnung) gelten
etwa für Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen und bestimmte
Oldtimer.
Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. 4. 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft.
BGBl. I S. 2218, zuletzt geändert am 5. 12. 2007, BGBl. I S. 2793.
Im offiziellen Sprachgebrauch werden diese Farben als Verkehrsgrün, Verkehrsgelb und Verkehrsrot bezeichnet.
Die Autofahrer müssen sich über die Ausweisung von Umweltzonen mindestens
informieren. Sofern sie diese Gebiete mit ihrem Kfz befahren wollen, müssen sie sich
um eine Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Ausgabestellen für die
Plaketten sind nach § 4 der 35. BImSchV die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen.
In der Praxis sind dies etwa TÜV, DEKRA, GTÜ, die AU-berechtigten Werkstätten und
die Kommunen (Kfz-Zulassungsbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten).
Insbesondere die Kommunalverwaltungen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Bürger auch über das Internet über ihre Leistungen
zu informieren und gegebenenfalls auch bestimmte Antragsprozeduren online abwickeln
zu können („E-Government“). Damit tragen sie auch dem Umstand Rechnung, dass
das Internet mittlerweile für die Mehrzahl der Deutschen zu einem wichtigen Informationsmedium geworden ist: Über 60 % der deutschen Bevölkerung haben inzwischen
einen eigenen Zugang zum Word Wide Web.
Vor diesem Hintergrund sollte davon ausgegangen werden können, dass die Kommunalverwaltungen zumindest dort, wo Umweltzonen eingerichtet wurden oder
geplant sind, in ihren Internetangeboten über die ergriffenen Maßnahmen und die
Plakettenpflicht informieren. Weiterhin wäre es sinnvoll, die Bestellung von Plaketten
über das Internet zu ermöglichen, um die Verwaltungen vor Ort zu entlasten und dem
Bürger Wege und Wartezeit zu ersparen.
Solche Angebote wären noch unter einem weiteren Gesichtspunkt sinnvoll: Aktuelle
Untersuchungen zeigen, dass nur jeder dritte Bundesbürger die Online-Dienste der
Behörden nutzt. Damit liegt Deutschland aktuellen Zahlen zufolge zwar über dem europäischen Durchschnitt, aber auch noch weit hinter anderen EU-Mitgliedstaaten. Mit
aktuellen, komfortablen und dann auch noch einfach auffindbaren Serviceleistungen
könnte wirkungsvoll Werbung für die öffentlichen Internetdienste gemacht werden,
um deren Nutzung weiter zu steigern.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse einer Untersuchung zu den
aktuellen Internetangeboten von 55 deutschen Städten und Kreisen im hier beschriebenen Themenfeld.
Initiative D21/TNS Infratest: (N)Onliner Atlas 2007, http://www.nonliner-atlas.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie/ TNS Infratest: Monitoring Informations- und
Kommunikationswirtschaft 2007, http://www.tns-infratest.com/bmwi/monitoring-ik-wirtschaft/index.asp
2 Gegenstand und Methode
Die Studie hatte das Ziel, den aktuellen Stand der Umsetzung von E-Government-Dienstleistungen der Kommunen für Bürger und Unternehmen zum Thema Umweltzonen
und Feinstaubplaketten zu ermitteln und einem Vergleich zu unterziehen.
2.1 Untersuchungsgegenstand
In die Untersuchung einbezogen wurden erstens die von den Bundesländern an das
Umweltbundesamt gemeldeten Kommunen mit bereits rechtskräftig beschlossenen
Umweltzonen. Diese stehen unter besonderem Druck, ihren Bürgern entsprechende
Informationen und Dienstleistungen anzubieten. Bei kreisangehörigen Städten wurde
die Betrachtung auf die für die Kfz-Zulassung zuständigen Landkreise ausgeweitet.
Aus dieser Auswahl gingen folgende Untersuchungsfälle hervor:
Augsburg
Berlin
Dortmund
Freiburg im Breisgau
Hannover
(Portal der Stadt und Region)
Heidelberg
Ilsfeld
Landkreis Heilbronn
Karlsruhe
Köln
Leonberg
Landkreis Böblingen
Ludwigsburg
Landkreis Ludwigsburg
Mannheim
Mühlacker
Enzkreis
München
Neu-Ulm
Landkreis Neu-Ulm
Pforzheim
Pleidelsheim
Reutlingen
Schwäbisch-Gmünd
Ostalbkreis
Stuttgart
Tübingen
Landkreis Tübingen
Um darüber hinaus ein umfassenderes Bild des bundesweiten Umsetzungsgrads von
E-Government-Dienstleistungen in diesem Bereich zu erhalten, wurden zweitens auch
alle Kreise und kreisfreien Städte betrachtet, deren Einwohnerzahl zum Stichtag 31. 12.
2006 eine Schwelle von 400.000 überschritten hatte.
