Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Transcrição
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.Juni 2014 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Mai 2014 Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27.Mai 2014 beschlossen hat, - eine weitere Erzieherin für den Kindergarten Neuhausen einzustellen; - im Bereich des Gemeindebauhofs derzeit keine weitere Stelle zu schaffen. Desweiteren hatte das Ratsgremium vor Eintritt in die Tagesordnung dem Antrag aus seiner Mitte zugestimmt, den im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zur Beratung anstehenden Punkt „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Ortsteil Neuhausen – Vorberatung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergabe von künftigen Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung“ im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Punkt 3 Förmliche Feststellung nach § 29 Gemeindeordnung, ob Hinderungsgründe bei den neu gewählten Mitgliedern des Gemeinderates für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen Gemeinderätin Jutta Dittrich erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers ab. Nach § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung stellt der bisherige Gemeinderat nach regelmäßigen Wahlen fest, ob Hinderungsgründe bei den neu gewählten Mitgliedern des Gemeinderates für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen. Alle am 25.Mai 2014 in den neuen Gemeinderat gewählten Bewerber haben schriftlich erklärt, dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die sie an der Übernahme und Ausübung des Amtes hindern. Auch aus Sicht der Verwaltung liegen keine Hinderungsgründe vor, so dass der förmlichen Feststellung nichts entgegensteht. Im Hinblick auf verschiedene Nachfragen zum Eintritt eines bei der Gemeinde Neuhausen im Bauhof beschäftigten Mitarbeiters in den Gemeinderat liegt dem Gremium eine Kommentierung zu § 29 Gemeindeordnung vor. Nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 a) können Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde nicht Gemeinderäte sein. § 29 Gemeindeordnung schränkt diese Vorschrift im letzten Satz jedoch dahingehend ein, dass dies nicht für Arbeitnehmer gilt, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten. Dies dürfte – auch nach Ansicht der Kommunalaufsicht – im vorliegenden Fall gegeben sein. Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stellt sodann förmlich fest, dass keine Hinderungsgründe der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates für den Eintritt in das Ratsgremium vorliegen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Punkt 4 Schulverband Neuhausen – Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung einer regionalen Schulentwicklung gemäß § 30c (neu) Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) und Prüfung der Voraussetzungen zur Einrichtung einer möglichen Gemeinschaftsschule gemäß § 8 a SchG an der Verbandsschule im Biet Bei der gemeinsamen Sitzung der Gemeinderatsgremien von Tiefenbronn und Neuhausen am 26.Sept.2013 wurden die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden des Schulverbandes, Herrn Bürgermeister Korz, Schulleiterin Helga Schuhmacher und Konrektor Marcel Kramer ausführlich über das Thema Regionale Schulentwicklung und Gemeinschaftsschule im Biet informiert. In seiner Sitzung am 26.Nov.2013 hatte der Gemeinderat von Neuhausen daraufhin beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Neuhausen in der Verbandsversammlung des Schulverbandes zu beauftragen, für das Verfahren der Regionalen Schulentwicklung und die Einleitung der erforderlichen Schritte für die Beantragung einer Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 5 zu stimmen. Das Ratsgremium von Tiefenbronn hatte sich in seiner Sitzung am 10.Jan.2014 dafür ausgesprochen, dass die Schulverbandsverwaltung weitere Informationen für die Beratung und Beschlussfassung für eine mögliche zukünftige Schulform einholen soll. Hierzu zählt unter anderem, im Rahmen der regionalen Schulentwicklung Gespräche mit den angrenzenden Schulträgern zu führen, die Eltern umfassend zu informieren und deren Entscheidung abzufragen. Zum weiteren Informationsaustausch fand am 27.März 2014 eine weitere gemeinsame Sitzung der beiden Gemeinderatsgremien unter Beteiligung von Frau Süß, der Leiterin des Staatlichen Schulamtes Pforzheim und Frau Petilliot-Becker vom Referat 7 des Regierungspräsidiums Karlsruhe statt. Die Ratsmitglieder wurden hierbei u.a. über die Möglichkeiten der künftigen Schularten ab der Klassenstufe 5 informiert. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass die Einrichtung einer Realschule oder eines Gymnasiums am Schulstandort Steinegg, wie aus der Mitte des Gemeinderates Tiefenbronn nachgefragt, wohl keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Somit verbleiben die Schularten Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule. Es wurde daher angeboten, eine bestehende Gemeinschaftsschule zu besuchen. Die daraufhin vereinbarte Besichtigung der Gemeinschaftsschule Neubulach fand am 27.Mai 2014 statt. Hierbei hatten jeweils zwei Vertreter der beiden Gemeinderatsgremien die Möglichkeit, vormittags den Unterricht zu besuchen. Am Nachmittag waren dann alle Ratsmitglieder zu einer Vorstellungsrunde der Gemeinschaftsschule eingeladen, in deren Rahmen der dortigen Rektor umfassend über die bestehende Schulart informiert hatte. Nach den Ausführungen von Verbandsrechner Martin Schuler sind bei der regionalen Schulentwicklung künftig u.a. die Mindestschülerzahlen gem. § 30 b (neu) SchG zu ermitteln. Für die Neueinrichtung einer Gemeinschaftsschule sind mindestens 40 Schüler in den Eingangsklassen notwendig. Bei der Erstellung der hierzu erforderlichen Schülerzahlprognose geht die Schulbehörde von folgenden Übergangsquoten aus: - 40 % - 50% für die antragstellende Kommune und - 10 % - 30 % für Kommunen im Einzugsbereich. Berücksichtigt werden ferner sonstige schulische Angebote vor Ort oder in der näheren Umgebung, Schülerströme, ÖPNV etc.. Folgende Formel wird bei der Berechnung der langfristigen Schülerzahlprognose zugrunde gelegt: Einwohnerzahl x 0,83% (Faktor StaLA) x angenommene Übergangsquote. Hierbei ergibt sich auf der Grundlage der Einwohnerzahlen vom 30.Juni 2013 folgendes Rechenbeispiel: Gemeinde Tiefenbronn: 5.082 Einwohner x 0,83% x 40% = 17 Schüler / bei 50% Übergangsquote = 21 Schüler Gemeinde Neuhausen: 5.208 Einwohner x 0,83% x 40% = 17 Schüler / bei 50% Übergangsquote = 22 Schüler. Nach dem umfassenden Sachvortrag schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Neuhausen zu beauftragen, nachfolgende Punkte zu beschließen: Der Schulverband Neuhausen leitet das Verfahren zu einer regionalen Schulentwicklung gemäß § 30 c (neu) Schulgesetz ein. Im Rahmen dieser regionalen Schulentwicklung soll geprüft werden, ob ab dem Schuljahr 2016 / 2017 für die Verbandsschule im Biet ab Klassenstufe 5 die Schulart der Gemeinschaftsschule beantragt werden soll. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, gemäß Ziffer 1.3 Nr. 1 der „Handreichung zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule“ (vgl. Anlage), die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Verbandsversammlung hat über die Antragstellung gemäß Ziffer 1.3 Nr. 2 der Handreichung separat zu entscheiden. In der sich anschließenden Beratung wird im Gremium mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass zur Sicherung des Schulstandortes in Steinegg - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - das Verfahren zur Regionalen Schulentwicklung sowie die notwendigen Schritte zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule eingeleitet werden sollen. Auf Nachfrage hierzu bestätigt der Bürgermeister, dass diese Vorgehensweise mit der Gemeindeverwaltung in Tiefenbronn abgestimmt ist. Der Gemeinderat Tiefenbronn wird jedoch erst in seiner Sitzung am nächsten Freitag über den Sachverhalt entscheiden. Demgegenüber wird darauf verwiesen, dass sich die Werkrealschule in Steinegg als Erfolgsmodell erwiesen hat und deshalb nicht aufgegeben werden sollte. Im Hinblick auf die Gemeinschaftsschule wird die Befürchtung geäußert, dass diese Schulform im ländlichen Bereich auf Dauer keinen Bestand haben wird. Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass sich die Werkrealschule durchaus als Erfolgsmodell erwiesen hat, gibt jedoch zu bedenken, dass sich die Gesellschaft ständig weiterentwickelt und diesem Umstand auch in der Schulpolitik Rechnung getragen werden muss. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat, die Verbandsvertreter der Gemeinde zu beauftragen, in der Verbandsversammlung des Schulverbandes wie von der Verwaltung vorstehend (kursiv abgedruckt) vorgeschlagen, abzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Punkt 5 Schulverband Neuhausen – Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung des Schulverbandes an den Kosten der Bereitstellung von Mittagessen an der Verbandsschule im Biet Im Jahr 2012 wurde im Konferenzraum der Verbandsschule im Biet eine Cafeteria eingebaut. Der Betrieb der Cafeteria mit Ausgabe warmer Fertiggerichte, die von einer Catering-Firma geliefert werden, erfolgt durch den Förderverein Verbandsschule im Biet e.V.. Hierzu hat der Förderverein eine Mitarbeiterin auf Minijob-Basis angestellt. Nachdem zu Beginn des Betriebs der Cafeteria wöchentlich noch rd. 90 Essen ausgegeben wurden, hat sich die Zahl der ausgegebenen Mittagessen deutlich reduziert. Außerdem wurde der Einkaufspreis der Fertiggerichte erhöht. Angesichts dieser Umstände ist es für den Förderverein nicht mehr möglich, die nicht durch den Verkaufspreis gedeckten Kosten weiterhin zu finanzieren. Mit Schreiben vom 25.April 2014 hat die Schulleiterin, Frau Schuhmacher, im Auftrag der Schule und des Fördervereins beim Schulverband beantragt, einen Kostenzuschuss von 1.