SÜDWEST PRESSE - Kanzlei Dr. Käser

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SÜDWEST PRESSE - Kanzlei Dr. Käser
SÜDWEST PRESSE
DIE NECKARQUELLE
Unabhängige Tageszeitung für Villingen-Schwenningen, Bad Dürrheim und die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
Heute im Lokalteil
Freitag, 30. Juli 2010 / 131. Jahr / Nr. 173
Einzelpreis 1,40 Euro E 5120
100 000 Euro Abfindung
Schnelles Ende im Fall des ehemaligen Personalchefs der
Schwenninger BKK: Gestern
einigten sich die Anwälte vor
dem Arbeitsgericht auf einen
Vergleich:
Der
50-Jährige
bekommt 100 000 Euro Abfindung, und es werden keine Vorwürfe mehr erhoben.
■ Villingen-Schwenningen
Großer Durst
Beim Bad Dürrheimer Mineralbrunnen, mit 140 Mitarbeitern
einer der großen Arbeitgeber
der Stadt, läuft die Produktion
auf Hochtouren. Seit vier
Wochen wird Dreischichtbetrieb
gefahren. Ein Grund: das heiße
Wetter.
■ Bad Dürrheim
Weniger Arbeitslose
Die Zahl der Arbeitslosen hat
sich im Arbeitsamtsbezirk Rottweil/Tuttlingen im Juli lediglich
geringfügig auf 6545 erhöht.
Gegenüber dem Vorjahresstand
sind es inzwischen rund 1300
oder fast 17 Prozent weniger
Arbeitslose.
■ Schwarzwald-Baar
Leichte Entspannung
Zwar zeichnet sich nach dem
Finanzbericht von Stadtkämmerer Erwin Link eine leichte Entspannung für die finanzielle
Situation der Stadt ab. Gleichwohl wird das Jahr 2011 im Zeichen rigider Sparmaßnahmen
stehen.
■ Trossingen
WETTER
Für die Region Schwarzwald-Baar
FR
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Duisburger OB
unter Druck
Drei
Damen
siegen
Duisburg. Ungeachtet vieler offener Fragen zur Massenpanik bei der
Duisburger Loveparade mit 21 Toten wächst der Druck auf die Verwaltung der Stadt und Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Die
nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD)
legte Sauerland indirekt den Rücktritt nahe. „Der Duisburger Oberbürgermeister und die Verantwortlichen in der Stadtspitze werden sich
letztendlich der politischen Verantwortung stellen müssen“, sagte die
Regierungschefin. Sie glaube, dass
Sauerland denke, er würde Schuld
eingestehen, wenn er die politische
Verantwortung übernähme. „Diesen Zusammenhang gibt es aber
nicht“, betonte Kraft.
Sauerland will zunächst klären,
welche Fehler gemacht wurden.
„Danach entscheide ich über Konsequenzen.“
ddp
Sensation bei
der Leichtathletik-EM in Barcelona: Verena
Sailer (Bild)
holte Gold über
100 Meter.
Dann siegte
Linda Stahl mit
dem Speer, Silber ging an
Christina Obergföll. (Sport)
Foto: Getty
Wende für Kachelmann
Fernsehmoderator aus Untersuchungshaft entlassen
Nach mehr als vier Monaten ist
der Wetterexperte Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das
Hauptverfahren kommt noch.
Karlsruhe. Das Oberlandesgericht
(OLG) Karlsruhe hat gestern den
Haftbefehl gegen den bekannten
TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann aufgehoben. Da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, sei
Kachelmann „umgehend“ freizulassen, ordneten die Richter an.
Der 52-jährige Schweizer hatte
seit dem 20. März in Mannheim in
Untersuchungshaft gesessen, weil
er seine frühere Freundin vergewaltigt und dabei mit einem Messer verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren
Fall erhoben. Ungeachtet der gestri-
Gilt jetzt als
freier Mann:
Jörg Kachelmann.
gen OLG-Entscheidung muss sich
Kachelmann wegen dieses Vorwurfs vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Lediglich der
Beginn der Hauptverhandlung, der
für den 6. September geplant ist,
könnte sich nach der Freilassung
des Angeklagten verschieben.
Anfang des Monats hatte sich das
Landgericht Mannheim noch geweigert,
den
Haftbefehl
gegen
Kachelmann aufzuheben. Dessen
Anwalt legte daraufhin Haftbe-
schwerde beim OLG Karlsruhe ein.
