Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
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Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest
Bayerischer Bauernverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Max-Joseph-Straße 9 80333 München Telefon: Durchwahl: Telefax: Internet: (0 89) 5 58 73-0 (0 89) 5 58 73-360 (0 89) 5 58 73-506 www.zlf.de BAYERISCHES ZENTRALLANDWIRTSCHAFTSFEST Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest MÜNCHEN 20.-28.9.2008 BESTELLSCHEINBLOCK Die angegebenen Termine zur Abgabe der Anmeldescheine sind Endtermine. Bitte reichen Sie die Anmeldungen nach Möglichkeit vor den aufgeführten Daten ein! Für die Durchführung verspätet eingesandter Bestellungen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Der Veranstalter behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. Termine: EinsendeschlussTermine Anlage Nr. AbgabeVermerke 1 Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis 19.05.2008 2 Aufnahme in das Branchenverzeichnis 19.05.2008 3 Werbematerial 26.05.2008 4 Elektroinstallation 26.05.2008 5 Wasser- und Abwasserinstallation 26.05.2008 6 Zimmerbestellung 09.06.2008 Landeshauptstadt München Tourismusamt Sendlinger Straße 1, 80331 München 7 Telefonanschluss 09.06.2008 Deutsche Telekom AG BD603A Dingolfinger Straße 3, 81673 München 8 Katalog-Anzeigen 16.06.2008 Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Lothstraße 29, 80797 München 9 Brandschutz 30.06.2008 10 Bauaufsichtliche Genehmigung 30.06.2008 11 Arbeitsvermittlung 01.07.2008 12 Bestellung der Gastkarten 01.07.2008 13 Standbegrenzungswände und Tapezierarbeiten 01.07.2008 14 Kartenbestellung 04.08.2008 15 Standreinigung 04.08.2008 16 Versicherungsantrag 17 Sonderbewachung 25.08.2008 Veranstaltungsdienst Paul Mayr GmbH & Co. KG Poccistraße 8, 80336 München 18 Mietmobiliar 25.08.2008 Bavaria Messe-Service GmbH Schwedenstraße 9, 82335 Berg 19 Mietmobiliar 25.08.2008 Messebau Rappenglitz Palsweiser Str. 50, 82216 Gernlinden b.Mü. Bundesagentur für Arbeit Job- Messevermittelung Willy-Brandt-Allee 9, 81829 München K & D Ltd. & Co. KG Landsberger Straße 447, 81241 München R + V Allgemeine Versicherung AG c/o bbv-service Versicherungsmakler GmbH Lessingstraße 3, 80336 München Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] AUSSTELLERVERZEICHNIS MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008 1 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Vorwahl Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im offiziellen Ausstellungs-Katalog Erstverkauf ab August 2008 A) Grundeintrag für Hauptaussteller oder Mitaussteller gemäß Anmeldebedingungen Punkt 6 und 9 Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Grundeintrag im Katalog ist gebührenfrei. Firmenname Anschrift Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse B) Eintrag für zusätzlich vertretene Unternehmen Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Bitte zusätzlich Rückseite ausfüllen. C) Beschreibung des Ausstellungsgutes Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Bitte Rückseite ausfüllen. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im Internet (online ab KW 35) www.zlf.de Die Eintragungen im Internet sind gebührenpflichtig. Automatische Übernahme des Grundeintrages ins Internet Pflichteintragung 17,50 € + MwSt. Premiumeintrag: Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet Maximale Logogröße: 140 pixel Sonderformen auf Anfrage 60,00 € + MwSt. □ Bitte ankreuzen Internet: Beratung und Abwicklung Deutscher Landwirtschaftsverlag Ort, Datum Frau Ursula Zacherl Tel.: (089) 1 27 05-390 E-Mail: [email protected] Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. RÜCKSEITE BEACHTEN! B) Zusätzlich vertretene Unternehmen (bei mehreren Firmen bitte zusätzlich Kopie beifügen) Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Firmenname Anschrift Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Bitte ankreuzen Grundeintrag im Ausstellungskatalog und im Internet: Ich/Wir bestelle(n) den Eintrag 120,00 € + MwSt. je Unternehmen □ Premiumeintrag im Internet: Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet Maximale Logogröße: 140 pixel Sonderformen auf Anfrage 60,00 € + MwSt. je Unternehmen □ Internet: Beratung und Abwicklung Deutscher Landwirtschaftsverlag Frau Ursula Zacherl Tel.: (089) 1 27 05-390 E-Mail: [email protected] C) Beschreibung des Ausstellungsgutes im Ausstellungskatalog und im Internet: Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Die Anlage bitte mit Schreibmaschien oder in Blockschrift ausfüllen. 1. 2. 3. 4. 5. Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von weiteren Ausstellungsgütern von 10,00 € + MwSt. je Ausstellungsgut. 6. 11. 7. 12. 8. 13. 9. 14. 10. 15. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] AUSSTELLERVERZEICHNIS MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008 1 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Vorwahl Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im offiziellen Ausstellungs-Katalog Erstverkauf ab August 2008 A) Grundeintrag für Hauptaussteller oder Mitaussteller gemäß Anmeldebedingungen Punkt 6 und 9 Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Grundeintrag im Katalog ist gebührenfrei. Firmenname Anschrift Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse B) Eintrag für zusätzlich vertretene Unternehmen Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Bitte zusätzlich Rückseite ausfüllen. C) Beschreibung des Ausstellungsgutes Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Bitte Rückseite ausfüllen. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis im Internet (online ab KW 35) www.zlf.de Die Eintragungen im Internet sind gebührenpflichtig. Automatische Übernahme des Grundeintrages ins Internet Pflichteintragung 17,50 € + MwSt. Premiumeintrag: Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet Maximale Logogröße: 140 pixel Sonderformen auf Anfrage 60,00 € + MwSt. □ Bitte ankreuzen Internet: Beratung und Abwicklung Deutscher Landwirtschaftsverlag Frau Ursula Zacherl Ort, Datum Tel.: (089) 1 27 05-390 E-Mail: [email protected] Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! B) Zusätzlich vertretene Unternehmen (bei mehreren Firmen bitte zusätzlich Kopie beifügen) Die Anlage bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Firmenname Anschrift Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Bitte ankreuzen Grundeintrag im Ausstellungskatalog und im Internet: Ich/Wir bestelle(n) den Eintrag 120,00 € + MwSt. je Unternehmen □ Premiumeintrag im Internet: Zusätzlich zum Grundeintrag mit Firmenlogo und Verlinkung zur Firmenhomepage Ich/Wir bestelle(n) die Übernahme ins Internet Maximale Logogröße: 140 pixel Sonderformen auf Anfrage 60,00 € + MwSt. je Unternehmen □ Internet: Beratung und Abwicklung Deutscher Landwirtschaftsverlag Frau Ursula Zacherl Tel.: (089) 1 27 05-390 E-Mail: [email protected] C) Beschreibung des Ausstellungsgutes im Ausstellungskatalog und im Internet: Der Eintrag von bis zu 5 Ausstellungsgütern ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Die Anlage bitte mit Schreibmaschien oder in Blockschrift ausfüllen. 1. 2. 3. 4. 5. Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von weiteren Ausstellungsgütern von 10,00 € + MwSt. je Ausstellungsgut. 6. 11. 7. 12. 8. 13. 9. 14. 10. 15. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] BRANCHENVERZEICHNIS MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008 2 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Aufnahme in das Branchenverzeichnis des offiziellen Ausstellungs-Kataloges und im Internet Der Eintrag von bis zu 3 Sachgruppen ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Alle Angaben bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von ____ weiteren Sachgruppen zu 10,00 € + gesetzliche MwSt. je Sachgruppe. Kurzbezeichnung der Firma (keine Anschrift) pro Kästchen nur 1 Buchstabe möglich Bitte kreuzen Sie die in Frage kommenden Sachgruppen an: □ 1 Absackanlagen □ 19 Bekleidung □ 2 Acker- und Saateggen □ 20 Beleuchtungen □ 3 Alarm- und □ 21 Beratungen □ 22 Betonmischer □ 4 Anhänger, Zubehör □ 23 Betten, Daunen, □ 5 Arbeitskleidung □ 6 Arbeitsschutz, Unfall- □ 24 Bewässerungsanlagen, □ 7 Aus- und Fortbildung □ □ 8 Bagger, Lader, Zubehör 9 Ballenauflösegeräte Sicherheitstechnik □ 35 Computer, □ 36 Computerprogramme, □ 37 Dachdeckung, □ 38 Desinfektionsgeräte, 25 Biobrennstoffe □ 39 Dienstleistungen □ 26 Biogas, -anlagen □ 40 Direktsaatmaschinen □ 27 Biokraftstoffe □ 41 Dosieranlagen Prozessrechner Software Matratzen verhütung Dachkonstruktion Zubehör -mittel □ 28 Blockheizkraftwerk □ 42 Drainagetechnik □ 10 Ballenlader □ 29 Bodenbearbeitungsgeräte □ 43 Drillmaschinen □ 11 Ballenpressen □ 30 Bodenproben- □ 44 Düngemittel □ 12 Ballenwickler □ 45 Düngerstreuer, Zubehör □ 13 Bau- und Dämmstoffe □ 31 Bremsanlagen □ 14 Bauelemente, -teile □ 32 Brennholzaufbereitung □ 46 Eggen □ 15 Baumaschinen, Zubehör □ 33 Brennstoffe, fest, flüssig, □ 16 Baumschulgeräte □ 17 Bausanierung □ 18 Behälter □ Entnahmegeräte □ □ 47 Einstreutechnik gasförmig □ 48 Einzelkornsägeräte 34 Buchführung □ 49 Elektrobedarf, -motoren, Zubehör RÜCKSEITE BEACHTEN! □ 50 Elektronische Bauteile, □ 51 Energie- und Umwelttechnik □ □ 52 Entmistungsanlagen □ □ 53 Erdlochbohrer □ 54 Ernte-, Lade- Silierwagen □ 55 Ersatz- und □ 88 Fütterungstechnik für □ 128 Kartoffellagerungstechnik sonstige Tierarten □ 129 Kartoffellegemaschinen □ 130 Kartoffelpflegetechnik 89 Gabelstapler □ 131 Kehrmaschinen 90 Gärfütterbereitung □ 132 Kipper □ 91 Gartengeräte, Zubehör □ 133 Klauenpflegestände □ 92 Gartenmöbel, -haus □ 134 Klimaanlagen, -technik □ 93 Geschirr, Gläser □ 135 Kommunaltechnik, □ 94 Gesundheit □ 95 Getreidekonservierung □ 96 Getreidequetschen, Steuergeräte Verschleißteile □ 56 Fachbücher, -zeitungen □ 57 Fahrsilos □ 58 Fahrzeugkabinen, -sitze □ 97 Getreidereinigung □ 59 Fahrzeugzubehör, □ 98 Getriebe, Antriebe, -mühlen Farben, Lacke Zubehör Landschaftspflege, Winterdienst □ 136 Kompostierungstechnik □ 137 Kompressor □ 138 Konservierungsmittel □ 139 Körperpflege, Kosmetik □ 140 Kraftstoffe □ 141 Kreisel-, Taumel-, □ 60 Fässer, Tanks □ 99 GPS-Anwendungen □ 61 Felle □ 100 Greifer, Krananlagen □ 62 Fenster □ 101 Grubber □ 142 Kreiselheuer □ 63 Fertighäuser □ 102 Gülleausbringtechnik □ 143 Kuhglocken □ 64 Fertigställe □ 103 Güllebehälter □ 65 Finanzierung □ 104 Güllepumpen □ 144 Landwirtschaftliche □ 66 Fleisch- u. Wurstwaren □ 105 Güllerührwerke □ 67 Fleischverarbeitung □ 106 Gülletankwagen □ 145 Lederwaren □ 68 Flüssigmist, Lagerung, □ 146 Leitern, Gerüste □ 107 Hackmaschinen, -geräte □ 147 Luftheizgeräte □ 148 Lüftungsanlagen, Behandlung Rütteleggen Anhänger □ 69 Folien □ 108 Häcksler □ 70 Förderanlagen, -technik □ 109 Hallen □ 71 Fördertechnik für Ballen □ 110 Haus- und Hoftechnik □ 72 Fördertechnik für □ 111 Haushaltsgeräte, -technik □ 149 Mähdrescher, Zubehör □ 112 Haushaltswaren □ 150 Mahl- und Mischanlagen □ 73 Fördertechnik für riesel- □ 113 Hebegeräte □ 151 Maisbearbeitung □ 114 Heizungsanlagen, -geräte □ 152 Marktinformation □ 74 Forschung, Wissenschaft □ 115 Heubelüftung, -trocknung □ 153 Melkanlagenreinigung □ 75 Forstanhänger □ 116 Heuwendemaschinen □ 154 Melktechnik, □ 76 Forstgeräte, -maschinen □ 117 Hochdruckreiniger □ 77 Forsttraktoren □ 118 Hofschlepper □ 78 Fräsen □ 119 Holzbearbeitungs- □ 79 Frontkraftheber □ 156 Milch, Milchprodukte □ 80 Frontlader, Zubehör □ 120 Holzerntetechnik □ 157 Minimalbestelltechnik □ 81 Funkgeräte □ 121 Holzwaren □ 158 Ministerien □ 82 Futtermischwagen □ 122 Hydraulikanlagen, □ 159 Möbel, □ 83 Futtermittel □ 84 Fütterungsanlagen, □ 160 Modelltraktoren □ 161 Motorsägen, -geräte □ 85 Fütterungstechnik für □ 162 Mühlen □ 163 Mulchgeräte □ 86 Fütterungstechnik für □ 164 Nachwachsende □ 87 Fütterungstechnik für Kartoffeln fähige Güter Zubehör maschinen Milchlagerung, -kühlung □ □ 123 Informationsschauen, -stände □ 124 Kälberboxen □ 125 Kaminöfen □ 126 Kartoffelaufbereitungs- □ 127 Kartoffelerntetechnik Schweine technik 155 Mess-, Test- und Prüfgeräte -geräte Kälber Rinder -technik Wohnungseinrichtung Rohstoffe und Energie □ 165 Nahrungsmittel □ 166 Nutz- und Zuchtvieh □ 167 Obst-, Weinbaugeräte, verarbeitung, Zubehör □ 198 Sägewerke □ 199 Scheibeneggen □ 231 Tränkeautomaten, -becken, Zubehör □ 168 Öfen □ 200 Schlepper □ 232 Trennwände □ 169 Ökologischer Landbau □ 201 Schmuck □ 233 Trockenblumen- □ 170 Öle, Schmierstoffe □ 202 Schollenbrecher □ 171 Ölpressen □ 203 Schwader □ 234 Trocknungsanlagen, □ 204 Seilwinden □ 172 Packer □ 205 Siloanlagen, Zubehör □ 235 Türen, Tore □ 173 Pferdegeschirr □ 206 Solartechnik □ 174 Pflanzen □ 207 Sonderkulturen □ 236 Unfallverhütung □ 175 Pflanzenölmotoren □ 208 Sozialdienste □ 176 Pflanzenschutzgeräte, □ 209 Spaltenböden □ 234 Verbände, Organisation □ 210 Spatenmaschinen □ 235 Verlage □ 177 Pflanzenschutzmittel □ 211 Spielwaren □ 236 Verpackungsmaterial □ 178 Pflüge □ 212 Stallböden, -matten □ 237 Verpackungsmaschinen □ 179 PKW-Anhänger □ 213 Stalldung- und □ 238 Versicherungen □ 180 Planierschilder □ 239 Veterinärmedizinische □ 181 Presstechnik □ 214 Ställe □ 182 Pumpen □ 215 Stalleinrichtungen □ 216 Steuerberatung □ 217 Stapler, Hubein- Zubehör Kompoststreuer erzeugnisse Zubehör Produkte, Geräte □ 240 Viehanhänger □ 241 Waagen □ 242 Wälzeggen □ 243 Walzen □ 244 Wärmerückgewinnung □ 245 Wasserversorgung und - □ 183 Radlader □ 184 Rasenmäher, -pflege, □ 185 Räucherschränke □ 186 Recycling □ 219 Tankstellen □ 187 Regeltechnik □ 220 Tee und Gewürze □ 188 Reifen und Räder □ 221 Teleskoplader □ 246 Weidebedarf, -technik □ 189 Reinigung, Desinfektion □ 222 Textilien □ 247 Weine, Sekte, □ 190 Reithallen, -anlagen □ 223 Tiefenlockerer □ 191 Reitsportartikel □ 224 Tierhaltung □ 248 Werkstattbedarf, □ 192 Rohre, Zubehör □ 225 Tieridentifikation □ 193 Rostschutz □ 226 Tierpflege- und □ 249 Werkzeuge □ 194 Rübenerntetechnik Tierzuchtgeräte □ 250 Wintergärten □ 227 Tierpflegemittel richtungen, Zubehör □ Zubehör 218 Stromerzeuger aufbereitung Spirituosen -einrichtung, -technik □ 195 Saatbeetkombinationen □ 228 Touristik □ 251 Zäune □ 196 Saat- und Pflanzgut □ 229 Traktoren □ 252 Zinkenrotoren □ 197 Sägeräte □ 230 Traktorzubehör Enthält die Gliederung nicht Ihre spezifischen Sachgruppen, können Sie hier diese aufführen: Es besteht keine Gewähr für die Aufnahme. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] BRANCHENVERZEICHNIS MELDESCHLUSS: 19. MAI 2008 2 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Aufnahme in das Branchenverzeichnis des offiziellen Ausstellungs-Kataloges und im Internet Der Eintrag von bis zu 3 Sachgruppen ist gebührenfrei. Weitere Einträge sind gebührenpflichtig. Alle Angaben bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Ich/Wir bestelle(n) den gebührenpflichtigen Eintrag von ____ weiteren Sachgruppen zu 10,00 € + gesetzliche MwSt. je Sachgruppe. Kurzbezeichnung der Firma (keine Anschrift) pro Kästchen nur 1 Buchstabe möglich Bitte kreuzen Sie die in Frage kommenden Sachgruppen an: □ 1 Absackanlagen □ 19 Bekleidung □ 2 Acker- und Saateggen □ 20 Beleuchtungen □ 3 Alarm- und □ 21 Beratungen □ 22 Betonmischer □ 4 Anhänger, Zubehör □ 23 Betten, Daunen, □ 5 Arbeitskleidung □ 6 Arbeitsschutz, Unfall- □ 24 Bewässerungsanlagen, □ 7 Aus- und Fortbildung □ □ 8 Bagger, Lader, Zubehör 9 Ballenauflösegeräte Sicherheitstechnik □ 35 Computer, □ 36 Computerprogramme, □ 37 Dachdeckung, □ 38 Desinfektionsgeräte, 25 Biobrennstoffe □ 39 Dienstleistungen □ 26 Biogas, -anlagen □ 40 Direktsaatmaschinen □ 27 Biokraftstoffe □ 41 Dosieranlagen Prozessrechner Software Matratzen verhütung Dachkonstruktion Zubehör -mittel □ 28 Blockheizkraftwerk □ 42 Drainagetechnik □ 10 Ballenlader □ 29 Bodenbearbeitungsgeräte □ 43 Drillmaschinen □ 11 Ballenpressen □ 30 Bodenproben- □ 44 Düngemittel □ 12 Ballenwickler □ 45 Düngerstreuer, Zubehör □ 13 Bau- und Dämmstoffe □ 31 Bremsanlagen □ 14 Bauelemente, -teile □ 32 Brennholzaufbereitung □ 46 Eggen □ 15 Baumaschinen, Zubehör □ 33 Brennstoffe, fest, flüssig, □ 16 Baumschulgeräte □ 17 Bausanierung □ 18 Behälter □ Entnahmegeräte □ KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER □ 47 Einstreutechnik gasförmig □ 48 Einzelkornsägeräte 34 Buchführung □ 49 Elektrobedarf, -motoren, Zubehör RÜCKSEITE BEACHTEN! □ 50 Elektronische Bauteile, □ 51 Energie- und Umwelttechnik □ □ 52 Entmistungsanlagen □ □ 53 Erdlochbohrer □ 54 Ernte-, Lade- Silierwagen □ 55 Ersatz- und □ 88 Fütterungstechnik für □ 128 Kartoffellagerungstechnik sonstige Tierarten □ 129 Kartoffellegemaschinen □ 130 Kartoffelpflegetechnik 89 Gabelstapler □ 131 Kehrmaschinen 90 Gärfütterbereitung □ 132 Kipper □ 91 Gartengeräte, Zubehör □ 133 Klauenpflegestände □ 92 Gartenmöbel, -haus □ 134 Klimaanlagen, -technik □ 93 Geschirr, Gläser □ 135 Kommunaltechnik, □ 94 Gesundheit □ 95 Getreidekonservierung □ 96 Getreidequetschen, Steuergeräte Verschleißteile □ 56 Fachbücher, -zeitungen □ 57 Fahrsilos □ 58 Fahrzeugkabinen, -sitze □ 97 Getreidereinigung □ 59 Fahrzeugzubehör, □ 98 Getriebe, Antriebe, -mühlen Farben, Lacke Zubehör Landschaftspflege, Winterdienst □ 136 Kompostierungstechnik □ 137 Kompressor □ 138 Konservierungsmittel □ 139 Körperpflege, Kosmetik □ 140 Kraftstoffe □ 141 Kreisel-, Taumel-, □ 60 Fässer, Tanks □ 99 GPS-Anwendungen □ 61 Felle □ 100 Greifer, Krananlagen □ 62 Fenster □ 101 Grubber □ 142 Kreiselheuer □ 63 Fertighäuser □ 102 Gülleausbringtechnik □ 143 Kuhglocken □ 64 Fertigställe □ 103 Güllebehälter □ 65 Finanzierung □ 104 Güllepumpen □ 144 Landwirtschaftliche □ 66 Fleisch- u. Wurstwaren □ 105 Güllerührwerke □ 67 Fleischverarbeitung □ 106 Gülletankwagen □ 145 Lederwaren □ 68 Flüssigmist, Lagerung, □ 146 Leitern, Gerüste □ 107 Hackmaschinen, -geräte □ 147 Luftheizgeräte □ 148 Lüftungsanlagen, Behandlung Rütteleggen Anhänger □ 69 Folien □ 108 Häcksler □ 70 Förderanlagen, -technik □ 109 Hallen □ 71 Fördertechnik für Ballen □ 110 Haus- und Hoftechnik □ 72 Fördertechnik für □ 111 Haushaltsgeräte, -technik □ 149 Mähdrescher, Zubehör □ 112 Haushaltswaren □ 150 Mahl- und Mischanlagen □ 73 Fördertechnik für riesel- □ 113 Hebegeräte □ 151 Maisbearbeitung □ 114 Heizungsanlagen, -geräte □ 152 Marktinformation □ 74 Forschung, Wissenschaft □ 115 Heubelüftung, -trocknung □ 153 Melkanlagenreinigung □ 75 Forstanhänger □ 116 Heuwendemaschinen □ 154 Melktechnik, □ 76 Forstgeräte, -maschinen □ 117 Hochdruckreiniger □ 77 Forsttraktoren □ 118 Hofschlepper □ 78 Fräsen □ 119 Holzbearbeitungs- □ 79 Frontkraftheber □ 156 Milch, Milchprodukte □ 80 Frontlader, Zubehör □ 120 Holzerntetechnik □ 157 Minimalbestelltechnik □ 81 Funkgeräte □ 121 Holzwaren □ 158 Ministerien □ 82 Futtermischwagen □ 122 Hydraulikanlagen, □ 159 Möbel, □ 83 Futtermittel □ 84 Fütterungsanlagen, □ 160 Modelltraktoren □ 161 Motorsägen, -geräte □ 85 Fütterungstechnik für □ 162 Mühlen □ 163 Mulchgeräte □ 86 Fütterungstechnik für □ 164 Nachwachsende □ 87 Fütterungstechnik für Kartoffeln fähige Güter Zubehör maschinen Milchlagerung, -kühlung □ □ 123 Informationsschauen, -stände □ 124 Kälberboxen □ 125 Kaminöfen □ 126 Kartoffelaufbereitungs- □ 127 Kartoffelerntetechnik Schweine technik 155 Mess-, Test- und Prüfgeräte -geräte Kälber Rinder -technik Wohnungseinrichtung Rohstoffe und Energie □ 165 Nahrungsmittel □ 166 Nutz- und Zuchtvieh □ 167 Obst-, Weinbaugeräte, verarbeitung, Zubehör □ 198 Sägewerke □ 199 Scheibeneggen □ 231 Tränkeautomaten, -becken, Zubehör □ 168 Öfen □ 200 Schlepper □ 232 Trennwände □ 169 Ökologischer Landbau □ 201 Schmuck □ 233 Trockenblumen- □ 170 Öle, Schmierstoffe □ 202 Schollenbrecher □ 171 Ölpressen □ 203 Schwader □ 234 Trocknungsanlagen, □ 204 Seilwinden □ 172 Packer □ 205 Siloanlagen, Zubehör □ 235 Türen, Tore □ 173 Pferdegeschirr □ 206 Solartechnik □ 174 Pflanzen □ 207 Sonderkulturen □ 236 Unfallverhütung □ 175 Pflanzenölmotoren □ 208 Sozialdienste □ 176 Pflanzenschutzgeräte, □ 209 Spaltenböden □ 234 Verbände, Organisation □ 210 Spatenmaschinen □ 235 Verlage □ 177 Pflanzenschutzmittel □ 211 Spielwaren □ 236 Verpackungsmaterial □ 178 Pflüge □ 212 Stallböden, -matten □ 237 Verpackungsmaschinen □ 179 PKW-Anhänger □ 213 Stalldung- und □ 238 Versicherungen □ 180 Planierschilder □ 239 Veterinärmedizinische □ 181 Presstechnik □ 214 Ställe □ 182 Pumpen □ 215 Stalleinrichtungen □ 216 Steuerberatung □ 217 Stapler, Hubein- Zubehör Kompoststreuer erzeugnisse Zubehör Produkte, Geräte □ 240 Viehanhänger □ 241 Waagen □ 242 Wälzeggen □ 243 Walzen □ 244 Wärmerückgewinnung □ 245 Wasserversorgung und - □ 183 Radlader □ 184 Rasenmäher, -pflege, □ 185 Räucherschränke □ 186 Recycling □ 219 Tankstellen □ 187 Regeltechnik □ 220 Tee und Gewürze □ 188 Reifen und Räder □ 221 Teleskoplader □ 246 Weidebedarf, -technik □ 189 Reinigung, Desinfektion □ 222 Textilien □ 247 Weine, Sekte, □ 190 Reithallen, -anlagen □ 223 Tiefenlockerer □ 191 Reitsportartikel □ 224 Tierhaltung □ 248 Werkstattbedarf, □ 192 Rohre, Zubehör □ 225 Tieridentifikation □ 193 Rostschutz □ 226 Tierpflege- und □ 249 Werkzeuge □ 194 Rübenerntetechnik Tierzuchtgeräte □ 250 Wintergärten □ 227 Tierpflegemittel richtungen, Zubehör □ Zubehör 218 Stromerzeuger aufbereitung Spirituosen -einrichtung, -technik □ 195 Saatbeetkombinationen □ 228 Touristik □ 251 Zäune □ 196 Saat- und Pflanzgut □ 229 Traktoren □ 252 Zinkenrotoren □ 197 Sägeräte □ 230 Traktorzubehör Enthält die Gliederung nicht Ihre spezifischen Sachgruppen, können Sie hier diese aufführen: Es besteht keine Gewähr für die Aufnahme. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WERBEMATERIAL Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 3 Aussteller: Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Werbematerial Ich / Wir bestelle(n) zur kostenlosen Lieferung: Die Unterlagen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Stück Briefaufkleber „Wir stellen aus“ Stück Plakate DIN A 1 (gefaltet) Stück Plakate DIN A 2 (gefaltet) Gerollte Plakate können auf Anfrage gegen eine Schutzgebühr bestellt werden. Stück Lagepläne oder als pdf-Datei zum Download unter www.zlf.de Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WERBEMATERIAL Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 3 Aussteller: Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Werbematerial Ich / Wir bestelle(n) zur kostenlosen Lieferung: Die Unterlagen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Stück Briefaufkleber „Wir stellen aus“ Stück Plakate DIN A 1 (gefaltet) Stück Plakate DIN A 2 (gefaltet) Gerollte Plakate können auf Anfrage gegen eine Schutzgebühr bestellt werden. Stück Lagepläne oder als pdf-Datei zum Download unter www.zlf.de Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ELEKTROINSTALLATION 4 MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Hauptanschluss 1. Ich / Wir bestelle(n) unter ausdrücklicher Anerkennung umseitiger Anschluss- und Lieferbedingungen: a) Hauptanschluss bis 3 kW 230 V / 50 Hz Hauptverteilung: Elektro Hauptanschluss einschließlich Modul 1 (2 Wechselstromsteckdosen + 1 Steckdose zur dauerhaften Stromversorgung) Anschlusspreis pauschal incl. Strompauschale bis 3 kW bitte ankreuzen □ 308,00 EUR b) Hauptanschluss über 3 kW 230 V / 400 V / 50 Hz dieser Elektro Hauptanschluss beinhaltet die Zuleitung zum Stand, jedoch keine Hauptverteilung. Diese kann entweder selbst mitgebracht oder zusätzlich bestellt werden (siehe Rückseite). Die CEE-Kupplung ist auf den jeweiligen kW-Anschlusswert abgestimmt. Unter Punkt 4 sind größere CEE-Kupplungen separat zu bestellen (max. 125A). bitte ankreuzen Elektro Hauptanschluss einschließlich Zähler, CEE bzw. Direktanschluss Anschlusspreis: bis 4 kW 304,00 EUR □ bis 5 kW 345,00 EUR □ bis 7 kW 445,00 EUR □ bis 10 kW 498,00 EUR □ bis 15 kW 675,00 EUR □ 15 kW Grundbetrag 754,00 EUR □ Bitte Gesamt-kW-Wert angeben Anschlusspreis für jedes kW über 15 kW kW 55,00 EUR Die Anschlusswerte sind auf ganze kW zu runden Die Lage der gewünschten Hauptanschlüsse ist mit verbindlichen Maßen in der Anlage 4a anzugeben. 2. 3. Der Hauptanschluss wird benötigt ab 2008 Der Abbaustrom wird benötigt bis 2008 Wir / Ich beantage(n) die Durchführung der standinternen Installation, nach bestelltem Hauptanschluss, in meinem/unserem Stand durch eine Vertragsfirma des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes ja □ nein □ Standinstallationen, wie z.B. die Verdrahtung der Beleuchtung, Steckdosen innerhalb eines Standes, Anschluss von Maschinen und Geräten etc., können mit dem Vordruck „Bestellung für interne Standinstallation“ bestellt werden (bitte Skizze beilegen). RÜCKSEITE BEACHTEN! 