Merkblatt Ansteckende Magen-Darm-Erkrankungen

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Merkblatt Ansteckende Magen-Darm-Erkrankungen
Merkblatt
Ansteckende Magen-Darm-Erkrankungen
Häufige Krankheitserreger sind:
- Bakterien (Salmonellen, Campylobacter, Shigellen, Staphylokokken, Escherichia coli) oder
- Viren (Hepatitis A, Noroviren, Rotaviren).
Das Krankheitsbild geht mit Bauchschmerzen, Durchfall, Fieber und Erbrechen einher. In einigen
Fällen zeigen sich keine Krankheitssymptome, obwohl Erreger im Darm vorhanden sind und mit
dem Stuhl ausgeschieden werden.
Die Aufnahme dieser Krankheitserreger erfolgt durch:
- den Verzehr verunreinigter Lebensmittel (z.B. Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnissen,
Torten, Feinkost- und Kartoffelsalat und besonders rohe bzw. nicht ausreichend erhitzte
Eier),
- den engen Kontakt zu Erkrankten oder
- Kontakt zu erregerbehafteten Flächen.
Die Krankheit bleibt normalerweise auf den Magen-Darm-Trakt beschränkt.
Die Ausscheidung der Krankheitserreger erfolgt mit dem Stuhl und dem Erbrochenen.
Was kann man als Erkrankter tun, um andere Menschen vor einer Ansteckung zu
schützen?
Gründliche Händehygiene:
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häufiges Händewaschen (mindestens 30 Sekunden einschäumen, gründlich abwaschen
und abtrocknen), insbesondere nach jedem Toilettengang.
Erwachsenen wird empfohlen, nach jedem Toilettenbesuch eine Händedesinfektion
durchzuführen: Die trockenen Hände sind mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel
30 Sekunden einzureiben (Gebrauchsanweisung beachten). Über geeignete Mittel informiert Sie Ihr Gesundheitsamt oder Ihre Apotheke.
Keine Gemeinschaftshandtücher verwenden.
Täglich die Toilette mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (Auskunft über geeignete
Mittel erhalten Sie bei Ihrer Apotheke oder im Gesundheitsamt) reinigen. Besser noch:
getrennte Toilette für die Dauer der Erkrankung sowie der „Ausscheiderzeit“ benutzen.
Bei erkrankten Wickelkindern: nach dem Wickeln sollten Sie als „wickelnde Person“ unbedingt eine Händedesinfektion durchführen! Über geeignete Mittel berät Sie Ihr Gesundheitsamt oder Apotheke.
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Nützliche Tipps für den Alltag, um eine erneute Erkrankung zu vermeiden:
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gründliches Händewaschen vor Beginn der Essenszubereitung sowie nach Umgang
mit rohen, tierischen Produkten.
gründliche Reinigung der Arbeitsflächen zwischen unterschiedlichen Arbeitsgängen.
Lebensmittel durcherhitzen oder ausreichend kühlen, da:
→ viele Durchfallerreger sich bei Zimmertemperaturen sehr schnell vermehren,
→ viele Durchfallerreger sich bei Kühlschranktemperaturen (unter 7º C) langsam oder
gar nicht vermehren,
→ Durchfallerreger durch Erhitzen der Speisen auf über 70º C (braten, backen, kochen)
abgetötet werden.
Achten Sie auf ausreichende Garzeiten im Mikrowellenherd, da bei zu kurzer Garzeit in
den erwärmten Speisen „kalte Nester“ verbleiben, in denen die Krankheitserreger überleben.
Küchengeschirr und –besteck nach Gebrauch gründlich reinigen (am besten in der Spülmaschine bei 60 °C).
Vorsicht bei eitrigen Wunden an den Händen: Krankheitserreger können in Lebensmittel
gelangen.
Wichtige Hinweise für Personen, welche beruflich mit Lebensmittel umgehen:
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Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und
dabei mit ihnen in Berührung kommen, dürfen nicht tätig sein, wenn sie an einer infektiösen Darmkrankheit leiden oder dessen verdächtig sind (§ 42 Infektionsschutzgesetz).
Verboten sind das Betreten von Küchenräumen sowie Tätigkeiten mit Berührung von leichtverderblichen Lebensmitteln und Berührung von Gegenständen und Gerätschaften, die beim
Umgang mit Lebensmitteln verwendet werden. Spül- und Reinigungsarbeiten in Küchen sind
ebenfalls verboten.
Betroffene sind verpflichtet, die Erkrankung ihrem Vorgesetzten mitzuteilen.
Bitte rufen Sie uns an, falls dies auf Sie zutrifft.
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Kinder unter 6 Jahren, die an einer ansteckenden Darmerkrankung erkrankt oder dessen
verdächtig sind, dürfen die Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindergarten) nicht besuchen (§
34 Infektionsschutzgesetz). Familienangehörige, die in derselben Wohngemeinschaft leben
und im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen sich – auch ohne selber Krankheitszeichen zu
haben - unverzüglich beim Gesundheitsamt melden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Juni 2014