Experten werten dessen Entscheidung als Signal zugunsten Kachelmanns für das Hauptverfahren.
Es sei nicht auszuschließen, argumentierten die Richter, dass das
mutmaßliche Vergewaltigungsopfer Kachelmann falsch belasten
wollte. Außerdem sei die Frau die
einzige Belastungszeugin. Auch
könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ eine Rolle spielen. Zudem könnte sich die Klägerin die von ihr angezeigten Verletzungen selbst beigebracht haben.
Da der Angeklagte die Tat bestreite,
stehe Aussage gegen Aussage. Kachelmann gilt nun als freier Mann
und darf auch in die Schweiz reisen.
Zur Teilnahme am Prozess gegen
ihn in Deutschland ist er jedoch verpflichtet. Die ARD will ihn trotz der
OLG-Entscheidung vorerst nicht
vor die Kamera lassen.
hgf/dpa
Kommentar, Blick in die Welt
Job-Boom trotzt
Sommerflaute
Nürnberg. Der Arbeitsmarktaufschwung gewinnt an Tempo. Zwar
sei die Zahl der Erwerbslosen im
Juli wegen der Sommersaison um
39 000 auf 3,192 Millionen gestiegen. Das waren aber 271 000 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr.
Ohne Saisoneffekte wäre die Arbeitslosigkeit im Juli sogar um 20 000 zurückgegangen, berichtete die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern.
Die Zahl Jobsuchender rutschte auf
den niedrigsten Juli-Stand seit 18
Jahren.
Die
Arbeitslosenquote
nahm im Vergleich zum Juni um 0,1
Punkte auf 7,6 Prozent zu.
BA-Vorstandschef Frank-Jürgen
Weise bleibt dennoch skeptisch:
„Wir spüren, dass die Krise noch immer wirkt.“ Viele Beschäftigte seien
weiter in Kurzarbeit, wenn diese
auch an Bedeutung verliert. Im Mai
bezogen 481 000 Männer und
Frauen Kurzarbeitergeld – 110 000
weniger als im April. Im Juli hätten
Firmen nur für 20 000 bis 25 000 Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt. dpa
Wirtschaft
BÖRSE
Þ Þ Þ Þ Grünen-Chef: Keine Volkspartei
DAX
S-DAX
6134,70
4140,50
Vortag
6178,94
Vortag
4146,87
M-DAX
ESTOXX
8405,41
2752,93
Vortag
8495,10
Vortag
2766,11
SERVICE
Aboservice
Telefon 0800 3941000
Mo.–Fr. 8–17 Uhr, Sa. 8–11 Uhr
[email protected]
Anzeigenservice
Cem Özdemir verteidigt neue Afghanistan-Strategie
Ulm. Die Grünen haben nach Ansicht ihres Vorsitzenden Cem Özdemir trotz Umfragehochs noch nicht
den Charakter einer Volkspartei.
„Wir sind in Baden-Württemberg
stark, aber in drei Bundesländern
sitzen wir nicht im Landtag“, sagte
er der SÜDWEST PRESSE. Es gebe
noch „extreme Pendelschläge“. Mit
Blick auf den Afghanistan-Einsatz
verteidigte er den international vereinbarten Zeitplan für den Truppenabzug bis 2014. Der Rückzug müsse
so organisiert sein, „dass wir keine
verbrannte Erde hinterlassen“. Er
glaube, dass dies von der Partei
breit mitgetragen werde.
two
Brennpunkt
Telefon 07720 301030
[email protected]
Arbeitszimmer doch absetzbar
Redaktion
Verfassungsgericht korrigiert Steuergesetz
Telefon 07720 394-160
[email protected]
www.nq-online.de
50030
4 195292 501406
Karlsruhe/Berlin. Die Kosten für
ein häusliches Arbeitszimmer können künftig wieder in größerem Umfang von der Steuer abgesetzt werden: Das Bundesverfassungsgericht
erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeit
für verfassungswidrig. Wenn kein
anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
steht, müssen die Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Davon profitieren nicht nur hunderttausende Lehrer, und das rückwirkend ab 2007. Jetzt muss der Bundestag erst eine neue gesetzliche
Grundlage schaffen. Steuerausfälle
drohen auch den Ländern. dik/dpa
Seite 2
K O MME N TA R · K A CH E L M A N N
Ball flach halten
E
s ist wahrlich eine Klatsche,
die Staatsanwaltschaft und
Landgericht kassiert haben:
Mehr als vier Monate haben sie
Jörg Kachelmann, dem die Ankläger Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vorwerfen,
hinter Gitter gesteckt, um nun gesagt zu bekommen: Es fehlt, so die
Begründung des Oberlandesgerichts (OLG), am dafür notwendigen dringenden Tatverdacht gegen den bekannten TV-Wettermoderator. Und zwar nicht erst seit
gestern, sondern ganz offensichtlich von Anfang an.