4. 5. Ich / Wir benötigen keine Verteilung und wünschen einen Anschluss der eigenen mitgebrachten Hauptverteilung. FI (RCD) und Hauptschalter sind vorhanden CEE 5x..... □ 16 A Direktanschluss □ □ 32 A □ 63 A □ 125 A Die Abnahme einer durch den Aussteller selbsterstellten Elektroinstallation oder kundeneigener Verteilung erfolgt durch die vom Zentral-Landwirtschaftsfest eingesetzten Organe. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet 9,00 EUR. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten. Zubehör für den Hauptanschluss über 3 kW Nachfolgende Positionen können bestellt werden, wenn kein eigener Verteiler vorhanden ist: (die Leistungsanpassung der einzelnen Module an den gewünschten Anschlusswert erfolgt automatisch) Hauptverteilungen / Module Kundenspezifische Hauptverteilungen Alle Hauptverteilungen / Module sind mit einem oder mehreren FI (RCD), 1 Hauptschalter und Sicherungsautomaten mit B-Charakteristik bestückt. Es können auf Wunsch des Ausstellers auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt werden. Bitte geben Sie hierfür die Anzahl der erforderlichen Abgänge in der nachfolgenden Tabelle an. Die Bestellung verschiedener Abgänge ist möglich. Die erforderlichen Sicherungen, Hauptschalter und FI Schutzschalter sind im Verleihpreis berücksichtigt. Wir bestellen unter Anerkennung der auf der nachfolgenden Seite genannten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität: □ □ □ □ □ □ Modul 1 : 3 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 47,00 EUR Modul 2 : 6 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 5 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 94,50 EUR Modul 3 : 10 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 9 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 246,50 EUR Modul 4 : 1 x CEE Steckdose 16A 3 Wechselstromsteckdosen 1 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose 16 A zur dauerhaften Stromversorgung 97,50 EUR Modul 5 : 2 x CEE Steckdose 16A 2 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse 168,00 EUR Modul 6 : 2 x CEE Steckdose 32A 2 CEE-Steckdosen 32A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse 185,00 EUR Ort, Datum Stückpreis Gehäuse 38,00 EUR Schukosteckdose 24,50 EUR CEE-Kuppl. 16A 3p 31,50 EUR CEE-Kuppl. 16A 5p 41,50 EUR CEE-Kuppl. 32A 5p CEE-Kuppl. 63A 5p CEE-Kuppl. 125A 5p Klemme 6 mm2 Klemme 16 mm2 Klemme 35 mm2 Klemme 70 mm2 Anzahl 48,50 EUR 72,50 EUR 395,00 EUR 39,00 EUR 62,50 EUR 158,50 EUR 257,00 EUR Klemme 95 mm2 294,50 EUR Klemme 120 mm2 440,00 EUR Die Anzahl der Gehäuse wird den Gegebenheiten angepasst. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift für Anmeldung des Hauptanschlusses ZWEIFACH EINREICHEN Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität 1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der beiliegende Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standskizze sind spätestens zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Gewähr für ordnungsgemäße und zeitliche Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. 2. Der Strombedarf ist nach Anschluss in kW anzugeben (auf ganze kW aufgerundet), die der Inbetriebnahme der vorgesehenen Maschinen und Geräte sowie Heizöfen entsprechen, wobei eine volle Belastung aller Anschlussstellen zu berücksichtigen ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die gemeldeten Anschlusswerte sind verbindlich. Für Licht- und Kraftanlagen aller Art wird Drehstrom 230/400 V und 50 Perioden bereitgestellt (über 3 kW). 3. Bei Elektroinstallationen, die nicht durch unsere Vertragsfirmen erstellt werden oder kundeneigener Verteilung, erfolgt vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch die von uns beauftragte Fachfirma. Die Kosten für die Abnahme trägt der Aussteller. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet EUR 9,00. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten. 4. Das beiliegende Merkblatt über die Einrichtung einer Niedervoltbeleuchtung und das Merkblatt für die Elektroinstallationen in den Messeständen ist zu beachten! 5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. 6. Bei Hauptanschlüssen von über 3 - 15 kW und über 15 kW ist ein Zähler im Anschlusspreis enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbrauchten kW/h. Die Verrechnungseinheit für Strom beträgt hierfür voraussichtlich EUR 0,35 je kW/h, zuzüglich MwSt. Bei Hauptanschlüssen bis 3 kW ist eine Strompauschale berechnet, die im Hauptanschlusspreis enthalten ist. Der Veranstalter behält sich bei einer evtl. Preiserhöhung durch die Stadtwerke München GmbH vor, die angegebenen Preise entsprechend anzugleichen. Für die Stromlieferung gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Leitungssatz der Stadtwerke München GmbH - Elektrizitätswerke. 7. Die Stromlieferung beginnt drei Tage vor Ausstellungsbeginn. Bei früherem Bedarf werden in Einzelfällen nach Möglichkeit Sonderregelungen geschaffen. Die allgemeine Stromlieferung endet einen Tag nach Ausstellungsende. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsschluss die gesamte elektrische Anlage durch den eingebauten Hauptschalter spannungslos zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage trägt der Aussteller bzw. Standinhaber die volle Verantwortung. 8. Die Installation der Zuleitung in den Stand bis zum Anschlusspunkt wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst und der Anschlusswert auf volle kW aufgerundet berechnet; Mindestanschlusswert ist 3 kW. Sollte sich der Anschlusswert nach bereits erfolgter Installation erhöhen, so wird der tatsächlich ausgeführte Anschlusswert berechnet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden gesondert verrechnet. 9. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. 10. Der kostenlose Jourdienst gilt nur für die vom BBV erbrachten Leistungen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht vom BBV vorgenommen wurden, wird ein gesonderter Stundensatz erhoben. 11. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich; bei späterem Rücktritt werden die angefallenen Anschlüsse berechnet. 12. Die Kosten für die Installation nach Hauptanschluss, innerhalb eines Standes ab Anschlusspunkt sind in den Anschlusskosten nicht enthalten; sie werden dem Aussteller von der zuständigen Installationsfirma direkt in Rechnung gestellt. 13. Anschlussgebühr und Stromverbrauch sind auf das Konto des Bayerischen Bauernverbandes - Bayerisches ZentralLandwirtschafsfest - bei der DZ Bank AG, München (BLZ 701 600 00), Konto-Nr. 74002 zu überweisen. 14. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Leistungsunterbrechungen resultieren, wird keine Haftung übernommen. Unsere Vertragsfirmen: Mehringer & Saur Elektrotechnik GmbH Otto-Hahn-Straße 2 85609 Dornach Telefon: 089/94 54 85-60 Telefax: 089/94 54 85-89 Kienzl Elektro-Anlagen GmbH Eversbuschstraße 176 80999 München Telefon: 089/81 89 67-0 Telefax: 089/81 89 67-29 RÜCKSEITE BEACHTEN! Bestellung für interne Standinstallation: Kosten: 1 m Leitung 3 x 1,5 2,79 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 32 A 1 m Leitung 3 x 2,5 3,30 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 63 A 3,03 EUR 1 St. Tischsteckdose 3-fach, 1,5 m, 1,5 mm 8,68 EUR 1 m Leitung 5 x 2,5 3,66 EUR 1 St. Tischsteckdose 6-fach, 1,5 m, 1,5 mm 13,33 EUR 1 m Leitung 5 x 4 4,48 EUR 1 St. Ausschalter 1polig 1 m Leitung 5 x 6 5,32 EUR 1 St. Ausschalter 3polig 8,53 EUR 1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 5 m, 1,5 mm 1 m Leitung 4 x 16 9,53 EUR 1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 10 m, 1,5 mm 1 m Leitung 4 x 25 13,59 EUR 1 St. Strahler mit Arm bis 100 W 21,63 EUR 1 m Leitung 4 x 35 16,06 EUR 1 St. Strahler mit Glühlampe bis 100 W 16,48 EUR 1 m Leitung 4 x 50 21,75 EUR 1 St. Halogenstrahler 500 W 38,63 EUR 1 m Leitung 4 x 70 28,96 EUR 1 St. Halogenstrahler 1000 W 46,35 EUR 1 m Leitung 4 x 95 45,34 EUR 1 St. Halogenstrahler 1500 W 57,68 EUR 1 St. Steckdose/Kupplung 2polig 7,48 EUR 1 St. Halogenstrahler 2000 W 65,92 EUR 1 St. Doppelsteckdose 8,05 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 18 W, 0,6 m 22,99 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 3 x 16 A 12,96 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 36 W, 1,2 m 23,91 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 16 A 14,90 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 58 W, 1,5 m 26,44 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 32 A 18,37 EUR 1 St. Standerdung/Erdung von Metallkonstruktion 23,69 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 63 A 24,17 EUR 1 St. Folgeanschlusspunkt Standerdung 12,15 EUR 1 St. Cekonstecker 3 x 16 A 13,06 EUR 1 St. Schutzrohr 23 mm 2,60 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 16 A 12,00 EUR 1 St. Schutzrohr 48 mm 9,92 EUR 1 m Leitung 5 x 1,5 1 m Leitung 5 x 10 14,90 EUR 23,02 EUR 2 2 9,59 EUR 19,80 EUR 7,21 EUR 2 2 1 Installationsstunde, Monteur Bestellung: Vorstehende Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Montage. Sie enthalten einen Leihsatz, den Zeitaufwand für den Auf- und Abbau, das Klein- und Befestigungsmaterial und die Wartung. Die entsprechende Zahlung ist sofort nach Eingang der Rechnung an die Vertragsfirma ohne jeden Abzug zu leisten. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift 9,79 EUR 35,18 EUR Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ELEKTROINSTALLATION 4 MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Hauptanschluss 1. Ich / Wir bestelle(n) unter ausdrücklicher Anerkennung umseitiger Anschluss- und Lieferbedingungen: a) Hauptanschluss bis 3 kW 230 V / 50 Hz Hauptverteilung: Elektro Hauptanschluss einschließlich Modul 1 (2 Wechselstromsteckdosen + 1 Steckdose zur dauerhaften Stromversorgung) Anschlusspreis pauschal incl. Strompauschale bis 3 kW bitte ankreuzen □ 308,00 EUR b) Hauptanschluss über 3 kW 230 V / 400 V / 50 Hz dieser Elektro Hauptanschluss beinhaltet die Zuleitung zum Stand, jedoch keine Hauptverteilung. Diese kann entweder selbst mitgebracht oder zusätzlich bestellt werden (siehe Rückseite). Die CEE-Kupplung ist auf den jeweiligen kW-Anschlusswert abgestimmt. Unter Punkt 4 sind größere CEE-Kupplungen separat zu bestellen (max. 125A). bitte ankreuzen Elektro Hauptanschluss einschließlich Zähler, CEE bzw. Direktanschluss Anschlusspreis: bis 4 kW 304,00 EUR □ bis 5 kW 345,00 EUR □ bis 7 kW 445,00 EUR □ bis 10 kW 498,00 EUR □ bis 15 kW 675,00 EUR □ 15 kW Grundbetrag 754,00 EUR □ Bitte Gesamt-kW-Wert angeben Anschlusspreis für jedes kW über 15 kW kW 55,00 EUR Die Anschlusswerte sind auf ganze kW zu runden Die Lage der gewünschten Hauptanschlüsse ist mit verbindlichen Maßen in der Anlage 4a anzugeben. 2. 3. Der Hauptanschluss wird benötigt ab 2008 Der Abbaustrom wird benötigt bis 2008 Wir / Ich beantage(n) die Durchführung der standinternen Installation, nach bestelltem Hauptanschluss, in meinem/unserem Stand durch eine Vertragsfirma des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes ja □ nein □ Standinstallationen, wie z.B. die Verdrahtung der Beleuchtung, Steckdosen innerhalb eines Standes, Anschluss von Maschinen und Geräten etc., können mit dem Vordruck „Bestellung für interne Standinstallation“ bestellt werden (bitte Skizze beilegen). RÜCKSEITE BEACHTEN! 4. 5. Ich / Wir benötigen keine Verteilung und wünschen einen Anschluss der eigenen mitgebrachten Hauptverteilung. FI (RCD) und Hauptschalter sind vorhanden CEE 5x..... □ 16 A Direktanschluss □ □ 32 A □ 63 A □ 125 A Die Abnahme einer durch den Aussteller selbsterstellten Elektroinstallation oder kundeneigener Verteilung erfolgt durch die vom Zentral-Landwirtschaftsfest eingesetzten Organe. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet 9,00 EUR. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten. Zubehör für den Hauptanschluss über 3 kW Nachfolgende Positionen können bestellt werden, wenn kein eigener Verteiler vorhanden ist: (die Leistungsanpassung der einzelnen Module an den gewünschten Anschlusswert erfolgt automatisch) Hauptverteilungen / Module Kundenspezifische Hauptverteilungen Alle Hauptverteilungen / Module sind mit einem oder mehreren FI (RCD), 1 Hauptschalter und Sicherungsautomaten mit B-Charakteristik bestückt. Es können auf Wunsch des Ausstellers auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt werden. Bitte geben Sie hierfür die Anzahl der erforderlichen Abgänge in der nachfolgenden Tabelle an. Die Bestellung verschiedener Abgänge ist möglich. Die erforderlichen Sicherungen, Hauptschalter und FI Schutzschalter sind im Verleihpreis berücksichtigt. Wir bestellen unter Anerkennung der auf der nachfolgenden Seite genannten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität: □ □ □ □ □ □ Modul 1 : 3 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 47,00 EUR Modul 2 : 6 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 5 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 94,50 EUR Modul 3 : 10 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 9 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 246,50 EUR Modul 4 : 1 x CEE Steckdose 16A 3 Wechselstromsteckdosen 1 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose 16 A zur dauerhaften Stromversorgung 97,50 EUR Modul 5 : 2 x CEE Steckdose 16A 2 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse 168,00 EUR Modul 6 : 2 x CEE Steckdose 32A 2 CEE-Steckdosen 32A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse 185,00 EUR Ort, Datum Stückpreis Gehäuse 38,00 EUR Schukosteckdose 24,50 EUR CEE-Kuppl. 16A 3p 31,50 EUR CEE-Kuppl. 16A 5p 41,50 EUR CEE-Kuppl. 32A 5p CEE-Kuppl. 63A 5p CEE-Kuppl. 125A 5p Klemme 6 mm2 Klemme 16 mm2 Klemme 35 mm2 Klemme 70 mm2 Anzahl 48,50 EUR 72,50 EUR 395,00 EUR 39,00 EUR 62,50 EUR 158,50 EUR 257,00 EUR Klemme 95 mm2 294,50 EUR Klemme 120 mm2 440,00 EUR Die Anzahl der Gehäuse wird den Gegebenheiten angepasst. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift für Anmeldung des Hauptanschlusses ZWEIFACH EINREICHEN Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität 1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der beiliegende Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standskizze sind spätestens zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Gewähr für ordnungsgemäße und zeitliche Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. 2. Der Strombedarf ist nach Anschluss in kW anzugeben (auf ganze kW aufgerundet), die der Inbetriebnahme der vorgesehenen Maschinen und Geräte sowie Heizöfen entsprechen, wobei eine volle Belastung aller Anschlussstellen zu berücksichtigen ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die gemeldeten Anschlusswerte sind verbindlich. Für Licht- und Kraftanlagen aller Art wird Drehstrom 230/400 V und 50 Perioden bereitgestellt (über 3 kW). 3. Bei Elektroinstallationen, die nicht durch unsere Vertragsfirmen erstellt werden oder kundeneigener Verteilung, erfolgt vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch die von uns beauftragte Fachfirma. Die Kosten für die Abnahme trägt der Aussteller. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet EUR 9,00. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten. 4. Das beiliegende Merkblatt über die Einrichtung einer Niedervoltbeleuchtung und das Merkblatt für die Elektroinstallationen in den Messeständen ist zu beachten! 5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. 6. Bei Hauptanschlüssen von über 3 - 15 kW und über 15 kW ist ein Zähler im Anschlusspreis enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbrauchten kW/h. Die Verrechnungseinheit für Strom beträgt hierfür voraussichtlich EUR 0,35 je kW/h, zuzüglich MwSt. Bei Hauptanschlüssen bis 3 kW ist eine Strompauschale berechnet, die im Hauptanschlusspreis enthalten ist. Der Veranstalter behält sich bei einer evtl. Preiserhöhung durch die Stadtwerke München GmbH vor, die angegebenen Preise entsprechend anzugleichen. Für die Stromlieferung gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Leitungssatz der Stadtwerke München GmbH - Elektrizitätswerke. 7. Die Stromlieferung beginnt drei Tage vor Ausstellungsbeginn. Bei früherem Bedarf werden in Einzelfällen nach Möglichkeit Sonderregelungen geschaffen. Die allgemeine Stromlieferung endet einen Tag nach Ausstellungsende. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsschluss die gesamte elektrische Anlage durch den eingebauten Hauptschalter spannungslos zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage trägt der Aussteller bzw. Standinhaber die volle Verantwortung. 8. Die Installation der Zuleitung in den Stand bis zum Anschlusspunkt wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst und der Anschlusswert auf volle kW aufgerundet berechnet; Mindestanschlusswert ist 3 kW. Sollte sich der Anschlusswert nach bereits erfolgter Installation erhöhen, so wird der tatsächlich ausgeführte Anschlusswert berechnet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden gesondert verrechnet. 9. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. 10. Der kostenlose Jourdienst gilt nur für die vom BBV erbrachten Leistungen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht vom BBV vorgenommen wurden, wird ein gesonderter Stundensatz erhoben. 11. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich; bei späterem Rücktritt werden die angefallenen Anschlüsse berechnet. 12. Die Kosten für die Installation nach Hauptanschluss, innerhalb eines Standes ab Anschlusspunkt sind in den Anschlusskosten nicht enthalten; sie werden dem Aussteller von der zuständigen Installationsfirma direkt in Rechnung gestellt. 13. Anschlussgebühr und Stromverbrauch sind auf das Konto des Bayerischen Bauernverbandes - Bayerisches ZentralLandwirtschafsfest - bei der DZ Bank AG, München (BLZ 701 600 00), Konto-Nr. 74002 zu überweisen. 14. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Leistungsunterbrechungen resultieren, wird keine Haftung übernommen. Unsere Vertragsfirmen: Mehringer & Saur Elektrotechnik GmbH Otto-Hahn-Straße 2 85609 Dornach Telefon: 089/94 54 85-60 Telefax: 089/94 54 85-89 Kienzl Elektro-Anlagen GmbH Eversbuschstraße 176 80999 München Telefon: 089/81 89 67-0 Telefax: 089/81 89 67-29 RÜCKSEITE BEACHTEN! Bestellung für interne Standinstallation: Kosten: 1 m Leitung 3 x 1,5 2,79 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 32 A 1 m Leitung 3 x 2,5 3,30 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 63 A 3,03 EUR 1 St. Tischsteckdose 3-fach, 1,5 m, 1,5 mm 8,68 EUR 1 m Leitung 5 x 2,5 3,66 EUR 1 St. Tischsteckdose 6-fach, 1,5 m, 1,5 mm 13,33 EUR 1 m Leitung 5 x 4 4,48 EUR 1 St. Ausschalter 1polig 1 m Leitung 5 x 6 5,32 EUR 1 St. Ausschalter 3polig 8,53 EUR 1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 5 m, 1,5 mm 1 m Leitung 4 x 16 9,53 EUR 1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 10 m, 1,5 mm 1 m Leitung 4 x 25 13,59 EUR 1 St. Strahler mit Arm bis 100 W 21,63 EUR 1 m Leitung 4 x 35 16,06 EUR 1 St. Strahler mit Glühlampe bis 100 W 16,48 EUR 1 m Leitung 4 x 50 21,75 EUR 1 St. Halogenstrahler 500 W 38,63 EUR 1 m Leitung 4 x 70 28,96 EUR 1 St. Halogenstrahler 1000 W 46,35 EUR 1 m Leitung 4 x 95 45,34 EUR 1 St. Halogenstrahler 1500 W 57,68 EUR 1 St. Steckdose/Kupplung 2polig 7,48 EUR 1 St. Halogenstrahler 2000 W 65,92 EUR 1 St. Doppelsteckdose 8,05 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 18 W, 0,6 m 22,99 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 3 x 16 A 12,96 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 36 W, 1,2 m 23,91 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 16 A 14,90 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 58 W, 1,5 m 26,44 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 32 A 18,37 EUR 1 St. Standerdung/Erdung von Metallkonstruktion 23,69 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 63 A 24,17 EUR 1 St. Folgeanschlusspunkt Standerdung 12,15 EUR 1 St. Cekonstecker 3 x 16 A 13,06 EUR 1 St. Schutzrohr 23 mm 2,60 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 16 A 12,00 EUR 1 St. Schutzrohr 48 mm 9,92 EUR 1 m Leitung 5 x 1,5 1 m Leitung 5 x 10 14,90 EUR 23,02 EUR 2 2 9,59 EUR 19,80 EUR 7,21 EUR 2 2 1 Installationsstunde, Monteur Bestellung: Vorstehende Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Montage. Sie enthalten einen Leihsatz, den Zeitaufwand für den Auf- und Abbau, das Klein- und Befestigungsmaterial und die Wartung. Die entsprechende Zahlung ist sofort nach Eingang der Rechnung an die Vertragsfirma ohne jeden Abzug zu leisten. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift 9,79 EUR 35,18 EUR Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ELEKTROINSTALLATION 4 MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Hauptanschluss 1. Ich / Wir bestelle(n) unter ausdrücklicher Anerkennung umseitiger Anschluss- und Lieferbedingungen: a) Hauptanschluss bis 3 kW 230 V / 50 Hz Hauptverteilung: Elektro Hauptanschluss einschließlich Modul 1 (2 Wechselstromsteckdosen + 1 Steckdose zur dauerhaften Stromversorgung) Anschlusspreis pauschal incl. Strompauschale bis 3 kW bitte ankreuzen □ 308,00 EUR b) Hauptanschluss über 3 kW 230 V / 400 V / 50 Hz dieser Elektro Hauptanschluss beinhaltet die Zuleitung zum Stand, jedoch keine Hauptverteilung. Diese kann entweder selbst mitgebracht oder zusätzlich bestellt werden (siehe Rückseite). Die CEE-Kupplung ist auf den jeweiligen kW-Anschlusswert abgestimmt. Unter Punkt 4 sind größere CEE-Kupplungen separat zu bestellen (max. 125A). bitte ankreuzen Elektro Hauptanschluss einschließlich Zähler, CEE bzw. Direktanschluss Anschlusspreis: bis 4 kW 304,00 EUR □ bis 5 kW 345,00 EUR □ bis 7 kW 445,00 EUR □ bis 10 kW 498,00 EUR □ bis 15 kW 675,00 EUR □ 15 kW Grundbetrag 754,00 EUR □ Bitte Gesamt-kW-Wert angeben Anschlusspreis für jedes kW über 15 kW kW 55,00 EUR Die Anschlusswerte sind auf ganze kW zu runden Die Lage der gewünschten Hauptanschlüsse ist mit verbindlichen Maßen in der Anlage 4a anzugeben. 2. 3. Der Hauptanschluss wird benötigt ab 2008 Der Abbaustrom wird benötigt bis 2008 Wir / Ich beantage(n) die Durchführung der standinternen Installation, nach bestelltem Hauptanschluss, in meinem/unserem Stand durch eine Vertragsfirma des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes ja □ nein □ Standinstallationen, wie z.B. die Verdrahtung der Beleuchtung, Steckdosen innerhalb eines Standes, Anschluss von Maschinen und Geräten etc., können mit dem Vordruck „Bestellung für interne Standinstallation“ bestellt werden (bitte Skizze beilegen). KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! 4. 5. Ich / Wir benötigen keine Verteilung und wünschen einen Anschluss der eigenen mitgebrachten Hauptverteilung. FI (RCD) und Hauptschalter sind vorhanden CEE 5x..... □ 16 A Direktanschluss □ □ 32 A □ 63 A □ 125 A Die Abnahme einer durch den Aussteller selbsterstellten Elektroinstallation oder kundeneigener Verteilung erfolgt durch die vom Zentral-Landwirtschaftsfest eingesetzten Organe. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet 9,00 EUR. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten. Zubehör für den Hauptanschluss über 3 kW Nachfolgende Positionen können bestellt werden, wenn kein eigener Verteiler vorhanden ist: (die Leistungsanpassung der einzelnen Module an den gewünschten Anschlusswert erfolgt automatisch) Hauptverteilungen / Module Kundenspezifische Hauptverteilungen Alle Hauptverteilungen / Module sind mit einem oder mehreren FI (RCD), 1 Hauptschalter und Sicherungsautomaten mit B-Charakteristik bestückt. Es können auf Wunsch des Ausstellers auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt werden. Bitte geben Sie hierfür die Anzahl der erforderlichen Abgänge in der nachfolgenden Tabelle an. Die Bestellung verschiedener Abgänge ist möglich. Die erforderlichen Sicherungen, Hauptschalter und FI Schutzschalter sind im Verleihpreis berücksichtigt. Wir bestellen unter Anerkennung der auf der nachfolgenden Seite genannten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität: □ □ □ □ □ □ Modul 1 : 3 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 47,00 EUR Modul 2 : 6 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 5 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 94,50 EUR Modul 3 : 10 Wechselstromsteckdosen Modul nur für Wechselstromverbraucher/Geräte (z.B. Musikanlagen, Videogeräte etc.) 9 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose zur dauerhaften Stromversorgung 246,50 EUR Modul 4 : 1 x CEE Steckdose 16A 3 Wechselstromsteckdosen 1 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen, 1 Wechselstromsteckdose 16 A zur dauerhaften Stromversorgung 97,50 EUR Modul 5 : 2 x CEE Steckdose 16A 2 CEE-Steckdosen 16A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse 168,00 EUR Modul 6 : 2 x CEE Steckdose 32A 2 CEE-Steckdosen 32A für 230V / 400V-50HZDrehstromanschlüsse 185,00 EUR Ort, Datum Stückpreis Gehäuse 38,00 EUR Schukosteckdose 24,50 EUR CEE-Kuppl. 