GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ

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GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ
GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ
Informationsabend Fusionsprojekte
Geschätze Einwohnerinnen, geschätzte Einwohner,
Der Gemindevorstand lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zum Informationsabend betreffend
Fusionsprojekte ein. Der Informationsabend findet am Freitag, 27. Mai 2016 um 20:15 in der Turnhalle in
Waltensburg/Vuorz statt.
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung
3. Gegenüberstellung der Varianten
4. Fusion mit Ilanz
5. Fusion mit Brigels und Andiast
6. Die Position des Gemeindevorstandes
1
Bemerkung: In diesem Text wird Ilanz für die Gemeinde Ilanz/Glion verwendet und nicht für die Fraktion Ilanz.
In diesem Text wird Brigels für die Gemeinde Breil/Brigels verwendet und nicht für die Fraktion Brigels.
1. Ausgangslage
In der Gemeinde Waltensburg verlangt eine am 8. Juni 2013 von der Gemeindeversammlung überwiesene
Motion vom Gemeindevorstand, erneut Verhandlung mit Brigels und Andiast in Bezug auf eine Fusion
aufzunehmen. Eine am 17. September 2013 eingereichte Initiative verlangt, ein Fusionsprojekt
Waltensburg-Ilanz auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
In der Folge hat der Gemeindevorstand ab Januar 2014 Schritte unternommen, um sowohl Motion wie
Initiative zu behandeln. In einem ersten Schritt sind die beiden Fusionsvarianten Brigels-WaltensburgAndiast und Ilanz-Waltensburg-Andiast einander gegenübergestellt worden dies von Vertretern der
Gemeinden Waltensburg und Andiast unter der Leitung von Ursin Fetz, HTW Chur, und unter Einbezug der
Gemeindepräsidenten von Brigels und Ilanz sowie des Leiters des Amtes für Gemeinden. Dabei hat sich
gezeigt, dass die Vertreter der beiden Gemeinden unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der
zukünftigen Ausrichtung ihrer Gemeinden haben.
Im aktuellen zweiten Schritt werden die beiden Fusionsvarianten Brigels-Waltensburg-Andiast und IlanzWaltensburg einander gegenübergestellt. Die Bevölkerung stimmt am 10. Juni 2016 über diese beiden
Varianten ab.
Die beiden Fusionsprojekte sind soweit möglich ausgearbeitet worden. Eine vollständige Ausarbeitung war
nicht möglich, da sowohl Brigels wie Ilanz erst in konkrete Verhandlungen eintreten, wenn sich
Waltensburg für eine Variante entschieden hat. Sie haben jedoch die Ausarbeitung dieser beiden Varianten
wo immer möglich unterstützt und ihre Bereitschaft erklärt, bei Annahme der entsprechenden Variante in
ein konkretes Fusionsprojekt einzutreten. Ebenso macht der Kanton erst für ein konkretes Fusionsprojekt
Angaben zu den zu erwartenden Fusionsbeiträgen.
Mit der Abstimmung über die beiden Fusionsprojekte am 10. Juni 2016 sind sowohl Motion wie Initiative
erledigt.
In einem dritten Schritt wird anschliessend die an der Abstimmung obsiegende Variante inklusive
Fusionsvertrag ausgearbeitet und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung (Annahme oder Ablehnung
des einen Fusionsprojektes) unterbreitet.
2. Zielsetzung
Der vorliegende Bericht dient als Information für die Bevölkerung und als Grundlage für den Entscheid, in
welche Richtung Waltensburg fusionieren will. Dieser fällt in der Gemeindeversammlung vom 10. Juni
2016, an welcher die hier dargestellten Fusionsprojekte Brigels-Waltensburg-Andiast und IlanzWaltensburg in einer Abstimmung einander gegenübergestellt werden.
3. Gegenüberstellung der Varianten
Fusion mit Ilanz
- 2 Sitze im Gemeindeparlament
2
- in Ilanz
- sehr gut mit öV erreichbar
- Steuerverwaltung bereits jetzt schon mit Ilanz
gemeinsam
- für das Personal der Gemeindeverwaltung
besteht keine Möglichkeit für direkte
Weiterbeschäftigung
- Standort in Curtginet
- Zusammenarbeit mit Gemeinde Ilanz müsste
aufgegleist werden
- Kindergarten, Primar- und Oberstufe wie bis
dato in Rueun
- Handelsschule und Berufsschule mit Standort
Ilanz
- Finanzierung des Transports durch den
Kanton. Entfallen diese Frequenzen und die
entsprechenden Kantonsbeiträge für die Kurse
in Richtung Ilanz, wird das Kursangebot
sicherlich reduziert.
