Verordnung + Karte 19.09.1984
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Verordnung + Karte 19.09.1984
Text der Verordnung der Naturdenkmale 1 - 4, 6 - 10, 12 - 14, 16 21, 26 - 34, 36 - 39, 41 - 48, 53 - 55, 57 - 61, 63 - 66 Verordnung über die Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmalen im Landkreis Nienburg vom 19.09.84 Aufgrund der §§ 27, 30 und 54 in Verbindung mit § 71 Abs. 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) vom 20.03.1981 (Nds. GVBl. S. 31) wird verordnet: §1 Unterschutzstellung (1) Die in der anliegenden Liste aufgeführten Naturschöpfungen werden zu Naturdenkmalen erklärt und in das beim Landkreis Nienburg/Weser geführte Verzeichnis der Naturdenkmale eingetragen. Bei Einzelbäumen bzw. Baumgruppen wird der jeweilige Kronentraufbereich in den Schutz mit einbezogen (geschützte Umgebung). (2) Die anliegende Liste sowie die mitveröffentlichten Kartenausschnitte für die flächenhaften Naturdenkmale ND Ni 25, 32 und 40 sind Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Grenze der flächenhaften Naturdenkmale ist durch eine Punktreihe dargestellt. Sie verläuft auf der Linie, die die Punktreihe von außen berührt. (4) Eine Karte im Maßstab 1:50.000 mit den Eintragungen aller Naturdenkmale ist beim Landkreis Nienburg/Weser hinterlegt. Bei den Gemeinden werden Auszüge aus dieser Karte aufbewahrt. Diese Karten können von jedermann kostenlos eingesehen werden. §2 Schutzzweck (1) Die Bäume sind aufgrund ihres zum Teil einzigartigen Wuchses, ihrer Eigenart und Schönheit unter Schutz gestellt. Sie sollen langfristig erhalten werden. (2) Die Findlinge stellen am Ort ihrer Ablagerung markante Zeugnisse der Entstehungsgeschichte der Landschaft dar. Sie lassen Rückschlüsse auf die Eiszeiten im norddeutschen Raum zu und zeichnen sich insbesondere durch ihre Größe oder Gesteinszusammensetzung aus. Sie sollen am Ort ihrer Ablagerung erhalten bleiben. (3) Der konkrete Schutzzweck ist - dem jeweiligen Schutzobjekt zugeordnet - in der anliegenden Liste aufgeführt. §3 Schutzbestimmungen (1) Alle Handlungen, die das Naturdenkmal und seine geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, sind verboten. (2) Darüber hinaus ist nachfolgend aufgeführte Handlung untersagt, die das Naturdenkmal gefährden oder stören kann: das Anbringen von Aufschriften, Plakaten, Werbeträgern u.ä. bei Bäumen und Findlingen. §4 Ausnahmen (1) Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn eine nach § 3 Abs. 2 untersagte Handlung den Charakter des Naturdenkmals nicht verändert oder der besondere Schutzzweck im Einzelfall nicht beeinträchtigt wird. (2) Im übrigen kann von den Verboten des § 3 nach Maßgabe der im § 53 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes enthaltenen Voraussetzungen auf Antrag eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde gewährt werden. §5 Freistellung (1) Von den Schutzbestimmungen des § 3 sind freigestellt: a) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Naturdenkmale sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (z.B. Sicherung des Straßenverkehrs) im Einvernehmen mit oder auf Anordnung der unteren Naturschutzbehörde, b) die Kennzeichnung der Naturdenkmale. (2) Im Falle akuter Gefährdung Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist die unter Ziffer a) geforderte Einvernehmensherstellung nicht erforderlich. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Gemäß § 64 Ziffer 1 und 5 NNatG handelt ordnungswidrig, wer, ohne das eine Ausnahme zugelassen oder eine Befreiung erteilt wurde, vorsätzlich oder fahrlässig den in § 3 Abs. 1 und 2 genannten Schutzbestimmungen zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 65 Abs. 1 NNatG mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- DM (Verstoß gegen § 3 Abs. 2) bzw. bis zu 50.000,-- DM (Verstoß gegen § 3 Abs. 1) geahndet werden. §7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover in Kraft. §8 Aufhebung der Rechtsvorschriften (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden die nachfolgend aufgeführten Festsetzungen über die Naturdenkmale im Landkreis Nienburg/Weser außer Kraft gesetzt: 1. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Nienburg/Weser vom 31.05.1935 (Amtsblatt der Regierung zu Hannover (Reg.-Amtsblatt) vom 08.06.1935, Seite 90/91) einschließlich: der I. Nachtragsverordnung vom 29.06.1937 (Reg.-Amtsblatt Seite 107), der XII. Nachtragsverordnung vom 30.06.1954 (Reg.-Amtsblatt Seite 186/187), der II. der XIII. Nachtragsverordnung vom 17.03.1938 (Reg.-Amtsblatt Seite 49), Nachtragsverordnung vom 17.12.1954 (Reg.-Amtsblatt 1955, Seite 15/16), der III. Nachtragsverordnung vom 02.11.1938 (Reg.-Amtsblatt Seite 168), der XIV. Nachtragsverordnung vom 05.04.1955 (Reg.-Amtsblatt Seite 84), der IV. Nachtragsverordnung vom 21.02.1939 (Reg.-Amtsblatt Seite 32 ff.), der XV. Nachtragsverordnung vom 09.08.1957 (Reg.-Amtsblatt Seite 196), der V. Nachtragsverordnung vom 02.01.1947 (Amtl. Nachrichtenblatt der Alliierten Militärregierung und der deutschen Verwaltungen in Stadt und Kreis Nienburg (Amtl. Nachrichtenblatt), Stück-Nr. 76, vom 03.04.1947), der XVI. Nachtragsverordnung vom 03.12.1959 (Reg.-Amtsblatt 1960, Seite 44), der VII. Nachtragsverordnung vom 15.01.1948 (Amtl. Nachrichtenblatt Nr. 118, v. 30.01.1948), der XVII. Nachtragsverordnung vom 19.05.1961 (Reg.-Amtsblatt Seite 201), der VIII. Nachtragsverordnung vom 18.02.1948 (Amtl. Nachrichtenblatt Nr. 124, v. 12.03.1948), der XVIII. Nachtragsverordnung vom 21.06.1963 (Reg.-Amtsblatt Seite 207), der IX. Nachtragsverordnung vom 10.06.1949 (Amtl. Mitteilungsblatt des Landkreises Nienburg/Weser, Nr. 190, v. 24.06.1949), der XIX. Nachtragsverordnung vom 20.12.1967 (Reg.-Amtsblatt 1968, Seite 41), der X. Nachtragsverordnung vom 22.01.1951 (Reg.-Amtsblatt Seite 14), der XX. Nachtragsverordnung vom 25.03.1969 (Reg.-Amtsblatt Seite 108/109) und der XI. Nachtragsverordnung vom 31.03.1951 (Reg.-Amtsblatt Seite 61/62), der XXI. Nachtragsverordnung vom 31.07.1970 (Reg.-Amtsblatt Seite 271) der XII. Nachtragsverordnung v. 30.06.1954 (Reg.-Amtsblatt Seite 186/187, 2. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Grafschaft Hoya vom 01.09.1973 (Amtsblatt des Regierungsbezirks Hannover 1973, S. 1.076 ff.) soweit sie Naturdenkmale im heutigen Landkreis Nienburg/Weser erfasst (lfd. Nr. 7, 11, 12, 37 u. 39 der Liste) 3. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Bereich des Verbandes Großraum Hannover vom 15.07.1969 (Nds. Ministerialblatt Nr. 34/1969, Seite 779 ff.), soweit sie Naturdenkmale im heutigen Landkreis Nienburg/Weser erfasst (lfd. Nr. g nrü 46 der Liste). Nienburg/Weser, den 19.9.1984 6714-04 ND NI Landkreis Nienburg/Weser Dr. Wiesbrock Der Oberkreisdirektor Anlage zur Verordnung über die Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmalen im Landkreis Nienburg/Weser vom 19.9.84 ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale NI1 Dorflinde "Alte Dorflinde" a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung TK 25 Nr. Lagebezeichnung a) Flur b) Flurstück(e) a) Warmsen b) Bohnhorst 3518 a) 14 b) 53 Ortsmitte L 348 Schutzzweck: Erhalt dieses mehrteiligen, eigentümlich gewachsenen Baumes, der für Heimatkunde und Ortsgeschichte von besonderer Bedeutung ist. NI2 Dorflinde "Tillylinde" a) Warmsen b) Warmsen 3519 a) 6 b) 260/1 südlich der Dorfkirche auf der Verkehrsinsel Schutzzweck: Erhalt dieses durch Rückschnitt in vergangener Zeit besonders eigentümlich gewachsenen Baumes, der für Heimatkunde und Ortsgeschichte von besonderer Bedeutung ist. NI3 2 Buchen a) Landesbergen b) Brokeloh 3421 a) 4 b) 12/5 auf dem Einhausberg, Nordrand des Friedhofes Schutzzweck: Erhalt dieser markanten, weithin sichtbaren, freistehenden Bäume, die von einer Ilexgruppe umgeben sind. Sie zeichnen sich besonders durch ihre Seltenheit und Eigenart aus. NI4 1 Eiche a) Steimbke b) Linsburg 3421 a) 2 b) 12/6 beim Kriegerdenkmal Süwestecke Schutzzweck: Erhalt dieser durch besonderen Habitus auffallenden etwa 200 Jahre alten Eiche, die in diesem Bereich (Kriegerdenkmal) Bedeutung für Heimatkunde und Ortsgesichte hat. NI5 Buche Stremelboom a) Steimbke b) Steimbke 3422 a) 4 b) 28/1 Schutzzweck: Erhalt dieses durch frühere Ausästung besonders eigentümlich gewachsenen Baumes. Durch seine freistehende Lage in ausgeräumter Feldflur hat insbesondere der Wind den Baum seinen derzeitigen Habitus verliehen (ausgeprägter Wetterbaum). Für die Heimatkunde und Ortsgeschichte der Ortschaft Steimbke hat der Baum besondere Bedeutung (stilisierte Darstellung im Wappen der Gemeinde). westlich der Straße WendenSteimbke, Baum weiterhin sichtbar ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung NI6 Ulme a) Wietzen b) Holte TK 25 Nr. a) Flur b) Flurstück(e) 3320 a) 4 b) 31/4 Lagebezeichnung rechts des Weges, der den Hof nach Süden verläßt Schutzzweck: Erhalt dieses besonders seltenen und bizarr gewachsenen Baumes, der sich insbesondere durch gedrungenen Habitus und großräumig ausgehöhlten Stamm auszeichnet. Er stellt eine einzigartige Naturschöpfung dar und ist für Naturkunde von Bedeutung. NI7 Linde "Dorflinde" a) Wietzen b) Wietzen Schutzzweck: Erhalt dieses für Heimatkunde bedeutungsvollen Baumes. NI8 3 Eiben 3220 a) 5 b) 78/8 und a) Binnen b) Binnen Südrand der K34 beim ehem. Feuerwehrgerätehaus Ortsgeschichte 3320 a) 7 b) 41 2 Bäume am Denkmal 1 Baum im Garten des