Dementsprechend wurden die Internetangebote folgender Städte und Kreise berücksichtigt:
Freie Hansestadt Bremen
Landkreis Esslingen
Dresden
Landkreis Karlsruhe
Duisburg
Main-Kinzig-Kreis
Landeshauptstadt Düsseldorf
Märkischer Kreis
Essen
Kreis Mettmann
Frankfurt/Main
Ortenaukreis
Freie und Hansestadt Hamburg
Kreis Recklinghausen
Leipzig
Rems-Murr-Kreis
Nürnberg
Kreis Reutlingen
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Kreis-Neuss
Rhein-Neckar-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Wesel
Drittens wurden auch kommunale Online-Angebote betrachtet, die eine hohe Sichtbarkeit im Internet aufweisen. Das Maß der Sichtbarkeit wurde über den Rang in den
Ergebnislisten der Suchmaschine Google unter Angabe der Suchbegriffe „Feinstaubplakette“, „Umweltplakette“ und „Umweltzone“ ermittelt. Zum Untersuchungszeitpunkt
waren zusätzlich zu den bereits ausgewählten Angeboten die Online-Dienste der Städte
Ingolstadt und Saarbrücken unter den ersten Treffern zu finden.
Im ersten Schritt wurden zunächst die Informationsangebote zum Thema „Feinstaubplakette“ in den offiziellen Portalen der einbezogenen Kommunen untersucht. Sofern
vorhanden, wurden im zweiten Schritt die Möglichkeiten zur Bestellung von Feinstaubplaketten einer eingehenderen Analyse unterzogen. Hierbei war zwischen zwei Varianten zu unterscheiden: In manchen Kommunen können die Bürger ihre Daten einfach
per Banküberweisung übermitteln, in anderen werden die erforderlichen Angaben per
Online-Formular erfragt und übertragen.
2.2 Untersuchungsmethode
Die Untersuchungen wurden von mehreren Personen in der Zeit vom 6. bis 13. Februar
2008 durchgeführt. Anschließend wurden die Ergebnisse gegenübergestellt, Zweifelsfälle
diskutiert und gegebenenfalls ein weiteres, gemeinsames Review durchgeführt.
Zur Ermittlung des Informations- und Transaktionsangebots wurden die kommunalen
Portale auf ihrer Startseite, in den Rubriken (insbesondere unter den Themenfeldern „Verkehr“, „Umwelt“, „Bürgerdienste“ und „E-Government“) sowie über gegebenenfalls
vorhandene interne Suchmaschinen (unter Angabe der oben erwähnten Begriffe) durchsucht. Zuletzt wurden externe Suchmaschinen herangezogen. Auch hier wurden die oben
genannten Schlagworte, zusammen mit dem Namen der Kommune, verwendet.
Sofern eine Möglichkeit zur Bestellung von Plaketten bestand, wurden Ausgestaltung
und Erreichbarkeit des Angebots untersucht. Schließlich wurde überprüft, ob es zusätzlich
möglich ist, Ausnahmeanträge zu stellen oder Mehrfachbestellungen vorzunehmen und ob
die Dienste datenschutzkonform umgesetzt worden sind.
3 Ergebnisse
Im Folgenden wird näher ausgeführt, nach welchen Kriterien die Bewertung in den einzelnen Teilbereichen vorgenommen wurde. Die Ergebnisse in jedem Bewertungsbereich
werden tabellarisch dargestellt. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels wird eine Gesamtbetrachtung der kommunalen Online-Dienste zur Feinstaubplatte vorgenommen.
3.1 Bewertung der Informationsangebote
Für den Umfang der ermittelten Informationsangebote wurden jeweils maximal drei
Punkte vergeben. Das Beurteilungsspektrum reicht von „keine Informationen“ über
„rudimentäre Informationen“ und „mittelmäßige Informationen“ bis „detaillierte
Informationen“.
• Die Beurteilung „keine Informationen“ erhielten Kommunen, bei denen über den
oben beschriebenen Weg keine Informationen ermittelt werden konnten
(0 Punkte).
• War kein dauerhaftes Informationsgebot vorhanden, sondern wurden Informationen lediglich im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht oder fehlten
wesentliche Angaben zur Notwendigkeit von Feinstaubplaketten, dem Vorhandensein von Umweltzonen und zu den gesetzlichen Bestimmungen, wurde die
Beurteilung „rudimentär“ vergeben (1 Punkt).
• Ein „mittelmäßiges“ Informationsangebot enthält Angaben zu den gesetzlichen
Grundlagen, zu Umweltzonen in der Kommune und bundesweit und zur Notwendigkeit von Feinstaubplaketten. Weiterhin sollten die Feinstaubplaketten
anhand der Emissionsklassen beschrieben und die Ermittlung der richtigen Plakette anhand der Fahrzeugpapiere erläutert werden. Zuletzt waren Hinweise zur
Erlangung von Plaketten sowie der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Behörden notwendig (2 Punkte).
• Die Bewertung „detailliert“ wurde schließlich für Informationsangebote vergeben,
deren Informationen zu den genannten Punkten besonders umfangreich waren
(3 Punkte).
Die folgende Tabelle zeigt die Wertungen für alle untersuchten Städte und Kreise.
