Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest

Transcrição

Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Bayerischer Bauernverband
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Telefon:
Durchwahl:
Telefax:
Internet:
(0 89) 5 58 73-0
(0 89) 5 58 73-360
(0 89) 5 58 73-506
www.zlf.de
BAYERISCHES ZENTRALLANDWIRTSCHAFTSFEST
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
MÜNCHEN 20.-28.9.2008
BESTELLSCHEINBLOCK
Die angegebenen Termine zur Abgabe der Anmeldescheine sind Endtermine. Bitte reichen Sie die Anmeldungen nach
Möglichkeit vor den aufgeführten Daten ein! Für die Durchführung verspätet eingesandter Bestellungen übernimmt
der Veranstalter keine Gewähr. Der Veranstalter behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben.
Termine:
EinsendeschlussTermine
Anlage
Nr.
AbgabeVermerke
1
Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis
19.05.2008
2
Aufnahme in das Branchenverzeichnis
19.05.2008
3
Werbematerial
26.05.2008
4
Elektroinstallation
26.05.2008
5
Wasser- und Abwasserinstallation
26.05.2008
6
Zimmerbestellung
09.06.2008
Landeshauptstadt München
Tourismusamt
Sendlinger Straße 1, 80331 München
7
Telefonanschluss
09.06.2008
Deutsche Telekom AG
BD603A
Dingolfinger Straße 3, 81673 München
8
Katalog-Anzeigen
16.06.2008
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
Lothstraße 29, 80797 München
9
Brandschutz
30.06.2008
10
Bauaufsichtliche Genehmigung
30.06.2008
11
Arbeitsvermittlung
01.07.2008
12
Bestellung der Gastkarten
01.07.2008
13
Standbegrenzungswände und
Tapezierarbeiten
01.07.2008
14
Kartenbestellung
04.08.2008
15
Standreinigung
04.08.2008
16
Versicherungsantrag
17
Sonderbewachung
25.08.2008
Veranstaltungsdienst Paul Mayr GmbH & Co. KG
Poccistraße 8, 80336 München
18
Mietmobiliar
25.08.2008
Bavaria Messe-Service GmbH
Schwedenstraße 9, 82335 Berg
19
Mietmobiliar
25.08.2008
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Str. 50, 82216 Gernlinden b.Mü.
Bundesagentur für Arbeit
Job- Messevermittelung
Willy-Brandt-Allee 9, 81829 München
K & D Ltd. & Co. KG
Landsberger Straße 447, 81241 München
R + V Allgemeine Versicherung AG
c/o bbv-service Versicherungsmakler GmbH
Lessingstraße 3, 80336 München
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
AUSSTELLERVERZEICHNIS
MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008
1
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Vorwahl
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im offiziellen Ausstellungs-Katalog
Erstverkauf ab August 2008
A) Grundeintrag für Hauptaussteller oder Mitaussteller gemäß Anmeldebedingungen Punkt 6 und 9
Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Grundeintrag im Katalog ist gebührenfrei.
Firmenname
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Internet-Adresse
B) Eintrag für zusätzlich vertretene Unternehmen
Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Bitte zusätzlich Rückseite ausfüllen.
C) Beschreibung des Ausstellungsgutes
Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Bitte Rückseite ausfüllen.
Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im Internet
(online ab KW 35) www.zlf.de
Die Eintragungen im Internet sind gebührenpflichtig.
Automatische Übernahme des Grundeintrages ins Internet
Pflichteintragung
17,50 € + MwSt.
Premiumeintrag:
Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage
Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet
Maximale Logogröße: 140 pixel
Sonderformen auf Anfrage
60,00 € + MwSt.
□ Bitte ankreuzen
Internet: Beratung und Abwicklung
Deutscher Landwirtschaftsverlag
Ort, Datum
Frau Ursula Zacherl
Tel.: (089) 1 27 05-390
E-Mail: [email protected]
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
RÜCKSEITE BEACHTEN!
B) Zusätzlich vertretene Unternehmen (bei mehreren Firmen bitte zusätzlich Kopie beifügen)
Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Eintrag ist gebührenpflichtig.
Firmenname
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Internet-Adresse
Bitte ankreuzen
Grundeintrag im Ausstellungskatalog und im Internet:
Ich/Wir bestelle(n) den Eintrag
120,00 € + MwSt. je Unternehmen
□
Premiumeintrag im Internet:
Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage
Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet
Maximale Logogröße: 140 pixel
Sonderformen auf Anfrage
60,00 € + MwSt. je Unternehmen
□
Internet: Beratung und Abwicklung
Deutscher Landwirtschaftsverlag
Frau Ursula Zacherl
Tel.: (089) 1 27 05-390
E-Mail: [email protected]
C) Beschreibung des Ausstellungsgutes im Ausstellungskatalog und im Internet:
Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig.
Die Anlage bitte mit Schreibmaschien oder in Blockschrift ausfüllen.
1.
2.
3.
4.
5.
Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von
weiteren Ausstellungsgütern von 10,00 € + MwSt. je Ausstellungsgut.
6.
11.
7.
12.
8.
13.
9.
14.
10.
15.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
AUSSTELLERVERZEICHNIS
MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008
1
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Vorwahl
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im offiziellen Ausstellungs-Katalog
Erstverkauf ab August 2008
A) Grundeintrag für Hauptaussteller oder Mitaussteller gemäß Anmeldebedingungen Punkt 6 und 9
Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Grundeintrag im Katalog ist gebührenfrei.
Firmenname
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Internet-Adresse
B) Eintrag für zusätzlich vertretene Unternehmen
Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Bitte zusätzlich Rückseite ausfüllen.
C) Beschreibung des Ausstellungsgutes
Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Bitte Rückseite ausfüllen.
Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im Internet
(online ab KW 35) www.zlf.de
Die Eintragungen im Internet sind gebührenpflichtig.
Automatische Übernahme des Grundeintrages ins Internet
Pflichteintragung
17,50 € + MwSt.
Premiumeintrag:
Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage
Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet
Maximale Logogröße: 140 pixel
Sonderformen auf Anfrage
60,00 € + MwSt.
□ Bitte ankreuzen
Internet: Beratung und Abwicklung
Deutscher Landwirtschaftsverlag
Frau Ursula Zacherl
Ort, Datum
Tel.: (089) 1 27 05-390
E-Mail: [email protected]
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
RÜCKSEITE BEACHTEN!
B) Zusätzlich vertretene Unternehmen (bei mehreren Firmen bitte zusätzlich Kopie beifügen)
Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Eintrag ist gebührenpflichtig.
Firmenname
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Internet-Adresse
Bitte ankreuzen
Grundeintrag im Ausstellungskatalog und im Internet:
Ich/Wir bestelle(n) den Eintrag
120,00 € + MwSt. je Unternehmen
□
Premiumeintrag im Internet:
Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage
Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet
Maximale Logogröße: 140 pixel
Sonderformen auf Anfrage
60,00 € + MwSt. je Unternehmen
□
Internet: Beratung und Abwicklung
Deutscher Landwirtschaftsverlag
Frau Ursula Zacherl
Tel.: (089) 1 27 05-390
E-Mail: [email protected]
C) Beschreibung des Ausstellungsgutes im Ausstellungskatalog und im Internet:
Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig.
Die Anlage bitte mit Schreibmaschien oder in Blockschrift ausfüllen.
1.
2.
3.
4.
5.
Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von
weiteren Ausstellungsgütern von 10,00 € + MwSt. je Ausstellungsgut.
6.
11.
7.
12.
8.
13.
9.
14.
10.
15.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
BRANCHENVERZEICHNIS
MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008
2
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Aufnahme in das Branchenverzeichnis des offiziellen Ausstellungs-Kataloges und
im Internet
Der Eintrag von bis zu 3 Sachgruppen ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig.
Alle Angaben bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen.
Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von ____ weiteren Sachgruppen zu 10,00 € + gesetzliche MwSt. je
Sachgruppe.
Kurzbezeichnung der Firma (keine Anschrift)
pro Kästchen
nur 1 Buchstabe
möglich
Bitte kreuzen Sie die in Frage kommenden Sachgruppen an:
□
1 Absackanlagen
□
19 Bekleidung
□
2 Acker- und Saateggen
□
20 Beleuchtungen
□
3 Alarm- und
□
21 Beratungen
□
22 Betonmischer
□
4 Anhänger, Zubehör
□
23 Betten, Daunen,
□
5 Arbeitskleidung
□
6 Arbeitsschutz, Unfall-
□
24 Bewässerungsanlagen,
□
7 Aus- und Fortbildung
□
□
8 Bagger, Lader, Zubehör
9 Ballenauflösegeräte
Sicherheitstechnik
□
35 Computer,
□
36 Computerprogramme,
□
37 Dachdeckung,
□
38 Desinfektionsgeräte,
25 Biobrennstoffe
□
39 Dienstleistungen
□
26 Biogas, -anlagen
□
40 Direktsaatmaschinen
□
27 Biokraftstoffe
□
41 Dosieranlagen
Prozessrechner
Software
Matratzen
verhütung
Dachkonstruktion
Zubehör
-mittel
□
28 Blockheizkraftwerk
□
42 Drainagetechnik
□
10 Ballenlader
□
29 Bodenbearbeitungsgeräte
□
43 Drillmaschinen
□
11 Ballenpressen
□
30 Bodenproben-
□
44 Düngemittel
□
12 Ballenwickler
□
45 Düngerstreuer, Zubehör
□
13 Bau- und Dämmstoffe
□
31 Bremsanlagen
□
14 Bauelemente, -teile
□
32 Brennholzaufbereitung
□
46 Eggen
□
15 Baumaschinen, Zubehör
□
33 Brennstoffe, fest, flüssig,
□
16 Baumschulgeräte
□
17 Bausanierung
□
18 Behälter
□
Entnahmegeräte
□
□
47 Einstreutechnik
gasförmig
□
48 Einzelkornsägeräte
34 Buchführung
□
49 Elektrobedarf, -motoren,
Zubehör
RÜCKSEITE BEACHTEN!
□
50 Elektronische Bauteile,
□
51 Energie- und
Umwelttechnik
□
□
52 Entmistungsanlagen
□
□
53 Erdlochbohrer
□
54 Ernte-, Lade- Silierwagen
□
55 Ersatz- und
□
88 Fütterungstechnik für
□
128 Kartoffellagerungstechnik
sonstige Tierarten
□
129 Kartoffellegemaschinen
□
130 Kartoffelpflegetechnik
89 Gabelstapler
□
131 Kehrmaschinen
90 Gärfütterbereitung
□
132 Kipper
□
91 Gartengeräte, Zubehör
□
133 Klauenpflegestände
□
92 Gartenmöbel, -haus
□
134 Klimaanlagen, -technik
□
93 Geschirr, Gläser
□
135 Kommunaltechnik,
□
94 Gesundheit
□
95 Getreidekonservierung
□
96 Getreidequetschen,
Steuergeräte
Verschleißteile
□
56 Fachbücher, -zeitungen
□
57 Fahrsilos
□
58 Fahrzeugkabinen, -sitze
□
97 Getreidereinigung
□
59 Fahrzeugzubehör,
□
98 Getriebe, Antriebe,
-mühlen
Farben, Lacke
Zubehör
Landschaftspflege,
Winterdienst
□
136 Kompostierungstechnik
□
137 Kompressor
□
138 Konservierungsmittel
□
139 Körperpflege, Kosmetik
□
140 Kraftstoffe
□
141 Kreisel-, Taumel-,
□
60 Fässer, Tanks
□
99 GPS-Anwendungen
□
61 Felle
□
100 Greifer, Krananlagen
□
62 Fenster
□
101 Grubber
□
142 Kreiselheuer
□
63 Fertighäuser
□
102 Gülleausbringtechnik
□
143 Kuhglocken
□
64 Fertigställe
□
103 Güllebehälter
□
65 Finanzierung
□
104 Güllepumpen
□
144 Landwirtschaftliche
□
66 Fleisch- u. Wurstwaren
□
105 Güllerührwerke
□
67 Fleischverarbeitung
□
106 Gülletankwagen
□
145 Lederwaren
□
68 Flüssigmist, Lagerung,
□
146 Leitern, Gerüste
□
107 Hackmaschinen, -geräte
□
147 Luftheizgeräte
□
148 Lüftungsanlagen,
Behandlung
Rütteleggen
Anhänger
□
69 Folien
□
108 Häcksler
□
70 Förderanlagen, -technik
□
109 Hallen
□
71 Fördertechnik für Ballen
□
110 Haus- und Hoftechnik
□
72 Fördertechnik für
□
111 Haushaltsgeräte, -technik
□
149 Mähdrescher, Zubehör
□
112 Haushaltswaren
□
150 Mahl- und Mischanlagen
□
73 Fördertechnik für riesel-
□
113 Hebegeräte
□
151 Maisbearbeitung
□
114 Heizungsanlagen, -geräte
□
152 Marktinformation
□
74 Forschung, Wissenschaft
□
115 Heubelüftung, -trocknung
□
153 Melkanlagenreinigung
□
75 Forstanhänger
□
116 Heuwendemaschinen
□
154 Melktechnik,
□
76 Forstgeräte, -maschinen
□
117 Hochdruckreiniger
□
77 Forsttraktoren
□
118 Hofschlepper
□
78 Fräsen
□
119 Holzbearbeitungs-
□
79 Frontkraftheber
□
156 Milch, Milchprodukte
□
80 Frontlader, Zubehör
□
120 Holzerntetechnik
□
157 Minimalbestelltechnik
□
81 Funkgeräte
□
121 Holzwaren
□
158 Ministerien
□
82 Futtermischwagen
□
122 Hydraulikanlagen,
□
159 Möbel,
□
83 Futtermittel
□
84 Fütterungsanlagen,
□
160 Modelltraktoren
□
161 Motorsägen, -geräte
□
85 Fütterungstechnik für
□
162 Mühlen
□
163 Mulchgeräte
□
86 Fütterungstechnik für
□
164 Nachwachsende
□
87 Fütterungstechnik für
Kartoffeln
fähige Güter
Zubehör
maschinen
Milchlagerung, -kühlung
□
□
123 Informationsschauen,
-stände
□
124 Kälberboxen
□
125 Kaminöfen
□
126 Kartoffelaufbereitungs-
□
127 Kartoffelerntetechnik
Schweine
technik
155 Mess-, Test- und
Prüfgeräte
-geräte
Kälber
Rinder
-technik
Wohnungseinrichtung
Rohstoffe und Energie
□
165 Nahrungsmittel
□
166 Nutz- und Zuchtvieh
□
167 Obst-, Weinbaugeräte, verarbeitung, Zubehör
□
198 Sägewerke
□
199 Scheibeneggen
□
231 Tränkeautomaten,
-becken, Zubehör
□
168 Öfen
□
200 Schlepper
□
232 Trennwände
□
169 Ökologischer Landbau
□
201 Schmuck
□
233 Trockenblumen-
□
170 Öle, Schmierstoffe
□
202 Schollenbrecher
□
171 Ölpressen
□
203 Schwader
□
234 Trocknungsanlagen,
□
204 Seilwinden
□
172 Packer
□
205 Siloanlagen, Zubehör
□
235 Türen, Tore
□
173 Pferdegeschirr
□
206 Solartechnik
□
174 Pflanzen
□
207 Sonderkulturen
□
236 Unfallverhütung
□
175 Pflanzenölmotoren
□
208 Sozialdienste
□
176 Pflanzenschutzgeräte,
□
209 Spaltenböden
□
234 Verbände, Organisation
□
210 Spatenmaschinen
□
235 Verlage
□
177 Pflanzenschutzmittel
□
211 Spielwaren
□
236 Verpackungsmaterial
□
178 Pflüge
□
212 Stallböden, -matten
□
237 Verpackungsmaschinen
□
179 PKW-Anhänger
□
213 Stalldung- und
□
238 Versicherungen
□
180 Planierschilder
□
239 Veterinärmedizinische
□
181 Presstechnik
□
214 Ställe
□
182 Pumpen
□
215 Stalleinrichtungen
□
216 Steuerberatung
□
217 Stapler, Hubein-
Zubehör
Kompoststreuer
erzeugnisse
Zubehör
Produkte, Geräte
□
240 Viehanhänger
□
241 Waagen
□
242 Wälzeggen
□
243 Walzen
□
244 Wärmerückgewinnung
□
245 Wasserversorgung und -
□
183 Radlader
□
184 Rasenmäher, -pflege,
□
185 Räucherschränke
□
186 Recycling
□
219 Tankstellen
□
187 Regeltechnik
□
220 Tee und Gewürze
□
188 Reifen und Räder
□
221 Teleskoplader
□
246 Weidebedarf, -technik
□
189 Reinigung, Desinfektion
□
222 Textilien
□
247 Weine, Sekte,
□
190 Reithallen, -anlagen
□
223 Tiefenlockerer
□
191 Reitsportartikel
□
224 Tierhaltung
□
248 Werkstattbedarf,
□
192 Rohre, Zubehör
□
225 Tieridentifikation
□
193 Rostschutz
□
226 Tierpflege- und
□
249 Werkzeuge
□
194 Rübenerntetechnik
Tierzuchtgeräte
□
250 Wintergärten
□
227 Tierpflegemittel
richtungen, Zubehör
□
Zubehör
218 Stromerzeuger
aufbereitung
Spirituosen
-einrichtung, -technik
□
195 Saatbeetkombinationen
□
228 Touristik
□
251 Zäune
□
196 Saat- und Pflanzgut
□
229 Traktoren
□
252 Zinkenrotoren
□
197 Sägeräte
□
230 Traktorzubehör
Enthält die Gliederung nicht Ihre spezifischen Sachgruppen, können Sie hier diese aufführen:
Es besteht keine Gewähr für die Aufnahme.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
BRANCHENVERZEICHNIS
MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008
2
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Aufnahme in das Branchenverzeichnis des offiziellen Ausstellungs-Kataloges und
im Internet
Der Eintrag von bis zu 3 Sachgruppen ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig.
Alle Angaben bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen.
Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von ____ weiteren Sachgruppen zu 10,00 € + gesetzliche MwSt. je
Sachgruppe.
Kurzbezeichnung der Firma (keine Anschrift)
pro Kästchen
nur 1 Buchstabe
möglich
Bitte kreuzen Sie die in Frage kommenden Sachgruppen an:
□
1 Absackanlagen
□
19 Bekleidung
□
2 Acker- und Saateggen
□
20 Beleuchtungen
□
3 Alarm- und
□
21 Beratungen
□
22 Betonmischer
□
4 Anhänger, Zubehör
□
23 Betten, Daunen,
□
5 Arbeitskleidung
□
6 Arbeitsschutz, Unfall-
□
24 Bewässerungsanlagen,
□
7 Aus- und Fortbildung
□
□
8 Bagger, Lader, Zubehör
9 Ballenauflösegeräte
Sicherheitstechnik
□
35 Computer,
□
36 Computerprogramme,
□
37 Dachdeckung,
□
38 Desinfektionsgeräte,
25 Biobrennstoffe
□
39 Dienstleistungen
□
26 Biogas, -anlagen
□
40 Direktsaatmaschinen
□
27 Biokraftstoffe
□
41 Dosieranlagen
Prozessrechner
Software
Matratzen
verhütung
Dachkonstruktion
Zubehör
-mittel
□
28 Blockheizkraftwerk
□
42 Drainagetechnik
□
10 Ballenlader
□
29 Bodenbearbeitungsgeräte
□
43 Drillmaschinen
□
11 Ballenpressen
□
30 Bodenproben-
□
44 Düngemittel
□
12 Ballenwickler
□
45 Düngerstreuer, Zubehör
□
13 Bau- und Dämmstoffe
□
31 Bremsanlagen
□
14 Bauelemente, -teile
□
32 Brennholzaufbereitung
□
46 Eggen
□
15 Baumaschinen, Zubehör
□
33 Brennstoffe, fest, flüssig,
□
16 Baumschulgeräte
□
17 Bausanierung
□
18 Behälter
□
Entnahmegeräte
□
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
□
47 Einstreutechnik
gasförmig
□
48 Einzelkornsägeräte
34 Buchführung
□
49 Elektrobedarf, -motoren,
Zubehör
RÜCKSEITE BEACHTEN!
□
50 Elektronische Bauteile,
□
51 Energie- und
Umwelttechnik
□
□
52 Entmistungsanlagen
□
□
53 Erdlochbohrer
□
54 Ernte-, Lade- Silierwagen
□
55 Ersatz- und
□
88 Fütterungstechnik für
□
128 Kartoffellagerungstechnik
sonstige Tierarten
□
129 Kartoffellegemaschinen
□
130 Kartoffelpflegetechnik
89 Gabelstapler
□
131 Kehrmaschinen
90 Gärfütterbereitung
□
132 Kipper
□
91 Gartengeräte, Zubehör
□
133 Klauenpflegestände
□
92 Gartenmöbel, -haus
□
134 Klimaanlagen, -technik
□
93 Geschirr, Gläser
□
135 Kommunaltechnik,
□
94 Gesundheit
□
95 Getreidekonservierung
□
96 Getreidequetschen,
Steuergeräte
Verschleißteile
□
56 Fachbücher, -zeitungen
□
57 Fahrsilos
□
58 Fahrzeugkabinen, -sitze
□
97 Getreidereinigung
□
59 Fahrzeugzubehör,
□
98 Getriebe, Antriebe,
-mühlen
Farben, Lacke
Zubehör
Landschaftspflege,
Winterdienst
□
136 Kompostierungstechnik
□
137 Kompressor
□
138 Konservierungsmittel
□
139 Körperpflege, Kosmetik
□
140 Kraftstoffe
□
141 Kreisel-, Taumel-,
□
60 Fässer, Tanks
□
99 GPS-Anwendungen
□
61 Felle
□
100 Greifer, Krananlagen
□
62 Fenster
□
101 Grubber
□
142 Kreiselheuer
□
63 Fertighäuser
□
102 Gülleausbringtechnik
□
143 Kuhglocken
□
64 Fertigställe
□
103 Güllebehälter
□
65 Finanzierung
□
104 Güllepumpen
□
144 Landwirtschaftliche
□
66 Fleisch- u. Wurstwaren
□
105 Güllerührwerke
□
67 Fleischverarbeitung
□
106 Gülletankwagen
□
145 Lederwaren
□
68 Flüssigmist, Lagerung,
□
146 Leitern, Gerüste
□
107 Hackmaschinen, -geräte
□
147 Luftheizgeräte
□
148 Lüftungsanlagen,
Behandlung
Rütteleggen
Anhänger
□
69 Folien
□
108 Häcksler
□
70 Förderanlagen, -technik
□
109 Hallen
□
71 Fördertechnik für Ballen
□
110 Haus- und Hoftechnik
□
72 Fördertechnik für
□
111 Haushaltsgeräte, -technik
□
149 Mähdrescher, Zubehör
□
112 Haushaltswaren
□
150 Mahl- und Mischanlagen
□
73 Fördertechnik für riesel-
□
113 Hebegeräte
□
151 Maisbearbeitung
□
114 Heizungsanlagen, -geräte
□
152 Marktinformation
□
74 Forschung, Wissenschaft
□
115 Heubelüftung, -trocknung
□
153 Melkanlagenreinigung
□
75 Forstanhänger
□
116 Heuwendemaschinen
□
154 Melktechnik,
□
76 Forstgeräte, -maschinen
□
117 Hochdruckreiniger
□
77 Forsttraktoren
□
118 Hofschlepper
□
78 Fräsen
□
119 Holzbearbeitungs-
□
79 Frontkraftheber
□
156 Milch, Milchprodukte
□
80 Frontlader, Zubehör
□
120 Holzerntetechnik
□
157 Minimalbestelltechnik
□
81 Funkgeräte
□
121 Holzwaren
□
158 Ministerien
□
82 Futtermischwagen
□
122 Hydraulikanlagen,
□
159 Möbel,
□
83 Futtermittel
□
84 Fütterungsanlagen,
□
160 Modelltraktoren
□
161 Motorsägen, -geräte
□
85 Fütterungstechnik für
□
162 Mühlen
□
163 Mulchgeräte
□
86 Fütterungstechnik für
□
164 Nachwachsende
□
87 Fütterungstechnik für
Kartoffeln
fähige Güter
Zubehör
maschinen
Milchlagerung, -kühlung
□
□
123 Informationsschauen,
-stände
□
124 Kälberboxen
□
125 Kaminöfen
□
126 Kartoffelaufbereitungs-
□
127 Kartoffelerntetechnik
Schweine
technik
155 Mess-, Test- und
Prüfgeräte
-geräte
Kälber
Rinder
-technik
Wohnungseinrichtung
Rohstoffe und Energie
□
165 Nahrungsmittel
□
166 Nutz- und Zuchtvieh
□
167 Obst-, Weinbaugeräte, verarbeitung, Zubehör
□
198 Sägewerke
□
199 Scheibeneggen
□
231 Tränkeautomaten,
-becken, Zubehör
□
168 Öfen
□
200 Schlepper
□
232 Trennwände
□
169 Ökologischer Landbau
□
201 Schmuck
□
233 Trockenblumen-
□
170 Öle, Schmierstoffe
□
202 Schollenbrecher
□
171 Ölpressen
□
203 Schwader
□
234 Trocknungsanlagen,
□
204 Seilwinden
□
172 Packer
□
205 Siloanlagen, Zubehör
□
235 Türen, Tore
□
173 Pferdegeschirr
□
206 Solartechnik
□
174 Pflanzen
□
207 Sonderkulturen
□
236 Unfallverhütung
□
175 Pflanzenölmotoren
□
208 Sozialdienste
□
176 Pflanzenschutzgeräte,
□
209 Spaltenböden
□
234 Verbände, Organisation
□
210 Spatenmaschinen
□
235 Verlage
□
177 Pflanzenschutzmittel
□
211 Spielwaren
□
236 Verpackungsmaterial
□
178 Pflüge
□
212 Stallböden, -matten
□
237 Verpackungsmaschinen
□
179 PKW-Anhänger
□
213 Stalldung- und
□
238 Versicherungen
□
180 Planierschilder
□
239 Veterinärmedizinische
□
181 Presstechnik
□
214 Ställe
□
182 Pumpen
□
215 Stalleinrichtungen
□
216 Steuerberatung
□
217 Stapler, Hubein-
Zubehör
Kompoststreuer
erzeugnisse
Zubehör
Produkte, Geräte
□
240 Viehanhänger
□
241 Waagen
□
242 Wälzeggen
□
243 Walzen
□
244 Wärmerückgewinnung
□
245 Wasserversorgung und -
□
183 Radlader
□
184 Rasenmäher, -pflege,
□
185 Räucherschränke
□
186 Recycling
□
219 Tankstellen
□
187 Regeltechnik
□
220 Tee und Gewürze
□
188 Reifen und Räder
□
221 Teleskoplader
□
246 Weidebedarf, -technik
□
189 Reinigung, Desinfektion
□
222 Textilien
□
247 Weine, Sekte,
□
190 Reithallen, -anlagen
□
223 Tiefenlockerer
□
191 Reitsportartikel
□
224 Tierhaltung
□
248 Werkstattbedarf,
□
192 Rohre, Zubehör
□
225 Tieridentifikation
□
193 Rostschutz
□
226 Tierpflege- und
□
249 Werkzeuge
□
194 Rübenerntetechnik
Tierzuchtgeräte
□
250 Wintergärten
□
227 Tierpflegemittel
richtungen, Zubehör
□
Zubehör
218 Stromerzeuger
aufbereitung
Spirituosen
-einrichtung, -technik
□
195 Saatbeetkombinationen
□
228 Touristik
□
251 Zäune
□
196 Saat- und Pflanzgut
□
229 Traktoren
□
252 Zinkenrotoren
□
197 Sägeräte
□
230 Traktorzubehör
Enthält die Gliederung nicht Ihre spezifischen Sachgruppen, können Sie hier diese aufführen:
Es besteht keine Gewähr für die Aufnahme.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WERBEMATERIAL
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
3
Aussteller:
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Vorwahl
Wohnort
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Werbematerial
Ich / Wir bestelle(n) zur kostenlosen Lieferung:
Die Unterlagen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung.
Stück Briefaufkleber „Wir stellen aus“
Stück Plakate DIN A 1 (gefaltet)
Stück Plakate DIN A 2 (gefaltet)
Gerollte Plakate können auf Anfrage gegen eine Schutzgebühr bestellt werden.
Stück Lagepläne
oder als pdf-Datei zum Download unter www.zlf.de
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WERBEMATERIAL
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
3
Aussteller:
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Vorwahl
Wohnort
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Werbematerial
Ich / Wir bestelle(n) zur kostenlosen Lieferung:
Die Unterlagen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung.
Stück Briefaufkleber „Wir stellen aus“
Stück Plakate DIN A 1 (gefaltet)
Stück Plakate DIN A 2 (gefaltet)
Gerollte Plakate können auf Anfrage gegen eine Schutzgebühr bestellt werden.
Stück Lagepläne
oder als pdf-Datei zum Download unter www.zlf.de
Ort, Datum
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ELEKTROINSTALLATION
4
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Hauptanschluss
1.
Ich / Wir bestelle(n) unter ausdrücklicher Anerkennung umseitiger Anschluss- und Lieferbedingungen:
a) Hauptanschluss bis 3 kW
230 V / 50 Hz
Hauptverteilung: Elektro Hauptanschluss einschließlich Modul 1
(2 Wechselstromsteckdosen + 1 Steckdose zur dauerhaften Stromversorgung)
Anschlusspreis pauschal incl. Strompauschale
bis 3 kW
bitte
ankreuzen
□
308,00 EUR
b) Hauptanschluss über 3 kW 230 V / 400 V / 50 Hz
dieser Elektro Hauptanschluss beinhaltet die Zuleitung zum Stand, jedoch keine Hauptverteilung. Diese kann entweder selbst mitgebracht oder zusätzlich bestellt werden (siehe Rückseite).
Die CEE-Kupplung ist auf den jeweiligen kW-Anschlusswert abgestimmt. Unter Punkt 4 sind größere CEE-Kupplungen separat zu
bestellen (max. 125A).
bitte
ankreuzen
Elektro Hauptanschluss einschließlich Zähler, CEE bzw. Direktanschluss
Anschlusspreis:
bis 4 kW
304,00 EUR
□
bis 5 kW
345,00 EUR
□
bis 7 kW
445,00 EUR
□
bis 10 kW
498,00 EUR
□
bis 15 kW
675,00 EUR
□
15 kW Grundbetrag
754,00 EUR
□
Bitte Gesamt-kW-Wert angeben
Anschlusspreis für jedes kW
über 15 kW
kW
55,00 EUR
Die Anschlusswerte sind auf ganze kW zu runden
Die Lage der gewünschten Hauptanschlüsse ist mit verbindlichen Maßen in der Anlage 4a anzugeben.
2.
3.
Der Hauptanschluss wird benötigt ab
2008
Der Abbaustrom wird benötigt bis
2008
Wir / Ich beantage(n) die Durchführung der standinternen Installation, nach bestelltem Hauptanschluss, in meinem/unserem Stand durch
eine Vertragsfirma des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes
ja □
nein □
Standinstallationen, wie z.B. die Verdrahtung der Beleuchtung, Steckdosen innerhalb eines Standes, Anschluss von Maschinen und
Geräten etc., können mit dem Vordruck „Bestellung für interne Standinstallation“ bestellt werden (bitte Skizze beilegen).
RÜCKSEITE BEACHTEN!
4.
5.
Ich / Wir benötigen keine Verteilung und wünschen einen Anschluss der eigenen
mitgebrachten Hauptverteilung. FI (RCD) und Hauptschalter sind vorhanden
CEE 5x.....
□ 16 A
Direktanschluss
□
□ 32 A
□ 63 A
□ 125 A
Die Abnahme einer durch den Aussteller selbsterstellten Elektroinstallation oder kundeneigener Verteilung erfolgt durch die vom
Zentral-Landwirtschaftsfest eingesetzten Organe.
Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet 9,00 EUR. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten.
Zubehör für den Hauptanschluss über 3 kW
Nachfolgende Positionen können bestellt werden, wenn kein eigener Verteiler vorhanden ist:
(die Leistungsanpassung der einzelnen Module an den gewünschten Anschlusswert erfolgt automatisch)
Hauptverteilungen / Module
Kundenspezifische Hauptverteilungen
Alle Hauptverteilungen / Module sind mit einem
oder mehreren FI (RCD), 1 Hauptschalter und Sicherungsautomaten mit B-Charakteristik bestückt.