--€ pro verkauftem Essen zu gewähren. Nachdem der Verkaufspreis von 3,90 € pro Essen nicht verändert werden soll würde sich - bei einer geschätzten Essensabgabe von 50 Essen pro Woche und 40 Schulwochen – ein Zuschuss in Höhe von rd. 2.000.--€ jährlich ergeben. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Förderverein Verbandsschule im Biet e.V. ab dem Schuljahr 2014/2015 pro ausgegebenem Schülermittagessen auf Nachweis einen Kostenzuschuss in Höhe von 1.--€ zu gewähren und die Ausgaben außerplanmäßig zu bewilligen. In der sich anschließenden Beratung wird kritisch hinterfragt, ob der Umstand, dass sich die Anzahl der ausgegebenen Essen erheblich reduziert hat, auf die Qualität der Speisen zurückzuführen ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Essen von einem Cateringbetrieb aus dem Enzkreis geliefert wird und davon auszugehen ist, dass bei der Auswahl der Firma im Jahr 2012 die Qualität der gelieferten Speisen eingehend geprüft wurde. Im Gremium wird signalisiert, dass man einem Kostenzuschuss für die Bereitstellung von Schülermittagessen grundsätzlich wohlwollend gegenüber steht und zur Reduzierung des Essenspreises für die Schüler durchaus auch eine höhere als die vom Förderverein beantragte finanzielle Unterstützung denkbar ist. Allerdings wird die Anregung ausgesprochen, in dieser Sache eine Zusammenarbeit mit dem in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Pflegeheim St. Josef zu prüfen. Aus der Mitte der Ratsmitglieder wird hierzu berichtet, dass die Leiterin des Pflegeheims wohl Interesse an einer entsprechenden Zusammenarbeit signalisiert hätte. Bürgermeister Korz gibt zu bedenken, dass die Küche des Pflegeheims derzeit noch nicht in Betrieb ist und sich darüber hinaus die Frage stellt, ob die Anforderungen an die Speisenauswahl für Heimbewohner und Schulkinder identisch sind. Auch sollte als Grundlage für eine entsprechende Entscheidung ein Angebot des Caritasverbandes vorliegen. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag gestellt, den Sachverhalt zu vertagen und wie vorstehend ausgeführt, zunächst mit dem Caritasverband Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit bei der Essensversorgung von Heimbewohnern und Schülern zu führen. Diesem Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen zugestimmt. Punkt 6 Schulverband Neuhausen – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung eines Energiekonzeptes für die Verbandsschule im Biet Der Schulverband Neuhausen plant, für die Gebäude der Grundschule, Werkrealschule und der Turnhalle ein Energiekonzept erstellen zu lassen. Nachdem das Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein bereits eine Energie- und Projektstudie für verschiedene kommunale Gebäude der Gemeinde Neuhausen erstellt hat, wird von der Verbandsverwaltung vorgeschlagen, dieses Büro auch mit der Erstellung eines Energiekonzepts für die Verbandsschule zu beauftragen. Ein entsprechendes Honorarangebot liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor. Im Haushaltsplan 2014 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 8.000.--€ bereit gestellt. Auf Nachfrage bestätigt der Vorsitzende, dass im Rahmen der Untersuchungen auch der Anschluss der Schulgebäude an die Ferngasleitung der Stadtwerke Pforzheim geprüft wird. Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, das Büro morlock.architekten + generalplaner aus Königsbach-Stein nach Maßgabe des vorliegenden Honorarangebotes über 9.282.-€ brutto unter Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben mit der Erstellung eines Energiekonzeptes für die Verbandsschule im Biet zu beauftragen. Punkt 7 Schulverband Neuhausen – Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die Verbandsschule im Biet Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von Spenden an den Schulverband Neuhausen im Einzelfall von der Verbandsversammlung zu beschließen. Die Spenden sollen, um die Einberufung einer Schulverbandsversammlung zu vermeiden, von den Gemeinderatsgremien der Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn genehmigt werden. Die Verbandsschule im Biet (VIB) hat von der VR-Bank im Enzkreis folgende Spenden erhalten: 150.