Sektorstudie Energie - Kritis

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Sektorstudie Energie - Kritis
KRITIS-Sektorstudie
Energie
Öffentliche Version – Revisionsstand 5. Februar 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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© Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2014
Danksagung
Danksagung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2014 vier Studien zur Analyse der
„Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS) in Deutschland in Auftrag gegeben. Ziel der Studien ist es, einen
umfassenden Überblick über die KRITIS-Sektoren und die darin erbrachten kritischen Dienstleistungen zu
erhalten. Die Sektorstudien sollen weiterhin den sektorspezifischen Stand der Cyber-Sicherheit sowie
Probleme und Trends zusammenfassen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat durch das BSI Anfang 2014 den Auftrag erhalten, alle vier
Sektorstudien in der Zeit von Januar bis Dezember 2014 zu erstellen.
Die Studien wurden durch das KPMG Security Consulting Team Berlin unter der Leitung von Herrn
Wilhelm Dolle erstellt. Alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten wurden studienübergreifend durch den
KRITIS-Projektleiter, Herrn Torsten Redlich, koordiniert. Herr Jan Hoff leitete fachlich die Studie im Sektor
Energie.
Die Erstellung der KRITIS-Sektorstudien wäre ohne die enge Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertretern
von Betreibern und Verbänden in den KRITIS-Sektoren nicht möglich gewesen. Unser besonderer Dank gilt
den Betreibern, die trotz des sensiblen Themas und der vollen Terminkalender Zeit und Motivation fanden,
uns bei der Durchführung der Studie mit Experteninterviews aktiv zu unterstützen. Sie haben mit ihrem
Fachwissen und Engagement wesentlich zum Gelingen der Studie beigetragen.
Wir sind ebenso den vielen Experten dankbar, die uns in Hintergrundgesprächen hilfreiche
Diskussionsmöglichkeiten und wertvolle Impulse gegeben haben.
In gleicher Weise möchten wir uns bei den Mitarbeitern des BSI für die konstruktive und offene
Zusammenarbeit bedanken, die eine kontinuierliche Studienbegleitung und letztlich den erfolgreichen
Projektabschluss ermöglicht haben.
Berlin, im Dezember 2014
Wilhelm Dolle, Partner
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Jan Hoff, Assistant Manager
3
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Danksagung.......................................................................................................................................................................................... 3
Einleitung............................................................................................................................................................................................ 10
1
Sektorüberblick................................................................................................................................................................................. 13
2
Branchen.............................................................................................................................................................................................. 16
2.1
Elektrizität.................................................................................................................................................................................... 16
2.1.1
Branchenüberblick............................................................................................................................................................ 16
2.1.2
Branchenstruktur............................................................................................................................................................... 31
2.2
Gas.................................................................................................................................................................................................... 40
2.2.1
Branchenüberblick............................................................................................................................................................ 40
2.2.2
Branchenstruktur............................................................................................................................................................... 48
2.3
Mineralöl....................................................................................................................................................................................... 55
2.3.1
Branchenüberblick............................................................................................................................................................ 55
2.3.2
Branchenstruktur............................................................................................................................................................... 62
3
Kritische Dienstleistungen.......................................................................................................................................................... 68
3.1
Stromversorgung (DL1).......................................................................................................................................................... 70
3.1.1
Prozessschritt „Stromerzeugung“ (PS1).................................................................................................................... 74
3.1.2
Prozessschritt „Stromübertragung“ (PS2)............................................................................................................... 87
3.1.3
Prozessschritt „Stromverteilung“ (PS3).................................................................................................................... 97
3.2
Gasversorgung (DL2)............................................................................................................................................................. 103
3.2.1
Prozessschritt „Gasförderung“ (PS1)........................................................................................................................ 105
3.2.2
Prozessschritt „Gastransport“ (PS2)......................................................................................................................... 109
3.2.3
Prozessschritt „Gasverteilung“ (PS3)....................................................................................................................... 116
3.3
Treibstoff- und Heizölversorgung (DL3)...................................................................................................................... 119
3.3.1
Prozessschritt „Ölförderung“ (PS1).......................................................................................................................... 122
3.3.2
Prozessschritt „Rohöl- und Mineralöltransport“ (PS2)...................................................................................127
3.3.3
Prozessschritt „Heizöl- und Kraftstoffverteilung“ (PS3)................................................................................132
4
4.1
4.2
Vorfallsammlung........................................................................................................................................................................... 135
Nationale Vorfälle................................................................................................................................................................... 137
Internationale Vorfälle......................................................................................................................................................... 140
5
Cyber-Sicherheit............................................................................................................................................................................ 149
5.1
Cyber-Sicherheit im Sektor Energie.............................................................................................................................. 150
5.2
Gesetzliche Anforderungen............................................................................................................................................... 155
5.3
Umsetzungsgrad der Cyber-Sicherheit........................................................................................................................ 157
5.3.1
Sicherheitsorganisation und -management........................................................................................................ 158
5.3.2
Technische IT-Sicherheit.............................................................................................................................................. 159
5.3.3
Überwachung und Monitoring (Detektion und Reaktion)..........................................................................161
5.3.4
Externe Abhängigkeiten............................................................................................................................................... 162
5.4
Herausforderungen und Trends...................................................................................................................................... 163
6
6.1
6.2
6.3
Schlussfolgerungen und Ausblick......................................................................................................................................... 168
Fazit und Zusammenfassung............................................................................................................................................ 168
Notwendiger Handlungsbedarf....................................................................................................................................... 172
Weiterer Untersuchungsbedarf........................................................................................................................................ 175
Anhänge............................................................................................................................................................................................. 179
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
5
Inhaltsverzeichnis
Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis....................................................................................................................... 179
Glossar.......................................................................................................................................................................................... 187
Literaturverzeichnis..................................................................................................................................................................... 191
6
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Energieflussbild für Deutschland 2011 (in Mio. t SKE)....................................................................................15
Abbildung 2: Vergleich von Strommengen in der deutschen Stromversorgung (2013, in GWh)............................16
Abbildung 3: Nennleistung deutscher Stromerzeugungsanlagen nach Energieträger in MW (2013)...................18
Abbildung 4: Struktur der Stromerzeugung nach Energieträger in GWh (2013)............................................................18
Abbildung 5: Altersstruktur des Kraftwerksparks (2013)............................................................................................................ 19
Abbildung 6: Deutschland im europäischen Netzverbund (2013)..........................................................................................21
Abbildung 7: Grobes und prinzipielles Schema der Stromversorgung in Deutschland..............................................24
Abbildung 8: Karte der Stromnetzbetreiber in Deutschland (2011)......................................................................................33
Abbildung 9: Vergleich unterschiedlicher Gasmengen in der deutschen Gasversorgung (2012, in Mrd. m³)....40
Abbildung 10: Die Wertschöpfungskette der Gasversorgung................................................................................................... 41
Abbildung 11: Vergleich unterschiedlicher Mengen in der deutschen Mineralölbranche (2012, in Mio. t Rohöl
oder Rohöläquivalente)............................................................................................................................................................................... 55
Abbildung 12: Anteil von Mineralölprodukten am Gesamtumsatz der Branche (2012)..............................................57
Abbildung 13: Wertschöpfungskette Öl.............................................................................................................................................. 58
Abbildung 14: Marktanteile der Mineralölkonzerne in Deutschland in Prozent (2011)..............................................63
Abbildung 15: Modellierung kritischer Dienstleistungen.......................................................................................................... 68
Abbildung 16: Prozessschritt Beispiel (PS(n))................................................................................................................................... 69
Abbildung 17: Schematische Darstellung der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“ (DL1).....................70
Abbildung 18: Prozessschritt „Stromerzeugung“ der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“...................74
Abbildung 19: Prozessschritt „Stromübertragung“ der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“...............87
Abbildung 20: Prozessschritt „Stromverteilung“ der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“....................97
Abbildung 21: Schematische Darstellung der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“.....................................103
Abbildung 22: Prozessschritt „Gasförderung“ der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“............................105
Abbildung 23: Prozessschritt „Gastransport“ der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“..............................109
Abbildung 24: Prozessschritt „Gasverteilung“ der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“............................116
Abbildung 25: Schematische Darstellung der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und Heizölversorgung“
............................................................................................................................................................................................................................. 119
Abbildung 26: Prozessschritt „Ölförderung“ der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und Heizölversorgung“
............................................................................................................................................................................................................................. 122
Abbildung 27: Prozessschritt „Rohöl- und Mineralöltransport“ der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und
Heizölversorgung“...................................................................................................................................................................................... 127
Abbildung 28: Prozessschritt „Heizöl- und Kraftstoffverteilung“ der kritischen Dienstleistung „Treibstoffund Heizölversorgung“............................................................................................................................................................................ 132
Abbildung 29: Standards und Best Practices für die Cyber-Sicherheit im Energiesektor in Deutschland.......150
Abbildung 30: Regulatorische Anforderungen im Energiesektor in Deutschland......................................................155
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7
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Sektoreinteilung der Kritischen Infrastrukturen in Deutschland.....................................................................10
Tabelle 2: Abhängigkeitsverhältnisse ausgewählter Abnehmergruppen von der Stromversorgung.....................27
Tabelle 3: Die größten Kraftwerksbetreiber in Deutschland (2013).......................................................................................34
Tabelle 4: Die größten Kraftwerksanlagen in Deutschland (März 2014).............................................................................34
Tabelle 5: Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (2013)..................................................................................................35
Tabelle 6: Größte Stromversorger in Deutschland (2010)........................................................................................................... 35
Tabelle 7: Abhängigkeitsverhältnisse ausgewählter Abnehmergruppen von der Gasversorgung..........................47
Tabelle 8: Bedeutende Gas-Fördergesellschaften in Deutschland (2012)............................................................................50
Tabelle 9: Bedeutende Gasversorger in Deutschland (2013)...................................................................................................... 51
Tabelle 10: Anteile der größten Unternehmen im Gasmarkt (2012)......................................................................................52
Tabelle 11: Die wichtigsten Rohölexporteure nach Deutschland (2012).............................................................................57
Tabelle 12: Abhängigkeitsverhältnisse ausgewählter Abnehmergruppen von der Ölversorgung...........................61
Tabelle 13: Ölfördergesellschaften in Deutschland (2012).........................................................................................................63
Tabelle 14: Bedeutendste Raffineure in Deutschland (2014).....................................................................................................64
Tabelle 15: Größte Raffinerien in Deutschland (2014).................................................................................................................. 64
Tabelle 16: Wichtigste Pipelinebetreiber und entsprechende Pipeline (2012)..................................................................64
Tabelle 17: Marktanteile der führenden Tankstellenbetreiber am Kraftstoffabsatz (Januar 2014).........................65
Tabelle 18: Betriebsinterner Prozess „Brennstoffversorgung“ (DL1 PS1 BP1)...................................................................76
Tabelle 19: Betriebsinterner Prozess „Ansteuerung von Anlagen“ (DL1 PS1 BP2)..........................................................77
Tabelle 20: Betriebsinterner Prozess „Energieumwandlung“ (DL1 PS1 BP3).....................................................................79
Tabelle 21: Betriebsinterner Prozess „Energieeinspeisung“ (DL1 PS1 BP4)........................................................................81
Tabelle 22: Betriebsinterner Prozess „Entsorgung von Rückständen“ (DL1 PS1 BP5)...................................................83
Tabelle 23: Betriebsinterner Prozess „Einsatzplanung“ (DL1 PS1 BP6)................................................................................85
Tabelle 24: Betriebsinterner Prozess „Kopplung im Übertragungsnetz“ (DL1 PS2 BP1)..............................................88
Tabelle 25: Betriebsinterner Prozess „Übertragung“ (DL1 PS2 BP2)......................................................................................90
Tabelle 26: Betriebsinterner Prozess „Systemdienstleistungen“ (DL1 PS2 BP3)...............................................................92
Tabelle 27: Betriebsinterner Prozess „Energiehandel“ (DL1 PS2 BP4)...................................................................................94
Tabelle 28: Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Strom)“ (DL1 PS2 BP5).................................................96
Tabelle 29: Betriebsinterner Prozess „Kopplung im Verteilnetz“ (DL1 PS3 BP1).............................................................99
Tabelle 30: Betriebsinterner Prozess „Zähler- und Anschlussbetrieb“ (DL1 PS3 BP2).................................................101
Tabelle 31: Betriebsinterner Prozess „Exploration und Erschließung“ (DL2 PS1 BP1)...............................................106
Tabelle 32: Betriebsinterner Prozess „Förderung und Produktion“ (DL2 PS1 BP2).....................................................107
Tabelle 33: Betriebsinterner Prozess „Aufbereitung“ (DL2 PS1 BP3)...................................................................................108
Tabelle 34: Betriebsinterner Prozess „Gaseinspeisung“ (DL2 PS2 BP1)..............................................................................110
Tabelle 35: Betriebsinterner Prozess „Gasdurchleitung“ (DL2 PS2 BP2)............................................................................111
Tabelle 36: Betriebsinterner Prozess „Gashandel“ (DL2 PS2 BP3).........................................................................................113
Tabelle 37: Betriebsinterner Prozess „Gasspeicherung“ (DL2 PS2 BP4).............................................................................114
Tabelle 38: Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Gas)“ (DL2 PS2 BP5)....................................................115
Tabelle 39: Betriebsinterner Prozess „Gasübernahme“ (DL2 PS3 BP1)...............................................................................117
Tabelle 40: Betriebsinterner Prozess „Zähler und Anschlussbetrieb (Gas)“ (DL2 PS3 BP2).......................................118
Tabelle 41: Betriebsinterner Prozess „Exploration und Erschließung (Öl)“ (DL3 PS1 BP1)......................................123
Tabelle 42: Betriebsinterner Prozess „Ölförderung“ (DL3 PS1 BP2).....................................................................................124
Tabelle 43: Betriebsinterner Prozess „Raffinierung“ (DL3 PS1 BP3)....................................................................................125
Tabelle 44: Betriebsinterner Prozess „Produktabgabe“ (DL3 PS1 BP4)...............................................................................126
Tabelle 45: Betriebsinterner Prozess „Öleinspeisung“ (DL3 PS2 BP1).................................................................................128
Tabelle 46: Betriebsinterner Prozess „Öltransport“ (DL3 PS2 BP2)......................................................................................129
Tabelle 47: Betriebsinterner Prozess „Öllagerung“ (DL3 PS2 BP3).......................................................................................130
Tabelle 48: Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Öl)“ (DL3 PS2 BP4).......................................................131
Tabelle 49: Betriebsinterner Prozess „Heizölvertrieb“ (DL3 PS3 BP1).................................................................................133
Tabelle 50: Betriebsinterner Prozess „Kraftstoffvertrieb“ (DL3 PS3 BP2)..........................................................................134
Tabelle 51: Überblick der Eigenschaften der gesammelten Vorfälle...................................................................................136
8
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
9
Einleitung
Einleitung
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für
das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende
Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen
eintreten würden“ [BMI 2009]. Sie erbringen kritische Dienstleistungen, die für Deutschland einen
bedeutenden Beitrag zur Sicherung des Gemeinwohls leisten. Das Dokument „UP KRITIS – Grundlagen und
Ziele“ von 2013 definiert kritische Dienstleistungen wie folgt:
„Kritische Dienstleistungen sind für die Bevölkerung wichtige, teils lebenswichtige Güter und
Dienstleistungen. Bei einer Beeinträchtigung dieser kritischen Dienstleistungen würden
erhebliche Versorgungsengpässe, Störungen der Öffentlichen Sicherheit oder vergleichbare
dramatische Folgen eintreten“ [UP KRITIS 2013].
Die Auswahl an kritischen Dienstleistungen kann zum einem auf den staatlichen Auftrag zur
Daseinsfürsorge zurückgeführt werden, zum anderen auf ihre Bedeutung als technische
Basisinfrastrukturen für andere kritische Dienstleistungen. Die zuverlässige Erbringung der kritischen
Dienstleistungen bildet die Grundlage vieler alltäglicher Prozesse und Abläufe für die Bevölkerung und in
der Wirtschaft. Sie ist Voraussetzung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln,
Wasser, Elektrizität, Gesundheitsleistungen und vielen anderen wichtigen oder lebensnotwendigen
Ressourcen. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Öffentlichkeit erfolgt.
Als Grundlage für die Kooperation von Staat und Wirtschaft beim Schutz Kritischer Infrastrukturen dient
die Sektoren- und Brancheneinteilung. Sie bildet einen konzeptionellen Rahmen, der die Analyse und
Behandlung
einzelner
technischer
Basisinfrastrukturen
und
sozioökonomischer
Dienstleistungs-infrastrukturen ermöglicht. Die Betreiber von KRITIS umfassen dabei sowohl staatliche als
auch privatwirtschaftliche Organisationen.
Sektoren Kritischer Infrastrukturen
Energie
Transport und Verkehr
Informationstechnik und
Telekommunikation
Finanz- und
Versicherungswesen
Gesundheit
Staat und Verwaltung
Wasser
Medien und Kultur
Ernährung
Tabelle 1: Sektoreinteilung der Kritischen Infrastrukturen in Deutschland
Jeder KRITIS-Sektor ist in verschiedene Branchen aufgeteilt. Sowohl zwischen den Branchen innerhalb
eines Sektors als auch zwischen den verschiedenen Sektoren existieren vielfältige Interdependenzen.
Beispielsweise ist die Stromversorgung eine Grundvoraussetzung für die Erbringung praktisch aller anderen
kritischen Dienstleistungen. Ein weiteres Beispiel sind die Leistungen des Sektors Transport und Verkehr, die
Voraussetzung für die Logistik von Nahrungsmitteln, Materialien für die Gesundheitswirtschaft und
weiteren Gütern sowie für die Beförderung von Personen sind. Der Sektor Informationstechnik und
Telekommunikation nimmt hierbei vor dem Gedanken der starken Durchdringung von Informations- und
Telekommunikationstechnologie in allen anderen Sektoren eine Sonderrolle ein. Eine effiziente
Leistungserbringung in den Sektoren ist heute ohne die Inanspruchnahme der Informations- und
Telekommunikationsdienstleistungen nicht mehr vorstellbar. Die weiter zunehmende Verbreitung und
Durchdringung von Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Sektoren birgt jedoch
gleichzeitig bekannte und neue Risiken.
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Einleitung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine der zentralen Stellen unter den
zuständigen Behörden zum Schutz von Kritischen Infrastrukturen. Mit unterschiedlichen Aktivitäten wie
der Organisation von Branchengesprächen, der Bereitstellung von Standards und Leitfäden zu wichtigen
IT-Sicherheitsthemen und nationalen Projekten sowie der Koordination des UP KRITIS1 verfolgt das BSI die
Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) und der
nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie. In seinen Arbeiten ist das BSI auf genaue Kenntnisse zu den
Funktionen kritischer Dienstleistungen und der damit verbundenen Bedeutung wichtiger Anlagen und
Einrichtungen (KRITIS) angewiesen. Dabei ist es wichtig, die wirtschaftlichen, technologischen, politischen
und regulatorischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten der Sektoren und deren Branchen genau zu
verstehen. Dies umfasst gleichermaßen die Kenntnis zukünftiger Entwicklungen.
Mehr als zehn Jahre nach der Erstellung der ersten KRITIS-Sektorstudien hat das BSI 2014 die
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG mit der Erarbeitung von vier Studien zu den
folgenden Sektoren beauftragt:
• Energie
• Ernährung und Wasser
• Informationstechnik und Telekommunikation
• Transport und Verkehr
Die Erarbeitung der vier Sektorstudien erfolgte von Februar bis Dezember 2014. Ziel der Studien ist es, einen
aktuellen Überblick über den Sektor, dessen Branchen sowie die im Sektor und den Branchen erbrachten
kritischen Dienstleistungen zu gewinnen. Dies beinhaltet Analysen zur Kritikalität der sektortypischen
Dienstleistungen sowie deren betriebsinternen Prozessen. Weiterhin soll der Grad der Abhängigkeiten
betriebsinterner Prozesse von IKT ermittelt und die Frage beantwortet werden, welche Rolle Informationen,
der Einsatz von IKT und die Nutzung von IKT-Prozessen für die Ausführung der betriebsinternen Prozesse
spielt. Die Sektorstudien sollen sektor- und branchenspezifisch den Stand der IKT-Sicherheit
zusammenfassen und aktuelle Probleme sowie zukünftige Trends in Bezug auf IKT-Sicherheit und
-Zuverlässigkeit herausstellen.
Neben dem vorhandenen Expertenwissen sowie öffentlich verfügbaren Informationen und Unterlagen
bildet die in allen vier Sektoren durchgeführte Betreiberbefragung eine wesentliche Informationsgrundlage
der Sektorstudien. Hierfür wurden wichtige Betreiber, Verbände und ggf. weitere wichtige Akteure der
jeweiligen Sektoren im Studienzeitraum in zahlreichen persönlichen und telefonischen Gesprächen zum
Stand der Cyber-Sicherheit befragt. Die Angaben sind in anonymisierter Form in die Studien eingeflossen,
sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Befragte gezogen werden können.
Dies ist die öffentliche Fassung der KRITIS-Sektorstudie Energie. Alle Inhalte der öffentlichen Fassung
finden sich ebenfalls in einer nicht-öffentlichen Fassung. Gegenüber der nicht-öffentlichen Fassung der
KRITIS-Sektorstudie Energie wurden Teile herausgenommen.
– Informationen zu neuralgischen Punkten in Kritischen Informationsinfrastrukturen, die geeignet sind,
um besondere Ziele für Angriffe auf die Versorgungssicherheit auszuwählen, wurden herausgenommen.
– Die Diskussion der Versorgungsmerkmale ist Teil des Verfahrens zur Erstellung der Rechtsverordnung
nach § 2 Abs. 10 Satz 2 und § 10 Abs. 1 BSIG (in der Fassung des Regierungsentwurfes für ein
IT-Sicherheitsgesetz vom 17.12.2014).
1 Der UP KRITIS ist eine Kooperation zwischen (KRITIS-)Betreibern, Verbänden und staatlichen Stellen, u. a.
dem BSI (siehe www.upkritis.de).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
11
Einleitung
Zur Vereinheitlichung unterliegen alle vier Studien der gleichen Struktur. Sie unterteilen sich in die
folgenden Kapitel:
Kapitel 1 bietet einen Überblick über den in der jeweiligen Studie behandelten Sektor.
Kapitel 2 vertieft den Einblick in den Sektor, indem es die einzelnen Branchen im Detail vorstellt. In diesem
Kapitel werden die Branchenstruktur, die Bedeutung der Branchen für Staat und Gesellschaft, der
volkswirtschaftliche Kontext, die Marktteilnehmer, die Beziehungen innerhalb der Branche, die Rolle der
öffentlichen Hand sowie die aktuellen Entwicklungen aufgegriffen und erläutert.
Kapitel 3 enthält eine detaillierte Auseinandersetzung mit den kritischen Dienstleistungen. Dies sind im
vorliegenden Fall die Dienstleistungen „Stromversorgung“ (DL1), „Gasversorgung“ (DL2) und „Treibstoff- und
Heizölversorgung“ (DL3). Einer strukturellen Zerlegung der Dienstleistungen folgt die Analyse der kritischen
betriebsinternen Prozesse und die Ermittlung der Risikoelemente.
Kapitel 4 liefert eine Sammlung bedeutsamer Sicherheitsvorfälle im Sektor. Diese sind nach
internationalen und nationalen Vorfällen differenziert sowie anhand wichtiger Eigenschaften zur
Sensibilisierung und Aufklärung aufbereitet.
Kapitel 5 setzt sich sowohl mit den geltenden Normen und Standards als auch mit den gesetzlichen
Anforderungen für IT-Sicherheit im betrachteten Sektor auseinander. Darüber hinaus wird auf den
etablierten Stand der Cyber-Sicherheit sowie auf Herausforderungen und Trends in der IT-Sicherheit
eingegangen, was insbesondere aus den Ereignissen der Betreiberbefragung ermittelt wurde.
Kapitel 6 führt die Ergebnisse aus den vorherigen Kapiteln als Fazit zusammen, schafft einen Überblick
über die wesentlichen Erkenntnisse und stellt wichtige Handlungsempfehlungen zur Stärkung der
IT-Sicherheit im betrachteten Sektor heraus.
12
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sektorüberblick
1
Sektorüberblick
Durch die Dienstleistungen des Sektors Energie wird die deutsche Gesellschaft und der Staat mit Energie
versorgt. Die Versorgung mit Energie ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren fast aller
gesellschaftlichen Bereiche. Ohne Energieversorgung kann es keine funktionierende Volkswirtschaft geben,
der Alltag der deutschen Bürger wird empfindlich gestört und eine Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung ist nicht möglich.
In dieser Sektorstudie werden die wichtigsten Energiedienstleistungen betrachtet sowie ihre Relevanz und
Kritikalität für Deutschland untersucht. Der Sektor umfasst sowohl die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
definierten leitungsgebundenen Versorgungsleistungen mit Elektrizität/Strom, Ferngas und Nah- und
Fernwärme2 als auch die Versorgung von Endkunden mit Energieträgern wie Heizöl und Treibstoffen (zum
Beispiel Diesel- und Benzinkraftstoffe oder Kerosin) und Flüssiggas.
Bei der Versorgung mit Strom und Gas handelt es sich laut EnWG um eine Grundversorgungsleistung. Es ist
daher Aufgabe des Staates, die Versorgung der Bevölkerung mit diesen Gütern sicherzustellen. Die
Umsetzung dieser Aufgabe übergibt der Staat an Energieversorgungsunternehmen (EVU). Diese sind
gesetzlich dazu verpflichtet, eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ zu
gewährleisten (§§ 2, 3 EnWG). Dies umfasst Haushalte, die Elektrizität und Gas für das tägliche Leben
benötigen, die Industrie, für die Strom und Gas unersetzliche Produktionsfaktoren darstellen, sowie den
Staat, bei dem die Aufrechterhaltung seiner Funktionen ohne Elektrizität und Gas ebenfalls nicht möglich
ist. Neben Strom und Gas ist die deutsche Gesellschaft auch auf eine zuverlässige Versorgung mit Öl und den
daraus gewonnenen Mineralölprodukten angewiesen. Besonders für den Transport bleibt Mineralöl der
zentrale Energieträger. Auch in seiner Verwendung als Heizstoff und als Rohstoff für die Industrie ist es
unersetzlich.
Der Energiesektor ist eine wichtige Stütze der Wirtschaft, er nimmt bei der Bereitstellung von
Produktionsfaktoren eine wichtige Rolle ein. Praktisch jeder Wirtschaftszweig ist auf Elektrizität, Wärme
und Kraftstoffe angewiesen. Eine stabile und wirtschaftliche Versorgung mit Energie ist daher ein wichtiger
Standortfaktor für die Industrie und den Dienstleistungssektor.
Nicht nur als Versorger sondern auch als eigener Wirtschaftszweig hat der Energiesektor große Bedeutung
für die deutsche Volkswirtschaft: Die Bruttowertschöpfungsleistung des Sektors macht einem Anteil von
1,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus Im Sektor waren im Jahr 2012 etwa 212.000 Arbeitnehmer
beschäftigt [BMWi 2013d].
Der Sektor Energie stellt insbesondere auch Basisdienstleistungen für andere Sektoren der Kritischen
Infrastrukturen zur Verfügung. Ein Ausfall der Energieversorgung würde schon nach kürzester Zeit zu
einem Ausfall der meisten anderen Kritischen Infrastrukturen Deutschlands führen und hätte dramatische
Konsequenzen für alle Lebensbereiche. So ist der Betrieb der Verkehrsinfrastruktur in weiten Teilen nicht
ohne Elektrizität und eine verlässliche Kraftstoffversorgung möglich. Die Wasserwirtschaft und
Abwasserbeseitigung sind für den Betrieb von Pumpen und Ventilen ebenfalls auf Strom angewiesen. Auch
der Informations- und Telekommunikationssektor verbraucht einen zunehmenden Anteil der erzeugten
Elektrizität in Rechenzentren und für den Betrieb von Daten-Netzwerken. In den KRITIS-Sektoren
Gesundheit, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur
ist eine Aufrechterhaltung der wesentlichen Dienstleistungen ohne die durchgängige Verfügbarkeit von
Energie in der jeweils benötigten Form nicht möglich.
Energie in Deutschland
Der Energieverbrauch Deutschlands lässt sich in einer Gesamtbilanz darstellen. In dieser Bilanz
unterscheidet man Primärenergie, Sekundärenergie und Endenergie. Von Primärenergie wird gesprochen,
wenn es sich um die Energiemenge in den ursprünglichen Trägern wie Erdgas, Steinkohle oder Kernenergie
2 Eine Analyse der Dienstleistungen der Nah- und Fernwärme ist nicht Bestandteil dieser Studie.
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13
1 Sektorüberblick
handelt. Das Energieflussbild der AG Energiebilanzen e. V. (Abbildung 1, Seite 15) zeigt den Primärenergieverbrauch Deutschlands im Jahr 2011. Mineralöl ist mit 154 Mio. t Steinkohleeinheiten (SKE) die
größte Position und stellt einen wichtigen Energieträger für die deutsche Gesellschaft dar. Deutlich wird,
wie sehr die Energieversorgung in Deutschland weiterhin von fossilen Brennstoffen abhängig ist. Der Anteil
erneuerbarer Energieträger an der Gesamterzeugung steigt, der Großteil der Primärenergie wird aber
weiterhin durch fossile Brennstoffe erzeugt.
In den meisten Fällen ist eine Nutzung der Primärenergieträger durch die Endnutzer nicht ohne weitere
Umwandlung in oder über Zwischenprodukte möglich. Nur in Ausnahmen, wie etwa bei Erdgas hoher
Qualität, findet keine oder nur eine geringfügige Aufbereitung vor der Nutzung statt. Die fossilen
Primärenergieträger werden in Kraftwerken und Raffinerien in andere Energieträger umgewandelt, da diese
leichter zu transportieren, lagern oder zur weiteren Umwandlung in andere Energieformen geeignet sind
(wie elektrischer Strom, Mineralöl, Koks, Briketts etc.). Die Produkte solcher Verarbeitungsprozesse werden
als Sekundärenergieträger bezeichnet. Das Energieflussbild stellt die Umwandlung und Nutzung
unterschiedlicher Energieträger dar.
Die Endenergie ist jener Teil der Sekundärenergie, der nach verlustbehafteter Umwandlung und
Übertragung beim Endverbraucher tatsächlich verfügbar ist. Diese Verbraucher (Bürger, Staat sowie
Industrie und Wirtschaft inklusive der Betreiber weiterer Kritischer Infrastrukturen) nutzen die Energie für
unterschiedliche Zwecke:
• für die Erzeugung von Raumwärme für Wohnungen oder Betriebsstätten (durch Gasheizungen,
Fernwärme oder elektrische Nachtspeicherheizungen);
• für die industrielle Produktion (beispielsweise durch Umwandlung von mechanischer Energie oder
Prozesswärme);
• für den Betrieb elektrisch betriebener und elektronischer Geräte in Haushalten (inklusive
Warmwasserzubereitung);
• für den Betrieb anderer Kritischer Infrastrukturen (Transport, IKT, Wasserversorgung, Finanzwesen).
Ein Teil der Energie geht auf dem Weg zum Verbraucher verloren. Darunter fallen Umwandlungsverluste in
Kraftwerken oder Raffinerien, Leitungsverluste bei der Übertragung von Elektrizität oder undichte Systeme
beim Transport und der Speicherung von Gasen. Auch für den Betrieb von Kraftwerken und
Speicheranlagen wird Energie benötigt, die nicht für Endnutzer zur Verfügung steht. Das Energieflussbild
verdeutlicht diese Verluste und fasst die Energieflüsse in Deutschland zusammen.
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sektorüberblick
Abbildung 1: Energieflussbild für Deutschland 2011 (in Mio. t SKE)
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (www.ag-energiebilanzen.de)
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2 Branchen
2
Branchen
2.1
Elektrizität
Unter Elektrizität wird im Verlauf dieser Studie der elektrische Strom/die elektrische Energie verstanden.
Durch die elektrotechnischen Sachverhalte und die damit verbundenen Abhängigkeiten unterscheidet sich
die Branche Elektrizität wesentlich von den beiden anderen Branchen des Sektors. Abbildung 2 zeigt als
Einstieg und erste Orientierung einen Vergleich von verschiedenen Strommengen in der deutschen
Stromversorgung.
633,6
599,8
151,7
33,8
davon aus erneuerbare Energien
Stromproduktion
Stromverbrauch
Stromexport (Saldo)
Abbildung 2: Vergleich von Strommengen in der deutschen Stromversorgung (2013, in GWh)
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.
Energie ist grundsätzlich die Fähigkeit, Arbeit zu verrichten. In der Elektrizität resultiert die elektrische
Arbeit durch die Übertragung elektrischer Energie. Bei der Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung
wird in der Regel von elektrischer Leistung gesprochen. Die elektrische Leistung ist die Energie, die in einem
bestimmten Moment an einen Verbraucher abgegeben wird. Wird ein Verbraucher beispielsweise mit einem
Kilowatt (kW) Leistung für den Zeitraum einer Stunde betrieben, so wird eine Kilowattstunde (kWh)
elektrische Arbeit benötigt. Die durch den Verbraucher genutzte elektrische Arbeit über einen bestimmten
Zeitraum ergibt die von ihm verbrauchte Energiemenge.
2.1.1
2.1.1.1
Branchenüberblick
Einführung in die Branche Elektrizität
Die Branche Elektrizität umfasst nach der KRITIS-Branchenaufteilung des Bundesministeriums des Innern
alle für eine durchgängig verfügbare leitungsgebundene Stromversorgung über das öffentliche Netz nötigen
Aktivitäten und Akteure [BMI 2011a]. In den folgenden Kapiteln werden
– die Produktion und der Import,
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Branchen
– der Transport, Handel und die Speicherung sowie
– die Verteilung und der Vertrieb von elektrischem Strom an Haushalte oder die Wirtschaft (inklusive
Rückwirkungen und Einspeisungen) betrachtet.
Elektrizität wird von Privathaushalten, Gewerbe und Industrie für verschiedene Verbrauchsarten benötigt.
Dies reicht beispielsweise bei Privathaushalten von der Beleuchtung über den Betrieb von Elektronikgeräten
wie Computern bis hin zu Haushaltsgeräten oder Gartenpumpen. Im gewerblichen und industriellen
Umfeld werden Gebäude beheizt, Maschinen betrieben und Prozesswärme in Öfen erzeugt.
Allgemeines
Elektrische Leistung entsteht in der Elektrizitätsversorgung durch die Umwandlung anderer
(Primär-)Energieformen wie chemischer, potenzieller, kinetischer, thermischer Energie oder Lichtenergie.
Sie ist in erster Linie ein effizienter Energieträger, der sich am Bestimmungsort leicht wieder in andere
Energieformen umwandeln lässt.
Erzeugung
Die Erzeugung von Elektrizität wird auf unterschiedlichen Wegen realisiert. Kraftwerke zur
Stromerzeugung lassen sich dabei anhand ihrer Größe und ihrer relativen Nähe zum Verbrauchsort
unterscheiden. Zum einen erzeugen konventionelle Großkraftwerke den Großteil der deutschen Elektrizität.
Ein Block eines Kernkraftwerkes kann derzeit bis zu 1,4 Gigawatt (GW) Strom erzeugen. Zum Anderen gibt es
auch kleinere konventionelle Kraftwerke, sogenannte Blockheizkraftwerke (BHKW). Diese erzeugen Strom
und Wärme (über die Kraft-Wärme-Kopplung) mit einer um Größenordnungen geringeren Leistung als
konventionelle Anlagen näher am Verbrauchsort. Die typische Leistung eines BHKW bewegt sich im Bereich
von wenigen Kilowatt (kW) bis wenigen Dutzend Megawatt (MW). Diese Art der Erzeugung wird auch als
dezentrale Stromerzeugung bezeichnet. Haushalte und Kleinbetriebe bringen außerdem auf dezentralem
Weg über Photovoltaikanlagen elektrische Leistung in das Stromnetz ein. Neben der Erzeugung und
Einspeisung durch Stromkonzerne, Mittel- und Kleinbetriebe sowie Haushalte betreiben auch
Industrieunternehmen Kraftwerke, die zur Erzeugung und bei geeigneter Einbindung in die Netzsteuerung
auch zur Systemstabilität beitragen.
Alle konventionellen Kraftwerke haben gemeinsam, dass Brennstoffe oder spaltbares Material benötigt
werden, um elektrische Energie zu erzeugen. Bei der Erzeugung spielt somit auch die zuverlässige
Belieferung von konventionellen Kraftwerken mit Primärenergieträgern eine wichtige Rolle.
Neben konventionellen Kraftwerken werden vermehrt Erzeuger der erneuerbaren Energien (EE) wie
Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft in die Elektrizitätsversorgung eingebunden. Teils werden
diese mit angelieferten Primärenergieträgern betrieben (Biomasse), meist wird aber direkt auf natürliche
Energieströme zugegriffen. Die Betreiber der EE-Anlagen haben aufgrund der wechselnden natürlichen
Bedingungen nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Produktion zu beeinflussen. Ist kein Wind vorhanden,
kann eine Windenergieanlage auch keinen Strom produzieren. Bei zu hoher Produktion hingegen kann eine
Anlage aus dem Wind gedreht und somit die Leistung reduziert werden. Erzeugungsanlagen auf Basis
erneuerbarer Energien werden einzeln mit relativ geringer Leistung (beispielsweise eine alleinstehende
Windenergieanlage) oder zusammengeschaltet zu sogenannten virtuellen Kraftwerken mit mehreren
hundert Megawatt Leistung betrieben (siehe auch Abschnitt 2.1.1.5). Ein virtuelles Kraftwerk ist
beispielsweise ein größerer Windpark, der aus vielen Windenergieanlagen besteht – die Erzeugung und die
Steuerung werden hier aggregiert und sind in der Gesamtleistung mit einem größerem konventionellem
Kraftwerk vergleichbar.
Bei der Produktion muss die Regelfähigkeit (d. h. die Anpassung der abgegebenen Strommenge) und die
Verlässlichkeit sowie Planbarkeit der Erzeuger berücksichtigt werden. Großkraftwerke sind meist nicht
kurzfristig regelbar und erzeugen während der Laufzeit kontinuierlich elektrische Leistung. Muss die
Produktion angepasst werden, ist dies meist nur (stark) zeitlich verzögert möglich.
Der bisher von vorhandenen konventionellen Grundlastkraftwerken (mit meist gleichbleibender oder
langsam anpassbarer Erzeugung) erbrachte Anteil an eingespeister Leistung wird zunehmend durch
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2 Branchen
erneuerbare, aber weniger planbare Energieerzeugungsformen abgelöst. Es wird daher in steigendem Maße
Regelenergie aus den verhältnismäßig wenigen Kraftwerken benötigt, die Fluktuationen dynamisch
kompensieren können [SRU 2009].
Bei der Produktion von Elektrizität kann, beispielsweise bei Blockheizkraftwerken, auch gleichzeitig Wärme
produziert werden. Diese Wärme der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird zur Nah- und
Fernwärmeversorgung der Bevölkerung und von Unternehmen verwendet. Sie ist jedoch nicht direkter Teil
der Branche Elektrizität oder des KRITIS-Sektors Energie.
Abbildung 3 zeigt die Nennerzeugungsleistung innerhalb Deutschlands und die Verteilung dieser Leistung
auf die Primärenergieträger. Abbildung 4 zeigt die tatsächliche Erzeugung in Gigawattstunden je
Energieträger.
40
36
35
30
32
27
25
25
21
20
15
12
10
9
4
5
6
4
5
1
0,5
0
Abbildung 3: Nennleistung deutscher Stromerzeugungsanlagen nach Energieträger in MW
(2013)
Quelle: [BNetzA 2013a] (gerundet)
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
162
124
98
67
53
32
30
48
20
Abbildung 4: Struktur der Stromerzeugung nach Energieträger in GWh (2013)
Quelle: [AGEB 2014c] (gerundet)
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Branchen
Die in Abbildung 3 und Abbildung 4 zusammengefassten Anlagen haben im Jahr 2013 insgesamt 633,6 GWh
Strom erzeugt. Den größten Anteil hatten dabei mit 45,2 Prozent Kraftwerke, die Strom aus Kohle
produzieren. Deutlich geringer fallen die Anteile von Kernenergie (15,4 Prozent)3 und Erdgas (10,5 Prozent)
aus. Alle erneuerbaren Energieträger zusammen erzeugten 23,9 Prozent der Elektrizität. Unterschiede
zwischen der Nennleistung und dem tatsächlich produzierten Strom ergeben sich aus verschiedenen
Jahreslaufzeiten der Kraftwerke. Erdgaskraftwerke stellen meist nur temporäre Regelenergie bereit und sind
deshalb nicht durchgehend in Betrieb.
Der durch erneuerbare Energien erzeugte Strom muss gemäß gesetzlicher Anforderung im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) jederzeit durch die Netzbetreiber abgenommen werden und in das Netz
eingespeist werden (sogenannte Vorrangeinspeisung). Bevor die Anlagen der erneuerbaren Energien oder
der Kraft-Wärme-Kopplung abgeregelt werden dürfen, müssen stattdessen konventionelle Kraftwerke
abgeregelt werden.
Der Einsatz konventioneller Kraftwerke zur Deckung des Bedarfs über dem garantiert abgenommenen
Angebot der erneuerbaren Energien orientiert sich an der sogenannten Merit Order.4 Der Preis für eine
Megawattstunde Strom wird an der Börse über das jeweils höchste Gebot festgelegt. Dementsprechend
werden zur Deckung des Bedarfs Kraftwerke in der Reihenfolge der steigenden Erzeugungskosten
(Grenzkosten) zugeschaltet. Die Verdrängung teurerer Kraftwerke durch die bevorzugte Behandlung von
regenerativen Energieerzeugungsformen wird als Merit-Order-Effekt bezeichnet [EWI 2012].
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
vor 1950
50er
Erdgas
Mineralölprodukte
Wasser
60er
70er
Steinkohle
Sonstige (Nicht-EE)
Pumpspeicher
80er
90er
Braunkohle
Solar
Biomasse
00er
seit 2010
Kernenergie
Wind
Abbildung 5: Altersstruktur des Kraftwerksparks (2013)
Quelle: [BNetzA 2014c] (eigene Darstellung)
Bei der konventionellen Stromerzeugung in Deutschland ist das Alter der Kraftwerke ein wichtiger
Indikator für den technischen Stand der Anlagen. Wie in Abbildung 5 dargestellt, sind die bestehenden
Kohlekraftwerke teils zwischen 30 und 40 Jahren alt; neue Kernkraftwerke wurden in Deutschland seit mehr
als 20 Jahren nicht gebaut. Dieser Umstand hat großen Einfluss auf Befunde hinsichtlich des Stands der
3 Eine Außerbetriebnahme aller deutschen Atomkraftwerke ist bis zum Jahr 2022 vorgesehen.
4 „Merit Order“ beschreibt die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke.
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2 Branchen
eingesetzten IKT. Turbinen und Generatoren wurden jedoch ersetzt oder ertüchtigt, weshalb auch neuere
IKT in alten Kraftwerken eingesetzt wird.
Photovoltaikanlagen sind weitestgehend kleiner als 10 MW Nennleistung dimensioniert. Somit wurden in
der vorherigen Statistik in Abbildung 5 lediglich größere Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt.
Die Regelung der Erzeugung erfolgt primär auf Stundenbasis. Dies bedeutet, dass Kraftwerksfahrpläne in
der Regel in Stundenblöcken mit relativ abrupten Wechseln geplant und ausgeführt werden und nicht als
langsam in andere Zustände übergehende Kurven. Dadurch entstehen zu den Stundenwechseln jeweils
stärkere Frequenzänderungen (Spitzen), die kurzfristig durch den Einsatz von Regelenergie kompensiert
werden. Fehler im Netz zu diesen Zeiten können großen Einfluss auf die Netzstabilität nehmen [VGB 2012].5
Die Netzstabilität ist direkt mit der Versorgungssicherheit bzw. -qualität verbunden. Je weniger das Netz
(ungeplant) gesteuert werden muss, desto stabiler ist es. Die Netzstabilität wird primär von zwei Faktoren
beeinflusst: Der Netzfrequenz und der Netzspannung. Werden diese nicht in zuvor festgelegten Grenzen
gehalten, so kann das Stromnetz nicht mehr aufrechterhalten werden und es kommt zu Ausfällen in der
Versorgung.
Für die Erzeugung von Strom aus Kohle, Öl und Gas werden gemäß der Umweltgesetzgebung
Emissionszertifikate für den Ausstoß klimaschädlicher Gase (vor allem Kohlendioxid) benötigt. Dies hat
lediglich über den Preis einen direkten Einfluss auf die Erzeugung und wird daher im Verlauf dieser Studie
nicht weiter betrachtet.
Import und Export von Elektrizität
Das Stromnetz und die Stromversorgung in Europa bestehen nicht (mehr) ausschließlich aus in sich
abgeschlossenen Systemen nationaler Kraftwerke. Stattdessen findet zunehmend ein grenzüberschreitender
Austausch statt. Dies bedeutet, dass neben der Produktion und dem Verbrauch für den Eigenbedarf
elektrische Leistung im- und exportiert wird. Die Lage Deutschlands im europäischen Netzverbund wird in
Abbildung 6 dargestellt.
Technisch handelt es sich beim Im- und Export um eine grenzübergreifende Bilanzierung unterschiedlicher
Regelkreise in einem Verbundsystem. Es erfolgt somit kein klassischer Im- oder Export von Gütern, sondern
es wird elektrische Leistung bei einer Über- oder Unterproduktion mit den an das fast europaweite
Verbundnetz ENTSO-E angeschlossenen Ländern ausgeglichen.
Aus Sicht des Energiehandels stellt sich der Im- und Export jedoch anders dar. Es kann finanziell attraktiver
sein, Regelenergie aus dem Ausland zu beziehen, als diese selbst zu erzeugen oder im Inland zu „ordern“. Die
Preisbildung bei Strom und die Aufrechterhaltung der Netzstabilität werden durch die europäische
Vernetzung insgesamt komplizierter. Eine Folge dessen sind steigende Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit automatisierter elektronischer Systeme.
Deutschland importierte beispielsweise 2013 Strom aus Frankreich und Tschechien, wohingegen der Export
vor allem in die Niederlande, die Schweiz sowie nach Österreich stattfand [AGEB 2014a]. Die alleinige
Betrachtung von Salden ist jedoch nur bedingt aussagekräftig, da der zeitliche Verlauf von Zu- und Abflüssen
daraus nicht deutlich wird.
Aus Sicht der Netzstabilität sind insbesondere ungeplante Änderungen physikalischer Stromflüsse relevant,
da diese großen Einfluss auf die Stabilität des Gesamtsystems haben. Ein Ausfall der Zuführung von Strom
aus Frankreich oder der Ausfuhr von Strom in die Niederlande müsste beispielsweise durch die Regelung
innerhalb Deutschlands kompensiert werden. Dieser Vorgang wird im folgenden Abschnitt „Transport und
Übertragung“ detailliert erläutert.
5 Die Frequenzschwankung zum Stundenwechsel kann unter anderem auf der Webseite
„www.netzfrequenz.info“ beobachtet werden.
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Branchen
Abbildung 6: Deutschland im europäischen Netzverbund (2013)
Quelle: ENTSO-E, AG Energiebilanzen über [BMWi 2014c]
Transport und Übertragung
Elektrizität wird über Leitungsnetze weitestgehend auf Basis der Drehstrom-Hochspannungs-Übertragung
transportiert. Den Übertragungsnetzen sind ein oder mehrere niederspannigere, kaskadierende Verteilnetze
nachgeschaltet, die im Abschnitt „Verteilung“ weiter beschrieben werden. Ein Transport über längere
Strecken wird teils auch über speziell dafür konstruierte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) realisiert [TenneT 2014]. Eine Alternative zum netzgebundenen Transport wäre allenfalls
der Transport über Akkus (beispielsweise in Elektroautos) oder mit Wasserstoff und Brennstoffzellen, die
jedoch aus Effizienzgründen noch nicht wirtschaftlich sind und daher für die Elektrizitätsversorgung in
Deutschland derzeit keine Rolle spielen.
Alle an das Verbundnetz angeschlossenen Erzeuger werden mit gleicher Frequenz der Wechselspannung
betrieben. Diese Frequenz ist in allen angeschlossenen Übertragungs- und Verteilnetzen identisch. Die Netze
und Erzeuger werden deshalb synchronisiert. Im europäischen Verbundnetz liegt die Zielfrequenz bei
50,0 Hz. Einzelne Netzbereiche innerhalb des Verbundnetzes dürfen von dieser Frequenz nicht abweichen,
da es sonst zu einer automatischen Netztrennung und im schlimmsten Fall zum Zusammenbruch des
Netzes kommt. Der Zielwert wird erreicht, indem Produktion und Abnahme im Idealfall im gesamten
Verbundnetz in Summe vollständig identisch sind. Wird an einem Punkt innerhalb des Netzes zu viel Strom
zu einem Zeitpunkt verbraucht, so muss dies über die Erzeugerseite kompensiert werden. Gleiches gilt für
einen sinkenden Verbrauch im Netz.
Werden die Zielnetzfrequenz oder die Phasenlage zwischen Teilnetzen nicht gehalten, kommt es zu
Kurzschlüssen und die Stabilität des gesamten Verbundes ist gefährdet. Dies betrifft Frequenzen außerhalb
des Toleranzbereichs von 49,8 Hz bis 50,2 Hz.
Nicht-kompensierte Veränderungen zwischen Teilnetzen können zu Frequenzabweichungen im
Verbundnetz außerhalb des sicheren Bereichs führen. In Folge kommt es zu Schäden an verbrauchenden
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2 Branchen
Geräten und Generatoren. Um dies zu verhindern, werden Anlagen (beispielsweise bei einem Abfall der
Frequenz unter die Toleranzschwelle) automatisch vom Netz getrennt. In einem solchen Fall werden
Zerstörungen der Infrastruktur verhindert, einzelne Elemente des Netzes fallen jedoch aus. Der Prozess des
vorgeplanten und kontrollierten Ausfalls von Komponenten ohne Ausfall des Gesamtsystems (rollierende
Abschaltung) wird in Anlehnung an einen Prozess in der IT auch „Graceful Degradation“ genannt. Die
Übertragungsnetzbetreiber haben Frequenzen zwischen 47,5 Hz und 51,5 Hz zu unterstützen, wobei jedoch
unterhalb von 49,5 Hz bereits erste Abschaltungen durchgeführt werden. Über 50,2 Hz wird die Erzeugung
sukzessive gedrosselt [VDE 2010]. Läuft im schlimmsten Fall die Störung des Netzes unkontrolliert und
übergreifend ab, fallen nicht nur einzelne Komponenten und Netzbereiche aus sondern das Gesamtnetz –
dies führt zum sogenannten „Blackout“.
Bei einer Netzfrequenz über 50,2 Hz werden ältere Photovoltaikanlagen aus Sicherheitsgründen
eigenständig abgeschaltet. Geschieht dies bei einer großen Anzahl von Erzeugern, droht eine
Beeinträchtigung der Netzstabilität. Um dem vorzubeugen, wurde die Systemstabilitätsverordnung
(SysStabV) verabschiedet, die ein Umrüsten der Anlagen erfordert. Nach ihrer Umsetzung sollen
Abschaltungen und Wiederanschaltungen derartiger Anlagen sukzessiv von 50,2 Hz bis 51,0 Hz erfolgen
können [BMWi 2013a].
Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist dafür verantwortlich, die Frequenzhaltung im Rahmen der
Systemdienstleistungen durch kompensierende Maßnahmen zu gewährleisten. Alle ÜNB sind über das
Rahmenwerk „Transmission Code 2007“ des ehemaligen Verbands der Netzbetreiber (jetzt Teil des
Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) zu entsprechenden Handlungen verpflichtet
[VDN 2007a]. Alle Systemdienstleistungen der Übertragungsnetzbetreiber können dem „Transmission Code“
entnommen werden. Ein großer Teil dieser Anforderungen wird durch IT-Systemen unterstützt bzw. erfüllt.
Für die Regelung des Netzes kommen unterschiedliche Mechanismen zum Einsatz, die über Netzleitstellen
und Kraftwerksleitstellen automatisiert und teilautomatisiert durchgeführt werden [Amprion 2014a]:
1. Primärregelung
(Beispielsweise durch eine kurzzeitige Erhöhung der Produktion bis 30 Sekunden Dauer. Diese wird
durch alle am Verbundnetz teilnehmenden Netzbetreiber geleistet, insbesondere durch eine kurze
Anpassung der Leistung.)
2. Sekundärregelung
(Beispielsweise durch Pumpspeicherkraftwerke. Diese wird durch den betroffenen
Übertragungsnetzbetreiber geleistet.)
3. Manueller Einsatz von Minutenreserve
(Ersetzt nach ca. 15 Minuten die Sekundärregelung in Teilen.)
4. Manueller Einsatz von Stundenreserve
(Ersetzt nach ca. einer Stunde die vorherigen Regeltechniken beispielsweise durch ein zusätzliches
Hochfahren von konventionellen Kraftwerken.)
Die deutsche Stromversorgung ist in ein kontinentaleuropäisches Verbundnetz eingebunden. Dieses wird
in den zugehörigen Ländern mit gleicher Netzfrequenz (50 Hz) und identischer Phasenlage (der Verlauf der
Frequenz ist zeitlich identisch) betrieben und vom Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber
(ENTSO-E) koordiniert. Neben diesem Verbundnetz existieren benachbarte Netze. Diese sind nicht synchron
mit dem kontinentaleuropäischen Netz verbunden, haben aber asynchrone Austauschpunkte über die HGÜ.
Durch das europäische Verbundnetz können bis zu 3 GW Leistungsdefizit kompensiert werden, die über die
Primärregelung abgedeckt werden [BMWi 2011].
Die im Abschnitt „Erzeugung“ beschriebene Stundenwechselproblematik auf Seite 20 ist primär für die
Übertragungsnetzbetreiber relevant, da diese auf Änderungen der Frequenz mit Regelenergie reagieren
müssen.
In Deutschland gibt es ein physisches Leitungsnetz von 1,8 Mio. km (Übertragung und Verteilung), in dem
die beschriebenen Regelprozesse wirken [BDEW 2013a]. Unterirdische Leitungen machen 80 Prozent der
gesamten Leitungslänge aus, die überirdische Verlegung 20 Prozent. Der Leitungstyp wird über die angelegte
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Branchen
Spannung unterschieden. Die Höchstspannungsleitungen (ca. 35.000 km) übertragen den Strom
überregional (über das Verbundnetz auch in oder aus dem Ausland) mit einer Spannung von über 125 kV,
meist 220 kV oder 380 kV. Hochspannungsleitungen, in den meisten Fällen Überlandleitungen, werden mit
72,5 kV bis 125 kV betrieben und haben in Deutschland eine Länge von knapp 80.000 km. Die Verwendung
von Höchstspannung und Hochspannung ist notwendig, da bei höheren Spannungen deutlich geringere
Verluste auftreten als bei niedrigen Spannungen. An Mittelspannungsleitungen (513.000 km) liegt eine
Spannung von einem bis 72,5 kV an. Der größte Teil des Netzes wird hingegen mit Niederspannung
betrieben; die Netzlänge beträgt insgesamt 1,16 Mio. km. Niederspannungsnetze werden in Deutschland für
gewöhnlich mit einer Spannung von 230 V oder 400 V betrieben. Industrielle Netze können teils auch
höhere Spannungen bis zu 1 kV ausweisen. Zwischen den einzelnen Spannungsebenen findet eine
Umwandlung durch die feste Kopplung mittels Transformatoren in Umspannwerken statt. Die Frequenz
des Netzes bleibt jedoch über alle Ebenen identisch. Je nach Typ und Beschaffenheit der Leitung kann diese
nur eine bestimmte maximale Stromstärke transportieren. Ferner wird zur Übertragung in einigen Fällen
Gleich- anstatt Wechselstrom genutzt, sofern die Bedingungen oder Wirtschaftlichkeit es erfordern. Bei der
Übertragung von Wechselstrom über größere Strecken gibt es deutliche Übertragungsverluste. Im gesamten
deutschen Netz summieren sich diese Verluste derzeit auf ca. 6 Prozent des Stromverbrauchs
[Destatis 2014e].
Das (N-1)-Kriterium ist ein wesentliches Merkmal des deutschen Stromnetzes und der Stromversorgung, es
wird über den Transmission Code festgelegt. Demnach sollen Netzbetreiber den Betrieb so ausrichten, dass
pro Kategorie mindestens eine systemrelevante Komponente (der Kategorien Umspannwerke,
Hochspannungsleitungen etc.) ausfallen kann, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Versorgung
kommt. Die Stromausfälle der Vergangenheit waren oftmals auf Verletzungen des (N-1)-Kriteriums
zurückzuführen. Zur Berechnung der (N-1)-Abhängigkeiten kommen IKT-gestützte Leitsysteme zum
Einsatz [BNetzA 2007].
Neben dem öffentlichen Stromnetz gibt es in Deutschland in großen Teilen ein unabhängiges
Bahnstromnetz mit einer Frequenz von 16,7 Hz. In manchen Gegenden werden die Bahntrassen dezentral
über das öffentliche Netz und über Um- und Gleichrichter versorgt. Die Bahntrassen sind von der
eigentlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Strom unabhängig und werden im Rahmen der
KRITIS-Sektorstudie Transport und Verkehr betrachtet.
Das öffentliche Stromnetz ist für einen dauerhaften Betrieb ausgelegt. Insbesondere ist die überwiegende
Zahl der Kraftwerke bei Abschaltungen für ein Wiederanfahren auf die Stromversorgung aus dem Netz
angewiesen. Teils kann dies durch Notstromsysteme wie Gasturbinen kompensiert werden. Auf das gesamte
Netz gesehen ist es jedoch wichtig, eine ausreichende Anzahl an Schwarzstart-fähigen Kraftwerken
verfügbar zu haben. Diese könnten im Ernstfall nach einem Zusammenbruch des Netzes die
Stromversorgung wieder schrittweise aufbauen. 6
Abbildung 7 zeigt den schematischen Aufbau des deutschen Stromnetzes.
6 Siehe dazu auch die Abschnitte 3.1.1.3 und 3.1.1.4.
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Abbildung 7: Grobes und prinzipielles Schema der Stromversorgung in Deutschland
Quelle: [Riepl 2008]
Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany
Speicherung
Elektrizität ist im Gegensatz zu anderen Energiearten grundsätzlich schwer zu speichern. Speicher sind nicht
leistungsfähig genug (Kondensatoren), haben einen relativ geringen Wirkungsgrad (Brennstoffzelle), sind
schwierig zu errichten (Pumpkraftwerke) oder sind für die tatsächlich gespeicherte Energiemenge
verhältnismäßig teuer (Schwungräder). Aus diesem Grund findet der Lastenausgleich im öffentlichen Netz
weiterhin zum größten Teil über die entsprechenden Erzeugungsreserven statt.
Im Zuge der Energiewende (siehe Abschnitt „Trends“) und der schwankenden Verfügbarkeit der
erneuerbaren Primärenergiequellen Wind und Sonne steigt jedoch der Bedarf nach Speichertechnik. Von
allen derzeit verfügbaren Techniken werden Pumpspeicher dabei am häufigsten eingesetzt. Sie dienen
insbesondere dem Auffangen von Leistungsspitzen, beispielsweise bei großflächigen hohen Windstärken
und einem entsprechend hohen Angebot an Windenergie [Eurostat 2014].
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Zukünftig ist auch eine Speicherung in den Akkumulatoren von Elektrofahrzeugen möglich. Da ein Pkw die
meiste Zeit nicht bewegt wird, sondern in einer Garage oder auf einem Stellplatz abgestellt ist, könnten die
Akku-Kapazitäten der Elektroauto-Flotte zusammengenommen als flexibler Stromspeicher genutzt
werden. Dieser Stromspeicher könnte auch zur Regelung der Netzfrequenz durch ein Einspeisen von
Regelenergie hilfreich sein.
Handel
Der Handel mit Strom findet unter anderem über Strombörsen statt. Die größte Börse für Strom ist die
European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig. Alternativ zum Börsenhandel kann Strom auch direkt
zwischen zwei Parteien gehandelt werden. Dieser Handel wird „Over The Counter“ (OTC) genannt und
teilweise auch von Börsen wie der EEX zu Zwecken des betriebswirtschaftlichen Clearings begleitet. Strom
wird sowohl kurzfristig gehandelt als auch in langfristigen Termingeschäften „geordert“. Beim kurzfristigen
Verkauf wird das Eigentum an tatsächlich produziertem Strom übertragen, der aus physikalischen Gründen
nicht gespeichert, sondern sofort verbraucht werden muss. Bei Termingeschäften wird dagegen die
zukünftige Lieferung einer bestimmten Menge über einen bestimmten Zeitraum zugesagt. Diese
Strommenge muss aufgrund der mangelnden Speicherfähigkeit und der Planungssicherheit zum
entsprechenden Zeitpunkt nicht nur garantiert produziert, sondern auch abgenommen werden.
Termingeschäfte ermöglichen eine langfristige Planung der Produktion und Abnahme von Elektrizität im
Verbundnetz. Übertragungsnetzbetreiber nutzen einen separaten Regelenergiemarkt für die Beschaffung
von Regelenergie. Primär- und Sekundärleistung werden dort im wöchentlichen Zyklus ausgeschrieben; die
Minutenreserve täglich [Amprion 2014a]. Die bei einem Abruf der Regelleistung entstehenden Kosten
(Regelenergie ist meist teurer als der langfristige Einkauf) werden über die einzelnen Handelsebenen an die
Stromkunden weitergereicht.
Mit der insgesamt zu beobachtenden Belebung des Handels gehen jedoch auch Risiken einher. 2012 gab es
Berichte, wonach Bilanzkreisverantwortliche, statt zwischenzeitlich stark verteuerten Strom zu erwerben,
auf die Inanspruchnahme der Regelreserve setzten. Diese war zum entsprechenden Zeitpunkt günstiger für
die Unternehmen. Durch dieses Handeln wurde die Reserve jedoch fast vollständig ausgereizt und eine
Instabilität des Netzes riskiert [Welt.de 2012].
Verteilung
Die Verteilung von Strom an die Endverbraucher erfolgt auf unterschiedliche Weise. Der klassische
Haushaltskunde besitzt einen Hausanschluss als Stromanschluss, der mit 230 Volt (V) oder 400 V von einer
Ortsnetzstation versorgt wird. Je nach geschätztem Bedarf und angeschlossenen Wohneinheiten wird ein
Hausanschluss gewöhnlich mit 50 bis 100 Ampere (A) Stromstärke bereitgestellt und abgesichert.
Industriekunden werden auch mit höheren Spannungen direkt versorgt, sofern sie einen entsprechenden
Bedarf oder höhere Abnahmemengen haben. Die Verteilnetzbetreiber (VNB) als Bereitsteller der Anschlüsse
unterliegen dem „Distribution Code“ des Verbandes der Netzbetreiber (VDN), der den Anschluss an das
Übertragungs- und Verteilnetz regelt [VDN 2007b].
Die Anschlüsse der Verbraucher/Kunden an das Netz werden normalerweise vom lokalen Netzbetreibern
bereitgestellt, einschließlich eines entsprechenden Stromzählers. Die früher stark verbreiteten rein
elektrotechnisch arbeitenden Zähler werden in Zukunft durch elektronische Zähler ersetzt. 7
Die Beziehungen zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Kunden werden durch die Bundesnetzagentur
(BNetzA) vorgeschriebenen Marktpartnerprozesse abgebildet. Diese sind zwingend von den Marktpartnern
einzuhalten, beispielsweise bei einem Lieferantenwechsel.
Die Marktrolle Lieferant bezeichnet ein Unternehmen, das elektrische Leistung aus dem In- und/oder
Ausland bezieht und an Endverbraucher abgibt. Der Lieferant trägt dafür Sorge, dass den Kunden die
elektrische Leistung zur Verfügung steht. Für die Übertragung greift der Lieferant auf die Netzbetreiber
zurück. Für die durch den Kunden bezogene elektrische Arbeit wird ein festgelegter Preis erhoben (in der
Regel pro kWh). Zu Stromlieferanten siehe auch Abschnitt 2.1.2.1.
7 Zu elektronischen Zählern mit erweiterten Funktionalitäten („Smart Metern“) siehe Abschnitt 2.1.1.5.
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2 Branchen
Der Grundversorger als Kernkonzept der Stromversorgung ist jenes Unternehmen, das im entsprechenden
Netz die größte Zahl an Kunden (Haushalten) versorgt. Dieser Status wird vom Netzbetreiber in
regelmäßigen Abständen festgelegt. Grundversorger müssen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle
Anschlussinhaber mit Strom versorgen. Die genauen Vorgaben für diese Anbieter sind seit 2006 in der
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) festgehalten. Bei Stadtnetzen ist der Grundversorger meist
das entsprechende Stadtwerk oder der Regionalversorger. Dieses Konzept ist analog zum Grundversorger im
Gasmarkt (siehe Abschnitt 2.2.1.1).
Trends
In der deutschen Stromversorgung sind folgende Trends erkennbar:
• Das für die Branche Strom mit Abstand wichtigste Thema ist die sogenannte Energiewende. Ihre
Umsetzung hat zur Folge, dass ein immer größerer Anteil des Stroms im Netz regenerativen Ursprungs
ist. Um unter diesen Voraussetzungen das Netz stabil betreiben zu können, ist eine verstärkte Einbindung
und Steuerung der Erzeuger und Verbraucher im Netz notwendig. Eine große Herausforderung ist dabei,
dass mit der zunehmenden Verbreitung von Photovoltaik und anderen erneuerbaren
Energieerzeugungsformen rotierende Massen (in Form der klassischen Turbine-Generator-Kombination)
zur Dämpfung von Spannungsschwankungen und unerwünschten Nebenfrequenzen immer weniger
verbreitet sind. Anlagen, die über Wechseltrichter Strom einspeisen, können deren stabilisierende
Funktion ohne zusätzliche kompensierende Systeme nicht erfüllen.
• Ein weiterer Trend ist das Thema Smart Grid (siehe Abschnitt 2.1.1.5).
• Eine wichtige Rolle spielt auch die Rekommunalisierung. Dabei werden ehemals privatisierte Stadtnetze
und Stadtwerke durch Kommunen zurückerworben.
• Mit der Öffnung der Märkte geht des Weiteren eine Belebung des Marktgeschehens einher. So nimmt
nicht nur der Handel mit Strom an der Strombörse zu, es gibt auch eine steigende Anzahl an Anbietern.
Damit steigt auch die Bedeutung der Marktpartnerprozesse für die Netzstabilität.
• Ein weiterer Trend sind Dienstleistungen wie die Zusammenfassung von dezentralen EEG-Anlagen und
steuerbaren Lasten zur Bündelung und Vermarktung als virtuelles Kraftwerk oder zur Bereitstellung von
Regelleistung (siehe Abschnitt 2.1.1.5). Soweit heute absehbar, wird eine solche Bündelung immer
wichtiger für die Aufrechterhaltung der Stabilität des Elektrizitätsnetzes.
2.1.1.2
Bedeutung für Staat und Gesellschaft
Ein großflächiger und langanhaltender Ausfall der Stromversorgung ist bereits nach kürzester Zeit mit
schweren Konsequenzen verbunden. Er kann die Fortführung des alltäglichen Lebens deutlich erschweren
oder unmöglich machen. Dass die Speicherung von Elektrizität nur sehr eingeschränkt möglich ist und mit
hohen Effizienzverlusten einhergeht, steigert die Abhängigkeit der Gesellschaft von einer kontinuierlichen
Stromproduktion und -verteilung. Eine wirkliche Vorratsbildung für Elektrizität ist technisch nicht möglich.
Bei Engpässen kann die Versorgung der Gesellschaft allenfalls mit Hilfe von Nachbarstaaten gewährleistet
werden. Zwar verfügen einzelne Anlagen und Organisationen über Notstromaggregate, aus
gesamtgesellschaftlicher Perspektive können diese aber nur einen kleinen Teil der Kritischen Infrastruktur
für begrenzte Zeit aufrechterhalten.
Insbesondere ist die Elektrizitätsversorgung selbst auf die Verfügbarkeit von Elektrizität angewiesen. Bei
länger anhaltenden, großflächigen Stromausfällen wird die Wiederherstellung der Versorgung schon
aufgrund der den Anlagen fehlenden Elektrizität problematisch. 8 Ein vollständiger Wiederanlauf nach
einem großflächigen Stromausfall musste in der Vergangenheit noch nicht durchgeführt werden. Deshalb
gibt es keine Erfahrungswerte, ob ein Wiederaufbau des Netzes möglich ist.
Elektrizität ist nicht nur in ihrer direkten Versorgungsfunktion unabdingbar. Auch die Erbringung zentraler
Dienstleistungen anderer Branchen und Sektoren ist ohne Elektrizität nicht möglich. So wäre beispielsweise
8 Siehe Schwarzstart-Problematik auf Seite 23.
26
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Branchen
in den Sektoren Informations- und Kommunikationstechnologie oder Transport und Verkehr mit massiven
Einschränkungen zu rechnen, sofern die Versorgung mit Elektrizität nicht mehr gewährleistet wäre. Ein
regionaler oder nationaler Ausfall der Stromversorgung hätte also nicht nur dramatische Folgen für den
Sektor selbst, sondern für alle Teile der Gesellschaft.
