3. aktualisierte Auflage 2015
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3. aktualisierte Auflage 2015
3. aktualisierte Auflage 2015 | m G g e rla i e w V h e c r d . u e d r t h ue n c h i o c n v s f l r o r e a t b t d i i 5 m e 1 t s © 20 PDF-Da rtete Hilf nderen ch a a u e r e a s e r g e i d b r s o D e s i d/ m n M m u i r n n e e h r e c g e h u e s c a g i n e u n z e r e e s m s s h s e a r a k, n e c t W ß u n a I r d m m h z I t c e . »Wir freuen uns auf Sie!« u a h n h c N e c s i d S rd n n e i o r s t w , k t n i e e e l e s i r d e f e n e u w be n k i s n e g e e u e h i g z i c s w e ü u r o a s p s h Anz n n c r e i a u e s p a Ungehindert im g Leben bewegen – d o , t l k tunder ORS n Inha Foto lfältigung gt.mitHdenafProfis r e e d b e a i r e s ü g r F g e t . a Verv Lebenshilfe n r n t f G i e ß lelnu e u s s A e r o l e e gen usgesch jeweilig r Wir tun gut! d a e d n t si is n e ig e z h. n c i l A t r o w t n vera Wenn Gott den Menschen misst, legt er das Maßband nicht um den Kopf, sondern um das Herz. schmitt & kollegen bH Beratung | Planung | Baudurchführung für Wohn und Industriebauten Planungsgesellschaft mbH Irisches Sprichwort Kanzleiberg 7 35390 Gießen Tel.: 0641389728 Fax: 0641390317 email: [email protected] www.schmitt-gi.de Spitzwegring: Barrierefrei. Energieeffizient Kontakt: Wohnbau Gießen GmbH Ludwigstraße 4 · Gießen Tel.: (0641) 9777-132 [email protected] www.wohnbau-giessen.de In Gießen zuhause. ORS-GmbH Orthopädie-Technik Sonderbau Sanitätshaus Die ORS Orthopädie- und Rehatechnik GmbH steht für gewachsene Kompetenz und zertifizierte Qualität in den Bereichen Orthopädie-Technik, Sonderbau und Sanitätshaus. Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Kreisvereinigung Gießen e.V. Entdecken Sie die ganze Welt der Lebenshilfe Gießen: von der Frühförderung bis zur Seniorenbetreuung Grüninger Weg 29 35415 Pohlheim-Garbenteich Tel.: 06404/804-0, Fax: -244 [email protected] Spendenkonto 200 512 021 • Sparkasse Gießen • BLZ 513 500 25 Überzeugen Sie sich persönlich in einer unserer 6 Filialen in Gießen, Lich und Wetzlar von dem ORS-Komplettservice für Gesundheit und Mobilität. Frankfurter Straße 1 35390 Gießen Telefon (0641) 97258-0 Am Klinikum · Forsthausstraße 5 35578 Wetzlar Telefon (06441) 30989-0 [email protected] · www.ors-gmbh.de Grußwort der Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Gießen Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer der i-Börse, mit der dritten Auflage der „i-Börse – Informatives für Menschen mit Behinderungen“ möchten wir Menschen mit Behinderungen sowie ihren Angehörigen und Freunden wieder einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, um sich über Unterstützungsangebote zu informieren und um sich bei ganz verschiedenen Angelegenheiten an kompetente Ansprechpartner/innen wenden zu können. Es ist schon eine kleine Tradition, im zweijährlichen Abstand eine neue Auflage herauszugeben. Seit der letzten Ausgabe haben sich viele Änderungen und Neuerungen ergeben, die aufgenommen wurden. Die in dieser Broschüre aufgeführten Unterstützungs- und Informationsangebote zeigen, dass es in unserer Stadt und in der Region zahlreiche Organisationen und Institutionen gibt, die sich hier engagieren. Ganz besonders zu schätzen, ist die ehrenamtliche Arbeit, die in vielen Vereinen geleistet wird. Deshalb gilt mein besonderer Dank all denjenigen, die hier viel Zeit investieren und sich engagieren. Ich danke auch den Firmen und Institutionen, durch deren Beitrag das Erscheinen und die kostenlose Verteilung der i-Börse ermöglicht wurden. Durch dieses Engagement können Barrieren – auch in den Köpfen – abgebaut werden. Und so stellen wir uns alle auf unterschiedlichste Art und Weise dieser wichtigen Daueraufgabe und befördern auch außerhalb des schulischen Bereiches das wichtige Thema „Inklusion“. Ich bin sicher, dass mit dieser Broschüre auch ein kleiner Teil dazu beigetragen wird, dass Menschen mit Behinderungen ihren Platz in der Gesellschaft selbstbestimmt einnehmen können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Dietlind Grabe-Bolz Oberbürgermeisterin Grußworte – 1 Grußwort der Vorsitzenden des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen Liebe Leserin, lieber Leser! Mit der dritten überarbeiteten und aktualisierten Ausgabe der i-Börse erhalten Sie einen Überblick über Institutionen und Ansprechpartner, die die Universitätsstadt Gießen bei ihrem Prozess, so barrierefrei wie möglich zu werden, unterstützen. Weiterhin finden Sie Informationen zum Thema sowie wichtige Adressen, an die Sie sich bei Bedarf wenden können, falls Sie Hilfestellungen benötigen. An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank der Geschäftsstelle des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie dem Behindertenbeauftragten, die mit ihrem Einsatz die Erstellung dieser Broschüre möglich gemacht haben. Das Ziel des barrierefreien Lebens nimmt in Gießen einen hohen Stellenwert ein. Hierbei beschränkt sich der Begriff der Barrierefreiheit nicht nur auf Menschen mit einer körperlichen Behinderung, sondern schließt alle Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen ein. Es geht in allen Bereichen um die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, was mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention eine klare Grundlage bekam. Bis dahin ist es noch ein sehr langer Weg, aber die Universitätsstadt Gießen hat diesen Weg entschlossen beschritten, indem im Jahr 2012 der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen gegründet wurde. Der Beirat hat das Ziel, sich seinen Möglichkeiten entsprechend, für die Interessen von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Hier geht es nicht nur um die Sensibilisierung für das barrierefreie Leben, sondern auch um die konkrete Begleitung der politischen Prozesse in der Stadt unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Kapitel I finden Sie noch weitere Informationen zum Beirat, ebenso eine Kontaktadresse, an die Sie sich wenden können, falls Sie Anregungen oder Fragen haben. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der i-Börse und hoffe, dass Sie alles für Sie Wichtige daraus entnehmen können. Maren Kolkhorst Vorsitzende des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2 – Grußworte Grußwort der Vorsitzenden des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V. Liebe Leserin, lieber Leser! „Jede Barriere ist eine zu viel“ – unter diesem Motto setzen wir uns für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Die dritte Auflage unserer Broschüre soll einen Überblick über Organisationen, Initiativen und Ansprechpartner geben, die sich in vielen Bereichen um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern. Der Gießener Arbeitskreis für Behinderte sieht es als besondere Herausforderung an, die UN-Behindertenrechtskonvention in unseren Kommunen tatsächlich im Alltag zu verwirklichen. Dieses weltweit gültige Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schafft die gesetzliche Grundlage für eine inklusive Gesellschaft. Seine Umsetzung hat in Deutschland und damit auch in Hessen bereits begonnen. Damit der hessische Aktionsplan nicht nur eine theoretische Richtschnur bleibt, müssen wir alle ihn durch viele Aktivitäten und Initiativen mit Leben füllen. Denn Teilhabe braucht Miteinander – und von einer inklusiven Gesellschaft können wir alle profitieren. Also, kommen Sie mit auf den Weg in eine Gesellschaft, an der alle teilhaben können, ob mit oder ohne Behinderung. Ihre Kornelia Steller-Nass Vorsitzende des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V. Grußworte – 3 Inhaltsverzeichnis Grußwort der Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Gießen...............................................1 Grußwort der Vorsitzenden des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen............2 Grußwort der Vorsitzenden des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V.........................3 I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor................................6 II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V....................7 III. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff?................................................... 9 IV. 1. Rehabilitation und deren Träger................................ 10 Träger der Rehabilitation............................................... 10 V. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Ausbildung und Beschäftigung.................................14 Berufliche Rehabilitation............................................... 14 Berufsförderungswerke................................................14 Werkstätten für Menschen mit Behinderung.................14 Tagesförderstätten........................................................15 LWV Hessen Integrationsamt........................................16 Integrationsfachdienste.................................................16 Justus-Liebig-Universität Gießen (Uni Gießen)...............16 Studentenwerk Gießen................................................. 16 Technische Hochschule Mittelhessen (THM).................16 VI. 1. Geltendmachung von Ansprüchen............................18 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII).........................18 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.......18 Wohngeld.....................................................................18 Wohnungsförderung.....................................................19 Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz (LBliGG)...............................19 2. 3. 4. 5. 4 – Inhaltsverzeichnis 6. 7. 8. 9. Steuerfreibeträge..........................................................20 Kindergeld....................................................................20 Kinderkrankengeld.......................................................20 Befreiung bzw. Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag/Merkzeichen „RF“..............................20 10. Sozialtariftelefon...........................................................21 11. Hausnotruf...................................................................21 12. Kriegsopferfürsorge......................................................21 VII. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mobilität......................................................................22 Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)...................................22 Parkerleichterung.........................................................22 Fahrdienste..................................................................22 Erleichterungen bei Reisen und im öffentlichen Personennahverkehr..................................23 Bahnhofsmission Gießen.............................................. 23 Barrierefreie Reisebusse............................................... 23 VIII. 1. 2. 3. 