- Ärzte, Spital, Physiotherapien und Apotheken
in Ilanz
- sehr gut erreichbar mit ÖV
Bereich
Gemeindeorgane
Gemeindeverwaltung
Fusion mit Brigels
- 3 Sitze im Gemeindeparlament
- 1 Sitz im Gemeindevorstand (erste Legislatur)
- in Brigels
- Erreichbarkeit mit öV auch bei Erstellung der
Verbindungsstrasse nicht gesichert
- eine Weiterbeschäftigung der
Gemeindekanzlisten und seiner Mitarbeitenden
wäre evtl. möglich
Feuerwehr
- Standort in Curtginet
- Zusammenarbeit bereits jetzt schon mit Brigels
Schule
- Kindergarten, 1. - 4. Primarklasse in Brigels
- 5. - 6. Primarklasse und Oberstufe in Danis
- Gemäss der Anzahl Kinder benötigt es ein
grösseres Fahrzeug, Finanzierung des Transports
teilweise durch den Kanton
- bis dato noch keine gesicherten Angaben, wie
der Transport durchgeführt werden kann und
Anzahl der Kurse
Gesundheitswesen
- da weniger Kurse mit öV, schlechtere
Erreichbarkeit von Ärzten, dem Spital,
Physiotherapien und Apotheken in Ilanz und
Umgebung
- 4 m breite Verbindungsstrasse mit
zusätzlichem Wanderweg, total Gesamtbreite
von 6,5 m über Migliè nach Brigels notwendig,
mit gleicher Tonnage wie Durchgangsstrasse
Waltensburg - Andiast
- wie sich das Verkehrsaufkommen auf die
Gemeinde Waltensburg auswirkt, auch für
Touristen, die durch das Dorf spazieren, kann
nicht vorausgesagt werden
- Werkhof in Brigels, Garage mit Maschinen für
Strassendienst in Waltensburg
- Weiterbeschäftigung des Gemeindearbeiters
- ARA in Rueun
- der Gemeindeverband mit der Gemeinde Ilanz
wird weiterhin geführt
- Nutzungsrechte wie bis anhin
- Forstdienst in Brigels
- neue Investitionen in Forstbetrieb notwendig
- Mitglied von Surselva Tourismus
- die neue Gemeinde entscheidet über die
Verwendung der Tourismusabgabe
- Steuerfuss von 100 Prozent
- Möglichkeit besteht, dass eine
Verbindungsstrasse analog einer
Meliorationsstrasse erstellt würde, die nicht für
den Gesamtverkehr geöffnet wäre.
Strassen
- Werkhof in Ruschein, Garage mit Maschinen
für Strassendienst in Waltensburg
- Weiterbeschäftigung des Gemeindearbeiters
- ARA in Rueun
Werkdienst
- Nutzungsrechte wie bis anhin
- Forstdienst wie bisher in Rueun
- seit Jahren erfolgreiche Zusammenarbeit
- Mitglied von Surselva Tourismus
- die neue Gemeinde entscheidet über die
Verwendung der Tourismusabgabe
- Steuerfuss von 100 Prozent
Landwirtschaft
Forstwesen
Kanalisation,
ARA
Tourismus
Steuern
4. Fusion mit Ilanz
Mit der Fusion entsteht eine Gemeinde mit 16‘575 Hektaren und 5030 Einwohnerinnen und Einwohnern
(Stand 31.12.2014). Im 1. Sektor sind 9,1% beschäftigt, im 2. Sektor 18,6% und im 3. Sektor 72,3%. Der
Steuerfuss beträgt 100% (Waltensburg aktuell 130%, Ilanz 100%).
3
4.1 Verfahren
a) Verfahren allgemein
Eine Fusion zwischen den beiden Gemeinden wird in der Terminologie des Gemeindegesetzes (GG; BR
175.050) als Zusammenschluss bezeichnet. Dafür braucht es gemäss Art. 87 GG die übereinstimmenden
Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Stimmen beide Gemeinden der Vorlage zu, gilt die Fusion als
zustande gekommen. Die beiden Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung
(Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend
muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG).
Die Abstimmung in Waltensburg findet an der Gemeindeversammlung und in Ilanz an der Urne statt
(gemäss Art. 31 lit. g Gemeindeverfassung). Sie sollen am gleichen Wochenende durchgeführt werden.
Eine Beteiligung von Andiast an dieser Fusion bleibt möglich, sofern der Wunsch dazu rechtzeitig
angebracht wird.
b) Vereinbarung (Fusionsvertrag)
Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG).
Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt
uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten.
4.2 Gemeindename und Wappen
Die fusionierte Gemeinde heisst Ilanz/Glion. Der Name Waltensburg bleibt als geografischer Begriff und als
Ortsname bestehen.
Das Wappen ist dasjenige von Ilanz, die Krone über dem Rhein.
