SÜDWEST PRESSE - Kanzlei Dr. Käser
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SÜDWEST PRESSE DIE NECKARQUELLE Unabhängige Tageszeitung für Villingen-Schwenningen, Bad Dürrheim und die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Heute im Lokalteil Freitag, 30. Juli 2010 / 131. Jahr / Nr. 173 Einzelpreis 1,40 Euro E 5120 100 000 Euro Abfindung Schnelles Ende im Fall des ehemaligen Personalchefs der Schwenninger BKK: Gestern einigten sich die Anwälte vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich: Der 50-Jährige bekommt 100 000 Euro Abfindung, und es werden keine Vorwürfe mehr erhoben. ■ Villingen-Schwenningen Großer Durst Beim Bad Dürrheimer Mineralbrunnen, mit 140 Mitarbeitern einer der großen Arbeitgeber der Stadt, läuft die Produktion auf Hochtouren. Seit vier Wochen wird Dreischichtbetrieb gefahren. Ein Grund: das heiße Wetter. ■ Bad Dürrheim Weniger Arbeitslose Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im Arbeitsamtsbezirk Rottweil/Tuttlingen im Juli lediglich geringfügig auf 6545 erhöht. Gegenüber dem Vorjahresstand sind es inzwischen rund 1300 oder fast 17 Prozent weniger Arbeitslose. ■ Schwarzwald-Baar Leichte Entspannung Zwar zeichnet sich nach dem Finanzbericht von Stadtkämmerer Erwin Link eine leichte Entspannung für die finanzielle Situation der Stadt ab. Gleichwohl wird das Jahr 2011 im Zeichen rigider Sparmaßnahmen stehen. ■ Trossingen WETTER Für die Region Schwarzwald-Baar FR 19 SA 10 24 SO 13 26 15 Duisburger OB unter Druck Drei Damen siegen Duisburg. Ungeachtet vieler offener Fragen zur Massenpanik bei der Duisburger Loveparade mit 21 Toten wächst der Druck auf die Verwaltung der Stadt und Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) legte Sauerland indirekt den Rücktritt nahe. „Der Duisburger Oberbürgermeister und die Verantwortlichen in der Stadtspitze werden sich letztendlich der politischen Verantwortung stellen müssen“, sagte die Regierungschefin. Sie glaube, dass Sauerland denke, er würde Schuld eingestehen, wenn er die politische Verantwortung übernähme. „Diesen Zusammenhang gibt es aber nicht“, betonte Kraft. Sauerland will zunächst klären, welche Fehler gemacht wurden. „Danach entscheide ich über Konsequenzen.“ ddp Sensation bei der Leichtathletik-EM in Barcelona: Verena Sailer (Bild) holte Gold über 100 Meter. Dann siegte Linda Stahl mit dem Speer, Silber ging an Christina Obergföll. (Sport) Foto: Getty Wende für Kachelmann Fernsehmoderator aus Untersuchungshaft entlassen Nach mehr als vier Monaten ist der Wetterexperte Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Hauptverfahren kommt noch. Karlsruhe. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat gestern den Haftbefehl gegen den bekannten TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann aufgehoben. Da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, sei Kachelmann „umgehend“ freizulassen, ordneten die Richter an. Der 52-jährige Schweizer hatte seit dem 20. März in Mannheim in Untersuchungshaft gesessen, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt und dabei mit einem Messer verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben. Ungeachtet der gestri- Gilt jetzt als freier Mann: Jörg Kachelmann. gen OLG-Entscheidung muss sich Kachelmann wegen dieses Vorwurfs vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Lediglich der Beginn der Hauptverhandlung, der für den 6. September geplant ist, könnte sich nach der Freilassung des Angeklagten verschieben. Anfang des Monats hatte sich das Landgericht Mannheim noch geweigert, den