Klarheit darüber, was im Februar tatsächlich zwischen Kachelmann und seiner Partnerin geschah, kann allenfalls der Prozess
schaffen, der dem Moderator weiterhin bevorsteht – so schwer das
in Fällen, in denen es keine Zeu-
gen gibt, ist. Doch selbst ein Freispruch, der durchaus im Raum
steht, kann nicht ungeschehen
machen, dass Kachelmann der gesellschaftliche Ruin droht. Daran
mitgearbeitet haben all jene, die
ihn von Anfang an zum Bösewicht
gestempelt haben, vom beliebten
„Wettermän“ aus dem Fernsehen
zur abseitigen Gestalt mit Handschellen und zahllosen Partnerinnen – und dem deshalb am Ende
alles zuzutrauen sei.
Es ist erschreckend, wie schnell
mit scharfem Geschütz geschossen wird, sind der Tatvorwurf nur
schwer und der Beschuldigte prominent genug. So sendet das OLG
auch das Signal: Ball flach halten.
Auch – und vielleicht gerade – in
den Fällen, von denen sich die
breite Masse emotional angesprochen fühlt.
CHRISTOPH FAISST
VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Freitag, 30. Juli 2010
13 Kisten voller Betriebsgeheimnisse
Der Fall des ehemaligen Personalchefs der Schwenninger BKK endet mit Vergleich vor dem Arbeitsgericht
Schnelles Ende im Fall des ehemaligen Personalchefs der
Schwenninger BKK: Gestern einigten sich die Anwälte vor dem
Arbeitsgericht auf einen Vergleich: Der 50-Jährige bekommt
100 000 Euro Abfindung, und es
werden keine Vorwürfe mehr
erhoben.
BERTHOLD MERKLE
Villingen-Schwenningen. Nur rund
vier Monate war der aus dem Bayerischen stammende Mann bei der
Schwenninger BKK als Leiter der Personalabteilung tätig. Doch in dieser
kurzen Zeit hat sich allerhand angesammelt, was die Krankenkasse
schließlich zur Kündigung bewog.
Der sichtbare Beweis, wie der Personalchef seine Arbeit verstand, parkte
während der Verhandlung vor dem
Gerichtsgebäude: ein VW-Bus vollgepackt mit 13 Umzugskartons, die der
50-Jährige bei früheren Arbeitsstellen
an vertraulichen Unterlagen mitgenommen hat. Darunter so geheime
Akten wie Betriebsvereinbarungen,
Dokumente zu Personalentwicklungsgesprächen, Bonus- und Provisionssysteme, Sozialpläne und Management-Konzepte von renommierten deutschen Unternehmen wie
Schörghuber (Brauereien und mehr),
dem Antennenhersteller Kathrein
und dem IT-Dienstleister Fiducia.
Sogar die Einkommenslisten von Allianz-Managern sind darunter.
Dies alles hatte der damalige Personalchef der Schwenninger BKK in
seinem Büro deponiert. Entdeckt
wurde dieses ganze Ausmaß aber erst,
als die Verantwortlichen der Krankenkasse dem Angestellten die Kündigung schon ausgesprochen hatten
und sich ans Auflösen des Büros
machten. Eine weitere Kündigung
war die Folge.
Beim Arbeitsgericht in Villingen
wurde gestern versucht, den ganzen
umfangreiche Fall Punkt für Punkt
aufzuschlüsseln. Einer davon: Der
50-Jährige hat auch in seiner Zeit als
Personalchef weiterhin ein einheimisches Industrieunternehmen beraten. Diese Tätigkeit soll er während
Ein ganzer VW-Bus voller Umzugskartons: Diese Unterlagen hat der kurzzeitige Personalleiter der Schwenninger BKK bei früheren Arbeitsstellen mitgenommen.