Es können auf Wunsch des Ausstellers auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt
werden. Bitte geben Sie hierfür die Anzahl der erforderlichen Abgänge in der nachfolgenden Tabelle an.
Die Bestellung verschiedener Abgänge ist möglich.
Die erforderlichen Sicherungen, Hauptschalter und FI
Schutzschalter sind im Verleihpreis berücksichtigt.
Wir bestellen unter Anerkennung der auf der nachfolgenden Seite genannten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität:
□
□
□
□
□
□
Modul 1 : 3 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
47,00 EUR
Modul 2 : 6 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
5 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
94,50 EUR
Modul 3 : 10 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
9 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
246,50 EUR
Modul 4 : 1 x CEE Steckdose 16A
3 Wechselstromsteckdosen
1 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen,
1 Wechselstromsteckdose 16 A zur dauerhaften
Stromversorgung
97,50 EUR
Modul 5 : 2 x CEE Steckdose 16A
2 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse
168,00 EUR
Modul 6 : 2 x CEE Steckdose 32A
2 CEE-Steckdosen 32A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse
185,00 EUR
Ort, Datum
Stückpreis
Gehäuse
38,00 EUR
Schukosteckdose
24,50 EUR
CEE-Kuppl.
16A 3p
31,50 EUR
CEE-Kuppl.
16A 5p
41,50 EUR
CEE-Kuppl.
32A 5p
CEE-Kuppl.
63A 5p
CEE-Kuppl.
125A 5p
Klemme
6 mm2
Klemme
16 mm2
Klemme
35 mm2
Klemme
70 mm2
Anzahl
48,50 EUR
72,50 EUR
395,00 EUR
39,00 EUR
62,50 EUR
158,50 EUR
257,00 EUR
Klemme
95 mm2
294,50 EUR
Klemme
120 mm2
440,00 EUR
Die Anzahl der Gehäuse wird den
Gegebenheiten angepasst.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift für Anmeldung des
Hauptanschlusses
ZWEIFACH EINREICHEN
Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität
1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der beiliegende Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standskizze sind
spätestens zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Gewähr für ordnungsgemäße und zeitliche Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer.
2. Der Strombedarf ist nach Anschluss in kW anzugeben (auf ganze kW aufgerundet), die der Inbetriebnahme der vorgesehenen Maschinen und Geräte sowie Heizöfen entsprechen, wobei eine volle Belastung aller Anschlussstellen zu berücksichtigen ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die gemeldeten Anschlusswerte sind verbindlich. Für Licht- und
Kraftanlagen aller Art wird Drehstrom 230/400 V und 50 Perioden bereitgestellt (über 3 kW).
3. Bei Elektroinstallationen, die nicht durch unsere Vertragsfirmen erstellt werden oder kundeneigener Verteilung, erfolgt
vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch die von uns beauftragte Fachfirma. Die Kosten für die Abnahme trägt der
Aussteller. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet EUR 9,00. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten.
4. Das beiliegende Merkblatt über die Einrichtung einer Niedervoltbeleuchtung und das Merkblatt für die
Elektroinstallationen in den Messeständen ist zu beachten!
5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt
keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden
auf jeden Fall in Rechnung gestellt.
6. Bei Hauptanschlüssen von über 3 - 15 kW und über 15 kW ist ein Zähler im Anschlusspreis enthalten. Die Abrechnung
erfolgt nach tatsächlich verbrauchten kW/h. Die Verrechnungseinheit für Strom beträgt hierfür voraussichtlich
EUR 0,35 je kW/h, zuzüglich MwSt.
Bei Hauptanschlüssen bis 3 kW ist eine Strompauschale berechnet, die im Hauptanschlusspreis enthalten ist.
Der Veranstalter behält sich bei einer evtl. Preiserhöhung durch die Stadtwerke München GmbH vor, die angegebenen
Preise entsprechend anzugleichen. Für die Stromlieferung gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit
elektrischer Energie aus dem Leitungssatz der Stadtwerke München GmbH - Elektrizitätswerke.
7. Die Stromlieferung beginnt drei Tage vor Ausstellungsbeginn. Bei früherem Bedarf werden in Einzelfällen nach
Möglichkeit Sonderregelungen geschaffen. Die allgemeine Stromlieferung endet einen Tag nach Ausstellungsende. Der
Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsschluss die gesamte elektrische Anlage durch den eingebauten
Hauptschalter spannungslos zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage trägt der Aussteller bzw. Standinhaber die
volle Verantwortung.
8. Die Installation der Zuleitung in den Stand bis zum Anschlusspunkt wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst und der
Anschlusswert auf volle kW aufgerundet berechnet; Mindestanschlusswert ist 3 kW. Sollte sich der Anschlusswert nach
bereits erfolgter Installation erhöhen, so wird der tatsächlich ausgeführte Anschlusswert berechnet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
9. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben.
Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen
sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer
ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt.
10. Der kostenlose Jourdienst gilt nur für die vom BBV erbrachten Leistungen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die
nicht vom BBV vorgenommen wurden, wird ein gesonderter Stundensatz erhoben.
11. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich; bei späterem Rücktritt werden die angefallenen Anschlüsse berechnet.
12. Die Kosten für die Installation nach Hauptanschluss, innerhalb eines Standes ab Anschlusspunkt sind in den
Anschlusskosten nicht enthalten; sie werden dem Aussteller von der zuständigen Installationsfirma direkt in Rechnung
gestellt.
13. Anschlussgebühr und Stromverbrauch sind auf das Konto des Bayerischen Bauernverbandes - Bayerisches ZentralLandwirtschafsfest - bei der DZ Bank AG, München (BLZ 701 600 00), Konto-Nr. 74002 zu überweisen.
14. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Leistungsunterbrechungen resultieren, wird keine Haftung übernommen.
Unsere Vertragsfirmen:
Mehringer & Saur Elektrotechnik GmbH
Otto-Hahn-Straße 2
85609 Dornach
Telefon: 089/94 54 85-60
Telefax: 089/94 54 85-89
Kienzl Elektro-Anlagen GmbH
Eversbuschstraße 176
80999 München
Telefon: 089/81 89 67-0
Telefax: 089/81 89 67-29
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Bestellung für interne Standinstallation:
Kosten:
1 m Leitung 3 x 1,5
2,79 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 32 A
1 m Leitung 3 x 2,5
3,30 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 63 A
3,03 EUR
1 St. Tischsteckdose 3-fach, 1,5 m, 1,5 mm
8,68 EUR
1 m Leitung 5 x 2,5
3,66 EUR
1 St. Tischsteckdose 6-fach, 1,5 m, 1,5 mm
13,33 EUR
1 m Leitung 5 x 4
4,48 EUR
1 St. Ausschalter 1polig
1 m Leitung 5 x 6
5,32 EUR
1 St. Ausschalter 3polig
8,53 EUR
1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 5 m, 1,5 mm
1 m Leitung 4 x 16
9,53 EUR
1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 10 m, 1,5 mm
1 m Leitung 4 x 25
13,59 EUR
1 St. Strahler mit Arm bis 100 W
21,63 EUR
1 m Leitung 4 x 35
16,06 EUR
1 St. Strahler mit Glühlampe bis 100 W
16,48 EUR
1 m Leitung 4 x 50
21,75 EUR
1 St. Halogenstrahler 500 W
38,63 EUR
1 m Leitung 4 x 70
28,96 EUR
1 St. Halogenstrahler 1000 W
46,35 EUR
1 m Leitung 4 x 95
45,34 EUR
1 St. Halogenstrahler 1500 W
57,68 EUR
1 St. Steckdose/Kupplung 2polig
7,48 EUR
1 St. Halogenstrahler 2000 W
65,92 EUR
1 St. Doppelsteckdose
8,05 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 18 W, 0,6 m
22,99 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 3 x 16 A
12,96 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 36 W, 1,2 m
23,91 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 16 A
14,90 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 58 W, 1,5 m
26,44 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 32 A
18,37 EUR
1 St. Standerdung/Erdung von Metallkonstruktion
23,69 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 63 A
24,17 EUR
1 St. Folgeanschlusspunkt Standerdung
12,15 EUR
1 St. Cekonstecker 3 x 16 A
13,06 EUR
1 St. Schutzrohr 23 mm
2,60 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 16 A
12,00 EUR
1 St. Schutzrohr 48 mm
9,92 EUR
1 m Leitung 5 x 1,5
1 m Leitung 5 x 10
14,90 EUR
23,02 EUR
2
2
9,59 EUR
19,80 EUR
7,21 EUR
2
2
1 Installationsstunde, Monteur
Bestellung:
Vorstehende Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Montage. Sie enthalten einen Leihsatz, den
Zeitaufwand für den Auf- und Abbau, das Klein- und Befestigungsmaterial und die Wartung.
Die entsprechende Zahlung ist sofort nach Eingang der Rechnung an die Vertragsfirma ohne jeden Abzug zu leisten.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
9,79 EUR
35,18 EUR
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ELEKTROINSTALLATION
4
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Hauptanschluss
1.
Ich / Wir bestelle(n) unter ausdrücklicher Anerkennung umseitiger Anschluss- und Lieferbedingungen:
a) Hauptanschluss bis 3 kW
230 V / 50 Hz
Hauptverteilung: Elektro Hauptanschluss einschließlich Modul 1
(2 Wechselstromsteckdosen + 1 Steckdose zur dauerhaften Stromversorgung)
Anschlusspreis pauschal incl. Strompauschale
bis 3 kW
bitte
ankreuzen
□
308,00 EUR
b) Hauptanschluss über 3 kW 230 V / 400 V / 50 Hz
dieser Elektro Hauptanschluss beinhaltet die Zuleitung zum Stand, jedoch keine Hauptverteilung. Diese kann entweder selbst mitgebracht oder zusätzlich bestellt werden (siehe Rückseite).
Die CEE-Kupplung ist auf den jeweiligen kW-Anschlusswert abgestimmt. Unter Punkt 4 sind größere CEE-Kupplungen separat zu
bestellen (max. 125A).
bitte
ankreuzen
Elektro Hauptanschluss einschließlich Zähler, CEE bzw. Direktanschluss
Anschlusspreis:
bis 4 kW
304,00 EUR
□
bis 5 kW
345,00 EUR
□
bis 7 kW
445,00 EUR
□
bis 10 kW
498,00 EUR
□
bis 15 kW
675,00 EUR
□
15 kW Grundbetrag
754,00 EUR
□
Bitte Gesamt-kW-Wert angeben
Anschlusspreis für jedes kW
über 15 kW
kW
55,00 EUR
Die Anschlusswerte sind auf ganze kW zu runden
Die Lage der gewünschten Hauptanschlüsse ist mit verbindlichen Maßen in der Anlage 4a anzugeben.
2.
3.
Der Hauptanschluss wird benötigt ab
2008
Der Abbaustrom wird benötigt bis
2008
Wir / Ich beantage(n) die Durchführung der standinternen Installation, nach bestelltem Hauptanschluss, in meinem/unserem Stand durch
eine Vertragsfirma des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes
ja □
nein □
Standinstallationen, wie z.B. die Verdrahtung der Beleuchtung, Steckdosen innerhalb eines Standes, Anschluss von Maschinen und
Geräten etc., können mit dem Vordruck „Bestellung für interne Standinstallation“ bestellt werden (bitte Skizze beilegen).
RÜCKSEITE BEACHTEN!
4.
5.
Ich / Wir benötigen keine Verteilung und wünschen einen Anschluss der eigenen
mitgebrachten Hauptverteilung. FI (RCD) und Hauptschalter sind vorhanden
CEE 5x.....
□ 16 A
Direktanschluss
□
□ 32 A
□ 63 A
□ 125 A
Die Abnahme einer durch den Aussteller selbsterstellten Elektroinstallation oder kundeneigener Verteilung erfolgt durch die vom
Zentral-Landwirtschaftsfest eingesetzten Organe.
Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet 9,00 EUR. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten.
Zubehör für den Hauptanschluss über 3 kW
Nachfolgende Positionen können bestellt werden, wenn kein eigener Verteiler vorhanden ist:
(die Leistungsanpassung der einzelnen Module an den gewünschten Anschlusswert erfolgt automatisch)
Hauptverteilungen / Module
Kundenspezifische Hauptverteilungen
Alle Hauptverteilungen / Module sind mit einem
oder mehreren FI (RCD), 1 Hauptschalter und Sicherungsautomaten mit B-Charakteristik bestückt.
Es können auf Wunsch des Ausstellers auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt
werden. Bitte geben Sie hierfür die Anzahl der erforderlichen Abgänge in der nachfolgenden Tabelle an.
Die Bestellung verschiedener Abgänge ist möglich.
Die erforderlichen Sicherungen, Hauptschalter und FI
Schutzschalter sind im Verleihpreis berücksichtigt.
Wir bestellen unter Anerkennung der auf der nachfolgenden Seite genannten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität:
□
□
□
□
□
□
Modul 1 : 3 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
47,00 EUR
Modul 2 : 6 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
5 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
94,50 EUR
Modul 3 : 10 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
9 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
246,50 EUR
Modul 4 : 1 x CEE Steckdose 16A
3 Wechselstromsteckdosen
1 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen,
1 Wechselstromsteckdose 16 A zur dauerhaften
Stromversorgung
97,50 EUR
Modul 5 : 2 x CEE Steckdose 16A
2 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse
168,00 EUR
Modul 6 : 2 x CEE Steckdose 32A
2 CEE-Steckdosen 32A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse
185,00 EUR
Ort, Datum
Stückpreis
Gehäuse
38,00 EUR
Schukosteckdose
24,50 EUR
CEE-Kuppl.
16A 3p
31,50 EUR
CEE-Kuppl.
16A 5p
41,50 EUR
CEE-Kuppl.
32A 5p
CEE-Kuppl.
63A 5p
CEE-Kuppl.
125A 5p
Klemme
6 mm2
Klemme
16 mm2
Klemme
35 mm2
Klemme
70 mm2
Anzahl
48,50 EUR
72,50 EUR
395,00 EUR
39,00 EUR
62,50 EUR
158,50 EUR
257,00 EUR
Klemme
95 mm2
294,50 EUR
Klemme
120 mm2
440,00 EUR
Die Anzahl der Gehäuse wird den
Gegebenheiten angepasst.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift für Anmeldung des
Hauptanschlusses
ZWEIFACH EINREICHEN
Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität
1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der beiliegende Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standskizze sind
spätestens zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Gewähr für ordnungsgemäße und zeitliche Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer.
2. Der Strombedarf ist nach Anschluss in kW anzugeben (auf ganze kW aufgerundet), die der Inbetriebnahme der vorgesehenen Maschinen und Geräte sowie Heizöfen entsprechen, wobei eine volle Belastung aller Anschlussstellen zu berücksichtigen ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die gemeldeten Anschlusswerte sind verbindlich. Für Licht- und
Kraftanlagen aller Art wird Drehstrom 230/400 V und 50 Perioden bereitgestellt (über 3 kW).
3. Bei Elektroinstallationen, die nicht durch unsere Vertragsfirmen erstellt werden oder kundeneigener Verteilung, erfolgt
vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch die von uns beauftragte Fachfirma. Die Kosten für die Abnahme trägt der
Aussteller. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet EUR 9,00. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten.
4. Das beiliegende Merkblatt über die Einrichtung einer Niedervoltbeleuchtung und das Merkblatt für die
Elektroinstallationen in den Messeständen ist zu beachten!
5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt
keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden
auf jeden Fall in Rechnung gestellt.
6. Bei Hauptanschlüssen von über 3 - 15 kW und über 15 kW ist ein Zähler im Anschlusspreis enthalten. Die Abrechnung
erfolgt nach tatsächlich verbrauchten kW/h. Die Verrechnungseinheit für Strom beträgt hierfür voraussichtlich
EUR 0,35 je kW/h, zuzüglich MwSt.
Bei Hauptanschlüssen bis 3 kW ist eine Strompauschale berechnet, die im Hauptanschlusspreis enthalten ist.
Der Veranstalter behält sich bei einer evtl. Preiserhöhung durch die Stadtwerke München GmbH vor, die angegebenen
Preise entsprechend anzugleichen. Für die Stromlieferung gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit
elektrischer Energie aus dem Leitungssatz der Stadtwerke München GmbH - Elektrizitätswerke.
7. Die Stromlieferung beginnt drei Tage vor Ausstellungsbeginn. Bei früherem Bedarf werden in Einzelfällen nach
Möglichkeit Sonderregelungen geschaffen. Die allgemeine Stromlieferung endet einen Tag nach Ausstellungsende. Der
Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsschluss die gesamte elektrische Anlage durch den eingebauten
Hauptschalter spannungslos zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage trägt der Aussteller bzw. Standinhaber die
volle Verantwortung.
8. Die Installation der Zuleitung in den Stand bis zum Anschlusspunkt wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst und der
Anschlusswert auf volle kW aufgerundet berechnet; Mindestanschlusswert ist 3 kW. Sollte sich der Anschlusswert nach
bereits erfolgter Installation erhöhen, so wird der tatsächlich ausgeführte Anschlusswert berechnet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
9. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben.
Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen
sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer
ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt.
10. Der kostenlose Jourdienst gilt nur für die vom BBV erbrachten Leistungen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die
nicht vom BBV vorgenommen wurden, wird ein gesonderter Stundensatz erhoben.
11. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich; bei späterem Rücktritt werden die angefallenen Anschlüsse berechnet.
12. Die Kosten für die Installation nach Hauptanschluss, innerhalb eines Standes ab Anschlusspunkt sind in den
Anschlusskosten nicht enthalten; sie werden dem Aussteller von der zuständigen Installationsfirma direkt in Rechnung
gestellt.
13. Anschlussgebühr und Stromverbrauch sind auf das Konto des Bayerischen Bauernverbandes - Bayerisches ZentralLandwirtschafsfest - bei der DZ Bank AG, München (BLZ 701 600 00), Konto-Nr. 74002 zu überweisen.
14. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Leistungsunterbrechungen resultieren, wird keine Haftung übernommen.
Unsere Vertragsfirmen:
Mehringer & Saur Elektrotechnik GmbH
Otto-Hahn-Straße 2
85609 Dornach
Telefon: 089/94 54 85-60
Telefax: 089/94 54 85-89
Kienzl Elektro-Anlagen GmbH
Eversbuschstraße 176
80999 München
Telefon: 089/81 89 67-0
Telefax: 089/81 89 67-29
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Bestellung für interne Standinstallation:
Kosten:
1 m Leitung 3 x 1,5
2,79 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 32 A
1 m Leitung 3 x 2,5
3,30 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 63 A
3,03 EUR
1 St. Tischsteckdose 3-fach, 1,5 m, 1,5 mm
8,68 EUR
1 m Leitung 5 x 2,5
3,66 EUR
1 St. Tischsteckdose 6-fach, 1,5 m, 1,5 mm
13,33 EUR
1 m Leitung 5 x 4
4,48 EUR
1 St. Ausschalter 1polig
1 m Leitung 5 x 6
5,32 EUR
1 St. Ausschalter 3polig
8,53 EUR
1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 5 m, 1,5 mm
1 m Leitung 4 x 16
9,53 EUR
1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 10 m, 1,5 mm
1 m Leitung 4 x 25
13,59 EUR
1 St. Strahler mit Arm bis 100 W
21,63 EUR
1 m Leitung 4 x 35
16,06 EUR
1 St. Strahler mit Glühlampe bis 100 W
16,48 EUR
1 m Leitung 4 x 50
21,75 EUR
1 St. Halogenstrahler 500 W
38,63 EUR
1 m Leitung 4 x 70
28,96 EUR
1 St. Halogenstrahler 1000 W
46,35 EUR
1 m Leitung 4 x 95
45,34 EUR
1 St. Halogenstrahler 1500 W
57,68 EUR
1 St. Steckdose/Kupplung 2polig
7,48 EUR
1 St. Halogenstrahler 2000 W
65,92 EUR
1 St. Doppelsteckdose
8,05 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 18 W, 0,6 m
22,99 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 3 x 16 A
12,96 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 36 W, 1,2 m
23,91 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 16 A
14,90 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 58 W, 1,5 m
26,44 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 32 A
18,37 EUR
1 St. Standerdung/Erdung von Metallkonstruktion
23,69 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 63 A
24,17 EUR
1 St. Folgeanschlusspunkt Standerdung
12,15 EUR
1 St. Cekonstecker 3 x 16 A
13,06 EUR
1 St. Schutzrohr 23 mm
2,60 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 16 A
12,00 EUR
1 St. Schutzrohr 48 mm
9,92 EUR
1 m Leitung 5 x 1,5
1 m Leitung 5 x 10
14,90 EUR
23,02 EUR
2
2
9,59 EUR
19,80 EUR
7,21 EUR
2
2
1 Installationsstunde, Monteur
Bestellung:
Vorstehende Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Montage. Sie enthalten einen Leihsatz, den
Zeitaufwand für den Auf- und Abbau, das Klein- und Befestigungsmaterial und die Wartung.
Die entsprechende Zahlung ist sofort nach Eingang der Rechnung an die Vertragsfirma ohne jeden Abzug zu leisten.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
9,79 EUR
35,18 EUR
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ELEKTROINSTALLATION
4
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Hauptanschluss
1.
Ich / Wir bestelle(n) unter ausdrücklicher Anerkennung umseitiger Anschluss- und Lieferbedingungen:
a) Hauptanschluss bis 3 kW
230 V / 50 Hz
Hauptverteilung: Elektro Hauptanschluss einschließlich Modul 1
(2 Wechselstromsteckdosen + 1 Steckdose zur dauerhaften Stromversorgung)
Anschlusspreis pauschal incl. Strompauschale
bis 3 kW
bitte
ankreuzen
□
308,00 EUR
b) Hauptanschluss über 3 kW 230 V / 400 V / 50 Hz
dieser Elektro Hauptanschluss beinhaltet die Zuleitung zum Stand, jedoch keine Hauptverteilung. Diese kann entweder selbst mitgebracht oder zusätzlich bestellt werden (siehe Rückseite).
Die CEE-Kupplung ist auf den jeweiligen kW-Anschlusswert abgestimmt. Unter Punkt 4 sind größere CEE-Kupplungen separat zu
bestellen (max. 125A).
bitte
ankreuzen
Elektro Hauptanschluss einschließlich Zähler, CEE bzw. Direktanschluss
Anschlusspreis:
bis 4 kW
304,00 EUR
□
bis 5 kW
345,00 EUR
□
bis 7 kW
445,00 EUR
□
bis 10 kW
498,00 EUR
□
bis 15 kW
675,00 EUR
□
15 kW Grundbetrag
754,00 EUR
□
Bitte Gesamt-kW-Wert angeben
Anschlusspreis für jedes kW
über 15 kW
kW
55,00 EUR
Die Anschlusswerte sind auf ganze kW zu runden
Die Lage der gewünschten Hauptanschlüsse ist mit verbindlichen Maßen in der Anlage 4a anzugeben.
2.
3.
Der Hauptanschluss wird benötigt ab
2008
Der Abbaustrom wird benötigt bis
2008
Wir / Ich beantage(n) die Durchführung der standinternen Installation, nach bestelltem Hauptanschluss, in meinem/unserem Stand durch
eine Vertragsfirma des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes
ja □
nein □
Standinstallationen, wie z.B. die Verdrahtung der Beleuchtung, Steckdosen innerhalb eines Standes, Anschluss von Maschinen und
Geräten etc., können mit dem Vordruck „Bestellung für interne Standinstallation“ bestellt werden (bitte Skizze beilegen).
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
RÜCKSEITE BEACHTEN!
4.
5.
Ich / Wir benötigen keine Verteilung und wünschen einen Anschluss der eigenen
mitgebrachten Hauptverteilung. FI (RCD) und Hauptschalter sind vorhanden
CEE 5x.....
□ 16 A
Direktanschluss
□
□ 32 A
□ 63 A
□ 125 A
Die Abnahme einer durch den Aussteller selbsterstellten Elektroinstallation oder kundeneigener Verteilung erfolgt durch die vom
Zentral-Landwirtschaftsfest eingesetzten Organe.
Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet 9,00 EUR. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten.
Zubehör für den Hauptanschluss über 3 kW
Nachfolgende Positionen können bestellt werden, wenn kein eigener Verteiler vorhanden ist:
(die Leistungsanpassung der einzelnen Module an den gewünschten Anschlusswert erfolgt automatisch)
Hauptverteilungen / Module
Kundenspezifische Hauptverteilungen
Alle Hauptverteilungen / Module sind mit einem
oder mehreren FI (RCD), 1 Hauptschalter und Sicherungsautomaten mit B-Charakteristik bestückt.
Es können auf Wunsch des Ausstellers auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt
werden. Bitte geben Sie hierfür die Anzahl der erforderlichen Abgänge in der nachfolgenden Tabelle an.
Die Bestellung verschiedener Abgänge ist möglich.
Die erforderlichen Sicherungen, Hauptschalter und FI
Schutzschalter sind im Verleihpreis berücksichtigt.
Wir bestellen unter Anerkennung der auf der nachfolgenden Seite genannten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität:
□
□
□
□
□
□
Modul 1 : 3 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
47,00 EUR
Modul 2 : 6 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
5 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
94,50 EUR
Modul 3 : 10 Wechselstromsteckdosen
Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte
(z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.)
9 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung
246,50 EUR
Modul 4 : 1 x CEE Steckdose 16A
3 Wechselstromsteckdosen
1 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen,
1 Wechselstromsteckdose 16 A zur dauerhaften
Stromversorgung
97,50 EUR
Modul 5 : 2 x CEE Steckdose 16A
2 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse
168,00 EUR
Modul 6 : 2 x CEE Steckdose 32A
2 CEE-Steckdosen 32A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse
185,00 EUR
Ort, Datum
Stückpreis
Gehäuse
38,00 EUR
Schukosteckdose
24,50 EUR
CEE-Kuppl.
16A 3p
31,50 EUR
CEE-Kuppl.
16A 5p
41,50 EUR
CEE-Kuppl.
32A 5p
CEE-Kuppl.
63A 5p
CEE-Kuppl.
125A 5p
Klemme
6 mm2
Klemme
16 mm2
Klemme
35 mm2
Klemme
70 mm2
Anzahl
48,50 EUR
72,50 EUR
395,00 EUR
39,00 EUR
62,50 EUR
158,50 EUR
257,00 EUR
Klemme
95 mm2
294,50 EUR
Klemme
120 mm2
440,00 EUR
Die Anzahl der Gehäuse wird den
Gegebenheiten angepasst.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift für Anmeldung des
Hauptanschlusses
ZWEIFACH EINREICHEN
Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität
1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der beiliegende Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standskizze sind
spätestens zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Gewähr für ordnungsgemäße und zeitliche Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer.
2. Der Strombedarf ist nach Anschluss in kW anzugeben (auf ganze kW aufgerundet), die der Inbetriebnahme der vorgesehenen Maschinen und Geräte sowie Heizöfen entsprechen, wobei eine volle Belastung aller Anschlussstellen zu berücksichtigen ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die gemeldeten Anschlusswerte sind verbindlich. Für Licht- und
Kraftanlagen aller Art wird Drehstrom 230/400 V und 50 Perioden bereitgestellt (über 3 kW).
3. Bei Elektroinstallationen, die nicht durch unsere Vertragsfirmen erstellt werden oder kundeneigener Verteilung, erfolgt
vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch die von uns beauftragte Fachfirma. Die Kosten für die Abnahme trägt der
Aussteller. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet EUR 9,00. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten.
4. Das beiliegende Merkblatt über die Einrichtung einer Niedervoltbeleuchtung und das Merkblatt für die
Elektroinstallationen in den Messeständen ist zu beachten!
5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt
keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden
auf jeden Fall in Rechnung gestellt.
6. Bei Hauptanschlüssen von über 3 - 15 kW und über 15 kW ist ein Zähler im Anschlusspreis enthalten. Die Abrechnung
erfolgt nach tatsächlich verbrauchten kW/h. Die Verrechnungseinheit für Strom beträgt hierfür voraussichtlich
EUR 0,35 je kW/h, zuzüglich MwSt.
Bei Hauptanschlüssen bis 3 kW ist eine Strompauschale berechnet, die im Hauptanschlusspreis enthalten ist.
Der Veranstalter behält sich bei einer evtl. Preiserhöhung durch die Stadtwerke München GmbH vor, die angegebenen
Preise entsprechend anzugleichen. Für die Stromlieferung gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit
elektrischer Energie aus dem Leitungssatz der Stadtwerke München GmbH - Elektrizitätswerke.
7. Die Stromlieferung beginnt drei Tage vor Ausstellungsbeginn. Bei früherem Bedarf werden in Einzelfällen nach
Möglichkeit Sonderregelungen geschaffen. Die allgemeine Stromlieferung endet einen Tag nach Ausstellungsende. Der
Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsschluss die gesamte elektrische Anlage durch den eingebauten
Hauptschalter spannungslos zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage trägt der Aussteller bzw. Standinhaber die
volle Verantwortung.
8. Die Installation der Zuleitung in den Stand bis zum Anschlusspunkt wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst und der
Anschlusswert auf volle kW aufgerundet berechnet; Mindestanschlusswert ist 3 kW. Sollte sich der Anschlusswert nach
bereits erfolgter Installation erhöhen, so wird der tatsächlich ausgeführte Anschlusswert berechnet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
9. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben.
Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen
sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer
ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt.
10. Der kostenlose Jourdienst gilt nur für die vom BBV erbrachten Leistungen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die
nicht vom BBV vorgenommen wurden, wird ein gesonderter Stundensatz erhoben.
11. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich; bei späterem Rücktritt werden die angefallenen Anschlüsse berechnet.
12. Die Kosten für die Installation nach Hauptanschluss, innerhalb eines Standes ab Anschlusspunkt sind in den
Anschlusskosten nicht enthalten; sie werden dem Aussteller von der zuständigen Installationsfirma direkt in Rechnung
gestellt.
13. Anschlussgebühr und Stromverbrauch sind auf das Konto des Bayerischen Bauernverbandes - Bayerisches ZentralLandwirtschafsfest - bei der DZ Bank AG, München (BLZ 701 600 00), Konto-Nr. 74002 zu überweisen.
14. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Leistungsunterbrechungen resultieren, wird keine Haftung übernommen.
Unsere Vertragsfirmen:
Mehringer & Saur Elektrotechnik GmbH
Otto-Hahn-Straße 2
85609 Dornach
Telefon: 089/94 54 85-60
Telefax: 089/94 54 85-89
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Kienzl Elektro-Anlagen GmbH
Eversbuschstraße 176
80999 München
Telefon: 089/81 89 67-0
Telefax: 089/81 89 67-29
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Bestellung für interne Standinstallation:
Kosten:
1 m Leitung 3 x 1,5
2,79 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 32 A
1 m Leitung 3 x 2,5
3,30 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 63 A
3,03 EUR
1 St. Tischsteckdose 3-fach, 1,5 m, 1,5 mm
8,68 EUR
1 m Leitung 5 x 2,5
3,66 EUR
1 St. Tischsteckdose 6-fach, 1,5 m, 1,5 mm
13,33 EUR
1 m Leitung 5 x 4
4,48 EUR
1 St. Ausschalter 1polig
1 m Leitung 5 x 6
5,32 EUR
1 St. Ausschalter 3polig
8,53 EUR
1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 5 m, 1,5 mm
1 m Leitung 4 x 16
9,53 EUR
1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 10 m, 1,5 mm
1 m Leitung 4 x 25
13,59 EUR
1 St. Strahler mit Arm bis 100 W
21,63 EUR
1 m Leitung 4 x 35
16,06 EUR
1 St. Strahler mit Glühlampe bis 100 W
16,48 EUR
1 m Leitung 4 x 50
21,75 EUR
1 St. Halogenstrahler 500 W
38,63 EUR
1 m Leitung 4 x 70
28,96 EUR
1 St. Halogenstrahler 1000 W
46,35 EUR
1 m Leitung 4 x 95
45,34 EUR
1 St. Halogenstrahler 1500 W
57,68 EUR
1 St. Steckdose/Kupplung 2polig
7,48 EUR
1 St. Halogenstrahler 2000 W
65,92 EUR
1 St. Doppelsteckdose
8,05 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 18 W, 0,6 m
22,99 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 3 x 16 A
12,96 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 36 W, 1,2 m
23,91 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 16 A
14,90 EUR
1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 58 W, 1,5 m
26,44 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 32 A
18,37 EUR
1 St. Standerdung/Erdung von Metallkonstruktion
23,69 EUR
1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 63 A
24,17 EUR
1 St. Folgeanschlusspunkt Standerdung
12,15 EUR
1 St. Cekonstecker 3 x 16 A
13,06 EUR
1 St. Schutzrohr 23 mm
2,60 EUR
1 St. Cekonstecker 5 x 16 A
12,00 EUR
1 St. Schutzrohr 48 mm
9,92 EUR
1 m Leitung 5 x 1,5
1 m Leitung 5 x 10
14,90 EUR
23,02 EUR
2
2
9,59 EUR
19,80 EUR
7,21 EUR
2
2
1 Installationsstunde, Monteur
Bestellung:
Vorstehende Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Montage. Sie enthalten einen Leihsatz, den
Zeitaufwand für den Auf- und Abbau, das Klein- und Befestigungsmaterial und die Wartung.