4.3 Gemeindeorgane
Ilanz hat ein Parlament von 25 Mitgliedern, zusammengesetzt aus Einwohnerinnen oder Einwohnern der
ehemaligen Gemeinden (aktuell: Ilanz 10, Rueun 2, Ruschein 2, Castrisch 2 (über 300 Ew.), übrige
Gemeinde je 1). Bei einer Fusion enthält Waltensburg zwei Sitze im Parlament. Dies könnte so gestaltet
werden, dass in der laufenden Legislatur die Anzahl Sitze auf 27 erhöht wird und anschliessend Ilanz noch 8
Sitze erhält, so dass das Parlament wieder aus 25 Mitglieder besteht. Die Details müssen konkret
ausgearbeitet werden.
Die Wahl der ersten Parlamentsmitglieder aus Waltensburg erfolgt noch in der bisherigen Gemeinde.
Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne.
Die Parlamentssitzungen sind öffentlich. Zudem werden periodisch Informationsveranstaltungen
organisiert. Bei Gemeindevorlagen, die vorwiegend das Interesse einzelner bisheriger Gemeinden
berühren, können Orientierungsversammlungen vor Ort durchgeführt werden.
Die Exekutive (Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin (Vollamt) und
vier Vorstandsmitgliedern und wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. Hier werden keine
Vorgaben gemacht werden. Ziel ist es, die fähigsten Personen zu gewinnen.
Übersicht Gemeindeorgane
Legislative
Urnengemeinde: Wahl des Parlamentes. Dieses wählt die GPK und den Schulrat.
Gegen Beschlüsse des Parlamentes besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums.
Exekutive
Gemeindevorstand (gewählt von der Bevölkerung, 5 Mitglieder)
Geschäftsleitung als operatives Organ (bestehend aus Gemeindepräsident, Leiter Kanzlei, Leiter Finanzen,
Leiter Infrastruktur, Leiter Schule)
4
4.4 Gemeindeverwaltung
Die allgemeine Verwaltung (Gemeindekanzlei, Steueramt, Bauamt, Sozialamt etc.) ist zentral in Ilanz
angesiedelt. Arbeitsplätze, wo keine direkten Kundenkontakte nötig sind, werden an geeigneten
dezentralen Standorten platziert. So ist der Forstbetrieb in Rueun und die Wasserversorgung in Castrisch
angesiedelt. Die Werkgruppe ist in drei geografische Bereiche mit je eigenem Standort aufgeteilt (z.B.
Werkgruppe „Vorab“ in Ruschein für das nördliche Gebiet, d.h. auch Waltensburg). Durch die
Konzentration werden Spezialisierungen (z.B. Bauwesen) und Ferien-Stellvertretungen möglich. Flexible
Lösungen im Einzelfall (z.B. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner) durch die Verwaltung sind möglich.
Die „virtuelle Gemeinde“ (Homepage www.ilanz-glion.ch mit Formularen, Gesetzen, Kontakten etc.) ist
ausgebaut worden.
Der bisherigen Gemeinde Waltensburg wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe
aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen
umgenutzt, vermietet oder verkauft werden.
4.5 Werkdienst
Der Werkdienst von Waltensburg wird in die Werkgruppe „Vorab“ mit Sitz in Ruschein integriert. Der
Gemeindearbeiter wird von der fusionierten Gemeinde weiter angestellt. Er hat seinen Arbeitsort und den
Gerätepark in Waltensburg, kann bei Bedarf aber auch an anderen Orten eingesetzt werden.
4.6 Forstdienst
Die fusionierte Gemeinde bildet ein Forstrevier mit dem Forstbetrieb in Rueun, das wie bis anhin wo
sinnvoll mit Privaten zusammen arbeitet. Die bestehende Leistungsvereinbarung von Waltensburg mit dem
Forstrevier Ilanz wird aufgelöst. An der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Forstrevier ändert sich für
Waltensburg mit der Fusion faktisch nichts.
4.7 Schule
Bei einer Fusion ändert sich nichts. Die Schülerinnen und Schüler gehen weiterhin in Rueun zur Schule
(Kindergarten, 1.-6. Klasse, Oberstufe) und werden romanisch unterrichtet. Der Transport zur Schule
erfolgt mit Postauto-Kursen. Der Standort Rueun steht wie alle anderen Schulorte unter der Leitung der
Schule Ilanz mit einem Schulrat und einer Schulleitung.