--€ Geldspende für die Studienfahrt der Klasse 9 VIB 210.--€ Geldspende für die Studienfahrt der Klasse 7 VIB 95.--€ Geldspende für die Studienfahrt der Klasse 10 VIB Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spenden einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht den Spendern den Dank des Schulverbandes aus. Punkt 8 Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn – Beratung und Beschlussfassung über den Auftrag für eine Gewerbeflächenbedarfsanalyse der Verbandsgemeinden Neuhausen und Tiefenbronn an das Planungsbüro Gerhardt Nachdem das Gewerbeflächenangebot in den Bereichen des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn nahezu ausgeschöpft ist, hat die Verbandsverwaltung vorgeschlagen, durch das Planungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe eine Gewerbeflächenbedarfsanalyse erstellen zu lassen. Im Rahmen dieser Analyse sollen Entscheidungsgrundlagen zu der Frage ermittelt werden, ob und in welchem Umfang die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinden Neuhausen und Tiefenbronn angestrebt werden soll. Den Ratsmitgliedern liegt hierzu ein Angebot des Planungsbüros Gerhardt über 9.746,10 € incl. Mwst. vor, wovon auf der Grundlage der Einwohnerzahlen 50,66 % (4.937,37 €) auf die Gemeinde Neuhausen und 49,34% (4.808,73 €) auf die Gemeinde Tiefenbronn entfallen würden. Ohne weitere Beratung spricht sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, das Planungsbüro Gerhardt nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der Erstellung einer Gewerbebedarfsanalyse zu beauftragen. Die Verbandsvertreter der Gemeinde werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorgabe der Verbandsverwaltung abzustimmen. Punkt 9 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Neuhausen“ – Beratung und Beschlussfassung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch Nach Aufnahme der Ortsmitte Neuhausen in das Landessanierungsprogramm stehen als nächster Schritt die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) an, die vom Gemeinderat förmlich zu beschließen sind. Durch die vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegen genommen werden. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 07.04.2014 (bereits im Mitteilungsblatt vom 03.Juli 2014 abgedruckt). Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche im Umfang von ca. 9,78 ha. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung einen entsprechenden Vertrag mit der STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, i.S.d. § 157 BauGB abzuschließen Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. Punkt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung von neuen Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräbern im Friedhof Neuhausen (neuer Teil) Nachdem die Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräber im neuen Friedhofsteil in Neuhausen in absehbarer Zeit belegt sein werden, ist es erforderlich, in diesem Jahr neue Grabfelder anzulegen. Ein von Landschaftsarchitekt Klenske aus Tiefenbronn für die jeweiligen Grabarten erarbeitetes Belegungskonzept mit entsprechenden Kostenberechnungen wurde im Bauausschuss am 03.Juni 2014 eingehend vorberaten. Der Ausschuss hatte die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die Anlegung der neuen Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräber im Friedhof Neuhausen (neuer Teil) gemäß der von Landschaftsarchitekt Klenske vorgestellten Konzeption im Kostenumfang von 39.800.--€ brutto vorzunehmen. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, die neuen Reihen-, Urnenreihen- und Doppelgräber im Friedhof Neuhausen (neuer Teil) gemäß der Empfehlung des Bauausschusses anzulegen. Nachdem im Haushaltsplan des laufenden Jahres lediglich 30.000.--€ für die Maßnahme veranschlagt sind, muss der Restbetrag im Nachtragshaushalt 2014 finanziert werden. Im Rahmen der Beratung wird auch die Möglichkeit alternativer Bestattungsformen auf den Gemeindefriedhöfen wie z.B. Urnenwände oder Baumbestattungen angesprochen. Der Vorsitzende sagt zu, die Anregung prüfen zu lassen. Punkt 11 Sanierung der Galgenbergstraße in Neuhausen – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen Straßenbau, Kanalisation und Wasserversorgung Für die Instandsetzung von Gemeindestraßen sind im Haushaltsplan 2014 Mittel in Höhe von 80.000.--€ (6.000.--€ bereits verausgabt) eingestellt, in der weiteren Finanzplanung für die Jahre 2015 Mittel von 90.000.--€, 2016 Mittel von 100.000.--€ und 2017 Mittel von 110.000.--€ veranschlagt. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Prioritätenliste für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Hierbei sollten neben Schäden am Straßenbelag insbesondere auch notwendige Sanierungsarbeiten am Wasserversorgungs- und Kanalnetz sowie die im Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) ausgewiesenen hydraulischen Probleme berücksichtigt werden. Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung im Beisein von Herrn Helber vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim eingehend über die Thematik beraten. Der Ausschuss hat hierbei die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, zunächst die Galgenbergstraße einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Hierzu soll das Ingenieurbüro Kirn beauftragt werden, zu prüfen, inwieweit in diesem Bereich eine Entwässerung im Trennsystem realisiert werden kann, wobei ein Gesamtkonzept - d.h. bis zur Einleitung in den Vorfluter – zu erstellen ist. In diesem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit untersucht werden, das Oberflächenwasser aus dem Waldbereich am Galgenberg bereits am Rand der Ortsbebauung (im Bereich der Trasse der Wasserleitung des Wasserversorgungsverbandes) über einen offenen Graben zu fassen und über den Friedhof in Richtung Mühlweg abzuleiten. Darüber hinaus sollen in der Galgenberg-, Garten-, Blumen- und Baumstraße Kernbohrungen zur Ermittlung der Qualität des Straßenunterbaus durchgeführt und hiernach die Alternativen eines Voll- bzw. Teilausbaus mit Zahlen unterlegt werden. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß der Empfehlung des Bauausschusses, das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim nach Maßgabe eines vorliegenden Honorarangebotes mit den Ingenieurleistungen zur Sanierung der Galgenbergstraße in den Bereichen Straßenbau, Kanalisation und Wasserversorgung zu beauftragen. Punkt 12 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen. Der Gemeinde hat folgende Spenden erhalten: Spender Mathias Herb Schauinslandstraße 1 75242 Neuhausen-Steinegg Walter Sickinger Nagoldstraße 6 75242 Neuhausen Geldspende Verwendungszweck 100.--€ Feuerwehr Abteilung Steinegg 100.--€ Sozialfond Neuhausen Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spenden einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht den Spendern den Dank der Gemeinde aus. Punkt 13 Verschiedenes 1. Zuschussantrag für die Anschaffung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 10/6) für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Hamberg Die Gemeinde Neuhausen hat für die Anschaffung eines Staffellöschfahrzeugs (StLF 10/6) für die Feuerwehr Abteilung Hamberg Zuschussmittel beim Land BadenWürttemberg beantragt. Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass bisher noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt. 2. Reparatur der Heizung im Freizeitwellenbad in Schellbronn In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Vorsitzende das Gremium darüber informiert, dass der Brenner der Heizungsanlage des Freizeitwellenbades in Schellbronn aufgrund von Rostschäden defekt war und repariert werden musste. Zwar konnte die Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen werden, jedoch wird nach Auskunft der Fachfirma zeitnah eine Erneuerung der Heizungsanlage erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf rd. 60.000.--€ zzgl. Aus- und Einbau. In Anbetracht der Rostschäden wird nachgefragt, ob die Heizungsanlage im Freizeitwellenbad nicht regelmäßig gewartet wird. Herr Korz führt hierzu aus, dass zwar eine regelmäßige Wartung durchgeführt wird, die Heizungsanlage zwischenzeitlich jedoch 30 Jahre alt ist. 3. Mietvertrag für die Sammelunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Anwesen Liebenzeller Straße 1 im Ortsteil Steinegg Auf weitere Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass der Mietvertrag zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt Enzkreis für die Sammelunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Anwesen Liebenzeller 1 im Ortsteil Steinegg noch nicht abgeschlossen wurde. Der Vertragsentwurf wird derzeit vom gemeinsamen Haftpflichtversicherer von Gemeinde und Landkreis, dem Badischen GemeindeVersicherungs-Verband, rechtlich geprüft. Im Hinblick auf die maximal mögliche Belegung der Unterkunft verweist der Bürgermeister auf die in der Baugenehmigung enthaltene Begrenzung von 30 Personen. In diesem Zusammenhang wird aus dem Gremium an eine bereits im Frühjahr vom Enzkreis in der Presse angekündigte Versammlung erinnert, in deren Rahmen die Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge mit der Bevölkerung diskutiert werden sollte. Bürgermeister Korz merkt an, dass der Gemeindeverwaltung ungeachtet der vorgenannten Pressemitteilung – über eine entsprechende Veranstaltung nichts bekannt ist.