Die entsprechende Zahlung ist sofort nach Eingang der Rechnung an die Vertragsfirma ohne jeden Abzug zu leisten.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
9,79 EUR
35,18 EUR
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ELEKTROINSTALLATION
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
Grundrissskizze für den
Licht- und Kraftanschluss
Bayerisches
Zentral-Landwirtschaftsfest
Rückwand oder Rückseite des Standes angeben!
Stand-Nr.:
4a
Kunden-Nr.:
Aussteller:
Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle die Elektroanschlüsse errichtet werden sollen.
Norden
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ELEKTROINSTALLATION
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
Grundrissskizze für den
Licht- und Kraftanschluss
Bayerisches
Zentral-Landwirtschaftsfest
Rückwand oder Rückseite des Standes angeben!
Stand-Nr.:
4a
Kunden-Nr.:
Aussteller:
Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle die Elektroanschlüsse errichtet werden sollen.
Norden
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
MERKBLATT ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER NIEDERVOLTBELEUCHTUNG
(NIVO) IN DEN AUSSTELLUNGSSTÄNDEN AUF DEM ZLF 2008
Eine Niedervoltbeleuchtungsanlage besteht aus
-
Zuleitung 230 V (primär)
Transformator
Zuleitung meist 12 V (sekundär)
Leuchten
Zuleitung 230 V (primär)
In der Regel wird die NIVO über Schukostecker an der Standverteilung mit flexiblen Leitungen angeschlossen. Als flexible Leitung
ist der Typ H07 RN (Gummischlauchleitungen) oder gleichwertig zu verwenden. Der Mindestquerschnitt muss 1,5 mm2 Kupfer
betragen.
Transformator
Es ist ein kurzschlussfester Sicherheitstransformator, in der Regel schutzisoliert, zu verwenden.
Bildzeichen:
Bei Einbau, z. B. in Möbel, muss ein dafür geeigneter Trafo verwendet werden.
Bildzeichen:
Die Leistung des Trafos ist mind. nach der Anzahl der anzuschließenden Leuchten zu bemessen:
z. B. 6 Leuchten à 50 W = 300 W = 300 VA
Die Leistung des Trafos ist in VA angegeben.
Die Sekundärseite (in der Regel 12 V) des Trafos muss abgesichert werden. Die max. Absicherung beträgt 25 A (entspricht einer
Trafoleistung von 300 VA bei 12 V).
Elektronische Schutzeinrichtungen gelten z. Zt. noch nicht als Sicherungsersatz.
Die Höhe der Absicherung richtet sich nach dem Leitungsquerschnitt. Bei Einhaltung der Mindestquerschnitte kann die
Absicherung nach der Leistung der angeschlossenen Leuchten berechnet werden:
z. B. 50 W : 12 V = 4,2 A
z. B. 300 W : 12 V = 25 A
Es ist jeweils die entsprechende bzw. die nächsthöhere Sicherung der Normenreihe einzusetzen.
Trafos ohne Sekundärsicherungen müssen nachgerüstet werden (z. B. Autosicherungen im Leitungszug).
Elektronische Transformatoren (Konverter) dürfen ohne sekundären Leitungsschutz betrieben werden, wenn folgende
Bedingungen erfüllt bzw. nachgewiesen werden.
Kurzschlussfester Sicherheitskonverter
Überhitzungssicherer Konverter (Temperatursicherung)
Überstrombegrenzung, elektrischer Überlastschutz
Ansprechtoleranz im Fehlerfall 60 W
Einhaltung der Herstellerangaben bezüglich
Leitungsart
Leitungslänge
Leiterquerschnitt
Zuleitung - meist 12 V (sekundär)
Sämtliche Leitungen bis zur Leuchte müssen isoliert sein (Lack gilt nicht als Isolierung). Dies gilt auch für Konstruktionsteile, die
als Leiter verwendet werden (z. B. bei Vitrinen).
Leitungsquerschnitt (ab Trafoausgang)
Mindestquerschnitt 1,5 mm2 Kupfer
Ab ca. 10 m Leitungslänge wird wegen des Spannungsfalles mindestens ein Leiterquerschnitt von 2,5 mm2 empfohlen (nach DIN
VDE 0100/Teil 520 darf der Spannungsfall von 4% nicht überschritten werden). Freihängende Leitungen (Seile) müssen mind. 4
mm2 Kupfer haben.
Leuchten
Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen
oder von Lampenteilen verhindert. Dies gilt auch für in den Boden eingebaute Leuchten (Brandgefahr). Es ist ein ausreichender
Abstand zu brennbaren Materialien einzuhalten. Der Mindestabstand beträgt 0,5 m. Es ist die Kennzeichnung auf der Leuchte
zu beachten.
z. B.
Einbauleuchten mit an- oder eingebautem Trafo dürfen nur verwendet werden, wenn sie das
Bildzeichen
tragen.
Allgemein
Die Anlage (Leitungen, Trafo und Leuchten) ist fachgerecht zu verlegen und zu befestigen. Leitungen sind in die Betriebsmittel
und Stecker ordnungsgemäß einzuführen und gegen Schub und Zug zu entlasten. Anschlüsse und Klemmverbindungen müssen
über Schraub- oder schraublose Klemmen erfolgen. Bei flexiblen Leitungen sind Aderendhülsen zu verwenden. Werden
Leitungen nicht über Stecker verbunden, müssen die Klemmverbindungen in Abzweigdosen erfolgen. Stecker dürfen nur an flexiblen Leitungen angebracht werden.
Leitungen für feste Verlegung (NYM) müssen in Abzweigkästen verklemmt werden und dürfen nicht über Stecker verbunden
werden.
Bemerkung:
Diesem Merkblatt liegen die allgemeinen Regeln der Technik insb. DIN VDE 0108, sowie die Merkblätter des Verbandes der
Sachversicherer (VDS) zugrunde.
RÜCKSEITE BEACHTEN!
MERKBLATT FÜR DIE ELEKTROINSTALLATION IN AUSSTELLUNGSSTÄNDEN
Die Elektroinstallation in Messeständen ist generell nach den neuesten VDE-Bestimmungen auszuführen.
Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten:
1.
Nachstehende Leitungen sind zu verwenden:
a)
Für feste Verlegung NYM (Mantelleitung) in Abzweigdosen
b)
Bewegliche Leitungen mittels Steckverbindungen-Leitungsmaterial wie unter "c".
Belastung max. 60% der Nennlast entsprechend dem Querschnitt.
c)
Zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucher mind. NMH (mittlere Gummischlauchleitung) NYMHY (mittlere
Kunststoffschlauchleitung oder gleichwertig)
Der Mindestquerschnitt beträgt 1,5 mm2.
2.
Das Durchschleifen von Leitungen in Lampen, Steckern, Kupplungen und Steckdosen ist unzulässig. (Ausnahme: Lampen mit
allseitig abgeschlossenem Klemmenraum und darin fest montiertem Klemmstück, z. B. Leuchtstofflampen). Sämtliche
Lampen und Geräte sind einzeln von Abzweigdosen oder der Verteilung aus zu speisen.
3.
Die Leitungen müssen zugentlastet werden. Die äußere Isolierung ist in die Geräte, Lampen, Steckvorrichtungen einzuführen.
4.
Offene Lüsterklemmen sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu
erfolgen.
5.
Anbringen von Leuchten auf brennbaren Baustoffen (Holz, Stoff etc.) ist nur zulässig, wenn:
a)
die Leuchten allseitig geschlossen sind und das Zeichen tragen (sog. F-Leuchten);
b)
die Leuchten durch Unterlegen von nicht brennbaren Baustoffen mit einer Mindeststärke
von 12 mm auf ihrer gesamten Länge und Breite feuersicher von der Befestigungsfläche
getrennt angebracht werden;
c)
die Leuchten in einem Abstand von mindestens 35 mm von der Befestigungsfläche angebracht werden.
Dies gilt analog für Steckdosen o. ä.
6.
An sämtliche Leuchten oder Geräte ist der Schutzleiter anzuschließen, es sei denn, sie sind schutzisoliert oder mit
Schutzkleinspannung betrieben.
7.
Stände, in denen Metallteile leitend untereinander verbunden sind, sowie größere metallische Teile, an denen elektrische
Leitungen oder Betriebsmittel befestigt sind, sind an den Schutzleiter anzuschließen ("erden").
8.
Die gesamte Standinstallation, ausgenommen Kühlschränke, Telefaxgeräte und elektronische Speicher, muss im Gefahrenfall
über einen gemeinsamen Schalter (Hauptschalter) abschaltbar sein.
9.
Der Hauptschalter muss so angebracht sein, dass er jederzeit zugänglich ist.
10. Bei Elektroinstallationen durch Drittfirmen muss vor allem bei Fertigständen während der Messe gewährleistet sein, dass
Störungen elektrischer Art umgehend behoben werden.
11. Bei Bühnen- und Showbeleuchtungsanlagen muss ein Feuerlöscher Typ K 6 (Kohlensäurelöscher 6 kg) bereitgehalten werden.
12. Achtung, neue IEC-Norm!
Zulässige Wechselspannung
Zulässige Drehstromspannung
207-244 V
360-424 V
Messestände, bei denen gegen diese Bestimmungen verstoßen wird, werden von der Elektroversorgung ausgeschlossen (keine
Stromversorgung).
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WASSER UND ABWASSER
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
5
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Wasser- und Abwasserinstallation
Hiermit bestelle(n) ich/wir unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser:
Wasseranschluss und -abfluss ab
Stück
leihweise
Stück
mitgebracht
2008 für:
Durchmesser des
Geräteanschlusses
Gerätebezeichnung
Wasserverbrauch
in cbm
Ein Wasseranschluss mit einer Zapfstelle kostet pauschal € 670,00 zuzgüglich MwSt.,
jeder weitere Wasseranschluss pauschal € 465,00 zuzügl. MwSt.
Der Pauschalbetrag beinhaltet folgende Leistungen:
a) Frischwasserleitung vom Versorgungsnetz bis zur Zapfstelle einschließlich Montage und Demontage
b Rohrgräben für Frisch- und Abwasser, Öffnen und wieder Schließen derselben
c) Abflussleitung von der Verbraucherstelle bis zum Kanal mit dessen Verbindung, Montage und Demontage
d) erforderliche Absperrhähne
e) Im Pauschalbetrag ist für eine Zapfstelle ein Auslaufhahn 1/2´´ mit Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung sowie Montage
und Demontage enthalten.
Die Leihgebühr für Einrichtungsgegenstände und zusätzliche Leitungen wird gesondert verrechnet.
Preisliste für zusätzliche Installationsarbeiten siehe umseitig!
Dieser Antrag gilt als endgültiger Auftrag für die erforderliche Lieferung und Leistung von Wasseranschluss und -ablauf, dessen Demontage
sowie Montage und Demontage von erforderlichen Einrichtungsgegenständen.
Die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser
1. Anmeldungen für den Wasseranschluss müssen bis zum 26.05.2008 rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Ausstellungsleitung
eingereicht werden. Mit der Anmeldung ist ein Standgrundriss mit der gewünschten Zapfstelle einzureichen, mit Nordpfeil für
die Orientierung. Diese Angabe ist unbedingt erforderlich, da sonst keine Zapfstellen eingerichtet werden können, (vgl. Anl.5a).
2. Die gewünschte Wasserversorgung kann nur insoweit gewährleistet werden, als dies technisch möglich ist. Für Unterbrechungen der Wasserversorgung infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Ausstellungsleitung nicht zu vertretende
Umstände haftet das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest nicht.
3. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der Stadtwerke München GmbH über das Verteilernetz. Die Lieferbedingungen der
Stadtwerke München GmbH bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferungsbedingungen.
4. Die Leitungsverlegungen zu den einzelnen Ständen sowie die Montage und Anschlussarbeiten innerhalb der Stände obliegen
generell dem von der Ausstellungsleitung nominierten Installateur.
5. Für den allgemeinen Gebrauch sind an mehreren Punkten des Ausstellungsgeländes Wasserzapfstellen eingerichtet.
6. Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. Besonders nachts können Wasserschwankungen bis zu
12 bar auftreten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Wasserhaupthähne von den jeweiligen Ausstellern täglich, nach
Veranstaltungsende, geschlossen werden. Für etwaige Schäden haftet der Aussteller.
7. Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig.
Die Öl-/Fettrückstünde müssen als Sondermüll entsorgt werden.
8. Die Pauschale für Wasserverbrauch bis 10 m3 beträgt je Zapfsäule € 80,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder zusätzliche m3
kostet € 6,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Montage und Demontage der Zähler, Leihmiete für Zähler, Wasserverbrauch und Abwassergebühr.
Die Pauschale wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Installationskosten inklusive Installationsmaterial für zusätzliche Arbeiten:
1/2“-Rohr
€ 24,60 pro lfdm
3/4“-Rohr
€ 24,95 pro lfdm
Absperrungen 1/2“
€ 11,35 pro Stück
Absperrungen 3/4“
€ 12,10 pro Stück
Zapfhähne 1/2“ messing
€ 15,50 pro Stück
Zapfhähne 3/4“ messing
€ 20,50 pro Stück
Ablfussleitung DN 50
€ 18,40 pro Stück
Formstück DN 50
€ 7,10 pro Stück
Ausgussbecken PVC, 50 cm,
für Wandbefestigung, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Nirostaspüle, 80/50 cm,
mit Holzunterbau, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Elektro-Boiler 5 l, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Montage und Demontage
bauseits gesteller Geräte wie Ausguss, Spüle oder Boiler € 65,00 pro Stück
bauseits gestelle Geschirrspüler anschließen
€ 65,00 pro Stück
1 Monteurstunde
€ 44,00 pro Stück
Die zusätzlichen Installationskosten sind vom Antragssteller unmittelbar an den Vertragsinstallateur zu bezahlen und
verstehen sich zuzüglich der derzeitigen Mehrwertsteuer.
Bei Leitungsanlagen mit größerem Rohrquerschnitt ist ein gesondertes Angebot von der Vertragsfirma einzuholen.
Der Antrag auf Wasseranschluss sowie die Maßskizze (Anlage 5a) werden dem beauftragten Installateur zugeleitet und
gelten zugleich als Auftrag.
10. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die
Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor
dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung
gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt.
Wasser- und Abwasserinstallation
Wasserzuleitungen und Abwasseranlagen dürfen nur durch die Firma Stadler Max GmbH, Euckenstraße 15, 81369 München,
Tel. (089) 7 60 70 11, Fax (089) 7 69 39 75, e-mail: [email protected], ausgeführt werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WASSER UND ABWASSER
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
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5
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Wasser- und Abwasserinstallation
Hiermit bestelle(n) ich/wir unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser:
Wasseranschluss und -abfluss ab
Stück
leihweise
Stück
mitgebracht
2008 für:
Durchmesser des
Geräteanschlusses
Gerätebezeichnung
Wasserverbrauch
in cbm
Ein Wasseranschluss mit einer Zapfstelle kostet pauschal € 670,00 zuzgüglich MwSt.,
jeder weitere Wasseranschluss pauschal € 465,00 zuzügl. MwSt.
Der Pauschalbetrag beinhaltet folgende Leistungen:
a) Frischwasserleitung vom Versorgungsnetz bis zur Zapfstelle einschließlich Montage und Demontage
b Rohrgräben für Frisch- und Abwasser, Öffnen und wieder Schließen derselben
c) Abflussleitung von der Verbraucherstelle bis zum Kanal mit dessen Verbindung, Montage und Demontage
d) erforderliche Absperrhähne
e) Im Pauschalbetrag ist für eine Zapfstelle ein Auslaufhahn 1/2´´ mit Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung sowie Montage
und Demontage enthalten.
Die Leihgebühr für Einrichtungsgegenstände und zusätzliche Leitungen wird gesondert verrechnet.
Preisliste für zusätzliche Installationsarbeiten siehe umseitig!
Dieser Antrag gilt als endgültiger Auftrag für die erforderliche Lieferung und Leistung von Wasseranschluss und -ablauf, dessen Demontage
sowie Montage und Demontage von erforderlichen Einrichtungsgegenständen.
Die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser
1. Anmeldungen für den Wasseranschluss müssen bis zum 26.05.2008 rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Ausstellungsleitung
eingereicht werden. Mit der Anmeldung ist ein Standgrundriss mit der gewünschten Zapfstelle einzureichen, mit Nordpfeil für
die Orientierung. Diese Angabe ist unbedingt erforderlich, da sonst keine Zapfstellen eingerichtet werden können, (vgl. Anl.5a).
2. Die gewünschte Wasserversorgung kann nur insoweit gewährleistet werden, als dies technisch möglich ist. Für Unterbrechungen der Wasserversorgung infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Ausstellungsleitung nicht zu vertretende
Umstände haftet das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest nicht.
3. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der Stadtwerke München GmbH über das Verteilernetz. Die Lieferbedingungen der
Stadtwerke München GmbH bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferungsbedingungen.
4. Die Leitungsverlegungen zu den einzelnen Ständen sowie die Montage und Anschlussarbeiten innerhalb der Stände obliegen
generell dem von der Ausstellungsleitung nominierten Installateur.
5. Für den allgemeinen Gebrauch sind an mehreren Punkten des Ausstellungsgeländes Wasserzapfstellen eingerichtet.
6. Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. Besonders nachts können Wasserschwankungen bis zu
12 bar auftreten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Wasserhaupthähne von den jeweiligen Ausstellern täglich, nach
Veranstaltungsende, geschlossen werden. Für etwaige Schäden haftet der Aussteller.
7. Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig.
Die Öl-/Fettrückstünde müssen als Sondermüll entsorgt werden.
8. Die Pauschale für Wasserverbrauch bis 10 m3 beträgt je Zapfsäule € 80,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder zusätzliche m3
kostet € 6,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Montage und Demontage der Zähler, Leihmiete für Zähler, Wasserverbrauch und Abwassergebühr.
Die Pauschale wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Installationskosten inklusive Installationsmaterial für zusätzliche Arbeiten:
1/2“-Rohr
€ 24,60 pro lfdm
3/4“-Rohr
€ 24,95 pro lfdm
Absperrungen 1/2“
€ 11,35 pro Stück
Absperrungen 3/4“
€ 12,10 pro Stück
Zapfhähne 1/2“ messing
€ 15,50 pro Stück
Zapfhähne 3/4“ messing
€ 20,50 pro Stück
Ablfussleitung DN 50
€ 18,40 pro Stück
Formstück DN 50
€ 7,10 pro Stück
Ausgussbecken PVC, 50 cm,
für Wandbefestigung, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Nirostaspüle, 80/50 cm,
mit Holzunterbau, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Elektro-Boiler 5 l, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Montage und Demontage
bauseits gesteller Geräte wie Ausguss, Spüle oder Boiler € 65,00 pro Stück
bauseits gestelle Geschirrspüler anschließen
€ 65,00 pro Stück
1 Monteurstunde
€ 44,00 pro Stück
Die zusätzlichen Installationskosten sind vom Antragssteller unmittelbar an den Vertragsinstallateur zu bezahlen und
verstehen sich zuzüglich der derzeitigen Mehrwertsteuer.
Bei Leitungsanlagen mit größerem Rohrquerschnitt ist ein gesondertes Angebot von der Vertragsfirma einzuholen.
Der Antrag auf Wasseranschluss sowie die Maßskizze (Anlage 5a) werden dem beauftragten Installateur zugeleitet und
gelten zugleich als Auftrag.
10. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die
Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor
dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung
gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt.
Wasser- und Abwasserinstallation
Wasserzuleitungen und Abwasseranlagen dürfen nur durch die Firma Stadler Max GmbH, Euckenstraße 15, 81369 München,
Tel. (089) 7 60 70 11, Fax (089) 7 69 39 75, e-mail: [email protected], ausgeführt werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WASSER UND ABWASSER
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
5
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Wasser- und Abwasserinstallation
Hiermit bestelle(n) ich/wir unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser:
Wasseranschluss und -abfluss ab
Stück
leihweise
Stück
mitgebracht
2008 für:
Durchmesser des
Geräteanschlusses
Gerätebezeichnung
Wasserverbrauch
in cbm
Ein Wasseranschluss mit einer Zapfstelle kostet pauschal € 670,00 zuzgüglich MwSt.,
jeder weitere Wasseranschluss pauschal € 465,00 zuzügl. MwSt.
Der Pauschalbetrag beinhaltet folgende Leistungen:
a) Frischwasserleitung vom Versorgungsnetz bis zur Zapfstelle einschließlich Montage und Demontage
b Rohrgräben für Frisch- und Abwasser, Öffnen und wieder Schließen derselben
c) Abflussleitung von der Verbraucherstelle bis zum Kanal mit dessen Verbindung, Montage und Demontage
d) erforderliche Absperrhähne
e) Im Pauschalbetrag ist für eine Zapfstelle ein Auslaufhahn 1/2´´ mit Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung sowie Montage
und Demontage enthalten.
Die Leihgebühr für Einrichtungsgegenstände und zusätzliche Leitungen wird gesondert verrechnet.
Preisliste für zusätzliche Installationsarbeiten siehe umseitig!
Dieser Antrag gilt als endgültiger Auftrag für die erforderliche Lieferung und Leistung von Wasseranschluss und -ablauf, dessen Demontage
sowie Montage und Demontage von erforderlichen Einrichtungsgegenständen.
Die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter.
Ort, Datum
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser
1. Anmeldungen für den Wasseranschluss müssen bis zum 26.05.2008 rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Ausstellungsleitung
eingereicht werden. Mit der Anmeldung ist ein Standgrundriss mit der gewünschten Zapfstelle einzureichen, mit Nordpfeil für
die Orientierung. Diese Angabe ist unbedingt erforderlich, da sonst keine Zapfstellen eingerichtet werden können, (vgl. Anl.5a).
2. Die gewünschte Wasserversorgung kann nur insoweit gewährleistet werden, als dies technisch möglich ist. Für Unterbrechungen der Wasserversorgung infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Ausstellungsleitung nicht zu vertretende
Umstände haftet das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest nicht.
3. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der Stadtwerke München GmbH über das Verteilernetz. Die Lieferbedingungen der
Stadtwerke München GmbH bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferungsbedingungen.
4. Die Leitungsverlegungen zu den einzelnen Ständen sowie die Montage und Anschlussarbeiten innerhalb der Stände obliegen
generell dem von der Ausstellungsleitung nominierten Installateur.
5. Für den allgemeinen Gebrauch sind an mehreren Punkten des Ausstellungsgeländes Wasserzapfstellen eingerichtet.
6. Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. Besonders nachts können Wasserschwankungen bis zu
12 bar auftreten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Wasserhaupthähne von den jeweiligen Ausstellern täglich, nach
Veranstaltungsende, geschlossen werden. Für etwaige Schäden haftet der Aussteller.
7. Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig.
Die Öl-/Fettrückstünde müssen als Sondermüll entsorgt werden.
8. Die Pauschale für Wasserverbrauch bis 10 m3 beträgt je Zapfsäule € 80,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder zusätzliche m3
kostet € 6,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Montage und Demontage der Zähler, Leihmiete für Zähler, Wasserverbrauch und Abwassergebühr.
Die Pauschale wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Installationskosten inklusive Installationsmaterial für zusätzliche Arbeiten:
1/2“-Rohr
€ 24,60 pro lfdm
3/4“-Rohr
€ 24,95 pro lfdm
Absperrungen 1/2“
€ 11,35 pro Stück
Absperrungen 3/4“
€ 12,10 pro Stück
Zapfhähne 1/2“ messing
€ 15,50 pro Stück
Zapfhähne 3/4“ messing
€ 20,50 pro Stück
Ablfussleitung DN 50
€ 18,40 pro Stück
Formstück DN 50
€ 7,10 pro Stück
Ausgussbecken PVC, 50 cm,
für Wandbefestigung, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Nirostaspüle, 80/50 cm,
mit Holzunterbau, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Elektro-Boiler 5 l, leihweise
€ 65,00 pro Stück
Montage und Demontage
bauseits gesteller Geräte wie Ausguss, Spüle oder Boiler € 65,00 pro Stück
bauseits gestelle Geschirrspüler anschließen
€ 65,00 pro Stück
1 Monteurstunde
€ 44,00 pro Stück
Die zusätzlichen Installationskosten sind vom Antragssteller unmittelbar an den Vertragsinstallateur zu bezahlen und
verstehen sich zuzüglich der derzeitigen Mehrwertsteuer.
Bei Leitungsanlagen mit größerem Rohrquerschnitt ist ein gesondertes Angebot von der Vertragsfirma einzuholen.
Der Antrag auf Wasseranschluss sowie die Maßskizze (Anlage 5a) werden dem beauftragten Installateur zugeleitet und
gelten zugleich als Auftrag.
10. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die
Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor
dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung
gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt.
Wasser- und Abwasserinstallation
Wasserzuleitungen und Abwasseranlagen dürfen nur durch die Firma Stadler Max GmbH, Euckenstraße 15, 81369 München,
Tel. (089) 7 60 70 11, Fax (089) 7 69 39 75, e-mail: [email protected], ausgeführt werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WASSERANSCHLUSS
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
Grundrissskizze für den
Wasseranschluss
Bayerisches
Zentral-Landwirtschaftsfest
Rückwand oder Rückseite des Standes angeben!
Stand Nr.:
5a
Kunden-Nr.:
Aussteller:
Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss bzw. Wasch- oder Spülbecken errichtet werden sollen.
Norden
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
WASSERANSCHLUSS
MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008
Grundrissskizze für den
Wasseranschluss
Bayerisches
Zentral-Landwirtschaftsfest
Rückwand oder Rückseite des Standes angeben!
Stand Nr.:
5a
Kunden-Nr.:
Aussteller:
Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss bzw. Wasch- oder Spülbecken errichtet werden sollen.
Norden
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ZIMMERBESTELLUNG
MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008
6
Aussteller:
Landeshauptstadt München
Tourismusamt
Sachbearbeiter
Sendlinger Straße 1
Straße
80331 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: +49(0)89/233-30237 oder 30236
Telefax: +48(0)89/233-30319
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Zimmerbestellung
Achtung! Sofortige Anmeldung beim Tourismusamt München wird empfohlen!
Ich / Wir bestelle(n) hiermit verbindlich
für die Zeit vom
bis
Hotelzimmer
Zimmer mit 1 Bett
Zimmer mit 2 Betten
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Zimmer mit 3 Betten
□ in Gruppe A - Hotels
mit Bad / Dusche / WC
ab EUR 190,00
ab EUR 210,00
□ in Gruppe B - Hotels
mit Bad / Dusche / WC
von EUR 140,00
bis EUR 190,00
von EUR 150,00
bis EUR 210,00
□ in Gruppe C - Hotels / Pensionen
mit Bad / Dusche / WC
teilweise ohne DU/WC
von EUR 90,00
bis EUR 140,00
von EUR 100,00
bis EUR 150,00
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Preis pro Übernachtung einschl. Frühstück, Bedienung und MwSt.
Ich bin auch mit der Preisgruppe
Ankunft am
um
einverstanden, falls die gewünschte nicht mehr verfügbar ist.
Uhr
Besondere Wünsche (z.B. bestimmtes Hotel, Garage, usw.):
Ort, Datum
Firmenstempel, rechtsgültige Unterschrift
BEARBEITUNGSVERMERKE
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Hinweis zur Zimmerbestellung
Sehr geehrter Gast, beachten Sie bitte:
Zimmerreservierungen werden in der Reihenfolge des Einganges
bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb, die Zimmer so früh wie möglich
zu bestellen.
Bedingt durch das zeitgleich stattfindende Oktoberfest bestehen bereits
jetzt in den unteren Preiskatergorien Engpässe bei der Zimmerbuchung.
Mit der Reservierungsbestätigung durch das Tourismusamt München
sind Sie unmittelbarer Vertragspartner des gebuchten Hotels / Pension zu
den Bedingungen des Deutschen Gastaufnahmevertrages der DEHOGA.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ZIMMERBESTELLUNG
MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008
6
Aussteller:
Landeshauptstadt München
Tourismusamt
Sachbearbeiter
Sendlinger Straße 1
Straße
80331 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: +49(0)89/233-30237 oder 30236
Telefax: +48(0)89/233-30319
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Zimmerbestellung
Achtung! Sofortige Anmeldung beim Tourismusamt München wird empfohlen!
Ich / Wir bestelle(n) hiermit verbindlich
für die Zeit vom
bis
Hotelzimmer
Zimmer mit 1 Bett
Zimmer mit 2 Betten
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Zimmer mit 3 Betten
□ in Gruppe A - Hotels
mit Bad / Dusche / WC
ab EUR 190,00
ab EUR 210,00
□ in Gruppe B - Hotels
mit Bad / Dusche / WC
von EUR 140,00
bis EUR 190,00
von EUR 150,00
bis EUR 210,00
□ in Gruppe C - Hotels / Pensionen
mit Bad / Dusche / WC
teilweise ohne DU/WC
von EUR 90,00
bis EUR 140,00
von EUR 100,00
bis EUR 150,00
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Preis pro Übernachtung einschl. Frühstück, Bedienung und MwSt.
Ich bin auch mit der Preisgruppe
Ankunft am
um
einverstanden, falls die gewünschte nicht mehr verfügbar ist.
Uhr
Besondere Wünsche (z.B. bestimmtes Hotel, Garage, usw.):
Ort, Datum
Firmenstempel, rechtsgültige Unterschrift
BEARBEITUNGSVERMERKE
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Hinweis zur Zimmerbestellung
Sehr geehrter Gast, beachten Sie bitte:
Zimmerreservierungen werden in der Reihenfolge des Einganges
bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb, die Zimmer so früh wie möglich
zu bestellen.
Bedingt durch das zeitgleich stattfindende Oktoberfest bestehen bereits
jetzt in den unteren Preiskatergorien Engpässe bei der Zimmerbuchung.