Detailliertes Informationsangebot:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Dortmund, Hannover,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ludwigsburg, Mannheim, München,
Ostalbkreis, Pforzheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Landkreis Tübingen;
• Weitere Städte: Duisburg, Frankfurt/Main, Ingolstadt, Saarbrücken
• Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Kreis Mettmann, Ortenaukreis, Kreis Recklinghausen, Kreis
Reutlingen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Wesel
Mittelmäßiges Informationsangebot:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Augsburg, Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Stadt Leonberg,
Reutlingen, Tübingen
• Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg
• Weitere Kreise: Landkreis Karlsruhe, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Neckar-Kreis
Rudimentäres Informationsangebot:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Karlsruhe, Mühlacker
• Weitere Städte: Freie Hansestadt Bremen, Dresden, Landeshauptstadt Düsseldorf, Essen, Leipzig
• Weitere Kreise: Märkischer Kreis
Kein Informationsangebot:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Ilsfeld, Landkreis Neu-Ulm (Neu-Ulm), Neu-Ulm,
Pleidelsheim
• Weitere Kreise: Main-Kinzig-Kreis
Die meisten der untersuchten Kommunen verfügen über ein Informationsangebot
zu Feinstaubplakette und Umweltzone, häufig werden detaillierte Informationen zur
Thematik bereitgestellt. Von den 55 untersuchten Angeboten weisen immerhin 29
(53 %) ein umfangreiches und detailliertes Informationsangebot auf.
Lediglich fünf Kommunen (9 %) fielen bei der Informationsbewertung vollständig
durch. Aus Bürgersicht besonders ärgerlich dürfte sein, dass in vier dieser Kommunen
sogar eine Umweltzone besteht oder in Kürze eingerichtet werden soll, dazu aber eben
keine Informationen im Internetangebot auffindbar sind.
Bemerkenswert ist, dass in nur 13 von 55 Angeboten darüber informiert wird, dass
auch Fahrzeuge aus dem Ausland Plaketten in deutschen Kfz-Zulassungsstellen bekommen können (und das in ausschließlich deutscher Sprache). Dies trifft auf die Angebote
der Städte Frankfurt am Main, Hannover, Ingolstadt, Leonberg, Köln, München, Stuttgart
sowie der Kreise Böblingen, Ludwigsburg, Mettmann, Reutlingen, Rhein-Erft-Kreis
und Wesel zu.
3.2 Beantragung von Feinstaubplaketten
Nach dem Informationsangebot wurde die Möglichkeit zur Bestellung einer Feinstaubplakette inklusive Antrag, Bezahlung, Beibringung von benötigten Unterlagen und
Bezahlung untersucht. Um sich für diese Untersuchungsrunde zu qualifizieren, reichte
ein Verweis auf die Dienstleistung einer anderen Kommune oder eines privatwirtschaftlichen Anbieters nicht aus. Es konnten nur Dienstleistungen berücksichtigt werden, die
während des Untersuchungszeitraumes technisch erreichbar waren. Dies war jedoch,
mit zeitlichen Einschränkungen, bei allen betrachteten Kommunen der Fall.
Wie eingangs bereits erwähnt, sind zwei Möglichkeiten zur Bestellung der Plakette zu
unterscheiden: Einige Kommunen bieten ein Online-Formular an, während andere zur
Überweisung der Gebühr unter Angabe von Kfz-Kennzeichen, Name und Zulassungs­
ort auffordern. Auch diese zweite Möglichkeit wurde als E-Government-Dienstleistung
gewertet, da der Vorgang ebenfalls vollständig elektronisch abwickelbar ist.
Die elektronische Beantragung von Feinstaubplaketten war in 19 der 55 untersuchten
Städte und Kreise (35 %) möglich.
Möglichkeit zur Bestellung einer Feinstaubplakette:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Pforzheim, Stuttgart; Landkreis Tübingen
• Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Ingolstadt, Nürnberg, Saarbrücken
• Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Reutlingen
Keine Möglichkeit zur Bestellung einer Feinstaubplakette:
•
Mit gemeldeter Umweltzone: Augsburg, Dortmund, Hannover, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Ilsfeld, Stadt Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, München, Landkreis Neu-Ulm (Neu-Ulm),
Neu-Ulm, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Tübingen
•
Weitere Städte: Freie Hansestadt Bremen, Dresden, Landeshauptstadt Düsseldorf, Duisburg, Essen,
Frankfurt/Main, Leipzig
•
Weitere: Kreise: Landkreis Karlsruhe, Main-Kinzig-Kreis, Ortenaukreis, Kreis Recklinghausen, RemsMurr-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Wesel
Zur Bewertung der Online-Dienstleistung in den 19 verbleibenden Kommunen wurde
der bürgerseitige Aufwand für die Antragsabwicklung ermittelt. Hierzu wurde die
Anzahl der von den Bürgern auszuführenden Aktionen ermittelt. Generell gilt: Je weniger Schritte erforderlich sind, desto komfortabler ist das Verfahren aus Bürgersicht
und desto besser wurde es bewertet.