In der folgenden Tabelle werden exemplarisch unterschiedliche Abhängigkeitsverhältnisse von
Teilbereichen aus Staat, Wirtschaft und der Bevölkerung von der Stromversorgung gezeigt. 9 Folgende
Verbrauchergruppen sind nach verfügbarer Datenlage und Expertenmeinung in unterschiedlichem Maße
von der öffentlichen Stromversorgung abhängig:
Verbrauchergruppe
Haushalte
Bedeutung (in %)
Substituierbarkeit
99 (Hausanschlüsse)
Elektrische Haushaltsgeräte
100 Kurzfristig (Batteriebetrieb und Notstrom)
Unterhaltungselektronik
100 Kurzfristig (Batteriebetrieb und Notstrom)
Heizung (Typ)
6,11 Kurzfristig (Mobile Gas-Heizstrahler)
Heizung (Betrieb)
Kochen
Keine Daten Ggf. manuelle Zündung
> 90* Kurzfristig (Mobile Gaskocher)
Gewerbe und Dienstleistungen
> 99 -
Elektrik und Elektronik
100 Kurzfristig (Batteriebetrieb und Notstrom)
Heizung
Landwirtschaft
Industrie
Staat
Verkehr
< 10* Kurzfristig (Mobile Heizstrahler)
Keine Daten > 90* Keine Daten 2,32 -
Pkw (rein elektrisch)
0,043 Langfristig (Pkw mit Verbrennungsmotor)
Schienennetz
59,24 Kurzfristig (Dieselbetrieb)
Elektronische Stellwerke
12,25 Schwer (Manuelle Bedienung)
Öffentlicher Nahverkehr
50* Schwer
1
[BDEW 2013d]
[dena 2012]
3
[KBA 2014]
4
[DB 2013]
5
[DB 2013]
* Schätzung
2
Tabelle 2: Abhängigkeitsverhältnisse ausgewählter Abnehmergruppen von der Stromversorgung
9 Mangels Daten müssen Schätzungen genutzt werden. Der Wert „< 10“ in der Zeile „Heizung“ innerhalb der
Verbrauchergruppe „Gewerbe und Dienstleistungen“ soll beispielsweise aussagen, dass geschätzt weniger als
10 Prozent aller Gewerbeimmobilien mit Strom beheizt werden.
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27
2 Branchen
2.1.1.3
Wahrnehmung der Branche
Ausfall oder Störung der Dienstleistung
Gesamtgesellschaftlich besteht eine hohe Abhängigkeit von einer ununterbrochen verfügbaren
Elektrizitätsversorgung und ihr Funktionieren wird im täglichen Leben als selbstverständlich angenommen.
Gleichzeitig sind Ereignisse wie Stromausfälle sehr selten. Die durchschnittliche Dauer von
Versorgungsunterbrechungen je Stromverbraucher betrug im Jahr 2012 knapp 16 Minuten [BNetzA 2013b].
In der Öffentlichkeit rückt die Gefahr eines Ausfalls der Stromversorgung in unregelmäßigen Abständen
durch Medienberichte in den Fokus. Die seltenen Vorfälle zeigen, dass Endverbraucher eine sehr geringe
Toleranz für Störungen oder Ausfälle aufweisen. Abnehmer, die von einer stabilen Stromversorgung in
besonderem
Maße
abhängig
sind,
verfügen
über
Notstromsysteme 10
oder
Überspannungsschutzmaßnahmen. Bei Privatverbrauchern sind diese jedoch wenig verbreitet.
Aufgrund der hohen Qualität der Stromversorgung sind tatsächliche Ausfälle in Deutschland im Vergleich
zu den vorangegangenen Jahrzehnten noch seltener geworden [BNetzA 2013b]. Auch im europäischen
Vergleich liegen die deutschen Werte unter dem Durchschnitt [Statista 2014]. Es gibt allerdings Bedenken,
dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Heterogenisierung der
Erzeugungslandschaft sowie die damit verbundenen komplexeren Regelmaßnahmen zukünftig wieder zu
einem Anstieg der Ausfälle führen könnten. Diese Bedenken werden unter anderem auf automatisierte
Abschaltmechanismen in vielen älteren dezentralen Erzeugungsanlagen zurückgeführt, die jedoch
mittlerweile schrittweise überholt und umgerüstet werden [Ecofys 2011].
Allgemeine Wahrnehmung der Branche
Im Rahmen der Energiewende nimmt der Ausbau der Energienetze für den Transport der Elektrizität von
den Produktionsregionen im Norden und Osten in die großen Industriezentren in Mittel- und
Süddeutschland zu. Die Ausbausteuerung erfolgt dabei durch das 2011 in Kraft getretene
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Der im März 2013 von den Übertragungsnetzbetreibern
vorgestellte Netzentwicklungsplan kam zu dem Ergebnis, dass der Neubau von 3.900 km Stromleitungen
sowie der Ausbau von bereits bestehenden 4.400 km des Stromnetzes notwendig sind. Für den Ausbau sind
vier Korridore, sogenannte „Stromautobahnen“ vorgesehen, die von Nord nach Süd verlaufen. Die
Gesamtkosten wurden mit 21 Mrd. Euro veranschlagt [NEP 2013]. Dieses Thema prägt gegenwärtig die
Wahrnehmung der Strombranche in der Öffentlichkeit.
2.1.1.4
Volkswirtschaftlicher Kontext
Der Umsatz der Branche Elektrizitätsversorgung belief sich laut dem Statistischen Bundesamt auf
416 Mrd. Euro im Jahr 2011 [Destatis 2013]. Die Stromwirtschaft investiert hohe Summen in den Auf- und
Ausbau der Kraftwerks- und Netzstruktur. Im Jahr 2011 wurden etwa 10 Mrd. Euro investiert [BDEW 2012b].
Das Statistische Bundesamt gibt an, dass im Januar 2014 ca. 174.000 Personen in Betrieben mit dem
Schwerpunkt Elektrizitätsversorgung tätig waren. Im Energiesektor insgesamt sind im Jahr 2013 im
Durchschnitt etwa 233.000 Personen tätig gewesen. Somit machen die Beschäftigten in der Branche
Elektrizitätsversorgung den größten Teil (ca. 75 Prozent) der Beschäftigten des gesamten Energiesektors aus
[Destatis 2014c]. Durch eine effizientere Energieproduktion geht die Zahl der Beschäftigten im Energiesektor
jedoch über die letzten Jahrzehnte deutlich zurück. Im Jahr 1991 waren noch über 550.000 Beschäftigte im
Energiesektor tätig. Die Anzahl der Beschäftigten ist in den Jahren vor 2012 deutlich langsamer gesunken
und scheint sich bei etwas über 200.000 zu stabilisieren.
10 Beispielsweise eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV).
28
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Branchen
2.1.1.5
Schwerpunktthemen „Smart Grid“ und „Virtuelle Kraftwerke“
Aufgrund der Komplexität der Thematik und der aktuellen Debatte werden die Begriffe „Smart Grid“ und
„Virtuelle Kraftwerke“ im Folgenden ausführlicher betrachtet.
Nicht zuletzt als Folge des Ausstiegs aus der Kernenergie wird die Energieerzeugung aus erneuerbaren
Energien in Deutschland stark gefördert. Dabei steigt sowohl die Zahl der Erzeuger als auch die Menge der
Einspeisung aus diesen Energieformen (vor allem Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft und Biomasse)
deutlich an. Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung betrug im Jahr
2013 bereits 23,4 Prozent [BMWi 2014b]. Durch den wachsenden Anteil dieser im Vergleich mit der
konventionellen Erzeugung eher volatilen Energieerzeugungsformen verändern sich auch die
Anforderungen an das Stromnetz, das ursprünglich für eine gleichmäßige und berechenbare Einspeisung
durch Kraftwerke in die Höchstspannungsebene konzipiert wurde. Verteilungsnetze hatten in diesem
Modell in der Regel nur die Aufgabe, Energie aus höheren Spannungsebenen an niedrigere Ebenen zu
verteilen.
Zunehmend wird jedoch Energie von dezentralen Erzeugern in die Verteilungsnetze eingespeist, zum
Beispiel durch Windkrafträder. Das Verteilungsnetz muss also nicht nur Energie aus einer höheren
Spannungsebene verteilen, sondern auch in der Lage sein, lokal erzeugte Energie weiterzuleiten und an
höhere Spannungsebenen abzugeben [BDEW 2012a]. Diese neue Aufgabe erfordert ein Netzmanagement
auch in den Verteilungsnetzen. Es gilt, langfristig den Verbrauch von Energie auf deren Erzeugung
abzustimmen. Ebenso müssen neue Möglichkeiten der Speicherung beim Netzmanagement berücksichtigt
werden. Dies wird durch den Einsatz von Technologien ermöglicht, die unter dem Begriff Smart Grid
(intelligentes Stromnetz) zusammengefasst werden.
Die schwankende Energieerzeugung bedarf einer Regelung auf Netzebene (Netzsteuerung), um die
Netzstabilität sicherstellen zu können. So müssen künftig abhängig von der aktuellen Netzsituation
Verbraucher bzw. Einspeiser zugeschaltet oder abgetrennt werden können – je stärker die Erzeugung auch
aus dem Verteilnetz heraus erfolgt, desto mehr ist eine Steuerung der Einspeiser und Verbraucher auf dieser
Ebene notwendig. Ebenso muss der Transport von Energie aus den Verteilungsnetzen in die
Übertragungsnetze gesteuert werden. Mit Hilfe einer geeigneten Automatisierung und
steuerungstechnischen Ertüchtigung der unteren Verteilnetzebenen könnten auch Lastspitzen oder -abfälle
antizipiert und dynamisch und automatisiert kompensiert werden.
Das Prinzip der selektiven Abschaltung von Verbrauchern wird Laststeuerung oder im Englischen Demand
Side Management (DSM) genannt. Beispiele für solche steuerbaren Lasten sind Kühlhäuser, die bei hohem
allgemeinem Stromverbrauch ihre Kühlung per Fernsteuerung eine gewisse Zeit pausieren können, um das
Netz zu entlasten. Dies setzt voraus, dass die Kühlhäuser zuvor stärker vorgekühlt wurden.
Intelligente Sekundärtechnik, wie regelbare Ortsnetztrafos, wird im Verbund mit intelligenten
Ortsnetzstationen, die über Messdaten aus dem Nieder- und Mittelspannungsnetz verfügen können,
eingesetzt. Dadurch wird der Zubau und Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien (EE-Anlagen)
ermöglicht, ohne zusätzliche Leitungen zu legen oder Einspeiser zu häufig abregeln zu müssen
[B.A.U.M. 2012]. Diese Techniken ermöglichen die Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch auf
regionaler Ebene.
Durch variable Tarife können ökonomische Anreize für Verbraucher geschaffen werden, ihren Verbrauch an
die aktuelle Marktsituation anzupassen. So können zeitlich flexible Vorgänge, wie der Betrieb einer
Waschmaschine, in Zeiten ausgeführt werden, in denen ein Überangebot von Energie besteht und daher der
Strompreis niedrig ist. Dies macht eine Anpassung des Verbrauchs an die Erzeugung möglich.
Digitale Messeinrichtungen zur Erfassung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wärme oder Wasser, die
Informations- und Kommunikationstechnologie zum Betrieb nutzen, werden als Smart Meter bezeichnet.
In Deutschland stellen sie als Kombination eines intelligenten Zählers in Verbindung mit einem Smart
Meter Gateway (SMGW) und daran angeschlossenen Steuereinheiten einen wichtigen Baustein des Smart
Grid dar. Sie ermöglichen mittels elektronischer Zähler zum einen die Anzeige des aktuellen, tatsächlichen
Energieverbrauchs und der Nutzungszeit für den Verbraucher. Zudem sollen sie dabei unterstützen,
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29
2 Branchen
Einsparpotenziale zu erkennen und zu nutzen. Zum anderen können sie diese Daten der Netzsteuerung zur
Verfügung stellen, die damit den Stromverbrauch besser erfassen und das Netz besser steuern kann. Ebenso
wird eine Kommunikation der Marktteilnehmer mit den Verbrauchern ermöglicht. Hierbei werden über ein
Smart Meter Gateway, sofern dieses kompatibel gemäß der Spezifikation BSI TR-03109 des BSI ist,
Komponenten beim Verbraucher mit Systemen der Marktteilnehmern verbunden. Die Kommunikation
erfolgt verschlüsselt über das Gateway und erfüllt somit die Anforderungen an die Sicherheit der
Informationstechnik. Es können unter anderem Preissignale (Tarife) gesendet und Verbrauchsgeräte und
Erzeugungsanlagen gesteuert werden, um Einsparpotenziale zu nutzen. Das Smart Meter Gateway oder der
Stromzähler ist gemäß Spezifikation nicht für die Steuerung zuständig, sondern leitet lediglich die
Kommunikation zwischen den einzelnen Komponenten weiter.
Neben Smart Metern sind intelligente Zähler ein Thema. Der Gesetzgeber bezeichnet mit diesem Begriff ein
Messsystem zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche
Nutzungszeit widerspiegelt [dena 2013]. Diese Geräte verfügen jedoch nicht zwingend über eine
IKT-Anbindung. Eine Kommunikation von intelligenten Zählern im Smart Grid erfordert ein Smart Meter
Gateway.
Durch den Einsatz von IKT im Smart Grid kann der Netzstatus genauer überwacht werden. Damit können
Netzengpässe lokalisiert und der Netzentwicklungsbedarf bemessen werden. Gleichzeitig können die
vorhandenen Netzkapazitäten besser ausgeschöpft werden. Die Daten von Verbrauchern und Einspeisern
sollen dezentral gespeichert und über ein Dienstverzeichnis zugänglich gemacht werden, das den
Marktteilnehmern diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten ermöglicht [B.A.U.M. 2012].
Die steigende Anzahl von sogenannten „Prosumern“, also Verbrauchskunden, die gleichzeitig auch
Produzenten von Energie sind, wird voraussichtlich die neue Marktrolle des Aggregators (oder auch
Demand-Side-Managers oder Pool-Managers) geschaffen, der eine Geschäftsbeziehung mit einer Vielzahl
von Kleinerzeugern und -verbrauchern eingeht und deren Leistung bündelt, um sie dann optimal auf dem
Markt anbieten zu können (siehe dazu auch die folgenden Absätze zu virtuellen Kraftwerken). Unter
Umständen wird eine neue Rolle des IKT-Betreibers entstehen, der das Management aller erzeugten Daten
der Marktteilnehmer übernimmt. Diese Rolle könnte auch den Netzbetreibern zusätzlich zufallen.
Der hohe Grad an Vernetzung der einzelnen Systeme bei Erzeugern, Netzsteuerung und Verbrauchern sowie
deren bidirektionale Kommunikation erfordern geeignete Maßnahmen zum Datenschutz und zur
Aufrechterhaltung der Informationssicherheit. Das BSI hat deshalb für das Smart Meter Gateway, die
„Datendrehschreibe“ einer Smart Meter Infrastruktur, Schutzprofile nach Common Criteria (CC) sowie eine
technische Richtlinie erstellt. Alle anderen Teile des Smart Grid sicher betrieben werden, um die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt nicht zuletzt für die Kommunikation der einzelnen
Teilnehmer im Smart Grid. Die Notwendigkeit des Schutzes vor verschiedenen Bedrohungen zeigen die
Vorfälle in Kapitel 4.
Virtuelle Kraftwerke
Ein
virtuelles
Kraftwerk
(auch
Kombikraftwerk,
Schwarmkraftwerk,
Dezentrale-Erzeugungsanlagen-Cluster) ist ein Verbund aus mehreren dezentralen Energieerzeugern (wie
Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, Blockheizkraftwerken oder Biogasanlagen), aus Speichern
(beispielsweise Elektrofahrzeuge oder Power-to-Gas) und aus Verbrauchern, die von einem zentralen
Management gesteuert und verwaltet werden. Die dezentralen Erzeugungsarten, mit Ausnahme von
Biomasse, zeichnen sich häufig durch eine schwer planbare Stromerzeugung aus.
Durch die Bündelung mehrerer kleinerer Kraftwerke unterschiedlicher Energieträger können
Leistungseinbrüche einer Erzeugungsart jedoch durch andere Energieträger kompensiert werden. So kann
bei Windstille ein virtuelles Kraftwerk, das Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen verbindet, durch
Solarenergie weiter Strom liefern. Im Falle kurzzeitiger Spitzen in der Stromerzeugung können Verbraucher
zugeschaltet werden, um die Effekte der Überproduktion auf das Netz mindern. Dies führt zu einer besseren
Plan-, Steuer- und Berechenbarkeit der Stromerzeugung. Zusätzlich können virtuelle Kraftwerke auch zur
Verbesserung der allgemeinen Netzstabilität beitragen, indem sie durch ihre Speicher Regelleistung in Form
einer Minutenreserve zur Verfügung stellen.
30
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Branchen
Auch eine Kombination von bereits bestehenden kleinen Stromerzeugern, beispielsweise
Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken im Besitz von Privatpersonen, zu einem virtuellen
Kraftwerk bietet Vorteile. Der dort produzierte Strom wird meist vom Betreiber selbst verbraucht. Sollte ein
Überschuss bestehen, so wird dieser in das Stromnetz eingespeist und der Netzbetreiber ist verpflichtet,
diesen Strom zu vergüten. Werden nun aber viele kleine Anlagen zu einem virtuellen Kraftwerk
zusammengeschlossen, so kann diese aggregierte Strommenge insgesamt am Markt gehandelt werden.
Ausblick
Aktuell bestehen virtuelle Kraftwerke meist aus zusammengeschlossenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK) oder Erneuerbare-Energien-Anlagen bei Privatpersonen oder Unternehmen. Zum Zweck des
Verkaufs überschüssigen Stroms wird der Bau von KWK-Anlagen durch den Staat gefördert.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent
ausgeweitet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist nach Ansicht von Experten der Ausbau von Smart Grids
und die Integration der erneuerbaren Energien in Form von virtuellen Kraftwerken nötig [BMWi 2014a].
Analog zu den Anforderungen an das Smart Grid stellen sich hohe Anforderungen an die
Versorgungssicherheit und den Datenschutz beim Betrieb virtueller Kraftwerke. Beim Zusammenschluss
von Anlagen privater Anbieter muss die Versorgungssicherheit stets sichergestellt sein und
Reservekapazitäten vorgehalten werden, um im Falle einer Störung oder fehlerhafter Steuerung von
Kapazitäten die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Um die Akzeptanz virtueller Kraftwerke bei den Betreibern privater Anlagen zu fördern, müssen alle Aspekte
des Datenschutzes wie beim Smart Grid gewährleistet werden.
2.1.2
2.1.2.1
Branchenstruktur
Strukturierung und Organisation der Branche
Die Struktur der Elektrizitäts- oder Strombranche wird in die einzelnen Rollen entlang der
Wertschöpfungskette differenziert. Dies reicht von der Produktion und dem Import über den Transport und
die Speicherung hin zu den Verteilern und schlussendlich den Verbrauchern. Im nächsten Abschnitt
„Marktteilnehmer“ werden den Rollen konkrete Unternehmen zugeordnet.
Stromerzeuger und Kraftwerksbetreiber sind für die Erzeugung elektrischer Energie bzw. für die
Bereitstellung von Leistung verantwortlich. Den Import von Strom leisten Übertragungsnetzbetreiber.
Die Situation in der Übertragung und in der Verteilung von Strom ist deutlich komplexer als die Produktion.
Das im Jahr 2005 neu beschlossene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hatte eine Entflechtung der bis dahin
stark vertikal integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Folge (siehe auch den Abschnitt
„Gesetzliche Rahmenbedingungen“, Seite 38). Anstelle von Unternehmen, die Aufgaben sowohl aus der
Übertragung oder der Verteilung als auch der Erzeugung oder dem Vertrieb erbringen, muss seitdem eine
Unterteilung in überregionale Übertragungsnetzbetreiber, regionale Verteilungsnetzbetreiber und die
eigentlichen Stromlieferanten ohne eigene Netze stattfinden.11
Nach Verabschiedung des Dritten Energiepakets, das 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen wurde,
gibt es nun insgesamt vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)12, welche die Infrastruktur der überregionalen
Hochspannungsnetze in Deutschland zur Verfügung stellen [NEP 2014]. Die Aufgaben eines ÜNB sind:
• Die überregionalen Stromnetze zu betreiben, zu warten und auszubauen bzw. angemessen zu
dimensionieren;
11 Eine Übersicht aller aktuell gemeldeten Stromnetzbetreiber (Übertragung und Verteilung) findet sich bei der
Bundesnetzagentur [BNetzA 2014b].
12 Engl. Transmission System Operator (TSO).
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31
2 Branchen
• Stromhändlern und -versorgern mit Endkundenbeziehungen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren
Netzen zu gewähren;
• die Frequenz des Netzes stabil zu halten, indem Regelenergie zugeschaltet oder im Extremfall
Großverbraucher vom Netz getrennt werden bzw. die Erzeugung gedrosselt wird.
Mit Ausnahme von industriellen Großverbrauchern sind keine Endverbraucher an das Übertragungsnetz
angeschlossen. Die elektrische Energie wird stattdessen an die engmaschigen Verteilnetze mit Mittel- oder
Niederspannung weiterverteilt. Ein Sonderfall unter den Netzbetreibern ist die für den Betrieb des
Bahnstromnetzes allein verantwortliche DB Energie GmbH, die ein eigenständiges, vom Verbundnetz
entkoppeltes Netz betreibt.
Mit dem Netz der ÜNB verbunden sind die Netzinfrastrukturen der Verteilnetzbetreiber (VNB)13, die Strom
regional über Niederspannungs- und Mittelspannungsnetze weitertransportieren. Die Netzstrukturen
werden daher auch Verbundnetze genannt. Auch die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, ihr Netz allen
Lieferanten zur Verfügung zu stellen, ohne dabei einzelne Marktteilnehmer zu diskriminieren. Dies kann
durch eine Entflechtung des Netzbetriebs von anderen Bereichen, wie dem Vertrieb und der Erzeugung,
erreicht werden. Abbildung 8 auf der folgenden Seite zeigt die geographische Verteilung der Gebiete der
Übertragungsnetzbetreiber und der nachgeschalteten Verteilnetze in Deutschland.
Stromlieferanten versorgen Endkunden über den Handel und die Netze mit Energie. Der Lieferant, der in
einem Netzgebiet die größte Zahl an Endkunden versorgt, wird vom Netzbetreiber zum Grundversorger
bestimmt. Dieser ist verpflichtet, jeden Kunden in seinem Gebiet mit Strom zu versorgen. Er kann aber vom
Abnehmer innerhalb einer definierten Kündigungsfrist gegen einen anderen Lieferanten getauscht werden.
Bei den Grundversorgern handelt es sich meist um die ehemals vertikal integrierten Stromversorger oder
das lokale Stadtwerk.
13 Engl. Distribution System Operator (DSO).
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Branchen
Abbildung 8: Karte der Stromnetzbetreiber in Deutschland (2011)
Quelle: [enet 2014]
Lizenz: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
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33
2 Branchen
2.1.2.2
Marktteilnehmer
Durch die Trennung von Netz- und Vertriebsstrukturen wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl
neuer Unternehmen gegründet und bestehende umstrukturiert, geteilt oder oftmals umfirmiert. Zudem
muss mit weiteren Veränderungen in ähnlichem Umfang gerechnet werden. Diese Umstände erschweren
die Erstellung eines (langfristig) gültigen Überblicks der unten genannten Marktteilnehmer.
Die vier großen Kraftwerksbetreiber stellten im Jahr 2013
Erzeugungskapazitäten (konventionell und erneuerbar):
Unternehmen
Installierte Leistung (MW)
43,2 Prozent der
vorgehaltenen
Deutschlandweiter Anteil (in %)
RWE
30.078
16,4
E.ON
19.018
10,4
Vattenfall
16.364
8,9
EnBW
13.802
7,5
Weitere
95.616
52,1
Industrie
8.769
4,8
Tabelle 3: Die größten Kraftwerksbetreiber in Deutschland (2013)
Quelle: [RWE 2014a]
Die
nächstgrößeren
Unternehmen
Statkraft (1,5 Prozent),
Stadtwerke
München (1,1 Prozent),
GDF SUEZ (1,1 Prozent) und Stadtwerke Duisburg (0,2 Prozent) besitzen zusammen 3,9 Prozent. Die gesamte
Stromerzeugung aller Energieversorger und Betreiber entspricht 95,2 Prozent. Die restlichen 4,8 Prozent
werden von der Industrie direkt produziert [RWE 2014b].
Die größten Anlagen (Kraftwerksblöcke) nach Erzeugungskapazität in Deutschland sind derzeit
ausschließlich Kernkraftwerke. Die Bundesregierung hat eine Abschaltung dieser Kraftwerke und damit
auch aller folgend genannten Kraftwerksblöcke bis 2022 beschlossen:
Kraftwerksname
Nennleistung (MW)
Betreiber
KKW Brokdorf
1.410 E.ON Kernkraft GmbH
KKW Isar 2
1.410 E.ON Kernkraft GmbH
KKW Philippsburg 2
1.402 EnBW […] Erzeugung AG (EZG)
KKW Grohnde
1.360 E.ON Kernkraft GmbH
KKW Emsland
1.329 Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE)
Tabelle 4: Die größten Kraftwerksanlagen in Deutschland (März 2014)
Quelle: [BNetzA 2014c]
Zum Vergleich: Das größte Kraftwerk mit erneuerbarer Energieerzeugung ist der Windpark
BARD Offshore 1 mit einer kombinierten Nennleistung von 400 MW. BARD Offshore 1 ist ein virtuelles
Kraftwerk. Dies bedeutet, dass die einzelnen Windräder kombiniert wie ein einzelner Block behandelt
werden (siehe Abschnitt 2.1.1.5).
Ausländische Kraftwerke (mit geographischer Lage in Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich)
speisen direkt in das deutsche Stromnetz ein. Diese Kraftwerke sind jedoch nicht den gleichen Standards
und (IT-)Sicherheitsvorschriften (Meldepflichten etc.) wie innerdeutsche Anlagen unterworfen.
In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber. Eine Rangliste dieser Betreiber wurde anhand der
entnommenen Jahresarbeit erstellt:
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Branchen
Unternehmen
Versorgte Fläche Netzlänge (km)
(km²)
Amprion1
Tennet TSO2
50 Hertz Transmission3
TransnetBW
Entnahmestellen
Entnommene
Jahresarbeit (TWh)
73.100
11.000
1.099
(inkl. Einspeisestellen)
191,0
ca. 140.000
10.946
288
85,0
109.360
9.994
76
58,1
34.600
3.363
105
46,0
4
1
[Amprion 2014b]
[TenneT 2013]
3
[50Hertz 2013]
4
[TransnetBW 2014]
2
Tabelle 5: Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (2013)
Bei den nachgeschalteten Verteilnetzbetreibern (VNB) handelt es sich neben den großen deutschen
Energiekonzernen als überregionale Netzbetreiber häufig um kommunale Energieversorgungsunternehmen
wie Stadtwerke. Diese sind im Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) zusammengeschlossen und
versorgen ungefähr 54 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Strom [Welt.de 2010]. Weitere aktuelle und
vergleichbare Zahlen zu den Verteilnetzbetreibern in Deutschland sind bei kommerziellen Anbietern
erhältlich.14
Den mit Abstand höchsten Absatz bei Stromlieferanten (Stromversorgern im engeren Sinne) erreichten
2012 die vier großen Konzerne („Big 4“). Für eine genaue Statistik der bedeutendsten Unternehmen stehen
aktuell nur Zahlen aus dem Jahr 2010 zur Verfügung:
Unternehmen
Stromabgabe an
Letztverbraucher (Mrd. kWh)
Marktanteil (in %)
RWE AG
86,1
15,9
EnBW Energie
Baden-Württemberg AG
68,9
12,7
E.ON AG
59,7
11,0
Vattenfall Europe AG
23,6
4,4
EWE Aktiengesellschaft
11,0
2,0
Tabelle 6: Größte Stromversorger in Deutschland (2010)
Quelle: [BDEW 2013b]
Basierend auf der Erhebung der Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland insgesamt 483 Unternehmen
aller Größen, die Endverbraucher mit Strom beliefern [BNetzA 2014a].
Verbände
Bedingt durch das hohe Maß an Selbstregulierung in der Strombranche nehmen Verbände zentrale,
koordinierende Positionen ein. Vielfach gehen die Verbände in ihren Aktivitäten über die Strombranche
hinaus und vertreten Interessen weiterer Versorgungsunternehmen des Sektors Energie und anderer
Sektoren, wie etwa Wasser. Im Folgenden finden sich die wichtigsten Stromverbände und Vereinigungen des
deutschen Strommarktes.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist der größte Verband deutscher
Energieunternehmen. Über Organisationen aus der Strombranche hinaus vertritt er auch die Interessen von
14 Beispielsweise www.energiemarktdaten.de und www.enet.eu.
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35
2 Branchen
Unternehmen aus den Bereichen Erdgas, Fernwärme, Wasser und Abwasser. Nach eigenen Angaben
verzeichnen die vom BDEW repräsentierten Unternehmen etwa 90 Prozent des Stromabsatzes, mehr als
60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes, 80 Prozent der
Trinkwasserförderung sowie etwa 33 Prozent der Abwasserentsorgung [BDEW 2014a].
Der
Verband
kommunaler
Unternehmen
(VKU)
vertritt
nach
eigenen
Angaben
1.420 Mitgliedsunternehmen, die in der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft in
Deutschland tätig sind. Die Mitgliedsunternehmen versorgen im Endkundensegment wesentliche Anteile
der jeweiligen Versorgungs- und Entsorgungsmärkte: 46 Prozent in der Strom-, 62 Prozent in der Erdgas-,
80 Prozent in der Trinkwasser-, 63 Prozent in der Wärmeversorgung und 24 Prozent in der
Abwasserentsorgung [VKU 2014].
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) ist der Dachverband von 26 Fachverbänden aus den
unterschiedlichen Bereichen der erneuerbaren Energie. Er vertritt über 30.000 Einzelmitglieder und
Organisationen aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie und Geothermie
[BEE 2014].
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) koordiniert und vertritt die Interessen netzunabhängiger
Energieanbieter aus den Bereichen Strom und Gas in Deutschland. Nach eigenen Angaben versorgen die
38 Mitglieder des BNE derzeit über 7 Mio. Kunden mit Gas und Elektrizität in Deutschland.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) ist ein Verband für Energiekunden
aus Gewerbe und Industrie. Er vertritt damit die Interessen eines signifikanten Teils der Nachfrageseite im
Strommarkt.
EFET Deutschland – Verband Deutscher Gas und Stromhändler e. V. ist die in Deutschland tätige Tochter
der international agierenden European Federation of Energy Traders (EFET). Zu den 29 Mitgliedern zählen
die überregionalen Gas- und Stromhändler Deutschlands sowie internationale Konzerne wie BP oder
Gazprom (als assoziiertes Mitglied).
Der VGB PowerTech e. V. ist ein auf europäischer Ebene organisierter Verband von Strom- und
Wärmeerzeugern. Der Fokus des Vereins liegt auf der Vermittlung von Wissen und der Interessenvertretung
für Großkraftwerksbetreiber. Der VGB Power Tech e. V. arbeitet auf nationaler Ebene eng mit dem BDEW
zusammen.
2.1.2.3
Beziehungen innerhalb der Branche
Im Folgenden wird eine Übersicht darüber gegeben, inwieweit die Unternehmen der Strombranche
eigentumsrechtlich verflochten sind und ob bedeutende Kapazitäten und Leistungen oder mehrere Rollen
in einem Unternehmen konzentriert sind.
Die Branche Elektrizität weist aufgrund der elektrotechnischen und energiewirtschaftlichen Sachverhalte
starke Beziehungen der Marktteilnehmer untereinander auf. Trotz der eigentumsrechtlichen Entflechtung
ist es zwingend notwendig, dass die für das Netz und die Erzeugung verantwortlichen Unternehmen mit den
im Endkundengeschäft tätigen Unternehmen Geschäftsverbindungen halten. Eine Belieferung der
Abnahmestelle ist nur möglich, wenn zum gegebenen Zeitpunkt auch die entsprechenden
Erzeugungsanlagen sowie die Transport- und Verteilnetze zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kann eine
zuverlässige Planung der Stromerzeugung und des Netzes nur unter Berücksichtigung des erwarteten
Stromverbrauchs durchgeführt werden. Aus energiewirtschaftlicher Sicht sind Prozesse und Unternehmen
daher stark miteinander verbunden. Dies prägt die Beziehungen innerhalb der Branche.
Elektrotechnisch sind die Beziehungen bzw. Abhängigkeiten auf Netzebene noch wesentlich stärker
ausgeprägt. Wird durch den Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber nicht regulierend auf Frequenz,
Spannung oder Blindleistung eingewirkt, so können Erzeuger bzw. Verbraucher Schaden nehmen.
Insbesondere zwischen den Übertragungsnetzbetreibern ist ein hohes Maß an Zusammenarbeit notwendig,
um für Deutschland und Europa ein zuverlässiges und sicheres Netz bereit zu stellen. Veränderungen und
Fehler in der Erzeugung oder den Verteilnetzen haben einen sofortigen Einfluss auf die Stromversorgung, da
36
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Branchen
durch die elektrotechnischen Effekte wirtschaftlich getrennte Unternehmen trotzdem miteinander
verbunden sind. Diese Beziehung innerhalb der Branche Elektrizität ist einzigartig für den KRITIS-Sektor
Energie und bedarf besonderer Beachtung bei den Prozessen und den IKT-Abhängigkeiten.
Es sind laut Monopolkommission
[Monopolkom. 2013]:
vier
abgrenzbare
Märkte
in
der
Stromerzeugung
aktiv
– der Markt für den ersten Verkauf des produzierten oder zu produzierenden Stroms (Erstabsatzmarkt),
– der Markt für Strom aus erneuerbaren Energien,
– der Markt für die Regelenergie und
– der Markt für die Abgabe von bereits eingeplanter Kapazität an Weiterverkäufer oder Endabnehmer.
Die Marktteilnehmer der jeweiligen Märkte sind in unterschiedlichem Maße konzentriert oder verteilt. So
sind laut Monopolkommission beispielsweise 68 Prozent aller Erzeugungskapazitäten im Erstabsatzmarkt
unter Kontrolle der vier großen Energieunternehmen.
Trotz der erfolgten Entflechtung von Netz und Vertrieb pflegen Lieferanten und Netzbetreiber weiterhin
enge Beziehungen. Dies betrifft die wirtschaftliche und technische Ebene. So sind viele der Netzbetreiber
zwar wirtschaftlich entflochten, befinden sich jedoch weiter im Besitz des Unternehmens, in das sie
ursprünglich integriert waren. Im Sinne der Leistungserbringung ist überdies eine enge Abstimmung
zwischen Netzbetreiber und Lieferanten erforderlich.
Aus den Eigenschaften der Aktivitäten in den jeweiligen Märkten ergeben sich spezifische
IT-Anforderungen. So stehen beim Erstabsatzmarkt die langfristige Planung von Kapazitäten und die
Kommunikation kurzfristiger Ausfälle im Vordergrund. Beim Markt für erneuerbare Energien hat dagegen
die Kommunikation der tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eingespeisten Strommenge Priorität.
Beim Markt für Regelenergie geht es stattdessen um die sehr kurzfristige Steuerung von
Frequenzänderungen (meist im Sekunden- bis Minutenbereich). Hier liegt der Fokus entsprechend auf
hochverfügbaren und leistungsstarken Systemen. Bei der Abgabe des Stroms handelt es sich dagegen
vorrangig um langfristige betriebswirtschaftliche Prozesse.
2.1.2.4
Rolle der öffentlichen Hand
Aufsichtsbehörden
Im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) besitzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitgehende,
vorwiegend energiewirtschaftliche Aufsichts- und Eingriffsrechte. Schwerpunkte der Arbeit sind die
Missbrauchsaufsicht, die Überwachung der Entflechtung sowie die Durchsetzung eines
diskriminierungsfreien Zugangs zu den Netzen [EnWG 2005]. Die BNetzA ist außerdem für die Festlegung
der Marktpartnerprozesse zuständig. Hierzu gehören auch die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung
mit Elektrizität (GPKE), die für die einzelnen Marktteilnehmer festlegen, welche Informationen wann und in
welcher Form mit Marktteilnehmern ausgetauscht werden müssen [BNetzA 2011c].
Die BNetzA hat in der Strombranche besondere Aufgaben. Sie kann unter anderem auch die Abschaltungen
von Kraftwerken verhindern (§ 13a EnWG), wenn dies für den Erhalt der Systemstabilität notwendig ist
[Handelsblatt 2014b]. Elektrotechnische Sachverhalte werden durch die Bundesnetzagentur hingegen kaum
reguliert. Der Fokus der Regulierung liegt auf den Prozessen am Markt und der Umsetzung und Kontrolle
der Liberalisierung [BDEW 2014b].
Die BNetzA legt zudem die Netzentgelte fest. Nach der Liberalisierung haben die Netzbetreiber ihre Entgelte
begründet vorgeschlagen und diese (mindestens zum Teil) von der BNetzA genehmigen lassen. Dieses
Verfahren wurde nach 2009 durch die Anreizregulierung15 ersetzt. Hierbei werden durch die BNetzA
Erlösobergrenzen festgelegt und dadurch den Netzbetreibern Anreize für höhere Effizienz gegeben. Im
15 Vgl. Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
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37
2 Branchen
Zusammenhang mit der Anreizregulierung wird momentan auch über eine Vergütung von Investitionen in
die Informationssicherheit diskutiert [BDEW 2013f].
Meldepflichten
Für die Übertragungsnetzbetreiber besteht die Vorgabe, planmäßige Nichtverfügbarkeiten (beispielsweise
Wartungsmaßnahmen) oder außerplanmäßig auftretende Ausfälle (zum Beispiel in Folge technischer
Störungen der IT) von Kraftwerken mit einer Leistung von mehr als 100 MW zu melden. Diese Ausfälle
werden minutengenau auf der Transparenzplattform der EEX-Börse veröffentlicht [EEX 2014]. Im
Durchschnitt betraf dies im Jahr 2012 15 Prozent der deutschen Stromerzeugungskapazität. Im Maximum
können temporär jedoch auch Nichtverfügbarkeiten von über 25 GW entstehen. Bei Ausfällen findet
lediglich eine Kategorisierung als „Failure“ oder „Other“ statt; eine IKT-Ursache ist daraus nicht direkt
ersichtlich [Monopolkom. 2013].
Durch das geplante „IT-Sicherheitsgesetz“ soll eine Meldepflicht für Vorfälle in IKT-Systemen für Betreiber
kritischer Infrastrukturen eingeführt werden [BMI 2013]. Eine solche Pflicht besteht bisher nicht.
Ein größerer Ausfall der Versorgung wird durch die Aufsichtsbehörden registriert und geprüft. Dies gilt
besonders dann, wenn eine unmittelbare, von den Anlagen ausgehende Gefahr für Menschen oder Umwelt
besteht oder bestanden hat.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die öffentliche Hand nimmt in unterschiedlicher Form Einfluss auf die Elektrizitätsbranche. Verschiedene
gesetzliche Regelungen auf Ebene der EU und des Bundes setzen den Rahmen für die Aktivitäten der
Branchenakteure. Dabei steht die Liberalisierung des Energiemarktes im Vordergrund. Die Entflechtung
der verschiedenen Bereiche, beispielsweise von Übertragungs- und Verteilernetzen, hat zu komplexeren
Prozessen innerhalb des Sektors geführt.
2005 wurde die zweite Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch den Bundestag beschlossen,
mit dem Ziel eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom sicherzustellen“. Da der
Betrieb von Netzen ein natürliches Monopol darstellt, sieht das EnWG neben Genehmigungspflicht und der
Begrenzung der freien Preisbildung für Netzbetreiber auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung der
Energieversorgungsnetze vor. Die Entflechtung von Betreibern der Übertragungs-, (Gas-)Fernleitungs- und
Verteilernetze wurde 2011 durch die letzte Novelle des EnWG abermals vorangetrieben.
Das EnWG enthält ebenfalls erste Ansätze zum Aufbau von Smart Grids in Deutschland (siehe
Abschnitt 2.1.1.5). Diese können dabei helfen, die Energieversorgung zu flexibilisieren und sicherstellen, dass
eine schwankende Einspeisung und Entnahme elektrischer Leistung keine Gefährdung für eine stabile
Versorgung darstellt (§ 13 EnWG). Hierbei steigt die Bedeutung des Themas Sicherheit, denn Smart Grids
schaffen zusätzliche Angriffs- bzw. Ausfallrisiken. § 21 EnWG schreibt für Messsysteme zur Erfassung
elektrischer Energie deshalb vor, dass diese „Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität“
gewährleisten müssen. Dem EnWG zufolge müssen Betreiber die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um
„die Vertraulichkeit und Integrität der Daten“ intelligenter Messsysteme sicherstellen zu können.
Neben dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz, das für Betreiber Kritischer Infrastrukturen Anwendung finden
soll, ist in der Energiewirtschaft (Strom, Gas und Wärme) über § 11 Abs. 1a EnWG festgelegt, dass
Netzbetreiber die Anforderungen eines „Sicherheitskatalogs“ einzuhalten haben. Er verlangt von den
betroffenen Unternehmen, dass sie ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) aufbauen, einen
strukturierten Netzplan pflegen und einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Eine verabschiedete Fassung
des Sicherheitskatalogs liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht vor.
Schutz Kritischer Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen werden in der Elektrizitätswirtschaft durch die öffentliche Hand zum Teil
besonders geschützt, da nach § 36 EnWG eine Grundversorgungspflicht der Elektrizitätsversorger gegenüber
den Verbrauchern besteht.
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Branchen
Bei der Regulierung der Sicherheit setzt die öffentliche Hand allerdings nach § 12g Abs. 2 EnWG vor allem
auf die Eigenverantwortlichkeit der Betreiber. Diese wird im Sinne des § 49 Abs. 2 EnWG unter anderem
durch die Umsetzung der technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik e. V. (VDE) wahrgenommen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben außerdem gemäß
§ 12 EnWG die Aufgabe, einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Ungeachtet dessen behält sich das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in § 49 Abs. 4 EnWG vor, zu jeder Zeit
Rechtsverordnungen zu schaffen, um die technische Sicherheit zu gewährleisten.
Die Identifikation der Kritischen Infrastrukturen findet unter Mitwirkung der öffentlichen Hand statt.
Hierzu bestimmt nach § 12g Abs. 1 EnWG die Regulierungsbehörde alle 2 Jahre die als kritisch für die
Versorgung anzusehenden Anlagen und Teile.
Zur Überprüfung und Sicherstellung der Netzsicherheit im Sinne des § 12 EnWG führt das BMWi alle zwei
Jahre ein Monitoring zur Versorgungssicherheit durch. Dieser Vorgang beruht auf § 51 EnWG. Daneben sind
die Netzbetreiber nach § 52 EnWG zur jährlichen Meldung von Versorgungsstörungen an die
Bundesnetzagentur verpflichtet.
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39
2 Branchen
2.2
Gas
Nach Mineralöl und Kohle ist Gas der drittwichtigste Primärenergieträger für die Volkswirtschaft
[AGEB 2014b]. Die Bedeutung von Erdgas im Vergleich zu Erdöl wird in absehbarer Zukunft mit hoher
Wahrscheinlichkeit weiter steigen. Dies ist eine Konsequenz daraus, dass eine Aufrechterhaltung oder gar
Steigerung der Fördermengen von Erdöl aufgrund abnehmender Reserven und zunehmender Komplexität
der Abbaumethoden stetig schwieriger und weniger wirtschaftlich wird. Die weltweiten Gasvorkommen
sind dagegen weniger gefördert worden und die unkonventionelle Förderung zeigt zumindest in der Theorie
ein hohes Potenzial [BGR 2013]. Die nachfolgende Abbildung 9 zeigt zum Einsteig und als erste Orientierung
einen Vergleich von verschiedenen Gasmengen in der deutschen Gasversorgung.
98,4
89,3
20,9
22,7
11,7
Gasförderung
Gasverbrauch Total
Gasexport
Gasimport
Kapazität Gasspeicher
Abbildung 9: Vergleich unterschiedlicher Gasmengen in der deutschen Gasversorgung (2012, in Mrd. m³)
Quelle: eigene Darstellung (gemäß der im Kapitel genannten Quellen)
2.2.1
2.2.1.1
Branchenüberblick
Einführung in die Branche Gas
Nach der KRITIS-Branchenaufteilung des Bundesministeriums des Innern umfasst die Gas-Branche alle für
eine konstante Gasversorgung nötigen Aktivitäten und Akteure. Im Rahmen der Studie werden
– die Produktion und der Import,
– der Transport und die Speicherung sowie
– die Verteilung und der Vertrieb von Erdgas an Haushalte oder die Wirtschaft betrachtet.
Abbildung 10 zeigt schematisch den Aufbau der gesamten Wertschöpfungskette der Gasversorgung für den
US-Amerikanischen Markt. Die dargestellten Schritte sind für die den deutschen Markt größtenteils
identisch, die Grafik zeigt jedoch nicht die komplexere Struktur der Netzbetreiber und
Gashandelsunternehmen.
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Branchen
Abbildung 10: Die Wertschöpfungskette der Gasversorgung
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des American Petroleum Institute (API) [API 2013a]
Erdgas wird überwiegend für die Wärmeerzeugung in Gasheizungen sowie zur Erzeugung von
Prozesswärme in der Industrie und Wirtschaft verwendet. Gleichzeitig stellen Gaskraftwerke und
Gasheizkraftwerke einen wichtigen Bestandteil der Stromerzeugung dar. Diese Kraftwerke können
vergleichsweise schnell bei Lastspitzen aktiviert werden und eignen sich somit besonders gut für die
Bereitstellung elektrischer Regelenergie. Die Gasbranche ist dadurch auch für die Elektrizitätsversorgung
eine wichtige Komponente.
Allgemeines
Erdgas wird in Deutschland in zwei Typen unterschieden. Das sogenannte H-Gas 16 zeichnet sich durch einen
vergleichsweise hohen Methangehalt (bis zu 98 Prozent) aus. L-Gas17 enthält dagegen nur Methan mit einem
Anteil von 85 Prozent. Aufgrund dieser Unterscheidung wird H-Gas und L-Gas in eigenen Netzen
transportiert und verteilt. Außerdem müssen gasverbrauchende Geräte je nach Typ unterschiedlich
eingestellt werden, um eine effiziente und rückstandsfreie Verbrennung zu gewährleisten. Da L-Gas vor
allem in Deutschland gefördert wird und die deutsche Förderung stark zurückgeht, wird davon
ausgegangen, dass bis ca. 2029 die komplette hiesige Versorgung schrittweise auf H-Gas umgestellt wird
[Prognos 2013].
Erdgas wird in unterschiedlichen Zuständen gelagert und transportiert:
• Reguläres Erdgas (NG, Natural Gas) wird für den Transport je nach Leitungstyp auf weniger als 100 bar
verdichtet und stellt das primäre Produkt der Branche dar.
• CNG (Compressed Natural Gas) bezeichnet stark verdichtetes Erdgas. Durch den hohen Druck von mehr
als 200 bar kann das Volumen auf weniger als 1 Prozent des Ursprungsvolumens (bei Normaldruck)
verringert werden.
• LNG (Liquefied Natural Gas) wird auch Flüssigerdgas genannt. Dabei wird Gas auf eine Temperatur von
ca. -164 °C herunter gekühlt. Durch diesen Vorgang wird das Gas flüssig und das Volumen ebenfalls stark
verringert. LNG ist nicht mit LPG (Liquefied Petroleum Gas) zu verwechseln, das bei der Herstellung von
Benzin und Diesel aus Rohöl anfällt.
16 „H“ steht für high calorie (hoher Energiegehalt).
17 „L“ steht für low calorie (niedriger Energiegehalt).
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2 Branchen
• Der Vollständigkeit halber ist auch die Abkürzung SNG (Synthetic Natural Gas) zu erwähnen. Dieses aus
Kohle oder Biomasse hergestellte Gas (auch Bio-SNG genannt) kann nach einer Aufbereitung dem
fossilen Erdgas beigemischt werden. Gleiches gilt für synthetisches Gas aus der Elektrolyse von Wasser zu
Wasserstoff („Power-to-Gas“). Beide Verfahren spielen momentan nur eine geringe Rolle; ihnen wird
jedoch großes Potenzial zugeschrieben.
Förderung und Produktion
Gefördert wird Erdgas an Land oder auf See. Es fällt außerdem bei der Förderung von Erdöl als
Nebenprodukt an. Vor der Förderung muss ein Vorkommen jedoch erst eingegrenzt (Prospektion) und
untersucht sowie erschlossen werden (Exploration). Hierbei kommen geologische Erkundungsverfahren
zum Einsatz. Sobald ein entsprechendes Fördergebiet erschlossen wurde, kann die Gasförderung beginnen.
Hierbei wird, vergleichbar mit der Ölförderung, eine Bohrung bis zum Vorkommen durchgeführt und dann
durch den natürlichen Gasdruck das Erdgas an die Oberfläche gefördert.
Relevant für eine Bewertung der Kritikalität und der (IT-)Sicherheit der Erdgasförderung sind technische
Methoden im Betrieb der Förderanlagen. In der Phase der Exploration gibt es beispielsweise bedeutende
Risiken durch unkontrolliertes Austreten von Gas. Um dies zu verhindern, werden Sicherheitsschieber
eingesetzt, die mit Sensoren und automatischen Notfall-Systemen verbunden sind.
Dem deutschen Verbrauch von 89,3 Mrd. m³ Erdgas im Jahr 2012 stehen eine inländische Förderung von
11,7 Mrd. m³ gegenüber [LBEG 2013a]. Eine Deckung des Bedarfs aus deutscher Förderung ist somit nicht
möglich. 96 Prozent des Deutschen Erdgases werden in Niedersachsen gefördert, davon mehr als 50 Prozent
im Gebiet „Weser-Ems“ [WEG 2014b]. Die Offshore-Förderung im einzigen 2012 genutzten Gasfeld A6/B4 in
der Nordsee hatte mit knapp 1,4 Prozent nur einen geringen Anteil an der Gesamtförderung. Nach der
Förderung wird das Erdgas meist nahe an der Förderstelle aufbereitet.
Deutschland verfügt zu Anfang 2014 noch über Reserven von ca. 100 Mrd. m³ konventionellem Erdgas, die
jedoch stark abnehmen. Dies ergibt eine statische Reichweite 18 von zehn Jahren [LBEG 2014]. Anders sieht es
bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas aus, dem sogenannten Hydraulic Fracturing oder
„Fracking“. Dabei wird bislang nicht förderbares Schiefergas unter Einsatz von Wasserdruck und
Chemikalien aus dem Untergrund gelöst. Die technisch förderbaren Ressourcen (förderbare Reserven
inklusive noch nicht wirtschaftlich abbaubarer oder exakt erfasster Vorkommen) wurden 2012 von der
Bundesanstalt für Georohstoffe auf ca. 1.300 Mrd. m³ geschätzt, und damit deutlich höher als bei
konventionellem Erdgas [BGR 2013]. Mit unkonventionellen Methoden steht somit theoretisch mehr als das
zehnfache Vorkommen des konventionellen Erdgases zur Verfügung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies jedoch
mangels Förderaktivität noch nicht für die Betrachtung für die Gasversorgung von Relevanz.
Eine Alternative zu Erdgas ist die Produktion von Biogas durch die Vergärung von Biomasse (Bio-SNG).
Dieses Gas kann nach einer Aufbereitung in das öffentliche Gasnetz eingespeist werden. Da der Prozess sehr
aufwendig ist, wird er nur von größeren Biogaserzeugern praktiziert. Kleinere Betreiber erzeugen meist
direkt Strom oder Wärme in angeschlossenen Blockheizkraftwerken. 2012 wurden 413 Mio. m³ Biogas in das
öffentliche Netz eingespeist, dies entsprach einem Anteil von 0,46 Prozent [BNetzA 2013a]. Dieser Anteil soll
jedoch gemäß Ziel der Bundesregierung bis 2030 auf 10 Prozent ansteigen.
Erdgas für das öffentliche Netz lässt sich auch aus Kohle herstellen (SNG). Dabei wird beispielsweise
Steinkohle vergast und das Gas dann bei hohen Temperaturen methanisiert. In Deutschland gibt es bisher
keine nennenswerten Kapazitäten für die SNG-Herstellung [Yang 2013].
Eine weitere Möglichkeit, Gas zu erzeugen, ist das Prinzip „Power-to-Gas“. Es sieht vor, durch überschüssige
elektrische Energie zur Elektrolyse von Wasserstoff zu nutzen und dieses in einem weiteren Schritt zu
methanisieren. Das erzeugte Gas kann somit auch als Stromspeicher (siehe auch den Abschnitt Speicherung
im Branchenüberblick Elektrizität) genutzt werden oder direkt eingespeist werden. Derzeit sind in
Deutschland Power-to-Gas-Anlagen lediglich im Pilotbetrieb aktiv und steuern noch keinen relevanten
Anteil zur Gasversorgung bei.
18 Statische Reichweite bezeichnet die Dauer, für die ein fossiler Rohstoff bei gleichbleibendem Verbrauch noch
zur Verfügung steht.
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Branchen
Import und Handel
Importiert wird Erdgas über transnationale (überregionale) Ferngasleitungen. Hierbei wird Gas aus dem
Ausland an zentralen Übergabestellen eingespeist. Deutschland verfügte 2011 nach Karten des European
Network of Transmission System Operators for Gas (ENTSOG) über 18 Verbindungspunkte an Land zu
europäischen Nachbarländern und der Schweiz sowie vier Anlandestellen für Pipelines am Meer
[ENTSOG 2011]. Drei dieser Anlandestellen führen aus den Norwegischen Gasfeldern in der Nordsee und auf
dem Norwegischen Festland nach Deutschland; die vierte Anlandestelle markiert das Ende der
Ostsee-Strecke der russischen Nord Stream Pipeline.
2012 wurden 98,4 Mrd. m³ Gas, dies entspricht 957,4 Mio. MWh, aus dem Ausland importiert
[Destatis 2014d]. Die wichtigsten Handelspartner waren:
– die Russische Föderation mit 353,4 Mio. MWh;
– die Niederlande mit 281,1 Mio. MWh;
– Norwegen mit 265,1 Mio. MWh.
Weitere Länder lieferten zusammen 57,8 Mio. MWh.
Neben den Importen für den inländischen Verbrauch wird auch Gas zu anderen EU-Staaten durch
Deutschland durchgeleitet oder, wie im Jahr 2012 mit einer Menge von 20,9 Mrd. m³, von Deutschland in
andere Länder exportiert.
Der Handel von Erdgas erfolgt überwiegend über vereinbarte langjährige Verträge (teilweise bis zum Jahr
2035) mit den fördernden Ländern oder Unternehmen. Zum einen wird über diese langen Laufzeiten die
Versorgung für das importierende Land gesichert, zum anderen eine Absatzsicherheit für den Produzenten
erreicht. Aufgrund der langen Laufzeit wurde zwischen Produzenten und Lieferanten eine Preisbindung an
den Ölpreis vereinbart. Dies stellt eine direkte Verbindung zwischen den beiden Branchen Gas und Öl her.
Wie kritisch die Versorgung mit Erdgas aus dem Ausland sein kann, zeigt die Situation im Februar 2012.
Während einer Kälteperiode gab es einen starken Anstieg der Nachfrage, gleichzeitig wurde jedoch die
russische Exportmenge aus nicht bekannten Gründen um 10 bis 35 Prozent reduziert. In Folge der
entstehenden Knappheit wurden in Teilen Deutschlands Kunden mit unterbrechbaren Lieferverträgen vom
Netz getrennt, unter anderem drei Gaskraftwerke. Die Lieferung an weitere Kunden konnte durch
Reaktionen der Verteilnetzbetreiber (unter anderem durch eine innerdeutsche Umverteilung von
Kapazitäten und einer stärkeren Beanspruchung der Erdgasspeicher) zwar sichergestellt werden, durch die
nicht einsatzbereiten Gaskraftwerke als Regelleistungskraftwerke war jedoch die Stabilität des Stromnetzes
gefährdet [SWP 2012b].
Transport
Der Transport von Erdgas findet üblicherweise in Pipelines statt. Deutschland verfügt über ein Gasnetz von
insgesamt 477.000 km [Eurogas 2013]. Pipelines lassen sich je nach Betriebsdruck in verschiedene Typen
einteilen. Hochdruckleitungen bewegen sich im Bereich von 1 bis 100 bar Überdruck. Mitteldruck
bezeichnet den Bereich zwischen 100 mbar und 1 bar über dem atmosphärischem Druck.
Niederdruckleitungen (vor allem als Hausanschluss) führen Normaldruck plus 100 mbar oder weniger. Der
Übergang zwischen diesen Netzen geschieht über sogenannte Reduzierungsanlagen, auch Gasdruckregelund -messanlagen genannt. Da der Druck in den Rohren über weite Entfernungen abfällt, ist es notwendig,
dass das Gas alle 100 bis 200 km an Verdichterstationen erneut komprimiert wird. Zusätzlich gibt es auch
Knotenpunkte, die einzelne Ferngasleitungen sowie die dahinter geschalteten Netze miteinander
verbinden.
Wie bei der Stromübertragung fallen auch beim Gastransport Übertragungsverluste an. Dies resultiert aus
nicht vollständig dichten Systemen. Beim Transport wird daher Regelenergie in Form zusätzlichen Gases
benötigt, um die Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung zu kompensieren. Diese Regelenergie wird
durch die Transportnetz- und Verteilnetzbetreiber bei Bedarf (beispielsweise aus Gasspeichern) eingespeist.
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Eine Alternative zum Transport in Pipelines ist die Umwandlung von Erdgas in LNG. Dies macht es möglich,
größere Mengen Gas unabhängig von einer Pipeline zu transportieren, beispielsweise in speziellen
LNG-Tankschiffen. Nach dem Transport wird es in Regasifizierungsanlagen wieder umgewandelt und in das
Netz eingespeist. Alternativ kann es direkt an LNG-betriebene Anlagen oder Fahrzeuge angeliefert und dort
als Kraftstoff verwendet werden. Bisher verfügt Deutschland jedoch noch über kein eigenes LNG-Terminal
für den Import mit Regasifizierungsanlagen in einem hochseeschifftauglichen Hafen. Gleiches gilt für den
Transport über Kesselwagen oder Gastanks auf Schiene oder Straße. Obwohl LNG ein großes Potenzial
zugeschrieben wird, ist der Transport von Erdgas in Deutschland somit weiter fast ausschließlich vom
Leitungsnetz abhängig. Das größte Hindernis bei der Einführung von LNG sind die hohen
Investitionskosten bei der Umstellung der bestehenden Infrastruktur, unter anderem in der See- und
Binnenschifffahrt [Schubert 2014].
Bei Leitungskapazitäten und der Durchleitung wird zwischen Primär- und Sekundärkapazität
unterschieden. Bei der Primärkapazität handelt es sich um die verfügbare Leitungskapazität, die an der
Handelsplattform auktioniert wird. Bei Sekundärkapazitäten handelt es sich um Kapazitätsüberschüsse, die
Händler wieder an der Handelsplattform anbieten. Ein direkter Einfluss auf die Versorgung wird durch den
Kapazitätshandel nicht genommen.
Speicherung
Für die Speicherung von Erdgas werden Untertage- und Übertagespeicher eingesetzt. Bei
Untertage-Erdgasspeichern gibt es Poren- und Kavernenspeicher. Bei Ersterem wird poröses Gestein, meist
eine bereits entleerte Gas-Lagerstätte, mit Erdgas „wiederbefüllt“. Beim Zweiten werden künstliche
Hohlräume im Boden geschaffen. In beiden Fällen muss „Puffergas“ permanent im Speicher vorgehalten
werden, um einen zur Entnahme nötigen Minimaldruck aufrechtzuerhalten. Die tatsächlich nutzbare
Menge Arbeitsgas liegt deshalb teils deutlich (bis zu 50 Prozent) unter dem Gesamtvolumen des Speichers.
Die gesamte Speicherleistung (Arbeitsgas) deutscher Untertage-Erdgasspeicher betrug 2012 22,7 Mrd. m³,
wovon 10,6 Mrd. m³ auf Porenspeicher und mit 12,1 Mrd. m³ ein ähnlicher Anteil auf Kavernenspeicher
entfiel. Durch den geplanten Ausbau der deutschen Speicher wird das Gesamtvolumen in Zukunft noch
einmal um fast die Hälfte auf 31,7 Mrd. m³ erhöht [LBEG 2013a].
Bei Übertagespeichern handelt es sich vor allem um Kugelgasbehälter und Röhrenspeicher. 19 Die
klassischen Niederdruckspeicher (Gasometer) werden heute aus Effizienz- und Sicherheitsgründen faktisch
nicht mehr eingesetzt.
Die Gasspeicher werden von Gasspeicherbetreibern oder direkt den Ferngasnetzbetreibern zur
Kompensierung von Spitzenlasten und von Preisveränderungen genutzt. Bei Störungen der Fernleitungen
können die Speicher Gas abgeben, um die Versorgung im Anschlussgebiet sicherzustellen. Eine Abgabe von
eingelagertem Gas wird somit stets nach entsprechendem Bedarf durchgeführt. Die Ein- und
Ausspeicherung wird durch dafür vorgesehene Gasspeicherbetriebsanlagen durchgeführt. Aus Sicht der
betrieblichen Prozesse gibt es in der Erdgasversorgung nur wenige Unterschiede zwischen einer Einspeisung
aus dem Ferngasnetz oder einem Gasspeicher.
Im Gegensatz zur Mineralölwirtschaft sind die Gasversorgungsunternehmen in Deutschland nicht
verpflichtet, eine strategische Gasreserve bereit zu halten. Die Verpflichtung zur Sicherstellung der
Versorgung über 30 Tage gemäß EU-Verordnung Nr. 994/2010 kann jedoch durch Vorhalten von Reserven in
Speichern ermöglicht werden [EU 2010]. Die Speicherung erfolgt darüber hinaus auf freiwilliger Basis sowie
aus wirtschaftlichen Gründen und könnte einen Importausfall für ca. 80 bis 120 Tage kompensieren
[Welt.de 2014].
Handel
Gas wird einerseits über Börsen gehandelt, andererseits direkt zwischen zwei Handelspartnern (OTC,
Over-The-Counter). OTC-Geschäfte werden teils für Zwecke des Clearings von der Börse begleitet. Die bisher
einzige in Deutschland aktive Börse für Erdgas ist die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Gas wird
19 Diese zählen zu den Übertagespeichern, obwohl sie knapp unter der Erdoberfläche angelegt werden.
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dort sowohl kurzfristig gehandelt (Spotmarkt), als auch in langfristigen Positionen verkauft und erworben
(Terminmarkt). Geschäfte auf dem Terminmarkt können für mehrere Jahre im Voraus abgeschlossen
werden. Den direkten Geschäften mit langfristigen Bindungen und komplexen Vertragsverhandlungen
kommt trotz der Einführung der Börse weiterhin die größte Bedeutung zu. Verglichen mit dem gesamten
Erdgasgroßhandelsvolumen wurden 2012 im Börsenhandel gerade einmal 3,5 Prozent des Volumens
gehandelt [BNetzA 2013a]. Die Börse eignet sich jedoch besonders zum kurzfristigen Erwerb
beziehungsweise Verkauf von etwaigen Unter- oder Übermengen.
Abgesehen von Gas werden auch die Leitungskapazitäten (sowohl Primär- als auch Sekundärkapazitäten)
auf einer zentralen Plattform (PRISMA) gehandelt. Dort können Ferngasunternehmen die für die
Durchleitung von Gas notwendigen Zeiträume und Mengen von Leitungskapazitäten erwerben. Diese
Handelsplattform resultiert aus der Umsetzung der Gasnetzzugangsverordnung und wird auf die
europäische Ebene ausgeweitet [PRISMA 2014].
Verteilung
Die Verteilung von Erdgas an den Verbraucher erfolgt in der Regel durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber
(VNB). Dieser stellt den Gasanschluss bereit und leitet das Gas nach der Entnahme aus dem Fernleitungsnetz
über das Ortsnetz an den Verbraucher weiter. Bei der Verteilung wird der für die Übertragung genutzte hohe
Druck in entsprechenden Stationen reduziert und dann mit leichtem Überdruck über Regelstationen an die
Hausanschlüsse verteilt. Vor der Verteilung wird das Gas odoriert: Dabei werden dem Gas streng riechende
Stoffe beigesetzt, die bereits in geringer Konzentration undichte Stellen in Anschlüssen oder Leitungen
aufzeigen. Dies ist notwendig, da Erdgas selbst geruchsneutral ist.
Die beim Abnehmer ankommende Gasmenge wird mit Gaszählern erfasst. Die am stärksten verbreitete
Technik ist der Balgengaszähler mit ca. 14 Mio. Anschlüssen [Wernekinck et al. 2011]. Eine der
Neuentwicklungen der letzten Jahre ist ein Zähler, der auf einer elektronischen Berechnung der
Temperaturdifferenz basiert. Die meisten Zähler (sowohl Strom als auch Gas) sind in Deutschland bisher
nicht aus der Ferne durch den Energieversorger schaltbar. Seit 2010 ist gemäß § 21 EnWG für den
Gasanschluss vorgeschrieben, dass in Neubauten Zähler installiert werden, die den tatsächlichen Verbrauch
wiedergeben. Aufgrund der unterschiedlichen Messtechniken und den unterschiedlichen
Entwicklungsprojekten für die Kommunikationseinheit eines Smart Meter gibt es eine Trennung zwischen
diesen Modulen. Neuregelungen zum Messverfahren gemäß Abschnitt 2.1.1.5 betreffen neben der Branche
Elektrizität auch die Gasbranche.
Bei der Verteilung existiert analog zum Strom der Begriff und die Rolle des Grundversorgers.
Grundversorger ist, wie bei der Stromversorgung, jenes Unternehmen (Lieferant), das im entsprechenden
Netz die größte Zahl an Kunden (Haushalten) versorgt. Dieser Status wird vom Verteilnetzbetreiber in
regelmäßigen Abständen festgelegt. Grundversorger müssen gemäß EnWG alle Anschlussinhaber mit Gas
beliefern, es sei denn, sie wurden gesperrt. Die genauen Vorgaben dieser Rolle sind seit 2006 in der
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) festgehalten. Bei Stadtnetzen ist der Grundversorger meist das
entsprechende Stadtwerk. In ländlichen Gebieten der lokale Gaslieferant. Dieses Konzept ist analog zum
Grundversorger im Strommarkt.
Der Haushaltsendkunde ist frei in der Wahl seines Lieferanten. Dies bedeutet, dass die Bereitstellung des
Hausanschlusses nicht an den Lieferanten gekoppelt ist und der Endkunde einen Vertrag mit einem von
diesem Prozess unabhängigen Lieferanten abschließen kann. Dies ist das Ergebnis der Entflechtung durch
die Regulierung des Gasmarktes. Die BNetzA hat für die Prozesse, die mit der Entflechtung von Netz und
Belieferung verbunden sind, Vorgänge definiert, die die Marktteilnehmer einzuhalten haben. Diese
Marktpartnerprozesse werden durch die sogenannte Marktpartnerkommunikation technisch und
organisatorisch abgebildet.
Verbrauch
Gas wird vor allem zur Beheizung von Gebäuden mit Raumwärme, und für den Betrieb von Öfen und
Hochöfen oder ähnlichen Anwendungen mit Prozesswärme in der Industrie verwendet. Gas hat einen
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2 Branchen
vergleichsweise hohen Energiegehalt und kann, verglichen mit Kohle oder Holz, relativ rückstandsfrei
verbrannt werden. Beim Verbrennungsvorgang entstehen jedoch auch klimaschädliche Gase wie CO 2.
Des Weiteren wird Erdgas zum Betrieb von Heiz- und Gaskraftwerken verwendet, die für die Bereitstellung
von Regelenergie in der Strombranche und für die Fernwärme benötigt werden. 66,8 Mrd. kWh und damit
etwas mehr als 12 Prozent allen Stroms wurden 2013 in Gaskraftwerken erzeugt [AGEB 2014a].
Gaskraftwerke eignen sich durch ihre schnelle Bereitschaft und die flexible Gestaltung der produzierten
Leistung besonders für die Erzeugung von Regelenergie in der Minutenreserve. Ein Nachteil dieses
Sachverhalts ist, dass steigende Gaspreise auch die Erzeugung von Regelenergie durch Gaskraftwerke stark
verteuert haben und der Strompreis in Teilen somit vom Gaspreis abhängig ist.
2012 wurden in Deutschland 89,3 Mrd. m³ Erdgas von 19,68 Mio. Kunden (2013) verbraucht [Eurogas 2013].
Da insbesondere der Verbrauch durch Haushalte je nach Intensität des Winters stark schwankt, sollte eine
Bandbreite der Verteilung der Verbrauchergruppen betrachtet werden. Für die Jahre 2005, 2010 und 2011
bewegte sich nach [BMWi 2013c] der Endverbrauchsanteil in den folgende Bereichen:
– (Schwer-)Industrie zwischen 38,0 und 44,7 Prozent;
– Haushalte zwischen 35,7 und 44,4 Prozent;
– Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) zwischen 17,4 und 19,2 Prozent.
Der Anteil des Verkehrs ist mit 0,1 bis 0,4 Prozent verglichen mit den übrigen Abnehmern gering und somit
bei der Betrachtung der Gasversorgung aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen von nachgelagerter
Bedeutung.
Bei der Anzahl der privaten Hausanschlüsse zeigt sich seit Jahren ein steter Zuwachs an Gasanschlüssen. Der
Anteil gasbeheizter Wohnungen stieg auf fast 50 Prozent im Jahr 2011. Klassische Ölheizungen (30 Prozent
Anteil) werden dabei aus wirtschaftlichen und Umweltschutzgründen nach und nach durch Gasheizungen
ersetzt [BDEW 2012b]. Mit der energetischen Sanierung von Gebäuden kann gleichzeitig ein sinkender
Durchschnittsverbrauch einhergehen.
Trends
Im Zusammenhang mit der Energiewende in Deutschland sieht sich die Erdgasbranche derzeit
tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt:
• Steigende Preise für andere fossile Energieträger, insbesondere für Erdöl, und die steigende
gesellschaftliche Relevanz von Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeitsaspekten führen dazu, dass die
Erdgasbranche in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Diese Entwicklung wird sich in
erster Linie in der Wärmeerzeugung und Stromproduktion zeigen. Auch als Substitut für ölbasierte
Treibstoffe wird Erdgas eine Rolle spielen. Verglichen mit Erdöl sind die weltweiten Erdgasreserven
bisher zu einem geringeren Teil erschlossen und Erdgas wird langfristig als attraktiver Energieträger
bewertet. Aufgrund der vergleichsweise geringen Schadstoffemissionen von Erdgas und der hohen
Flexibilität von Erdgaskraftwerken wird der Energieträger als wertvolle Ergänzung der erneuerbaren
Energien gesehen [DIW 2013].
