Flyer Fischereibehörde
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Flyer Fischereibehörde
Ansprechpartner Anfahrt Der Weg zur Unteren Fischereibehörde: •• Buslinie 310 bis Haltestelle „Bachweg“. •• Buslinien 1 und 11 (Richtung Lützellinden) bis Haltestelle „Bernhardtstraße“ – von dort etwa 6 Minuten Fußweg. •• Von der B49 kommend: •Abfahrt „Gießen-Klein-Linden“ •An der Kreuzung Frankfurter Straße/RobertSommer-Straße links abbiegen. •• Der Beschilderung „Kfz-Zulassungsstelle“ folgen. Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Landkreis Gießen Der Kreisausschuss Untere Fischereibehörde Bachweg 9 35398 Gießen Ansprechpartner: Jürgen Scheffler Telefon:0641 9390-2242 E-Mail:[email protected] Janina Römer Telefon:0641 9390-2240 E-Mail:[email protected] Sprechzeiten: •Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr •nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag nachmittags ab 14 Uhr Untere Fischereibehörde im Landkreis Gießen Kreisverwaltung Gießen Bachweg 9 35398 Gießen Impressum Herausgeber Landkreis Gießen, Der Kreisausschuss Postfach 110760, 35352 Gießen Druck Juli 2012 Fotonachweis Angler: Carsten Przygoda, Fisch: Roman Ibeschitz, See: Karl-Heinz Laube, Kescher: Uschi Dreiucker; alle www.pixelio.de im Landkreis Gießen. Verfahren Voraussetzungen Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Gießen führt die Staatliche Fischerprüfung für alle kreisangehörigen Kommunen durch. Prüfungsverfahren Die Fischerprüfung wird schriftlich im AntwortWahlverfahren abgenommen und dauert drei Stunden. Dabei müssen die Teilnehmer 60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten beantworten. Unterstützt wird sie dabei vom Prüfungsausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht: Fischereiberater, Vertreter der im Landesfischereiverband Hessen organisierten Fischereiverbände, Vertreter der Unteren Fischereibehörde, der zugleich den Vorsitz hat. Prüfungsgebiete: •Allgemeine Fischkunde •Spezielle Fischkunde •Gewässerkunde •Gerätekunde •Gesetzeskunde Vorbereitungslehrgang Voraussetzung zur Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet mindestens neun der zwölf gestellten Fragen richtig beantwortet wurden. Lehrgänge bietet an: Verband Hessischer Fischer e.V. Kurt Kraus Telefon:0641 5599-754 Fax: 0641 5599-758 E-Mail:[email protected] Prüfung und Fischereierlaubnis Nach bestandener Prüfung bekommt der Bewerber ein Prüfungszeugnis, das mit dem Dienstsiegel der Unteren Fischereibehörde versehen ist. Für die Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: •Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde eingereicht werden. •Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. •Quittung über die bezahlte Fischerprüfungsgebühr, 30 Euro auf das Produktsachkonto 1220201-51000003. (Kontonummer: 200503367, Sparkasse Gießen, BLZ 51350025) •Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 (vereinfachte Ausführung), muss bei der Verwaltung der Heimatgemeinde beantragt werden. •Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, im Regelfall der Eltern. Nach bestandener Prüfung Fischereischein Mit dem Prüfungszeugnis der Unteren Fischereibehörde kann der Bewerber bei seiner Heimatgemeinde einen Fischereischein beantragen. Fischereierlaubnisschein Zum Angeln wird zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein benötigt, der vom Fischereiberechtigten - zum Beispiel einem Angelsportverein - ausgestellt wird. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung Eine nicht bestandene Fischerprüfung muss vollständig wiederholt werden. Zuvor ist erneut ein Vorbereitungslehrgang zu absolvieren.