Zur Punktvergabe wurden die Aktionen „Online-Formular ausfüllen“,„Geld überweisen“ und „Emissionsschlüssel oder Fahrzeugidentifikationsnummer aus Fahrzeugpapieren ermitteln“ unterschieden. War nur einer dieser Schritte notwendig, wurde der
Bestwert von 3 Punkten vergeben. Für zwei bis drei durchzuführende Aktionen wurden
2 Punkte vergeben. Wären darüber hinaus noch weitere Schritte erforderlich geworden,
wäre lediglich 1 Punkt vergeben worden, dieser Fall ist aber nicht eingetreten. Die Angabe von Emissionsschlüssel oder Fahrzeugidentifikationsnummer wurde als Aufwand
gewertet, da die Angabe des Kfz-Kennzeichens für den Bestellvorgang ausreicht.
Stadt/Kreis
Berlin
Formular
Bezahlung
FIN
ES
Wertung
2
Ja
Überweisung
Nein
Nein
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Landkreis Enzkreis
Ja
Überweisung
Nein
Nein
2
Landkreis Esslingen
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Ja
Lastschrift
Nein
Ja
2
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Landkreis Böblingen
Freiburg im Breisgau
Hamburg
Stadt Ingolstadt
Ja
Lastschrift
Ja
Nein
2
Karlsruhe
Ja
Überweisung
Nein
Ja
2
Köln
Ja
Überweisung
Nein
Ja
2
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Ja
Lastschrift
Nein
Ja
2
Landkreis Ludwigsburg
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Ja
Überweisung
Ja
Nein
2
Nürnberg
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Landkreis Ostalbkreis
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Pforzheim
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Landkreis Reutlingen
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Saarbrücken
Ja
Lastschrift
Ja
Nein
2
Stuttgart
Ja
Lastschrift, Kreditkarte
Nein
Nein
3
Nein
Überweisung
Nein
Nein
3
Landkreis Tübingen
FIN: Fahrzeugidentifikationsnummer oder Bestandteil erforderlich
ES: Emissionsschlüssel und Art des Kraftfahrzeugs erforderlich
Geringer Aufwand (3 Punkte):
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Landkreis Böblingen, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis,
Pforzheim, Stuttgart, Landkreis Tübingen
• Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg
• Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Kreis Reutlingen
Mittlerer Aufwand (2 Punkte):
• Mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Köln
• Weitere Städte: Ingolstadt, Saarbrücken
• Kreise: Märkischer Kreis, Kreis Mettmann
Auch wenn die Punkte nahe beieinander liegen, kann der Unterschied zwischen „geringem“ und „mittlerem“ Aufwand im Einzelfall deutlich spürbar sein: Während die
Stadt Stuttgart in ihrem Formular einfach Angaben zum Girokonto oder zur Kreditkarte
erfragt, um die Gebühr einziehen zu können, müssen in Berlin, Karlsruhe und Köln
sowie im Kreis Mettmann und im Enzkreis sowohl ein Online-Formular ausgefüllt
als auch eine Banküberweisung vorgenommen werden. Hier entsteht für die Bürger
vermeidbarer Aufwand.
3.3 Bewertung der Erreichbarkeit
Das Kriterium „Erreichbarkeit“ beschreibt den Aufwand für die Bürger, innerhalb des
kommunalen Informationsangebots zur gewünschten Dienstleistung zu gelangen.
Wenn das Angebot über einen leicht auffindbaren Link auf der Startseite der Kommune
zu erreichen war, wurde der Maximalwert von 3 Punkten vergeben. War das Angebot
über die Rubriken „Verkehr“, „Umwelt“, „Bürgerdienste“ oder „E-Government“ oder
über die integrierte Suchmaschine zu finden, wurde dies mit zwei Punkten bewertet.
Sofern das Angebot sehr schwer auffindbar war, wurde ein Punkt vergeben. Wäre
ein Angebot nur über eine externe Suchmaschine zu finden gewesen, wäre dies mit 0
Punkten bewertet worden, dies war jedoch bei keinem der Angebote der Fall.
Sehr gute Auffindbarkeit:
• Mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Stuttgart, Landkreis
Tübingen
• Weitere Städte: Saarbrücken
• Weitere Kreise: Kreis Mettmann, Kreis Reutlingen, Märkischer Kreis
Gute Auffindbarkeit:
• Mit gemeldeter Umweltzone: Landkreis Böblingen, Enzkreis, Karlsruhe, Pforzheim
• Weitere Städte: Ingolstadt, Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg
• Weitere Kreise: Landkreis Esslingen
Schlechte Auffindbarkeit:
• Mit gemeldeter Umweltzone: Freiburg im Breisgau
3.4 Bewertung Ausnahmeregelung
Für Fahrzeuge, bei denen die Nachrüstung eines Partikelfilters nicht möglich ist und
die daher keine Plakette erhalten können, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Sofern dies online möglich ist, wurden drei Zusatzpunkte
vergeben.
Unterangebot Ausnahmeantrag vorhanden:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Köln, Landkreis Ludwigsburg,
Ostalbkreis, Stuttgart, Landkreis Tübingen
• Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg
• Weiterer Kreis: Kreis Reutlingen
Ausnahmeantrag nicht vorhanden:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Pforzheim
• Weitere Städte: Ingolstadt, Nürnberg, Saarbrücken
• Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann
10
3.5 Bewertung Mehrfachbestellung
Insbesondere Unternehmen können vor der Notwendigkeit stehen, für mehrere Fahrzeuge Plaketten zu bestellen. Sofern diese Funktion in das gewöhnliche Bestellverfahren integriert war, wurden 3 Zusatzpunkte vergeben. War dies lediglich gesondert per
E-Mail möglich, gab es dafür noch 1 Zusatzpunkt.