• Der zunehmende weltweite Einsatz der Fracking-Methode hat dazu geführt, dass bisher nicht nutzbare
Lagerstätten zur Förderung genutzt werden können. Studien des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR) bescheinigen der Technologie neben großen Potenzialen jedoch auch substanzielle Risiken und
Unsicherheiten, die es für eine Förderung in Deutschland auszuschließen gilt. So könnte es, abhängig von
der Region und den örtlichen Gegebenheiten, zu einer Belastung des Grundwassers oder einer erhöhten
Erdbebenwahrscheinlichkeit kommen [BGR 2012]. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat
sich beispielsweise öffentlich gegen Hydraulic Fracturing ausgesprochen [SRU 2013].
• Die international vergleichsweise preiswert verfügbare Kohle steht derzeit in starker Konkurrenz zum
Energieträger Gas. Der geringe Preis von Emissionszertifikaten verstärkt diese Tendenz zusätzlich.
Daneben senkt aber auch die Förderung erneuerbarer Energien die Wirtschaftlichkeit der Gaskraftwerke.
46
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchen
Der Betrieb von Erdgaskraftwerken wird daher derzeit vielfach als nicht rentabel bewertet, sodass
Anlagen vom Netz genommen werden und die Planung neuer Anlagen gestoppt wird. Die Verwendung
von Gaskraftwerken wird bis zu einer Änderung der Rahmenbedingungen, das heißt bis zu einem
besseren Verhältnis von Strompreis und Gaspreis oder einer Förderung, zum Teil pausiert.
2.2.1.2
Bedeutung für Staat und Gesellschaft
In Deutschland hatten im Jahr 2011 18,7 Mio. Haushalte einen Gasanschluss [BDEW 2012b]. Folgende
Verbrauchergruppen sind außerdem von der Gasversorgung abhängig:
Verbrauchergruppe
Bedeutung (in %)
Haushalte
Substituierbarkeit
50 (Hausanschlüsse)
49,21 Kurzfristig (Mobile Heizstrahler)
Heizen
Warmwasser
Keine Daten Langfristig (Elektrische Durchlauferhitzer)
Kochen (Prozesswärme)
ca. 3 - 4* Kurzfristig (Mobile Gaskocher)
Gewerbe und Dienstleistungen
Keine Daten -
Landwirtschaft
Keine Daten -
Kunstdünger (Haber-Bosch-Verf.)
Keine Daten (Hoch*) Keine
Industrie
Keine Daten -
Stahlindustrie
Keine Daten Langfristig (Elektrische Schmelzen)
Synthesegas
Keine Daten 412 Langfristig (andere flexible Erzeuger)
Spitzenlastkraftwerke
Staat
Keine Daten < 2 (inkl. LPG)1 -
Verkehr
Private Fahrzeuge
Öffentlicher Nahverkehr
< 1* Kurzfristig (Bi-Fuel)
< 10* Langfristig (Diesel- und Elektromotoren)
1
[AGEB 2013]
Anteil an typischen Spitzenlast-Kraftwerken über 100 MW (Gasturbinen- und Pumpspeicherkraftwerke)
[UBA 2013]
*Schätzung
2
Tabelle 7: Abhängigkeitsverhältnisse ausgewählter Abnehmergruppen von der Gasversorgung
2.2.1.3
Wahrnehmung der Branche
Für Gasabnehmer ist ein verlässlicher Betrieb der Gasversorgung besonders in den Wintermonaten wichtig.
Gleichzeitig ist die Versorgungssicherheit in Deutschland sehr hoch. Statistisch gesehen fiel für jeden
Verbraucher die Gasversorgung im Jahr 2012 ungeplant für 1,91 Minuten aus. Für Haushalte und
Kleinverbraucher betrug dieser „SAIDI-Wert“ (System Average Interruption Duration Index) sogar nur
knapp 0,8 Minuten. Dies ein durchschnittlicher Wert im Mittel der vergangenen 10 Jahre [BNetzA 2011a].
Zur Gasversorgung in Deutschland dominieren vor allem drei Themen die öffentliche Wahrnehmung:
• Die Versorgungssituation mit Erdgas aus dem außereuropäischen Ausland, bei der insbesondere die
Pipeline-Projekte „Nord-Stream-Pipeline“ (fertiggestellt) und „South Stream“ (in Planung), die „Trans
Adriatic Pipeline“ (in Planung) und die ehemals konkurrierende „Nabucco“-Pipeline (Planung 2013
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47
2 Branchen
eingestellt) in der öffentlichen Wahrnehmung stehen. Während sowohl „Nord-Stream“ als auch „South
Stream“ unter Beteiligung der Gazprom entstanden oder entstehen, war es ein Ziel des
„Nabucco“-Projektes, russisches Territorium beim Transport von Gas aus dem kaspischen Raum zu
umgehen.
• Die Kritik an der Fördermethode des „Fracking“ (hydraulic fracturing) ist ebenfalls ein stark
wahrgenommenes Thema. Da es im Rahmen des Abbaus zu Umweltproblemen kommen kann und ein
(volks-)wirtschaftlicher Bedarf in Frage gestellt wird, werden Fracking-Förderprojekte von der
Öffentlichkeit und Umweltverbänden meist kritisch bis ablehnend betrachtet.
• Die Rolle von LNG in der Energieversorgung wird ebenfalls diskutiert. Der LNG-Transport wird als
Alternative zur konventionellen Übertragungstechnik gesehen und die Hoffnung ist, dass damit die
Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten verringert werden kann.
2.2.1.4
Volkswirtschaftlicher Kontext
Im Dezember 2013 waren in der Gasversorgung 15.991 Personen in 217 Betrieben beschäftigt. Im Jahr 2011
wurde ein Umsatz von 57,83 Mrd. Euro erwirtschaftet [Destatis 2014c].
Da Deutschland deutlich mehr Erdgas aus dem Ausland importieren muss als es selbst zu produzieren in der
Lage ist, entsteht in diesem Bereich ein Handelsdefizit.
2.2.2
2.2.2.1
Branchenstruktur
Strukturierung und Organisation der Branche
Für die Gewinnung von Erdgas aus heimischen Quellen sind Gasfördergesellschaften aktiv. Der Import von
Erdgas wird durch die unten aufgeführten Ferngasgesellschaften übernommen. Dieses Gas erreicht die
deutschen Ferngasnetze an den auf Seite 43 beschriebenen transnationalen Verbindungspunkten.
Der Deutsche Gasmarkt teilt sich in den Landesgrenzen auf oberster Ebene in zwei Marktgebiete, die jeweils
von einem Beteiligungsunternehmen verwaltet werden. In einem Marktgebiet sind die regional
vorhandenen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gruppiert. Das koordinierende Unternehmen mit der Rolle
des Marktgebietsverantwortlichen hat folgende Aufgaben:
• Einen einheitlichen Bilanzkreis zu verwalten. Dies bedeutet, dass alle unter das Marktgebiet fallenden
Leitungen und Speicher als ein „Erdgassee“ betrachtet werden. Gemäß dem Betriebsmodell „Entry-Exit“
lässt ein Erdgashändler sein Gas an einem Eintrittspunkt in das Marktgebiet („Entry“) liefern und an
einem Austrittspunkt („Exit“) in ein anderes Netz ausgeben. Die Strecke, die zwischen diesen Punkten
liegt, ist für den Lieferanten dabei unerheblich. Er zahlt einen festen Preis für die Übertragung seiner
Gasmenge. Der Marktgebietsverantwortliche hat dagegen dafür zu sorgen, dass an allen Austrittspunkten
genügend Kapazitäten gemäß Meldungen der Lieferanten verfügbar sind, damit gebuchte Transaktionen
durchgeführt werden.
• Einen virtuellen Handelspunkt und eine Informationsplattform für Abrechnung und Regelenergie für
FNB und VNB zur Verfügung zu stellen. Der Handel dieser Kapazitäten findet über eine Handelsplattform
(Börse) statt. Aus dieser Organisation folgt, dass im liberalisierten Gasmarkt jeder Anbieter nur seinen
geschätzten Bedarf einen Tag im Voraus anmeldet. Der tatsächliche Ausgleich von Nachfrage und
Angebot über entsprechende Mengen wird von den Marktgebietsverantwortlichen übernommen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber geben somit einen Teil der Aufgaben, die im Gasnetz notwendig sind, an die
Marktgebietsverantwortlichen ab [Gaspool 2009].
Die Entflechtung des Gasmarktes schreibt eine Trennung von Netzbetrieb und Vertriebsaktivitäten vor. Die
Netze selbst werden deshalb von unabhängigen Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) betrieben, die teils
hundertprozentige Töchter der unten beschriebenen Ferngasunternehmen sind oder aber durch Verkauf
oder Beteiligungen anderweitig zuzuordnen sind. Zu den Aufgaben der FNB gehört:
48
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Branchen
• Allen Marktteilnehmern diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen zu gewähren. Somit hat ein
FNB allen Marktteilnehmern die gleichen Rechte und Preise für diesen Zugang einzuräumen. Zu diesem
Zweck ist eine Entflechtung von Netz und Vertrieb vorgeschrieben.
• Sich in den oben beschriebenen Marktgebietsverantwortlichen zusammenzuschließen, die jeweils den
Transport in einem räumlich abgegrenzten Gebiet organisieren.
Die Höhe des beim Transport über die Leitungen des FNB anfallenden Netzentgelts wird von der
Bundesnetzagentur reguliert und über die Handelsebenen an den Endverbraucher weitergereicht. Über ein
Anreizsystem wird einem FNB für eine höhere Netzqualität die Erhebung höherer Netzentgelte gestattet. Es
gibt Überlegungen, diese Anreize an Investitionen in die IT-Sicherheit zu koppeln.
Bei den Ferngasunternehmen, die die Kapazitäten der Marktgebietsverantwortlichen oder genauer der in
ihnen organisierten Fernleitungsnetzbetreiber in Anspruch nehmen, gibt es einerseits überregionale
Ferngasunternehmen mit Importbezug. Sie führen Gas grenzüberschreitend aus den europäischen und
außereuropäischen Exportländern zu oder handeln inländisch produziertes Gas. Sie haben in der Regel
keinen direkten Endkundenkontakt. Außerdem übernehmen sie die Durchleitung für ausländische
Betreiber. Regionale Ferngasunternehmen ohne Importbezug andererseits besitzen keine Förderquellen
und führen keinen wesentlichen Import durch. Sie erhalten ihr Gas durch den Handel mit überregionalen
Unternehmen. Dieses Gas verkaufen sie entweder an kleinere Versorger (siehe Regional- und
Ortsgasunternehmen) weiter oder beliefern direkt Endkunden.
Da der Verbrauch von Erdgas über das Jahr gesehen stark schwankt, wird in den Sommermonaten Erdgas in
unterirdischen Speichern zwischengelagert und in den Hochlastzeiten verbraucht. Diese Speicher werden
teils direkt von Erdöl- oder Erdgasfördergesellschaften oder von Energiekonzernen als
Gas-Speicherbetreiber betrieben, teils aber auch von eigenständigen Unternehmen.
Den Ferngasunternehmen nachgeschaltet sind Regional- und Ortsgasunternehmen und auf Netzseite
Verteilnetzbetreiber (VNB). Wie beim Ferngas herrscht auch hier eine vorgeschriebene Trennung von
Vertriebsaktivität und dem Netz in Verantwortung der jeweils von den Regional- und Ortsgasunternehmen
genutzten Verteilnetzbetreiber. Die VNB sind die Eigentümer des Netzes in ihrem Geschäftsgebiet, das
oftmals eine ganze Region umfasst.
Neben Unternehmen mit eigenem Netz gibt es auch Firmen, die als reine Händler Gas an den Börsen
erwerben und gegen Gebühr durch fremde Netze leiten lassen. Seit der Liberalisierung des Marktes ist dies
auch für Dritte wirtschaftlich möglich. Für den Gas- und Kapazitätshandel gibt es Handelsplattformen, auf
denen die entsprechenden Unternehmen miteinander Geschäfte abwickeln können. Ein Einkauf von
Energie kann auf dem Terminmarkt oder dem Spotmarkt durchgeführt werden. Neben den Börsen für das
Gas werden auch die Leitungskapazitäten (Primär- und Sekundärkapazitäten) für die Durchleitung
gehandelt, wie es durch die Gasnetzzugangsverordnung gefordert wird.
2.2.2.2
Marktteilnehmer
Erdgas wird in Deutschland von fünf Gasfördergesellschaften gefördert, die Förderstellen entweder alleine
oder in Kooperation mit einem Mitbewerber betreiben. Diese entsprechen zum größten Teil den in der
Erdölförderung aktiven Unternehmen. 2012 waren, nach Fördermenge sortiert, folgende Gesellschaften
aktiv:
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Unternehmen
Gasfördermenge (Mrd. m³)
ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG)
8,1
RWE Dea AG
2,1
GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH (GDF Suez)
1,0
Wintershall Holding GmbH
0,5
Rohöl-Aufsuchungs Aktiengesellschaft (RAG)
0,0009
Tabelle 8: Bedeutende Gas-Fördergesellschaften in Deutschland (2012)
Quelle: [LBEG 2013b] sowie eigene Berechnungen. Bei Kooperationen wurden Mengen mangels Angabe der genauen
Anteile jeweils zu gleichen Teilen den beteiligten Unternehmen zugerechnet.
Das geförderte Erdgas wird meist im gleichen Konzern zur Weiterleitung in Fernleitungen oder Verteilnetze
eingespeist.
Gasnetz
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) auktionieren die Kapazitäten ihrer Pipelines über eine zentrale
Handelsplattform. Diese Auktionierung wird durch die PRISMA-Plattform (früher trac-x primary und
secondary) durchgeführt. Der Betreiber ist ein Zusammenschluss verschiedener Transportnetzbetreiber
sowie der Energiebörse in Leipzig (EEX). Hier treten die unterschiedlichen Transportnetzbetreiber
miteinander in Handelsbeziehungen. Die PRISMA-Plattform wurde seit der Einführung auch auf den
europäischen Kapazitätsmarkt ausgeweitet.
Das südliche Marktgebiet wird seit 2011 von der NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) koordiniert.
Beteiligt sind folgende Fernleitungsnetzbetreiber (teils mit Angabe des/der Besitzer/s):
– bayernets GmbH in Besitz der bayerngas GmbH (wiederum im Besitz diverser Stadtwerke);
– Fluxys TENP GmbH (eigentumsrechtlich entflochten);
– GRTgaz Deutschland GmbH;
– terranets bw GmbH (in Besitz der EnBW Eni Verwaltungsgesellschaft mbH);
– Open Grid Europe GmbH (früher E.ON Gastransport);
– Thyssengas GmbH (früher RWE Transportnetz Gas).
Über NCG wurden 2013 knapp 0,53 Mrd. MWh Gas umgesetzt, davon 0,42 Mrd. MWh H-Gas und
0,11 Mrd. MWh L-Gas [NCG 2014b]. NCG verfügt über Fernleitungen mit einer Länge von 20.000 km und
beliefert 500 Verteilnetze [NCG 2014a].
Das nördliche und östliche Marktgebiet ist im verantwortlichen Beteiligungsunternehmen GASPOOL
Balancing Services GmbH (GASPOOL) zusammengefasst. In GASPOOL zusammengeschlossen sind folgende
Gasfernleitungsnetzbetreiber:
– GASCADE Gastransport GmbH (ehem. Wingas Transport);
– Gastransport Nord GmbH;
– Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (eigentumsrechtlich entflochten);
– Nowega GmbH;
– ONTRAS Gastransport GmbH
– sowie durch die Integration der H-Gas Norddeutschland die jordgasTransport GmbH.
50
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Branchen
Die Handelsmenge im Jahr 2013 betrug 1,25 Mrd. MWh, davon 1,12 Mrd. MWh H-Gas und 0,13 Mrd. MWh
L-Gas [Gaspool 2014a]. GASPOOL verfügt über Leitungen von ebenfalls ca. 20.000 km Länge und beliefert
350 Verteilnetze mit eigenen Betreibern [FNB Gas 2014a; Gaspool 2014b].
Verteilnetzbetreiber (VNB) sind Unternehmen, die privaten und gewerblichen Endverbraucher einen
Anschluss an das Gasnetz ermöglichen. Sie geben außerdem den Lieferanten, die den Kunden Gas verkaufen,
gegen Zahlung von Netzentgelten Zugang zu ihren Übertragungskapazitäten. Das übertragene Gas wurde
von den Lieferanten zuvor von Ferngasgesellschaften über langfristige Kontrakte oder über die
Energie-Börse in einem Termin- oder Spotmarktgeschäft erworben.
In beiden Marktgebieten gibt es eine vielfältige Zusammensetzung aus regionalen
Versorgungsunternehmen, die lokale Weiterverteiler beliefern oder selbst direkt an Endkunden abgeben,
und lokalen Versorgungsunternehmen (häufig Stadtwerke), die meist ausschließlich Endabnehmer beliefern.
Diese werden im folgenden Abschnitt beschrieben.
Gasvertrieb und Handel
In Deutschland sind eine größere Anzahl regionale und überregionale Ferngasunternehmen aktiv. Die
überregionalen Ferngasunternehmen importieren oder fördern Erdgas, wobei die regionalen
Ferngasunternehmen Gas von den überregionalen Ferngasunternehmen einkaufen und an die Gasversorger
veräußern.
Die größten Gasversorger (Lieferanten) für Endabnehmer in Deutschland (2012) waren:
Unternehmen
Gasliefermenge (in Mrd. kWh)
E.ON AG1
460,8
2
306,8
RWE AG
Thüga Gruppe (als Gesellschaft mit über 100 Stadtwerken) 3
EnBW AG
4
116,5
73,1
EWE AG (inklusive der Stadtwerke Bremen – swb)5
Stadtwerke München
6
Gasag AG (Berlin)7
42,9
58,1
26,2
1
[e.on 2013]
[RWE 2013]
3
[Thüga 2014]
4
[EnBW 2013]
5
[EWE 2013]
6
[SWM 2013]
7
[Gasag 2013]
2
Tabelle 9: Bedeutende Gasversorger in Deutschland (2013)
Basierend auf einer fortlaufenden Erhebung der Bundesnetzagentur gib es in Deutschland insgesamt
410 Unternehmen unterschiedlicher Größen, die Endverbraucher mit Gas beliefern [BNetzA 2014a].
2.2.2.3
Beziehungen innerhalb der Branche
Verbindungen der Betreiber
Insgesamt ist der Wettbewerb in Deutschland im Vergleich mit anderen europäischen Ländern
verhältnismäßig stark ausgeprägt. In einzelnen Teilbereichen ist die Konzentration der Anbieter jedoch sehr
hoch. Tabelle 10 zeigt den Anteil der größten fünf Anbieter im jeweiligen Bereich des Gasmarktes:
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2 Branchen
Bereich
Anteil der Top 3 Unternehmen (in %)
Anteil der Top 5 (in %)
Import
59,9
68,5
Speicher-Arbeitsvolumen
49,4
53,7
Gasabgabe an Letztverbraucher
28,5
35,5
Gasabgabe an Gaskraftwerke
35,6
39,4
Tabelle 10: Anteile der größten Unternehmen im Gasmarkt (2012)
Quelle: [BNetzA 2013a]
Eine detailliertere Marktübersicht würde über den Rahmen dieser Studie hinausgehen, kann jedoch unter
anderem dem Monitoringbericht 2013 der Bundesnetzagentur entnommen werden.
Verbände
Relevant für die Beziehungen der einzelnen Betreiber innerhalb der Gasbranche sind auch die Verbände des
Faches. Hierbei lassen sich Verbände mit primär wissenschaftlich-technischer Orientierung, mit primärer
Orientierung auf die Interessenvertretung und in Mischformen unterscheiden.
Knapp 2.000 Versorgungsunternehmen sind Mitglied im größten Verband, dem Deutschen Verein des Gasund Wasserfaches e. V. (DVGW), dazu 250 öffentliche Einrichtungen und weitere Institutionen sowie
10.000 Einzelpersonen. Der DVGW widmet sich technisch-wissenschaftlichen Aufgaben. Er setzt die
allgemeinen Ziele des Gesetzgebers hinsichtlich Schutzvorschriften, Verfahren und Sicherheitspraktiken in
die Praxis um.
Die deutschen Erdgasproduzenten und -speicherbetreiber sind Mitglied im Wirtschaftsverband Erdöl- und
Erdgasgewinnung e. V. (WEG). Der WEG vertritt die Interessen der in diesem Bereich aktiven Dienstleister.
Dieser Bereich der beiden Branchen wird als Exploration and Production (E&P) oder als Upstream bezeichnet.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) zählt laut eigenen Angaben über 1.800
Mitglieder. Er vertritt die Interessen der Energiewirtschaft und betreibt zu diesem Zweck
Interessenvertretung bei der Politik und gegenüber der Öffentlichkeit. Er repräsentiert nach eigenen
Angaben 90 Prozent des Stromabsatzes, 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des
Erdgasabsatzes, 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung sowie 30 Prozent der Abwasserentsorgung.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wurde bereits bei der Strombranche aufgeführt. Er vertritt
eine große Zahl von kommunalen Gasunternehmen, die zusammen 62 Prozent der Erdgasversorgung
erbringen [VKU 2014].
Der Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e. V. (EFET Deutschland) ist eine Tochter der European
Federation of Energy Traders (EFET). Er vertritt die Interessen der Energiehandelsunternehmen.
In der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) sind die Fernleitungsnetzbetreiber
(FNB) des Gasmarktes zusammengeschlossen.
Des Weiteren gibt es die Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V.
(DGMK). Sie fördert die Forschung und die technische Weiterentwicklung von Methoden in der Förderung
und Verarbeitung von Erdgas, Erdöl und Mineralölprodukten. Die DGMK hat ca. 1.900 Mitglieder.
2.2.2.4
Rolle der öffentlichen Hand
Die der Gasbranche zuordenbaren Unternehmen sind in Deutschland einer Reihe von Gesetzen und der
nachgelagerten Regulierung unterworfen, die den Rahmen für ihre Aktivitäten vorgeben. Der Markt für die
Netzbetreiber ist einerseits von der Liberalisierung des Gasmarktes im Jahr 1998, anderseits von einer
zunehmenden Regulierung geprägt, unter anderem seit 2005 durch die Bundesnetzagentur.
52
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Branchen
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ existiert bereits
seit 1935. Es ist das wichtigste Rahmenwerk für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas.
Neben der Sicherstellung der Grundversorgung regelt es auch die Grundlagen des Wettbewerbs im Gas- und
Strommarkt. Das EnWG dient außerdem der Umsetzung der energierechtlichen Vorgaben der europäischen
Politik. Ein zentraler Punkt des EnWG ist, dass ein Gas- oder Stromanbieter verpflichtet ist, seine Aktivität
gegenüber dem Staat anzuzeigen. Für den Betrieb von Netzen ist außerdem eine Genehmigung nötig.
§ 11 Abs. 1a EnWG und die Umsetzung der Anforderungen des Sicherheitskatalogs gelten auch für die
Gasnetze.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist seit der Reform des EnWG im Jahr 2005 die wichtigste
Regulierungsbehörde für den deutschen Gasmarkt. Prinzipiell sind für Unternehmen mit weniger als
100.000 Kunden und einem nicht länderübergreifenden Netz die jeweiligen Landesregulierungsbehörden
zuständig. Die BNetzA teilt sich jedoch einige ihrer Zuständigkeiten mit den Landesbehörden oder hat diese
für einige Länder übertragen bekommen. Die BNetzA ist außerdem für das Festlegen der
Marktpartnerprozesse zuständig. Hierzu gehören auch die Geschäftsprozesse beim Lieferantenwechsel für
Gas (GeLiGas), die analog zu den Prozessen im Stromumfeld zu sehen sind [BNetzA 2011b].
Der auf Seite 37 für den Elektrizitätsmarkt beschriebene Sachverhalt zur Anreizregulierung gilt auch für den
Gasmarkt.
Neben dem EnWG setzt die Bundesnetzagentur auch direkt europäisches Recht um. Ein Aspekt davon ist die
Marktüberwachung nach REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) zur
Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation. Im Rahmen von REMIT wird der Großhandel für
Energie überwacht und Unternehmen sind verpflichtet, Transaktionen und Insiderinformationen an die
BNetzA zu kommunizieren. Zukünftig sollen diese Informationen auch an die neue EU-Behörde ACER
(Agency for the Cooperation of Energy Regulators) geliefert werden.
Meldepflichten
Gasspeicherbetreiber
sind
durch
die
Störfallverordnung (StöV)
und
die
12. Bundes-Immissions-schutzverordnung (BImSchV) unter anderem verpflichtet, einen Sicherheitsbericht
zu erstellen und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu senden.
Im Rahmen des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
(„IT-Sicherheitsgesetz“), das momentan in einer Entwurfsfassung vorliegt, soll eine Meldepflicht für Vorfälle
in IKT-Systemen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen eingeführt werden [BMI 2013]. Eine derartige
Meldepflicht ist jedoch derzeit nicht der Fall und ein Informationsaustausch ist oftmals nur innerhalb der
Unternehmen gegeben.
Ein größerer Ausfall der Versorgung wird von den Aufsichtsbehörden registriert und geprüft. Dies gilt
insbesondere dann, wenn Gefahr für Menschen oder Umwelt bestanden hat oder besteht.
Schutz Kritischer Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen werden im Energiesektor von der öffentlichen Hand zum Teil besonders geschützt.
Durch § 36 EnWG besteht eine Grundversorgungspflicht der Gasversorger gegenüber den Verbrauchern.
Ferner schreibt § 53a EnWG eine Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas vor.
Bei der Regulierung der Sicherheit setzt die öffentliche Hand analog zur Branche Elektrizität nach
§ 12g Abs. 2 EnWG vor allem auf die Eigenverantwortlichkeit der Betreiber. Diese wird im Sinne des
§ 49 Abs. 2 EnWG unter anderem durch die Umsetzung der technischen Regeln der Deutschen Vereinigung
des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) wahrgenommen. Die Transportnetzbetreiber haben außerdem nach
§ 12 EnWG die Aufgabe, einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Ungeachtet dessen behält sich das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in § 49 Abs. 4 EnWG vor, zu jeder Zeit
Rechtsverordnungen zu schaffen, um die technische Sicherheit und betriebliche Flexibilität zu
gewährleisten.
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2 Branchen
Das BMWi hat in diesem Zusammenhang bereits einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Instrumente zur
Sicherstellung der Gasversorgung enthält. Diese Instrumente wurden in Abstimmung mit den Versorgern
erarbeitet und sind bzw. werden momentan umgesetzt.
Die Identifikation der Kritischen Infrastrukturen findet unter Mitwirkung der öffentlichen Hand statt.
Hierzu bestimmt nach § 12g Abs. 1 EnWG die Regulierungsbehörde alle 2 Jahre die als kritisch für die
Versorgung anzusehenden Anlagen und Teile.
Zur Überprüfung und Sicherstellung der Netzsicherheit im Sinne des § 12 EnWG führt das BMWi alle 2 Jahre
ein Monitoring zur Versorgungssicherheit durch. Dieser Vorgang beruht auf § 51 EnWG. Daneben sind die
Netzbetreiber nach § 52 EnWG zur jährlichen Meldung von Versorgungsstörungen an die
Bundesnetzagentur verpflichtet.
54
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Branchen
2.3
Mineralöl
In der Branche Mineralöl wird im Wesentlichen zwischen den Produktkategorien Rohöle, Mineralöle und
Mineralölprodukte unterschieden. Rohöl ist der unbehandelte Rohstoff aus der Erdölförderung. In vielen
Fällen werden Rohöle weiterbehandelt und gereinigt, um zusätzliche Nutzungsweisen zu erlauben. Hat
Rohöl den Prozess der Raffinierung durchlaufen, wird es als Mineralöl bezeichnet. Für die Gesellschaft und
aus Sicht der Kritischen Infrastrukturen sind in erster Linie die Mineralöle und die Mineralölprodukte
relevant, da Rohöl in seiner unbehandelten Form nicht direkt verwendbar ist.
Während die beiden Branchen Strom und Gas vollständig oder sehr stark auf eine netzgebundene
Versorgung setzen, spielt diese in der Mineralölbranche nur im Transport eine im Vergleich geringere Rolle.
104
103
93,4
32,2
18,7
23,5
2,6
Erdölförderung
Mineralölverbrauch
Mineralölexport
Rohölimport
Verarbeitungskapazität
Mineralölimport
Strategische Reserve
Abbildung 11: Vergleich unterschiedlicher Mengen in der deutschen Mineralölbranche (2012, in Mio. t
Rohöl oder Rohöläquivalente)
Quelle: eigene Darstellung (gemäß den im Abschnitt genannten Quellen)
Abbildung 11 verdeutlicht, wie stark Deutschland auf einen Import von Rohölen und Mineralölen
angewiesen ist. Nicht nur Rohöl wird in großen Anteilen importiert, sondern auch bereits weiter behandelte
Mineralöle: Etwa ein Drittel der in Deutschland verbrauchten Mineralöle werden aus dem Ausland
importiert. Für den Fall nachhaltiger Importschwankungen wird in Deutschland eine strategische Reserve
vorgehalten. Diese belief sich im Jahr 2012 auf ca. 23,5 Mio. t Roh- und Mineralöl und entspricht damit
knapp einem Viertel des jährlichen Mineralölverbrauchs.
2.3.1
2.3.1.1
Branchenüberblick
Einführung in die Branche Mineralöl
Die Mineralöl-Branche umfasst nach der KRITIS-Branchenaufteilung des Bundesministeriums des Innern
alle für eine bedarfsgerechte und zuverlässige Versorgung mit Mineralölprodukten nötigen Aktivitäten und
Akteure [BMI 2011a]. Im Rahmen dieser Studie werden die wesentlichen Elemente der Wertschöpfungskette
und deren Funktionsweise beschrieben. Diese werden folgendermaßen unterteilt:
– Produktion und Import von Rohöl und Mineralölprodukten;
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2 Branchen
– Transport, Speicherung und Lagerung; 20
– Verteilung von Ölprodukten an Privathaushalte und Großverbraucher wie Industrieunternehmen.
Allgemeines
Die Branche unterscheidet zwischen den Begriffen „Upstream“, „Midstream“ und „Downstream“ [Shell
Global 2014; BP Global 2014]. Diese drei wesentlichen Aktivitätsbereiche der Branche werden hauptsächlich
von Großkonzernen besetzt, die meist auch auf allen drei „Streams“ tätig sind.
• Unter „Upstream“ wird die Exploration und die Förderung des Rohöls zusammengefasst.
• Unter „Midstream“ werden die Lagerung und der Transport der Rohprodukte zu den Raffinerien
verstanden. Außerdem beinhaltet dieses Segment die Verarbeitung der Rohprodukte zu höherwertigen
Mineralölen in Raffinerien und anderen Industrieanlagen. Häufig wird der Begriff „Midstream“ mit dem
„Downstream“-Segment kombiniert, da es sich um Dienstleistungen handelt, die oftmals von den
gleichen Unternehmen erbracht werden.
• Das „Downstream“-Segment enthält die Verteilung der Produkte zum Endkunden. Dies beinhaltet den
Betrieb und die Belieferung von Tankstellen, die Belieferung von Industriebetrieben sowie die Verteilung
von Heizöl an Endkunden und weiterverkaufende Unternehmen.
Zusätzlich zu den zuvor genannten Segmenten ist auch „Trading“, also der (Groß-)Handel mit Öl, Mineralöl
und dazugehörigen Finanzprodukten, ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor der Branche. Zur direkten
Versorgung mit Öl trägt diese Teil-Leistung zwar nicht bei, bei Engpässen im Zahlungsfluss hat das Trading
allerdings einen Einfluss auf die anderen Teile der Wertschöpfungskette.
Produktion und Förderung
• Im ersten Produktionsschritt wird Erdöl zu Tage gefördert. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der
Förderung: Onshore mit stationären oder mobilen Bohrtürmen und festen Förderanlagen oder Offshore
mithilfe von Bohrschiffen, -plattformen und Förderplattformen. In Deutschland gibt es mit dem Feld
Mittelplate nur ein reines Ölfeld, das Offshore genutzt wird. Hierzu wurde im Naturschutzgebiet
Wattenmeer eine künstliche Insel für die Förderplattform errichtet. Das gleiche Feld wird auch über die
Förderstelle Dieksand vom Festland genutzt. Mittelplate/Dieksand war 2012 mit Abstand das
förderstärkste Ölfeld in Deutschland mit einem Anteil von über 50 Prozent an der nationalen
Gesamtförderung [RWE 2014d]. Im Offshore-Erdgasfeld A6/B4 wird außerdem in relativ geringem
Umfang Erdöl aus Kondensat gewonnen [LBEG 2013b].
• Im zweiten Schritt wird Erdöl zu Rohöl aufbereitet. Im Zuge dieses Verfahrens wird Öl an der Förderstelle
von überschüssigem Wasser und Sedimenten (z. B. Sand) befreit. Nach diesem Reinigungsprozess erfolgt
der Transport zur Raffinerie zwecks Verarbeitung.
• Im dritten und letzten Schritt der Produktion wird Rohöl in Raffinerien zu Mineralölprodukten raffiniert
[dena 2011]. Deutsche Raffinerien haben 2012 104 Mio. t Rohöl raffiniert [MWV 2013]. Einige Raffinerien
sind spezialisiert auf Produkte, deren kurzfristige Verfügbarkeit für die Gesellschaft nicht von kritischer
Relevanz ist (unter anderem Baustoffe wie Bitumen).
Rohöl wird über Destillation, Reinigung und Veredelung in unterschiedliche Mineralölsorten transformiert.
Hierbei entstehen Gase, die als Kraftstoff genutzt werden können, sowie diverse Nebenprodukte. Über
weitere chemische Verfahren in den Raffinerien werden Mineralölprodukte gemischt, weiter verarbeitet und
mit Zusätzen versetzt. Das Endprodukt wird von den Raffinerien über Tankfahrzeuge, Eisenbahnwaggons
oder Pipelines abtransportiert. Der bis zu dieser Stelle beschriebene Teil der Wertschöpfungskette wird als
„W2W“ bezeichnet, das für „Well to wheel“ (deutsch „von der Quelle auf die Räder“) steht.
20 Vgl. bzgl. Transport auch die KRITIS-Sektorstudie „Transport und Verkehr“.
56
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Branchen
Die deutsche Produktion von Rohöl lag mit 2,6 Mio. t weit unter den Importen von 93,4 Mio. t. Mit einem
Anteil von ca. 3 Prozent ist die inländische Förderung für die Versorgungssicherheit folglich nicht essentiell.
Die wesentlichen Mineralölprodukte haben folgende Anteile am Gesamtumsatz der Branche:
30
17
5
8
20
20
Dieselkraftstoff
Ottokraftstoff
Heizöl
Rohbenzin
Kerosin
Weitere
Abbildung 12: Anteil von Mineralölprodukten am Gesamtumsatz der
Branche (2012)
Quelle: [MWV 2013]
Verfahren zur synthetischen Erzeugung von Mineralölprodukten wie beispielsweise die Kohleverflüssigung
sind unwirtschaftlich und tragen, wenn überhaupt, nur minimal zur Versorgung bei [Bundestag 1983].
Import
Neben der Förderung von Rohöl innerhalb Deutschlands, die nur einen geringen Teil des Bedarfs abdeckt,
importieren deutsche Unternehmen Rohöl und Mineralölprodukte aus dem Ausland. Beim Import werden
Rohöl und raffinierte Produkte auf dem Seeweg transportiert oder auf dem Landweg zuerst in
internationale Pipelinenetze eingespeist und in Deutschland wieder entnommen.
Insgesamt wurden im Jahre 2012 etwa 93 Mio. t Rohöl importiert, womit der größte Teil des deutschen
Bedarfs abgedeckt wurde. Im gleichen Zeitraum wurden zusätzlich 32,26 Mio. t verarbeitete
Mineralölprodukte wie Ottokraftstoff oder Heizöl importiert [MWV 2013]. Tabelle 11 zeigt die wichtigsten
Ölhandelspartner für Deutschland.
Herkunftsland
Rohölimport 2012 (in Mio. t)
Russische Föderation
34,7
Großbritannien
13,3
Norwegen
9,4
Libyen
8,6
Nigeria
6,7
Tabelle 11: Die wichtigsten Rohölexporteure nach Deutschland (2012)
Quelle: [MWV 2013]
Der Großteil der Importe erreicht Deutschland auf dem Landweg. Über den einzigen deutschen Hafen für
Hochseetankschiffe in Wilhelmshaven werden derzeit ca. 20 Prozent des Rohöls importiert
[Deutschlandfunk 2014]. Von dort wird das Öl mittels Pipelines weitertransportiert.
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57
2 Branchen
Transport
Die Anlieferung von Rohöl an deutsche Raffinerien erfolgt zum größten Teil über Pipelines (ca. zu
80 Prozent). Bei einem Import über den Seeweg wird Rohöl zur weiteren Anlieferung an Raffinerien in
Pipelines eingespeist. Dies geschieht beispielsweise am Oiltanking-Terminal im Hamburger Hafen in die
Pipelines VOPAK und SHELL [Oiltanking 2014]. Neben Rohöl-Pipelines werden auch technisch ähnliche
Produktenpipelines zum Transport der raffinierten Mineralölprodukte betrieben. Dies geschieht meist zum
Transport zu Lagerstätten oder zu Großabnehmern wie Flughäfen oder Industrieanlagen.
Abhängig von der Länge einer Pipeline und dem Verlauf der Strecke verfügt eine Pipeline über eine oder
mehrere Pumpstationen zwischen Anfangs- und Endpunkt. Die Länge aller Rohölpipelines in Deutschland
beträgt zusammen etwa 2.400 km [Scinexx 2009].
Bei den Produktenpipelines entfällt der insgesamt längste Teil auf das ursprünglich für militärische Zwecke
errichtete North European Pipeline System (NEPS) und das Central Europe Pipeline System (CEPS) der
NATO. Überkapazitäten der CEPS-Pipelines werden für privatwirtschaftliche Transporte angeboten. Die
Pipelinesysteme werden durch die bundeseigene Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) betrieben
und umfassen mehr als 2.000 km Rohrleitungen und dazugehörige Pumpstationen. NEPS und CEPS
verfügen neben Pipelines auch über größere Lagerkapazitäten in ca. 100 angeschlossenen Tanklagern. So
bezieht beispielsweise der Flughafen Frankfurt am Main große Mengen Kerosin über das CEPS
[Bundesanzeiger 2014].
Außerhalb von Pipelines ist die Mineralölbranche entlang der Wertschöpfungskette bei der Anlieferung und
Weiterverteilung auf die Dienstleistungen des Sektors Transport und Verkehr angewiesen. Abbildung 13
illustriert diese Wertschöpfungskette.
Abbildung 13: Wertschöpfungskette Öl
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des American Petroleum Institute (API) [API 2013a]
Speicherung und Lagerung
Größere Mengen Rohöl oder Mineralölprodukte können in unterirdischen Salzkavernenspeichern
vorgehalten werden. Die Befüllung und Entleerung dieser Anlagen geschieht ähnlich zu Gasspeichern über
Druckeinspeisung und -entleerung. In diesem Prozess wird Salzsole eingeleitet oder entnommen, um den
Druck des physikalisch davon getrennten Mineralöls zu erhöhen oder zu verringern. In Deutschland gibt es
58
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Branchen
Stand 2012 acht Speicheranlagen für Rohöl oder Mineralölprodukte und vier Speicheranlagen für Flüssiggas
(Propan, Butan, Ethylen und Propylen). Diese umfassen zusammen 103 Einzelspeicher [EEK 2013].
Um eine längerfristige Versorgung mit Rohöl und Mineralölprodukten sicherzustellen, sind alle
Erdöl-einführenden oder verarbeitenden Unternehmen verpflichtet, beim Vorhalten der sogenannten
Strategischen Reserve mitzuwirken. Die Strategische Reserve soll die Versorgung Deutschlands mit Erdöl
und Mineralölprodukten im Fall eines Importausfalls sicherstellen. Sie wurde im Zuge der Ölkrisen und des
Boykotts der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) eingerichtet; sie ist im Gesetz über die
Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz – ErdölBevG) geregelt und wird
durch den Erdölbevorratungsverband (EBV) koordiniert. Die Reserve soll über ihre Speicherkapazitäten eine
Versorgung mit Mineralölprodukten über einen Zeitraum von 90 Tagen sicherstellen. Im Geschäftsjahr
2012/13 wurde eine Menge von 23,48 Mio. t Rohöläquivalent vorgehalten [EBV 2013].
Tatsächlich ist die gesamte Lagerkapazität/Reserve höher als die Strategische Reserve, da sowohl Raffineure
als auch Absatzpunkte wie Tankstellen und Endverbraucher oberirdische Tanks für Mineralölprodukte
betreiben. Zusammengenommen standen deshalb im Jahr 2011 Tanklager mit einer Kapazität von
63,7 Mio. m³ zur Verfügung [MWV 2013].
Verteilung und Vertrieb
Die Verteilung zu den Vertriebsstätten und zu größeren Endverbrauchern (Tankstellen oder die Industrie)
findet meist mit Straßentankfahrzeugen statt. Je nach logistischer Planung werden aber auch
Eisenbahnkesselwagen und Binnenschiffe genutzt. Eine Ausnahme sind zum Teil Flughäfen und die
(petrochemische) Industrie, die ihr Kerosin oder ihre Mineralölprodukte auch über Pipelines wie das CEPS
oder die Rhein-Main-Rohrleitung (RMR) erhalten. An die 524 km lange RMR sind beispielsweise
petrochemische Werke in Bottrop, Dormagen, Godorf, Wesseling und Oppau angeschlossen.
In Deutschland gab es im Jahr 2012 mehr als 14.000 Tankstellen für den Vertrieb der
Kraftstoff-Mineralölprodukte an Endverbraucher [MWV 2013]. Hierbei lassen sich Markentankstellen und
freie Tankstellen unterscheiden. Während Markentankstellen einem der großen Mineralölkonzerne
zugehören und Produkte dieser vertreiben, versorgen sich die freien Tankstellen über den frei zugänglichen
Markt direkt bei Raffinerien oder bei Wiederverkäufern.
Heizöl wird identisch zu den übrigen Mineralölprodukten über Straßentankfahrzeuge vertrieben. Die
großen Mineralölkonzerne besitzen hier Tochterfirmen, die einen großen Marktanteil haben. Des Weiteren
gibt es jedoch eine große, heterogene Anzahl von Klein- und Mittelbetrieben.
Die Logistik und der Gefahrguttransport sind kein Bestandteil dieser Studie.
Trends
In der Ölbranche gibt es mehrere Trends, die die Branche in Deutschland in den kommenden Jahren
verändern. Diese sind vielfach von Entwicklungen außerhalb Deutschlands oder Europas abhängig.
• Die steigende Nachfrage nach Öl in Schwellenländern sorgt für höhere Weltmarktpreise. Die Preise
zeigen sich zudem zunehmend volatil [Destatis 2014a]. Die Entwicklung der Handelspartner für Öl zeigt
für Deutschland eine zunehmende Diversifizierung der Bezugsquellen. Dies ist ein Trend, der bereits seit
20 Jahren anhält. Nach einer Bewertung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) konnte Deutschland damit das Ausfallrisiko in der Ölversorgung reduzieren
[IMF 2011].
• In der Offshore-Förderung werden zunehmend komplexere Vorkommen erschlossen. Dies ist eine
Entwicklung, die sich voraussichtlich fortsetzen wird, speziell vor dem Hintergrund einer gesteigerten
Nachfrage. Der steigende Rohölpreis macht auch die Erschließung von schwerer zu erreichenden
Ölvorkommen (bis zu einer Tiefe von 8.000 m) wirtschaftlich interessant. Auch in der Nähe der deutschen
Nordseeküste wird wieder verstärkt nach Erdölvorkommen gesucht und gebohrt [FAZ 2013].
• Der Einsatz von Fracking wird auch für die Förderung von Öl verstärkt diskutiert. Hier wird neben
Potenzialen auch auf die bisher nicht abschließend einschätzbaren Folgen hingewiesen. So könnte es,
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59
2 Branchen
abhängig von der Region, zu einer Belastung des Grundwassers oder einer erhöhten
Erdbebenwahrscheinlichkeit kommen [BMU 2012]. Da mit den heutigen Methoden weiterhin nur ein Teil
der entdeckten Ölvorkommen gefördert werden kann, sind zusätzliche Investitionen in die Forschung
und Entwicklung wahrscheinlich.
2.3.1.2
Bedeutung für Staat und Gesellschaft
Im Sektor Transport und Verkehr besteht eine besondere große Abhängigkeit von den Produkten und
Leistungen der Mineralölbranche. Mit wenigen Ausnahmen wie Elektrofahrzeugen, erdgasbetriebenen
Fahrzeugen oder Elektrolokomotiven werden über 90 Prozent aller Verkehrsmittel mit Mineralölprodukten
betrieben. Die Konsequenz ist, dass ca. zwei Drittel aller Mineralölprodukte im Sektor Transport und Verkehr
verbraucht werden [dena 2011]. Nach Transport und Verkehr sind Privathaushalte und Unternehmen
Hauptabnehmer der Mineralölbranche.
Die deutsche Gesellschaft ist in erheblichem Maße auf die Verfügbarkeit von Rohöl in ursprünglicher und
verarbeiteter Form angewiesen. Das Funktionieren des deutschen Transport- und Verkehrswesens ist eine
Grundvoraussetzung zur Erhaltung des öffentlichen Lebens und der Grundversorgung der deutschen
Bevölkerung. Ohne die Bereitstellung von Kraftstoffen würde es sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr zu
massiven Einschränkungen bis hin zu einem Zusammenbruch des Verkehrs kommen.
Ein Mangel an Heizöl wäre vor allem in den Wintermonaten in Deutschland mit schweren Folgen
verbunden. Rund 20 Prozent der Mineralölprodukte werden zum Betrieb von Heizungsanlagen genutzt
[MWV 2014a]. Eine Ersatzstruktur ist nur in Einzelfällen vorhanden, sodass ein Ausfall der Bereitstellung von
Heizöl nur schwer auszugleichen ist. Mit steigenden Rohölpreisen hat die Rentabilität von Heizöl jedoch
stark abgenommen und seine Bedeutung für die Wärmeerzeugung sinkt beständig. Während weiterhin
29 Prozent der Wohnungen des Baubestandes mit Heizöl heizen, wurde im Jahr 2012 nur noch bei
0,9 Prozent aller neu installierten Beheizungssysteme auf reine Ölheizungen zurückgegriffen. Ersetzt wird
Heizöl hier in erster Linie von Wärmepumpen unterschiedlichen Typs sowie durch Fernwärme
[BDEW 2013e].
Rohöl und raffinierte Mineralöle sind auch für die deutsche Industrie unverzichtbare Rohstoffe. In der
organischen Chemiebranche sind Mineralölprodukte in einem Großteil der Produktionsprozesse zu finden.
Lieferengpässe oder -verzögerungen könnten zu Umsatz- und Gewinnrückgängen führen, die sich auf
nachgelagerte Industrien auswirken und so weiteren wirtschaftlichen Schaden verursachen können.
Aus volkswirtschaftlicher Perspektive ist die Ölbranche ein wichtiger Faktor: Veränderungen am Ölpreis
oder an den Preisen der Mineralölprodukte haben großen Einfluss auf alle Sektoren, Branchen und auf
Privathaushalte.
Tabelle 12 zeigt Verbrauchergruppen, die in unterschiedlichem Maße auf die Ölversorgung angewiesen sind:
60
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Branchen
Verbrauchergruppe
Bedeutung (in %)
Substituierbarkeit
Haushalte
291 Kurzfristig (Mobile Heizstrahler)
Heizung
Gewerbe und Dienstleistungen
1
Heizung
29 Kurzfristig (Mobile Heizstrahler)
Landwirtschaft
2
Dünge- und Schutzmittel
95† Kurzfristig (Biodünger)
Maschinen und Fahrzeuge
> 853 Langfristig (Elektromotor, Wasserstoff)
Industrie
-
Rohstoffe für die Chemiebranche
Pharmaindustrie
714 Langfristig (Produkte aus Biomasse)
Keine Daten -
Staat
5
Verkehr
97,7 -
Pkw
> 806 Langfristig (Elektromotor, Wasserstoff)
Flugverkehr
> 99† Schwer
Anteil des elektrisch betriebenen
Öffentlichen Nahverkehrs
50†3 Schwer
1
[BDEW 2013c]
[agrarheute 2011]
3
[AEE 2014]
4
[IDW 2013]
5
[dena 2012]
† Schätzung
2
Tabelle 12: Abhängigkeitsverhältnisse ausgewählter Abnehmergruppen von der Ölversorgung
2.3.1.3
Wahrnehmung der Branche
Daten zur Erwartungshaltung der Gesellschaft zur Zuverlässigkeit der Kraftstoff- und Heizölversorgung sind
nicht verfügbar. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in Anbetracht der sehr guten
Versorgungssituation Ausfälle nicht erwartet und dementsprechend kaum toleriert werden. Insbesondere
bei Berufspendlern herrscht eine hohe Abhängigkeit von einer zuverlässigen Kraftstoffversorgung. Nutzer
von heizölbefeuerten Heizungen können meist mindestens eine Saison ohne Nachlieferungen auskommen.
Die kurzfristige Versorgung mit Heizöl ist deshalb weniger bedeutend und die Versorgungssicherheit wird
eher in der langfristigen Perspektive als wichtig wahrgenommen.
Die öffentliche Wahrnehmung der Ölbranche hat wesentliche Überschneidungen mit der Wahrnehmung
der Gasversorgung in Deutschland. Die Erwartung der Öffentlichkeit an die Branche Mineralöl ist, dass eine
Versorgung mit Produkten wie Kraftstoffen, Heizölen, industriellen Rohstoffen und weiteren Endprodukten
vorhanden ist. Die Umweltfreundlichkeit des fossilen Rohstoffs und die langfristige Verfügbarkeit von
Energieträgern („Peak Oil“) werden zunehmend zu einem öffentlichen Anliegen. Folgende Themen sind
dabei von besonderer Relevanz:
• Die Versorgungssituation mit Öl ist wesentlich von Importen abhängig. Diese erfolgen teilweise aus dem
europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Niederlande oder Großbritannien), aber auch aus
nichteuropäischen Staaten wie Russland, Libyen, Nigeria oder Kasachstan [BAFA 2014]. Die Abhängigkeit
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61
2 Branchen
der deutschen Gesellschaft von diesen Ölexportierenden Staaten wird mit Blick auf die politischen
Beziehungen zu den jeweiligen Ländern immer wieder kritisch hinterfragt.
• Auch wenn die Fördermethode des „Fracking“ hauptsächlich mit Erdgas in Verbindung gebracht wird, ist
sie auch zur Förderung von Öl anwendbar. So könnte die Förderung von Öl gleichermaßen zu einer
öffentlichen Debatte im Kontext des Fracking führen. In der Vergangenheit als erschöpft angesehene
Ölvorkommen werden durch Fracking wieder reaktiviert, da damit wirtschaftlich förderbare Mengen
Rohöl aus der Lagerstätte gelöst werden können [Neue OZ 2014].
• Ölkatastrophen, wie jene im Golf von Mexiko im Jahr 2010, haben auch in Deutschland das öffentliche
Bewusstsein für die Folgen solcher Unfälle geschärft. Öl wird deshalb häufig als umweltschädlich und die
Förderung als risikoreich wahrgenommen.
2.3.1.4
Volkswirtschaftlicher Kontext
Die Bruttowertschöpfungsleistung der Mineralölbranche beträgt ca. 28,5 Mrd. Euro. Die
Beschäftigungszahlen belaufen sich auf nach eigenen Angaben auf ca. 324.000 Personen. Damit ist die
Mineralölbranche ein größerer Arbeitgeber als beispielsweise die Elektrizitätsbranche in Deutschland
[HWWI 2010].
Für die öffentliche Hand ist die Mineralölsteuer ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Einnahmen. Sie
belief sich im Jahr 2012 auf 32,8 Mrd. Euro. Damit ist die Mineralölsteuer die ertragreichste Bundessteuer mit
einem Anteil von 47,4 Prozent der gesamten Bundessteuereinnahmen [BMF 2013].21
Bei der Erzeugung von Elektrizität entfällt nur noch ein geringer Teil auf Mineralölprodukte. 2013 hatten
diese einen Anteil von 1 Prozent an der Bruttostromerzeugung [Destatis 2014b]. Gleichzeitig besteht seitens
der Elektrizitätsbranche jedoch eine hohe Abhängigkeit von Mineralölprodukten wie Schmierstoffen und
weiteren chemischen Erzeugnissen.
2.3.2
2.3.2.1
Branchenstruktur
Strukturierung und Organisation der Branche
Der folgende Abschnitt erläutert die Struktur des Marktes in den Bereichen Mineralölproduktion, -transport
und -vertrieb in Deutschland.
Die Förderung von Erdöl wird von Erdölfördergesellschaften übernommen. Die meisten in Deutschland
aktiven Fördergesellschaften befinden sich dabei im Besitz eines oder mehrerer großer Mineralölkonzerne.
Erdöl wird meist nur grundlegend gereinigt in Rohform transportiert und erst nah am Bestimmungsort in
die einzelnen Mineralölprodukte umgewandelt. Dies geschieht in Großraffinerien der Raffineure. Diese
sind zumeist Teilgesellschaften großer Mineralölkonzerne.
Der Transport von Rohöl und teils von Produkten findet über Land in Pipelines statt. Diese werden meist
von eigenen Pipeline-Betreibergesellschaften unterhalten, die in der Regel einem oder mehreren
Mineralölkonzernen zugehörig sind.
Im Vertriebs sind einerseits die Tankstellenbetreiber (größtenteils im Besitz der Mineralölkonzerne) als
Vertriebspunkte für Kraftstoffe und die Heizöllieferanten für die Brennstoffbereitstellung von Heizöl zur
Wärmeversorgung zu nennen.
Die Dienstleistungen der Branche werden überwiegend von wenigen Konzernen erbracht, die über die
gesamte Wertschöpfungskette hinweg aktiv sind. Details können der unten anstehenden Übersicht der
Marktteilnehmer entnommen werden.
21 Die Einnahmen bei Lohn- und Umsatzsteuer sind höher, diese Steuern zählen jedoch nicht zu den
Bundessteuern, sondern zu den Gemeinschaftssteuern.
62
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Branchen
2.3.2.2
Marktteilnehmer
Die Unternehmen der Mineralölbranche sind vornehmlich in privater Hand. Durch Beteiligungen sind aber
in vielen Fällen staatliche Akteure indirekt beteiligt. Ein Beispiel für eine nicht-deutsche staatliche
Beteiligung ist die Ruhr Oel GmbH. Diese ist nicht nur Betreiber der zweitgrößten deutschen Raffinerie in
Gelsenkirchen, sondern befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz von BP und Rosneft, wobei Rosneft zu
75 Prozent dem russischen Staat gehört [Bayernoil 2014]. Im Jahr 2011 übernahm Rosneft 50 Prozent der
Anteile an der Ruhr Oel GmbH vom staatlichen venezolanischen Ölkonzern PdVSA [ChemSite 2014].
Aus Abbildung 14 geht hervor, dass über 70 Prozent des Mineralölmarktes von fünf Konzernen
eingenommen wird. Diese Konzerne sind zudem an anderen Unternehmen beteiligt.
35
29,5
30
25
23,5
22
20
15
10
10
7,5
7,5
Total
Esso
5
0
Aral/BP
Shell
Jet
Sonstige
Abbildung 14: Marktanteile der Mineralölkonzerne in Deutschland in Prozent
(2011)
Quelle: [BKartA 2011]
Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2012 ohne Kondensate aus der Erdgasförderung 2,6 Mio. t Erdöl
gefördert. Die größten Erdölförderunternehmen waren:
Unternehmen
Fördermenge (in Mio. t)
RWE Dea AG
1,400
GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH
0,500
ExxonMobil Production Deutschland GmbH
0,400
Wintershall Holding GmbH
0,300
Storengy Deutschland GmbH
0,009
Tabelle 13: Ölfördergesellschaften in Deutschland (2012)
Quelle: [LBEG 2013b] sowie eigene Berechnungen. Bei Kooperationen wurden die Fördermengen mangels Angabe der
genauen Anteile jeweils zu gleichen Teilen den entsprechenden Unternehmen zugerechnet.
Die wichtigsten Raffineure (Betreiber einer Raffinerie) in Deutschland nach Rohölverarbeitungskapazität im
Februar 2014 waren:
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63
2 Branchen
Unternehmen
Fördermenge (in Mio. t)
Shell Deutschland Oil GmbH
30,5
BP Europa SE
12,0
Total S.A., Paris
12,0
Ruhr Oel GmbH
10,2
Rosneft Holdings Limited S.A.
6,4
9 weitere Betreiber
34,4
Tabelle 14: Bedeutendste Raffineure in Deutschland (2014)
Quelle: [MWV 2014b]. Bei Kooperationen wurden die Fördermengen mangels Angabe der genauen Anteile jeweils zu
gleichen Teilen den entsprechenden Unternehmen zugerechnet.
Die größten fünf Produktionsstätten im Sinne von Raffinerien sind, mit Ausnahme der TOTAL Raffinerie, in
Eigentum mehrerer Unternehmen oder Gesellschaften. Diese Raffinerien sind in der Lage, die meisten
Mineralölprodukte zu produzieren. Davon ausgenommen sind Spezialraffinerien für Bitumen oder
besondere Schmieröle. Mit Stand Februar 2014 waren die bedeutendsten Standorte nach Rohölverarbeitungskapazität [MWV 2014b]:
Standort
Betreiber
Rohölverarbeitungskapazität (in Mio. t)
Karlsruhe
MiRO Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG
14,9
Gelsenkirchen
Ruhr Oel GmbH
12,8
Leuna
TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH
12,0
Schwedt
PCK Raffinerie GmbH Schwedt
10,8
Neustadt an der Donau
Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH
10,3
Tabelle 15: Größte Raffinerien in Deutschland (2014)
Quelle: [MWV 2014b]
Die wichtigsten Pipelines und Pipelinebetreiber für den Import von Rohölprodukten sind nach Durchsatz
im Jahr 2012:
Pipelinebetreiber
Pipeline
Durchsatz (in Mio. t)
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH
TAL
23,2
Mineralölverbundleitung GmbH
MVL
21,6
Nord-West-Oelleitung GmbH
NWO
15,5
N.V. Rotterdam-Rijn, Pijpleiding Maatchappij
RRP
14,0
Südeuropäische Ölleitung, Lavera-Fos-Karlsruhe
SPSE
5,3
Tabelle 16: Wichtigste Pipelinebetreiber und entsprechende Pipeline (2012)
Quelle: [MWV 2012]
Die deutschen Speicherbetreiber für Untertagespeicher von Rohöl oder Mineralölprodukten waren im Jahr
2012 (mangels Angaben ohne Rangfolge) [LBEG 2013b]:
– IVG Caverns GmbH;
– Nord-West Kavernen GmbH (für den Erdölbevorratungsverband EBV);
64
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Branchen
– Wintershall Holding AG;
– Untertage-Speicher-Gesellschaft mbH (USG);
– Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH&Co. KG.
Im Heizölvertrieb agieren verschiedene kleine und mittelgroße Betriebe, die zum Teil regional begrenzt sind
und vornehmlich Endkunden beliefern. Die großen Mineralölkonzerne sind auch beim Heizölvertrieb aktiv,
beispielsweise der TOTAL Konzern mit seiner Tochtergesellschaft TOTAL Mineralöl GmbH. Daten zu
Marktanteilen der einzelnen Unternehmen sind nicht verfügbar.
Bei den Tankstellenbetreibern gibt es eine Dominanz der größten fünf Betreiber. Sie besitzen zusammen
68 Prozent Marktanteil. Die größten Betreiber nach Anteilen sind dabei:
Tankstellenbetreiber
Marktanteil (in %)
Aral
21,5
Shell
20,0
Jet
10,5
Total
9,0
Esso
7,0
Bundesverband Freier Tankstellen (bft)
5,0
Tabelle 17: Marktanteile der führenden Tankstellenbetreiber am Kraftstoffabsatz (Januar 2014)
Quelle: [statista 2014] nach Zahlen des Energie Informationsdienstes
2.3.2.3
Beziehungen innerhalb der Branche
Die Mineralölbranche in Deutschland zeichnet sich sowohl durch enge Beziehungen der Unternehmen
innerhalb eines Produktionsschrittes als auch zwischen den Produktionsstufen aus. Insbesondere die fünf
großen Mineralölkonzerne (BP, ConocoPhilipps, ExxonMobil, Shell und Total) haben eine
marktbeherrschende Stellung in fast allen Stationen der Wertschöpfungskette: 22
• Die Förderung von Erdöl in Deutschland ist unter einer vergleichsweise kleinen Anzahl an Unternehmen
aufgeteilt. Diese fördern jedoch nicht immer exklusiv an einer Lagerstätte, sondern bilden
Kooperationen, die aus mehreren Unternehmen bestehen. Die tatsächliche Förderung erfolgt zumeist
nicht durch das Unternehmen selbst, sondern wird an externe Dienstleister vergeben. Aufgrund des
hohen Investitionsvolumens und des notwendigen Spezialwissens ist die Zahl der aktiven Dienstleister in
diesem Segment gering. Die Folge ist, dass Dienstleister parallel für mehrere Förderunternehmen tätig
sind. Dies zeigt sich insbesondere bei der Bohrung, bei der beispielsweise das Unternehmen ITAG
Projekte für alle in Deutschland aktiven Förderunternehmen durchführt [ITAG 2013].
• Bei den Raffinerien zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Betreibergesellschaft einer Anlage wird vollständig
durch die beteiligten Unternehmen kontrolliert. Im Fall der größten deutschen Raffinerie MiRO sind dies
beispielsweise Shell Deutschland Oil GmbH, Esso Deutschland GmbH, Ruhr Oel GmbH (BP und Rosneft)
sowie die ConocoPhillips Continental Holding GmbH. Bei den Tanklagern besitzen die
Mineralölkonzerne große Kapazitäten oder mieten diese von selbstständigen Unternehmen direkt an
[BKartA 2011].
• Der Transport von Rohöl ist ebenfalls zu bedeutenden Teilen in der Hand der großen Unternehmen.
Beispielsweise sind alle Konzerne an der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH beteiligt, die die
22 Eine detailliertere Darstellung der Marktsituation geht über den Rahmen dieser Studie hinaus. Sie kann jedoch
unter anderem für den Bereich Vertrieb der Sektoruntersuchung Kraftstoffe des Bundeskartellamts
entnommen werden [BKartA 2011].
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2 Branchen
TAL-Pipeline betreibt. Bei der Nord-West-Oelleitung GmbH (NWO-Pipeline) und der Norddeutsche
Oelleitungsgesellschaft m.b.H. (NDO-Pipeline) sind sowohl Shell als auch BP/Aral Gesellschafter
[BKartA 2011].
• Beim Vertrieb von Mineralölprodukten verhält es sich ebenfalls ähnlich. Infolge eines exklusiven
Zugangs zu Raffineriekapazitäten in Deutschland und des bundesweiten Tankstellennetzes, das sich
hauptsächlich in der Hand der großen fünf Mineralölkonzerne befindet, sind diese Unternehmen für ca.
65 Prozent des jährlichen Absatzes von Kraftstoffen verantwortlich [BKartA 2011]. Die restlichen
35 Prozent verteilen sich auf kleinere Tankstellenketten und freie Tankstellenbetreiber.
Verbände
Wie in den anderen Branchen auch sind die Unternehmen der Mineralölbranche
wissenschaftlich-technischen Verbänden und in Verbänden zur Interessenvertretung organisiert.
in
Der wichtigste Verband der Branche ist der Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV). Er ist sowohl in
technischer Hinsicht bei Fragen der Standardisierung und bei Verfahrensvorschriften aktiv (beispielsweise
bei der Erstellung von Vorschriften zum Umweltschutz und zur Sicherheit) als auch bei der politischen
Interessenvertretung. Im MWV sind mit Stand März 2014 elf Mitgliedsunternehmen vereinigt – darunter
alle großen Mineralölkonzerne.
Ein weiterer Verband ist der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V.
(UNITI). Er beschäftigt sich mit den Bereichen „Brennstoffe, Kraftstoffe, Schmierstoffe und Additive sowie
der Tankstelle“. Der Verband repräsentiert nach eigener Aussage 1.700 Mitglieder und damit etwa 90 Prozent
der mittelständischen Mineralölunternehmen. Darunter fallen 5.020 Tankstellen (35 Prozent aller
Tankstellen in Deutschland), 80 Prozent der deutschen Heizöl- und Brennstoffhändler im
Endkundengeschäft und viele Betreiber von Tanklagern. UNITI dient vorrangig dem Austausch der
Mitglieder und deren Interessenvertretung [UNITI 2014].
Der AFM+E Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e. V. ist mit ähnlicher Orientierung aktiv,
vertritt jedoch deutlich weniger Mitglieder und vorrangig solche mit Importbezug [AFM+E 2014]. Der
AFM+E und seine Mitglieder sind zudem Teil des MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V.
Der Bundesverband Freier Tankstellen (bft) ist ebenfalls Mitglied im MEW. Der bft vertritt 500 Firmen mit
2.250 Tankstellen, die nicht im Besitz der großen Mineralölkonzerne sind [BFT 2014].
2.3.2.4
Rolle der öffentlichen Hand
Die Aufgaben der öffentlichen Hand in Bezug auf die Mineralölbranche lassen sich im Wesentlichen in zwei
Bereiche unterteilen. Auf der einen Seite betreiben staatliche Institutionen eine Liberalisierung der Branche.
Zugleich sichern sie jedoch auch das Vorhandensein einer funktionierenden marktwirtschaftlichen
Ordnung und greifen dafür sofern notwendig regulierend in den Markt ein.
Grundsätzlich fällt die Mineralölbranche in die Zuständigkeit zweier Ministerien. Neben dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist dies das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Große (wirtschaftliche) Bedeutung für die Mineralölbranche hat das Bundeskartellamt, eine dem BMWi
nachgeordnete Bundesbehörde. Die Behörde hat die Aufgabe, einen funktionierenden Wettbewerb
sicherzustellen. Die Mineralölbranche stand die letzten Jahre im Fokus, da mögliche Preisabsprachen
untersucht wurden [BKartA 2014b]. Das Bundeskartellamt arbeitet auf Grundlage des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie des europäischen Wettbewerbsrechts. Mit dem Inkrafttreten der
Kartellverfahrensordnung 2004 liegt zudem die Umsetzung des europäischen Rechts in den Händen der
nationalen Kartellbehörden [Rat 2002].
An der Regulierung der Branche ist unter anderem auch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K)
beteiligt. Diese dem Bundeskartellamt zugehörige Institution wurde 2013 gegründet und sammelt aktuelle
Informationen zu Kraftstoffpreisen an deutschen Tankstellen, um diese zeitnah öffentlich zu machen
66
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchen
[BKartA 2014a]. Grundlage für die Arbeit bildet ein Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags von
November 2012 [Bundestag 2012].
Dem BMUB untergeordnet ist der Ausschuss für Rohrfernleitungen. Dieser wurde mit dem Ziel gegründet,
schädliche Auswirkungen durch die „Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von
Rohrfernleitungsanlagen“ zu verhindern, wie die Rohrfernleitungsverordnung (RohrFltgV) von 2002 festlegt
[BMWi 2002]. Eine Aufgabe des Ausschusses ist es, die Sicherheitsbestimmungen auf dem aktuellen Stand
der Technik zu halten [BAM 2012].
Das
Europäische
Parlament
und
die
Europäische
Kommission
erließen
2009
die
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG), die Nutzung von Energien aus erneuerbaren
Quellen fördert, indem sie einen Mindestanteil von erneuerbaren Energien im Gesamtenergiemix festlegte
[EU 2009]. Das Ziel ist, dass 20 Prozent des EU-Gesamtverbrauchs bis 2020 aus erneuerbaren Energien
gespeist werden. Die Richtlinie hatte erhebliche Auswirkungen auf die Mineralölbranche in Deutschland
und führte zur schrittweisen Einführung von E10 als Kraftstoff. Ein Bioethanolanteil von 5 bis 10 Prozent ist
in Deutschland durch die Überarbeitung des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) 2009 verankert
worden [Zoll 2014]. Dem Kraftstoff mussten somit in den Raffinerien bzw. in einem zusätzlichen Schritt
entsprechende Anteile beigemischt werden, was Einfluss auf Produktion und Preis hat.
Die europäische Kommission strebt zudem langfristig eine Umstellung der Besteuerung von Kraftstoffen ab
etwa 2023 an. Im Zuge dessen soll die Besteuerung von Kraftstoffen an den Energiegehalt und CO 2-Ausstoß
eines Energieträgers angepasst werden [Kommission 2011].
Schutz Kritischer Infrastrukturen
Gegenwärtig erfolgt in der Branche Mineralöl keine staatliche Aufsicht mit dem Ziel der Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit im Sinne des Schutzes Kritischer Infrastrukturen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
67
3 Kritische Dienstleistungen
3
Kritische Dienstleistungen
Im Kapitel „Kritischer Dienstleistungen“ werden diejenigen Dienstleistungen des Sektors Energie
identifiziert und beschrieben, die für eine Industrienation wie Deutschland eine große Bedeutung zur
Sicherung des Gemeinwohls haben. Kritische Dienstleistungen sind Dienstleistungen, deren Ausfall oder
Beeinträchtigung zu nachhaltig wirkenden Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen
Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen kann [BMI 2009].
Die Auswahl an kritischen Dienstleistungen kann zum einem auf den staatlichen Auftrag zur
Daseinsfürsorge zurückgeführt werden, zum anderen auch auf ihre Bedeutung als technische
Basisinfrastrukturen für andere kritische Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb des Sektors Energie.
Die Abhängigkeiten untereinander zeichnen sich durch eine Vielzahl von Verbindungen und
Wechselwirkungen aus, sodass man von einer komplexen Interdependenz zwischen den Sektoren und
damit den kritischen Dienstleistungen ausgehen muss [BMI 2011b].
Im Rahmen dieser Studie werden im Sektor Energie drei kritische Dienstleistungen untersucht:
– die Stromversorgung (DL1) über das öffentliche Stromnetz;
– die leitungsgebundene Gasversorgung (DL2);
– die Heizöl- und Kraftstoffversorgung (DL3);
Die Begründung der Auswahl wird in dem jeweiligen Kapitel der kritischen Dienstleistung aufgeführt und
unterstützt durch beispielhafte Szenarien der dramatischen Folgen eines Ausfalls. Diese Szenarien
orientieren sich an realen Vorfällen oder basieren auf skizzierten Ursachen und Folgen, die nach
Expertenmeinungen als realistisch angesehenen werden.