Geburtenzahlen Waltensburg
2001
3
2002
3
2003
1
2004
4
2005
1
2006
1
2007
2
2008
1
2009
2
2010
1
2011
1
2012
3
2013
2
2014
4
2015
3
2007
5
2008
6
2009
4
2010
3
2011
2
2012
4
2013
5
2014
2
2015
4
Geburtenzahlen Rueun (alle Fraktionen)
2001
5
2002
7
2003
2
2004
6
2005
1
2006
4
Die Wahl des Schulstandortes resp. der Klasse ist nicht frei. Die Kinder der romanischen Fraktionen haben
die romanische Schule zu besuchen.
Wenn die Schülerzahlen eines Standortes mittelfristig im Kindergarten unter 5, in der Primarstufe unter 12
und in der Oberstufe unter 25 fallen, kann das Parlament der fusionierten Gemeinde über den
entsprechenden Standort entscheiden.
Müssen Schülerinnen und Schüler aus Waltensburg aufgrund von Standortschliessungen den Schulort
wechseln, wird prioritär eine Lösung mit anderen romanischen Schulstandorten gesucht. Sollte dies nicht
möglich sein, wird ein romanischer Klassenzug in Ilanz eingerichtet oder – als letzte Möglichkeit – die
Schüler in die Scola Bilingua integriert. Die Weiterführung mindestens eines romanischen Klassenzuges
innerhalb der Gemeinde Ilanz wird auf jeden Fall garantiert.
5
4.8 Sprache
Die neue Gemeinde ist mehrsprachig im Sinne des Sprachengesetzes. Die Amtssprachen sind Romontsch
Sursilvan und Deutsch. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Behörden und die
Verwaltung in ihrer angestammten Sprache bedient. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die rätoromanische
Sprache nicht schleichend aus dem behördlichen Alltag verschwindet. Dazu wurde ein Gesetz über die
Amtssprachen sowie ein Gesetz zur Förderung der romanischen Sprache erlassen. Zudem fördert die
Gemeinde finanziell und ideell die romanische Sprache nachhaltig.
4.9 Finanzen
Die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 für Waltensburg zeigt ei der laufenden Rechnung einen
Cashflow unter der Zielgrösse 100% und ein abnehmendes Eigenkapital. Nötige Investitionen u.a. in
Meliorationsstrassen, Wasserversorgung (inkl. Trinkwasserkraftwerk) und Abwasser, Alphütten sowie
wünschbare wie ein Kulturgebäude auf Jörgenberg oder eine Modernisierung der Unterkünfte im alten
Schulhaus führen mit einem Betrag von CHF 2‘000.00 pro Kopf zu Investitionen über dem kantonalen
Schnitt. Ohne Fusion wäre diese Finanzplanung kaum 1:1 umsetzbar und die Investitionen müssten weiter
nach hinten verschoben werden.
Eine Einbettung der Finanzplanung von Waltensburg in diejenige von Ilanz ist erst im Rahmen eines
konkreten Fusionsprojektes und bei Vorliegen des kantonalen Fusionsbeitrages möglich. Es kann davon
ausgegangen werden, dass Synergien wirksam und dadurch zusätzliche Mittel für Investitionsvorhaben
freigesetzt werden. Damit wird jedoch nicht bestimmt, wo die neue Gemeinde tatsächlich investiert. Dies
liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde.
Die Senkung des Steuerfusses auf 100% der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung und
steigert die Kaufkraft derselben. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Ilanz ist eine
Erhöhung des Steuerfusses kein Thema.
4.10 Gebühren
Die Abfallgebühren sind Sache der Regiun Surselva und damit in beiden Gemeinden gleich. Die Ansätze im
Bereich Wasser-/Abwasser sind im Verbrauch identisch (CHF 0.50/m3). Die Grundgebühren sind aktuell in
Gebäuden mit einer Wohneinheit in Ilanz günstiger, bei zwei Wohneinheiten in beiden Gemeinden etwa
gleich und ab drei Wohneinheiten in Waltensburg günstiger.
Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren)
und Abgaben verursachergerecht zu gestalten (Vorgabe des Bundesrechts).
4.11 Alpen/Weiden
Durch eine Fusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende Gründe abgeändert
werden. Das bedeutet, dass die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen auch in
der fusionierten Gemeinde weitergeführt wird. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen
zunächst den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten
Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.
Die Alpgenossenschaften sind weiterhin für die Organisation der Bestossung und für den laufenden
Unterhalt zuständig. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, wo diese auch
Eigentümerin der Alp ist.
4.12 Verkehr
Verbindungsstrassen
Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 5 StrG; BR 807.100): „Wird eine bisherige Gemeinde infolge
Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde, so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die
bisherige Hauptsiedlung bestehen.“ Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch
die Fusion nichts. Sie verbleiben beim Kanton.
Öffentlicher Verkehr
Am Angebot des öffentlichen Verkehrs (Postautokurse) ändert sich nichts.
6
Privater Verkehr
Am Verkehrsaufkommen ändert sich nichts.