Integriert:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Enzkreis, Stuttgart
• Weitere Städte: Ingolstadt, Saarbrücken
Über E-Mail-Service:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Landkreis Tübingen
Keine Möglichkeit für Mehrfachbestellungen:
• Kommunen mit gemeldeter Umweltzone: Berlin, Landkreis Böblingen, Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Köln, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Pforzheim
• Weitere Städte: Freie und Hansestadt Hamburg, Nürnberg
• Weitere Kreise: Landkreis Esslingen, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Reutlingen
https://
3.6 Schutz persönlicher Daten bei der Online-Plakettenbestellung
Zusätzlich wurden die Vorkehrungen zum Schutz persönlicher Daten (Datenschutz)
bei der Online-Plakettenbestellung untersucht.
Es wurde untersucht,
• ob im Kontext des Bestellvorgangs eine Datenschutzerklärung zu finden ist,
• ob nicht mehr als die unbedingt notwendigen personenbezogenen Informationen erhoben werden (Datensparsamkeit) und
• ob die Übertragung eingegebener Daten verschlüsselt geschieht.
Für jedes Kriterium wurde 1 Punkt vergeben, auch in dieser Kategorie waren also
maximal 3 Punkte möglich.
Diese Kriterien sind allerdings vollständig nur auf Angebote anwendbar, die sich
eines Online-Formulars zur Datenerhebung bedienen. Für Dienste, bei denen die Datenübertragung per Banküberweisung vorgenommen wird, stellen sich diese Anforderungen gar nicht oder in anderer Weise. Um die Vergleichbarkeit der Gesamtwertung
zu gewährleisten, wurde daher die Bewertung des Datenschutzniveaus nicht in das
Endergebnis einbezogen.
3.6.1 Datenschutzerklärung
Verwaltungskunden müssen über die Verwendung personenbezogener Daten informiert
werden, bevor diese übermittelt werden. Entweder sollte auf die rechtliche Grundlage
für die Datenverarbeitung hingewiesen werden oder es ist eine Einwilligung – etwa
durch Anklicken einer Bestätigung – erforderlich.
Hinweise zum Datenschutz waren nur in Stuttgart und Karlsruhe nach wenigen
Klicks im Kontext des Antrags zu finden. Jedoch war auch in diesen Städten die Einwilligung nicht in den Bestellprozess eingebunden, auch wurde die Rechtsgrundlage
für die Datenverarbeitung nicht angegeben. Daher wurde in diesen Fällen jeweils nur
ein halber Punkt vergeben.
11
Bei vier anderen untersuchten Kommunen waren Datenschutzhinweise sehr schwer
auffindbar (z.B. im unteren Teil des Impressums versteckt, das zudem beim Aufruf des
Online-Formulars ausgeblendet wird). Für diese Praxis wurde kein Punkt vergeben.
Erfolgt die Datenübermittlung auf dem Wege einer Banküberweisung, erübrigt sich
ein solcher Datenschutzhinweis. Im Idealfall sollte auf der Internetseite dennoch ein
Hinweis erscheinen, dass die personenbezogenen Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde oder dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt ergänzt werden. Ein solcher Hinweis findet sich nur in den Angeboten der
Stadt Hamburg sowie der Landkreise Reutlingen, Tübingen, Ludwigsburg und des
Ostalbkreises.
3.6.2 Datensparsamkeit
Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit verbietet es sich, mehr personenbezogene
Daten zu erfassen, als zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Negativ aufgefallen
ist, dass im Verfahren der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB),
das in Saarbrücken und Ingolstadt eingesetzt wird, E-Mail und Telefonnummer als
Pflichteinträge erfasst werden, obwohl dies für Versand und Lastschriftverfahren nicht
unbedingt erforderlich ist. Im Unterschied zu den übrigen Angeboten konnten Saarbrücken und Ingolstadt daher in dieser Kategorie nicht punkten.
3.6.3 Verschlüsselte Datenübertragung
Unverschlüsselte Datenübertragungen über das Internet können abgefangen und gelesen
oder verändert werden.
Um die Datenintegrität zu sichern und das Abfangen der Daten zu verhindern, wird
im Internet heute regelmäßig TLS (Transport Layer Security, bisher Secure Sockets Layer,
SSL) eingesetzt. Für den Nutzer ist TLS an der aufgerufenen Internetadresse („https“ statt
„http“) und an einem „Vorhängeschloss“-Symbol im Internetbrowser zu erkennen.
Technische Basis für TLS sind Public-Key-Verfahren. Öffentliche Schlüssel von
bestimmten Zertifizierungsdiensteanbietern (Trust Center) werden mit jedem Internetbrowser ausgeliefert. Der Import neuer Schlüssel ist mit erheblichem Aufwand
verbunden.
Demgemäß sind die Antragsverfahren als positiv zu bewerten, bei denen httpsverschlüsselte Datenübertragung auf Grundlage nutzerseitig bereits vorhandener
Zertifikate möglich ist.