Pfarrhauses Schutzzweck: Erhalt dieser durch ihr hohes Alter (600-700 Jahre alt) besonders seltenen und schönen Exemplare. NI9 Linde a) Binnen b) Binnen 3320 a) 7 b) 38 auf dem Kirchplatz am Kircheneingang Schutzzweck: Erhalt dieses ca. 400 Jahre alten, durch früheren Rückschnitt besonders gekronten Baumes. Im Zusammenhang mit dem Kirchplatz kommt diesem Baum heimatkundliche und ortsgeschichtliche Bedeutung zu. NI10 Eiche a) Raddestorf b) Harrienstedt 3519 a) 11 b) 51/1 im Garten des Hofes ca. 50 m südlich der Straße Schutzzweck: Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, freistehenden, sich durch besonders stattlichen Wuchs und Schönheit auszeichnenden Eiche. NI11 Lindenallee a) Stolzenau b) Stolzenau 3420 a) 6 b) 298/6 a) 5 b) 270/12 Ortsmitte und Schinnaer Straße Schutzzweck: Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, freistehenden, sich durch besonders stattlichen Wuchs und Schönheit auszeichnenden Eiche. NI12 2 Findlinge a) Nienburg b) Nienburg 3321 a) 2 b) 8/15 auf der Landzunge zwischen Weser und Nothafen Schutzzweck: Erhalt dieser aus Südschweden (Smolnd) stammenden Findlinge aus Granit, Größe 1,7 x 1,2 x 0,6 m mit rotem Feldspat bis 5 mm, grau-blauem Quarz bis 3 mm. Eine Fläche zeigt Windschliff. Besondere Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde. NI13 Findling a) RehburgLoccum b) Rehburg Stadt 3521 a) 31 b) 5 im Acker ca. 30 m südlich des Weges zur Düsselburg ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung TK 25 Nr. Lagebezeichnung a) Flur b) Flurstück(e) Schutzzweck: Erhalt dieser je 2 x 2 x 0,5 m großen Platten eines grauen Granitgneises an dieser Stelle. Besonders selten und Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde. NI14 Findling a) RehburgLoccum b) Rehburg 3421 a) 7 b) 18 im Klosterforst Schutzzweck: Erhalt dieses im Durchmesser ca. 1,0 m großen Steines. Die Besonderheit liegt in den Bearbeitungsspuren, die der Findling aufweist. NI15 Findling a) Warmsen b) Bohnhorst 3518 a) 19 b) 15 im Graben nördlich des Weges ins Moor 300 m westlich des Trafos Schutzzweck: Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, freistehenden, sich durch besonders stattlichen Wuchs und Schönheit auszeichnenden Eiche. NI16 Findling a) Landesbergen b) Brokeloh 3421 a) 6 b) 6/3 nord-westlich Brokeloher Mühle Schutzzweck: Erhalt dieses 3,5 x 3 x 1,3 m großen Findlings. Es handelt sich um Granitgneis, rot, der durch basische Einlagerungen gebändert ist. Findlinge dieser Größe sind selten. NI17 Findling a) Diepenau b) Diepenau 3321 a) 19 b) 77/1 südlich des Freizeitsees Schutzzweck: Erhalt dieses 1,6 x 1,8 x 0,9 m großen Findlings. Die besondere Größe des Granitfindlings war ausschlaggebend für die Unterschutzstellung. NI18 6 Findlinge a) Steimbke b) Linsburg 3422 a) 6 b) 19 im Grinderwald südlich des Klosterweges Schutzzweck: Erhalt dieser Findlinge, bei denen es sich wahrscheinlich um die Reste eines Steingrabes handelt. 