Im jeweiligen Abschnitt der Dienstleistung (DL) wird diese als ein Gesamtprozess betrachtet und in ihrer
Funktion beschrieben. Hierzu wird die kritische Dienstleistung in Prozessschritte (PS) untergliedert. Diese
ermöglichen eine übersichtliche Betrachtung der zur Erbringung der Dienstleistung nötigen Schritte oder
Komponenten (siehe Abbildung 15). Jedem Prozessschritt sind betriebsinterne Prozesse (BP) zugeordnet, die
die detaillierteste Betrachtungsebene im Rahmen dieser grundlegenden Sektorstudie darstellen. Diese
Prozesse bilden einen allgemeinen und von der Realität teils abstrahierten Blick auf den Gesamtprozess. Es
werden jedoch keine betreiberspezifischen Eigenheiten betrachtet.
Abbildung 15: Modellierung kritischer Dienstleistungen
Quelle: eigene Darstellung
68
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
In der Studie werden nur jene betriebsinternen Prozesse aufgenommen, deren Ausfall oder Störung zu
einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der gesamten Dienstleistung führen können. In diesem Sinne
sind sie die kritischen betriebsinternen Prozesse der Dienstleistung. Auf diese Prozesse wird inhaltlich
näher eingegangen, um den Bezug zu betroffenen Anlagen und Betriebsstätten (feste
Geschäftseinrichtungen, die der Tätigkeit des Unternehmens dienen) sowie Abhängigkeiten und
Zusammenhänge von und zu anderen kritischen betriebsinternen Prozessen herauszustellen.
Die betriebsinternen Prozesse einer Dienstleistung werden in einem Diagramm je Prozessschritt dargestellt.
Das vereinfachte Prozessmodell der Darstellung (siehe Abbildung 16) nimmt an, dass sowohl die
Prozessschritte der Dienstleistung als auch die betriebsinternen Prozesse innerhalb eines Prozessschrittes
sequentiell ablaufen. Verschiedene Prozesse können dabei je nach Anlagentyp gegebenenfalls gleichzeitig
(„und“-Beziehung) oder exklusiv („oder“-Beziehung) ablaufen. Des Weiteren wird angenommen, dass
bestimmte unterstützende Prozesse über den gesamten Prozessschritt oder sogar über die gesamte
Dienstleistung hinweg relevant sind. Diese übergreifenden Prozesse werden nur einmal beschrieben und an
weiteren Stellen referenziert. Elektrotechnisch verbundene Prozesse in der Stromversorgung werden mit
einem lila Kreis gekennzeichnet. Diese Prozesse beeinflussen sich elektrotechnisch gegenseitig.
Wechselwirkungen treten in der Regel faktisch ohne Zeitverzögerung ein. Die Diagramme stellen zudem,
sofern relevant, die vorhergehenden und nachfolgenden Prozesse dar. So wird ermöglicht, dass auch
rekursive bzw. kaskadierende Prozesse (beispielsweise Umspannung) abgebildet werden können.
Prozessschritt Beispiel (PS(n))
→PS(n-1) BP1
BP1
Vorhergehender Prozess
oder
→BP4
Prozess 1
BP4
und ggf.
BP2
Sich wiederholender
Prozess
Prozess 4
BP3
Prozess 3
Prozess 2
oder
BP5
→PS(n+1) BP1
Nachfolgender
Prozess
Prozess 5
Unterstützende Prozesse:
BP6
Prozess 6
→PS(n+1) BP7
Prozess 7
Abbildung 16: Prozessschritt Beispiel (PS(n))
Quelle: eigene Darstellung
Zur Überleitung in die Analyse der Abhängigkeiten der kritischen Dienstleistungen von Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) und zur Bestimmung des Stands der Cyber-Sicherheit werden in der
Beschreibung der betriebsinternen Prozesse Risikoelemente vom Typ „Systeme der Informationstechnik
(IT) und Kommunikationstechnik (KT)“ identifiziert. Zu beachten ist, dass aufgrund der Komplexität und
Heterogenität der Prozesse Details ausgeblendet und Zusammenhänge nicht immer vollständig aufgelöst
werden. Die Ausführungen in dieser Studie haben vorrangig zum Ziel, die weitergehenden Fragestellungen
zur Cyber-Sicherheit verorten zu können und mit dem grundlegenden Verständnis der Dienstleistungen
gezielt auf künftige Herausforderungen und Fragestellungen eingehen zu können.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
69
3 Kritische Dienstleistungen
3.1
Stromversorgung (DL1)
Die kritische Dienstleistung „Stromversorgung“ beschreibt im Wesentlichen den Betrieb des öffentlichen
Stromnetzes. Dies schließt die Stromerzeugung, den Transport und die Bereitstellung der benötigten
elektrischen Leistung beim Verbraucher ein. Zur besseren Übersicht wird der gesamte für die Erbringung der
Dienstleistung nötige Prozess in die Prozessschritte Erzeugung, Übertragung und Verteilung unterteilt.
Abbildung 17 zeigt die Prozessschritte mit ihren zugehörigen betriebsinternen Prozessen.
Abbildung 17: Schematische Darstellung der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“ (DL1)
Quelle: eigene Darstellung
Ausfall der Stromversorgung
Die Umstände, die zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall von Anlagen der Elektrizitätsbranche und
damit auch zu einem Ausfall der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“ führen können, sind vielfältig.
Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) nennt unter anderem
„technisches und menschliches Versagen, kriminelle oder terroristische Aktionen, Epidemien, Pandemien
oder Extremwetterereignisse“ [Bundestag 2011].
Im Bereich der technischen Umstände entstehen Risiken beispielsweise durch die Komplexität
elektronischer Systeme, durch fehlerhafte Programmierung oder durch fehlerhafte Geräte und Anlagen
70
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
(technisches Versagen). Gleichzeitig gibt es aber auch nicht-technische Umstände. Darunter fällt
beispielsweise das Risiko eines Angriffs durch Außentäter, die sich Zugriff auf Netzwerke eines
Unternehmens verschaffen und Geräte sabotieren können. Aber auch Risiken durch eigene Mitarbeiter
(„Innentäter“) sind nicht zu vernachlässigen.
Unter dem Begriff „Ausfall“ werden im Folgenden ein vollständiger Ausfall der Dienstleistung, eine
gravierende Störung der Dienstleistung oder die Zerstörung von Teilen der Infrastruktur (meist verbunden
mit Ausfällen) verstanden. Die Umstände, die einen Ausfall verursachen können und die daraus
resultierenden Folgen lassen sich mit exemplarischen Szenarien beschreiben:
• In Folge falscher Daten über den Netzzustand kann es zu Problemen bei der Regelung der Netzfrequenz
kommen. Durch einen daraus resultierenden Abfall der Frequenz können sich Stromproduzenten
automatisch vom Netz trennen. Ist es im Rahmen von Notfallreaktionen nicht möglich, das Netz zu
stabilisieren, trennt sich über automatische oder manuelle Abschaltprozeduren eine wachsende Anzahl
von Produzenten und Verbrauchern vom Netz. Es kommt dadurch zu einem großflächigen Ausfall
(„Blackout“), der von einem Ausfall einzelner Netzbereiche in Deutschland bis zu Ausfällen in
benachbarten Ländern reichen kann. Je früher ein kaskadierender Stromausfall isoliert werden kann,
desto wahrscheinlicher kann ein Blackout verhindert werden. Somit sind rasche und effektive
Reaktionen auf solche Ausfälle notwendig.
• Durch bewusste Manipulation der Leitungsdokumentation werden Bauarbeiten an einer Stelle
durchgeführt, an der Stromleitungen verlegt sind. Bei den Bauarbeiten wird ein Kabel getrennt und es
kommt zu einem ungeplanten und unkontrollierten Zustand des Stromnetzes. Die Folge kann ein
Ausfall analog zum vorherigen Szenario sein. Dies ist der Fall, wenn das (N-1)-Kriterium nicht mehr
aufrechterhalten werden kann oder wenn mehrere Kabel oder Leitungen gleichzeitig betroffen sind.
• In Folge eines technischen Defekts gibt es eine Überspannung im Netz. Die „Qualität“ des ausgelieferten
Stroms entspricht dadurch nicht mehr jenen Werten, für die angeschlossene Geräte ausgelegt sind. Durch
diese Störung werden Geräte und Systeme, die über keinen Überspannungsschutz verfügen,
möglicherweise zerstört.
• Es sind Angriffe denkbar, bei denen ähnlich dem Stuxnet-Vorfall von 2010 auch Turbinen von
Kraftwerken durch eine Schadsoftware manipuliert werden. Bleibt diese Manipulation unentdeckt, kann
es zur Zerstörung von Teilen der für die Aufrechterhaltung der Stromversorgung nötigen Infrastruktur
kommen. Je nach Umfang dieser Zerstörung sind außerdem Versorgungsengpässe oder Ausfälle die Folge.
Eine Zerstörung der Infrastruktur ist besonders gravierend, da für einen Wiederaufbau je nach
Schadensbild ein hoher Ressourcen- und Zeitaufwand nötig sein kann.
• Ein ähnliches Schadensbild zeigte sich 2008/09 bei der Infektion von Leitsystemen durch den
Conficker-Wurm, wobei dieser keine Leittechnik angriff, sondern lediglich eine starke Belastung der
Systeme verursachte. Obwohl der Conficker-Wurm nicht explizit auf Steuerungs- und
Überwachungssysteme
abzielte, waren
die
Systeme
trotzdem
angreifbar, da
diese
Standard-Komponenten verwendeten.
Folgen eines Ausfalls der Stromversorgung
Die Folgen eines Ausfalls der Stromversorgung unterscheiden sich in den einzelnen Teilen der Gesellschaft:
• Für die Bevölkerung geht ein zeitlich begrenzter Stromausfall in erster Linie mit einer großen
Verunsicherung und Einschränkung der Lebensqualität einher [Bundestag 2011]. Vergangene Ausfälle
haben gezeigt, dass insbesondere bei nächtlichen Ausfällen oder Ausfällen, die sich in die Nacht hinein
ziehen, mit einem Anstieg der Kriminalität und der Gewaltbereitschaft zu rechnen ist (beispielsweise in
New York City im Jahr 1977). Bei längeren Ausfällen können Probleme in der Versorgung von Kranken
und Verletzten in Krankenhäusern auftreten. Eine Zerstörung von Anlagen kann auch direkt
Menschenleben gefährden, insbesondere wenn Kernkraftwerke betroffen sind.
Durch den Ausfall kritischer Dienstleistungen, die auf der Stromversorgung basieren, sind weitere Folgen
möglich, die vom Verlust von Freizeit durch einen Ausfall der Verkehrsmittel bis zu lebensbedrohlichen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
71
3 Kritische Dienstleistungen
Situationen reichen. Der Stromausfall nach dem Hurrikan „Sandy“ in den USA hat beispielsweise dafür
gesorgt, dass die Teile Manhattans, denen noch Strom zur Verfügung stand, überlaufen wurden. Banken,
Cafés und Privathaushalte wurden dort zu Treffpunkten, um Mobiltelefone und andere elektrische und
elektronische Geräte des täglichen Bedarfs mit Strom zu versorgen. Diese Situation zeigt in kleinem
Ausmaß, wie mögliche Folgen eines regionalen Stromausfalls aussehen können [nytimes.com 2012].
• Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat 2013 die potenziellen Gesamtschäden von
Stromausfällen geschätzt. Die Schäden enthalten hier kurzfristige Produktionsausfälle für die Wirtschaft
und geschätzte Kosten für den Freizeitverlust bei Haushalten. Diese wurden dabei auf Kreisebene
analysiert und je nach Tageszeit unterschiedlich berechnet. Für die Stadt Berlin würde ein einstündiger
Ausfall (längere Ausfälle wurden nicht berechnet) um 12:00 Uhr Mittag beispielsweise Kosten von
14 Mio. Euro durch Produktionsausfälle und circa sieben Mio. Euro durch Freizeitverluste verursachen
[HWWI 2013]. Für den Fall eines Komplettausfalls von einer Stunde zur Mittagszeit in ganz Deutschland
wurden (für Haushalte und Wirtschaft) Kosten von ca. 593 Mio. Euro abgeschätzt [Welt.de 2013]. Ein nur
einstündiger Gesamtausfall ist jedoch sehr unwahrscheinlich; vergangene Großvorfälle bewegten sich
häufig im Bereich mehrerer Stunden, regional sogar bis zu mehreren Tagen. Im Vergleich zu regionalen
Ausfällen sind lokale Stromausfälle wahrscheinlicher und generell mit geringeren Schäden verbunden.
• Ein länger andauernder und großflächiger Stromausfall würde auch die staatliche Ordnung empfindlich
treffen. Diese kann beispielsweise Justizvollzugsanstalten betreffen. Diese können zwar einen kurzen
Ausfall über ihre Notstromversorgung kompensieren, nach wenigen Tagen müssten jedoch zusätzliche
Maßnahmen bis hin zur Verlegung der Gefangenen ergriffen werden [TAB 2010]. Gleichzeitig wäre auch
die Funktion der Ordnungs- und Rettungsdienste wie Feuerwehr und Polizei stark eingeschränkt.
Betroffene Elemente wären ferner die Notrufzentralen und die Kommunikation von Einsatzkräften, die
nicht per Funk kommunizieren. Bei einem längeren Stromausfall müssten Ersatzmaßnahmen durch den
Staat koordiniert werden, die beispielsweise durch das THW, die Bundeswehr oder die Feuerwehren
durchgeführt werden.
Abhängigkeiten kritischer Dienstleistungen im Sektor
Von der Stromversorgung hängen auch die weiteren Dienstleistungen des Sektors Energie in
unterschiedlichem Maße ab:
• In der Gasversorgung werden große Teile der Infrastruktur durch elektrischen Strom betrieben oder
über elektrische und elektronische Mechanismen gesteuert und kontrolliert. Einen Teil des benötigten
Stroms bzw. der benötigten Energie erzeugen die Anlagen der Gasversorgung jedoch selbst. So wird
beispielsweise das über die Nord Stream Pipeline ankommende Gas in Lubmin durch ein
KWK-Gaskraftwerk für den Weitertransport erwärmt und gleichzeitig Strom produziert. Dieses
Kraftwerk ist allerdings mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, im Fall eines Blackouts wäre es
damit unter Umständen von einer Notabschaltung betroffen.
Verdichterstationen im Pipeline-System werden ebenfalls weitestgehend mit dem durch sie
transportierten Gas betrieben. Teils werden diese Stationen jedoch aus Effizienzgründen durch elektrisch
betriebene Verdichter ersetzt.
Beim Transport von Erdgas in Pipelines ist von Folgen ähnlich jenen bei Mineralölpipelines auszugehen
(siehe hierzu den folgenden Abschnitt). Dabei muss jedoch beachtet werden, dass sowohl der Bedarf an
Energie durch die Erwärmung des Gases und die (Re-)Kompression als aber auch der Grad an Autarkie
durch die Möglichkeit des Verbrauchs des eigenen transportierten Gases zur Strom- und
Wärmeerzeugung höher ist als bei Mineralöl.
Insgesamt besteht folglich eine mittlere bis hohe Abhängigkeit der Gasversorgung von der
Stromversorgung. Durch autarke Systeme und die Kopplung von Gaskraftwerken mit
Netzknotenpunkten (zur Kompression und Heizung) sind einige Bereiche jedoch faktisch unabhängig
vom öffentlichen Stromnetz. Die Gasbranche besitzt außerdem einen hohen Grad an
Vorsorgemaßnahmen wie dem Vorhalten von Notstromaggregaten. Die Abhängigkeit der einzelnen
betriebsinternen Prozesse innerhalb der Dienstleistung wird im Folgenden weiter aufgeschlüsselt.
72
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
• Die Auswirkungen eines Stromausfalls auf die Treibstoff- und Heizölversorgung wurden 2010 durch das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Rahmen des Krisenhandbuchs
Stromausfall untersucht [BBK 2010]. Für die Raffinierung gibt es je nach Art der Anlage unterschiedliche
Abhängigkeiten. Während Raffinerien mit eigener Stromerzeugung in den Inselbetrieb wechseln können,
würde es bei Anlagen ohne diese Fähigkeit oder nach Problemen bei der Abkopplung zu einem völligen
Stillstand der Produktion kommen. Größere Probleme entstehen in diesem Fall zudem durch Aushärten
von Produkten in den Anlagen und der dann notwendigen Reinigung.
Pipelines zum Transport von Rohöl oder Mineralölprodukten sind grundsätzlich mit einer
Notstromversorgung ausgestattet. Bei einem Ausfall von mehr als acht Stunden sind die Reserven der
Notversorgung jedoch wahrscheinlich nicht mehr ausreichend. Während zumindest der Transport von
Heizöl in kraftstoffbetriebenen Transportfahrzeugen ohne netzgebundene Stromversorgung möglich ist,
stellt sich die Frage der Autarkie von ölbefeuerten Heizkesseln. Theoretisch ist je nach Anlage eine
manuelle Zündung möglich, praktisch erfordern moderne Brennwertkessel zur Steuerung eine
Stromversorgung.
Insgesamt besteht folglich eine mittlere bis hohe Abhängigkeit der Treibstoff- und Heizölversorgung von
der Stromversorgung. Durch autarke Systeme (Raffinerien mit Inselbetrieb) sind manche Bereiche jedoch
sehr unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Die Mineralölbranche zeichnet sich wie die Gasbranche
durch einen hohen Grad an Vorsorgemaßnahmen, wie dem Vorhalten von Notstromaggregaten, aus.
Im Folgenden werden die Prozessschritte und betriebsinternen Prozesse der Stromversorgung dargestellt.
Bei den elektrotechnisch stark miteinander verbundenen Prozessen (gekennzeichnet durch lila Kreise) muss
beachtet werden, dass diese durch elektrophysikalische Naturgesetze unmittelbar miteinander gekoppelt
sind. Dadurch können sich Vorfälle in einem Prozess unmittelbar auf verbundene Prozesse auswirken.
Störungen der Versorgung verbreiten sich daher nicht nur informationstechnisch, sondern auch
elektrotechnisch. Eine Fehlerverbreitung über das Stromnetz verbreitet sich in der Regel schneller als der
Informationsaustausch darüber.
Die Aufteilung in betriebsinterne Prozesse ist eine idealtypische und modellhafte Darstellung einer
„Wertschöpfungskette“ zur Erbringung der Dienstleistung Stromversorgung. In der Realität sind einzelne
Prozesse energiewirtschaftlich und technisch viel stärker integriert, als es im Rahmen dieser Erfassung
darstellbar ist. Auf diese Verbindungen wird jedoch soweit möglich hingewiesen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
73
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.1
Prozessschritt „Stromerzeugung“ (PS1)
Die Stromerzeugung als erster Prozessschritt der Stromversorgung beschreibt weitestgehend die Tätigkeiten
von Kraftwerksbetreibern und Betreibern dezentraler Energieerzeugungsanlagen. Auf die Unterschiede
zwischen den Erzeugungsformen „konventionell“ und „erneuerbar“ wird in den jeweiligen Prozessen
eingegangen. Eine Ausnahme sind die Prozesse BP1 (Brennstoffversorgung) und BP2 (Ansteuerung von
Anlagen), die sich jeweils nur auf die konventionelle Erzeugung beziehungsweise die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien beziehen. Mit Abgabe des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz geht der Prozess in
den Schritt der Übertragung über. Die Kopplung der Erzeugung zur Übertragung ist elektrotechnisch und
folgt elektrophysikalischen Gesetzen.
Prozessschritt „Stromerzeugung“ (PS1)
BP1
BP4
Brennstoffversorgung
Energieeinspeisung
BP3
oder
BP2
Energieumwandlung
und ggf.
BP5
Entsorgung
von
Rückständen
Ansteuerung
von Anlagen
→ PS2 BP1
Kopplung im
Übertragungsnetz
oder
→ PS3 BP1
Kopplung im
Verteilnetz
Unterstützende Prozesse:
BP6
Einsatzplanung
→PS2 BP4
Energiehandel (siehe Übertragung)
→PS2 BP5
Störungsmanagement (siehe Übertragung)
Abbildung 18: Prozessschritt „Stromerzeugung“ der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Der Prozessschritt der Stromerzeugung besteht in dieser Betrachtung aus fünf aufeinander folgenden und
drei übergreifenden betriebsinternen Prozessen. Im ersten Teil des Prozessschritts werden stromerzeugende
Anlagen entweder mit Brennstoffen beliefert (Brennstoffversorgung), oder sie benötigen zum Betrieb eine
Ansteuerung (vor allem bei der erneuerbaren Energieerzeugung). Im nächsten Teil wird die
Ausgangsenergie im betriebsinternen Prozess der Energieumwandlung in elektrische Leistung konvertiert.
Diese wird im Folgenden im Prozess der Energieeinspeisung ins öffentliche Stromnetz abgegeben. Je nach
Kraftwerks- und Anlagentyp findet parallel eine Entsorgung von Rückständen statt.
Über den gesamten Prozess der Stromerzeugung läuft der Subprozess der Einsatzplanung. Außerdem ist der
Prozess in den Energiehandel und das Störungsmanagement integriert, die sich in dieser Betrachtung über
den gesamten Verlauf der Stromversorgung erstrecken und im Prozessschritt der Stromübertragung
betrachtet werden.
74
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
In der Stromerzeugung existieren neben den oben dargestellten noch weitere Prozesse. Darunter fallen die
Planung von Kraftwerken und die Stilllegung von außer Betrieb genommenen Kraftwerken bzw.
Kraftwerksblöcken (insbesondere bei Kernkraftwerken). Aufgrund ihrer geringeren kurz- bis mittelfristigen
Kritikalität für die Bereitstellung der Dienstleistung (insbesondere in Bezug auf Informations- und
Kommunikationstechnologie) werden diese jedoch im weiteren Verlauf nicht detailliert betrachtet. Der
Prozess der Wartung und Instandhaltung ist für die gesamte Dienstleistung kurzfristig nicht kritisch,
mittel- bis langfristig jedoch wie bei jeder technischen Anlage notwendig. Die Versorgung mit anderen
Betriebs- und Hilfsstoffen wie Schmierstoffen und -ölen fällt ebenfalls unter Wartung und hat lediglich
langfristig einen Einfluss auf die kritische Dienstleistung. Wird die Wartung von IT-Systemen jedoch über
Fernwartungszugänge durchgeführt, so sind diese Zugänge ein möglicher Angriffsvektor mit Auswirkungen
auf kritische Prozesse. Fernwartungszugriffe werden im Rahmen der entsprechenden Anlagen und
IT-Systemen betrachtet.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
75
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.1.1
Betriebsinterner Prozess „Brennstoffversorgung“
DL
PS
BP
1
1
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Brennstoffversorgung
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromerzeugung“ ist die
Versorgung mit Brennstoff bzw. spaltbarem Material. Um elektrische Energie in
einem Kraftwerk zu erzeugen, müssen je nach Kraftwerkstyp Energieträger
angeliefert werden. Dieser Prozess umfasst die Betrachtung des Transports bis hin zur
Ankunft am Punkt der Energieumwandlung.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen hohe Abhängigkeiten beim Transport von Brennmaterial zu Kraftwerken
(vor allem bei Braunkohle und Steinkohle über das Bahnnetz).
• Prozessführungssysteme
• Sicherheitssysteme
• Produktionssteuerungssysteme
Tabelle 18: Betriebsinterner Prozess „Brennstoffversorgung“ (DL1 PS1 BP1)
Prozessbeschreibung
Der Prozess beginnt in der vorliegenden Betrachtung mit dem Transport der Brennstoffe und endet mit der
Ankunft des Materials am Punkt der Energieumwandlung. Der Abbau bzw. die Herstellung des
Brennmaterials wird nicht betrachtet.
Jede Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken durch Verbrennung von Energieträgern erfordert
eine Brennstoffversorgung. Je nach Kraftwerk kann eine gewisse Rohstoffmenge zwischengelagert werden,
die jedoch regelmäßig nachbestellt und nachgeliefert werden muss. Bei Gaskraftwerken ist eine Speicherung
nur eingeschränkt möglich und die Zuführung erfolgt kontinuierlich. Aufgrund der Kritikalität für den
Gesamtprozess und durch die Abhängigkeit von anderen KRITIS-Sektoren ist die Brennstoffversorgung ein
kritischer Betriebsprozess des Prozessschritts „Stromerzeugung“.
Bestimmte Kraftwerkstypen erfordern vor der Energieumwandlung eine Aufbereitung der angelieferten
Brennstoffe. Angelieferte Kohle muss unter Umständen in Mahlwerken zu Kohlestaub verarbeitet und von
Fremdstoffen befreit werden, damit sie in der Brennkammer verwendet werden kann. Daneben sind auch
Prozesse zur Ein- und Auslagerung von Brennmaterial für die Brennstoffversorgung wichtig.
Große Teile der Vorleistungen des Prozesses der Brennstoffversorgung werden durch den Sektor Transport
und Verkehr abgedeckt. Darunter fällt beispielsweise der Transport von importiertem bzw. gefördertem
Brennmaterial über die Schiene. Im Falle eines Gaskraftwerks werden weitere Teile des Prozesses vollständig
durch die Branche Gas (Zulieferung von Gas an Gaskraftwerke über Pipelines) erbracht. In geringerem
Umfang werden auch Leistungen durch die Branche Mineralöl (Zulieferung von Mineralölprodukten an
Gas- und Ölkraftwerke über Pipelines oder Tanklastwagen und -waggons) erbracht.
Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist eine Zuführung von Brennmaterial nicht
notwendig. Biomasseanlagen bilden eine Ausnahme; sie verhalten sich ähnlich zu konventionellen
Kraftwerken was die Anlieferung von Brennmaterial (Holzreste, Stroh, Gartenabfälle etc.) betrifft. Bei
Windenergieanlagen, Solaranlagen und Wasserkraftwerken ist dagegen die Ansteuerung von Anlagen
wichtig, um eine Energieumwandlung zu ermöglichen. Dies wird im folgenden Prozess „Ansteuerung von
Anlagen“ beschrieben.
76
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.1.2
Betriebsinterner Prozess „Ansteuerung von Anlagen“
DL
PS
BP
1
1
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Ansteuerung von Anlagen
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromerzeugung“ ist die
Ansteuerung der Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Diese
ermöglicht bei der Energieerzeugung die optimale Nutzung der natürlichen
Energiequellen.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prognosesysteme
• Anlagensteuerungssysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 19: Betriebsinterner Prozess „Ansteuerung von Anlagen“ (DL1 PS1 BP2)
Prozessbeschreibung
Die Ansteuerung von Anlagen der erneuerbaren Energieerzeugung unterscheidet sich je nach
Erzeugungsart. Abhängig von der konkreten Anlage und dem Betreiber kann es sich bei der Ansteuerung
von Anlagen auch um unterschiedliche Prozesse handeln. Die Anlagen können zudem Teil eines virtuellen
Kraftwerks sein, das zentral kontrolliert bzw. koordiniert wird (siehe Abschnitt 2.1.1.5). Bei Wind- und
Photovoltaik-Erzeugern werden für die Ansteuerung zum Teil Daten (unter anderem meteorologische
Prognosen) benötigt, die Betreiber zuverlässig erhalten müssen.
Ansteuerung von Anlagen bezeichnet bei Windkraftanlagen die Windnachführung. Hierbei dreht ein in der
Anlage verbauter Motor über einen Zahnkranz Rotor und Gondel zur optimalen Position im Wind. Für den
Betrieb der Nachführungsanlage ist ein Energiespeicher bzw. ein Aggregat nötig. Dieser Prozess ist
insbesondere bei starken Windgeschwindigkeiten wichtig, um die Belastung zu kontrollieren oder sogar um
eine Zerstörung der Anlage durch aus-dem-Wind-Drehen zu verhindern [Allelein 2012]. Ein Ausfall der
(IKT-)Steuersysteme durch technisches Versagen, menschliches Versagen oder Manipulation kann vor allem
in dieser Situation zu schweren Schäden mit entsprechenden Folgen führen.
Bei Photovoltaik-Anlagen werden die Kollektoren nach dem Sonnenstand ausgerichtet, um die verfügbare
Sonneneinstrahlung effizient zu nutzen. Es sind jedoch nicht alle Solaranlagen regelbar. Findet eine
Ausrichtung nicht statt, so reduziert sich bei vom Optimum abweichender Sonneneinstrahlung die
Erzeugungsleistung. Zu einem Schaden an der Anlage kann es durch einen Ausfall des betriebsinternen
Prozesses nicht kommen.
Eine Ansteuerung wird auch bei Fließwasser-, Gezeiten- und Pumpspeicherkraftwerken durchgeführt.
Hierbei wird mittels Ventilen der Wasserfluss durch die Turbinen und Anlage gesteuert, um Strom zu
erzeugen. Bei Pumpspeicherkraftwerken wird außerdem Wasser über den umgekehrten Weg wieder in das
Reservoir gepumpt.
Ähnlich wie konventionelle Kraftwerke sind die erneuerbaren Energien ein Teil der Gesamtstromerzeugung
in Deutschland. Dies bedeutet auch, dass die Steuerung dieser Anlagen im Gesamtsystem relevant ist. Der
Ausfall oder die Fehlsteuerung eines großen Windparks kann einen ähnlichen Einfluss auf die Erzeugung
nehmen wie der Ausfall eines konventionellen Kraftwerks.
Bei den Anlagen wird nicht nur eine Ansteuerung von Erzeugungsanlagen durchgeführt, sondern es sind
auch bestimmte Lasten regelbar bzw. abschaltbar. Hierbei können die Netzbetreiber zur Regelung des Netzes
einzelne Lasten (Verbraucher) ab- bzw. zuschalten. Für diese Leistung erhalten die Anlagenbetreiber eine
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
77
3 Kritische Dienstleistungen
zuvor vereinbarte Entschädigung oder werden von den Netzentgelten befreit. Die Prozesse zur Ansteuerung
dieser Lasten fallen in den Prozess der Systemdienstleistungen (siehe Abschnitt 3.1.2.3).
Die Ansteuerung von Anlagen ist abhängig von der Anlage bzw. dem Kraftwerk. Dies gilt auch für die
Kritikalität, da einzelne Kraftwerke möglicherweise noch kein kritisches Element darstellen. Der Ausfall bzw.
die Beeinträchtigung mehrerer Anlagen zur gleichen Zeit bzw. ein ungeplanter Ausfall stellen jedoch für das
Verbundnetz ein Risiko dar. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorhalten von Regelenergie. Sind für die
Regelenergie notwendige Kraftwerke nicht verfügbar, kann unter Umständen nicht mehr auf
Veränderungen im Netz reagiert werden.
Unter der Voraussetzung, dass Erzeugungsanlagen mit Brennstoffen versorgt oder korrekt angesteuert
wurden, kann der eigentliche Prozess der Stromerzeugung, die Energieumwandlung, durchgeführt werden.
78
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.1.3
Betriebsinterner Prozess „Energieumwandlung“
DL
PS
BP
1
1
3
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Energieumwandlung
Die Energieumwandlung als dritter betriebsinterner Prozess des Prozessschritts
„Stromerzeugung“ ist der Kernprozess der Stromerzeugung. Hier wird aus den
Primärenergieträgern oder aus natürlichen Energiequellen elektrische Leistung
erzeugt.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 20: Betriebsinterner Prozess „Energieumwandlung“ (DL1 PS1 BP3)
Prozessbeschreibung
Der Prozess der Energieumwandlung ist der eigentliche Kernprozess der Stromerzeugung. Ein Ausfall oder
eine Beeinträchtigung der Energieumwandlung von mehreren Kraftwerken oder Erzeugungsanlagen hätte
einen wesentlichen Einfluss auf die Stabilität des Stromnetzes und führt, wenn die Reserven der
Regelleistung erschöpft sind, zu einem großflächigen Stromausfall.
Der Prozess der konventionellen Energieumwandlung beginnt nach der Zuführung des Brennmaterials
bzw. des Primärenergieträgers zum ersten Ort der (ggf. mehrmaligen) Umwandlung bis zu kinetischer
Energie. Dabei kann es sich je nach Kraftwerkstyp um eine Brennkammer bzw. einen Kessel, einen Reaktor
oder direkt um eine Turbine handeln. Nach diesem im Prozess der Brennstoffversorgung verorteten Schritt
steht in den meisten Fällen eine (Dampf-)Turbine. Moderne Turbinen werden zunehmend mit
IKT-Unterstützung betrieben. Dabei ist die Überwachung des sicheren Betriebs (Drehzahl etc.) unabdingbar.
Sicherheitsbetrachtungen befassen sich weitestgehend mit der Unversehrtheit von Leib und Leben der
beteiligten Personen. Dies spiegelt sich in den eingesetzten IKT-Elementen wider.
Konventionelle Kraftwerke benötigten einen Teil der erzeugten Elektrizität für die eigenen Betriebsprozesse.
Im Falle eines großflächigen Stromausfalls sind diese Kraftwerke unter Umständen nicht in der Lage zu
produzieren. Hierfür werden zuerst schwarzstartfähige Kraftwerke (beispielsweise Pumpspeicherkraftwerke)
hochgefahren, die dann die übrigen Kraftwerke mit dem benötigten Anlaufstrom versorgen. Bevor ein
Erzeuger wieder an das Netz geschaltet werden kann, muss gewährleistet werden, dass er synchron zur
Netzfrequenz betrieben wird. Ein Schwarzstart des gesamten Verbundnetzes oder größerer Netzsegmente ist
nicht nur auf einzelne Kraftwerke angewiesen, sondern auch auf die Kommunikation der Beteiligten
während der Wiederanlaufphase.
Kraftwerke mit Verbrennungsprozessen sind auf eine bedarfsbezogen verfügbare und ausreichende Kühlung
angewiesen. Je nach Kraftwerkstyp kann es sich um mehrere nachgeschaltete Kühlwasserkreisläufe handeln.
Neben der Kühlung müssen die Betreiber auch dafür sorgen, dass eine Mindestbetriebstemperatur der
Anlagen eingehalten wird. Kühlen Kessel oder Brennkammer zu stark ab, sinkt die Leistung oder ein Betrieb
ist nicht mehr möglich.
In einer zunehmen Anzahl von Kraftwerken mit Verbrennungsprozessen findet außerdem eine Nutzung der
Abwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) statt. Diese Wärme wird über Fernwärmenetze an
Verbraucher abgegeben. Fernwärme ist nicht Bestandteil dieser Studie, kann aber je nach Kraftwerk einen
wesentlichen Teil der Kraftwerksleistung ausmachen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
79
3 Kritische Dienstleistungen
Die an der Turbine entstehende kinetische Energie wird über eine Kopplung an einen Generator übergeben.
Dieser muss ebenfalls überwachbar und steuerbar sein. Die kurzfristige Erhöhung der Leistung eines
Generators wird insbesondere auch für die Produktion von Regelenergie genutzt (Sekundenreserve). Die
Stromumwandlung ist dafür direkt mit dem folgenden Prozess der Energieeinspeisung gekoppelt. Wird viel
Strom benötigt, so müssen Generatoren mehr Energie erzeugen, da die Leistungsbilanzen im Verbundnetz
ausgeglichen sein müssen. Differenzen können in geringem Umfang durch die Generatoren selbst
ausgeglichen werden. Es kann jedoch zur Bereitstellung der Minutenreserve auch die Leistung insgesamt
erhöht werden. Eine Anpassung der Leistung und somit der Einfluss auf die Frequenz ist nur mit
Verzögerung möglich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die rotierenden Massen der Generatoren und
Motoren bei Leistungsänderungen mit Drehzahländerungen reagieren. Diese Änderungen sind mit
Verzögerungen verbunden.
Ist der Unterschied zwischen notwendiger Einspeisung und möglicher Erzeugung zu groß, beeinflusst dies
die Netzfrequenz. Weicht die Netzfrequenz zu stark von den Sollwerten ab, schalten sich die
Erzeugungs-Anlagen ab, um Beschädigung von Generatoren, Anlagen und anderen Komponenten zu
vermeiden.
Windkraftanlagen, Solaranlagen und Wasserkraftwerke sowie andere Anlagen zur Erzeugung aus
erneuerbaren Energien besitzen keinen Unterprozess der Verbrennung oder Kernspaltung (mit Ausnahme
von Biomassekraftwerken). Sie wandeln kinetische oder Sonnenenergie aus der Natur direkt in elektrische
Energie um. Während Wasserkraftwerke ebenfalls eine Turbinen-Generator-Kombination enthalten,
funktionieren Windkraftanlagen ausschließlich mit Generatoren (die sich in den Gondeln befinden).
Solaranlagen (Photovoltaik) besitzen keine beweglichen Teile, die direkt für die Erzeugung notwendig sind.
Gerade bei älteren Kraftwerkstypen und Erzeugungsanlagen ist die Energieumwandlung ein Prozess, der
manuell oder elektronisch ausgeführt werden kann. Jedoch sind mittlerweile auch diese älteren Anlagen
meist mit digitalen Mess-, Steuerungs- und Regelsystemen nachgerüstet worden.
Eine direkte Trennung von Stromerzeugung, Transport und Verteilung ist nicht möglich. Die
Wechselwirkungen zwischen Erzeugung und Transport wirken sich vielmehr auch über große Entfernungen
aus. Der gleichzeitige Ausfall mehrerer kleinerer Erzeuger in einem Netzsegment hat damit beispielsweise
einen sehr ähnlichen Einfluss auf die Netzstabilität wie der Ausfall eines einzelnen, vergleichbar großen
Erzeugers.
Der Prozess der Energieumwandlung endet für die meisten Erzeuger mit der Abgabe von elektrischer
Leistung durch einen Generator. Solaranlagen und Brennstoffzellen benötigen und besitzen keinen
Generator und damit auch keine rotierende Masse. Anschließend wird der erzeugte Strom in das
Verbundnetz eingespeist.
80
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.1.4
Betriebsinterner Prozess „Energieeinspeisung“
DL
PS
BP
1
1
4
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Energieeinspeisung
Den vierten betriebsinternen Prozess des Prozessschritts „Stromerzeugung“ bildet die
Energieeinspeisung. Diese umfasst im Wesentlichen die Übernahme der elektrischen
Energie durch die an der Einspeisung beteiligten Systeme vom Punkt der
Energieerzeugung.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Leitsysteme (Prozessleittechnik, Netzleittechnik)
• Mess- und Überwachungssysteme (Temperatur, Spannung, Frequenz)
• Steuerungselemente (Schalter, Regler etc.)
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
Tabelle 21: Betriebsinterner Prozess „Energieeinspeisung“ (DL1 PS1 BP4)
Prozessbeschreibung
Der Prozess der Energieeinspeisung beginnt mit der Übernahme des elektrischen Stroms von einem oder
mehreren Generatoren durch die am Prozess der Einspeisung beteiligten Systeme. Dies erfolgt
normalerweise in der Nähe der Generatoren oder im Erzeugersystem selbst.
Bevor Strom in das Übertragungsnetz eingespeist werden kann, muss er meist von der niedrigeren
Spannung der Generatoren auf 220 kV oder 380 kV hochgespannt werden. Teilweise speisen kleinere und
mittlere Kraftwerke aber auch direkt in Verteilnetze mit geringerer Spannung ein. Die Generatoren müssen
außerdem mit der Netzfrequenz synchronisiert werden. Diese Synchronisierung ist notwendig, damit
störungsfrei in das Netz eingespeist werden kann. Auf welcher Spannungsebene die Einspeisung erfolgt, hat
auf die Art des IKT-Einsatzes in diesem Prozess nur geringen Einfluss; generell werden Umspannanlagen
jedoch über IKT-Systeme gesteuert. Die Steuerung kann auch aus der Ferne (beispielsweise durch ein
Leitsystem) übernommen werden, um Anlagen z. B. vor- bzw. umzuparametrieren. Auch kann beispielsweise
das Verhalten der Anlagen teilautomatisiert sein mit steuernden Eingriffen bei besonderen
Betriebssituationen. Je höher die Spannungsebene und die Anschlussleistung ist, desto größer ist in der
Regel der Einfluss auf die Stabilität des Verbundnetzes, wenn bei der Einspeisung Komplikationen auftreten.
Neben der Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz ist bei Wasserkraftwerken auch eine
Ausspeisung aus dem Netz möglich. Hierbei wird überschüssiger Strom durch das Pumpen von Wasser in
Wasserbecken gespeichert. Diese Wasserkraftwerke tragen durch die Erzeugung von Regelenergie zu einem
stabilen Verbundnetz bei und können für den Schwarzstart von Kraftwerken verwendet werden. Eine
Stromeinspeisung kann auf allen Ebenen des Verbundnetzes erfolgen. Kleinere Erzeuger wie
Photovoltaik-Anlagen oder BHKW speisen primär auf der Verteilnetzebene ein. Größere Erzeuger wie
Kraftwerke oder Windparks speisen auf der Hochspannungs- oder Höchstspannungsebene ein.
Relevant sind außerdem die Prozesse des Betriebs von hybriden Kraftwerken und leistungsgeführten
virtuellen Kraftwerken (siehe Abschnitt 2.1.1.5). Dabei werden stärker schwankende, regenerative
Energieerzeuger entweder mit einem flexiblen Energiespeicher (Power-to-Gas) oder mit anderen Anlagen
(Pumpspeicherkraftwerke) kombiniert, um insgesamt eine stabile Leistung bereitstellen zu können.
Betreiber virtueller Kraftwerke integrieren eine Vielzahl unterschiedlicher Erzeuger und koordinieren deren
Einspeisung. Diese Techniken werden bisher nur in geringem Umfang eingesetzt (ca. ein Dutzend
produktive Systeme), diese Zahl nimmt jedoch zu. Unternehmen wie T-Systems oder Siemens bieten hier
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
81
3 Kritische Dienstleistungen
bereits Lösungen an, bei denen die Steuerung der Energieerzeugungsanlagen in der sogenannten „Cloud“ in
den Rechenzentren des Dienstleisters zusammengeführt wird [Handelsblatt 2014a].
Bei größeren Offshore-Windparks wird für die Umwandlung und Einspeisung eine eigene Plattform für ein
Umspannwerk errichtet, mit dem die Seekabel der Anlagen und das Netz am Festland verbunden sind. Die
Energieeinspeisung erfolgt ausschließlich über das leitungsgebundene Stromnetz und die betriebsinternen
Prozesse sind eng miteinander verbunden. Eine Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Übertragungsund Verteilnetz bzw. ohne Verbraucher ist aus elektrotechnischen Gründen nicht möglich.
Neben den Umspannungs- und Einspeiseanlagen in der Nähe der Kraftwerke bzw. Erzeuger sind weitere
Einspeiseanlagen beim Austausch mit anderen Ländern mit asynchronen Netzen vorhanden. Über die
Anlagen wird ein Stromimport bzw. -export realisiert; im Regelfall handelt es sich dabei um eine Leitung mit
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) mit Umrichtern und Transformatoren für Wechselstrom
(Stromrichter) an jedem Ende.
Energieerzeugungsanlagen sind mit manuellen oder automatischen Abschaltanlagen ausgestattet, die im
Fall einer von ihren Soll-Werten abweichenden Netzfrequenz die Anlage vom Netz trennen können
(Notabschaltung). Ältere Photovoltaik-Anlagen beispielsweise nahmen bei 50,2 Hz Netzfrequenz eine
automatische Netztrennung vor. Damit im Fehlerfall nicht ein großer Leistungseinbruch durch
Erzeugerausfälle auftritt, mussten die Anlagen stufenweise ab einer bestimmten Größe umgerüstet werden.
Neue und umgerüstete Anlagen sind so eingestellt, dass sie bei unterschiedlichen Frequenzen von bis zu
51,0 Hz abschalten. Der Leistungseinbruch im Fehlerfall erfolgt somit schrittweise und nicht abrupt.
Die in bestimmten Zeitintervallen zu erzeugende und einzuspeisende Leistung bzw. Energie wird unter
anderem durch den Energiehandel bestimmt. Grundsätzlich ist jedoch die einzuspeisende Menge an den
Bedarf im Netz anzupassen. Dies wird über den übergeordneten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
koordiniert. Der Energiehandel für die gesamte Dienstleistung und die Tätigkeiten der ÜNB werden im
folgenden Prozessschritt betrachtet.
Der letzte Prozessschritt bei der Stromerzeugung ist die Entsorgung von Rückständen bzw. von Kraftwerksnebenprodukten. Ob eine Entsorgung notwendig ist, hängt von der Art des Kraftwerks bzw. des Erzeugers
ab.
82
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.1.5
Betriebsinterner Prozess „Entsorgung von Rückständen“
DL
PS
BP
1
1
5
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Entsorgung von Rückständen
Der fünfte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromerzeugung“ betrifft die
Entsorgung von Rückständen aus den Verbrennungsprozessen der konventionellen
(und Biomasse-) Kraftwerke. Je nach Kraftwerksart können die entstandenen
Nebenprodukte auch als Rohstoff verwendet werden.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Für die Entsorgung von Rückständen aus den Kraftwerken sind meist
Logistikdienstleistungen notwendig (unter anderem bei Lkw, die Abfälle oder
Rohstoffe abtransportieren). Sehr hohe Abhängigkeit bestehen ferner beim
Abtransport von abgebrannten Brennstäben aus Kernkraftwerken
(CASTOR-Transporte).
• Logistiksystem und Schnittstellen zu Logistikdienstleistern
• Prozessleitsystem
• Überwachungs- und Messsysteme (Temperatur, Strahlung, Druck, Gewicht)
Tabelle 22: Betriebsinterner Prozess „Entsorgung von Rückständen“ (DL1 PS1 BP5)
Der Prozess „Entsorgung von Rückständen“ ist in Bezug auf die Verfügbarkeit der Kritischen Infrastrukturen
nicht bedeutend, wird aber der Vollständigkeit halber aufgeführt und beschrieben.
Prozessbeschreibung
Bei Verbrennungsprozessen in konventionellen und Biomassekraftwerken entstehen Rückstände (unter
anderem Staub, Asche, Gase), die im Rahmen des Betriebs entsorgt bzw. abgeschieden und abtransportiert
werden müssen. Diese Kraftwerksnebenprodukte werden zum Teil auch als Rohstoffe verwendet. Der
Abtransport erfolgt überwiegend über Dienstleister der Kraftwerksgesellschaften. Feste Rückstände werden
durch den Kraftwerksbetreiber zwischengelagert und dann beispielsweise durch Lastkraftwagen zur
Entsorgung oder weiteren Verarbeitung transportiert. Die Weiterverarbeitung der Nebenprodukte wird an
dieser Stelle nicht weiter betrachtet.
Können Reste nicht entsorgt werden, so muss unter Umständen die Energieerzeugung eingestellt werden bis
eine Entsorgung durchgeführt wurde. Neben einer Einschränkung durch Lagerkapazitäten führen auch
gesetzliche Anforderungen zur Schadstoffabgabe bei einem Fehlverhalten der Abgasreinigung zu einer
Einstellung der Erzeugung.23 Sollte durch eine Abschaltung die Netzstabilität gefährdet sein, könnten
Anlagen jedoch unter Umständen mit einer Ausnahmegenehmigung weiter betrieben werden.
Im Rahmen des Umweltschutzes sind die Kontrolle und die Behandlung von Rückständen in der Abluft zu
beachten. Hierbei kommen steuerbare Filter und Reinigungsanlagen zum Einsatz. Insbesondere die
Behandlung von CO2 und eine mögliche Speicherung klimaschädlicher Gase befindet sich derzeit in der
Diskussion und Erforschung. Eine Möglichkeit der Speicherung ist die Methode Carbon Dioxide Capture and
Storage (CCS) mit Untertage-Einlagerung. Diese befindet sich jedoch noch in der Erprobungsphase.
Ein Sonderfall ist die Entsorgung von Brennmaterial aus Kernkraftwerken. Hierbei muss neben der Logistik
auch auf eine lückenlose Überwachung der Strahlenwerte geachtet werden. Zum Abtransport der
Brennstäbe in die Wiederaufbereitung bzw. die Zwischenlagerung kommen auch CASTOR-Behälter zum
Einsatz. Diese Überwachung ist für die Aufrechterhaltung der Stromversorgung nicht unmittelbar relevant.
23 Vgl. § 17 Abs. 2 und 3 der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BimSchV).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
83
3 Kritische Dienstleistungen
Bei den erneuerbaren Erzeugern auf Basis von Wasser, Wind und Sonne entstehen während der
Energieumwandlung keine Rückstände, die behandelt oder entsorgt werden müssen.
Neben den betrachteten Prozessen sind in der Stromerzeugung auch übergreifende Prozesse vorhanden.
Dies sind neben der Einsatzplanung das Störungsmanagement und der Energiehandel. Im Gegensatz zur
Wartung und Instandhaltung (die im Regelfall mit geplanten Nichtverfügbarkeiten einhergeht) kann das
Störungsmanagement sowie die Einsatzplanung zu einem kurzfristigen ungeplanten Ausfall und damit
unter Umständen zu einem Ausfall der Stromversorgung führen, wenn bei der Durchführung der
Tätigkeiten gravierende Fehler auftreten. Ein Ausfall kann jedoch im Rahmen von Wartungstätigkeiten
absichtlich herbeigeführt und notwendig werden oder für die Aufrechterhaltung der Versorgung gezielt
durch Teil-Abschaltungen eintreten bzw. nicht verhindert werden.
84
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Kritische Dienstleistungen
3.1.1.6
Betriebsinterner Prozess „Einsatzplanung“
DL
PS
BP
1
1
6
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Einsatzplanung
Der sechste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromerzeugung“ umfasst
die Einsatzplanung, also die übergreifenden Aktivitäten der Erstellung und
Ausführung eines langfristigen Fahrplans sowie die kurzfristigen Anpassungen als
Reaktion auf Anforderungen der Netzbetreiber.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Erzeugungsprognosesysteme
• Wettervorhersagesysteme
• Fahrplanmanagementsysteme (Optimierung)
• Kommunikationssysteme zur Fahrplanübermittlung
• Handelssysteme
Tabelle 23: Betriebsinterner Prozess „Einsatzplanung“ (DL1 PS1 BP6)
Prozessbeschreibung
Der Prozess der Einsatzplanung beschreibt die übergreifenden Aktivitäten der Erstellung und Ausführung
eines längerfristigen Fahrplans (Dispatching) und der kurzfristigen Anpassung in Reaktion auf
Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber (Redispatching).
Die Einsatzplanung (auch Fahrplanmanagement oder Dispatching genannt) hat im Rahmen des
Gesamtsystems der Stromversorgung Einfluss auf die Versorgungssicherheit. Wird eine fehlerhafte
Einsatzplanung bzw. ein verspäteter Fahrplan erstellt, so ist eine Anpassung der Erzeugung an den
erwarteten Verbrauch nicht mehr zuverlässig möglich. Dies kann die operative Steuerung des Stromnetzes
und damit den wichtigsten Prozess zur Aufrechterhaltung der Stabilität negativ beeinflussen.
Die Prognose des Stromabsatzes, Daten aus Lieferverträgen, Wartungsphasen und die jeweils aktuellen
Kosten der Stromerzeugung liefern die Basis für die mittel- bis langfristige Planung über den Einsatz des
Kraftwerks. Kleinere Verbraucher werden mittels idealisierter Standardlastprofile berücksichtigt. Die
Fahrpläne aller Kraftwerke müssen jeden Tag bis 14:30 Uhr mit Angabe des zu produzierenden Stroms an
den jeweiligen ÜNB gemeldet werden. Diese konsolidieren die Angaben in einen Plan für
Gesamt-Deutschland und berechnen daraus die Netzbelastung.
Für die erneuerbaren Energieerzeugungsformen der Solar- und insbesondere Windkraftwerke stellt sich
die Prognose der produzierten Strommenge über den Tag gesehen deutlich schwieriger dar. Mit Hilfe
komplexer Methoden ist jedoch beispielsweise für Windenergieanlagen eine Prognose von bis zu 72 Stunden
möglich [BMU 2003]. Die Daten dieser Berechnung stützen sich unter anderem auf Wetterdaten des
Deutschen Wetterdienstes (zum DWD vgl. die entsprechenden Prozesse der KRITIS-Sektorstudie Transport
und Verkehr).
In dieser Berechnung werden prognostizierte Lastflüsse mit den Belastungsgrenzen der von ihnen
genutzten Infrastruktur (Leitungen, Knotenpunkte und Umspannwerke) verglichen. Ergeben sich in der
Berechnung mögliche Netzengpässe, so werden Kraftwerke „redispatched“. Dies kann bedeuten, dass die
Leistung eines oder mehrerer Kraftwerke vor einer stark belasteten Leitung verringert und im Gegenzug
hinter dieser Strecke die eines oder mehrerer anderer entsprechend erhöht wird.
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85
3 Kritische Dienstleistungen
Sehr kurzfristige Anpassungen zur Sicherung der Netzstabilität (Abruf der Primär-, Sekundär- und
Minutenreserve) werden über die jeweilige Netzleitstelle vorgenommen.
Die Prozesse des Energiehandels und des Störungsmanagements sind Prozesse, die über die gesamten
Aktivitäten im Rahmen der Stromversorgung laufen. Sie werden im Prozessschritt „Stromübertragung“
genauer betrachtet. An diesen Prozessen sind fast alle Marktteilnehmer beteiligt. Eine Aufteilung auf die
einzelnen Teilleistungen ist nicht eindeutig möglich.
86
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.2
Prozessschritt „Stromübertragung“ (PS2)
Der Prozessschritt der Stromübertragung beschreibt die Tätigkeiten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
Die Verteilung der elektrischen Energie über Verteilnetze wird im nächsten Prozessschritt betrachtet.
Prozessschritt „Stromübertragung“ (PS2)
PS1 BP5
Stromeinspeisung
oder
BP2
PS3 BP1
PB1
BP2
Kopplung im
Übertragungsnetz
Übertragung
Kopplung im
Verteilnetz
oder
BP1
Kopplung im
Übertragungsnetz
Übertragung
Unterstützende Prozesse:
BP3
Systemdienstleistungen
BP4
Energiehandel
BP5
Störungsmanagement (Strom)
Abbildung 19: Prozessschritt „Stromübertragung“ der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Der Prozessschritt der Stromübertragung besteht in dieser Betrachtung aus zwei aufeinander folgenden und
drei übergreifenden betriebsinternen Prozessen. Im ersten Teil des Prozessschritts wird elektrische Energie
von den Erzeugungsanlagen, von HGÜ oder von einem anderen Netz an Knotenpunkten übernommen. Je
nach Spannungsebene des Netzes findet eine Umspannung statt (Kopplung im Übertragungsnetz). Im
nächsten Teil, der Übertragung, „fließt“ die elektrische Energie bis zum nächsten Knotenpunkt.
Über den gesamten Prozessschritt der Stromübertragung läuft der Subprozess der Systemdienstleistungen.
Außerdem werden in diesem Prozessschritt der Energiehandel und das Störungsmanagement betrachtet,
die sich über den gesamten Verlauf der Stromversorgung erstrecken.
In der Stromübertragung existieren weitere Prozesse wie die Netzplanung und die Instandhaltung der
Trassen und Werke. Aufgrund ihrer geringeren kurz- bis mittelfristigen Kritikalität für die Bereitstellung der
Dienstleistung (insbesondere bei Informations- und Kommunikationstechnologie) wird die Instandhaltung
im weiteren Verlauf nicht betrachtet. Bei der Netzplanung ist insbesondere die Vorbereitung der
Aufrechterhaltung des (N-1)-Kriteriums (siehe Seite 23) ein essentieller Bestandteil. Viele Leitsysteme
besitzen bereits technische Funktionalitäten, um das (N-1)-Kriterium in regelmäßigen Abständen zu prüfen
und dem Bedienpersonal mögliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des (N-1)-Kriteriums und zur
Risikominimierung vorzuschlagen. Die Daten der Netzplanung fließen in diese Berechnungen ein. Es ist
unwahrscheinlich, dass die Netzplanung über einen längeren Zeitraum vollständig ausfällt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
87
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.2.1
Betriebsinterner Prozess „Kopplung im Übertragungsnetz“
DL
PS
BP
1
2
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Kopplung im Übertragungsnetz
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromübertragung“ umfasst die
Einspeisung elektrischen Stroms in das Übertragungsnetz. Dabei findet teils auch
eine Umspannung statt.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten in Bezug auf den Betrieb. Hohe Abhängigkeit
finden sich jedoch beim Austausch von Komponenten und Anlagen
(Schwertransporte).
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
• Netzleitsystem
• Identische Komponenten, wie auch auf den anderen Netzebenen
Tabelle 24: Betriebsinterner Prozess „Kopplung im Übertragungsnetz“ (DL1 PS2 BP1)
Prozessbeschreibung
Stromnetze werden in dieser Studie vereinfacht wie simple Netzwerke behandelt. Es wird angenommen,
dass die Übertragungsstrecken untereinander und mit externen Anlagen und Netzen mit
Kopplungspunkten verbunden sind. Des Weiteren können Lastflüsse an diesen Punkten in beide Richtungen
fließen. Mögliche Kopplungspunkte bestehen zwischen Übertragungsnetzleitung und
– weiterer Übertragungsnetzleitung;
– HGÜ-Leitung;
– Stromerzeuger;
– Stromverbraucher (Großverbraucher);
– Verteilnetzleitung.
Eine Übertragung und Verteilung von Strom wird im Wechselspannungsbereich auf unterschiedlichen
Spannungen durchgeführt, um die Übertragungsverluste zu reduzieren. Dies erfordert jedoch bei
unterschiedlichen Spannungsebenen eine Umspannung.
Die initiale Einspeisung von elektrischer Energie durch Stromerzeuger erfolgt überwiegend durch
Generatoren (mit Ausnahme der Photovoltaik- und Brennstoffzellen). Diese Generatoren sind Teil der
Erzeugeranlagen. In der Nähe der Erzeugung erfolgt die erste Umspannung und während der
Stromübertragung zum Verbraucher weitere Umspannungen bzw. Einspeisungen in den unterschiedlichen
Spannungsebenen. Zur Verbindung von Netzebenen unterschiedlicher Spannung werden Transformatoren
eingesetzt. Nach jeder Umspannung erfolgt eine Einspeisung in das nachgelagerte Netz.
Gleichspannungsübertragung (HGÜ) verwendet andere technischen Anlagen, jedoch sind die damit
verbundenen Prozesse ähnlich.
Bei der Umspannung wird zwischen Primärtechnik und Sekundärtechnik unterschieden. Primärtechnik
beschreibt alle Geräte und Anlage, die direkt an der Umspannung beteiligt sind. Sekundärtechnik beschreibt
beispielsweise Netzschutzsysteme und Fernsteuerungen, die den Prozess unterstützen.
88
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
Ein Betrieb des Verbundnetzes und eine Übertragung der elektrischen Energie zum Verbraucher ist somit
nur möglich, wenn auch eine Umspannung bzw. Einspeisung in die Netze vorgenommen wird. Fallen
Transformatoren oder ganze Umspannwerke aus, so führt dies in der Regel auch dazu, dass Netzbetreiber
mittels Netzführung eingreifen, um die Stabilität aufrecht zu erhalten. Die Einspeisung und Umspannung ist
sehr stark mit der Erzeugung, der Übertragung und den Systemdienstleistungen verknüpft. Beispielsweise
muss neben der elektrischen Leistung zur Aufrechterhaltung des Netzes auch die sogenannte Blindleistung
eingespeist werden. Die Blindleistungsregelung ist Teil der Systemdienstleistungen der ÜNB und wird im
zugehörigen Prozess näher ausgeführt.
Nach Einspeisung und Umspannung über die Kopplung wird der Strom über Leitungen übertragen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
89
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.2.2
Betriebsinterner Prozess „Übertragung“
DL
PS
BP
1
2
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Übertragung
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromübertragung“
betrachtet den Kernprozess des Prozessschrittes, die Übertragung des elektrischen
Stroms durch den Netzbetreiber im Netz und an nachgelagerte Netzbetreiber und
Verbraucher. Die Übertragung wird gleichzeitig ebenfalls für die Rückeinspeisung
von Erzeugern im Mittel- und Hochspannungsnetz verwendet.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Netzleitstelle und Netzleitsystem
• Kommunikationssysteme
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
Tabelle 25: Betriebsinterner Prozess „Übertragung“ (DL1 PS2 BP2)
Prozessbeschreibung
Die Übertragung des elektrischen Stroms bildet den Weg zwischen Erzeuger und Verbraucher ab. Die
Übertragung wird durch den Netzbetreiber realisiert und stellt in der Regel eine Kaskade von mehreren
unterschiedlichen Netzbetreibern auf dem Leitungsweg zwischen Erzeugern und Verbraucher dar. Zwischen
den verschiedenen Übertragungs- und Verteilnetzen können daher mehrere Umspannungen notwendig
sein, wie im vorherigen betriebsinternen Prozess der Kopplung dargestellt. Bei der Übertragung von
elektrischem Strom müssen die Grenzwerte der maximalen und minimalen Spannung sowie des maximal
zulässigen Betriebsstroms eingehalten werden.
Der Ausfall des betriebsinternen Prozesses „Übertragung“ hat je nach betroffenem Netzsegment und
Netzebene weitreichende Folgen. Die Sicherstellung der Übertragung und die starke Verbindung mit den
Prozessen der Erzeugung und der Verteilung machen diesen Prozess besonders wichtig. Dies wird durch
entsprechende gesetzliche Verankerung im EnWG deutlich. Je höher die Spannungsebene ist, auf der die
Übertragung stattfindet, desto größer sind in der Regel die Auswirkungen, die ein Ausfall bzw. eine
Beeinträchtigung auf die Aufrechterhaltung der Stromversorgung hat.
Die Steuerung von Komponenten im Übertragungsnetz und Verteilnetz kann auf unterschiedliche Weisen
realisiert werden. In der Leittechnik kommt Fernwirktechnik mit Fernwirkprotokollen zum Einsatz. Die
dafür verwendeten Komponenten übermitteln über serielle oder IP-basierte Verfahren
Steuerungstelegramme.24 Neben der Netzleittechnik verwenden die Verteilnetzbetreiber die
Rundsteuertechnik, die über Impulse Telegramme über das Netz oder Funk an regelbare Anlagenteile
übermitteln. Die Steuerung des Stromnetzes wird als Netzführung bezeichnet und im Regelfall durch eine
zentrale Leitstelle übernommen. Während Übertragungsnetze vorrangig über Fernwirktechnik gesteuert
werden, kommt bei Verteilnetzen meist die technisch einfachere und günstigere Rundsteuertechnik zum
Einsatz.
Die IKT-relevanten Teilprozesse werden meist mit der sogenannten Netzleittechnik durchgeführt. Neben
der Steuerung und Visualisierung von Komponenten im Stromnetz (beispielsweise Schalter und Leitungen)
werden für die Leitsysteme auch Berechnungen und Simulationen des Netzzustandes durchgeführt.
Simulationen werden insbesondere zur Ermittlung des Verhaltens des Netzes und zur Berechnung des
24 Als stark verbreitete Fernwirkprotokolle werden unter anderem die Protokollstandards IEC 60870-5-101
(seriell) und IEC 60870-5-104 (IP-basiert) verwendet.
90
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
(N-1)-Kriteriums bei Änderungen benötigt. Je nach Betreiber und notwendiger Simulation, beispielsweise
Lastflussberechnungen oder Kurzschlussanalysen, wird dies über das Netzleitsystem oder eigenständige
IKT-Systeme realisiert.
Ein wichtiger Prozess in der Übertragung ist die State Estimation. Dabei wird auf Basis von im Netz
gesammelten Daten mit Hilfe von wahrscheinlichkeitstheoretischen Modellen der tatsächliche Zustand des
Netzes erfasst. Dieser dient der Abschätzung der Wirksamkeit von kompensierenden Maßnahmen für den
Netzbetrieb und zur Ermittlung der Entlastung von Leitungen und Transformatoren.
Die zunehmende Produktion von Strom im Mittel- und Niederspannungsnetz durch Windenergieanlagen
und andere Erzeuger erfordert eine stärkere Überwachung und Steuerung der Netze durch die
Netzbetreiber. Große Mengen Strom müssen beispielsweise bei Starkwind vom windreichen Norden in den
Süden transportiert werden. Eine Möglichkeit, um dabei ohne Neubau größere Mengen Strom übertragen zu
können, ergibt sich aus einer besseren Überwachung von Leitungen. Temperaturmessgeräte überwachen
dabei den Zustand der Leitung und ermöglichen beispielsweise bei ausreichend Wind entlang der
Übertragungsstrecke und entsprechender natürlicher Kühlung der Leitung, die Kabel zusätzlich auszulasten.
Im Gegensatz zum Übertragungsnetz gibt es im Verteilnetz mangels Messsystemen noch keine
flächendeckenden Möglichkeiten zur Einschätzung des tatsächlichen Netzzustandes mittels State
Estimation. Mit voranschreitendem Einsatz von IKT- und Messtechnik im Verteilnetz fließen jedoch auch
Daten aus dem Verteilnetz in die Berechnungen ein.
Die zuvor dargestellte Übertragung ist der letzte sequentielle Prozessschritt des Stromtransports.
Nachfolgend werden die übergreifenden Prozesse aufgeführt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
91
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.2.3
Betriebsinterner Prozess „Systemdienstleistungen“
DL
PS
BP
1
2
3
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Systemdienstleistungen
Der übergreifende betriebsinterne Prozess „Systemdienstleistung“ umfasst die
Reaktion der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber auf die Veränderung im
Stromnetz. Diese Reaktion erfolgt durch festgelegte Systemdienstleistungen.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Netzleitstelle und Netzleitsystem
• Kommunikationssysteme
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
• Energiewirtschaftssystem (Abrechnung, Prognose etc.)
Tabelle 26: Betriebsinterner Prozess „Systemdienstleistungen“ (DL1 PS2 BP3)
Prozessbeschreibung
Die Zuverlässigkeit und Stabilität der Versorgung mit elektrischer Energie hängt wesentlich davon ab, dass
das Verbundnetz in allen Bereichen so betrieben wird, dass alle elektrotechnisch relevanten Werte innerhalb
der Toleranzen der Infrastrukturkomponenten liegen. Durch die komplexen elektrotechnischen
Sachverhalte sowie die große Anzahl an Verbrauchern und Erzeugern verändert sich der Zustand des
Stromnetzes kontinuierlich. Dies gilt sowohl hinsichtlich der verfügbaren Leistung und Anzahl der Erzeuger
als auch in Bezug auf die von Verbrauchern nachgefragte Leistung. Der Übertragungsnetzbetreiber muss auf
diese Veränderungen reagieren, um die Stabilität des Netzes zu sichern. Dies wird über die für ÜNB und VNB
festgelegten Systemdienstleistungen realisiert [VDN 2007a; VDN 2007b]. Die Kosten für diese
Systemdienstleistungen fließen in die Kosten für den Netzbetrieb ein, auch wenn keine Regelung notwendig
wird.
Die Versorgung mit Strom und der sichere Netzbetrieb hängen wesentlich von den Systemdienstleistungen
ab, da diese die Erfüllung der technischen Grundvoraussetzungen zur Aufgabe haben. Da Verbrauch und
Erzeugung im Verbundnetz nicht zu jedem Zeitpunkt identisch sind, müssen die Netzbetreiber die
Einhaltung der relevanten Werte sicherstellen. Ein Ausfall des betriebsinternen Prozesses hat somit
kurzfristig einen Einfluss auf die Erbringung der kritischen Dienstleistung.
Zu den Systemdienstleistungen der Netzbetreiber gehören die nachfolgenden Tätigkeiten. Eine detaillierte
und technische Beschreibung der Systemdienstleistungen kann den Transmission bzw. dem Distribution
Code entnommen werden [VDN 2007b].
• Frequenzhaltung
Dies ist zentrale Aufgabe des ÜNB. Verteilnetzbetreiber tragen durch ihre Tätigkeiten jedoch auch zur
Frequenzhaltung bei. Hierfür wird in einem mehrstufigen Verfahren Regelenergie bereitgestellt bzw.
abgerufen. Die Frequenzhaltung wird für das gesamte Verbundnetz in Europa koordiniert und jeder ÜNB
hat entsprechende Kapazitäten und Funktionalitäten bereitzustellen [Mezger 2007]. Die
Frequenzregelung ist einer der zentralen Prozesse der Stromübertragung, beeinflusst jedoch auch die
Stromerzeugung und -verteilung.
• Spannungshaltung
Die Spannungshaltung ist weitestgehend Aufgabe des VNB. Im Normalbetrieb wird dies durch die
Bereitstellung von Blindleistung und Kurzschlussleistung realisiert.
92
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
• Versorgungswiederaufbau
Das Vorgehen bei einem größeren Stromausfall, auch Schwarzfall oder englisch „Blackout“ genannt, wird
ebenfalls durch eine Systemdienstleistung abgebildet. Dies wird über ein koordiniertes Aktivieren von
vorgehaltenen, schwarzstartfähigen Kraftwerken realisiert, die stufenweise wieder gekoppelt werden. Ein
einfacher Wiederaufbau des Stromnetzes ist ohne vorherige Planung und Koordination nicht möglich.
Insbesondere der initiale Start von Kraftwerken und die Synchronisierung der Netze erfordert im
Schwarzfall eine Zusammenarbeit aller Beteiligten.
• Betriebsführung (Teil des Prozess DL1 PS2 BP2)
Unter Betriebsführung werden für ÜNB und VNB die Tätigkeiten zusammengefasst, die für den Betrieb
des Stromnetzes benötigt werden.
Das Bilanzkreismanagement (BKM) wird als ein Teil des betriebsinternen Prozesses
„Systemdienstleistungen“ betrachtet. Bilanzkreismanagement wird jedoch nicht für das Gesamtsystem
durchgeführt, sondern jeweils nur für die einzelnen Bilanzkreise. Im Gegensatz zu den bisherigen vier
Dienstleistungen handelt es sich beim BKM nicht um eine netz-, sondern marktbezogene Tätigkeit.
• Bilanzkreismanagement
Beim Bilanzkreismanagement werden die realen und prognostizierten Verbräuche ausgeglichen. Neben
den Übertragungsnetzbetreibern beteiligen sich an diesem Unterprozess auch die Verteilnetzbetreiber, da
diese als Bilanzkreisverantwortliche agieren. Mehr- oder Mindermengen werden ermittelt und
verrechnet. Das retrospektive Bilanzkreismanagement hat keinen Einfluss auf die Versorgung mit
elektrischer Energie. Aus Sicht der Versorgungssicherheit wird eine möglichst genaue Prognose
angestrebt, um die Erzeugung danach auszurichten und jederzeit ausreichend Regelenergie vorzuhalten.