Das war dort, wo die Daten über ein Online-Formular übermittelt werden, auch
regelmäßig der Fall:
• Zertifikat Deutsche Telekom/Telesec (Landkreis Enzkreis, Freiburg im Breisgau, Stadt Ingolstadt)
• Thawte-Zertifikat (Berlin, Kreis Mettmann, Märkischer Kreis)
• Zertifikat „The USERTRUST Network“ (Stuttgart)
• Zertifikat TC TrustCenter (Köln)
• Equifax-Zertifikat (Saarbrücken)
Die Stadt Karlsruhe verwendet ein Zertifikat, das vom Medienbüro der Stadt selbst
erstellt wurde und vom Nutzer erst explizit als vertrauenswürdig gekennzeichnet
werden muss. Daher wurde hier nur ein halber Punkt vergeben.
12
Auch bei Bestellungen per Banküberweisung spielt das Thema „Verschlüsselung“
eine Rolle: Hier wäre eine Bereitstellung der Kontoangaben der Kommune über „https“
sinnvoll, um auszuschließen, dass dem Bürger eine manipulierte Seite mit falschen
Kontodaten untergeschoben wird.
Die in die Untersuchung einbezogenen Behörden stellen ihre Kontoinformationen
allerdings entweder über eine unverschlüsselte http-Verbindung bereit (Landkreis
Ostalbkreis, Landkreis Tübingen, Freie Hansestadt Hamburg) oder verwenden Zertifikate von Anbietern, die der Nutzer selbst für vertrauenswürdig erklären muss:
• Zertifikat Kommunale IT Ulm-Reutlingen-Stuttgart (Landkreise Böblingen und Reutlingen)
• Zertifikat Bayern/Kempten (Landkreis Ludwigsburg)
Der Landkreis Esslingen verwendet ein Zertifikat der Deutschen Telekom, dieses
wurde allerdings für „www.filderstadt.de“ ausgestellt. Allein Pforzheim setzt ein gültiges Zertifikat der TC TrustCenter GmbH ein.
3.6.4Zusammenfassung: Datenschutz
Im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit wurden unterschiedliche Mängel festgestellt. In keine der Online-Anwendungen wurde eine Einwilligung in die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten eingebunden. Erläuterungen zu Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung sind nicht zu finden. Dementsprechend konnte die volle Punktzahl
in keinem Fall vergeben werden.
Stadt/Kreis
DS-Erkl.
notwendig
TLS
Wertung
Berlin
0
1
1
2
Freiburg im Breisgau
0
1
1
2
Ingolstadt
0
0
1
1
Karlsruhe
0,5
1
0,5
2
Köln
0
1
1
2
Märkischer Kreis
0
1
1
2
Kreis Mettmann
0
1
1
2
Saarbrücken
0
0
1
1
0,5
1
1
2,5
Stuttgart
DS-Erkl.: Datenschutzerklärung
notwendig: Grundsatz der Datensparsamkeit
TLS: Transport Layer Security (verschlüsselte Übertragung)
3.7 Gesamtergebnis
Von den 55 untersuchten kommunalen Online-Angeboten bieten nur 19 (35 %) einen
Bestellservice. Die Gesamtwertung ist nur für diese Städte und Gemeinden möglich.
Die Einzelwerte zum Informationsangebot und zur Qualität von Dienstleistungen
wurden für die abschließende Wertung zu einem Gesamtwert zusammengezogen. Dem
Punktwert liegt dabei folgende Gewichtung der Untersuchungskriterien zugrunde:
15 % für das Informationsangebot, 50 % für die Hauptdienstleistung des Beantragens
einer Plakette, 15 % für die Erreichbarkeit und jeweils 10 % für die beiden weiteren
Dienstleistungen. Es war ein maximaler Punktwert von 3,0 möglich.
Beispiel für die Berechnung: (2 x 15 + 3 x 50 + 2 x 15 + 3 x 10 + 0 x 10) : 100
= (30 + 150 + 30 + 30 + 0) : 100
= 240 : 100 = 2,4.
13
3
3
3
2,5
3,0
2
Landkreis Tübingen
3
3
3
3
1
-
2,8
3
Landkreis Ludwigsburg
3
3
3
3
0
-
2,7
Ostalbkreis
3
3
3
3
0
-
2,7
Kreis Reutlingen
3
3
3
3
0
-
2,7
4
Landkreis Böblingen
3
3
2
3
0
-
2,6
5
Hamburg
2
3
2
3
0
-
2,4
6
Pforzheim
3
3
2
0
0
-
2,3
Landkreis Esslingen
3
3
2
0
0
-
2,3
Berlin
3
2
3
3
0
2
2,2
Köln
3
2
3
3
0
2
2,2
Saarbrücken
3
2
3
0
3
1
2,2
Ingolstadt
3
2
2
0
3
1
2,1
Nürnberg
2
3
2
0
0
-
2,1
Enzkreis
2
2
2
0
3
-
1,9
Gewichtung
7
8
9
Gewichtete
Bewertung
Datenschutz
10 %
3
Ausnahmeantrag
10 %
3
Erreichbarkeit
15 %
Stuttgart
Antrag
50 %
1
Kommune
Information
15 %
nicht
einbezogen
Platz
Mehrfachbestellung
Da sich das Datenschutzkriterium nicht auf alle Dienstleistungsformen gleichermaßen
anwenden ließ, wurde es bei der Bildung der Gesamtpunktzahl nicht berücksichtigt.
