Kraftfahrt-Bundesamt

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Kraftfahrt-Bundesamt
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46969
366-0049-07-MIRD/N1
Antragsteller:
MOMO S.r.l.
I-20138 Milano
Art:
Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:
509
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Der Verwendungsbereich wurde aktualisiert.
I.
Übersicht
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
010
009
001
002
003
004
008
008
005
006
007
I.1.
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD 100
PCD 100
PCD 100
PCD 108
PCD 112
PCD 112
PCD 112
PCD 112
PCD 112
PCD 114,3
PCD 120
Ø72.2 Ø58.1
Ø72.2 Ø54.1
Ø72.2 Ø57.1
Ø72.2 Ø63,4
Ø72.2 Ø65.1
Ø72.2 Ø57.1
Ø72.2 Ø57.1
Ø72.2 Ø57.1
Ø72.2 Ø66.6
Ø72.2 Ø64.1
Ø79.5 Ø72.6
Lochkreis
(mm) /
-zahl
100/5
100/5
100/5
108/5
110/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
120/5
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
54,1
57,1
63,4
65,1
57,1
57,1
57,1
66,6
64,1
72,6
35
35
35
35
35
35
50
50
35
42
35
zul.
Radlast
(kg)
610
610
610
610
650
650
645
650
650
650
650
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
2065
2065
2065
2065
2114
2114
2010
2000
2114
2114
2000
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
09/06
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:MOMO S.r.l.
I-20138 Milano
Hersteller
: MOMO S.r.l.
I-20138 Milano
Handelsmarke
: MOMOCORSE
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Radanschlußbereich mit einem Deckel abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: MOMO S.r.l.
Radtyp: 509
Stand: 12.12.2007
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Seite: 2 von 5
Masse des Rades
I.2.
: ca. 10 kg
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 009:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: 509
Radausführung
: --
: PCD 100
Radgröße
: --
: 8 J X 18 H2
Typzeichen
: KBA 46969
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET35
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.06
Herkunftsmerkmal
: --
: MADE IN CHINA
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: MOMOCORSE
: --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: MOMO S.r.l.
Radtyp: 509
Stand: 12.12.2007
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II.3.
Festigkeitsprüfung:
II.3.1.
Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung
001
005
006
007
008
Einpreßtiefe
in mm
35
35
42
35
50
Radlast
in kg
610
650
650
650
650
Abrollumfang
in mm
2065
2114
2114
2000
2000
Anzugsmoment
in Nm Prüfwert
120
120
120
120
110
Prüfmoment in Nm
Mb max. bei 100%
3963
4303
4392
4096
4288
Fallmasse
in kg
570
570
570
Reifenfülldruck
in bar
2,51
2,35
2,45
Weitere Ausführungen wurden aus dem Prüfergebnis abgeleitet.
II.3.5
Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung
Einpresstiefe
Radlast
Reifengröße
in mm
in kg
001
35
650
215/35 R18
008
50
650
215/35 R18
007
35
650
215/35 R18
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: MOMO S.r.l.
Radtyp: 509
Stand: 12.12.2007
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Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl
age
23
24
1
2
3
4
25
5
6
7
8
9
14
10
15
11
16
12
17
13
18
26
19
20
21
22
Hersteller
Ausführung
ET
erstellt am
FIAT
TOYOTA
AUDI
SEAT
SKODA
VOLKSWAGEN
FORD
VOLVO
FIAT
OPEL, OPEL / VAUXHALL
SAAB
AUDI
AUDI
QUATTRO GmbH
FORD
SEAT
SEAT
SKODA
SKODA
VOLKSWAGEN
VOLKSWAGEN
AUDI
DAIMLERCHRYSLER(USA)
DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
HONDA
BMW, BMW AG
010
009
001
001
001
001
002
002
003
003
003
004
008; 008
004
008; 008
004
008; 008
004
008; 008
004
008; 008
005
005
005
006
007
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
50
35
50
35
50
35
50
35
50
35
35
35
42
35
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
12.12.2007
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: MOMO S.r.l.
Radtyp: 509
Stand: 12.12.2007
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Seite: 5 von 5
V.2.
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Elbert
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 12.12.2007
ROB
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: MOMO S.r.l.
Radtyp: 509
Stand: 12.12.2007
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV SÜD Automotive GmbH x HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK x DAIMLERSTRASSE 11 x 85748 GARCHING
Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: MOMO S.r.l.
Radtyp: 509
Stand: 12.12.2007
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Radbeschreibung
Unterlagen
mit Änderung
---
Datum / Änderung / Datum
27.11.2007
TÜV SÜD Automotive GmbH x HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK x DAIMLERSTRASSE 11 x 85748 GARCHING
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Seite: 1 von 1
TEILEGUTACHTEN
366-0049-07-MIRD/N1
Antragsteller:
MOMO S.r.l.