4 Findlinge bestehen aus Granitgneis, grau, mittelkörnig; durchsetzt mit Feldspat bis zu 1 cm, 2 Findlinge bestehen aus grauen Augengneis. NI19 Findling "Giebichenstein" a) Steimbke b) Stöckse 3321 a) 10 b) 1 in der Krähe südwestlich von Stöckse Schutzzweck: Erhalt dieses 7,5 x 4,50 x 2,75 m großen Steinriesen, dessen Gewicht auf ungefähr 330 t geschätzt wird. Es soll sich um den größten Findling Niedersachsens handeln. Allein schon wegen seiner Gesteinsart Granit ist er in unserer Landschaft selten. NI20 Findling a) Warmsen b) Warmsen 3519 a) 6 b) 156/4 westlich von Warmsen Schutzzweck: Erhalt dieses im Durchmesser ca. 1,80 m großen Findlings. NI21 Eiche “Hindenburgeiche“ a) Nienburg b) Nienburg 3421 a) 44 b) 20/1 Schutzzweck: Erhalt dieses sich durch besondere Ausmaße auszeichnenden Baumes mit einem Alter von etwa 400 Jahren. Bäume dieser Größe und dieses Alters sind selten. im Walde Jagen 121 c ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale NI22 Silberweide a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung a) Stolzenau b) Stolzenau TK 25 Nr. a) Flur b) Flurstück(e) 3420 a) 8 b) 61/8 Schutzzweck: Erhalt dieses sich durch besondere auszeichnenden, freistehenden Exemplares, Landschaftsbild in hervorragender Weise prägt. NI25 Mordplatz a) Leese b) Leese Lagebezeichnung südlich des ehemaligen Bahndammes Schönheit das das 3520 a) 21 b) 86 süd-östlich der Gemeinde Leese Schutzzweck: Erhalt dieses Restes einer ehemals hier vorherrschenden Landschaftsform. Infolge des hier von Seiten der Gemeinde errichteten Gedenksteines kommt dem „Mordplatz“ daneben heimatkundliche Bedeutung zu. NI26 2 Kastanien a) Stolzenau b) Stolzenau 3420 a) 6 b) 180/8 im Garten des ehemaligen Landdrosten der Grafschaft Hoya Schutzzweck: Erhalt dieser sich durch besonders stattlichen Wuchs auszeichnenden Bäume. Kastanien dieser Ausprägung sind besonders selten. NI27 2 Eiben a) Stolzenau b) Stolzenau 3420 a) 6 b) 180/8 im Garten des ehemaligen Landdrosten Schutzzweck: Erhalt dieser etwa 100 Jahr alten, besonders schön gewachsenen Bäume. NI28 Esche a) Stolzenau b) Stolzenau 3420 a) 6 b) 180/8 im Garten der ehemaligen Landdrostei Schutzzweck: Erhalt dieses besonders eigenartig gewachsenen Baumes (Hängeform). Bäume dieser Größe und mit diesem Habitus sind selten. NI29 Eiche a) Marklohe b) Marklohe 3320 a) 5 b) 117/6 Hofplatz des Pfarrhauses an der L351 Schutzzweck: Erhalt dieser sich durch hohes Alter und besonders stattlichen Wuchs auszeichnenden Eiche, die den Ortskern von Marklohe in hervorragender Weise bestimmt. NI30 16 Kastanien 2 Blutbuchen 6 Linden 1 Kastanie * 1 Kastanie ** a) Stolzenau b) Nendorf 3419 a) 13 b) 70/4 72/1* 69/1** Baumgruppe um Kirche, entlang der Straße und Schutzzweck: Erhalt dieser das Ortsbild von Nendorf prägenden Baumgruppe. Die Bäume zeichnen sich durch hohes Alter und besondere Schönheit aus. NI31 Kastanie a) Estorf b) Estorf 3420 a) 11 b) 34/3 auf dem Hausgrundstück Schutzzweck: Erhalt dieses besonders schön und in dieser Ausprägung seltenen, freistehenden Exemplares. NI32 Sandgrube mit Umgebung a) Uchte b) Darlaten 3418/19 a) 4 b) 23 im Forstort „Groß Holz“ ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung TK 25 Nr. Lagebezeichnung a) Flur b) Flurstück(e) Schutzzweck: Erhalt dieses aus wissenschaftlicher Sicht hoch