Mit der Reservierungsbestätigung durch das Tourismusamt München
sind Sie unmittelbarer Vertragspartner des gebuchten Hotels / Pension zu
den Bedingungen des Deutschen Gastaufnahmevertrages der DEHOGA.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
TELEFONANSCHLUSS
7
MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
Aussteller:
Deutsche Telekom AG
BD603A
Sachbearbeiter
Danielle Dierenfeld
Straße
Dingolfinger Straße 3
81673 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Rückfax: 0951-91735908 oder
per Mail an [email protected],
bitte im Betreff *5500318330* angeben
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Wir benötigen folgende Anschlüsse für das ZLF 2008:
in der Zeit vom:
bis
Für Rückfragen: Telefonnummer
❑ T-ISDN
❑ Set 1
❑ Set 2
❑ Set 3
Ansprechpartner für die Installation:
,
Standort: Halle/Stand
Telefaxnummer
/
E-Mail
□ T-ISDN Basis-Mehrgeräte-Komfortanschl. „Call Plus“ ohne Endgerät Anzahl:
Einzelpreis* € 123,44
□ T-ISDN TK-Anlagenanschluss „Call Plus“ für Telefonanlage
Einzelpreis* € 130,92
Anzahl:
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines
T-ISDN Telefones Concept P622
Anzahl:
Jedes weitere T-ISDN Telefon (Kauf)
Anzahl:
€ 190,66
Setpreis*
je € 67,22
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines
T-ISDN Telefones (schnurlos) Sinus 301i
Anzahl:
Jedes weitere T-ISDN Telefon (schnurlos) (Kauf)
Anzahl:
€ 182,25
Setpreis*
je € 58,81
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf einer
Kompakt TK-Anlage mit Anschlussmöglichkeit von
4 analogen Endgeräten Eumex 400
❑
❑
❑
❑
T-Net □ T-Net Anschluss ohne Endgeräte
Set 1 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Telefones T-Concept P212
Set 2
T-Fax
❑ T-DSL
Business
Anzahl:
Setpreis*
€ 207,46
Anzahl:
Einzelpreis*
€ 78,21
Anzahl:
Setpreis*
€ 99,21
□ T-Net Anschluss mit Kauf eines schnurlosen Telefons Sinus 101
Anzahl:
Setpreis*
€ 103,41
□ T-Net Anschluss mit Kauf eines Standardtelefaxgerätes
Normalpapierfax Fax 500
Anzahl:
Setpreis*
€ 187,44
Anzahl:
Einzelpreis* € 106,80
□ T-DSL Modem Speedport 200
Anzahl:
Einzelpreis*
□ T-DSL WLAN-Router mit int. DSL-Modem Speedport W502V
Anzahl:
Einzelpreis* € 100,83
□ T-DSL Business 2048/192, Internetzugang
(Software, Kennung und Passwort) und 2 GByte Freivolumen
T-Net-Anschluss/T-ISDN Basisanschluss erforderlich
€ 58,81
E-Mail Adresse für Kennungsversand:
RÜCKSEITE BEACHTEN!
* Die Preise sind Nettopreise und gelten für die Mietzeit von maximal 30 Tagen; die USt. wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
berechnet. Installation der Anschlüsse und ggf. der Endeinrichtungen sowie Serviceleistungen für die Anschlüsse sind enthalten.
Verbindungsentgelte werden separat berechnet.
Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom für das jeweils bestellte Produkt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind in den T-Punkten erhältlich. Im Internet finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
www.telekom.de/agb. Sie konnten vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen und sind mit der Geltung
einverstanden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 089/5500-31833 an Frau Danielle Dierenfeld
Rechnungsempfänger falls
abweichend vom Auftraggeber:
Einzugsermächtigung:
BLZ:
Name des Kreditinstituts:
Bank:
Kto:
(Das Kreditinstitut muss seinen Sitz in Deutschland haben)
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Februar 2008. Die Preisangaben sind unverbindlich.
Rückfax: 0951/ 91735908
Deutsche Telekom AG
BD603A
Danielle Dierenfeld
Dingolfinger Straße 3
81673 München
Telefon: 089/5500-31833
Unser Zeichen
Telefon
089/5500-31833
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir die Annahme Ihres umseitigen Antrages und teilen Ihnen mit, dass wir die Herstellung Ihres Anschlusses eingeleitet
haben.
Sie erhalten die Rufnummer(n):
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
TELEFONANSCHLUSS
7
MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
Aussteller:
Deutsche Telekom AG
BD603A
Sachbearbeiter
Danielle Dierenfeld
Straße
Dingolfinger Straße 3
81673 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Rückfax: 0951-91735908 oder
per Mail an [email protected],
bitte im Betreff *5500318330* angeben
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Wir benötigen folgende Anschlüsse für das ZLF 2008:
in der Zeit vom:
bis
Für Rückfragen: Telefonnummer
❑ T-ISDN
❑ Set 1
❑ Set 2
❑ Set 3
Ansprechpartner für die Installation:
,
Standort: Halle/Stand
Telefaxnummer
/
E-Mail
□ T-ISDN Basis-Mehrgeräte-Komfortanschl. „Call Plus“ ohne Endgerät Anzahl:
Einzelpreis* € 123,44
□ T-ISDN TK-Anlagenanschluss „Call Plus“ für Telefonanlage
Einzelpreis* € 130,92
Anzahl:
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines
T-ISDN Telefones Concept P622
Anzahl:
Jedes weitere T-ISDN Telefon (Kauf)
Anzahl:
€ 190,66
Setpreis*
je € 67,22
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines
T-ISDN Telefones (schnurlos) Sinus 301i
Anzahl:
Jedes weitere T-ISDN Telefon (schnurlos) (Kauf)
Anzahl:
€ 182,25
Setpreis*
je € 58,81
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf einer
Kompakt TK-Anlage mit Anschlussmöglichkeit von
4 analogen Endgeräten Eumex 400
❑
❑
❑
❑
T-Net □ T-Net Anschluss ohne Endgeräte
Set 1 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Telefones T-Concept P212
Set 2
T-Fax
❑ T-DSL
Business
Anzahl:
Setpreis*
€ 207,46
Anzahl:
Einzelpreis*
€ 78,21
Anzahl:
Setpreis*
€ 99,21
□ T-Net Anschluss mit Kauf eines schnurlosen Telefons Sinus 101
Anzahl:
Setpreis*
€ 103,41
□ T-Net Anschluss mit Kauf eines Standardtelefaxgerätes
Normalpapierfax Fax 500
Anzahl:
Setpreis*
€ 187,44
Anzahl:
Einzelpreis* € 106,80
□ T-DSL Modem Speedport 200
Anzahl:
Einzelpreis*
□ T-DSL WLAN-Router mit int. DSL-Modem Speedport W502V
Anzahl:
Einzelpreis* € 100,83
□ T-DSL Business 2048/192, Internetzugang
(Software, Kennung und Passwort) und 2 GByte Freivolumen
T-Net-Anschluss/T-ISDN Basisanschluss erforderlich
€ 58,81
E-Mail Adresse für Kennungsversand:
RÜCKSEITE BEACHTEN!
* Die Preise sind Nettopreise und gelten für die Mietzeit von maximal 30 Tagen; die USt. wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
berechnet. Installation der Anschlüsse und ggf. der Endeinrichtungen sowie Serviceleistungen für die Anschlüsse sind enthalten.
Verbindungsentgelte werden separat berechnet.
Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom für das jeweils bestellte Produkt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind in den T-Punkten erhältlich. Im Internet finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
www.telekom.de/agb. Sie konnten vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen und sind mit der Geltung
einverstanden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 089/5500-31833 an Frau Danielle Dierenfeld
Rechnungsempfänger falls
abweichend vom Auftraggeber:
Einzugsermächtigung:
BLZ:
Name des Kreditinstituts:
Bank:
Kto:
(Das Kreditinstitut muss seinen Sitz in Deutschland haben)
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Februar 2008. Die Preisangaben sind unverbindlich.
Rückfax: 0951/ 91735908
Deutsche Telekom AG
BD603A
Danielle Dierenfeld
Dingolfinger Straße 3
81673 München
Telefon: 089/5500-31833
Unser Zeichen
Telefon
089/5500-31833
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir die Annahme Ihres umseitigen Antrages und teilen Ihnen mit, dass wir die Herstellung Ihres Anschlusses eingeleitet
haben.
Sie erhalten die Rufnummer(n):
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
TELEFONANSCHLUSS
7
MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
Aussteller:
Deutsche Telekom AG
BD603A
Sachbearbeiter
Danielle Dierenfeld
Straße
Dingolfinger Straße 3
81673 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Rückfax: 0951-91735908 oder
per Mail an [email protected],
bitte im Betreff *5500318330* angeben
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Wir benötigen folgende Anschlüsse für das ZLF 2008:
in der Zeit vom:
bis
Für Rückfragen: Telefonnummer
❑ T-ISDN
❑ Set 1
❑ Set 2
❑ Set 3
Ansprechpartner für die Installation:
,
Standort: Halle/Stand
Telefaxnummer
/
E-Mail
□ T-ISDN Basis-Mehrgeräte-Komfortanschl. „Call Plus“ ohne Endgerät Anzahl:
Einzelpreis* € 123,44
□ T-ISDN TK-Anlagenanschluss „Call Plus“ für Telefonanlage
Einzelpreis* € 130,92
Anzahl:
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines
T-ISDN Telefones Concept P622
Anzahl:
Jedes weitere T-ISDN Telefon (Kauf)
Anzahl:
€ 190,66
Setpreis*
je € 67,22
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines
T-ISDN Telefones (schnurlos) Sinus 301i
Anzahl:
Jedes weitere T-ISDN Telefon (schnurlos) (Kauf)
Anzahl:
€ 182,25
Setpreis*
je € 58,81
□ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf einer
Kompakt TK-Anlage mit Anschlussmöglichkeit von
4 analogen Endgeräten Eumex 400
❑
❑
❑
❑
T-Net □ T-Net Anschluss ohne Endgeräte
Set 1 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Telefones T-Concept P212
Set 2
T-Fax
❑ T-DSL
Business
Anzahl:
Setpreis*
€ 207,46
Anzahl:
Einzelpreis*
€ 78,21
Anzahl:
Setpreis*
€ 99,21
□ T-Net Anschluss mit Kauf eines schnurlosen Telefons Sinus 101
Anzahl:
Setpreis*
€ 103,41
□ T-Net Anschluss mit Kauf eines Standardtelefaxgerätes
Normalpapierfax Fax 500
Anzahl:
Setpreis*
€ 187,44
Anzahl:
Einzelpreis* € 106,80
□ T-DSL Modem Speedport 200
Anzahl:
Einzelpreis*
□ T-DSL WLAN-Router mit int. DSL-Modem Speedport W502V
Anzahl:
Einzelpreis* € 100,83
□ T-DSL Business 2048/192, Internetzugang
(Software, Kennung und Passwort) und 2 GByte Freivolumen
T-Net-Anschluss/T-ISDN Basisanschluss erforderlich
€ 58,81
E-Mail Adresse für Kennungsversand:
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
RÜCKSEITE BEACHTEN!
* Die Preise sind Nettopreise und gelten für die Mietzeit von maximal 30 Tagen; die USt. wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
berechnet. Installation der Anschlüsse und ggf. der Endeinrichtungen sowie Serviceleistungen für die Anschlüsse sind enthalten.
Verbindungsentgelte werden separat berechnet.
Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom für das jeweils bestellte Produkt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind in den T-Punkten erhältlich. Im Internet finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
www.telekom.de/agb. Sie konnten vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen und sind mit der Geltung
einverstanden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 089/5500-31833 an Frau Danielle Dierenfeld
Rechnungsempfänger falls
abweichend vom Auftraggeber:
Einzugsermächtigung:
BLZ:
Name des Kreditinstituts:
Bank:
Kto:
(Das Kreditinstitut muss seinen Sitz in Deutschland haben)
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Februar 2008. Die Preisangaben sind unverbindlich.
Rückfax: 0951/ 91735908
Deutsche Telekom AG
BD603A
Danielle Dierenfeld
Dingolfinger Straße 3
81673 München
Telefon: 089/5500-31833
Unser Zeichen
Telefon
089/5500-31833
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir die Annahme Ihres umseitigen Antrages und teilen Ihnen mit, dass wir die Herstellung Ihres Anschlusses eingeleitet
haben.
Sie erhalten die Rufnummer(n):
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
KATALOG-ANZEIGEN
ANZEIGENSCHLUSS: 16. JUNI 2008
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
8
Aussteller:
Anzeigenabteilung / ZLF-Katalog
Sachbearbeiter
Lothstraße 29
Straße
80797 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Ihre Anzeigenwerbung im offiziellen Ausstellungs-Katalog
ANZEIGENAUFTRAG
Erstverkauf ab August 2008
Anzeigenschluss: 16. Juni 2008
Ich/Wir bestelle(n) hiermit im offiziellen Ausstellungs-Katalog für das „Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008“
Anzeige(n) s/w / 2-farbig / 3-farbig / 4-farbig in der Größe von
Seite in Hoch-/Querformat
Gewünschte Platzierung:
Formate, Preise, Auflage
siehe Rückseite dieses Bestellformulars
ANZEIGENANGEBOT (bitte sofort absenden)
Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für Werbung im offiziellen Ausstellungs-Katalog
Anzeige(n) s/w / 2-farbig / 3-farbig / 4-farbig in der Größe von
❑
Seite in Hoch-/Querformat
Ich/Wir bitte(n) zusätzlich um Ihr Angebot, auch für die Hauptausgabe vom Bayerischen Landwirtschaflichen
Wochenblatt (38/2008) zum ZLF.
Katalog
Anzeigenberatung:
Anzeigenberatung:
Anzeigendisposition:
Herr Christoph Hofmann Tel.: (089) 1 27 05-275
Herr Andreas Heidemann Tel.: (089) 1 27 05-230
Herr Florian Brandl
Tel.: (089) 1 27 05-244
Ort, Datum
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anzeigen- und Beilagenpreise für den offiziellen Ausstellungs-Katalog 2008
(Druckauflage: 13.000 Exemplare)
Innenteil
schwarz/weiß
2-farbig
3-farbig
4-farbig
1/1 Seite
EUR 1.764,00
EUR 2.110,00
EUR 2.110,00
EUR 2.542,00
1/2 Seite
EUR
882,00
EUR 1.055,00
EUR 1.055,00
EUR 1.271,00
1/3 Seite
EUR
588,00
Farbzuschlag unter 1/2 Seite
1/4 Seite
EUR
441,00
EUR
EUR
EUR
1/8 Seite
EUR
220,50
173,00
173,00
Umschlagsseiten (1/1 Seite)
Beilagen pro Tausend
2. Umschlagsseite 4-farbig EUR 3.177,00
bis
25 g
EUR 195,00
3. Umschlagsseite 4-farbig EUR 2.542,00
über 25 g
EUR 225,00
4. Umschlagsseite 4 farbig EUR 5.719,00
max. Format: 120 mm breit x 210 mm hoch
346,00
Einhefter: auf Anfrage
Kartonblätter
schwarz/weiß
2-farbig
3-farbig
4-farbig
1/1 Seite
EUR 2.359,00
EUR 2.822,00
EUR 2.822,00
EUR 3.400,00
1/2 Seite
EUR 1.179,00
EUR 1.411,00
EUR 1.411,00
EUR 1.700,00
Technische Daten
Format:
130 mm breit x 210 mm hoch
Satzspiegel:
109 mm breit x 180 mm hoch
Druckunterlagen: Digitalisiert, auf Datenträger (CD-ROM) oder
ISDN-Übertragung (Macintosh) - kein PC-ISDN
Dateiformate:
Andruckunterlagen:
Druckoptimierte PDF oder EPS (bei EPS Schriften umgewandelt
in Zeichenwege, bei QuarkXPress-EPS unbedingt Schriften einbinden!)
Offene Dateien nur auf Anfrage möglich - geeignete Programme:
QuarkXPress, Freehand, Photoshop.
4-Farbbilder im Composite-Modus (CMYK).
Alle in PDF und EPS eingebetteten Bilder müssen unkomprimiert sein
(Keine .jpg oder LZW-Daten einbinden!)
Elektronische Datenübermittlung:
ISDN-Anschluss: 0906/24 19 77 (Leonardo Pro MAC)
Telefonische Ankündigung: 0906/73-254
e-mail: [email protected]
Fax für Ankündigung und Motiv: 0906/73-184
Hinweise
Übertragung der Daten nur mit Vorankündigung und genauer Angabe zu
Kundennamen, Objekt, Inhalte der Datenübertragung.
Farbliches Proof oder Chromalin ist unbedingt erforderlich
Katalog
Anzeigenberatung :
Anzeigenberatung:
Anzeigendisposition:
Herr Christoph Hofmann
Herr Andreas Heidemann
Herr Florian Brandl
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Katalogverkaufspreis incl. gesetzl. MwSt. EUR 6,00
Tel.: (089) 1 27 05 -275
Tel.: (089) 1 27 05 -230
Tel.: (089) 1 27 05 -244
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
KATALOG-ANZEIGEN
ANZEIGENSCHLUSS: 16. JUNI 2008
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
8
Aussteller:
Anzeigenabteilung / ZLF-Katalog
Sachbearbeiter
Lothstraße 29
Straße
80797 München
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Erstverkauf ab August 2008
Anzeigenschluss: 16. Juni 2008
Ich/Wir bestelle(n) hiermit im offiziellen Ausstellungs-Katalog für das „Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008“
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Ich/Wir bitte(n) zusätzlich um Ihr Angebot, auch für die Hauptausgabe vom Bayerischen Landwirtschaflichen
Wochenblatt (38/2008) zum ZLF.
Katalog
Anzeigenberatung:
Anzeigenberatung:
Anzeigendisposition:
Herr Christoph Hofmann Tel.: (089) 1 27 05-275
Herr Andreas Heidemann Tel.: (089) 1 27 05-230
Herr Florian Brandl
Tel.: (089) 1 27 05-244
Ort, Datum
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
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Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
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RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anzeigen- und Beilagenpreise für den offiziellen Ausstellungs-Katalog 2008
(Druckauflage: 13.000 Exemplare)
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schwarz/weiß
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3-farbig
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1/1 Seite
EUR 1.764,00
EUR 2.110,00
EUR 2.110,00
EUR 2.542,00
1/2 Seite
EUR
882,00
EUR 1.055,00
EUR 1.055,00
EUR 1.271,00
1/3 Seite
EUR
588,00
Farbzuschlag unter 1/2 Seite
1/4 Seite
EUR
441,00
EUR
EUR
EUR
1/8 Seite
EUR
220,50
173,00
173,00
Umschlagsseiten (1/1 Seite)
Beilagen pro Tausend
2. Umschlagsseite 4-farbig EUR 3.177,00
bis
25 g
EUR 195,00
3. Umschlagsseite 4-farbig EUR 2.542,00
über 25 g
EUR 225,00
4. Umschlagsseite 4 farbig EUR 5.719,00
max. Format: 120 mm breit x 210 mm hoch
346,00
Einhefter: auf Anfrage
Kartonblätter
schwarz/weiß
2-farbig
3-farbig
4-farbig
1/1 Seite
EUR 2.359,00
EUR 2.822,00
EUR 2.822,00
EUR 3.400,00
1/2 Seite
EUR 1.179,00
EUR 1.411,00
EUR 1.411,00
EUR 1.700,00
Technische Daten
Format:
130 mm breit x 210 mm hoch
Satzspiegel:
109 mm breit x 180 mm hoch
Druckunterlagen: Digitalisiert, auf Datenträger (CD-ROM) oder
ISDN-Übertragung (Macintosh) - kein PC-ISDN
Dateiformate:
Andruckunterlagen:
Druckoptimierte PDF oder EPS (bei EPS Schriften umgewandelt
in Zeichenwege, bei QuarkXPress-EPS unbedingt Schriften einbinden!)
Offene Dateien nur auf Anfrage möglich - geeignete Programme:
QuarkXPress, Freehand, Photoshop.
4-Farbbilder im Composite-Modus (CMYK).
Alle in PDF und EPS eingebetteten Bilder müssen unkomprimiert sein
(Keine .jpg oder LZW-Daten einbinden!)
Elektronische Datenübermittlung:
ISDN-Anschluss: 0906/24 19 77 (Leonardo Pro MAC)
Telefonische Ankündigung: 0906/73-254
e-mail: [email protected]
Fax für Ankündigung und Motiv: 0906/73-184
Hinweise
Übertragung der Daten nur mit Vorankündigung und genauer Angabe zu
Kundennamen, Objekt, Inhalte der Datenübertragung.
Farbliches Proof oder Chromalin ist unbedingt erforderlich
Katalog
Anzeigenberatung :
Anzeigenberatung:
Anzeigendisposition:
Herr Christoph Hofmann
Herr Andreas Heidemann
Herr Florian Brandl
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Katalogverkaufspreis incl. gesetzl. MwSt. EUR 6,00
Tel.: (089) 1 27 05 -275
Tel.: (089) 1 27 05 -230
Tel.: (089) 1 27 05 -244
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
BRANDSCHUTZ
MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
9
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Aussteller:
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Sachbearbeiter
Straße
Zur Weiterleitung an die:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung IV Branddirektion
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Sondergebiet Veranstaltungen IV/SV-1
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Telefon: (089) 23 53 – 31 59
Telefax: (089) 23 53 – 61 34
E-mail: [email protected]
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
I. Antrag auf brandschutzrechtliche Genehmigung / Abnahme
Folgende Standbauten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen)
□ Mehrgeschossige Standbauten
□ Standbauten mit einer Grundfläche über 75m2
□ Sonstiges:
Nachstehende Anlagen / Einrichtungen und Tätigkeiten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder
genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen)
□ Druckgasflaschen
□ Umgang mit Schweißgeräten
□ Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen
□ Flüssiggasanlagen
□ Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen
□ Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten
□ Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder Stoffen mit Biogefährdung
□ Sonstiges:
Notwendige einzureichende Unterlagen:
□ Planzeichnungen M = 1:100, (5-fach)
□ Baubeschreibung (5-fach)
□ Grundriss mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis (5-fach)
Es ist mir / uns bekannt, dass diese Anlagen und Geräte ohne vorherige Genehmigung durch die Branddirektion München nicht in Betrieb
genommen werden dürfen.
Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenfrei, für zusätzlich notwendige Beratungen werden die Verrechnungssätze der Branddirektion
zugrunde gelegt. Kostenträger ist die unterzeichnende Ausstellerfirma.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anordnung über Brandschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt München
Städtische Branddirektion
Allgemeines:
Fläche für Feuerwehr
Die gekennzeichneten Flächen für die Feuerwehr dürfen auch während der Aufund Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder
durch Lagerung von Ausstellungsgut, Bau- und Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden.
Ausgänge, Gänge
Sämtliche Ausgänge, Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind,
müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der
Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst
unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht
unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden.
Feuerlöscher, Hydranten
Die an den Ausgängen der Hallen und an den Ständen im Freien erforderlichen
Feuerlöscher und Hydranten dürfen unter keinen Umständen verbaut oder sonst
wie unzugänglich gemacht werden. In jedem Messestand (Zelt, Container etc.)
und sonstigen Betrieben sind jeweils geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder
DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zu halten.
Standgestaltung
Gefangene Räume innerhalb der Zelthallen bzw. Stände, die als
Aufenthaltsräume (z. B. Büros, Besprechungs- und Bewirtungsbereiche) genutzt
werden, müssen einen 2. Ausgang ins Freie oder einen Notausstieg (Fenster
mind. 60x100 cm groß, Brüstungshöhe max. 1,10 m) unmittelbar ins Freie erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Stand- und
Fußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt werden. In Ausstellungsständen mit
erhöhter Brandlast muss ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3
vorhanden sein.
Dekoration
Zur Ausschmückung dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare (B1
nach DIN 4102) bzw. durch Imprägnierung schwerentflammbar gemachte
Gegenstände und Stoffe verwendet werden; Dekorationen im Deckenbereich
dürfen darüber hinaus bei Erwärmung weder weich werden, abfallen noch
abtropfen. Der Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zu jederzeitigen Einsichtnahme
an den Ständen bereitzuhalten. Die Verwendung größerer Mengen - im
Brandfall stark rußender - Kunststoffe (z. B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor
usw.) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Branddirektion zulässig.
Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden:
DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung)
DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. HolzwolleLeichtbauplatten nach DIN 1103), oder
DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C –s3, d2, bestätigt durch einen
Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes
Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden:
DIN 4102 Teil 1, Klasse A1 oder A2, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines
bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung)
DIN 4102 Teil 4, Klasse A1 oder A2, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. Glas),
oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse A2 –s1, d0, bestätigt durch einen
Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes.
Textile Fußbodenbeläge dürfen nicht leicht entflammbar nach DIN 4102 sein.
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu
Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der
Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch
leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis zu
etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten
(Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).
Sicherheitsbeleuchtung
Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten.
Werden Stände oder Hallenteile betriebsmäßig abgedunkelt, so ist für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen technischen
Bestimmungen zu sorgen.
Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle
In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial
und dergleichen nicht abgelagert werden. Leicht brennbare Werkstoffabfälle
(Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden.
Aschenablagen
In den Gängen und Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe in genügender
Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem
Material zu entleeren.
Anbauten um das Tierzelt
Anbauten und Stände um das Tierzelt müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen
und Bauteilen hergestellt sein oder einen Abstand von mind. 5 m haben.
c) Schweiß-, Schneid- und Lötvorführungen und Lagerung von Druckgasflaschen.
Die brennbare Umgebung (Standaufbauten und dergleichen) ist
gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen müssen mit
geeigneten nicht brennbaren Stoffen abgedichtet werden. Leicht entflammbare Materialien wie Packmaterial, loses Papier und brennbare Flüssigkeiten
dürfen sich nicht im Standbereich befinden.
Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen.
Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein und dürfen nicht
vom Besucherstrom erreicht werden können. Reserveflaschen dürfen n i c h t
in den Hallen gelagert werden. Druckgasflaschen müssen von größeren
Mengen normal entflammbarer Stoffe (Holzregale, gebündelte Prospekte
etc.) mindestens 1 m entfernt sein. Im Stand ist mindestens ein geeigneter,
amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten)
bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr).
Für Geräte und Anlagen, die nicht zu Vorführungen betrieben werden, sind
nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenfällig als solche zu kennzeichnen.
d) Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen
In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der
Verarbeitung anfallen (z. B. Hobelspäne), sind amtlich zugelassene
Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das
Löschvermögen muss mindestens 4 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die
Brandklasse A betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "13 A"
oder mehr).
Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und
dergleichen) sind in verschlossenen und nicht brennbaren Behältern unterzubringen und müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals
täglich - beseitigt werden.
e) Aufstellung von Druckgasflaschen
Die Aufstellung von Druckgasflaschen aller Art ist auf ein Mindestmaß zu
beschränken und in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn
in Einvernehmen mit der Branddirektion zu regeln.
f) Brennbare Flüssigkeiten
Die Lagerung und Verwendung von entzündlichen, leichtentzündlichen
und hochentzündlichen, brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Betr, SichV) ist unzulässig.
g) Ölfeuerungen, Ölbrenner und sonstige Feuerstätten
Öltanks und Fässer sind außerhalb der Hallen zu lagern. Die rasche
Absperrung der Ölzufuhr zu den Brennern muss gewährleistet sein. Stände
in denen Ölfeuerungen oder sonstige Feuerstätten betrieben werden, müssen an den Außenwänden der Hallen liegen. Die Abgasführung muss durch
einwandfreie Rauchrohranlagen erfolgen. An den Ständen ist mindestens ein
geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3
bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im
Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr).
h) Flüssiggasanlagen
Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf
Flüssiggasanlagen aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden,
dann sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Branddirektion
in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit
Bodenbelüftung unterzubringen.
Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut
sichtbar anzuordnen.
Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie
zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind.
Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage muß bescheinigt
werden, die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen.
Leitungsanlage der Flüssiggasanlage
Prüfung der Flüssiggasanlage
Gültigkeit der
Bescheinigung
Anschluss einer Leitung mit
max 40 cm Länge direkt an
der Flüssiggasflasche oder
dem Umschaltventil, wobei
bei der Aufstellung sonstige
Schraubverbindungen nicht
gelöst werden dürfen.
Flüssiggas-Fachbetrieb
oder *TRF-Sachkundiger
2 Jahre
Sicherheitsgasschlauchleitung mit Steckverbindung
(Gassteckdose)
Flüssiggas-Fachbetrieb
oder *TRF-Sachkundiger
2 Jahre
Sonstige Leitungen
Flüssiggas-Fachbetrieb
(z.B. fest verlegte Leitungen) oder *TRF-Sachkundiger
für eine Ausstellung
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
2 Jahre
Anlagen und Einrichtungen:
Aussteller, die nachstehend bezeichnete Anlagen, Einrichtungen oder Bauten
einrichten bzw. betreiben wollen, haben diese der Messeleitung rechtzeitig zu
den festgesetzten Terminen anzuzeigen.
a) Mehrgeschossige Messebauten
Pläne sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 30.06.2008 einzureichen.
Aufenthaltsräume in Obergeschossen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege besitzen.
Zweigeschossige Stände bis 50 m2 überbauter Fläche benötigen eine
Treppe, die außerhalb der Überbauung enden muss. Stände mit mehr als 50
m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei möglichst entgegengesetzt angeordnete Treppen. Diese sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg
im Obergeschoss zur Treppe max. 10 m beträgt. Im Bereich von und unter
Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen angeordnet
werden.
b) Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2.
Bei Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2 sind grundsätzlich
Ansichtspläne und ein Grundrissplan mit Anordnung der Rettungswege
und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis einzureichen. Die
Gestaltung der Stände ist so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen
Räume, Winkel oder Nischen entstehen.
Sachkundigen
* TRF = Technische Regeln Flüssiggas
i) Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, elektrische Strahlöfen, Kocher,
Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen
Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der
Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche
Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, dass brennbare Gegenstände
nicht entzündet werden können.
Elektrische Anlagen bzw. Leitungen sind entsprechend den VDE Richtlinien zu verteilen bzw. zu installieren
k) Offenes Feuer und Licht
Offenes Feuer und Licht darf nicht benutzt werden. Ebenfalls ist die
Benutzung von Spiritusapparaten, Petroleumlampen und dergleichen in
Ausstellungshallen untersagt.
l) Weitere brandschutztechnische Auflagen bleiben im Einzelfall vorbehalten.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
BRANDSCHUTZ
MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
9
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Aussteller:
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Sachbearbeiter
Straße
Zur Weiterleitung an die:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung IV Branddirektion
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Sondergebiet Veranstaltungen IV/SV-1
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Telefon: (089) 23 53 – 31 59
Telefax: (089) 23 53 – 61 34
E-mail: [email protected]
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
I. Antrag auf brandschutzrechtliche Genehmigung / Abnahme
Folgende Standbauten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen)
□ Mehrgeschossige Standbauten
□ Standbauten mit einer Grundfläche über 75m2
□ Sonstiges:
Nachstehende Anlagen / Einrichtungen und Tätigkeiten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder
genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen)
□ Druckgasflaschen
□ Umgang mit Schweißgeräten
□ Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen
□ Flüssiggasanlagen
□ Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen
□ Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten
□ Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder Stoffen mit Biogefährdung
□ Sonstiges:
Notwendige einzureichende Unterlagen:
□ Planzeichnungen M = 1:100, (5-fach)
□ Baubeschreibung (5-fach)
□ Grundriss mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis (5-fach)
Es ist mir / uns bekannt, dass diese Anlagen und Geräte ohne vorherige Genehmigung durch die Branddirektion München nicht in Betrieb
genommen werden dürfen.
Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenfrei, für zusätzlich notwendige Beratungen werden die Verrechnungssätze der Branddirektion
zugrunde gelegt. Kostenträger ist die unterzeichnende Ausstellerfirma.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anordnung über Brandschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt München
Städtische Branddirektion
Allgemeines:
Fläche für Feuerwehr
Die gekennzeichneten Flächen für die Feuerwehr dürfen auch während der Aufund Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder
durch Lagerung von Ausstellungsgut, Bau- und Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden.
Ausgänge, Gänge
Sämtliche Ausgänge, Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind,
müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der
Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst
unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht
unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden.
Feuerlöscher, Hydranten
Die an den Ausgängen der Hallen und an den Ständen im Freien erforderlichen
Feuerlöscher und Hydranten dürfen unter keinen Umständen verbaut oder sonst
wie unzugänglich gemacht werden. In jedem Messestand (Zelt, Container etc.)
und sonstigen Betrieben sind jeweils geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder
DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zu halten.
Standgestaltung
Gefangene Räume innerhalb der Zelthallen bzw. Stände, die als
Aufenthaltsräume (z. B. Büros, Besprechungs- und Bewirtungsbereiche) genutzt
werden, müssen einen 2. Ausgang ins Freie oder einen Notausstieg (Fenster
mind. 60x100 cm groß, Brüstungshöhe max. 1,10 m) unmittelbar ins Freie erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Stand- und
Fußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt werden. In Ausstellungsständen mit
erhöhter Brandlast muss ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3
vorhanden sein.
Dekoration
Zur Ausschmückung dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare (B1
nach DIN 4102) bzw. durch Imprägnierung schwerentflammbar gemachte
Gegenstände und Stoffe verwendet werden; Dekorationen im Deckenbereich
dürfen darüber hinaus bei Erwärmung weder weich werden, abfallen noch
abtropfen. Der Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zu jederzeitigen Einsichtnahme
an den Ständen bereitzuhalten. Die Verwendung größerer Mengen - im
Brandfall stark rußender - Kunststoffe (z. B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor
usw.) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Branddirektion zulässig.
Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden:
DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung)
DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. HolzwolleLeichtbauplatten nach DIN 1103), oder
DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C –s3, d2, bestätigt durch einen
Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes
Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden:
DIN 4102 Teil 1, Klasse A1 oder A2, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines
bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung)
DIN 4102 Teil 4, Klasse A1 oder A2, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. Glas),
oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse A2 –s1, d0, bestätigt durch einen
Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes.
Textile Fußbodenbeläge dürfen nicht leicht entflammbar nach DIN 4102 sein.
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu
Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der
Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch
leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis zu
etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten
(Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).
Sicherheitsbeleuchtung
Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten.
Werden Stände oder Hallenteile betriebsmäßig abgedunkelt, so ist für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen technischen
Bestimmungen zu sorgen.
Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle
In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial
und dergleichen nicht abgelagert werden. Leicht brennbare Werkstoffabfälle
(Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden.
Aschenablagen
In den Gängen und Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe in genügender
Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem
Material zu entleeren.
Anbauten um das Tierzelt
Anbauten und Stände um das Tierzelt müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen
und Bauteilen hergestellt sein oder einen Abstand von mind. 5 m haben.
c) Schweiß-, Schneid- und Lötvorführungen und Lagerung von Druckgasflaschen.
Die brennbare Umgebung (Standaufbauten und dergleichen) ist
gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen müssen mit
geeigneten nicht brennbaren Stoffen abgedichtet werden. Leicht entflammbare Materialien wie Packmaterial, loses Papier und brennbare Flüssigkeiten
dürfen sich nicht im Standbereich befinden.
Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen.
Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein und dürfen nicht
vom Besucherstrom erreicht werden können. Reserveflaschen dürfen n i c h t
in den Hallen gelagert werden. Druckgasflaschen müssen von größeren
Mengen normal entflammbarer Stoffe (Holzregale, gebündelte Prospekte
etc.) mindestens 1 m entfernt sein. Im Stand ist mindestens ein geeigneter,
amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten)
bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr).
Für Geräte und Anlagen, die nicht zu Vorführungen betrieben werden, sind
nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenfällig als solche zu kennzeichnen.
d) Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen
In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der
Verarbeitung anfallen (z. B. Hobelspäne), sind amtlich zugelassene
Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das
Löschvermögen muss mindestens 4 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die
Brandklasse A betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "13 A"
oder mehr).
Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und
dergleichen) sind in verschlossenen und nicht brennbaren Behältern unterzubringen und müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals
täglich - beseitigt werden.
e) Aufstellung von Druckgasflaschen
Die Aufstellung von Druckgasflaschen aller Art ist auf ein Mindestmaß zu
beschränken und in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn
in Einvernehmen mit der Branddirektion zu regeln.
f) Brennbare Flüssigkeiten
Die Lagerung und Verwendung von entzündlichen, leichtentzündlichen
und hochentzündlichen, brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Betr, SichV) ist unzulässig.
g) Ölfeuerungen, Ölbrenner und sonstige Feuerstätten
Öltanks und Fässer sind außerhalb der Hallen zu lagern. Die rasche
Absperrung der Ölzufuhr zu den Brennern muss gewährleistet sein. Stände
in denen Ölfeuerungen oder sonstige Feuerstätten betrieben werden, müssen an den Außenwänden der Hallen liegen. Die Abgasführung muss durch
einwandfreie Rauchrohranlagen erfolgen. An den Ständen ist mindestens ein
geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3
bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im
Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr).
h) Flüssiggasanlagen
Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf
Flüssiggasanlagen aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden,
dann sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Branddirektion
in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit
Bodenbelüftung unterzubringen.
Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut
sichtbar anzuordnen.
Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie
zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind.
Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage muß bescheinigt
werden, die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen.
Leitungsanlage der Flüssiggasanlage
Prüfung der Flüssiggasanlage
Gültigkeit der
Bescheinigung
Anschluss einer Leitung mit
max 40 cm Länge direkt an
der Flüssiggasflasche oder
dem Umschaltventil, wobei
bei der Aufstellung sonstige
Schraubverbindungen nicht
gelöst werden dürfen.
Flüssiggas-Fachbetrieb
oder *TRF-Sachkundiger
2 Jahre
Sicherheitsgasschlauchleitung mit Steckverbindung
(Gassteckdose)
Flüssiggas-Fachbetrieb
oder *TRF-Sachkundiger
2 Jahre
Sonstige Leitungen
Flüssiggas-Fachbetrieb
(z.B. fest verlegte Leitungen) oder *TRF-Sachkundiger
für eine Ausstellung
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
2 Jahre
Anlagen und Einrichtungen:
Aussteller, die nachstehend bezeichnete Anlagen, Einrichtungen oder Bauten
einrichten bzw. betreiben wollen, haben diese der Messeleitung rechtzeitig zu
den festgesetzten Terminen anzuzeigen.
a) Mehrgeschossige Messebauten
Pläne sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 30.06.2008 einzureichen.
Aufenthaltsräume in Obergeschossen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege besitzen.
Zweigeschossige Stände bis 50 m2 überbauter Fläche benötigen eine
Treppe, die außerhalb der Überbauung enden muss. Stände mit mehr als 50
m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei möglichst entgegengesetzt angeordnete Treppen. Diese sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg
im Obergeschoss zur Treppe max. 10 m beträgt. Im Bereich von und unter
Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen angeordnet
werden.
b) Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2.
Bei Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2 sind grundsätzlich
Ansichtspläne und ein Grundrissplan mit Anordnung der Rettungswege
und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis einzureichen. Die
Gestaltung der Stände ist so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen
Räume, Winkel oder Nischen entstehen.
Sachkundigen
* TRF = Technische Regeln Flüssiggas
i) Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, elektrische Strahlöfen, Kocher,
Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen
Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der
Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche
Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, dass brennbare Gegenstände
nicht entzündet werden können.
Elektrische Anlagen bzw. Leitungen sind entsprechend den VDE Richtlinien zu verteilen bzw. zu installieren
k) Offenes Feuer und Licht
Offenes Feuer und Licht darf nicht benutzt werden. Ebenfalls ist die
Benutzung von Spiritusapparaten, Petroleumlampen und dergleichen in
Ausstellungshallen untersagt.
l) Weitere brandschutztechnische Auflagen bleiben im Einzelfall vorbehalten.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
BRANDSCHUTZ
MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
9
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Aussteller:
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Sachbearbeiter
Straße
Zur Weiterleitung an die:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung IV Branddirektion
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Sondergebiet Veranstaltungen IV/SV-1
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Telefon: (089) 23 53 – 31 59
Telefax: (089) 23 53 – 61 34
E-mail: [email protected]
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
I. Antrag auf brandschutzrechtliche Genehmigung / Abnahme
Folgende Standbauten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen)
□ Mehrgeschossige Standbauten
□ Standbauten mit einer Grundfläche über 75m2
□ Sonstiges:
Nachstehende Anlagen / Einrichtungen und Tätigkeiten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder
genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen)
□ Druckgasflaschen
□ Umgang mit Schweißgeräten
□ Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen
□ Flüssiggasanlagen
□ Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen
□ Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten
□ Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder Stoffen mit Biogefährdung
□ Sonstiges:
Notwendige einzureichende Unterlagen:
□ Planzeichnungen M = 1:100, (5-fach)
□ Baubeschreibung (5-fach)
□ Grundriss mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis (5-fach)
Es ist mir / uns bekannt, dass diese Anlagen und Geräte ohne vorherige Genehmigung durch die Branddirektion München nicht in Betrieb
genommen werden dürfen.
Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenfrei, für zusätzlich notwendige Beratungen werden die Verrechnungssätze der Branddirektion
zugrunde gelegt. Kostenträger ist die unterzeichnende Ausstellerfirma.
Ort, Datum
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Anordnung über Brandschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt München
Städtische Branddirektion
Allgemeines:
Fläche für Feuerwehr
Die gekennzeichneten Flächen für die Feuerwehr dürfen auch während der Aufund Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder
durch Lagerung von Ausstellungsgut, Bau- und Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden.
Ausgänge, Gänge
Sämtliche Ausgänge, Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind,
müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der
Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst
unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht
unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden.
Feuerlöscher, Hydranten
Die an den Ausgängen der Hallen und an den Ständen im Freien erforderlichen
Feuerlöscher und Hydranten dürfen unter keinen Umständen verbaut oder sonst
wie unzugänglich gemacht werden. In jedem Messestand (Zelt, Container etc.)
und sonstigen Betrieben sind jeweils geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder
DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zu halten.
Standgestaltung
Gefangene Räume innerhalb der Zelthallen bzw. Stände, die als
Aufenthaltsräume (z. B. Büros, Besprechungs- und Bewirtungsbereiche) genutzt
werden, müssen einen 2. Ausgang ins Freie oder einen Notausstieg (Fenster
mind. 60x100 cm groß, Brüstungshöhe max. 1,10 m) unmittelbar ins Freie erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Stand- und
Fußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt werden. In Ausstellungsständen mit
erhöhter Brandlast muss ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3
vorhanden sein.
Dekoration
Zur Ausschmückung dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare (B1
nach DIN 4102) bzw. durch Imprägnierung schwerentflammbar gemachte
Gegenstände und Stoffe verwendet werden; Dekorationen im Deckenbereich
dürfen darüber hinaus bei Erwärmung weder weich werden, abfallen noch
abtropfen. Der Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zu jederzeitigen Einsichtnahme
an den Ständen bereitzuhalten. Die Verwendung größerer Mengen - im
Brandfall stark rußender - Kunststoffe (z. B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor
usw.) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Branddirektion zulässig.
Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden:
DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung)
DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. HolzwolleLeichtbauplatten nach DIN 1103), oder
DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C –s3, d2, bestätigt durch einen
Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes
Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden:
DIN 4102 Teil 1, Klasse A1 oder A2, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines
bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung)
DIN 4102 Teil 4, Klasse A1 oder A2, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. Glas),
oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse A2 –s1, d0, bestätigt durch einen
Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes.
Textile Fußbodenbeläge dürfen nicht leicht entflammbar nach DIN 4102 sein.
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu
Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der
Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch
leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis zu
etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten
(Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).
Sicherheitsbeleuchtung
Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten.
Werden Stände oder Hallenteile betriebsmäßig abgedunkelt, so ist für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen technischen
Bestimmungen zu sorgen.
Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle
In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial
und dergleichen nicht abgelagert werden. Leicht brennbare Werkstoffabfälle
(Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden.
Aschenablagen
In den Gängen und Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe in genügender
Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem
Material zu entleeren.
Anbauten um das Tierzelt
Anbauten und Stände um das Tierzelt müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen
und Bauteilen hergestellt sein oder einen Abstand von mind. 5 m haben.
c) Schweiß-, Schneid- und Lötvorführungen und Lagerung von Druckgasflaschen.
Die brennbare Umgebung (Standaufbauten und dergleichen) ist
gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen müssen mit
geeigneten nicht brennbaren Stoffen abgedichtet werden. Leicht entflammbare Materialien wie Packmaterial, loses Papier und brennbare Flüssigkeiten
dürfen sich nicht im Standbereich befinden.
Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen.
Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein und dürfen nicht
vom Besucherstrom erreicht werden können. Reserveflaschen dürfen n i c h t
in den Hallen gelagert werden. Druckgasflaschen müssen von größeren
Mengen normal entflammbarer Stoffe (Holzregale, gebündelte Prospekte
etc.) mindestens 1 m entfernt sein. Im Stand ist mindestens ein geeigneter,
amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten)
bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr).
Für Geräte und Anlagen, die nicht zu Vorführungen betrieben werden, sind
nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenfällig als solche zu kennzeichnen.
d) Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen
In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der
Verarbeitung anfallen (z. B. Hobelspäne), sind amtlich zugelassene
Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das
Löschvermögen muss mindestens 4 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die
Brandklasse A betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "13 A"
oder mehr).
Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und
dergleichen) sind in verschlossenen und nicht brennbaren Behältern unterzubringen und müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals
täglich - beseitigt werden.
e) Aufstellung von Druckgasflaschen
Die Aufstellung von Druckgasflaschen aller Art ist auf ein Mindestmaß zu
beschränken und in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn
in Einvernehmen mit der Branddirektion zu regeln.
f) Brennbare Flüssigkeiten
Die Lagerung und Verwendung von entzündlichen, leichtentzündlichen
und hochentzündlichen, brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Betr, SichV) ist unzulässig.
g) Ölfeuerungen, Ölbrenner und sonstige Feuerstätten
Öltanks und Fässer sind außerhalb der Hallen zu lagern. Die rasche
Absperrung der Ölzufuhr zu den Brennern muss gewährleistet sein. Stände
in denen Ölfeuerungen oder sonstige Feuerstätten betrieben werden, müssen an den Außenwänden der Hallen liegen. Die Abgasführung muss durch
einwandfreie Rauchrohranlagen erfolgen. An den Ständen ist mindestens ein
geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3
bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im
Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr).
h) Flüssiggasanlagen
Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf
Flüssiggasanlagen aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden,
dann sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Branddirektion
in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit
Bodenbelüftung unterzubringen.
Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut
sichtbar anzuordnen.
Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie
zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind.
Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage muß bescheinigt
werden, die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen.
Leitungsanlage der Flüssiggasanlage
Prüfung der Flüssiggasanlage
Gültigkeit der
Bescheinigung
Anschluss einer Leitung mit
max 40 cm Länge direkt an
der Flüssiggasflasche oder
dem Umschaltventil, wobei
bei der Aufstellung sonstige
Schraubverbindungen nicht
gelöst werden dürfen.
Flüssiggas-Fachbetrieb
oder *TRF-Sachkundiger
2 Jahre
Sicherheitsgasschlauchleitung mit Steckverbindung
(Gassteckdose)
Flüssiggas-Fachbetrieb
oder *TRF-Sachkundiger
2 Jahre
Sonstige Leitungen
Flüssiggas-Fachbetrieb
(z.B. fest verlegte Leitungen) oder *TRF-Sachkundiger
für eine Ausstellung
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
2 Jahre
Anlagen und Einrichtungen:
Aussteller, die nachstehend bezeichnete Anlagen, Einrichtungen oder Bauten
einrichten bzw. betreiben wollen, haben diese der Messeleitung rechtzeitig zu
den festgesetzten Terminen anzuzeigen.
a) Mehrgeschossige Messebauten
Pläne sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 30.06.2008 einzureichen.
Aufenthaltsräume in Obergeschossen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege besitzen.
Zweigeschossige Stände bis 50 m2 überbauter Fläche benötigen eine
Treppe, die außerhalb der Überbauung enden muss. Stände mit mehr als 50
m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei möglichst entgegengesetzt angeordnete Treppen. Diese sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg
im Obergeschoss zur Treppe max. 10 m beträgt. Im Bereich von und unter
Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen angeordnet
werden.
b) Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2.
Bei Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2 sind grundsätzlich
Ansichtspläne und ein Grundrissplan mit Anordnung der Rettungswege
und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis einzureichen. Die
Gestaltung der Stände ist so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen
Räume, Winkel oder Nischen entstehen.
Sachkundigen
* TRF = Technische Regeln Flüssiggas
i) Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, elektrische Strahlöfen, Kocher,
Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen
Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der
Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche
Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, dass brennbare Gegenstände
nicht entzündet werden können.
Elektrische Anlagen bzw. Leitungen sind entsprechend den VDE Richtlinien zu verteilen bzw. zu installieren
k) Offenes Feuer und Licht
Offenes Feuer und Licht darf nicht benutzt werden. Ebenfalls ist die
Benutzung von Spiritusapparaten, Petroleumlampen und dergleichen in
Ausstellungshallen untersagt.
l) Weitere brandschutztechnische Auflagen bleiben im Einzelfall vorbehalten.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ANTRAG AUF
MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008
BAUERLAUBNIS
ZWEIFACH EINREICHEN
10
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
Zur Weiterleitung an die:
e-mail:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV/12 – Lokalbaukommission
Blumenstraße 19
80331 München
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
I. Antrag auf Bauerlaubnis für bauliche Anlagen größer als 25 m2
(z.B Pavillons, Zelte, Container etc.)
Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Genehmigung für die Dauer des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes vom 20. bis
28.09.2008 für die folgenden baulichen Anlagen gemäß Punkt 13, 14 und 15 der Ausstellungsbedingungen (siehe Anmeldeformular!) und
den umseitig aufgeführten baulichen Bestimmungen:
II. Anzeige zur Gebrauchsabnahme für einen fliegenden Bau nach Art. 72 BayBO.
□ Zelt
□ Bühne
□ Tribüne
Aufstellungszeit:
von
bis
Beantragte Gebrauchsabnahme:
Datum
Uhrzeit
Prüfbuch:
Nr.
Gültigkeit bis
Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV) erforderlich?
□ Sonstiges
□ Ja
□ nein
Kostenträger für die Genehmigung und die Gebrauchsabnahme ist die unterzeichnende Ausstellerfirma.
Notwendige Unterlagen:
□ Planzeichnungen M. 1:100
(2-fach)
□ Baubeschreibung (2-fach)
□ Lageplan (3-fach) mit Eintragung der (Zelt) Größe des Vorhabens und
Abständen zur Standgrenze
□ Statische Berechnung (2-fach)
□ Prüfbericht (2-fach)
Die Unterlagen müssen vom Aussteller und der Ausstellungsleitung im Original unterschrieben sein.
Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Ausstellungsleitung
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Antrag auf Bauerlaubnis
I. Bauliche Anlagen größer als 25 m2
Bauliche Anlagen, Pavillons, Zelte, Container usw., die eine überbaute Fläche von 25 m2 und / oder eine Höhe von 4 m
(auch nur in einem Teil der Anlage) überschreiten oder doppelstöckig sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der
Veranstaltungsleitung. Dies gilt auch für kleinere Anlagen, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte
aufzunehmen haben.
Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens bis zum 30.06.08 mit sämtlichen Unterlagen, Plänen (Ansichten, Grundrisse,
Schnitte, M 1:100) und bei Bedarf mit geprüften statischen Berechnungen oder Prüfbuch in zweifacher Ausfertigung
bei der Veranstaltungsleitung abzugeben.
Kostenträger für die Gebrauchsabnahme und Genehmigung ist der Aussteller.
Erst mit der schriftlich zu erteilenden Genehmigung ist der Standaufbau freigegeben.
Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen und auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen.
Nicht genehmigte Aufbauten, die den technischen Richtlinien oder den aktuellen Gesetzen (z.B. Bayerische
Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung) nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden.
II. Abstandsregelung
Abstandsflächen der baulichen Anlagen
Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller so zu gestalten, dass bei den baulichen Anlagen mit einer überbauten Fläche
größer als 25 m2, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen (schwer entflammbar ist auch brennbar) bestehen,
Abstände zur Standgrenze der gemieteten Fläche eingehalten werden.
Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein
Abstand von 2,5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten.
Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 75 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein
Abstand von 5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten.
Der Aussteller muß mit baulichen Anlagen von der Straßenfront seiner Ausstellungsfläche mindestens 1 m entfernt
bleiben.
Falls der Aussteller den geforderten Grenzabstand für bauliche Anlagen mit einer Größe über 25 m2 unterschreiten will,
so kann dies nur in eigenverantwortlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbaraussteller erfolgen, wobei ein
Abstand der baulichen Anlagen von 25 m2 bis 75 m2 untereinander von mindestens 5 m und für bauliche Anlagen über
75 m2 von mindestens 10 m einzuhalten ist.
Die Abstimmung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers.
Die Adressen der jeweiligen Ausstellungsnachbarn werden im April 2008 zur Abstimmung mitgeteilt.
Ausnahmeregelung
Bei Metallcontainer bis zu einer Fläche von 50 m2 müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Metallcontainer über 50 m2 gelten die halben Abstandsflächen. Punkt I bleibt hiervon unberührt.
III. Wohnmobile, Wohnwagen
oder ähnliche Fahrzeuge sind auf der Ausstellungsfläche des Ausstellers zugelassen, allerdings nur als dauerhaftes
Ausstellungselement, nicht zum täglichen Gebrauch für andere als Ausstellungszwecke!
Sind diese größer als 25 m2, so ist eine Genehmigung wie bei den oben genannten baulichen Anlagen erforderlich.
Die Ausstellungsfläche darf nicht als Parkfläche für nicht der Ausstellung dienende Fahrzeuge genutzt werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ANTRAG AUF
MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008
BAUERLAUBNIS
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Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
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Wohnort
Telefax:
Vorwahl
Zur Weiterleitung an die:
e-mail:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV/12 – Lokalbaukommission
Blumenstraße 19
80331 München
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
I. Antrag auf Bauerlaubnis für bauliche Anlagen größer als 25 m2
(z.B Pavillons, Zelte, Container etc.)
Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Genehmigung für die Dauer des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes vom 20. bis
28.09.2008 für die folgenden baulichen Anlagen gemäß Punkt 13, 14 und 15 der Ausstellungsbedingungen (siehe Anmeldeformular!) und
den umseitig aufgeführten baulichen Bestimmungen:
II. Anzeige zur Gebrauchsabnahme für einen fliegenden Bau nach Art. 72 BayBO.
□ Zelt
□ Bühne
□ Tribüne
Aufstellungszeit:
von
bis
Beantragte Gebrauchsabnahme:
Datum
Uhrzeit
Prüfbuch:
Nr.
Gültigkeit bis
Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV) erforderlich?
□ Sonstiges
□ Ja
□ nein
Kostenträger für die Genehmigung und die Gebrauchsabnahme ist die unterzeichnende Ausstellerfirma.
Notwendige Unterlagen:
□ Planzeichnungen M. 1:100
(2-fach)
□ Baubeschreibung (2-fach)
□ Lageplan (3-fach) mit Eintragung der (Zelt) Größe des Vorhabens und
Abständen zur Standgrenze
□ Statische Berechnung (2-fach)
□ Prüfbericht (2-fach)
Die Unterlagen müssen vom Aussteller und der Ausstellungsleitung im Original unterschrieben sein.
Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Ausstellungsleitung
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Antrag auf Bauerlaubnis
I. Bauliche Anlagen größer als 25 m2
Bauliche Anlagen, Pavillons, Zelte, Container usw., die eine überbaute Fläche von 25 m2 und / oder eine Höhe von 4 m
(auch nur in einem Teil der Anlage) überschreiten oder doppelstöckig sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der
Veranstaltungsleitung. Dies gilt auch für kleinere Anlagen, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte
aufzunehmen haben.
Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens bis zum 30.06.08 mit sämtlichen Unterlagen, Plänen (Ansichten, Grundrisse,
Schnitte, M 1:100) und bei Bedarf mit geprüften statischen Berechnungen oder Prüfbuch in zweifacher Ausfertigung
bei der Veranstaltungsleitung abzugeben.
Kostenträger für die Gebrauchsabnahme und Genehmigung ist der Aussteller.
Erst mit der schriftlich zu erteilenden Genehmigung ist der Standaufbau freigegeben.
Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen und auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen.
Nicht genehmigte Aufbauten, die den technischen Richtlinien oder den aktuellen Gesetzen (z.B. Bayerische
Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung) nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden.
II. Abstandsregelung
Abstandsflächen der baulichen Anlagen
Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller so zu gestalten, dass bei den baulichen Anlagen mit einer überbauten Fläche
größer als 25 m2, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen (schwer entflammbar ist auch brennbar) bestehen,
Abstände zur Standgrenze der gemieteten Fläche eingehalten werden.
Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein
Abstand von 2,5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten.
Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 75 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein
Abstand von 5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten.
Der Aussteller muß mit baulichen Anlagen von der Straßenfront seiner Ausstellungsfläche mindestens 1 m entfernt
bleiben.
Falls der Aussteller den geforderten Grenzabstand für bauliche Anlagen mit einer Größe über 25 m2 unterschreiten will,
so kann dies nur in eigenverantwortlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbaraussteller erfolgen, wobei ein
Abstand der baulichen Anlagen von 25 m2 bis 75 m2 untereinander von mindestens 5 m und für bauliche Anlagen über
75 m2 von mindestens 10 m einzuhalten ist.
Die Abstimmung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers.
Die Adressen der jeweiligen Ausstellungsnachbarn werden im April 2008 zur Abstimmung mitgeteilt.
Ausnahmeregelung
Bei Metallcontainer bis zu einer Fläche von 50 m2 müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Metallcontainer über 50 m2 gelten die halben Abstandsflächen. Punkt I bleibt hiervon unberührt.
III. Wohnmobile, Wohnwagen
oder ähnliche Fahrzeuge sind auf der Ausstellungsfläche des Ausstellers zugelassen, allerdings nur als dauerhaftes
Ausstellungselement, nicht zum täglichen Gebrauch für andere als Ausstellungszwecke!
Sind diese größer als 25 m2, so ist eine Genehmigung wie bei den oben genannten baulichen Anlagen erforderlich.
Die Ausstellungsfläche darf nicht als Parkfläche für nicht der Ausstellung dienende Fahrzeuge genutzt werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ANTRAG AUF
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Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
Zur Weiterleitung an die:
e-mail:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV/12 – Lokalbaukommission
Blumenstraße 19
80331 München
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
I. Antrag auf Bauerlaubnis für bauliche Anlagen größer als 25 m2
(z.B Pavillons, Zelte, Container etc.)
Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Genehmigung für die Dauer des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes vom 20. bis
28.09.2008 für die folgenden baulichen Anlagen gemäß Punkt 13, 14 und 15 der Ausstellungsbedingungen (siehe Anmeldeformular!) und
den umseitig aufgeführten baulichen Bestimmungen:
II. Anzeige zur Gebrauchsabnahme für einen fliegenden Bau nach Art. 72 BayBO.
□ Zelt
□ Bühne
□ Tribüne
Aufstellungszeit:
von
bis
Beantragte Gebrauchsabnahme:
Datum
Uhrzeit
Prüfbuch:
Nr.
Gültigkeit bis
Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV) erforderlich?
□ Sonstiges
□ Ja
□ nein
Kostenträger für die Genehmigung und die Gebrauchsabnahme ist die unterzeichnende Ausstellerfirma.
Notwendige Unterlagen:
□ Planzeichnungen M. 1:100
(2-fach)
□ Baubeschreibung (2-fach)
□ Lageplan (3-fach) mit Eintragung der (Zelt) Größe des Vorhabens und
Abständen zur Standgrenze
□ Statische Berechnung (2-fach)
□ Prüfbericht (2-fach)
Die Unterlagen müssen vom Aussteller und der Ausstellungsleitung im Original unterschrieben sein.
Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Ausstellungsleitung
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Antrag auf Bauerlaubnis
I. Bauliche Anlagen größer als 25 m2
Bauliche Anlagen, Pavillons, Zelte, Container usw., die eine überbaute Fläche von 25 m2 und / oder eine Höhe von 4 m
(auch nur in einem Teil der Anlage) überschreiten oder doppelstöckig sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der
Veranstaltungsleitung. Dies gilt auch für kleinere Anlagen, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte
aufzunehmen haben.
Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens bis zum 30.06.08 mit sämtlichen Unterlagen, Plänen (Ansichten, Grundrisse,
Schnitte, M 1:100) und bei Bedarf mit geprüften statischen Berechnungen oder Prüfbuch in zweifacher Ausfertigung
bei der Veranstaltungsleitung abzugeben.
Kostenträger für die Gebrauchsabnahme und Genehmigung ist der Aussteller.
Erst mit der schriftlich zu erteilenden Genehmigung ist der Standaufbau freigegeben.
Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen und auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen.
Nicht genehmigte Aufbauten, die den technischen Richtlinien oder den aktuellen Gesetzen (z.B. Bayerische
Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung) nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden.
II. Abstandsregelung
Abstandsflächen der baulichen Anlagen
Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller so zu gestalten, dass bei den baulichen Anlagen mit einer überbauten Fläche
größer als 25 m2, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen (schwer entflammbar ist auch brennbar) bestehen,
Abstände zur Standgrenze der gemieteten Fläche eingehalten werden.
Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein
Abstand von 2,5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten.
Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 75 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein
Abstand von 5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten.
Der Aussteller muß mit baulichen Anlagen von der Straßenfront seiner Ausstellungsfläche mindestens 1 m entfernt
bleiben.
Falls der Aussteller den geforderten Grenzabstand für bauliche Anlagen mit einer Größe über 25 m2 unterschreiten will,
so kann dies nur in eigenverantwortlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbaraussteller erfolgen, wobei ein
Abstand der baulichen Anlagen von 25 m2 bis 75 m2 untereinander von mindestens 5 m und für bauliche Anlagen über
75 m2 von mindestens 10 m einzuhalten ist.
Die Abstimmung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers.
Die Adressen der jeweiligen Ausstellungsnachbarn werden im April 2008 zur Abstimmung mitgeteilt.
Ausnahmeregelung
Bei Metallcontainer bis zu einer Fläche von 50 m2 müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Metallcontainer über 50 m2 gelten die halben Abstandsflächen. Punkt I bleibt hiervon unberührt.
III. Wohnmobile, Wohnwagen
oder ähnliche Fahrzeuge sind auf der Ausstellungsfläche des Ausstellers zugelassen, allerdings nur als dauerhaftes
Ausstellungselement, nicht zum täglichen Gebrauch für andere als Ausstellungszwecke!
Sind diese größer als 25 m2, so ist eine Genehmigung wie bei den oben genannten baulichen Anlagen erforderlich.
Die Ausstellungsfläche darf nicht als Parkfläche für nicht der Ausstellung dienende Fahrzeuge genutzt werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
ARBEITSVERMITTLUNG
MELDESCHLUSS: 1. JULI 2008
11
Aussteller:
Bundesagentur für Arbeit
Job - Messevermittlung
Sachbearbeiter
Willy-Brandt-Allee 9
Straße
81829 München
Postleitzahl
Telefon:
Vorwahl
Wohnort
Telefax:
e-mail:
Telefon 089 / 949-24 990-3
Telefax 089 / 949-24 999
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Arbeitsvermittlung
Die „Agentur für Arbeit auf dem Messegelände“ vermittelt Ihnen mit ihrem erfahrenen Team zur bevorstehenden
Veranstaltung kostenlos Arbeitskräfte. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Aussteller und der Arbeitskraft.
Ihren Personalbedarf sollten Sie rechtzeitig mittels diesem Vermittlungsauftrag melden (Bitte zufaxen!)
Wir beabsichtigen, an unserem Stand folgendes Personal einzustellen:
Gewünschte Arbeitskraft
Anzahl
□ männlich
□ weiblich
□ Aufbauhilfe am / vom
bis ca.
□ Abbauhilfe am / vom
Die von uns bestellte Arbeitskraft erhält als Vergütung
Uhr
bis
von
Hostess / Standhilfe
Dolmetscher-/in
Verkaufshilfe
Küchenhilfe
Alter von
□ gleich
bis
von
□
□
□
□
Bezahlung
bis ca.
bis ca.
EUR
pro Stunde
EUR
pro Tag
EUR
für die Dauer der Messe
Uhr
□ gleich
Art der Tätigkeit
Kenntnisse, Sprachen
weitere Hinweise und Wünsche
Öffnungszeiten:
Die Vermittlungsstelle der „Bundesagentur für Arbeit“ in München ist Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
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Gewünschte Arbeitskraft
Anzahl
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□ weiblich
□ Aufbauhilfe am / vom
bis ca.
□ Abbauhilfe am / vom
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Verkaufshilfe
Küchenhilfe
Alter von
□ gleich
bis
von
□
□
□
□
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bis ca.
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EUR
pro Stunde
EUR
pro Tag
EUR
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Uhr
□ gleich
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Öffnungszeiten:
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und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
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GASTKARTENBESTELLUNG
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008
12
Aussteller:
Kartenausgabe
Sachbearbeiter
Max-Joseph-Straße 9
Straße
80333 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: 089 / 5 58 73-307
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Gastkarten
Hiermit werden für das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008
Stück Gastkarten bestellt.
Die Gastkarte kann an jedem beliebigen Tag während der Ausstellung an allen Kassen gegen eine kostenlose Eintrittskarte durch
geladene Gäste eingelöst werden.
Es besteht Einverständnis, dass eingelöste Gastkarten vom Veranstalter zum Preis von je EUR 10,50 (normale Eintrittskarte EUR 12,50)
zuzüglich der entstehenden Versandspesen (Einschreiben mit Rückschein und Gewichtstarif) in Rechnung gestellt werden.
