hinweise zur e-vignette - Nationale Mauterhebung geschlossene

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hinweise zur e-vignette - Nationale Mauterhebung geschlossene
HINWEISE ZUR
E-VIGNETTE
2015
STRASSENNUTZUNGSBERECHTIGUNG MIT E-VIGNETTE
Das System mit E-Vignetten (Benutzungsgebühr) umfasst Motorräder, PKWs und deren Anhänger
sowie LKWs mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Wohnmobile und Autobusse sowie
deren Anhänger. Mit diesen Fahrzeugen können die gebührenpflichtigen Straßen des ungarischen
Schnellstraßennetzes ausschließlich mit einer im Voraus (vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen
Straßenabschnitt) gekauften Straßennutzungsberechtigung, d.h. mit E-Vignetten benutzt werden.
Die Höhe der Gebühr hängt von der Fahrzeugkategorie und dem Vignettentyp ab. Die Einstufung
der Fahrzeugen in Gebührenkategorien hängt von der Anzahl der transportierbaren Fahrgäste und
dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Die Gebührenkategorie wird entsprechend dem amtlichen Eintrag
im Zulassungsschein festgestellt.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden in der ungarischen Gebührenverordnung für das Jahr
2015 wesentliche Änderungen bezüglich des gebührenpflichtigen Schnellstraßennetzes,
der gebührenfreien Straßenabschnitte, der Gebührenkategorien und der Vignettentypen
vorgenommen, deshalb ersuchen wir Sie, sich ausführlich zu informieren. Suchen Sie die
Webseite www.maut-tarife.hu auf, wo Karten über das gebührenpflichtige (d.h. nur mit E-Vignette
benutzbare) Schnellstraßennetz zu finden sind. Für weitere Informationen rufen Sie unseren
telefonischen Kundendienst unter der Telefonnummer +36 (36) 587-500 an.
GEBÜHRENFREIE STRASSENABSCHNITTE
Folgende Straßenabschnitte können gebührenfrei benutzt werden:
•der ganze Abschnitt der Autobahn M31,
•Abschnitt zwischen Knotenpunkt Makó von Autobahn M43 und Landesgrenze,
•Umfahrung Pécs Südwest von Autobahn M60 zwischen Straßen 58 und 5826,
•Schnellstraße M85,
•Schnellstraße M86,
•Autobahn M8,
•Abschnitt der Schnellstraße M9 zwischen Hauptstraße 6 und Hauptstraße 51,
•Abschnitt der Schnellstraße M9 (Zeichen Hauptstraße 61) Umfahrung Kaposvár,
•Abschnitt der Schnellstraße M4 (Zeichen Hauptstraße 4) zwischen Vecsés und der Straße
zum Flughafen Budapest Liszt Ferenc (zwischen 19+550 Km und 20+518 Km),
•folgende Abschnitte der Schnellstraße M0:
◦◦ Abschnitt zwischen Hauptstraße 1 und Autobahn M5,
◦◦ Abschnitt zwischen Schnellstraße M4 (Hauptstraße 4) und Autobahn M3,
◦◦ Megyeri-Brücke (Abschnitt zwischen Hauptstraße 11 und Hauptstraße 2).
Neben den weiteren Abschnitten der Autobahn M0 sowie den Ein- und Ausfallstraßen der
Schnellstraßen innerhalb des Schnellstraßenrings werden auch die bisher gebührenfreien
Umfahrungen und Autostraßen gebührenpflichtig und mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung
ausschließlich mit der Vignette rechtmäßig benutzt werden können.
GEBÜHRENTABELLE
LANDESWEIT
GEBÜHRENKATEGORIE
ZEITRAUM
FÜR 1 WOCHE
(10 TAGE)
FÜR 1 JAHR
FÜR 1
MONAT
LANDESWEIT
NEU!
KOMITATSWEIT
D1M (Motorrad)
1 470 HUF
-
-
-
D1 (Motorrad, PKW ≤ 3,5 t für bis zu 7 Personen und deren Anhänger)
2 975 HUF
4 780 HUF
42 980 HUF
5 000 HUF
D2 (alle nicht der Gebührenkategorie D1 angehörenden PKW für
über 7 Personen, ≤ 3,5 t LKW, Wohnmobil)
5 950 HUF
9 560 HUF
42 980 HUF
10 000 HUF
2 975 HUF
4 780 HUF
42 980 HUF
5 000 HUF
13 385 HUF
21 975 HUF
199 975 HUF
20 000 HUF
U (Anhänger der Kategorie D2 und B2)
B2 (Bus)
NEU!
NEU!