interessanten subfossilen Ortsteinprofiles, das durch ehemaligen Sandabbau aufgeschlossen wurde. Subfossile Ortsteinprofile sind in Nordwestdeutschland sehr selten. NI33 2 Eichen a) Estorf b) Estorf 3420 a) 10 b) 48 auf einer Wiese der Marsch nordwestlich der Ortschaft Estorf und östl. vom Estorfer See Schutzzweck: Erhalt dieser allein stehenden, freiwachsenden, etwa 200 Jahre alten Eichen im Bereich der Wesermarsch, Bäume dieser Ausprägung sind speziell in Marschbereichen sehr selten geworden. NI34 Eiche a) Rohrsen b) Rohrsen 3221 a) 3 b) 270/44 auf dem Gehöft des Eigentümers Schutzzweck: Erhalt dieses besonders schön und stattlich gewachsenen Baumes. Bäume dieser Ausprägung und mit einem Stammdurchmesser von ca. 2,0 m sind sehr selten. NI36 Eiche "Frl. Oehmer" a) Leese b) Leese 3420 a) 14 b) 3/4 West-Rand der Abteilung 96 b 1 im Staatsforst Schutzzweck: Erhalt dieser gut 200 Jahre alten Eiche. Der Baum stellt aufgrund seines Alters und seines Wuchses eine seltene Naturschöpfung dar. NI37 7 Eichen sog. "Thingplatz" a) Leese b) Leese 3420 a) 15 b) 38/6 im Staatsforst Schutzzweck: Erhalt dieser aus 7 Eichen bestehenden Baumgruppe. Die Bäume sind ca. 200 Jahre alt und besonders markant gewachsen. Zudem kommt diesem Bereich heimatkundliche und kulturhistorische Bedeutung zu. NI38 2 Eichen "Puls Eiche" a) Leese b) Leese 3420 a) 15 b) 38/7 im Staatsforst Schutzzweck: Erhalt dieser beiden aufgrund ihres Alters und ihres Wuchses seltenen Naturschöpfungen. Eine der Eichen ist mit einem Gedenkkreuz versehen. NI39 23 Eichen 2 Linden 7 Buchen 9 Erlen 4 Hainbuchen a) Steyerberg b) Steyerberg 3420 a) 8 b) 256/29 am Westausgang der Garingkerstraße, bekannt als Philosophenweg Schutzzweck: Erhalt dieses Großbaumbestandes auf der Böschung der Niederterrasse zur Aue hin. Der Gehölzbestand in dieser Ausprägung ist sehr selten. Er stellt die Reste einer ehemals weit verbreiteten Landschaftsform dar und hat natur- und heimatkundliche Bedeutung. NI40 Grundwasserpeilstation, Erdg. Naturdenkmal a) Steyerberg b) Wellie 3420 a) 2 b) 7 u. 8 ca. 1 km vom Nordrand Wellie ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung TK 25 Nr. Lagebezeichnung a) Flur b) Flurstück(e) Schutzzweck: Erhalt dieser Grundwasserpeilstation des Max-PlanckInstituts für Limnologie. Das Naturdenkmal umfaßt die Peilstelle und Umgebung mit aufstockendem Gehölzbestand. Der besondere Wert liegt jeoch im Grundwasserbereich, der an dieser Stelle mit blinden und pimentlosen, sehr seltenen und wissenschaftlich besonders interssanten Subterrantieren relativ dicht besiedelt wird. NI41 Linde "Zwillingslinde" a) Eystrup b) Eystrup 3221 a) 3 b) 135/12 Ortsmitte Schutzzweck: Erhalt dieses aufgrund seiner Größe und eigentümlichen Habitus sehr seltenen Baumes. Das doppelstämmige Exemplar ist von bestimmender Schönheit. NI42 Linde "Kirchhofslinde" a) Hassel b) Hassel 3121 a) 5 b) 56 in Hassel auf dem alten Friedhof am Eingang zur Kirche Schutzzweck: Erhalt dieses ca. 400 Jahre alten Baumes. Aufgrund seiner Schönheit, Seltenheit und Eigenart sowie wegen seiner Bedeutung für die Natur- und Heimatkunde und Ortsgeschichte stellt