Kraftfahrt-Bundesamt
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TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 5 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 46969 366-0049-07-MIRD/N1 Antragsteller: MOMO S.r.l. I-20138 Milano Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: 509 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Der Verwendungsbereich wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung 010 009 001 002 003 004 008 008 005 006 007 I.1. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD 100 PCD 100 PCD 100 PCD 108 PCD 112 PCD 112 PCD 112 PCD 112 PCD 112 PCD 114,3 PCD 120 Ø72.2 Ø58.1 Ø72.2 Ø54.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø63,4 Ø72.2 Ø65.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø66.6 Ø72.2 Ø64.1 Ø79.5 Ø72.6 Lochkreis (mm) / -zahl 100/5 100/5 100/5 108/5 110/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 120/5 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 54,1 57,1 63,4 65,1 57,1 57,1 57,1 66,6 64,1 72,6 35 35 35 35 35 35 50 50 35 42 35 zul. Radlast (kg) 610 610 610 610 650 650 645 650 650 650 650 zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 2065 2065 2065 2065 2114 2114 2010 2000 2114 2114 2000 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 09/06 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :MOMO S.r.l. I-20138 Milano Hersteller : MOMO S.r.l. I-20138 Milano Handelsmarke : MOMOCORSE Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Radanschlußbereich mit einem Deckel abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 509 Stand: 12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Masse des Rades I.2. : ca. 10 kg Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 009: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : 509 Radausführung : -- : PCD 100 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Typzeichen : KBA 46969 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 09.06 Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN CHINA Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : MOMOCORSE : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 509 Stand: 12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 II.3. Festigkeitsprüfung: II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung 001 005 006 007 008 Einpreßtiefe in mm 35 35 42 35 50 Radlast in kg 610 650 650 650 650 Abrollumfang in mm 2065 2114 2114 2000 2000 Anzugsmoment in Nm Prüfwert 120 120 120 120 110 Prüfmoment in Nm Mb max. bei 100% 3963 4303 4392 4096 4288 Fallmasse in kg 570 570 570 Reifenfülldruck in bar 2,51 2,35 2,45 Weitere Ausführungen wurden aus dem Prüfergebnis abgeleitet. II.3.5 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Einpresstiefe Radlast Reifengröße in mm in kg 001 35 650 215/35 R18 008 50 650 215/35 R18 007 35 650 215/35 R18 Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 509 Stand: 12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age 23 24 1 2 3 4 25 5 6 7 8 9 14 10 15 11 16 12 17 13 18 26 19 20 21 22 Hersteller Ausführung ET erstellt am FIAT TOYOTA AUDI SEAT SKODA VOLKSWAGEN FORD VOLVO FIAT OPEL, OPEL / VAUXHALL SAAB AUDI AUDI QUATTRO GmbH FORD SEAT SEAT SKODA SKODA VOLKSWAGEN VOLKSWAGEN AUDI DAIMLERCHRYSLER(USA) DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ HONDA BMW, BMW AG 010 009 001 001 001 001 002 002 003 003 003 004 008; 008 004 008; 008 004 008; 008 004 008; 008 004 008; 008 005 005 005 006 007 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 50 35 50 35 50 35 50 35 50 35 35 35 42 35 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 12.12.2007 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Allg. Hinweise liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 509 Stand: 12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Elbert Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 12.12.2007 ROB Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 509 Stand: 12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV SÜD Automotive GmbH x HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK x DAIMLERSTRASSE 11 x 85748 GARCHING Gutachten 366-0049-07-MIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46969 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 509 Stand: 12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Radbeschreibung Unterlagen mit Änderung --- Datum / Änderung / Datum 27.11.2007 TÜV SÜD Automotive GmbH x HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK x DAIMLERSTRASSE 11 x 85748 GARCHING TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 1 TEILEGUTACHTEN 366-0049-07-MIRD/N1 Antragsteller: MOMO S.r.l. I-20138 Milano Art: Sonderrad Typ: 509 Felgengröße: 8 J X 18 H2 Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach § 21 StVZO. Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt. Die Leichtmetall-Sonderräder Typ 509 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE. Sachverständiger Garching, 12.12.2007 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :509 :MOMO S.r.l. :12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Zu Auflage 689: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP GOODYEAR MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 235/40R18 265/35R18 Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact2 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2 EAGLE F1 MXX3, Pilot Sport PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO T1-S AVS Sport, AVS S1-Z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68B: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 225/40R18 255/35R18 Typ: S-02, S-03 ContiSportContact2 SP Sport 8000, SP Sport 9000 Carat Extremo EAGLE F1 Pilot Sport, Pilot Sport 2 PZERO, P7000 Proxes T1-S A008P, AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68L: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: DUNLOP Reifengröße: 245/35R18 255/35R18 Typ: SP Sport 8000, SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68T: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :509 :MOMO S.r.l. :12.12.2007 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: YOKOHAMA Reifengröße: 225/40R18 245/35R18 Typ: AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage BDT: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP SPORT 8000,SP SPORT 9000 MXX 3, Pilot Sport PZERO, P7000 Proxes T1-S AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage BDV: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FALKEN FULDA MICHELIN PIRELLI UNIROYAL YOKOHAMA Typ: S-01,S-02, S-03 ContiSportContact 2 SP SPORT 8000, SP SPORT 9000 FK04 GRß Carat Extremo MXX 3, Pilot Sport PZERO RTT 1 AVS-S1-z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Deutschland Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 509 des Herstellers / Importeurs: MOMO S.r.l. I-20138 Milano liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs-gemäßem Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle Ingenieurzentrum Mailand, TÜV Italia S.r.l. , Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor. Bericht-Nr.: 366-0049-07-MIRD/N1 Datum: 12.12.2007 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 - 18 - 20 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - 4 E D.1 D.2 3 - D.3 - O.1 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 9 P.2 P.4 L J 2.2 - /- 19 - G - T S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 46969*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: 509 Inhaber der ABE und Hersteller: MOMO S.r.l. IT-20146 Milano Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46969*01 Die ABE-Nr. 46969 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2, Typ 509, in den Ausführungen: Nr. der Anlage Ausführungsbezeichnung Mittenloch-Ø in mm Zumax. LochEinlässige Abroll- kreis-Ø preßRadlast umfang in mm / tiefe in kg in mm Lochzahl in mm Kennzeichnung auf dem Rad Kennzeichnung auf dem Zentrierring 1; 2; 3; 4 509 PCD100 Ø72.2 / Ø57.1 57,1 610 2065 100/5 35 5 509 PCD108 Ø72.2 / Ø63.4 63,4 610 2065 108/5 35 509 PCD 112 Ø72.2 / Ø65.1 65.1 650 2114 110/5 35 650 2114 112/5 35 645 2010 112/5 50 650 2000 6; 7; 8 mit Kegelbundspezialschrauben M12x1,5 Schaftl. 23mm 9; 10; 11; 12; 13 509 PCD 112 Ø72.2 / Ø57.1 57,1 14; 15; 16; 17; 18 509 PCD 112 Ø72.2 / Ø57.1 57,1 19; 20 509 PCD 112 Ø72.2 / Ø66.6 66,6 650 2114 112/5 35 21 509 PCD 114.3 Ø72.2 / Ø64.1 64,1 650 2114 114,3/5 42 22 509 PCD 120 Ø79.5 / Ø72.6 72,6 650 2000 120/5 35 509 PCD 100 Ø72.2 / Ø58.1 58.1 610 2065 100/5 35 23 mit Kegelbundspezialschrauben M12x1,25 Schaftl. 35mm 24 509 PCD100 Ø72.2 / Ø54.1 54,1 610 2065 100/5 35 25 509 PCD108 Ø72.2 / Ø63.4 63,4 610 2065 108/5 35 26 509 PCD 112 Ø72.2 / Ø66.6 66,6 650 2114 112/5 35 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 366-0049-07-MIRD/N1 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der ABE: 46969*01 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 12.12.2007 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 11.01.2008 Im Auftrag (Hunkele) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0049-07-MIRD/N1 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 46969*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.