Foto: Berthold Merkle
seiner regulären Arbeitszeit und mit
der Ausstattung seines Büros ausgeübt haben. Dies nannte die Schwenninger BKK als einen der Hauptgründe für die Kündigung. Außerdem wird
ihm die Einschüchterung von Kollegen und Erpressung vorgeworfen.
Dies habe solche Spuren hinterlassen, dass manche Beschäftigte dem
ehemaligen Personalchef nicht mehr
begegnen könnten.
„Der ist ein regelrechter Abfindungsnomade“, beschrieb eine Prozessbeobachterin die Arbeitsbiographie des Gekündigten. Im Lebenslauf finden sich zahlreiche Beschäftigungen an verantwortungsvollen
Positionen in den Firmen. Die
Arbeitsstellen hatte er nie lange inne
und zog dann weiter. Bei der Firma
INA Schaeffler hat er sogar überhaupt
nicht gearbeitet, sondern monatelang
nur Gehalt bezogen und auch gleich
noch zwei Kartons mit Unterlagen
von dort mitgenommen. Von dieser
Episode steht im Lebenslauf aber
nichts.
Streit entbrannte zwischen den
beiden Parteien vor dem Arbeitsgericht, ob die Schwenninger BKK bei
der Einstellung des neuen Personalchefs nicht hätte misstrauisch werden
sollen. „Er hat uns getäuscht, weil er
die kurzfristigen Arbeitsverhältnisse
nicht angegeben hat“, sagte Vorstand
Thorsten Bröske.
Im Lebenslauf
standen immer nur volle Jahre. So sei
Kontinuität erweckt worden, die aber
so nicht vorhanden gewesen sei. Offensichtlich gab es auch mehrere
unterschiedliche Versionen des Karriereverlaufs. „Wir haben mehrere
verschiedene Lebensläufe im Büro
gefunden“, erklärte Rechtsanwältin
Dr. Alexandra Bullinger von der Stuttgarter Kanzlei Dr. Käser. „Was sagt
denn das über ihn als Mensch aus?
Über seine Integrität?“
Arbeitsrichter Oliver Schmitt gab
aber zu bedenken, dass es erst dann
eine Täuschung ist, wenn die Lebensläufe bei einem Arbeitgeber auch vorgelegt werden. Es sei auch fraglich,
ob die Vorwürfe eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nicht klar sei
auch, ob sich der Personalchef wettbewerbswidrig verhalten habe. Die
Schwenninger BKK warf ihm auch
dies vor, weil er beispielsweise ein
Seminar, das die Allianz für Führungskräfte entwickelt hat, „bis aufs
Komma gleich“ bei der Krankenkasse
veranstaltete. „Das ist wie eine Linkliste aus einer Homepage herauskopieren und als seine eigene ausgeben“, argumentierte der Anwalt der
Schwenninger BKK, Dr. Hans-Martin
Käser.
Bis zur Festanstellung als Personalchef im September 2009 war der
50-Jährige als freiberuflicher Berater
für die Schwenninger BKK tätig. So
kannte man sich schon näher. Trotzdem habe es mehrere Vorstellungsgespräche gegeben, berichtete Vorstand
Thorsten Bröske dem Arbeitsgericht.
An die genauen Daten könne er sich
aber nicht erinnern.
Vorweisen kann die Krankenkasse
aber, dass sich der Personalchef selber krank geschrieben hat. Denn in
seinem Büro fand man einen ganzen
Stapel Formulare für die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit – blanko
mit Unterschrift und Stempel einer
bayerischen Arztpraxis. Diese Art von
Sozialbetrug ist für die Schwenninger
BKK als Krankenkasse überhaupt
nicht hinnehmbar, sagten ihre Anwälte.
Blanko war aber auch die Stelle, wo
im Aufhebungsvertrag die Abfindungssumme eingetragen werden
sollte. Angeblich seien 50 000 Euro
mündlich vereinbart gewesen. Doch
laut seinem Anwalt, Felix Thiemann
von der Kanzlei Blessing&Berweck,
kann sich der Gekündigte daran
nicht erinnern, und so hat er 650 000
Euro eingetragen. Dies sei nicht zu
hochgegriffen, meinte Rechtsanwalt
VOM TAGE
Der Caravan-Salon findet dieses Jahr nicht statt
Das Jahr über ist das frühe Aufstehen kein Problem: Schon um
sieben Uhr sitzt die ganze Familie
beim Frühstück, denn bald beginnt
der Unterricht. Doch sobald die
Kinder nicht in die Schule müssen,
kommen die Eltern kaum aus dem
Bett. Und das schon am ersten Ferientag. Es kommt wie immer:
Wenn sich alle an die Ferien gewöhnt haben, sind sie vorbei.
