Kontakt Der Träger Diakonie-Station Regenbogen - Diakonie
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Kontakt Der Träger Diakonie-Station Regenbogen - Diakonie
Kontakt Der Träger Bei Fragen oder Informationswünschen zu allen Angeboten wenden Sie sich bitte an die Diakonie-Station Regenbogen: Ihre Ansprechpartnerin: Nadine Rödig Pflegedienstleitung Diakonie-Pflege Reinickendorf gGmbH Eisenhammerweg 12, 13507 Berlin Tel. (030) 43 74 41 00 / Fax -209 E-Mail [email protected] / Internet: www.diakonie-reinickendorf.de Montag bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr Die Diakonie-Pflege Reinickendorf gGmbH (DPR) ist eine Tochtergesellschaft des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes (EJF gemeinnützige AG). Die DPR wurde 1998 gegründet und bietet heute vielfältige Einrichtungen und Dienste für pflegebedürftige Menschen an. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg bestehen acht ambulante Pflegeeinrichtungen (Diakonie-Stationen) und eine teilstationäre Tagespflegeeinrichtung. Ein Hausnotrufservice, das Service-Wohnen für Senioren, ein Seniorentreff, das Kiezschwesternprojekt und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz runden das Angebot ab. Rund 300 Mitarbeitende betreuen täglich rund 1.000 pflegebedürftige Menschen. Anfahrt: Mitglied im Diakonischen Werk Diakonie-Station Regenbogen Berliner Straße 35 16303 Schwedt/Oder Tel. (03332) 26 701-49 Fax (03332) 26 701-79 E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Od er s ns t ra ße er Sa l ra z st ße r- raß Diakonie-Station Regenbogen Spendenkonto Ambulanter Pflegedienst Diakonie-Pflege Reinickendorf gGmbH Bank für Sozialwirtschaft Berlin IBAN: DE 7510 0205 0000 0130 5300 BIC: BFSWDE33BER e r ic ale nst ie d th hs c ke - Fr erk te n aa aße llw s o n B he r st r Ho s se a W Br ü B in erl . Str Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft Bildnachweise Diakoniepflege Reinickendorf gGmbH, Fotos: Peter Groth DWBO, Fotos: Cathrin Bach, Nils Bornemann Stand: 04/2016 Finkenb ße er e tr. r te e ns erg t ra Jü d Ga lin Ber aß Str Ein Unternehmen der EJF gemeinnützigen AG Unsere Leistungen Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Die Diakonie-Station Regenbogen bietet Ihnen ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen aller Pflegestufen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung an. Hierzu gehören Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung. Unsere Angebote können natürlich auch alle Menschen ohne Pflegestufe als Privatzahler in Anspruch nehmen. Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Leistungen der Pflegeversicherung – – – – – – – – Körperpflege & Mobilität Begleitung außer Haus Bewegung und Transfer Einkauf & Besorgungen Ernährung & Nahrungsaufnahme Reinigen der Wohnung Wäsche waschen Begleitung außer Haus Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 haben Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI, welche zusätzlich zu pflegerischen Leistungen erfolgen. Diesem berechtigten Personenkreis stehen jährlich Sachleistungen in Höhe von 1.248 Euro bis 2.496 Euro zu. Ziel dieser Leistungen ist die Aktivierung, Begleitung, Beschäftigung und Erhöhung der Lebensqualität für die Betroffenen sowie die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen –Medikamentengabe – Blutzucker- & Blutdruckkontrollen –Injektionen – Wundversorgung & Verbandwechsel –Kompressionsstrümpfe –Kompressionsverbände Weitere Leistungen – Urlaubs- und Verhinderungspflege – Pflegefachberatung im Rahmen der Pflegeversicherung § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratung bei Pflegefragen –24-Stunden-Rufbereitschaft – Vermittlung von Hausnotrufgeräten – Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI Wir bieten beispielsweise folgende Sachleistungen an: –Besuchsdienste – Beschäftigungsleistungen, z.B. Spaziergänge, Spiele, Gymnastik, Vorlesen – Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, z.B. Behördengänge, Arztbesuche – Begleitung bei Ausflügen – Hauswirtschaftliche Versorgung – Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen – Individuelle Hilfe bei der Organisation und Bewältigung des Alltag Pflegefachberatung Was sind Pflegefachberatungen im Rahmen der Pflegeversicherung nach § 37 Abs. 3 SGB XI? Die Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen (von den Pflegekassen zugelassenen) Pflegedienst abzurufen. Dieser Pflegeeinsatz dient der Beratung der Pflegepersonen und Angehörigen zur Sicherung der Pflegequalität. Unsere zuständigen Pflegefachkräfte sind ausgebildete Krankenschwestern und Altenpflegerinnen mit langjähriger Berufserfahrung. Wir informieren Sie gern über unsere Angebote und beraten Sie rund um das Thema Pflege wie beispielsweise über: – Entlastungsangebote, z.B. Verhinderungs- pflege – Einsatz und Möglichkeiten von Hilfsmitteln, die die Pflege zu Hause erleichtern, z.B. Hausnotrufgerät, Rollator, Pflegebett usw.