3. aktualisierte Auflage 2015

Transcrição

3. aktualisierte Auflage 2015
3. aktualisierte Auflage 2015
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Wenn Gott den Menschen misst,
legt er das Maßband nicht um den Kopf,
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Grußwort der Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Gießen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Nutzerinnen und Nutzer der i-Börse,
mit der dritten Auflage der „i-Börse – Informatives für Menschen mit Behinderungen“
möchten wir Menschen mit Behinderungen sowie ihren Angehörigen und Freunden
wieder einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, um sich über Unterstützungsangebote zu informieren und um sich bei ganz verschiedenen Angelegenheiten an
kompetente Ansprechpartner/innen wenden zu können.
Es ist schon eine kleine Tradition, im zweijährlichen Abstand eine neue Auflage herauszugeben. Seit der letzten Ausgabe haben sich viele Änderungen und Neuerungen
ergeben, die aufgenommen wurden.
Die in dieser Broschüre aufgeführten Unterstützungs- und Informationsangebote
zeigen, dass es in unserer Stadt und in der Region zahlreiche Organisationen und
Institutionen gibt, die sich hier engagieren. Ganz besonders zu schätzen, ist die ehrenamtliche Arbeit, die in vielen Vereinen geleistet wird. Deshalb gilt mein besonderer
Dank all denjenigen, die hier viel Zeit investieren und sich engagieren. Ich danke auch
den Firmen und Institutionen, durch deren Beitrag das Erscheinen und die kostenlose
Verteilung der i-Börse ermöglicht wurden.
Durch dieses Engagement können Barrieren – auch in den Köpfen – abgebaut werden. Und so stellen wir uns alle auf unterschiedlichste Art und Weise dieser wichtigen
Daueraufgabe und befördern auch außerhalb des schulischen Bereiches das wichtige
Thema „Inklusion“.
Ich bin sicher, dass mit dieser Broschüre auch ein kleiner Teil dazu beigetragen wird,
dass Menschen mit Behinderungen ihren Platz in der Gesellschaft selbstbestimmt
einnehmen können.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Dietlind Grabe-Bolz
Oberbürgermeisterin
Grußworte – 1
Grußwort der Vorsitzenden des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Liebe Leserin, lieber Leser!
Mit der dritten überarbeiteten und aktualisierten Ausgabe der i-Börse erhalten Sie
einen Überblick über Institutionen und Ansprechpartner, die die Universitätsstadt Gießen bei ihrem Prozess, so barrierefrei wie möglich zu werden, unterstützen. Weiterhin
finden Sie Informationen zum Thema sowie wichtige Adressen, an die Sie sich bei
Bedarf wenden können, falls Sie Hilfestellungen benötigen.
An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank der Geschäftsstelle des Beirates für die
Belange von Menschen mit Behinderungen sowie dem Behindertenbeauftragten, die
mit ihrem Einsatz die Erstellung dieser Broschüre möglich gemacht haben.
Das Ziel des barrierefreien Lebens nimmt in Gießen einen hohen Stellenwert ein. Hierbei beschränkt sich der Begriff der Barrierefreiheit nicht nur auf Menschen mit einer
körperlichen Behinderung, sondern schließt alle Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen ein. Es geht in allen Bereichen um die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, was mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention
eine klare Grundlage bekam. Bis dahin ist es noch ein sehr langer Weg, aber die Universitätsstadt Gießen hat diesen Weg entschlossen beschritten, indem im Jahr 2012 der
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen gegründet wurde.
Der Beirat hat das Ziel, sich seinen Möglichkeiten entsprechend, für die Interessen
von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Hier geht es nicht nur um die Sensibilisierung für das barrierefreie Leben, sondern auch um die konkrete Begleitung der
politischen Prozesse in der Stadt unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes.
Im Kapitel I finden Sie noch weitere Informationen zum Beirat, ebenso eine Kontaktadresse, an die Sie sich wenden können, falls Sie Anregungen oder Fragen haben.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der i-Börse und hoffe, dass Sie alles für
Sie Wichtige daraus entnehmen können.
Maren Kolkhorst
Vorsitzende des Beirates für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
2 – Grußworte
Grußwort der Vorsitzenden des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V.
Liebe Leserin, lieber Leser!
„Jede Barriere ist eine zu viel“ – unter diesem Motto setzen wir uns für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Die dritte Auflage unserer Broschüre soll einen Überblick über Organisationen, Initiativen und Ansprechpartner geben, die sich in vielen
Bereichen um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern.
Der Gießener Arbeitskreis für Behinderte sieht es als besondere Herausforderung an,
die UN-Behindertenrechtskonvention in unseren Kommunen tatsächlich im Alltag zu
verwirklichen. Dieses weltweit gültige Abkommen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen schafft die gesetzliche Grundlage für eine inklusive Gesellschaft.
Seine Umsetzung hat in Deutschland und damit auch in Hessen bereits begonnen.
Damit der hessische Aktionsplan nicht nur eine theoretische Richtschnur bleibt, müssen wir alle ihn durch viele Aktivitäten und Initiativen mit Leben füllen. Denn Teilhabe
braucht Miteinander – und von einer inklusiven Gesellschaft können wir alle profitieren.
Also, kommen Sie mit auf den Weg in eine Gesellschaft, an der alle teilhaben können,
ob mit oder ohne Behinderung.
Ihre
Kornelia Steller-Nass
Vorsitzende des Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V.
Grußworte – 3
Inhaltsverzeichnis
Grußwort der Oberbürgermeisterin
der Universitätsstadt Gießen...............................................1
Grußwort der Vorsitzenden des Beirates
für die Belange von Menschen mit Behinderungen............2
Grußwort der Vorsitzenden des
Gießener Arbeitskreises für Behinderte e.V.........................3
I.
Der Beirat für die Belange von Menschen
mit Behinderungen stellt sich vor................................6
II.
Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V....................7
III.
Behinderung, was versteht man
unter diesem Begriff?................................................... 9
IV.
1.
Rehabilitation und deren Träger................................ 10
Träger der Rehabilitation............................................... 10
V.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Ausbildung und Beschäftigung.................................14
Berufliche Rehabilitation............................................... 14
Berufsförderungswerke................................................14
Werkstätten für Menschen mit Behinderung.................14
Tagesförderstätten........................................................15
LWV Hessen Integrationsamt........................................16
Integrationsfachdienste.................................................16
Justus-Liebig-Universität Gießen (Uni Gießen)...............16
Studentenwerk Gießen................................................. 16
Technische Hochschule Mittelhessen (THM).................16
VI.
1.
Geltendmachung von Ansprüchen............................18
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII).........................18
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.......18
Wohngeld.....................................................................18
Wohnungsförderung.....................................................19
Blindengeld nach dem
Landesblindengeldgesetz (LBliGG)...............................19
2.
3.
4.
5.
4 – Inhaltsverzeichnis
6.
7.
8.
9.
Steuerfreibeträge..........................................................20
Kindergeld....................................................................20
Kinderkrankengeld.......................................................20
Befreiung bzw. Ermäßigung vom
Rundfunkbeitrag/Merkzeichen „RF“..............................20
10. Sozialtariftelefon...........................................................21
11. Hausnotruf...................................................................21
12. Kriegsopferfürsorge......................................................21
VII.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Mobilität......................................................................22
Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)...................................22
Parkerleichterung.........................................................22
Fahrdienste..................................................................22
Erleichterungen bei Reisen und im
öffentlichen Personennahverkehr..................................23
Bahnhofsmission Gießen.............................................. 23
Barrierefreie Reisebusse............................................... 23
VIII.
1.
2.
3.
4.
Frühe Hilfen................................................................ 25
Frühfördersystem.........................................................25
Integration von Kindern mit Behinderung......................25
Fachdienst Familien, Inklusion, Demografie...................25
Sonderpädagogische Förderung in Schulen ................26
IX.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Beratung, Betreuung und Versorgung.......................28
Die Behindertenbeauftragten........................................28
Gesetzliche Betreuung................................................. 28
Leistungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit..................28
Ambulante Pflegedienste.............................................. 30
Essen auf Rädern / Menü Service.................................30
Unabhängige Patientenberatung Deutschland –
UPD – Beratungsstelle Gießen...................................... 30
7. Beratungsangebote für Frauen mit Behinderung...........30
8. Gebärdensprachdolmetscherinnen...............................30
9. autismus Mittelhessen e.V.............................................31
10. FC – Facilitated Communication für
Menschen mit Autismus............................................... 31
11. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen..............................31
12. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen..............31
13. Tagesstätten für ältere Menschen mit Behinderung.......31
14. Tagesstätte für Menschen
mit seelischer Behinderung...........................................32
15. Förderverein für seelische Gesundheit e. V....................32
16. Lebenshilfe Gießen e. V................................................. 32
17. Mutter/Vater-Kind-Kur-Beratung...................................33
18. Sprechen-Hören-Lernen Fördern..................................33
19. Psychiatrische Krankenhäuser......................................33
20. Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e. V.
(ZsL Gießen)................................................................. 33
21. Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung.......33
22. Aktion für Menschen mit Behinderung
Stadt und Landkreis Gießen (AfMB)..............................34
23. Arbeiterwohlfahrt (AWO)............................................... 34
24. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V.........34
25. Deutscher Schwerhörigenbund
Ortsverein Gießen e. V................................................... 34
26. Verein der Gehörlosen in Gießen
und Umgebung e. V...................................................... 34
27. Interessenvereinigung für Anfallskranke Gießen e.V.......34
28. Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppen............................34
29. Contergangeschädigte Hessen e.V...............................34
X.
Sport und Freizeit....................................................... 35
Herausgeber:
broschuere.de Verlag GmbH
Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin
Telefon: 030 / 99 27 11 27
Telefax: 030 / 99 27 11 28
E-Mail: [email protected]
Internet: www.broschuere.de
in Zusammenarbeit mit und verantwortlich für die Redaktion
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Behindertenbeauftragter Sven Burghardt
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Internet: www.giessen.de
Layout, Anzeigen und Gesamtherstellung:
broschuere.de Verlag GmbH
Bildquellen:
Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Ausgabe richten Sie bitte an den Magistrat. Alle Angaben nach bestem Wissen,
jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Nachdruck, Fotokopien sowie eine elektronische Vervielfältigung, auch
auszugsweise, dürfen nur mit vollständiger Quellenangabe sowie schriftlicher
Genehmigung des Verlages erfolgen.
Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich.
Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V.
RSV Lahn-Dill
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
THM/BLiZ, Stadt Gießen, iStock, flickr.de
Diese Broschüre finden Sie auch im Internet unter:
www.giessen.de
© broschuere.de Verlag GmbH, 2015
Inhaltsverzeichnis – 5
I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor
Folgende Ansprechpartner – zu erreichen über die Geschäftsstelle – stehen
Ihnen zur Verfügung:
Vorsitzende:
Maren Kolkhorst,
Stadtverordnete
Erster Stellvertretender Vorsitzender:
Andreas Büscher,
Der Paritätische, Förderverein für seelische Gesundheit e.V. – Integrationsfachdienst Gießen
Zweiter Stellvertretender Vorsitzender:
Frank Becker,
Autismus Mittelhessen e.V.
