Vogelgrippe - Merkblatt für Einsatzkräfte
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Vogelgrippe - Merkblatt für Einsatzkräfte
Allgemeine Um Kreuzinfektionen und somit gefährliche Rekombinationen Schutzhinweise zwischen den animalen und humanen Viren zu verhindern, sollte nur frisch gegen humane Grippe geimpftes Personal eingesetzt werden. Interdisziplinäres Expertennetzwerk Biologische Gefahrenlagen Beim Umgang mit infektiösen Tieren oder erregerhaltigem Material sowie bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind Maßnahmen gegen Kontaminationsverschleppung durchzuführen. Hochinfektiöse Erkrankungen Merkblatt für Einsatzkräfte Staubaufwirbelung und Aerosolbildung sind zu vermeiden. in einem betroffenen Geflügelbetrieb Krankheit Vogelgrippe (aviäre Influenza) Risikogruppe Personen, die keinen direkten Umgang mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren haben, sich aber innerhalb der Absperrzone längere Zeit im direkten Umfeld des betroffenen Betriebes aufhalten (z. B. Feuerwehrmänner, die Absperrungsmaßnahmen durchführen), sollten aus Vorsorgegründen persönliche Schutzausrüstung tragen. Empfohlene PSA: Einmalschutzanzug, eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung, flüssigkeitsdichte reißfeste Einmalhandschuhe, mind. Halbmaske mit P2-Filter, Gummistiefel. Eine medikamentöse Prophylaxe ist für diesen Personenkreis nicht erforderlich. 3 erste Symptome hohes Fieber (> 38 °C) beim Menschen Schüttelfrost Husten/Atemnot Die Vogelgrippe – auch klassische Geflügelpest oder aviäre Influenza – ist eine Tierseuche. Sie tritt in erster Linie bei Wasservögeln und bei Zuchtgeflügel wie Hühnern und Puten, aber auch bei einigen Wildvögeln sowie Säugetieren (Katzenartige (Feliden, Haus- und Großkatzen), Hamster, Frettchen, Mäuse. Marder, u. a.) auf. In seltenen Fällen kann sie bei direktem Kontakt mit infizierten Vögeln oder kontaminierten tierischen Produkten auf den Menschen übertragen werden (gilt für die WHO Pandemiephase 3, Stand: November 2007). Der aktuell vorkommende Virusstamm (H5N1) kann beim Menschen zu einem schweren Krankheitsverlauf führen. Der Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung beträgt 2 - 14 Tage. Der Erreger kommt vor allem bei wilden Wasservögeln vor, hier kann die Infektion zu hochpathogenen Erkrankungen, aber auch zu milden oder Verläufen ohne typische Krankheitszeichen führen. Wenn der Erreger in Hausgeflügel eingeschleppt wird, wird dieses in der Regel krank und mehr als 90 % der Tiere sterben. Grundlage der Empfehlung ¾ ABAS-Beschluss 608: Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe) (Februar 2007) ¾ ABAS-Beschluss 609: Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes (Dezember 2006) ¾ RKI: Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A/H5 (März 2006) Schutzmaßnahmen bei amtlich bestätigtem Ausbruch an Geflügelpest in einem Geflügelbestand Ziel: Schutz der mit der Tierseuchenbekämpfung beschäftigten Personen, dies umfasst alle Personen - mit direktem Kontakt zu seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren - die mit der Reinigung und Desinfektion betraut sind - die keinen direkten Umgang mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren haben, die aber innerhalb der Absperrung in die Bewältigung des Seuchengeschehens einbezogen sind (z. B. Feuerwehrmänner). Bei direktem Kontakt zu seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren oder Aerosolkontakt bei der Dekontamination: Antivirale Prophylaxe Vorbeugender Gesundheitsschutz durch Einnahme antiviraler Medikamente für Einsatzkräfte sollte durch den Amtsarzt des Gesundheitsamtes oder einen Facharzt für Arbeitsmedizin geprüft werden. Oseltamivir oder Zanamivir einzunehmen bis fünf Tage über die Zeit der Exposition. Monitoring von Alle o. g. Personen sollen angehalten werden, bis 7 Tage nach Gesundheitsbeschwerden Exposition