16A 3p 31,50 EUR CEE-Kuppl. 16A 5p 41,50 EUR CEE-Kuppl. 32A 5p CEE-Kuppl. 63A 5p CEE-Kuppl. 125A 5p Klemme 6 mm2 Klemme 16 mm2 Klemme 35 mm2 Klemme 70 mm2 Anzahl 48,50 EUR 72,50 EUR 395,00 EUR 39,00 EUR 62,50 EUR 158,50 EUR 257,00 EUR Klemme 95 mm2 294,50 EUR Klemme 120 mm2 440,00 EUR Die Anzahl der Gehäuse wird den Gegebenheiten angepasst. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift für Anmeldung des Hauptanschlusses ZWEIFACH EINREICHEN Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität 1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der beiliegende Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standskizze sind spätestens zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Gewähr für ordnungsgemäße und zeitliche Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. 2. Der Strombedarf ist nach Anschluss in kW anzugeben (auf ganze kW aufgerundet), die der Inbetriebnahme der vorgesehenen Maschinen und Geräte sowie Heizöfen entsprechen, wobei eine volle Belastung aller Anschlussstellen zu berücksichtigen ist, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die gemeldeten Anschlusswerte sind verbindlich. Für Licht- und Kraftanlagen aller Art wird Drehstrom 230/400 V und 50 Perioden bereitgestellt (über 3 kW). 3. Bei Elektroinstallationen, die nicht durch unsere Vertragsfirmen erstellt werden oder kundeneigener Verteilung, erfolgt vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch die von uns beauftragte Fachfirma. Die Kosten für die Abnahme trägt der Aussteller. Jede Prüfeinheit bei der zuständigen Vertragsfirma kostet EUR 9,00. Eine Prüfeinheit = 10 Minuten. 4. Das beiliegende Merkblatt über die Einrichtung einer Niedervoltbeleuchtung und das Merkblatt für die Elektroinstallationen in den Messeständen ist zu beachten! 5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. 6. Bei Hauptanschlüssen von über 3 - 15 kW und über 15 kW ist ein Zähler im Anschlusspreis enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbrauchten kW/h. Die Verrechnungseinheit für Strom beträgt hierfür voraussichtlich EUR 0,35 je kW/h, zuzüglich MwSt. Bei Hauptanschlüssen bis 3 kW ist eine Strompauschale berechnet, die im Hauptanschlusspreis enthalten ist. Der Veranstalter behält sich bei einer evtl. Preiserhöhung durch die Stadtwerke München GmbH vor, die angegebenen Preise entsprechend anzugleichen. Für die Stromlieferung gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Leitungssatz der Stadtwerke München GmbH - Elektrizitätswerke. 7. Die Stromlieferung beginnt drei Tage vor Ausstellungsbeginn. Bei früherem Bedarf werden in Einzelfällen nach Möglichkeit Sonderregelungen geschaffen. Die allgemeine Stromlieferung endet einen Tag nach Ausstellungsende. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsschluss die gesamte elektrische Anlage durch den eingebauten Hauptschalter spannungslos zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage trägt der Aussteller bzw. Standinhaber die volle Verantwortung. 8. Die Installation der Zuleitung in den Stand bis zum Anschlusspunkt wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst und der Anschlusswert auf volle kW aufgerundet berechnet; Mindestanschlusswert ist 3 kW. Sollte sich der Anschlusswert nach bereits erfolgter Installation erhöhen, so wird der tatsächlich ausgeführte Anschlusswert berechnet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden gesondert verrechnet. 9. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. 10. Der kostenlose Jourdienst gilt nur für die vom BBV erbrachten Leistungen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht vom BBV vorgenommen wurden, wird ein gesonderter Stundensatz erhoben. 11. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich; bei späterem Rücktritt werden die angefallenen Anschlüsse berechnet. 12. Die Kosten für die Installation nach Hauptanschluss, innerhalb eines Standes ab Anschlusspunkt sind in den Anschlusskosten nicht enthalten; sie werden dem Aussteller von der zuständigen Installationsfirma direkt in Rechnung gestellt. 13. Anschlussgebühr und Stromverbrauch sind auf das Konto des Bayerischen Bauernverbandes - Bayerisches ZentralLandwirtschafsfest - bei der DZ Bank AG, München (BLZ 701 600 00), Konto-Nr. 74002 zu überweisen. 14. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Leistungsunterbrechungen resultieren, wird keine Haftung übernommen. Unsere Vertragsfirmen: Mehringer & Saur Elektrotechnik GmbH Otto-Hahn-Straße 2 85609 Dornach Telefon: 089/94 54 85-60 Telefax: 089/94 54 85-89 KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Kienzl Elektro-Anlagen GmbH Eversbuschstraße 176 80999 München Telefon: 089/81 89 67-0 Telefax: 089/81 89 67-29 RÜCKSEITE BEACHTEN! Bestellung für interne Standinstallation: Kosten: 1 m Leitung 3 x 1,5 2,79 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 32 A 1 m Leitung 3 x 2,5 3,30 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 63 A 3,03 EUR 1 St. Tischsteckdose 3-fach, 1,5 m, 1,5 mm 8,68 EUR 1 m Leitung 5 x 2,5 3,66 EUR 1 St. Tischsteckdose 6-fach, 1,5 m, 1,5 mm 13,33 EUR 1 m Leitung 5 x 4 4,48 EUR 1 St. Ausschalter 1polig 1 m Leitung 5 x 6 5,32 EUR 1 St. Ausschalter 3polig 8,53 EUR 1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 5 m, 1,5 mm 1 m Leitung 4 x 16 9,53 EUR 1 St. Schuko Verlängerungskabel bis 10 m, 1,5 mm 1 m Leitung 4 x 25 13,59 EUR 1 St. Strahler mit Arm bis 100 W 21,63 EUR 1 m Leitung 4 x 35 16,06 EUR 1 St. Strahler mit Glühlampe bis 100 W 16,48 EUR 1 m Leitung 4 x 50 21,75 EUR 1 St. Halogenstrahler 500 W 38,63 EUR 1 m Leitung 4 x 70 28,96 EUR 1 St. Halogenstrahler 1000 W 46,35 EUR 1 m Leitung 4 x 95 45,34 EUR 1 St. Halogenstrahler 1500 W 57,68 EUR 1 St. Steckdose/Kupplung 2polig 7,48 EUR 1 St. Halogenstrahler 2000 W 65,92 EUR 1 St. Doppelsteckdose 8,05 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 18 W, 0,6 m 22,99 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 3 x 16 A 12,96 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 36 W, 1,2 m 23,91 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 16 A 14,90 EUR 1 St. Langfeldleuchte mit Röhre 1 x 58 W, 1,5 m 26,44 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 32 A 18,37 EUR 1 St. Standerdung/Erdung von Metallkonstruktion 23,69 EUR 1 St. Cekonsteckdose/Kupplung 5 x 63 A 24,17 EUR 1 St. Folgeanschlusspunkt Standerdung 12,15 EUR 1 St. Cekonstecker 3 x 16 A 13,06 EUR 1 St. Schutzrohr 23 mm 2,60 EUR 1 St. Cekonstecker 5 x 16 A 12,00 EUR 1 St. Schutzrohr 48 mm 9,92 EUR 1 m Leitung 5 x 1,5 1 m Leitung 5 x 10 14,90 EUR 23,02 EUR 2 2 9,59 EUR 19,80 EUR 7,21 EUR 2 2 1 Installationsstunde, Monteur Bestellung: Vorstehende Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Montage. Sie enthalten einen Leihsatz, den Zeitaufwand für den Auf- und Abbau, das Klein- und Befestigungsmaterial und die Wartung. Die entsprechende Zahlung ist sofort nach Eingang der Rechnung an die Vertragsfirma ohne jeden Abzug zu leisten. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift 9,79 EUR 35,18 EUR Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ELEKTROINSTALLATION MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 Grundrissskizze für den Licht- und Kraftanschluss Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Rückwand oder Rückseite des Standes angeben! Stand-Nr.: 4a Kunden-Nr.: Aussteller: Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle die Elektroanschlüsse errichtet werden sollen. Norden Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ELEKTROINSTALLATION MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 Grundrissskizze für den Licht- und Kraftanschluss Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Rückwand oder Rückseite des Standes angeben! Stand-Nr.: 4a Kunden-Nr.: Aussteller: Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle die Elektroanschlüsse errichtet werden sollen. Norden KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER MERKBLATT ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER NIEDERVOLTBELEUCHTUNG (NIVO) IN DEN AUSSTELLUNGSSTÄNDEN AUF DEM ZLF 2008 Eine Niedervoltbeleuchtungsanlage besteht aus - Zuleitung 230 V (primär) Transformator Zuleitung meist 12 V (sekundär) Leuchten Zuleitung 230 V (primär) In der Regel wird die NIVO über Schukostecker an der Standverteilung mit flexiblen Leitungen angeschlossen. Als flexible Leitung ist der Typ H07 RN (Gummischlauchleitungen) oder gleichwertig zu verwenden. Der Mindestquerschnitt muss 1,5 mm2 Kupfer betragen. Transformator Es ist ein kurzschlussfester Sicherheitstransformator, in der Regel schutzisoliert, zu verwenden. Bildzeichen: Bei Einbau, z. B. in Möbel, muss ein dafür geeigneter Trafo verwendet werden. Bildzeichen: Die Leistung des Trafos ist mind. nach der Anzahl der anzuschließenden Leuchten zu bemessen: z. B. 6 Leuchten à 50 W = 300 W = 300 VA Die Leistung des Trafos ist in VA angegeben. Die Sekundärseite (in der Regel 12 V) des Trafos muss abgesichert werden. Die max. Absicherung beträgt 25 A (entspricht einer Trafoleistung von 300 VA bei 12 V). Elektronische Schutzeinrichtungen gelten z. Zt. noch nicht als Sicherungsersatz. Die Höhe der Absicherung richtet sich nach dem Leitungsquerschnitt. Bei Einhaltung der Mindestquerschnitte kann die Absicherung nach der Leistung der angeschlossenen Leuchten berechnet werden: z. B. 50 W : 12 V = 4,2 A z. B. 300 W : 12 V = 25 A Es ist jeweils die entsprechende bzw. die nächsthöhere Sicherung der Normenreihe einzusetzen. Trafos ohne Sekundärsicherungen müssen nachgerüstet werden (z. B. Autosicherungen im Leitungszug). Elektronische Transformatoren (Konverter) dürfen ohne sekundären Leitungsschutz betrieben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt bzw. nachgewiesen werden. Kurzschlussfester Sicherheitskonverter Überhitzungssicherer Konverter (Temperatursicherung) Überstrombegrenzung, elektrischer Überlastschutz Ansprechtoleranz im Fehlerfall 60 W Einhaltung der Herstellerangaben bezüglich Leitungsart Leitungslänge Leiterquerschnitt Zuleitung - meist 12 V (sekundär) Sämtliche Leitungen bis zur Leuchte müssen isoliert sein (Lack gilt nicht als Isolierung). Dies gilt auch für Konstruktionsteile, die als Leiter verwendet werden (z. B. bei Vitrinen). Leitungsquerschnitt (ab Trafoausgang) Mindestquerschnitt 1,5 mm2 Kupfer Ab ca. 10 m Leitungslänge wird wegen des Spannungsfalles mindestens ein Leiterquerschnitt von 2,5 mm2 empfohlen (nach DIN VDE 0100/Teil 520 darf der Spannungsfall von 4% nicht überschritten werden). Freihängende Leitungen (Seile) müssen mind. 4 mm2 Kupfer haben. Leuchten Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen oder von Lampenteilen verhindert. Dies gilt auch für in den Boden eingebaute Leuchten (Brandgefahr). Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien einzuhalten. Der Mindestabstand beträgt 0,5 m. Es ist die Kennzeichnung auf der Leuchte zu beachten. z. B. Einbauleuchten mit an- oder eingebautem Trafo dürfen nur verwendet werden, wenn sie das Bildzeichen tragen. Allgemein Die Anlage (Leitungen, Trafo und Leuchten) ist fachgerecht zu verlegen und zu befestigen. Leitungen sind in die Betriebsmittel und Stecker ordnungsgemäß einzuführen und gegen Schub und Zug zu entlasten. Anschlüsse und Klemmverbindungen müssen über Schraub- oder schraublose Klemmen erfolgen. Bei flexiblen Leitungen sind Aderendhülsen zu verwenden. Werden Leitungen nicht über Stecker verbunden, müssen die Klemmverbindungen in Abzweigdosen erfolgen. Stecker dürfen nur an flexiblen Leitungen angebracht werden. Leitungen für feste Verlegung (NYM) müssen in Abzweigkästen verklemmt werden und dürfen nicht über Stecker verbunden werden. Bemerkung: Diesem Merkblatt liegen die allgemeinen Regeln der Technik insb. DIN VDE 0108, sowie die Merkblätter des Verbandes der Sachversicherer (VDS) zugrunde. RÜCKSEITE BEACHTEN! MERKBLATT FÜR DIE ELEKTROINSTALLATION IN AUSSTELLUNGSSTÄNDEN Die Elektroinstallation in Messeständen ist generell nach den neuesten VDE-Bestimmungen auszuführen. Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten: 1. Nachstehende Leitungen sind zu verwenden: a) Für feste Verlegung NYM (Mantelleitung) in Abzweigdosen b) Bewegliche Leitungen mittels Steckverbindungen-Leitungsmaterial wie unter "c". Belastung max. 60% der Nennlast entsprechend dem Querschnitt. c) Zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucher mind. NMH (mittlere Gummischlauchleitung) NYMHY (mittlere Kunststoffschlauchleitung oder gleichwertig) Der Mindestquerschnitt beträgt 1,5 mm2. 2. Das Durchschleifen von Leitungen in Lampen, Steckern, Kupplungen und Steckdosen ist unzulässig. (Ausnahme: Lampen mit allseitig abgeschlossenem Klemmenraum und darin fest montiertem Klemmstück, z. B. Leuchtstofflampen). Sämtliche Lampen und Geräte sind einzeln von Abzweigdosen oder der Verteilung aus zu speisen. 3. Die Leitungen müssen zugentlastet werden. Die äußere Isolierung ist in die Geräte, Lampen, Steckvorrichtungen einzuführen. 4. Offene Lüsterklemmen sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu erfolgen. 5. Anbringen von Leuchten auf brennbaren Baustoffen (Holz, Stoff etc.) ist nur zulässig, wenn: a) die Leuchten allseitig geschlossen sind und das Zeichen tragen (sog. F-Leuchten); b) die Leuchten durch Unterlegen von nicht brennbaren Baustoffen mit einer Mindeststärke von 12 mm auf ihrer gesamten Länge und Breite feuersicher von der Befestigungsfläche getrennt angebracht werden; c) die Leuchten in einem Abstand von mindestens 35 mm von der Befestigungsfläche angebracht werden. Dies gilt analog für Steckdosen o. ä. 6. An sämtliche Leuchten oder Geräte ist der Schutzleiter anzuschließen, es sei denn, sie sind schutzisoliert oder mit Schutzkleinspannung betrieben. 7. Stände, in denen Metallteile leitend untereinander verbunden sind, sowie größere metallische Teile, an denen elektrische Leitungen oder Betriebsmittel befestigt sind, sind an den Schutzleiter anzuschließen ("erden"). 8. Die gesamte Standinstallation, ausgenommen Kühlschränke, Telefaxgeräte und elektronische Speicher, muss im Gefahrenfall über einen gemeinsamen Schalter (Hauptschalter) abschaltbar sein. 9. Der Hauptschalter muss so angebracht sein, dass er jederzeit zugänglich ist. 10. Bei Elektroinstallationen durch Drittfirmen muss vor allem bei Fertigständen während der Messe gewährleistet sein, dass Störungen elektrischer Art umgehend behoben werden. 11. Bei Bühnen- und Showbeleuchtungsanlagen muss ein Feuerlöscher Typ K 6 (Kohlensäurelöscher 6 kg) bereitgehalten werden. 12. Achtung, neue IEC-Norm! Zulässige Wechselspannung Zulässige Drehstromspannung 207-244 V 360-424 V Messestände, bei denen gegen diese Bestimmungen verstoßen wird, werden von der Elektroversorgung ausgeschlossen (keine Stromversorgung). Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WASSER UND ABWASSER MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 5 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Wasser- und Abwasserinstallation Hiermit bestelle(n) ich/wir unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser: Wasseranschluss und -abfluss ab Stück leihweise Stück mitgebracht 2008 für: Durchmesser des Geräteanschlusses Gerätebezeichnung Wasserverbrauch in cbm Ein Wasseranschluss mit einer Zapfstelle kostet pauschal € 670,00 zuzgüglich MwSt., jeder weitere Wasseranschluss pauschal € 465,00 zuzügl. MwSt. Der Pauschalbetrag beinhaltet folgende Leistungen: a) Frischwasserleitung vom Versorgungsnetz bis zur Zapfstelle einschließlich Montage und Demontage b Rohrgräben für Frisch- und Abwasser, Öffnen und wieder Schließen derselben c) Abflussleitung von der Verbraucherstelle bis zum Kanal mit dessen Verbindung, Montage und Demontage d) erforderliche Absperrhähne e) Im Pauschalbetrag ist für eine Zapfstelle ein Auslaufhahn 1/2´´ mit Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung sowie Montage und Demontage enthalten. Die Leihgebühr für Einrichtungsgegenstände und zusätzliche Leitungen wird gesondert verrechnet. Preisliste für zusätzliche Installationsarbeiten siehe umseitig! Dieser Antrag gilt als endgültiger Auftrag für die erforderliche Lieferung und Leistung von Wasseranschluss und -ablauf, dessen Demontage sowie Montage und Demontage von erforderlichen Einrichtungsgegenständen. Die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser 1. Anmeldungen für den Wasseranschluss müssen bis zum 26.05.2008 rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Ausstellungsleitung eingereicht werden. Mit der Anmeldung ist ein Standgrundriss mit der gewünschten Zapfstelle einzureichen, mit Nordpfeil für die Orientierung. Diese Angabe ist unbedingt erforderlich, da sonst keine Zapfstellen eingerichtet werden können, (vgl. Anl.5a). 2. Die gewünschte Wasserversorgung kann nur insoweit gewährleistet werden, als dies technisch möglich ist. Für Unterbrechungen der Wasserversorgung infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Ausstellungsleitung nicht zu vertretende Umstände haftet das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest nicht. 3. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der Stadtwerke München GmbH über das Verteilernetz. Die Lieferbedingungen der Stadtwerke München GmbH bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferungsbedingungen. 4. Die Leitungsverlegungen zu den einzelnen Ständen sowie die Montage und Anschlussarbeiten innerhalb der Stände obliegen generell dem von der Ausstellungsleitung nominierten Installateur. 5. Für den allgemeinen Gebrauch sind an mehreren Punkten des Ausstellungsgeländes Wasserzapfstellen eingerichtet. 6. Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. Besonders nachts können Wasserschwankungen bis zu 12 bar auftreten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Wasserhaupthähne von den jeweiligen Ausstellern täglich, nach Veranstaltungsende, geschlossen werden. Für etwaige Schäden haftet der Aussteller. 7. Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig. Die Öl-/Fettrückstünde müssen als Sondermüll entsorgt werden. 8. Die Pauschale für Wasserverbrauch bis 10 m3 beträgt je Zapfsäule € 80,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder zusätzliche m3 kostet € 6,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Montage und Demontage der Zähler, Leihmiete für Zähler, Wasserverbrauch und Abwassergebühr. Die Pauschale wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt. 9. Installationskosten inklusive Installationsmaterial für zusätzliche Arbeiten: 1/2“-Rohr € 24,60 pro lfdm 3/4“-Rohr € 24,95 pro lfdm Absperrungen 1/2“ € 11,35 pro Stück Absperrungen 3/4“ € 12,10 pro Stück Zapfhähne 1/2“ messing € 15,50 pro Stück Zapfhähne 3/4“ messing € 20,50 pro Stück Ablfussleitung DN 50 € 18,40 pro Stück Formstück DN 50 € 7,10 pro Stück Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung, leihweise € 65,00 pro Stück Nirostaspüle, 80/50 cm, mit Holzunterbau, leihweise € 65,00 pro Stück Elektro-Boiler 5 l, leihweise € 65,00 pro Stück Montage und Demontage bauseits gesteller Geräte wie Ausguss, Spüle oder Boiler € 65,00 pro Stück bauseits gestelle Geschirrspüler anschließen € 65,00 pro Stück 1 Monteurstunde € 44,00 pro Stück Die zusätzlichen Installationskosten sind vom Antragssteller unmittelbar an den Vertragsinstallateur zu bezahlen und verstehen sich zuzüglich der derzeitigen Mehrwertsteuer. Bei Leitungsanlagen mit größerem Rohrquerschnitt ist ein gesondertes Angebot von der Vertragsfirma einzuholen. Der Antrag auf Wasseranschluss sowie die Maßskizze (Anlage 5a) werden dem beauftragten Installateur zugeleitet und gelten zugleich als Auftrag. 10. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. Wasser- und Abwasserinstallation Wasserzuleitungen und Abwasseranlagen dürfen nur durch die Firma Stadler Max GmbH, Euckenstraße 15, 81369 München, Tel. (089) 7 60 70 11, Fax (089) 7 69 39 75, e-mail: [email protected], ausgeführt werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WASSER UND ABWASSER MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 5 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Wasser- und Abwasserinstallation Hiermit bestelle(n) ich/wir unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser: Wasseranschluss und -abfluss ab Stück leihweise Stück mitgebracht 2008 für: Durchmesser des Geräteanschlusses Gerätebezeichnung Wasserverbrauch in cbm Ein Wasseranschluss mit einer Zapfstelle kostet pauschal € 670,00 zuzgüglich MwSt., jeder weitere Wasseranschluss pauschal € 465,00 zuzügl. MwSt. Der Pauschalbetrag beinhaltet folgende Leistungen: a) Frischwasserleitung vom Versorgungsnetz bis zur Zapfstelle einschließlich Montage und Demontage b Rohrgräben für Frisch- und Abwasser, Öffnen und wieder Schließen derselben c) Abflussleitung von der Verbraucherstelle bis zum Kanal mit dessen Verbindung, Montage und Demontage d) erforderliche Absperrhähne e) Im Pauschalbetrag ist für eine Zapfstelle ein Auslaufhahn 1/2´´ mit Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung sowie Montage und Demontage enthalten. Die Leihgebühr für Einrichtungsgegenstände und zusätzliche Leitungen wird gesondert verrechnet. Preisliste für zusätzliche Installationsarbeiten siehe umseitig! Dieser Antrag gilt als endgültiger Auftrag für die erforderliche Lieferung und Leistung von Wasseranschluss und -ablauf, dessen Demontage sowie Montage und Demontage von erforderlichen Einrichtungsgegenständen. Die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser 1. Anmeldungen für den Wasseranschluss müssen bis zum 26.05.2008 rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Ausstellungsleitung eingereicht werden. Mit der Anmeldung ist ein Standgrundriss mit der gewünschten Zapfstelle einzureichen, mit Nordpfeil für die Orientierung. Diese Angabe ist unbedingt erforderlich, da sonst keine Zapfstellen eingerichtet werden können, (vgl. Anl.5a). 2. Die gewünschte Wasserversorgung kann nur insoweit gewährleistet werden, als dies technisch möglich ist. Für Unterbrechungen der Wasserversorgung infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Ausstellungsleitung nicht zu vertretende Umstände haftet das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest nicht. 3. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der Stadtwerke München GmbH über das Verteilernetz. Die Lieferbedingungen der Stadtwerke München GmbH bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferungsbedingungen. 4. Die Leitungsverlegungen zu den einzelnen Ständen sowie die Montage und Anschlussarbeiten innerhalb der Stände obliegen generell dem von der Ausstellungsleitung nominierten Installateur. 5. Für den allgemeinen Gebrauch sind an mehreren Punkten des Ausstellungsgeländes Wasserzapfstellen eingerichtet. 6. Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. Besonders nachts können Wasserschwankungen bis zu 12 bar auftreten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Wasserhaupthähne von den jeweiligen Ausstellern täglich, nach Veranstaltungsende, geschlossen werden. Für etwaige Schäden haftet der Aussteller. 7. Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig. Die Öl-/Fettrückstünde müssen als Sondermüll entsorgt werden. 