Maren Kolkhorst und Andreas Büscher
Der Beirat hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Belange von Menschen mit
Behinderungen in Gießen im Blickpunkt
zu haben und diese zu fördern. Er berät die Stadtverordnetenversammlung
und den Magistrat in allen Fragen, die
diesen Themenbereich betreffen. Er
soll letztlich darauf hinwirken, dass die
Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
an allen gesellschaftlichen Bereichen
möglich wird.
Die stimmberechtigten Mitglieder des
Beirats werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5
Jahren gewählt.
Mitglieder im Beirat sind fünf Mitglieder
der
Stadtverordnetenversammlung,
fünf Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände, sechs Vertreter/innen von
Selbstorganisationen von Menschen
mit Behinderungen sowie ein Mitglied
des Ausländerbeirates.
Zurzeit sind neben den Vertretern von
SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen,
FDP und den Freien Wählern weitere
folgende Gruppen vertreten:
Arbeiterwohlfahrt,
Caritasverband,
Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Der
Paritätische, Autismus Mittelhessen,
Blinden- und Sehbehindertenbund in
Hessen, Club 68 - Verein für Behinderte und ihre Freunde, Kontaktstelle
für Selbsthilfegruppen, Verein der Gehörlosen in Gießen und Umgebung,
Schwerhörigenverein Gießen, Ausländerbeirat.
In der Regel tagt der Beirat viermal im
Jahr.
6 – I. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt sich vor
Geschäftsstelle:
Universitätsstadt Gießen
Der Magistrat
Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Telefon: 0641 306-2008
Telefax: 0641 306-2319
E-Mail: [email protected]
Internet: www.giessen.de
II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V.
Der Gießener Arbeitskreis für Behinderte (GAB) ist ein Netzwerk von sozialen Institutionen, karitativen Verbänden, Beratungsstellen, Förderschulen,
Selbsthilfegruppen und anderen Behinderteneinrichtungen. Der Verein wurde
im Internationalen Jahr der Behinderten 1981 gegründet und hat zum Ziel,
Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und ihre Lebensqualität zu verbessern. Denn sie
brauchen neben besonderer Aufmerksamkeit und Solidarität auch tatkräftige
Unterstützung.
Der Gießener Arbeitskreis für Behinderte vertritt die Interessen behinderter
Menschen in der Öffentlichkeit und versucht, ihre Rechte zu stärken.
Die Mitglieder des Arbeitskreises treffen sich regelmäßig, um sozialpolitische
Probleme zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die gute
Vernetzung ermöglicht Erfahrungsaustausch, Beratung, Information und Diskussion und fördert gelebtes bürgerschaftliches Engagement.
Gießener Arbeitskreis für
Behinderte e. V.
Kornelia Steller-Nass
Am Boxacker 9
35418 Buseck
Telefon: 06408 1447
Telefax: 06408 549176
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gakfb.de
Mitglieder des Gießener
Arbeitskreises für Behinderte
• Aktion für Menschen mit Behinderung
Stadt und Landkreis Gießen (AfMB)
• Albert-Schweitzer-Schule Gießen
• Freundes- und Förderverein der
Albert-Schweitzer-Schule
• Arbeiterwohlfahrt Stadtkreis Gießen
(AWO)
• Seniorenpflegeheim
„Albert-Osswald-Haus“ der AWO
• Ambulanter Pflegedienst der AWO
• Seniorentagesstätte für Menschen
mit und ohne Demenz
„Heinrich-Albertz-Haus“ der AWO
• AWO Service Gesellschaft (ASG)
• Essen auf Rädern der AWO
• Hilfeverbund Wohnen und
Arbeit der AWO
• Kindertagesstätte
„Marie Juchacz“ der AWO
• Kindertagesstätte
„Lotte Lemke“ der AWO
• Kindertagesstätte
„Helene Simon“ der AWO
• Kindertagesstätte-Familienzentrum
„Marshallstraße“ der AWO
• Krabbelgruppe im
„Heinrich-Albertz-Haus“ der AWO
• Behindertenbeauftragter der
Universitätsstadt Gießen
• Behindertenbeauftragter des
Landkreises Gießen
• BeKo – Beratungs- und
Koordinierungsstelle für ältere
und pflegebedürftige Menschen
• Blinden- und Sehbehindertenbund
in Hessen e.V.
• Caritasverband Gießen (Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung)
• Club 68 – Verein für Behinderte
und ihre Freunde e.V.
• Deutscher Schwerhörigenbund –
Ortsverein Gießen e.V.
• Dialysepatienten und
Transplantierte Mittelhessen e.V.
• Evangelische Behindertenseelsorge
Gießen
• Büro für Frauen- und
Gleichberechtigungsfragen
der Universitätsstadt Gießen
• Gebärdensprachdolmetscherin
Frau Theresia Möbus
• Gehörlosen-Sportverein
Gießen 1953 e.V.
• Interessenvereinigung für
Anfallskranke Gießen e.V.
• Lebenshilfe Gießen e.V.
• Martin-Buber-Schule Gießen
• Verein zur Förderung der
Martin-Buber-Schüler
• Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe
„Humpelstilzchen“ e.V.
• Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe
„Wackelpeter“
• Der Paritätische Wohlfahrtsverband
LV Hessen e.V.
• Schwerbehinderten-Vertretung der
Justus-Liebig-Universität Gießen
• Verein der Gehörlosen in Gießen
und Umgebung e.V.
• Contergangeschädigte Hessen e.V.
• Zeichen setzen! e.V.
Weitere Informationen finden Sie im
Internet: www.gakfb.de
II. Gießener Arbeitskreis für Behinderte e. V. – 7
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III. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff?
(GdB) von mindestens 50 festgestellt
wurde. Er berechtigt zur Inanspruchnahme einer Reihe von Nachteilsausgleichen
für die Behinderung, so etwa Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuervorteile etc. Das Versorgungsamt vermerkt
auf dem Schwerbehindertenausweis außer dem GdB und der Gültigkeitsdauer
auch die festgestellten Merkzeichen.
Der Ausweis kann folgende Merkzeichen
enthalten:
Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX
§ 2) sind Menschen behindert, wenn ihre
körperliche Funktion, geistige Fähigkeit
oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist. Von einer Behinderung
bedroht ist ein Mensch, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Wie wird eine Behinderung festgestellt
und welche Stelle bescheinigt sie?
Das Hessische Amt für Versorgung und
Soziales (Versorgungsamt) stellt auf Antrag der Betroffenen das Vorliegen einer
Behinderung fest, sowie die Höhe des
Grades der Behinderung (GdB) und evtl.
zusätzliche Merkzeichen. Es erstellt darüber einen Feststellungsbescheid.
Schwerbehindertenausweis
G
- Erhebliche Beeinträchtigung
der Bewegungsfähigkeit
aG - Außergewöhnliche
Gehbehinderung
B
- Berechtigung zur unent geltlichen Mitnahme einer
Begleitperson im öffentlichen
Personenverkehr
Bl
- Blind
Gl
- Gehörlos
H
- Hilflos
RF - Ermäßigung des Rundfunk und Fernsehbeitrages
Hessisches Amt für Versorgung
und Soziales Gießen
Südanlage 14 a
35390 Gießen
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0641 7936-117
E-Mail: [email protected]
Internet: www.versorgungsamthessen.de
Der Schwerbehindertenausweis wird
vom Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung
II. Behinderung, was versteht man unter diesem Begriff? – 9
IV. Rehabilitation und deren Träger
gemeinen Arbeitsmarkt tätig werden
können, darauf gerichtet, ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihren Neigungen
und ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten,
zu verbessern, herzustellen oder wieder
herzustellen.
Ziel ist es auch, ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 33 Abs. 1 SGB IX
i. V. m. § 112 Abs. 1 SGB III).
Folgende Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben stehen zur Verfügung:
• Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung
eines Arbeitsplatzes
Rehabilitation bezeichnet alle Maßnahmen, Leistungen und Hilfen, welche auf
die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Beruf und Gesellschaft gerichtet sind.
1.
Träger der Rehabilitation
ruf einzugliedern. Bei drohender Behinderung werden die medizinischen und
ergänzenden Maßnahmen mit dem Ziel
gewährt, den Eintritt einer Behinderung
abzuwehren. Detaillierte Informationen
über das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung erteilt die
Krankenkasse.
1.1 Gesetzliche Krankenkassen
1.2 Berufliche Rehabilitation
Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen für ihre Versicherten medizinische Leistungen der Rehabilitation
sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem
Krankenversicherungsgesetz. Die gesetzliche Krankenversicherung richtet
ihre Maßnahmen unter anderen darauf aus, Menschen mit körperlicher,
geistiger oder seelischer Behinderung
möglichst auf Dauer in Arbeit und Be-
10 – IV. Rehabilitation und deren Träger
Die Bundesagentur für Arbeit und die
Agenturen für Arbeit vor Ort übernehmen Leistungen der beruflichen Rehabilitation, soweit hierfür kein anderer Träger zuständig ist.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind bei Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung
bedrohten Menschen, die auf dem all-
• Berufsvorbereitung
• Berufliche Anpassung,
Aus- und Weiterbildung
• Hilfen zur Förderung der
Teilhabe am Arbeitsleben um
behinderten Menschen eine
angemessene und geeignete
Beschäftigung zu ermöglichen
• Medizinische, psychologische und
pädagogische Hilfen (z. B. Aktivierung
von Selbsthilfepotenzialen).
Agentur für Arbeit
Nordanlage 60
35390 Gießen
Telefon: 0641 9393-0 oder
Hotline: 01801 555 111
Internet: www.arbeitsagentur.de
1.3 Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
für medizinische, berufliche und soziale
Rehabilitation zuständig. Der versicherte
Personenkreis wird in § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII näher bestimmt.
Zu nennen sind vor allem Arbeitnehmer/
innen und Auszubildende, Schüler/innen,
Studenten/innen, Kinder in Tageseinrichtungen, Helfer/innen bei Unglücksfällen,
Zivil- und Katastrophenschutzhelfer/
innen und Blutspender/innen.
Durchgeführt wird die gesetzliche Unfallversicherung von den gewerblichen und
landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.guv.de
1.4 Gesetzliche Rentenversicherung
• mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
zu verhüten,
Die gesetzliche Rentenversicherung ist
für die medizinische und die berufliche
Rehabilitation ihrer Versicherten zuständig. Die Rentenversicherungsträger
können medizinische, berufsfördernde
und ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation gewähren, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten durch diese
Leistungen wesentlich gebessert oder
wiederhergestellt werden kann.
• nach Eintritt von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten die Gesundheit
sowie die Leistungsfähigkeit der
Versicherten mit allen geeigneten
Mitteln wieder herzustellen und sie
oder ihre Hinterbliebenen durch
Geldleistungen zu entschädigen.
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich
die/der Versicherte, wobei sowohl bei
den medizinischen als auch bei den
berufsfördernden Maßnahmen weitere
Voraussetzungen zu beachten sind (insbesondere Erfüllung bestimmter Wartebzw. Versicherungszeiten).
Die Unfallversicherung schützt vor den
Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem sie:
Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sind Entgeltersatzleistungen der Rentenversicherung.