Der Datenaustausch wird über elektronische Nachrichten realisiert und ist durch die Bundesnetzagentur
als Prozess vorgeschrieben.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
93
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.2.4
Betriebsinterner Prozess „Energiehandel“
DL
PS
BP
1
2
4
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Energiehandel
Der Energiehandel befasst sich mit dem Ausgleich der voraussichtlich verfügbaren
Kapazitäten der Stromerzeugung und dem erwarteten Stromverbrauch durch die
Marktteilnehmer. Als ein Bestandteil der Stromversorgung ist der Energiehandel auf
fast allen Prozessebenen anzutreffen, jedoch aus Sicht der Versorgungssicherheit und
Systemstabilität beim Übertragungsnetz einzuordnen.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Energiehandelssysteme
• Prognosesysteme
• Strombörse
• Kommunikationssysteme
Tabelle 27: Betriebsinterner Prozess „Energiehandel“ (DL1 PS2 BP4)
Prozessbeschreibung
Die Liberalisierung des Energiemarktes hat dem Energiehandel eine wichtige Funktion gegeben. Über ihn
werden durch die Marktteilnehmer Kapazitäten in der Stromerzeugung (Angebot) mit dem erwarteten
Stromverbrauch (Nachfrage) ausgeglichen.
Wird der Energiehandel eingeschränkt oder manipuliert bzw. fällt er aus, so hat dies kurzfristig keinen
direkten Einfluss auf die Versorgung mit Strom. Die Strombörse bzw. der Energiehandel ist jedoch in
finanzieller Hinsicht wichtig für die Marktteilnehmer. Handelsausfälle und falsche Transaktionen können
beteiligte Unternehmen stark schädigen. Der Energiehandel hat damit Einfluss auf die Erzeugung und die
Verteilung und auf Abrechnung und Preisbildung.
Es erfolgt kein direkter Kauf bzw. Verkauf von Waren. Der Energiehandel ermöglicht es Marktteilnehmern,
die Abnahme bzw. Erzeugung von Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben bzw. zu verkaufen.
Akteure kaufen kurz- bzw. langfristig Strom ein bzw. vermarkten ihre erwarteten Erzeugungskapazitäten in
Abhängigkeit der erwarteten Nachfrage. Der Handel mit Strom steht in direkter Verbindung zum
Bilanzkreismanagement. Die Bilanzkreisverantwortlichen müssen das Ausgleichen der Energiebilanz ihres
Bilanzkreises durch entsprechende abgeschlossene Lieferkontrakte sicherstellen. Nicht alle Marktteilnehmer
sind Energieversorger. Der Stromhandel wird auch durch Investoren und den Finanzmarkt beeinflusst, die
durch Ein- und Verkauf von Strom an unterschiedlichen Märkten und zu unterschiedlichen Preisen
Gewinne erwirtschaften wollen [Wirtschafts Woche 2013].
Registrierte Marktteilnehmer verwenden hierzu entweder die Handelsplattformen der europäischen
Strombörse oder treten in direkte Verhandlungen miteinander. Die für den deutschen Strommarkt relevante
Börse ist die EEX in Leipzig, die den Handel mit Stromprodukten (Kontrakte auf Stundenbasis, Peakload,
Baseload etc.) ermöglicht. Jeder Marktteilnehmer prognostiziert Bedarf und Erzeugung und ermittelt eine
sogenannte Ganglinie, die mit entsprechenden Kontrakten angenähert wird. Die Mehr- oder Mindermengen
werden zum Zeitpunkt des Auftretens durch den ÜNB durch Regelenergie kompensiert und an den
Bilanzkreisverantwortlichen weiterberechnet [VBEW 2005].
Der Handel mit Regelenergie unterscheidet sich vom Handel mit den zuvor genannten Stromkontrakten.
Regelleistung wird durch Ausschreibungen beschafft, die die vier Übertragungsnetzbetreiber
94
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
(zusammengefasst im Netzregelverbund, NRV) zentral und gemeinsam durchführen [regelleistung.net 2014].
Nach einer technischen Präqualifikation können sich Marktteilnehmer auf die Bereitstellung von
Regelenergie bewerben und werden bei Bedarf durch die Marktteilnehmer im Rahmen der
Systemdienstleistungen (siehe Abschnitt 3.1.2.3) abgerufen bzw. in Anspruch genommen.
Ein Störungsmanagement findet sowohl in der Erzeugung, der Übertragung als auch der Verteilung statt.
Aufgrund großer Überschneidungen wird es in einem betriebsinternen Prozess zusammengefasst
beschrieben.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
95
3 Kritische Dienstleistungen
3.1.2.5
Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Strom)“
DL
PS
BP
1
2
5
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Störungsmanagement (Strom)
Der übergreifende betriebsinterne Prozess „Störungsmanagement (Strom)“ umfasst
die Reaktion auf interne und externe Störungen, die im Rahmen aller Prozessschritte
auftreten können.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Das Störungsmanagement erfordert in Abhängigkeit der Störung möglicherweise
Dienstleistungen der Logistikbranche (Lieferung von Ersatzteilen).
• Kommunikationssysteme zur Lagekoordination
• Geographische Informationssysteme, Kabelnetzverwaltung
• Workforcemanagement-Systeme
• Systeme/Risikoelemente der übrigen Betriebsinternen Prozesse
Tabelle 28: Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Strom)“ (DL1 PS2 BP5)
Prozessbeschreibung
Der allen Prozessschritten übergeordnete Prozess Störungsmanagement umfasst die Reaktion auf interne
und externe Störungen. Eine Störung kann prinzipiell bei allen Prozessschritten auftreten.
Die notwendigen Tätigkeiten zur Störungsbeseitigung sind abhängig vom Einzelfall. Störungen können
elektrotechnisch oder informationstechnisch sein, wie beispielsweise Überlastungen von Netzelementen
oder Leittechnikfehler, oder auf die kaufmännischen und wirtschaftlichen Prozesse einwirken. Jede
auftretende Störung stellt entweder eine Verkettung widriger Umstände dar oder wird absichtlich
herbeigeführt.
Interne Störungen sind beispielsweise eine Störung oder der Ausfall von Komponenten wie der
Brennstoffzufuhr. Eine externe Störung kann beispielsweise der Zusammenbruch des Netzes oder ein
Hackerangriff auf die beteiligten IKT-Systeme sein. Kann nicht zeitnah und zielgerichtet auf derartige
Sachverhalte reagiert werden, ist die Versorgungssicherheit mit Strom gefährdet. Insbesondere Störungen,
die einen Einfluss auf die Netzstabilität haben, können KRITIS-relevant sein. Durch die elektrotechnische
Verknüpfung auf Netzebene können sich Störungen sehr schnell im Netz verbreiten. Ein
Störungsmanagement kann somit auch mehr als einen Betreiber betreffen und im Falle von Großstörungen
eine umfangreiche Koordination der unterschiedlichen Marktteilnehmer und Betreiber erfordern.
Zusätzlich ist zwischen Vorfällen zu unterscheiden, die entweder im laufenden Betrieb ohne
Einschränkungen behoben werden können, die eine befristete Leistungsreduktion (beispielsweise durch
Abschalten eines Generators) zur Folge haben oder solchen, die zu einer Notabschaltung des Kraftwerks oder
rollierenden Abschaltung des Netzes führen.
Im Fall einer Störung müssen die an der Beseitigung des Störfalls beteiligten Systeme und Personen
(Entstörungstrupps) funktionsbereit bzw. handlungsfähig sein. So ist beispielsweise die effektive
Koordination von Maßnahmen nur durch Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien möglich.
Hierbei werden entsprechende Kommunikationssystemen benötigt.
96
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.3
Prozessschritt „Stromverteilung“ (PS3)
Die Stromverteilung enthält als dritter Prozessschritt der Versorgung mit elektrischer Energie weitestgehend
die Tätigkeiten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Die VNB stehen in direkter Verbindung mit den
Übertragungsnetzbetreibern, da diese den Strom in die Verteilnetze einspeisen. Zur Wahrung der
Systemstabilität müssen die VNB den realen und den prognostizierten Stromverbrauch an die
Übertragungsnetzbetreiber melden, die diese Informationen zur Bilanzierung (siehe Abschnitt 3.1.2.3)
verwenden. Auch bei der Stromverteilung ist wie beim Stromtransport die elektrotechnische Verbindung
mit anderen Prozessen zu berücksichtigen, da sich technische Störungen deutlich schneller und
unkontrollierter ausbreiten können als Störungen der energiewirtschaftlichen Prozesse wie der
Marktpartnerkommunikation.
In der deutschen Elektrizitätsversorgung werden Übertragungs- und Verteilnetze weitestgehend
organisatorisch getrennt betrieben. Dies bedeutet, dass für Übertragungsnetze und Verteilnetze
unterschiedliche Betreiber beziehungsweise Unternehmen verantwortlich sein können. Der Prozess vom
Übergabepunkt zwischen einem Übertragungsnetzbetreiber und einem Verteilnetzbetreiber bis zum
Anschluss des Endkunden wird im folgenden Prozessschritt dargestellt.
Prozessschritt „Stromverteilung“ (PS3)
BP2
Zähler- und
Anschlussbetrieb
→ PS2 BP2
Übertragung
BP1
oder
→ PS1 BP5
PS2 BP2
Kopplung im
Verteilnetz
oder
→ BP1
Übertragung
(wie Stromübertragung)
Kopplung im
Verteilnetz
oder
→ PS2 BP1
Stromeinspeisung
Kopplung im
Übertragungsnetz
Unterstützende Prozesse:
→PS2 BP3
Systemdienstleistungen (siehe Übertragung)
→PS2 BP4
Energiehandel (siehe Übertragung)
→PS2 BP5
Störungsmanagement (siehe Übertragung)
Abbildung 20: Prozessschritt „Stromverteilung“ der kritischen Dienstleistung „Stromversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
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97
3 Kritische Dienstleistungen
Die Umspannung besitzt in der Stromverteilung große Ähnlichkeiten zu jeder im Übertragungsnetz, wird in
diesem Prozessschritt jedoch mit Blick auf ihre Besonderheiten erneut aufgegriffen. Die Übertragung in
Verteilnetzen ist technisch betrachtet identisch mit dem entsprechenden Prozess in Übertragungsnetzen
und wird an dieser Stelle nicht erneut behandelt. Der Zähler- und Anschlussbetrieb ist neben der
Stromverteilung über das Verteilungsnetz ein Kernprozess der Verteilung und stellt die Schnittstelle
zwischen Dienstleistung und Verbraucher dar. Einige der für Verteilnetze spezifischen Aspekte sind bereits
in zuvor beschriebenen Betriebsprozessen aufgeführt worden.
Die dienstleistungsübergreifenden Prozesse des Bilanzkreismanagements, des Energiehandels und des
Störungsmanagements erfolgen entsprechend der Beschreibung im Prozessschritt „Übertragung“ (PS2).
In der Stromverteilung existieren analog zum Übertragungsnetz weitere Prozesse wie die Netzplanung und
die Instandhaltung der Kabelsysteme und Unterwerke. Aufgrund ihrer geringeren kurz- bis mittelfristigen
Kritikalität für die Bereitstellung der Dienstleistung (insbesondere in Bezug auf Informations- und
Kommunikationstechnologie) werden diese im weiteren Verlauf nicht detailliert betrachtet. Für einen
(ausfall-)sicheren Betrieb der einzelnen Komponenten ist es jedoch notwendig, dass eine langfristige
Planung vorhanden ist und die bestehenden Komponenten regelmäßig gewartet werden. Werden
IKT-Systeme eingesetzt, so sind diese ebenfalls in die Wartung und Instandhaltung einzubinden.
98
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.3.1
Betriebsinterner Prozess „Kopplung im Verteilnetz“
DL
PS
BP
1
3
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Kopplung im Verteilnetz
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromverteilung“ umfasst die
Umspannung des elektrischen Stroms in den Verteilnetzen. Dieser ist vergleichbar
mit dem in Tabelle 24 dargestellten Umspannungsprozess in Übertragungsnetzen.
Die Kopplung im Verteilnetz ist bidirektional und es kann auch eine Rückspeisung in
das Übertragungsnetz stattfinden.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Ortsnetzstation
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
• Leitstelle und Leitsystem (indirekt)
Tabelle 29: Betriebsinterner Prozess „Kopplung im Verteilnetz“ (DL1 PS3 BP1)
Prozessbeschreibung
Zentrales Element der Kopplung auf der letzten Verteilnetzebene sind die Ortsnetzstationen (ONS). Diese
enthalten die notwendigen technischen Anlagen, die die Umspannung und Stromverteilung ermöglichen.
Diese Ortsnetzstationen befinden sich entweder in eigenen Gebäuden oder bei Firmenanschlüssen auch auf
dem Firmengelände. Neben der Anbindung der Kunden an das Stromnetz im Verteilnetz sind auch
Kopplungen von Verteilnetzen untereinander oder eine Rückspeisung in das Übertragungsnetz möglich.
In der Umspannung können Verteilnetze ebenfalls miteinander verbunden sein. Dabei kann ein
Verteilnetzbetreiber die Durchleitung für einen anderen nachgeschalteten Verteilnetzbetreiber übernehmen
(Hierarchie VNB zu VNB). Störungen oder Ausfälle einzelner Betreiber können so durch das System
kaskadierende Effekte hervorrufen. Fällt beispielsweise ein wichtiger VNB aus, beeinflusst dies konkret
nachgelagerte Unternehmen.
Der Ausfall bzw. Manipulation einer einzelnen Ortsnetzstation kann die Stromversorgung des damit
verbundenen Verteilnetzes beeinträchtigen. Ein Einfluss auf das Übertragungsnetz bzw. die
Stromversorgung in einem größeren Maßstab ist bei Ausfall bzw. gezielter Manipulation einer großen
Anzahl von Ortsnetzstationen möglich.
Ein Ausfall der Kopplung im Verteilnetzumfeld hat normalerweise den Ausfall der daran angebundenen
Verbraucher zur Folge. Im Verteilnetz für Privatkunden werden häufig Sterntopologien bei Anbindung
verwendet. Im Gegensatz zu den vermaschten Netzen der Übertragung kann je nach Netzaufbau keine
Umschaltung auf andere Netzteile durchgeführt werden. Die Stromversorgung der betroffenen Fläche fällt
somit bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Ortsnetzstation aus.
Neben der Verbindung von Verteilnetzen mit Übertragungsnetzen können Verteilnetze auch mit weiteren
Verteilnetzen verbunden werden.
Im Rahmen des Smart Grids wird als eine Möglichkeit eine bessere Steuerung des Verteilnetzes die
„intelligente Ortsnetzstation“ genannt. Hierbei werden die derzeit verwendeten Ortsnetzstationen um Messund Steuerungseinrichtungen ergänzt, die in Abhängigkeit von den gemessenen Werten die
Stromeinspeisung regulieren können. Dies wird über regelbare Transformatoren oder intelligente
Leistungselektronik realisiert.
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99
3 Kritische Dienstleistungen
Der Prozess der Kopplung im Verteilnetz wird besonders durch den Einfluss der Einspeisung durch Anlagen
erneuerbarer Energien beeinflusst. Netzelemente und Steuerungen müssen dafür ausgelegt sein, auch
überschüssigen Strom aus dem Verteilnetz in die Transportnetze zurückleiten zu können.
Nach der Einspeisung und Umspannung wird der Strom auch im Verteilnetz über Leitungen übertragen. Die
eingesetzte Technik und die angewendeten Prozesse sind jenen in Übertragungsnetzen sehr ähnlich und
werden deshalb an dieser Stelle nicht erneut behandelt. Die Steuerung des Netzes hingegen unterscheidet
sich von Verteil- zu Übertragungsnetz. Die Komponenten des Verteilnetzes sind weniger regelbar als die des
Übertragungsnetzes. Ein wichtiger Prozess ist der Betrieb der Anschlüsse und Zähler am Endpunkt des
Stromnetzes beim Kunden. Die Technik der Rundsteuerung wird im folgenden Prozessschritt des
Anschlussbetriebs behandelt. Technisch ermöglicht dies eine Steuerung von Verbrauchern und Erzeugern
im Verteilnetz.
100
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.1.3.2
Betriebsinterner Prozess „Zähler- und Anschlussbetrieb“
DL
PS
BP
1
3
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Zähler- und Anschlussbetrieb
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Stromverteilung“ betrachtet
den Prozess des Betriebs von Zählern und Anschlüssen. Dies schließt sowohl
einmalige Tätigkeiten wie die Inbetriebnahme eines Hausanschlusses als auch
regelmäßige Tätigkeiten wie beispielsweise das Ablesen eines Zählers ein. Neben der
Lieferung von Strom wird über den Anschluss auch die Einspeisung in das Verteilnetz
ermöglicht.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten für den Betrieb der Anschlüsse.
Für den Erstanschluss ist Logistik notwendig, um Zähler-Chargen zum
Energieversorger zu transportieren. Die Auslieferung an den Endkunden erfolgt
weitestgehend durch den Monteur und erfordert keine weiteren
Logistikdienstleistungen.
• Zählerverwaltungssystem (Meter Management System) und Zähler (Smart Meter)
• Anlagendokumentationssystem/Geographische Informationssysteme (GIS)
• Marktpartnerkommunikation
• Leitstelle und Leitsystem (indirekt)
Tabelle 30: Betriebsinterner Prozess „Zähler- und Anschlussbetrieb“ (DL1 PS3 BP2)
Prozessbeschreibung
Der Zähler- und Anschlussbetrieb stellt den letzten betriebsinternen Prozess der dargestellten kritischen
Dienstleistung Stromversorgung dar. Gleichzeitig stellt der Anschluss auch den elektrotechnischen
Abschluss des Verbundnetzes dar. Der Prozess unterscheidet zwischen einmaligen Tätigkeiten wie dem
Anschluss oder Austausch eines Zählers oder dem Legen eines Hausanschlusses und regelmäßigen
Tätigkeiten wie der Ablesung eines Zählers oder der Einstellung eines Abrechnungs-Profils. Die Auslesung
von Zählern kann bei größeren Verbrauchern elektronisch bzw. direkt durch den
Messstellenbetreiber/Verteilnetzbetreiber mittels Zählerfernauslesung durchgeführt werden. Eine
Fernauslesung von kleineren Verbrauchern wird in Zukunft durch Smart Meter ermöglicht.
Eine Versorgung mit Strom erfolgt unabhängig von den kaufmännischen Umständen oder dem Lieferanten.
Sind ein Anschluss und ein Zähler vorhanden, so kann Strom geliefert bzw. eingespeist werden. Aus Sicht der
Verteilnetzbetreiber sind die Tätigkeiten, die mit einem Versorgerwechsel und der Grundversorgung in
Verbindung stehen, zwar wirtschaftlich wichtig, aber aus Sicht der Kritischen Infrastrukturen von
nachgelagertem Interesse. Erst ein längerer Ausfall der kaufmännischen Prozesse (Abrechnung) hat durch
mögliche finanzielle Beeinträchtigungen von Betreibern oder Marktteilnehmern der Energieversorgung
Einfluss auf die Versorgung.
Der Betrieb von Stromzählern (Einrichtung und Wartung) kann vom Anschluss entkoppelt sein. Durch die
Messzugangsverordnung ist eine Zählerbereitstellung und -ablesung nicht zwingend durch den
Anschlussbetreiber durchzuführen. Energiezähler unterliegen einer Eichung und werden nach Ablauf
gesetzlicher Fristen ausgetauscht.
Die anfängliche Bereitstellung eines Anschlusses bzw. die Installation eines Zählers ist nicht kritisch, da dies
lediglich einmal je Kunde bzw. Anschluss notwendig ist und die Versorgung mit Strom für die übrigen
Abnehmer weiterhin möglich ist. Neue Anschlüsse und Informationen zu Zählern werden in
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
101
3 Kritische Dienstleistungen
entsprechenden Systemen dokumentiert. Tritt ein Fehlerfall ein, so sind diese Informationen für das
Störungsmanagement notwendig. Die Dokumentation erfolgt in geographischen Informationssystemen
(GIS) und Zählerverwaltungssystemen.
Die Ablesung bzw. die damit verbundene Abrechnung des Stromverbrauchs ist ebenfalls nur indirekt
kritisch. Werden in erheblichem Umfang fehlerhafte Strommengen abgerechnet oder gemeldet, so kann dies
einen Einfluss auf die Stromerzeugung bzw. die Kraftwerksfahrpläne nehmen. Dies ist vor allem bei
Industrieabnehmern mit sehr hohem Stromverbrauch relevant. Die kaufmännischen Prozesse der
Abrechnung sind nur dann KRITIS-relevant, wenn dadurch KRITIS-relevante Prozesse beeinträchtigt
werden können. Die Ergebnisse der Abrechnung von Anschlüssen fließen zurück in die Planung und
Bilanzierung der vorgelagerten Prozesse der Stromversorgung.
Durch die Novellierung des EnWG wird gefordert, dass intelligente Zähler verbaut werden, die dem Kunden
den derzeitigen Stromverbrauch in Echtzeit darstellen können. Optional können diese Zähler über ein
Gateway Kommunikationsbeziehungen mit den Marktteilnehmern aufnehmen. Dies kann beispielsweise
für die Übermittlung von Zählerständen oder die derzeitige Last an einem Anschluss verwendet werden.
Details hierzu sind in Abschnitt 2.1.1.5 dargestellt.
Neben dem Anschlussbetrieb für den Bezug von Strom besitzen Einspeiser (beispielsweise für Anlagen
erneuerbarer Energien oder dezentraler Erzeugung) auch einen zweiten Anschluss für die Lieferung von
Strom. Der Betrieb dieses Zählers bzw. des Anschlusses erfolgt analog zu den übrigen Anschlüssen. Die Daten
zur Erzeugungsleistung werden ggf. durch den Verteilnetzbetreiber für Prognosen verwendet.
Großverbraucher werden im Gegensatz zu Haushaltskunden direkt und in kürzeren Intervallen abgerechnet
und gemessen. Neben einer Messung des Verbrauchs wird bei diesen Abnehmern auch der Lastgang durch
den Zähler erfasst und ggf. abgerechnet. Die Ablesung solcher Zähler erfolgt meist über Zählerfernauslesung
durch den Netzbetreiber.
Bestimmte Verbraucher (beispielsweise Nachtspeicherheizungen, Straßenlaternen) und Zähler
(beispielsweise HT/NT-Zähler) können und werden derzeit bereits ferngesteuert. Hierfür wird sogenannte
Rundsteuertechnik eingesetzt, um Impulse für die Steuerung über das Netz zu senden. Dies ist jedoch
weitestgehend ohne IKT-Einsatz möglich, da es sich um ein frequenzbasiertes Verfahren handelt. Die
Rundsteuerung wird in Teilen auch durch Rundfunk- 25 und Mobilfunksignale realisiert. Sie erfolgt
unidirektional und ohne Rückkanal zum Energieversorger.
Mit der Abnahme des Stroms durch Endverbraucher endet der Gesamtprozess der Stromversorgung. Durch
Entnahme und Einspeisung von Verbrauchern und Erzeugern auf den Nieder- und Mittelspannungsnetz
liegt jedoch eine bidirektionale Wechselwirkung der unterschiedlichen Prozessschritte vor, was
elektrotechnische Abhängigkeiten hervorruft. So sind nicht nur Verbraucher von der Stabilität des
Gesamtnetzes abhängig, sondern das Gesamtnetz ist auch von der Einspeisung und Stabilität von
erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen abhängig, die über Nieder- oder Mittelspannung angeschlossen
sind.
25 Europäische Funk-Rundsteuerung (EFR).
102
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.2
Gasversorgung (DL2)
Die kritische Dienstleistung „Gasversorgung“ beschreibt im Wesentlichen den Betrieb des öffentlichen
Gasnetzes. Zur besseren Übersicht wird der gesamte für die Erbringung der Dienstleistung nötige Prozess in
die Prozessschritte Förderung, Transport und Verteilung unterteilt.
Abbildung 21: Schematische Darstellung der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Ausfall der Gasversorgung
Die Umstände, die zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall von Anlagen der Gasbranche und damit
auch zu einem Ausfall der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“ führen können, sind wie bereits bei der
Stromversorgung vielfältig.
Unter dem Begriff „Ausfall“ werden im Folgenden ein vollständiger Ausfall der Dienstleistung, eine
gravierende Störung der Dienstleistung, ein technischen oder menschliches Versagen oder die Beschädigung
von Infrastrukturen (meist verbunden mit Ausfällen) verstanden.
Exemplarische Ausfall-Szenarien sind:
• Durch fehlerhafte Daten über die prognostizierte Verbrauchsmenge und gleichzeitige
Nichtverfügbarkeiten von Gasspeichern kann es zu einem Engpass bei der Nachlieferung von Gas in das
Ferngasnetz und die nachgelagerten Verteilnetze kommen. Je nach Umfang des Engpasses kann in Folge
an vielen Anschlussstellen der nötige Gasdruck nicht aufrechterhalten werden. Es kommt daher zu
einem partiellem oder vollständigem Ausfall der Gasversorgung. Ein Ausfall des Gasnetzes in seiner
Gänze ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass einzelne Verbrauchergruppen oder
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
103
3 Kritische Dienstleistungen
Regionen von der Versorgung getrennt werden, um die restlichen Kunden weiter beliefern zu können
oder einen Fehler an der Verbreitung zu verhindern. Neben Engpässen ist ein Szenario für einen
klassischen Ausfall die Beschädigung einer Leitung, beispielsweise durch einen Bagger.
• Durch die Einspeisung von Gas ungeeigneter Qualität können angeschlossene Geräte beschädigt werden.
Diese Störung kann beispielsweise durch die Manipulation von qualitätsprüfenden Systemen oder durch
die Einleitung von ungeeignetem Gas verursacht werden.
• Durch fehlerhafte Steuerungssysteme kann es in einem Bereich des Gasnetzes zu einem Überdruck
kommen. Entlädt sich der Druck unkontrolliert, führt dies zu einer Explosion. Dies bewirkt die
Beschädigung oder Zerstörung von Teilen der Infrastruktur.
Folgen eines Ausfalls der Gasversorgung
Ein Ausfall oder eine Störung der Gasversorgung kann gravierende Folgen haben [BMWi 2013b]. Für die
einzelnen Bereiche der Gesellschaft sind diese wie folgt:
• Für die Bevölkerung ist die Nutzung von Erdgas zur Erzeugung von Wärme der primäre Einsatzzweck.
Die Folgen eines Ausfalls bzw. einer wesentlichen Störung der Gasversorgung unterscheiden sich dabei
abhängig von der Jahreszeit, denn während Heizperioden sind Haushalte und Gewerbe besonders von
der Gasversorgung abhängig. Ein Ausfall betrifft sowohl Haushaltskunden für Gas als auch Haushalte, die
an ein mit Gas befeuertes Fernwärmenetz angeschlossen sind. Eine fehlende Beheizung hat kurzfristig
einen Abfall der Lebensqualität zur Folge. Zudem ist es bei Haushalten mit Gas-Warmwasserzubereitung
nicht mehr möglich, Warmwasser über die Hausleitung zu beziehen. Alternative Möglichkeiten zur
Beheizung und Warmwasserbereitung müssen gefunden werden. Bei Personen mit entsprechendem
gesundheitlichem Risiko kann ein Ausfall der Heizung zu Krankheit und im Extremfall zum Tod durch
Unterkühlung oder in Folge von Infekten durch ein geschwächtes Immunsystem führen. Eine Störung
des Gasnetzes kann auch direkt zu Verletzten und Toten führen. So hat austretendes Gas und dessen
Explosion nach einer unbeabsichtigten Entzündung bereits im Regelbetrieb mehrere Todesfälle und
verletze Personen pro Jahr in Deutschland zur Folge. Bei Gasspeicher- oder Gasleitungsunfällen können
die Folgen noch weitaus gravierender sein [Schweiz Erdgas 2010].
• Auch für die Wirtschaft können bei einem Ausfall oder einer wesentlichen Störung der Gasversorgung
große Schäden entstehen. Viele Industrie- und Bürogebäude werden mit Erdgas oder Fernwärme aus
Erdgas beheizt. Insbesondere bei Industrieunternehmen, deren Produktionsprozesse auf dem Einsatz von
Erdgas-Öfen oder weiteren erdgasbefeuerten oder -betriebenen Anlagen basieren, führen Ausfälle zu
Produktionsausfällen und Verlusten.
• Die Konsequenzen für staatliche Stellen und die staatliche Ordnung sind denen der Wirtschaft sehr
ähnlich. Ohne eine Beheizung können Verwaltungsgebäude oder Dienststellen insbesondere im Winter
kaum genutzt werden. Notfall- und Ersatzmaßnahmen müssen eventuell durch staatliche Stellen
eingeleitet werden, die den Einsatz von Katastrophenschutz, Feuerwehr oder Bundeswehr erfordern.
Dabei kann es sich beispielsweise um die Bereitstellung von mobilen Heizgeräten/-strahlern handeln,
um wichtige Gebäude wie Schulen zu beheizen.
Abhängigkeiten kritischer Dienstleistungen im Sektor
Von der Gasversorgung hängen auch die weiteren Dienstleistungen des Sektors Energie ab:
• In der Stromversorgung wird ein Teil der Kraftwerke mit Erdgas betrieben. Besonders wichtig für die
Aufrechterhaltung der Stromversorgung sind jene Gaskraftwerke, die für die Erzeugung von
Regelenergie genutzt werden. Sie zeichnen sich durch geringe Anlaufzeiten und eine hohe Flexibilität im
Bezug auf die eingespeiste Leistung aus und leisten einen wesentlichen Anteil zur Stabilität der
Stromversorgung.
• Bei der Treibstoff- und Heizölversorgung bestehen nur geringe Abhängigkeiten von der Gasbranche.
Vereinzelte Industrieanlagen zur Raffinierung oder zum Transport von Heizöl können Abhängigkeiten
aufweisen, diese sind jedoch im KRITIS-Kontext gering.
104
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.2.1
Prozessschritt „Gasförderung“ (PS1)
Die Gasförderung als erster Prozessschritt der Gasversorgung beschreibt, wie Erdgas aus unterirdischen
Lagerstätten gewonnen und für die Nutzung im öffentlichen Gasnetz aufbereitet wird.
Prozessschritt „Gasförderung“ (PS1)
BP1
BP2
Exploration
und
Erschließung
Förderung
BP3
Aufbereitung
→ PS2 BP1
Gaseinspeisung
Unterstützende Prozesse:
→ PS2 BP4
Gashandel (siehe Transport)
→ PS2 BP5
Störungsmanagement (siehe Transport)
Abbildung 22: Prozessschritt „Gasförderung“ der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
In der Gasförderung existieren weitere betriebsinterne Prozesse. Darunter fallen die Planung der
Exploration und die Stilllegung von außer Betrieb genommenen Explorations- bzw. Förderanlagen.
Aufgrund ihrer geringeren kurz- bis mittelfristigen Kritikalität für die Bereitstellung der Dienstleistung
(insbesondere im Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie) werden diese im weiteren
Verlauf nicht detailliert betrachtet.
Die Prozesse der Wertschöpfungskette in der Gasversorgung beginnen mit der Suche und Erschließung von
natürlichen Gasvorkommen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
105
3 Kritische Dienstleistungen
3.2.1.1
Betriebsinterner Prozess „Exploration und Erschließung“
DL
PS
BP
2
1
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Exploration und Erschließung
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gasförderung“ umfasst die
Exploration und Erschließung von konventionellen und unkonventionellen
Lagerstätten. Hierbei unterscheiden sich die Förderverfahren und -anlagen
hinsichtlich Komplexität der Sicherheits- und Überwachungssysteme.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen wesentliche Abhängigkeit beim Transport der für die Erschließung
nötigen Geräte (unter anderem Lieferung der Rohre) und bei der Versorgung mit
Ersatzteilen.
Tabelle 31: Betriebsinterner Prozess „Exploration und Erschließung“ (DL2 PS1 BP1)
Der Prozess „Exploration und Erschließung“ ist in Bezug auf die Verfügbarkeit der Kritischen Infrastrukturen
nicht bedeutend, wird aber der Vollständigkeit halber aufgeführt und beschrieben.
Prozessbeschreibung
In der Gasförderung werden konventionelle und unkonventionelle Lagerstätten unterschieden.
Unkonventionelle Vorkommen werden zudem in Tight Gas, Schiefergas und Kohleflözgas unterteilt. Sie
unterscheiden sich vor allem im Aufwand der Erschließung und Förderung. So müssen für Schiefergas große
Mengen Flüssigkeit in den Boden gepumpt werden, um gasdurchlässige Risse zu erzeugen (das sogenannte
Hydraulic Fracturing bzw. „Fracking“). Mit dem Aufwand steigt auch die Komplexität der Förderanlagen und
Sicherheits- und Überwachungssysteme.
Außerdem unterscheiden sich Prozesse und Technik bei Bohrungen an Land (Onshore) und auf dem Meer
(Offshore). Die Folgen eines Unglücks können auf See deutlich gravierender ausfallen als an Land. Zudem
stellen der Betrieb einer Plattform oder eines Bohrschiffes höhere Anforderungen an IKT-Komponenten.
Die Positionierung eines Bohrschiffes bzw. einer schwimmenden Plattform über dem Bohrloch wird
beispielsweise mit Hilfe von Positionierungssystemen wie GPS ermöglicht.
In Bezug auf die Ausführung der Bohrung wird gegenwärtig oft ein frei steuerbares Turbinenbohren
eingesetzt [Wintershall 2014a]. Dabei findet der Vortrieb durch eine vom Bohrwasser angetriebene Turbine
nahe dem Bohrkopf statt. Diese ermöglicht es, den Bohrkopf nicht nur senkrecht vorzutreiben, sondern
auch in eine gewünschte Richtung zu steuern. Neben Horizontalbohrungen können damit auch mehrere
Bohrungen von einem Bohrort aus ausgeführt werden, um mehrere unterirdische Gasvorkommen zu
erreichen. Diese Art der Bohrung stellt deutlich höhere Anforderungen an die Messdaten und die
Steuertechnik der Anlagen. Außerdem wird durch das Zusammenführen mehrerer Austritte an einem Ort
die Kritikalität der entsprechenden Anlage erhöht.
Gefahren entstehen bei der Erschließung vor allem für das beteiligte Personal (insbesondere im
Offshore-Bereich) und für die Umwelt (nicht KRITIS-relevant). Außerdem können unkontrollierte Austritte
durch den Verlust der Reserven zu hohen wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden führen.
Der hier definierte Prozess der Exploration endet mit dem Abbau der Bohranlagen und dem Übergang von
der Erschließung des Gasfelds in den Regelbetrieb der Förderung.
106
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.2.1.2
Betriebsinterner Prozess „Förderung und Produktion“
DL
PS
BP
2
1
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Förderung und Produktion
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gasförderung“ betrachtet den
Kernprozess des Prozessschritts, die Förderung und Produktion. Diese umfasst alle
Schritte der Gasförderung und -verdichtung.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Der Betrieb der Förderung ist weitestgehend ohne Logistikdienstleistungen möglich.
Bei Beginn der Förderung ist ein erhöhter logistischer Aufwand für den Aufbau und
Transport der Anlagen notwendig, der danach lediglich bei Reparaturen erneut
anfällt.
Tabelle 32: Betriebsinterner Prozess „Förderung und Produktion“ (DL2 PS1 BP2)
Der Prozess „Förderung und Produktion“ ist in Bezug auf die Verfügbarkeit der Kritischen Infrastrukturen nicht
bedeutend, wird aber der Vollständigkeit halber aufgeführt und beschrieben.
Prozessbeschreibung
Große Teile der Förderung von Erdgas sind praktisch identisch mit der Förderung von Erdöl.
Ausfälle oder Störungen der heimischen Förderung führen aufgrund des relativ geringen Anteils an der
Gesamtversorgung (weniger als 15 Prozent) nicht zu gravierenden Problemen für die Gasversorgung. Selbst
bei einem langfristigen Ausfall oder einer Zerstörung könnten fehlende Mengen über eine Aufstockung der
Importe kompensiert werden. Ein Ausfall kann jedoch wirtschaftliche Schäden zur Folge haben.
Nach der Erschließung aus Gasvorkommen wird der Bohrturm abgebaut und durch eine Förderanlage
ersetzt. Das Bohrloch wird dabei mit einem sogenannten Eruptionskreuz abgeschlossen. Die Funktionsweise
des Eruptionskreuzes wird im Prozess für Förderung von Erdöl näher beschrieben (siehe Abschnitt 3.3.1.2).
Während Onshore-Förderanlagen auch weitestgehend autonom betrieben werden können, sind
Offshore-Plattformen (z. B. die Plattform A6-A in der Nordsee) in der Regel durchgehend mit
Betriebspersonal besetzt.
Im Vergleich zur Erdölförderung können größere Mengen konventionellen Gases über den natürlichen
Druck in der Lagerstätte gefördert werden. Ab einer Förderung von ca. 75 Prozent müssen jedoch
Maßnahmen ergriffen werden, um den Druck zu erhöhen. In einem ersten Schritt können Verdichter
(Kompressoren) installiert werden, um den atmosphärischen Gegendruck am Austrittspunkt zu verringern.
Verdichter werden auch eingesetzt, um den für die Aufbereitungsanlage nötigen Druck in der Leitung
herzustellen. Später kann durch das Einpumpen anderer Gase (beispielsweise Kohlendioxid) der Druck im
Gasfeld erhöht werden [CLEAN 2011].
Gas kann neben der Förderung aus fossilen Gasvorkommen auch aus erneuerbaren oder anderen fossilen
Rohstoffen wie Kohle produziert werden. Biogas aus pflanzlicher Ausgangsbasis kommt dabei aufgrund der
zunehmenden Einspeisungsfähigkeit in das öffentliche Gasnetz (siehe Abschnitt 2.2.1.1) eine immer größere
Rolle zu. Dieses Gas wird in Biogasanlagen erzeugt. Die Versorgung mit Biogas ist jedoch noch nicht
ausreichend, um das konventionelle Erdgas zu ersetzen und eine erneuerbare Gasversorgung zu
ermöglichen.
Mit der Abgabe des Gases aus der eigentlichen Förderanlage endet der Prozess der Förderung. Im folgenden
Prozess wird das Gas je nach Ausgangsqualität unterschiedlich aufwendig aufbereitet, um eine für die
Einspeisung in das Gasnetz ausreichende Qualität zu erreichen.
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107
3 Kritische Dienstleistungen
3.2.1.3
Betriebsinterner Prozess „Aufbereitung“
DL
PS
BP
2
1
3
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Aufbereitung
Der dritte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gasförderung“ umfasst die
Aufbereitung des geförderten Gases. Dies dient der Vermeidung der Bildung
schädlicher Verbindungen und der Gewährleistung einer gleichbleibenden
Verbrennung.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Die Aufbereitung von Gas erfordert bis auf die internen logistischen Sachverhalte
beim Betreiber keine anderen Logistikdienstleistungen. Beim Abtransport des
Erdölkondensats und des Schwefels bestehen Abhängigkeiten vom Logistik-Sektor.
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 33: Betriebsinterner Prozess „Aufbereitung“ (DL2 PS1 BP3)
Prozessbeschreibung
Der Prozess der Aufbereitung ist für die deutsche Gasversorgung insbesondere in der Aufbereitung von
Gasen geringerer Qualität (wie beispielsweise Biogas) relevant. Obwohl auch Gase auf Grund ihrer hohen
natürlichen Qualität ohne aufwendigere Aufbereitung eingespeist werden, kann es ohne die Einspeisung
dieser aufbereiteten Gase in das Netz zu Engpässen in der Versorgung kommen.
Der erste Schritt der Aufbereitung des geförderten Erdgases findet direkt an der Förderstelle statt. In einer
Gastrocknungsanlage wird dem geförderten Gas Wasser entzogen, um die Bildung von schädlichen
Hydrat-Verbindungen in Pipelines zu verhindern und eine gleichbleibende Verbrennung zu gewährleisten.
Im selben Prozess werden auch Kohlenwasserstoffe abgetrennt, die in einer Raffinerie zu
Mineralölprodukten weiterverarbeitet werden können (das sogenannte „Erdölkondensat“) [RWE 2014c]. Hier
besteht eine direkte Verbindung in der Wertschöpfungskette zwischen Gas und Mineralöl.
Je nach Qualität des Gases wird es zusätzlich in einer weiteren komplexeren Aufbereitungsanlage
aufbereitet, die sich meist nahe großer Förderstellen oder Produktionsstätten befindet. Ein Teil dieser
Aufbereitung ist die Umwandlung von „Sauergas“ in „Süßgas“ durch das Auswaschen von
Schwefelwasserstoff. Die entsprechenden Anlagen produzieren als Nebenprodukt beachtliche Mengen
reinen Schwefels. Der entstandene Schwefel wird in der Industrie weiter verwendet oder durch Dienstleister
entsorgt. Aus Qualitätsgründen kann zusätzlich Stickstoff abgetrennt werden, um den Brennwert bzw. die
Methankonzentration zu erhöhen [ExxonMobil 2009].
Unter die Aufbereitung fällt auch die Aufbereitung und Methanisierung von Gasen mit geringerem
ursprünglichem Methananteil (Biogas, SNG, L-Gas) in entsprechenden Anlagen.
Gas wird eher selten vor Ort zwischengespeichert und bei entsprechender Qualität meist direkt in das
öffentliche Netz eingespeist. Die Aufbereitung endet daher mit der Einspeisung von höherwertigen Erdgas in
das öffentliche Netz.
Ein übergreifender Prozess der Gasförderung ist das Störungsmanagement. Er wird im Prozessschritt
„Gastransport“ übergreifend behandelt.
108
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Kritische Dienstleistungen
3.2.2
Prozessschritt „Gastransport“ (PS2)
Der Prozessschritt des Gastransports beschreibt im Wesentlichen die Aktivitäten der Ferngasnetzbetreiber.
Prozessschritt „Gastransport“ (PS2)
BP2
Gasdurchleitung
BP2
Gasdurchleitung
BP1
Gaseinspeisung
und ggf.
PS1 PB3
oder
BP3
Gasspeicherung
Aufbereitung
PS3 BP1
Gasübernahme
oder erneut
BP1
Gaseinspeisung
Unterstützende Prozesse:
BP4
Gashandel
BP5
Störungsmanagement
Abbildung 23: Prozessschritt „Gastransport“ der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Im Gastransport existieren weitere betriebsinterne Prozesse. Darunter fällt auch die Planung von Pipelines.
Aufgrund ihrer geringeren kurz- bis mittelfristigen Kritikalität für die Bereitstellung der Dienstleistung
(insbesondere in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie) werden diese Prozesse jedoch
im weiteren Verlauf nicht detailliert betrachtet.
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109
3 Kritische Dienstleistungen
3.2.2.1
Betriebsinterner Prozess „Gaseinspeisung“
DL
PS
BP
2
2
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Gaseinspeisung
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gastransport“ umfasst die
Einspeisung des Gases in das Ferngasnetz.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 34: Betriebsinterner Prozess „Gaseinspeisung“ (DL2 PS2 BP1)
Prozessbeschreibung
Die Einspeisung in das Ferngasnetz findet über Einspeisungsanlagen statt. An das eingespeiste Gas werden
klare Anforderungen hinsichtlich Qualität und Druck gestellt.
Die Einspeisung von Gas in das öffentliche Netz weist grundsätzlich eine hohe Ähnlichkeit auf. Dabei ist es
fast unerheblich, ob direkt von der Förderstelle, nach einer Aufbereitung oder aus einem Gasspeicher
eingespeist wird.
Geographisch gesehen gibt es innerdeutsche Einspeisungspunkte an Produktions- und Speicherstätten
sowie Übernahmestationen an den Landesgrenzen und an den Anlandepunkten der über das Meer
ankommenden Pipelines.
Bei der Übernahme aus Netzen mit unterschiedlichem Druck muss der Gasdruck zuvor in einer
Gasdruckregelanlage reduziert oder erhöht werden.
110
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Kritische Dienstleistungen
3.2.2.2
Betriebsinterner Prozess „Gasdurchleitung“
DL
PS
BP
2
2
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Gasdurchleitung
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gastransport“ umfasst die
Durchleitung des Gases in Pipelines. Darüber hinaus beinhaltet dies auch die
Überwachung und Steuerung der Pipelines und Knotenpunkte durch die
Fernleitungsnetzbetreiber.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 35: Betriebsinterner Prozess „Gasdurchleitung“ (DL2 PS2 BP2)
Prozessbeschreibung
Das Gas wird in der Regel nicht dort gefördert bzw. importiert, wo es benötigt oder verbraucht wird, sondern
muss über lange Distanzen transportiert werden. Die Gasdurchleitung (Dispatching) beschreibt den
Transport von Gas vom Einspeisepunkt einer Pipeline zum Ausspeisepunkt. An diesem Punkt erfolgt wieder
eine Einspeisung in ein Transportnetz, einen Gasspeicher oder in ein Verteilnetz.
Der Ausfall des Prozesses zur Gasdurchleitung hat direkten Einfluss auf die Versorgung der Verbraucher mit
Gas. Ohne diese Bestandteile des Transportnetzes können unter Umständen nachgelagerte
Verteilnetzbetreiber eine Vielzahl von Abnahmestellen nicht mehr bedienen.
Die Gasdurchleitung ist direkt mit der Ein- und Ausspeisung verbunden, da Gas durch den Druck in den
Pipelines transportiert wird. Dieser Druck wird bei der Einspeisung aufgebaut und durch Druckregelanlagen
im Gasnetz aufrechterhalten. Die einzelnen Komponenten müssen kontinuierlich überwacht und bei Bedarf
gesteuert werden. Neben den netzbezogenen Maßnahmen, wie der Steuerung oder der Einspeisung von
Regelmengen, sind auch marktbezogene Tätigkeiten wie das Kapazitätsmanagement oder das
Fahrplanmanagement zu berücksichtigen.
Analog zum Stromnetz sind beim Erdgastransport auch energiewirtschaftliche Sachverhalte zu betrachten.
Die
Fernleitungsnetzbetreiber
müssen
für
die
Gasdurchleitung
allen
Marktteilnehmern
diskriminierungsfreien Zugang zum Transportnetz ermöglichen. Dieser Zugang ist eng mit dem
Kapazitätshandel und dem Gashandel verbunden. Auf die kaufmännischen Teilprozesse wie
Netznutzungsverträge oder Abrechnung der Gasdurchleitung wird in dieser Studie nicht weiter
eingegangen, da diese nicht direkt KRITIS-relevant sind.
Die Überwachung und Steuerung der Pipelines und Knotenpunkte findet in den Leitstellen
(Dispatching-Zentralen) der Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber statt. Gas-Leitstellen sind zum Teil mit
den Leitstellen für Strom kombiniert. Solche Kombinationsleitstellen können sich sowohl das Personal, den
Standort als auch die IT-Systeme teilen. Das Leitsystem stellt die Grundlage und Zustand für das Netz dar,
auf deren Basis die Dispatcher Entscheidungen treffen bzw. Schalthandlungen durchführen. Diese
Schalthandlungen werden entweder automatisiert über Fernwirktechnik realisiert oder telefonisch einem
Mitarbeiter vor Ort (beispielsweise bei Störungen).
Weitere Details zum Dispatching können dem Dokument [Falley et al. 2010] entnommen werden. Folgende
Teilprozesse fallen unter den Prozess der Gasdurchleitung:
– Kapazitätsmanagement;
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111
3 Kritische Dienstleistungen
– Fahrplanmanagement;
– Netzsteuerung und Fernwirktechnik;
– Bereitstellung von Regelenergie.
Im Verteilnetz ist der Grad der Unterstützung durch IKT-Systeme in der Regel weniger stark ausgeprägt als
in Übertragungsnetzen. Dies ist nicht zuletzt auf die größere Länge des Netzes und auf schwerer erreichbare
unterirdische Verlegung in urbanen Gebieten zurückzuführen. Die übertragenen Volumen im
Verteilnetzumfeld sind zudem in Verhältnis zu den Kapazitäten der Ferngasleitungen geringer.
112
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Kritische Dienstleistungen
3.2.2.3
Betriebsinterner Prozess „Gashandel“
DL
PS
BP
2
2
3
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Gashandel
Der dritte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gastransport“ betrachtet den
Handel von Gas in Deutschland. Dieser ist übergreifend für alle Prozessschritte der
Gasversorgung relevant.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital.
• Handelssysteme
• Kapazitätsplanungssysteme
Tabelle 36: Betriebsinterner Prozess „Gashandel“ (DL2 PS2 BP3)
Prozessbeschreibung
Der Gashandel in Deutschland findet auf zwei Wegen statt. Einerseits schließen große Energieversorger und
Stadtwerke direkt Verträge mit einzelnen Versorgern ab. Diese Verträge sind zumeist langfristig ausgelegt
und an den Ölpreis gebunden. Auf der anderen Seite kaufen Unternehmen auch Erdgas an Handelsplätzen
wie der European Energy Exchange (EEX) ein, ohne sich an langfristige Verträge binden zu müssen. Obwohl
das Volumen des Erdgashandels an Börsen zuletzt massiv gestiegen ist, beträgt der Anteil am Gesamthandel
bisher nur rund fünf Prozent [MZ 2014].
Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung des betriebsinternen Prozesses ist, was die Folgen betrifft, ähnlich
zum Stromhandel zu bewerten. Kurz- und mittelfristig ist eine Beeinträchtigung der Dienstleistung nicht zu
erwarten, da langfristige Kontrakte und Lieferungen vorhanden sind. Der finanzielle Einfluss auf die
Marktteilnehmer bei fehlenden Möglichkeiten, Gas zu handeln und Kapazitäten an Pipelines zu
auktionieren, kann aber langfristig die Gasversorgung beeinträchtigen. Am Gashandel beteiligte
Unternehmen sind dann unter Umständen nicht in der Lage, die entstehenden finanziellen Engpässe zu
kompensieren.
Der Gashandel in physischer Form in Deutschland wird dabei über zwei Marktgebietsverantwortliche
organisiert, die Gemeinschaftsunternehmen mehrerer unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber sind. Jedes
der Gemeinschaftsunternehmen betreibt dafür einen von zwei virtuellen Handelspunkten (VHP) – den NCG
Hub und den Gaspool Hub. Während der NCG Hub Einspeisung und Entnahme von Erdgas im Süden und
Westen Deutschlands steuert, ist der Gaspool Hub die Schnittstelle für den Handel mit Erdgas im Osten und
Norden des Landes [FNB Gas 2014b].
Lieferanten speisen ihre Gasmenge in das Netz ein und der Kunde hat an einem beliebigen Entnahmepunkt
Zugriff auf die gewünschte Menge. Der Ausgleich zwischen Ein- und Ausspeisung findet durch eine
Bilanzierung statt. Für die Ein- und Ausspeisemengen müssen zuvor im Rahmen des Entry-Exit-Systems
Kapazitäten gebucht werden. Freie Kapazitäten werden dabei durch die Betreiber online bekanntgegeben.
Neben dem Handel mit Gas ist der Handel mit Gastransportkapazitäten Teil des betriebsinternen Prozesses.
Diese werden über eine zentrale Kapazitätshandelsplattform (PRISMA) im Primär- und Sekundärhandel
auktioniert. Der Handel ist Teil der Umsetzung der Netzzugangsverordnung und ermöglicht einen
diskriminierungsfreien Gastransport.
Das Entry-Exit-System, auch Zweivertragsmodell genannt, hat das Transportpfadmodell abgelöst. Der
Vorteil ist, dass Gashändler nicht mehr mit allen beteiligten Netzbetreibern Verträge abschließen müssen,
sondern unabhängig vom Transportweg eine Gebühr bei Einspeisung und Entnahme zahlen
[Monopolkom. 2013].
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113
3 Kritische Dienstleistungen
3.2.2.4
Betriebsinterner Prozess „Gasspeicherung“
DL
PS
BP
2
2
4
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Gasspeicherung
Der vierte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gastransport“ umfasst die
Speicherung des Gases. Hierbei wird zwischen zweierlei Klassen der Gasspeicher
unterschieden, je nach Zweck und Größe des Speichers.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 37: Betriebsinterner Prozess „Gasspeicherung“ (DL2 PS2 BP4)
Prozessbeschreibung
Bei Gasspeichern wird zwischen zwei Klassen unterschieden.
Ein lokaler Erdgasspeicher dient zur (Zwischen-)Speicherung vergleichsweise geringer Mengen Gas
[Langner et al. 2013]. Dabei handelt es sich meist um überirdische Anlagen mit teils mehreren
hunderttausend Kubikmetern Speichervolumen.
Ein unterirdischer Erdgasspeicher dient zur Speicherung größerer Mengen zum Ausgleich von saisonalen
Verbrauchsschwankungen (diese können einen Faktor von bis zu 7 betragen) und zu Vorhaltung größerer
Regelmengen für das Ferngasnetz. Der Prozess der Errichtung dieser Speicher ist zu großen Teilen identisch
mit der Erschließung eines Gasfeldes bzw. nutzt direkt die Bohrungen eines bereits entsprechend
erschlossenen Felds. Zusätzlich werden jedoch vor der Einspeisung Reinigungs- und Verdichtersysteme
(gasbetrieben oder elektrisch) mit folgenden Kühlsystemen sowie bei der Entnahme erneut Reinigungs- und
Trocknungssysteme benötigt. Des Weiteren wird neben dem Eruptionskreuz eine zusätzliche automatisch
oder manuell zu bedienende Sicherheitsabsperrarmatur 50 bis 100 m entfernt vom Bohrloch unterirdisch
angelegt. Unterirdische Gasspeicher umfassen meist mehrere Kavernen oder Felder, die von einem zentralen
Leitstand überwacht und gesteuert werden [RWE 2008].
Erdgasspeicher werden zunehmend Dritten zur flexiblen Nutzung angeboten. Diese Nutzung stellt somit
hohe Anforderungen an die eingesetzte IKT und die Verknüpfung von Vertragsmanagement-,
Kapazitätsmanagement- und Steuersystemen [VNG o.J.].
Eine weitere Möglichkeit der Erdgasspeicherung bietet das Leitungsnetz selbst. Durch unterschiedliche
Druckstufen wird dort häufig deutlich mehr Gas vorgehalten, als zur Bedienung der vorliegenden
Entnahmenachfrage nötig wäre.
114
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Kritische Dienstleistungen
3.2.2.5
Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Gas)“
DL
PS
BP
2
2
5
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Störungsmanagement (Gas)
Der übergreifende betriebsinterne Prozess „Störungsmanagement (Gas)“ betrachtet
die Reaktion auf interne und externe Störungen, die bei allen Prozessschritten und
betriebsinternen Prozessen auftreten können.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Eine Abhängigkeit von der Logistik ist nur in Einzelfällen gegeben, da Störungen
durch den Vor-Ort-Einsatz eines Technikers bzw. durch Schalthandlungen am
Leitsystem behoben werden. Das Störungsmanagement erfordert in Abhängigkeit
der Störung möglicherweise Dienstleistungen der Logistikbranche (Lieferung von
Ersatzteilen).
• Dokumentationssysteme
• Workforcemanagementsysteme
• Alarmsysteme
• Instandhaltungs-Management-Systeme
Tabelle 38: Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Gas)“ (DL2 PS2 BP5)
Prozessbeschreibung
Der übergreifende Prozess „Störungsmanagement (Gas)“ umfasst die Reaktion auf interne und externe
Störungen. Eine Störung kann bei allen Prozessschritten oder betriebsinternen Prozessen auftreten.
Interne Störungen sind beispielsweise eine Störung oder der Ausfall von Komponenten bei der Gaszufuhr.
Eine externe Störung kann beispielsweise der Zusammenbruch des Gasnetzes oder ein Hackerangriff auf die
unterstützenden IKT-Systeme sein. Kann nicht zeitnah und zielgerichtet auf derartige Sachverhalte reagiert
werden, ist die Aufrechterhaltung der Gasversorgung gefährdet.
Das effiziente Störungsmanagement hängt von verschiedenen Faktoren ab; so ist zum Beispiel gesetzlich
geregelt, dass Störungsfälle schnell behandelt werden müssen. Viele Netzbetreiber bieten hierfür auch
Online-Dienste, bei denen Endverbraucher Störungen über das Internet melden können. Aber auch
Sensoren und Regler sind in das Störungsmanagement eingebunden und werden zentral in einem
Überwachungszentrum (meist in Kombination mit der zentralen Meldestelle) gesteuert
[E.ON Ruhrgas 2014].
Im Fall einer Störung müssen die an der Beseitigung des Störfalls beteiligten Systeme und Personen
(Entstörungstrupps) einsatzbereit und handlungsfähig sein. Dazu wird oftmals ein Workforcemanagement
für die Einsatzplanung eingesetzt. Hierbei werden Techniker mittels IKT-Systemen so koordiniert und
disponiert, dass Störungen schnellstmöglich und effizient behoben werden können. In das
Störungsmanagement fällt auch die Reaktion auf IKT-Vorfälle.
Die Gasversorgung ist bei der Erschließung, der Förderung/Erzeugung und der Aufbereitung auf ein
funktionierendes Störungsmanagement angewiesen. Grundlage dieses Prozesses ist eine vollständige
Anlagendokumentation.
Auch bei der Förderung und bei der Verteilung kommt das Störungsmanagement zum Einsatz. Aufgrund der
großen geographischen Ausbreitung werden für das Störungsmanagement der Pipelinenetze bei Gas für
Transport und Verteilung neben der Anlagendokumentation auch geographische Informationssysteme (GIS)
genutzt.
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115
3 Kritische Dienstleistungen
3.2.3
Prozessschritt „Gasverteilung“ (PS3)
Der Prozessschritt der Gasverteilung beschreibt im Wesentlichen die Aktivitäten der Gasverteilnetzbetreiber.
Prozessschritt „Gasverteilung“ (PS3)
PS2 BP2
BP1
Gasdurchleitung
PS2 BP2
Durchleitung
(wie
Transport)
Gasübernahme
BP2
Zähler- und
Anschlussbetrieb (Gas)
BP1
Gasübernahme
Unterstützende Prozesse:
PS2 BP4
Gashandel (siehe Transport)
PS2 BP5
Störungsmanagement (siehe Transport)
Abbildung 24: Prozessschritt „Gasverteilung“ der kritischen Dienstleistung „Gasversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Bei der Gasverteilung existieren weitere betriebsinterne Prozesse. Darunter fällt auch die Planung und
Instandhaltung von Verteilnetzen. Aufgrund ihrer geringeren kurz- bis mittelfristigen Kritikalität für die
Bereitstellung
der
Dienstleistung
(insbesondere
in
Bezug
auf
Informationsund
Kommunikationstechnologie) werden diese Prozesse jedoch im weiteren Verlauf nicht detailliert betrachtet.
Langfristig kann eine fehlerhafte Planung und Instandhaltung Einfluss auf die Gasversorgung nehmen. Das
Gasnetz ist wie jede technische Anlage darauf angewiesen, regelmäßig gewartet zu werden, um Defekten
vorzubeugen. Störungen und Ausfälle können zwar über die im Prozess Wartung eingesetzten Systeme
entstehen, ein vollständiger Ausfall des Prozesses oder Konsequenzen aus diesem Ausfall sind sehr
unwahrscheinlich. Als Prozess selbst ist die Wartung deshalb nicht unmittelbar ein kritischer Prozess.
Der Prozess des Gastransports im Verteilnetz ist jenem im Übertragungsnetz technisch sehr ähnlich. Er wird
deshalb nicht erneut dargestellt. Auf Unterschiede zwischen den Netzen wird im Prozess „Durchleitung“ des
Gastransports (Abschnitt 3.2.2.2) eingegangen.
116
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Kritische Dienstleistungen
3.2.3.1
Betriebsinterner Prozess „Gasübernahme“
DL
PS
BP
2
3
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Gasübernahme
Der Prozess der Gasübernahme beschreibt die Kopplung eines Verteilnetzes an ein
Ferngasnetz, einen direkt einspeisenden Gasproduzenten oder ein vorgelagertes
anderes Verteilungsnetz.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessleitsysteme
Tabelle 39: Betriebsinterner Prozess „Gasübernahme“ (DL2 PS3 BP1)
Prozessbeschreibung
Um Gas kosteneffizient über große Entfernungen zu transportieren, wird das Volumen mit Hilfe von hohem
Druck reduziert. Dieser hohe Verdichtungsgrad in den Fernleitungen wird in den Verteilnetzen nicht
aufrechterhalten. An Gas-Druckregel- und Messanlagen (GDRM- bzw. GDR-Anlagen) wird der Druck
reduziert und in das Verteilnetz eingespeist. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einem starken
Druckabfall in den Transportpipelines, kann der Druck des Gases in den Gasdruckregelanlagen auch
gesteigert und mit dem benötigten Druck ins Verteilnetz eingespeist werden.
Über die Anpassung des Gasdrucks für das jeweilige Mittel- und Niedrigdrucknetz hinaus haben
GDR-Anlagen auch noch weitere Funktionen. So findet hier eine weitere Reinigung des Gases statt, um das
Gas für den privaten und industriellen Gebrauch geeignet zu machen. An diesen Anlagen werden außerdem
entnommene und eingespeiste Mengen gemessen, um Über- bzw. Unterdruck in angeschlossenen Netzen
frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
In den GDR-Anlagen findet zudem die Odorierung statt. Bevor Gas an Endkunden weitergeleitet wird,
werden dem Gas Riechstoffe beigefügt, die im Falle eines Austritts durch einen schwefelartigen Geruch auf
Gefahr hinweisen sollen.
Bevor Gas in das Verteilnetz eingespeist werden kann, müssen entsprechende Kapazitäten beantragt und
gebucht werden. Da die möglichst reibungslose Übernahme des Gases Voraussetzung für den Betrieb eines
Verteilnetzes ist, ist dieser Prozess sehr relevant in Bezug auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen.
Die Verteilnetze werden nicht nur aus Ferngaspipelines gespeist, sondern können auch direkt von
Gasproduzenten wie beispielsweise Biogasanlagen Einspeisungen erhalten. Außerdem kann Gas auch von
einem Verteilnetz in ein weiteres nachgelagertes Verteilnetz durchgeleitet werden.
Der hier definierte Prozess der Gasübernahme stellt den Kopplungspunkt zwischen Übertragungsnetz und
Verteilnetz oder einem dem annehmendem Verteilnetz übergeordnetem oder nachgelagertem Verteilnetz
dar. Dieser endet mit der Einspeisung von Gas in das Netz.
Der anschließende Prozess der Gasdurchleitung wird aufgrund der sehr ähnlichen technischen Abläufe im
Prozessschritt „Transport“ betrachtet. Dieser Prozess endet am Gasanschluss des Verbrauchers (Haushalt
oder Industrie).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
117
3 Kritische Dienstleistungen
3.2.3.2
Betriebsinterner Prozess „Zähler- und Anschlussbetrieb (Gas)“
DL
PS
BP
2
3
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Zähler- und Anschlussbetrieb (Gas)
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Gasverteilung“ betrachtet den
Betrieb von Zählern und Anschlüssen. Dies umfasst sowohl einmalige Tätigkeiten wie
die Inbetriebnahme, als auch regelmäßige Tätigkeiten wie das Ablesen.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten für den Betrieb des Anschlusses. Beim
Erstanschluss ist Logistik notwendig, um Zähler-Chargen zum Energieversorger zu
transportieren. Die Auslieferung an den Endkunden erfolgt weitestgehend durch den
Monteur und erfordert keine weiteren Logistikdienstleistungen.
• Zählerverwaltungssysteme
• Marktpartnerkommunikationssysteme
• Zählersysteme
Tabelle 40: Betriebsinterner Prozess „Zähler und Anschlussbetrieb (Gas)“ (DL2 PS3 BP2)
Prozessbeschreibung
Der Betrieb des Gasanschlusses und der Messstellenbetrieb auf Verbraucherseite markiert den Abschluss des
Prozessschrittes Gasverteilung und damit der gesamten hier modellierten kritischen Dienstleistung
Gasversorgung.
Der Übergabepunkt an das Gas-Hausnetz an der Hauptabsperreinrichtung (HAE) stellt den Abschluss des
Anschlussbetriebes durch den Netzbetreiber dar. Hinter diesem Anschluss ist der Hauseigentümer für die
Verteilung des Gases bis zur endgültigen Abnahmestelle (an der Geräteanschlussleitung) verantwortlich
[NDAV 2006]. Der Netzbetreiber ist dagegen für die Sicherstellung des korrekten Gasdrucks am
Hausanschluss verantwortlich. Dieser Druck wird durch das Gasdruckregelgerät (GDR) konstant gehalten.
Die Zuleitung von der Versorgungsleitung an die HAE erfolgt über die Hausanschlussleitung. Diese besitzt
Gasströmungswächter, die bei zu großem Gasdurchfluss den Anschluss automatisch abschließen
[ASUE 2010]. Ohne den Betrieb des Anschlusses durch den Netzbetreiber kann keine Gasverteilung an die
Verbraucher stattfinden und somit die Dienstleistung nicht erbracht werden.
Der Betrieb des Gaszählers beim Endverbraucher wurde durch die Messzugangsverordnung (MessZV) vom
Betrieb des Gasnetzes entkoppelt. Die Messung kann somit auch von anderen Unternehmen als dem
Netzbetreiber vorgenommen werden. Private Verbraucher besitzen zur Messung des Gasdurchsatzes meist
Gaszähler, die den Durchsatz in einem Zählwerk festhalten. Die Ablesung erfolgt normalerweise in
regelmäßigen Abständen durch Vor-Ort-Besichtigungen oder durch die Nutzung von Online-Diensten der
Anbieter. Neuerdings werden private Gaszähler auch mit Schnittstellen zur direkten Übermittlung des
Gasdurchsatzes an den Messstellenbetreiber ausgeliefert oder ältere Geräte nachgerüstet (Smart Meter).
Größere industrielle Gasabnehmer besitzen hingegen in der Regel Gaszähler, bei denen durch eine
Schnittstelle die Gasmenge direkt an den Messstellenbetreiber übermittelt wird.
Der Prozess des Zähler- und Anschlussbetriebs endet mit der Lieferung des Gases an den Verbraucher. In
seltenen Fällen ist es möglich, dass eine Einspeisung in das Gasnetz auch auf der Verteilungsebene
stattfindet. Dies wird jedoch bei der Gasverteilung und dem Gastransport berücksichtigt. Die Einspeisungen
sind zudem lokal beschränkt und im KRITIS-Kontext nicht weiter relevant. Ein übergreifender Prozess der
Gasverteilung ist das Störungsmanagement. Er wird im Prozessschritt „Transport“ übergreifend behandelt.
118
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3
Treibstoff- und Heizölversorgung (DL3)
Die kritische Dienstleistung „Treibstoff- und Heizölversorgung“ beschreibt im Wesentlichen die Versorgung
der Gesellschaft mit Treibstoffen zum Betrieb von Transportmitteln sowie die Versorgung mit Heizöl zum
Betrieb von Heizanlagen. Zur besseren Übersicht wird der gesamte für die Erbringung der Dienstleistung
notwendige Prozess in die Prozessschritte Förderung und Produktion, Transport und Verteilung unterteilt.
Abbildung 25: Schematische Darstellung der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und Heizölversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Ausfall der Treibstoff- und Heizölversorgung
Wie bereits bei der Strom- und der Gasversorgung sind die Umstände, die zu einem teilweisen oder
vollständigen Ausfall von Anlagen der Mineralölbranche und damit auch zu einem Ausfall der kritischen
Dienstleistungen „Treibstoffversorgung“ oder „Heizölversorgung“ führen können, vielfältig.
Unter dem Begriff „Ausfall“ werden im Folgenden ein vollständiger Ausfall, eine gravierende Störung der
Dienstleistung, ein technischen oder menschliches Versagen oder die Beschädigung von Infrastrukturen
(meist verbunden mit Ausfällen) verstanden.
Exemplarische Ausfall-Szenarien sind:
• Ein vollständiger Ausfall der Treibstoff- und/oder Heizölversorgung aus systemimmanenten Gründen ist
nur schwer vorstellbar. Ein wahrscheinlicheres Szenario ist der Ausfall des Tankstellennetzes durch einen
länger anhaltenden, großflächigen Stromausfall.
• Der Betrieb großer Pipeline kann durch einen technischen Defekt (z. B. Störung der Ventilsteuerung)
gefährdet werden. In Folge können Verbraucher nicht mehr mit Rohöl- oder Mineralprodukten versorgt
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
119
3 Kritische Dienstleistungen
werden. Auf Flughäfen kann eine Störung der Kerosinversorgung zu Verzögerungen oder Ausfällen im
Flugbetrieb führen.
• Durch eine Manipulation von Prozesssteuergeräten in einer Raffinerie kann es zur Zerstörung von Teilen
der Produktionsanlage kommen. Fallen mehrere Produktionsanlagen (Raffinerien) in Folge solcher
Zerstörungen aus, zieht dies (nach dem Verbrauch der strategischen Reserve) den Ausfall der Triebstoffund Heizölversorgung nach sich.
Folgen eines Ausfalls der Treibstoff- und Heizölversorgung
Die Folgen eines längeren, nachhaltigen Ausfalls der Treibstoff- und Heizölversorgung unterscheiden sich
für unterschiedliche Teilen der Gesellschaft:
• Die Bevölkerung würde die Folgen eines Ausfalls der Treibstoffversorgung unmittelbar und schwer
treffen. So würde etwa der motorisierte Individualverkehr zusammenbrechen. Es ist nicht davon
auszugehen, dass große Mengen von Treibstoff privat gelagert werden, weil gesetzliche
Brandschutzvorschriften die Größe von Lagerbeständen begrenzen. Neben Pkw würden auch der
öffentliche Nahverkehr und der Fernverkehr in Teilen oder gänzlich zum Erliegen kommen. Dies betrifft
insbesondere den Busverkehr und den nicht elektrisierten Schienenverkehr.
In Privathaushalten und anderen Gebäuden sind meist Heizöl-Vorräte für mindestens eine Heizsaison
vorhanden. Ein Ausfall würde deshalb erst nach längerer Zeit größere Auswirkungen haben.
In der Mineralölindustrie sind bei schwerwiegenden Störung mit Austritt von Öl oder
Mineralölprodukten insbesondere negative Folgen für die Umwelt zu befürchten. Bei Leckagen in der
Förderung, dem Transport und der Speicherung können große Mengen Erdöl oder Mineralölprodukte in
die Umwelt austreten. Die Folgen können insbesondere im Offshore-Umfeld katastrophal sein. Bei
Umweltschäden handelt es sich jedoch nicht um Vorfälle, die unter den Schutz Kritischer Infrastrukturen
fallen.