Die Gebührentabelle ist ab 01.01.2015 gültig. Die Gebühren verstehen sich als Bruttogebühren inkl. MwSt.
Für Krafträder können Vignetten für 1 Monat, landesweit für 1 Jahr oder komitatsweit für 1 Jahr
zu Preisen gemäß Gebührenkategorie D1 gekauft werden.
GEBÜHRENKATEGORIEN
Gebührenkategorie D1: Motorräder sowie PKW mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (die für bis
zu 7 Personen einschließlich Fahrer geeignet sind) und deren Anhänger;
Gebührenkategorie D2: alle nicht der Gebührenkategorie D1 angehörenden, für den Transport von
mehr als sieben (8-9) Personen geeigneten PKW, LKW mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und
Wohnmobile;
Gebührenkategorie B2: Busse;
Gebührenkategorie U: Anhänger von Fahrzeugen der Gebührenkategorie D2 und B2, wobei die
Berechtigung immer auf das Anhängerkennzeichen lauten soll.
D1M
D1
D2
U
B2
GÜLTIGKEITSDAUER DER E-VIGNETTE
Berechtigung für 1 Woche: gültig an dem durch den Käufer gewählten Kalendertag und für die
darauffolgenden 9 Tage, insgesamt für 10 aufeinander folgende Kalendertage, bis 24 Uhr am 10. Tag.
Berechtigung für 1 Monat: gültig ab den durch den Käufer gewählten Kalendertag bis 24 Uhr am
gleichen Kalendertag des Folgemonates. Sollte es in dem Folgemonat diesen Kalendertag nicht
geben, dann bis 24 Uhr am letzten Kalendertag des Folgemonats.
Berechtigung für 1 Jahr: Ab dem erstem Tag des betroffenen Jahres bis 24 Uhr am 31. Januar des
darauf folgenden Jahres (insgesamt für 13 Monate, wenn der Kauf am 1. Januar des betroffenen
Jahres erfolgt). Die Jahresvignette berechtigt die Straßenbenutzung der gebührenpflichtigen Straßen
ab den Zeitpunkt des Kaufes, gilt nicht rückwirkend.
KOMITATSWEITE E-VIGNETTE
Neben den bisherigen zeitabhängigen, landesweiten Vignetten (Wochen/10-Tages-, Monatsund Jahresvignetten) können für die Fahrzeuge der Kategorien D1M, D1, D2, U und B2 neue,
räumlich bestimmte Jahresvignetten gekauft werden. Mit der komitatsweiten Vignette kann das
gebührenpflichtige Schnellstraßennetz von einem oder mehreren Komitate benutzt werden. Für
einen Fahrzeug können mehrere komitatsweite E-Vignetten gekauft werden. Die Gültigkeitsdauer
dieser Berechtigung entspricht der Gültigkeitsdauer der für ein Jahr geltenden Berechtigung.
Die komitatsweite Vignette ist außerhalb der Verwaltungsgrenzen des Komitats bis zum ersten
Knotenpunkt gültig. Die räumliche Gültigkeit der komitatsweiten Vignetten ist aufgrund der
Nummer des Knotenpunkts und des Kilometersteins auf der Seite www.maut-tarife.hu unter
dem Menüpunkt „Straßennetz“ ausführlich dargestellt.
Für folgende (über gebührenpflichtiges Schnellstraßennetz verfügende) Komitate können
Vignetten für 1 Jahr gekauft werden
Komitat Bács-Kiskun, Komitat Baranya, Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén, Komitat Csongrád, Komitat
Fejér, Komitat Győr-Moson-Sopron, Komitat Hajdú-Bihar, Komitat Heves, Komitat KomáromEsztergom, Komitat Pest, Komitat Somogy, Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg, Komitat Tolna, Komitat
Veszprém, Komitat Zala
WICHTIGE HINWEISE ZU DEN E-VIGNETTEN
Die Gebühr muss vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Schnellstraßenabschnitt entrichtet
werden! Durch den Kauf der E-Vignette kann keine rückwirkende Straßennutzungsberechtigung
erworben werden. Beim Kauf einer Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer beginnt die
Gültigkeit zu dem Zeitpunkt des Kaufs.
Wenn Sie nacheinander mehrere E-Vignetten kaufen, geben Sie bitte die Reisezeiten
(Verwendungszeiten) immer genau an.
UNBERECHTIGTE STRASSENNUTZUNG
Wenn Sie einen gebührenpflichtigen (d.h. nur mit E-Vignette benutzbaren) Straßenabschnitt ohne
gültige Straßennutzungsberechtigung benutzen, gilt dies als unberechtigte Straßenbenutzung und
hat die Erhebung einer Nachgebühr in allen vorhin erwähnten Kategorien zur Folge.