Die Höhe der Rente richtet sich nach
der Höhe des früheren Arbeitsentgeltes,
von dem der Versicherte Beiträge in die
Rentenkasse gezahlt hat (§ 63 Abs. 1
SGB VI). Die Auskunft über die Renten-
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
• finanzielle Hilfen gewährt
• für die Heilbehandlung aufkommt und
• Berufshilfe leistet. Dazu gehört, sofern
erforderlich, auch eine Umschulung.
ansprüche bzw. die Auswirkungen der
Schwerbehinderung auf den Rentenanspruch erteilen die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen:
Deutsche
Rentenversicherung Hessen
Auskunfts- und Beratungsstelle
Leihgesterner Weg 35, 35392 Gießen
Telefon: 0641 97789005
Telefax: 0641 97029 190
E-Mail: kundenservice-in-giessen@
drv-hessen.de
1.5 Träger der sozialen
Entschädigung
Die Träger der sozialen Entschädigung
(Versorgungsverwaltung, Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen für Kriegsopfer) übernehmen für ihre Leistungsbereiche medizinische, berufliche und
soziale Rehabilitation.
Wer einen Gesundheitsschaden erleidet,
für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen
Opfers oder aus anderen Gründen nach
versorgungsrechtlichen
Grundsätzen
einsteht, hat ein Recht auf
• die notwendigen Maßnahmen zur
Erhaltung, zur Besserung und zur
Wiederherstellung der Gesundheit
und der Leistungsfähigkeit und
• angemessene wirtschaftliche
Versorgung.
IV. Rehabilitation und deren Träger – 11
Die soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden ist im Einzelnen im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den
Gesetzen, die das BVG für anwendbar
erklären, geregelt. Für die Durchführung
verantwortlich:
Hessisches Amt für Versorgung
und Soziales Gießen
Südanlage 14 a, 35390 Gießen
Telefon: 0641 79 36-0
Telefax: 0641 7936-117
E-Mail: [email protected]
Internet: www.versorgungsamthessen.de
und
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Regionalverwaltung Wiesbaden
Hauptfürsorgestelle
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 156-0
E-Mail: hauptfuersorgestelle-info@
lwv-hessen.de
Internet: www.lwv-hessen.de
1.6 Träger der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe tritt bei allen Maßnahmen
der Rehabilitation ein, wenn keine der
vorgenannten Träger in Frage kommt.
Träger der Sozialhilfe ist bei uns der
Kreisausschuss des Landkreises Gießen, der z.B. für ambulante Maßnahmen
der Eingliederungshilfe zuständig ist. Der
überörtliche Träger der Sozialhilfe ist der
Landeswohlfahrtsverband Hessen, der
z.B. für stationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständig ist.
Rehabilitationsleistungen der Sozialhilfe
werden als Eingliederungshilfe für Menschen gewährt, die sich nicht selbst
helfen können und die erforderliche Hilfe auch von anderen Sozialhilfeträgern
nicht erhalten. Anspruchsberechtigt
sind Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch
wesentlich behindert sind. Menschen,
die nur vorübergehend und nicht wesentlich körperlich, geistig oder seelisch
behindert sind, können Leistungen der
Eingliederungshilfe erhalten (§ 53 Abs. 1
Satz 2 SGB XII).
Gemäß § 57 SGB XII können Leistungsberechtigte nach § 53 SGB XII auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe
auch als Teil eines trägerübergreifenden
persönlichen Budgets erhalten. Ein Antrag auf ein persönliches Budget kann
für wiederkehrende Leistungen bei allen
beteiligten Trägern der Rehabilitation gestellt werden.
Kreisausschuss des
Landkreises Gießen
Fachdienst Familien,
Inklusion und Demografie
Riversplatz 1 – 9
35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-9431
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lkgi.de
12 – IV. Rehabilitation und deren Träger
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V. Ausbildung und Beschäftigung
1.
Berufliche Rehabilitation
Ausbildung und Beruf sind besonders
für Jugendliche mit Behinderung von
großer Bedeutung. Der Arbeitgeber erhält Zuschüsse für die Einrichtung einer
zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsstelle für Menschen mit Behinderung
und für technische Hilfsmittel, die Jugendliche mit Behinderung für die Ausbildung brauchen.
Das Berufsbildungswerk Südhessen
(bbw) mit Sitz in Karben bietet ca. 400
jungen Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung, Autismus und sozialer Benachteiligung Ausbildungsplätze
in mehr als 30 Berufen. Darüber hinaus
wird Jugendlichen durch Angebote in
der Berufsorientierung und -vorbereitung
geholfen, ihre berufliche Perspektive zu
klären. Für die Dauer der Ausbildung lebt
ein Großteil der jungen Menschen im
Wohndorf auf dem bbw-Gelände oder
in nahegelegenen externen Wohngruppen. Sie werden von Teams aus pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften betreut. Zudem
unterstützt das bbw Südhessen die Auszubildenden aktiv und erfolgreich beim
anschließenden Übergang in Arbeit.
Berufsbildungswerk Südhessen
Gemeinnützige GmbH
Am Heroldsrain 1
61184 Karben
Telefon: 06039 482-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbw-suedhessen.de
14 – V. Ausbildung und Beschäftigung
Servicestelle für Rehabilitation
Die örtlichen Servicestellen beraten und
unterstützen in allen Fragen der Rehabilitation, koordinieren und vermitteln zwischen allen Beteiligten.
Sie helfen
• den persönlichen Hilfebedarf zu klären
• den zuständigen Träger zu finden
• Anträge auszufüllen und an die richtige Stelle weiterzuleiten
• medizinische Unterlagen auszuwerten
• das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und
• mit Rehaleistungen Arbeitsplätze zu
erhalten oder zu erschließen.
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Gemeinsame Servicestelle
für Rehabilitation
Leihgesterner Weg 35, 35392 Gießen
Telefon: 0641 9729-222
Telefax: 0641 9729-190
E-Mail: servicestelle-giessen@
drv-hessen.de
Öffnungszeiten:
Mo. und Do.
Di. und Mi.
Freitag
2.
7:30 - 18:00 Uhr
7:30 - 15:00 Uhr
7:30 - 12:30 Uhr
Berufsförderungswerke
Das Berufsförderungswerk Frankfurt am
Main (BFW) ist ein moderner Dienstleister für die berufliche Rehabilitation. An
seinem Hauptsitz in Bad Vilbel hält das
BFW Frankfurt am Main ein breites Angebot individueller Leistungen rum um
Qualifizierung und Integration bereit –
immer orientiert an den Bedürfnissen der
Teilnehmer, ihrer persönlichen Lebenslage und den Anforderungen, die der Arbeitsmarkt an sie stellt.
Berufsförderungswerk
Frankfurt am Main e. V.
Huizener Straße 60, 61118 Bad Vilbel
Telefon: 06101 400-283
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bfw-frankfurt.de
Berufsbildungswerk Südhessen
gemeinnützige GmbH
Am Heroldshain 1, 61184 Karben
3.
Werkstätten für Menschen
mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung, die auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht tätig sein können, besteht in Werkstätten
für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, eine Teilhabe bzw. Eingliederung
in das Arbeitsleben zu erhalten.
Lebenshilfe Gießen e.V.
Kompetenzzentrum berufliche Bildung
Beratungsstelle berufliche Rehabilitation
Siemensstr. 6, 35394 Gießen
Telefon: 0641 9721055-300
Telefax: 0641 9721055-144
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-giessen.de
Werkstätten für Menschen
mit seelischer Behinderung:
4.
Reha-Mitte
Erdkauter Weg 13
35394 Gießen
Telefon: 0641 97509-0
E-Mail: [email protected]
Reha-West
Robert-Bosch-Straße 6
35398 Gießen
Telefon: 0641 48015880
Werkstätten für Menschen
mit geistiger Behinderung:
Werkstatt Lollar
Rothweg 2, 35457 Lollar
Telefon: 06406 806-0
E-Mail: [email protected]
Limeswerkstatt
Grüningerweg 26
35415 Pohlheim-Garbenteich
Telefon: 06404 804-0
E-Mail: limeswerkstatt@
lebenshilfe-giessen.de
Integ-Mechanik
Siemensstr. 8a, 35447 Reiskirchen
Telefon: 06408 5045170
E-Mail: [email protected]
Biolandhof
Grüner Weg 9, 35418 Buseck
E-Mail: biolandhof@
lebenshilfe-giessen.de
Kompetenzzentrum berufliche Bildung
Berufsbildungsbereich
Siemensstr. 6, 35394 Gießen
Telefon: 0641 9721055-0
E-Mail: [email protected]
Werkstätten für Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung:
Schottener Soziale Dienste gGmbH
Werkstatt für behinderte Menschen
Grünberg
Eiserne Hand 33
35305 Grünberg
Telefon: 06401 22598-0
Telefax: 06401 22598-14
E-Mail: zentrale.gruenberg@
schotten-sozial.de
Langgöns
An der Hardt 2
35428 Langgöns
Telefon: 06403 7881-0
Telefax: 06403 7881-29
E-Mail: [email protected]
Tagesförderstätten
In Tagesförderstätten werden Menschen
mit Schwerstbehinderung und Mehrfachbehinderung betreut, die nicht im
Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt werden können. Tagesförderstätten dienen
der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung und der Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft.
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen, die aufgrund des hohen
Bedarfes an:
• Assistenz in der beruflichen Rehabilitation
• Beratung bei der Erarbeitung von persönlichen Perspektiven
• Begleitung bei der Teilnahme am
öffentlichen Leben
• Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
• Umsetzung ärztlicher Verordnungen
die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung oder auf dem Arbeitsmarkt
nicht erfüllen.
Lebenshilfe Gießen e.V.
Tagesförderstätten für
schwerstbehinderte Menschen
Pohlheim, Kleinlinden und Lollar
Karin Reuther
Grüninger Weg 26
35415 Pohlheim-Garbenteich
Telefon: 06404 804-365
E-Mail: k.reuther@
tfs-lebenshilfe-giessen.de
Internet: www.lebenshilfe-giessen.de
V. Ausbildung und Beschäftigung – 15
bei der beruflichen Teilhabe (Unterstützung zur Anbahnung neuer Arbeitsverhältnisse und zu deren Sicherung). Der
IFD kann im Auftrag eines Trägers der
Arbeitsvermittlung (Agentur für Arbeit,
Jobcenter) oder eines Rehabilitationsträgers (Agentur für Arbeit, Deutsche
Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher II, III und IX tätig werden.
Schottener Soziale Dienste gGmbH
Tagesförderstätte Grünberg
siehe Kontakt auf Seite 13
5.
LWV Hessen Integrationsamt
Das Integrationsamt bietet berufstätigen
schwerbehinderten Menschen Beratungen, Unterstützung und Leistungen an.
Kontaktadresse:
LWV Hessen Integrationsamt
Kölnische Straße 30, 34117 Kassel
Telefon: 0561 1004-0
Telefax: 0561 1004-2650
E-Mail: kontakt-integrationsamt@
lwv-hessen.de
Internet: www.integrationsamthessen.de
6.
Kontaktadresse:
Förderverein für seelische
Gesundheit e. V.
