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Amtsblatt für die Stadt Speyer
Nr. 004/2014
Ausgabedatum: 31.01.2014
Herausgeber
Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis:
Stadt Speyer
I.
Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2014 – Tagesordnung
Seite 1
II.
III.
Jagdgenossenschaft Speyer – Genossenschaftsversammlung am 25.02.2014
Jagdgenossenschaft Speyer – Auslegung der Stimmliste
Seite 2
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IV.
V.
Bekanntmachung zur Schuleinschreibung 2014/2015 – Grundschulen
ADD Trier: Unterstützungsaufrufe trotz Sammlungsverbot gegen Verein für Kinderunfallopfer
Seite 3
Seite 5
VI.
Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 18.02.2014
Seite 5
Stadthaus
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
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I.
Bekanntmachung über die 18. Sitzung des Sozialausschusses am
Donnerstag, dem 06.02.2014, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal,
Rathaus, Maximilianstraße 12.
Tagesordnung
A) Öffentliche Sitzung
1. Asylbewerber/-innen in Speyer
Unterkunft und Betreuung Altbau Kindertagesstätte St. Christophorus
- Information 2. Aufstellung der Psychiatriekoordination in Speyer ab 2014
- Information 3. Neufestsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft
nach SGB II und SGB XII
4. Warenkorb Speyer
Aktueller Sachstand - Information
5. Fahrdienst für beeinträchtigte Menschen in Speyer
Inanspruchnahme 2013 und weitere Planung für 2014 - Information
6. Modellprojekt nach § 14 a AGSGB XII
6.1. Erfahrungsbericht zum Jahr 2013 - Information
6.2. Einrichtung einer Wohngruppe für an Demenz erkrankte Menschen in
Speyer - Sachstandsmitteilung
Telefon
(06232) 142383
7. Verschiedenes
Telefax
(06232) 142498
FB 4
_______________________________________________
E-Mail
[email protected]
Internet
www.speyer.de
II.
Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer
BEKANNTMACHUNG
Alle Grundstückseigentümer, die im Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft des Stadtkreises Speyer (Jagdkataster)
eingetragen sind, werden zur
GENOSSENSCHAFTSVERSAMMLUNG
am Dienstag, dem 25.02.2014, 16.00 Uhr, im Sitzungssaal des Stadtrates, Rathaus,
Maximilianstr. 11-13, eingeladen.
Tagesordnung
1. Haushaltsrechnung 2013
2. Entlastung des Jagdvorstandes
3. Haushaltsplan 2014
4. Neuwahl Jagdvorstand
5. Bericht des Leiters der Arbeitsgruppe Feldwegeausbau, Grabenreinigung und
Heckenschnitt
6. Bericht des Kreisjagdmeisters
7. Änderung des Pachtverhältnisses Jagdbogen I
8. Verschiedenes
Speyer, den 29.01.2014
Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister und Jagdvorsteher
FB 1-130
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III. Öffentliche Auslegung der Stimmliste der Jagdgenossen für die
Jagdgenossenschaftsversammlung 2014 am 25.02.2014
Die Stimmliste der Jagdgenossen des Stadtkreises Speyer für die
Jagdgenossenschaftsversammlung 2014 am 25.02.2014 liegt in der Zeit vom
10.02. bis einschließlich 21.02.2014 für die stimmberechtigten Jagdgenossen
(Grundstückseigentümer) zur Einsichtnahme aus.
Ort der Auslegung:
Finanzen
-SteuerverwaltungMaximilianstr. 90
67346 Speyer
Zimmer 204
Zeit:
Mo.-Do. 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Fr.
7.00 Uhr - 12.30 Uhr
Speyer, den 29.01.2014
Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister und Jagdvorsteher
Stadt Speyer
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FB 1-130
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IV.
Bekanntmachung zur Schuleinschreibung
GRUNDSCHULEN SPEYER
Schuleinschreibung
zum Schuljahr 2014/2015
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind aber in der Zeit vom 01. September 2014
bis 31. Dezember 2014 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können zu den nachfolgend genannten Terminen bei der zuständigen Grundschule vorzeitig angemeldet
werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
vorzulegen.
Folgende Termine wurden von den einzelnen Grundschulen festgelegt:
1. Salierschule:
Donnerstag, 13.02.2014
von 08.00 bis 11.00 Uhr
Schulbezirk:
Westen: Wormser Landstraße (stadteinwärts)
bis zur Kreuzung „Rauschendes Wasser“,
Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie,
Bahnlinie Speyer – Germersheim bis zur
südlichen Bahnüberführung.
Norden: Auestraße.
Osten: Rhein.
Süden: Speyerbach bis Sonnengasse,
Sonnengasse, Nikolausgasse, Domplatz/EdithStein-Platz, Große Himmelsgasse,
Johannesstraße, Armbruststraße, St.-GuidoStifts-Platz, Hirschgraben, Bahnhofstraße
(stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis
Bahnlinie Speyer – Germersheim.
2. Grundschule
Im Vogelgesang:
Dienstag, 18.02.2014
von 08.30 bis 10.00 Uhr
nach telefonischer Terminvereinbarung
Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie
Speyer -Germersheim.
Norden: Umgehungsstraße bis Landauer
Straße, Landauer Straße (stadteinwärts),
Schwerdstraße, Seekatzstraße,
Diakonissenstraße (stadteinwärts),
Rulandstraße, Umgehungsstraße.