8. Die Pauschale für Wasserverbrauch bis 10 m3 beträgt je Zapfsäule € 80,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder zusätzliche m3 kostet € 6,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Montage und Demontage der Zähler, Leihmiete für Zähler, Wasserverbrauch und Abwassergebühr. Die Pauschale wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt. 9. Installationskosten inklusive Installationsmaterial für zusätzliche Arbeiten: 1/2“-Rohr € 24,60 pro lfdm 3/4“-Rohr € 24,95 pro lfdm Absperrungen 1/2“ € 11,35 pro Stück Absperrungen 3/4“ € 12,10 pro Stück Zapfhähne 1/2“ messing € 15,50 pro Stück Zapfhähne 3/4“ messing € 20,50 pro Stück Ablfussleitung DN 50 € 18,40 pro Stück Formstück DN 50 € 7,10 pro Stück Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung, leihweise € 65,00 pro Stück Nirostaspüle, 80/50 cm, mit Holzunterbau, leihweise € 65,00 pro Stück Elektro-Boiler 5 l, leihweise € 65,00 pro Stück Montage und Demontage bauseits gesteller Geräte wie Ausguss, Spüle oder Boiler € 65,00 pro Stück bauseits gestelle Geschirrspüler anschließen € 65,00 pro Stück 1 Monteurstunde € 44,00 pro Stück Die zusätzlichen Installationskosten sind vom Antragssteller unmittelbar an den Vertragsinstallateur zu bezahlen und verstehen sich zuzüglich der derzeitigen Mehrwertsteuer. Bei Leitungsanlagen mit größerem Rohrquerschnitt ist ein gesondertes Angebot von der Vertragsfirma einzuholen. Der Antrag auf Wasseranschluss sowie die Maßskizze (Anlage 5a) werden dem beauftragten Installateur zugeleitet und gelten zugleich als Auftrag. 10. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. Wasser- und Abwasserinstallation Wasserzuleitungen und Abwasseranlagen dürfen nur durch die Firma Stadler Max GmbH, Euckenstraße 15, 81369 München, Tel. (089) 7 60 70 11, Fax (089) 7 69 39 75, e-mail: [email protected], ausgeführt werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WASSER UND ABWASSER MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 5 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Wasser- und Abwasserinstallation Hiermit bestelle(n) ich/wir unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser: Wasseranschluss und -abfluss ab Stück leihweise Stück mitgebracht 2008 für: Durchmesser des Geräteanschlusses Gerätebezeichnung Wasserverbrauch in cbm Ein Wasseranschluss mit einer Zapfstelle kostet pauschal € 670,00 zuzgüglich MwSt., jeder weitere Wasseranschluss pauschal € 465,00 zuzügl. MwSt. Der Pauschalbetrag beinhaltet folgende Leistungen: a) Frischwasserleitung vom Versorgungsnetz bis zur Zapfstelle einschließlich Montage und Demontage b Rohrgräben für Frisch- und Abwasser, Öffnen und wieder Schließen derselben c) Abflussleitung von der Verbraucherstelle bis zum Kanal mit dessen Verbindung, Montage und Demontage d) erforderliche Absperrhähne e) Im Pauschalbetrag ist für eine Zapfstelle ein Auslaufhahn 1/2´´ mit Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung sowie Montage und Demontage enthalten. Die Leihgebühr für Einrichtungsgegenstände und zusätzliche Leitungen wird gesondert verrechnet. Preisliste für zusätzliche Installationsarbeiten siehe umseitig! Dieser Antrag gilt als endgültiger Auftrag für die erforderliche Lieferung und Leistung von Wasseranschluss und -ablauf, dessen Demontage sowie Montage und Demontage von erforderlichen Einrichtungsgegenständen. Die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter. Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasser 1. Anmeldungen für den Wasseranschluss müssen bis zum 26.05.2008 rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Ausstellungsleitung eingereicht werden. Mit der Anmeldung ist ein Standgrundriss mit der gewünschten Zapfstelle einzureichen, mit Nordpfeil für die Orientierung. Diese Angabe ist unbedingt erforderlich, da sonst keine Zapfstellen eingerichtet werden können, (vgl. Anl.5a). 2. Die gewünschte Wasserversorgung kann nur insoweit gewährleistet werden, als dies technisch möglich ist. Für Unterbrechungen der Wasserversorgung infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Ausstellungsleitung nicht zu vertretende Umstände haftet das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest nicht. 3. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der Stadtwerke München GmbH über das Verteilernetz. Die Lieferbedingungen der Stadtwerke München GmbH bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferungsbedingungen. 4. Die Leitungsverlegungen zu den einzelnen Ständen sowie die Montage und Anschlussarbeiten innerhalb der Stände obliegen generell dem von der Ausstellungsleitung nominierten Installateur. 5. Für den allgemeinen Gebrauch sind an mehreren Punkten des Ausstellungsgeländes Wasserzapfstellen eingerichtet. 6. Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. Besonders nachts können Wasserschwankungen bis zu 12 bar auftreten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Wasserhaupthähne von den jeweiligen Ausstellern täglich, nach Veranstaltungsende, geschlossen werden. Für etwaige Schäden haftet der Aussteller. 7. Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig. Die Öl-/Fettrückstünde müssen als Sondermüll entsorgt werden. 8. Die Pauschale für Wasserverbrauch bis 10 m3 beträgt je Zapfsäule € 80,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Jeder zusätzliche m3 kostet € 6,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Montage und Demontage der Zähler, Leihmiete für Zähler, Wasserverbrauch und Abwassergebühr. Die Pauschale wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt. 9. Installationskosten inklusive Installationsmaterial für zusätzliche Arbeiten: 1/2“-Rohr € 24,60 pro lfdm 3/4“-Rohr € 24,95 pro lfdm Absperrungen 1/2“ € 11,35 pro Stück Absperrungen 3/4“ € 12,10 pro Stück Zapfhähne 1/2“ messing € 15,50 pro Stück Zapfhähne 3/4“ messing € 20,50 pro Stück Ablfussleitung DN 50 € 18,40 pro Stück Formstück DN 50 € 7,10 pro Stück Ausgussbecken PVC, 50 cm, für Wandbefestigung, leihweise € 65,00 pro Stück Nirostaspüle, 80/50 cm, mit Holzunterbau, leihweise € 65,00 pro Stück Elektro-Boiler 5 l, leihweise € 65,00 pro Stück Montage und Demontage bauseits gesteller Geräte wie Ausguss, Spüle oder Boiler € 65,00 pro Stück bauseits gestelle Geschirrspüler anschließen € 65,00 pro Stück 1 Monteurstunde € 44,00 pro Stück Die zusätzlichen Installationskosten sind vom Antragssteller unmittelbar an den Vertragsinstallateur zu bezahlen und verstehen sich zuzüglich der derzeitigen Mehrwertsteuer. Bei Leitungsanlagen mit größerem Rohrquerschnitt ist ein gesondertes Angebot von der Vertragsfirma einzuholen. Der Antrag auf Wasseranschluss sowie die Maßskizze (Anlage 5a) werden dem beauftragten Installateur zugeleitet und gelten zugleich als Auftrag. 10. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmassliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmassliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Ausstellungsleitung geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. Wasser- und Abwasserinstallation Wasserzuleitungen und Abwasseranlagen dürfen nur durch die Firma Stadler Max GmbH, Euckenstraße 15, 81369 München, Tel. (089) 7 60 70 11, Fax (089) 7 69 39 75, e-mail: [email protected], ausgeführt werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WASSERANSCHLUSS MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 Grundrissskizze für den Wasseranschluss Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Rückwand oder Rückseite des Standes angeben! Stand Nr.: 5a Kunden-Nr.: Aussteller: Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss bzw. Wasch- oder Spülbecken errichtet werden sollen. Norden Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] WASSERANSCHLUSS MELDESCHLUSS: 26. MAI 2008 Grundrissskizze für den Wasseranschluss Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Rückwand oder Rückseite des Standes angeben! Stand Nr.: 5a Kunden-Nr.: Aussteller: Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss bzw. Wasch- oder Spülbecken errichtet werden sollen. Norden KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ZIMMERBESTELLUNG MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008 6 Aussteller: Landeshauptstadt München Tourismusamt Sachbearbeiter Sendlinger Straße 1 Straße 80331 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: +49(0)89/233-30237 oder 30236 Telefax: +48(0)89/233-30319 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Zimmerbestellung Achtung! Sofortige Anmeldung beim Tourismusamt München wird empfohlen! Ich / Wir bestelle(n) hiermit verbindlich für die Zeit vom bis Hotelzimmer Zimmer mit 1 Bett Zimmer mit 2 Betten Einzelzimmer Doppelzimmer Zimmer mit 3 Betten □ in Gruppe A - Hotels mit Bad / Dusche / WC ab EUR 190,00 ab EUR 210,00 □ in Gruppe B - Hotels mit Bad / Dusche / WC von EUR 140,00 bis EUR 190,00 von EUR 150,00 bis EUR 210,00 □ in Gruppe C - Hotels / Pensionen mit Bad / Dusche / WC teilweise ohne DU/WC von EUR 90,00 bis EUR 140,00 von EUR 100,00 bis EUR 150,00 Zutreffendes bitte ankreuzen! Preis pro Übernachtung einschl. Frühstück, Bedienung und MwSt. Ich bin auch mit der Preisgruppe Ankunft am um einverstanden, falls die gewünschte nicht mehr verfügbar ist. Uhr Besondere Wünsche (z.B. bestimmtes Hotel, Garage, usw.): Ort, Datum Firmenstempel, rechtsgültige Unterschrift BEARBEITUNGSVERMERKE RÜCKSEITE BEACHTEN! Hinweis zur Zimmerbestellung Sehr geehrter Gast, beachten Sie bitte: Zimmerreservierungen werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb, die Zimmer so früh wie möglich zu bestellen. Bedingt durch das zeitgleich stattfindende Oktoberfest bestehen bereits jetzt in den unteren Preiskatergorien Engpässe bei der Zimmerbuchung. Mit der Reservierungsbestätigung durch das Tourismusamt München sind Sie unmittelbarer Vertragspartner des gebuchten Hotels / Pension zu den Bedingungen des Deutschen Gastaufnahmevertrages der DEHOGA. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ZIMMERBESTELLUNG MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008 6 Aussteller: Landeshauptstadt München Tourismusamt Sachbearbeiter Sendlinger Straße 1 Straße 80331 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: +49(0)89/233-30237 oder 30236 Telefax: +48(0)89/233-30319 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Zimmerbestellung Achtung! Sofortige Anmeldung beim Tourismusamt München wird empfohlen! Ich / Wir bestelle(n) hiermit verbindlich für die Zeit vom bis Hotelzimmer Zimmer mit 1 Bett Zimmer mit 2 Betten Einzelzimmer Doppelzimmer Zimmer mit 3 Betten □ in Gruppe A - Hotels mit Bad / Dusche / WC ab EUR 190,00 ab EUR 210,00 □ in Gruppe B - Hotels mit Bad / Dusche / WC von EUR 140,00 bis EUR 190,00 von EUR 150,00 bis EUR 210,00 □ in Gruppe C - Hotels / Pensionen mit Bad / Dusche / WC teilweise ohne DU/WC von EUR 90,00 bis EUR 140,00 von EUR 100,00 bis EUR 150,00 Zutreffendes bitte ankreuzen! Preis pro Übernachtung einschl. Frühstück, Bedienung und MwSt. Ich bin auch mit der Preisgruppe Ankunft am um einverstanden, falls die gewünschte nicht mehr verfügbar ist. Uhr Besondere Wünsche (z.B. bestimmtes Hotel, Garage, usw.): Ort, Datum Firmenstempel, rechtsgültige Unterschrift BEARBEITUNGSVERMERKE KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! Hinweis zur Zimmerbestellung Sehr geehrter Gast, beachten Sie bitte: Zimmerreservierungen werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb, die Zimmer so früh wie möglich zu bestellen. Bedingt durch das zeitgleich stattfindende Oktoberfest bestehen bereits jetzt in den unteren Preiskatergorien Engpässe bei der Zimmerbuchung. Mit der Reservierungsbestätigung durch das Tourismusamt München sind Sie unmittelbarer Vertragspartner des gebuchten Hotels / Pension zu den Bedingungen des Deutschen Gastaufnahmevertrages der DEHOGA. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] TELEFONANSCHLUSS 7 MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN Aussteller: Deutsche Telekom AG BD603A Sachbearbeiter Danielle Dierenfeld Straße Dingolfinger Straße 3 81673 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Rückfax: 0951-91735908 oder per Mail an [email protected], bitte im Betreff *5500318330* angeben Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Wir benötigen folgende Anschlüsse für das ZLF 2008: in der Zeit vom: bis Für Rückfragen: Telefonnummer ❑ T-ISDN ❑ Set 1 ❑ Set 2 ❑ Set 3 Ansprechpartner für die Installation: , Standort: Halle/Stand Telefaxnummer / E-Mail □ T-ISDN Basis-Mehrgeräte-Komfortanschl. „Call Plus“ ohne Endgerät Anzahl: Einzelpreis* € 123,44 □ T-ISDN TK-Anlagenanschluss „Call Plus“ für Telefonanlage Einzelpreis* € 130,92 Anzahl: □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines T-ISDN Telefones Concept P622 Anzahl: Jedes weitere T-ISDN Telefon (Kauf) Anzahl: € 190,66 Setpreis* je € 67,22 □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines T-ISDN Telefones (schnurlos) Sinus 301i Anzahl: Jedes weitere T-ISDN Telefon (schnurlos) (Kauf) Anzahl: € 182,25 Setpreis* je € 58,81 □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf einer Kompakt TK-Anlage mit Anschlussmöglichkeit von 4 analogen Endgeräten Eumex 400 ❑ ❑ ❑ ❑ T-Net □ T-Net Anschluss ohne Endgeräte Set 1 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Telefones T-Concept P212 Set 2 T-Fax ❑ T-DSL Business Anzahl: Setpreis* € 207,46 Anzahl: Einzelpreis* € 78,21 Anzahl: Setpreis* € 99,21 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines schnurlosen Telefons Sinus 101 Anzahl: Setpreis* € 103,41 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Standardtelefaxgerätes Normalpapierfax Fax 500 Anzahl: Setpreis* € 187,44 Anzahl: Einzelpreis* € 106,80 □ T-DSL Modem Speedport 200 Anzahl: Einzelpreis* □ T-DSL WLAN-Router mit int. DSL-Modem Speedport W502V Anzahl: Einzelpreis* € 100,83 □ T-DSL Business 2048/192, Internetzugang (Software, Kennung und Passwort) und 2 GByte Freivolumen T-Net-Anschluss/T-ISDN Basisanschluss erforderlich € 58,81 E-Mail Adresse für Kennungsversand: RÜCKSEITE BEACHTEN! * Die Preise sind Nettopreise und gelten für die Mietzeit von maximal 30 Tagen; die USt. wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet. Installation der Anschlüsse und ggf. der Endeinrichtungen sowie Serviceleistungen für die Anschlüsse sind enthalten. Verbindungsentgelte werden separat berechnet. Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom für das jeweils bestellte Produkt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den T-Punkten erhältlich. Im Internet finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.telekom.de/agb. Sie konnten vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen und sind mit der Geltung einverstanden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 089/5500-31833 an Frau Danielle Dierenfeld Rechnungsempfänger falls abweichend vom Auftraggeber: Einzugsermächtigung: BLZ: Name des Kreditinstituts: Bank: Kto: (Das Kreditinstitut muss seinen Sitz in Deutschland haben) Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Februar 2008. Die Preisangaben sind unverbindlich. Rückfax: 0951/ 91735908 Deutsche Telekom AG BD603A Danielle Dierenfeld Dingolfinger Straße 3 81673 München Telefon: 089/5500-31833 Unser Zeichen Telefon 089/5500-31833 Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir die Annahme Ihres umseitigen Antrages und teilen Ihnen mit, dass wir die Herstellung Ihres Anschlusses eingeleitet haben. Sie erhalten die Rufnummer(n): Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] TELEFONANSCHLUSS 7 MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN Aussteller: Deutsche Telekom AG BD603A Sachbearbeiter Danielle Dierenfeld Straße Dingolfinger Straße 3 81673 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Rückfax: 0951-91735908 oder per Mail an [email protected], bitte im Betreff *5500318330* angeben Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Wir benötigen folgende Anschlüsse für das ZLF 2008: in der Zeit vom: bis Für Rückfragen: Telefonnummer ❑ T-ISDN ❑ Set 1 ❑ Set 2 ❑ Set 3 Ansprechpartner für die Installation: , Standort: Halle/Stand Telefaxnummer / E-Mail □ T-ISDN Basis-Mehrgeräte-Komfortanschl. „Call Plus“ ohne Endgerät Anzahl: Einzelpreis* € 123,44 □ T-ISDN TK-Anlagenanschluss „Call Plus“ für Telefonanlage Einzelpreis* € 130,92 Anzahl: □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines T-ISDN Telefones Concept P622 Anzahl: Jedes weitere T-ISDN Telefon (Kauf) Anzahl: € 190,66 Setpreis* je € 67,22 □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines T-ISDN Telefones (schnurlos) Sinus 301i Anzahl: Jedes weitere T-ISDN Telefon (schnurlos) (Kauf) Anzahl: € 182,25 Setpreis* je € 58,81 □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf einer Kompakt TK-Anlage mit Anschlussmöglichkeit von 4 analogen Endgeräten Eumex 400 ❑ ❑ ❑ ❑ T-Net □ T-Net Anschluss ohne Endgeräte Set 1 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Telefones T-Concept P212 Set 2 T-Fax ❑ T-DSL Business Anzahl: Setpreis* € 207,46 Anzahl: Einzelpreis* € 78,21 Anzahl: Setpreis* € 99,21 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines schnurlosen Telefons Sinus 101 Anzahl: Setpreis* € 103,41 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Standardtelefaxgerätes Normalpapierfax Fax 500 Anzahl: Setpreis* € 187,44 Anzahl: Einzelpreis* € 106,80 □ T-DSL Modem Speedport 200 Anzahl: Einzelpreis* □ T-DSL WLAN-Router mit int. DSL-Modem Speedport W502V Anzahl: Einzelpreis* € 100,83 □ T-DSL Business 2048/192, Internetzugang (Software, Kennung und Passwort) und 2 GByte Freivolumen T-Net-Anschluss/T-ISDN Basisanschluss erforderlich € 58,81 E-Mail Adresse für Kennungsversand: RÜCKSEITE BEACHTEN! * Die Preise sind Nettopreise und gelten für die Mietzeit von maximal 30 Tagen; die USt. wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet. Installation der Anschlüsse und ggf. der Endeinrichtungen sowie Serviceleistungen für die Anschlüsse sind enthalten. Verbindungsentgelte werden separat berechnet. Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom für das jeweils bestellte Produkt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den T-Punkten erhältlich. Im Internet finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.telekom.de/agb. Sie konnten vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen und sind mit der Geltung einverstanden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 089/5500-31833 an Frau Danielle Dierenfeld Rechnungsempfänger falls abweichend vom Auftraggeber: Einzugsermächtigung: BLZ: Name des Kreditinstituts: Bank: Kto: (Das Kreditinstitut muss seinen Sitz in Deutschland haben) Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Februar 2008. Die Preisangaben sind unverbindlich. Rückfax: 0951/ 91735908 Deutsche Telekom AG BD603A Danielle Dierenfeld Dingolfinger Straße 3 81673 München Telefon: 089/5500-31833 Unser Zeichen Telefon 089/5500-31833 Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir die Annahme Ihres umseitigen Antrages und teilen Ihnen mit, dass wir die Herstellung Ihres Anschlusses eingeleitet haben. Sie erhalten die Rufnummer(n): Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] TELEFONANSCHLUSS 7 MELDESCHLUSS: 09. JUNI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN Aussteller: Deutsche Telekom AG BD603A Sachbearbeiter Danielle Dierenfeld Straße Dingolfinger Straße 3 81673 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Rückfax: 0951-91735908 oder per Mail an [email protected], bitte im Betreff *5500318330* angeben Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Wir benötigen folgende Anschlüsse für das ZLF 2008: in der Zeit vom: bis Für Rückfragen: Telefonnummer ❑ T-ISDN ❑ Set 1 ❑ Set 2 ❑ Set 3 Ansprechpartner für die Installation: , Standort: Halle/Stand Telefaxnummer / E-Mail □ T-ISDN Basis-Mehrgeräte-Komfortanschl. „Call Plus“ ohne Endgerät Anzahl: Einzelpreis* € 123,44 □ T-ISDN TK-Anlagenanschluss „Call Plus“ für Telefonanlage Einzelpreis* € 130,92 Anzahl: □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines T-ISDN Telefones Concept P622 Anzahl: Jedes weitere T-ISDN Telefon (Kauf) Anzahl: € 190,66 Setpreis* je € 67,22 □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf eines T-ISDN Telefones (schnurlos) Sinus 301i Anzahl: Jedes weitere T-ISDN Telefon (schnurlos) (Kauf) Anzahl: € 182,25 Setpreis* je € 58,81 □ T-ISDN Mehrgeräte-Komfortanschluss mit Kauf einer Kompakt TK-Anlage mit Anschlussmöglichkeit von 4 analogen Endgeräten Eumex 400 ❑ ❑ ❑ ❑ T-Net □ T-Net Anschluss ohne Endgeräte Set 1 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Telefones T-Concept P212 Set 2 T-Fax ❑ T-DSL Business Anzahl: Setpreis* € 207,46 Anzahl: Einzelpreis* € 78,21 Anzahl: Setpreis* € 99,21 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines schnurlosen Telefons Sinus 101 Anzahl: Setpreis* € 103,41 □ T-Net Anschluss mit Kauf eines Standardtelefaxgerätes Normalpapierfax Fax 500 Anzahl: Setpreis* € 187,44 Anzahl: Einzelpreis* € 106,80 □ T-DSL Modem Speedport 200 Anzahl: Einzelpreis* □ T-DSL WLAN-Router mit int. DSL-Modem Speedport W502V Anzahl: Einzelpreis* € 100,83 □ T-DSL Business 2048/192, Internetzugang (Software, Kennung und Passwort) und 2 GByte Freivolumen T-Net-Anschluss/T-ISDN Basisanschluss erforderlich € 58,81 E-Mail Adresse für Kennungsversand: KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! * Die Preise sind Nettopreise und gelten für die Mietzeit von maximal 30 Tagen; die USt. wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet. Installation der Anschlüsse und ggf. der Endeinrichtungen sowie Serviceleistungen für die Anschlüsse sind enthalten. Verbindungsentgelte werden separat berechnet. Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom für das jeweils bestellte Produkt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den T-Punkten erhältlich. Im Internet finden sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.telekom.de/agb. Sie konnten vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen und sind mit der Geltung einverstanden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 089/5500-31833 an Frau Danielle Dierenfeld Rechnungsempfänger falls abweichend vom Auftraggeber: Einzugsermächtigung: BLZ: Name des Kreditinstituts: Bank: Kto: (Das Kreditinstitut muss seinen Sitz in Deutschland haben) Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Februar 2008. Die Preisangaben sind unverbindlich. Rückfax: 0951/ 91735908 Deutsche Telekom AG BD603A Danielle Dierenfeld Dingolfinger Straße 3 81673 München Telefon: 089/5500-31833 Unser Zeichen Telefon 089/5500-31833 Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir die Annahme Ihres umseitigen Antrages und teilen Ihnen mit, dass wir die Herstellung Ihres Anschlusses eingeleitet haben. Sie erhalten die Rufnummer(n): Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] KATALOG-ANZEIGEN ANZEIGENSCHLUSS: 16. JUNI 2008 Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH 8 Aussteller: Anzeigenabteilung / ZLF-Katalog Sachbearbeiter Lothstraße 29 Straße 80797 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Ihre Anzeigenwerbung im offiziellen Ausstellungs-Katalog ANZEIGENAUFTRAG Erstverkauf ab August 2008 Anzeigenschluss: 16. Juni 2008 Ich/Wir bestelle(n) hiermit im offiziellen Ausstellungs-Katalog für das „Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008“ Anzeige(n) s/w / 2-farbig / 3-farbig / 4-farbig in der Größe von Seite in Hoch-/Querformat Gewünschte Platzierung: Formate, Preise, Auflage siehe Rückseite dieses Bestellformulars ANZEIGENANGEBOT (bitte sofort absenden) Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für Werbung im offiziellen Ausstellungs-Katalog Anzeige(n) s/w / 2-farbig / 3-farbig / 4-farbig in der Größe von ❑ Seite in Hoch-/Querformat Ich/Wir bitte(n) zusätzlich um Ihr Angebot, auch für die Hauptausgabe vom Bayerischen Landwirtschaflichen Wochenblatt (38/2008) zum ZLF. Katalog Anzeigenberatung: Anzeigenberatung: Anzeigendisposition: Herr Christoph Hofmann Tel.: (089) 1 27 05-275 Herr Andreas Heidemann Tel.: (089) 1 27 05-230 Herr Florian Brandl Tel.: (089) 1 27 05-244 Ort, Datum e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. RÜCKSEITE BEACHTEN! Anzeigen- und Beilagenpreise für den offiziellen Ausstellungs-Katalog 2008 (Druckauflage: 13.000 Exemplare) Innenteil schwarz/weiß 2-farbig 3-farbig 4-farbig 1/1 Seite EUR 1.764,00 EUR 2.110,00 EUR 2.110,00 EUR 2.542,00 1/2 Seite EUR 882,00 EUR 1.055,00 EUR 1.055,00 EUR 1.271,00 1/3 Seite EUR 588,00 Farbzuschlag unter 1/2 Seite 1/4 Seite EUR 441,00 EUR EUR EUR 1/8 Seite EUR 220,50 173,00 173,00 Umschlagsseiten (1/1 Seite) Beilagen pro Tausend 2. Umschlagsseite 4-farbig EUR 3.177,00 bis 25 g EUR 195,00 3. Umschlagsseite 4-farbig EUR 2.542,00 über 25 g EUR 225,00 4. Umschlagsseite 4 farbig EUR 5.719,00 max. Format: 120 mm breit x 210 mm hoch 346,00 Einhefter: auf Anfrage Kartonblätter schwarz/weiß 2-farbig 3-farbig 4-farbig 1/1 Seite EUR 2.359,00 EUR 2.822,00 EUR 2.822,00 EUR 3.400,00 1/2 Seite EUR 1.179,00 EUR 1.411,00 EUR 1.411,00 EUR 1.700,00 Technische Daten Format: 130 mm breit x 210 mm hoch Satzspiegel: 109 mm breit x 180 mm hoch Druckunterlagen: Digitalisiert, auf Datenträger (CD-ROM) oder ISDN-Übertragung (Macintosh) - kein PC-ISDN Dateiformate: Andruckunterlagen: Druckoptimierte PDF oder EPS (bei EPS Schriften umgewandelt in Zeichenwege, bei QuarkXPress-EPS unbedingt Schriften einbinden!) Offene Dateien nur auf Anfrage möglich - geeignete Programme: QuarkXPress, Freehand, Photoshop. 