Diese ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Hinweis:
Die Gastkarte beinhaltet die kostenlose Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Gesamtnetz der Münchner Verkehrsund Tariverbund GmbH (MVV).
Da die eingelösten Gastkarten maschinell gelesen werden, machen wir nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass nur ungeknickte, ungefaltete oder in sonst einer Form unbeschädigte Gastkarten an den Kassen entgegengenommen werden.
Wir bitten daher, Ihren Kundenkreis entsprechend davon in Kenntnis zu setzen.
Alle eingelösten Karten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gastkarten ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtskräftige Unterschrift
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
GASTKARTENBESTELLUNG
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008
12
Aussteller:
Kartenausgabe
Sachbearbeiter
Max-Joseph-Straße 9
Straße
80333 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: 089 / 5 58 73-307
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Gastkarten
Hiermit werden für das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008
Stück Gastkarten bestellt.
Die Gastkarte kann an jedem beliebigen Tag während der Ausstellung an allen Kassen gegen eine kostenlose Eintrittskarte durch
geladene Gäste eingelöst werden.
Es besteht Einverständnis, dass eingelöste Gastkarten vom Veranstalter zum Preis von je EUR 10,50 (normale Eintrittskarte EUR 12,50)
zuzüglich der entstehenden Versandspesen (Einschreiben mit Rückschein und Gewichtstarif) in Rechnung gestellt werden.
Diese ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Hinweis:
Die Gastkarte beinhaltet die kostenlose Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Gesamtnetz der Münchner Verkehrsund Tariverbund GmbH (MVV).
Da die eingelösten Gastkarten maschinell gelesen werden, machen wir nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass nur ungeknickte, ungefaltete oder in sonst einer Form unbeschädigte Gastkarten an den Kassen entgegengenommen werden.
Wir bitten daher, Ihren Kundenkreis entsprechend davon in Kenntnis zu setzen.
Alle eingelösten Karten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gastkarten ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
Ort, Datum
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STANDBEGRENZUNG
MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008
13
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Standbegrenzungswände und Tapezierarbeiten
Bitte nur für die Stände in den Zelthallen ausfüllen.
A) Ich/Wir benötige(n) für unseren Stand keine Standbegrenzungswände:
□
B) Ich/Wir benötige(n) Standbegrenzungswände:
□
Material:
Oberfläche:
Wabenelement mit Holzrahmen
Gewachste Hartfaser zum tapezieren geeignet,
3,2 cm stark, 250 cm hoch, Aufstellwinkel 90 und 180 Grad
Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden.
Bei Wandlängen über 5,00 m werden Stützmaßnahmen erforderlich.
Kostenpauschale:
Standfläche bis
10 m2
50,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
40 m
100,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
70 m
Standfläche bis
100 m
200,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche über
100 m
250,00 € + gesetzliche MwSt.
2
2
2
2
150,00 € + gesetzliche MwSt.
C) Die Standbegrenzungswände sollen mit Rauhfasertapete tapeziert werden
□
Kostenpauschale:
Standfläche bis
10 m2
30,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
40 m2
60,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
70 m2
80,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
100 m2
100,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche über
100 m2
120,00 € + gesetzliche MwSt.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Ich/Wir erkennen(n) an, dass die Bestellungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen abgerechnet werden.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
STANDBEGRENZUNG
MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008
13
Aussteller:
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Max-Joseph-Straße 9
Sachbearbeiter
80333 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Standbegrenzungswände und Tapezierarbeiten
Bitte nur für die Stände in den Zelthallen ausfüllen.
A) Ich/Wir benötige(n) für unseren Stand keine Standbegrenzungswände:
□
B) Ich/Wir benötige(n) Standbegrenzungswände:
□
Material:
Oberfläche:
Wabenelement mit Holzrahmen
Gewachste Hartfaser zum tapezieren geeignet,
3,2 cm stark, 250 cm hoch, Aufstellwinkel 90 und 180 Grad
Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden.
Bei Wandlängen über 5,00 m werden Stützmaßnahmen erforderlich.
Kostenpauschale:
Standfläche bis
10 m2
50,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
40 m
100,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
70 m
Standfläche bis
100 m
200,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche über
100 m
250,00 € + gesetzliche MwSt.
2
2
2
2
150,00 € + gesetzliche MwSt.
C) Die Standbegrenzungswände sollen mit Rauhfasertapete tapeziert werden
□
Kostenpauschale:
Standfläche bis
10 m2
30,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
40 m2
60,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
70 m2
80,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche bis
100 m2
100,00 € + gesetzliche MwSt.
Standfläche über
100 m2
120,00 € + gesetzliche MwSt.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Ich/Wir erkennen(n) an, dass die Bestellungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen abgerechnet werden.
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
KARTENBESTELLUNG
MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
14
Aussteller:
Kartenausgabe
Sachbearbeiter
Max-Joseph-Straße 9
Straße
80333 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Telefon: 089 / 5 58 73-307
Kunden-Nr.:
Kartenbestellung für Aussteller
Statt kostenloser Aussteller-Dauerkarten können auch kostenlose Aussteller-Tageskarten bestellt werden.
Für eine Aussteller-Dauerkarte erhalten Sie neun Aussteller-Tageskarten.
Ich/Wir bestelle(n) hiermit
Stück Aussteller-Dauerkarten kostenlos, je nach Standgröße (siehe Rückseite)
davon
Stück als kostenlose Aussteller-Tageskarten
Hinweis:
Die Aussteller-Dauerkarten und Aussteller-Tageskarten beinhalten keine kostenlose Nutzung
der öffentlichen Verkehrsmittel der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
Stück Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau
Stück Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau
Stück Einfahrtsscheine für KfZ während der Ausstellung,
gültig nur von 7.00 bis 8.30 und 18.00 bis 19.00 Uhr
Stück Kataloggutscheine (siehe Rückseite)
Die bestellten Karten sind nach Bezahlung der Standmiete an meine Adresse zu übersenden
ja □
nein □
Die bestellten Karten werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände
in Empfang genommen
ja □
nein □
Bei Selbstabholung wird eine Firmenbescheinigung vorgelegt.
Ich/Wir erkenne(n) die umseitigen Bedingungen an.
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Aussteller-Dauerkarten
Aussteller-Dauerkarten sind gültig vor, während und nach der Ausstellung und werden im Verhältnis zur Größe des Standes in
folgendem Umfang kostenlos vom Veranstalter ausgegeben. Mitaussteller erhalten 3 Aussteller-Dauerkarten.
Aussteller in Zelthallen:
bis 10 qm = 3 Stück
bis 20 qm = 4 Stück
bis 30 qm = 5 Stück
bis 40 qm = 6 Stück
bis 50 qm = 7 Stück
bis 60 qm = 8 Stück
bis 70 qm = 9 Stück
bis
bis
bis
bis
bis
ab
080,0 qm = 10 Stück
090,0 qm = 11 Stück
100,0 qm = 12 Stück
110,0 qm = 13 Stück
120,0 qm = 14 Stück
120,5 qm = 15 Stück
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis 300 qm = 17 Stück
bis 320 qm = 18 Stück
bis 340 qm = 19 Stück
bis 360 qm = 20 Stück
bis 380 qm = 21 Stück
bis 400 qm = 22 Stück
bis 420 qm = 23 Stück
bis 440 qm = 24 Stück
bis 460 qm = 25 Stück
bis 480 qm = 26 Stück
bis 500 qm = 27 Stück
bis 520 qm = 28 Stück
bis 540 qm = 29 Stück
ab 541 qm = 30 Stück
Aussteller im Freigelände:
020
040
060
080
100
120
140
160
180
200
220
240
260
280
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Der Kartenversand erfolgt nach Bezahlung der Standmiete, jedoch nur bis 14 Tage vor Ausstellungsbeginn. Gegebenenfalls sind
die Karten bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände abzuholen.
Aussteller-Dauerkarten sind für den Aussteller und dessen Personal bestimmt. Sie sind nicht übertragbar, sondern gelten nur in
Verbindung mit dem Personalausweis des Inhabers (Firmenstempel).
Bei notwendig gewordenem Personalwechsel können Aussteller-Dauerkarten bei der Ausstellungsleitung umgetauscht werden.
Im Bedarfsfall werden weitere Aussteller-Dauerkarten zum Preis von 45,00 EUR je Stück ab 15.09.2008 von der Ausstellungsleitung (Kartenausgabestelle) auf dem Ausstellungsgelände gegen Barzahlung abgegeben.
Für diese Karten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die kostenlos ausgegebenen Aussteller-Dauerkarten. Bei Missbrauch
behält sich der Veranstalter den Einzug der Karten vor.
Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau sind nur gültig bis 19.09.2008, 20.00 Uhr, und berechtigen erst wieder am 28.09.2008
ab 18.00 Uhr zum Betreten des Ausstellungsgeländes.
Darüber hinaus benötigte Arbeitsausweise werden von der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände ausgegeben.
Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau (kostenlos) sind zur An- und Abfuhr von Ausstellungsgut bestimmt und haben
Gültigkeit bis 19.09.2008, 18.00 Uhr und ab 28.09.2008, 20.00 Uhr.
Einfahrtsscheine für Kfz während der Ausstellung gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 EUR werden zur Ergänzung und
zum Auswechseln des Ausstellungsgutes ausgegeben. Bei fristgemäßem Verlassen wird die Kaution zurückerstattet. Diese
Einfahrtsscheine haben jeweils Gültigkeit von täglich 7.00 bis 8.30 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Werden darüber hinaus weitere Einfahrtsscheine benötigt, können diese bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände in Empfang genommen werden.
Ausstellungskatalog:
Aussteller erhalten kostenlos:
in den Zelthallen
im Freigelände
Mitaussteller erhalten kostenlos:
bis
über
bis
bis
über
60 qm
60 qm
200 qm
400 qm
400 qm
1
2
1
2
3
Katalog,
Kataloge,
Katalog,
Kataloge,
Kataloge
1 Katalog
Die Kataloge werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände einen Tag vor der Eröffnung der Ausstellung und
bis spätestens 22.09.2008 gegen Gutschein ausgehändigt.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
KARTENBESTELLUNG
MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
14
Aussteller:
Kartenausgabe
Sachbearbeiter
Max-Joseph-Straße 9
Straße
80333 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Stand-Nr.:
Telefon: 089 / 5 58 73-307
Kunden-Nr.:
Kartenbestellung für Aussteller
Statt kostenloser Aussteller-Dauerkarten können auch kostenlose Aussteller-Tageskarten bestellt werden.
Für eine Aussteller-Dauerkarte erhalten Sie neun Aussteller-Tageskarten.
Ich/Wir bestelle(n) hiermit
Stück Aussteller-Dauerkarten kostenlos, je nach Standgröße (siehe Rückseite)
davon
Stück als kostenlose Aussteller-Tageskarten
Hinweis:
Die Aussteller-Dauerkarten und Aussteller-Tageskarten beinhalten keine kostenlose Nutzung
der öffentlichen Verkehrsmittel der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
Stück Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau
Stück Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau
Stück Einfahrtsscheine für KfZ während der Ausstellung,
gültig nur von 7.00 bis 8.30 und 18.00 bis 19.00 Uhr
Stück Kataloggutscheine (siehe Rückseite)
Die bestellten Karten sind nach Bezahlung der Standmiete an meine Adresse zu übersenden
ja □
nein □
Die bestellten Karten werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände
in Empfang genommen
ja □
nein □
Bei Selbstabholung wird eine Firmenbescheinigung vorgelegt.
Ich/Wir erkenne(n) die umseitigen Bedingungen an.
Ort, Datum
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Aussteller-Dauerkarten
Aussteller-Dauerkarten sind gültig vor, während und nach der Ausstellung und werden im Verhältnis zur Größe des Standes in
folgendem Umfang kostenlos vom Veranstalter ausgegeben. Mitaussteller erhalten 3 Aussteller-Dauerkarten.
Aussteller in Zelthallen:
bis 10 qm = 3 Stück
bis 20 qm = 4 Stück
bis 30 qm = 5 Stück
bis 40 qm = 6 Stück
bis 50 qm = 7 Stück
bis 60 qm = 8 Stück
bis 70 qm = 9 Stück
bis
bis
bis
bis
bis
ab
080,0 qm = 10 Stück
090,0 qm = 11 Stück
100,0 qm = 12 Stück
110,0 qm = 13 Stück
120,0 qm = 14 Stück
120,5 qm = 15 Stück
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis 300 qm = 17 Stück
bis 320 qm = 18 Stück
bis 340 qm = 19 Stück
bis 360 qm = 20 Stück
bis 380 qm = 21 Stück
bis 400 qm = 22 Stück
bis 420 qm = 23 Stück
bis 440 qm = 24 Stück
bis 460 qm = 25 Stück
bis 480 qm = 26 Stück
bis 500 qm = 27 Stück
bis 520 qm = 28 Stück
bis 540 qm = 29 Stück
ab 541 qm = 30 Stück
Aussteller im Freigelände:
020
040
060
080
100
120
140
160
180
200
220
240
260
280
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
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=
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03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Der Kartenversand erfolgt nach Bezahlung der Standmiete, jedoch nur bis 14 Tage vor Ausstellungsbeginn. Gegebenenfalls sind
die Karten bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände abzuholen.
Aussteller-Dauerkarten sind für den Aussteller und dessen Personal bestimmt. Sie sind nicht übertragbar, sondern gelten nur in
Verbindung mit dem Personalausweis des Inhabers (Firmenstempel).
Bei notwendig gewordenem Personalwechsel können Aussteller-Dauerkarten bei der Ausstellungsleitung umgetauscht werden.
Im Bedarfsfall werden weitere Aussteller-Dauerkarten zum Preis von 45,00 EUR je Stück ab 15.09.2008 von der Ausstellungsleitung (Kartenausgabestelle) auf dem Ausstellungsgelände gegen Barzahlung abgegeben.
Für diese Karten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die kostenlos ausgegebenen Aussteller-Dauerkarten. Bei Missbrauch
behält sich der Veranstalter den Einzug der Karten vor.
Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau sind nur gültig bis 19.09.2008, 20.00 Uhr, und berechtigen erst wieder am 28.09.2008
ab 18.00 Uhr zum Betreten des Ausstellungsgeländes.
Darüber hinaus benötigte Arbeitsausweise werden von der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände ausgegeben.
Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau (kostenlos) sind zur An- und Abfuhr von Ausstellungsgut bestimmt und haben
Gültigkeit bis 19.09.2008, 18.00 Uhr und ab 28.09.2008, 20.00 Uhr.
Einfahrtsscheine für Kfz während der Ausstellung gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 EUR werden zur Ergänzung und
zum Auswechseln des Ausstellungsgutes ausgegeben. Bei fristgemäßem Verlassen wird die Kaution zurückerstattet. Diese
Einfahrtsscheine haben jeweils Gültigkeit von täglich 7.00 bis 8.30 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Werden darüber hinaus weitere Einfahrtsscheine benötigt, können diese bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände in Empfang genommen werden.
Ausstellungskatalog:
Aussteller erhalten kostenlos:
in den Zelthallen
im Freigelände
Mitaussteller erhalten kostenlos:
bis
über
bis
bis
über
60 qm
60 qm
200 qm
400 qm
400 qm
1
2
1
2
3
Katalog,
Kataloge,
Katalog,
Kataloge,
Kataloge
1 Katalog
Die Kataloge werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände einen Tag vor der Eröffnung der Ausstellung und
bis spätestens 22.09.2008 gegen Gutschein ausgehändigt.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
STANDREINIGUNG
15
MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008
Aussteller:
K & D Ltd. & Co. KG
Landsbergerstr. 447
Sachbearbeiter
81241 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon 089 / 51 29 97 99
Telefax 0 81 61 / 8 07 32 08
Mobil 0177 / 2 78 74 61
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Das Messegelände sowie die Hallengänge werden im Auftrag der Messeleitung gereinigt. Die Reinigung der Stände hat jedoch der Aussteller
selbst vorzunehmen. Die Vertragsfirma der Messegesellschaft führt diese Standreinigung zu folgenden Nettopreisen durch:
Tägl. Standreinigung inkl. Saugen der Textilbeläge
Tägl. Standreinigung inkl. Wischen der Hartbeläge
Tägl. Reinigung von Wischböden (nur Boden)
Bei Standgrößen ab 100 qm wird eine Ermäßigung von 10% gewährt. Mindestauftragssumme
EUR
EUR
EUR
EUR
0,41 pro qm und Reinigung
0,56 pro qm und Reinigung
0,44 pro qm und Reinigung
5,00 / Tag
Standgröße
m
Wir bestellen gemäß den angegebenen Bedingungen die Reinigung unseres Standes.
Die Standreinigung umfasst:
Die Reinigung der Bodenfläche, der Einrichtungsgegenstände mit Ausnahme von Exponaten, das Entleeren der Abfallbehälter und
Aschenbecher.
Evtl. weitere erforderliche Arbeiten sind als Sonderleistung zu vereinbaren.
2
Für die Dauer der Messe (bitte ankreuzen)
□ ja
□ nein
oder an folgenden Tagen:
Barinkasso am Stand:
□
Rechnungsstellung an Firma:
□
Sonderleistungen:
□ ja
□ nein
/
/
b) Teppichshampoonierung EUR 3,30 / qm
□ ja
□ nein
/
/
c) Wände und Zargen
□ ja
□ nein
a) Glasreinigungsarbeiten
EUR 23,80 / Std.
EUR 23,80 / Std.
/
Datum
Uhrzeit
/
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Die vorgenannten Preise gelten an Werktagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag
von 70 % auf die vorgenannten Preise berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt.
WICHTIG:
Die Reinigung erfolgt ab 18.00 Uhr am letzten Aufbautag (19.09 – 27.09.08)
Sollte der Stand als Ganzes (auch Kabinen) verschließbar sein, so muss ein Schlüssel bei der Vertragsfirma abgegeben werden.
Reklamationen können nur 1 Tag nach der Ausführung anerkannt werden!
Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen.
Ort, Datum
DIE VERTRAGSFIRMA IST ZUM INKASSO AM STAND BERECHTIGT!
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Münchner Bank eG:
BLZ 701 900 00, Kontonummer 1 758 250
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
STANDREINIGUNG
15
MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008
Aussteller:
K & D Ltd. & Co. KG
Landsbergerstr. 447
Sachbearbeiter
81241 München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon 089 / 51 29 97 99
Telefax 0 81 61 / 8 07 32 08
Mobil 0177 / 2 78 74 61
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Das Messegelände sowie die Hallengänge werden im Auftrag der Messeleitung gereinigt. Die Reinigung der Stände hat jedoch der Aussteller
selbst vorzunehmen. Die Vertragsfirma der Messegesellschaft führt diese Standreinigung zu folgenden Nettopreisen durch:
Tägl. Standreinigung inkl. Saugen der Textilbeläge
Tägl. Standreinigung inkl. Wischen der Hartbeläge
Tägl. Reinigung von Wischböden (nur Boden)
Bei Standgrößen ab 100 qm wird eine Ermäßigung von 10% gewährt. Mindestauftragssumme
EUR
EUR
EUR
EUR
0,41 pro qm und Reinigung
0,56 pro qm und Reinigung
0,44 pro qm und Reinigung
5,00 / Tag
Standgröße
m
Wir bestellen gemäß den angegebenen Bedingungen die Reinigung unseres Standes.
Die Standreinigung umfasst:
Die Reinigung der Bodenfläche, der Einrichtungsgegenstände mit Ausnahme von Exponaten, das Entleeren der Abfallbehälter und
Aschenbecher.
Evtl. weitere erforderliche Arbeiten sind als Sonderleistung zu vereinbaren.
2
Für die Dauer der Messe (bitte ankreuzen)
□ ja
□ nein
oder an folgenden Tagen:
Barinkasso am Stand:
□
Rechnungsstellung an Firma:
□
Sonderleistungen:
□ ja
□ nein
/
/
b) Teppichshampoonierung EUR 3,30 / qm
□ ja
□ nein
/
/
c) Wände und Zargen
□ ja
□ nein
a) Glasreinigungsarbeiten
EUR 23,80 / Std.
EUR 23,80 / Std.
/
Datum
Uhrzeit
/
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Die vorgenannten Preise gelten an Werktagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag
von 70 % auf die vorgenannten Preise berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt.
WICHTIG:
Die Reinigung erfolgt ab 18.00 Uhr am letzten Aufbautag (19.09 – 27.09.08)
Sollte der Stand als Ganzes (auch Kabinen) verschließbar sein, so muss ein Schlüssel bei der Vertragsfirma abgegeben werden.
Reklamationen können nur 1 Tag nach der Ausführung anerkannt werden!
Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen.
Ort, Datum
DIE VERTRAGSFIRMA IST ZUM INKASSO AM STAND BERECHTIGT!
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Münchner Bank eG:
BLZ 701 900 00, Kontonummer 1 758 250
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
VERSICHERUNG
siehe Ziffer 34 Ausstellerbedingungen
R + V Allgemeine Versicherung AG
16
Aussteller:
c/o bbv-service
Sachbearbeiter
Versicherungsmakler GmbH
Straße
Lessingstraße 3
80336 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon (089) 54 43 56-0
Telefax (089) 54 43 56-90
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Versicherungsvertrag
1.
Der Wert der Ausstellungs- und Standeinrichtungsgegenstände, der als Versicherungssumme gelten soll, beträgt gemäß umseitigem
Verzeichnis
€
(Fabrik- bzw. Gestehungspreis und, soweit erwünscht, Fracht)
Beantragt wird:
A)
B)
Transport- und Ausstellungs-Versicherung
a) Inland
für schwere landwirtschaftliche Maschinen
€
für sonstige Gegenstände einschließlich Standeinrichtung €
b) für Ausland
nach Vereinbarung
Bruchzuschlag
für Gegenstände aus Glas, Porzellan und ähnlichem
bruchempfindlichem Material
€
zu 2,2o/oo
zu 4,2o/oo
zu 1,7o/oo
□ ja
□ ja
□ nein
□ nein
□ ja
□ nein
□ ja
□ nein
Mindestprämie netto € 150,– zzgl. 19 % Versicherungssteuer
2.
Die Zahl der am Ausstellungsstand tätigen Personen beträgt:
Beantragt wird:
Aussteller-Haftpflichtversicherung einschließlich „Umwelthaftpflicht-Basisversicherung“
Versicherungssumme € 2 Mio. für Personenschäden, € 1.000.000 für Sachschäden und € 100.000 für Vermögensschäden
3.
Mindestprämie zu 1.A), 1.B) und 2. jeweils € 40,50 zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer.
4.
Die gesetzliche Versicherungssteuer beträgt 19 % auf die Prämie. Die beantragten Versicherungen zu 1. und 2. sind rechtlich selbständige
Verträge.
5.
Einzugsermächtigung
Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich. Der fällige Betrag wird über die rückseitige Einzugsermächtigung abgebucht.
Wichtige Hinweise:
1. Der Auftrag ist rechtzeitig vor Risiko, Transportbeginn, beim Versicherer einzureichen.
2. Nach Ende der Messe ist das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung bis zur körperlichen Übernahme durch den Spediteur oder Frachtführer zu beaufsichtigen.
Nach den Allgemeinen KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008) bezieht sich der Versicherungsschutz insbesondere auf Schäden,
die entstehen durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Elementarereignisse, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl sowie Bruch und Beschädigung, auch mut- und
böswilliger Art seitens Dritter.
Nicht versichert sind jedoch insbesondere Schäden, entstanden durch einfachen Diebstahl wertvoller Gegenstände kleineren Formats während der Ausstellung sowie der während der
Ausstellung zum Verbrauch bestimmten Güter. Witterungseinflüsse insbes. durch Sturm, Regen und Hagel an den im Freien und in Zelten ausgestellten Gegenständen sowie Schäden durch
Inbetriebnahme und Vorführung von Maschinen und Geräten.
Die Aussteller-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie im Rahmen der „Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für Haftpflicht-Versicherung“ gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht.
Versicherer der Transport- und Ausstellungsversicherung ist die KRAVAG-LOGISTIK Versicherungs AG, ein Unternehmen der R + V Versicherungsgruppe.
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Detailliertes Verzeichnis: bei Bedarf gesondertes Blatt beifügen.
Einzelwertangabe in €
Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände:
1. Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind die gesetzlichen Bestimmungen und für die
A)
Ausstellungsversicherung:
– Allgemeine KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008)
– Beförderungsbestimmungen und Deklarationsvorschriften für Ausstellungsgüter (Ziffer 18.4 der AVB Ausstellung 2008)
B)
Aussteller-Haftpflichtversicherung
– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Ausgabe Januar 2008)
– Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen, BBE 073
– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenbasisversicherung (USV-BAS - Ausgabe September 2007)
Die Versicherungsbedingungen werden zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – übersandt.
Die Ausstellungsversicherung und die Aussteller-Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbständige Verträge.
2. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie
zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der Schadenversicherer zur Weitergabe dieser Daten an
andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei
künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler, sowie an Unternehmen die mit Serviceleistungen bauftragt sind, weitergeben.
soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragsstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen
konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. Das
Merkblatt kann auch unter Tel.-Nr. 0711/1395-0 angefordert werden.
3. Nebenabreden
Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden.
4. Nebengebühren
Nebengebühren werden nicht erhoben.
5. Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer der Ausstellung.
6. Rechtsform und Sitz
Für die Ausstellungsversicherung (Teil A) ist Risikoträger die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg.
Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Dr. Edgar Martin, Tassilo Sigg.
Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 76536, Amtsgericht Hamburg, USt-Id. Nr. DE 218618884.
Für die Aussteller-Haftpflichtversicherung (Teil B) ist Risikoträger die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers,
Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler,
Rainer Neumann, Rainer Sauerwein, Peter Weiler
Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-Id. Nr.: DE 811198334
Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen aufgrund des § 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung Textform erst mit dem
Versicherungsschein erhalte.
Ich bin damit einverstanden, dass der fällige Beitrag – bis auf Widerruf – von meinem Konto eingezogen wird.
/
Bankleitzahl
Konto-Nr.
Ort, Datum
Kontoinhaber
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
/
Geldinstitut
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
VERSICHERUNG
siehe Ziffer 34 Ausstellerbedingungen
R + V Allgemeine Versicherung AG
16
Aussteller:
c/o bbv-service
Sachbearbeiter
Versicherungsmakler GmbH
Straße
Lessingstraße 3
80336 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon (089) 54 43 56-0
Telefax (089) 54 43 56-90
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Versicherungsvertrag
1.
Der Wert der Ausstellungs- und Standeinrichtungsgegenstände, der als Versicherungssumme gelten soll, beträgt gemäß umseitigem
Verzeichnis
€
(Fabrik- bzw. Gestehungspreis und, soweit erwünscht, Fracht)
Beantragt wird:
A)
B)
Transport- und Ausstellungs-Versicherung
a) Inland
für schwere landwirtschaftliche Maschinen
€
für sonstige Gegenstände einschließlich Standeinrichtung €
b) für Ausland
nach Vereinbarung
Bruchzuschlag
für Gegenstände aus Glas, Porzellan und ähnlichem
bruchempfindlichem Material
€
zu 2,2o/oo
zu 4,2o/oo
zu 1,7o/oo
□ ja
□ ja
□ nein
□ nein
□ ja
□ nein
□ ja
□ nein
Mindestprämie netto € 150,– zzgl. 19 % Versicherungssteuer
2.
Die Zahl der am Ausstellungsstand tätigen Personen beträgt:
Beantragt wird:
Aussteller-Haftpflichtversicherung einschließlich „Umwelthaftpflicht-Basisversicherung“
Versicherungssumme € 2 Mio. für Personenschäden, € 1.000.000 für Sachschäden und € 100.000 für Vermögensschäden
3.
Mindestprämie zu 1.A), 1.B) und 2. jeweils € 40,50 zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer.
4.
Die gesetzliche Versicherungssteuer beträgt 19 % auf die Prämie. Die beantragten Versicherungen zu 1. und 2. sind rechtlich selbständige
Verträge.
5.
Einzugsermächtigung
Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich. Der fällige Betrag wird über die rückseitige Einzugsermächtigung abgebucht.
Wichtige Hinweise:
1. Der Auftrag ist rechtzeitig vor Risiko, Transportbeginn, beim Versicherer einzureichen.
2. Nach Ende der Messe ist das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung bis zur körperlichen Übernahme durch den Spediteur oder Frachtführer zu beaufsichtigen.
Nach den Allgemeinen KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008) bezieht sich der Versicherungsschutz insbesondere auf Schäden,
die entstehen durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Elementarereignisse, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl sowie Bruch und Beschädigung, auch mut- und
böswilliger Art seitens Dritter.
Nicht versichert sind jedoch insbesondere Schäden, entstanden durch einfachen Diebstahl wertvoller Gegenstände kleineren Formats während der Ausstellung sowie der während der
Ausstellung zum Verbrauch bestimmten Güter. Witterungseinflüsse insbes. durch Sturm, Regen und Hagel an den im Freien und in Zelten ausgestellten Gegenständen sowie Schäden durch
Inbetriebnahme und Vorführung von Maschinen und Geräten.
Die Aussteller-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie im Rahmen der „Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für Haftpflicht-Versicherung“ gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht.
Versicherer der Transport- und Ausstellungsversicherung ist die KRAVAG-LOGISTIK Versicherungs AG, ein Unternehmen der R + V Versicherungsgruppe.
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Detailliertes Verzeichnis: bei Bedarf gesondertes Blatt beifügen.
Einzelwertangabe in €
Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände:
1. Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind die gesetzlichen Bestimmungen und für die
A)
Ausstellungsversicherung:
– Allgemeine KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008)
– Beförderungsbestimmungen und Deklarationsvorschriften für Ausstellungsgüter (Ziffer 18.4 der AVB Ausstellung 2008)
B)
Aussteller-Haftpflichtversicherung
– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Ausgabe Januar 2008)
– Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen, BBE 073
– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenbasisversicherung (USV-BAS - Ausgabe September 2007)
Die Versicherungsbedingungen werden zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – übersandt.
Die Ausstellungsversicherung und die Aussteller-Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbständige Verträge.
2. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie
zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der Schadenversicherer zur Weitergabe dieser Daten an
andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei
künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler, sowie an Unternehmen die mit Serviceleistungen bauftragt sind, weitergeben.
soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragsstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen
konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. Das
Merkblatt kann auch unter Tel.-Nr. 0711/1395-0 angefordert werden.
3. Nebenabreden
Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden.
4. Nebengebühren
Nebengebühren werden nicht erhoben.
5. Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer der Ausstellung.
6. Rechtsform und Sitz
Für die Ausstellungsversicherung (Teil A) ist Risikoträger die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg.
Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Dr. Edgar Martin, Tassilo Sigg.
Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 76536, Amtsgericht Hamburg, USt-Id. Nr. DE 218618884.
Für die Aussteller-Haftpflichtversicherung (Teil B) ist Risikoträger die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers,
Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler,
Rainer Neumann, Rainer Sauerwein, Peter Weiler
Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-Id. Nr.: DE 811198334
Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen aufgrund des § 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung Textform erst mit dem
Versicherungsschein erhalte.
Ich bin damit einverstanden, dass der fällige Beitrag – bis auf Widerruf – von meinem Konto eingezogen wird.
/
Bankleitzahl
Konto-Nr.
Ort, Datum
Kontoinhaber
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
/
Geldinstitut
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
SONDERBEWACHUNG
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
17
Aussteller:
Veranstaltungsdienst (VD)
Paul Mayr GmbH & Co. KG
Sachbearbeiter
Poccistraße 8
Straße
80336 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon (089) 74 71 74-0
Telefax (089) 74 71 74-88
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Sonderbewachung
Anzahl des
Wachpersonals
Beginn der Bewachungszeit
Datum / Uhrzeit
Ende der Bewachungszeit
Tag / Datum
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
Die Bewachung erfolgt generell bis zum Eintreffen des Stand-, bzw. Auf- oder Abbaupersonals.
Soll die Bewachung ohne Eintreffen des Standpersonals beendet werden, bitten wir dies gesondert (bei * Uhr) zu vermerken.
Bitte nennen Sie den Standleiter / Standverantwortlichen oder zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Name:
Mobil-Tel.-Nr.:
Die oben genannten Termine werden vom VD Mayr bindend vorgemerkt,
Änderungen der Bewachungszeiten können nur schriftlich erfolgen.