Haftbefehl gegen Kachelmann aufzuheben. Dessen Anwalt legte daraufhin Haftbe- schwerde beim OLG Karlsruhe ein. Experten werten dessen Entscheidung als Signal zugunsten Kachelmanns für das Hauptverfahren. Es sei nicht auszuschließen, argumentierten die Richter, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer Kachelmann falsch belasten wollte. Außerdem sei die Frau die einzige Belastungszeugin. Auch könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ eine Rolle spielen. Zudem könnte sich die Klägerin die von ihr angezeigten Verletzungen selbst beigebracht haben. Da der Angeklagte die Tat bestreite, stehe Aussage gegen Aussage. Kachelmann gilt nun als freier Mann und darf auch in die Schweiz reisen. Zur Teilnahme am Prozess gegen ihn in Deutschland ist er jedoch verpflichtet. Die ARD will ihn trotz der OLG-Entscheidung vorerst nicht vor die Kamera lassen. hgf/dpa Kommentar, Blick in die Welt Job-Boom trotzt Sommerflaute Nürnberg. Der Arbeitsmarktaufschwung gewinnt an Tempo. Zwar sei die Zahl der Erwerbslosen im Juli wegen der Sommersaison um 39 000 auf 3,192 Millionen gestiegen. Das waren aber 271 000 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr. Ohne Saisoneffekte wäre die Arbeitslosigkeit im Juli sogar um 20 000 zurückgegangen, berichtete die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern. Die Zahl Jobsuchender rutschte auf den niedrigsten Juli-Stand seit 18 Jahren. Die Arbeitslosenquote nahm im Vergleich zum Juni um 0,1 Punkte auf 7,6 Prozent zu. BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise bleibt dennoch skeptisch: „Wir spüren, dass die Krise noch immer wirkt.“ Viele Beschäftigte seien weiter in Kurzarbeit, wenn diese auch an Bedeutung verliert. Im Mai bezogen 481 000 Männer und Frauen Kurzarbeitergeld – 110 000 weniger als im April. Im Juli hätten Firmen nur für 20 000 bis 25 000 Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt. dpa Wirtschaft BÖRSE Þ Þ Þ Þ Grünen-Chef: Keine Volkspartei DAX S-DAX 6134,70 4140,50 Vortag 6178,94 Vortag 4146,87 M-DAX ESTOXX 8405,41 2752,93 Vortag 8495,10 Vortag 2766,11 SERVICE Aboservice Telefon 0800 3941000 Mo.–Fr. 8–17 Uhr, Sa. 8–11 Uhr [email protected] Anzeigenservice Cem Özdemir verteidigt neue Afghanistan-Strategie Ulm. Die Grünen haben nach Ansicht ihres Vorsitzenden Cem Özdemir trotz Umfragehochs noch nicht den Charakter einer Volkspartei. „Wir sind in Baden-Württemberg stark, aber in drei Bundesländern sitzen wir nicht im Landtag“, sagte er der SÜDWEST PRESSE. Es gebe noch „extreme Pendelschläge“. Mit Blick auf den Afghanistan-Einsatz verteidigte er den international vereinbarten Zeitplan für den Truppenabzug bis 2014. Der Rückzug müsse so organisiert sein, „dass wir keine verbrannte Erde hinterlassen“. Er glaube, dass dies von der Partei breit mitgetragen werde. two Brennpunkt Telefon 07720 301030 [email protected] Arbeitszimmer doch absetzbar Redaktion Verfassungsgericht korrigiert Steuergesetz Telefon 07720 394-160 [email protected] www.nq-online.de 50030 4 195292 501406 Karlsruhe/Berlin. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können künftig wieder in größerem Umfang von der Steuer abgesetzt werden: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeit für verfassungswidrig. Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, müssen die Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Davon profitieren nicht nur hunderttausende Lehrer, und das rückwirkend ab 2007. Jetzt muss der Bundestag erst eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Steuerausfälle drohen auch den Ländern. dik/dpa Seite 2 K O MME N TA R · K A CH E L M A N N Ball flach halten E s ist wahrlich eine Klatsche, die Staatsanwaltschaft und Landgericht kassiert haben: Mehr als vier Monate haben sie Jörg Kachelmann, dem die Ankläger Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vorwerfen, hinter Gitter gesteckt, um nun gesagt zu bekommen: Es fehlt, so die Begründung des Oberlandesgerichts (OLG), am dafür notwendigen dringenden Tatverdacht gegen den bekannten TV-Wettermoderator. Und zwar nicht erst seit gestern, sondern ganz offensichtlich von Anfang an. Klarheit darüber, was im Februar tatsächlich zwischen Kachelmann und seiner Partnerin geschah, kann allenfalls der Prozess schaffen, der dem Moderator weiterhin bevorsteht – so schwer das in Fällen, in denen es keine Zeu- gen gibt, ist. Doch selbst ein Freispruch, der durchaus im Raum steht, kann nicht ungeschehen machen, dass Kachelmann der gesellschaftliche Ruin droht. Daran mitgearbeitet haben all jene, die ihn von Anfang an zum Bösewicht gestempelt haben, vom beliebten „Wettermän“ aus dem Fernsehen zur abseitigen Gestalt mit Handschellen und zahllosen Partnerinnen – und dem deshalb am Ende alles zuzutrauen sei. Es ist erschreckend, wie schnell mit scharfem Geschütz geschossen wird, sind der Tatvorwurf nur schwer und der Beschuldigte prominent genug. So sendet das OLG auch das Signal: Ball flach halten. Auch – und vielleicht gerade – in den Fällen, von denen sich die breite Masse emotional angesprochen fühlt. CHRISTOPH FAISST VILLINGEN-SCHWENNINGEN Freitag, 30. Juli 2010 13 Kisten voller Betriebsgeheimnisse Der Fall des ehemaligen Personalchefs der Schwenninger BKK endet mit Vergleich vor dem Arbeitsgericht Schnelles Ende im Fall des ehemaligen Personalchefs der Schwenninger BKK: Gestern einigten sich die Anwälte vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich: Der 50-Jährige bekommt 100 000 Euro Abfindung, und es werden keine Vorwürfe mehr erhoben. BERTHOLD MERKLE Villingen-Schwenningen. Nur rund vier Monate war der aus dem Bayerischen stammende Mann bei der Schwenninger BKK als Leiter der Personalabteilung tätig. Doch in dieser kurzen Zeit hat sich allerhand angesammelt, was die Krankenkasse schließlich zur Kündigung bewog. Der sichtbare Beweis, wie der Personalchef seine Arbeit verstand, parkte während der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude: ein VW-Bus vollgepackt mit 13 Umzugskartons, die der 50-Jährige bei früheren Arbeitsstellen an vertraulichen Unterlagen mitgenommen hat. Darunter so geheime Akten wie Betriebsvereinbarungen, Dokumente zu Personalentwicklungsgesprächen, Bonus- und Provisionssysteme, Sozialpläne und Management-Konzepte von renommierten deutschen Unternehmen wie Schörghuber (Brauereien und mehr), dem Antennenhersteller Kathrein und dem IT-Dienstleister Fiducia. Sogar die Einkommenslisten von Allianz-Managern sind darunter. Dies alles hatte der damalige Personalchef der Schwenninger BKK in seinem Büro deponiert. Entdeckt wurde dieses ganze Ausmaß aber erst, als die Verantwortlichen der Krankenkasse dem Angestellten die Kündigung schon ausgesprochen hatten und sich ans Auflösen des Büros machten. Eine weitere Kündigung war die Folge. Beim Arbeitsgericht in Villingen wurde gestern versucht, den ganzen umfangreiche Fall Punkt für Punkt aufzuschlüsseln. Einer davon: Der 50-Jährige hat auch in seiner Zeit als Personalchef weiterhin ein einheimisches Industrieunternehmen beraten. Diese Tätigkeit soll er während Ein ganzer VW-Bus voller Umzugskartons: Diese Unterlagen hat der kurzzeitige Personalleiter