4. Frühe Hilfen................................................................ 25 Frühfördersystem.........................................................25 Integration von Kindern mit Behinderung......................25 Fachdienst Familien, Inklusion, Demografie...................25 Sonderpädagogische Förderung in Schulen ................26 IX. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Beratung, Betreuung und Versorgung.......................28 Die Behindertenbeauftragten........................................28 Gesetzliche Betreuung................................................. 28 Leistungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit..................28 Ambulante Pflegedienste.............................................. 30 Essen auf Rädern / Menü Service.................................30 Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD – Beratungsstelle Gießen...................................... 30 7. Beratungsangebote für Frauen mit Behinderung...........30 8. Gebärdensprachdolmetscherinnen...............................30 9. autismus Mittelhessen e.V.............................................31 10. FC – Facilitated Communication für Menschen mit Autismus............................................... 31 11. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen..............................31 12. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen..............31 13. Tagesstätten für ältere Menschen mit Behinderung.......31 14. Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung...........................................32 15. Förderverein für seelische Gesundheit e. V....................32 16. Lebenshilfe Gießen e. V................................................. 32 17. Mutter/Vater-Kind-Kur-Beratung...................................33 18. Sprechen-Hören-Lernen Fördern..................................33 19. Psychiatrische Krankenhäuser......................................33 20. Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e. V. (ZsL Gießen)................................................................. 33 21. Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung.......33 22. Aktion für Menschen mit Behinderung Stadt und Landkreis Gießen (AfMB)..............................34 23. Arbeiterwohlfahrt (AWO)............................................... 34 24. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V.........34 25. Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverein Gießen e. V................................................... 34 26. Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung e. V...................................................... 34 27. Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V.......34 28. Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppen............................34 29. Contergangeschädigte Hessen e.V...............................34 X. Sport und Freizeit....................................................... 35 Herausgeber: broschuere.de Verlag GmbH Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin Telefon: 030 / 99 27 11 27 Telefax: 030 / 99 27 11 28 E-Mail: [email protected] Internet: www.broschuere.de in Zusammenarbeit mit und verantwortlich für die Redaktion Magistrat der Universitätsstadt Gießen Behindertenbeauftragter Sven Burghardt Berliner Platz 1, 35390 Gießen Internet: www.giessen.de Layout, Anzeigen und Gesamtherstellung: broschuere.de Verlag GmbH Bildquellen: Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Ausgabe richten Sie bitte an den Magistrat. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum vorbehalten. Nachdruck, Fotokopien sowie eine elektronische Vervielfältigung, auch auszugsweise, dürfen nur mit vollständiger Quellenangabe sowie schriftlicher Genehmigung des Verlages erfolgen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. RSV Lahn-Dill Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen THM/BLiZ, Stadt Gießen, iStock, flickr.de Diese Broschüre finden Sie auch im Internet unter: www.giessen.de © broschuere.de Verlag GmbH, 2015 Inhaltsverzeichnis – 5 I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor Folgende Ansprechpartner – zu erreichen über die Geschäftsstelle – stehen Ihnen zur Verfügung: Vorsitzende: Maren Kolkhorst, Stadtverordnete Erster Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Büscher, Der Paritätische, Förderverein für seelische Gesundheit e.V. – Integrationsfachdienst Gießen Zweiter Stellvertretender Vorsitzender: Frank Becker, Autismus Mittelhessen e.V. Maren Kolkhorst und Andreas Büscher Der Beirat hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Belange von Menschen mit Behinderungen in Gießen im Blickpunkt zu haben und diese zu fördern. Er berät die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat in allen Fragen, die diesen Themenbereich betreffen. Er soll letztlich darauf hinwirken, dass die Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen möglich wird. Die stimmberechtigten Mitglieder des Beirats werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Mitglieder im Beirat sind fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, fünf Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände, sechs Vertreter/innen von Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderungen sowie ein Mitglied des Ausländerbeirates. Zurzeit sind neben den Vertretern von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Freien Wählern weitere folgende Gruppen vertreten: Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Der Paritätische, Autismus Mittelhessen, Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen, Club 68 - Verein für Behinderte und ihre Freunde, Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung, Schwerhörigenverein Gießen, Ausländerbeirat. In der Regel tagt der Beirat viermal im Jahr. 6 – I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor Geschäftsstelle: Universitätsstadt Gießen Der Magistrat Amt für soziale Angelegenheiten Berliner Platz 1 35390 Gießen Telefon: 0641 306-2008 Telefax: 0641 306-2319 E-Mail: [email protected] Internet: www.giessen.de II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. Der Gießener Arbeitskreis für Behinderte (GAB) ist ein Netzwerk von sozialen Institutionen, karitativen Verbänden, Beratungsstellen, Förderschulen, Selbsthilfegruppen und anderen Behinderteneinrichtungen. Der Verein wurde im Internationalen Jahr der Behinderten 1981 gegründet und hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und ihre Lebensqualität zu verbessern. Denn sie brauchen neben besonderer Aufmerksamkeit und Solidarität auch tatkräftige Unterstützung. Der Gießener Arbeitskreis für Behinderte vertritt die Interessen behinderter Menschen in der Öffentlichkeit und versucht, ihre Rechte zu stärken. Die Mitglieder des Arbeitskreises treffen sich regelmäßig, um sozialpolitische Probleme zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die gute Vernetzung ermöglicht Erfahrungsaustausch, Beratung, Information und Diskussion und fördert gelebtes bürgerschaftliches Engagement. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. Kornelia Steller-Nass Am Boxacker 9 35418 Buseck Telefon: 06408 1447 Telefax: 06408 549176 E-Mail: [email protected] Internet: www.gakfb.de Mitglieder des Gießener Arbeitskreises für Behinderte • Aktion für Menschen mit Behinderung Stadt und Landkreis Gießen (AfMB) • Albert-Schweitzer-Schule Gießen • Freundes- und Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule • Arbeiterwohlfahrt Stadtkreis Gießen (AWO) • Seniorenpflegeheim „Albert-Osswald-Haus“ der AWO • Ambulanter Pflegedienst der AWO • Seniorentagesstätte für Menschen mit und ohne Demenz „Heinrich-Albertz-Haus“ der AWO • AWO Service Gesellschaft (ASG) • Essen auf Rädern der AWO • Hilfeverbund Wohnen und Arbeit der AWO • Kindertagesstätte „Marie Juchacz“ der AWO • Kindertagesstätte „Lotte Lemke“ der AWO • Kindertagesstätte „Helene Simon“ der AWO • Kindertagesstätte-Familienzentrum „Marshallstraße“ der AWO • Krabbelgruppe im „Heinrich-Albertz-Haus“ der AWO • Behindertenbeauftragter der Universitätsstadt Gießen • Behindertenbeauftragter des Landkreises Gießen • BeKo – Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen • Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. • Caritasverband Gießen (Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung) • Club 68 – Verein für Behinderte und ihre Freunde e.V. • Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Gießen e.V. • Dialysepatienten und Transplantierte Mittelhessen e.V. • Evangelische Behindertenseelsorge Gießen • Büro für Frauen- und Gleichberechtigungsfragen der Universitätsstadt Gießen • Gebärdensprachdolmetscherin Frau Theresia Möbus • Gehörlosen-Sportverein Gießen 1953 e.V. • Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V. • Lebenshilfe Gießen e.V. • Martin-Buber-Schule Gießen • Verein zur Förderung der Martin-Buber-Schüler • Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe „Humpelstilzchen“ e.V. • Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe „Wackelpeter“ • Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Hessen e.V. • Schwerbehinderten-Vertretung der Justus-Liebig-Universität Gießen • Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung e.V. • Contergangeschädigte Hessen e.V. • Zeichen setzen! e.V. Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.gakfb.de II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. – 7 | H b m G g a e rlAnna i e w V Pflege- und Förderzentrum St. h e c r d . u e d r t h ue n c h i o c n v s f l r o r e a t b t d i i 5 m e 1 t s © 20 PDF-Da rtete Hilf nderen ch a a u e r e a s e r g e i d b r s o D e s i d/ m n M m u i r n n e e h Du verdienst Respekt! r e c g e h u e s c a g i n e u n z e r e e s m s s h s e a r a k, n e c t W ß u n a I r d m m h z I t c e . u a h n h c N e c s i d S rd n n e i o r s t w , k t n i e e e l e s i r d e f e n e u w be n k i s n e g e e u e h i g z i c s w e ü u r o a s p s h Anz n n c r e i a u e s p a d 7 2 11 g o 7 , 2 t 9 9 l / k n Foto lfältigung gt. Haftu dTeeln: 03I0nha er b a ie r e s v ü g r r F g e e t . a V n r n t u f e l u s l s A re o l e e h g n i c l e i g 0641-4019-0 ges e w s e j u r a e d d n t si is n e ig e z h. n c i l A t r o w t n vera Wir danken allen Firmen und Einrichtungen, welche die kostenlose Herausgabe dieser Broschüre ermöglicht haben. Wir bieten Betreuung und Pflege in einer Wohngruppe für geistig behinderte Menschen mit erhöhtem Hilfe- und Pflegebedarf. Pflege- und Förderzentrum St. Anna Hermann-Levi-Straße 2 35392 Gießen Tel.: 0641 / 9 22 33 – 0 Fax: 0641 / 9 22 33 – 36 Wenn Sie an Broschüren denken, dann denken Sie an uns! Beratung und Betreuung Wir helfen zu Hause durch Haushaltsnahe Dienstleistungen, ambulante Pflege, Alltagsbegleitung, Essen auf Rädern oder den Hausnotruf Die Tagesstätte für Senioren bietet von Montag bis Freitag Geselligkeit und Betreuung Unsere Kindertagesstätten sind barrierefrei und arbeiten integrativ Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne in Gießen www.awo-stadtkreis-giessen.de Seniorenratgeber Wegweiser Postkarten Flyer bei s abfragen Weiter Info mbH de Verlag G broschuere. 