dieses Exemplar eine besondere Naturschöpfung dar. NI43 2 Eichen a) Schweringen b) Holtrup 3220 a) 5 b) 120 in Holtrup Gabelung Dorfstraße am Transformator Schutzzweck: Erhalt dieser besonders schönen Bäume, die aufgrund ihres hervorragenden Wachstums das Ortsbild bestimmend gestalten. NI44 2 Eichen a) Bücken b) Altenbücken 3220 a) 1 b) 10/3 auf dem Gut Sandhof zwischen Hoya und Altenbücken auf dem südöstlichen Deichfuß Schutzzweck: Erhalt dieser etwa 200 Jahre alten, infolge der freistehenden Lage besonders stattlich gewachsenen Bäume. Bäume dieser Ausprägung sind im Bereich der Wesermarsch sehr selten. NI45 Eiche a) Rodewald b) Rodewald 3322 a) 41 b) 52/43 auf der Böschung der Alpe Schutzzweck: Erhalt dieses aufgrund seiner Größe und Schönheit das Landschaftsbild bestimmenden Baumes. Bäume von diesem stattlichen Wuchs sind sehr selten. NI46 Eiche a) Haßbergen b) Haßbergen 3321 a) 5 b) 312/3 an der Hofeinfahrt Schutzzweck: Erhalt dieses ca. 400 Jahre alten Exemplares, das aufgrund seiner Größe, Eigenart und Schönheit das Ortsbild hervorragend belebt. NI47 Eiche a) Haßbergen b) Haßbergen 3321 a) 5 b) 56/11 Ecke Schw.Straße/Am Ziegenberg ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung TK 25 Nr. Lagebezeichnung a) Flur b) Flurstück(e) Schutzzweck: Erhalt dieses ca. 200 Jahre alten Baumes, der sich infolge seiner freistehenden Lage besonders stattlich entwickelt hat und den Straßenbereich bestimmend prägt. Bäume dieser Schönheit und Größe sind selten. NI48 Eiche a) Heemsen b) Gadesbünden 3321 a) 5 b) 93/3 auf dem Hof Schutzzweck: Erhalt dieses besonders schön gewachsenen Baumes. Aufgrund seiner Größe wird der gesamte Hofbereich bestimmend belebt. NI49 Kastanie a) Nienburg b) Erichshagen 3321 a) 7 b) 83 auf dem Hof Schutzzweck: Erhalt dieses besonders stattlich gewachsenen Baumes. Der Baum prägt infolge seiner Größe und Schönheit die Ortseingangssituation von Erichshagen in bestimmender Weise. NI50 Buche a) Uchte b) Hoysinghausen 3419 a) 3 b) 99/1 auf dem Hof Schutzzweck: Erhalt dieses etwa 150 Jahre alten, besonders markant gewachsenen Baumes aus Gründen der Ortsbildgestaltung und weil Buchen mit diesem Habitus selten sind. NI52 Buche "Mutterbuche" a) Steimbke b) Sonnenborstel 3321 a) 5 b) 5 am südlichen Waldrand Schutzzweck: Erhalt dieses besonders stattlich und schön gewachsenen Exemplares. Bäume dieser Ausprägung sind sehr selten. NI53 Eiche a) Warmsen b) Bohnhorst 3518 a) 17 b) 5 auf dem Hof Schutzzweck: Erhalt dieses etwa 300 Jahre alten Exemplares. Der Baum ist in seiner Ausprägung von hervorragender Schönheit. NI54 2 Buchen a) Steimbke b) Wendenborstel 3322 a) 2 b) 40/2 am Straßenrand zum Grundstück Flur 2 Flurstück 2 in der Nähe der Kurve Schutzzweck: Erhalt dieser durch Witterungseinflüsse besonders eigenartig gewachsenen, mehrstämmigen Buchen. Bäume mit diesem Habitus sind besonders selten. NI55 Eiche a) Linsburg b) Linsburg 3321 nördlich von a) 1 Linsburg b) 174/113 Schutzzweck: Erhalt dieses in freier Feldlage stehenden, etwa 200 Jahre alten Baumes. Der Baum zeichnet sich durch besondere Stattlichkeit und Schönheit aus. NI56 Eiche a) Warpe