Messe: „Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Händlern“
Villingen-Schwenningen. Den Süddeutschen Caravan Salon, der vom
30. Oktober bis 7. November
in
Schwenningen stattfinden sollte und
auf eine 30-jährige Tradition zurückgeht, gibt es in diesem Jahr nicht.
Angesichts der noch immer unübersichtlichen Lage am Markt für
Caravans, Reisemobile und Zubehör
und der Veränderungen in der Handelsstruktur sieht die SMA Südwest
Messe- und Ausstellungs-GmbH als
Veranstalterin nach eigenen Angaben
„nur geringe Chancen für ein erfolgreiches Geschäft der Aussteller“.
Noch im Frühjahr schien sich eine Belebung des Absatzes in der Branche
abzuzeichnen, doch dann kam es zu
wirtschaftlichen Schwierigkeiten von
Händlern, die bisher an der Messe
teilgenommen hatten, aber nun ihre
Beteiligungsentscheidung
zurück-
stellten.
Die daraus entstandenen Unsicherheiten gaben Anlass zu der Befürchtung, dass ein umfassendes Angebot der Branche nicht zu realisieren ist, heißt es in der Pressemitteilung. Die SMA hofft, nach einer Wiederbelebung des Marktes mit einem
überarbeiteten Messe-Konzept der
Branche wieder eine Plattform bieten
zu können.
eb
Thiemann. Denn diese Summe wäre
üblich, wenn der Arbeitsvertrag die
vereinbarten sechs Jahre gelaufen
wäre. Der Villinger Anwalt setze sich
für eine ordentliche Abfindung ein.
Denn: „Mein Mandant hat seine Lebensplanung auf die Stelle bei der
Schwenninger BKK eingerichtet und
sogar hier ein Haus gekauft.“
So langsam kristallisierte sich heraus, dass beide Parteien den Rechtsstreit nicht bis zum Ende durchstehen wollen, sondern sich irgendwie
einigen möchten. Damit begann ein
längerer Poker um die Höhe der Abfindung. Nach der im Vorfeld der
Verhandlung genannten Zahl von
272 000 Euro schlug das Gericht jetzt
75 000 Euro vor. Die Schwenninger
BKK bot 50 000 Euro. Der Anwalt des
Gekündigten wollte nur zustimmen,
wenn 75 000 Euro netto herauskommen würden: also rund 130 000 Euro
brutto. „Es wäre sinnvoll, jetzt einen
Schlussstrich zu ziehen“, appellierte
Richter Oliver Schmitt an den Verhandlungswillen der beiden Parteien.
Vorschlag: die Mitte mit 100 000 Euro,
Rücknahme der Kündigung und einvernehmliche
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
zum 30. April
bei voller Gehaltszahlung.
Die
Schwenninger BKK und ihre beiden
Anwälte sagten sofort zu, nach längerer Beratungspause war auch der
ehemalige Personalchef einverstanden. So mussten die acht geladenen
Zeugen gar nicht erst aussagen, und
die Verhandlung endete ohne einen
Urteilsspruch.
Weitere Details des Vergleichs: Die
Schwenninger BKK darf den betroffenen Firmen, die Unterlagen zurückgeben, die ihr ehemaliger Angestellter mitgenommen hatte. Der
wiederum muss sofort seinen
Dienstwagen Opel Insignia bei der
Krankenkasse abgeben. Einig sind
sich die Parteien auch, dass keine
gegenseitigen Vorwürfe mehr erhoben werden. Die Schwenninger BKK
kündigte aber noch an, dass die Geschichte mit den Blanko-Formularen zum Krankmelden bei der Ärztekammer gemeldet werden muss. So
gibt es zumindest auf dieser Seite
noch ein Nachspiel. Ein Arbeitszeugnis will der 50-Jährige im Übrigen von
der Schwenninger BKK nicht.