4.13 Konzessionsverträge mit Dritten
Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Bergbahnen wird von der fusionierten Gemeinde unverändert
übernommen. Das heisst, dass die Einwohner von Waltensburg auch nach einer Fusion von den Rabatten
profitieren. Eine automatische Ausdehnung auf das ganze neue Gemeindegebiet ist nur in Übereinkunft
mit den Bergbahnen möglich.
4.14 Bürgergemeinde
Die Fusion der politischen Gemeinden hat keine Konsequenzen auf die Bürgergemeinde von Ilanz/Glion.
Sie besteht aus den in der politischen Gemeinde Ilanz/Glion wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und in ihrem Entscheid autonom.
4.15 Kirchgemeinden
Die Kirchgemeinden sind von der Fusion nicht betroffen. Die neue Gemeinde ist eine paritätische, d.h.
religiös gemischte Gemeinde. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen. Die Feiertage richten sich nach der
Konfession der Fraktion. Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein und werden von der politischen
Gemeinde für die Kirchgemeinde eingezogen.
4.16 Kulturelle Aspekte
Die Vereine – als wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der Fusion nicht betroffen. Sie bestehen
schon heute teilweise aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden.
4.17 Identität
Auch nach einer Fusion soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität
bewahren. Erfahrungen in Ilanz zeigen, dass dies problemlos möglich ist.
5. Fusion mit Brigels und Andiast
Mit der Fusion entsteht eine Gemeinde mit 9678 Hektaren und 1817 Einwohnerinnen und Einwohnern
(Stand 31.12.2014). Im 1. Sektor sind 31,1% beschäftigt, im 2. Sektor 16,0% und im 3. Sektor 52,9%. Der
Steuerfuss beträgt 100% (Waltensburg aktuell 130%, Brigels100%).
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5.1 Verfahren
a) Verfahren allgemein
Eine Fusion zwischen den beiden Gemeinden wird in der Terminologie des Gemeindegesetzes (GG; BR
175.050) als Zusammenschluss bezeichnet. Dafür braucht es gemäss Art. 87 GG die übereinstimmenden
Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Stimmen die drei Gemeinden der Vorlage zu, gilt die Fusion als
zustande gekommen. Die drei Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung
(Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend
muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG).
Die Abstimmungen in Waltensburg und Andiast finden an der Gemeindeversammlung und in Brigels an der
Urne statt. Sie sollen am gleichen Wochenende durchgeführt werden.
b) Vereinbarung (Fusionsvertrag)
Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG).
Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt
uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten.
5.2 Gemeindename und Wappen
Die fusionierte Gemeinde heisst Breil/Brigels. Der Name Waltensburg bleibt als geografischer Begriff und
als Ortsname bestehen.
Das Wappen wird neu kreiert.
5.3 Gemeindeorgane
Die Struktur der fusionierten Gemeinde ist schlank. Sie hat ein Parlament von 17 Mitgliedern
zusammengesetzt zunächst aus je einem Mitglied pro Fraktion und anschliessend aufgeteilt im Verhältnis
der Zahl der Einwohnerrinnen und Einwohner am 31. Dezember vor der Wahl. Das ergibt für Waltensburg 3
Sitze (Andiast 2, Brigels Dorf 7, Danis-Tavanasa 4, Dardin 1).
Die Exekutive (Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier
Vorstandsmitgliedern und wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. In der ersten Legislaturperiode
erhalten Waltensburg und Andiast je einen Sitz im Gemeindevorstand.
Die Wahl der ersten Parlaments- und Vorstandsmitglieder aus Waltensburg erfolgt noch in der bisherigen
Gemeinde. Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne.
Ebenfalls an der Urne gewählt werden der Schulrat und die Geschäftsprüfungskomission. Bei der Wahl der
Behördenmitglieder und des Schulrates ist eine gerechte Vertretung der Fraktionen zu beachten (aktuelle
Gemeindeverfassung Art. 12).
Übersicht Gemeindeorgane
Legislative
Urnengemeinde: Wahl des Parlamentes, des Schulrates und der Geschäftsprüfungskomission gegen
Beschlüsse des Parlamentes besteht gemäss Art. 20 der aktuellen Gemeindeverfassung die Möglichkeit des
fakultativen Referendums bei grösseren Ausgaben und bei der Rechnungsabnahme.
Exekutive
Gemeindevorstand (gewählt von der Bevölkerung, 5 Mitglieder)
5.4 Gemeindeverwaltung
Die Allgemeinde Verwaltung (Gemeindekanzlei, Steueramt, Bauamt, Sozialamt etc.) ist zentral in Brigels
angesiedelt. Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Räumlichkeiten in der Kanzlei sind nötig.
Flexible Lösungen im Einzelfall (z.B. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner) durch die Verwaltung sind
möglich.