der Schwenninger BKK bei früheren Arbeitsstellen mitgenommen. Foto: Berthold Merkle seiner regulären Arbeitszeit und mit der Ausstattung seines Büros ausgeübt haben. Dies nannte die Schwenninger BKK als einen der Hauptgründe für die Kündigung. Außerdem wird ihm die Einschüchterung von Kollegen und Erpressung vorgeworfen. Dies habe solche Spuren hinterlassen, dass manche Beschäftigte dem ehemaligen Personalchef nicht mehr begegnen könnten. „Der ist ein regelrechter Abfindungsnomade“, beschrieb eine Prozessbeobachterin die Arbeitsbiographie des Gekündigten. Im Lebenslauf finden sich zahlreiche Beschäftigungen an verantwortungsvollen Positionen in den Firmen. Die Arbeitsstellen hatte er nie lange inne und zog dann weiter. Bei der Firma INA Schaeffler hat er sogar überhaupt nicht gearbeitet, sondern monatelang nur Gehalt bezogen und auch gleich noch zwei Kartons mit Unterlagen von dort mitgenommen. Von dieser Episode steht im Lebenslauf aber nichts. Streit entbrannte zwischen den beiden Parteien vor dem Arbeitsgericht, ob die Schwenninger BKK bei der Einstellung des neuen Personalchefs nicht hätte misstrauisch werden sollen. „Er hat uns getäuscht, weil er die kurzfristigen Arbeitsverhältnisse nicht angegeben hat“, sagte Vorstand Thorsten Bröske. Im Lebenslauf standen immer nur volle Jahre. So sei Kontinuität erweckt worden, die aber so nicht vorhanden gewesen sei. Offensichtlich gab es auch mehrere unterschiedliche Versionen des Karriereverlaufs. „Wir haben mehrere verschiedene Lebensläufe im Büro gefunden“, erklärte Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bullinger von der Stuttgarter Kanzlei Dr. Käser. „Was sagt denn das über ihn als Mensch aus? Über seine Integrität?“ Arbeitsrichter Oliver Schmitt gab aber zu bedenken, dass es erst dann eine Täuschung ist, wenn die Lebensläufe bei einem Arbeitgeber auch vorgelegt werden. Es sei auch fraglich, ob die Vorwürfe eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nicht klar sei auch, ob sich der Personalchef wettbewerbswidrig verhalten habe. Die Schwenninger BKK warf ihm auch dies vor, weil er beispielsweise ein Seminar, das die Allianz für Führungskräfte entwickelt hat, „bis aufs Komma gleich“ bei der Krankenkasse veranstaltete. „Das ist wie eine Linkliste aus einer Homepage herauskopieren und als seine eigene ausgeben“, argumentierte der Anwalt der Schwenninger BKK, Dr. Hans-Martin Käser. Bis zur Festanstellung als Personalchef im September 2009 war der 50-Jährige als freiberuflicher Berater für die Schwenninger BKK tätig. So kannte man sich schon näher. Trotzdem habe es mehrere Vorstellungsgespräche gegeben, berichtete Vorstand Thorsten Bröske dem Arbeitsgericht. An die genauen Daten könne er sich aber nicht erinnern. Vorweisen kann die Krankenkasse aber, dass sich der Personalchef selber krank geschrieben hat. Denn in seinem Büro fand man einen ganzen Stapel Formulare für die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit – blanko mit Unterschrift und Stempel einer bayerischen Arztpraxis. Diese Art von Sozialbetrug ist für die Schwenninger BKK als Krankenkasse überhaupt nicht hinnehmbar, sagten ihre Anwälte. Blanko war aber auch die Stelle, wo im Aufhebungsvertrag die Abfindungssumme eingetragen werden sollte. Angeblich seien 50 000 Euro mündlich vereinbart gewesen. Doch laut seinem Anwalt, Felix Thiemann von der Kanzlei Blessing&Berweck, kann sich der Gekündigte daran nicht erinnern, und so hat er 650 000 Euro eingetragen. Dies sei nicht zu hochgegriffen, meinte Rechtsanwalt VOM TAGE Der Caravan-Salon findet dieses Jahr