Kreis Mettmann
3
2
3
0
0
2
1,9
10
Märkischer Kreis
1
2
3
0
0
2
1,6
11
Freiburg im Breisgau
2
2
1
0
0
2
1,5
Karlsruhe
1
2
2
0
0
2
1,5
Sieben der Angebote richten sich nur an Autofahrer aus der eigenen Region. Folgende
Online-Bestellmöglichkeiten sind jedoch bundesweit nutzbar:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Berlin (https://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaubplakette.php),
Freiburg im Breisgau (http://www.freiburg.de),
Ingolstadt (https://wkz.ingolstadt.de/vorfahrt-ifb/html/index.html),
Saarbrücken (http://www.saarbruecken.de),
Stuttgart (https://www.stuttgart.de/lhs-services/feinstaub/),
Landkreis Böblingen (https://www.lra-bb.kdrs.de),
Enzkreis (http://www.enzkreis.de),
Landkreis Esslingen (https://www.landkreis-esslingen.de),
Märkischer Kreis (http://i5.maerkischer-kreis.de/ordnung_verkehr/),
Nürnberg (http://www.zulassung.nuernberg.de/hinweise/hinweise.html)
Ostalbkreis (http://www.ostalbkreis.de) und
Pforzheim (https://www.pforzheim.de).
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4 Fazit
Das hier dokumentierte Untersuchungsergebnis zeigt anschaulich, dass Kommunalverwaltungen in Deutschland dem Medium Internet unterschiedlich hohen Stellenwert
einräumen.
Die öffentliche Verwaltung steht beim Thema Immissionsschutz in Ballungsräumen in
der Pflicht. Unter anderem muss den Bürgern verdeutlicht werden, warum ein bestimmtes Verhalten auf einmal als bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit angesehen wird.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass nur wenige Verwaltungen in der Lage sind,
sich in die Bürger- bzw. Kundenperspektive zu versetzen. Die Chance, aus aktuellem
Anlass mit einem bürgerfreundlichen Angebot Werbung für elektronische Behördendienste zu machen, wurde in den meisten Fällen nicht genutzt.
Wer zur Bestellung einer Plakette unter Hinzuziehung verschiedener Dokumente ein
Formular ausfüllen und zusätzlich die Verwaltungsgebühr im Voraus überweisen muss,
wird diesen Vorgang zu Recht als umständlich und bürokratisch ansehen.
Dabei geht es auch anders: In Stuttgart werden gleich mehrere Bestellungen über
ein einheitliches Online-Formular abgewickelt und bei der Bezahlung kann zwischen
Bankeinzug und Kreditkartenzahlung gewählt werden. Die Verwaltungen begegnen
diesen Bezahlverfahren seit jeher mit großer Skepsis, die sich aber wohl nicht mehr
lange aufrecht erhalten lässt. Denn wohl niemand wird den Schwaben einen verantwortungslosen Umgang mit Finanzen unterstellen wollen …
Enzkreis
Märkischer Kreis
Freiburg im Breisgau
Karlsruhe
Kreis Mettmann
Abbildung 1:
Kommunale Online-Verfahren
zur Feinstaubplakette im
Vergleich
Grün: 2,5 Punkte und mehr;
gelb: 2,0 bis 2,4 Punkte;
rot: 1,9 Punkte und weniger
Freie und
Hansestadt Hamburg
Pforzheim
Landkreis Esslingen
Berlin · Köln
Saarbrücken · Nürnberg
Ingolstadt
Stuttgart
Landkreis Tübingen
Landkreis Ludwigsburg
Ostalbkreis
Kreis Reutlingen
Landkreis Böblingen
Für die Wertung konnten sich nur Angebote mit Möglichkeiten zur Bestellung einer
Feinstaubplakette qualifizieren. Die mit einer roten Plakette ausgezeichneten Angebote erscheinen zwar verbesserungswürdig, stellen aber dennoch Beispiele für guten
Bürgerservice dar.
Selbstverständlich haben sich auch privatwirtschaftliche Unternehmer gefunden, die Feinstaubplaketten online
anbieten. Bei Deutschlands größten Betreiber von Online-Auktionen findet man schnell mehrere Anbieter, die
Plaketten günstiger und schneller versenden als die Kfz-Behörden und noch dazu die Beschriftung der Plakette
maschinell vornehmen. Ausländische Kraftfahrzeuginhaber, die einen Ausflug in eine der deutschen Städte mit
Umweltzone planen, werden bei der Suche in ihrer Landessprache bisher einzig bei privaten Anbietern fündig.
Diese verlangen teilweise allerdings stark überhöhte Preise.