• Die Wirtschaft würde ein Ausfall der Treibstoffversorgung ähnlich hart treffen wie Privathaushalte. Eine
direkte Folge wäre, dass Arbeitnehmer nur eingeschränkt oder gar nicht mehr zu ihren Arbeitsplätzen
gelangen könnten. Je nach Ausfallart und möglicher Rationierung der Vorräte müssten
treibstoffintensive Betriebe wie Fuhrunternehmen ihren Betrieb einstellen.
In der Industrie wird Heizöl in diversen Produktionsprozessen, vor allem zur Erzeugung von
Prozesswärme, eingesetzt. Bei einem länger andauernden Ausfall der Versorgung ist mit
Produktionsausfällen zu rechnen.
• Eine Einschränkung der Mobilität würde auch staatliche Organisationen treffen. So sind Ordnungs- und
Rettungsdienste auf eine Versorgung mit Treibstoffen angewiesen. Im Fall eines Ausfalls der
Heizölversorgung wären nur ölbeheizte Gebäude betroffen.
Ölunfälle erfordern eine starke Einbindung von staatlichen Organisationen zur Behebung und zum
Umgang mit den Folgen. Insbesondere ist hier die Koordination von Hilfsorganisationen von Relevanz.
Diese Hilfsorganisationen sind für die Bereitstellung von Ersatzmaßnahmen zur Wärmeversorgung
durch den Staat einzubinden. Ölunfälle sind per KRITIS-Definition im Rahmen dieser Studie nicht näher
zu betrachten.
Ein Ausfall hätte einen starken Reputations- und Vertrauensverlust für den Staat zur Folge. Bevölkerung
und Wirtschaft erwarten, dass der Staat eine Versorgung mit Treibstoffen und Heizöl sicherstellt.
Abhängigkeiten kritischer Dienstleistungen im Sektor
Von der Treibstoff- und der Heizölversorgung hängen auch die weiteren Dienstleistungen des Sektors
Energie in unterschiedlichem Maße ab:
• In der Stromversorgung wird auch Heizöl zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen genutzt. Dabei
kann es sich auch um kombinierte Gas- und Ölkraftwerke handeln. Aufgrund der steigenden Rohölpreise
120
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
ist diese Art der Stromerzeugung selten geworden und für den Betrieb des Netzes von geringer
Bedeutung.
Treibstoffe sind für die Mobilität von Mitarbeitern wichtig. Außerdem sichern sie bei einem Ausfall des
Netzes die Notstromversorgung mit meist dieselbetriebenen Notstromaggregaten. Die dafür nötigen
Mengen werden auf Vorrat gelagert, müssen aber bei einem längeren Ausfall wieder aufgefüllt werden.
• Auch bei der Gasversorgung wird Treibstoff für die Mobilität der Mitarbeiter und für die Versorgung der
Notstromaggregate genutzt. Da die Gasbranche sich selbst mit entsprechenden Brennstoff versorgen
kann, werden Aggregate zur (Not-)Stromversorgung häufig mit Erdgas betrieben.
Im Folgenden werden die Prozessschritte und betriebsinternen Prozesse der Treibstoff- und
Heizölversorgung dargestellt. Die Aufteilung in betriebsinterne Prozesse ist eine idealtypische und
modellhafte Darstellung einer „Wertschöpfungskette“ bis zur Lieferung von Treibstoffen und Heizöl an
Endverbraucher. In der Realität sind einzelne Prozesse stärker verzahnt, als es im Rahmen dieser Studie
darstellbar ist. Auf solche Verbindungen wird an gegebener Stelle hingewiesen. Die Verzahnung der Prozesse
ist jedoch nicht so stark wie bei der Branche Elektrizität und den dort beeinflussenden elektrotechnischen
Sachverhalten.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
121
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.1
Prozessschritt „Ölförderung“ (PS1)
Prozessschritt „Ölförderung“ (PS1)
→ PS2 BP1
BP3
BP1
Exploration
und
Erschließung
(Öl)
Raffinierung
BP2
Ölförderung
BP4
Produktabgabe
oder
→ PS2 BP1
Öleinspeisung
oder
→ PS3 BP1
Heizölvertrieb
oder
→ PS3 BP2
Öleinspeisung
Kraftstoffvertrieb
Unterstützende Prozesse:
→ PS2 BP4
Störungsmanagement (siehe Transport)
Abbildung 26: Prozessschritt „Ölförderung“ der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und Heizölversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Der Prozess der Exploration und Erschließung beginnt an der Stelle, an der sich ein Unternehmen zum
Abbau von Erdöl entscheidet.
122
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3.1.1
Betriebsinterner Prozess „Exploration und Erschließung (Öl)“
DL
PS
BP
3
1
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Exploration und Erschließung (Öl)
Der erste betriebsinterne Prozess der „Ölförderung“ betrachtet die Erkundung von
Erdöllagerstätten. Dies umfasst neben der Datenanalyse auch die Steuerung der
Bohrsysteme und einiger Ventile.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen unwesentliche Abhängigkeit beim Transport der für die Erschließung
nötigen Geräte (unter anderem Lieferung der Rohre) und bei der Versorgung mit
Ersatzteilen.
Tabelle 41: Betriebsinterner Prozess „Exploration und Erschließung (Öl)“ (DL3 PS1 BP1)
Der Prozess „Exploration und Erschließung (Öl)“ ist in Bezug auf die Verfügbarkeit der Kritischen Infrastrukturen
nicht bedeutend, wird aber der Vollständigkeit halber aufgeführt und beschrieben.
Prozessbeschreibung
Die Erkundung von Erdöllagerstätten ist eine Voraussetzung für die Produktion von Rohöl. Neben den
geologischen Bedingungen steht dabei auch die Abschätzung des notwendigen technologischen Aufwandes
einer potenziellen Förderung im Vordergrund. Nachdem eine geologische Analyse Potenziale einer
Lagerstätte aufgezeigt hat, werden seismologische Untersuchungen und Probebohrungen durchgeführt, um
diese Annahmen zu verifizieren.
Deutet die Analyse der gesammelten Daten auf ein ökonomisch erschließbares Ölvorkommen hin, ist eine
weitere Bohrung notwendig. Bei diesen Aufsuchungsbohrungen werden die vorhandenen Daten verifiziert.
Dazu werden Gesteinsproben analysiert und weitere Daten gesammelt (z. B. zu Druck, Temperatur und
Porosität).
In modernen Bohrsystemen erfolgt die Steuerung vollautomatisch durch Bohrsysteme anhand eines direkt
am Bohrmeißel eingebauten Computers. Der Einsatz von Computern stellt sicher, dass der Bohrverlauf
exakt dem vorgegebenen Pfad entspricht. Dabei werden Daten an die Oberfläche geliefert, die vor Ort oder
in Rechenzentren ausgewertet und mit vorhandenen Daten verglichen werden [WEG 2014a].
Zur Vermeidung eines Blowouts während des Bohrvorganges, bei dem Erdöl oder Bohrflüssigkeit
unkontrolliert austreten, wird ein sogenannter Blowout-Preventer über dem Bohrloch angebracht. Dabei
handelt es sich um mehrere Absperrventile, die das Bohrloch verschließen [Schlumgerber 2014].
Blowout-Preventer funktionieren vollautomatisch, können aber auch ferngesteuert werden, sollte das
zuständige Personal Auffälligkeiten bei den Druckmesssensoren erkennen [Spiegel 2010].
Der Prozess der Exploration und Erschließung endet mit dem Abbau der Bohranlagen, die für Exploration
und Erschließung aufgebaut wurden. Diese werden zu Beginn des Prozesses der Förderung durch
Fördereinrichtungen ersetzt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
123
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.1.2
Betriebsinterner Prozess „Ölförderung“
DL
PS
BP
3
1
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Ölförderung
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Ölförderung“ beschreibt die
Förderung selbst. Dieser beinhaltet neben der Förderung auch vorbereitende Schritte,
die sowohl im Onshore- als auch für den Offshore-Bereich notwendig sind.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Der Betrieb der Förderung ist weitestgehend ohne Logistikdienstleistungen möglich.
Bei Beginn der Förderung ist ein erhöhter logistischer Aufwand für den Aufbau und
Transport der Anlagen notwendig, der danach lediglich bei Reparaturen erneut
anfällt.
Tabelle 42: Betriebsinterner Prozess „Ölförderung“ (DL3 PS1 BP2)
Der Prozess „Ölförderung“ ist in Bezug auf die Verfügbarkeit der Kritischen Infrastrukturen nicht bedeutend,
wird aber der Vollständigkeit halber aufgeführt und beschrieben.
Prozessbeschreibung
Ausfälle oder Störungen der heimischen Erdöl-Förderung führen aufgrund des relativ geringen Anteils an
der Gesamtversorgung (weniger als drei Prozent) nicht zu gravierenden Problemen für die
Mineralölversorgung. Selbst bei einem langfristigen Ausfall oder einer Zerstörung könnten fehlende
Mengen sehr einfach über eine Aufstockung der Exporte kompensiert werden. Ein Ausfall kann jedoch
wirtschaftliche Schäden zur Folge haben; ein Ölunfall kann Schäden für Menschen und Umwelt
verursachen.
Vor Inbetriebnahme der Förderung wird ein Steigrohr in das Bohrloch eingebaut, das bis zum tiefsten Punkt
der Lagerstätte reicht. Durch dieses Rohr kann das Erdöl aufsteigen. Zum Verschluss des Bohrloches wird
dabei ein Eruptionskreuz errichtet, das aus einer Rohrleitung und verschiedenen Armaturen besteht. Mit
Hilfe dieser Einrichtung wird das Erdöl kontrolliert aus dem Bohrloch entnommen und in die Pipeline
eingespeist. Zudem werden Lagermöglichkeiten und Notfalleinrichtungen aufgebaut.
Zu Beginn der Förderung reicht oftmals der vorhandene Druck aus, um das Erdöl aufsteigen zu lassen. Im
weiteren Verlauf nimmt der Druck jedoch ab, sodass andere Techniken zum Einsatz kommen müssen,
darunter Pumpen und Generatoren.
Ähnliche Prozesse finden im Offshore-Bereich statt, wo Förderplattformen eingesetzt werden, die der
Förderung, Aufbereitung und dem Weitertransport von Erdöl dienen. In einigen Fällen werden dazu auch
die ursprünglichen Bohrplattformen selbst verwendet. In Deutschland wird momentan nur eine
Offshorebohrung-Ölplattform im Feld Mittelplate betrieben. Dabei handelt es sich zudem nicht um eine
klassische Bohrinsel, sondern eine künstliche Insel [RWE 2014d].
Das geförderte Erdöl muss in einem nächsten Schritt aufbereitet werden, damit die Qualität für eine
Weiterverarbeitung in der Raffinerie ausreichend ist. Dazu wird Öl von überschüssigem Wasser und
Sedimenten getrennt. Das enthaltene Erdölgas wird abgetrennt und entweder abgefackelt oder zur
Erzeugung von Wärme genutzt. Dieser Vorgang findet unmittelbar an der Förderstelle bzw. auf der
Förderplattform in sogenannten Separatoren statt [Wintershall 2014b].
Der Prozess der Förderung endet mit der groben Aufbereitung des Rohöls und dem Transport des Öls zur
Raffinerie (siehe Abschnitt 3.3.1.3). Dort wird das Rohöl nach Anlieferung in die Anlagen eingespeist, womit
der Prozess der Raffinierung beginnen kann. Wird das Rohöl nicht raffiniert, so erfolgt eine direkte
Einspeisung in die Pipelines oder ein Abtransport zum Bestimmungsort.
124
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3.1.3
Betriebsinterner Prozess „Raffinierung“
DL
PS
BP
3
1
3
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Raffinierung
Der dritte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Ölförderung“ betrachtet die
Aufbereitung des Öls vor dem Transport sowie den Transport zur Raffinerie und die
verschiedenen Vorgänge in der Raffinerie.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessleitsysteme
• Produktionsleitsysteme
Tabelle 43: Betriebsinterner Prozess „Raffinierung“ (DL3 PS1 BP3)
Prozessbeschreibung
Die erste Aufbereitung des Rohöls findet bereits vor dem Transport zur Raffinerie direkt an der Förderstätte
statt. Nach dem Transport zur Raffinerie mittels Pipeline, Zug oder Tanklastwagen wird das Rohöl in
mehreren Verfahrensschritten in verschiedene Zwischenprodukte destilliert, um Mineralölprodukte
herzustellen. Ein Transport per Schiff ist ebenfalls möglich, findet in Deutschland aber nur beim Import von
Rohöl statt, da die einzige deutsche Offshore-Förderstelle Mittelplate durch eine Pipeline mit dem Festland
verbunden ist. Insgesamt wird der größte Teil des Rohöls durch Pipelines transportiert. Zur Durchleitung des
Rohöls sind Pumpstationen notwendig, die die Fließgeschwindigkeit überwachen und einen reibungslosen
Ablauf sicherstellen.
In der Raffinerie wird das Rohöl in eine sogenannte Kolonne eingespeist. In der Kolonne werden die
verschiedenen enthaltenen Stoffe durch thermische Verfahren getrennt. Dabei wird das Rohöl auf bis zu
400 °C erhitzt und Produkte wie Schmieröle, Schweröl, Diesel, Petroleum, Leichtbenzin und Flüssiggas
entnommen.
Nach der Destillation werden verschiedene Veredelungsverfahren angewandt, um Schadstoffe zu entfernen
und eine Verbesserung der Qualität zu erreichen. Dazu gehört auch das Cracking-Verfahren, mit dem
Bestandteile wie schweres Öl in andere Produkte, darunter Benzin und Diesel, umgewandelt werden.
Im Anschluss an Destillation und Cracking erfolgt die eigentliche Raffination bzw. Veredelung der
gewonnenen Produkte. Dabei werden Bestandteile in höherwertige Verbindungen umgewandelt
(Konversion) und weitere unerwünschte Inhaltsstoffe entfernt. In einem letzten Schritt werden Brenn- und
Treibstoffe entschwefelt [WEG 2014a].
Raffinerien sind auf einen kontinuierlichen Betrieb angelegt. Eine Notabschaltung führt zur Aushärtung der
in der Anlage befindlichen Produkte und damit gegebenenfalls zu Anlaufschwierigkeiten und Schäden an
der technischen Infrastruktur. Ein längerer Ausfall der Produktionseinrichtung wäre die Folge.
Der Prozess der Raffinierung endet nach der Erzeugung und Veredlung aller Mineralölprodukte. Diese
werden von der Raffinerie zu den verschiedenen Verkehrsträgern weitergeleitet, die im Rahmen der Abgabe
und Einspeisung die Distribution der Mineralölprodukte übernehmen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
125
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.1.4
Betriebsinterner Prozess „Produktabgabe“
DL
PS
BP
3
1
4
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Produktabgabe
Der vierte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Ölförderung“ umfasst die
Abgabe der Mineralölprodukte an die Verbraucher und Weiterverkäufer direkt oder
durch Einspeisung in Pipelines.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten.
• Prozessführungssysteme
• Steuerungssysteme im Pipelinebetrieb
• Dispatchingsysteme für Logistik
• Terminalsteuerung und -überwachung
Tabelle 44: Betriebsinterner Prozess „Produktabgabe“ (DL3 PS1 BP4)
Prozessbeschreibung
Die raffinierten Mineralölprodukte werden von der Raffinerie entweder direkt an Abnehmer abgegeben
oder in eine Produktenpipeline eingespeist.
Bei der direkten Abgabe ist vor allem die Terminalstation für Tanklastwagen wichtig. An dieser werden die
Mineralölprodukte für die Treibstoffversorgung in konzerneigene oder in Kundenfahrzeuge eingefüllt. Bei
der Abgabe werden den Treibstoffen Additive zugemischt. Können Tanklastwagen nicht befüllt werden,
kann es zu KRITIS-relevanten Engpässen in der regionalen Versorgung und durch den Ausfall von
Transporten an andere Orte auch zu überregionalen Folgen kommen.
Bei einem Ausfall der Produktabgabe in Pipelines können keine Mineralölprodukte zu Kunden geleitet oder
in Lagern eingelagert werden.
126
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3.2
Prozessschritt „Rohöl- und Mineralöltransport“ (PS2)
Prozessschritt „Rohöl- und Mineralöltransport“ (PS2)
→ PS1 BP4
BP3
Produktabgabe
oder
→ PS1 BP2
Öllagerung
BP1
Ölförderung
Roh- und
Mineralöleinspeisung
BP2
Roh- und
Mineralöltransport
oder
BP3
oder
→ PS1 BP3
Raffinierung
BP1
Öleinspeisung
oder
→ PS3 BP2
Kraftstoffvertrieb
Öllagerung
Unterstützende Prozesse:
BP4
Störungsmanagement (Öl)
Abbildung 27: Prozessschritt „Rohöl- und Mineralöltransport“ der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und
Heizölversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Der Prozess der Einspeisung beginnt, wenn ein Unternehmen bestimmte Mengen Rohöl- oder
Mineralölprodukte bestellt und diese vom Lieferanten auf den Transportweg geschickt werden.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
127
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.2.1
Betriebsinterner Prozess „Öleinspeisung“
DL
PS
BP
3
2
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Öleinspeisung
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Roh- und Mineralöltransport“
betrachtet die Einspeisung des Öls oder der Mineralölprodukte in ein Pipelinesystem.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Die Einspeisung ist grundsätzlich ohne Logistikeinsatz realisierbar.
Es gibt indirekte Abhängigkeiten durch den Hafenbetrieb bzw. dort ablaufende logistische Prozesse.
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 45: Betriebsinterner Prozess „Öleinspeisung“ (DL3 PS2 BP1)
Prozessbeschreibung
Rohöl wird mit Tankschiffen aus anderen Teilen der Welt nach Europa eingeführt. Die Raffinerien in
Deutschland sind an Pipelines angeschlossen, die ausgehend von den Häfen Wilhelmshaven, Brunsbüttel,
Rostock und Hamburg weiter zu den Raffinerie- und Industriestandorten verlaufen.
Die Einspeisung in Pipelines erfolgt über Pumpen, oftmals bereits im Hafen. Das Öl wird von den
Tankschiffen gepumpt und fließt dann durch den Pumpendruck in den Pipelines zum Bestimmungsort.
Pumpen und Leitungen werden auch für die Befüllung der Pipelines und für die Entladung der Schiffe
eingesetzt. Diese Pumpen werden durch IT-Systeme oder das zuständige Personal bedient und gesteuert. Die
Durchleitung wird im nachfolgenden Prozess beschrieben.
Die Öleinspeisung ist zwingend erforderlich, damit die Raffinerien bzw. Abnehmer, die an das
Pipelinesystem angeschlossen sind, das Öl beziehen können. Teil der Einspeisung ist zudem das Löschen der
Rohölschiffe, die ohne den Prozess der Einspeisung am Hafen warten müssten. Ungeplante Wartezeiten
verursachen bei Ausfällen zusätzlich zu den Produktionsausfällen bei den Raffinerien erhöhte Kosten für
Einspeiser.
Aus dem Ausland wird Rohöl zudem über vier grenzüberschreitende Pipelines bezogen. Die Pipelines
befinden sich im Eigentum der mineralölverarbeitenden Industrie und werden durch Gemeinschaftsunternehmen betrieben [MWV 2006].
Unter Öleinspeisung fällt auch die Einspeisung von Mineralölprodukten in Produktenpipelines durch eine
Raffinerie. Die Einspeisung findet alternativ zur direkten Abgabe an andere Verkehrsmittel statt und ist
technisch sehr ähnlich zur Einspeisung von Rohöl.
Nachdem das Rohöl oder die Mineralölprodukte in ein Pipelinenetz eingespeist wurden, beginnt der
Prozessschritt des Transports.
128
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3.2.2
Betriebsinterner Prozess „Öltransport“
DL
PS
BP
3
2
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Öltransport
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Roh- und Mineralöltransport“
umfasst den leitungsgebundenen Transport des Öls in Pipelines. Hierbei wird
zwischen dem Transport von Roh- und Mineralöl(-produkten) unterschieden.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Die Einspeisung ist grundsätzlich ohne Logistikeinsatz realisierbar. Es existieren
unwesentliche Abhängigkeiten bei der Bestellung und Lieferung von Ersatzteilen.
• Dispatchingsysteme
• Prozessleitsysteme
• Sicherheitssysteme
Tabelle 46: Betriebsinterner Prozess „Öltransport“ (DL3 PS2 BP2)
Prozessbeschreibung
Für den Transport wird nur der leitungsgebundene Transport in Pipelines betrachtet. Große Mengen
Mineralölprodukte werden jedoch auf der Straße, der Schiene oder durch die (Binnen-)Schifffahrt
transportiert. Diese Transportmittel, ihre Abhängigkeiten und KRITIS-Relevanz werden in der
KRITIS-Sektorstudie Transport und Verkehr untersucht, da sie Bestandteil der Logistikbranche sind.
Der Transport erfolgt durch Einspeisen der Produkte bzw. des Öls in Pipelines und durch Ausspeisung an
einem Lager, einer Raffinerie oder direkt bei den Weiterverkäufern.
Der Öltransport ist als Teil der Wertschöpfungskette kritisch, da ohne einen Transport der Produkte eine
Bereitstellung für Kunden und Weiterverkäufer nicht möglich ist. Da Raffinierung und Rohölannahme nur
an wenigen Orten stattfinden, stellt der Öltransport einen kritischen betriebsinternen Prozess dar.
Grundsätzlich wird beim Transport in Rohöl- und Produkttransport unterschieden, weil eine gemeinsame
Nutzung derselben Transportwege nicht ohne Weiteres möglich ist. In Mineralölpipelines können teils
verschiedene Produkte hintereinander transportiert werden. Eine Trennung der Produkte erfolgt durch
Trennbälle, wodurch der Ausschuss infolge von Vermischung gering ist [MWV 2006].
Bei der Instandhaltung und Prüfung der Infrastruktur werden verschiedene Verfahren angewandt. In vielen
Fällen kommen elektronisch gesteuerte Systeme zum Einsatz, beispielsweise werden in Pipelines
sogenannte Molche eingesetzt. Bei diesen handelt es sich um Maschinen, die in die Pipeline gesetzt werden
und verschiedene Aufgaben haben. Dies ist neben der Reinigung der Pipeline insbesondere die Wartung und
Inspektion der Rohre. Die Übermittlung von Messdaten und der Position des Molches an eine Zentrale
erfolgt über IT-Systeme und Netzwerke [Rigzone 2014].
Bei der Prüfung von Pipelinebestandteilen werden ebenfalls IKT-Systeme verwendet. Informationen zu
allen Segmenten (Rohr, Ventil etc.) werden in einem zentralen System aggregiert. Es werden die
Informationen der Hersteller mit aktuellen Prüfergebnissen verglichen und auf Unregelmäßigkeiten
geprüft. Die Informationen sind weltweit online verfügbar [iTAC 2014; API 2013b].
Der Transportprozess endet, wenn das Öl oder das Mineralölprodukt den vorgesehenen Zielort erreicht hat.
Das Öl oder das Produkt werden in geeignete Aufbewahrungsstätten eingespeist und der Prozess der
Lagerung beginnt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
129
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.2.3
Betriebsinterner Prozess „Öllagerung“
DL
PS
BP
3
2
3
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Öllagerung
Der dritte betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Roh- und Mineralöltransport“
betrachtet die Lagerung von Rohöl sowie von Zwischen- und Fertigprodukten aus
Mineralöl. Hierbei wird sowohl die ober- als auch die unterirdische Lagerung
einbezogen.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen keine Abhängigkeiten für die Lagerung des Öls. Es kommen interne
logistische Leistungen bei der Lagerung zum Einsatz, die jedoch nicht dem
KRITIS-Sektor Logistik zuzuordnen sind.
• Sicherungssysteme gegen Leckagen
• Pipeline- und Lagerungssteuerung
• Steuerungssoftware und Bestandsverwaltung
Tabelle 47: Betriebsinterner Prozess „Öllagerung“ (DL3 PS2 BP3)
Prozessbeschreibung
Zur Lagerung von Rohöl, Zwischen- und Fertigprodukten werden neben unterirdischen Kavernen
(40 Prozent Anteil) auch oberirdische Tanklager genutzt, die zum Teil zu den Raffinerien gehören.
Kavernen sind künstlich geschaffene Hohlräume in Salzstöcken, die ca. 500 bis 1.500 m unter der
Erdoberfläche liegen und bis zu 100.000 m³ Fassungsvermögen haben. Der Erdölbevorratungsverband (EBV)
unterhält allein 58 Kavernen.
Ein Großteil der Lagerkapazitäten wird zur Krisenvorsorge genutzt. Der EBV nutzt diese Kapazitäten, um
Erdöl und Erdölerzeugnisse für mindestens 90 Verbrauchstage vorrätig zu haben. Aus diversen Gründen
(Alterung von Erdölerzeugnissen, Veränderung der Verbrauchsstrukturen, Produktspezifikationen) müssen
die Bestände frisch gehalten und ständig ausgetauscht werden. Dies wird durch gemeinschaftliche Nutzung
der Lager durch den EBV und kommerzielle Lieferanten mit einem durchgehenden Warenumschlag
garantiert. Die aktuellen Bestände werden monatlich durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt und in einer Datenbank gespeichert. Mit Hilfe dieser können die
Verantwortlichen die verfügbaren Bestände umverteilen, um regionale Engpässe auszugleichen
[MWV 1999].
Bei der oberirdischen Lagerung handelt es sich um private Anlagen, beispielsweise zur Vorratshaltung oder
als Zwischenschritt in der Verteilung (PS3). Ein Ausfall der Lager kann zu wirtschaftlichen Schäden und
Engpässen in der Versorgung führen.
Wichtig sind in beiden Varianten der Lagerung sowohl die Ein- und Ausspeisung als auch die Überwachung
eines sicheren Betriebs.
Der Prozess der Lagerung endet, wenn das Produkt zu den Abnehmern weitertransportiert wird.
130
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3.2.4
Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Öl)“
DL
PS
BP
3
2
4
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Störungsmanagement (Öl)
Der übergreifende betriebsinterne Prozess „Störungsmanagement (Öl)“ beinhaltet die
Vorbereitung und Reaktion auf interne und externe Störungen, die im Rahmen aller
Prozessschritte auftreten können. Hierbei sind die Tätigkeiten unternehmens- und
prozessschrittbezogen.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Eine Abhängigkeit von der Logistik ist nur in Einzelfällen gegeben, da Störungen
durch den Vor-Ort-Einsatz eines Technikers bzw. durch Schalthandlungen am
Leitsystem behoben werden. Das Störungsmanagement erfordert in Abhängigkeit
der Störung möglicherweise Dienstleistungen der Logistikbranche (Lieferung von
Ersatzteilen).
• Dokumentationssysteme
• Workforcemanagementsysteme
• Alarmsysteme
• Instandhaltungs-Management-Systeme
Tabelle 48: Betriebsinterner Prozess „Störungsmanagement (Öl)“ (DL3 PS2 BP4)
Prozessbeschreibung
Durch die Aufteilung der Prozessschritte auf unterschiedliche Unternehmen ist das Störungsmanagement
als unternehmensbezogen zu betrachten. Die durchgeführten Tätigkeiten sind zudem vom jeweiligen
Prozessschritt abhängig.
Unternehmen der Mineralölindustrie nutzen das Störungsmanagement, um Entstörtätigkeiten schnell und
zielgenau durchführen zu können. Besonders in der technisch komplexen Umgebung der
Mineralölindustrie ist ein Störungsmanagement durch automatisierte IT-Systeme zur Unterstützung des
Personals im Einsatz. Die hohe Anzahl an Messsystemen, Maschinenkomponenten und die hohe
Prozesskomplexität erfordern computergestützte Untersuchungen der gemeldeten Störungen, um
Fehlerquellen schnell ausfindig zu machen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die hohe Änderungsrate in
technischen Prozessen der Förderung und der Verarbeitung. Diese Änderungen müssen im
Störungsmanagement berücksichtigt werden.
Der Ausfall des Störungsmanagements in der Mineralölindustrie bei auftretenden Störungen hätte im
schlimmsten Fall nicht nur Auswirkungen auf die Erbringung der gesamten Dienstleistung, sondern kann
auch eine Gefahr für Mensch und Natur darstellen. Aufgrund der hohen Priorität sind viele Systeme, die das
Störungsmanagement unterstützen, redundant ausgelegt.
Im Rahmen der Studie wurde kein Störungsmanagement identifiziert, das für mehrere Unternehmen
übergreifend betrieben wird oder ähnliche technische Ausprägung besitzt. In vielen Bereichen gibt es einen
starken Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Unternehmen, wodurch der Zugriff auf Daten durch
eine andere Organisation nicht im Interesse der Wettbewerbsteilnehmer ist.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
131
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.3
Prozessschritt „Heizöl- und Kraftstoffverteilung“ (PS3)
Prozessschritt „Heizöl- und Kraftstoffverteilung“ (PS3)
BP1
→ PS1 BP4
Abgabe
Heizölvertrieb
oder
BP2
Kraftstoffvertrieb
Abbildung 28: Prozessschritt „Heizöl- und Kraftstoffverteilung“ der kritischen Dienstleistung „Treibstoff- und
Heizölversorgung“
Quelle: eigene Darstellung
Der Prozess des Heizölvertriebs beginnt mit der Bestellung einer Lieferung eines Mineralölproduktes durch
ein Unternehmen oder einer Privatperson bei einem Heizölvertrieb. Dieser Vertrieb hat das Öl zuvor von
einem Mineralölunternehmen, meist direkt bei einer Raffinerie, bezogen.
132
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Dienstleistungen
3.3.3.1
Betriebsinterner Prozess „Heizölvertrieb“
DL
PS
BP
3
3
1
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Heizölvertrieb
Der erste betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Heizöl- und
Kraftstoffverteilung“ betrachtet die Auslieferung des Heizöls an die Kunden. Hierbei
werden neben Bestellung, Bearbeitung und Auslieferung an die Kunden
(Privathaushalte und Tankstellen) auch alle zum Vertrieb gehörenden Schritte
berücksichtigt.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Es bestehen hohe Logistik-Abhängigkeiten aufgrund des Transports auf Schiene und
Straße.
• Distributionssysteme
Tabelle 49: Betriebsinterner Prozess „Heizölvertrieb“ (DL3 PS3 BP1)
Prozessbeschreibung
Von den regionalen Tanklagern erfolgt die Auslieferung an die Kunden. Grund dafür ist die bessere
Erreichbarkeit über Straßen und die Flexibilität, die diese Transportform bietet. Die Bestellung, Bearbeitung
und Auslieferung von Mengen an die Kunden erfolgt mit gängiger Abrechnungs- und
Buchhaltungssoftware.
Privathaushalte und Tankstellen lagern die Mineralölerzeugnisse vor Ort in ober- und unterirdischen Tanks.
Ein Vorteil oberirdischer Tanks ist, dass Leckagen schneller erkannt werden können [MWV 1999].
Zum Heizöl- und Kraftstoffvertrieb gehören Marketing- und Abrechnungssysteme sowie der Auf- und
Umbau von Vertriebsstrukturen im Allgemeinen. IKT-Systeme kommen bei vielen Teilleistungen des
Heizölvertriebs zum Einsatz. Aufgrund der großen Menge an Daten von Kunden, Vertriebsfirmen und der
Transportdienstleister lassen sich Kundenakquise, Auftragsannahme, Lagerhaltung, Auslieferung und
Abrechnung nur mit Hilfe von IT-Unterstützung bewerkstelligen. Neben Datenbanken und Software
kommen auch andere IT-gestützte Dienstleistungen zur Anwendung, beispielsweise in Call Centern.
Der Prozess des Heizölvertriebs endet, wenn das Mineralölprodukt seinen Bestimmungsort erreicht und für
die Heizung zur Verfügung steht.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
133
3 Kritische Dienstleistungen
3.3.3.2
Betriebsinterner Prozess „Kraftstoffvertrieb“
DL
PS
BP
3
3
2
Zusammenfassung
Abhängigkeit
Logistik
Risikoelemente
(IKT)
Kraftstoffvertrieb
Der zweite betriebsinterne Prozess des Prozessschritts „Heizöl- und
Kraftstoffverteilung“ umfasst den Vertrieb von Kraftstoffen an Endverbraucher.
unwesentlich
wesentlich (KRITIS-relevant)
Hohe Logistik-Abhängigkeiten aufgrund des Transports auf Schiene und Straße.
• Distributionssysteme
• Prozessleitsysteme
Tabelle 50: Betriebsinterner Prozess „Kraftstoffvertrieb“ (DL3 PS3 BP2)
Prozessbeschreibung
Der Vertrieb von Kraftstoffen an den Endverbraucher stellt den Abschluss der Dienstleistung für Kraftstoffe
dar. Kraftstoffe werden einerseits direkt an Unternehmen vertrieben, die den Kraftstoff für die Betankung
der eigenen Kraftwagen nutzen, und andererseits an Tankstellenbetreiber, die den Kraftstoff an Tankstellen
zum Verkauf bereitstellen.
Besitzen Unternehmen auf ihrem Betriebsgelände eine eigene Tankstelle (meist bei großen Fuhrparks oder
Lkw-Transportunternehmen), so lassen sich diese direkt von den Raffinerien versorgen. Hierfür wird von der
Raffinerie ein Tanklastwagen zur Befüllung des Kraftstofftanks der betriebseigenen Tankstelle entsendet.
Tankstellen der Großkonzerne beziehen die Kraftstoffe zumeist direkt aus den Raffinerien ihrer
Mutterkonzerne durch Anlieferung in Tanklastwagen. Hier werden die Kraftstoffe über Zapfsäulen an den
Endverbraucher abgegeben. Die Zapfsäulen bestehen aus verschiedenen Ventilen und
Durchflussmessgeräten. Bei elektrisch betriebenen Zapfsäulen muss ein Notschalter zum Unterbrechen der
Stromzufuhr vorhanden sein.
Ein Großteil der öffentlichen Tankstellen ist nicht mit einer Notstromversorgung ausgerüstet und somit auf
ein funktionierendes Stromversorgungssystem angewiesen, um die Bevölkerung mit Kraftstoffen zu
versorgen. Stand 2008 war eine Notstromversorgung deutschlandweit nur für fünfzehn Tankstellen
vorhanden. Allerdings ist es laut Versorgern möglich, über interne Logistikdienstleister Notstromaggregate
an ausgewählte Tankstellen zu liefern [TankNotStrom o.J.].
Nicht nur der Betrieb der Tankfunktionen, sondern auch die Kommunikationsinfrastruktur von Tankstellen
und den angebundenen Netzen sind ohne Stromversorgung nicht aufrecht zu erhalten. Über die
Kommunikationsinfrastruktur wird unter anderem die aktuelle Lager- und Bestandssituation gemeldet.
Diese Informationen sind bei einem Systemausfall (beispielsweise durch einen Stromausfall) nicht mehr
verfügbar.
Ein Ausfall des Kraftstoffvertriebs ist insgesamt nur vorstellbar, wenn großflächig Tankstellen und
Zapfsysteme nicht mehr funktionsfähig sind. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine hohe Dichte an
Tankstellen und einzelne Ausfälle können leicht kompensiert werden.
Der Prozess des Heizöl- und Kraftstoffvertriebs endet, wenn das Mineralölprodukt seinen Bestimmungsort
erreicht hat und vom Empfänger entgegengenommen wurde. Im Prozessschritt der Verteilung ist kein
formelles oder übergreifendes Störungsmanagement zu erkennen. Unternehmen wenden stattdessen
individuelle Prozesse zum Störungsmanagement an. Hierbei sind es oftmals logistische Probleme, die
behandelt werden müssen, damit ein Vertrieb der Waren möglich ist. Störungen mit Einfluss auf die Umwelt
und der Umgang damit sind hingegen zentralisiert und durch entsprechende Gesetze (z. B. Für
Gefahrguttransporte) geregelt. Dies fällt jedoch nicht in den Betrachtungsgegenstand dieser Studie.
134
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
4
Vorfallsammlung
Der Sektor Energie erfährt eine steigende Zahl von Sicherheitsvorfällen im Bereich IT. In diesem Kapitel
wird eine Auswahl von in der Vergangenheit aufgetretenen Vorfälle, die durch IT-Versagen oder IT-Angriffe
hervorgerufen wurden, aufgeführt. Dabei handelt es sich sowohl um nationale als auch internationale
Vorfälle.
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine trennscharfe Kategorisierung der Eigenschaften der
gesammelten Vorfälle nicht immer möglich ist, werden die Vorfälle jeweils konsolidiert in einer Tabelle
erläutert. Jeder Vorfall wird mit einem individuellen Titel bezeichnet und mit einer Identifikationsnummer
(ID) versehen. Anhand dieser ID ist eine Zuordnung der einzelnen Attribute zu einem bestimmten Vorfall
möglich.
Zu den gesammelten Vorfällen liegt, sofern dies konkret möglich ist, eine Zuordnung zu der jeweiligen vom
Vorfall betroffenen Kritische Dienstleistung (DL) aus dem Sektor, dem jeweiligen Prozessschritt der
kritischen Dienstleistung (PS) und dem jeweiligen betriebsinternen Prozess der kritischen Dienstleistung
(BP) vor.
Die Auswirkungen auf die betroffene kritische Dienstleistung besitzen je nach Sicherheitsvorfall einen
individuellen Schweregrad. Zur Einschätzung der Schwere eines Sicherheitsvorfalls werden die ermittelten
Sicherheitsvorfälle mithilfe der drei Klassen „hohe Auswirkungen“, „mittlere Auswirkungen“ und „geringe
Auswirkungen“ bewertet. Die Definition der Klassen ist dabei wie folgt:
• Hohe Auswirkungen
Ein Vorfall, bei dem offiziellen Angaben zufolge ein großer Schaden oder ein Ausfall der Dienstleistungen
eingetreten ist.
• Mittlere Auswirkungen
Ein Vorfall, bei dem offiziellen Angaben zufolge kein schwerwiegender Schaden eingetreten ist, der
jedoch zu einem Schaden mit hohen Auswirkungen hätte führen können.
• Geringe Auswirkungen
Ein Vorfall, bei dem offiziellen Angaben zufolge kein oder geringer Schaden eingetreten ist.
Bei den gesammelten Vorfällen sind in vielen Fällen auch konkrete Anlagen bzw. IKT-Risikoelemente im
Zusammenhang mit dem betriebsinternen Prozess der kritischen Dienstleistung betroffen. Diese werden
benannt, sofern eine solche Zuordnung möglich ist.
Sofern eine Reaktion (technisch oder nicht-technisch) der betroffenen Betreiber bekannt ist, wird diese
ebenfalls mit aufgeführt. Einige Vorfälle führten zu Reaktionen (technisch oder nicht-technisch) innerhalb
des betroffenen Sektors bzw. der Branche. Diese werden, soweit identifiziert, dargestellt. Zum Teil konnten
auch Reaktionen von beteiligten Behörden aufgeführt werden. Diese beziehen sich auf organisatorische
oder regulatorische Maßnahmen, beispielsweise in Form der Herausgabe von Handlungsempfehlungen oder
gar Gesetzen und Verordnungen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
135
4 Vorfallsammlung
Nachfolgend ist die Struktur der Vorfallbeschreibungen zusammenfassend erläutert. Hieraus geht die
konkrete Zuordnung der vorgenannten Eigenschaften der Vorfälle zu den Feldern in den Tabellen hervor.
Die Beschreibung der Vorfälle erfolgt anhand öffentlich zugänglicher Daten und Informationen.
Unterschiede hinsichtlich des Detailgrades sind hierauf zurückzuführen. Das Vorfalldatum („Aktualität“)
variiert ebenfalls je nach Datenverfügbarkeit.
Zellentitel
Inhalt
ID
Identifikationsnummer des Vorfalls
Titel des Vorfalls
Titel des Vorfalls
DL
Gegebenenfalls Nummer der betroffenen kritischen Dienstleistung aus dem
Sektor
PS
Gegebenenfalls Nummer des betroffenen Prozessschritts der betroffenen
kritischen Dienstleistung
BP
Gegebenenfalls Nummer des betroffenen betriebsinternen Prozesses der
betroffenen kritischen Dienstleistung
Aktualität
Datierung der Quelle des Vorfalls
Herkunft
Nationaler oder internationaler Ursprung des Vorfalls
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Kategorisierung der Auswirkung des Vorfalls auf die Verfügbarkeit der
kritischen Dienstleistung des Betreibers anhand der Kategorien „hohe
Auswirkung“, „mittlere Auswirkung“ und „niedrige Auswirkung“
Anlagen
Gegebenenfalls Abbildung der betroffenen Anlagen der Prozessschritte der
kritischen Dienstleistung
Risikoelemente
Gegebenenfalls Darlegung der betroffenen Risikoelemente des betroffenen
betriebsinternen Prozesses bzw. der Prozessschritte
Vorfallkurzbeschreibung
Kurze Darstellung des Hergangs und Kontextes des beschriebenen Vorfalls
Einfluss auf
Versorgungsdienstleistung
Darstellung des Einflusses des Vorfalls auf die betroffene kritische
Versorgungsdienstleistung
Reaktion Betreiber
Darstellung der Reaktionen des Betreibers auf den konkreten Sachverhalt
des Vorfalls
Reaktion beteiligte Behörde
Darstellung der Reaktionen von Behörden bzw. Institutionen aufgrund des
konkreten Sachverhalts des Vorfalls
Auswirkungen
Sektor/Branche
Darstellung der Auswirkungen auf den Sektor bzw. die Branche des
Betreibers aufgrund des konkreten Sachverhalts des Vorfalls
Quellen
Angabe der Quelle(n) des Vorfalls und Datum des Quellenabrufs
Tabelle 51: Überblick der Eigenschaften der gesammelten Vorfälle
136
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
4.1
Nationale Vorfälle
Nachfolgend werden Sicherheitsvorfälle, die in Deutschland aufgetreten sind, aufgeführt. Die Quellen
wurden zuletzt am 30.10.2014 überprüft.
ID
01
Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz mit DDoS-Angriff attackiert
DL
1
Aktualität
20.11.2012
PS
0
Herkunft
national
BP
0
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Keine Auswirkung
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente
• Kommunikationssysteme
• Webseitenauftritt
Vorfallkurzbeschreibung
Die Webseiten und die E-Mail-Infrastruktur, einschließlich aller extern erreichbaren Services, des
Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz wurden von einer Distributed Denial of Service (DDoS) Attacke außer
Betrieb gesetzt. Als Urheber des Angriffs wird die überwiegend politisch/anarchistisch motivierte Gruppe
„Anonymous“ vermutet.
Wenige Tage später wurden vergleichbare Angriffe auf die Webseite der Informationsplattform der
deutschen ÜNB und die Webseite der Transmission System Operator Security Cooperation durchgeführt.
Die Angriffe zielten auf die öffentlichen Webauftritte der Betreiber, die keine direkten Verbindungen zu
den Versorgungsdienstleistungen besitzen. Externe Portale, E-Mail-Dienste und Webseiten waren
temporär nicht erreichbar.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Es gab keinen bekannten Einfluss auf die Versorgungsdienstleistung.
Die Einschränkungen der externen Erreichbarkeit durch Portale, E-Mail oder Webseite sind laut Angabe
des Betreibers nicht bis zu den kritischen Betriebsprozessen durchgedrungen.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber beauftragte einen Dienstleister mit der Abwehr bzw. Filterung der Anfragen, um dem Angriff
entgegenzuwirken.
Der Betreiber erwähnte den Vorfall im Jahresbericht und Bilanzpressekonferenz und betonte, dass kein
Einfluss auf die Versorgung bestand.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine konkreten Reaktionen beteiligter Behörden bekannt.
Auswirkungen Sektor/Branche
Der Vorfall führte zu einer starken Sensibilisierung bezüglich Informationssicherheit bei Betreibern
kritischer Infrastrukturen, zu Diskussionen in Arbeitskreisen und zu entsprechenden Medienberichten zu
diesem Thema.
Ähnliche Vorfälle sind in der Vergangenheit bereits zuvor bei anderen Energieversorgern festgestellt
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
137
4 Vorfallsammlung
worden. Der französische Konzern EDF beispielsweise war Ziel der Hacktivisten von „Anonymous“. Die
Auswirkungen und Behandlung verhielt sich ähnlich zu denen 50Hertz. Die Web-Präsenzen von
Betreibern Kritischer Infrastrukturen werden auch weiterhin als potenzielles Ziel von Hacktivisten wahr
genommen.
Soweit energiewirtschaftliche Prozesse von Betreibern über dieselben Internetzugänge betrieben werden,
wie öffentlich zugängliche Webseiten, besteht bei DDoS-Angriffen das Risiko kollateraler Beeinträchtigung
z. B. aufgrund der Überlastung der gemeinsam verwendeten Internetzugangspunkte.
Quellen
138
http://www.heise.de/security/meldung/Stromnetzbetreiber-per-DDoS-attackiert-1765299.ht
ml (21.03.2014)
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/website-lahmgelegt-hacker-greifen-franzoesischen-ato
mkonzern-an-a-766703.html (05.09.2014)
http://www.50hertz.com/Portals/3/Galerien/Publikationen/2012/Eurogrid-Konzernlageberic
ht-Abschluss-2012.pdf (08.09.2014)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
02
Systemstörung im europäischen Verbundnetz bei Abschaltung einer
Hochspannungsleitung über die Ems
DL
1
Aktualität
04.11.2006
PS
2, 3
Herkunft
national
BP
0
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Hohe Auswirkung
Betroffene Anlagen
• Übertragungsnetz
• Verteilnetz
Betroffene Risikoelemente
-
Vorfallkurzbeschreibung
Am 4. November 2006 fiel in großen Teilen Europas die Stromversorgung aus. Ursache war die geplante
Abschaltung einer Hochspannungsleitung, um einem in der Meyer Werft in Papenburg gebautem Schiff
die Überführung durch die Ems ins Meer zu ermöglichen. Aufgrund von Fehlern bei der Koordination
dieser Abschaltung und der dabei involvierten Komponenten geriet das Stromnetz in einen instabilen
Zustand. Das (N-1)-Kriterium war nicht erfüllt, und bei der Abschaltung kam es zu einer Kettenreaktion,
an deren Ende das europäische Verbundnetz in mehrere Teile mit unterschiedlichen Frequenzen zerfiel. Da
durch diese Trennung in Teilen Europas keine ausreichende Erzeugungsmenge im Stromnetz verfügbar
war, traten Stromausfälle von teils mehr als einer Stunde auf. Der Vorfall entstand weitestgehend durch
menschliches Versagen. Obwohl die Ursache damit nicht mit der IKT im Stromnetz zusammenhängt, wird
der Vorfall erwähnt, da es sich um den schwerwiegendsten der letzten Jahre handelt und IKT-Ausfälle
ähnliche Kettenreaktionen zur Folge haben können.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Teile Deutschlands waren, ebenso wie viele Teile im Rest Europas, von Ausfällen betroffen. Diese dauerten
von wenigen Sekunden bis zu mehreren Stunden an bis die Netze wieder synchron waren.
Reaktion Betreiber
Die unmittelbare Reaktion der Betreiber waren Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes. Seit dem
Vorfall wurde zudem die Kommunikation verbessert, beispielsweise im Rahmen von regelmäßigen Treffen
im Umfeld der Branchenverbände. Eine (N-1)-Rechnung bei Änderungen wird nun durchgeführt.
Reaktion beteiligte Behörde
Die Bundesnetzagentur und die europäische Behörde ERGEG begann unmittelbar nach dem Vorfall mit
der Untersuchung und legte einen Bericht vor. Die BNetzA setzte sich darin (vgl. die erstgenannte Quelle)
zum Ziel, die „Harmonisierung der Netzsicherheits- und Systemstandards aktiv voran zu treiben“.
Auswirkungen Sektor/Branche
Als Reaktion auf den Vorfall wurde laut Aussage der Unternehmen die Kommunikation zwischen den
Netzbetreibern verbessert. (N-1)-Berechnungen werden nun flächendeckend und häufiger durchgeführt.
Quellen
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Untern
ehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Berichte_Fallanalysen/Bericht_9.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
http://www.spiegel.de/panorama/stromausfall-die-spur-fuehrt-nach-papenburg-a-446546.ht
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
139
4 Vorfallsammlung
ml
4.2
Internationale Vorfälle
Nachfolgend werden Sicherheitsvorfälle, die außerhalb Deutschlands aufgetreten sind, aufgeführt.
ID
03
Ausfall-Gefahr in Netzen Österreichs und Deutschlands („Kreisläufer-Problem“)
DL
1, 2
Aktualität
02.03.2013
PS
2
Herkunft
International (später national)
BP
2
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Mittlere Auswirkung
Betroffene Anlagen
• Übertragungsnetze
• Verteilnetze
Betroffene Risikoelemente
• Netzleitstelle und Netzleitsystem
• Kommunikationssysteme
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
Vorfallkurzbeschreibung
Mögliche Ursache des Vorfalls war ein fehlgeleiteter Steuerungsbefehl eines süddeutschen
Energieversorgers, der ein neues Leitsystem (Gas) in Betrieb genommen hatte. Hierbei kam es zu einer
Abfrage und Antwort über Broadcast (an alle Netzteilnehmer) durch ein Fernwirkprotokoll. Dessen Effekte
kaskadierten in einen Teil eines Leitsystems im Österreichischen Stromnetz. Beteiligte Netzleitsysteme
waren daraufhin für mehrere Stunden nur eingeschränkt verwendbar, da die Netzkomponenten mit der
Quittierung von Anfragen ausgelastet waren.
Wie genau der Befehl aus dem Gasnetz in das Steuerungssystem des Stromnetzes gelangen konnte, ist bis
heute unklar. Durch eine Fehlkonfiguration mindestens eines der zusammengeschlossenen IT-Netze
wurde auf die Broadcast-Abfrage mit wiederum einem Broadcast-Befehl geantwortet. Die Befehle
multiplizierten sich und führten so zu den genanten Störungen des Steuerungsnetzes. Der Vorfall wurde
durch die Betreiber und die Medien als „Kreisläufer-Problem“ bezeichnet.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Vom Ausfall der Überwachung und Steuerung war der Prozessschritt der Stromübertragung auf
Übertragungs- und der höchsten Verteilnetzebene betroffen, da die verschiedenen hierfür notwendigen
Systeme teils nicht mehr einsatzfähig waren.
Eine Einschränkung bei der Versorgung der Letztverbraucher ist nicht eingetreten.
Reaktion Betreiber
Die Betreiber mussten bestehende Kommunikationsverbindungen zu angeschlossenen Steuerungsnetzen
manuell unterbrechen, um die fehlgeleiteten und sich weiter verbreitenden Steuerungsbefehle zu stoppen.
Im Nachlauf gab es Kritik an der Kommunikation unter den Beteiligten. Im Zuge der Befragung zur
Sektorstudie wurde bestätigt, dass Behörden, Betreiber und Verbände nicht optimal zusammengearbeitet
haben. Zusammen mit anderen Problemen hätte der Vorfall nach Aussage von mit dem Sachverhalt
vertrauten Personen auch zu Problemen größeren Ausmaßes und einer Störung oder einem Ausfall der
Versorgung führen können.
140
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
Reaktion beteiligte Behörde
Die österreichische Stromregulierungsbehörde E-Control hat eine Untersuchung des Vorfalls
vorgenommen. Die europäischen Regulierungsbehörden für Energie haben die Betreiber angewiesen, die
zentralen europäischen Steuerungsnetze so zu konfigurieren, dass keine Broadcast-Abfragen an alle Geräte
mehr möglich sind. Darüber hinaus standen die deutschen Regulierungsbehörden, der BDEW und
Unternehmen der Branche miteinander im Austausch. Aus Sicht der deutschen Betreiber war der zeitliche
Verlauf jedoch nicht zufriedenstellend.
Auswirkungen Sektor/Branche
Die Stromnetzbetreiber mussten aufgrund der Reaktion der Regulierungsbehörde in Österreich die
Konfiguration betroffener Systeme anpassen.
Die Vernetzung von Komponenten der Leittechnik wurden aufgrund des Vorfalls stärker bei den
Betreibern der Netze thematisiert. Der BDEW hat in diesem Zusammenhang den Mitgliedern eine
Information bzw. Rundschreiben zukommen lassen. Hersteller von Komponenten im
Netzleittechnikumfeld stellten aktualisierte Firmware bereit und informierten Kunden über die möglichen
Ursachen und Gegenmaßnahmen.
Quellen http://fm4.orf.at/stories/1717900/ (10.03.2014)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Chaos-im-Stromnetz-durch-verirrte-Zaehlerabfrage
-1865269.html (08.09.2014)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
141
4 Vorfallsammlung
ID
04
30.000 Computer der Erdölgesellschaft Saudi Aramco außer Betrieb
DL
3
Aktualität
15.08.2012
PS
0
Herkunft
international
BP
0
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Keine Auswirkung
Betroffene Anlagen
• Unbekannt (vermutlich nicht KRITIS-relevant)
Betroffene Risikoelemente
• Unbekannt (vermutlich nicht KRITIS-relevant)
Vorfallkurzbeschreibung
Durch Schadsoftware wurden ca. 30.000 PCs der Erdölgesellschaft Saudi Aramco beeinträchtigt bzw. außer
Betrieb gesetzt. Die Software löschte den Master Boot Record (MBR) der infizierten Computer, um diese
am Starten zu hindern und somit unbenutzbar zu machen.
Die politisch motivierte Hackergruppe „Cutting Sword of Justice“ hat sich dazu bekannt, den Wurm in das
Netzwerk von Saudi Aramco eingebracht zu haben.
Sicherheitsanalysten gehen davon aus, dass die Schadsoftware „Shamoon“ für den Angriff genutzt wurde.
Sie besitzt Funktionen, um Daten zu extrahieren und an externe Server zu senden, sowie Daten zu löschen.
Es wurde ein zweistufiger Angriff ausgeführt. Zuerst wurden wenige Computer in dem Netzwerk infiziert,
die dann Kontakt zu den Steuerungsservern der Schadsoftware aufnahmen und als Mittler zwischen
Angreifer und Zielsystem dienten.
So konnten weitere Rechner im Netzwerk durch die Steuerungsserver attackiert werden. Nachdem die
Systeme mit der Schadsoftware versehen waren, wurden die Systemstartbereiche aller infizierten
Computer gelöscht und die Systeme waren nicht mehr verwendbar.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Laut Aussage des Unternehmens war die Produktion durch den Vorfall nicht beeinträchtigt. Über einen
Einfluss auf die Versorgungsdienstleistung wurden keine weiteren Aussagen getätigt.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber veröffentlichte keine Informationen zu dem Sachverhalt. Eine Verbindung zu der
Schadsoftware „Shamoon“ gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. Der Betreiber stellte Webseite des
Unternehmens für mehrere Tage offline und isolierte betroffene Netzsegmente.
Reaktion beteiligte Behörde
Die Reaktion der beteiligten Behörden ist nicht bekannt.
Reaktionen anderer Behörden sind ebenfalls nicht an die Öffentlichkeit gelangt.
Auswirkungen Sektor/Branche
Der Vorfall hatte keine besonderen Auswirkungen auf den Sektor oder die Branche.
Internationale Medien berichteten ausführlich über den Angriff und die Folgen. Ein ähnlicher Angriff traf
zuvor die iranische Ölindustrie.
Quellen http://www.theregister.co.uk/2012/08/29/saudi_aramco_malware_attack_analysis/ (17.03.2014)
http://www.seculert.com/blog/2012/08/shamoon-two-stage-targeted-attack.html (17.03.2014)
http://www.bbc.com/news/technology-19293797 (08.09.2014)
http://www.manager-magazin.de/politik/weltwirtschaft/a-829392.html (08.09.2014)
142
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
05
Manipulation von Smart Meter auf Malta
DL
1
Aktualität
25.02.2014
PS
3
Herkunft
international
BP
2
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Keine Auswirkung
Betroffene Anlagen
• Verteilnetze
• Hausanschlüsse
Betroffene Risikoelemente
• Zählerverwaltungssystem (Meter Management System)
• Zähler (Smart Meter)
• Marktpartnerkommunikation
Vorfallkurzbeschreibung
Auf Malta wurden flächendeckend Smart Meter bei den Verbrauchern installiert.
Mitarbeiter des staatlichen Energieversorgers Enemalta haben ca. 1.000 Smart Meter gegen Zahlung von
Bestechungsgeld manipuliert und diese bei Kunden mit hohem Stromverbrauch installiert. Die Smart
Meter waren so konfiguriert, dass sie bei einem hohem Stromverbrauch bis zu 75 Prozent weniger
Verbrauch erfassten. Die Manipulation der Zähler erfolgte, ohne dass Siegel oder Schutzmechanismen
gebrochen wurden.
Es gibt Hinweise darauf, dass Zähler von anderen Kunden so manipuliert wurden, dass diese einen
höheren Stromverbrauch messen, um den Gesamtverbrauch eines Bezirkes konstant zu halten und den
Betrug nicht auffallen zu lassen.
Der nachgewiesene Schaden betrug im Jahr 2012 ca. 30 Mio. Euro, also etwa zehn Prozent der gesamten
Stromkosten von Malta.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Der Vorfall hatte keinen Einfluss auf die Versorgungsdienstleistung, da es sich lediglich um
Abrechnungsbetrug handelte.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber untersuchte den Vorfall und sendete verdächtige Zähler zum italienischen Lieferanten enel
zur Überprüfung.
Reaktion beteiligte Behörde
Die Behörden untersuchten den Vorfall zusammen mit dem Betreiber und konnten die Manipulationen
bestätigen. Die vermutlich an dem Betrug beteiligten Mitarbeiter wurden identifiziert.
Mehrere Mitarbeiter des Energieversorgers wurden zur Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt.
Auswirkungen Sektor/Branche
Der Vorfall führte zu einer erneuten Betrachtung der Sicherheit von Smart-Meter Systemen.
Quellen http://www.energie-und-technik.de/smart-energy/artikel/106080/ (21.03.2014)
http://www.maltatoday.com.mt/news/national/35650/enemalta-employees-suspended-over-1
-000-tampered-smart-meters-20140211#.VA4nd_nxRzs (08.09.2014)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
143
4 Vorfallsammlung
ID
06
Netzwerktechniker sabotiert Systeme seines Arbeitgebers EnerVest
DL
2, 3
Aktualität
2012
PS
0
Herkunft
international
BP
0
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Keine Auswirkung
Betroffene Anlagen
• unbekannt
Betroffene Risikoelemente
• unbekannt
Vorfallkurzbeschreibung
Ein Systemadministrator des Öl- und Gasunternehmens EnerVest hat, nachdem er über seine Entlassung
informiert wurde, mehrere IT-Systeme des Unternehmens sabotiert.
Bevor seine Zugangsdaten gesperrt wurden, konnte er sich per Fernzugriff Zugriff auf Systeme verschaffen
und setzte Server des Unternehmens auf Werkseinstellungen. Dies führte zu ersten Datenverlusten für
EnerVest. Anschließend deaktivierte der ehemalige Angestellte die Kühlanlage der IT-Systeme sowie die
Datenreplikation, was zu weiteren Ausfällen und Verlusten führte.
Die IT des Unternehmens war für 30 Tage nicht mehr voll funktionsfähig. Es konnten nicht alle Daten
wiederhergestellt werden. Insgesamt belief sich der Schaden auf eine Million US-Dollar.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Einflüsse auf die kritische Versorgungsdienstleistung sind nicht bekannt.
Der Geschäftsbetrieb von EnerVest war stark eingeschränkt.
Reaktion Betreiber
Bei Kenntnisnahme der Sabotage leitete der Betreiber Gegenmaßnahmen ein und versuchte den
Geschäftsbetrieb schnellstmöglich wieder herzustellen. Gleichzeitig wurden auch die Wiederherstellung
von gelöschten Daten initiiert.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden in Richtung des Betreibers bekannt.
Der ehemalige Angestellte wurde zu vier Jahren Haft, Zahlung von Schadensersatz sowie einer Geldstrafe
verurteilt.
Auswirkungen Sektor/Branche
Der Vorfall bei EnerVest hat zu keinen besonderen Auswirkungen innerhalb des Sektors bzw. der Branche
geführt, veranschaulicht jedoch, wie auch Innentäter Betreiber von Kritischen Infrastrukturen schädigen
können.
Quellen http://www.itworld.com/legal/419881/it-pro-gets-prison-time-sabotaging-ex-employers-syste
m (20.06.2014)
http://www.justice.gov/usao/wvs/press_releases/May2014/attachments/0520143_Mitchell_Sent
ence.html (08.09.2014)
144
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
07
Schadsoftware in japanischem Kernkraftwerk
DL
1
Aktualität
02.01.2014
PS
1
Herkunft
international
BP
2
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Keine Auswirkung
Betroffene Anlagen
• Kraftwerke
Betroffene Risikoelemente
• Anlagensteuerungssysteme
• Sicherheitssysteme
Vorfallkurzbeschreibung
Auf einem PC im Kontrollraum des japanischen Kernkraftwerks Monju ist Schadsoftware entdeckt
worden. Ein Systemadministrator entdeckte auf einem Computer ein Trojanisches Pferd, das Kontakt zu
einer Website außerhalb des Kraftwerks aufbaute. Die Infektion fand vermutlich durch ein Update einer
kostenlosen Software für Videowiedergabe statt.
Bereits wenige Tage nach dem Update wurden mehr als 30 Zugriffe auf den PC registriert, die scheinbar
aus Südkorea stammten. Auf dem System waren über 42.000 E-Mails und Dokumente über die Ausbildung
von Mitarbeitern gespeichert.
Nach offiziellen Angaben sind keine sicherheitsrelevanten Daten abhanden gekommen.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Ein Einfluss auf die Versorgung bestand nicht, da es sich vermutlich um kein System mit Zugriff auf
Leitsysteme handelte. Möglicherweise wurden jedoch vertrauliche Daten entwendet.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber untersucht die Ursache des Vorfalls und entwirft Pläne, wie derartige Vorfälle in Zukunft
verhindert werden können.
Reaktion beteiligte Behörde
Es ist keine Reaktion einer beteiligten Behörde bekannt.
Auswirkungen Sektor/Branche
Nach den Schadsoftwarevorfällen in Kritischen Infrastrukturen hat dieser Vorfall zu einer erneuten
Sensibilisierung der Betreiber geführt. Durch Stuxnet und die „Conficker“/„Slammer“-Würmer war die
Gefahr durch Schadsoftware in sensiblen KRITIS-Bereichen bereits bekannt. Die Besonderheit bei diesem
Vorfall besteht darin, dass ein Kernkraftwerk von der Schadsoftware betroffen war.
In deutschen Leitstellen ist eine Infektion mit Schadsoftware nicht ausgeschlossen. Insbesondere ältere
Systeme ohne Schutz durch Patchmanagement und Schadsoftwareschutz können durch konventionelle
Schadsoftware aus dem Büro-Umfeld beeinträchtigt werden.
Quellen http://www.zdnet.de/88181062/malware-in-japanischem-kernkraftwerk-gefunden/
(14.03.2014)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
145
4 Vorfallsammlung
ID
08
Phishing und Angriff auf Webseiten von Gas- und Ölfirmen an
DL
2, 3
Aktualität
06.03.2014 und 27.08.2014
PS
0
Herkunft
international
BP
0
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
Keine Auswirkung
Betroffene Anlagen
• Unbekannt (vermutlich nicht KRITIS-relevant)
Betroffene Risikoelemente
• Unbekannt (vermutlich nicht KRITIS-relevant)
Vorfallkurzbeschreibung
Die Webseiten von mehreren Gas- und Ölfirmen, sowie von Regierungsbehörden im Mittleren Osten
wurden von einer Hackergruppe namens STTEAM angegriffen und mit Hintertüren („Backdoors“)
versehen.
Es wurden verschiedene Hintertüren auf den Webservern installiert. Eine Version erlaubt den Zugriff auf
Datenbanken und Ordner im Dateisystem. Die zweite Version ermöglicht zudem die vollständige
Kontrolle der betroffenen Systeme. Es handelte sich bei den betroffenen Systemen um aus dem Internet
zugreifbare Webserver, vermutlich aber ohne KRITIS-Bezug.
Ein weiterer gezielter Angriff in der Branche, jedoch ohne politische Motive, traf im August 2014 ca. 50
Unternehmen der Öl- und Gasbranche in Norwegen. In Folge eines Phishing-Angriffs wurden Systeme
von führenden Mitarbeitern kompromittiert.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Die Versorgungsdienstleistungen waren nicht direkt beeinträchtigt. Inwieweit die Hintertüren für weitere
Angriffe verwendet oder sensible Daten entwendet wurden, ist nicht bekannt.
Reaktion Betreiber
Die Betreiber bereinigten die betroffenen Systeme.
Reaktion beteiligte Behörde
Der Sicherheitsdienstleister arbeitete mit den beteiligten Behörden zusammen, um die Erkennung und die
Behebung der Schwachstellen zu ermöglichen.
Auswirkungen Sektor/Branche
Der Vorfall selbst hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Branche, macht jedoch deutlich, dass die Ölund Gasbranche Ziel von politisch motivierten Hackern sein kann.
Auch Kritische Infrastrukturen und Mitarbeiter von Betreibern in Deutschland können Angriff von
(gezielten) Phishing und Hacking Angriffen werden. Vereinzelte Betreiber sensibilisieren ihre Angestellten
in dieser Hinsicht und schützen extern erreichbare Systeme besonders.
Quellen http://www.fidelissecurity.com/sites/default/files/FTA%201012%20STTEAM%20Final.pdf
(17.03.2014)
http://www.thelocal.no/20140827/norwegian-oil-companies-hacked (08.09.2014)
http://www.newsinenglish.no/2014/08/27/oil-industry-under-attack-by-hackers (15.09.2014)
146
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
09
Virus „Stuxnet“ beschädigt iranische Urananreicherungsanlage in Natanz
DL
1
Aktualität
Juli 2010
PS
1
Herkunft
international
BP
1
Grad der Auswirkung
auf die kritische DL
-
Betroffene Anlagen
• Urananreicherungsanlage (Uranzentrifugen)
Betroffene Risikoelemente
• Anlagensteuerungssysteme
• Prozessleitsysteme
• Mess- und Steuerungselemente in der Feldebene
Vorfallkurzbeschreibung
In 2010 wurde eine bis dato unbekannte Schadsoftware durch einen Sicherheitsdienstleister identifiziert.
Diese fiel durch besonders komplexe und gezielte Routinen auf. Im Verlauf der Analysen wurde das Ziel
der Schadsoftware näher eingegrenzt, dass diese auf Komponenten der Urananreicherungsanlage in
Natanz, im Iran, abzielte. Laut einer Studie der Firma Symantec ist der Wurm darauf programmiert, nur
auf bestimmten Siemens-Industriecomputern und Komponenten (SPS) aktiv zu werden, die über
Steuerungsmodule sogenannte Frequenzumrichter regeln. Die Software wurde durch die Entdecker
„Stuxnet“ genannt.
Durch die Manipulation der Frequenzumrichter wurden die Zentrifugen zur Urananreicherung der Anlage
periodisch mit einer sehr hohen Frequenz nahe der maximalen Belastbarkeit und dann wiederum mit
einer sehr niedrigen Frequenz betrieben. Dies geschah so, dass die Manipulation nicht auffiel und als
Fehlfunktion interpretiert werden konnte. Durch dieses Vorgehen sollte die Urananreicherung langfristig
negativ beeinflusst werden.
Die Möglichkeiten, wie „Stuxnet“ in die Anlagen gelangen kann, sind vielfältig. Ein direkter Angriff auf die
speicherprogrammierbaren Steuerungen ist unwahrscheinlich. Vielmehr wird durch eine Kombination
unterschiedlicher Schwachstellen und Schadsoftwarekomponenten erst ein Angriff ermöglicht.
Beispielsweise kann dies durch infizierte Wartungsnotebooks oder über einen Transfer der Schadsoftware
mittels befallenen USB-Sticks geschehen sein.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Nach offiziellen Angaben kam es zu keinen Störungen oder Ausfällen. Nach inoffiziellen Berichten nahm
die Anzahl der betriebsbereiten Zentrifugen ständig ab, obwohl die Gesamtanzahl stetig zunahm. Dies
deckt sich mit den Schadroutinen von „Stuxnet“.
Da es sich noch um eine Vorstufe des Kernbrennstoffs handelte (in Natanz wird sowohl angereichertes
Uran für die Stromerzeugung, als auch hoch angereichertes Uran (potenziell waffenfähig) produziert), war
kein direkter Einfluss auf die Versorgungsdienstleistung zu verzeichnen.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber tauschte betroffene Zentrifugen durch neue aus. Die schädlichen Programmroutinen und
die übrigen Stuxnet-Softwarekomponenten wurden aus den Systemen der Anlage entfernt.
Stuxnet wurde im Verlauf bei weiteren Energieversorgungsunternehmen (u. a. Chevron) und
Steuerungsanlagen identifiziert, jedoch ohne konkreten Schaden zu verursachen. Dies wurde durch die
komplexe Konfiguration der Schadsoftware verhindert. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Befall aus
Sicht des Verursachers ungewollt war.
Reaktion beteiligte Behörde
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
147
4 Vorfallsammlung
Die Behörden im Iran bestätigten eine hohe Anzahl an Infektionen durch Stuxnet, stritten jedoch ab, dass
Kritische Infrastrukturen oder Kraftwerkskomponenten betroffen waren.
Das BSI bot im Nachgang zu dem Vorfall Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Schadsoftware an
und verstärkte das Thema SCADA-Sicherheit durch Veröffentlichungen und Vorträge.
Die Bundesregierung beantwortete im Rahmen einer Drucksache Fragen von Abgeordneten zu dem Thema
Stuxnet und der Sicherheit von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
Auswirkungen Sektor/Branche
Stuxnet stellte im Energiesektor einen Einschnitt dar. Bisher als getrennt und geschützt betrachtete
Systeme und Anlagen rückten in den Fokus von Risikoanalysen und Schutzmaßnahmen. Stuxnet führte
vor allem wegen der Komplexität der Schadsoftware, den Folgen und der Medienpräsenz zu einer starken
Sensibilisierung von Betreibern, Behörden und Lieferanten.
Der Leitsystemhersteller sowie der Betriebssystemhersteller behob mehrere Fehler. Die
Schwachstellenforschung, die bisher überwiegend im Büroumfeld Anwendung fand, wurde auf
Leittechnik und Leitsysteme ausgedehnt.