nicht statt Das Jahr über ist das frühe Aufstehen kein Problem: Schon um sieben Uhr sitzt die ganze Familie beim Frühstück, denn bald beginnt der Unterricht. Doch sobald die Kinder nicht in die Schule müssen, kommen die Eltern kaum aus dem Bett. Und das schon am ersten Ferientag. Es kommt wie immer: Wenn sich alle an die Ferien gewöhnt haben, sind sie vorbei. Messe: „Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Händlern“ Villingen-Schwenningen. Den Süddeutschen Caravan Salon, der vom 30. Oktober bis 7. November in Schwenningen stattfinden sollte und auf eine 30-jährige Tradition zurückgeht, gibt es in diesem Jahr nicht. Angesichts der noch immer unübersichtlichen Lage am Markt für Caravans, Reisemobile und Zubehör und der Veränderungen in der Handelsstruktur sieht die SMA Südwest Messe- und Ausstellungs-GmbH als Veranstalterin nach eigenen Angaben „nur geringe Chancen für ein erfolgreiches Geschäft der Aussteller“. Noch im Frühjahr schien sich eine Belebung des Absatzes in der Branche abzuzeichnen, doch dann kam es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Händlern, die bisher an der Messe teilgenommen hatten, aber nun ihre Beteiligungsentscheidung zurück- stellten. Die daraus entstandenen Unsicherheiten gaben Anlass zu der Befürchtung, dass ein umfassendes Angebot der Branche nicht zu realisieren ist, heißt es in der Pressemitteilung. Die SMA hofft, nach einer Wiederbelebung des Marktes mit einem überarbeiteten Messe-Konzept der Branche wieder eine Plattform bieten zu können. eb Thiemann. Denn diese Summe wäre üblich, wenn der Arbeitsvertrag die vereinbarten sechs Jahre gelaufen wäre. Der Villinger Anwalt setze sich für eine ordentliche Abfindung ein. Denn: „Mein Mandant hat seine Lebensplanung auf die Stelle bei der Schwenninger BKK eingerichtet und sogar hier ein Haus gekauft.“ So langsam kristallisierte sich heraus, dass beide Parteien den Rechtsstreit nicht bis zum Ende durchstehen wollen, sondern sich irgendwie einigen möchten. Damit begann ein längerer Poker um die Höhe der Abfindung. Nach der im Vorfeld der Verhandlung genannten Zahl von 272 000 Euro schlug das Gericht jetzt 75 000 Euro vor. Die Schwenninger BKK bot 50 000 Euro. Der Anwalt des Gekündigten wollte nur zustimmen, wenn 75 000 Euro netto herauskommen würden: also rund 130 000 Euro brutto. „Es wäre sinnvoll, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen“, appellierte Richter Oliver Schmitt an den Verhandlungswillen der beiden Parteien. Vorschlag: die Mitte mit 100 000 Euro, Rücknahme der Kündigung und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April bei voller Gehaltszahlung. Die Schwenninger BKK und ihre beiden Anwälte sagten sofort zu, nach längerer Beratungspause war auch der ehemalige Personalchef einverstanden. So mussten die acht geladenen Zeugen gar nicht erst aussagen, und die Verhandlung endete ohne einen Urteilsspruch. Weitere Details des Vergleichs: Die Schwenninger BKK darf den betroffenen Firmen, die Unterlagen zurückgeben, die ihr ehemaliger Angestellter mitgenommen hatte. Der wiederum muss sofort seinen Dienstwagen Opel Insignia bei der Krankenkasse abgeben. Einig sind sich die Parteien auch, dass keine gegenseitigen Vorwürfe mehr erhoben werden. Die Schwenninger BKK kündigte aber noch an, dass die Geschichte mit den Blanko-Formularen zum Krankmelden bei der Ärztekammer gemeldet werden muss. So gibt es zumindest auf dieser Seite noch ein Nachspiel. Ein Arbeitszeugnis will der 50-Jährige im Übrigen von der Schwenninger BKK nicht. Im Museum sparen Villingen-Schwenningen. In der