Die Straßennutzungsberechtigung ist auch in den folgenden Fällen ungültig:
•Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht für die entsprechende Gebührenkategorie
gekauft, d.h. ein Bus schleppt einen Anhänger, verfügt jedoch nur über die Berechtigung B2
(anstatt B2+U) oder ein für den Transport von 8 oder mehr Personen geeigneter PKW eine für
1 Woche oder 1 Monat gültige Berechtigung der Kategorie D1 anstatt der Kategorie D2 kauft;
•Das auf dem Kontrollabschnitt oder in der Bestätigungsnachricht angegebene amtliche
Kennzeichen und/oder Länderzeichen stimmt/stimmen nicht mit dem tatsächlichen
amtlichen Kennzeichen bzw. Länderzeichen des Fahrzeugs überein.
•Mit der für ein bestimmtes Komitat gültigen Jahresberechtigung die gebührenpflichtigen
Straßen eines anderen Komitats benutzt werden.
Wird die Straßennutzungsgebühr elektronisch bezahlt, so gilt die Bestätigungsnachricht als
Nachweis der Berechtigung.
Um eine unberechtigte Straßenbenutzung zu vermeiden, kontrollieren Sie beim Kauf immer die
folgenden Angaben auf dem Kontrollabschnitt: Kennzeichen, Länderzeichen, Fahrzeugkategorie
und Gültigkeitsdauer.
DER AUSMASS DER ZUSATZGEBÜHR
D1, D2, U
B2
ZAHLUNGSFRIST
14 875 HUF
66 925 HUF
innerhalb von 30 Tagen
59 500 HUF
267 700 HUF
nach 30 Tagen
Informationen über die Zahlung der Nachgebühr finden Sie auf der Webseite www.maut-tarife.hu unter
dem Menüpunkt „E-Vignetten Informationen und Kauf“.
ÖFFNUNGSZEITEN DER KUNDENDIENSTBÜROS
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo-Di, Do-Fr Mittwoch
Sa-So
AUTOBAHN
KM
AUTOBAHNSEITE*
Raststätte (Raststätte Szilas)
M3
12
rechts
0-24
0-24
0-24
Raststätte (Garibaldi u. 1.)
M1/M7
9
rechts
7-19
7-19
8-16
STADT
STANDORT
Budapest
Budaörs
Miskolc
Pesti u. 88-96.
-
-
-
8-16
10-18
-
Debrecen
Kassai út 27.
-
-
-
8-16
10-18
-
Szolnok
Abonyi út (neben dem Tesco)
-
-
-
8-16
10-18
-
Gyöngyös
Atkári út 2.
-
-
-
8-16
10-18
-
Nyíregyháza
Debreceni út 256.
-
-
-
8-16
10-18
-
Békéscsaba
Berényi út 93.
-
-
-
8-16
10-18
-
Szeged
Budapesti út 2.
-
-
-
8-16
10-18
-
Pécs
Mohácsi út 16.
-
-
-
8-16
10-18
-
Lajosmizse
Raststätte
M5
67
rechts
8-16
10-18
-
Dunaújváros
Venyimi út 8.C
-
-
-
8-16
10-18
-
Székesfehérvár
Raststätte
M7
59
rechts
8-16
10-18
-
Lébény
Autobahnmeisterei
M1
142
links
8-16
10-18
-
Veszprém
Budapest út 89.
-
-
-
8-16
10-18
-
Szombathely
Körmendi út 100.
-
-
-
8-16
10-18
-
Eszteregnye
Autobahnmeisterei
M7
219
rechts
8-16
10-18
*rechte Seite: aus Richtung Budapest, linke Seite: in Richtung Budapest
Wir behalten uns das Recht auf Änderungen vor. Informationen über die Öffnungszeiten der Kundendienstbüros und über sonstige Änderungen
entnehmen Sie bitte der Webseite www.maut-tarife.hu oder rufen Sie den telefonischen Kundendienst an.
KONTAKT
Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG
Postanschrift: H-2101 Gödöllő, Pf.: 148
E-Mail-Adresse des Kundendienstes: [email protected]
Telefonischer Kundendienst in ungarischer Sprache jeden Tag von 0 bis 24 Uhr,
in englischer Sprache jeden Tag und
deutscher Sprache wochentags von 8 bis 16 Uhr: +36 (36) 587-500
E-Vignetten online kaufen: ematrica.nemzetiutdij.hu
www.maut-tarife.hu

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