täglich ihre Körpertemperatur zu kontrollieren und bei Fieber über 38°C und bei Auftreten von Symptomen eines grippalen Infekts (wie Abgeschlagenheit, Husten, Halsentzündung, Atembeschwerden) unverzüglich ihren Hausarzt aufzusuchen. Falls innerhalb von 7 Tagen nach Exposition Gesundheitsbeschwerden auftreten, muss auf der Grundlage von § 6 bzw. § 7 Infektionsschutzgesetz eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. Eine labordiagnostische Abklärung ist anzustreben. Einsatzinformationen Für bekannte kontaminierte Gebiete (betroffener Geflügelhof etc.) sollte durch die zuständigen Fachbehörden umgehend ein Aufenthaltsverbot verfügt werden. Großzügige Absperrmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Kontaminationsverschleppung sind durchzuführen. Zugangsberechtigt sind nur entsprechende Fachbehörden, Hilfsorganisationen und Fachfirmen mit Einsatzauftrag nach vorheriger Absprache mit der Einsatzleitung. Zuständige Fachbehörde Veterinäramt der Kreisbehörde oder der (kreisfreien) Stadt Nationales Referenzzentrum für Friedrich-Loeffler-Institut die Tierseuche Vogelgrippe – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – Boddenblick 5a 17493 Greifswald – Insel Riems Tel. +49-38 35 17-0; Fax +49-38 35 17-2 19 Probenahme/-Transport wird durchgeführt von der Veterinärbehörde Vollmaske mit P3-Filter mit geeigneter Gaskomponente für die anschließende Desinfektion. Mindestanforderung: FFP3 mit dicht anliegender Schutzbrille (ABAS 608 und 609). Einmalschutzanzug flüssigkeitsdicht mit Haube (CE Kat. III Typ 3), Schutzhandschuhe, Gummistiefel (ABAS 608). Meldepflicht nach Vorgeschrieben bei menschlichen Erkrankungsfällen. Infektionsschutzgesetz Tierseuche ist nach Tierseuchengesetz meldepflichtig. Übergabe der Einsatzstelle Erfolgt an die zuständige Behörde (Veterinäramt). Diese entscheidet dann über die endgültige Freigabe. Desinfektionsmaßnahmen Hände und Haut 0,5 % Desinfektionsmittel (Beispiele): Grundsätzlich ist der zuständige Amtstierarzt für die Auswahl der Desinfektionsmittel zuständig. Mittel aus der DVG-Liste für die Tierhaltung (Spalte 7b die innerhalb von 2 Stunden wirksam sind unter Verdopplung der Konzentration) im Zusammenhang mit der Richtlinie über Mittel und Verfahren anzeigepflichtiger Tierseuchen vom Februar 2007. 2 x 1 min. Wofasteril® unverdünnt 30 sek. Sterillium® Virugard Die Desinfektionsmittellösung wird bis zum Trocknen auf den Händen verrieben. Anschließend Hände waschen und Hautpflege. Bei Temperaturen unter 10 °C dürfen keine Aldehyde und organische Säuren verwendet werden (Temperaturfehler). Literatur Die Produktnamen sind Beispiele; entscheidend ist, dass diese Mittel „viruzid“ oder „begrenzt viruzid“ wirken. Die Angaben berücksichtigen kurze Einwirkungszeiten wie sie insbesondere für die Einsatzkräfte im operativen Dienst von großer Bedeutung sind. Die Verdopplung der Konzentration ist hierbei schon berücksichtigt. 12. Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) für die Tierhaltung; Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion von anzeigepflichtigen Tierseuchen (331/3223602-19/1, Stand Februar 2007); Gutachten über die viruzide Wirksamkeit des chemischen Desinfektionsmittels Wofasteril E 400 + alcapur vom 21. April 2006, Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Justus-Liebig-UNI Gießen, Prof. Dr. E. F. Kaleta und Dr. Ayhan Yilmatz Konzentration Flächen 0,5 % + 1,5 % (= 2,0% Lösung) 1,0 % + 3,0 % (= 4,0% Lösung) Schutzanzüge 0,5 % abwischbar Temperaturbereich Einwirkzeit Produkt-Beispiel ab -5°C bis -20°C 30 min. Wofasteril® E 400 + alcapur® ab -20°C bis -30°C 5 min. Wofasteril® E 400 + alcapur® 5 min. Wofasteril® E 400 Entsorgung Gebrauchte Wäsche nach entsprechenden Waschvorgang und Desinfektion Schutzausrüstung in den Müll entsorgen oder verbrennen. Abwassers aus Dekon Sammlung des Abwassers in geschlossenem Behälter