Osten: Rhein.
Süden: Gemarkungsgrenze.
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3. Grundschule
Siedlungsschule:
Donnerstag, 20.02.2014 ab 08.30 Uhr
Termine werden auf Anfrage vergeben
Schulbezirk:
Nördliches Stadtgebiet mit den umliegenden
Höfen (einschl. des Industriegebietes West und
dem Rinkenbergerhof) begrenzt durch die
Bahnlinie Schifferstadt - Speyer bis in Höhe
Alter Postweg, Alter Postweg, Wormser
Landstraße bis Ecke Auestraße - Auestraße bis
Rhein.
4. Woogbachschule:
Donnerstag, 20.02.2014
von 09.00 bis 13.00 Uhr
Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze.
Norden: Bahnlinie Speyer-Schifferstadt,
Alter Postweg.
Osten: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis
Kreuzung „Rauschendes Wasser“, FriedrichEbert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie
Speyer Germersheim bis zur südlichen
Bahnüberführung, Josef-Schmitt-Straße,
Gerhart-Hauptmann-Straße, Obere Langgasse
(stadtauswärts), Schützenstraße bis Bahnlinie,
Bahnlinie Speyer – Germersheim.
Süden: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie
Speyer – Germersheim.
5. Zeppelinschule:
Donnerstag, 06.02.2014 um 08.30 Uhr
Schulbezirk:
Westen: Bahnlinie Speyer – Germersheim bis
Schützenstraße, Schützenstraße
(stadtauswärts), Obere Langgasse, GerhartHauptmann-Straße.
Norden: Josef-Schmitt-Straße (stadteinwärts),
südliche Bahnüberführung bis Bahnhofstraße,
Bahnhofstraße (stadtauswärts), Hirschgraben,
St.-Guido-Stifts-Platz, Armbruststraße,
Johannesstraße, Große Himmelsgasse,
Domplatz/Edith-Stein-Platz, Nikolausgasse,
Sonnengasse bis Speyerbach, Speyerbach.
Osten: Rhein.
Süden: Umgehungsstraße bis zur
Rulandstraße, Rulandstraße,
Diakonissenstraße (stadtauswärts),
Seekatzstraße (westwärts), Schwerdstraße
(stadtauswärts), Landauer Straße
(stadtauswärts) bis Umgehungsstraße,
Umgehungsstraße bis Bahnlinie SpeyerGermersheim.
FB 3-320
Stadt Speyer
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V. Unterstützungsaufrufe trotz Sammlungsverbot gegen den Verein für
Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz
– ADD bittet um Mitteilung
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass weiterhin Unterstützungskampagnen (zum Beispiel Aktion „Kinderstadtplan Ludwigshafen) im Namen des
Vereins für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in RheinlandPfalz durchgeführt werden, weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
nochmals auf das landesweite Sammlungsverbot gegen den Verein hin.
Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige ADD hatte dem Verein für
Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. mit Sitz in
Osthofen/Landkreis Alzey-Worms Spendensammlungen mittels
Unterstützungskampagnen und Werbeinserate in Rheinland-Pfalz – soweit diese
durch die beauftragte Anzeigenverwaltung (AZV) erfolgen – sofort vollziehbar
untersagt.
Der im Jahr 1996 gegründete Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr
Deutschland e.V. lässt durch eine gewerbliche Anzeigenverwaltung (AZV)
vertragsgemäß Werbeaktionen durchführen, die den Eindruck der Unterstützung der
Vereinszwecke hervorrufen.
Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD ist bei diesen im
Namen des Vereins erfolgten Unterstützungskampagnen keine Gewähr für eine
zweckentsprechende Verwendung der Unterstützungsbeiträge gegeben, da diese
Einnahmen vertragsgemäß ausschließlich bei der gewerblichen
Anzeigenverwaltung verblieben, deren Inhaber ein Vereinsmitglied ist.
Sollten weiterhin Unterstützungskampagnen sowie Anzeigen-Werbemaßnahmen
etc. im Namen des Vereins für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland
e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige
Mitteilung.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Willi-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier
Tel.: 0651/9494-223
Fax: 0651/9494-210
[email protected]
ADD Trier / FB 2-211
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VI. Energieberatung: Dämmung oberste Geschossdecke – Plicht oder Kür?
Die oberste Geschossdecke von Ein- und Zweifamilienhäusern muss nach
Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine
Dämmung vorliegt. Wahlweise kann auch das Dach gedämmt sein. Diese
Nachrüstpflicht gilt bei einem Eigentümerwechsel, der neue Eigentümer hat nach
dem Kauf zwei Jahre Zeit. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der
obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die
auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann:
Stadt Speyer
Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem
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Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist, die Platten oder Bahnen etwa 18
bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu
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erreichen.
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Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz notwendig
ist; dies ist manchmal der Fall wenn unterseitig kein Putz vorhanden und die
Konstruktion nicht diffusionsoffen ist.
Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der
Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich
und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten
der Verbraucherzentrale statt.
Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem 18.02.2014 von 16.00 bis 20.30 Uhr
Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr.
12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energieberatungshotline 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,
dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110
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Stadtverwaltung Speyer, 31.01.2014
Hansjörg Eger
Oberbürgermeister
Bezugsnachweis:
Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich
wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Hauptverwaltung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €)
je Ausgabe bei Lieferung frei Haus.
Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet
unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt
Stadt Speyer
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