Die „virtuelle Gemeinde“ (Homepage mit Formularen, Gesetzen, Kontakten etc.) wird ausgebaut.
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Der bisherigen Gemeinde Waltensburg wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe
aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen
ungenutzt, vermietet oder verkauft werden.
5.5 Werkdienst
Der Werkdienst von Waltensburg wird in der Werkgruppe von Brigels integriert. Der Gemeindearbeiter
wird von der fusionieren Gemeinde weiter angestellt. Er hat seinen Arbeitsort und den Gerätepark in
Waltensburg, kann bei Bedarf aber auch an anderen Orten eingesetzt werden.
5.6 Forstdienst
Die fusioniere Gemeinde bildet ein eigenes Forstrevier mit dem Werkhof in Brigels. Die vorhandenen
Maschinen werden übernommen, weitere Investitionen sind jedoch nötig. Die bestehende
Leistungsvereinbarung von Waltensburg mit dem Forstrevier Ilanz wird aufgelöst.
5.7 Schule
Die Schülerinnen und Schüler gehen in Brigels Dorf (Kindergarten, 1. – 4. Klasse) beziehungsweise in Danis
(5. – 6. Klasse, Oberstufe) zur Schule. Es ist vorgesehen, dass wer die Schule in Rueun begonnen hat, sie
auch dort abschliesst. Während dieser Übergangszeit gehen einige Kinder in Rueun zur Schule, andere in
Brigels Dorf.
Der Transport zur Schule erfolgt mit neu zu schaffenden Postauto-Kursen über die noch zu erstellende
Verbindungsstrasse Curtginet-Brigels. Gemäss der Anzahl Kinder wird ein normales Postauto benötigt (kein
Kleinbus). Die Finanzierung des Transports übernimmt teilweise der Kanton, der Rest verbleibt bei der
Gemeinde. Es sind noch keine gesicherten Aussagen möglich, wie der Transport durchgeführt werden kann
(z.B. Anzahl der Kurse).
Geburtenzahlen Waltensburg
2001
3
2002
3
2003
1
2004
4
2005
1
2006
1
2007
2
2008
1
2009
2
2010
1
2011
1
2012
3
2013
2
2014
4
2015
3
2005
0
2006
0
2007
1
2008
1
2009
1
2010
3
2011
1
2012
2
2013
1
2014
0
2015
2
2005
12
2006
15
2007
12
2008
12
2009
14
2010
8
2011
10
2012
12
2013
14
2014
5
2015
15
Geburtenzahlen Andiast
2001
3
2002
0
2003
1
2004
0
Geburtenzahlen Brigels
2001
11
2002
17
2003
16
2004
15
5.8 Sprache
Die neue Gemeinde ist einsprachig Romontsch Sursilvan.
5.9 Finanzen
Die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 für Waltensburg zeigt ei der laufenden Rechnung einen
Cashflow unter der Zielgrösse 100% und ein abnehmendes Eigenkapital. Nötige Investitionen u.a. in
Meliorationsstrassen, Wasserversorgung (inkl. Trinkwasserkraftwerk) und Abwasser, Alphütten sowie
wünschbare wie ein Kulturgebäude auf Jörgenberg oder eine Modernisierung der Unterkünfte im alten
Schulhaus führen mit einem Betrag von CHF 2‘000.00 pro Kopf zu Investitionen über dem kantonalen
Schnitt. Ohne Fusion wäre diese Finanzplanung kaum 1:1 umsetzbar und die Investitionen müssten weiter
nach hinten verschoben werden.
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Eine Einbettung der Finanzplanung von Waltensburg in diejenige von Andiast und Brigels ist erst im
Rahmen eines konkreten Fusionsprojektes und bei Vorliegen des kantonalen Fusionsbeitrages möglich. Es
kann davon ausgegangen werden, dass Synergien wirksam und dadurch zusätzliche Mittel für
Investitionsvorhaben freigesetzt werden. Damit wird jedoch nicht bestimmt, wo die neue Gemeinde
tatsächlich investiert. Dies liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde.
Die Senkung des Steuerfusses auf 100% der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung und
steigert die Kaufkraft derselben. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Brigels ist eine
Erhöhung des Steuerfusses kein Thema.
5.10 Gebühren
Die Abfallgebühren sind Sache der Regiun Surselva und damit in beiden Gemeinden gleich. Die Ansätze
beim Wasserverbrauch sind in Waltensburg und Brigels identisch (-.50/m3), in Andiast geringer (-.25/m3).
Beim Abwasser sind es in Brigels CHF 1.00-/m3, in Waltensburg CHF 0.50/m3 und in Andiast Fr. 0.60/m3.