Für die Durchführung des Auftrages gelten die allg. Geschäftsbedingungen
des VD Mayr, welche Ihnen mit der Auftragsbestätigung zugesandt werden.
Hinweise
Bezahlung
Die Kosten betragen pro Wachstunde EUR 18,80 + MwSt.
Es wird eine Mindesteinsatzzeit (Pauschale) von
2,5 Stunden (P = EUR 47,00 + MwSt.) berechnet.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden nicht erhoben.
Zuschläge
Für kurzfristige Bestellungen werden pro Wachstunde folgende
Zuschläge erhoben:
10 – 3 Tage vor Bewachungsbeginn: 8 %
2 – 0 Tage vor Bewachungsbeginn: 12 %
In der Nachtsperrzeit des Ausstellungsgeländes darf
sich an den Ständen, in den Hallen und auf dem
Ausstellungsgelände kein Aussteller-Personal bzw.
kein vom Aussteller beauftragtes Fremdpersonal
aufhalten.
Gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen
dürfen Sonderwachen nur durch die von der Ausstellungsleitung beauftragte Wachgesellschaft gestellt werden.
Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit
der Anwesenheit eines Wachmannes grundsätzlich
nicht gegeben.
Die Vertragsfirma ist zum Inkasso am Stand berechtigt.
abweichende Rechnungsanschrift:
Ort, Datum
Straße / Postfach
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
PLZ / Ort
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
SONDERBEWACHUNG
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
17
Aussteller:
Veranstaltungsdienst (VD)
Paul Mayr GmbH & Co. KG
Sachbearbeiter
Poccistraße 8
Straße
80336 München
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon (089) 74 71 74-0
Telefax (089) 74 71 74-88
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Sonderbewachung
Anzahl des
Wachpersonals
Beginn der Bewachungszeit
Datum / Uhrzeit
Ende der Bewachungszeit
Tag / Datum
ab
/
Uhr
bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
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Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
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/
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Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
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bis
Eintreffen Standpersonal/
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Eintreffen Standpersonal/
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Eintreffen Standpersonal/
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Eintreffen Standpersonal/
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bis
Eintreffen Standpersonal/
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bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
ab
/
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bis
Eintreffen Standpersonal/
*Uhr
Die Bewachung erfolgt generell bis zum Eintreffen des Stand-, bzw. Auf- oder Abbaupersonals.
Soll die Bewachung ohne Eintreffen des Standpersonals beendet werden, bitten wir dies gesondert (bei * Uhr) zu vermerken.
Bitte nennen Sie den Standleiter / Standverantwortlichen oder zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Name:
Mobil-Tel.-Nr.:
Die oben genannten Termine werden vom VD Mayr bindend vorgemerkt,
Änderungen der Bewachungszeiten können nur schriftlich erfolgen.
Für die Durchführung des Auftrages gelten die allg. Geschäftsbedingungen
des VD Mayr, welche Ihnen mit der Auftragsbestätigung zugesandt werden.
Hinweise
Bezahlung
Die Kosten betragen pro Wachstunde EUR 18,80 + MwSt.
Es wird eine Mindesteinsatzzeit (Pauschale) von
2,5 Stunden (P = EUR 47,00 + MwSt.) berechnet.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden nicht erhoben.
Zuschläge
Für kurzfristige Bestellungen werden pro Wachstunde folgende
Zuschläge erhoben:
10 – 3 Tage vor Bewachungsbeginn: 8 %
2 – 0 Tage vor Bewachungsbeginn: 12 %
In der Nachtsperrzeit des Ausstellungsgeländes darf
sich an den Ständen, in den Hallen und auf dem
Ausstellungsgelände kein Aussteller-Personal bzw.
kein vom Aussteller beauftragtes Fremdpersonal
aufhalten.
Gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen
dürfen Sonderwachen nur durch die von der Ausstellungsleitung beauftragte Wachgesellschaft gestellt werden.
Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit
der Anwesenheit eines Wachmannes grundsätzlich
nicht gegeben.
Die Vertragsfirma ist zum Inkasso am Stand berechtigt.
abweichende Rechnungsanschrift:
Ort, Datum
Straße / Postfach
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
PLZ / Ort
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
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MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
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Aussteller:
BAVARIA Messe-Service GmbH
Schwedenstraße 9
Sachbearbeiter
82335 Berg
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: 089 / 7 69 51 68
Telefax: 089 / 7 69 39 75
Mobil: 0171 / 3 55 05 49
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
.KOXQG6SOP|EHOWHFKQLVFKHU0HVVHEHGDUI
6WFN
$UW1U
$UWLNHO
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0LHWSUHLVSUR
6WFNQHWWR
.KOP|EHO
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O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK
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JHZHUEOLFKH*HVFKLUUVSOPDVFKLQH
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JHZ6SOPDVFKLQHVSH]LHOOIU*OlVHU
$QVFKOX‰9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK
6SOGDXHUFD0LQXWHQ
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+DXVKDOWVSOPDVFKLQH6SOGDXHU6WG
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3ODWWHQ7LVFKKHUG
3ODWWHQ9ROOKHUGPLW%DFNRIHQ9RGHU9
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YDULLHUHQGELV]X/WU1XW]LQKDOWYRUPHUNHQ
Ort / Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Mietbedingungen
1. Alle Preise sind Netto-Preise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe
ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Stand.
2. Die Miete gilt für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch 14 Tage. Für längere Mietzeiträume bitte
anfragen. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung
zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet.
3. Die Miete ist bei Lieferung fällig. Die Rechnung wird am Stand kassiert.
4. Bei Aufstellung von Kühlschränken ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr haben. Ein Einbau oder
das Abdecken der Lüftungsschlitze bei Absorber-Kühlschränken muss vermieden werden.
5. Gewerbliche Spülmaschinen (Industriemaschinen mit Spüldauer von 2-3 Minuten) sind ohne Ablaufpumpe und
werden ohne Podest geliefert. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserinstallateur darüber
informiert ist (Maschine muss über dem Ablauf stehen).
6. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der
Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Abschluss einer Versicherung für das Material
ist dringend erforderlich, soweit es nicht schon im Rahmen einer Ausstellungsversicherung mitversichert ist.
7. Nach Ablauf der Mietdauer sind dem Kühlschrank gegebenenfalls vorübergehend entnommene Teile (AbstellRoste, Eisschalen, Glasplatten etc.) wieder beizufügen.
8. Gemietete Kühlschränke und Elektrogeräte sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen und auf
keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. - Alles Kühlgut ist den Kühlschränken rechtzeitig zu entnehmen.
Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf Gefahr des Mieters am Stand
abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Ferner
wird für Schäden am Kühlgut, durch Betriebsausfall oder dergleichen, grundsätzlich nicht gehaftet.
Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Die Zusatzkosten für stark verschmutzte Geräte, die einer besonderen Reinigung bedürfen, werden nach
Arbeitsaufwand berechnet.
9. Gerichtsstand für beide Teile ist der Firmensitz des Vermieters.
10. Bei Bestellungen 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 30 % auf die Mietpreise
erhoben.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
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Schwedenstraße 9
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82335 Berg
Straße
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Telefon: 089 / 7 69 51 68
Telefax: 089 / 7 69 39 75
Mobil: 0171 / 3 55 05 49
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Kunden-Nr.:
.KOXQG6SOP|EHOWHFKQLVFKHU0HVVHEHGDUI
6WFN
$UW1U
$UWLNHO
0D‰H%7+
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.KOP|EHO
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Mietbedingungen
1. Alle Preise sind Netto-Preise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe
ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Stand.
2. Die Miete gilt für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch 14 Tage. Für längere Mietzeiträume bitte
anfragen. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung
zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet.
3. Die Miete ist bei Lieferung fällig. Die Rechnung wird am Stand kassiert.
4. Bei Aufstellung von Kühlschränken ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr haben. Ein Einbau oder
das Abdecken der Lüftungsschlitze bei Absorber-Kühlschränken muss vermieden werden.
5. Gewerbliche Spülmaschinen (Industriemaschinen mit Spüldauer von 2-3 Minuten) sind ohne Ablaufpumpe und
werden ohne Podest geliefert. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserinstallateur darüber
informiert ist (Maschine muss über dem Ablauf stehen).
6. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der
Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Abschluss einer Versicherung für das Material
ist dringend erforderlich, soweit es nicht schon im Rahmen einer Ausstellungsversicherung mitversichert ist.
7. Nach Ablauf der Mietdauer sind dem Kühlschrank gegebenenfalls vorübergehend entnommene Teile (AbstellRoste, Eisschalen, Glasplatten etc.) wieder beizufügen.
8. Gemietete Kühlschränke und Elektrogeräte sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen und auf
keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. - Alles Kühlgut ist den Kühlschränken rechtzeitig zu entnehmen.
Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf Gefahr des Mieters am Stand
abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Ferner
wird für Schäden am Kühlgut, durch Betriebsausfall oder dergleichen, grundsätzlich nicht gehaftet.
Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Die Zusatzkosten für stark verschmutzte Geräte, die einer besonderen Reinigung bedürfen, werden nach
Arbeitsaufwand berechnet.
9. Gerichtsstand für beide Teile ist der Firmensitz des Vermieters.
10. Bei Bestellungen 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 30 % auf die Mietpreise
erhoben.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
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82335 Berg
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Telefax: 089 / 7 69 39 75
Mobil: 0171 / 3 55 05 49
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Kunden-Nr.:
.KOXQG6SOP|EHOWHFKQLVFKHU0HVVHEHGDUI
6WFN
$UW1U
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63'
0HVVHNFKHPLW6SOH%RLOHU+HUGX.KOVFKU
2EHUVFKUDQNIU0HVVHNFKH
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JHZHUEOLFKH*HVFKLUUVSOPDVFKLQH
$QVFKOX‰9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK
6SOGDXHUFD0LQXWHQ
JHZ6SOPDVFKLQHVSH]LHOOIU*OlVHU
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YDULLHUHQGELV]X/WU1XW]LQKDOWYRUPHUNHQ
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Mietbedingungen
1. Alle Preise sind Netto-Preise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe
ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Stand.
2. Die Miete gilt für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch 14 Tage. Für längere Mietzeiträume bitte
anfragen. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung
zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet.
3. Die Miete ist bei Lieferung fällig. Die Rechnung wird am Stand kassiert.
4. Bei Aufstellung von Kühlschränken ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr haben. Ein Einbau oder
das Abdecken der Lüftungsschlitze bei Absorber-Kühlschränken muss vermieden werden.
5. Gewerbliche Spülmaschinen (Industriemaschinen mit Spüldauer von 2-3 Minuten) sind ohne Ablaufpumpe und
werden ohne Podest geliefert. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserinstallateur darüber
informiert ist (Maschine muss über dem Ablauf stehen).
6. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der
Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Abschluss einer Versicherung für das Material
ist dringend erforderlich, soweit es nicht schon im Rahmen einer Ausstellungsversicherung mitversichert ist.
7. Nach Ablauf der Mietdauer sind dem Kühlschrank gegebenenfalls vorübergehend entnommene Teile (AbstellRoste, Eisschalen, Glasplatten etc.) wieder beizufügen.
8. Gemietete Kühlschränke und Elektrogeräte sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen und auf
keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. - Alles Kühlgut ist den Kühlschränken rechtzeitig zu entnehmen.
Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf Gefahr des Mieters am Stand
abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Ferner
wird für Schäden am Kühlgut, durch Betriebsausfall oder dergleichen, grundsätzlich nicht gehaftet.
Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Die Zusatzkosten für stark verschmutzte Geräte, die einer besonderen Reinigung bedürfen, werden nach
Arbeitsaufwand berechnet.
9. Gerichtsstand für beide Teile ist der Firmensitz des Vermieters.
10. Bei Bestellungen 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 30 % auf die Mietpreise
erhoben.
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
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Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
D-82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Wohnort
Vorwahl
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Maßgeschneiderte Lösungen für den streßfreien Messeauftritt
von der Standbegrenzungswand bis zum Komplett-Stand
Typ “ START “
e 38,-- pro m² + MwSt.
Leichtbautrennwände weiß 250 cm hoch,
Teppich Rips Bahnenware grau,
an den offenen Standseiten eine Blende weiß,
Typ “ BEGINNER “
e 49,-- pro m² + MwSt.
Systemtrennwände weiß 250 cm hoch,
Verschließbare Kabine 1 x 2 Meter,
Beleuchtung pro 4 m² ein Armstrahler 75 Watt,
an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch,
Teppich Rips Bahnenware grau,
TYP “STANDARD”
e 52,-- pro m² + MwSt.
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich,
Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ),
Beleuchtung pro 3 m² ein Halogen-Niedervoltstrahler,
an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck für Beschriftung,
eine Sitzgruppe ( 1 Tisch mit 4 Stühlen ),
TYP “PROFI”
e 68,-- pro m² + MwSt.
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich,
Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ),
Verschließbare Kabine mit Garderobe( Größe je nach Standfläche )
Beleuchtung pro 3 m² ein Neon-Leuchtfeld,
eine Sitzgruppe und eine Infotheke,
Fächer ( pro 5 m² ein Fach oder Schrägablage ),
an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch für Beschriftung,
Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau.
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Bestellformular
STANDTYP
Bitte tragen Sie die Standgröße bei dem gewünschten Standtyp ein
Teppichfarbe: grau
_____ m² à 38,00 0 Start
_____ m² à 49,00 0 Beginner Teppichfarbe: grau
_____ m² à 52,00 0 Standard Teppichfarbe:
grau
anthrazit
beige
dunkelblau
grün
rot
_____ m² à 68,00 0 Profi
grau
anthrazit
beige
dunkelblau
grün
rot
Teppichfarbe:
________ m
Front
Kopfstand
________ m
_______ m
Tiefe
________ m
Front
Eckstand rechts
_______ m
Tiefe
________ m
Front
Eckstand links
_______ m
Tiefe
Reihenstand
_______ m
Tiefe
STANDART
Bei Ihrer Standfläche handelt es sich um einen .........
Front
BLENDENTEXT
Beschriftung gegen gesonderte Berechnung ( pro Schriftzeichen 2,70 e )
1x (Reihenstand)
2x (Eckstand)
3x (Kopfstand) gg. gesonderte Berechnung
SONDERAUSSTATTUNG
Sonderausstattung gg. gesonderte Berechnung
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Ablage, weiß, ca. 100x30 cm
Schrägablage, weiß, ca. 100x30 cm
Sideboard, verschließbar, ca. 100x50x70 cm
Theke, weiß, ca. 100 cm breit
Barhocker BH03, schwarz
Sitzgruppe (1 Tisch, 4 Stühle)
Kabine verschließbar 2 x 1 Meter
Kühlschrank, 140 l
Strahler 50W/12 V
Schriftzeichen
à
à
à
à
à
à
à
à
à
à
e
e
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e
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e
e
e
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16,00
18,00
63,00
73,00
21,50
54,00
68,00
52,00
18,00
2,70
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MESSEDATEN
zusätzliche Möblierung und Standausstattungen auf Anfrage
Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden
Aussteller:
Halle:
Sachbearbeiter:
Stand:
Strasse:
Messe: ZLF 2008
PLZ / Ort:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Ort /Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Bestellung bitte unterschrieben an: Messebau Rappenglitz +49 - (0)8142 - 29 52 99 faxen
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19a
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Vorwahl
Wohnort
Telefax:
e-mail:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Anzahl
Artikelbezeichnung
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.
Bankinstitut:
Bankleitzahl:
Konto-Nr.:
Kreditkarte.
Euro-Card
Name
Kartennummer:
gültig bis:
Visa-Card
American Express
Farbe
Einzelpreis
Mietbedingungen:
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage
und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes.
2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor,
bzw. während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er
für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch
wenn er den Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor
der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle
Mietgebühr berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem
Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere
Ersatzstücke zu liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
Wichtiger Hinweis:
Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des
Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.
Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend
obiger Mietbedingungen.
X
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers
RÜCKSEITE BEACHTEN!
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
10,00 e
ST 3
10,50 e
ST 4
16,00 e
ST 6
14,00 e
ST 7
26,00 e
ST 8
24,00 e
Kunststoff- Schalensessel
Schale:
orange
transparent
elfenbein
schwarz
Sitzhöhe: 44 cm,
Sitzbreite: 41 cm
ST 9
25,00 e
Sessel
Gestell : Chrom
Schale: Kunststoff elfenbein
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 51 cm
ST 10
19,50 e
ST 11
16,00 e
ST 12
20,00 e
ST 14
19,00 e
SW
13,00 e
BH 1
17,00 e
Barhocker
Gestell: Chrom
Sitzpolster : Kunstleder weiß
Sitzhöhe: 86 cm
Sitzbreite: 34 cm Ø
BH 2
17,00 e
BH 3
21,50e
BH 4
30,00 e
Klapp-Barhocker
Gestell: Chrom
Sitz : Holzplatte
natur
weiß
schwarz
Sitzhöhe: 74 cm
Sitzbreite: 33 x 33 cm
Barhocker Z- Form
Gestell: Chrom
Sitzpolster : Kunstleder
weiß
schwarz
Buche
Sitzhöhe: 82 cm
Sitzbreite: 35 cm Ø
Kufen-Barhocker
Gestell : Chrom
Sitz/Rücken : Leder grau
Sitzhöhe: 71 cm
Sitzbreite: 42 cm
BH 5
25,00 e
Barhocker
Gestell : Chrom
Sitz: Kunstleder schwarz
Sitzhöhe: 77 cm
Sitzbreite: 34 cm Ø
BH 12
29,00 e
Netz-Barhocker
Gestell : Chrom matt
Sitz:
grau
schwarz
Sitzhöhe: 75 cm
Sitzbreite: 52 cm
T2
22,00 e
Tisch
Gestell: Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 70 x 70 cm
Höhe: 72 cm
Schwingsessel
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken : Leder schwarz
Sitzhöhe: 44 cm
Sitzbreite: 50 cm
T3
33,00 e
Tisch
Gestell: Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 70 x 160 cm
Höhe: 72 cm
Polsterstuhl
Gestell : Chrom
Polster :
blau
grau
braun
schwarz
Sitzhöhe: 46 cm
Sitzbreite: 43 cm
Netzstuhl
Gestell: Chrom matt
Sitz:
grau
schwarz
Sitzhöhe: 44 cm
Sitzbreite: 53 cm
T4
20,00 e
T6
25,00 e
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: weiß
Maße: T 4 65 x 65 cm
T 6 110 x 65 cm
Höhe 67 cm
T5
24,50 e
T 12
31,00 e
Kufenstuhl
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken: Leder
weiß
grau
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 43 cm
Sitzwürfel
Polster: Kunstleder schwarz
Maße: 43 cm lang,
43 cm tief, 43 cm hoch
T7
26,00 e
T8
32,00 e
Kunststoff-Stapelstuhl mit
Reihenverbindung
Gestell : verchromt
Schale: schwarz
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 44 cm
Kunststoff-Stuhl
Gestell: verchromt
Schale:
schwarz
rot
gelb
Sitzhöhe: 48 cm
Sitzbreite: 52 cm
Holz - Schalenstuhl
Gestell : Chrom
Schale:
Buche natur
weiß
blau
pink
Sitzhöhe: 43 cm
Sitzbreite: 54 cm
Bistro - Stuhl
Gestell: Stahlrohr
weiß
schwarz
Sitzfläche: Kunststoffgeflecht
weiß bzw. beige 40 cm Ø
Sitzhöhe: 47 cm
Klappstuhl
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken : Leder schwarz
Sitzhöhe: 47 cm
Sitzbreite: 44 cm
BARHOCKER
ST 1
TISCHE
SITZMÖBEL
Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen)
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: grau;Kante: schwarz
Maße: T 5 80 x 80 cm
T 12 120 x 80 cm
Höhe: 72 cm
Tisch
Gestell : Chrom
Platte:
weiß
schwarz
Maße: 65 x 130 cm
Höhe: 72 cm
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: weiß, schwarze Kante
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 74 cm
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
25,00 e
Bistro-Tisch
Gestell : Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 72 cm
T 10
36,00 e
T 25
29,00 e
K-1
14,00 e
K-2
14,00 e
Tisch
Gestell : Chromgitter
Platte: grau mit
schwarzer Kante
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 75 cm
Tisch
Gestell: Chrom
Platte: weiß
mit schwarzer Kante
Maße: 80 x 120 cm
Höhe: 75 cm
Klapptisch / Arbeitstisch
mit stabiler Holzplatte
Gestell: Eisen
Maße: K-1 150 cm breit,
K-2 200 cm breit,
50 cm tief, 80 cm hoch
T 13
47,00 e
T 15
36,00 e
T 30
25,00 e
CB 1
130,00 e
Leder-Armsessel
Polster: Leder schwarz
Gestell: Chrom
Maße: 76 cm lang,
76 cm tief, 70 cm hoch
CB 2
260,00 e
Doppelsitz-Couch
Polster: Leder schwarz
Gestell: Chrom
Maße: 128 cm lang,
76 cm tief, 73 cm hoch
CT
120,00 e
Couchtisch
Platte: Glas
Gestell: Chrom
Maße: 90 cm lang,
90 cm tief, 46 cm hoch
EG
49,00 e
D1
36,00 e
52,00 e
PC 3
169,00 e
T 35
SB
63,00 e
Sideboard
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 80 cm hoch
RW
23,00 e
Rollschrank
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 53 cm breit,
42,5 cm tief, 62,5 cm hoch
SF
89,00 e
Schließfachschrank
4 Fächer
Maße: 45 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
R1
26,00 e
Lagerregal
5 Böden weiß
Gestell: Aluminium
Maße: 95 cm breit,
30 cm tief, 185 cm hoch
R2
28,00 e
Kunststoffregal
Farbe: weiß
Maße: 75 cm breit,
30 cm tief, 170 cm hoch
B1
90,00 e
Bartheke
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 80/110 cm hoch
B2
73,00 e
Bartheke
Farbe: weiß
Rahmen: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52 cm tief, 85/110 cm hoch
BE
80,00 e
Bartheke Eckelement
passend zu B2
Maße: 52 x 52 cm gerundet,
85/110 cm hoch
Beistelltisch
Platte: Glas
Gestell: Chrom
Maße: 51 cm Ø,
höhenverstellbar
56 bis 90 cm hoch
IF
62,00 e
Infotheke
Farbe: weiß
Rahmen: Alu weiß
Maße: 103 cm breit,
52 cm tief, 90 cm hoch
Bürodrehstuhl
Gestell: Kunststoff schwarz
Sitz/Rücken: Polster anthrazit
Sitzhöhe: von 49-60 cm
verstellbar
Sitzbreite: 48 cm
BTM
205,00 e
Bartheke Typ Munich
Gestell: weiß
Front: halbrund
Maße: 173 cm breit,
70 cm tief, 117 cm hoch
Stehtisch
Gestell: Chromgitter
Platte: grau mit
schwarzer Kante
Maße: 60 cm Ø
Höhe: 107 cm
Stehtisch
Gestell: Chrom
Platte:
weiß
schwarz
Maße: 70 cm Ø
Höhe: 110 cm
Klapp-Stehtisch
Gestell: weiß
Platte: weiß
Maße: 70 cm Ø
Höhe: 110 cm
BARTHEKEN / INFOTHEKEN
PC-ARBEITSPLÄTZE
T9
SIDEBOARD / SCHRÄNKE / REGALE
BÜRO
LOUNGEMÖBEL
STEHTISCHE
SITZTISCHE
Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen)
Stehpult
Gestell: Chrom matt
Platte: Ahorn
Maße: 85 x 59 cm
Höhe verstellbar
von 78 bis 111 cm
PC-Arbeitsplatz
verschließbar
Farbe: dunkelgrau/buche
Rahmen: Alu natur
Maße: 70 cm breit, 30 cm tief,
100/120 cm hoch
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
130,00 e
SV 2
170,00 e
SV 5
150,00 e
SV 7
180,00 e
SV 8
240,00 e
TV 1
70,00 e
Tischvitrine verschließbar
Gestell: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
TV 2
105,00 e
TV 3
105,00 e
Tischvitrine verschließbar
mit Unterschrank
Gestell: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
Tischvitrine verschließbar
mit Unterschrank
Gestell: Alu weiß
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
Tischvitrine verschließbar
TV 6
100,00 e
Schrankvitrine verschließbar
mit Beleuchtung
Gestell: Alu natur
Maße: 104,5 cm breit,
55 cm tief, 180 cm hoch
Glashöhe: 110 cm
Schrankvitrine verschließbar,
Beleuchtung und Unterschrank
Gestell: Alu natur
Maße: 104,5 cm breit,
55 cm tief, 180 cm hoch
Glashöhe: 110 cm
Schrankvitrine verschließbar, ohne
Beleuchtung, mit Unterschrank
Gestell: Alu weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 185 cm hoch
Glashöhe: 100 cm
Ganzglasvitrine
verschließbar, mit Beleuchtung
Gestell: Alu
Maße: 50 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
GARDEROBEN-/ KONFEKTIONSSTÄNDER
SV 1
Ganzglasvitrine
verschließbar, mit Beleuchtung
Gestell: Alu
Maße: 101,4 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
KÜCHENAUSSTATTUNG
VITRINEN
Preis netto pro Stück und Veranstaltung
G1
18,00 e
Garderobenständer
Gestell : Chrom / schwarz
175 cm hoch
RV
18,00 e
Konfektionsständer
Gestell: verchromt
Höhe: verstellbar von
125 bis 180 cm
Länge: 150 cm
RR
36,00 e
Rundständer
Gestell: verchromt
Höhe: verstellbar von
130 bis 200 cm
80 cm Ø
S
43,00 e
Standspiegel
fahr- und schwenkbar
Gestell: Chrom
Höhe: 175 cm
Glas: 150 x 50 cm
MK
175,00 e
SP
98,00 e
A
50,00 e
Küchenanrichte
mit 2 Schubläden
und 2 Türen
Maße: 100 cm breit,
85 cm hoch, 50 cm tief
HPL
27,00 e
2- Platten Tischherd
Anschlußwert: 230 V/2,5 kW
MÜ
28,00 e
KS 140
52,00 e
Müllsackständer
inkl. 5 Müllsäcke à 120 l
Gestell: Kunststoff antrazit
Kühlschrank 140 l
mit Eisfach
Maße: ca. 55 cm breit,
60 cm tief, 85 cm hoch
FKS 180
70,00 e
Gestell: Alu weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 105 cm hoch
Glashöhe : 22 cm
Zusätzlicher Einlegeboden
aus Glas für Schrankvitrinen
SVE
45,00 e
HB
35,00 e
Halogenbeleuchtung
statt Leuchtstoffröhren für
SV 1 bis SV 4 (Aufpreis)
P1
34,00 e
Prospektständer
3 Ablagen weiß
Gestell: Aluminium
Maße: 80 cm breit,
140 cm hoch
P3
59,00 e
Prospektständer
für 6 DIN A4 Prospekte
Gestell u. Ablagen: anthrazit,
Säule mit Buchenleiste
Maße: 118 cm hoch,
50 cm tief, 46 cm breit
VERSCHIEDENES
PROSPEKTSTÄNDER
mit Unterschrank
PK
6,00 e
TR
85,00 e
AB
42,00 e
Messeküche mit eingebautem
140 l Kühlschrank,
Spülbecken, Schwenkhahn,
2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW
Maße: ca. 100 cm breit,
90 cm hoch, 60 cm tief
Spülschrank mit Becken,
Abtropffläche, Armatur
und Boiler – 1,5 kW,
Maße: 100 cm breit,
85 cm hoch, 50 cm tief
FlaschenKühlschrank 180 l
Maße: ca. 60 cm breit,
60 cm tief, 85 cm hoch
Papierkorb
Transformator
Eingang 230 V,
Ausgang 110 V, 500VA
Absperrbänder
Pfosten: silber,
Höhe: 76 cm,
Band: schwarz
max. Länge: 230 cm
Mindestabnahme 2 Stück.
Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen zu bestellen
Besuchen Sie uns im Internet: www.rappenglitz.de und überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Leistungsangebot
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19b
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
D-82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Teppich
Wir bestellen für unseren Messestand mit der auszulegenden Fläche:
Länge: ______ m x Breite ______ m
Bahnenware Rips, fabrikneu,
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung
àe
5,70 / m²
Bahnenware Velours, fabrikneu,
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung
àe
8,70 / m²
Wichtiger Hinweis:
Teppichentsorgung wird zwingend vorgeschrieben und wird berechnet mit 1,50€ /m²
Wir wünschen ausdrücklich keine Entsorgung und verpflichten uns den Teppich selbst zu entfernen und
zu beseitigen.
in der Farbe:
grau
anthrazit
cognac*
dunkelblau
hellblau
grün
rot
schwarz
türkis*
*nur als Bahnenware Rips erhältlich
Bei Bestellungen ab 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben.
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.
Bankinstitut:
Bankleitzahl:
Konto-Nr.:
Kreditkarte.
Euro-Card
Name:
Kartennummer:
Visa-Card
American Express
Mietbedingungen:
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Miete ist während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für
Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Abholung, auch wenn er den
Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestellte und reservierte Bauteile können nur bis spätestens 14 Tage vor der
Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr
berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter
anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu
liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
gültig bis:
X
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
D-82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Wohnort
Vorwahl
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Maßgeschneiderte Lösungen für den streßfreien Messeauftritt
von der Standbegrenzungswand bis zum Komplett-Stand
Typ “ START “
e 38,-- pro m² + MwSt.
Leichtbautrennwände weiß 250 cm hoch,
Teppich Rips Bahnenware grau,
an den offenen Standseiten eine Blende weiß,
Typ “ BEGINNER “
e 49,-- pro m² + MwSt.
Systemtrennwände weiß 250 cm hoch,
Verschließbare Kabine 1 x 2 Meter,
Beleuchtung pro 4 m² ein Armstrahler 75 Watt,
an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch,
Teppich Rips Bahnenware grau,
TYP “STANDARD”
e 52,-- pro m² + MwSt.
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich,
Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ),
Beleuchtung pro 3 m² ein Halogen-Niedervoltstrahler,
an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck für Beschriftung,
eine Sitzgruppe ( 1 Tisch mit 4 Stühlen ),
TYP “PROFI”
e 68,-- pro m² + MwSt.
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich,
Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ),
Verschließbare Kabine mit Garderobe( Größe je nach Standfläche )
Beleuchtung pro 3 m² ein Neon-Leuchtfeld,
eine Sitzgruppe und eine Infotheke,
Fächer ( pro 5 m² ein Fach oder Schrägablage ),
an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch für Beschriftung,
Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau.
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Bestellformular
STANDTYP
Bitte tragen Sie die Standgröße bei dem gewünschten Standtyp ein
Teppichfarbe: grau
_____ m² à 38,00 0 Start
_____ m² à 49,00 0 Beginner Teppichfarbe: grau
_____ m² à 52,00 0 Standard Teppichfarbe:
grau
anthrazit
beige
dunkelblau
grün
rot
_____ m² à 68,00 0 Profi
grau
anthrazit
beige
dunkelblau
grün
rot
Teppichfarbe:
________ m
Front
Kopfstand
________ m
_______ m
Tiefe
________ m
Front
Eckstand rechts
_______ m
Tiefe
________ m
Front
Eckstand links
_______ m
Tiefe
Reihenstand
_______ m
Tiefe
STANDART
Bei Ihrer Standfläche handelt es sich um einen .........
Front
BLENDENTEXT
Beschriftung gegen gesonderte Berechnung ( pro Schriftzeichen 2,70 e )
1x (Reihenstand)
2x (Eckstand)
3x (Kopfstand) gg. gesonderte Berechnung
SONDERAUSSTATTUNG
Sonderausstattung gg. gesonderte Berechnung
____
____
____
____
____
____
____
____
____
____
Ablage, weiß, ca. 100x30 cm
Schrägablage, weiß, ca. 100x30 cm
Sideboard, verschließbar, ca. 100x50x70 cm
Theke, weiß, ca. 100 cm breit
Barhocker BH03, schwarz
Sitzgruppe (1 Tisch, 4 Stühle)
Kabine verschließbar 2 x 1 Meter
Kühlschrank, 140 l
Strahler 50W/12 V
Schriftzeichen
à
à
à
à
à
à
à
à
à
à
e
e
e
e
e
e
e
e
e
e
16,00
18,00
63,00
73,00
21,50
54,00
68,00
52,00
18,00
2,70
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
e
e
e
e
e
e
e
e
e
e
MESSEDATEN
zusätzliche Möblierung und Standausstattungen auf Anfrage
Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden
Aussteller:
Halle:
Sachbearbeiter:
Stand:
Strasse:
Messe: ZLF 2008
PLZ / Ort:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Ort /Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
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Aussteller:
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Palsweiser Straße 50
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Straße
Postleitzahl
Telefon:
Vorwahl
Wohnort
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Telefax: 089 / 94 92 49 27
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1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage
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bzw. während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er
für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch
wenn er den Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor
der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle
Mietgebühr berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem
Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere
Ersatzstücke zu liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
Wichtiger Hinweis:
Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des
Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.
Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend
obiger Mietbedingungen.
X
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers
RÜCKSEITE BEACHTEN!
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
10,00 e
ST 3
10,50 e
ST 4
16,00 e
ST 6
14,00 e
ST 7
26,00 e
ST 8
24,00 e
Kunststoff- Schalensessel
Schale:
orange
transparent
elfenbein
schwarz
Sitzhöhe: 44 cm,
Sitzbreite: 41 cm
ST 9
25,00 e
Sessel
Gestell : Chrom
Schale: Kunststoff elfenbein
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 51 cm
ST 10
19,50 e
ST 11
16,00 e
ST 12
20,00 e
ST 14
19,00 e
SW
13,00 e
BH 1
17,00 e
Barhocker
Gestell: Chrom
Sitzpolster : Kunstleder weiß
Sitzhöhe: 86 cm
Sitzbreite: 34 cm Ø
BH 2
17,00 e
BH 3
21,50e
BH 4
30,00 e
Klapp-Barhocker
Gestell: Chrom
Sitz : Holzplatte
natur
weiß
schwarz
Sitzhöhe: 74 cm
Sitzbreite: 33 x 33 cm
Barhocker Z- Form
Gestell: Chrom
Sitzpolster : Kunstleder
weiß
schwarz
Buche
Sitzhöhe: 82 cm
Sitzbreite: 35 cm Ø
Kufen-Barhocker
Gestell : Chrom
Sitz/Rücken : Leder grau
Sitzhöhe: 71 cm
Sitzbreite: 42 cm
BH 5
25,00 e
Barhocker
Gestell : Chrom
Sitz: Kunstleder schwarz
Sitzhöhe: 77 cm
Sitzbreite: 34 cm Ø
BH 12
29,00 e
Netz-Barhocker
Gestell : Chrom matt
Sitz:
grau
schwarz
Sitzhöhe: 75 cm
Sitzbreite: 52 cm
T2
22,00 e
Tisch
Gestell: Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 70 x 70 cm
Höhe: 72 cm
Schwingsessel
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken : Leder schwarz
Sitzhöhe: 44 cm
Sitzbreite: 50 cm
T3
33,00 e
Tisch
Gestell: Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 70 x 160 cm
Höhe: 72 cm
Polsterstuhl
Gestell : Chrom
Polster :
blau
grau
braun
schwarz
Sitzhöhe: 46 cm
Sitzbreite: 43 cm
Netzstuhl
Gestell: Chrom matt
Sitz:
grau
schwarz
Sitzhöhe: 44 cm
Sitzbreite: 53 cm
T4
20,00 e
T6
25,00 e
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: weiß
Maße: T 4 65 x 65 cm
T 6 110 x 65 cm
Höhe 67 cm
T5
24,50 e
T 12
31,00 e
Kufenstuhl
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken: Leder
weiß
grau
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 43 cm
Sitzwürfel
Polster: Kunstleder schwarz
Maße: 43 cm lang,
43 cm tief, 43 cm hoch
T7
26,00 e
T8
32,00 e
Kunststoff-Stapelstuhl mit
Reihenverbindung
Gestell : verchromt
Schale: schwarz
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 44 cm
Kunststoff-Stuhl
Gestell: verchromt
Schale:
schwarz
rot
gelb
Sitzhöhe: 48 cm
Sitzbreite: 52 cm
Holz - Schalenstuhl
Gestell : Chrom
Schale:
Buche natur
weiß
blau
pink
Sitzhöhe: 43 cm
Sitzbreite: 54 cm
Bistro - Stuhl
Gestell: Stahlrohr
weiß
schwarz
Sitzfläche: Kunststoffgeflecht
weiß bzw. beige 40 cm Ø
Sitzhöhe: 47 cm
Klappstuhl
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken : Leder schwarz
Sitzhöhe: 47 cm
Sitzbreite: 44 cm
BARHOCKER
ST 1
TISCHE
SITZMÖBEL
Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen)
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: grau;Kante: schwarz
Maße: T 5 80 x 80 cm
T 12 120 x 80 cm
Höhe: 72 cm
Tisch
Gestell : Chrom
Platte:
weiß
schwarz
Maße: 65 x 130 cm
Höhe: 72 cm
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: weiß, schwarze Kante
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 74 cm
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
25,00 e
Bistro-Tisch
Gestell : Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 72 cm
T 10
36,00 e
T 25
29,00 e
K-1
14,00 e
K-2
14,00 e
Tisch
Gestell : Chromgitter
Platte: grau mit
schwarzer Kante
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 75 cm
Tisch
Gestell: Chrom
Platte: weiß
mit schwarzer Kante
Maße: 80 x 120 cm
Höhe: 75 cm
Klapptisch / Arbeitstisch
mit stabiler Holzplatte
Gestell: Eisen
Maße: K-1 150 cm breit,
K-2 200 cm breit,
50 cm tief, 80 cm hoch
T 13
47,00 e
T 15
36,00 e
T 30
25,00 e
CB 1
130,00 e
Leder-Armsessel
Polster: Leder schwarz
Gestell: Chrom
Maße: 76 cm lang,
76 cm tief, 70 cm hoch
CB 2
260,00 e
Doppelsitz-Couch
Polster: Leder schwarz
Gestell: Chrom
Maße: 128 cm lang,
76 cm tief, 73 cm hoch
CT
120,00 e
Couchtisch
Platte: Glas
Gestell: Chrom
Maße: 90 cm lang,
90 cm tief, 46 cm hoch
EG
49,00 e
D1
36,00 e
52,00 e
PC 3
169,00 e
T 35
SB
63,00 e
Sideboard
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 80 cm hoch
RW
23,00 e
Rollschrank
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 53 cm breit,
42,5 cm tief, 62,5 cm hoch
SF
89,00 e
Schließfachschrank
4 Fächer
Maße: 45 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
R1
26,00 e
Lagerregal
5 Böden weiß
Gestell: Aluminium
Maße: 95 cm breit,
30 cm tief, 185 cm hoch
R2
28,00 e
Kunststoffregal
Farbe: weiß
Maße: 75 cm breit,
30 cm tief, 170 cm hoch
B1
90,00 e
Bartheke
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 80/110 cm hoch
B2
73,00 e
Bartheke
Farbe: weiß
Rahmen: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52 cm tief, 85/110 cm hoch
BE
80,00 e
Bartheke Eckelement
passend zu B2
Maße: 52 x 52 cm gerundet,
85/110 cm hoch
Beistelltisch
Platte: Glas
Gestell: Chrom
Maße: 51 cm Ø,
höhenverstellbar
56 bis 90 cm hoch
IF
62,00 e
Infotheke
Farbe: weiß
Rahmen: Alu weiß
Maße: 103 cm breit,
52 cm tief, 90 cm hoch
Bürodrehstuhl
Gestell: Kunststoff schwarz
Sitz/Rücken: Polster anthrazit
Sitzhöhe: von 49-60 cm
verstellbar
Sitzbreite: 48 cm
BTM
205,00 e
Bartheke Typ Munich
Gestell: weiß
Front: halbrund
Maße: 173 cm breit,
70 cm tief, 117 cm hoch
Stehtisch
Gestell: Chromgitter
Platte: grau mit
schwarzer Kante
Maße: 60 cm Ø
Höhe: 107 cm
Stehtisch
Gestell: Chrom
Platte:
weiß
schwarz
Maße: 70 cm Ø
Höhe: 110 cm
Klapp-Stehtisch
Gestell: weiß
Platte: weiß
Maße: 70 cm Ø
Höhe: 110 cm
BARTHEKEN / INFOTHEKEN
PC-ARBEITSPLÄTZE
T9
SIDEBOARD / SCHRÄNKE / REGALE
BÜRO
LOUNGEMÖBEL
STEHTISCHE
SITZTISCHE
Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen)
Stehpult
Gestell: Chrom matt
Platte: Ahorn
Maße: 85 x 59 cm
Höhe verstellbar
von 78 bis 111 cm
PC-Arbeitsplatz
verschließbar
Farbe: dunkelgrau/buche
Rahmen: Alu natur
Maße: 70 cm breit, 30 cm tief,
100/120 cm hoch
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
130,00 e
SV 2
170,00 e
SV 5
150,00 e
SV 7
180,00 e
SV 8
240,00 e
TV 1
70,00 e
Tischvitrine verschließbar
Gestell: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
TV 2
105,00 e
TV 3
105,00 e
Tischvitrine verschließbar
mit Unterschrank
Gestell: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
Tischvitrine verschließbar
mit Unterschrank
Gestell: Alu weiß
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
Tischvitrine verschließbar
TV 6
100,00 e
Schrankvitrine verschließbar
mit Beleuchtung
Gestell: Alu natur
Maße: 104,5 cm breit,
55 cm tief, 180 cm hoch
Glashöhe: 110 cm
Schrankvitrine verschließbar,
Beleuchtung und Unterschrank
Gestell: Alu natur
Maße: 104,5 cm breit,
55 cm tief, 180 cm hoch
Glashöhe: 110 cm
Schrankvitrine verschließbar, ohne
Beleuchtung, mit Unterschrank
Gestell: Alu weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 185 cm hoch
Glashöhe: 100 cm
Ganzglasvitrine
verschließbar, mit Beleuchtung
Gestell: Alu
Maße: 50 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
GARDEROBEN-/ KONFEKTIONSSTÄNDER
SV 1
Ganzglasvitrine
verschließbar, mit Beleuchtung
Gestell: Alu
Maße: 101,4 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
KÜCHENAUSSTATTUNG
VITRINEN
Preis netto pro Stück und Veranstaltung
G1
18,00 e
Garderobenständer
Gestell : Chrom / schwarz
175 cm hoch
RV
18,00 e
Konfektionsständer
Gestell: verchromt
Höhe: verstellbar von
125 bis 180 cm
Länge: 150 cm
RR
36,00 e
Rundständer
Gestell: verchromt
Höhe: verstellbar von
130 bis 200 cm
80 cm Ø
S
43,00 e
Standspiegel
fahr- und schwenkbar
Gestell: Chrom
Höhe: 175 cm
Glas: 150 x 50 cm
MK
175,00 e
SP
98,00 e
A
50,00 e
Küchenanrichte
mit 2 Schubläden
und 2 Türen
Maße: 100 cm breit,
85 cm hoch, 50 cm tief
HPL
27,00 e
2- Platten Tischherd
Anschlußwert: 230 V/2,5 kW
MÜ
28,00 e
KS 140
52,00 e
Müllsackständer
inkl. 5 Müllsäcke à 120 l
Gestell: Kunststoff antrazit
Kühlschrank 140 l
mit Eisfach
Maße: ca. 55 cm breit,
60 cm tief, 85 cm hoch
FKS 180
70,00 e
Gestell: Alu weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 105 cm hoch
Glashöhe : 22 cm
Zusätzlicher Einlegeboden
aus Glas für Schrankvitrinen
SVE
45,00 e
HB
35,00 e
Halogenbeleuchtung
statt Leuchtstoffröhren für
SV 1 bis SV 4 (Aufpreis)
P1
34,00 e
Prospektständer
3 Ablagen weiß
Gestell: Aluminium
Maße: 80 cm breit,
140 cm hoch
P3
59,00 e
Prospektständer
für 6 DIN A4 Prospekte
Gestell u. Ablagen: anthrazit,
Säule mit Buchenleiste
Maße: 118 cm hoch,
50 cm tief, 46 cm breit
VERSCHIEDENES
PROSPEKTSTÄNDER
mit Unterschrank
PK
6,00 e
TR
85,00 e
AB
42,00 e
Messeküche mit eingebautem
140 l Kühlschrank,
Spülbecken, Schwenkhahn,
2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW
Maße: ca. 100 cm breit,
90 cm hoch, 60 cm tief
Spülschrank mit Becken,
Abtropffläche, Armatur
und Boiler – 1,5 kW,
Maße: 100 cm breit,
85 cm hoch, 50 cm tief
FlaschenKühlschrank 180 l
Maße: ca. 60 cm breit,
60 cm tief, 85 cm hoch
Papierkorb
Transformator
Eingang 230 V,
Ausgang 110 V, 500VA
Absperrbänder
Pfosten: silber,
Höhe: 76 cm,
Band: schwarz
max. Länge: 230 cm
Mindestabnahme 2 Stück.
Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen zu bestellen
Besuchen Sie uns im Internet: www.rappenglitz.de und überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Leistungsangebot
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19b
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
D-82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Teppich
Wir bestellen für unseren Messestand mit der auszulegenden Fläche:
Länge: ______ m x Breite ______ m
Bahnenware Rips, fabrikneu,
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung
àe
5,70 / m²
Bahnenware Velours, fabrikneu,
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung
àe
8,70 / m²
Wichtiger Hinweis:
Teppichentsorgung wird zwingend vorgeschrieben und wird berechnet mit 1,50€ /m²
Wir wünschen ausdrücklich keine Entsorgung und verpflichten uns den Teppich selbst zu entfernen und
zu beseitigen.
in der Farbe:
grau
anthrazit
cognac*
dunkelblau
hellblau
grün
rot
schwarz
türkis*
*nur als Bahnenware Rips erhältlich
Bei Bestellungen ab 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben.
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.
Bankinstitut:
Bankleitzahl:
Konto-Nr.:
Kreditkarte.
Euro-Card
Name:
Kartennummer:
Visa-Card
American Express
Mietbedingungen:
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Miete ist während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für
Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Abholung, auch wenn er den
Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestellte und reservierte Bauteile können nur bis spätestens 14 Tage vor der
Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr
berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter
anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu
liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
gültig bis:
X
Ort, Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
D-82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Wohnort
Vorwahl
Telefax:
e-mail:
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Maßgeschneiderte Lösungen für den streßfreien Messeauftritt
von der Standbegrenzungswand bis zum Komplett-Stand
Typ “ START “
e 38,-- pro m² + MwSt.
Leichtbautrennwände weiß 250 cm hoch,
Teppich Rips Bahnenware grau,
an den offenen Standseiten eine Blende weiß,
Typ “ BEGINNER “
e 49,-- pro m² + MwSt.
Systemtrennwände weiß 250 cm hoch,
Verschließbare Kabine 1 x 2 Meter,
Beleuchtung pro 4 m² ein Armstrahler 75 Watt,
an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch,
Teppich Rips Bahnenware grau,
TYP “STANDARD”
e 52,-- pro m² + MwSt.
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich,
Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ),
Beleuchtung pro 3 m² ein Halogen-Niedervoltstrahler,
an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck für Beschriftung,
eine Sitzgruppe ( 1 Tisch mit 4 Stühlen ),
TYP “PROFI”
e 68,-- pro m² + MwSt.
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich,
Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ),
Verschließbare Kabine mit Garderobe( Größe je nach Standfläche )
Beleuchtung pro 3 m² ein Neon-Leuchtfeld,
eine Sitzgruppe und eine Infotheke,
Fächer ( pro 5 m² ein Fach oder Schrägablage ),
an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch für Beschriftung,
Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau.
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
RÜCKSEITE BEACHTEN!
Bestellformular
STANDTYP
Bitte tragen Sie die Standgröße bei dem gewünschten Standtyp ein
Teppichfarbe: grau
_____ m² à 38,00 0 Start
_____ m² à 49,00 0 Beginner Teppichfarbe: grau
_____ m² à 52,00 0 Standard Teppichfarbe:
grau
anthrazit
beige
dunkelblau
grün
rot
_____ m² à 68,00 0 Profi
grau
anthrazit
beige
dunkelblau
grün
rot
Teppichfarbe:
________ m
Front
Kopfstand
________ m
_______ m
Tiefe
________ m
Front
Eckstand rechts
_______ m
Tiefe
________ m
Front
Eckstand links
_______ m
Tiefe
Reihenstand
_______ m
Tiefe
STANDART
Bei Ihrer Standfläche handelt es sich um einen .........
Front
BLENDENTEXT
Beschriftung gegen gesonderte Berechnung ( pro Schriftzeichen 2,70 e )
1x (Reihenstand)
2x (Eckstand)
3x (Kopfstand) gg. gesonderte Berechnung
SONDERAUSSTATTUNG
Sonderausstattung gg. gesonderte Berechnung
____
____
____
____
____
____
____
____
____
____
Ablage, weiß, ca. 100x30 cm
Schrägablage, weiß, ca. 100x30 cm
Sideboard, verschließbar, ca. 100x50x70 cm
Theke, weiß, ca. 100 cm breit
Barhocker BH03, schwarz
Sitzgruppe (1 Tisch, 4 Stühle)
Kabine verschließbar 2 x 1 Meter
Kühlschrank, 140 l
Strahler 50W/12 V
Schriftzeichen
à
à
à
à
à
à
à
à
à
à
e
e
e
e
e
e
e
e
e
e
16,00
18,00
63,00
73,00
21,50
54,00
68,00
52,00
18,00
2,70
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
e
e
e
e
e
e
e
e
e
e
MESSEDATEN
zusätzliche Möblierung und Standausstattungen auf Anfrage
Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden
Aussteller:
Halle:
Sachbearbeiter:
Stand:
Strasse:
Messe: ZLF 2008
PLZ / Ort:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Ort /Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Bestellung bitte unterschrieben an: Messebau Rappenglitz +49 - (0)8142 - 29 52 99 faxen
Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19a
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Vorwahl
Wohnort
Telefax:
e-mail:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Anzahl
Artikelbezeichnung
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.
Bankinstitut:
Bankleitzahl:
Konto-Nr.:
Kreditkarte.
Euro-Card
Visa-Card
American Express
Name
Kartennummer:
gültig bis:
Farbe
Einzelpreis
Mietbedingungen:
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage
und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes.
2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor,
bzw. während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er
für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch
wenn er den Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor
der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle
Mietgebühr berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem
Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere
Ersatzstücke zu liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
Wichtiger Hinweis:
Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des
Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.
Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend
obiger Mietbedingungen.
X
Ort, Datum
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers
RÜCKSEITE BEACHTEN!
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
10,00 e
ST 3
10,50 e
ST 4
16,00 e
ST 6
14,00 e
ST 7
26,00 e
ST 8
24,00 e
Kunststoff- Schalensessel
Schale:
orange
transparent
elfenbein
schwarz
Sitzhöhe: 44 cm,
Sitzbreite: 41 cm
ST 9
25,00 e
Sessel
Gestell : Chrom
Schale: Kunststoff elfenbein
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 51 cm
ST 10
19,50 e
ST 11
16,00 e
ST 12
20,00 e
ST 14
19,00 e
SW
13,00 e
BH 1
17,00 e
Barhocker
Gestell: Chrom
Sitzpolster : Kunstleder weiß
Sitzhöhe: 86 cm
Sitzbreite: 34 cm Ø
BH 2
17,00 e
BH 3
21,50e
BH 4
30,00 e
Klapp-Barhocker
Gestell: Chrom
Sitz : Holzplatte
natur
weiß
schwarz
Sitzhöhe: 74 cm
Sitzbreite: 33 x 33 cm
Barhocker Z- Form
Gestell: Chrom
Sitzpolster : Kunstleder
weiß
schwarz
Buche
Sitzhöhe: 82 cm
Sitzbreite: 35 cm Ø
Kufen-Barhocker
Gestell : Chrom
Sitz/Rücken : Leder grau
Sitzhöhe: 71 cm
Sitzbreite: 42 cm
BH 5
25,00 e
Barhocker
Gestell : Chrom
Sitz: Kunstleder schwarz
Sitzhöhe: 77 cm
Sitzbreite: 34 cm Ø
BH 12
29,00 e
Netz-Barhocker
Gestell : Chrom matt
Sitz:
grau
schwarz
Sitzhöhe: 75 cm
Sitzbreite: 52 cm
T2
22,00 e
Tisch
Gestell: Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 70 x 70 cm
Höhe: 72 cm
Schwingsessel
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken : Leder schwarz
Sitzhöhe: 44 cm
Sitzbreite: 50 cm
T3
33,00 e
Tisch
Gestell: Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 70 x 160 cm
Höhe: 72 cm
Polsterstuhl
Gestell : Chrom
Polster :
blau
grau
braun
schwarz
Sitzhöhe: 46 cm
Sitzbreite: 43 cm
Netzstuhl
Gestell: Chrom matt
Sitz:
grau
schwarz
Sitzhöhe: 44 cm
Sitzbreite: 53 cm
T4
20,00 e
T6
25,00 e
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: weiß
Maße: T 4 65 x 65 cm
T 6 110 x 65 cm
Höhe 67 cm
T5
24,50 e
T 12
31,00 e
Kufenstuhl
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken: Leder
weiß
grau
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 43 cm
Sitzwürfel
Polster: Kunstleder schwarz
Maße: 43 cm lang,
43 cm tief, 43 cm hoch
T7
26,00 e
T8
32,00 e
Kunststoff-Stapelstuhl mit
Reihenverbindung
Gestell : verchromt
Schale: schwarz
Sitzhöhe: 45 cm
Sitzbreite: 44 cm
Kunststoff-Stuhl
Gestell: verchromt
Schale:
schwarz
rot
gelb
Sitzhöhe: 48 cm
Sitzbreite: 52 cm
Holz - Schalenstuhl
Gestell : Chrom
Schale:
Buche natur
weiß
blau
pink
Sitzhöhe: 43 cm
Sitzbreite: 54 cm
Bistro - Stuhl
Gestell: Stahlrohr
weiß
schwarz
Sitzfläche: Kunststoffgeflecht
weiß bzw. beige 40 cm Ø
Sitzhöhe: 47 cm
Klappstuhl
Gestell: Chrom
Sitz/Rücken : Leder schwarz
Sitzhöhe: 47 cm
Sitzbreite: 44 cm
BARHOCKER
ST 1
TISCHE
SITZMÖBEL
Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen)
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: grau;Kante: schwarz
Maße: T 5 80 x 80 cm
T 12 120 x 80 cm
Höhe: 72 cm
Tisch
Gestell : Chrom
Platte:
weiß
schwarz
Maße: 65 x 130 cm
Höhe: 72 cm
Tisch
Gestell : Chrom
Platte: weiß, schwarze Kante
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 74 cm
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
25,00 e
Bistro-Tisch
Gestell : Stahlrohr weiß
Platte: weiß
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 72 cm
T 10
36,00 e
T 25
29,00 e
K-1
14,00 e
K-2
14,00 e
Tisch
Gestell : Chromgitter
Platte: grau mit
schwarzer Kante
Maße: 80 cm Ø
Höhe: 75 cm
Tisch
Gestell: Chrom
Platte: weiß
mit schwarzer Kante
Maße: 80 x 120 cm
Höhe: 75 cm
Klapptisch / Arbeitstisch
mit stabiler Holzplatte
Gestell: Eisen
Maße: K-1 150 cm breit,
K-2 200 cm breit,
50 cm tief, 80 cm hoch
T 13
47,00 e
T 15
36,00 e
T 30
25,00 e
CB 1
130,00 e
Leder-Armsessel
Polster: Leder schwarz
Gestell: Chrom
Maße: 76 cm lang,
76 cm tief, 70 cm hoch
CB 2
260,00 e
Doppelsitz-Couch
Polster: Leder schwarz
Gestell: Chrom
Maße: 128 cm lang,
76 cm tief, 73 cm hoch
CT
120,00 e
Couchtisch
Platte: Glas
Gestell: Chrom
Maße: 90 cm lang,
90 cm tief, 46 cm hoch
EG
49,00 e
D1
36,00 e
52,00 e
PC 3
169,00 e
T 35
SB
63,00 e
Sideboard
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 80 cm hoch
RW
23,00 e
Rollschrank
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 53 cm breit,
42,5 cm tief, 62,5 cm hoch
SF
89,00 e
Schließfachschrank
4 Fächer
Maße: 45 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
R1
26,00 e
Lagerregal
5 Böden weiß
Gestell: Aluminium
Maße: 95 cm breit,
30 cm tief, 185 cm hoch
R2
28,00 e
Kunststoffregal
Farbe: weiß
Maße: 75 cm breit,
30 cm tief, 170 cm hoch
B1
90,00 e
Bartheke
verschließbar
Farbe: weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 80/110 cm hoch
B2
73,00 e
Bartheke
Farbe: weiß
Rahmen: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52 cm tief, 85/110 cm hoch
BE
80,00 e
Bartheke Eckelement
passend zu B2
Maße: 52 x 52 cm gerundet,
85/110 cm hoch
Beistelltisch
Platte: Glas
Gestell: Chrom
Maße: 51 cm Ø,
höhenverstellbar
56 bis 90 cm hoch
IF
62,00 e
Infotheke
Farbe: weiß
Rahmen: Alu weiß
Maße: 103 cm breit,
52 cm tief, 90 cm hoch
Bürodrehstuhl
Gestell: Kunststoff schwarz
Sitz/Rücken: Polster anthrazit
Sitzhöhe: von 49-60 cm
verstellbar
Sitzbreite: 48 cm
BTM
205,00 e
Bartheke Typ Munich
Gestell: weiß
Front: halbrund
Maße: 173 cm breit,
70 cm tief, 117 cm hoch
Stehtisch
Gestell: Chromgitter
Platte: grau mit
schwarzer Kante
Maße: 60 cm Ø
Höhe: 107 cm
Stehtisch
Gestell: Chrom
Platte:
weiß
schwarz
Maße: 70 cm Ø
Höhe: 110 cm
Klapp-Stehtisch
Gestell: weiß
Platte: weiß
Maße: 70 cm Ø
Höhe: 110 cm
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
BARTHEKEN / INFOTHEKEN
PC-ARBEITSPLÄTZE
T9
SIDEBOARD / SCHRÄNKE / REGALE
BÜRO
LOUNGEMÖBEL
STEHTISCHE
SITZTISCHE
Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen)
Stehpult
Gestell: Chrom matt
Platte: Ahorn
Maße: 85 x 59 cm
Höhe verstellbar
von 78 bis 111 cm
PC-Arbeitsplatz
verschließbar
Farbe: dunkelgrau/buche
Rahmen: Alu natur
Maße: 70 cm breit, 30 cm tief,
100/120 cm hoch
MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ
130,00 e
SV 2
170,00 e
SV 5
150,00 e
SV 7
180,00 e
SV 8
240,00 e
TV 1
70,00 e
Tischvitrine verschließbar
Gestell: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
TV 2
105,00 e
TV 3
105,00 e
Tischvitrine verschließbar
mit Unterschrank
Gestell: Alu natur
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
Tischvitrine verschließbar
mit Unterschrank
Gestell: Alu weiß
Maße: 102 cm breit,
52,5 cm tief, 90 cm hoch
Glashöhe: 20 cm
Tischvitrine verschließbar
TV 6
100,00 e
Schrankvitrine verschließbar
mit Beleuchtung
Gestell: Alu natur
Maße: 104,5 cm breit,
55 cm tief, 180 cm hoch
Glashöhe: 110 cm
Schrankvitrine verschließbar,
Beleuchtung und Unterschrank
Gestell: Alu natur
Maße: 104,5 cm breit,
55 cm tief, 180 cm hoch
Glashöhe: 110 cm
Schrankvitrine verschließbar, ohne
Beleuchtung, mit Unterschrank
Gestell: Alu weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 185 cm hoch
Glashöhe: 100 cm
Ganzglasvitrine
verschließbar, mit Beleuchtung
Gestell: Alu
Maße: 50 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
GARDEROBEN-/ KONFEKTIONSSTÄNDER
SV 1
Ganzglasvitrine
verschließbar, mit Beleuchtung
Gestell: Alu
Maße: 101,4 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
KÜCHENAUSSTATTUNG
VITRINEN
Preis netto pro Stück und Veranstaltung
G1
18,00 e
Garderobenständer
Gestell : Chrom / schwarz
175 cm hoch
RV
18,00 e
Konfektionsständer
Gestell: verchromt
Höhe: verstellbar von
125 bis 180 cm
Länge: 150 cm
RR
36,00 e
Rundständer
Gestell: verchromt
Höhe: verstellbar von
130 bis 200 cm
80 cm Ø
S
43,00 e
Standspiegel
fahr- und schwenkbar
Gestell: Chrom
Höhe: 175 cm
Glas: 150 x 50 cm
MK
175,00 e
SP
98,00 e
A
50,00 e
Küchenanrichte
mit 2 Schubläden
und 2 Türen
Maße: 100 cm breit,
85 cm hoch, 50 cm tief
HPL
27,00 e
2- Platten Tischherd
Anschlußwert: 230 V/2,5 kW
MÜ
28,00 e
KS 140
52,00 e
Müllsackständer
inkl. 5 Müllsäcke à 120 l
Gestell: Kunststoff antrazit
Kühlschrank 140 l
mit Eisfach
Maße: ca. 55 cm breit,
60 cm tief, 85 cm hoch
FKS 180
70,00 e
Gestell: Alu weiß
Maße: 90 cm breit,
45 cm tief, 105 cm hoch
Glashöhe : 22 cm
Zusätzlicher Einlegeboden
aus Glas für Schrankvitrinen
SVE
45,00 e
HB
35,00 e
Halogenbeleuchtung
statt Leuchtstoffröhren für
SV 1 bis SV 4 (Aufpreis)
P1
34,00 e
Prospektständer
3 Ablagen weiß
Gestell: Aluminium
Maße: 80 cm breit,
140 cm hoch
P3
59,00 e
Prospektständer
für 6 DIN A4 Prospekte
Gestell u. Ablagen: anthrazit,
Säule mit Buchenleiste
Maße: 118 cm hoch,
50 cm tief, 46 cm breit
VERSCHIEDENES
PROSPEKTSTÄNDER
mit Unterschrank
PK
6,00 e
TR
85,00 e
AB
42,00 e
Messeküche mit eingebautem
140 l Kühlschrank,
Spülbecken, Schwenkhahn,
2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW
Maße: ca. 100 cm breit,
90 cm hoch, 60 cm tief
Spülschrank mit Becken,
Abtropffläche, Armatur
und Boiler – 1,5 kW,
Maße: 100 cm breit,
85 cm hoch, 50 cm tief
FlaschenKühlschrank 180 l
Maße: ca. 60 cm breit,
60 cm tief, 85 cm hoch
Papierkorb
Transformator
Eingang 230 V,
Ausgang 110 V, 500VA
Absperrbänder
Pfosten: silber,
Höhe: 76 cm,
Band: schwarz
max. Länge: 230 cm
Mindestabnahme 2 Stück.
Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen zu bestellen
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Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008
Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected]
MIETMOBILIAR
MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008
ZWEIFACH EINREICHEN
19b
Aussteller:
Messebau Rappenglitz
Palsweiser Straße 50
Sachbearbeiter
D-82216 Gernlinden b. München
Straße
Postleitzahl
Telefon:
Wohnort
Telefax:
Vorwahl
e-mail:
Telefon: 089 / 94 92 49 29
Telefax: 089 / 94 92 49 27
e-mail: [email protected]
Stand-Nr.:
Kunden-Nr.:
Teppich
Wir bestellen für unseren Messestand mit der auszulegenden Fläche:
Länge: ______ m x Breite ______ m
Bahnenware Rips, fabrikneu,
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung
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Bahnenware Velours, fabrikneu,
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung
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8,70 / m²
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Teppichentsorgung wird zwingend vorgeschrieben und wird berechnet mit 1,50€ /m²
Wir wünschen ausdrücklich keine Entsorgung und verpflichten uns den Teppich selbst zu entfernen und
zu beseitigen.
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Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.
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Bankleitzahl:
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Kreditkarte.
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Mietbedingungen:
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Miete ist während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für
Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Abholung, auch wenn er den
Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestellte und reservierte Bauteile können nur bis spätestens 14 Tage vor der
Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr
berechnet.
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anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu
liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
gültig bis:
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Ort, Datum
KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers

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