I-20138 Milano
Art:
Sonderrad
Typ:
509
Felgengröße:
8 J X 18 H2
Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der
jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung
nach § 21 StVZO.
Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.
Die Leichtmetall-Sonderräder Typ 509 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der
Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die
Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE.
Sachverständiger
Garching, 12.12.2007
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:509
:MOMO S.r.l.
:12.12.2007
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Seite: 1 von 2
Zu Auflage 689:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
235/40R18
265/35R18
Typ:
S-01, S-02, S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
EAGLE F1
MXX3, Pilot Sport
PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
T1-S
AVS Sport, AVS S1-Z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68B:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/40R18
255/35R18
Typ:
S-02, S-03
ContiSportContact2
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Carat Extremo
EAGLE F1
Pilot Sport, Pilot Sport 2
PZERO, P7000
Proxes T1-S
A008P, AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68L:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
DUNLOP
Reifengröße:
245/35R18
255/35R18
Typ:
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68T:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:509
:MOMO S.r.l.
:12.12.2007
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/40R18
245/35R18
Typ:
AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage BDT:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Typ:
S-01, S-02, S-03
ContiSportContact, ContiSportContact 2
SP SPORT 8000,SP SPORT 9000
MXX 3, Pilot Sport
PZERO, P7000
Proxes T1-S
AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage BDV:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FALKEN
FULDA
MICHELIN
PIRELLI
UNIROYAL
YOKOHAMA
Typ:
S-01,S-02, S-03
ContiSportContact 2
SP SPORT 8000, SP SPORT 9000
FK04 GRß
Carat Extremo
MXX 3, Pilot Sport
PZERO
RTT 1
AVS-S1-z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TÜV SÜD Automotive GmbH
HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Deutschland
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: 509
des Herstellers / Importeurs: MOMO S.r.l. I-20138 Milano
liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs-gemäßem Ein- oder
Anbau der Techn. Prüfstelle
Ingenieurzentrum Mailand, TÜV Italia S.r.l. , Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor.
Bericht-Nr.: 366-0049-07-MIRD/N1 Datum: 12.12.2007
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
-
18
-
20
-
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
4
E
D.1
D.2
3
-
D.3
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
9
P.2
P.4
L
J
2.2
-
/-
19
-
G
-
T
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
46969*01
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ:
509
Inhaber der ABE
und Hersteller:
MOMO S.r.l.
IT-20146 Milano
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46969*01
Die ABE-Nr. 46969 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2, Typ 509, in den
Ausführungen:
Nr.
der Anlage
Ausführungsbezeichnung
Mittenloch-Ø
in mm
Zumax.
LochEinlässige Abroll- kreis-Ø preßRadlast umfang in mm /
tiefe
in kg
in mm Lochzahl in mm
Kennzeichnung
auf dem
Rad
Kennzeichnung
auf dem
Zentrierring
1; 2; 3; 4
509 PCD100
Ø72.2 / Ø57.1
57,1
610
2065
100/5
35
5
509 PCD108
Ø72.2 / Ø63.4
63,4
610
2065
108/5
35
509 PCD 112
Ø72.2 / Ø65.1
65.1
650
2114
110/5
35
650
2114
112/5
35
645
2010
112/5
50
650
2000
6; 7; 8
mit Kegelbundspezialschrauben
M12x1,5 Schaftl. 23mm
9; 10; 11; 12;
13
509 PCD 112
Ø72.2 / Ø57.1
57,1
14; 15; 16; 17;
18
509 PCD 112
Ø72.2 / Ø57.1
57,1
19; 20
509 PCD 112
Ø72.2 / Ø66.6
66,6
650
2114
112/5
35
21
509 PCD 114.3
Ø72.2 / Ø64.1
64,1
650
2114
114,3/5
42
22
509 PCD 120
Ø79.5 / Ø72.6
72,6
650
2000
120/5
35
509 PCD 100
Ø72.2 / Ø58.1
58.1
610
2065
100/5
35
23
mit Kegelbundspezialschrauben
M12x1,25 Schaftl. 35mm
24
509 PCD100
Ø72.2 / Ø54.1
54,1
610
2065
100/5
35
25
509 PCD108
Ø72.2 / Ø63.4
63,4
610
2065
108/5
35
26
509 PCD 112
Ø72.2 / Ø66.6
66,6
650
2114
112/5
35
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 366-0049-07-MIRD/N1 genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der ABE: 46969*01
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe,
Garching, vom 12.12.2007 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 11.01.2008
Im Auftrag
(Hunkele)
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0049-07-MIRD/N1
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46969*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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