hinweise zur e-vignette - Nationale Mauterhebung geschlossene
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hinweise zur e-vignette - Nationale Mauterhebung geschlossene
HINWEISE ZUR E-VIGNETTE 2015 STRASSENNUTZUNGSBERECHTIGUNG MIT E-VIGNETTE Das System mit E-Vignetten (Benutzungsgebühr) umfasst Motorräder, PKWs und deren Anhänger sowie LKWs mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Wohnmobile und Autobusse sowie deren Anhänger. Mit diesen Fahrzeugen können die gebührenpflichtigen Straßen des ungarischen Schnellstraßennetzes ausschließlich mit einer im Voraus (vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitt) gekauften Straßennutzungsberechtigung, d.h. mit E-Vignetten benutzt werden. Die Höhe der Gebühr hängt von der Fahrzeugkategorie und dem Vignettentyp ab. Die Einstufung der Fahrzeugen in Gebührenkategorien hängt von der Anzahl der transportierbaren Fahrgäste und dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Die Gebührenkategorie wird entsprechend dem amtlichen Eintrag im Zulassungsschein festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in der ungarischen Gebührenverordnung für das Jahr 2015 wesentliche Änderungen bezüglich des gebührenpflichtigen Schnellstraßennetzes, der gebührenfreien Straßenabschnitte, der Gebührenkategorien und der Vignettentypen vorgenommen, deshalb ersuchen wir Sie, sich ausführlich zu informieren. Suchen Sie die Webseite www.maut-tarife.hu auf, wo Karten über das gebührenpflichtige (d.h. nur mit E-Vignette benutzbare) Schnellstraßennetz zu finden sind. Für weitere Informationen rufen Sie unseren telefonischen Kundendienst unter der Telefonnummer +36 (36) 587-500 an. GEBÜHRENFREIE STRASSENABSCHNITTE Folgende Straßenabschnitte können gebührenfrei benutzt werden: •der ganze Abschnitt der Autobahn M31, •Abschnitt zwischen Knotenpunkt Makó von Autobahn M43 und Landesgrenze, •Umfahrung Pécs Südwest von Autobahn M60 zwischen Straßen 58 und 5826, •Schnellstraße M85, •Schnellstraße M86, •Autobahn M8, •Abschnitt der Schnellstraße M9 zwischen Hauptstraße 6 und Hauptstraße 51, •Abschnitt der Schnellstraße M9 (Zeichen Hauptstraße 61) Umfahrung Kaposvár, •Abschnitt der Schnellstraße M4 (Zeichen Hauptstraße 4) zwischen Vecsés und der Straße zum Flughafen Budapest Liszt Ferenc (zwischen 19+550 Km und 20+518 Km), •folgende Abschnitte der Schnellstraße M0: ◦◦ Abschnitt zwischen Hauptstraße 1 und Autobahn M5, ◦◦ Abschnitt zwischen Schnellstraße M4 (Hauptstraße 4) und Autobahn M3, ◦◦ Megyeri-Brücke (Abschnitt zwischen Hauptstraße 11 und Hauptstraße 2). Neben den weiteren Abschnitten der Autobahn M0 sowie den Ein- und Ausfallstraßen der Schnellstraßen innerhalb des Schnellstraßenrings werden auch die bisher gebührenfreien Umfahrungen und Autostraßen gebührenpflichtig und mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung ausschließlich mit der Vignette rechtmäßig benutzt werden können. GEBÜHRENTABELLE LANDESWEIT GEBÜHRENKATEGORIE ZEITRAUM FÜR 1 WOCHE (10 TAGE) FÜR 1 JAHR FÜR 1 MONAT LANDESWEIT NEU! KOMITATSWEIT D1M (Motorrad) 1 470 HUF - - - D1 (Motorrad, PKW ≤ 3,5 t für bis zu 7 Personen und deren Anhänger) 2 975 HUF 4 780 HUF 42 980 HUF 5 000 HUF D2 (alle nicht der Gebührenkategorie D1 angehörenden PKW für über 7 Personen, ≤ 3,5 t LKW, Wohnmobil) 5 950 HUF 9 560 HUF 42 980 HUF 10 000 HUF 2 975 HUF 4 780 HUF 42 980 HUF 5 000 HUF 13 385 HUF 21 975 HUF 199 975 HUF 20 000 HUF U (Anhänger der Kategorie D2 und B2) B2 (Bus) NEU! NEU! Die Gebührentabelle