Integrationsfachdienst Gießen
Ludwigstraße 14, 35390 Gießen
Telefon: 0641 97576-20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fsg-giessen.de
7.
Justus-Liebig-Universität
Gießen (Uni Gießen)
7.1 Beratung für behinderte
und chronisch kranke
Studierende und
Studieninteressierte
Beratung zu Studienwahl, Studiengestaltung, Nachteilsausgleich im Zulassungsverfahren, Härtefallantrag, Fehlzeiten,
Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei
Prüfungen etc.
Integrationsfachdienste
Der Integrationsfachdienst (IFD) berät
und unterstützt arbeitsuchende behinderte und schwerbehinderte Menschen
16 – V. Ausbildung und Beschäftigung
Magdalena Kaim
Zentrale Studienberatung
Beratungsstelle für Behinderte
und chronisch kranke Studierende
Justus-Liebig-Universität
Goethestraße 58
35390 Gießen
1. OG, Zimmer 118
Telefon: 0641 99-16216
E-Mail: studium-barrierefrei@
uni-giessen.de
Beratungstermine können telefonisch
oder per E-Mail zu den Bürozeiten
Dienstag bis Donnerstag vereinbart
werden. Weitere Informationen zum
barrierefreien Studieren an der JLU
finden Sie unter:
Internet: www.uni-giessen.de/studium/
behindertenberatung
8.
Studentenwerk Gießen
Abteilung Beratung & Service
Otto-Behagel-Straße 25
35394 Gießen
Telefon: 0641 40008-164
E-Mail: beratung.service@studwerk.
uni-giessen.de
Internet: www.studentenwerkgiessen.de
Offene Sprechstunde:
Mo. - Fr.
12:00 - 14:30 Uhr
9.
Technische Hochschule
Mittelhessen (THM)
Für Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung bietet die THM
besondere Angebote. In individuellen
Beratungsgesprächen werden Lösungen zu allen gesundheitsbedingten Problemen zusammen mit Ihnen erarbeitet.
Wichtig ist eine möglichst frühe Beratung. Vor Studienbeginn planen wir einen erfolgreichen Start in das Studium.
An die Gesundheit angepasste Studienbedingungen (z.B. Nachteilsausgleich
für Klausuren), gesundheitsbedingter
Ausfall, Studienfinanzierung oder Kontaktvermittlung bis über den Studienabschluss hinaus sind mögliche Beratungsthemen. Je früher Sie kommen,
desto besser Ihre Chancen.
Technische Hochschule Mittelhessen
University of Applied Sciences
Dipl.-Phys. Martin Jung
Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende (SmB/K)
Telefon: 0641 309-1451
E-Mail: [email protected]
Wiesenstraße 14, 35390 Gießen
(Vorsprache nach Vereinbarung)
9.1 THM
Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BLiZ)
Unser Angebot für behinderte und chronisch kranke Studierende:
• Studieneinstieg
Informations- und Orientierungstage,
Beratungsgespräche, Mobilitätstraining, Hilfe bei der Zimmersuche.
• Studium
umfangreiche Ausstattung mit RehaHilfsmitteln, individuelle Betreuung,
bedarfs­gerechte Literatur­umsetzung,
Durchführung behinderungs­gerechter
Leistungsnachweise, Sozialraum,
ergänzende Lehrveranstaltungen für
sehgeschädigte Studierende, wissenschaftliche Projekte und Forschung.
• Projektsemester (Praktikum)
Kontaktvermittlung zu möglichen
Praktikumsstellen, Beratung der
Betriebe zu Fragen der Arbeitsplatzbereitstellung, individuelle Betreuung
am Praktikumsplatz.
• Leistungsnachweise
behindertengerechte Aufbereitung
und Durchführung von Klausuren,
Begleiten beim Erstellen des
Layouts von wissenschaftlichen
Ausarbeitungen, Information und
Beratung von Lehrkräften und
Hochschulangehörigen.
Dipl. Inform. Med. (FH) David Smida
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0641 309-2422
Telefax: 0641 309-2950
Internet: www.thm.de/bliz
Adresse:
Technische Hochschule Mittelhessen
BLiZ
Postanschrift
Wiesenstraße 14
35390 Gießen
Besucheradresse
Eichgärtenallee
35390 Gießen
Gebäude C, 3. Stock
Vorsprache nach Anmeldung
• Integration in das Arbeitsleben
Vorbereitung der Bewerbungsphase,
Kontakte mit der Arbeitsagentur/
JobCenter, Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern, Beratung bei der
Arbeitsplatzeinrichtung.
Ansprechpartner:
Dipl.-Bw. (FH) Zeki Öztürk
E-Mail: [email protected]
V. Ausbildung und Beschäftigung – 17
VI. Geltendmachung von Ansprüchen
Neben den Leistungen:
• zur medizinischen Rehabilitation,
• zur Teilhabe am Arbeitsleben und
• zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft
1.
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
(4. Kapitel SGB XII)
Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherungsrente, wenn
sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind (d. h. weniger als 3 Stunden/Tag
einsatzfähig) und (z. B. mangels Vorversicherungszeiten) keine Ansprüche auf
Erwerbsminderungsrente nach der gesetzlichen Rentenversicherung haben
und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkommen und
Vermögen oder dem des Ehegatten/
Partners zu bestreiten.
Zuständig für die Grundsicherungsrente
ist das Grundsicherungsamt des Fachbereiches Jugend und Soziales des
Landkreises Gießen.
18 – VI. Geltendmachung von Ansprüchen
Nähere Auskünfte erteilt:
Kreisausschuss
des Landkreises Gießen
Fachbereich Jugend,
Soziales und Familien
Riversplatz 1 – 9, Haus G
35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-9002
Internet: www.lkgi.de
2.
Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmten Voraussetzungen
Personen, die nicht nur vorübergehend
geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen
Behinderung bedroht sind.
können insbesondere Hilfen zu einer
angemessenen Schulbildung, Hilfe zur
schulischen Ausbildung, Hilfe für einen
angemessenen Beruf, Hilfe zur Ausbildung etc. gewährt werden. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige
Leistung. Sie wird nur dann gewährt,
wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (z.B.
Krankenkassen, der Bundesagentur für
Arbeit oder Rentenversicherungsträger)
bestehen.
Nähere Auskünfte erteilt:
Kreisausschuss
des Landkreises Gießen
Fachdienst Familien,
Inklusion und Demografie
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-9510
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lkgi.de
3.
Wohngeld
Für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit,
Wohngeld zu erhalten. Voraussetzung
ist, dass keine Transferleistungen (z.B.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II)
gewährt werden.
Antragsformulare sind bei der örtlichen
Wohngeldbehörde erhältlich. Dort werden auch Fragen im Zusammenhang mit
weiteren
Anspruchsvoraussetzungen
beantwortet.
4.2 Wohnberechtigungsbescheinigung
Für den Bezug einer mit öffentlichen
Mitteln geförderten Wohnung wird eine
Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt. Auskünfte, unter welchen Voraussetzungen eine solche Wohnberechtigungsbescheinigung ausgestellt werden
kann, erteilt
Auskünfte erteilt
Kreisausschuss
des Landkreises Gießen
Fachdienst Soziales und Senioren –
Team 3
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-0
Telefax: 0641 9390-9152
E-Mail: [email protected]
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.lkgi.de.
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon: 0641 306-2741
Telefax: 0641 306-2319
E-Mail: [email protected]
Aufstellung der Wohnungsbaugesellschaften, welche in Gießen barrierefreie
Wohnungen vermieten:
• Wohnbau Gießen GmbH
Ludwigstraße 4, 35390 Gießen
Telefon: 0641 97 77-0
4.1 Barrierefreies Bauen
• Baugenossenschaft 1894
Gießen eG
Hölderlinweg 7 B
35396 Gießen
Telefon: 0641 9 52 00-10
Das Land Hessen unterstützt die bauliche Modernisierung von Mietwohnungen und den behindertengerechten
Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum durch spezielle Förderprogramme für den Wohnungsbereich.
• Bauverein AG Darmstadt
Ansprechpartner/Verwalter:
bvd Mittelhessen GmbH
Wingert 18, 35396 Gießen
Telefon: 0641 979038-0
E-Mail: [email protected]
4.
Wohnungsförderung
• GEWOBAU Wetzlar
Baumeisterweg 17
35576 Wetzlar
Telefon: 06441 9488-0
• GWH –
Wohnungsgesellschaft
mbH Hessen
Egerländer Straße 4
35396 Gießen
Telefon: 0641 32378
• GSW –
Gesellschaft für soziales Wohnen
Hannah-Arendt-Str. 6
35394 Gießen
Telefon: 0641 49 16 84
Internet: www.gsw-giessen.de
5.
Blindengeld nach dem
Landesblindengeldgesetz
(LBliGG)
Blinde und wesentlich sehbehinderte
Menschen (Merkzeichen „Bl“) mit Wohnsitz in Hessen erhalten unabhängig von
ihrer Einkommenssituation Blindengeld
nach dem hessischen Landesblindengeldgesetz.
Blindengeld ist eine Leistung, die der
Landeswohlfahrtsverband Hessen blinden Menschen und Menschen mit einer
Sehbehinderung bewilligt. Es ist eine
monatliche Geldleistung, die es blinden bzw. hochgradig sehbehinderten
Menschen ermöglichen soll, trotz der
visuellen Einschränkungen am täglichen
VI. Geltendmachung von Ansprüchen – 19
Leben teilnehmen zu können. Mehraufwendungen sollen mit dem Blindengeld
abgedeckt werden.
Antragsformulare sind beim LWV Hessen in Kassel oder beim Amt für soziale
Angelegenheiten der Stadt Gießen erhältlich.
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Überörtlicher Sozialhilfeträger
Fachbereich 204
Ständeplatz 6 – 10
34117 Kassel
Telefon: 0561 1004-0
Telefax: 0561 1004-2595
E-Mail: bernd.torbohm@
lwv-hessen.de
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Zimmer: 02-128
Telefon: 0641 306-2008
E-Mail: [email protected]
6.
Steuerfreibeträge
Behinderte Menschen haben meist laufende Mehraufwendungen für die Lebenshaltung. Daher können unter anderem verschiedene Steuerermäßigungen
oder Freibeträge bei der Lohnsteuer
beziehungsweise
Einkommenssteuer
gewährt werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können sich neben dem sogenannten „Pauschbetrag
für Behinderte“ auch außergewöhnliche
20 – VI. Geltendmachung von Ansprüchen
Krankheitskosten, Kfz-Aufwendungen,
Haushaltshilfen, Kinderbetreuungskosten oder Aufwendungen für die Pflege
eines Angehörigen steuermindernd auswirken.
Auskünfte erteilen die Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt.
7.
Kindergeld
Eltern behinderter Kinder erhalten u. U.
auch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus weiter das Kindergeld. Voraussetzung ist, dass das Kind wegen
körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und dass
diese Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten
ist. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt
dann ohne Altersbegrenzung.
Auskünfte erhalten Sie bei:
Familienkasse Hessen
Standort Gießen
Nordanlage 60
35390 Gießen
Telefon: 0800 4 5555 30
E-Mail: Familienkasse-Hessen@
arbeitsagentur.de
8.