24 ger Straße Wartenber lin 13053 Ber 99271128 / 0 Fax: 03 uere.de info@brosch uere.de www.brosch Auch andere Print-Produkte sind denkbar, fragen Sie uns. III. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff? (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Er berechtigt zur Inanspruchnahme einer Reihe von Nachteilsausgleichen für die Behinderung, so etwa Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuervorteile etc. Das Versorgungsamt vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis außer dem GdB und der Gültigkeitsdauer auch die festgestellten Merkzeichen. Der Ausweis kann folgende Merkzeichen enthalten: Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX § 2) sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Von einer Behinderung bedroht ist ein Mensch, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Wie wird eine Behinderung festgestellt und welche Stelle bescheinigt sie? Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) stellt auf Antrag der Betroffenen das Vorliegen einer Behinderung fest, sowie die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) und evtl. zusätzliche Merkzeichen. Es erstellt darüber einen Feststellungsbescheid. Schwerbehindertenausweis G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung B - Berechtigung zur unent geltlichen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr Bl - Blind Gl - Gehörlos H - Hilflos RF - Ermäßigung des Rundfunk und Fernsehbeitrages Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14 a 35390 Gießen Telefon: 0641 7936-0 Telefax: 0641 7936-117 E-Mail: [email protected] Internet: www.versorgungsamthessen.de Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung II. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff? – 9 IV. Rehabilitation und deren Träger gemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, darauf gerichtet, ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen. Ziel ist es auch, ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 33 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 112 Abs. 1 SGB III). Folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen zur Verfügung: • Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Rehabilitation bezeichnet alle Maßnahmen, Leistungen und Hilfen, welche auf die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Beruf und Gesellschaft gerichtet sind. 1. Träger der Rehabilitation ruf einzugliedern. Bei drohender Behinderung werden die medizinischen und ergänzenden Maßnahmen mit dem Ziel gewährt, den Eintritt einer Behinderung abzuwehren. Detaillierte Informationen über das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung erteilt die Krankenkasse. 1.1 Gesetzliche Krankenkassen 1.2 Berufliche Rehabilitation Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen für ihre Versicherten medizinische Leistungen der Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz. Die gesetzliche Krankenversicherung richtet ihre Maßnahmen unter anderen darauf aus, Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung möglichst auf Dauer in Arbeit und Be- 10 – IV. Rehabilitation und deren Träger Die Bundesagentur für Arbeit und die Agenturen für Arbeit vor Ort übernehmen Leistungen der beruflichen Rehabilitation, soweit hierfür kein anderer Träger zuständig ist. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind bei Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen, die auf dem all- • Berufsvorbereitung • Berufliche Anpassung, Aus- und Weiterbildung • Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung zu ermöglichen • Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen (z. B. Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen). Agentur für Arbeit Nordanlage 60 35390 Gießen Telefon: 0641 9393-0 oder Hotline: 01801 555 111 Internet: www.arbeitsagentur.de 1.3 Gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation zuständig. Der versicherte Personenkreis wird in § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII näher bestimmt. Zu nennen sind vor allem Arbeitnehmer/ innen und Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen, Kinder in Tageseinrichtungen, Helfer/innen bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer/ innen und Blutspender/innen. Durchgeführt wird die gesetzliche Unfallversicherung von den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.guv.de 1.4 Gesetzliche Rentenversicherung • mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die medizinische und die berufliche Rehabilitation ihrer Versicherten zuständig. Die Rentenversicherungsträger können medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation gewähren, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. • nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit sowie die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die/der Versicherte, wobei sowohl bei den medizinischen als auch bei den berufsfördernden Maßnahmen weitere Voraussetzungen zu beachten sind (insbesondere Erfüllung bestimmter Wartebzw. Versicherungszeiten). Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem sie: Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sind Entgeltersatzleistungen der Rentenversicherung. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe des früheren Arbeitsentgeltes, von dem der Versicherte Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat (§ 63 Abs. 1 SGB VI). Die Auskunft über die Renten- Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind: • finanzielle Hilfen gewährt • für die Heilbehandlung aufkommt und • Berufshilfe leistet. Dazu gehört, sofern erforderlich, auch eine Umschulung. ansprüche bzw. die Auswirkungen der Schwerbehinderung auf den Rentenanspruch erteilen die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen: Deutsche Rentenversicherung Hessen Auskunfts- und Beratungsstelle Leihgesterner Weg 35, 35392 Gießen Telefon: 0641 97789005 Telefax: 0641 97029 190 E-Mail: kundenservice-in-giessen@ drv-hessen.de 1.5 Träger der sozialen Entschädigung Die Träger der sozialen Entschädigung (Versorgungsverwaltung, Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen für Kriegsopfer) übernehmen für ihre Leistungsbereiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf • die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und • angemessene wirtschaftliche Versorgung. IV. Rehabilitation und deren Träger – 11 Die soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden ist im Einzelnen im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, geregelt. Für die Durchführung verantwortlich: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14 a, 35390 Gießen Telefon: 0641 79 36-0 Telefax: 0641 7936-117 E-Mail: [email protected] Internet: www.versorgungsamthessen.de und Landeswohlfahrtsverband Hessen Regionalverwaltung Wiesbaden Hauptfürsorgestelle Frankfurter Straße 44 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 156-0 E-Mail: hauptfuersorgestelle-info@ lwv-hessen.de Internet: www.lwv-hessen.de 1.6 Träger der Sozialhilfe Die Sozialhilfe tritt bei allen Maßnahmen der Rehabilitation ein, wenn keine der vorgenannten Träger in Frage kommt. Träger der Sozialhilfe ist bei uns der Kreisausschuss des Landkreises Gießen, der z.B. für ambulante Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständig ist. Der überörtliche Träger der Sozialhilfe ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, der z.B. für stationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständig ist. Rehabilitationsleistungen der Sozialhilfe werden als Eingliederungshilfe für Menschen gewährt, die sich nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe auch von anderen Sozialhilfeträgern nicht erhalten. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. Menschen, die nur vorübergehend und nicht wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (§ 53 Abs. 1 Satz 2 SGB XII). Gemäß § 57 SGB XII können Leistungsberechtigte nach § 53 SGB XII auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets erhalten. Ein Antrag auf ein persönliches Budget kann für wiederkehrende Leistungen bei allen beteiligten Trägern der Rehabilitation gestellt werden. Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachdienst Familien, Inklusion und Demografie Riversplatz 1 – 9 35394 Gießen Telefon: 0641 9390-9431 E-Mail: [email protected] Internet: www.lkgi.de 12 – IV. Rehabilitation und deren Träger | H b mWohnen & G g Betreutes e rla i e w V h e cPflege liebevolle r d . u e d r t h ue n c h i o c n v s f l r o r e a t b t d i i 5 m e 1 t s © 20 PDF-Da rtete Hilf nderen ch a a u e r e a s e r g e i d b r s o D e / s i d m n M m u i r n 50.000 Produktee z.B.: n e e h r c g e h u e s c a g i n e u n Faltblätter z e r e e s sVisitenkarten nahm s s e r a k, e c t W Plakate ß u n a I r d m m h z I t c e . u a h n h c N Broschüren e c s i d S Briefbogen rd n n e i o r s t w , k t n i e e e l e s i r d e f e n e u w be Versandartikel n k i s n e g e e u e h Postkarten i g z i c s w e ü u r o z a s p s h AnMappen n n c r e i a u e s p a d g o , Magazine t l n g a u n tok t h f u n a g I FoKalender i t H l n r . ä t e f e l g d b e a i r e s Verv ell unter ssen. Fü Auftragg r lo e e h g n i c l e i s g e Wir beraten Sie gern individuell und persönlich. e w g s e j u r a e d d n t i s s i n e g i e z h. n c i l A t r o w t n vera Dürfen wir uns kurz vorstellen? Betreutes Wohnen in modernen Apartments mit 1 bis 2 Zimmern Stationäre Pflege und Betreuung Kurzzeit-, Verhinderungs– und Urlaubspflege Spezieller Wohnbereich für Menschen mit Demenz Unverbindliches Probewohnen Persönliche Möblierung des Zimmers Ihr Haustier ist herzlich willkommen Friseursalon und Fußpflege sowie ein Café-Restaurant im Haus TOP-Druckprodukte gut und günstig! Schauen Sie mal rein: www.druck-mir-mal.de Vitanas Senioren Centrum An der Lahn Zu den Mühlen 2 | 35390 Gießen (0641) 565 55 - 100 | www.vitanas.de V. Ausbildung und Beschäftigung 1. Berufliche Rehabilitation Ausbildung und Beruf sind besonders für Jugendliche mit Behinderung von großer Bedeutung. Der Arbeitgeber erhält Zuschüsse für die Einrichtung einer zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsstelle für Menschen mit Behinderung und für technische Hilfsmittel, die Jugendliche mit Behinderung für die Ausbildung brauchen. Das Berufsbildungswerk Südhessen (bbw) mit Sitz in Karben bietet ca. 400 jungen Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung, Autismus und sozialer Benachteiligung Ausbildungsplätze in mehr als 30 Berufen. Darüber hinaus wird Jugendlichen durch Angebote in der Berufsorientierung und -vorbereitung geholfen, ihre berufliche Perspektive zu klären. Für die Dauer der Ausbildung lebt ein Großteil der jungen Menschen im Wohndorf auf dem bbw-Gelände oder in nahegelegenen externen Wohngruppen. Sie werden von Teams aus pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften betreut. Zudem unterstützt das bbw Südhessen die Auszubildenden aktiv und erfolgreich beim anschließenden Übergang in Arbeit. Berufsbildungswerk Südhessen Gemeinnützige GmbH Am Heroldsrain 1 61184 Karben Telefon: 06039 482-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbw-suedhessen.de 14 – V. Ausbildung und Beschäftigung Servicestelle für Rehabilitation Die örtlichen Servicestellen beraten und unterstützen in allen Fragen der Rehabilitation, koordinieren und vermitteln zwischen allen Beteiligten. Sie helfen • den persönlichen Hilfebedarf zu klären • den zuständigen Träger zu finden • Anträge auszufüllen und an die richtige Stelle weiterzuleiten • medizinische Unterlagen auszuwerten • das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und • mit Rehaleistungen Arbeitsplätze zu erhalten oder zu erschließen. Deutsche Rentenversicherung Hessen Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Leihgesterner Weg 35, 35392 Gießen Telefon: 0641 9729-222 Telefax: 0641 9729-190 E-Mail: servicestelle-giessen@ drv-hessen.de Öffnungszeiten: Mo. und Do. Di. und Mi. Freitag 2. 