Österreichischer/Tiroler Bob- und Skeletonverband Skeleton
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Österreichischer/Tiroler Bob- und Skeletonverband Skeleton
Österreichischer/Tiroler Bob- und Skeletonverband Skeleton-Reglement Nachwuchs 1. Vision und Strategie Die Vision des ÖBSV/TBSV für den Skeleton-Nachwuchs ist die möglichst frühe Heranführung von Kindern und Jugendlichen an den Skeletonsport und bei entsprechender Eignung und entsprechendem Interesse in weiterer Folge an den Bobsport. Strategisches Ziel ist die Schaffung einer größeren Anzahl an SkeletonNachwuchssportlern als Grundlage für die Entwicklung von international konkurrenzfähigen Spitzensportlern. Darüber hinaus soll dadurch auch eine breite Basis von Multiplikatoren für die Erhöhung des öffentlichen Interesses am Skeletonsport und weiter am Bobsport gewonnen werden. Die Strategie besteht in einer Förderung der Nachwuchssportler auf professionelle Art und Weise. Die Ausbildung der Sportler erfolgt auf wissenschaftlich-fachlicher Basis sowie dem Alter, dem Geschlecht und den individuellen Fähigkeiten angepasst. Dabei wird auch besonders darauf geachtet, die Begeisterung für den Skeletonsport zu stärken. Um einerseits die Begeisterung der jungen Sportler für den Skeletonsport zu wecken und zu stärken und um andererseits auch einen Vergleich mit dem Ausbildungsstand der jungen Sportler zu erlangen, sind sowohl nationale als auch regionale und internationale Wettbewerbe erforderlich. Mit dem nachliegenden Reglement werden bestimmte Ausbildungs- und Einsatzgrundsätze für die Skeleton-Nachwuchssportler festgelegt. 2. Allgemeine Richtlinien 2.1. Abweichung vom Reglement des internationalen Bobund Skeletonverbandes (FIBT) Die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verläuft vielfach unterschiedlich und der Ausbildungsstand des jeweiligen Nachwuchssportlers ist nicht zuletzt wegen des unterschiedlichen Einstiegs in den Skeletonsport ungleich. Dies macht es erforderlich, dass allenfalls vom Reglement des internationalen Bob- und Skeletonverbandes abgewichen wird. Die begründete Festlegung der Abweichung obliegt dem jeweils Verantwortlichen (z.B. Trainer oder Betreuer, Veranstalter oder Rennleiter) im Einvernehmen mit dem ÖBSV-Sportkoordinator der Sektion Skeleton. Abweichungen von diesem Reglement durch Festlegungen in Wettbewerbsausschreibungen u. Ä. haben grundsätzlich Vorrang vor den Bestimmungen des gegenständlichen Reglements. Sollten jedoch gravierende Bedenken gegen Festlegungen in Wettbewerbsausschreibungen o. Ä. bestehen, ist am Wettbewerb o. Ä. nicht teilzunehmen. 2.2. Entscheidungs- und Handlungsgrundsätze für Betreuer, Trainer u. Ä. Grundsatz für jede Entscheidung und Handlung eines Trainers, Betreuers u. Ä. ist die Bedachtnahme auf das Wohl des Nachwuchssportlers. Er hat daher mit den Nachwuchssportlern einen vertrauensvollen Umgang zu pflegen und auf ihm bekannte schulische und andere Probleme der Nachwuchssportler Rücksicht zu nehmen. Dazu hat er auch das Gespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu suchen. Der Trainer, Betreuer u. Ä. sieht seine Aufgabe auch darin, die Begeisterung für den Skeletonsport und gegebenenfalls auch für den Bobsport zu wecken bzw. zu stärken. Er fördert ein Verhalten der Nachwuchssportler im Sinne der sportlichen – gesellschaftlich relevanten – Werte wie Leistung, Kameradschaft, Fairness usw.. 2.3. Unterstützung durch Verband und Eltern Die Verbandsführung unterstützt die Tätigkeit der Trainer, Betreuer u. Ä. nach Kräften. Auftretende Probleme werden in einer kameradschaftlichen Art und Weise angesprochen und in gegenseitiger Verantwortung für die Sache gelöst. Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten unterstützen die Trainer, Betreuer u. Ä., insbesondere auch durch Information über allfällige gesundheitliche und sonstige Probleme des Kindes. Dazu suchen sie auch das Gespräch mit dem Trainer, Betreuer u. Ä.. 3. Klasseneinteilung Unterschieden werden zwei Arten von Klassen, und zwar Wettbewerbsklassen Ausbildungsklasse 3.1. Wettbewerbsklassen Der üblichen Klasseneinteilung im Sport entsprechend werden die Wettbewerbs-klassen nach Geburtsjahrgängen in folgende Altersklassen eingeteilt, und zwar ° MINIS bis zum 11. Lebensjahr, das sind Sportler, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbes das Alter von 11 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie Athleten, die das Alter von 11 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres erreichen. ° SCHÜLER bis zum 13. Lebensjahr, das sind Athleten, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbes das Alter von 13 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie Athleten, die das Alter von 13 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres erreichen. ° JUGEND bis zum 15. /16. Lebensjahr, das sind Athleten, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbes das Alter von 15 / 16 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie Athleten, die das Alter von 15 / 16 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres erreichen. ° JUNIOREN bis zum 17./18. Lebensjahr, das sind Athleten, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbes das Alter von 17 / 18 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie Athleten, die das Alter von 17 / 18 Jahren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres erreichen. ° ALLGEMEINE KLASSE 3.2. Ausbildungsklasse und „Schnupper“-Klasse Bei der Ausbildungsklasse kommen folgende Kriterien zum Tragen und sind bei den Entscheidungen der Trainer, Betreuer u. Ä. zu berücksichtigen: ° Sportliche Vorkenntnisse und -erfahrungen z.B. als Rodler. ° Körperlich-sportliche Konstitution. ° Minimum 20 Fahrten vom Kinder-, Jugend- oder Damenstart, je nach Alter, Ausbildungsstand des Athleten. ° Immer in Rücksprache mit dem zuständigen Trainer. ° Alle Starthöhen unterhalb des Herren-Skeleton-Starts. Bei der „Schnupper“-Klasse kommen folgende Kriterien zum Tragen und sind bei den Entscheidungen der Trainer, Betreuer u. Ä. zu berücksichtigen: ° Es darf nur an dem im Vorhinein bestimmten Tag des „Schnuppertrainings“ gefahren werden. Und zwar von allen Starthöhen unterhalb des HerrenSkeleton-Starts, je nach Ausbildungsstand des jeweiligen Athleten (s.o.) und unter Rücksprache mit dem zuständigem Trainer. Grundvoraussetzung ist die Vorlage • • • eines ärztliches Attest einer ausreichenden Versicherung einer Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. 4. Sportgerät-Gewichtslimitierungen ° Bis zum 13. Lebensjahr (im Sinne des Punktes 3.1. Wettbewerbsklassen) darf der Schlitten maximal 30kg wiegen. ° Bis zum 15. / 16. Lebensjahr (im Sinne des Punktes 3.1. Wettbewerbsklassen) darf der Schlitten maximal 32kg wiegen. ° Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gelten hinsichtlich der Gewichtslimitierungen (Körpergewicht und Schlittengewicht) die Bestimmungen des internationalen Bob-und Skeletonverbandes FIBT. 5. Schlussbemerkung Bei diesem Reglement handelt es sich um eine erste Richtlinie speziell gerichtet an Trainer, Betreuer u. Ä. für den Skeleton-Nachwuchs. Diese schlagen dem ÖBSV-Sportkoordinator der Sektion Skeleton aufgrund ihrer unmittelbaren Erfahrungen mit dem Reglement allenfalls erforderliche oder zweckmäßige Änderungen vor. Der Sportkoordinator sichtet und bündelt die Vorschläge und unterbreitet dem Verbandsvorstand entsprechend ausformulierte und begründete Änderungsentwürfe zur Beschlussfassung. Stand, 17.06.2013