Kinderkrankengeld
Der Begriff „Kinderkrankengeld“ ist die
umgangssprachliche Bezeichnung für
„Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ gemäß § 45 SGB V. Eltern können zur Pflege eines erkrankten Kindes jährlich 10 Tage (bzw. 20 Tage für
Alleinstehende) Kinderkrankengeld aus
der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten.
Diese Regelung, die eigentlich nur bis
zum 12. Lebensjahr gilt, greift bei behinderten Kindern auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Zuständig für Rückfragen ist die Krankenkasse.
9.
Befreiung bzw. Ermäßigung
vom Rundfunkbeitrag/
Merkzeichen „RF“
Barrierefreie Informationen finden Sie
unter: www.rundfunkbeitrag.de.
Info und Anträge:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon:
Service-Fax:
018 59995 0400*
018 59995 0105*
Service-Telefonzeiten:
Montag – Freitag
7:00 - 19:00 Uhr
*6,5 Cent/Min. aus den dt. Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk. Beachten Sie bitte, dass
einige Telefonanbieter Nummern mit der Vorwahl
0185 nicht unterstützen.
oder
Arbeiter-Samariter-Bund
Telefon: 0641 25 09 09 15
AWO (Arbeiterwohlfahrt)
Telefon: 0641 4019-290
Deutsches Rotes Kreuz
Telefon: 0641 40006-20
Die Johanniter
Telefon: 06403 7 03 00
Malteser Hilfsdienst
Telefon: 06047 954860
12. Kriegsopferfürsorge
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Stadtbüro
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Telefon: 0641 306-1234
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
Seltersweg 11, 35390 Gießen
Telefon: 0800 3301000
Telefax: 0800 3301009
Internet: http://www.telekom.de
10. Sozialtariftelefon
Inhaber des Merkzeichen „RF“ im
Schwerbehindertenausweis und Personen, welche von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder entsprechend Anspruch auf einen ermäßigten
Rundfunkbeitrag haben, können bei
einem Festnetz-Anschluss der Telekom
einen ermäßigten Tarif erhalten. Nähere
Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen, die
Anschlussarten für die der Sozialtarif
gilt und Antragsformulare gibt es bei der
Telekom.
11. Hausnotruf
Ein Zusatzgerät am Telefon mit einer
Notruftaste und einem sogenannten
„Funkfinger“, der am Körper getragen
wird, verbindet per Knopfdruck direkt mit
der Notrufzentrale. Durch den Hausnotruf ist man 24 Stunden am Tag mit der
jeweiligen Hausnotrufzentrale verbunden
und kann jeder Zeit Hilfe anfordern.
Besteht Anspruch auf Leistungen aus
der Pflegeversicherung, kann eine Übernahme der Kosten für das Basispaket
bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer
Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten,
Elternteils, Kindes oder Enkelkindes
angemessen auszugleichen oder zu
mildern. Auskunft erteilt der zuständige
Regionalmanager.
Regionalverwaltung Wiesbaden
des LWV Hessen
Hauptfürsorgestelle
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 156-225
Telefax: 0611 156-209
E-Mail: joachim.hulbert@
lwv-hessen.de
Internet: www.lwv.hessen.de
VI. Geltendmachung von Ansprüchen – 21
VII. Mobilität
1.
Kraftfahrzeugsteuer
(Kfz-Steuer)
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht
das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, § 3a) Steuervergünstigungen in
Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um
50 Prozent vor. Die Steuerbefreiung
oder die Steuerermäßigung ist mit Benutzungseinschränkungen verbunden.
Führt die schwerbehinderte Person
das Fahrzeug nicht selbst, müssen die
Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten
Person dienen.
2.
Parkerleichterung
Parkerleichterungen, insbesondere zur
Nutzung von Behindertenparkplätzen,
werden Schwerbehinderten gewährt,
wenn sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich gehbehindert“
anerkannt oder blind sind (Vermerk aG
oder Bl auf dem Schwerbehindertenausweis).
Für die Beantragung des Parkausweises
werden benötigt:
• aktuelles Passbild
• Behindertenausweis
• letzter Bescheid vom Versorgungsamt
Auskunft erteilt
Die Steuervergünstigung steht den
schwerbehinderten Personen nur für
ein Fahrzeug zu und muss schriftlich
beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Der Antrag ist von der
schwerbehinderten Person selbst zu
unterschreiben. Wird die schwerbehinderte Person von einem Dritten vertreten, muss eine wirksame Vollmacht vorgelegt werden.
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
enthalten sind.
Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:
Montag – Freitag:
08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.zoll.de
22 – VII. Mobilität
Magistrat der
Universitätsstadt Gießen
Ordnungsamt,
Straßenverkehrsabteilung
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Telefon: 0641 306-2388
oder:
0641 306-2389
3.
Fahrdienste
Menschen mit Behinderung, welche
ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können und denen ein eigenes
Fahrzeug nicht zur Verfügung steht,
können spezielle Behindertenfahrdienste in Anspruch nehmen, die auch auf
Mitnahme von Rollstuhlfahrern eingerichtet sind.
„Scalamobil“
So bietet z.B. die Johanniter-Unfall-Hilfe
aus Linden Rollstuhlfahrern und weiteren
Mitreisenden einen Fahrdienst mit einem
Kleintransporter an. Das Fahrzeug kann
unter der Rufnummer 06403 703040
gebucht werden.
Das Scalamobil ist ein mobiler Treppensteiger mit eingebautem Sitz. Es ist besonders geeignet für Personen, die zum
Treppensteigen Hilfe benötigen. Das Gerät überwindet spielend Treppen jeder
Bauart und auch jeden Treppenbelag.
Der kurze Radabstand macht den Treppensteiger sehr wendig, so lässt es sich
auch auf engen oder gewendelten Treppen bequem rangieren (einsetzbar z. B.
beim Aufsuchen von nichtbarrierefreien
Arztpraxen, Bühnen, Tagungsräumen
oder bei einem defekten Aufzug).
Diesen Service kann man bei der Arbeiterwohlfahrt Servicegesellschaft abrufen
unter der Telefonnummer: 0641 4019
580. Ein Mitarbeiter der AWO Servicegesellschaft wird das Gerät gegen eine
geringe Gebühr bedienen.
4.
Erleichterungen bei
Reisen und im öffentlichen
Personennahverkehr
Wenn ihr Schwerbehindertenausweis
einen orangefarbenen Flächenaufdruck
hat und das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“,
„Gl“ oder „Bl“ trägt, können Sie beim
Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke
versehenes Beiblatt erwerben. Schwerbehinderte Menschen nur mit dem
Merkzeichen „G“ oder „aG“ und gehörlose Menschen müssen in der Regel für
die Wertmarke 72 € pro Jahr zahlen. Mit
dem Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erhalten Sie die Wertmarke kostenlos.
Nähere Auskünfte erteilt
Hessisches Amt für Versorgung
und Soziales Gießen
Südanlage 14a
35390 Gießen
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0641 7936-117
E-Mail: [email protected]
Internet: www.versorgungsamthessen.de
Schwerbehinderte Reisende, welche
die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, wird darüber hinaus
durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der
DB – in der 2. Klasse – Regionalbahn
(RB), Regionalexpress (RE), InterregioExpress (IRE) und S-Bahn ermöglicht.
Begleitpersonen fahren kostenlos, wenn
die Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis bescheinigt ist.
Auskünfte hierzu erteilen die Reisezentren der Deutschen Bahn sowie die Mobilitätsservice-Zentrale
Telefon: 0180 6512512
E-Mail: [email protected]
5.
Bahnhofsmission Gießen
Diakonie Hessen
RDW Gießen
Bahnhofsmission Gießen
Bahnhofstraße 102 / Gleis 1
35390 Gießen
Tel./Fax: 0641 72392
E-Mail: bahnhofsmission@
diakonie-giessen.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.
Samstag
8:00 – 16:30 Uhr
8:00 – 12:00 Uhr
Sonn- und Feiertags geschlossen
6.
Barrierefreie Reisebusse
Eine umfangreiche Liste barrierefreier
Busse hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (Bdo) herausgebracht. Sie finden diese Liste im
Internet unter: Verzeichnis barrierefreier Reisebusse in Deutschland oder
fordern sie beim Landesverband Hess.
Omnibusunternehmer in 35396 Gießen,
Marburger Str. 44 an.
Die Bahnhofsmission kümmert sich um
jeden Menschen, der zu ihr kommt.
Am Bahnhof werden Reisende beim
Ein-, Aus- und Umsteigen unterstützt. Es
gibt einen Aufenthalts- und Warteraum,
Wickelmöglichkeiten für Kinder, eine Behinderten-Toilette sowie einen Rollstuhlund Gepäckwagenservice. Bei Bedarf
werden Ratsuchende an Hilfsorganisationen in Gießen weitervermittelt.
VII. Mobilität – 23
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Beratungszentrum Gießen
pro familia Beratungszentrum Gießen, Liebigstr. 9, 35390 Gießen
Telefon 0641 - 77122, [email protected], www.profamilia.de/giessen
www.polizei-beratung.de
www.polizei-beratung.de
www.polizei-beratung.de
VIII. Frühe Hilfen
1.
Frühfördersystem
Frühförderung begleitet Kinder mit Entwicklungsrisiken sowie -verzögerungen
und Behinderungen von der Geburt bis
zur Einschulung und ihre Familien in ihrem Lebens- und Lernumfeld. Sie hat
das Ziel, Hilfen anzubieten, damit Kinder
sich möglichst gut entwickeln können.
Frühförderung richtet sich nach den
individuellen Möglichkeiten des Kindes
und seiner Familie. Pädagogische und
therapeutische Beratungs- und Förderangebote werden mobil und ambulant
angeboten sowie Beratungsangebote
in Kindertagesstätten unter Einbezug
der Eltern.
Frühförder- und Beratungsstelle
der Lebenshilfe Gießen e.V.
Grünberger Str. 222
35394 Gießen
Telefon: 0641-79798-0
Telefax: 0641-79798-101
E-Mail: fruehfoerderung@
lebenshilfe-giessen.de
Internet: www.lebenshilfe-giessen.de
Interdisziplinäre Frühberatungsstelle
für Kinder mit Sehbehinderung oder
Blindheit an der Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg (LWV Hessen)
Johann-Peter-Schäfer-Straße 1
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608-270 oder -0
Telefax: 06031 608-499
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jpss-fb.de
Interdisziplinäre Frühberatungsstelle
Hören und Kommunikation an der Johannes-Vatter-Schule (LWV)
Homburger-Straße 20
61169 Friedberg
Tel./Fax: 06031 608-622
E-Mail: fruehfoerderung@
vatterschule.de
Internet: www.vatterschule.de
2.
Integration von Kindern
mit Behinderung
Jedes Kind mit Behinderung im Kindergartenalter hat genau wie jedes Kind
ohne Behinderung einen Anspruch auf
einen Kindergartenplatz. In einigen Kindergärten bestehen integrative Gruppen
mit bis zu fünf Kindern mit Behinderung
oder auch Regelkindergärten, welche
mehrere Integrationsplätze anbieten.