7:30 - 18:00 Uhr 7:30 - 15:00 Uhr 7:30 - 12:30 Uhr Berufsförderungswerke Das Berufsförderungswerk Frankfurt am Main (BFW) ist ein moderner Dienstleister für die berufliche Rehabilitation. An seinem Hauptsitz in Bad Vilbel hält das BFW Frankfurt am Main ein breites Angebot individueller Leistungen rum um Qualifizierung und Integration bereit – immer orientiert an den Bedürfnissen der Teilnehmer, ihrer persönlichen Lebenslage und den Anforderungen, die der Arbeitsmarkt an sie stellt. Berufsförderungswerk Frankfurt am Main e. V. Huizener Straße 60, 61118 Bad Vilbel Telefon: 06101 400-283 E-Mail: [email protected] Internet: www.bfw-frankfurt.de Berufsbildungswerk Südhessen gemeinnützige GmbH Am Heroldshain 1, 61184 Karben 3. Werkstätten für Menschen mit Behinderung Für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht tätig sein können, besteht in Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, eine Teilhabe bzw. Eingliederung in das Arbeitsleben zu erhalten. Lebenshilfe Gießen e.V. Kompetenzzentrum berufliche Bildung Beratungsstelle berufliche Rehabilitation Siemensstr. 6, 35394 Gießen Telefon: 0641 9721055-300 Telefax: 0641 9721055-144 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-giessen.de Werkstätten für Menschen mit seelischer Behinderung: 4. Reha-Mitte Erdkauter Weg 13 35394 Gießen Telefon: 0641 97509-0 E-Mail: [email protected] Reha-West Robert-Bosch-Straße 6 35398 Gießen Telefon: 0641 48015880 Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung: Werkstatt Lollar Rothweg 2, 35457 Lollar Telefon: 06406 806-0 E-Mail: [email protected] Limeswerkstatt Grüningerweg 26 35415 Pohlheim-Garbenteich Telefon: 06404 804-0 E-Mail: limeswerkstatt@ lebenshilfe-giessen.de Integ-Mechanik Siemensstr. 8a, 35447 Reiskirchen Telefon: 06408 5045170 E-Mail: [email protected] Biolandhof Grüner Weg 9, 35418 Buseck E-Mail: biolandhof@ lebenshilfe-giessen.de Kompetenzzentrum berufliche Bildung Berufsbildungsbereich Siemensstr. 6, 35394 Gießen Telefon: 0641 9721055-0 E-Mail: [email protected] Werkstätten für Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung: Schottener Soziale Dienste gGmbH Werkstatt für behinderte Menschen Grünberg Eiserne Hand 33 35305 Grünberg Telefon: 06401 22598-0 Telefax: 06401 22598-14 E-Mail: zentrale.gruenberg@ schotten-sozial.de Langgöns An der Hardt 2 35428 Langgöns Telefon: 06403 7881-0 Telefax: 06403 7881-29 E-Mail: [email protected] Tagesförderstätten In Tagesförderstätten werden Menschen mit Schwerstbehinderung und Mehrfachbehinderung betreut, die nicht im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt werden können. Tagesförderstätten dienen der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen, die aufgrund des hohen Bedarfes an: • Assistenz in der beruflichen Rehabilitation • Beratung bei der Erarbeitung von persönlichen Perspektiven • Begleitung bei der Teilnahme am öffentlichen Leben • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen • Umsetzung ärztlicher Verordnungen die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder auf dem Arbeitsmarkt nicht erfüllen. Lebenshilfe Gießen e.V. Tagesförderstätten für schwerstbehinderte Menschen Pohlheim, Kleinlinden und Lollar Karin Reuther Grüninger Weg 26 35415 Pohlheim-Garbenteich Telefon: 06404 804-365 E-Mail: k.reuther@ tfs-lebenshilfe-giessen.de Internet: www.lebenshilfe-giessen.de V. Ausbildung und Beschäftigung – 15 bei der beruflichen Teilhabe (Unterstützung zur Anbahnung neuer Arbeitsverhältnisse und zu deren Sicherung). Der IFD kann im Auftrag eines Trägers der Arbeitsvermittlung (Agentur für Arbeit, Jobcenter) oder eines Rehabilitationsträgers (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher II, III und IX tätig werden. Schottener Soziale Dienste gGmbH Tagesförderstätte Grünberg siehe Kontakt auf Seite 13 5. LWV Hessen Integrationsamt Das Integrationsamt bietet berufstätigen schwerbehinderten Menschen Beratungen, Unterstützung und Leistungen an. Kontaktadresse: LWV Hessen Integrationsamt Kölnische Straße 30, 34117 Kassel Telefon: 0561 1004-0 Telefax: 0561 1004-2650 E-Mail: kontakt-integrationsamt@ lwv-hessen.de Internet: www.integrationsamthessen.de 6. Kontaktadresse: Förderverein für seelische Gesundheit e. V. Integrationsfachdienst Gießen Ludwigstraße 14, 35390 Gießen Telefon: 0641 97576-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.fsg-giessen.de 7. Justus-Liebig-Universität Gießen (Uni Gießen) 7.1 Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende und Studieninteressierte Beratung zu Studienwahl, Studiengestaltung, Nachteilsausgleich im Zulassungsverfahren, Härtefallantrag, Fehlzeiten, Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prüfungen etc. Integrationsfachdienste Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt arbeitsuchende behinderte und schwerbehinderte Menschen 16 – V. Ausbildung und Beschäftigung Magdalena Kaim Zentrale Studienberatung Beratungsstelle für Behinderte und chronisch kranke Studierende Justus-Liebig-Universität Goethestraße 58 35390 Gießen 1. OG, Zimmer 118 Telefon: 0641 99-16216 E-Mail: studium-barrierefrei@ uni-giessen.de Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail zu den Bürozeiten Dienstag bis Donnerstag vereinbart werden. Weitere Informationen zum barrierefreien Studieren an der JLU finden Sie unter: Internet: www.uni-giessen.de/studium/ behindertenberatung 8. Studentenwerk Gießen Abteilung Beratung & Service Otto-Behagel-Straße 25 35394 Gießen Telefon: 0641 40008-164 E-Mail: beratung.service@studwerk. uni-giessen.de Internet: www.studentenwerkgiessen.de Offene Sprechstunde: Mo. - Fr. 12:00 - 14:30 Uhr 9. Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Für Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung bietet die THM besondere Angebote. In individuellen Beratungsgesprächen werden Lösungen zu allen gesundheitsbedingten Problemen zusammen mit Ihnen erarbeitet. Wichtig ist eine möglichst frühe Beratung. Vor Studienbeginn planen wir einen erfolgreichen Start in das Studium. An die Gesundheit angepasste Studienbedingungen (z.B. Nachteilsausgleich für Klausuren), gesundheitsbedingter Ausfall, Studienfinanzierung oder Kontaktvermittlung bis über den Studienabschluss hinaus sind mögliche Beratungsthemen. Je früher Sie kommen, desto besser Ihre Chancen. Technische Hochschule Mittelhessen University of Applied Sciences Dipl.-Phys. Martin Jung Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende (SmB/K) Telefon: 0641 309-1451 E-Mail: [email protected] Wiesenstraße 14, 35390 Gießen (Vorsprache nach Vereinbarung) 9.1 THM Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BLiZ) Unser Angebot für behinderte und chronisch kranke Studierende: • Studieneinstieg Informations- und Orientierungstage, Beratungsgespräche, Mobilitätstraining, Hilfe bei der Zimmersuche. • Studium umfangreiche Ausstattung mit RehaHilfsmitteln, individuelle Betreuung, bedarfsgerechte Literaturumsetzung, Durchführung behinderungsgerechter Leistungsnachweise, Sozialraum, ergänzende Lehrveranstaltungen für sehgeschädigte Studierende, wissenschaftliche Projekte und Forschung. • Projektsemester (Praktikum) Kontaktvermittlung zu möglichen Praktikumsstellen, Beratung der Betriebe zu Fragen der Arbeitsplatzbereitstellung, individuelle Betreuung am Praktikumsplatz. • Leistungsnachweise behindertengerechte Aufbereitung und Durchführung von Klausuren, Begleiten beim Erstellen des Layouts von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Information und Beratung von Lehrkräften und Hochschulangehörigen. Dipl. Inform. Med. (FH) David Smida E-Mail: [email protected] Telefon: 0641 309-2422 Telefax: 0641 309-2950 Internet: www.thm.de/bliz Adresse: Technische Hochschule Mittelhessen BLiZ Postanschrift Wiesenstraße 14 35390 Gießen Besucheradresse Eichgärtenallee 35390 Gießen Gebäude C, 3. Stock Vorsprache nach Anmeldung • Integration in das Arbeitsleben Vorbereitung der Bewerbungsphase, Kontakte mit der Arbeitsagentur/ JobCenter, Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern, Beratung bei der Arbeitsplatzeinrichtung. Ansprechpartner: Dipl.-Bw. (FH) Zeki Öztürk E-Mail: [email protected] V. Ausbildung und Beschäftigung – 17 VI. Geltendmachung von Ansprüchen Neben den Leistungen: • zur medizinischen Rehabilitation, • zur Teilhabe am Arbeitsleben und • zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherungsrente, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (d. h. weniger als 3 Stunden/Tag einsatzfähig) und (z. B. mangels Vorversicherungszeiten) keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente nach der gesetzlichen Rentenversicherung haben und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkommen und Vermögen oder dem des Ehegatten/ Partners zu bestreiten. Zuständig für die Grundsicherungsrente ist das Grundsicherungsamt des Fachbereiches Jugend und Soziales des Landkreises Gießen. 18 – VI. Geltendmachung von Ansprüchen Nähere Auskünfte erteilt: Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Jugend, Soziales und Familien Riversplatz 1 – 9, Haus G 35394 Gießen Telefon: 0641 9390-9002 Internet: www.lkgi.de 2. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. können insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, Hilfe zur schulischen Ausbildung, Hilfe für einen angemessenen Beruf, Hilfe zur Ausbildung etc. gewährt werden. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger) bestehen. Nähere Auskünfte erteilt: Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachdienst Familien, Inklusion und Demografie Riversplatz 1-9 35394 Gießen Telefon: 0641 9390-9510 E-Mail: [email protected] Internet: www.lkgi.de 3. Wohngeld Für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Voraussetzung ist, dass keine Transferleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II) gewährt werden. Antragsformulare sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde erhältlich. Dort werden auch Fragen im Zusammenhang mit weiteren Anspruchsvoraussetzungen beantwortet. 