Clique macht ins Museum gehen viel mehr Spaß: Deshalb haben die städtischen Museen jetzt die Eintritte neu geregelt. Wer seine Freunde motiviert, eine öffentliche Führung mit ihm zu besuchen, bekommt freien Eintritt und zahlt keine Führungsgebühr. Auch die Besitzer von Jahres- „Neue Holding ist eine große Chance“ Details mit Rottweiler-Klinikums-GmbH müssen noch verhandelt werden Nach der Entscheidung des Rottweiler Kreistages in Sachen Kreiskliniken könnte es sein, dass es bereits zu Anfang nächsten Jahres eine gemeinsame Klinik-Holding der Rottweiler mit der SchwarzwaldBaar-Klinikums-GmbH gibt. Villingen-Schwenningen/Rottweil. Dies sagte gestern der Geschäftsführer der Schwarzwald-Baar-Klinikums-GmbH, Rolf Schmid, gestern gegenüber der NECKARQUELLE. Ursprünglich sollte auch noch das Oberndorfer Krankenhaus Partner in der neuen Holding werden, doch die Oberndorfer entschieden sich in einer Gemeinderatssitzung völlig überraschend dafür, einen eigenen Weg einzuschlagen. Für Schmid stellt die neue Holding aus dem Schwarzwald-Baar-Klinikum und den Rottweiler Kreiskliniken „eine einmalige Chance dar, die Klinikstrukturen in der Region neu zu ordnen.“ Und zwar so, dass beide Partner davon profitieren könnten, wobei das Größenverhältnis der beiden Gesellschafter sich auch in den Gesellschaftsanteilen in der Holding widerspiegeln dürfte. Zum Vergleich: Während das Schwarzwald-Baar-Klinikum zuletzt einen Umsatz von 185 Millionen Euro erwirtschaftete, brachte es die Gesundheitszentrums GmbH der Rottweiler gerade mal auf ein Viertel. Noch gewaltiger ist der Unterschied, wenn man schaut, was unter dem Strich dann hängen blieb. Während man in Villingen-Schwenningen einen Gewinn von nahezu 2,5 Millionen Euro erwirtschaftete, gab es unter dem Strich in Rottweil einen Verlust von deutlich über vier Millionen Euro. Schmid sagte, dass die Details des Holding-Vertrages noch ausverhandelt werden müssten. Gleichzeitig machte er deutlich, dass man die Rottweiler Vorstellung, das Schramberger Klinikum künftig als Portalklinik zu betreiben, mittragen werde. Damit soll die medizinische Grundversorgung in der Schramberger Region gesichert werden. Das Klinikum in Schramberg war es zuletzt vor allem, das für die tiefroten Zahlen in der Rottweiler Klini- kumsbilanz gesorgt hatte. Abspecken muss es nach dem neuen Modell seine Strukturen in Zukunft auf jeden Fall. Und zwar deutlich. Schmid verspricht sich von der künftigen Holding deutliche Synergieeffekte, von denen beide Partner profitieren könnten. Als Beispiele nannte er unter anderem künftige neue Strukturen im Klinikmanagement, in der Arzneimittelversorgung oder beim Vorhalten medizinischer Leistungen. Er stellte allerdings auch klar, dass die beiden Töchter, die die Holding bilden werden, die Schwarzwald-Baar-Klinikums GmbH und die Klinikums-GmbH im Kreis Rottweil, ihre Kliniken „wie bisher als eigenständige GmbHs getrennt abrechnen werden“. gb Wer mit anderen zusammen ins Museum geht, spart Eintritt. Foto: Privat karten (zwölf Euro) können sich freuen, so die Pressemitteilung. In Zukunft gehen sie nicht nur ein Jahr lang ohne weitere Kosten in die Dauerausstellungen der städtischen Museen, sondern auch in jede Wechselausstellung. Gerade Eltern mit kleinen Kindern, deren Verweildauer eher unkalkulierbar ist, können sich auf diese Art den Bildungsspaß ohne großes Nachdenken leisten: Kommt Hunger oder Langeweile auf, kann man ohne Weiteres den Museumsbesuch abbrechen und ein anderes Mal wiederkommen. Die Museumsleitung hofft, so frischen Wind in die Museen zu bringen. eb