Eltern und Kinder aller Altersstufen finden in der Universitätsstadt Gießen
ein breites Spektrum an Einrichtungen
und Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. Neben den Kindergärten,
die den gesetzlichen Anspruch für Kinder ab drei Jahren abdecken, gibt es
auch Angebote für die ganz Kleinen ab
8 Wochen und für Schulkinder. Träger
sind die Stadt Gießen, evangelische
und katholische Kirchengemeinden,
Wohlfahrtsverbände oder Elterninitiativen. In Gießen gibt es insgesamt 56
Einrichtungen. Auskünfte zu einrichtungsbezogenen Angeboten erteilen
die Kindertagesstätten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich
bitte an:
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Jugendhilfeplanung
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Internet: www.giessen.de
Telefon: 0641 306-2249
E-Mail: christina.braeutigam@
giessen.de
Telefon: 0641 306-2054
E-Mail: [email protected]
3.
Fachdienst Familien,
Inklusion, Demografie
Aufgaben umfassen Eingliederungshilfe
nach § 35a SGB VIII und § 54 ff. SGB XII
für Menschen mit Behinderungen, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, Integration in Schulen und in den
Kindertageseinrichtungen
Kreisausschuss des
Landkreises Gießen
Fachbereich Jugend,
Soziales und Familien
Fachdienstleiterin:
Simone Hackemann
Riversplatz 1 – 9, Haus A
35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-9743
Telefax: 0641 9390-9150
E-Mail: [email protected]
VIII. Frühe Hilfen – 25
4.
Sonderpädagogische
Förderung in Schulen
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland – und damit
auch das Land Hessen – dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf grundsätzlich im Rahmen der
Inklusion an allgemeinbildenden Schulen
zu beschulen.
Reichen die Fördermaßnahmen dort
nicht aus, können die Schülerinnen und
Schüler an verschiedenen Förderschulen, entsprechend ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf, unterrichtet
werden.
Albert-Schweitzer-Schule Gießen
Helmut-von-Bracken-Schule Gießen
Martin-Buber-Schule Gießen
Schule mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache sowie körperlicher und
motorischer Entwicklung; Schule mit
Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum
Schule mit den Förderschwerpunkten
Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum
Schule mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung mit Abteilung für
körperliche und motorische Entwicklung
Schulleiterin: Frau Georg
Schulleiterin: Frau Wießner-Müller
Grünberger Straße 186
35394 Gießen
Telefon: 0641 306-3043
Telefax: 0641 306-3045
E-Mail: info@helmut-von-bracken.
giessen.schulverwaltung.
hessen.de
Internet: www.helmut-von-bracken.
giessen.schule.hessen.de
Carl-Franz-Straße 18
35392 Gießen
Telefon: 0641 2716
Telefax: 0641 2717
E-Mail: poststelle@martin-buber.
giessen.schulverwaltung.
hessen.de
Grünberger Straße 216
35394 Gießen
Telefon: 0641 3062586
E-Mail: poststelle@albert-schweitzer.
giessen.schulverwaltung.
hessen.de
Internet: www.schulserver.hessen.de/
giessen/albert-schweitzer
26 – VIII. Frühe Hilfen
Schulleiterin: Frau Richter-Bäuerlein
Hans-Rettig-Schule Gießen
Schule für Kranke am Uniklinikum
Gießen
Schulleiterin: Frau Malinka
Feulgenstraße 10 – 12
35392 Gießen
Telefon: 0641 985 42988
Telefax: 0641 985 42989
E-Mail: hansrettig.schule@
uniklinikum-giessen.de
Agnes-Neuhaus-Schule Gießen
Private Schule mit den Förderschwerpunkten Sprache und Kranke; Sprachheilzentrum
Schulleiter: Herr Engel
Wartweg 15 – 23
35392 Gießen
Telefon: 0641 20014
Georg-Kerschensteiner-Schule
Biebertal
Schule mit den Förderschwerpunkten
Lernen sowie emotionale und soziale
Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum
Schulleiter: Herr Bayer
An der Neuen Schule
35444 Biebertal
Telefon: 06409 2032
Telefax: 06409 1540
E-Mail: [email protected].
schulverwaltung.hessen.de
Internet: www.gks-biebertal.de
Anna-Freud-Schule Lich
Schule mit den Förderschwerpunkten
Lernen sowie emotionale und soziale
Entwicklung; Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum
Schulleiter: Herr Berk
Erich-Kästner-Str. 14, 35423 Lich
Telefon: 06404 7879
Gallus-Schule Grünberg
Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung sowie
emotionale und soziale Entwicklung und
einer Abteilung für Sprachheilförderung;
Schule mit Ganztagsangeboten; Regionales Beratungs- und Förderzentrum
Schulleiterin: Frau Christen
Martin-Luther-Schule Buseck
Staatlich anerkannte private Schule für
Kranke (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grund-, Haupt- und Realschule); Überregionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
Schulleiter: Herr Müller
Leppermühle, 35418 Buseck
Telefon: 06408 509142
Schule in freier Trägerschaft:
Sophie-Scholl-Schule Gießen
Inklusive Grund- und Gesamtschule
Primarstufenleitung (Jg. 1 – 4)
Ralph Schüller
Haus I
Grünberger Straße 222, 35394 Gießen
Telefon: 06 41 944300
Telefax: 06 41 9443010
E-Mail: [email protected]
Sekundarstufenleitung (Jg. 5 – 10)
Michael Plappert
Haus II
Rödgener Straße 72
35394 Gießen
Telefon: 06 41 480 10 770
Telefax: 06 41 480 10 77104
E-Mail: sekundarstufe@sophie-schollschule- giessen.de
Struppiusstraße 18
35305 Grünberg
Telefon: 06401 7475
VIII. Frühe Hilfen – 27
IX. Beratung, Betreuung und Versorgung
1.
Die Behindertenbeauftragten
Universitätsstadt Gießen
Sven Burghardt
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Raum: 02-134
Telefon: 0641 306-2207
Telefax: 0641 306-2319
E-Mail: behindertenbeauftragter@
giessen.de
Landkreis Gießen
Sören Schmidt
Riversplatz 1 – 9, 35394 Gießen
Gebäude A, Zimmer 201
Telefon: 0641 9390-9206
Telefax: 0641 9390-9150
E-Mail: behindertenbeauftragter@
lkgi.de
2.
Gesetzliche Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn jemand auf Grund
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder psychischen
Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
ohne Hilfe zu regeln. Wenn diese nicht
durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen genauso gut erledigt werden
können, kann dem Betroffenen durch
das örtliche Betreuungsgericht (beim
Amtsgericht) ein gesetzlicher Betreuer
zur Seite gestellt werden. Dieser Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter und darf
im Namen des Betreuten für diesen handeln. Man will so z.B. verhindern, dass
dieser rechtliche Entscheidungen trifft
oder Verträge eingeht, deren Reichweite und Auswirkung er selbst nicht einschätzen kann und aus denen sich für
ihn finanzielle oder sonstige Nachteile
ergeben können. Über die sog. „Bestellung eines Betreuers“ entscheidet das
Gericht auf Antrag.
Auskünfte zum Verfahren und zu anderen Fragen des Betreuungsrechts gibt
auch die Betreuungsbehörde des Landkreises Gießen. Diese bietet allen Rat
und Unterstützung, die sich zum Thema
rechtliche Betreuung oder zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
oder Betreuungsverfügungen informieren möchten. Sie können dazu einen
Termin für ein persönliches Gespräch
vereinbaren, welches in der Beratungsstelle stattfindet oder im Rahmen eines
Hausbesuches erfolgen kann. Die Betreuungsbehörde koordiniert auch die
Arbeit der Betreuungsvereine.
Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde
Riversplatz 1 – 9, Gebäude D
35394 Gießen
Ansprechpartner
Nancy Nern, Verwaltungskraft
Telefon: 0641 9390-1519
E-Mail: [email protected]
Amtsgericht Gießen
Vormundschaft
Gutfleischstraße 1
35390 Gießen
Telefon: 0641 934 0
28 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung
3.
Leistungen bei Pflege- und
Hilfebedürftigkeit
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verpflichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens Hilfe benötigt.
Voraussetzung für die Leistungen der
Pflegeversicherung ist, dass die Versicherten pflegebedürftig im Sinne des
§ 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI sind.
Leistungen können sein:
• Pflegegeld
• Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
• Soziale Absicherung von
Pflegepersonen
• Leistungen bei der Verhinderungspflege
• Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
3.1
Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen und
deren Angehörige
Pflegestützpunkt des
Landkreises Gießen
Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen
Telefon: 0641 209164-96 oder -97
Telefax: 0641 39927888
E-Mail: pflegestuetzpunkt@
landkreis-giessen.de
Sprechzeiten:
Montag – Freitag
Mittwoch
nach Absprache
10:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
sonen in die Beratung einbezogen und
gegebenenfalls auch Hausbesuche
durchgeführt.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Pflegeberatung zählen
Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Das
Pflegeversicherungsgesetz benennt als
wichtige Aufgaben der Pflegestützpunkte
• über Leistungen von Pflege- und
Krankenversicherung und nach anderen Sozialgesetzen zu beraten (z.B.
häusliche Hilfen, Pflege in Heimen),
• über das Angebot der vor Ort vorhandenen und im Einzellfall in Betracht
kommenden Hilfen zu informieren
(Welche Dienste und Einrichtungen
bieten geeignete Hilfen an?),
• Hilfestellung bei der Auswahl und der
Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten
rund um Gesundheit, Krankheit und
Pflege zu geben und
• die Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren.
Eine weitere wichtige Aufgabe des
Pflegestützpunktes ist die sogenannte
Pflegeberatung. Auf Wunsch werden
Angehörige und sonstige Bezugsper-
• den im Einzelfall gegebenen Hilfebedarf systematisch zu ermitteln,
• bei Bedarf einen individuellen
Versorgungsplan mit den erforderlichen Sozialleistungen und sonstigen Hilfen (z.B. pflegerische und
hauswirtschaftliche Hilfen, präventive
und rehabilitative Maßnahmen) zu
erstellen sowie auf deren Umsetzung hinzuwirken,
• ggf. Leistungsanträge nach dem Pflege- und Krankenversicherungsrecht
mit Ihnen aufzunehmen und an die
zuständigen Stellen weiter zu leiten,
• den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu prüfen und bei Bedarf
Anpassungen zu veranlassen.
Offene Sprechstunde:
Mo., Di., Do., Fr.
10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Beratung durch den Pflegestützpunkt ist kostenfrei und anbieterneutral.
Selbstverständlich werden die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten.
Als zentrale Anlaufstelle hat die BeKo die
Aufgabe, alte und hilfebedürftige Menschen bei nachlassenden Kräften darin
zu unterstützen, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben zu führen, um so lange
wie möglich im vertrauten Zuhause bleiben zu können. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Gießen offen.
Die Beratungen sind kostenfrei, trägerneutral und vertraulich; bei Bedarf werden auch Hausbesuche vereinbart.