4.2 Wohnberechtigungsbescheinigung Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt. Auskünfte, unter welchen Voraussetzungen eine solche Wohnberechtigungsbescheinigung ausgestellt werden kann, erteilt Auskünfte erteilt Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachdienst Soziales und Senioren – Team 3 Riversplatz 1-9 35394 Gießen Telefon: 0641 9390-0 Telefax: 0641 9390-9152 E-Mail: [email protected] Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.lkgi.de. Magistrat der Universitätsstadt Gießen Amt für soziale Angelegenheiten Berliner Platz 1, 35390 Gießen Telefon: 0641 306-2741 Telefax: 0641 306-2319 E-Mail: [email protected] Aufstellung der Wohnungsbaugesellschaften, welche in Gießen barrierefreie Wohnungen vermieten: • Wohnbau Gießen GmbH Ludwigstraße 4, 35390 Gießen Telefon: 0641 97 77-0 4.1 Barrierefreies Bauen • Baugenossenschaft 1894 Gießen eG Hölderlinweg 7 B 35396 Gießen Telefon: 0641 9 52 00-10 Das Land Hessen unterstützt die bauliche Modernisierung von Mietwohnungen und den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum durch spezielle Förderprogramme für den Wohnungsbereich. • Bauverein AG Darmstadt Ansprechpartner/Verwalter: bvd Mittelhessen GmbH Wingert 18, 35396 Gießen Telefon: 0641 979038-0 E-Mail: [email protected] 4. Wohnungsförderung • GEWOBAU Wetzlar Baumeisterweg 17 35576 Wetzlar Telefon: 06441 9488-0 • GWH – Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Egerländer Straße 4 35396 Gießen Telefon: 0641 32378 • GSW – Gesellschaft für soziales Wohnen Hannah-Arendt-Str. 6 35394 Gießen Telefon: 0641 49 16 84 Internet: www.gsw-giessen.de 5. Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz (LBliGG) Blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen (Merkzeichen „Bl“) mit Wohnsitz in Hessen erhalten unabhängig von ihrer Einkommenssituation Blindengeld nach dem hessischen Landesblindengeldgesetz. Blindengeld ist eine Leistung, die der Landeswohlfahrtsverband Hessen blinden Menschen und Menschen mit einer Sehbehinderung bewilligt. Es ist eine monatliche Geldleistung, die es blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen VI. Geltendmachung von Ansprüchen – 19 Leben teilnehmen zu können. Mehraufwendungen sollen mit dem Blindengeld abgedeckt werden. Antragsformulare sind beim LWV Hessen in Kassel oder beim Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Gießen erhältlich. Landeswohlfahrtsverband Hessen Überörtlicher Sozialhilfeträger Fachbereich 204 Ständeplatz 6 – 10 34117 Kassel Telefon: 0561 1004-0 Telefax: 0561 1004-2595 E-Mail: bernd.torbohm@ lwv-hessen.de Magistrat der Universitätsstadt Gießen Amt für soziale Angelegenheiten Berliner Platz 1, 35390 Gießen Zimmer: 02-128 Telefon: 0641 306-2008 E-Mail: [email protected] 6. Steuerfreibeträge Behinderte Menschen haben meist laufende Mehraufwendungen für die Lebenshaltung. Daher können unter anderem verschiedene Steuerermäßigungen oder Freibeträge bei der Lohnsteuer beziehungsweise Einkommenssteuer gewährt werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können sich neben dem sogenannten „Pauschbetrag für Behinderte“ auch außergewöhnliche 20 – VI. Geltendmachung von Ansprüchen Krankheitskosten, Kfz-Aufwendungen, Haushaltshilfen, Kinderbetreuungskosten oder Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen steuermindernd auswirken. Auskünfte erteilen die Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt. 7. Kindergeld Eltern behinderter Kinder erhalten u. U. auch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus weiter das Kindergeld. Voraussetzung ist, dass das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und dass diese Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt dann ohne Altersbegrenzung. Auskünfte erhalten Sie bei: Familienkasse Hessen Standort Gießen Nordanlage 60 35390 Gießen Telefon: 0800 4 5555 30 E-Mail: Familienkasse-Hessen@ arbeitsagentur.de 8. Kinderkrankengeld Der Begriff „Kinderkrankengeld“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ gemäß § 45 SGB V. Eltern können zur Pflege eines erkrankten Kindes jährlich 10 Tage (bzw. 20 Tage für Alleinstehende) Kinderkrankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diese Regelung, die eigentlich nur bis zum 12. Lebensjahr gilt, greift bei behinderten Kindern auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Zuständig für Rückfragen ist die Krankenkasse. 9. Befreiung bzw. Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag/ Merkzeichen „RF“ Barrierefreie Informationen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de. Info und Anträge: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: Service-Fax: 018 59995 0400* 018 59995 0105* Service-Telefonzeiten: Montag – Freitag 7:00 - 19:00 Uhr *6,5 Cent/Min. aus den dt. Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk. Beachten Sie bitte, dass einige Telefonanbieter Nummern mit der Vorwahl 0185 nicht unterstützen. oder Arbeiter-Samariter-Bund Telefon: 0641 25 09 09 15 AWO (Arbeiterwohlfahrt) Telefon: 0641 4019-290 Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 0641 40006-20 Die Johanniter Telefon: 06403 7 03 00 Malteser Hilfsdienst Telefon: 06047 954860 12. Kriegsopferfürsorge Magistrat der Universitätsstadt Gießen Stadtbüro Berliner Platz 1 35390 Gießen Telefon: 0641 306-1234 Deutsche Telekom AG Kundenservice Seltersweg 11, 35390 Gießen Telefon: 0800 3301000 Telefax: 0800 3301009 Internet: http://www.telekom.de 10. Sozialtariftelefon Inhaber des Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis und Personen, welche von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder entsprechend Anspruch auf einen ermäßigten Rundfunkbeitrag haben, können bei einem Festnetz-Anschluss der Telekom einen ermäßigten Tarif erhalten. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen, die Anschlussarten für die der Sozialtarif gilt und Antragsformulare gibt es bei der Telekom. 11. Hausnotruf Ein Zusatzgerät am Telefon mit einer Notruftaste und einem sogenannten „Funkfinger“, der am Körper getragen wird, verbindet per Knopfdruck direkt mit der Notrufzentrale. Durch den Hausnotruf ist man 24 Stunden am Tag mit der jeweiligen Hausnotrufzentrale verbunden und kann jeder Zeit Hilfe anfordern. Besteht Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, kann eine Übernahme der Kosten für das Basispaket bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Auskunft erteilt der zuständige Regionalmanager. Regionalverwaltung Wiesbaden des LWV Hessen Hauptfürsorgestelle Frankfurter Straße 44 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 156-225 Telefax: 0611 156-209 E-Mail: joachim.hulbert@ lwv-hessen.de Internet: www.lwv.hessen.de VI. Geltendmachung von Ansprüchen – 21 VII. Mobilität 1. Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, § 3a) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor. Die Steuerbefreiung oder die Steuerermäßigung ist mit Benutzungseinschränkungen verbunden. Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen. 2. Parkerleichterung Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten gewährt, wenn sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich gehbehindert“ anerkannt oder blind sind (Vermerk aG oder Bl auf dem Schwerbehindertenausweis). Für die Beantragung des Parkausweises werden benötigt: • aktuelles Passbild • Behindertenausweis • letzter Bescheid vom Versorgungsamt Auskunft erteilt Die Steuervergünstigung steht den schwerbehinderten Personen nur für ein Fahrzeug zu und muss schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Der Antrag ist von der schwerbehinderten Person selbst zu unterschreiben. Wird die schwerbehinderte Person von einem Dritten vertreten, muss eine wirksame Vollmacht vorgelegt werden. Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind. Auskunft Kraftfahrzeugsteuer: Montag – Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Telefon: 0351 44834-550 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.zoll.de 22 – VII. Mobilität Magistrat der Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt, Straßenverkehrsabteilung Berliner Platz 1 35390 Gießen Telefon: 0641 306-2388 oder: 0641 306-2389 3. Fahrdienste Menschen mit Behinderung, welche ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können und denen ein eigenes Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, können spezielle Behindertenfahrdienste in Anspruch nehmen, die auch auf Mitnahme von Rollstuhlfahrern eingerichtet sind. „Scalamobil“ So bietet z.B. die Johanniter-Unfall-Hilfe aus Linden Rollstuhlfahrern und weiteren Mitreisenden einen Fahrdienst mit einem Kleintransporter an. Das Fahrzeug kann unter der Rufnummer 06403 703040 gebucht werden. Das Scalamobil ist ein mobiler Treppensteiger mit eingebautem Sitz. Es ist besonders geeignet für Personen, die zum Treppensteigen Hilfe benötigen. Das Gerät überwindet spielend Treppen jeder Bauart und auch jeden Treppenbelag. Der kurze Radabstand macht den Treppensteiger sehr wendig, so lässt es sich auch auf engen oder gewendelten Treppen bequem rangieren (einsetzbar z. B. beim Aufsuchen von nichtbarrierefreien Arztpraxen, Bühnen, Tagungsräumen oder bei einem defekten Aufzug). Diesen Service kann man bei der Arbeiterwohlfahrt Servicegesellschaft abrufen unter der Telefonnummer: 0641 4019 580. Ein Mitarbeiter der AWO Servicegesellschaft wird das Gerät gegen eine geringe Gebühr bedienen. 4. Erleichterungen bei Reisen und im öffentlichen Personennahverkehr Wenn ihr Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck hat und das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Gl“ oder „Bl“ trägt, können Sie beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwerben. Schwerbehinderte Menschen nur mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ und gehörlose Menschen müssen in der Regel für die Wertmarke 72 € pro Jahr zahlen. Mit dem Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erhalten Sie die Wertmarke kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14a 35390 Gießen Telefon: 0641 7936-0 Telefax: 0641 7936-117 E-Mail: [email protected] Internet: www.versorgungsamthessen.de Schwerbehinderte Reisende, welche die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, wird darüber hinaus durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB – in der 2. Klasse – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), InterregioExpress (IRE) und S-Bahn ermöglicht. Begleitpersonen fahren kostenlos, wenn die Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis bescheinigt ist. Auskünfte hierzu erteilen die Reisezentren der Deutschen Bahn sowie die Mobilitätsservice-Zentrale Telefon: 0180 6512512 E-Mail: [email protected] 5. Bahnhofsmission Gießen Diakonie Hessen RDW Gießen Bahnhofsmission Gießen Bahnhofstraße 102 / Gleis 1 35390 Gießen Tel./Fax: 0641 72392 E-Mail: bahnhofsmission@ diakonie-giessen.