Die Grundgebühren sind in Waltensburg und Brigels ähnlich; in Andiast richten sie sich nach dem
gebäudewert.
Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren)
und Abgaben verursachergerecht zu gestalten (Vorgabe des Bundesrechts).
5.11 Alpen/Weiden
Durch eine Fusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende Gründe abgeändert
werden. Das bedeutet, dass die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen auch in
der fusionierten Gemeinde weitergeführt wird. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen
zunächst den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten
Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.
Die Alpgenossenschaften sind weiterhin für die Organisation der Bestossung und für den laufenden
Unterhalt zuständig. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, wo diese auch
Eigentümerin der Alp ist.
5.12 Verkehr
Verbindungsstrassen
Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 5 StrG; BR 807.100): „Wird eine bisherige Gemeinde infolge
Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde, so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die
bisherige Hauptsiedlung bestehen.“ Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch
die Fusion nichts. Sie verbleiben beim Kanton. Als kantonale Verbindungsstrassen gelten die
Andiasterstrasse und die Strasse über Tavanasa nach Brigels.
Teil des Fusionsprojektes ist eine neue gemeindeeigene Verbindungsstrasse zwischen Waltensburg und
Brigels. Sie führt durch Migliè. Sie dient als zusätzliche Verbindung der Fraktionen und als Zubringer für den
Schulbus.
Aufgrund der Schülerzahlen reicht ein Kleinbus nicht, das heisst sie muss für ein normales Postauto
passierbar sein. Die Breite wird damit 4 Meter, die Tragfähigkeit 28 Tonnen. Es kommen zwei Varianten in
Frage.
Die erste überquert den Flem näher bei Waltensburg mit einer Brücke von 65 m Länge. Geschätzte Kosten
CHF 4.83 Mio. Die zweite überquert den Flem weiter oben mit einer Brücke von 40 m Länge. Geschätzte
Kosten CHF 4.17 Mio.
Die bestehende Verbindung Curtginet-Brigels ist ein offizieller wanderweg BAW und muss gemäs dem
Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege angemessen ersetzt werden, da die neue, asphaltierte Strasse
nicht mehr als Wanderweg gilt. Der Ersatz soll die Funktionen des ursprünglichen Weges (v.a. Erholung und
Verbindung) möglichst gleichwertig erfüllen. Im Bezug auf die Erholung wird das nur schwer möglich sein.
Für die einfachste Variante, nämlich ein Weg parallel zur neuen Strasse mit einem Grünstreifen von 1m
Breite dazwischen ist mit zusätzlichen Kosten von CHF 350‘000.00 zu rechnen, bei einem Weg von 1.5 m
Breite und 30 cm Fundament (ohne Kosten für Landerwerb).
10
Öffentlicher Verkehr
Durch den Wegfall der Schülerfahrten zum Schulstandort Rueun fallen bei der bestehenden
Postautoverbindung Ilanz-Waltensburg-Andiast pro Jahr rund 23‘000 Personenfahrten weg (34 Kinder, 18
Fahrten pro Woche, 38 Wochen pro Jahr). Wie weit das Auswirkungen auf die Anzahl der Postautokurte
hat, lässt sich nicht bestimmen.
Privater Verkehr
Die neue Verbindungsstrasse Curtginet-Brigels führt in Waltensburg zu einem höheren
Verkehrsaufkommen. Schon heute geben Navigationssysteme für das Ziel Brigels den Weg durch
Waltensburg (und über Munsaus) an. Das wird mit der neuen Verbindungsstrasse vermehrt der Fall sein,
d.h. Ortskundige (z.B. aus dem Unterland) mit Ziel Brigels werden durch Waltensburg geführt, etwa die
Gäste des Resorts Pradas (90‘000 Übernachtungen jährlich).
5.13 Konzessionsverträge mit Dritten
Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Bergbahnen bleibt bestehen. Das heisst, dass die Einwohner
von Waltensburg auch nach einer Fusion von den Rabatten profitieren.
5.14 Bürgergemeinde
Die Fusionierte Gemeinde hat keine Bürgergemeinde.
5.15 Kirchgemeinden
Die Kirchgemeinden sind von der Fusion nicht betroffen. Die neue Gemeinde ist eine paritätische, d.h.
religiös gemischte Gemeinde. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen. Die Feiertage richten sich nach der
Konfession der Fraktion. Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein und werden von der politischen
Gemeinde für die Kirchgemeinde eingezogen.
5.16 Kulturelle Aspekte
Die Vereine – als wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der Fusion nicht betroffen. Sie bestehen
schon heute teilweise aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden.
5.17 Identität
Auch nach einer Fusion soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität
bewahren. Erfahrungen in Brigels zeigen, dass dies problemlos möglich ist.