Auf Stuxnet folgte weitere spezialisierte und komplexe Schadsoftware (Duqu, Flame und Gauss) und mit
Dragonfly ein erneuter Angriff auf Energieversorgungsunternehmen, der auf industrielle
Steuerungssysteme abzielte.
Im Rahmen der Betreiberbefragung wurde bestätigt, dass deutsche Betreiber komplexe und langfristig
ausgelegte Angriffe im Stil des Stuxnet-Angriffs als eine der größten Bedrohungen sehen.
Quellen http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/spektakulaere-virus-analyse-stuxnet-sollte-irans-uran
-anreicherung-stoeren-a-729329.html (26.03.2014)
http://www.symantec.com/content/en/us/enterprise/media/security_response/whitepapers/w
32_stuxnet_dossier.pdf (05.09.2014)
http://www.symantec.com/connect/blogs/dragonfly-western-energy-companies-under-sabota
ge-threat (08.09.2014)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703388.pdf (08.09.2014)
148
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
5
Cyber-Sicherheit
Das Kapitel „Cyber-Sicherheit“ beschreibt die sektor- und marktüblichen Maßnahmen zur IT- und
Informationssicherheit im Sektor „Energie“ in Deutschland. Diese beziehen sich auf den derzeit
umgesetzten Stand der Technik.
Die Erläuterung der IKT-Sicherheit im Sektor, die in Abschnitt 5.1 „Cyber-Sicherheit im Sektor“ stattfindet,
umfasst die Betrachtung der vorhandenen Standards. Diese erfolgt anhand einer Beschreibung und
Kategorisierung der Standards. Zudem beschreibt der Abschnitt aktuelle Trends hinsichtlich der Prävention
von Sicherheitsvorfällen, Trends zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen und Trends zur verbesserten
Reaktion auf Risiken und Sicherheitsvorfälle.
Der darauffolgende Abschnitt 5.2 „Gesetzliche Anforderungen“ betrachtet die Anforderungen an die
IKT-Sicherheit hinsichtlich Normen, Gesetzen und weiteren spezifischen Regularien.
Abschnitt 5.3 „Umsetzungsgrad der Cyber-Sicherheit“ stellt die praktische Darstellung des
Umsetzungsgrads von Standards und Best Practices dar. Diese Darstellung erfolgt unter anderem anhand
der Auswertung der Betreiberbefragungen. Dabei werden Prozesse zur Identifikation, Analyse und
Behandlung von Risiken beschrieben. Außerdem erläutert dieser Abschnitt das Vorgehen zur Identifikation
und Bewertung von Schwachstellen und Verwundbarkeiten. Ferner behandelt der Abschnitt die aktuellen
Trends und Entwicklungen bezüglich Reaktionsfähigkeit, Sensibilisierung und Strategien zur
Cyber-Sicherheit. Dies berücksichtigt auch die daraus resultierenden bzw. aktuellen Probleme.
Entwicklungen und Herausforderungen, die aktuell oder absehbar Einfluss auf die Cyber-Sicherheit im
Sektor „Energie“ nehmen, werden in Abschnitt 5.4 „Herausforderungen und Trends“ dargestellt. Die
Aufbereitung erfolgt aus verschiedenen Perspektiven und wird in den Kategorien „Organisatorisch“,
„Technisch“, „Regulatorisch“ und „Marktbezogen“ zusammengefasst.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
149
5 Cyber-Sicherheit
5.1
Cyber-Sicherheit im Sektor Energie
Die folgenden Standards und als bewährt dokumentierten Vorgehensweisen – sogenannte Best Practices –
sind nur ein Auszug der besonders relevanten Elemente. International gibt es eine Vielzahl entsprechender
Dokumente mit unterschiedlicher Ausprägung. Es erfolgt lediglich die Betrachtung von Standards, die für
Deutschland Bedeutung haben und direkt auf die IKT-Sicherheit bezogen werden können. Die Standards
und Best Practices besitzen innerhalb des Energiesektors, sogar innerhalb der Branchen, einen
unterschiedlichen Grad der Verbreitung. Da sich die Anlagen und IKT-Systeme innerhalb der Branchen im
Sektor hinsichtlich der grundlegenden Funktionalitäten nicht oder nur geringfügig unterscheiden, geht
dieser Abschnitt – sofern nicht anders angegeben – von sektorweiten Standards und Best Practices aus. Zum
Teil sind diese Standards auch für andere KRITIS-Sektoren oder IKT ohne KRITIS-Bezug anwendbar.
Diese Studie nimmt eine Einteilung der Standards und Best Practices hinsichtlich verschiedener Aspekte vor
(siehe Abbildung 29). Im deutschen Energiesektor wurden Standards und Best Practices von verschiedenen
Institutionen erarbeitet und vorgestellt. Daher unterscheidet die Studie einerseits zwischen nationalem,
internationalem sowie verbandlichem Ursprung; andererseits hinsichtlich der technischen und
organisatorischen Betrachtung der jeweiligen Veröffentlichung.
Abbildung 29: Standards und Best Practices für die Cyber-Sicherheit im Energiesektor in Deutschland
Der nachfolgende Abschnitt greift die einzelnen Standards auf und beschreibt deren Zielstellung. Die in der
Übersicht dargestellte Nummerierung dient hierbei der Orientierung und ist daher Bestandteil der
Beschreibung der jeweiligen Standards und Best Practices.
Nationaler Ursprung
1. BSI-Grundschutzstandards 100-1 bis 100-4
Die BSI-Standards enthalten methodische, prozessuale, vorgehens- und verfahrenstechnische
Empfehlungen für die Sicherheit von Informationssystemen. Der BSI-Standard 100-1 enthält
Empfehlungen zum Informationssicherheitsmanagement-System, 100-2 enthält Vorgehen zum
IT-Grundschutz, 100-3 enthält Empfehlungen zum Risiko-Assessment und 100-4 enthält Empfehlungen
zum Notfallmanagement.
2. BSI IT-Grundschutzkataloge
Ein bausteinorientiertes Handbuch auf Grundlage der BSI-Grundschutzstandards 100-1 bis 100-4 zur
150
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
Gewährleistung des proaktiven Schutzes ohne die Kenntnis spezifischer sicherheitsrelevanter
Schwachstellen in IKT-Umgebungen. Die Grundschutzkataloge B1 bis B4 umfassen verschiedene Ebenen
der gesamten Organisation, von übergreifenden bis hin zu technischen Empfehlungen. Zusätzlich
existieren Kataloge zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und geeigneten Hilfsmitteln. Die BSI
IT-Grundschutzkataloge geben Handlungsempfehlungen sowie Konfigurationsvorschläge.
3. BSI TR-03109
Die technischen Richtlinien der Reihe BSI TR-03109 des BSI beinhalten technische Anforderungen zur
Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit von intelligenten Stromzählern (Smart Meter). Sie
umfassen Richtlinien für Smart Meter Gateways und deren Testspezifikationen, Sicherheitsvorgaben,
Kryptografie, Public Key Infrastructure sowie zu Kommunikationsadaptern. Außerdem umfassen die
Richtlinien Vorgaben für die IKT-Sicherheit bei Gateway-Administratoren und Messstellenbetreibern.
Diese Anforderungen ergänzen die sicherheitstechnischen Anforderungen aus dem Common Criteria
Schutzprofil für die Sicherheitsmodule von intelligenten Messsystemen (SM_PP).
Internationaler Ursprung
4. ISO/IEC TR 27019 bzw. DIN SPEC 27009
Der technische Report ISO/IEC TR 27019 hat seinen Ursprung in der deutschen DIN SPEC 27009, die sich
überwiegend auf Leitstellen bzw. Leittechnik im Sektor Energie bezieht. ISO/IEC TR 27019 (bzw.
DIN SPEC 27009) betrachtet sowohl technische als auch organisatorische Aspekte für die
Implementierung eines ISMS.
5. Common Criteria Schutzprofile (bspw. SM_PP)
Die Schutzprofile nach Common Criteria (CC) für IT-Produkte legen einen generischen Rahmen von
Anforderungen an eine Produktkategorie fest. Die Anforderungen umfassen die nachweisbar fehlerfreie
Spezifizierung von Schutzprofilen für bestimmte Produktgruppen von IKT-Komponenten. Die Profile
können Anforderungen an die Funktionalität sowie an die Vertrauenswürdigkeit beinhalten und decken
eine Anzahl von Sicherheitszielen ab. Eine Zertifizierung von IKT-Komponenten nach der Erfüllung der
Schutzprofile wird dadurch ermöglicht.
6. ISO/IEC 20000
Die Norm orientiert sich an der „IT Infrastructure Library“ (ITIL) sowie dem COBIT-Framework und
beschreibt die Anforderungen an ein professionelles IT Service Management (ITSM). Gegenüber ITIL und
dem COBIT-Framework ist die ISO/IEC 20000 ein normativer, und damit zertifizierungsfähiger, Standard.
Die Zertifizierung einer (Teil-)IT-Organisation ermöglicht die außenwirksame Darstellung der
Serviceorientierung innerhalb eines definierten Geltungsbereiches. Das Incident- und
Notfallmanagement innerhalb einer IT-Organisation ist auch ein Bestandteil der IT Infrastructure
Library.
7. ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27002
Die ISO/IEC 27002 spezifiziert in Verbindung mit dem Managementsystem der ISO/IEC 27001
Umsetzungsmaßnahmen.
Diese
betreffen
unter
anderem
die
Implementierung
von
Informationssicherheit in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens, wie beispielsweise die
Sicherheit von Rechenzentren. ISO/IEC 27001 kann in Verbindung mit dem BSI Standard 100-1 und mit
ISO/IEC 27002
als
Best
Practice
für
die
Implementierung
eines
Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) dienen.
8. ISO/IEC 22301
Die Norm ISO/IEC 22301 spezifiziert Grundlagen für die Fortführung des Geschäftsbetriebes (Business
Continuity Management). Dazu beschreibt die ISO/IEC 22301 Anforderungen an ein Managementsystem
zur Bewältigung von Vorfällen, um die Kontinuität von kritischen Prozessen gewährleisten zu können.
9. IEC 61850
Die verschiedenen Bestandteile der IEC 61850 Norm zur Fernwirktechnik umfassen Vorgaben zu
Schaltanlagen, Geräten und Funktionen, zum Informationsaustausch sowie zu Datenschnittstellen. Die
Norm und deren Teile sind somit eine Referenz für die Architektur der Automatisierung von elektrischen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
151
5 Cyber-Sicherheit
Schaltanlagen, insbesondere bei Übertragungsprotokollen (z. B. GOOSE für Echtzeitdaten in der
Feldebene). Der Abschnitt 61850-5 101 legt beispielsweise einen Kommunikationsstandard für die
Fernwirktechnik im allgemeinen fest, während Abschnitt 104 ein übergreifendes und IP-basiertes
Übertragungsprotokoll für Netzleitsysteme und Unterstationen festlegt. Die Norm selbst beinhaltet keine
expliziten Sicherheitsaspekte, in Verbindung mit IEC 62351 können diese allerdings auch berücksichtigt
werden.
10. IEC 62351
Die ISO/IEC 62351 widmet sich dem Informationsaustausch der Netzleittechnik im Energiesektor und
speziell der Daten- und Kommunikationssicherheit. Betrachtungsgegenstand der Norm ist im
Wesentlichen die Sicherheit von SCADA-Systemen in der Fernwirk- und Messtechnik. Dieser Standard
wurde von der Technical Committee 57 Working Group in der International Electrotechnical
Commission entwickelt und dient unter anderem der Umsetzung von Sicherheitsbestrebungen in der
Netzleittechnik.
11. ISO/IEC 62443 und ISA-99
Die Norm ISO/IEC 62443 beschäftigt sich mit der IKT-Sicherheit für industrielle Leitsysteme und stellt
Vorgaben für die Sicherheit in der Industrieautomatisierung in den Bereichen Netzwerk- und
Systemschutz. Dies umfasst Sicherheitsmodelle, den Aufbau eines Sicherheitsprogramms mit
Technologien zur Absicherung für industrielle Netzwerke sowie die Sicherheit der industriellen
Leitsysteme. Die Norm entspricht der US-amerikanischen ISA 99-Normenreihe.
12. NAMUR NA 115
NAMUR ist ein internationaler Verband für Anwender der Automatisierungstechnik. Das
NAMUR-Arbeitsblatt NA 115 enthält Best Practices für die IKT-Sicherheit von Systemen. Das Arbeitsblatt
wurde gemeinsam mit Herstellern von Automatisierungstechnik für Nutzer in allen Sektoren entwickelt
– nicht nur für den Energiesektor. Die Veröffentlichung definiert die Anwendung von Maßnahmen und
Rahmenbedingungen für das Design neuer Systeme in der Prozessleittechnik. Dadurch sollen Betreiber
die Sicherheit bestehender und zukünftiger Systeme berücksichtigen können.
13. WIB Process Control Domain-Security Requirements for Vendors
Die Veröffentlichung enthält sektor- und branchenübergreifende Best Practices für die Cyber-Sicherheit
von Prozessleitsystemen für Betreiber in verschiedenen Branchen des Sektors Energie. Sie wurde primär
durch Einzelunternehmen vorangetrieben und von einem Interessenverbund privater Unternehmen, der
„Working-party on Instrument Behaviour“ (WIB), vorgestellt.
14. NERC CIP Standards
Diese Dokumente sind US-amerikanische Standards für die IT-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen
im Sektor Energie. Sie sind zum Teil mit den Festlegungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der
Versorgung mit Energie aus dem EnWG vergleichbar.
15. NIST SP 800-53
Die Publikation NIST SP 800-53 beinhaltet einen Katalog mit Anforderungen an die
Informationssicherheit und Datenschutz für (US-)bundeseigene Informationssysteme und
Organisationen. In Deutschland sind derartige Fragestellungen nicht durch unverbindliche Standards
und Best Practices geregelt, sondern gesetzlich festgelegt.
16. NIST SP 800-82
Auch für industrielle Kontrollsysteme (ICS) existieren besondere Standards und Best Practices. Der
NIST SP 800-82 Standard wird überwiegend im Ausland referenziert bzw. gefordert und beinhaltet einen
Leitfaden mit Best Practices für die Sicherheit von industriellen Kontrollsystemen.
17. NISTIR 7628
Die Publikation NISTIR 7628 enthält einen Leitlinienkatalog mit Best Practices für die IKT-Sicherheit in
intelligenten Netzen (Smart Grids). Außerdem gibt die Publikation Leitlinien zur Wahrung der
Privatsphäre vor und zeigt Analysen und Referenzen.
152
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
Ursprung aus Verbänden
18. BDEW Whitepaper
Das BDEW Whitepaper26 bildet gemeinsam mit ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002 und ISO/IEC TR 27019
(bzw. der deutschsprachigen Vornorm DIN SPEC 27009) die Grundlage des (derzeit vorläufigen)
IT-Sicherheitskataloges nach § 11 Abs. 1a EnWG. Das BDEW Whitepaper wird von der DIN SPEC 27009
und damit auch von der ISO/IEC TR 27019 referenziert. Von Betreibern wird das Whitepaper auch
weiterhin gerne als Grundlage für Sicherheitsbetrachtungen genutzt. Hier wird allerdings
ISO/IEC TR 27019 bzw. DIN SPEC 27009 künftig stärkeres Gewicht erlangen.
19. VDI/VDE Richtlinie 2182
Die Richtlinie beschreibt Standards für die Informationssicherheit in der industriellen Automatisierung
für alle Sektoren.
20. CIDX/ACC Leitfaden
Der Leitfaden enthält spezifische Standards und Best Practices des Chemical Industry Data
Exchange/American
Chemistry
Council
für
Cyber-Sicherheit,
auch
hinsichtlich
des
Sicherheits-Managements in der Branche Mineralöl.
21. VGB Richtlinie R175
Die R175 ist eine Richtlinie für den Sektor Energie, die organisatorische und technische Aspekte
betrachtet. Es handelt sich hierbei um Vorgaben in Form eines abgestuften Schutzkonzeptes zur
IT-Sicherheit für Erzeugungsanlagen. Sie findet im Kraftwerksbetrieb Anwendung.
22. API
Das American Petroleum Institute gibt in der Branche Mineralöl Best Practices für die IKT-Sicherheit
heraus. Allerdings existieren in der Mineralölbranche zumeist zusätzliche, konzerninterne Standards und
Best Practices.
23. CPNI Good Practice Guides
Der CPNI Good Practice Guide – Process Control and SCADA Security beinhaltet grundsätzlich in allen
Sektoren anwendbare Best Practices für die Prozessleitsystem- und SCADA-Sicherheit.
Ergänzend
hierzu
hat
die
Institution
den
CPNI
Good
Practice
Guide
–
Firewall Deployment for SCADA and Process Control Networks bereitgestellt. Dieser Guide umfasst
Best Practices für den Firewall-Einsatz bei SCADA- und Prozessleitsystemen in Netzwerken, die in allen
Sektoren anwendbar sind.
24. AGA 12 Empfehlungen
Die AGA 12 Empfehlungen der American Gas Association enthalten Best Practices zur Absicherung von
SCADA-Systemen in der Branche Gas.
Weitere Publikationen können aufgrund des begrenzten Umfangs der Studie nicht ausführlich vorgestellt
werden. Darunter fallen die Standards des US-amerikanischen Department of Homeland Security (DHS) und
des Department of Defense (DoD) sowie weitere Dokumente des britischen Centre for the Protection of
National Infrastructure (CPNI) und die europäische Network and Infrastructure Security Directive (NIS).
Einige dieser Veröffentlichungen haben ihren Ursprung in privatwirtschaftlichen Unternehmen, andere
sind von öffentlichen Einrichtungen oder Branchenverbänden vorgestellt worden. Die Zielgruppe der
Dokumente ist zum Teil national, teilweise aber auch international.
Viele der vorgestellten Standards und Best Practices sind als Reaktion auf steigende Anforderungen an die
IKT-Sicherheit und auf die zunehmende Anzahl von Sicherheitsvorfällen im Sektor ausgearbeitet worden.
Einige wurden zunächst auf nationaler Ebene erarbeitet und vorgestellt und später von internationalen
Gremien, wie der International Organization for Standardization (ISO), in Form eines internationalen
26 Genauer: die zwei Dokumente „BDEW Whitepaper: Anforderungen an sichere Steuerungs- und
Telekommunikationssysteme (Best Practice Anforderungskatalog für den Beschaffungsprozess von
Steuerungs- und IKT-Systemen)“ und „BDEW Whitepaper: Ausführungshinweise: Praktische Best Practice zu
den Anforderungen“.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
153
5 Cyber-Sicherheit
Standards verabschiedet. Best Practices von Verbänden wurden bereits in der Vergangenheit in Standards
auf nationaler und internationaler Ebene überführt.
Die aufgeführten Standards und Best Practices stellen nur einen Auszug dar. Darüber hinaus existieren
weitere branchen-, betreiber- oder systemspezifische Normen. Dazu zählen beispielsweise bauliche und
elektrotechnische Vorschriften, die in verschiedenen Katalogen für sichere Infrastrukturen für IT-Systeme
zu finden sind. Sie basieren zum Teil auf den IT-Grundschutzkatalogen des BSI, EN- und DIN-Normen
sowie VDE-Vorschriften.
154
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
5.2
Gesetzliche Anforderungen
Der folgende Abschnitt greift die verschiedenen Anforderungen an die IKT-Sicherheit in Form von Gesetzen
und Verordnungen im Sektor Energie auf und erläutert diese. Hierzu werden die einschlägigen, in
Deutschland anwendbaren Gesetze erfasst.
Aufgrund des rechtsverbindlichen Charakters der folgenden Normen besitzen sie im Sektor Energie einen
sehr hohen Umsetzungsgrad. Die Studie beschreibt lediglich die Gesetze mit einem direkten Bezug zur
Cyber- und Informationssicherheit im Rahmen des Einsatzes von IKT in der Versorgungsleistung. Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass eine scharfe Abgrenzung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Bezug zur
IKT-Sicherheit nicht immer möglich ist. Aus diesem Grund betrachtet die Studie keine weiteren gesetzlichen
Normen und Verordnungen mit nur mittelbarem Bezug zur Cyber-Sicherheit, wie beispielsweise das
Energiesicherungsgesetz, die Stromnetzzugangsverordnung oder das Mineralöldatengesetz. Ferner würde
eine erschöpfende Aufzählung aller Normen den Rahmen dieser Studie überschreiten.
Ähnlich zu den im vorangegangenen Kapitel beschriebenen Standards und Best Practices, betreffen auch die
gesetzlichen Anforderungen zum Teil alle oder mehrere Branchen im Energiesektor. Die zugrunde liegenden
Anlagen und Systeme unterscheiden sich auf der Betrachtungsebene der Studie nicht oder nur geringfügig
voneinander.
Analog zu den Standards und Best Practices wird auch in diesem Abschnitt in der Abbildung 30 eine
Aufteilung vorgenommen. Einige der nachfolgend erfassten gesetzlichen Anforderungen haben
ausschließlich den Energiesektor zum Ziel, andere gelten auch für andere (Kritische) Sektoren. Daher teilt
die Studie die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich ihres Geltungsbereiches ein. Der Geltungsbereich
umfasst einerseits Anforderungen allgemeiner Natur, die alle Sektoren betreffen, andererseits aber auch
sektorspezifische Anforderungen an die Sicherheit.
Abbildung 30: Regulatorische Anforderungen im Energiesektor in Deutschland
Nachfolgend erfolgt eine Auflistung der in Abbildung 30 dargestellten gesetzlichen Regelungen anhand
deren Zugehörigkeit zum jeweiligen Gesetz.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist nach § 1 EnWG neben der Sicherstellung eines wirksamen und
unverfälschten Wettbewerbs im Energiesektor die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen
und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Darin inbegriffen ist auch die IKT-Sicherheit. Das
Gesetz schließt allerdings die Branche Öl nicht mit ein, da keine direkte Versorgung der Endkunden über
eine Leitung erfolgt.
Der § 11 EnWG regelt den Betrieb von Energieversorgungsnetzen in Deutschland. Er beinhaltet eine
Verpflichtung der Betreiber, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energienetz zu betreiben und
dessen Betrieb zu sichern. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit die Sicherstellung der Versorgung. Ferner
regelt der § 11 in Verbindung mit § 6 ff. EnWG die Diskriminierungsfreiheit und Entflechtung der
Versorgungs- und IT-Infrastruktur, um den Wettbewerb und somit die Innovationsfähigkeit im Sektor
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
155
5 Cyber-Sicherheit
Energie sicherzustellen. Davon sind Betreiber von Verteilnetzen, Speicheranlagen und Transportnetzen
betroffen. Die angesprochene Entflechtung und Wettbewerbsermöglichung erfordert einen verstärkten
betreiberseitigen Kommunikations- und Steuerungsaufwand, der nur durch zuverlässige und sichere IKT
bewältigt werden kann. § 49 ff. EnWG regelt die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sicherheit der
Energieversorgung im Detail.
IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs. 1a EnWG
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie in Deutschland legt das EnWG Regelungen für
die Informationssicherheit fest. Der § 11 Abs. 1a EnWG fordert die Einhaltung eines IT-Sicherheitskataloges.
Der Sicherheitskatalog liegt derzeit in einer vorläufigen Fassung vor. Die BNetzA verabschiedet den Katalog
im Benehmen mit dem BSI. Dieser Katalog wurde bereits im Abschnitt 5.1 beschrieben und regelt die
genauen Standards und Best Practices für die IKT-Sicherheit im Sektor Energie. Nur durch die Sicherstellung
der Cyber-Sicherheit ist der zuverlässige Betrieb der Anlagen und die Versorgung im Sinne des Gesetzes
möglich.
Messsystemverordnung (MsysV)
Im Rahmen des aufkommenden Trends der intelligenten Netze und der damit verbundenen intelligenten
Messsysteme (Smart Meter) rücken Fragen der Regulierung von Datenschutz und Datensicherheit dieser
Systeme in den Fokus. Zu diesem Zweck hat das BMWi die Messsystemverordnung (MsysV) entworfen und
bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht. Der Entwurf enthält Schutzprofile und
technische Richtlinien für die Gewährleistung von Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit bei
Smart Metern. Dieser Punkt ist auch in den Common Criteria Schutzprofilen SMP_PP festgelegt.
„Mindestanforderungen an die Informationstechnik des Anbieters für die Erbringung von Sekundärregelleistung“ und „Anforderungen an Informationstechnik für abschaltbare Lasten“
Die „Mindestanforderungen an die Informationstechnik des Anbieters für die Erbringung von
Sekundärregelleistung“ wurden von den vier Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. Damit eine Anlage
für die Bereitstellung von Sekundärregelleistung qualifiziert werden kann, muss der Betreiber die Kriterien
der ÜNB erfüllen. Ähnliche Kriterien sind in den „Anforderungen an Informationstechnik für abschaltbare
Lasten“ festgelegt. Damit Betreiber Sekundärregelleistung erbringen bzw. abschaltbare Lasten anbieten
können, muss die Erfüllung der Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die Vorgaben beziehen sich beispielsweise auf Verschlüsselung, Redundanzen, Informationspflichten und
die Netzarchitektur. Von diesen Anforderungen sind die Leitsystemhierarchien und die übergreifenden
Informationen und Steuerungsfähigkeiten betroffen. Die ÜNB stellen damit sicher, dass Anbieter die
regelbaren Erzeuger bzw. Lasten wie benötigt überwachen und steuern können.
UN/EDIFACT-Richtlinien des BDEW
Für die unterschiedlichen Geschäftsvorfälle in der Marktpartnerkommunikation spezifiziert der BDEW
besondere EDIFACT-Nachrichtentypen. Die Richtlinien stellen keine gesetzlichen, sondern regulatorische
Anforderungen dar. Die Vertraulichkeit, Zuverlässigkeit und Integrität sowie die Authentizität der Daten ist
dabei von höchster Bedeutung. Die Beteiligten müssen dies durch angemessene IKT-Sicherheit
gewährleisten, die durch den Einsatz von elektronischen Signaturen in Zertifikaten und verschlüsselter
Kommunikation ermöglicht wird. Für die von der BNetzA festgelegten einheitlichen Geschäftsprozesse und
Datenformate dient das Datenformat UN/EDIFACT als Basis. Dem Datenformat liegen Nachrichten
zugrunde, deren Beschreibungen von einer Projektgruppe des BDEW entwickelt wurden und gepflegt
werden. Die Projektgruppe VEDIS des BDEW hat in diesem Rahmen Empfehlungen für die Sicherheit beim
elektronischen Datenaustausch ausgesprochen, beispielsweise Verschlüsselung.
Über die vorgenannten regulatorischen Anforderungen hinaus existieren noch weitere Vorgaben, die jedoch
keinen rechtsverbindlichen Charakter haben. Diese Vorgaben hinsichtlich der Cyber-Sicherheit in Form von
Standards und Best Practices sind dem Abschnitt 5.1 zu entnehmen.
156
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
5.3
Umsetzungsgrad der Cyber-Sicherheit
Der Umsetzungsgrad der Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit ist in diesem Kapitel vereinfacht in den
folgenden Kategorien zusammengefasst:
1. Sicherheitsorganisation
und
-management:
Prozesse,
Managementsysteme
und
Sicherheits-organisation bei Betreibern, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen, Sicherheitsvorfälle und
-angriffe zu erkennen und abzuwehren.
2. Technische IT-Sicherheit: Vorkehrungen an einzelnen Anlagen oder Risikoelementen, um deren Schutz
gegen Ausfälle, Manipulationen oder Angriffe zu erhöhen (Prävention).
3. Detektion und Reaktion: Fähigkeiten, Angriffe und Unregelmäßigkeiten zu erkennen und darauf
angemessen reagieren zu können.
4. Externe Abhängigkeiten: Vorkehrungen für externe Verträge und Schnittstellen zu anderen
Organisationen und Betreibern
Bei Bedarf können die weiteren Kategorien „Notfallmanagement“ und „Security Awareness“ betrachtet
werden.
Es muss berücksichtigt werden, dass diese Aussagen einen teils abstrahierten und zusammenfassenden
Ausschnitt der gesamten Praxis im Sektor darstellen. Je nach Größe, Art und Praxis der Betreiber existieren
unterschiedlich starke Ausprägungen, auf die nur bedingtem Maße eingegangen werden kann.
Die festgehaltenen Erkenntnisse basieren auf den Ergebnissen aus den Gesprächen mit den befragten
Betreibern. Eine Ableitung auf den Zustand des gesamten Sektors ist daher nur begrenzt möglich.
Basierend auf Expertenwissen der Studienautoren und als Resultat der Hersteller- und Betreiberbefragung
sowie der Befragung von Verbänden können die nachfolgenden Aussagen zum Stand der Cyber-Sicherheit
im Energiesektor getroffen werden. Sie beziehen sich auf Sicherheitsthemen, die besonders für den Schutz
Kritischer Infrastrukturen relevant sind. Wie zuvor erfolgt eine Trennung in Prozess-IT und Büro-IT.
Büro-IT beschreibt alle IKT-Komponenten, die nicht direkt an der den betriebsinternen Prozessen (im Sinne
der betriebsinternen Prozesse aus Kapitel 3) beteiligt sind, also beispielsweise die Telefonsysteme der
Mitarbeiterbüros oder Systeme des Enterprise Resource Planning (ERP). Prozess-IT sind jene
IKT-Komponenten die unter anderem zur Messung, Steuerung und Regelung im Prozessablauf eingesetzt
werden.
Grundsätzlich lassen sich folgende Feststellungen zur IT-Sicherheit der Branchen Strom, Gas und Mineralöl
treffen:
• Größere Unternehmen und Tochterfirmen von Konzernen haben bereits ein hohes Bewusstsein und
Verständnis für die Cyber-Sicherheit entwickelt. Bei kleineren Betreibern ist der Stand der IT-Sicherheit
häufig niedriger. Diese Aussage gilt jedoch nicht für alle Unternehmen. Im Rahmen der Befragung
zeigten auch einige kleinere Unternehmen ein hohes Bewusstsein und einen guten Stand in Bezug auf
die Informationssicherheit in Kritischen Infrastrukturen.
• Wie in der Wirtschaft üblich, bewerten die Betreiberunternehmen Cyber-Sicherheit aus
organisatorischer Sicht vor allem nach finanziellen Aspekten. Dies trifft sowohl auf große Unternehmen
zu, als auch auf kleinere Betreiber. Risiken, die bei Eintritt sofort zu finanziellen Einbußen führen, werden
oftmals bereits betrachtet. Risiken, die lediglich indirekt einen finanziellen Schaden verursachen, sind
weniger präsent. Die Bewertung und der Schutz des Energiehandel als betriebsinterner Prozess mit
direktem finanziellen Einfluss ist ein Beispiel für ein stark ausgeprägtes Risikobewusstsein.
• In vielen Betreiberunternehmen ist ein umfangreiches Notfallmanagement vorhanden. Dieses dient
vorrangig der Umwelt- und Personensicherheit, aber auch der Sicherstellung der Versorgungssicherheit.
Das IT-Notfallmanagement und Business Continuity Management (BCM) wird meist lediglich als ein
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
157
5 Cyber-Sicherheit
Bestandteil des Notfallmanagements gesehen und nicht eigenständig umgesetzt. Eine Zertifizierung nach
ISO 22301 oder ähnlichen Standards ist in der Regel nicht gegeben.
• Die Entscheidung über die im Unternehmen eingesetzte Prozess-IT obliegt oft nicht der IT-Abteilung
direkt, sondern den jeweiligen Fachabteilungen. Die IT-Abteilung hat meistens die Möglichkeit,
Empfehlungen auszusprechen oder ist zumindest an den Entscheidungen beteiligt. Dennoch wird
teilweise nicht die aus Aspekten der Büro-IT-Sicht beste Lösung (besonders hinsichtlich Homogenität
und Komplexität der gesamten IKT-Landschaft) angeschafft, sondern aufgrund von funktionalen und
prozesstechnischen Gesichtspunkten der Fachabteilungen entschieden. Dies hat zur Folge, dass die in den
kritischen Prozessen eingesetzte Technik anderen Standards entspricht als in der übrigen
Unternehmenslandschaft. Hinsichtlich der Funktionalität der eingesetzten IT hat dies gegebenenfalls
Vorteile für den Betrieb. Da die Sicherheit der IT jedoch ein übergreifendes Thema ist, das im Rahmen der
Geschäftsleitung vorgegeben und gefördert werden muss, kann ihr Stellenwert durch diese Konstellation
geringer sein als gewünscht.
• In der Regel sind die Betreiber selbst für den Betrieb der KRITIS-relevanten IKT-Komponenten
verantwortlich. Teilweise werden jedoch externe Dienstleister eingesetzt, um die IKT bestimmter
Bereiche zu konfigurieren und zu warten. In einigen Fällen ist die Büro- und Prozess-IT des Betreibers
jedoch an Dienstleister ausgelagert, die beispielsweise konzernweit entsprechende Dienstleistungen
erbringen. Auf Seiten des Betreibers besteht dabei nur noch eine Management-Verantwortung, jedoch
keine technische Verantwortung. Dementsprechend ist auch das Know-How zu technischer IT- und
IT-Sicherheitsthemen geringer als bei Unternehmen mit einer eigenen IT-Abteilung.
5.3.1
Sicherheitsorganisation und -management
• IT-Sicherheitsrichtlinien werden, auch wenn sie auf Prozess-IT Anwendung finden, häufig aus der
Büro-Umgebung oder dem Managementsystem des übergeordneten Konzernverbunds übernommen.
Besonders kleinere Betreiber wählen oftmals diese Umsetzungsart. Die Richtlinien sind daher nicht oder
nur teilweise an die besonderen Anforderungen der Prozess-IT angepasst. Richtlinien wie die
ISO/IEC TR 27091 sind auf die Prozess-IT ausgerichtet. Diese werden tendenziell eher bei Konzernen
umgesetzt.
• Das Risikomanagement ist in den meisten Betreiberunternehmen des Sektors Energie stark ausgeprägt.
Die Betrachtung der Risiken erfolgt jedoch weitestgehend aus Sicht der kommerziellen Risiken und aus
Sicht des Personen- und Umweltschutzes. Versorgungssicherheit als Teil des Risiko- und
IT-Managements ist im Zusammenhang mit dem Risikomanagement bisher wenig ausgeprägt.
• In
den
größeren
Unternehmen
sind
die
Vorteile
der
Etablierung
eines
Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bekannt. Einige Unternehmen im Sektor sind
bereits nach verbreitenden Standards wie ISO/IEC 27001 ausgerichtet oder zertifiziert. Genaue Angaben
zur Verbreitung von ISMS im Energiesektor sind jedoch nicht verfügbar und ließen sich im Rahmen der
Betreiberbefragung nicht ermitteln.
• Der branchenspezifische Standard ISO/IEC TR 27019 und das BDEW Whitepaper werden bei fast allen
Unternehmen in der Strom- und Gasbranche wahrgenommen, aber nur bei größeren Unternehmen
umfassend umgesetzt. Teilweise bestehen firmeninterne Standards zur Cyber-Sicherheit, besonders in
der Branche Öl. Dies ist besonders bei Konzernen der Fall, tendenziell weniger bei kleineren Betreibern.
• Der Standard „BSI IT-Grundschutz 100-2“ wird im Sektor bisher kaum bis gar nicht eingesetzt. Teilweise
ist dieser den Betreibern nicht bekannt oder wird von diesen im Umfeld der Kritischen Infrastrukturen
als nicht umsetzbar angesehen. Außerdem setzen die Unternehmen den Fokus der Cyber-Sicherheit in
der Regel auf mögliche Zertifizierungen bzw. die Umsetzung von Best Practices aus dem Bereich der
ISO-Normen, um eine internationale Vergleichbarkeit zu erreichen. Die Maßnahmenempfehlungen der
Kataloge werden hingegen von einigen Betreibern zur Umsetzung der Best-Practices als Hilfestellung
herangezogen.
158
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
• Bedingt durch ein anwachsendes Bewusstsein für Cyber-Sicherheit bei Herstellern und Kunden besitzen
neu beschaffte IKT-Systeme in der Regel ein hohes Maß an werksseitig implementierten
Sicherheitsvorkehrungen, die in die Strukturen der Betreiber integriert werden. Ausschreibungen zur
Beschaffung von IKT-Systemen im Energiesektor enthalten, anders als noch vor wenigen Jahren, in der
Regel explizite Anforderungen zur Umsetzung von bestimmten Sicherheitsfunktionalitäten. Allerdings
sind in vielen Fällen Vorgaben, wie aus dem BDEW-Whitepaper, durch Hersteller und Integratoren noch
nicht vollständig umgesetzt worden.
• Ein Teil der Großkonzerne im Energiesektor haben ein eigenes offizielles Computer Emergency Response
Team (CERT). Andere Unternehmen besitzen ähnliche Strukturen, um schnell und effektiv auf
Sicherheitsvorfälle reagieren zu können. Als Hersteller von Leittechnik betreibt beispielsweise Siemens
ein eigenes Produkt-CERT, das auf Vorfälle reagiert. Kleinere Betreiber verfügen in der Regel nicht über
ein eigenes CERT.
• Die planmäßige und bedarfsbezogene Durchführung präventiver Sicherheitstests von Anwendungen
und Netzwerken (Penetrationstest) wird, insbesondere bei größeren Unternehmen des Sektors,
zunehmend genutzt. Diese Maßnahme dient der Überprüfung und Verbesserung der IKT-Sicherheit.
Penetrationstests werden bei den Betreibern zunehmend nicht nur für die Überprüfung der Büro-IT,
sondern auch für die Verbesserung der Sicherheit von Leittechnik und anderer Prozess-IT eingesetzt.
• Es werden zunehmend Schwachstellen in der Leittechnik veröffentlicht. Es existiert jedoch noch keine
zentrale sektor- oder branchenbezogene Informationsplattform, auf der Informationen zu
Sicherheitslücken zugänglich gemacht werden und Betroffene sich informieren können. Den Herstellern
und Betreibern bleibt unter Umständen wenig Zeit, um auf neu veröffentlichte Schwachstellen zu
reagieren – sofern ihnen diese überhaupt bekannt werden. Existierende Austauschmöglichkeiten, wie die
Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS), sind bekannt. In Gesprächen mit Unternehmen äußerten die
Betreiber, dass zum Teil nicht deutlich ist, welche Vorteile und Verpflichtungen ein Engagement bei der
ACS oder dem UP KRITIS mit sich bringt. Daher wird tendenziell weniger auf diese Möglichkeit
zurückgegriffen.
5.3.2
Technische IT-Sicherheit
• Die
mittlerweile
in
der
gesamten
deutschen
Wirtschaft
weit
verbreiteten
„Standard-IT-Sicherheitsmaßnahmen“,
wie
der
Einsatz
von
Schadsoftwareschutz,
Berechtigungsverwaltung und Firewalls, sind auch im Sektor Energie für Systeme mit externen
Schnittstellen weitestgehend umgesetzt. Vor allem durch Vorfälle wie „Stuxnet“ sind bei den Betreibern
erweiterte Cyber-Sicherheitsmaßnahmen auf technischer Ebene in den Fokus gerückt. Dies gilt jedoch
nicht für alle Betreiber in gleichem Umfang, besonders die Großkonzerne haben aber hier tendenziell
einen hohen Umsetzungsgrad. Darüber hinaus ist der Einsatz solcher Technologien nicht in jedem
IKT-System möglich, da beispielsweise die Prozess-IT in Echtzeit arbeitet. Diese Systeme haben in der
Regel keine externen Verbindungen oder werden durch andere Schutzmaßnahmen gesichert. Ein
konventioneller Einsatz von Schadsoftwareschutz oder eine Deep-Packet-Inspektion könnte die
Laufzeiten bzw. Latenzen von Befehlen im System und Netzwerk verlängern und damit den
Echtzeitbetrieb erschweren. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist daher auch system- und
prozessabhängig.
• Das Bedien- und Administrationspersonal der Prozess-IT ist im Energiesektor unterschiedlich stark für
Sicherheitsfragen sensibilisiert. Der Grad der Sensibilisierung ist betreiber- und personenabhängig und
daher schwer einzuschätzen. Größere Betreiber führen teilweise regelmäßige, unternehmensweite
Kampagnen zur Sensibilisierung durch. Kleinere Betreiberunternehmen informieren und schulen die
Mitarbeiter eher bedarfsbezogen – beispielsweise bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder nach
dem Eintritt von Sicherheitsvorfällen.
„Social Engineering“, also das Sammeln von sicherheitsrelevanten Informationen durch die
Manipulation von Mitarbeitern, stellt aus Sicht der Betreiber ein erhebliches Risiko dar und wird von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
159
5 Cyber-Sicherheit
ihnen als solches behandelt. Aufgrund des sozialen Charakters dieser Gefährdung können allerdings
keine technischen Maßnahmen oder direkte Schulungen zur Abwehr durchgeführt werden. Diese
Gefährdung betrifft alle Betreiber im Sektor.
• Präventive Maßnahmen gegen ein Versagen von Software und der Schutz vor möglichen Manipulationen
von Hard- und Software vor dem Einsatz im Unternehmen können sowohl in der Büro- als auch in der
Prozess-IT ausgebaut werden. Ein Beispiel für eine solche Gefährdung ist die Manipulation einer
Firmware beim Hersteller oder zwischen Herstellung und Einsatz (beispielsweise bei Händlern). Eine
solche Gefährdung wird auf Seiten der Betreiber bisher selten in Prüf- und Notfallmaßnahmen
berücksichtigt.
• Die IKT im Sektor Energie ist vorrangig auf die Erfüllung des Schutzziels „Verfügbarkeit“ ausgerichtet. Die
Betreiber legen außerdem Wert auf die Sicherstellung der Integrität und der Vertraulichkeit ihrer
Systeme, behandeln diese aber (sofern sie nicht unmittelbar mit dem Schutzziel Verfügbarkeit verknüpft
sind) zumeist mit nachrangiger Priorität. Bestimmte Maßnahmen zur Sicherheit der IKT-Systeme
gegenüber Angriffen oder Manipulationen werden zum Teil nicht vollständig umgesetzt, da befürchtet
wird, dass diese den laufenden Betrieb und die Verfügbarkeit beeinträchtigen könnten.
• In Bereichen mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit auch in Krisenlagen, werden Systeme,
Komponenten und Netzverbindungen häufig (mehrfach) redundant ausgelegt. In der Branche
Elektrizität nutzen die Netzbetreiber beispielsweise oft ein sofort lauffähiges Leitsystem-Backup und
testen dieses regelmäßig. Fällt das primäre System aus, wird mit vergleichsweise wenig Aufwand auf das
Ersatzsystem umgeschaltet. Für den Fall, dass ein System von einer Schadsoftware oder einem
Programmierfehler betroffen ist, kann dies aber unter Umständen auch ein technisch identisches
Rückfall-System betreffen. Teilweise wird im Sektor eine physische Ersatz-IT-Infrastruktur vorgehalten,
die jedoch nicht sofort einsatzfähig ist.
• Bei Prozess-IT, insbesondere bei integrierter Steuerungstechnik wie SPS, stellen eingeschränkte
Absicherungsmöglichkeiten auf Geräteebene ein Risiko dar. Die sehr stark auf die technischen
Anforderungen des jeweiligen Prozesses abgestimmte Hardware ermöglicht meist keine Installation von
weiteren (Sicherheits-)Komponenten oder entsprechenden Anpassungen. Der Schutz dieser
prozessnahen Systeme muss daher (neben einer geeigneten Netzsegmentierung) als zusätzliche
Sicherheitsschicht abseits der Geräte gewährleistet werden.
• Bei Systemen und IKT-Infrastrukturen, die nicht durch eine zentrale IT-Abteilung oder eine eigene
Abteilung für die Prozess-IT koordiniert werden (insbesondere bei kleineren Betreiberunternehmen),
sind Maßnahmen für die Cyber-Sicherheit bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt. Dies ist teilweise
der langen Einsatzzeit der Systeme geschuldet, zum Teil auch dem historisch bedingten Wachstum der
Systeme und Infrastrukturen im Sektor. Davon ist speziell die Branche Strom betroffen, die bedingt
durch die Integration der Stromnetze in den neuen Bundesländern und die verhältnismäßig komplexe
Architektur der Netze eine tendenziell stärker heterogene IKT-Landschaft aufweist als andere Branchen
im Sektor.
• Bei Altsystemen (Legacy-Systemen) lassen sich neue Sicherheitsanforderungen oftmals nicht vollständig
umsetzen. Im Energiesektor kommen zum Teil weiterhin Betriebssysteme wie Microsoft Windows XP
oder ältere Unix-Derivate zum Einsatz, deren Unterstützung durch den Hersteller beendet wurde. Diese
Systeme werden zum Teil als in Maschinen eingebettete Systeme eingesetzt und sind daher nur schwer
anpassbar. Dieser Sachverhalt lässt sich teilweise durch „Härten“ der Systeme angehen, also durch das
Deaktivieren aller nicht benötigten Funktionalitäten und Aktivieren aller möglichen und sinnvollen
Sicherheitsmechanismen. Eine derartige Maßnahme wird zumeist nicht flächendeckend durchgeführt
und ist nicht für alle Systeme durchführbar. Sie bietet zudem nicht vor allen Gefährdungen Schutz. Ein
Fehler im Leitsystem kann beispielsweise nur eingeschränkt durch eine Systemhärtung kompensiert
werden.
• Die sogenannte Air-Gap, das heißt die physische Abtrennung von Systemen von externen Verbindungen,
wird im Sektor Energie oftmals als ausreichende Sicherheitsmaßnahme für ICS-Systeme angesehen.
Mittlerweile lässt sich diese Praxis aber immer weniger umsetzen, da vermehrt Verbindungen zum
160
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
Datenaustausch mit anderen Systemen benötigt werden. Auch Netze isolierte Systeme sind gegenüber
Schadsoftware anfällig – die Air-Gap kann beispielsweise durch den unkontrollierten Einsatz von
Wechseldatenträgern überbrückt werden. Darüber hinaus verhindert die Air-Gap die Möglichkeit, bei
Fehlern in der Steuersoftware oder als Reaktion auf eine akute Gefährdung kurzfristig Updates in die
isolierten Geräte einzuspielen. Dies kann jedoch bei Situationen, in denen ein kurzfristiger Zugriff zur
Behebung von Störungen nötig ist von Nachteil sein, da es auch den Zugriff der eigenen IT einschränkt.
Daher existieren häufig Wartungszugänge, die aber bei mangelnder Kontrolle selbst ein Risiko darstellen.
• Zusätzlich zur physischen Trennung der Netzwerkbereiche mittels Air-Gap wird von vielen Betreibern im
Energiesektor eine Netzwerksegmentierung vorgenommen. Die Ausprägung und Effektivität dieser
Segmentierung und ihrer Absicherung (bspw. durch Firewalls) ist stark betreiberabhängig. Zum Teil
liegen trotz der Segmentierung weiter direkte und ungefilterte (Netzwerk-)Verbindungen zwischen dem
Büro- und dem Prozess-IT-Netz vor. Diese Verbindungen können ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn
darüber ein Fehler bzw. eine Angriff zwischen den Netzen ermöglicht wird.
• Eine Möglichkeit zur Steuerung oder Überwachung von Prozess-IT bei einem Betreiber mittels direktem
Zugang, also ohne den vorherigen Aufbau einer VPN-Verbindung oder über isolierte Netzzugänge, ist in
der Regel nicht vorhanden. Sollte dies doch möglich sein, ist es häufig die Folge einer fehlerhaften
Implementierung bzw. eines unbeabsichtigten oder beabsichtigten Verstoßes von Mitarbeitern oder
Dienstleistern gegen Sicherheitsrichtlinien.
• Der Fernzugriff auf Prozess-IT durch Anlagenhersteller, weitere Dienstleister oder eigene Mitarbeiter ist
bei den meisten Betreibern (vor allem bei größeren Unternehmen) umfassend geregelt. In einigen Fällen
ist die Umsetzung des Fernzugriffs pragmatisch, wie beispielsweise die Verbindung oder Trennung
physischer Netzwerkzugänge nach telefonischer Rücksprache. Die technischen Ausprägungen von
Zugriffsmöglichkeiten unterscheiden sich allerdings innerhalb des Sektors nach den Betreibern zum Teil
erheblich. Die technischen Regelungen werden zumeist mit organisatorischen Regelungen unterstützt,
die die Verantwortung bei einem Fernzugriff explizit regeln.
• Die IKT-Systeme und -Infrastrukturen in der Büro-Umgebung (beispielsweise für ERP-Systeme,
Energiehandelssysteme oder die Kommunikation via E-Mail) im Sektor Energie werden oftmals mit
einem hohem Sicherheitsniveau betrieben. Viele Betreiber setzen entsprechende organisatorische und
technische Regelungen und Maßnahmen um.
• Eine Erfassung von Büro-IT-Komponenten in einer Datenbank bzw. Tabelle ist im Regelfall
unternehmensweit vorhanden. Für die Leittechnik wird ein Inventar der Komponenten häufig in den
jeweiligen Fachabteilungen vorgehalten, selbst wenn die Leittechnik konventionelle IKT-Komponenten
enthält oder Kommunikationsbeziehungen in das Büronetz bestehen. Somit kann zumeist nicht zentral
erfasst werden, welche Systeme von Gefährdungen betroffen sein könnten, beispielsweise bei
Bekanntwerden einer Sicherheitslücke für ein bestimmtes Gerät. Damit wird die schnelle Reaktion auf
Gefährdungen dieser Systeme erschwert und vermeintlich im Unternehmen behobene Schwachstellen
verbleiben auf nicht inventarisierten Systemen.
• Die Rechenzentren der größeren Betreiber im Sektor sind in der Regel nach etablierten Standards und
Best Practices, auch hinsichtlich der Cyber-Sicherheit, konzeptioniert und betrieben. Dies trifft allerdings
selten IKT-Systeme und die IKT-Systeme und -Komponenten auf der Steuerungs- und Feldebene zu. Die
Qualität der Konzeption und deren Umsetzung ist betreiberabhängig. Bedingt durch die Dezentralität der
Geräte und Komponenten in der Steuerungs- und Feldebene wird die Umsetzung ähnlicher Standards
zur Cyber-Sicherheit zusätzlich erschwert. Zudem stellen auch unterschiedliche Gerätegenerationen,
Hersteller und Systemtechnologien eine große Herausforderung dar. Aufgrund der hohen Diversität gibt
es nicht für alle Konfigurationen und Systeme geeignete Standards und Best Practices.
5.3.3
Überwachung und Monitoring (Detektion und Reaktion)
• Im Büroumfeld der großen Betreiber ist eine permanente Überwachung der Netzwerke weitestgehend
vorhanden. Viele Unternehmen besitzen zumindest ein rudimentäres Sicherheitsereignismanagement
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
161
5 Cyber-Sicherheit
und betreiben eine Netzwerküberwachung (beispielsweise zur Erfassung von Verfügbarkeiten). Besonders
bei den Großkonzernen ist dieses Monitoring stark ausgeprägt. Für kleinere Betreiber liegen keine
ausreichenden Informationen zu dieser Maßnahme vor.
• Bei größeren Betreiberunternehmen werden meist auch komplexere Maßnahmen zur Überwachung und
zum Schutz von Netzwerken – wie IDS und Intrusion Protection Systeme (IPS) – umgesetzt. Bei einigen
Betreibern kommen sehr komplexe Lösungen zum Einsatz, beispielsweise das Security Incident and
Event Management (SIEM), die mittels Anomalien Angriffe und Einbrüche erkennen sollen. Diese werden
in der Regel nicht für Produktions- und Leittechnik, sondern primär für die Büro-IT eingesetzt.
• Eine zeitnahe Erkennung von Sicherheitsvorfällen ist bei einem Einfluss auf die Versorgung, die
Produktion oder die Verfügbarkeit von Systemen im Regelfall gegeben. Werden jedoch gezielt falsche
Betriebsdaten an die Systeme übermittelt, die plausibel erscheinen (wie im Fall von Stuxnet), kann dies
laut Aussage vieler Betreiber bisher nicht zuverlässig erkannt werden. Besonders in den Prozessen die
den Energiehandel oder die Bedarfsplanung betreffen, kann dies fatal sein, beispielsweise wenn
manipulativ zu wenig oder zu viel Kapazitäten angefordert werden.
• Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Steuerungsanlagen werden diese häufig durch den Hersteller
behandelt. Die IT-Abteilung der Betreiber wird hiervon in der Regel nicht direkt informiert und kann
daher auch nicht sofort eigenständig auf die Gefährdung reagieren. Die Betreiber sind daher auf die
Informationen und Handlungsempfehlungen der jeweiligen Hersteller angewiesen. Teilweise werden die
Geräte und Komponenten ohne das Wissen der Betreiber von den Herstellern per Fernzugriff
aktualisiert. Die Betreiber bleiben dann über Gefährdungen und Sicherheitsvorfälle unaufgeklärt und
könnten keine gezielte Untersuchung auf Schäden durchführen.
• Die Kommunikation mit staatlichen Stellen findet überwiegend im Zusammenhang mit Fragen der
Regulierung statt. Sicherheitsvorfälle im Energiesektor werden, sofern diese eintreten oder unter den
Betreibern kommuniziert werden, durch die Betreiber oder gegebenenfalls externe Dienstleister
(beispielsweise Computer-Forensik) und ohne staatliche Mitwirkung bearbeitet. Insbesondere die
Branche Öl nutzt hier ein branchenweites Forum zur Kommunikation von Sicherheitsvorfällen.
• Aufgrund der verstärkten Veröffentlichung von Sicherheitsvorfälle werden sowohl die Sicherheit von
ICS-/SCADA-Systemen als auch die zur Herstellung eines hohen Sicherheitsniveaus nötigen
Maßnahmen durch die Hersteller der Systeme stärker in den Vordergrund gehoben. Dies wirkt sich
positiv auf den gesamten Energiesektor aus. Gleichzeitig hat es allerdings zur Folge, dass die Forschung
und einige Hacker sich explizit auf die Identifikation von Schwachstellen in SCADA-Komponenten und
der Netzleittechnik spezialisieren.
5.3.4
Externe Abhängigkeiten
• In der Cyber-Sicherheit bestehen für Unternehmen des Sektors Energie Abhängigkeiten von und zu
externen Partnern. Sollte es zu Sicherheitsproblemen bei diesen Partnern oder bei der Kommunikation
zwischen dem Unternehmen und diesen Partnern kommen, können Störungen und Ausfälle im Umfeld
der Kritischen Infrastrukturen die Folge sein. Speziell in der Branche Elektrizität sind einige
IKT-Dienstleistungen oder (Teile der) IKT-Infrastrukturen bei einzelnen Betreibern an Dienstleister
ausgelagert, daher ist diese Branche besonders betroffen. Gleiches gilt auch bei der Einführung neuer
IKT-Komponenten. Es bestehen nicht nur Abhängigkeiten zwischen Hersteller und Betreiber, sondern
häufig zwischen Hersteller (teils auch noch Händler), Integrator und Betreiber.
• Wie in den anderen KRITIS-Sektoren besteht im Sektor Energie für einzelne Prozesse eine Abhängigkeit
von der Verfügbarkeit des Internetzugangs und der durch Provider bereitgestellten
Netzwerkverbindungen, wie MPLS- oder Dark-Fiber-Netze. Fehler bzw. Ausfälle in diesen
Funktionalitäten oder Angriffe auf IKT-Komponenten des Internets können sich unter Umständen
negativ auf die IKT in der Versorgung mit Strom, Öl und Gas auswirken.
162
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
• Die Cyber-Sicherheit der Betreiber ist abhängig von den Lieferanten der Steuerungstechnik und von den
Herstellern der Leitsysteme. Dies gilt für alle Branchen des Energiesektors. Die Behebung von
Schwachstellen, die ihren Ursprung in der Entwicklung einer Komponente beim Hersteller oder in der
Vorkonfiguration eines Systems bei einem Lieferanten haben, ist nach der Auslieferung an die Betreiber
nur schwer realisierbar.
• Durch die Liberalisierung im Strom- und Gasmarkt und die damit verbundenen
Informationsaustauschpflichten entstehen weitere IKT-Abhängigkeiten. Die Kommunikation zwischen
organisatorisch und technisch getrennten Betreiberunternehmen muss über teils öffentliche Kanäle
stattfinden. Dadurch kann es zu Sicherheitsproblemen kommen: So wird beispielsweise die
Kompromittierung der Vertraulichkeit oder Integrität der Daten durch Man-In-The-Middle-Attacken
erleichtert.
• Die Strom- und Gas-Übertragungsnetzbetreiber sowie die Verteilnetzbetreiber sind grundsätzlich auf den
Austausch von Informationen angewiesen. Die Sicherheit dieses Austausches ist nur zum Teil reguliert
und somit weitestgehend von den jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen der beteiligten Betreiber abhängig.
Ihnen obliegt die Entscheidung, ob beispielsweise eine Verschlüsselung und Authentifizierung der
Kommunikation eingesetzt wird und ob die ausgetauschten Informationen zusätzlich verifiziert werden.
Grundsätzlich kann auch in diesem Bereich die Übertragung der Informationen über teils öffentliche
Kanäle ein Sicherheitsrisiko darstellen.
• Die Abhängigkeit der Betreiber von IT-Dienstleistern stellt die größte externe Abhängigkeit im
Energiesektor dar. Die Büro-IT der Betreiber wird zum Teil vollständig durch externe Dienstleister
bereitgestellt. Die geschäftskritischen IT-Systeme (insbesondere die Prozess-IT) verbleiben in der Regel
weitestgehend in der Verantwortung des Betreibers oder einer dedizierten IT-Betreibergesellschaft des
Energieunternehmens. Zum Teil – insbesondere bei Betreiberkonzernen – wird aber auch eine
IT-Betriebsgesellschaft ausgelagert und mit der Durchführung der Tätigkeiten beauftragt. Besonders in
diesen Fällen sind Vorkehrungen hinsichtlich der Cyber-Sicherheit in den Dienstleistungsverträgen und
Service-Level-Agreements (SLAs) zu treffen und diese auf Einhaltung zu prüfen.
5.4
Herausforderungen und Trends
Die Herausforderungen und Trends im vielschichtigen Sektor „Energie“ lassen sich aus vielen Perspektiven
betrachten. Diese Studie versucht, angelehnt an vorige Abschnitte, Trends und Herausforderungen jeweils
zusammengefasst in den folgenden Kategorien zu beschreiben:
1. Organisatorisch: Herausforderungen und Trends, welche die interne Struktur der Betreiber und deren
Sicherheitsorganisationen betreffen.
2. Technisch: Änderungen und Entwicklungen eingesetzter Technologien in Bezug auf Betrieb, Produktion
oder Schutz von IKT.
3. Regulatorisch: Auswirkungen und Herausforderungen an und durch nationale Regulierung.
4. Marktbezogen: Entwicklungen und Marktbewegungen, die Auswirkungen auf eingesetzte Technologien,
Verfahren und Schutzniveaus der Dienstleistungen haben.
Es ergeben sich folgende allgemeine Feststellungen zu den Herausforderungen und Trends:
• Die Bedrohungslage der Betreiber im Energiesektor durch Cyber-Risiken sinkt nicht. Die Mehrzahl der
Betreiber geht von einer Zunahme der Bedrohung aus, weitere von keiner Veränderung der Lage.
• Die grundsätzliche Komplexität bzw. Komplexitätszunahme von IT-Systemen stellt eine große
Herausforderung dar. Besonders die zunehmende Vernetzung von IKT und ICS aller Ausprägungen über
das Internet und untereinander ist eine herausfordernde Aufgabe für die Betreiber.
• Im Energiesektor sind häufig ältere Gerätegenerationen und Softwarelösungen im Einsatz, sogenannte
„Legacy-Systeme“. Der Schutz dieser Systeme stellt eine große Herausforderung dar. Das ist insbesondere
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
163
5 Cyber-Sicherheit
dann der Fall, wenn die Geräte und Lösungen aus technischen Gründen hinsichtlich der Cyber-Sicherheit
nicht auf den Stand der Technik auf- bzw. nachgerüstet werden können.
• Die größeren Betreiber im Energiesektor sehen die Bedrohung durch Cyber-Spionage (und eine dadurch
mögliche Sabotage) häufig als eine große Herausforderung für die Cyber-Sicherheit im Unternehmen.
Sogenannte Advanced Persistent Threats (APT), die über einen sehr langen Zeitraum geplante und
komplexe Angriffe darstellen, erfordern zusätzliche und mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen, um
Anomalien erkennen können.
• Die Forschung nach Schwachstellen im Umfeld der IKT-Sicherheit (z. B. durch Hersteller, Universitäten
und professionelle Unternehmen) gewinnt an Bedeutung. Es handelt sich um eine Reaktion auf die
veränderte Bedrohungslage, die sich durch eine zunehmende Zahl von Angriffsversuchen tendenziell
verschärft.
Organisatorisch
• Eine große organisatorische Herausforderung für multinationale Betreiber in den Branchen Strom, Gas
und Mineralöl stellt deren eigene Internationalität dar. Das trifft besonders auf die großen
Mineralölkonzerne im Öl- und Gasumfeld zu. Bei diesen sind Teile des Unternehmens in anderen
europäischen oder außereuropäischen Länder ansässig. Teilweise wurde diese Zuordnung für den Betrieb
(bspw. Helpdesk) oder Teile der Wartung der Prozess-IT (beispielsweise Monitoring) umgesetzt.
• Als Resultat der Internationalität der Betreiber im Energiesektor ergeben sich weitere
Herausforderungen bei der Umsetzung von Cyber-Sicherheitsstandards. So unterscheidet sich der Grad
der Umsetzung der Cyber-Sicherheit zwischen den einzelnen Landesgesellschaften der Betreiber. Die
Verbindung der ausländischen Unternehmensteile mit in Deutschland betriebener IT stellt hierbei eine
wesentliche Herausforderung dar, insbesondere bei Konzernen.
• Weitere Herausforderungen hinsichtlich der Cyber-Sicherheit entstehen aus historisch gewachsenen
bzw.
im
Rahmen
des
Unbundling
getrennten
Konzernstrukturen
mit
zentraler
Unternehmens-Steuerung. Durch dies können mehrere Stellen in einem Unternehmen für
Cyber-Sicherheit zuständig sein.
• Die Unternehmens-IT der Betreiber, speziell bei Konzernen, wird teilweise durch externe Dienstleister
betrieben. Anlagen werden zumeist von Firmen (Integratoren) eingerichtet, die ebenfalls als Dienstleister
tätig sind. Damit sind technische Aspekte der Prozess-IT möglicherweise nicht in der Verantwortung der
unternehmenseigenen IT-Abteilung. Der Trend zur Auslagerung von IT wird sich voraussichtlich
fortsetzen, da Anlagen- und Prozesstechnik an Komplexität zunimmt und insbesondere kleinere
Betreiber nur eingeschränkt über spezialisiertes Personal verfügen.
• Aus den externen Abhängigkeiten der Betreiber im Energiesektor resultieren Herausforderungen für die
Cyber-Sicherheit. Die Kontrolle aller zuliefernden Unternehmen der Wertschöpfungskette anhand der
Cyber-Sicherheit gestaltet sich für die Betreiber in weiten Teilen als schwierig. Organisatorische
Regelungen werden zwar mit den Dienstleistern und Herstellern getroffen. Die Prüfung der Einhaltung
von Regelungen und Umsetzung von technischen Maßnahmen stellt die Betreiber jedoch vor eine
komplexe Herausforderung. Die Herausforderungen wachsen mit den externen Abhängigkeiten,
beispielsweise durch Outsourcing.
• Den auftretenden Herausforderungen begegnen die Betreiber zunehmend mit branchenspezifischen
Hilfsmitteln. Die Norm ISO/IEC TR 27019 und der IT-Sicherheitskatalog geben bereits entsprechende
Leitlinien für die Cyber-Sicherheit in der Strombranche vor, die in Zukunft umzusetzen sind. Analog
werden auch in der Gas- und Ölbranche eigene Normen, Standards und Regelungen entwickelt, die als
Best Practices bzw. Leitlinien verwendet werden können. Betreiber sind zur Entwicklung von Best
Practices in Branchenverbänden und Arbeitskreisen organisiert.
164
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
Technisch
• Die Vernetzung von Komponenten im Feld mit zentralen Steuerungs- und Überwachungssystemen
nimmt weiter zu – insbesondere in den Branchen Strom und Gas. Damit geht auch ein Wachstum der
Komplexität und Heterogenität der verbundener Systeme und Komponenten einher. Ein Resultat
hiervon sind weiter steigende IKT-Abhängigkeiten und neue Risiko- und Angriffsszenarien.
• Die Verwendung von (teilweise) öffentlichen Weitverkehrs- und Mobilfunknetzen nimmt zu, vor allem
zur Kommunikation mit Systemen in der Feldebene. Aufgrund des (zum Teil) öffentlichen Charakters
dieser Netze, können an diese nicht die gleichen Verfügbarkeitsanforderungen gestellt werden wie an die
übrige Infrastruktur. Teilweise werden redundante Mobilfunkverbindungen eingesetzt, bei einem Ausfall
aller Netze wäre jedoch keine Kommunikation mit den Systemen mehr möglich.
• Im Energiesektor existieren Planungen zur Einrichtung von für die Branchen dedizierten IKT-Netzen,
sogenannten „Branchennetzen“. Bei Umsetzung dieser Bestrebungen würden die Betreiber einer Branche
gemeinsam die nötige Infrastruktur für ein Weitverkehrsnetz aufbauen, betreiben und pflegen. Aufgrund
der im vorherigen Punkt genannten Herausforderung, entstand die Planung eines eigenes
Branchennetzes durch den BDEW und durch Vertreter aus der Strom- und Gasbranche.
• Die Verwendung von Standardkomponenten (z. B. Netzwerkkomponenten) in Bereichen, in denen früher
stark spezialisierte Geräte verwendet wurden, nimmt zu. Dies betrifft auch die Feldebene. Der Grund
hierfür ist vor allem die bessere Vertrautheit der Mitarbeiter bei den Betreibern mit den
Standardkomponenten und das daraus hervorgehende finanzielle Einsparpotenzial. Wirtschaftlichen
Vorteile unterstützen diesen Trend.
• Die Vernetzung von IKT-Komponenten in der Steuerungsebene mit der Büro-IT verstärkt sich. Das kann
große Auswirkungen auf die IT-Sicherheit haben. Die Büro-IT ist wesentlich stärker exponiert (bspw.
durch Kundenportale und Schnittstellen mit Lieferanten und Marktpartnern) als die Prozess-IT. Die
Schnittstellen zwischen stärker exponierten IKT-Komponenten zur Prozess-IT könnten zum Angriff auf
Prozess- und Netzleittechnik verwendet werden. Besonders kleinere Betreiber weisen in diesen
Bereichen häufiger Nachholbedarf auf.
• Der Einsatz von Kommunikationskomponenten gewinnt in nahezu allen Prozessen im Sektor Energie
zunehmend an Bedeutung. Es handelt sich um eine Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen an die
Echtzeitkommunikation in der Prozess-IT. Selbst wenn ein Prozess (noch) nicht in Echtzeit gesteuert
werden kann bzw. soll, beabsichtigen die Betreiber in der Regel zumindest eine zeitnahe Messung der
Betriebsparameter, um kurzfristig auf Änderungen reagieren zu können. Die so ermittelten Daten
beeinflussen weitere Prozesse, beispielsweise Berechnungen für Steuerungsentscheidungen bei der
Berechnung der Netzfahrpläne. Ein Sicherheitsvorfall in diesen Kommunikationskomponenten kann
Auswirkungen auf andere Prozesse haben.
• In der Strombranche ist die Schwarzstartfähigkeit 27 der Anlagen nicht durchgängig gewährleistet bzw.
aufgrund der Beschaffenheit der Anlagen nicht möglich. Für den erfolgreichen Wiederanlauf des
Stromnetzes nach einem Schwarzfall werden IKT-Komponenten (Leitstelle, Kommunikationsmittel)
benötigt. Die IKT-Komponenten müssen mit Strom versorgt werden um hochzufahren, bevor sie ihre
Funktionalitäten wieder bereitstellen können. Gleichzeitig sind diese aber essentiell für den Betrieb des
Stromnetzes und der Anlagen. Besondere IKT- und Anlagen-Bestandteile sollten allerdings auch im
Schwarzfall Betriebsfähigkeiten gewährleisten. Dieser Wiederanlauf (Schwarzstart) wurde bisher nur bei
einzelnen Betreibern und isoliert simuliert. Mangels anderer Erkenntnisse und Erfahrungswerte wird
davon ausgegangen, dass große Teile der Stromversorgung kurzfristig nicht schwarzstartfähig sind.
Langfristig erwarten Betreiber, dass die Versorgung wieder hergestellt werden kann.
• In der Branche Elektrizität wird die Nutzung des Stromnetzes zunehmend volatil, das heißt die Anzahl
der dezentralen Einspeiser nimmt im Zuge der Energiewende zu. In diesem Zusammenhang entstehen
steigende Anforderungen an die Steuerbarkeit der Energieeinspeisung und der Lasten, beispielsweise den
automatischen Lastenabwurf zur Sicherung der Netzstabilität. Darüber hinaus erfordert es eine
27 Siehe auch den Untersuchungsbedarf in Abschnitt 6.3.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
165
5 Cyber-Sicherheit
vermehrte Beobachtung und Steuerung auf den Ebenen der Nieder- und Mittelspannung. Diese
Anforderungen benötigen zur Umsetzung IKT-Lösungen, die zu einer Zunahme der IKT-Abhängigkeiten
und letztlich deren Komplexität beitragen.
• Die Virtualisierung von IKT-Komponenten im Sektor Energie nimmt zu. So lassen sich beispielsweise
Netzwerkkomponenten, Server und Clients virtualisieren und zentralisieren. Dies soll die Kosten senken,
die Konfiguration der Komponenten erleichtern und die Verfügbarkeit der IKT erhöhen. Gleichzeitig
können durch eine Angleichung der IT-Strategie mit der Prozess-IT-Strategie auch finanzielle Synergien
genutzt werden. Durch Virtualisierung und die damit einhergehende Komplexitätszunahme entstehen
auch neue Herausforderungen hinsichtlich der IKT-Abhängigkeiten und der Sicherheit.