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. Samstag 8:00 – 16:30 Uhr 8:00 – 12:00 Uhr Sonn- und Feiertags geschlossen 6. Barrierefreie Reisebusse Eine umfangreiche Liste barrierefreier Busse hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (Bdo) herausgebracht. Sie finden diese Liste im Internet unter: Verzeichnis barrierefreier Reisebusse in Deutschland oder fordern sie beim Landesverband Hess. Omnibusunternehmer in 35396 Gießen, Marburger Str. 44 an. Die Bahnhofsmission kümmert sich um jeden Menschen, der zu ihr kommt. Am Bahnhof werden Reisende beim Ein-, Aus- und Umsteigen unterstützt. Es gibt einen Aufenthalts- und Warteraum, Wickelmöglichkeiten für Kinder, eine Behinderten-Toilette sowie einen Rollstuhlund Gepäckwagenservice. Bei Bedarf werden Ratsuchende an Hilfsorganisationen in Gießen weitervermittelt. VII. Mobilität – 23 | H b m G g e rla i e w V h e cvom Bahnhof entfernt r d . u 5 min e d r Mit uns können Sie reden. t Termine füroRollstuhlfahrer_innen h ue n Vereinbarung c h i c n v s f l r o nach telefonischer r e a t b t d i i 5 m Beratung in leichter Sprache e 1 t s f 0 l a i n 2 D H e r © F e e t D d h te n P r c a a u e r e a s e r b s Die mmer g und/od s i M i r n n e e h r e c g e h u e s c a Vorsicht: g i Langfinger Zivilcourage n e u n z e r e e s m s s h s e a r a k, zu viel kennen keine ist nie n e c t W ß u n a I r d m m h z „Blüten“! I t c e . u a h Kurzarbeit. Courage! n h c N e c s i d S rd n n e i o r s t w , k t n i e e e l e s i r d e f e n SchützeneSieinIhre e u w b k s Wer hilft, muss nicht e Falschgeld kann Ihnen n g e u e h i g z i c w Eigentum vor Diebstahl. us den Heldenrspielen: überall angeboten werden. e ü o z a s p s h An n www.aktion-tu-was.de n c r e i a u e s p a d g o , t l k n Foto lfältigung gt. Haftu den Inha er b a ie r e s v ü g r r F g e e t . a V n r n t u f e l u s l s A re o l e e h g n i c l e i s g e e w g s e j u r a e d d n t si is n e ig e z h. n c i l A t r o w t n vera Beratungszentrum Gießen pro familia Beratungszentrum Gießen, Liebigstr. 9, 35390 Gießen Telefon 0641 - 77122, [email protected], www.profamilia.de/giessen www.polizei-beratung.de www.polizei-beratung.de www.polizei-beratung.de VIII. Frühe Hilfen 1. Frühfördersystem Frühförderung begleitet Kinder mit Entwicklungsrisiken sowie -verzögerungen und Behinderungen von der Geburt bis zur Einschulung und ihre Familien in ihrem Lebens- und Lernumfeld. Sie hat das Ziel, Hilfen anzubieten, damit Kinder sich möglichst gut entwickeln können. Frühförderung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten des Kindes und seiner Familie. Pädagogische und therapeutische Beratungs- und Förderangebote werden mobil und ambulant angeboten sowie Beratungsangebote in Kindertagesstätten unter Einbezug der Eltern. Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Gießen e.V. Grünberger Str. 222 35394 Gießen Telefon: 0641-79798-0 Telefax: 0641-79798-101 E-Mail: fruehfoerderung@ lebenshilfe-giessen.de Internet: www.lebenshilfe-giessen.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an der Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg (LWV Hessen) Johann-Peter-Schäfer-Straße 1 61169 Friedberg Telefon: 06031 608-270 oder -0 Telefax: 06031 608-499 E-Mail: [email protected] Internet: www.jpss-fb.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation an der Johannes-Vatter-Schule (LWV) Homburger-Straße 20 61169 Friedberg Tel./Fax: 06031 608-622 E-Mail: fruehfoerderung@ vatterschule.de Internet: www.vatterschule.de 2. Integration von Kindern mit Behinderung Jedes Kind mit Behinderung im Kindergartenalter hat genau wie jedes Kind ohne Behinderung einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. In einigen Kindergärten bestehen integrative Gruppen mit bis zu fünf Kindern mit Behinderung oder auch Regelkindergärten, welche mehrere Integrationsplätze anbieten. Eltern und Kinder aller Altersstufen finden in der Universitätsstadt Gießen ein breites Spektrum an Einrichtungen und Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. Neben den Kindergärten, die den gesetzlichen Anspruch für Kinder ab drei Jahren abdecken, gibt es auch Angebote für die ganz Kleinen ab 8 Wochen und für Schulkinder. Träger sind die Stadt Gießen, evangelische und katholische Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Elterninitiativen. In Gießen gibt es insgesamt 56 Einrichtungen. Auskünfte zu einrichtungsbezogenen Angeboten erteilen die Kindertagesstätten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Magistrat der Universitätsstadt Gießen Jugendhilfeplanung Berliner Platz 1 35390 Gießen Internet: www.giessen.de Telefon: 0641 306-2249 E-Mail: christina.braeutigam@ giessen.de Telefon: 0641 306-2054 E-Mail: [email protected] 3. Fachdienst Familien, Inklusion, Demografie Aufgaben umfassen Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 54 ff. SGB XII für Menschen mit Behinderungen, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, Integration in Schulen und in den Kindertageseinrichtungen Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Jugend, Soziales und Familien Fachdienstleiterin: Simone Hackemann Riversplatz 1 – 9, Haus A 35394 Gießen Telefon: 0641 9390-9743 Telefax: 0641 9390-9150 E-Mail: [email protected] VIII. Frühe Hilfen – 25 4. Sonderpädagogische Förderung in Schulen Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland – und damit auch das Land Hessen – dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf grundsätzlich im Rahmen der Inklusion an allgemeinbildenden Schulen zu beschulen. Reichen die Fördermaßnahmen dort nicht aus, können die Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Förderschulen, entsprechend ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf, unterrichtet werden. Albert-Schweitzer-Schule Gießen Helmut-von-Bracken-Schule Gießen Martin-Buber-Schule Gießen Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie körperlicher und motorischer Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum Schule mit den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung Schulleiterin: Frau Georg Schulleiterin: Frau Wießner-Müller Grünberger Straße 186 35394 Gießen Telefon: 0641 306-3043 Telefax: 0641 306-3045 E-Mail: info@helmut-von-bracken. giessen.schulverwaltung. hessen.de Internet: www.helmut-von-bracken. giessen.schule.hessen.de Carl-Franz-Straße 18 35392 Gießen Telefon: 0641 2716 Telefax: 0641 2717 E-Mail: poststelle@martin-buber. giessen.schulverwaltung. hessen.de Grünberger Straße 216 35394 Gießen Telefon: 0641 3062586 E-Mail: poststelle@albert-schweitzer. giessen.schulverwaltung. hessen.de Internet: www.schulserver.hessen.de/ giessen/albert-schweitzer 26 – VIII. Frühe Hilfen Schulleiterin: Frau Richter-Bäuerlein Hans-Rettig-Schule Gießen Schule für Kranke am Uniklinikum Gießen Schulleiterin: Frau Malinka Feulgenstraße 10 – 12 35392 Gießen Telefon: 0641 985 42988 Telefax: 0641 985 42989 E-Mail: hansrettig.schule@ uniklinikum-giessen.de Agnes-Neuhaus-Schule Gießen Private Schule mit den Förderschwerpunkten Sprache und Kranke; Sprachheilzentrum Schulleiter: Herr Engel Wartweg 15 – 23 35392 Gießen Telefon: 0641 20014 Georg-Kerschensteiner-Schule Biebertal Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum Schulleiter: Herr Bayer An der Neuen Schule 35444 Biebertal Telefon: 06409 2032 Telefax: 06409 1540 E-Mail: [email protected]. schulverwaltung.hessen.de Internet: www.gks-biebertal.de Anna-Freud-Schule Lich Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum Schulleiter: Herr Berk Erich-Kästner-Str. 14, 35423 Lich Telefon: 06404 7879 Gallus-Schule Grünberg Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung und einer Abteilung für Sprachheilförderung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum Schulleiterin: Frau Christen Martin-Luther-Schule Buseck Staatlich anerkannte private Schule für Kranke (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grund-, Haupt- und Realschule); Überregionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Schulleiter: Herr Müller Leppermühle, 35418 Buseck Telefon: 06408 509142 Schule in freier Trägerschaft: Sophie-Scholl-Schule Gießen Inklusive Grund- und Gesamtschule Primarstufenleitung (Jg. 1 – 4) Ralph Schüller Haus I Grünberger Straße 222, 35394 Gießen Telefon: 06 41 944300 Telefax: 06 41 9443010 E-Mail: [email protected] Sekundarstufenleitung (Jg. 5 – 10) Michael Plappert Haus II Rödgener Straße 72 35394 Gießen Telefon: 06 41 480 10 770 Telefax: 06 41 480 10 77104 E-Mail: sekundarstufe@sophie-schollschule- giessen.de Struppiusstraße 18 35305 Grünberg Telefon: 06401 7475 VIII. Frühe Hilfen – 27 IX. Beratung, Betreuung und Versorgung 1. Die Behindertenbeauftragten Universitätsstadt Gießen Sven Burghardt Berliner Platz 1, 35390 Gießen Raum: 02-134 Telefon: 0641 306-2207 Telefax: 0641 306-2319 E-Mail: behindertenbeauftragter@ giessen.de Landkreis Gießen Sören Schmidt Riversplatz 1 – 9, 35394 Gießen Gebäude A, Zimmer 201 Telefon: 0641 9390-9206 Telefax: 0641 9390-9150 E-Mail: behindertenbeauftragter@ lkgi.de 2. Gesetzliche Betreuung Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn jemand auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise ohne Hilfe zu regeln. Wenn diese nicht durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen genauso gut erledigt werden können, kann dem Betroffenen durch das örtliche Betreuungsgericht (beim Amtsgericht) ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden. Dieser Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter und darf im Namen des Betreuten für diesen handeln. Man will so z.B. verhindern, dass dieser rechtliche Entscheidungen trifft oder Verträge eingeht, deren Reichweite und Auswirkung er selbst nicht einschätzen kann und aus denen sich für ihn finanzielle oder sonstige Nachteile ergeben können. Über die sog. „Bestellung eines Betreuers“ entscheidet das Gericht auf Antrag. Auskünfte zum Verfahren und zu anderen Fragen des Betreuungsrechts gibt auch die Betreuungsbehörde des Landkreises Gießen. Diese bietet allen Rat und Unterstützung, die sich zum Thema rechtliche Betreuung oder zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügungen informieren möchten. Sie können dazu einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, welches in der Beratungsstelle stattfindet oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen kann. Die Betreuungsbehörde koordiniert auch die Arbeit der Betreuungsvereine. Kreisausschuss des Landkreises Gießen Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde Riversplatz 1 – 9, Gebäude D 35394 Gießen Ansprechpartner Nancy Nern, Verwaltungskraft Telefon: 0641 9390-1519 E-Mail: [email protected] Amtsgericht Gießen Vormundschaft Gutfleischstraße 1 35390 Gießen Telefon: 0641 934 0 28 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung 3. Leistungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verpflichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe benötigt. Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung ist, dass die Versicherten pflegebedürftig im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI sind. Leistungen können sein: • Pflegegeld • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen • Soziale Absicherung von Pflegepersonen • Leistungen bei der Verhinderungspflege • Niedrigschwellige Betreuungsleistungen 3.1 Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Pflegestützpunkt des Landkreises Gießen Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen Telefon: 0641 209164-96 oder -97 Telefax: 0641 39927888 E-Mail: pflegestuetzpunkt@ landkreis-giessen.de Sprechzeiten: Montag – Freitag Mittwoch nach Absprache 10:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr sonen in die Beratung einbezogen und gegebenenfalls auch Hausbesuche durchgeführt. Zu den wichtigsten Aufgaben der Pflegeberatung zählen Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Das Pflegeversicherungsgesetz benennt als wichtige Aufgaben der Pflegestützpunkte • über Leistungen von Pflege- und Krankenversicherung und nach anderen Sozialgesetzen zu beraten (z.B. häusliche Hilfen, Pflege in Heimen), • über das Angebot der vor Ort vorhandenen und im Einzellfall in Betracht kommenden Hilfen zu informieren (Welche Dienste und Einrichtungen bieten geeignete Hilfen an?), • Hilfestellung bei der Auswahl und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten rund um Gesundheit, Krankheit und Pflege zu geben und • die Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren. Eine weitere wichtige Aufgabe des Pflegestützpunktes ist die sogenannte Pflegeberatung. Auf Wunsch werden Angehörige und sonstige Bezugsper- • den im Einzelfall gegebenen Hilfebedarf systematisch zu ermitteln, • bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan mit den erforderlichen Sozialleistungen und sonstigen Hilfen (z.B. pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen, präventive und rehabilitative Maßnahmen) zu erstellen sowie auf deren Umsetzung hinzuwirken, • ggf. Leistungsanträge nach dem Pflege- und Krankenversicherungsrecht mit Ihnen aufzunehmen und an die zuständigen Stellen weiter zu leiten, • den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu prüfen und bei Bedarf Anpassungen zu veranlassen. Offene Sprechstunde: Mo., Di., Do., Fr. 10:00 – 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Beratung durch den Pflegestützpunkt ist kostenfrei und anbieterneutral. Selbstverständlich werden die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten. Als zentrale Anlaufstelle hat die BeKo die Aufgabe, alte und hilfebedürftige Menschen bei nachlassenden Kräften darin zu unterstützen, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben zu führen, um so lange wie möglich im vertrauten Zuhause bleiben zu können. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Gießen offen. Die Beratungen sind kostenfrei, trägerneutral und vertraulich; bei Bedarf werden auch Hausbesuche vereinbart. BeKo Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in Stadt und Landkreis Gießen Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen Telefon: 0641 9790090 E-Mail: seniorenberatung@ beko-giessen.de Internet: www.beko-giessen.de Sie und Ihre Familie erhalten Beratung und Unterstützung • bei altersbedingten Schwierigkeiten • bei auftretenden Problemen in der Lebens- und Haushaltsführung • zu Fragen der häuslichen Betreuung und Versorgung von älteren Menschen mit psychischen Problemen, auch bei Demenz IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 29 • bei Fragen zur Grundsicherung im Alter • bei der Suche nach geeignetem Wohnraum in Zusammenarbeit mit den Gießener Wohnungsbaugesellschaften • zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung • bei Antragstellungen im „Behördendschungel“ und der Durchsetzung von Ansprüchen • und vieles mehr 4. Essen auf Rädern der AWO (im Stadtkreis Gießen) Falkweg 8, 35394 Gießen Telefon: 0641 4019408 Telefax: 0641 4019414 E-Mail: [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Eichgärtenallee 90, 35394 Gießen Telefon: 0641 40006-20 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste bieten sich an, wenn Hilfe und Pflege in der häuslichen Umgebung benötigt werden. Sie stellen häufig eine Alternative zu Alten- und Pflegeheimen dar. Ihre Aufgaben umfassen sowohl Hilfen an der Person als auch Hilfe für die Person. Durch dieses Angebot kann häufig vermieden werden, dass die eigene Wohnung aufgegeben werden muss. Die ambulanten Dienste können sich durch Sachleistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren lassen. Malteser Hilfsdienst Telefon: 06033 98170 6. Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD – Beratungsstelle Gießen Ältere, behinderte oder kranke Menschen können sich warmes Essen oder tiefkühlfrische Mahlzeiten bringen lassen. Die Mitarbeiter/innen der UPD-Beratungsstelle beraten und informieren bei Gesundheitsfragen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Fragen über Patientenrechte, zu Leistungen der Krankenkassen, bei Konflikten mit Ärzten oder anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen, zu allgemeinen Fragen über Behandlungskosten und Behandlungsmöglichkeiten, bei Verdacht auf Behandlungsfehler und zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Beratung ist unabhängig, neutral und kostenfrei. Arbeiter-Samariter-Bund Kropbacher Weg 63, 35398 Gießen Telefon: 0641 972 69 69 Liebigstraße 15, 35390 Gießen Telefon: 0641 3013345 Internet: www.patientenberatung.de 5. Essen auf Rädern / Menü Service 30 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung Montag Dienstag Donnerstag Freitag 7. 15:00 – 19:00 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr 9:00 – 15:00 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr Beratungsangebote für Frauen mit Behinderung In Hessen können sich Frauen mit Behinderung mit ihren Schwierigkeiten und Fragen an folgende übergeordnete Organisation wenden: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen Frau Rita Schroll Samuel-Beckett-Anlage 6 34119 Kassel Telefon: 0561 7 28 85-166 Telefax: 0561 7 28 85 -2166 E-Mail: [email protected] Die umfangreichen Angebote finden Sie auf der Internetseite: www.fab-kassel.de/hkbf 8. Gebärdensprachdolmetscherinnen Theresia Möbus An der Steinhecke 6 35080 Bad Endbach Telefon: 02776 921326 Mobil: 0175 36 59 271 Telefax: 02776 912922 E-Mail: [email protected] Katrin Dean (geb. Fiebig) Staatl. gepr. Dolmetscherin für Deutsche Gebärdensprache Am Hang 10, 61231 Bad Nauheim Telefon: 06032 706819 Mobil: 0175 365927 Telefax: 06032 347796 E-Mail: [email protected] Internet: www.dolmi.de Dipl. Gebärdensprachdolmetscherin (FH) Frauke Susanne Schmidt Lützelbergstraße 2, 35457 Lollar Mobil: 0177 3934143 Telefax: 03212-1262959 E-Mail: [email protected] Terminanfragen an die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärdensprachdolmetscher Hessen e.V. an: E-Mail: terminanfrage-lag.hessen@ gmx.de Internet: www.lag-hessen.info 9. autismus Mittelhessen e.V. Der Selbsthilfeverein unterstützt und fördert die Weiterentwicklung folgender Angebote: • Beratung und Hilfe für Betroffene und deren Angehörige • Aufbau eines Informationssystems über Anbieter von Hilfen im mittelhessischen Raum • Öffentlichkeitsarbeit • Information über vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse • Unterstützung von weiterführender Forschung • Beratung von Fachleuten • Zusammenarbeit mit öffentlichen, privaten und wissenschaftlichen Organisationen autismus Mittelhessen e.V. Regionalverband zur Förderung, Beratung u. Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung Postfach 11 69, 35416 Buseck Infotel.: 0151 58 54 34 38 Do.: 18:00 – 20 :00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.autismus-mittelhessen.de 10. FC – Facilitated Communication für Menschen mit Autismus Information, Beratung und Seminare, auch bundesweit, zur gestützten Kommunikation / FC Facilitated Communication Praxisgemeinschaft Alleenhof Christina Lachenmaier Schützenstraße 62 D/E, 35398 Gießen Telefon: 0641 97269438 E-Mail: [email protected] Internet: www.fc-netz.de 11. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Die Kontaktstelle stellt Kontakte zwischen Interessierten und bestehenden Gruppen her. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. Herr Jürgen Matzat Friedrichstraße 33, 35392 Gießen Telefon: 0641 985 45612 E-Mail: juergen.matzat@psycho. med.uni-giessen.de Internet: www.dag-shg.de 12. Psychosoziale Kontaktund Beratungsstellen Sie bieten Einzelberatungen und Gruppenangebote an, nehmen Kontakt mit Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung sowie deren Angehörigen auf, klären Problemsituationen und vermitteln ggf. an andere fachlich zuständige Dienste. Caritasverband Gießen e. V. Frankfurter Straße 44, 35392 Gießen Telefon: 0641 7948138 13. Tagesstätten für ältere Menschen mit Behinderung 13.1 Evangelische Behindertenseelsorge Gießen Südanlage 13, 35390 Gießen Kornelia Marschner Telefon: 0641 97 26 95 71 E-Mail: marschner@ behindertenseelsorgegiessen.de IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 31 Pfarrer Armin Gissel Telefon: 0641 97 26 95 70 Telefax: 0641 97 26 95 73 E-Mail: [email protected] Wir bieten seelsorgliche Begleitung für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung an und kümmern uns um ihre Angehörigen. Weitere Angebote finden Sie im Internet unter: www.behindertenseelsorge-giessen.de 13.2 AWO Seniorentagesstätte für Menschen mit und ohne Demenz „Heinrich-Albertz-Haus“ Heerweg 27 35398 Gießen Telefon: 0641 39975466 Telefax: 0641 39975469 E-Mail: m.wallwaey@ awo-stadtkreis-giessen.de 14. Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung Profile gGmbH Löberstraße 8 35390 Gießen E-Mail: [email protected] Internet: www.profile-ggmbh.de 15. Förderverein für seelische Gesundheit e. V. 16.2 Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation (UK) Unterstützt psychisch kranke und behinderte Menschen in den Bereichen Wohnen, Selbstversorgung, Freizeitgestaltung, Arbeit und Berufsleben. Wir bieten Information, Beratung, Entwicklung eines alternativen Kommunikationskonzeptes für Menschen aller Altersstufen mit Beeinträchtigung in der Kommunikation und Unterstützung bei etwaiger Hilfsmittelversorgung. Dies betrifft sowohl die lautsprachliche als auch die schriftsprachliche Kommunikation, diese insbesondere bei Menschen mit schweren Körperbehinderungen. Förderverein für seelische Gesundheit e. V. Ludwigstraße 14, 35390 Gießen Telefon: 0641 97576 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.fsg-giessen.de 16. Lebenshilfe Gießen e. V. 16.1 Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Die Beratungsstelle der Lebenshilfe Gießen bietet Beratung und Therapie für Menschen mit Behinderung. Angehörige oder Personen, die beruflich mit Menschen mit Behinderung zu tun haben, können sich bei Fragen und Schwierigkeiten, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, ebenfalls dort melden. Familienberatung, Krisenberatung Siemensstraße 6, 35394 Gießen Telefon: 0641 9721055-210 Telefax: 0641 9721055-219 Telefonzeiten: Mo, Mi, Fr Do 32 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung 9:00 – 10:00 Uhr 13:00 – 14:00 Uhr Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation (UK) Lebenshilfe Gießen e.V. Gabi Mehmet / Susanne Klare-Grußdorf Grünberger Str. 222, 35394 Gießen Telefon: 0641 79798123 Telefax: 0641 79798101 E-Mail: [email protected] Internet: lebenshilfe-giessen.de 16.3 Familienunterstützender Dienst der Lebenshilfe Gießen e.V. Der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe Gießen e.V. ist eine ambulante Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung und deren Familien. Wir bieten an: • sporadische oder regelmäßige Begleitung bei Ihnen zuhause, außer Haus oder in unseren Räumen • Freizeitgestaltung einzeln o. in Gruppen • individuelles Bildungsprogramm für den lebenspraktischen Bereich • ein umfangreiches Ausflugs- und Freizeitprogramm • Beratung der Eltern, der Pflegepersonen, bzw. der gesetzlichen Betreuer • Pflegepflichteinsätze nach § 37 Abs. 1 SGB XI 19. Psychiatrische Krankenhäuser Lebenshilfe Gießen e.V. Familienunterstützender Dienst Schöne Aussicht 1, 35396 Gießen Telefon: 0641 96625-0 Telefax: 0641 96625-101 E-Mail: [email protected] Universitätsklinikum Gießen Zentrum für Psychiatrie Am Steg 22 35392 Gießen Telefon: 0641 985-45702 24 Stunden ärztlich-psychiatrischer Notdienst: 0641 985-45700 17. Mutter/Vater-Kind-KurBeratung Universitätsklinikum Gießen Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie Friedrichstraße 33 35392 Gießen Telefon: 0641 985-45601 Beratung Persönliches Budget: Dienstag 9:00 – 11:00 Uhr Justus-Liebig-Universität Verhaltenstherapeutische Ambulanz Südanlage 30 35390 Gießen Telefon: 0641 209-3300* *8:00 – 19:00 Uhr Das Betreute Wohnen unterscheidet sich vom Aufenthalt in einem Wohnheim oder einer Klinik dadurch, dass Betreuungspersonal nicht ständig anwesend ist. Es handelt sich hierbei um eine aufsuchende Form sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Betreuung bzw. Begleitung von Menschen, die wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und deshalb Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Ziel der Förderung ist es, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Familienzentrum Marshallstr. der AWO Marshallstraße 1-3 35394 Gießen Telefon: 0641 39976440 E-Mail: [email protected] 18. Sprechen-Hören-Lernen Fördern Landesverband Hessen e.V. zur Förderung von Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen Landesvorsitzender Hans-Jürgen Jung Haydnstraße 27, 35440 Linden Telefon: 06403 64511 Telefax: 06403 690377 E-Mail: [email protected] Internet: www.shlf.de Die Kliniken für Psychiatrie dienen der klinisch stationären Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung. Vitos-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen mit Tagesklinik und Institutsambulanz Licher Straße 106 35394 Gießen Telefon: 0641 4030 20. Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e. V. (ZsL Gießen) Ludwigsplatz 4 35390 Gießen Telefon: 0641-97240754 Telefax: 0641-97240756 E-Mail: [email protected] Internet: www.zsl-giessen.de Beratungszeiten: Mo. – Do. Di. und Do. 9:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr 21. Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 33 Adressen und Telefonnummer der einzelnen Träger erteilt: Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachdienst Familien, Inklusion und Demografie Riversplatz 1-9, 35394 Gießen Telefon: 0641 9390-9002 Internet: www.lkgi.de 22. Aktion für Menschen mit Behinderung Stadt und Landkreis Gießen (AfMB) Die AfMB ist Mitglied der „Aktion für behinderte Menschen Hessen e.V.“ (AfbM), einem Dachverband, in dem sich Bürger in Uniform – Soldaten und Polizeibeamte – sowie Bürger in Zivil für behinderte Menschen einsetzen, sowohl durch finanzielle Unterstützung als auch durch gemeinsame Aktionen. Geschäftsstelle: Regierungspräsidium Gießen Dez. 22 – Bezirksverbindungskommando Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7 35390 Gießen Telefon: 0641 303-2232 Telefax: 0641 303-2246 E-Mail: [email protected] 23. Arbeiterwohlfahrt (AWO) AWO Stadtkreis Gießen Tannenweg 56, 35394 Gießen Telefon: 0641 4019-0 Telefax: 0641 4019-210 E-Mail: geschaeftsfuehrung@ awo-stadtkreis-giessen.de Internet: www.awo-stadtkreisgiessen.de 24. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. Bezirksgruppe Gießen-Oberhessen Vorsitzender Sven Germann Carl-Maria-v.-Weber-Str. 1, 35392 Gießen Telefon: 06 41 250 99 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsbh.org 25. Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverein Gießen e. V. 27. Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V. E-Mail: Telefon: E-Mail: Telefon: [email protected] 0641 44809 [email protected] 0641 42319 28. Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppen 28.1 „Humpelstilzchen“ e.V. E-Mail: Telefon: E-Mail: Telefon: [email protected] 06406 3212 [email protected] 06406 4797 28.2 „Wackelpeter“ Vorsitzender Wolfgang Dieter Wicke Schwimmbadstr. 33, 35452 Heuchelheim Telefax: 0641 9607089 E-Mail: [email protected] Internet: www.shv-giessen.de Telefon: 06407 7313 E-Mail: [email protected] 26. Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung e. V. Geschäftsstelle: Platanenstraße 6 65428 Rüsselsheim Ansprechpartnerin: Iris Leidich-Röllke Telefon: 06403 67556 E-Mail: [email protected] Internet: www.contergan-hessen.de 1. Vorsitzende Margit Viehmann Krofdorfer Str. 34, 35452 Heuchelheim Telefax: 0641 68187 E-Mail: [email protected] Internet: http://gl-giessen.jimdo.com 34 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung 29. Contergangeschädigte Hessen e.V. X. Sport und Freizeit © Elvert-Barnes / flickr.de (CC) Sport ist für viele Menschen mit Behinderung ein wichtiger Teil ihres Lebens und hilft gegen soziale Isolation sowie gegen Folgen von Bewegungsmangel. Häufig bietet er gute Gelegenheit, andere Menschen kennenzulernen und Freundschaften aufzubauen. Gehörlosen-Sportverein Gießen 1953 e. V. Sportart: Bowling 1. Vorsitzender Thomas Kilsbach Lindenstraße 14, 35321 Laubach Telefax: 06405 500004 E-Mail: [email protected] Sportkreis Gießen Vorsitzender Prof. Dr. Heinz Zielinski Geschäftsstelle: Südanlage 4 35390 Gießen Telefon: 0641 306 2029 E-Mail: [email protected] MTV 1846 C.R. Gießen Herzsport, Rehasport, Sport in der Krebsnachsorge Ansprechpartner: Mario Bröder RSV Lahn-Dill Der Rollstuhl-Sportverein Lahn-Dill: Jeder kann kommen! Geschäftsstelle: Heegstrauchweg 3 35394 Gießen Telefon: 0641 74991 E-Mail: [email protected] Der RSV ist ein Sportverein wie jeder andere auch. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die sportlichen Aktivitäten im Rollstuhl ausgeführt werden. Integration von Behinderten und Nichtbehinderten wird beim RSV groß geschrieben. Bewegung, Sport und Spiel fördern die Gesundheit und können helfen, Krankheiten und körperliche Beeinträchtigung zu lindern oder zu verhindern. Diese Freizeitgestaltung ist einzeln oder in Gruppen möglich. Familienunterstützender Dienst der Lebenshilfe Gießen e. V. Kontakt siehe Seite 32 1. SC Gießen-Sachsenhausen e.V. Abteilung Freizeit- und Gesundheitssport Fußballtennis, Hallenbosseln Ansprechpartner: Claus Opfermann Hugo-von-Ritgen-Str. 8, 35398 Gießen Telefon: 0641 690014 E-Mail: [email protected] X. Sport und Freizeit – 35 Ein Dinner im Dunkeln ist nicht nur ein kulinarisches Erlebnis. Es kann auch durchaus lehrreich sein. Wie sich blinde Menschen auf dem Teller, im Restaurant und im Alltag zurechtfinden können, erfahren die Teilnehmer zwischen Aperitif und Dessert. Anmeldung: Achim Kraft Telefon: 06403 64830 Mobil: 0171 2724913 E-Mail: [email protected] Wissenswertes im www Jede/r kann im RSV die Sportart wählen, die ihm/ihr am meisten Spaß macht, gleich ob er sie im Sinne der REHATräger oder als freizeit- oder leistungsorientierten Sport – mit der Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen – betreiben will. Folgende Sportarten werden zurzeit angeboten: • • • • • • Rollstuhl-Breitensport Allgemeiner Kinder- und Jugendsport Rollstuhlbasketball für Fortgeschrittene Rollstuhlbasketball für Anfänger Rollstuhl-Biken Schwimmen 36 – X. Sport und Freizeit Peter Bangel Bodenroder Weg 7, 35647 Waldsolms Telefon: 06085 1893 E-Mail: [email protected] Internet: http://verein.rsvlahndill.de/ Club 68 Verein für Behinderte und ihre Freunde e. V. Gießen und Umgebung Ansprechpartner: Heinrich Hainmüller Weidenstr. 60, 35418 Buseck Telefon: 06408 1500 Menü in der Dunkelheit Jhiring’s Ludwigstraße 10, 35390 Gießen Internet: www.Darkdinner-Giessen.de • http://www.cbf-da.de/euro-wcschluessel.html • http://wheelmap.org/ • http://nullbarriere.de/ • https://innen.hessen.de/ueber-uns/ behindertenshybeauftragte-hessen/ interessante-links • https://innen.hessen.de/ueber-uns/ maren-mueller-erichsen • http://www.arbeitsagentur.de/web/ content/DE/BuergerinnenUnd Buerger/MenschenmitBehinderung/ index.html | H b m G g Caritas-Zentrum e rla i e w V h e Maria c Frieden r d . u e d r t h ue n Sie. c h i Wir pflegen und betreuen o c n v s f l r o r e a t Kompetent, zuverlässig, freundlich. b t d i i 5 m e 1 t s f en r © 20 PDF-Da rtete Hil e d h n c a a u e r e a s e r b s Die mmer g und/od s i M i r n n e e h r e c g e h u e s c a g i n e u n z e r e e s m s s h s e a r a k, n e c t W ß u n a I r d m m h z I t c e . u a h n h c N e c s i d S rd n n e i o r s t w , k t n i e e e l e s i r d e f e n e u w be n k i s n e g e e u e h i g z i c s w e ü u r o a s p s h Anz n n c r e i a u e s p a d g o , t l k n Foto lfältigung gt. Haftu den Inha er b a ie r e MEHR s v ü g r r F g e e t . a V n r n t u f e l u s l s A re o l e e h g n i c l e i s g e e w g s e j u r a e d d n t si is n e ig e z h. n c i l A t r o w t n vera Die passende Wohnung für jedes Lebensalter! Sprechen Sie uns an! 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Frankfurter Str. 44 • 35392 Gießen Tel.: 0641/7948-0 • Fax 0641/7948-168 Mail: [email protected] • www.caritas-giessen.de | H b m G g e rla i e w V h e c r d . u e d r t h ue n c h i o c n v s f l r o r e a t b t d i i 5 m e 1 t s © 20 PDF-Da rtete Hilf nderen ch a a u e r e a s e r g e i d b r s o D e s i d/ m n M m u i r n n e e h r e c g e h u e s c a g i n e u n z e r e e s m s s h s e a r a k, n e c t W ß u n a I r d m m h z I t c e . u a h n h c N e c s i d S rd n n e i o r s t w , k t n i e e e l e s i r d e f e n e u w be n k i s n e g e e u e h i g z i c s w e ü u r o a s p s h Anz n n c r e i a u e s p a d g o , t l k n Foto lfältigung gt. Haftu den Inha er b a ie r e s v ü g r r F g e e t . a V n r n t u f e l u s l s A re o l e e h g n i c l e i s g e e w g s e j u r a e d d n t si is n e ig e z h. n c i l A t r o w t n vera