Flyer Fischereibehörde

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Flyer Fischereibehörde
Ansprechpartner
Anfahrt
Der Weg zur Unteren Fischereibehörde:
•• Buslinie 310 bis Haltestelle „Bachweg“.
•• Buslinien 1 und 11 (Richtung Lützellinden) bis
Haltestelle „Bernhardtstraße“ – von dort etwa
6 Minuten Fußweg.
•• Von der B49 kommend:
•Abfahrt „Gießen-Klein-Linden“
•An der Kreuzung Frankfurter Straße/RobertSommer-Straße links abbiegen.
•• Der Beschilderung „Kfz-Zulassungsstelle“ folgen.
Der Weg
zur Staatlichen
Fischerprüfung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss
Untere Fischereibehörde
Bachweg 9
35398 Gießen
Ansprechpartner:
Jürgen Scheffler
Telefon:0641 9390-2242
E-Mail:[email protected]
Janina Römer
Telefon:0641 9390-2240
E-Mail:[email protected]
Sprechzeiten:
•Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
•nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag
nachmittags ab 14 Uhr
Untere Fischereibehörde
im Landkreis Gießen
Kreisverwaltung Gießen
Bachweg 9
35398 Gießen
Impressum
Herausgeber
Landkreis Gießen, Der Kreisausschuss
Postfach 110760, 35352 Gießen
Druck
Juli 2012
Fotonachweis
Angler: Carsten Przygoda, Fisch: Roman
Ibeschitz, See: Karl-Heinz Laube, Kescher:
Uschi Dreiucker; alle www.pixelio.de
im Landkreis Gießen.
Verfahren
Voraussetzungen
Die Untere Fischereibehörde des Landkreises
Gießen führt die Staatliche Fischerprüfung für alle
kreisangehörigen Kommunen durch.
Prüfungsverfahren
Die Fischerprüfung wird schriftlich im AntwortWahlverfahren abgenommen und dauert drei
Stunden. Dabei müssen die Teilnehmer 60 Fragen
aus fünf Prüfungsgebieten beantworten.
Unterstützt wird sie dabei vom Prüfungsausschuss,
der aus drei Mitgliedern besteht: Fischereiberater,
Vertreter der im Landesfischereiverband Hessen
organisierten Fischereiverbände, Vertreter der
Unteren Fischereibehörde, der zugleich den Vorsitz
hat.
Prüfungsgebiete:
•Allgemeine Fischkunde
•Spezielle Fischkunde
•Gewässerkunde
•Gerätekunde
•Gesetzeskunde
Vorbereitungslehrgang
Voraussetzung zur Zulassung zur Staatlichen
Fischerprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an
einem Vorbereitungslehrgang.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet mindestens neun der zwölf gestellten
Fragen richtig beantwortet wurden.
Lehrgänge bietet an:
Verband Hessischer Fischer e.V.
Kurt Kraus
Telefon:0641 5599-754
Fax:
0641 5599-758
E-Mail:[email protected]
Prüfung und Fischereierlaubnis
Nach bestandener Prüfung bekommt der Bewerber ein Prüfungszeugnis, das mit dem Dienstsiegel der Unteren Fischereibehörde versehen ist.
Für die Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung
müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
•Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, muss
spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin
bei der Unteren Fischereibehörde eingereicht
werden.
•Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme
am Vorbereitungslehrgang.
•Quittung über die bezahlte Fischerprüfungsgebühr, 30 Euro auf das Produktsachkonto
1220201-51000003. (Kontonummer: 200503367,
Sparkasse Gießen, BLZ 51350025)
•Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 (vereinfachte Ausführung), muss bei der Verwaltung
der Heimatgemeinde beantragt werden.
•Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung des
gesetzlichen Vertreters, im Regelfall der Eltern.
Nach bestandener Prüfung
Fischereischein
Mit dem Prüfungszeugnis der Unteren Fischereibehörde kann der Bewerber bei seiner Heimatgemeinde einen Fischereischein beantragen.
Fischereierlaubnisschein
Zum Angeln wird zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein benötigt, der vom Fischereiberechtigten - zum Beispiel einem Angelsportverein - ausgestellt wird.
Bei Nicht-Bestehen der Prüfung
Eine nicht bestandene Fischerprüfung muss vollständig wiederholt werden. Zuvor ist erneut ein
Vorbereitungslehrgang zu absolvieren.

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