Regulatorisch
• Die zunehmende Liberalisierung und Regulierung im Energiesektor ändert die Begebenheiten in den
jeweiligen Märkten. Davon ist die Mineralölbranche weniger betroffen. Durch die Entflechtung der
Netzbetreiber in der Strom- und Gasbranche sind im Sektor neue Organisationen entstanden, die einen
diskriminierungsfreien Informationsaustausch ermöglichen müssen. Zwischen den Marktpartnern selbst
besteht aufgrund des liberalisierten Gas- und Strommarkts ein erhöhter Abstimmungs- und damit
Kommunikationsbedarf, der vermehrt elektronisch und über zentrale Portale abgewickelt wird. Dadurch
entstehen neue, komplexe Anforderungen an die IKT und damit verbundene Prozesse, die gleichzeitig zu
einer Erhöhung der IKT-Abhängigkeiten führen.
• Bislang ist die Mineralölbranche von einer Regulierung weitgehend ausgenommen. Dennoch sind auch
in dieser Branche in den vergangenen Jahren neue Anforderungen entstanden. Ein Beispiel ist die
verpflichtende Meldung von Kraftstoffpreisen durch Tankstellenbetreiber an die Markttransparenzstelle
für Kraftstoffe. Auch wenn die Zahl der neuen Anforderungen in der Branche Mineralöl überschaubar ist,
erwachsen daraus neue Anforderungen an die IKT, die die Abhängigkeiten verstärken.
• Die Erneuerbare-Energien-Gesetze in ihren verschiedenen Fassungen und die daraus folgende
zunehmende Verbreitung von erneuerbaren Energieerzeugungsformen haben in der Branche Strom zu
neuen und komplexeren Anforderungen an die IKT geführt. Die bei der Einspeisung zu bevorzugenden
Solar-, Wind- und anderen Erzeugungsanlagen müssen beispielsweise mittels elektronischer Prognosen
in die Netzplanung einbezogen werden. Dies führt zu einem Anstieg der IKT-Abhängigkeit.
• Die Zunahme von Direktvermarktern im Strommarkt stellt eine Herausforderung für die Branche dar.
Die Direktvermarkter vermarkten teilweise Erzeugungskapazitäten im Gigawatt-Bereich, werden aber –
im Gegensatz zum den übrigen Teilnehmern im Strommarkt – bisher nur wenig reguliert bzw. in die
Sicherheitsbetrachtungen aufgenommen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ob die Kontrolle der
Erzeugungskapazitäten auch zu Problemen bei der Versorgungssicherheit führen kann. Es handelt sich
hier um neue Marktakteure, die weiter untersucht werden müssen. Im Hinblick auf die Cyber-Sicherheit
der Direktvermarkter werden jedoch neue Anforderungen und somit IKT-Abhängigkeiten entstehen.
• Einige Betreiber im Sektor Energie sehen das künftige IT-Sicherheitsgesetz als eine Herausforderung an.
Die enthaltenen Anforderungen an die Cyber-Sicherheit sind zum Teil aus ihrer Sicht noch nicht
ausreichend spezifiziert oder weisen Parallelen zu anderen Anforderungen (bspw. dem § 11 Abs. 1a des
Energiewirtschaftsgesetzes) auf. Die kurzen Fristen zur Umsetzung stellen für einige Betreiber eine
Herausforderung dar, da die notwendigen Strukturen in den Unternehmen noch nicht vorhanden sind.
• Die Versorgungssicherheit für Gas und Strom ist nur schwer durch ausschließlich nationale Regulierung
und Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit sicherzustellen. Durch die länderübergreifende Vermaschung der
Übertragungs- bzw. Transportnetze, dadurch bedingt auch die Vernetzung ihrer IKT, können Fehler oder
erfolgreiche Angriffe auf Betreiber in anderen europäischen Ländern sowohl über die technischen und
physikalischen Zusammenhänge als auch über die Verbindungen zwischen den IKT-Infrastrukturen
Auswirkungen auf die Betreiber in Deutschland haben.
• Eine weitere Herausforderung ist die Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung von Daten im
Rahmen eines Smart Grid. Hierbei muss neben der Sicherstellung der Informationssicherheit auch der
166
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cyber-Sicherheit
Datenschutz beachtet werden. Durch das Bekanntwerden von Sicherheitsvorfällen in anderen Branchen,
bei denen Kundendaten öffentlich zugänglich wurden, nimmt die Sensibilität der Betreiber gegenüber
der Thematik zu. Die Daten- und Informationssicherheit kann nur durch die Umsetzung entsprechender
Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit realisiert werden.
Marktbezogen
• Bei allen Betreibern im Energiesektor nimmt der Kostendruck aufgrund der Marktliberalisierung zu. Das
betrifft insbesondere Stadtwerke, große Energieversorger sowie Mineralölkonzerne. Der Kostendruck
kann eine Herausforderung für die Informationssicherheit sein, beispielsweise wenn Investitionen in die
Cyber-Sicherheit zur Kostenoptimierung eingeschränkt werden.
• Die Zunahme der erneuerbaren Energieerzeugung stellt die Strombranche nicht nur vor konkrete
elektrotechnische Herausforderungen. Zusätzlich erwachsen steigende Anforderungen an die
IKT-Systeme, beispielsweise zur Prognose der Energieerzeugung. Daneben gibt es immer komplexere
prozessuale Anforderungen, die mit Hilfe von weiteren IKT-Komponenten und -Systemen umgesetzt
werden müssen.
• Die Gewinnung von Primärenergieträgern durch neue Technologien, wie die Förderung aus
unkonventionellen Lagerstätten (Fracking), Wiederaufnahme von Ölförderung stillgelegter Felder oder
Förderung von Ölsanden, könnte zur Zunahme der Kritikalität der Erzeugungsanlagen in der deutschen
Öl- und Gasbranche führen. Diese Technologien sind allerdings gesellschaftlich umstritten, daher besteht
eine erhöhte Gefahr von Cyber-Angriffen auf diese Anlagen (beispielsweise durch „Hacktivisten“) und
generell auf die mit solchen Technologien assoziierten Betreiber.
• Der konventionelle Gastransport über Pipelines wird durch Flüssigerdgas (LNG) ergänzt, da einige
Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen eine Diversifikation des Erdgasmarktes verfolgen. Mit dem Bau
von LNG-Anlagen geht die Einführung weiterer IKT-Systeme einher, ebenso müssen diese mit den
bestehenden Komponenten und Systemen vernetzt werden. Daraus entstehen weitere und zunehmend
komplexere IKT-Abhängigkeiten.
• In der Mineralölbranche, speziell im Tankstellenmarkt, werden vermehrt Produkte abseits der
konventionellen Kraftstoffe Benzin und Diesel angeboten. Die Aus- bzw. Umrüstung von immer mehr
Anlagen mit Systemen für die Lagerung und Abgabe von LPG, CNG, Strom oder weiteren Energieträgern
wie Wasserstoff schreitet voran. Diese neuen oder erweiterten Anlagen erfordern zusätzliche oder
umfangreichere IKT-Systeme zur Überwachung und Steuerung, was zu einer weiteren Zunahme der
IKT-Abhängigkeit und Vernetzung führt.
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167
6 Schlussfolgerungen und Ausblick
6
Schlussfolgerungen und Ausblick
6.1
Fazit und Zusammenfassung
Die vorliegende Studie hat die drei KRITIS-Branchen des Sektors Energie untersucht, wie er in Kapitel 1
„Sektorüberblick“ umrissen wird. Ziel war, die IKT-Abhängigkeiten und den Stand der Cyber-Sicherheit der
Elektrizitätsbranche, der Gasbranche und der Mineralölbranche zu erfassen. Dazu wurden die Teile dieser
Branchen untersucht, die direkt oder indirekt an der Erbringung der drei kritischen Dienstleistungen des
Sektors beteiligt sind:
– die Stromversorgung,
– die Gasversorgung,
– und die Kraftstoff- und Heizölversorgung.
Die Kritischen Infrastrukturen, das heißt die Anlagen und Einrichtungen dieser Dienstleistungen vom
Kraftwerk bis zur Tankstelle, sind in der Hand von privaten oder öffentlichen Betreiberorganisationen. Ein
Betreiber kann dabei in mehreren Branchen oder sogar mehreren Sektoren gleichzeitig aktiv sein. Die
Betreiber sind häufig in Branchenverbänden organisiert, die sich einerseits politisch und fachlich für die
Belange ihrer Mitglieder einsetzen, andererseits aber auch technische Vorgaben entwickeln.
Während in manchen Sektoren einer großen Zahl von Kunden auch eine große Zahl von Betreibern
gegenübersteht, gibt es im deutschen Energiesektor verhältnismäßig wenig Betreiber, die somit jeweils eine
große Anzahl an Kunden versorgen. Das ist zum Teil eine Folge der natürlichen Monopole in der
Energieversorgung, denn der Betrieb von parallelen Netzinfrastrukturen durch mehrere Betreiber wäre
nicht wirtschaftlich. In der Branche Strom agieren am deutschen Markt beispielsweise nur vier
Übertragungsnetzbetreiber, die jeweils in einem großen Teil Deutschlands die Übertragung von Elektrizität
über Höchtspannungsnetze übernehmen.
Je nach Branche sind die Kritischen Infrastrukturen unterschiedlich stark reguliert. Die Branche Strom hebt
sich mit einer Vielzahl an regulatorischen Vorgaben ab, gefolgt von der Gas- und schließlich der
Mineralölbranche. Die regulatorischen Anforderungen werden teilweise durch die Umsetzung von
Empfehlungen und Standards erfüllt, die von Branchenverbänden oder anderen nationalen und
internationalen Organisationen entwickelt bzw. veröffentlicht wurden. Die Regulierung hat Einfluss auf die
Betreiberstruktur. So sind das Netz, die Belieferung, und die Erzeugung sowie der Handel im Strom und
Gasmarkt gemäß den gesetzlichen, europäischen Anforderungen entflochten, also organisatorisch und
technisch getrennt. Kapitel 2 „Branchen“ beschreibt ausführlich diese und weitere technische und
organisatorische Zusammenhänge in den Branchen des Energiesektors.
Jede Dienstleistung, und damit auch die Aktivitäten einer gesamten Branche, lässt sich abstrakt als ein
Gesamtprozess modellieren. Die Grundlage einer solchen Modellierung ist, dass die Prozesse in den
einzelnen Anlagen miteinander verknüpft sind und gemeinsam die Erbringung der Dienstleistung
ermöglichen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei einer Störung, einem Ausfall oder einer
Beeinträchtigung einer Anlage oder auch nur eines Prozesses die Versorgungssicherheit der gesamten
Dienstleitung gefährdet sein kann.
Das trifft speziell in der Stromversorgung zu, in der sich Fehler im europäischen Verbundnetz aufgrund der
elektrophysikalischen Gegebenheiten unmittelbar elektrisch verteilen und kaskadierend zum
Zusammenbruch des Netzes führen können. Mit moderner Technik lassen sich diese Zusammenhänge zwar
besser überwachen und steuern, eine Entkopplung des Betriebs von den physikalischen Zusammenhängen
ist jedoch nicht möglich. Die Bereitstellung von Regelenergie zur Stabilisierung der Netzfrequenz ist daher
eine sehr komplexe und zu jedem Zeitpunkt wichtige Aufgabe zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung.
Im Extremfall können Fehlentwicklungen, wie beispielsweise Fehler bei der Erfassung von Strommengen,
nicht mehr kompensiert werden und es kommt zum Zusammenbruch des Stromnetzes. Gleiches gilt
168
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Schlussfolgerungen und Ausblick
beispielsweise auch bei Fehlern in der Datenübertragung oder bei Fehlern in Schalthandlungen durch das
Betriebspersonal.
Aufgrund des großen Umfangs technischer Zusammenhänge konnte die vorliegende Studie nicht alle
betriebsinternen Prozesse der Branchen im Detail darstellen. Daher wurden nur die Prozesse ausgewählt
und beschrieben, die eine direkte Relevanz für die Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen haben. Dabei
handelt es sich vorrangig um Prozesse zur Versorgung und Steuerung sowie zur Koordinierung mit anderen
Marktpartnern. Auf eine Darstellung von sekundären Prozessen, wie der betrieblichen Administration oder
der längerfristigen Planung, wurde aufgrund des begrenzten Studienumfangs verzichtet.
Obwohl es sich bei den drei Dienstleistungen grundsätzlich um verschiedene „Produkte“ handelt, weisen die
jeweiligen Branchen in technischer und organisatorischer Hinsicht auf hoher Betrachtungsebene
Ähnlichkeiten auf. Beispielsweise ist sowohl das Gas- als auch das Stromnetz in ein Übertragungs- und ein
Verteilnetz aufgeteilt. Beide Branchen nutzen beispielsweise in Leitzentralen grundsätzlich ähnliche oder
sogar identische Steuer- und Regelkomponenten für den Betrieb ihrer Anlagen. Innerhalb beider Branchen
ist die Diversität der eingesetzten Systeme und deren Alter aber ähnlich weit gestreut. Der Energiehandel in
der Strom- und Gasbranche weist ebenfalls starke Ähnlichkeiten auf, was unter anderem in der ähnlichen
Netzstruktur begründet ist.
Trotz vieler Parallelen gibt es aber auch große Unterschiede zwischen den Branchen. Der Handel mit
Mineralöl unterscheidet sich beispielsweise signifikant von den anderen beiden Branchen im Energiesektor,
da dieser (mit Ausnahme von Heizöl) deutschlandweit von wenigen, stark verflochtenen Unternehmen
kontrolliert wird. Zudem gibt es in der Branche Mineralöl kein Verteilnetz, über das Mineralölprodukte an
Letztverbraucher geliefert werden können. Die Strombranche unterscheidet sich in mancher Hinsicht sehr
von den beiden anderen Branchen. Dort treten Wechselwirkungen der Teilprozesse zur Erbringung der
Dienstleistung auch auf der Prozessebene fast unmittelbar auf. Die unvermeidbaren elektrotechnischen und
physikalischen Zusammenhänge zwischen den Prozessen entfalten eine annähernd unmittelbare Wirkung.
Diese und weitere technischen Zusammenhänge wurden im Kapitel 3 „Kritische Dienstleistungen“
beschrieben.
Die Zuverlässigkeit der betriebsinternen Prozesse und damit die Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen ist
durch eine Vielzahl von Bedrohungen aus allen Bedrohungskategorien gefährdet. Darunter fallen auch
Naturkatastrophen, menschliches Versagen, physische Manipulationen oder Anschläge. In der vorliegenden
Studie werden nur die Zusammenhänge und Bedrohungen analysiert, die in direkter Verbindung zu
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stehen.
Die Prozesse innerhalb der Dienstleistungen werden je nach Branche, aber auch betreiberindividuell, in
unterschiedlichem Ausmaß und auf verschiedene Weise durch IKT unterstützt. Je mehr aber die Abläufe
innerhalb der Prozesse mit IKT durchdrungen werden, umso mehr steigt auch die Abhängigkeit der
Dienstleistung als Ganzes von der Funktionsfähigkeit der technischen Komponenten. Die Durchdringung
der betriebsinternen Prozesse mit IKT und folglich die IKT-Abhängigkeit in den einzelnen Branchen des
Sektors Energie ist sowohl über die Branchen hinweg als auch zwischen den betriebsinternen Prozessen
einer Branche als auch bei verschiedenen Betreibern unterschiedlich. Die Mehrzahl der Prozesse ist heute
bereits stark von IKT durchdrungen oder abhängig. Nur wenige Vorgänge könnten über längere Zeit
vollständig ohne diese Komponenten durchgeführt oder aufrechterhalten werden.
Die größte IKT-Abhängigkeit der kritischen Dienstleistungen im gesamten Energiesektor entsteht durch den
Einsatz von Prozess- und Netzleittechnik, Industrial Control Systems (ICS) oder ICS-ähnliche Komponenten.
Sie dienen dem Messen, Steuern und Regeln der Abläufe einer Dienstleistung bzw. des Prozesses. Dabei
variiert der Grad der IKT-Abhängigkeit je nach Prozess. Bei den einzelnen Betreibern kann es trotz gleicher
oder ähnlicher technischer und organisatorischer Herausforderungen unterschiedliche Lösungsansätze
geben. In der Folge kann sich die eingesetzte IKT von Unternehmen zu Unternehmen stark ähneln oder
große Unterschiede aufweisen. Insbesondere die Architektur und das Alter der Anlagen, sowie die IT-Praxis
der Unternehmen können sehr heterogene IKT-Landschaften zur Folge haben und erschweren eine
einheitliche Betrachtung.
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169
6 Schlussfolgerungen und Ausblick
Die in den Prozessen eingesetzten IKT-Komponenten sind unterschiedlich kritisch für die
Aufrechterhaltung des Betriebs. Durch direkte oder indirekte (kaskadierende 28) Effekte kann in vielen Fällen
über Probleme mit der IKT in einem Teilprozess in letzter Konsequenz die gesamte Dienstleistung gestört
werden oder ausfallen. Je nachdem, ob solche gravierenden Folgen möglich sind, unterscheidet sich daher
die Kritikalität der IKT in den Prozessen – und damit die Relevanz für den Schutz Kritischer Infrastrukturen.
Nicht alle von dieser Studie betrachteten Prozesse sind in dem Maße von IKT abhängig, dass es
KRITIS-relevant ist. Die Darstellung der Prozesse in dieser Studie zeigt deshalb, ob die IKT-Abhängigkeit des
jeweiligen Prozesses wesentlich oder nicht wesentlich ist. In einigen Fällen unterscheidet sich diese
Einschätzung nach Betreibern stark, die IKT-Abhängigkeit insgesamt ist dann entsprechend sowohl als
wesentlich als auch als unwesentlich gekennzeichnet.
Die IKT-Abhängigkeit der einzelnen Prozesse sollte insbesondere in Bezug auf die
Verfügbarkeitsanforderungen nicht überbewertet werden. Viele Prozesse sind ohne eine permanente
(zentrale) Steuerung lauffähig und nur im Ausnahme- oder Störungsfall muss regelnd eingegriffen werden.
Beispielsweise ist der Übertragungsprozess bei Strom nicht permanent von IKT abhängig. Bei den jeweiligen
Übertagungsnetzbetreibern muss jedoch (manuell aber mithilfe von IKT) je nach Zustand des Netzes mit
Aktionen eingegriffen werden, beispielsweise um Lastspitzen zu kompensieren. Die Automatisierung durch
IKT-Einsatz in diesem Bereich nimmt zu. Andererseits darf nicht unterbewertet werden, welche
Auswirkungen über IKT-Systeme ausgelöste Fehlschaltungen für die Aufrechterhaltung der kritischen
Dienstleistung haben können (vgl. Folgen des Vorfalls in Kapitel 4 „Vorfallsammlung“, Seite 139 bei der
„Systemstörung im europäischen Verbundnetz bei Abschaltung einer Hochspannungsleitung über die Ems“
für das Europäische Stromnetz).
Eine IKT-Abhängigkeit muss nicht bedeuten, dass es bei einer Störung oder einem Ausfall sofort zu
gravierenden Problemen mit der Dienstleistung kommen muss. In vielen Fällen greift eine
IKT-Ersatzversorgung durch Backup-Systeme, manuelle Vorgänge oder durch eine Kompensation mittels
anderer (Teil-)Prozesse. Im Umkehrschluss kann ein Prozess, in dem keine IKT-Ersatzversorgung möglich ist,
besonders kritisch sein. Negative Folgen von Integritätsproblemen oder gar gezielten Manipulationen von
IKT-Systemen werden durch Redundanzmaßnahmen oder IKT-Ersatzversorgung allerdings in der Regel
nicht verhindert.
Ein wichtiges Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich der Umfang und die Art des IKT-Einsatzes und
dementsprechend die Abhängigkeit der Prozesse von IKT ändert. Bei den meisten Prozessen ist eine
Zunahme zu verzeichnen. Die umfangreichsten Veränderungen finden in der Branche Strom statt. Zudem
werden zukünftig weitere Anforderungen an das Stromnetz und die eingesetzte IKT entstehen, besonders im
Zuge der Energiewende und der daraus entstehenden Notwendigkeit für eine zeitnähere Regelung. Damit
entstehen auch neue Anforderungen an IKT, beispielsweise nimmt die Anzahl der dezentralen Erzeuger zu.
Ihre stark schwankende Leistung muss durch kompensierende Maßnahmen, wie den intelligenten
Lastabwurf, oder eine Speicherung von Energie, begleitet werden. Auch der langfristige Aufbau eines „Smart
Grid“ wird von einem steigenden IKT-Einsatz begleitet.
Auch die technische Umsetzung regulatorischer Vorgaben führt zur Einführung weiterer
IKT-Infrastrukturen mit potenziell KRITIS-relevanter Wirkung. So muss derzeit durch die
Übertragungsnetzbetreiber die Verpflichtung zur Ausführung netz- und marktbezogener Maßnahmen zur
Netzstabilisierung umgesetzt werden, wenn die Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Stromversorgung
gefährdet ist (siehe § 13 EnWG). Dies umfasst den Lastenabwurf und den Einsatz von Regelenergie, welche
beide nur durch IKT-Einsatz koordinierbar sind. Lösungsansätze wurden gemeinsam von VKU und BDEW in
einem Praxisleitfaden zur Umsetzung der Systemverantwortung („Praxis-Leitfaden für unterstützende
Maßnahmen von Stromnetzbetreibern“) vorgeschlagen.
Die den oben aufgeführten Zusammenhängen zugrundeliegenden Prozesse wurden untersucht. Aufgrund
großer Unterschiede zwischen den Betreibern und selbst zwischen den Anlagen eines Betreibers konnte
nicht auf alle IKT-Abhängigkeiten im Detail eingegangen werden. Es war daher das Ziel, einen
28 Ein kaskadierender Ausfall kann eintreten, wenn der Ausfall oder die Störung einer Komponente zu
Problemen mit weiteren Komponenten in derselben oder in verbundenen Anlagen führt. Ein Beispiel ist der in
Kapitel 4 „Vorfallsammlung“ (Seite 140) beschriebene „Kreisläufer-Vorfall“.
170
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Schlussfolgerungen und Ausblick
verallgemeinerten aber handhabbaren Stand der IKT-Abhängigkeit zu erfassen. Auf Abweichungen in der
Praxis in Teilen des Prozesses oder in der Diversität der IKT-Implementierungen wurde, wann immer
möglich, hingewiesen.
Wie bereits beim Ausfall der betriebsinternen Prozesse gibt es auch für den Ausfall oder die Störung der
IKT-Komponenten innerhalb dieser Prozesse eine Vielzahl von Ursachen. Wichtige Fragen, die im Rahmen
dieser Studie bearbeitet werden sind deshalb:
– Wodurch wird der Einsatz von IKT kritisch für die Dienstleistung?
– Was sind die konkreten Bedrohungen, denen die IKT ausgesetzt ist?
– Was ist und wozu braucht ein Unternehmen Cyber-Sicherheit?
In tatsächlichen Vorfällen lassen sich Anhaltspunkte zur Beantwortung der oben aufgeführten Fragen
finden. Spätestens seit dem Stuxnet-Vorfall im Jahr 2010 kennt diese Thematik auch ein breites Publikum.
Seitdem gab es weitere Vorfälle, die direkt oder indirekt mit dem Energiesektor verbunden sind. Die durch
eine der Netzsituation nicht angepasste Abschaltung einer Elektrizitätsübertragungsnetzleitung verursachte
Großstörung im europäischen Stromnetz macht deutlich, dass schon eine einzelne gegen die Netzstabilität
wirkende IKT-gestützte Schalthandlung das gesamte europäische Verbundnetz beeinträchtigen kann. In
Kapitel 4 „Vorfallsammlung“ wurde neben diesen Vorfällen auf einige weitere Vorfälle eingegangen und
konkrete Gefährdungen dargestellt, vor denen die IKT in einer kritischen Dienstleistung geschützt werden
sollte.
Die Umsetzung der Cyber-Sicherheit gegen bestehende Bedrohungen ist im Energiesektor sehr
unterschiedlich. Einige Betreiber setzen Maßnahmen für einen hohen Grad an Sicherheit um, während
andere dies nur in sehr geringem Umfang tun. Kapitel 5 „Cyber-Sicherheit“ hat sich daher mit dem Stand der
Cyber-Sicherheit befasst und soll sowohl einen momentanen Stand wiedergeben, als auch mögliche
Entwicklungen in der nahen Zukunft aufzeigen.
Insgesamt ist die Versorgungssicherheit im Energiesektor bereits auf einem hohen Niveau. In Bezug auf die
notwendige informationstechnische Absicherung besteht dennoch Bedarf nach weiterer Optimierung.
Insbesondere durch die Vielzahl der IKT-Abhängigkeiten, die tendenziell noch weiter zunehmen, sowie
durch eine steigende Anzahl von Cyber-Angriffen und Bedrohungen ist die Versorgungssicherheit gefährdet.
Durch zielgerichtete Handlungen der öffentlichen Hand, eine entschlossene Reaktion der Betreiber und
durch Forschung auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit können Bedrohungen frühzeitig erkannt und das
Risiko eines Ausfalls reduziert werden. Diese Studie identifiziert daher Handlungs- und
Untersuchungsbedarf mit dem langfristigen Ziel, das Niveau der Versorgungssicherheit durch eine effektive
und effiziente Umsetzung der Cyber-Sicherheit stabil zu halten und weiter zu steigern. Diese Empfehlungen
werden in den folgenden Abschnitten 6.2 und 6.3 ausführlich beschrieben.
Eine wichtige Erkenntnis der Studie ist, dass ihre Aussagen in regelmäßigen Abständen überprüft und
gegebenenfalls ergänzt oder angepasst werden sollten. Der Energiesektor ist sowohl in organisatorischer, wie
auch in technischer Hinsicht einem ständigen Wandel unterworfen. Themen wie die Energiewende zeigen,
dass sich die Umstände im Sektor, wie auch in den Kritischen Infrastrukturen allgemein, innerhalb eines
relativ kurzen Zeitraumes sehr stark ändern können. Um auf die entstehenden Herausforderungen
vorbereitet zu sein, bedarf es einer frühzeitigen und durchgängigen Analyse der neuen und geänderten
Prozesse und der darin eingesetzten IKT. Im Studienzeitraum sind, sowohl im Kontext der Energiewende als
auch anderer regulatorischer Vorgaben, verpflichtende Maßnahmen für weitere grundlegende strukturelle
Anpassungen getroffen oder konkretisiert worden oder deren Umsetzung angelaufen, einhergehend mit
erheblicher KRITIS-Relevanz für die nachhaltige Gewährleistung der Versorgungssicherheit (vgl. z. B.
BDEW-Abschaltkaskade).
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171
6 Schlussfolgerungen und Ausblick
6.2
Notwendiger Handlungsbedarf
Als Ergebnis der Studie und in Kenntnis der weiteren Arbeiten zum Schutz Kritischer Infrastrukturen im
Energiesektor werden den Stakeholdern in Staat und Wirtschaft die Folgenden konkreten Aktionen
empfohlen:
Einführung von Informationssicherheits-Managementsystemen
Die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) wird für alle im Sektor Energie
aktiven Unternehmen empfohlen. Für Betreiber, deren betriebsinterne Prozesse kritisch für die
Versorgungssicherheit der Dienstleistungen sind und deren Prozesse kritische IKT-Abhängigkeiten
beinhalten, ist die Einführung eines ISMS unabdingbar.
Priorität sollten dabei systematische, etablierte Standards wie die ISO/IEC 27000 Normenreihe und
BSI IT-Grundschutz haben, die zum Teil speziell mit Blick auf die Anforderungen deutscher Organisationen
und Unternehmen entwickelt wurde. Dabei sollten auch Grundschutzbausteine oder Hinweise mit
konkreten Handlungsempfehlungen für ICS-, Prozess- und Branchentechnik zusätzlich zum vorhandenen
ICS-Kompendium entwickelt und von den Betreibern umgesetzt werden.
Entwicklung und Umsetzung von branchenspezifischen Standards
Darüber hinaus sollten weitere branchenspezifische Standards entwickelt und umgesetzt werden. Mit dem
Standard ISO/IEC TR 27019 wurde bereits ein Rahmenwerk speziell für Energieversorgungsunternehmen
(EVU) entwickelt. Es enthält Handlungsempfehlungen, die die Inhalte des ISO 27002 um spezifische
Maßnahmen für Prozesskontrollsysteme der EVU ergänzen [TeleTrust 2012]. Es sind Vorgaben und
Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der kritischen Dienstleistungen verständliche und
geeignete Mindestanforderungen mit Blick auf die Zielgruppe gefordert. Insbesondere muss berücksichtigt
werden, dass für kleinere Betreiber nicht immer ein Maximalstandard hinsichtlich der Cyber-Sicherheit
nötig ist. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Anforderungen des jeweiligen Betreibertyps sollte
die öffentliche Hand – beispielsweise das BSI – die Wirtschaft bei der Entwicklung branchenspezifischer
Ergänzungen unterstützen.
Schaffung einheitlicher regulatorischer Standards in den Bereichen Öl und Gas
Die Branchen Strom und Gas sind zur Zeit Gegenstand vieler regulatorischer Maßnahmen, während in der
Mineralölbranche vergleichsweise wenige Maßnahmen verabschiedet worden sind. In diesen Bereichen wird
von der öffentlichen Hand noch weitgehend auf die Selbstregulierung der Branche vertraut. Mit den
steigenden Anforderungen an die IKT stößt diese Strategie jedoch an Grenzen. Eine Lösung könnte die
Erarbeitung eines IT-Sicherheitskatalogs explizit für Öl durch die Betreiber und die öffentliche Hand sein,
wie bereits im Strom- und Gasbereich geschehen.
Förderung der Cyber-Sicherheit durch Anreizmechanismen
Die öffentliche Hand hat die Aufgabe, die Umsetzung der Verbesserungen bezüglich Cyber-Sicherheit
entweder durch die Gesetzgebung geeignet zu steuern, oder sie durch Anreizmechanismen zu fördern.
Beispielsweise besteht bereits die Möglichkeit, Netzbetreiber für Verbesserungen in der Qualität ihrer Netze
mit höheren Netzentgelten zu entlohnen. Die Informationssicherheit sollte grundsätzlich als
Qualitätskriterium der Netze aufgenommen werden. Im Zuge dieser Maßnahmen sollte die öffentliche
Hand mit den Regulierungsbehörden – beispielsweise der Bundesnetzagentur – gemeinsam Mechanismen
mit Anreizen zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit erarbeiten. Dieser Punkt kann damit auch dem
weiteren Untersuchungsbedarf (Abschnitt 6.3) zugerechnet werden.
172
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Schlussfolgerungen und Ausblick
Verbesserung der Reaktionsfähigkeit29
Auch im Energiesektor gelten folgenden Grundsätze: Die Aufrechterhaltung der notwendigen Sicherheit ist
ein Prozess und absolute Sicherheit kann es nicht geben. Deshalb ist sowohl bei den Betreibern, als auch bei
der öffentlichen Hand eine ganzheitliche Strategie zur Absicherung der betriebsinternen Prozesse
notwendig. Gerade bei Angriffen auf die IKT, deren Muster sich ständig ändern, sind drei Punkte besonders
wichtig. Erstens sollten Unternehmen mehr Gewicht auf die Prävention legen, um Vorfälle zu verhindern.
Dies sollte unter anderem Maßnahmen wie eine verbesserte Schulung der Mitarbeiter oder einen Austausch
von Informationen zwischen Betreibern umfassen (siehe auch die folgende Empfehlung). Zweitens müssen
Vorfälle frühzeitig erkannt werden. Die Detektion kann durch organisatorische Maßnahmen wie
gemeinsame Lagezentren oder durch technische Lösungen wie Intrusion Detection Systeme (IDS) verbessert
werden. Drittens ist eine gute Reaktion auf unvermeidbare Vorfälle nötig. Bei jedem Vorfall empfiehlt es sich,
eine gründliche Nachbereitung durchzuführen, beispielsweise über eine forensische Untersuchung
(Fehler-Ursache-Analyse). Werden diese Punkte beachtet, kann ein Unternehmen oder eine Einrichtung
besser auf eine sich ändernde Bedrohungslage reagieren.
Förderung des Austausches bezüglich der Cyber-Sicherheit
Zur Zeit unternehmen die Betreiber ihre Anstrengungen und Forschungsarbeiten zur Cyber-Sicherheit teils
eigenständig, teils innerhalb der Branchenverbände. Mit den wissenschaftlich-technischen Verbänden der
im Energiesektor tätigen Unternehmen existieren bereits sehr erfahrene und in der Praxis bewährte Foren
zum Austausch von Best Practices und zur Selbstregulierung durch technische Regelsetzung. Die Aktivitäten
dieser Verbände hinsichtlich der Informationssicherheit sollten weiter ausgebaut und der Austausch mit
externen Experten verstärkt werden. Es könnten erhebliche Synergien genutzt werden, beispielsweise durch
eine zentrale Einrichtung oder ein Forum, in dem die Betreiber ein gemeinsames Vorgehen abstimmen
könnten. Auch durch eine verbesserte Kommunikation der Betreiber untereinander, ggf. auch sektor- und
branchenübergreifend, können weitere Synergieeffekte generiert werden. Beispielsweise könnten
Cyber-Angriffe auf die Betreiber schneller erkannt werden, wenn diese bestimmte Angriffsmuster
untereinander austauschen. Die Einrichtung eines solchen zentralen Kompetenzzentrums oder Forums
sollte daher von den Betreibern vorangetrieben und durch die öffentliche Hand unterstützt werden. An
dieser Stelle sei insbesondere auf die Aktivitäten des UP KRITIS verwiesen.
Förderung der Forschung im Bereich KRITIS
Länder wie Israel besitzen spezialisierte Forschungseinrichtungen, die sich technisch vertieft mit der
Problematik Cyber-Sicherheit auseinander setzen. Darunter fällt auch die experimentelle Untersuchung von
Systemen und Netzen. Beispielhaft sei hier die Möglichkeit genannt, Angriffe gegen Steuerungssysteme in
realitätsnahem Umfeld zu simulieren. Dies sollte wenn möglich auf simulierte Netzsysteme ausgedehnt
werden. Ein Szenario ist die Einrichtung von Simulatoren für Netzleitstellen, die sich in Teilen bereits heute
im Einsatz befinden, allerdings bisher wenig für die Forschung zur Cyber-Sicherheit genutzt werden. Die
Forschung
könnte
durch
eine
engere
Kooperation
von
Betreiberunternehmen
und
Forschungseinrichtungen noch vertieft werden und sollte daher durch die öffentliche Hand gefördert
werden. Beispiele für zu fördernde Forschungsprojekte finden sich im folgenden Abschnitt 6.3.
Wahrung der äußeren Sicherheit durch Cyber-Sicherheit
Aktuelle Sicherheitsvorfälle rücken die Cyber-Sicherheit weiter in den Fokus der Öffentlichkeit. Diese
Sicherheitsvorfälle betreffen auch Betreiber von Kritischen Infrastrukturen. Die Kompromittierung von
Anlagen und Systemen der Betreiber kann von Interesse für die nationale Sicherheit sein, beispielsweise
wenn dadurch die nationale Ölreserve gefährdet wird. Das betrifft ebenfalls die durch ausländische Betreiber
kontrollierten Speicherkapazitäten, vor allem in der Gas- und Ölbranche. Eine verstärkte Regulierung,
insbesondere zur Bildung nationaler Reserven von Energieträgern sowie die verpflichtende Formulierung
von spezifischen Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit sollte durch die öffentliche Hand geprüft werden. Ferner
29 Siehe dazu auch den Abschnitt 5.3.3, Seite 161.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
173
6 Schlussfolgerungen und Ausblick
sind durch die öffentliche Hand Maßnahmen zur Sicherung der Einflussnahme auf die IKT-Komponenten
der durch ausländische Betreiber kontrollierten Speicherkapazitäten zu treffen.
Wechselwirkung zwischen Markt und Versorgung
Für den Strombereich sollte überdacht werden, inwieweit Beeinträchtigungen energiewirtschaftlicher
Prozesse den Betrieb der kritischen Dienstleistung und damit die Gewährleistung der Versorgungssicherheit
beeinträchtigen könnten und ob hier gegebenenfalls eine dedizierte Sollbruchstelle vorhanden sein sollte.
Bisher steht nicht fest, ob und wie auch bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen energiewirtschaftlicher
Prozesse eine Versorgung mit Strom für die Allgemeinheit durch die Betreiber gewährleistet werden kann
bzw. muss. Theoretisch sind die Prozesse des Handels und der Belieferung mit Strom voneinander
entkoppelt, dennoch könnte durch bewusst oder unbewusst falsche Handlungen auf energiewirtschaftlicher
Ebene (bspw. Fehler bei der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen von Kraftwerken oder gezielte
Manipulation der entsprechenden Prozesse) die Elektrizitätsversorgung beeinträchtigt werden.
Stärkung der Datensicherheit
Weitergehende, verpflichtende Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit durch die öffentliche Hand sollten geprüft
werden, beispielsweise die regulatorische Verpflichtung zu einer Datenverschlüsselung bei der Einführung
neuer IKT-gestützter Teilinfrastrukturen in der Energieversorgung oder neuer energiewirtschaftlicher
Prozesse zur Unterstützung der Energiewende. Außerdem sollten verpflichtende Methoden und Vorgehen
zur Authentifizierung innerhalb der Betreiberinfrastrukturen, untersucht werden um ein einheitliches
Mindestmaß für Cyber-Sicherheit im Energiesektor zu etablieren.
Systematische Entwicklung hin zu einem robusten und resilienten intelligenten Stromnetz
Die langfristige Notwendigkeit zum Aufbau eines robusten und resilienten intelligenten Stromnetzes ist im
Sektor Energie bekannt. Die Umsetzung der Cyber-Sicherheit im zukünftigen Stromnetz ist hingegen
weniger im Fokus. Zwar existieren einige Normen und Best Practices in diesem Bereich, es fehlt jedoch noch
an konkreten und verpflichtenden regulatorischen Maßnahmen, um das zukünftige Stromnetz hinsichtlich
der Cyber-Sicherheit abzusichern. Es fehlen beispielsweise konkret vorgegebene Architekturen zur
Realisierung der Cyber-Sicherheit. Für das zukünftige Stromnetz ist unter anderem die Entwicklung neuer
Funktionen und Prozesse bei den Betreibern notwendig. Es muss erarbeitet werden, wie diese Prozesse
geschützt werden können – wenn möglich bereits im Laufe der Entwicklung und vor der Implementierung.
Konkret sind dabei die anfallenden Daten der Smart Meter und Feldgeräte des zukünftigen Stromnetzes zu
schützen. Es ist nicht nur wichtig zu bedenken, welche Auswirkungen der Missbrauch dieser Daten hätte,
sondern wie dieser von vornherein vermieden werden kann. Die Sicherstellung der Funktionen des
zukünftigen Stromnetzes (die selbst abhängig von der Versorgung mit Strom sind) bei IKT- oder
Stromausfall, z. B. durch Redundanz, ist noch im Detail durch Betreiber und Forschung zu erarbeiten.
Rahmensetzung für Direktvermarkter
Direktvermarkter in der Branche Strom sind verhältnismäßig neue Akteure am Energiemarkt. Zwar
beschränkt sich deren Aktivität im Wesentlichen auf die Erneuerbaren Energien, die bereits weitgehend
reguliert sind. Allerdings sind momentan noch wenige bis keine Regularien existent, die die
Direktvermarkter und insbesondere deren Cyber-Sicherheit explizit betreffen. Die Direktvermarkter stellen
zur Zeit, aufgrund der geringen bzw. nicht vorhandenen Vorgaben, einen nicht abschätzbaren Risikofaktor
für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dar. Hier sollte eine Rahmensetzung erfolgen,
beispielsweise durch Ausweitung der existierenden Normen auf die Direktvermarkter bzw. Schaffung neuer
Normen für diese Akteure. Das sollte nicht nur hinsichtlich der Cyber-Sicherheit geschehen, sondern auch
im Hinblick auf die Sicherung der Markttransparenz und der Diskriminierungsfreiheit.
Rahmensetzung für Handelsplätze
Bisher existieren verhältnismäßig wenige regulatorisch wirkende Standards, die direkt die Energiebörsen
und insbesondere deren Cyber-Sicherheit betreffen. Besonders im Hinblick auf die informationstechnische
174
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Schlussfolgerungen und Ausblick
Absicherung und mit ihr verbundene übergeordnete Aspekte sollte eine konkretere Rahmensetzung geprüft
werden (siehe dazu auch die Empfehlung „Wechselwirkung zwischen Markt und Versorgung“). Im Zuge
dessen sollten auch Maßnahmen getroffen werden, die ein Ausweichen auf ausländische oder andere – im
Zweifel weniger regulierte – Handelsplattformen unterbinden.
Insbesondere, wenn Manipulationen der jeweiligen Handelsplattform auf die energiebetrieblichen Prozesse
wirken und die Versorgungssicherheit gefährden können, muss sichergestellt werden, dass der
informationstechnische Schutz der Handelsplattformen der potenziellen Schadwirkung Rechnung trägt.
Zertifizierte bzw. akkreditierte Dienstleister für KRITIS und Cyber-Sicherheit
Bei der Betreiberbefragung wurde der Wunsch geäußert, externe Unterstützung für Cyber-Sicherheit und
für Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen beauftragen zu können. Insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen fällt es schwer, entsprechende Kompetenzen umfassend im eigenen Haus
aufzubauen. Eine Beauftragung scheitert bisher aber teilweise an einem Mangel konkreter Angebote oder
Unsicherheit über die Eignung externer Dienstleister. Deshalb wird empfohlen, entweder staatlich
koordiniert oder über der Selbstorganisation der Wirtschaft, geeignete Zertifizierungen oder
Akkreditierungen für Dienstleister in der Cyber-Sicherheit und KRITIS zu schaffen.
6.3
Weiterer Untersuchungsbedarf
Neben den konkreten Handlungsempfehlungen haben sich im Verlauf der Studie weitere Punkte ergeben,
die eine tiefer gehende Betrachtung erfordern:
Betrachtung komplexer und kaskadierender Ausfallszenarien
Die Komplexität der Vernetzung der Energienetze nimmt zu, gleiches gilt für die Vernetzung der IKT-Netze.
Damit gewinnt das Szenario einer kaskadierenden informationstechnischen Störung an Bedeutung, das
heißt das informationstechnische Übergreifen eines Ausfalls in einem Netzsegment in weitere Segmente.
Besonders im Hinblick auf die wachsende Komplexität der Netze (Übertragungs- und Verteilnetze) steigt die
Wahrscheinlichkeit für solche Szenarien. Diese finden jedoch zur Zeit noch wenig Beachtung, unter
anderem wegen der Vielzahl an zu betrachtenden Parametern in einem solchen Szenario. Es ist daher
notwendig, dass die Betreiber – gegebenenfalls in Kooperation mit der Forschung – derartige Szenarien
betrachten und ggf. simulieren, um die Folgen solcher Vorfälle abschätzen und Maßnahmen zur
Vermeidung einleiten zu können.
Weitere Untersuchung besonders kritischer Prozesse
Innerhalb der Studie war es nicht möglich, alle Prozesse des Energiesektors in der wünschenswerten Tiefe zu
untersuchen. Es wird daher empfohlen, besonders kritische Anlagen und Prozesse in eigenständigen
Untersuchungen weiterführend zu analysieren. Das trifft insbesondere auf die Stromversorgung zu, bei der
im Laufe der Untersuchung eine sehr große Komplexität und Heterogenität der Betreiberunternehmen
deutlich wurde. Die Studie weist deshalb auf weiteren Untersuchungsbedarf hin und beschreibt
Sachverhalte, auf die in einer erweiterten Analyse eingegangen werden könnte.
Verteilte Organisationen und Einfluss auf die Versorgungssicherheit
Die Betreiber im Energiesektor sind geografisch über das gesamte Land verteilt, aber organisatorisch und
zum Teil auch technisch miteinander verbunden. Aufgrund dieser Verteilung werden im Energiesektor
unter anderem gemeinsam genutzte Leitsysteme für Betreiber eingesetzt, die in verschiedenen Branchen
und Sektoren aktiv sind. Das kann einerseits zu einer erhöhten Cyber-Sicherheit durch weniger Zentralität
beitragen, andererseits aber die Cyber-Sicherheit gefährden – beispielsweise durch eine erschwerte zentrale
Wartung der Systeme.
Gleichzeitig nimmt der Kostendruck auf die Betreiber weiter zu. Zur Kostenoptimierung und
Zentralisierung der Betreuung der Leitsysteme werden bei einigen Betreibern, die in unterschiedlichen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
175
6 Schlussfolgerungen und Ausblick
Branchen und Sektoren aktiv sind, zunehmend Querverbundleitsysteme eingesetzt. Diese vereinen die
verschiedenen Leitsysteme, beispielsweise für Gas, Strom und Wasser, in einem einzigen zentralen System.
Dadurch wird die Betreuung aus einer zentralen Leitstelle ermöglicht, ggf. durch einen gemeinsamen
und/oder spartenübergreifenden Dispatcher. Ein solches System ist erheblich umfangreicher und stellt
einen zentralen Angriffspunkt dar. Weitere Forschungsarbeiten sind notwendig, um zu prüfen, welches der
beiden Konzepte – geteilte oder querverbundene Leitsysteme – am wirtschaftlichsten, robustesten und vor
allem welches Konzept zukünftig die beste Cyber-Sicherheit bieten kann. Die Kernaufgabe wird dabei sein,
die individuellen Gegebenheiten der Betreiber zu berücksichtigen.
Verhalten der Wertschöpfungskette der kritischen Dienstleistungen in Notsituationen
In der Forschung wird seit einigen Jahren verstärkt untersucht, welche Konsequenzen ein vollständiger
Ausfall (Schwarzfall oder englisch „Blackout“) des Stromnetzes hätte, beispielsweise durch das Büro für
Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag. Diese Betrachtungen sollten um die physikalische
Sicht der IKT erweitert werden.
Der vollständige Schwarzfall ist bisher noch nicht eingetreten. In Simulationen wird aber untersucht, ob ein
Kraftwerk nach einem Zusammenbruch des Netzes aus eigener Kraft wieder anfahren könnte
(Schwarzstartfähigkeit). Nicht schwarzstartfähige Kraftwerke sind in erweiterten Szenarien bzgl. der
Initiierung des Netzwiederaufbaus ausgehend von einem oder mehreren schwarzstartfähigen Kraftwerken
zu betrachten. Diese Untersuchungen sollten auf die anderen Branchen des Energiesektors ausgeweitet und
insbesondere bezüglich der IKT-Abhängigkeiten (beispielsweise Abhängigkeit vom Funktionieren der
Mobilfunknetze) vertieft werden.
Eine Forschung mit ähnlichem Schwerpunkt sollte auch in den weiteren kritischen Dienstleistungen,
idealerweise durch die öffentliche Hand, durchgeführt und gefördert werden. Dies betrifft beispielsweise
einen Zusammenbruch des Ferngasnetzes. Bei Verlust des Gasdrucks kann es zu Verunreinigungen durch
Luft im Netz kommen, die mit Zeit- und Ressourcenaufwand wieder entfernt werden müssten. Die
Problematik „Schwarzstartfähigkeit“ lässt sich damit auch auf das Gasnetz ausdehnen. Eine ähnliche Frage
stellt sich in der Dienstleistung Treibstoff- und Heizölversorgung. Hier sollten die Folgen und
kompensierende Maßnahmen bei einem großflächigen Ausfall der Raffineriekapazitäten (beispielsweise
durch einen Schadsoftware-Befall der Anlagen) durch die Betreiber und die Forschung untersucht werden.
Folgen eines Ausfalls der Datenübertragung bei einem oder mehreren Marktpartnern
Die Akteure in den kritischen Dienstleistungen des Sektors Energie haben sich in den vergangenen Jahren
immer stärker durch IKT vernetzt. Die Tendenz zur Vernetzung bleibt mittelfristig bestehen. Der Austausch
von Daten geschieht teils zur Optimierung der Geschäftsabläufe, teils aufgrund von regulatorischen
Anforderungen (Martkpartnerprozesse). Unklar ist hier, was bei einem großflächigen Ausfall der
Kommunikation eines Bertreibertyps oder einer Region geschehen würde. Es sollte deshalb untersucht
werden, ob das Stromnetz auch ohne die Daten der Kraftwerksbetreiber zu Fahrplänen und
Einsatzbereitschaft in einem Notbetrieb lauffähig wäre. In vielen Bereichen, beispielsweise dem Gashandel,
wird die Kommunikation durch die Betreiber als zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht kritisch für die
Versorgungssicherheit betrachtet. In anderen Bereichen, beispielsweise bei virtuellen Kraftwerken, stellt die
Kommunikation aber bereits heute einen kritischer Faktor dar. Grundsätzlich ist für ein derartiges
Ausfallszenario bereits der Ausfall von Kommunikationsschnittstellen ausreichend, weshalb dies unbedingt
zusätzlich berücksichtigt werden muss. Die Entwicklung sollte daher angesichts der steigenden Bedeutung
des Datenaustausches beobachtet werden, gegebenenfalls ist hier regulatorisch einzugreifen.
Demand Side Management
Die Energieversorgung der Zukunft wird durch die Energiewende stärker von dem Einspeise- und
Lastmanagement abhängig sein. Die Erzeugung der elektrischen Energie ist bei den erneuerbaren Quellen
an eine Vielzahl von Parametern gebunden, die mit einem gewissen Grad an Zuverlässigkeit prognostiziert
werden müssen. Außerdem muss der Verbrauch in größerem Umfang als bisher beeinflussbar sein, da
Einspeisung und Verbrauch im Stromnetz ausgeglichen sein müssen. Dazu ist die Förderung des Einsatzes
176
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Schlussfolgerungen und Ausblick
von Technologien zur intelligenten Steuerung von Haushaltsgeräten, sogenannten Smart Home
Technologien, durch die öffentliche Hand zu prüfen. Die Beeinflussbarkeit dieser Geräte durch die Betreiber,
beispielsweise durch Fernzugriff oder Lastenprofile, sollte ebenfalls Bestandteil der Betrachtungen sein.
Durch den Einsatz derartiger Technologien wäre es den Betreibern zukünftig möglich, die Lastensteuerung
der Stromnetze (Demand Side Management) detaillierter zu koordinieren, beispielsweise durch den
gezielten Lastenabwurf zur Netzstabilisierung.
Sichere Implementierung neuer IKT-gestützter Teilinfrastrukturen
Im Rahmen der Energiewende und der Fortentwicklung hin zu intelligenten Energieversorgungssystemen
werden in Elektrizitäts- und Gasversorgung IKT-gestützte Teilinfrastrukturen eingeführt oder in ihrem
Funktionsumfang ausgeweitet. Hier sollte von staatlicher Seite aus Sorge getragen werden, dass alle für die
nachhaltige Sicherstellung der Versorgungssicherheit relevanten Aspekte des informationstechnischen
Schutzes bei solchen Fortentwicklungen geeignet berücksichtigt werden. Ein Beispiel hierfür sind die von
Betreibern elektrischer Versorgungsnetze umzusetzenden Vorgaben aus dem EnWG in Bezug auf den von
ihnen zu leistenden Beitrag zur Netzstabilität durch Lastabwurf auf Verlangen des übergeordneten
Netzbetreibers (im Rahmen der „Abschaltkaskade“). Insbesondere sollten hierbei auch
Gesamtbetrachtungen bzgl. Robustheit und Resilienz der angedachten Fortentwicklungen erfolgen.
Nutzung von Synergien mit dem Ausland
Nicht nur in Deutschland wurde der Bedarf für den Schutz von Kritischen Infrastrukturen erkannt. In
anderen Ländern existieren bereits explizite Regelungen durch den Gesetzgeber, die die Cyber-Sicherheit
von Kritischen Infrastrukturen betreffen. Beispielsweise haben die USA bereits mehrere Direktiven
veröffentlicht, in denen die Betreiber Anweisungen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen erhalten. In
Deutschland existieren derartige Regularien zur Zeit noch nicht.Das IT-Sicherheitsgesetz könnte in Zukunft
um konkretere Anweisungen und Auflagen erweitert werden. Grundsätzlich sollte deshalb untersucht
werden, inwieweit internationale Normen und Regularien auch für den deutschen Energiesektor anwendbar
sind.
Einfluss der Handelsplätze
Der Einfluss der Energiebörsen und des Marktes auf die Robustheit und Resilienz der
Versorgungsdienstleistungen der Strom- und Gasversorgung ist bisher noch nicht vollständig klar. Daher
sind auch die aus diesem Einfluss abzuleitenden Anforderungen an die IKT-Abhängigkeiten von Börsen und
Markt und deren informationstechnische Absicherung unklar. Die öffentliche Hand sollte in
Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen weitergehende Untersuchungen vorantreiben, die diese
Sachverhalte näher beleuchten. Gleiches gilt für andere für die Versorgung relevante energiewirtschaftliche
Prozesse, wie beispielsweise die Resilienz des Fahrplanmanagements und der Marktpartnerkommunikationsprozesse.
Regelmäßige Erfassung des Stands der Cyber-Sicherheit
Die IKT unterliegt einem stetigem Wandel. Damit geht eine Veränderung der Anforderungen an die IKT und
häufig eine Steigerung der IKT-Abhängigkeiten einher. Daraus resultieren wiederum steigende
Anforderungen an die Cyber-Sicherheit. Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist die regelmäßige Erfassung
des Bedarfs und des Stands der Cyber-Sicherheit im Sektor notwendig, um auf die Trends und
Herausforderungen reagieren zu können bzw. diese frühzeitig zu erkennen. Dies kann beispielsweise durch
weitere Studien wie in der vorliegenden Form geschehen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
177
Anhänge
Anhänge
Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Begriff
ACER
Agency for the Cooperation of Energy
Regulators
AFM+E
Außenhandelsverband für Mineralöl und
Energie e. V.
AKW
Atomkraftwerk
BDEW
Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft
BEE
Bundesverband Erneuerbare Energie
bft
Bundesverband Freier Tankstellen
BGR
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe
BHKW
Blockheizkraftwerk
BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordnung
Bio-SNG
Biomass Synthetic Natural Gas
BioKraftQuG
Biokraftstoffquotengesetz
BKM
Bilanzkreismanagement
BMU
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMUB
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (bis Dezember 2013:
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie)
BNE
Bundesverband Neuer Energieanbieter
BNetzA
Bundesnetzagentur
178
Beschreibung
Agentur für die Zusammenarbeit der
Energieregulierungsbehörden
Synthetisches Erdgas (aus Biomethan)
Ausgleich realer und prognostizierter
Verbräuche
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Beschreibung
BP
Betriebsinterner Prozess
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
CASTOR
Cask for Storage and Transport of
Radioactive Material
Behälter zur Aufbewahrung und zum
Transport radioaktiven Materials
CC
Common Criteria for Information
Technology Security Evaluation
Allgemeine Kriterien für die Bewertung
der Sicherheit von
Informationstechnologie
CCS
Carbon Dioxide Capture and Storage
CO2-Abscheidung und -Speicherung
CEPS
Central European Pipeline System
CERT
Computer Emergency Response Team
Koordinationsteam zur Reaktion auf
IT-Sicherheitsvorfälle
CNG
Compressed Natural Gas
Stark verdichtetes Erdgas
CO2
Kohlendioxid
„Treibhausgas“
CSV-Datei
Comma Separated Value
Textdatei, in der die Datenfelder durch
ein Zeichen, z. B.Kommata, getrennt
sind
DB
Deutsche Bahn AG
DGMK
Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft
für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V.
DL
Dienstleistung
DSM
Demand Side Management
Prinzip der selektiven Abschaltung von
Verbrauchern – Lastenmanagement
DSL
Digital Subscriber Line
Übertragungsstandard für
(Breitband-)Datendienste über das
Telefonnetz
DSO
Distribution System Operator
Siehe VNB (Distribution System
Operator)
DVGW
Deutscher Verein des Gas- und
Wasserfaches
DWD
Deutscher Wetterdienst
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
179
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Beschreibung
EBV
Erdölbevorratungsverband
EE-Anlage
Erneuerbare-Energie-Anlage
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEX
European Energy Exchange
Europäische Strombörse in Leipzig
EFET
European Federation of Energy Traders
Verband europäischer Energiehändler
EFET
Deutschland
Verband Deutscher Gas- und
Stromhändler e. V.
EFR
Europäische Funk-Rundsteuerung
ENTSO-E
European Network of Transmission
System Operators for Electricity
Verband Europäischer
Übertragungsnetzbetreiber –
Elektrizität
ENTSOG
European Network of Transmission
System Operators for Gas
Verband Europäischer
Fernleitungsnetzbetreiber für Gas
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
ErdölBevG
Erdölbevorratungsgesetz
EVU
Energieversorgungsunternehmen
FBG
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH
FNB
Fernleitungsnetzbetreiber
FNB Gas
Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V.
Fracking
Hydraulic Fracturing
GasGVV
Gasgrundversorgungsverordnung
GASPOOL
GASPOOL Balancing Services GmbH
GDR
Gasdruckregelgerät
GDRM-Anlage
/
GDR-Anlage
Gas-Druckregel- und Messanlage
Gas-Druckregelanlage
180
Lösen von Schiefergas unter Einsatz
von Wasserdruck und Chemikalien aus
dem Untergrund
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Beschreibung
GeLiGas
Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas
GHD
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
GIS
Geographisches Informationssystem
GPKE
Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung
mit Elektrizität
GPS
Global Positioning System
GuD
Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk
GW
Gigawatt
GWB
Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
GWh
Gigawattstunde(n)
H-Gas
High Calorie Gas
HAE
Hauptabsperreinrichtung
HGÜ
HochspannungsgleichstromübertragungLeitungen
HMI
Human Machine Interface
HT/NT-Zähler
Haupttarif-/Nebentarifstromzähler
Hz
Hertz
ICS
Industrial Control System
Industrielles Kontrollsystem
IEC
International Electrotechnical
Commission
Internationale Elektrotechnische
Kommission
IKT
Informations- und
Telekommunikationstechnologien
IP
Internet-Protokoll
ISDN
Integrated Services Digital Network
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Globales Positionsbestimmungssystem
Gas mit hohem Energiegehalt durch
hohen Methangehalt
Mensch-Maschine-Schnittstelle, z. B.
Visualisierung
Standard für digitales Telefonnetz, über
das Sprach- und Datendienste
angeboten werden
181
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Beschreibung
ISMS
Informationssicherheits-mangementsyste
m
IT
Informationstechnik
KKW
Kernkraftwerk
km
Kilometer
KT
Kommunikationstechnik
kV
Kilovolt
kW
Kilowatt
kWh
Kilowattstunde(n)
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung
L-Gas
Low Calorie Gas
Lkw
Lastkraftwagen
LNG
Liquefied Natural Gas
Flüssigerdgas
LPG
Liquefied Petroleum Gas
Flüssiggas, das bei der Herstellung von
Benzin und Diesel aus Rohöl anfällt
LWL
Lichtwellenleiter
Glasfaserkabel
M-O-E
Merit-Order-Effekt
Verdrängung teuer produzierender
Kraftwerke durch den Markteintritt
eines Kraftwerks mit geringeren
Grenzkosten
MessZV
Messzugangsverordnung
Modem
Modulator / Demodulator
Gerät zur Einwahl in das Internet
MOM
Manufacturing Operations Management
System
System zur Steuerung und Regelung
von Produktionsprozessen
MPLS-Netzwer
k
Multiprotocol Label Switching Netzwerk
(Verbindungsorientiertes)
Vermittlungsprotokoll zur Übertragung
von Datenpaketen (in einem
verbindungslosen Netzwerk)
182
Gas mit niedrigem Energiegehalt durch
geringen Methangehalt
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Beschreibung
MTS-K
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
MW
Megawatt
MWV
Mineralölwirtschaftsverband e. V.
NABEG
Netzausbaubeschleunigungsgesetz
NCG
NetConnect Germany GmbH & Co. KG
NEPS
North European Pipeline System
NG
Natural Gas
NRV
Netzregelverbund
NWO-Pipeline
Nord-West-Oelleitung GmbH
OECD
Organisation for Economic Co-operation
and Development
ONS
Ortsnetzstation
OPEC
Organization of the Petroleum Exporting
Countries
Organisation erdölexportierender
Länder
OPF-Systeme
Optimal Power Flow System
System zur Blindleistungsregelung bzw.
-optimierung
OTC-Handel
Over-The-Counter-Handel
Außerbörslicher Handel
Pkw
Personenkraftwagen
PLS
Prozessleitsystem
z. B. SCADA-System
PMU
Power Management Unit
(Mikro-)Controller zur Regelung von
Funktionen der Energieversorgung von
digitalen Geräten
PRISMA
Prisma European Capacity Platform
GmbH
Europäische Online-Plattform für den
Handel mit Kapazitätsrechten der
Gasbranche
PS
Prozessschritt
PV
Photovoltaik
Energiegewinnung aus der Sonnenkraft
REMIT
Regulation on Wholesale Energy Market
Marktüberwachung zur Bekämpfung
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Erdgas
Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
183
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Integrity and Transparency
Beschreibung
von Insiderhandel und
Marktmanipulation
RMR
Rhein-Main-Rohrleitung
RohrFltgV
Rohrfernleitungsverordnung
RTU
Remote Terminal Unit
Fernbedienungs-Terminal
SAIDI-Wert
System Average Interruption Duration
Index
Durchschnittliche Ausfalldauer je
versorgtem Verbraucher
SCADA
Supervisory Control and Data Acquisition
Überwachen und Steuern mittels eines
Computersystems
SKE
Steinkohleeinheiten
SMGW
Smart Meter Gateway
Smart Meter mit Steuereinheiten
SNG
Synthetic Natural Gas
Aus Kohle oder Biomasse hergestelltes
Gas
SPS
Speicherprogrammierbare Steuerung
StromGVV
Stromgrundversorgungsverordnung
SysStabV
Systemstabilitätsverordnung
t
Tonne(n)
TAB
Büro für Technikfolgenabschätzung beim
Deutschen Bundestag
TASE-Protokol
l
Telecontrol Application Service Element
Protokoll zur Kopplung von
Netzleitstellen
TFH
Trägerfrequenznachrichtenübertragung
über Hochspannungsleitungen
Siehe Power Line Carrier
TSO
Siehe ÜNB (Transmission System
Operator)
TW
Terawatt
TWh
Terawattstunden
ÜNB
Übertragungsnetzbetreiber
184
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anhänge
Abkürzung
Begriff
Beschreibung
UNITI
UNITI Bundesverband mittelständischer
Mineralölunternehmen e. V.
UPS
Unterprozessschritt
USV
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
V
Volt
VDE
Verband der Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik e. V.
VDN
Verband der Netzbetreiber
VHP
Virtueller Handelspunkt
VIK
Verband der Industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft
VKU
Verband kommunaler Unternehmen
VNB
Verteilnetzbetreiber
VPN
Virtual Private Network
Virtuelles privates Netzwerk, das auf
dem Internet aufgebaut ist
W2W
Well to Wheel
Ölwertschöpfungskette von der Quelle
auf die Räder
WEA
Windenergieanlage
WEG
Wirtschaftsverband Erdöl- und
Erdgasgewinnung
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Fiktiver Lieferpunkt als Übergabestelle
bei Gaslieferungen
185
Anhänge
Glossar
Begriff
Beschreibung
(N-1)-Kriterium
Kriterium für die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von zusätzlich
vorhandener Redundanz, um bei Ausfall den Betrieb durch (N-1) Objekte
aufrechterhalten zu können
Aktor
Fernwirkkomponente; Stellgerät
Balgengaszähler
Gaszähler zur Messung des Gasvolumenstroms durch
Verdrängungsmessung
Baseload
Leistungsblöcke, die an der Strombörse zugekauft werden, um die
Grundlast abzudecken
Bi-Fuel
Möglichkeit, ein Fahrzeug mit zwei verschiedenen Kraftstoffarten zu
betreiben (z. B. CNG und Ottokraftstoff)
Blindleistung
Leistung, die ins Netz eingespeist wird ohne verbraucht zu werden
Blowout
Unkontrollierter Ausbruch von Öl, Gas oder Wasser aus einem Bohrloch
Clearing
Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Cloud(-Computing)
Entfernter Verbund von Rechnern, verbunden über das Internet
Cracken /
Cracking-Verfahren
Verfahren zur Aufspaltung langer Kohlenwasserstoffe, z. B. aus Schweröl,
in kürzere Verbindungen zur Herstellung anderer Mineralprodukte
Dispatching
Erstellung und Ausführung eines längerfristigen Fahrplans für
Kraftwerke
Downstream
Verteilung von Öl-Endprodukten und Gas an Endkunden
E10
Ottokraftstoff mit einem Anteil von fünf bis zehn Prozent Bio-Ethanol
Endenergie
Teil der Sekundärenergie, der nach verlustbehafteter Umwandlung und
Übertragung beim Endverbraucher tatsächlich verfügbar ist
Entry-Exit-Betriebsmodell
Abrechnungssystem zur Vergütung von Gastransportleistungen –
Einspeisung von Gas an einem beliebigen Punkt im Netz und Entnahme
an einem anderen beliebigen Punkt
Erdölkondensat
Auch „Gaskondensat“; Gemisch flüssiger Kohlenwasserstoffe, die bei
Änderung von Druck und Temperaturen, z. B. infolge einer Bohrung,
ausfallen
186
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anhänge
Begriff
Beschreibung
Eruptionskreuz
Rohrleitung bestehend aus mehreren Teilen, die direkt und fest mit dem
Bohrloch verbunden ist; dient als Bohrlochabschluss und zur
kontrollierten Entnahme von Erdöl und -gas
Exploration
Untersuchung und Erschließung von Erdgas- oder Erdölvorkommen vor
der Förderung
Feldbus
Verbindungssystem (Bussystem), durch das die Feldgeräte (Sensoren) und
Stellglieder (Aktoren) einer Anlage mit einem Steuergerät verbunden
werden
Feldebene
Die Feldebene enthält die Empfänger und Sender von Fernwirktechnik
Ferraris-Zähler
Konventioneller elektromechanischer Stromzähler
Firmware
In (elektronische) Geräte eingebettete Betriebssoftware
Grundlast
Belastung eines Stromnetzes, die während eines Tages nicht
unterschritten wird
Just-In-Time-Anlieferung
Lieferung von Material in Stückzahl und zum Zeitpunkt, wie es in der
Produktion benötigt wird
Kaverne
Natürlich oder künstlich geschaffener unterirdischer Hohlraum
Kolonne
Säulenförmige Apparatur zur Trennung von Stoffen, u. A. bei der
Ölraffinierung eingesetzt
Kurzschlussleistung
Größe für die Bemessung der Beanspruchung einer elektrischen Anlage
Leitsystem
System zur Leitung, Steuerung und Überwachung von Prozessen bzw.
Vorgängen, i. d. R. bestehend aus mehreren Sensoren und Aktoren
Leitwarte / Leitstand
Ein oder mehrere Arbeitsplätze, an dem aus die Informationen des oder
der Leitsysteme zusammenlaufen und eine oder mehrere Anlagen
überwacht und gesteuert werden
Löschung von Schiffen
Entladen von Schiffen
Meter Management System
Zählerverwaltungssystem
Midstream
Lagerung und Transport von Öl-Rohprodukten
Minutenreserve
Reserve, die Schwankungen im Stromnetz innerhalb Viertelstunden
ausgleicht
Molch
Maschine, die in eine Pipeline eingesetzt wird und verschiedene
Aufgaben haben kann
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
187
Anhänge
Begriff
Beschreibung
Odorierung
Beimischung von geruchsintensiven Stoffen, um Gas olfaktorisch
wahrnehmbar zu machen
Offshore
Auf dem Wasser
Onshore
An Land
Parametrierung
Abbildung anhand von Variablen („Parametern“)
Peakload
Spitzenlasttarifierung – Umlegung der Kosten der Kapazität auf die
Nachfrager der Spitzenlastperiode
Pipeline
Fernleitung für den Transport von Gas oder Erdöl(-produkten)
Power Line Carrier
Technik zum Nachrichtenaustausch zwischen Betreibern über das
(Hochspannungs-)Stromnetz
Primärenergie
Energiemenge in den ursprünglichen Trägern wie Erdgas, Steinkohle
oder Kernenergie
Primärreserve
Reserve, die Schwankungen im Stromnetz innerhalb von Sekunden
ausgleicht
Prospektion
Eingrenzung von Erdgas- oder Erdölvorkommen vor der Förderung
Prosumer
Verbrauchskunden, die gleichzeitig auch Produzenten von Energie sind
Redispatching
Kurzfristige Anpassung in Reaktion auf Anforderungen der
Übertragungsnetzbetreiber
Sauergas
Erdgas mit einem hohen Anteil an Schwefelwasserstoff
Schwarzstart
Hochfahren eines Kraftwerks ohne Stromversorgung von außen
Sekundärenergie
Energiemenge von Produkten aus Verarbeitungsprozessen von
Primärenergieträgern in andere Energieträger wie elektrischer Strom,
Mineralöl, Koks, Briketts
Sekundärreserve
Reserve, die Schwankungen im Stromnetz innerhalb fünf Minuten
ausgleicht
Sensor
Messfühler
Smart Grid
Modernes Stromnetz mit Einbeziehung von analogen oder digitalen
Kommunikationstechnologien zur Sammlung von Informationen und
Steuerung
Smart Meter
Digitale Messeinrichtungen zur Erfassung des Verbrauchs von Strom,
188
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anhänge
Begriff
Beschreibung
Gas, Wärme oder Wasser, die Informations- und
Kommunikationstechnologie zum Betrieb nutzen
Spotmarkt
Börse für physisch gehandelte Rohstoffe – kurzfristig
State Estimation
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik im Verteilnetz
Stuxnet-Vorfall
Angriff auf Urananreicherungsanlagen im Iran durch eine
Schadsoftware. Der Angriff erfolgte durch infizierte Projektdateien auf
speicherprogrammierbaren Steuerungen des Herstellers Siemens
Süßgas
Erdgas mit einem geringem Anteil an Schwefelwasserstoff
Terminmarkt
Börse für physisch gehandelte Rohstoffe – zeitliches Auseinanderfallen
von Börsengeschäft und dessen Erfüllung
Trading
Handel
Transportpfadmodell
(Veraltetes) Transportmodell für Gas, bei dem die Gashändler für den
Transport über eine bestimmte Strecke Durchleitungsverträge mit allen
beteiligten Netzbetreibern abschließen mussten
Übertragungsnetz
Netz zum überregionalen Stromtransport vom Ort der Erzeugung zu
Verbrauchsschwerpunkten
Upstream
Exploration und Förderung von Rohöl und Erdgas
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
189
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