ist ab 01.01.2015 gültig. Die Gebühren verstehen sich als Bruttogebühren inkl. MwSt. Für Krafträder können Vignetten für 1 Monat, landesweit für 1 Jahr oder komitatsweit für 1 Jahr zu Preisen gemäß Gebührenkategorie D1 gekauft werden. GEBÜHRENKATEGORIEN Gebührenkategorie D1: Motorräder sowie PKW mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (die für bis zu 7 Personen einschließlich Fahrer geeignet sind) und deren Anhänger; Gebührenkategorie D2: alle nicht der Gebührenkategorie D1 angehörenden, für den Transport von mehr als sieben (8-9) Personen geeigneten PKW, LKW mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Wohnmobile; Gebührenkategorie B2: Busse; Gebührenkategorie U: Anhänger von Fahrzeugen der Gebührenkategorie D2 und B2, wobei die Berechtigung immer auf das Anhängerkennzeichen lauten soll. D1M D1 D2 U B2 GÜLTIGKEITSDAUER DER E-VIGNETTE Berechtigung für 1 Woche: gültig an dem durch den Käufer gewählten Kalendertag und für die darauffolgenden 9 Tage, insgesamt für 10 aufeinander folgende Kalendertage, bis 24 Uhr am 10. Tag. Berechtigung für 1 Monat: gültig ab den durch den Käufer gewählten Kalendertag bis 24 Uhr am gleichen Kalendertag des Folgemonates. Sollte es in dem Folgemonat diesen Kalendertag nicht geben, dann bis 24 Uhr am letzten Kalendertag des Folgemonats. Berechtigung für 1 Jahr: Ab dem erstem Tag des betroffenen Jahres bis 24 Uhr am 31. Januar des darauf folgenden Jahres (insgesamt für 13 Monate, wenn der Kauf am 1. Januar des betroffenen Jahres erfolgt). Die Jahresvignette berechtigt die Straßenbenutzung der gebührenpflichtigen Straßen ab den Zeitpunkt des Kaufes, gilt nicht rückwirkend. KOMITATSWEITE E-VIGNETTE Neben den bisherigen zeitabhängigen, landesweiten Vignetten (Wochen/10-Tages-, Monatsund Jahresvignetten) können für die Fahrzeuge der Kategorien D1M, D1, D2, U und B2 neue, räumlich bestimmte Jahresvignetten gekauft werden. Mit der komitatsweiten Vignette kann das gebührenpflichtige Schnellstraßennetz von einem oder mehreren Komitate benutzt werden. Für einen Fahrzeug können mehrere komitatsweite E-Vignetten gekauft werden. Die Gültigkeitsdauer dieser Berechtigung entspricht der Gültigkeitsdauer der für ein Jahr geltenden Berechtigung. Die komitatsweite Vignette ist außerhalb der Verwaltungsgrenzen des Komitats bis zum ersten Knotenpunkt gültig. Die räumliche Gültigkeit der komitatsweiten Vignetten ist aufgrund der Nummer des Knotenpunkts und des Kilometersteins auf der Seite www.maut-tarife.hu unter dem Menüpunkt „Straßennetz“ ausführlich dargestellt. Für folgende (über gebührenpflichtiges Schnellstraßennetz verfügende) Komitate können Vignetten für 1 Jahr gekauft werden Komitat Bács-Kiskun, Komitat Baranya, Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén, Komitat Csongrád, Komitat Fejér, Komitat Győr-Moson-Sopron, Komitat Hajdú-Bihar, Komitat Heves, Komitat KomáromEsztergom, Komitat Pest, Komitat Somogy, Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg, Komitat Tolna, Komitat Veszprém, Komitat Zala WICHTIGE HINWEISE ZU DEN E-VIGNETTEN Die Gebühr muss vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Schnellstraßenabschnitt entrichtet werden! Durch den Kauf der E-Vignette kann keine rückwirkende Straßennutzungsberechtigung erworben werden. Beim Kauf einer Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer beginnt die Gültigkeit zu dem Zeitpunkt des Kaufs. Wenn Sie nacheinander mehrere E-Vignetten kaufen, geben Sie bitte die Reisezeiten (Verwendungszeiten) immer genau an. UNBERECHTIGTE STRASSENNUTZUNG Wenn Sie einen gebührenpflichtigen (d.h. nur mit E-Vignette benutzbaren) Straßenabschnitt ohne gültige Straßennutzungsberechtigung benutzen, gilt dies als unberechtigte Straßenbenutzung und hat die Erhebung einer Nachgebühr in allen vorhin erwähnten Kategorien zur Folge. Die Straßennutzungsberechtigung ist auch in den folgenden Fällen ungültig: •Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht für die entsprechende Gebührenkategorie gekauft, d.h. ein Bus schleppt einen Anhänger, verfügt jedoch nur über die Berechtigung B2 (anstatt B2+U) oder ein für den Transport von 8 oder mehr Personen geeigneter PKW eine für 1 Woche oder 1 Monat gültige Berechtigung der Kategorie D1 anstatt der Kategorie D2 kauft; •Das auf dem Kontrollabschnitt oder in der Bestätigungsnachricht angegebene amtliche Kennzeichen und/oder Länderzeichen stimmt/stimmen nicht mit dem tatsächlichen amtlichen Kennzeichen bzw. Länderzeichen des Fahrzeugs überein. •Mit der für ein bestimmtes Komitat gültigen Jahresberechtigung die gebührenpflichtigen Straßen eines anderen Komitats benutzt werden. Wird die Straßennutzungsgebühr elektronisch bezahlt, so gilt die Bestätigungsnachricht als Nachweis der Berechtigung. Um eine unberechtigte Straßenbenutzung zu vermeiden, kontrollieren Sie beim Kauf immer die folgenden Angaben auf dem Kontrollabschnitt: Kennzeichen, Länderzeichen, Fahrzeugkategorie und Gültigkeitsdauer. DER AUSMASS DER ZUSATZGEBÜHR D1, D2, U B2 ZAHLUNGSFRIST 14 875 HUF 66 925 HUF innerhalb von 30 Tagen 59 500 HUF 267 700 HUF nach 30 Tagen Informationen über die Zahlung der Nachgebühr finden Sie auf der Webseite www.maut-tarife.hu unter dem Menüpunkt „E-Vignetten Informationen und Kauf“. ÖFFNUNGSZEITEN DER KUNDENDIENSTBÜROS ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Di, Do-Fr Mittwoch Sa-So AUTOBAHN KM AUTOBAHNSEITE* Raststätte (Raststätte Szilas) M3 12 rechts 0-24 0-24 0-24 Raststätte (Garibaldi u. 1.) M1/M7 9 rechts 7-19 7-19 8-16 STADT STANDORT Budapest Budaörs Miskolc Pesti u. 88-96. - - - 8-16 10-18 - Debrecen Kassai út 27. - - - 8-16 10-18 - Szolnok Abonyi út (neben dem Tesco) - - - 8-16 10-18 - Gyöngyös Atkári út 2. - - - 8-16 10-18 - Nyíregyháza Debreceni út 256. - - - 8-16 10-18 - Békéscsaba Berényi út 93. - - - 8-16 10-18 - Szeged Budapesti út 2. - - - 8-16 10-18 - Pécs Mohácsi út 16. - - - 8-16 10-18 - Lajosmizse Raststätte M5 67 rechts 8-16 10-18 - Dunaújváros Venyimi út 8.C - - - 8-16 10-18 - Székesfehérvár Raststätte M7 59 rechts 8-16 10-18 - Lébény Autobahnmeisterei M1 142 links 8-16 10-18 - Veszprém Budapest út 89. - - - 8-16 10-18 - Szombathely Körmendi út 100. - - - 8-16 10-18 - Eszteregnye Autobahnmeisterei M7 219 rechts 8-16 10-18 *rechte Seite: aus Richtung Budapest, linke Seite: in Richtung Budapest Wir behalten uns das Recht auf Änderungen vor. Informationen über die Öffnungszeiten der Kundendienstbüros und über sonstige Änderungen entnehmen Sie bitte der Webseite www.maut-tarife.hu oder rufen Sie den telefonischen Kundendienst an. KONTAKT Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG Postanschrift: H-2101 Gödöllő, Pf.: 148 E-Mail-Adresse des Kundendienstes: [email protected] Telefonischer Kundendienst in ungarischer Sprache jeden Tag von 0 bis 24 Uhr, in englischer Sprache jeden Tag und deutscher Sprache wochentags von 8 bis 16 Uhr: +36 (36) 587-500 E-Vignetten online kaufen: ematrica.nemzetiutdij.hu www.maut-tarife.hu