oder der Gülle-/ Jauchengrube auf dem Hof zuführen. Beratung mit zuständiger Behörde. Tierkadaver Mit hochpathogenen H5N1-Viren infizierte Tierkörper sind als UN 2814 („ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN“) zu klassifizieren und somit in Dreifachverpackung nach Verpackungsanweisung P620, P099 oder als Schüttgut in BK1- oder BK2-Containern zu transportieren. Für den Transport sind die einschlägigen Gefahrgutbestimmungen zu beachten. Wichtig: Kennzeichnung des Beutels mit Datum, Uhrzeit, Fundort, Name des Personals und Hilfsorganisation. Verbringung des Tieres nach Anweisung der Fachbehörde (Veterinäramt) Hinweis: alcapur® ist ein Reiniger und Pufferadditiv für Wofasteril®. Die Peressigsäure-Lösungen werden fast geruchlos und verlieren die Korrosivität gegenüber unedlen und Buntmetallen sowie Beton. Achtung! Aus Gründen der Arbeitssicherheit (Temperatur- und Schaumentwicklung) niemals alcapur® und Wofasteril® (E 400/E 250) konzentriert zusammenbringen! Produkt reagiert stark alkalisch und entfettend. Hautkontakt und Berührung mit den Augen vermeiden. Bei Berührung mit Augen oder Haut sofort mit viel Wasser spülen. Getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Erreger Infos zu den eingesetzten Desinfektionsmitteln sind grundsätzlich über den jeweiligen Hersteller einzuholen. Herstellerangaben und Kontaktadresse auf Gebinde beachten! Influenza-A-Virus; hochpathogene Varianten sind bisher nur bei den Typen H5 und H7 aufgetreten. Wäsche: Die Wäsche kann in einer normalen Waschmaschine mit Waschmittel bei 40 °C gewaschen werden. Einmalschutzanzüge (nicht abwischbar) sind mindestens 10 Minuten in Desinfektionsmittellösung einzulegen und dann über den Müll zu entsorgen oder zu verbrennen (gilt auch für abwischbare Einmalschutzanzüge). Übertragung und mögliche Vektoren (Krankheitsübertragung durch Tiere) Infizierte Tiere können das Virus in hoher Konzentration mit allen Körpersekreten (Kot, Urin, Speichel, Tränenflüssigkeit) ausscheiden. Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt üblicherweise durch Tröpfcheninfekion, entweder über die Atemluft oder auch über die Schleimhäute erfolgen. Bei der Desinfektion der Schutzausrüstung im Freien unter 20°C muss Wofasteril® E 400 eingesetzt werden. Die Angaben sind Beispiele, die der DVG-Liste für die Tierhaltung sowie der RL zur Tierseuchenbekämpfung vom Februar 2007 entnommen sind. Die Ansteckungsgefahr beim Aufsammeln von toten Tieren im Freien ist wesentlich geringer als Tätigkeiten in einem infizierten Geflügelstall. Bei sehr niedrigen Temperaturen unter minus 5 C° muss für die kurzen Einwirkungszeiten die Konz. der alkalisierten Wofasteril®-Lösung auf die 4,0 % Lösung erhöht werden, um die kurzen Einwirkungszeiten von 5 Minuten zu erreichen. Therapie Die kurzen Einwirkungszeiten werden bei der PSA Desinfektion und bei der Fahrzeugdesinfektion benötigt. Für die Desinfektion der PSA soll die 0,5 % Wofasteril®-Lösung Anwendung finden. Beim Tragen von FFP Halbmasken sollte wegen der Geruchsbildung nicht gesprüht werden. PSA in Folientüte einpacken damit die Desinfektionsmitteldämpfe weiterwirken. Beim Ablegen der PSA nicht in die Innenseite greifen! Nach Absprache mit dem zuständigen Arzt kommen Präparate mit den Wirkstoffen Oseltamivir (Tamiflu®) oder Zanamivir (Relenza®) zur Therapie in Frage. Diese Präparate können nach Absprache auch in der Prophylaxe zur Verwendung kommen. (siehe S. 1) Die Angaben in diesem Merkblatt sind Entscheidungshilfen und wurden nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Wissenschaft gemacht. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die vorstehenden Angaben ersetzen nicht die eigenen Planungen und Recherchen. Jede Haftung der Verfasser ist ausgeschlossen. Autoren: Robert Schwenk, Reinhard Steffler et al. Stand 10.09.2007 www.bevoelkerungsschutz.de 3 4 www.bevoelkerungsschutz.de