b) Nordholz 3220 a) 2 b) 21 auf dem Hof der Besitzerin etwas versteckt ND Nr. Bezeichnung der Naturdenkmale a) Stadt/Gemeinde b) Gemarkung TK 25 Nr. Lagebezeichnung a) Flur b) Flurstück(e) Schutzzweck: Erhalt dieses durch besondere Eigenartigkeit (kurzer Stamm) auffallenden Baumes mit einem Stammumfang von rd. 5 m. Bäume dieser Ausprägung sind sehr selten. NI57 2 Buchen a) Landesbergen b) Brokeloh 3421 a) 7 b) 2/1 südöstlich von Brokeloh Schutzzweck: Erhalt dieser besonders stattlich gewachsenen Exemplare. Besonders die Buche im Waldrandbereich ist von einmaliger Schönheit und Größe. NI58 Eiche a) Stolzenau b) Diethe 3520 a) 6 b) 81/2 in der Wesermarsch östlich des Wesergrabens zwischen Diethe und Langern Schutzzweck: Erhalt dieses etwa 400 Jahre alten Exemplares, das sich besonders durch eigenartigen Wuchs auszeichnet. Bäume dieser Größe und dieses Alters sind sehr selten und bedürfen eines besonderen Schutzes. NI59 Mammutbaum a) Marklohe b) Marklohe 3320 a) 4 b) 56/3 75 m westlich der Kirche Schutzzweck: Erhalt dieses aufgrund seines Alters und seiner besonderen Schönheit im Kreisgebiet seltenen Exemplares. NI60 2 Buchen a) Steimbke b) Sonnenborstel 3321 a) 4 b) 2/3 südlich Sonnenborstel, freie Feldlage bei altem Schafstall Schutzzweck: Erhalt dieser besonders stattlich gewachsenen Bäume, die infolge ihrer Größe und Schönheit das Landschaftsbild entscheidend prägen. NI61 Granitfindling a) RehburgLoccum b) Rehburg 3421 a) 39 b) 211 am Weg nördlich des neuen Forstes Schutzzweck: Erhalt dieses 2 x 1,5 x 0,8 m großen grau-rötlichen, mittelkörnigen Granitfindlings an dieser Stelle. Der Granit ist durchsetzt mit Feldspäten bis zu 1 cm lang und grauem Quarz bis 3 mm. Gut erhaltene Findlinge dieser Art und Größe sind selten und daher schutzwürdig. NI63 Granitgneisfindling a) RehburgLoccum b) Rehburg 3421 a) 2 b) 180 süd-westlich der Brokeloher Mühle Schutzzweck: Erhalt dieses 1,6 x 1,3 x 0,7 m großen, aus grauem, mittelkörnigem Granitgneis bestehenden Findlings am Ort der Ablagerung. Dieser Findling ist besonders gut erhalten und in dieser Größe relativ selten. NI64 Findling a) Warmsen b) Warmsen 3518 a) 7 b) 160/5 Wehsand Friedrich-KoppStraße Hoffläche Schutzzweck: Erhalt dieses 1,5 x 1,0 x 0,9 m großen Granitfindlings. Es handelt es sich um einen gut erhaltenen Granitblock mit großen Parabelrissen. Diese Parabelrisse sind durch hohen Eisdruck entstanden. Findlinge mit diesen Rissen sind sehr selten und sind von großer wissenschaftlicher Bedeutung. NI65 Findling a) Warmsen b) Warmsen 3518 a) 6 b) 8/3 auf dem Hof Kohrs NW-Ecke Schutzzweck: Erhalt dieses 2,3 x 2,6 x 0,25 m großen Augengneisfindlings, der mit reichlicher Feldspat durchsetzt ist. Der Findling hat vermutlich früher einmal als Abdeckplatte eines Hünengrabes gedient. Findlinge dieser Größe sind selten. NI66 Eiche a) Stolzenau b) Müsleringen 3520 a) 1 b) 77 Schutzzweck: Erhalt dieses landschaftsbildprägenden Baumes, der sich infolge seiner freistehenden Lage zu einem besonders schönen, weit ausladenden Exemplar entwickelt hat. Eichen in dieser Ausprägung sind selten. Feldmark nordwestlich von Müsleringen