Im Museum
sparen
Villingen-Schwenningen. In der Clique macht ins Museum gehen viel
mehr Spaß: Deshalb haben die städtischen Museen jetzt die Eintritte neu
geregelt. Wer seine Freunde motiviert, eine öffentliche Führung mit
ihm zu besuchen, bekommt freien
Eintritt und zahlt keine Führungsgebühr. Auch die Besitzer von Jahres-
„Neue Holding ist eine große Chance“
Details mit Rottweiler-Klinikums-GmbH müssen noch verhandelt werden
Nach der Entscheidung des
Rottweiler Kreistages in Sachen
Kreiskliniken könnte es sein,
dass es bereits zu Anfang
nächsten Jahres eine gemeinsame Klinik-Holding der Rottweiler mit der SchwarzwaldBaar-Klinikums-GmbH gibt.
Villingen-Schwenningen/Rottweil.
Dies sagte gestern der Geschäftsführer der Schwarzwald-Baar-Klinikums-GmbH, Rolf Schmid, gestern
gegenüber der NECKARQUELLE. Ursprünglich sollte auch noch das
Oberndorfer Krankenhaus Partner in
der neuen Holding werden, doch die
Oberndorfer entschieden sich in
einer Gemeinderatssitzung völlig
überraschend dafür, einen eigenen
Weg einzuschlagen.
Für Schmid stellt die neue Holding
aus dem Schwarzwald-Baar-Klinikum und den Rottweiler Kreiskliniken „eine einmalige Chance dar, die
Klinikstrukturen in der Region neu zu
ordnen.“ Und zwar so, dass beide
Partner davon profitieren könnten,
wobei das Größenverhältnis der beiden Gesellschafter sich auch in den
Gesellschaftsanteilen in der Holding
widerspiegeln dürfte.
Zum Vergleich: Während das
Schwarzwald-Baar-Klinikum zuletzt
einen Umsatz von 185 Millionen
Euro erwirtschaftete, brachte es die
Gesundheitszentrums GmbH der
Rottweiler gerade mal auf ein Viertel.
Noch gewaltiger ist der Unterschied,
wenn man schaut, was unter dem
Strich dann hängen blieb. Während
man in Villingen-Schwenningen
einen Gewinn von nahezu 2,5 Millionen Euro erwirtschaftete, gab es
unter dem Strich in Rottweil einen
Verlust von deutlich über vier Millionen Euro. Schmid sagte, dass die Details des Holding-Vertrages noch ausverhandelt werden müssten.
Gleichzeitig machte er deutlich,
dass man die Rottweiler Vorstellung,
das Schramberger Klinikum künftig
als Portalklinik zu betreiben, mittragen werde. Damit soll die medizinische Grundversorgung in der
Schramberger Region gesichert werden. Das Klinikum in Schramberg war
es zuletzt vor allem, das für die tiefroten Zahlen in der Rottweiler Klini-
kumsbilanz gesorgt hatte. Abspecken
muss es nach dem neuen Modell seine Strukturen in Zukunft auf jeden
Fall. Und zwar deutlich.
Schmid verspricht sich von der
künftigen Holding deutliche Synergieeffekte, von denen beide Partner
profitieren könnten. Als Beispiele
nannte er unter anderem künftige
neue Strukturen im Klinikmanagement, in der Arzneimittelversorgung
oder beim Vorhalten medizinischer
Leistungen. Er stellte allerdings auch
klar, dass die beiden Töchter, die die
Holding bilden werden,
die
Schwarzwald-Baar-Klinikums GmbH
und die Klinikums-GmbH im Kreis
Rottweil, ihre Kliniken „wie bisher als
eigenständige GmbHs getrennt abrechnen werden“.
gb
Wer mit anderen zusammen ins Museum
geht, spart Eintritt.
Foto: Privat
karten (zwölf Euro) können sich freuen, so die Pressemitteilung.
In Zukunft gehen sie nicht nur ein
Jahr lang ohne weitere Kosten in die
Dauerausstellungen der städtischen
Museen, sondern auch in jede Wechselausstellung. Gerade Eltern mit
kleinen Kindern, deren Verweildauer
eher unkalkulierbar ist, können sich
auf diese Art den Bildungsspaß ohne
großes Nachdenken leisten: Kommt
Hunger oder Langeweile auf, kann
man ohne Weiteres den Museumsbesuch abbrechen und ein anderes Mal
wiederkommen. Die Museumsleitung hofft, so frischen Wind in die
Museen zu bringen.
eb