15
Stuttgart geht auch insgesamt als Gewinner aus dem Vergleich hervor (3,0 Punkte). Mit
leichtem Abstand folgt der Landkreis Tübingen (2,8 Punkte), der seinen Service aber
nicht überregional anbietet. Überhaupt ist Baden-Württemberg mit den ersten sechs
Plätzen sehr gut platziert, als erster norddeutscher Kandidat folgt Hamburg (2,4 Punkte)
auf Platz sieben. Doch auch die Schlusslichter – Freiburg und Karlsruhe – stammen aus
dem Südwesten. Allerdings muss an dieser Stelle deutlich betont werden: Jede der hier
genannten 19 Kommunen ist unter Gesichtspunkten von Bürgerfreundlichkeit, Serviceorientierung und Aufgeschlossenheit für das Medium Internet deutlich positiver zu
bewerten als der Rest des Untersuchungsfelds, der es bei Informationsangeboten – von
abermals gemischter Qualität – belässt oder das Thema „Feinstaub“ im Internetangebot
sogar gänzlich ignoriert.
Oder um es der Thematik entsprechend auszudrücken: Die 19 Kandidaten mit OnlineAngeboten sind immerhin „plakettenwürdig“, der Rest muss „nachrüsten“.
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Anhang: Umweltzonen in anderen EU-Mitgliedstaaten
Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie
1999/30/EG ergriffen. In Schweden und Dänemark werden wie in Deutschland Plaketten ausgegeben. Davon sind in diesen Ländern allerdings nur schwere Busse und
Lastkraftwagen betroffen.
Schweden
In Schweden wurden Umweltzonen („miljözon“) in den Städten Stockholm, Göteborg,
Malmö und Lund eingerichtet. Diese Zonen dürfen von schweren Bussen und Lkw
befahren werden, wenn diese mit einer Genehmigungsplakette gekennzeichnet sind
Abbildung 2:
Schwedische Plakette
(Quelle: Stadt Göteborg/
Trafikkontoret)
Dänemark
In Dänemark werden Feinstaubplaketten zum Befahren für eine in Kopenhagen festgelegte Umweltzone ausgegeben. Alle Diesel-Lkw über 3,5 Tonnen, die diese Zone
befahren wollen, müssen mit einem Aufkleber hinter der Frontscheibe gekennzeichnet
sein.
Abbildung 3:
Dänische Plaketten
(Quelle: Stadt Kopenhagen)
Großbritannien
Wer mit seinem Fahrzeug die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone) der britischen
Hauptstadt London befahren will, kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien sein Kennzeichen im zentralen Fahrzeugregister speichern lassen. Personenkraftwagen, Motorräder und Kleintransporter sind von der Regelung nicht betroffen. Die Informationen
zur „Low Emission Zone“ und zur Registrierung stehen in 22 Sprachen im Internet zur
Verfügung.10 Plaketten werden in London nicht vergeben. Die Kontrolle erfolgt über ein
automatisiertes Verfahren zur Kennzeichenerkennung.
Italien
In Italien werden verkehrsbeschränkende Maßnahmen (Fahrverbote) erlassen. Beispielsweise wurden bei Überschreitung der Grenzwerte bereits mehrfach Sonntagsfahrverbote
erlassen.
Eine deutschsprachige Broschüre ist im Internet verfügbar:
„http://www.lund.se/upload/Tekniska förvaltningen/Gatu-och trafikkontoret/Miljözon 2007 ty.pdf“.
Nähere Informationen: „http://www.miljoezone.dk/vognmand_english.html“.
10 Deutsche Fassung unter „http://www.tfl.gov.uk/roadusers/lez/german.aspx“.
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Über das Institut für Informationsmanagement Bremen
Das Institut für Informationsmanagement Bremen forscht und berät zur Nutzung
und zum Management der Informationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung,
in Schulen und Hochschulen sowie in Vereinen und Verbänden.
Im Mittelpunkt der Institutstätigkeit stehen die Anforderungen des jeweils spezifischen Anwendungskontextes an den Einsatz von IT. Das Spektrum der Aktivitäten
reicht von der Definition und Evaluation von Anforderungen für internetgestützte
Anwendungssysteme über die Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen bis
zu international vergleichenden Analysen von Beispielen guter Praxis. Neben Fragen
der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit und Vorteilhaftigkeit aus der Sicht
von Betreibern von Systemen werden dabei Anforderungen aus Nutzersicht ebenso
einbezogen wie die Entsprechung mit einschlägigen rechtlichen Normen.
Unter dem Dach des Instituts haben empirische Forschung und Evaluation ebenso
ihren Platz wie anwendungsorientierte Projekte, in denen neue Lösungen entwickelt
und erprobt werden. Dieser stärker praxisorientierte Teil der Arbeit umfasst sowohl
die Erarbeitung und Implementierung technisch-organisatorischer Lösungen als auch
die Unterstützung und Begleitung von Veränderungsprozessen durch Moderation,
Projektmanagement oder Maßnahmen im Rahmen des Change Managements.
Das ifib wurde Ende 2002 in der Rechtsform einer GmbH aus der Universität Bremen ausgegründet und darf als An-Institut der Universität Bremen (§ 96 BremHG)
firmieren. Die ifib GmbH gehört zu 100 % der Freien Hansestadt Bremen.
Weitere Informationen zur Arbeit des Instituts und zu den Ergebnissen zurückliegender Forschungs-, Beratungs- und Publikationstätigkeiten sind unter www.ifib.de
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