BeKo
Beratungs- und Koordinierungsstelle
für ältere und pflegebedürftige Menschen in Stadt und Landkreis Gießen
Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen
Telefon: 0641 9790090
E-Mail: seniorenberatung@
beko-giessen.de
Internet: www.beko-giessen.de
Sie und Ihre Familie erhalten Beratung
und Unterstützung
• bei altersbedingten Schwierigkeiten
• bei auftretenden Problemen in der
Lebens- und Haushaltsführung
• zu Fragen der häuslichen Betreuung
und Versorgung von älteren Menschen mit psychischen Problemen,
auch bei Demenz
IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 29
• bei Fragen zur Grundsicherung im Alter
• bei der Suche nach geeignetem
Wohnraum in Zusammenarbeit mit den
Gießener Wohnungsbaugesellschaften
• zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
• bei Antragstellungen im „Behördendschungel“ und der Durchsetzung von
Ansprüchen
• und vieles mehr
4.
Essen auf Rädern der AWO
(im Stadtkreis Gießen)
Falkweg 8, 35394 Gießen
Telefon: 0641 4019408
Telefax: 0641 4019414
E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Eichgärtenallee 90, 35394 Gießen
Telefon: 0641 40006-20
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste bieten sich an,
wenn Hilfe und Pflege in der häuslichen
Umgebung benötigt werden. Sie stellen häufig eine Alternative zu Alten- und
Pflegeheimen dar.
Ihre Aufgaben umfassen sowohl Hilfen
an der Person als auch Hilfe für die Person. Durch dieses Angebot kann häufig vermieden werden, dass die eigene
Wohnung aufgegeben werden muss.
Die ambulanten Dienste können sich
durch Sachleistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren lassen.
Malteser Hilfsdienst
Telefon: 06033 98170
6.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland –
UPD – Beratungsstelle Gießen
Ältere, behinderte oder kranke Menschen können sich warmes Essen oder
tiefkühlfrische Mahlzeiten bringen lassen.
Die Mitarbeiter/innen der UPD-Beratungsstelle beraten und informieren
bei Gesundheitsfragen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Fragen über Patientenrechte, zu Leistungen der Krankenkassen, bei Konflikten
mit Ärzten oder anderen Akteuren aus
dem Gesundheitswesen, zu allgemeinen Fragen über Behandlungskosten
und Behandlungsmöglichkeiten, bei
Verdacht auf Behandlungsfehler und
zu den Themen Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Beratung ist unabhängig,
neutral und kostenfrei.
Arbeiter-Samariter-Bund
Kropbacher Weg 63, 35398 Gießen
Telefon: 0641 972 69 69
Liebigstraße 15, 35390 Gießen
Telefon: 0641 3013345
Internet: www.patientenberatung.de
5.
Essen auf Rädern /
Menü Service
30 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
7.
15:00 – 19:00 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr
9:00 – 15:00 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr
Beratungsangebote für
Frauen mit Behinderung
In Hessen können sich Frauen mit Behinderung mit ihren Schwierigkeiten und
Fragen an folgende übergeordnete Organisation wenden:
Hessisches Koordinationsbüro
für behinderte Frauen
Frau Rita Schroll
Samuel-Beckett-Anlage 6
34119 Kassel
Telefon: 0561 7 28 85-166
Telefax: 0561 7 28 85 -2166
E-Mail: [email protected]
Die umfangreichen Angebote finden Sie
auf der Internetseite:
www.fab-kassel.de/hkbf
8.
Gebärdensprachdolmetscherinnen
Theresia Möbus
An der Steinhecke 6
35080 Bad Endbach
Telefon: 02776 921326
Mobil: 0175 36 59 271
Telefax: 02776 912922
E-Mail: [email protected]
Katrin Dean (geb. Fiebig)
Staatl. gepr. Dolmetscherin
für Deutsche Gebärdensprache
Am Hang 10, 61231 Bad Nauheim
Telefon: 06032 706819
Mobil: 0175 365927
Telefax: 06032 347796
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dolmi.de
Dipl. Gebärdensprachdolmetscherin (FH)
Frauke Susanne Schmidt
Lützelbergstraße 2, 35457 Lollar
Mobil: 0177 3934143
Telefax: 03212-1262959
E-Mail: [email protected]
Terminanfragen an die Mitglieder der
Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärdensprachdolmetscher Hessen e.V. an:
E-Mail: terminanfrage-lag.hessen@
gmx.de
Internet: www.lag-hessen.info
9.
autismus Mittelhessen e.V.
Der Selbsthilfeverein unterstützt und
fördert die Weiterentwicklung folgender
Angebote:
• Beratung und Hilfe für Betroffene und
deren Angehörige
• Aufbau eines Informationssystems
über Anbieter von Hilfen im mittelhessischen Raum
• Öffentlichkeitsarbeit
• Information über vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse
• Unterstützung von weiterführender
Forschung
• Beratung von Fachleuten
• Zusammenarbeit mit öffentlichen, privaten und wissenschaftlichen Organisationen
autismus Mittelhessen e.V.
Regionalverband zur Förderung, Beratung u. Begleitung von Menschen mit
Autismus-Spektrum-Störung
Postfach 11 69, 35416 Buseck
Infotel.: 0151 58 54 34 38
Do.:
18:00 – 20 :00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.autismus-mittelhessen.de
10. FC – Facilitated Communication
für Menschen mit Autismus
Information, Beratung und Seminare, auch
bundesweit, zur gestützten Kommunikation / FC Facilitated Communication
Praxisgemeinschaft Alleenhof
Christina Lachenmaier
Schützenstraße 62 D/E, 35398 Gießen
Telefon: 0641 97269438
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fc-netz.de
11. Kontaktstelle für
Selbsthilfegruppen
Die Kontaktstelle stellt Kontakte zwischen Interessierten und bestehenden
Gruppen her.
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
Selbsthilfegruppen e. V.
Herr Jürgen Matzat
Friedrichstraße 33, 35392 Gießen
Telefon: 0641 985 45612
E-Mail: juergen.matzat@psycho.
med.uni-giessen.de
Internet: www.dag-shg.de
12. Psychosoziale Kontaktund Beratungsstellen
Sie bieten Einzelberatungen und Gruppenangebote an, nehmen Kontakt mit
Menschen mit chronisch psychischer
Erkrankung und seelischer Behinderung
sowie deren Angehörigen auf, klären
Problemsituationen und vermitteln ggf.
an andere fachlich zuständige Dienste.
Caritasverband Gießen e. V.
Frankfurter Straße 44, 35392 Gießen
Telefon: 0641 7948138
13. Tagesstätten für ältere
Menschen mit Behinderung
13.1 Evangelische Behindertenseelsorge Gießen
Südanlage 13, 35390 Gießen
Kornelia Marschner
Telefon: 0641 97 26 95 71
E-Mail: marschner@
behindertenseelsorgegiessen.de
IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 31
Pfarrer Armin Gissel
Telefon: 0641 97 26 95 70
Telefax: 0641 97 26 95 73
E-Mail: [email protected]
Wir bieten seelsorgliche Begleitung für
Menschen mit geistiger, körperlicher,
seelischer oder mehrfacher Behinderung an und kümmern uns um ihre Angehörigen. Weitere Angebote finden Sie
im Internet unter:
www.behindertenseelsorge-giessen.de
13.2 AWO Seniorentagesstätte
für Menschen mit und ohne
Demenz
„Heinrich-Albertz-Haus“
Heerweg 27
35398 Gießen
Telefon: 0641 39975466
Telefax: 0641 39975469
E-Mail: m.wallwaey@
awo-stadtkreis-giessen.de
14. Tagesstätte für Menschen
mit seelischer Behinderung
Profile gGmbH
Löberstraße 8
35390 Gießen
E-Mail: [email protected]
Internet: www.profile-ggmbh.de
15. Förderverein für
seelische Gesundheit e. V.
16.2 Beratungsstelle Unterstützte
Kommunikation (UK)
Unterstützt psychisch kranke und behinderte Menschen in den Bereichen Wohnen, Selbstversorgung, Freizeitgestaltung, Arbeit und Berufsleben.
Wir bieten Information, Beratung, Entwicklung eines alternativen Kommunikationskonzeptes für Menschen aller
Altersstufen mit Beeinträchtigung in der
Kommunikation und Unterstützung bei
etwaiger Hilfsmittelversorgung. Dies betrifft sowohl die lautsprachliche als auch
die schriftsprachliche Kommunikation,
diese insbesondere bei Menschen mit
schweren Körperbehinderungen.
Förderverein für seelische Gesundheit e. V.
Ludwigstraße 14, 35390 Gießen
Telefon: 0641 97576 0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fsg-giessen.de
16. Lebenshilfe Gießen e. V.
16.1 Beratungsstelle für
Menschen mit Behinderung
Die Beratungsstelle der Lebenshilfe
Gießen bietet Beratung und Therapie
für Menschen mit Behinderung. Angehörige oder Personen, die beruflich
mit Menschen mit Behinderung zu tun
haben, können sich bei Fragen und
Schwierigkeiten, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, ebenfalls dort melden.
Familienberatung, Krisenberatung
Siemensstraße 6, 35394 Gießen
Telefon: 0641 9721055-210
Telefax: 0641 9721055-219
Telefonzeiten:
Mo, Mi, Fr
Do
32 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung
9:00 – 10:00 Uhr
13:00 – 14:00 Uhr
Beratungsstelle Unterstützte
Kommunikation (UK)
Lebenshilfe Gießen e.V.
Gabi Mehmet / Susanne Klare-Grußdorf
Grünberger Str. 222, 35394 Gießen
Telefon: 0641 79798123
Telefax: 0641 79798101
E-Mail: [email protected]
Internet: lebenshilfe-giessen.de
16.3 Familienunterstützender Dienst
der Lebenshilfe Gießen e.V.
Der Familienunterstützende Dienst der
Lebenshilfe Gießen e.V. ist eine ambulante Einrichtung für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene mit Behinderung und
deren Familien. Wir bieten an:
• sporadische oder regelmäßige Begleitung bei Ihnen zuhause, außer Haus
oder in unseren Räumen
• Freizeitgestaltung einzeln o. in Gruppen
• individuelles Bildungsprogramm für
den lebenspraktischen Bereich
• ein umfangreiches Ausflugs- und
Freizeitprogramm
• Beratung der Eltern, der Pflegepersonen, bzw. der gesetzlichen Betreuer
• Pflegepflichteinsätze nach § 37 Abs.
1 SGB XI
19. Psychiatrische Krankenhäuser
Lebenshilfe Gießen e.V.
Familienunterstützender Dienst
Schöne Aussicht 1, 35396 Gießen
Telefon: 0641 96625-0
Telefax: 0641 96625-101
E-Mail: [email protected]
Universitätsklinikum Gießen
Zentrum für Psychiatrie
Am Steg 22
35392 Gießen
Telefon: 0641 985-45702
24 Stunden ärztlich-psychiatrischer
Notdienst: 0641 985-45700
17. Mutter/Vater-Kind-KurBeratung
Universitätsklinikum Gießen
Klinik für Psychosomatik
und Psychotherapie
Friedrichstraße 33
35392 Gießen
Telefon: 0641 985-45601
Beratung Persönliches Budget:
Dienstag
9:00 – 11:00 Uhr
Justus-Liebig-Universität
Verhaltenstherapeutische Ambulanz
Südanlage 30
35390 Gießen
Telefon: 0641 209-3300*
*8:00 – 19:00 Uhr
Das Betreute Wohnen unterscheidet sich
vom Aufenthalt in einem Wohnheim oder
einer Klinik dadurch, dass Betreuungspersonal nicht ständig anwesend ist. Es
handelt sich hierbei um eine aufsuchende Form sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Betreuung bzw. Begleitung von Menschen, die wesentlich
behindert oder von einer Behinderung
bedroht sind und deshalb Anspruch auf
Eingliederungshilfe haben. Ziel der Förderung ist es, den Alltag selbstständig
zu bewältigen.