6. Die Position des Gemeindevorstandes
Stellt man die beiden Fusionsvarianten einander gegenüber, so gibt es drei wesentliche Unterschiede, die
Ausrichtung, die Schule und die neue Verbindungsstrasse, während viele Punkte wie Steuerfuss, Gebühren
oder Alpwirtschaft gleich oder ähnlich sind.
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Ausrichtung
Die Ausrichtung nach Ilanz hat historische Wurzeln, sei dies die Reformation, der Kreis Rueun oder der
Viehmarkt. Heute ist Ilanz das Zentrum der mittleren Surselva mit einem breiten Angebot an
Arbeitsplätzen,
Dienstleistungen
(z.B.
Ärzte,
Zahnärzte,
Zivilstandsamt,
Grundbuchamt),
Einkaufsmöglichkeiten, Kultur, Unterhaltung u.a. Hier sind auch die Chancen für eine mögliche
wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft zu finden. Die Ausrichtung nach Brigels bedeutet für
Waltensburg einen Spagat. Die Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten usw. bleiben in Ilanz, während
Gemeindekanzlei und Schule in Brigels sind, das Grundbuchamt gar in Disentis. Politisch arbeiten die
Gemeinden der Cadi zusammen, wenn es etwa um Wahlen oder Entscheide auf der Ebene Region geht.
Schule
Eine Fusion mit Ilanz ändert bei der Schule nichts. Die Kinder gehen weiterhin nach Rueun in eine
romanische Schule. Sie können wie gewohnt über Mittag nach Hause aber auch abends zum Beispiel eine
Stunde länger bei einem Klassenkameraden bleiben, da sie mit den ordentlichen Postautokursen
zurückfahren können.
Bei einer Fusion mit Brigels gibt es neu zwei Schulstandorte: Breil vitg und Danis. Hierfür muss eine von
normalen Postautos passierbare Strasse gebaut und ein Schulbusbetrieb eingerichtet werden. Die
Flexibilität für die Schülerinnen und Schüler nimmt ab – teils auf Kosten der Eltern (Fahrdienst). Die um
jährlich rund 23‘000 geringere Zahl der Fahrgäste der Postautolinie nach Ilanz (Wegfall der Schulfahrten)
gefährdet zudem die Zahl der normalen täglichen Kurse, was für ältere Einwohnerinnen und Einwohner
sowie für Touristen nachteilig ist.
Verbindungsstrasse
Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz zeigen, dass jede neue Strasse zu mehr Verkehr
führt. Dies wird auch mit der neu zu bauenden Verbindungsstrasse so sein. Der Mehrverkehr hat keine
andere Möglichkeit, als sich durch die teils enge Strasse von Waltensburg zu schlängeln. Unangenehme
oder gar gefährliche Situationen vor allem für Kinder, ältere Menschen, Touristen sowie Probleme beim
Kreuzen, mehr Abgase und Lärm sind die Folgen. Da das Ziel des Mehrverkehrs Brigels ist, wird
Waltensburg nur durchfahren. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig.
Es wird verschiedentlich argumentiert, eine Verbindungsstrasse würde den Bergbahnen und dem
Tourismus neue Möglichkeiten bieten. Die Bergbahnen wünschen sich eine Verbindungsstrasse. Gemäss
Aussagen von Marcel Friberg und Beat Zenklusen genügt den Bergbahnen jedoch der Ausbaustandard
einer Meliorationsstrasse. Dafür müsste auf Waltensburger Seite lediglich die bestehende
Meliorationsstrasse erneuert werden, so wie dies aktuell mit der Strasse zur Alp Dado geschieht. Eine
solche Lösung wäre viel günstiger und würde weniger landwirtschaftliche Fläche verbauen. Sie könnte
zudem so ausgeführt werden, dass sie für einen Shuttle-Busbetrieb mit Elektrofahrzeugen geeignet ist,
welcher die Touristen zwischen Curtginet und Brigels befördert – ein Gewinn für die Bergbahnen und den
Tourismus. Eine solche Lösung ist nachhaltig. Sie ist aber nur bei einer Fusion mit Ilanz realisierbar, da eine
Fusion mit Brigels und Andiast eine breite Strasse erfordert.
Empfehlung
Aufgrund der oben aufgeführten Punkte:
-
wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten
Zusammengehen mit der mittleren Surselva (Perimeter von Surselva Tourismus)
konsequente Ausrichtung statt Spagat
weiterführen der bestehenden Schule
Möglichkeit einer den Tourismus fördernden, das Dorf jedoch nicht belastenden Verbindung
empfiehlt der Gemeindevorstand von Waltensburg, am 10. Juni 2016 die Fusionsvariante WaltensburgIlanz anzunehmen.
Gemeindevorstand Waltensburg
Waltensburg, 19. Mai 2016/sc

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