Familienzentrum Marshallstr. der AWO
Marshallstraße 1-3
35394 Gießen
Telefon: 0641 39976440
E-Mail: [email protected]
18. Sprechen-Hören-Lernen
Fördern
Landesverband Hessen e.V.
zur Förderung von Menschen mit
Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen
Landesvorsitzender Hans-Jürgen Jung
Haydnstraße 27, 35440 Linden
Telefon: 06403 64511
Telefax: 06403 690377
E-Mail: [email protected]
Internet: www.shlf.de
Die Kliniken für Psychiatrie dienen der
klinisch stationären Versorgung von
Menschen mit psychischer Erkrankung
bzw. seelischer Behinderung.
Vitos-Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie Gießen
mit Tagesklinik und Institutsambulanz
Licher Straße 106
35394 Gießen
Telefon: 0641 4030
20. Zentrum selbstbestimmt
Leben Gießen e. V.
(ZsL Gießen)
Ludwigsplatz 4
35390 Gießen
Telefon: 0641-97240754
Telefax: 0641-97240756
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zsl-giessen.de
Beratungszeiten:
Mo. – Do.
Di. und Do.
9:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
21. Betreutes Wohnen für
Menschen mit Behinderung
IX. Beratung, Betreuung und Versorgung – 33
Adressen und Telefonnummer
der einzelnen Träger erteilt:
Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Fachdienst Familien, Inklusion
und Demografie
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-9002
Internet: www.lkgi.de
22. Aktion für Menschen mit
Behinderung Stadt und
Landkreis Gießen (AfMB)
Die AfMB ist Mitglied der „Aktion für behinderte Menschen Hessen e.V.“ (AfbM),
einem Dachverband, in dem sich Bürger
in Uniform – Soldaten und Polizeibeamte – sowie Bürger in Zivil für behinderte
Menschen einsetzen, sowohl durch finanzielle Unterstützung als auch durch
gemeinsame Aktionen.
Geschäftsstelle:
Regierungspräsidium Gießen
Dez. 22 – Bezirksverbindungskommando
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2232
Telefax: 0641 303-2246
E-Mail: [email protected]
23. Arbeiterwohlfahrt (AWO)
AWO Stadtkreis Gießen
Tannenweg 56, 35394 Gießen
Telefon: 0641 4019-0
Telefax: 0641 4019-210
E-Mail: geschaeftsfuehrung@
awo-stadtkreis-giessen.de
Internet: www.awo-stadtkreisgiessen.de
24. Blinden- und
Sehbehindertenbund
in Hessen e. V.
Bezirksgruppe Gießen-Oberhessen
Vorsitzender Sven Germann
Carl-Maria-v.-Weber-Str. 1, 35392 Gießen
Telefon: 06 41 250 99 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsbh.org
25. Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverein Gießen e. V.
27. Interessenvereinigung für
Anfallskranke Gießen e.V.
E-Mail:
Telefon:
E-Mail:
Telefon:
[email protected]
0641 44809
[email protected]
0641 42319
28. Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppen
28.1 „Humpelstilzchen“ e.V.
E-Mail:
Telefon:
E-Mail:
Telefon:
[email protected]
06406 3212
[email protected]
06406 4797
28.2 „Wackelpeter“
Vorsitzender Wolfgang Dieter Wicke
Schwimmbadstr. 33, 35452 Heuchelheim
Telefax: 0641 9607089
E-Mail: [email protected]
Internet: www.shv-giessen.de
Telefon: 06407 7313
E-Mail: [email protected]
26. Verein der Gehörlosen in
Gießen und Umgebung e. V.
Geschäftsstelle:
Platanenstraße 6
65428 Rüsselsheim
Ansprechpartnerin: Iris Leidich-Röllke
Telefon: 06403 67556
E-Mail: [email protected]
Internet: www.contergan-hessen.de
1. Vorsitzende Margit Viehmann
Krofdorfer Str. 34, 35452 Heuchelheim
Telefax: 0641 68187
E-Mail: [email protected]
Internet: http://gl-giessen.jimdo.com
34 – IX. Beratung, Betreuung und Versorgung
29. Contergangeschädigte
Hessen e.V.
X. Sport und Freizeit
© Elvert-Barnes / flickr.de (CC)
Sport ist für viele Menschen mit Behinderung ein wichtiger Teil ihres Lebens
und hilft gegen soziale Isolation sowie
gegen Folgen von Bewegungsmangel.
Häufig bietet er gute Gelegenheit, andere Menschen kennenzulernen und
Freundschaften aufzubauen.
Gehörlosen-Sportverein
Gießen 1953 e. V.
Sportart: Bowling
1. Vorsitzender Thomas Kilsbach
Lindenstraße 14, 35321 Laubach
Telefax: 06405 500004
E-Mail: [email protected]
Sportkreis Gießen
Vorsitzender Prof. Dr. Heinz Zielinski
Geschäftsstelle:
Südanlage 4
35390 Gießen
Telefon: 0641 306 2029
E-Mail: [email protected]
MTV 1846 C.R. Gießen
Herzsport, Rehasport,
Sport in der Krebsnachsorge
Ansprechpartner: Mario Bröder
RSV Lahn-Dill
Der Rollstuhl-Sportverein Lahn-Dill:
Jeder kann kommen!
Geschäftsstelle:
Heegstrauchweg 3
35394 Gießen
Telefon: 0641 74991
E-Mail: [email protected]
Der RSV ist ein Sportverein wie jeder andere auch. Der einzige Unterschied liegt
darin, dass die sportlichen Aktivitäten im
Rollstuhl ausgeführt werden. Integration
von Behinderten und Nichtbehinderten
wird beim RSV groß geschrieben.
Bewegung, Sport und Spiel fördern die
Gesundheit und können helfen, Krankheiten und körperliche Beeinträchtigung
zu lindern oder zu verhindern. Diese Freizeitgestaltung ist einzeln oder in Gruppen möglich.
Familienunterstützender Dienst
der Lebenshilfe Gießen e. V.
Kontakt siehe Seite 32
1. SC Gießen-Sachsenhausen e.V.
Abteilung Freizeit- und Gesundheitssport
Fußballtennis, Hallenbosseln
Ansprechpartner: Claus Opfermann
Hugo-von-Ritgen-Str. 8, 35398 Gießen
Telefon: 0641 690014
E-Mail: [email protected]
X. Sport und Freizeit – 35
Ein Dinner im Dunkeln ist nicht nur ein
kulinarisches Erlebnis. Es kann auch
durchaus lehrreich sein. Wie sich blinde
Menschen auf dem Teller, im Restaurant
und im Alltag zurechtfinden können, erfahren die Teilnehmer zwischen Aperitif
und Dessert.
Anmeldung: Achim Kraft
Telefon: 06403 64830
Mobil: 0171 2724913
E-Mail: [email protected]
Wissenswertes im www
Jede/r kann im RSV die Sportart wählen, die ihm/ihr am meisten Spaß macht,
gleich ob er sie im Sinne der REHATräger oder als freizeit- oder leistungsorientierten Sport – mit der Teilnahme
an nationalen und internationalen Wettkämpfen – betreiben will.
Folgende Sportarten werden
zurzeit angeboten:
•
•
•
•
•
•
Rollstuhl-Breitensport
Allgemeiner Kinder- und Jugendsport
Rollstuhlbasketball für Fortgeschrittene
Rollstuhlbasketball für Anfänger
Rollstuhl-Biken
Schwimmen
36 – X. Sport und Freizeit
Peter Bangel
Bodenroder Weg 7, 35647 Waldsolms
Telefon: 06085 1893
E-Mail: [email protected]
Internet: http://verein.rsvlahndill.de/
Club 68 Verein für Behinderte
und ihre Freunde e. V.
Gießen und Umgebung
Ansprechpartner:
Heinrich Hainmüller
Weidenstr. 60, 35418 Buseck
Telefon: 06408 1500
Menü in der Dunkelheit
Jhiring’s
Ludwigstraße 10, 35390 Gießen
Internet: www.Darkdinner-Giessen.de
• http://www.cbf-da.de/euro-wcschluessel.html
• http://wheelmap.org/
• http://nullbarriere.de/
• https://innen.hessen.de/ueber-uns/
behindertenshybeauftragte-hessen/
interessante-links
• https://innen.hessen.de/ueber-uns/
maren-mueller-erichsen
• http://www.arbeitsagentur.de/web/
content/DE/BuergerinnenUnd
Buerger/MenschenmitBehinderung/
index.html
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Caritas-Zentrum
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Die passende Wohnung für jedes Lebensalter!
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Hölderlinweg 7b
35396 Gießen
Telefon: (0641) 952 00 - 11
E-Mail: [email protected]
www.bg1894.de
Offene Seniorenarbeit / Netzwerk Ehrenamt /
Caritas-Reisen
Gundula Breyer-Keil • Tel.: 0641/ 7948-138
Ambulanter Hospizdienst und Trauerbegleitung
Birgit Kurz, Christiane Lepper-Kothe • Tel.: 0641/ 7948-170
Sozialstation / Mobile Alten- und Familienpflege
Dorothea Arnold • Tel.: 0641/ 7948-137
Alten- und Pflegeheim Maria Frieden /
Betreute Seniorenwohnanlage St. Hedwig
Gertrud Niedziela • Tel.: 0641/ 7948-164
Betreutes Wohnen und Stationär Begleitetes Wohnen
für Menschen mit geistiger Behinderung
Brigitte Schütz • Tel.: 0641/7948-110
In Kooperation mit:
MOBILITÄT MIT GROS S
Mit unseren behindertengerechten Fahrzeugumbauten
sorgen wir für Ihre Mobilität. Von der Beratung bis
zur Montage – unser zertifiziertes Team ist für Sie da.
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GROSS GmbH | Gewerbegebiet Im Ostpark 13–17 | 35435 Wettenberg
Telefon 06 41-9 66 16-0 | Telefax 06 41-9 66 16-22
E-Mail [email protected] | www.gross-gmbh.eu
Pflege- und Förderzentrum St. Anna
Lucia Bühler • Tel.: 0641/ 92233-42
• Altenpflegeheim
• Betreuter Wohnbereich für demenziell erkrankte
Menschen
• Therapie- und Pflegeeinrichtung für Menschen
mit Schädel-Hirn-Verletzungen
• Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung
und erhöhtem Hilfebedarf
Caritasverband Gießen e.V.
Frankfurter Str. 44 • 35392 Gießen
Tel.: 0641/7948-0 • Fax 0641/7948-168
Mail: [email protected] • www.caritas-giessen.de
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