4-Farbbilder im Composite-Modus (CMYK). Alle in PDF und EPS eingebetteten Bilder müssen unkomprimiert sein (Keine .jpg oder LZW-Daten einbinden!) Elektronische Datenübermittlung: ISDN-Anschluss: 0906/24 19 77 (Leonardo Pro MAC) Telefonische Ankündigung: 0906/73-254 e-mail: [email protected] Fax für Ankündigung und Motiv: 0906/73-184 Hinweise Übertragung der Daten nur mit Vorankündigung und genauer Angabe zu Kundennamen, Objekt, Inhalte der Datenübertragung. Farbliches Proof oder Chromalin ist unbedingt erforderlich Katalog Anzeigenberatung : Anzeigenberatung: Anzeigendisposition: Herr Christoph Hofmann Herr Andreas Heidemann Herr Florian Brandl Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. Katalogverkaufspreis incl. gesetzl. MwSt. EUR 6,00 Tel.: (089) 1 27 05 -275 Tel.: (089) 1 27 05 -230 Tel.: (089) 1 27 05 -244 e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] KATALOG-ANZEIGEN ANZEIGENSCHLUSS: 16. JUNI 2008 Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH 8 Aussteller: Anzeigenabteilung / ZLF-Katalog Sachbearbeiter Lothstraße 29 Straße 80797 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Ihre Anzeigenwerbung im offiziellen Ausstellungs-Katalog ANZEIGENAUFTRAG Erstverkauf ab August 2008 Anzeigenschluss: 16. Juni 2008 Ich/Wir bestelle(n) hiermit im offiziellen Ausstellungs-Katalog für das „Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008“ Anzeige(n) s/w / 2-farbig / 3-farbig / 4-farbig in der Größe von Seite in Hoch-/Querformat Gewünschte Platzierung: Formate, Preise, Auflage siehe Rückseite dieses Bestellformulars ANZEIGENANGEBOT (bitte sofort absenden) Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für Werbung im offiziellen Ausstellungs-Katalog Anzeige(n) s/w / 2-farbig / 3-farbig / 4-farbig in der Größe von ❑ Seite in Hoch-/Querformat Ich/Wir bitte(n) zusätzlich um Ihr Angebot, auch für die Hauptausgabe vom Bayerischen Landwirtschaflichen Wochenblatt (38/2008) zum ZLF. Katalog Anzeigenberatung: Anzeigenberatung: Anzeigendisposition: Herr Christoph Hofmann Tel.: (089) 1 27 05-275 Herr Andreas Heidemann Tel.: (089) 1 27 05-230 Herr Florian Brandl Tel.: (089) 1 27 05-244 Ort, Datum e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Ich/Wir erkenne(n) an, dass alle Veröffentlichungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! Anzeigen- und Beilagenpreise für den offiziellen Ausstellungs-Katalog 2008 (Druckauflage: 13.000 Exemplare) Innenteil schwarz/weiß 2-farbig 3-farbig 4-farbig 1/1 Seite EUR 1.764,00 EUR 2.110,00 EUR 2.110,00 EUR 2.542,00 1/2 Seite EUR 882,00 EUR 1.055,00 EUR 1.055,00 EUR 1.271,00 1/3 Seite EUR 588,00 Farbzuschlag unter 1/2 Seite 1/4 Seite EUR 441,00 EUR EUR EUR 1/8 Seite EUR 220,50 173,00 173,00 Umschlagsseiten (1/1 Seite) Beilagen pro Tausend 2. Umschlagsseite 4-farbig EUR 3.177,00 bis 25 g EUR 195,00 3. Umschlagsseite 4-farbig EUR 2.542,00 über 25 g EUR 225,00 4. Umschlagsseite 4 farbig EUR 5.719,00 max. Format: 120 mm breit x 210 mm hoch 346,00 Einhefter: auf Anfrage Kartonblätter schwarz/weiß 2-farbig 3-farbig 4-farbig 1/1 Seite EUR 2.359,00 EUR 2.822,00 EUR 2.822,00 EUR 3.400,00 1/2 Seite EUR 1.179,00 EUR 1.411,00 EUR 1.411,00 EUR 1.700,00 Technische Daten Format: 130 mm breit x 210 mm hoch Satzspiegel: 109 mm breit x 180 mm hoch Druckunterlagen: Digitalisiert, auf Datenträger (CD-ROM) oder ISDN-Übertragung (Macintosh) - kein PC-ISDN Dateiformate: Andruckunterlagen: Druckoptimierte PDF oder EPS (bei EPS Schriften umgewandelt in Zeichenwege, bei QuarkXPress-EPS unbedingt Schriften einbinden!) Offene Dateien nur auf Anfrage möglich - geeignete Programme: QuarkXPress, Freehand, Photoshop. 4-Farbbilder im Composite-Modus (CMYK). Alle in PDF und EPS eingebetteten Bilder müssen unkomprimiert sein (Keine .jpg oder LZW-Daten einbinden!) Elektronische Datenübermittlung: ISDN-Anschluss: 0906/24 19 77 (Leonardo Pro MAC) Telefonische Ankündigung: 0906/73-254 e-mail: [email protected] Fax für Ankündigung und Motiv: 0906/73-184 Hinweise Übertragung der Daten nur mit Vorankündigung und genauer Angabe zu Kundennamen, Objekt, Inhalte der Datenübertragung. Farbliches Proof oder Chromalin ist unbedingt erforderlich Katalog Anzeigenberatung : Anzeigenberatung: Anzeigendisposition: Herr Christoph Hofmann Herr Andreas Heidemann Herr Florian Brandl Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. Katalogverkaufspreis incl. gesetzl. MwSt. EUR 6,00 Tel.: (089) 1 27 05 -275 Tel.: (089) 1 27 05 -230 Tel.: (089) 1 27 05 -244 e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] BRANDSCHUTZ MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 9 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Aussteller: Max-Joseph-Straße 9 80333 München Sachbearbeiter Straße Zur Weiterleitung an die: Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sondergebiet Veranstaltungen IV/SV-1 An der Hauptfeuerwache 8 80331 München Telefon: (089) 23 53 – 31 59 Telefax: (089) 23 53 – 61 34 E-mail: [email protected] Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: I. Antrag auf brandschutzrechtliche Genehmigung / Abnahme Folgende Standbauten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen) □ Mehrgeschossige Standbauten □ Standbauten mit einer Grundfläche über 75m2 □ Sonstiges: Nachstehende Anlagen / Einrichtungen und Tätigkeiten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen) □ Druckgasflaschen □ Umgang mit Schweißgeräten □ Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen □ Flüssiggasanlagen □ Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen □ Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten □ Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder Stoffen mit Biogefährdung □ Sonstiges: Notwendige einzureichende Unterlagen: □ Planzeichnungen M = 1:100, (5-fach) □ Baubeschreibung (5-fach) □ Grundriss mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis (5-fach) Es ist mir / uns bekannt, dass diese Anlagen und Geräte ohne vorherige Genehmigung durch die Branddirektion München nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenfrei, für zusätzlich notwendige Beratungen werden die Verrechnungssätze der Branddirektion zugrunde gelegt. Kostenträger ist die unterzeichnende Ausstellerfirma. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Anordnung über Brandschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt München Städtische Branddirektion Allgemeines: Fläche für Feuerwehr Die gekennzeichneten Flächen für die Feuerwehr dürfen auch während der Aufund Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder durch Lagerung von Ausstellungsgut, Bau- und Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden. Ausgänge, Gänge Sämtliche Ausgänge, Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind, müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden. Feuerlöscher, Hydranten Die an den Ausgängen der Hallen und an den Ständen im Freien erforderlichen Feuerlöscher und Hydranten dürfen unter keinen Umständen verbaut oder sonst wie unzugänglich gemacht werden. In jedem Messestand (Zelt, Container etc.) und sonstigen Betrieben sind jeweils geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zu halten. Standgestaltung Gefangene Räume innerhalb der Zelthallen bzw. Stände, die als Aufenthaltsräume (z. B. Büros, Besprechungs- und Bewirtungsbereiche) genutzt werden, müssen einen 2. Ausgang ins Freie oder einen Notausstieg (Fenster mind. 60x100 cm groß, Brüstungshöhe max. 1,10 m) unmittelbar ins Freie erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Stand- und Fußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt werden. In Ausstellungsständen mit erhöhter Brandlast muss ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3 vorhanden sein. Dekoration Zur Ausschmückung dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare (B1 nach DIN 4102) bzw. durch Imprägnierung schwerentflammbar gemachte Gegenstände und Stoffe verwendet werden; Dekorationen im Deckenbereich dürfen darüber hinaus bei Erwärmung weder weich werden, abfallen noch abtropfen. Der Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zu jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten. Die Verwendung größerer Mengen - im Brandfall stark rußender - Kunststoffe (z. B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor usw.) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Branddirektion zulässig. Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden: DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. HolzwolleLeichtbauplatten nach DIN 1103), oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C –s3, d2, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden: DIN 4102 Teil 1, Klasse A1 oder A2, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) DIN 4102 Teil 4, Klasse A1 oder A2, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. Glas), oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse A2 –s1, d0, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes. Textile Fußbodenbeläge dürfen nicht leicht entflammbar nach DIN 4102 sein. Abgeschnittene Bäume und Pflanzen Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis zu etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!). Sicherheitsbeleuchtung Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Werden Stände oder Hallenteile betriebsmäßig abgedunkelt, so ist für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen technischen Bestimmungen zu sorgen. Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial und dergleichen nicht abgelagert werden. Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden. Aschenablagen In den Gängen und Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe in genügender Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem Material zu entleeren. Anbauten um das Tierzelt Anbauten und Stände um das Tierzelt müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen und Bauteilen hergestellt sein oder einen Abstand von mind. 5 m haben. c) Schweiß-, Schneid- und Lötvorführungen und Lagerung von Druckgasflaschen. Die brennbare Umgebung (Standaufbauten und dergleichen) ist gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen müssen mit geeigneten nicht brennbaren Stoffen abgedichtet werden. Leicht entflammbare Materialien wie Packmaterial, loses Papier und brennbare Flüssigkeiten dürfen sich nicht im Standbereich befinden. Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein und dürfen nicht vom Besucherstrom erreicht werden können. Reserveflaschen dürfen n i c h t in den Hallen gelagert werden. Druckgasflaschen müssen von größeren Mengen normal entflammbarer Stoffe (Holzregale, gebündelte Prospekte etc.) mindestens 1 m entfernt sein. Im Stand ist mindestens ein geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr). Für Geräte und Anlagen, die nicht zu Vorführungen betrieben werden, sind nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenfällig als solche zu kennzeichnen. d) Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der Verarbeitung anfallen (z. B. Hobelspäne), sind amtlich zugelassene Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 4 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse A betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "13 A" oder mehr). Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) sind in verschlossenen und nicht brennbaren Behältern unterzubringen und müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden. e) Aufstellung von Druckgasflaschen Die Aufstellung von Druckgasflaschen aller Art ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn in Einvernehmen mit der Branddirektion zu regeln. f) Brennbare Flüssigkeiten Die Lagerung und Verwendung von entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen, brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Betr, SichV) ist unzulässig. g) Ölfeuerungen, Ölbrenner und sonstige Feuerstätten Öltanks und Fässer sind außerhalb der Hallen zu lagern. Die rasche Absperrung der Ölzufuhr zu den Brennern muss gewährleistet sein. Stände in denen Ölfeuerungen oder sonstige Feuerstätten betrieben werden, müssen an den Außenwänden der Hallen liegen. Die Abgasführung muss durch einwandfreie Rauchrohranlagen erfolgen. An den Ständen ist mindestens ein geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr). h) Flüssiggasanlagen Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf Flüssiggasanlagen aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, dann sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Branddirektion in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit Bodenbelüftung unterzubringen. Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut sichtbar anzuordnen. Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind. Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage muß bescheinigt werden, die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen. Leitungsanlage der Flüssiggasanlage Prüfung der Flüssiggasanlage Gültigkeit der Bescheinigung Anschluss einer Leitung mit max 40 cm Länge direkt an der Flüssiggasflasche oder dem Umschaltventil, wobei bei der Aufstellung sonstige Schraubverbindungen nicht gelöst werden dürfen. Flüssiggas-Fachbetrieb oder *TRF-Sachkundiger 2 Jahre Sicherheitsgasschlauchleitung mit Steckverbindung (Gassteckdose) Flüssiggas-Fachbetrieb oder *TRF-Sachkundiger 2 Jahre Sonstige Leitungen Flüssiggas-Fachbetrieb (z.B. fest verlegte Leitungen) oder *TRF-Sachkundiger für eine Ausstellung Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen 2 Jahre Anlagen und Einrichtungen: Aussteller, die nachstehend bezeichnete Anlagen, Einrichtungen oder Bauten einrichten bzw. betreiben wollen, haben diese der Messeleitung rechtzeitig zu den festgesetzten Terminen anzuzeigen. a) Mehrgeschossige Messebauten Pläne sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 30.06.2008 einzureichen. Aufenthaltsräume in Obergeschossen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege besitzen. Zweigeschossige Stände bis 50 m2 überbauter Fläche benötigen eine Treppe, die außerhalb der Überbauung enden muss. Stände mit mehr als 50 m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei möglichst entgegengesetzt angeordnete Treppen. Diese sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg im Obergeschoss zur Treppe max. 10 m beträgt. Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen angeordnet werden. b) Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2. Bei Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2 sind grundsätzlich Ansichtspläne und ein Grundrissplan mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis einzureichen. Die Gestaltung der Stände ist so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen Räume, Winkel oder Nischen entstehen. Sachkundigen * TRF = Technische Regeln Flüssiggas i) Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, elektrische Strahlöfen, Kocher, Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, dass brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Elektrische Anlagen bzw. Leitungen sind entsprechend den VDE Richtlinien zu verteilen bzw. zu installieren k) Offenes Feuer und Licht Offenes Feuer und Licht darf nicht benutzt werden. Ebenfalls ist die Benutzung von Spiritusapparaten, Petroleumlampen und dergleichen in Ausstellungshallen untersagt. l) Weitere brandschutztechnische Auflagen bleiben im Einzelfall vorbehalten. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] BRANDSCHUTZ MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 9 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Aussteller: Max-Joseph-Straße 9 80333 München Sachbearbeiter Straße Zur Weiterleitung an die: Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sondergebiet Veranstaltungen IV/SV-1 An der Hauptfeuerwache 8 80331 München Telefon: (089) 23 53 – 31 59 Telefax: (089) 23 53 – 61 34 E-mail: [email protected] Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: I. Antrag auf brandschutzrechtliche Genehmigung / Abnahme Folgende Standbauten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen) □ Mehrgeschossige Standbauten □ Standbauten mit einer Grundfläche über 75m2 □ Sonstiges: Nachstehende Anlagen / Einrichtungen und Tätigkeiten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen) □ Druckgasflaschen □ Umgang mit Schweißgeräten □ Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen □ Flüssiggasanlagen □ Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen □ Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten □ Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder Stoffen mit Biogefährdung □ Sonstiges: Notwendige einzureichende Unterlagen: □ Planzeichnungen M = 1:100, (5-fach) □ Baubeschreibung (5-fach) □ Grundriss mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis (5-fach) Es ist mir / uns bekannt, dass diese Anlagen und Geräte ohne vorherige Genehmigung durch die Branddirektion München nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenfrei, für zusätzlich notwendige Beratungen werden die Verrechnungssätze der Branddirektion zugrunde gelegt. Kostenträger ist die unterzeichnende Ausstellerfirma. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Anordnung über Brandschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt München Städtische Branddirektion Allgemeines: Fläche für Feuerwehr Die gekennzeichneten Flächen für die Feuerwehr dürfen auch während der Aufund Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder durch Lagerung von Ausstellungsgut, Bau- und Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden. Ausgänge, Gänge Sämtliche Ausgänge, Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind, müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden. Feuerlöscher, Hydranten Die an den Ausgängen der Hallen und an den Ständen im Freien erforderlichen Feuerlöscher und Hydranten dürfen unter keinen Umständen verbaut oder sonst wie unzugänglich gemacht werden. In jedem Messestand (Zelt, Container etc.) und sonstigen Betrieben sind jeweils geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zu halten. Standgestaltung Gefangene Räume innerhalb der Zelthallen bzw. Stände, die als Aufenthaltsräume (z. B. Büros, Besprechungs- und Bewirtungsbereiche) genutzt werden, müssen einen 2. Ausgang ins Freie oder einen Notausstieg (Fenster mind. 60x100 cm groß, Brüstungshöhe max. 1,10 m) unmittelbar ins Freie erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Stand- und Fußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt werden. In Ausstellungsständen mit erhöhter Brandlast muss ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3 vorhanden sein. Dekoration Zur Ausschmückung dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare (B1 nach DIN 4102) bzw. durch Imprägnierung schwerentflammbar gemachte Gegenstände und Stoffe verwendet werden; Dekorationen im Deckenbereich dürfen darüber hinaus bei Erwärmung weder weich werden, abfallen noch abtropfen. Der Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zu jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten. Die Verwendung größerer Mengen - im Brandfall stark rußender - Kunststoffe (z. B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor usw.) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Branddirektion zulässig. Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden: DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. HolzwolleLeichtbauplatten nach DIN 1103), oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C –s3, d2, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden: DIN 4102 Teil 1, Klasse A1 oder A2, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) DIN 4102 Teil 4, Klasse A1 oder A2, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. Glas), oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse A2 –s1, d0, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes. Textile Fußbodenbeläge dürfen nicht leicht entflammbar nach DIN 4102 sein. Abgeschnittene Bäume und Pflanzen Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis zu etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!). Sicherheitsbeleuchtung Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Werden Stände oder Hallenteile betriebsmäßig abgedunkelt, so ist für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen technischen Bestimmungen zu sorgen. Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial und dergleichen nicht abgelagert werden. Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden. Aschenablagen In den Gängen und Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe in genügender Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem Material zu entleeren. Anbauten um das Tierzelt Anbauten und Stände um das Tierzelt müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen und Bauteilen hergestellt sein oder einen Abstand von mind. 5 m haben. c) Schweiß-, Schneid- und Lötvorführungen und Lagerung von Druckgasflaschen. Die brennbare Umgebung (Standaufbauten und dergleichen) ist gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen müssen mit geeigneten nicht brennbaren Stoffen abgedichtet werden. Leicht entflammbare Materialien wie Packmaterial, loses Papier und brennbare Flüssigkeiten dürfen sich nicht im Standbereich befinden. Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein und dürfen nicht vom Besucherstrom erreicht werden können. Reserveflaschen dürfen n i c h t in den Hallen gelagert werden. Druckgasflaschen müssen von größeren Mengen normal entflammbarer Stoffe (Holzregale, gebündelte Prospekte etc.) mindestens 1 m entfernt sein. Im Stand ist mindestens ein geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr). Für Geräte und Anlagen, die nicht zu Vorführungen betrieben werden, sind nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenfällig als solche zu kennzeichnen. d) Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der Verarbeitung anfallen (z. B. Hobelspäne), sind amtlich zugelassene Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 4 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse A betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "13 A" oder mehr). Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) sind in verschlossenen und nicht brennbaren Behältern unterzubringen und müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden. e) Aufstellung von Druckgasflaschen Die Aufstellung von Druckgasflaschen aller Art ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn in Einvernehmen mit der Branddirektion zu regeln. f) Brennbare Flüssigkeiten Die Lagerung und Verwendung von entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen, brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Betr, SichV) ist unzulässig. g) Ölfeuerungen, Ölbrenner und sonstige Feuerstätten Öltanks und Fässer sind außerhalb der Hallen zu lagern. Die rasche Absperrung der Ölzufuhr zu den Brennern muss gewährleistet sein. Stände in denen Ölfeuerungen oder sonstige Feuerstätten betrieben werden, müssen an den Außenwänden der Hallen liegen. Die Abgasführung muss durch einwandfreie Rauchrohranlagen erfolgen. An den Ständen ist mindestens ein geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr). h) Flüssiggasanlagen Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf Flüssiggasanlagen aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, dann sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Branddirektion in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit Bodenbelüftung unterzubringen. Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut sichtbar anzuordnen. Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind. Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage muß bescheinigt werden, die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen. Leitungsanlage der Flüssiggasanlage Prüfung der Flüssiggasanlage Gültigkeit der Bescheinigung Anschluss einer Leitung mit max 40 cm Länge direkt an der Flüssiggasflasche oder dem Umschaltventil, wobei bei der Aufstellung sonstige Schraubverbindungen nicht gelöst werden dürfen. Flüssiggas-Fachbetrieb oder *TRF-Sachkundiger 2 Jahre Sicherheitsgasschlauchleitung mit Steckverbindung (Gassteckdose) Flüssiggas-Fachbetrieb oder *TRF-Sachkundiger 2 Jahre Sonstige Leitungen Flüssiggas-Fachbetrieb (z.B. fest verlegte Leitungen) oder *TRF-Sachkundiger für eine Ausstellung Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen 2 Jahre Anlagen und Einrichtungen: Aussteller, die nachstehend bezeichnete Anlagen, Einrichtungen oder Bauten einrichten bzw. betreiben wollen, haben diese der Messeleitung rechtzeitig zu den festgesetzten Terminen anzuzeigen. a) Mehrgeschossige Messebauten Pläne sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 30.06.2008 einzureichen. Aufenthaltsräume in Obergeschossen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege besitzen. Zweigeschossige Stände bis 50 m2 überbauter Fläche benötigen eine Treppe, die außerhalb der Überbauung enden muss. Stände mit mehr als 50 m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei möglichst entgegengesetzt angeordnete Treppen. Diese sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg im Obergeschoss zur Treppe max. 10 m beträgt. Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen angeordnet werden. b) Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2. Bei Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2 sind grundsätzlich Ansichtspläne und ein Grundrissplan mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis einzureichen. Die Gestaltung der Stände ist so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen Räume, Winkel oder Nischen entstehen. Sachkundigen * TRF = Technische Regeln Flüssiggas i) Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, elektrische Strahlöfen, Kocher, Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, dass brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Elektrische Anlagen bzw. Leitungen sind entsprechend den VDE Richtlinien zu verteilen bzw. zu installieren k) Offenes Feuer und Licht Offenes Feuer und Licht darf nicht benutzt werden. Ebenfalls ist die Benutzung von Spiritusapparaten, Petroleumlampen und dergleichen in Ausstellungshallen untersagt. l) Weitere brandschutztechnische Auflagen bleiben im Einzelfall vorbehalten. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] BRANDSCHUTZ MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 9 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Aussteller: Max-Joseph-Straße 9 80333 München Sachbearbeiter Straße Zur Weiterleitung an die: Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sondergebiet Veranstaltungen IV/SV-1 An der Hauptfeuerwache 8 80331 München Telefon: (089) 23 53 – 31 59 Telefax: (089) 23 53 – 61 34 E-mail: [email protected] Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: I. Antrag auf brandschutzrechtliche Genehmigung / Abnahme Folgende Standbauten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen) □ Mehrgeschossige Standbauten □ Standbauten mit einer Grundfläche über 75m2 □ Sonstiges: Nachstehende Anlagen / Einrichtungen und Tätigkeiten sind auf der oben genannten Standfläche anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtig (bitte ankreuzen) □ Druckgasflaschen □ Umgang mit Schweißgeräten □ Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen □ Flüssiggasanlagen □ Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen □ Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten □ Verwendung von radioaktiven Stoffen und/oder Stoffen mit Biogefährdung □ Sonstiges: Notwendige einzureichende Unterlagen: □ Planzeichnungen M = 1:100, (5-fach) □ Baubeschreibung (5-fach) □ Grundriss mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis (5-fach) Es ist mir / uns bekannt, dass diese Anlagen und Geräte ohne vorherige Genehmigung durch die Branddirektion München nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenfrei, für zusätzlich notwendige Beratungen werden die Verrechnungssätze der Branddirektion zugrunde gelegt. Kostenträger ist die unterzeichnende Ausstellerfirma. Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Anordnung über Brandschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt München Städtische Branddirektion Allgemeines: Fläche für Feuerwehr Die gekennzeichneten Flächen für die Feuerwehr dürfen auch während der Aufund Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder durch Lagerung von Ausstellungsgut, Bau- und Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden. Ausgänge, Gänge Sämtliche Ausgänge, Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind, müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden. Feuerlöscher, Hydranten Die an den Ausgängen der Hallen und an den Ständen im Freien erforderlichen Feuerlöscher und Hydranten dürfen unter keinen Umständen verbaut oder sonst wie unzugänglich gemacht werden. In jedem Messestand (Zelt, Container etc.) und sonstigen Betrieben sind jeweils geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zu halten. Standgestaltung Gefangene Räume innerhalb der Zelthallen bzw. Stände, die als Aufenthaltsräume (z. B. Büros, Besprechungs- und Bewirtungsbereiche) genutzt werden, müssen einen 2. Ausgang ins Freie oder einen Notausstieg (Fenster mind. 60x100 cm groß, Brüstungshöhe max. 1,10 m) unmittelbar ins Freie erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Stand- und Fußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt werden. In Ausstellungsständen mit erhöhter Brandlast muss ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3 vorhanden sein. Dekoration Zur Ausschmückung dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare (B1 nach DIN 4102) bzw. durch Imprägnierung schwerentflammbar gemachte Gegenstände und Stoffe verwendet werden; Dekorationen im Deckenbereich dürfen darüber hinaus bei Erwärmung weder weich werden, abfallen noch abtropfen. Der Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zu jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten. Die Verwendung größerer Mengen - im Brandfall stark rußender - Kunststoffe (z. B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor usw.) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Branddirektion zulässig. Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden: DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. HolzwolleLeichtbauplatten nach DIN 1103), oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C –s3, d2, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen kann nachgewiesen werden: DIN 4102 Teil 1, Klasse A1 oder A2, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtlichtes Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) DIN 4102 Teil 4, Klasse A1 oder A2, für Klassifizierte Baustoffe (z.B. Glas), oder DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse A2 –s1, d0, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes. Textile Fußbodenbeläge dürfen nicht leicht entflammbar nach DIN 4102 sein. Abgeschnittene Bäume und Pflanzen Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis zu etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!). Sicherheitsbeleuchtung Bei Einbruch der Dunkelheit ist die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Werden Stände oder Hallenteile betriebsmäßig abgedunkelt, so ist für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen technischen Bestimmungen zu sorgen. Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial und dergleichen nicht abgelagert werden. Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden. Aschenablagen In den Gängen und Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe in genügender Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem Material zu entleeren. Anbauten um das Tierzelt Anbauten und Stände um das Tierzelt müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen und Bauteilen hergestellt sein oder einen Abstand von mind. 5 m haben. c) Schweiß-, Schneid- und Lötvorführungen und Lagerung von Druckgasflaschen. Die brennbare Umgebung (Standaufbauten und dergleichen) ist gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen müssen mit geeigneten nicht brennbaren Stoffen abgedichtet werden. Leicht entflammbare Materialien wie Packmaterial, loses Papier und brennbare Flüssigkeiten dürfen sich nicht im Standbereich befinden. Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein und dürfen nicht vom Besucherstrom erreicht werden können. Reserveflaschen dürfen n i c h t in den Hallen gelagert werden. Druckgasflaschen müssen von größeren Mengen normal entflammbarer Stoffe (Holzregale, gebündelte Prospekte etc.) mindestens 1 m entfernt sein. Im Stand ist mindestens ein geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr). Für Geräte und Anlagen, die nicht zu Vorführungen betrieben werden, sind nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenfällig als solche zu kennzeichnen. d) Inbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der Verarbeitung anfallen (z. B. Hobelspäne), sind amtlich zugelassene Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 4 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse A betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "13 A" oder mehr). Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) sind in verschlossenen und nicht brennbaren Behältern unterzubringen und müssen täglich - bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich - beseitigt werden. e) Aufstellung von Druckgasflaschen Die Aufstellung von Druckgasflaschen aller Art ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und in jedem Fall spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn in Einvernehmen mit der Branddirektion zu regeln. f) Brennbare Flüssigkeiten Die Lagerung und Verwendung von entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen, brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Betr, SichV) ist unzulässig. g) Ölfeuerungen, Ölbrenner und sonstige Feuerstätten Öltanks und Fässer sind außerhalb der Hallen zu lagern. Die rasche Absperrung der Ölzufuhr zu den Brennern muss gewährleistet sein. Stände in denen Ölfeuerungen oder sonstige Feuerstätten betrieben werden, müssen an den Außenwänden der Hallen liegen. Die Abgasführung muss durch einwandfreie Rauchrohranlagen erfolgen. An den Ständen ist mindestens ein geeigneter, amtlich zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN 3 bereitzuhalten. Das Löschvermögen muss mindestens 6 LE (Löschmitteleinheiten) bezogen auf die Brandklasse B betragen (Kennzeichnung im Schriftfeld 1 mindestens "113 B" oder mehr). h) Flüssiggasanlagen Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf Flüssiggasanlagen aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, dann sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Branddirektion in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit Bodenbelüftung unterzubringen. Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut sichtbar anzuordnen. Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind. Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage muß bescheinigt werden, die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen. Leitungsanlage der Flüssiggasanlage Prüfung der Flüssiggasanlage Gültigkeit der Bescheinigung Anschluss einer Leitung mit max 40 cm Länge direkt an der Flüssiggasflasche oder dem Umschaltventil, wobei bei der Aufstellung sonstige Schraubverbindungen nicht gelöst werden dürfen. Flüssiggas-Fachbetrieb oder *TRF-Sachkundiger 2 Jahre Sicherheitsgasschlauchleitung mit Steckverbindung (Gassteckdose) Flüssiggas-Fachbetrieb oder *TRF-Sachkundiger 2 Jahre Sonstige Leitungen Flüssiggas-Fachbetrieb (z.B. fest verlegte Leitungen) oder *TRF-Sachkundiger für eine Ausstellung Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen 2 Jahre Anlagen und Einrichtungen: Aussteller, die nachstehend bezeichnete Anlagen, Einrichtungen oder Bauten einrichten bzw. betreiben wollen, haben diese der Messeleitung rechtzeitig zu den festgesetzten Terminen anzuzeigen. a) Mehrgeschossige Messebauten Pläne sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 30.06.2008 einzureichen. Aufenthaltsräume in Obergeschossen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege besitzen. Zweigeschossige Stände bis 50 m2 überbauter Fläche benötigen eine Treppe, die außerhalb der Überbauung enden muss. Stände mit mehr als 50 m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei möglichst entgegengesetzt angeordnete Treppen. Diese sind so anzuordnen, dass der Fluchtweg im Obergeschoss zur Treppe max. 10 m beträgt. Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen angeordnet werden. b) Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2. Bei Standflächen mit einer Grundfläche über 75 m2 sind grundsätzlich Ansichtspläne und ein Grundrissplan mit Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis einzureichen. Die Gestaltung der Stände ist so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen Räume, Winkel oder Nischen entstehen. Sachkundigen * TRF = Technische Regeln Flüssiggas i) Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, elektrische Strahlöfen, Kocher, Tauchsieder und ähnliche Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Elektrische Strahlungsöfen, Heizsonnen, Infrarotstrahler und ähnliche Elektrowärmegeräte sind so aufzustellen, dass brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Elektrische Anlagen bzw. Leitungen sind entsprechend den VDE Richtlinien zu verteilen bzw. zu installieren k) Offenes Feuer und Licht Offenes Feuer und Licht darf nicht benutzt werden. Ebenfalls ist die Benutzung von Spiritusapparaten, Petroleumlampen und dergleichen in Ausstellungshallen untersagt. l) Weitere brandschutztechnische Auflagen bleiben im Einzelfall vorbehalten. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ANTRAG AUF MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008 BAUERLAUBNIS ZWEIFACH EINREICHEN 10 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl Zur Weiterleitung an die: e-mail: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV/12 – Lokalbaukommission Blumenstraße 19 80331 München Stand-Nr.: Kunden-Nr.: I. Antrag auf Bauerlaubnis für bauliche Anlagen größer als 25 m2 (z.B Pavillons, Zelte, Container etc.) Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Genehmigung für die Dauer des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes vom 20. bis 28.09.2008 für die folgenden baulichen Anlagen gemäß Punkt 13, 14 und 15 der Ausstellungsbedingungen (siehe Anmeldeformular!) und den umseitig aufgeführten baulichen Bestimmungen: II. Anzeige zur Gebrauchsabnahme für einen fliegenden Bau nach Art. 72 BayBO. □ Zelt □ Bühne □ Tribüne Aufstellungszeit: von bis Beantragte Gebrauchsabnahme: Datum Uhrzeit Prüfbuch: Nr. Gültigkeit bis Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV) erforderlich? □ Sonstiges □ Ja □ nein Kostenträger für die Genehmigung und die Gebrauchsabnahme ist die unterzeichnende Ausstellerfirma. Notwendige Unterlagen: □ Planzeichnungen M. 1:100 (2-fach) □ Baubeschreibung (2-fach) □ Lageplan (3-fach) mit Eintragung der (Zelt) Größe des Vorhabens und Abständen zur Standgrenze □ Statische Berechnung (2-fach) □ Prüfbericht (2-fach) Die Unterlagen müssen vom Aussteller und der Ausstellungsleitung im Original unterschrieben sein. Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Ausstellungsleitung RÜCKSEITE BEACHTEN! Antrag auf Bauerlaubnis I. Bauliche Anlagen größer als 25 m2 Bauliche Anlagen, Pavillons, Zelte, Container usw., die eine überbaute Fläche von 25 m2 und / oder eine Höhe von 4 m (auch nur in einem Teil der Anlage) überschreiten oder doppelstöckig sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Dies gilt auch für kleinere Anlagen, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte aufzunehmen haben. Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens bis zum 30.06.08 mit sämtlichen Unterlagen, Plänen (Ansichten, Grundrisse, Schnitte, M 1:100) und bei Bedarf mit geprüften statischen Berechnungen oder Prüfbuch in zweifacher Ausfertigung bei der Veranstaltungsleitung abzugeben. Kostenträger für die Gebrauchsabnahme und Genehmigung ist der Aussteller. Erst mit der schriftlich zu erteilenden Genehmigung ist der Standaufbau freigegeben. Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen und auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen. Nicht genehmigte Aufbauten, die den technischen Richtlinien oder den aktuellen Gesetzen (z.B. Bayerische Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung) nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden. II. Abstandsregelung Abstandsflächen der baulichen Anlagen Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller so zu gestalten, dass bei den baulichen Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen (schwer entflammbar ist auch brennbar) bestehen, Abstände zur Standgrenze der gemieteten Fläche eingehalten werden. Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein Abstand von 2,5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten. Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 75 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein Abstand von 5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten. Der Aussteller muß mit baulichen Anlagen von der Straßenfront seiner Ausstellungsfläche mindestens 1 m entfernt bleiben. Falls der Aussteller den geforderten Grenzabstand für bauliche Anlagen mit einer Größe über 25 m2 unterschreiten will, so kann dies nur in eigenverantwortlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbaraussteller erfolgen, wobei ein Abstand der baulichen Anlagen von 25 m2 bis 75 m2 untereinander von mindestens 5 m und für bauliche Anlagen über 75 m2 von mindestens 10 m einzuhalten ist. Die Abstimmung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers. Die Adressen der jeweiligen Ausstellungsnachbarn werden im April 2008 zur Abstimmung mitgeteilt. Ausnahmeregelung Bei Metallcontainer bis zu einer Fläche von 50 m2 müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Metallcontainer über 50 m2 gelten die halben Abstandsflächen. Punkt I bleibt hiervon unberührt. III. Wohnmobile, Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge sind auf der Ausstellungsfläche des Ausstellers zugelassen, allerdings nur als dauerhaftes Ausstellungselement, nicht zum täglichen Gebrauch für andere als Ausstellungszwecke! Sind diese größer als 25 m2, so ist eine Genehmigung wie bei den oben genannten baulichen Anlagen erforderlich. Die Ausstellungsfläche darf nicht als Parkfläche für nicht der Ausstellung dienende Fahrzeuge genutzt werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ANTRAG AUF MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008 BAUERLAUBNIS ZWEIFACH EINREICHEN 10 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl Zur Weiterleitung an die: e-mail: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV/12 – Lokalbaukommission Blumenstraße 19 80331 München Stand-Nr.: Kunden-Nr.: I. Antrag auf Bauerlaubnis für bauliche Anlagen größer als 25 m2 (z.B Pavillons, Zelte, Container etc.) Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Genehmigung für die Dauer des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes vom 20. bis 28.09.2008 für die folgenden baulichen Anlagen gemäß Punkt 13, 14 und 15 der Ausstellungsbedingungen (siehe Anmeldeformular!) und den umseitig aufgeführten baulichen Bestimmungen: II. Anzeige zur Gebrauchsabnahme für einen fliegenden Bau nach Art. 72 BayBO. □ Zelt □ Bühne □ Tribüne Aufstellungszeit: von bis Beantragte Gebrauchsabnahme: Datum Uhrzeit Prüfbuch: Nr. Gültigkeit bis Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV) erforderlich? □ Sonstiges □ Ja □ nein Kostenträger für die Genehmigung und die Gebrauchsabnahme ist die unterzeichnende Ausstellerfirma. Notwendige Unterlagen: □ Planzeichnungen M. 1:100 (2-fach) □ Baubeschreibung (2-fach) □ Lageplan (3-fach) mit Eintragung der (Zelt) Größe des Vorhabens und Abständen zur Standgrenze □ Statische Berechnung (2-fach) □ Prüfbericht (2-fach) Die Unterlagen müssen vom Aussteller und der Ausstellungsleitung im Original unterschrieben sein. Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Ausstellungsleitung RÜCKSEITE BEACHTEN! Antrag auf Bauerlaubnis I. Bauliche Anlagen größer als 25 m2 Bauliche Anlagen, Pavillons, Zelte, Container usw., die eine überbaute Fläche von 25 m2 und / oder eine Höhe von 4 m (auch nur in einem Teil der Anlage) überschreiten oder doppelstöckig sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Dies gilt auch für kleinere Anlagen, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte aufzunehmen haben. Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens bis zum 30.06.08 mit sämtlichen Unterlagen, Plänen (Ansichten, Grundrisse, Schnitte, M 1:100) und bei Bedarf mit geprüften statischen Berechnungen oder Prüfbuch in zweifacher Ausfertigung bei der Veranstaltungsleitung abzugeben. Kostenträger für die Gebrauchsabnahme und Genehmigung ist der Aussteller. Erst mit der schriftlich zu erteilenden Genehmigung ist der Standaufbau freigegeben. Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen und auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen. Nicht genehmigte Aufbauten, die den technischen Richtlinien oder den aktuellen Gesetzen (z.B. Bayerische Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung) nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden. II. Abstandsregelung Abstandsflächen der baulichen Anlagen Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller so zu gestalten, dass bei den baulichen Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen (schwer entflammbar ist auch brennbar) bestehen, Abstände zur Standgrenze der gemieteten Fläche eingehalten werden. Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein Abstand von 2,5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten. Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 75 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein Abstand von 5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten. Der Aussteller muß mit baulichen Anlagen von der Straßenfront seiner Ausstellungsfläche mindestens 1 m entfernt bleiben. Falls der Aussteller den geforderten Grenzabstand für bauliche Anlagen mit einer Größe über 25 m2 unterschreiten will, so kann dies nur in eigenverantwortlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbaraussteller erfolgen, wobei ein Abstand der baulichen Anlagen von 25 m2 bis 75 m2 untereinander von mindestens 5 m und für bauliche Anlagen über 75 m2 von mindestens 10 m einzuhalten ist. Die Abstimmung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers. Die Adressen der jeweiligen Ausstellungsnachbarn werden im April 2008 zur Abstimmung mitgeteilt. Ausnahmeregelung Bei Metallcontainer bis zu einer Fläche von 50 m2 müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Metallcontainer über 50 m2 gelten die halben Abstandsflächen. Punkt I bleibt hiervon unberührt. III. Wohnmobile, Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge sind auf der Ausstellungsfläche des Ausstellers zugelassen, allerdings nur als dauerhaftes Ausstellungselement, nicht zum täglichen Gebrauch für andere als Ausstellungszwecke! Sind diese größer als 25 m2, so ist eine Genehmigung wie bei den oben genannten baulichen Anlagen erforderlich. Die Ausstellungsfläche darf nicht als Parkfläche für nicht der Ausstellung dienende Fahrzeuge genutzt werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ANTRAG AUF MELDESCHLUSS: 30. JUNI 2008 BAUERLAUBNIS ZWEIFACH EINREICHEN 10 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl Zur Weiterleitung an die: e-mail: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV/12 – Lokalbaukommission Blumenstraße 19 80331 München Stand-Nr.: Kunden-Nr.: I. Antrag auf Bauerlaubnis für bauliche Anlagen größer als 25 m2 (z.B Pavillons, Zelte, Container etc.) Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Genehmigung für die Dauer des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfestes vom 20. bis 28.09.2008 für die folgenden baulichen Anlagen gemäß Punkt 13, 14 und 15 der Ausstellungsbedingungen (siehe Anmeldeformular!) und den umseitig aufgeführten baulichen Bestimmungen: II. Anzeige zur Gebrauchsabnahme für einen fliegenden Bau nach Art. 72 BayBO. □ Zelt □ Bühne □ Tribüne Aufstellungszeit: von bis Beantragte Gebrauchsabnahme: Datum Uhrzeit Prüfbuch: Nr. Gültigkeit bis Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV) erforderlich? □ Sonstiges □ Ja □ nein Kostenträger für die Genehmigung und die Gebrauchsabnahme ist die unterzeichnende Ausstellerfirma. Notwendige Unterlagen: □ Planzeichnungen M. 1:100 (2-fach) □ Baubeschreibung (2-fach) □ Lageplan (3-fach) mit Eintragung der (Zelt) Größe des Vorhabens und Abständen zur Standgrenze □ Statische Berechnung (2-fach) □ Prüfbericht (2-fach) Die Unterlagen müssen vom Aussteller und der Ausstellungsleitung im Original unterschrieben sein. Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Ausstellungsleitung RÜCKSEITE BEACHTEN! Antrag auf Bauerlaubnis I. Bauliche Anlagen größer als 25 m2 Bauliche Anlagen, Pavillons, Zelte, Container usw., die eine überbaute Fläche von 25 m2 und / oder eine Höhe von 4 m (auch nur in einem Teil der Anlage) überschreiten oder doppelstöckig sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Dies gilt auch für kleinere Anlagen, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte aufzunehmen haben. Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens bis zum 30.06.08 mit sämtlichen Unterlagen, Plänen (Ansichten, Grundrisse, Schnitte, M 1:100) und bei Bedarf mit geprüften statischen Berechnungen oder Prüfbuch in zweifacher Ausfertigung bei der Veranstaltungsleitung abzugeben. Kostenträger für die Gebrauchsabnahme und Genehmigung ist der Aussteller. Erst mit der schriftlich zu erteilenden Genehmigung ist der Standaufbau freigegeben. Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen und auf Verlangen vor Ort vorzuzeigen. Nicht genehmigte Aufbauten, die den technischen Richtlinien oder den aktuellen Gesetzen (z.B. Bayerische Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung) nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden. II. Abstandsregelung Abstandsflächen der baulichen Anlagen Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller so zu gestalten, dass bei den baulichen Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen (schwer entflammbar ist auch brennbar) bestehen, Abstände zur Standgrenze der gemieteten Fläche eingehalten werden. Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 25 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein Abstand von 2,5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten. Für bauliche Anlagen mit einer überbauten Fläche größer als 75 m2 ist bei der angemieteten Ausstellungsfläche ein Abstand von 5 m zur Standgrenze der Nachbarausstellungsfläche einzuhalten. Der Aussteller muß mit baulichen Anlagen von der Straßenfront seiner Ausstellungsfläche mindestens 1 m entfernt bleiben. Falls der Aussteller den geforderten Grenzabstand für bauliche Anlagen mit einer Größe über 25 m2 unterschreiten will, so kann dies nur in eigenverantwortlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbaraussteller erfolgen, wobei ein Abstand der baulichen Anlagen von 25 m2 bis 75 m2 untereinander von mindestens 5 m und für bauliche Anlagen über 75 m2 von mindestens 10 m einzuhalten ist. Die Abstimmung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers. Die Adressen der jeweiligen Ausstellungsnachbarn werden im April 2008 zur Abstimmung mitgeteilt. Ausnahmeregelung Bei Metallcontainer bis zu einer Fläche von 50 m2 müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Metallcontainer über 50 m2 gelten die halben Abstandsflächen. Punkt I bleibt hiervon unberührt. III. Wohnmobile, Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge sind auf der Ausstellungsfläche des Ausstellers zugelassen, allerdings nur als dauerhaftes Ausstellungselement, nicht zum täglichen Gebrauch für andere als Ausstellungszwecke! Sind diese größer als 25 m2, so ist eine Genehmigung wie bei den oben genannten baulichen Anlagen erforderlich. Die Ausstellungsfläche darf nicht als Parkfläche für nicht der Ausstellung dienende Fahrzeuge genutzt werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ARBEITSVERMITTLUNG MELDESCHLUSS: 1. JULI 2008 11 Aussteller: Bundesagentur für Arbeit Job - Messevermittlung Sachbearbeiter Willy-Brandt-Allee 9 Straße 81829 München Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Telefon 089 / 949-24 990-3 Telefax 089 / 949-24 999 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Arbeitsvermittlung Die „Agentur für Arbeit auf dem Messegelände“ vermittelt Ihnen mit ihrem erfahrenen Team zur bevorstehenden Veranstaltung kostenlos Arbeitskräfte. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Aussteller und der Arbeitskraft. Ihren Personalbedarf sollten Sie rechtzeitig mittels diesem Vermittlungsauftrag melden (Bitte zufaxen!) Wir beabsichtigen, an unserem Stand folgendes Personal einzustellen: Gewünschte Arbeitskraft Anzahl □ männlich □ weiblich □ Aufbauhilfe am / vom bis ca. □ Abbauhilfe am / vom Die von uns bestellte Arbeitskraft erhält als Vergütung Uhr bis von Hostess / Standhilfe Dolmetscher-/in Verkaufshilfe Küchenhilfe Alter von □ gleich bis von □ □ □ □ Bezahlung bis ca. bis ca. EUR pro Stunde EUR pro Tag EUR für die Dauer der Messe Uhr □ gleich Art der Tätigkeit Kenntnisse, Sprachen weitere Hinweise und Wünsche Öffnungszeiten: Die Vermittlungsstelle der „Bundesagentur für Arbeit“ in München ist Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] ARBEITSVERMITTLUNG MELDESCHLUSS: 1. JULI 2008 11 Aussteller: Bundesagentur für Arbeit Job - Messevermittlung Sachbearbeiter Willy-Brandt-Allee 9 Straße 81829 München Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Telefon 089 / 949-24 990-3 Telefax 089 / 949-24 999 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Arbeitsvermittlung Die „Agentur für Arbeit auf dem Messegelände“ vermittelt Ihnen mit ihrem erfahrenen Team zur bevorstehenden Veranstaltung kostenlos Arbeitskräfte. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Aussteller und der Arbeitskraft. Ihren Personalbedarf sollten Sie rechtzeitig mittels diesem Vermittlungsauftrag melden (Bitte zufaxen!) Wir beabsichtigen, an unserem Stand folgendes Personal einzustellen: Gewünschte Arbeitskraft Anzahl □ männlich □ weiblich □ Aufbauhilfe am / vom bis ca. □ Abbauhilfe am / vom Die von uns bestellte Arbeitskraft erhält als Vergütung Uhr bis von Hostess / Standhilfe Dolmetscher-/in Verkaufshilfe Küchenhilfe Alter von □ gleich bis von □ □ □ □ Bezahlung bis ca. bis ca. EUR pro Stunde EUR pro Tag EUR für die Dauer der Messe Uhr □ gleich Art der Tätigkeit Kenntnisse, Sprachen weitere Hinweise und Wünsche Öffnungszeiten: Die Vermittlungsstelle der „Bundesagentur für Arbeit“ in München ist Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] GASTKARTENBESTELLUNG Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008 12 Aussteller: Kartenausgabe Sachbearbeiter Max-Joseph-Straße 9 Straße 80333 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 5 58 73-307 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Gastkarten Hiermit werden für das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008 Stück Gastkarten bestellt. Die Gastkarte kann an jedem beliebigen Tag während der Ausstellung an allen Kassen gegen eine kostenlose Eintrittskarte durch geladene Gäste eingelöst werden. Es besteht Einverständnis, dass eingelöste Gastkarten vom Veranstalter zum Preis von je EUR 10,50 (normale Eintrittskarte EUR 12,50) zuzüglich der entstehenden Versandspesen (Einschreiben mit Rückschein und Gewichtstarif) in Rechnung gestellt werden. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Hinweis: Die Gastkarte beinhaltet die kostenlose Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Gesamtnetz der Münchner Verkehrsund Tariverbund GmbH (MVV). Da die eingelösten Gastkarten maschinell gelesen werden, machen wir nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur ungeknickte, ungefaltete oder in sonst einer Form unbeschädigte Gastkarten an den Kassen entgegengenommen werden. Wir bitten daher, Ihren Kundenkreis entsprechend davon in Kenntnis zu setzen. Alle eingelösten Karten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gastkarten ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Ort, Datum Firmenstempel und rechtskräftige Unterschrift Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] GASTKARTENBESTELLUNG Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008 12 Aussteller: Kartenausgabe Sachbearbeiter Max-Joseph-Straße 9 Straße 80333 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 5 58 73-307 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Gastkarten Hiermit werden für das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest 2008 Stück Gastkarten bestellt. Die Gastkarte kann an jedem beliebigen Tag während der Ausstellung an allen Kassen gegen eine kostenlose Eintrittskarte durch geladene Gäste eingelöst werden. Es besteht Einverständnis, dass eingelöste Gastkarten vom Veranstalter zum Preis von je EUR 10,50 (normale Eintrittskarte EUR 12,50) zuzüglich der entstehenden Versandspesen (Einschreiben mit Rückschein und Gewichtstarif) in Rechnung gestellt werden. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Hinweis: Die Gastkarte beinhaltet die kostenlose Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Gesamtnetz der Münchner Verkehrsund Tariverbund GmbH (MVV). Da die eingelösten Gastkarten maschinell gelesen werden, machen wir nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur ungeknickte, ungefaltete oder in sonst einer Form unbeschädigte Gastkarten an den Kassen entgegengenommen werden. Wir bitten daher, Ihren Kundenkreis entsprechend davon in Kenntnis zu setzen. Alle eingelösten Karten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gastkarten ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtskräftige Unterschrift Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] STANDBEGRENZUNG MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008 13 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Standbegrenzungswände und Tapezierarbeiten Bitte nur für die Stände in den Zelthallen ausfüllen. A) Ich/Wir benötige(n) für unseren Stand keine Standbegrenzungswände: □ B) Ich/Wir benötige(n) Standbegrenzungswände: □ Material: Oberfläche: Wabenelement mit Holzrahmen Gewachste Hartfaser zum tapezieren geeignet, 3,2 cm stark, 250 cm hoch, Aufstellwinkel 90 und 180 Grad Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen über 5,00 m werden Stützmaßnahmen erforderlich. Kostenpauschale: Standfläche bis 10 m2 50,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 40 m 100,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 70 m Standfläche bis 100 m 200,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche über 100 m 250,00 € + gesetzliche MwSt. 2 2 2 2 150,00 € + gesetzliche MwSt. C) Die Standbegrenzungswände sollen mit Rauhfasertapete tapeziert werden □ Kostenpauschale: Standfläche bis 10 m2 30,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 40 m2 60,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 70 m2 80,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 100 m2 100,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche über 100 m2 120,00 € + gesetzliche MwSt. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Ich/Wir erkennen(n) an, dass die Bestellungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen abgerechnet werden. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] STANDBEGRENZUNG MELDESCHLUSS: 01. JULI 2008 13 Aussteller: Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest Max-Joseph-Straße 9 Sachbearbeiter 80333 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Standbegrenzungswände und Tapezierarbeiten Bitte nur für die Stände in den Zelthallen ausfüllen. A) Ich/Wir benötige(n) für unseren Stand keine Standbegrenzungswände: □ B) Ich/Wir benötige(n) Standbegrenzungswände: □ Material: Oberfläche: Wabenelement mit Holzrahmen Gewachste Hartfaser zum tapezieren geeignet, 3,2 cm stark, 250 cm hoch, Aufstellwinkel 90 und 180 Grad Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen über 5,00 m werden Stützmaßnahmen erforderlich. Kostenpauschale: Standfläche bis 10 m2 50,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 40 m 100,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 70 m Standfläche bis 100 m 200,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche über 100 m 250,00 € + gesetzliche MwSt. 2 2 2 2 150,00 € + gesetzliche MwSt. C) Die Standbegrenzungswände sollen mit Rauhfasertapete tapeziert werden □ Kostenpauschale: Standfläche bis 10 m2 30,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 40 m2 60,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 70 m2 80,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche bis 100 m2 100,00 € + gesetzliche MwSt. Standfläche über 100 m2 120,00 € + gesetzliche MwSt. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Ich/Wir erkennen(n) an, dass die Bestellungen zu den aufgeführten Preisen und Bedingungen abgerechnet werden. KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] KARTENBESTELLUNG MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest 14 Aussteller: Kartenausgabe Sachbearbeiter Max-Joseph-Straße 9 Straße 80333 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Telefon: 089 / 5 58 73-307 Kunden-Nr.: Kartenbestellung für Aussteller Statt kostenloser Aussteller-Dauerkarten können auch kostenlose Aussteller-Tageskarten bestellt werden. Für eine Aussteller-Dauerkarte erhalten Sie neun Aussteller-Tageskarten. Ich/Wir bestelle(n) hiermit Stück Aussteller-Dauerkarten kostenlos, je nach Standgröße (siehe Rückseite) davon Stück als kostenlose Aussteller-Tageskarten Hinweis: Die Aussteller-Dauerkarten und Aussteller-Tageskarten beinhalten keine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) Stück Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau Stück Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau Stück Einfahrtsscheine für KfZ während der Ausstellung, gültig nur von 7.00 bis 8.30 und 18.00 bis 19.00 Uhr Stück Kataloggutscheine (siehe Rückseite) Die bestellten Karten sind nach Bezahlung der Standmiete an meine Adresse zu übersenden ja □ nein □ Die bestellten Karten werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände in Empfang genommen ja □ nein □ Bei Selbstabholung wird eine Firmenbescheinigung vorgelegt. Ich/Wir erkenne(n) die umseitigen Bedingungen an. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Aussteller-Dauerkarten Aussteller-Dauerkarten sind gültig vor, während und nach der Ausstellung und werden im Verhältnis zur Größe des Standes in folgendem Umfang kostenlos vom Veranstalter ausgegeben. Mitaussteller erhalten 3 Aussteller-Dauerkarten. Aussteller in Zelthallen: bis 10 qm = 3 Stück bis 20 qm = 4 Stück bis 30 qm = 5 Stück bis 40 qm = 6 Stück bis 50 qm = 7 Stück bis 60 qm = 8 Stück bis 70 qm = 9 Stück bis bis bis bis bis ab 080,0 qm = 10 Stück 090,0 qm = 11 Stück 100,0 qm = 12 Stück 110,0 qm = 13 Stück 120,0 qm = 14 Stück 120,5 qm = 15 Stück bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 300 qm = 17 Stück bis 320 qm = 18 Stück bis 340 qm = 19 Stück bis 360 qm = 20 Stück bis 380 qm = 21 Stück bis 400 qm = 22 Stück bis 420 qm = 23 Stück bis 440 qm = 24 Stück bis 460 qm = 25 Stück bis 480 qm = 26 Stück bis 500 qm = 27 Stück bis 520 qm = 28 Stück bis 540 qm = 29 Stück ab 541 qm = 30 Stück Aussteller im Freigelände: 020 040 060 080 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm = = = = = = = = = = = = = = 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Der Kartenversand erfolgt nach Bezahlung der Standmiete, jedoch nur bis 14 Tage vor Ausstellungsbeginn. Gegebenenfalls sind die Karten bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände abzuholen. Aussteller-Dauerkarten sind für den Aussteller und dessen Personal bestimmt. Sie sind nicht übertragbar, sondern gelten nur in Verbindung mit dem Personalausweis des Inhabers (Firmenstempel). Bei notwendig gewordenem Personalwechsel können Aussteller-Dauerkarten bei der Ausstellungsleitung umgetauscht werden. Im Bedarfsfall werden weitere Aussteller-Dauerkarten zum Preis von 45,00 EUR je Stück ab 15.09.2008 von der Ausstellungsleitung (Kartenausgabestelle) auf dem Ausstellungsgelände gegen Barzahlung abgegeben. Für diese Karten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die kostenlos ausgegebenen Aussteller-Dauerkarten. Bei Missbrauch behält sich der Veranstalter den Einzug der Karten vor. Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau sind nur gültig bis 19.09.2008, 20.00 Uhr, und berechtigen erst wieder am 28.09.2008 ab 18.00 Uhr zum Betreten des Ausstellungsgeländes. Darüber hinaus benötigte Arbeitsausweise werden von der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände ausgegeben. Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau (kostenlos) sind zur An- und Abfuhr von Ausstellungsgut bestimmt und haben Gültigkeit bis 19.09.2008, 18.00 Uhr und ab 28.09.2008, 20.00 Uhr. Einfahrtsscheine für Kfz während der Ausstellung gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 EUR werden zur Ergänzung und zum Auswechseln des Ausstellungsgutes ausgegeben. Bei fristgemäßem Verlassen wird die Kaution zurückerstattet. Diese Einfahrtsscheine haben jeweils Gültigkeit von täglich 7.00 bis 8.30 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Werden darüber hinaus weitere Einfahrtsscheine benötigt, können diese bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände in Empfang genommen werden. Ausstellungskatalog: Aussteller erhalten kostenlos: in den Zelthallen im Freigelände Mitaussteller erhalten kostenlos: bis über bis bis über 60 qm 60 qm 200 qm 400 qm 400 qm 1 2 1 2 3 Katalog, Kataloge, Katalog, Kataloge, Kataloge 1 Katalog Die Kataloge werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände einen Tag vor der Eröffnung der Ausstellung und bis spätestens 22.09.2008 gegen Gutschein ausgehändigt. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] KARTENBESTELLUNG MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest 14 Aussteller: Kartenausgabe Sachbearbeiter Max-Joseph-Straße 9 Straße 80333 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Stand-Nr.: Telefon: 089 / 5 58 73-307 Kunden-Nr.: Kartenbestellung für Aussteller Statt kostenloser Aussteller-Dauerkarten können auch kostenlose Aussteller-Tageskarten bestellt werden. Für eine Aussteller-Dauerkarte erhalten Sie neun Aussteller-Tageskarten. Ich/Wir bestelle(n) hiermit Stück Aussteller-Dauerkarten kostenlos, je nach Standgröße (siehe Rückseite) davon Stück als kostenlose Aussteller-Tageskarten Hinweis: Die Aussteller-Dauerkarten und Aussteller-Tageskarten beinhalten keine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) Stück Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau Stück Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau Stück Einfahrtsscheine für KfZ während der Ausstellung, gültig nur von 7.00 bis 8.30 und 18.00 bis 19.00 Uhr Stück Kataloggutscheine (siehe Rückseite) Die bestellten Karten sind nach Bezahlung der Standmiete an meine Adresse zu übersenden ja □ nein □ Die bestellten Karten werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände in Empfang genommen ja □ nein □ Bei Selbstabholung wird eine Firmenbescheinigung vorgelegt. Ich/Wir erkenne(n) die umseitigen Bedingungen an. Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift RÜCKSEITE BEACHTEN! Aussteller-Dauerkarten Aussteller-Dauerkarten sind gültig vor, während und nach der Ausstellung und werden im Verhältnis zur Größe des Standes in folgendem Umfang kostenlos vom Veranstalter ausgegeben. Mitaussteller erhalten 3 Aussteller-Dauerkarten. Aussteller in Zelthallen: bis 10 qm = 3 Stück bis 20 qm = 4 Stück bis 30 qm = 5 Stück bis 40 qm = 6 Stück bis 50 qm = 7 Stück bis 60 qm = 8 Stück bis 70 qm = 9 Stück bis bis bis bis bis ab 080,0 qm = 10 Stück 090,0 qm = 11 Stück 100,0 qm = 12 Stück 110,0 qm = 13 Stück 120,0 qm = 14 Stück 120,5 qm = 15 Stück bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 300 qm = 17 Stück bis 320 qm = 18 Stück bis 340 qm = 19 Stück bis 360 qm = 20 Stück bis 380 qm = 21 Stück bis 400 qm = 22 Stück bis 420 qm = 23 Stück bis 440 qm = 24 Stück bis 460 qm = 25 Stück bis 480 qm = 26 Stück bis 500 qm = 27 Stück bis 520 qm = 28 Stück bis 540 qm = 29 Stück ab 541 qm = 30 Stück Aussteller im Freigelände: 020 040 060 080 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm = = = = = = = = = = = = = = 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Der Kartenversand erfolgt nach Bezahlung der Standmiete, jedoch nur bis 14 Tage vor Ausstellungsbeginn. Gegebenenfalls sind die Karten bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände abzuholen. Aussteller-Dauerkarten sind für den Aussteller und dessen Personal bestimmt. Sie sind nicht übertragbar, sondern gelten nur in Verbindung mit dem Personalausweis des Inhabers (Firmenstempel). Bei notwendig gewordenem Personalwechsel können Aussteller-Dauerkarten bei der Ausstellungsleitung umgetauscht werden. Im Bedarfsfall werden weitere Aussteller-Dauerkarten zum Preis von 45,00 EUR je Stück ab 15.09.2008 von der Ausstellungsleitung (Kartenausgabestelle) auf dem Ausstellungsgelände gegen Barzahlung abgegeben. Für diese Karten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die kostenlos ausgegebenen Aussteller-Dauerkarten. Bei Missbrauch behält sich der Veranstalter den Einzug der Karten vor. Arbeitsausweise für den Auf- und Abbau sind nur gültig bis 19.09.2008, 20.00 Uhr, und berechtigen erst wieder am 28.09.2008 ab 18.00 Uhr zum Betreten des Ausstellungsgeländes. Darüber hinaus benötigte Arbeitsausweise werden von der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände ausgegeben. Einfahrtsscheine für Kfz für den Auf- und Abbau (kostenlos) sind zur An- und Abfuhr von Ausstellungsgut bestimmt und haben Gültigkeit bis 19.09.2008, 18.00 Uhr und ab 28.09.2008, 20.00 Uhr. Einfahrtsscheine für Kfz während der Ausstellung gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 EUR werden zur Ergänzung und zum Auswechseln des Ausstellungsgutes ausgegeben. Bei fristgemäßem Verlassen wird die Kaution zurückerstattet. Diese Einfahrtsscheine haben jeweils Gültigkeit von täglich 7.00 bis 8.30 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Werden darüber hinaus weitere Einfahrtsscheine benötigt, können diese bei der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände in Empfang genommen werden. Ausstellungskatalog: Aussteller erhalten kostenlos: in den Zelthallen im Freigelände Mitaussteller erhalten kostenlos: bis über bis bis über 60 qm 60 qm 200 qm 400 qm 400 qm 1 2 1 2 3 Katalog, Kataloge, Katalog, Kataloge, Kataloge 1 Katalog Die Kataloge werden in der Ausstellungsleitung auf dem Ausstellungsgelände einen Tag vor der Eröffnung der Ausstellung und bis spätestens 22.09.2008 gegen Gutschein ausgehändigt. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] STANDREINIGUNG 15 MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008 Aussteller: K & D Ltd. & Co. KG Landsbergerstr. 447 Sachbearbeiter 81241 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon 089 / 51 29 97 99 Telefax 0 81 61 / 8 07 32 08 Mobil 0177 / 2 78 74 61 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Das Messegelände sowie die Hallengänge werden im Auftrag der Messeleitung gereinigt. Die Reinigung der Stände hat jedoch der Aussteller selbst vorzunehmen. Die Vertragsfirma der Messegesellschaft führt diese Standreinigung zu folgenden Nettopreisen durch: Tägl. Standreinigung inkl. Saugen der Textilbeläge Tägl. Standreinigung inkl. Wischen der Hartbeläge Tägl. Reinigung von Wischböden (nur Boden) Bei Standgrößen ab 100 qm wird eine Ermäßigung von 10% gewährt. Mindestauftragssumme EUR EUR EUR EUR 0,41 pro qm und Reinigung 0,56 pro qm und Reinigung 0,44 pro qm und Reinigung 5,00 / Tag Standgröße m Wir bestellen gemäß den angegebenen Bedingungen die Reinigung unseres Standes. Die Standreinigung umfasst: Die Reinigung der Bodenfläche, der Einrichtungsgegenstände mit Ausnahme von Exponaten, das Entleeren der Abfallbehälter und Aschenbecher. Evtl. weitere erforderliche Arbeiten sind als Sonderleistung zu vereinbaren. 2 Für die Dauer der Messe (bitte ankreuzen) □ ja □ nein oder an folgenden Tagen: Barinkasso am Stand: □ Rechnungsstellung an Firma: □ Sonderleistungen: □ ja □ nein / / b) Teppichshampoonierung EUR 3,30 / qm □ ja □ nein / / c) Wände und Zargen □ ja □ nein a) Glasreinigungsarbeiten EUR 23,80 / Std. EUR 23,80 / Std. / Datum Uhrzeit / Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit Die vorgenannten Preise gelten an Werktagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 70 % auf die vorgenannten Preise berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt. WICHTIG: Die Reinigung erfolgt ab 18.00 Uhr am letzten Aufbautag (19.09 – 27.09.08) Sollte der Stand als Ganzes (auch Kabinen) verschließbar sein, so muss ein Schlüssel bei der Vertragsfirma abgegeben werden. Reklamationen können nur 1 Tag nach der Ausführung anerkannt werden! Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen. Ort, Datum DIE VERTRAGSFIRMA IST ZUM INKASSO AM STAND BERECHTIGT! Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Münchner Bank eG: BLZ 701 900 00, Kontonummer 1 758 250 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] STANDREINIGUNG 15 MELDESCHLUSS: 04. AUGUST 2008 Aussteller: K & D Ltd. & Co. KG Landsbergerstr. 447 Sachbearbeiter 81241 München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon 089 / 51 29 97 99 Telefax 0 81 61 / 8 07 32 08 Mobil 0177 / 2 78 74 61 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Das Messegelände sowie die Hallengänge werden im Auftrag der Messeleitung gereinigt. Die Reinigung der Stände hat jedoch der Aussteller selbst vorzunehmen. Die Vertragsfirma der Messegesellschaft führt diese Standreinigung zu folgenden Nettopreisen durch: Tägl. Standreinigung inkl. Saugen der Textilbeläge Tägl. Standreinigung inkl. Wischen der Hartbeläge Tägl. Reinigung von Wischböden (nur Boden) Bei Standgrößen ab 100 qm wird eine Ermäßigung von 10% gewährt. Mindestauftragssumme EUR EUR EUR EUR 0,41 pro qm und Reinigung 0,56 pro qm und Reinigung 0,44 pro qm und Reinigung 5,00 / Tag Standgröße m Wir bestellen gemäß den angegebenen Bedingungen die Reinigung unseres Standes. Die Standreinigung umfasst: Die Reinigung der Bodenfläche, der Einrichtungsgegenstände mit Ausnahme von Exponaten, das Entleeren der Abfallbehälter und Aschenbecher. Evtl. weitere erforderliche Arbeiten sind als Sonderleistung zu vereinbaren. 2 Für die Dauer der Messe (bitte ankreuzen) □ ja □ nein oder an folgenden Tagen: Barinkasso am Stand: □ Rechnungsstellung an Firma: □ Sonderleistungen: □ ja □ nein / / b) Teppichshampoonierung EUR 3,30 / qm □ ja □ nein / / c) Wände und Zargen □ ja □ nein a) Glasreinigungsarbeiten EUR 23,80 / Std. EUR 23,80 / Std. / Datum Uhrzeit / Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit Die vorgenannten Preise gelten an Werktagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 70 % auf die vorgenannten Preise berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt. WICHTIG: Die Reinigung erfolgt ab 18.00 Uhr am letzten Aufbautag (19.09 – 27.09.08) Sollte der Stand als Ganzes (auch Kabinen) verschließbar sein, so muss ein Schlüssel bei der Vertragsfirma abgegeben werden. Reklamationen können nur 1 Tag nach der Ausführung anerkannt werden! Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen. Ort, Datum DIE VERTRAGSFIRMA IST ZUM INKASSO AM STAND BERECHTIGT! KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Münchner Bank eG: BLZ 701 900 00, Kontonummer 1 758 250 Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] VERSICHERUNG siehe Ziffer 34 Ausstellerbedingungen R + V Allgemeine Versicherung AG 16 Aussteller: c/o bbv-service Sachbearbeiter Versicherungsmakler GmbH Straße Lessingstraße 3 80336 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon (089) 54 43 56-0 Telefax (089) 54 43 56-90 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Versicherungsvertrag 1. Der Wert der Ausstellungs- und Standeinrichtungsgegenstände, der als Versicherungssumme gelten soll, beträgt gemäß umseitigem Verzeichnis € (Fabrik- bzw. Gestehungspreis und, soweit erwünscht, Fracht) Beantragt wird: A) B) Transport- und Ausstellungs-Versicherung a) Inland für schwere landwirtschaftliche Maschinen € für sonstige Gegenstände einschließlich Standeinrichtung € b) für Ausland nach Vereinbarung Bruchzuschlag für Gegenstände aus Glas, Porzellan und ähnlichem bruchempfindlichem Material € zu 2,2o/oo zu 4,2o/oo zu 1,7o/oo □ ja □ ja □ nein □ nein □ ja □ nein □ ja □ nein Mindestprämie netto € 150,– zzgl. 19 % Versicherungssteuer 2. Die Zahl der am Ausstellungsstand tätigen Personen beträgt: Beantragt wird: Aussteller-Haftpflichtversicherung einschließlich „Umwelthaftpflicht-Basisversicherung“ Versicherungssumme € 2 Mio. für Personenschäden, € 1.000.000 für Sachschäden und € 100.000 für Vermögensschäden 3. Mindestprämie zu 1.A), 1.B) und 2. jeweils € 40,50 zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer. 4. Die gesetzliche Versicherungssteuer beträgt 19 % auf die Prämie. Die beantragten Versicherungen zu 1. und 2. sind rechtlich selbständige Verträge. 5. Einzugsermächtigung Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich. Der fällige Betrag wird über die rückseitige Einzugsermächtigung abgebucht. Wichtige Hinweise: 1. Der Auftrag ist rechtzeitig vor Risiko, Transportbeginn, beim Versicherer einzureichen. 2. Nach Ende der Messe ist das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung bis zur körperlichen Übernahme durch den Spediteur oder Frachtführer zu beaufsichtigen. Nach den Allgemeinen KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008) bezieht sich der Versicherungsschutz insbesondere auf Schäden, die entstehen durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Elementarereignisse, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl sowie Bruch und Beschädigung, auch mut- und böswilliger Art seitens Dritter. Nicht versichert sind jedoch insbesondere Schäden, entstanden durch einfachen Diebstahl wertvoller Gegenstände kleineren Formats während der Ausstellung sowie der während der Ausstellung zum Verbrauch bestimmten Güter. Witterungseinflüsse insbes. durch Sturm, Regen und Hagel an den im Freien und in Zelten ausgestellten Gegenständen sowie Schäden durch Inbetriebnahme und Vorführung von Maschinen und Geräten. Die Aussteller-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie im Rahmen der „Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für Haftpflicht-Versicherung“ gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht. Versicherer der Transport- und Ausstellungsversicherung ist die KRAVAG-LOGISTIK Versicherungs AG, ein Unternehmen der R + V Versicherungsgruppe. RÜCKSEITE BEACHTEN! Detailliertes Verzeichnis: bei Bedarf gesondertes Blatt beifügen. Einzelwertangabe in € Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände: 1. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind die gesetzlichen Bestimmungen und für die A) Ausstellungsversicherung: – Allgemeine KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008) – Beförderungsbestimmungen und Deklarationsvorschriften für Ausstellungsgüter (Ziffer 18.4 der AVB Ausstellung 2008) B) Aussteller-Haftpflichtversicherung – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Ausgabe Januar 2008) – Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen, BBE 073 – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenbasisversicherung (USV-BAS - Ausgabe September 2007) Die Versicherungsbedingungen werden zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – übersandt. Die Ausstellungsversicherung und die Aussteller-Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbständige Verträge. 2. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der Schadenversicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler, sowie an Unternehmen die mit Serviceleistungen bauftragt sind, weitergeben. soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragsstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. Das Merkblatt kann auch unter Tel.-Nr. 0711/1395-0 angefordert werden. 3. Nebenabreden Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden. 4. Nebengebühren Nebengebühren werden nicht erhoben. 5. Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer der Ausstellung. 6. Rechtsform und Sitz Für die Ausstellungsversicherung (Teil A) ist Risikoträger die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg. Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Dr. Edgar Martin, Tassilo Sigg. Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 76536, Amtsgericht Hamburg, USt-Id. Nr. DE 218618884. Für die Aussteller-Haftpflichtversicherung (Teil B) ist Risikoträger die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers, Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler, Rainer Neumann, Rainer Sauerwein, Peter Weiler Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-Id. Nr.: DE 811198334 Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen aufgrund des § 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung Textform erst mit dem Versicherungsschein erhalte. Ich bin damit einverstanden, dass der fällige Beitrag – bis auf Widerruf – von meinem Konto eingezogen wird. / Bankleitzahl Konto-Nr. Ort, Datum Kontoinhaber Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift / Geldinstitut Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] VERSICHERUNG siehe Ziffer 34 Ausstellerbedingungen R + V Allgemeine Versicherung AG 16 Aussteller: c/o bbv-service Sachbearbeiter Versicherungsmakler GmbH Straße Lessingstraße 3 80336 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon (089) 54 43 56-0 Telefax (089) 54 43 56-90 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Versicherungsvertrag 1. Der Wert der Ausstellungs- und Standeinrichtungsgegenstände, der als Versicherungssumme gelten soll, beträgt gemäß umseitigem Verzeichnis € (Fabrik- bzw. Gestehungspreis und, soweit erwünscht, Fracht) Beantragt wird: A) B) Transport- und Ausstellungs-Versicherung a) Inland für schwere landwirtschaftliche Maschinen € für sonstige Gegenstände einschließlich Standeinrichtung € b) für Ausland nach Vereinbarung Bruchzuschlag für Gegenstände aus Glas, Porzellan und ähnlichem bruchempfindlichem Material € zu 2,2o/oo zu 4,2o/oo zu 1,7o/oo □ ja □ ja □ nein □ nein □ ja □ nein □ ja □ nein Mindestprämie netto € 150,– zzgl. 19 % Versicherungssteuer 2. Die Zahl der am Ausstellungsstand tätigen Personen beträgt: Beantragt wird: Aussteller-Haftpflichtversicherung einschließlich „Umwelthaftpflicht-Basisversicherung“ Versicherungssumme € 2 Mio. für Personenschäden, € 1.000.000 für Sachschäden und € 100.000 für Vermögensschäden 3. Mindestprämie zu 1.A), 1.B) und 2. jeweils € 40,50 zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer. 4. Die gesetzliche Versicherungssteuer beträgt 19 % auf die Prämie. Die beantragten Versicherungen zu 1. und 2. sind rechtlich selbständige Verträge. 5. Einzugsermächtigung Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich. Der fällige Betrag wird über die rückseitige Einzugsermächtigung abgebucht. Wichtige Hinweise: 1. Der Auftrag ist rechtzeitig vor Risiko, Transportbeginn, beim Versicherer einzureichen. 2. Nach Ende der Messe ist das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung bis zur körperlichen Übernahme durch den Spediteur oder Frachtführer zu beaufsichtigen. Nach den Allgemeinen KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008) bezieht sich der Versicherungsschutz insbesondere auf Schäden, die entstehen durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Elementarereignisse, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl sowie Bruch und Beschädigung, auch mut- und böswilliger Art seitens Dritter. Nicht versichert sind jedoch insbesondere Schäden, entstanden durch einfachen Diebstahl wertvoller Gegenstände kleineren Formats während der Ausstellung sowie der während der Ausstellung zum Verbrauch bestimmten Güter. Witterungseinflüsse insbes. durch Sturm, Regen und Hagel an den im Freien und in Zelten ausgestellten Gegenständen sowie Schäden durch Inbetriebnahme und Vorführung von Maschinen und Geräten. Die Aussteller-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie im Rahmen der „Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für Haftpflicht-Versicherung“ gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht. Versicherer der Transport- und Ausstellungsversicherung ist die KRAVAG-LOGISTIK Versicherungs AG, ein Unternehmen der R + V Versicherungsgruppe. KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! Detailliertes Verzeichnis: bei Bedarf gesondertes Blatt beifügen. Einzelwertangabe in € Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände: 1. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind die gesetzlichen Bestimmungen und für die A) Ausstellungsversicherung: – Allgemeine KRAVAG-Versicherungsbedingungen für die Ausstellungsversicherung 2008 (AVB Ausstellung 2008) – Beförderungsbestimmungen und Deklarationsvorschriften für Ausstellungsgüter (Ziffer 18.4 der AVB Ausstellung 2008) B) Aussteller-Haftpflichtversicherung – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Ausgabe Januar 2008) – Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen, BBE 073 – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenbasisversicherung (USV-BAS - Ausgabe September 2007) Die Versicherungsbedingungen werden zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – übersandt. Die Ausstellungsversicherung und die Aussteller-Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbständige Verträge. 2. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der Schadenversicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler, sowie an Unternehmen die mit Serviceleistungen bauftragt sind, weitergeben. soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragsstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. Das Merkblatt kann auch unter Tel.-Nr. 0711/1395-0 angefordert werden. 3. Nebenabreden Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden. 4. Nebengebühren Nebengebühren werden nicht erhoben. 5. Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer der Ausstellung. 6. Rechtsform und Sitz Für die Ausstellungsversicherung (Teil A) ist Risikoträger die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs AG, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg. Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Dr. Edgar Martin, Tassilo Sigg. Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 76536, Amtsgericht Hamburg, USt-Id. Nr. DE 218618884. Für die Aussteller-Haftpflichtversicherung (Teil B) ist Risikoträger die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers, Vorstand: Bernhard Meyer, Vorsitzender, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Hans-Christian Marschler, Rainer Neumann, Rainer Sauerwein, Peter Weiler Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-Id. Nr.: DE 811198334 Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen aufgrund des § 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung Textform erst mit dem Versicherungsschein erhalte. Ich bin damit einverstanden, dass der fällige Beitrag – bis auf Widerruf – von meinem Konto eingezogen wird. / Bankleitzahl Konto-Nr. Ort, Datum Kontoinhaber Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift / Geldinstitut Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] SONDERBEWACHUNG MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 17 Aussteller: Veranstaltungsdienst (VD) Paul Mayr GmbH & Co. KG Sachbearbeiter Poccistraße 8 Straße 80336 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon (089) 74 71 74-0 Telefax (089) 74 71 74-88 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Sonderbewachung Anzahl des Wachpersonals Beginn der Bewachungszeit Datum / Uhrzeit Ende der Bewachungszeit Tag / Datum ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr Die Bewachung erfolgt generell bis zum Eintreffen des Stand-, bzw. Auf- oder Abbaupersonals. Soll die Bewachung ohne Eintreffen des Standpersonals beendet werden, bitten wir dies gesondert (bei * Uhr) zu vermerken. Bitte nennen Sie den Standleiter / Standverantwortlichen oder zuständigen Ansprechpartner vor Ort. Name: Mobil-Tel.-Nr.: Die oben genannten Termine werden vom VD Mayr bindend vorgemerkt, Änderungen der Bewachungszeiten können nur schriftlich erfolgen. Für die Durchführung des Auftrages gelten die allg. Geschäftsbedingungen des VD Mayr, welche Ihnen mit der Auftragsbestätigung zugesandt werden. Hinweise Bezahlung Die Kosten betragen pro Wachstunde EUR 18,80 + MwSt. Es wird eine Mindesteinsatzzeit (Pauschale) von 2,5 Stunden (P = EUR 47,00 + MwSt.) berechnet. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden nicht erhoben. Zuschläge Für kurzfristige Bestellungen werden pro Wachstunde folgende Zuschläge erhoben: 10 – 3 Tage vor Bewachungsbeginn: 8 % 2 – 0 Tage vor Bewachungsbeginn: 12 % In der Nachtsperrzeit des Ausstellungsgeländes darf sich an den Ständen, in den Hallen und auf dem Ausstellungsgelände kein Aussteller-Personal bzw. kein vom Aussteller beauftragtes Fremdpersonal aufhalten. Gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen dürfen Sonderwachen nur durch die von der Ausstellungsleitung beauftragte Wachgesellschaft gestellt werden. Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit der Anwesenheit eines Wachmannes grundsätzlich nicht gegeben. Die Vertragsfirma ist zum Inkasso am Stand berechtigt. abweichende Rechnungsanschrift: Ort, Datum Straße / Postfach Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers PLZ / Ort Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] SONDERBEWACHUNG MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 17 Aussteller: Veranstaltungsdienst (VD) Paul Mayr GmbH & Co. KG Sachbearbeiter Poccistraße 8 Straße 80336 München Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon (089) 74 71 74-0 Telefax (089) 74 71 74-88 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Sonderbewachung Anzahl des Wachpersonals Beginn der Bewachungszeit Datum / Uhrzeit Ende der Bewachungszeit Tag / Datum ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr ab / Uhr bis Eintreffen Standpersonal/ *Uhr Die Bewachung erfolgt generell bis zum Eintreffen des Stand-, bzw. Auf- oder Abbaupersonals. Soll die Bewachung ohne Eintreffen des Standpersonals beendet werden, bitten wir dies gesondert (bei * Uhr) zu vermerken. Bitte nennen Sie den Standleiter / Standverantwortlichen oder zuständigen Ansprechpartner vor Ort. Name: Mobil-Tel.-Nr.: Die oben genannten Termine werden vom VD Mayr bindend vorgemerkt, Änderungen der Bewachungszeiten können nur schriftlich erfolgen. Für die Durchführung des Auftrages gelten die allg. Geschäftsbedingungen des VD Mayr, welche Ihnen mit der Auftragsbestätigung zugesandt werden. Hinweise Bezahlung Die Kosten betragen pro Wachstunde EUR 18,80 + MwSt. Es wird eine Mindesteinsatzzeit (Pauschale) von 2,5 Stunden (P = EUR 47,00 + MwSt.) berechnet. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden nicht erhoben. Zuschläge Für kurzfristige Bestellungen werden pro Wachstunde folgende Zuschläge erhoben: 10 – 3 Tage vor Bewachungsbeginn: 8 % 2 – 0 Tage vor Bewachungsbeginn: 12 % In der Nachtsperrzeit des Ausstellungsgeländes darf sich an den Ständen, in den Hallen und auf dem Ausstellungsgelände kein Aussteller-Personal bzw. kein vom Aussteller beauftragtes Fremdpersonal aufhalten. Gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen dürfen Sonderwachen nur durch die von der Ausstellungsleitung beauftragte Wachgesellschaft gestellt werden. Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit der Anwesenheit eines Wachmannes grundsätzlich nicht gegeben. Die Vertragsfirma ist zum Inkasso am Stand berechtigt. abweichende Rechnungsanschrift: Ort, Datum Straße / Postfach Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER PLZ / Ort Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 18 Aussteller: BAVARIA Messe-Service GmbH Schwedenstraße 9 Sachbearbeiter 82335 Berg Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 7 69 51 68 Telefax: 089 / 7 69 39 75 Mobil: 0171 / 3 55 05 49 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: .KOXQG6SOP|EHOWHFKQLVFKHU0HVVHEHGDUI 6WFN $UW1U $UWLNHO 0DH%7+ 0LHWSUHLVSUR 6WFNQHWWR .KOP|EHO .6 .6 .6 .6 .6 O.KOVFKUDQNPLW7LHINKOIDFK O.KOVFKUDQNPLW*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK FP FP FP FP FP ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ .6)/ .6)/ O*HZHUEH)ODVFKHQNKOVFKUDQN O*HZHUEH)ODVFKHQNKOVFKUDQN FP FP ¼ ¼ .9 :.5 .KOYLWULQHP%HOHXFKWXQJ$QVFKO9 :DQGNKOUHJDOP%HOHXFKWXQJ$QVFKO9 FP FP ¼ ¼ 0. 0.26 63( 63' 0HVVHNFKHPLW6SOH%RLOHU+HUGX.KOVFKU 2EHUVFKUDQNIU0HVVHNFKH 6SOHPLW%HFNHQXQG$EWURSIIOlFKHX/WU%RLOHU 6SOHPLW'RSSHOEHFNHQXQG/WU%RLOHU FP FP FP FP ¼ ¼ ¼ ¼ .$ .$ .FKHQ$QULFKWHFPEUHLW .FKHQ$QULFKWHFPEUHLW FP FP ¼ ¼ *(:63 FP ¼ *(:*/63 FP ¼ % 631 JHZHUEOLFKH*HVFKLUUVSOPDVFKLQH $QVFKOX9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK 6SOGDXHUFD0LQXWHQ JHZ6SOPDVFKLQHVSH]LHOOIU*OlVHU $QVFKOX9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK 6SOGDXHUFD0LQXWHQ 6SOPLWWHOIUJHZ6SOPDVFKLQH/WU +DXVKDOWVSOPDVFKLQH6SOGDXHU6WG FP ¼ ¼ 3+ 3+ 3ODWWHQ7LVFKKHUG 3ODWWHQ9ROOKHUGPLW%DFNRIHQ9RGHU9 FP ¼ ¼ (LV (LVZUIHOEHUHLWHUNJLQ6WG FP ¼ .RPEL.FKH6SOHQ 0RELOLDU 6SOPDVFKLQHQ +HUGH (LVZUIHOEHUHLWHU 0LWGHU%HVWHOOXQJZHUGHQGLHXPVHLWLJHQ0LHWEHGLQJXQJHQDQHUNDQQW )DOOVGLHEHVWHOOWH.KOVFKUDQNJU|HYHUJULIIHQLVWVLQGZLUGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6LHIUXQVHLQ*HUlWDQQlKHUQGHU*U|H YDULLHUHQGELV]X/WU1XW]LQKDOWYRUPHUNHQ Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers RÜCKSEITE BEACHTEN! Mietbedingungen 1. Alle Preise sind Netto-Preise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Stand. 2. Die Miete gilt für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch 14 Tage. Für längere Mietzeiträume bitte anfragen. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 3. Die Miete ist bei Lieferung fällig. Die Rechnung wird am Stand kassiert. 4. Bei Aufstellung von Kühlschränken ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr haben. Ein Einbau oder das Abdecken der Lüftungsschlitze bei Absorber-Kühlschränken muss vermieden werden. 5. Gewerbliche Spülmaschinen (Industriemaschinen mit Spüldauer von 2-3 Minuten) sind ohne Ablaufpumpe und werden ohne Podest geliefert. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserinstallateur darüber informiert ist (Maschine muss über dem Ablauf stehen). 6. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Abschluss einer Versicherung für das Material ist dringend erforderlich, soweit es nicht schon im Rahmen einer Ausstellungsversicherung mitversichert ist. 7. Nach Ablauf der Mietdauer sind dem Kühlschrank gegebenenfalls vorübergehend entnommene Teile (AbstellRoste, Eisschalen, Glasplatten etc.) wieder beizufügen. 8. Gemietete Kühlschränke und Elektrogeräte sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen und auf keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. - Alles Kühlgut ist den Kühlschränken rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf Gefahr des Mieters am Stand abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Ferner wird für Schäden am Kühlgut, durch Betriebsausfall oder dergleichen, grundsätzlich nicht gehaftet. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Die Zusatzkosten für stark verschmutzte Geräte, die einer besonderen Reinigung bedürfen, werden nach Arbeitsaufwand berechnet. 9. Gerichtsstand für beide Teile ist der Firmensitz des Vermieters. 10. Bei Bestellungen 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 30 % auf die Mietpreise erhoben. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 18 Aussteller: BAVARIA Messe-Service GmbH Schwedenstraße 9 Sachbearbeiter 82335 Berg Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 7 69 51 68 Telefax: 089 / 7 69 39 75 Mobil: 0171 / 3 55 05 49 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: .KOXQG6SOP|EHOWHFKQLVFKHU0HVVHEHGDUI 6WFN $UW1U $UWLNHO 0DH%7+ 0LHWSUHLVSUR 6WFNQHWWR .KOP|EHO .6 .6 .6 .6 .6 O.KOVFKUDQNPLW7LHINKOIDFK O.KOVFKUDQNPLW*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK FP FP FP FP FP ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ .6)/ .6)/ O*HZHUEH)ODVFKHQNKOVFKUDQN O*HZHUEH)ODVFKHQNKOVFKUDQN FP FP ¼ ¼ .9 :.5 .KOYLWULQHP%HOHXFKWXQJ$QVFKO9 :DQGNKOUHJDOP%HOHXFKWXQJ$QVFKO9 FP FP ¼ ¼ 0. 0.26 63( 63' 0HVVHNFKHPLW6SOH%RLOHU+HUGX.KOVFKU 2EHUVFKUDQNIU0HVVHNFKH 6SOHPLW%HFNHQXQG$EWURSIIOlFKHX/WU%RLOHU 6SOHPLW'RSSHOEHFNHQXQG/WU%RLOHU FP FP FP FP ¼ ¼ ¼ ¼ .$ .$ .FKHQ$QULFKWHFPEUHLW .FKHQ$QULFKWHFPEUHLW FP FP ¼ ¼ *(:63 FP ¼ *(:*/63 FP ¼ % 631 JHZHUEOLFKH*HVFKLUUVSOPDVFKLQH $QVFKOX9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK 6SOGDXHUFD0LQXWHQ JHZ6SOPDVFKLQHVSH]LHOOIU*OlVHU $QVFKOX9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK 6SOGDXHUFD0LQXWHQ 6SOPLWWHOIUJHZ6SOPDVFKLQH/WU +DXVKDOWVSOPDVFKLQH6SOGDXHU6WG FP ¼ ¼ 3+ 3+ 3ODWWHQ7LVFKKHUG 3ODWWHQ9ROOKHUGPLW%DFNRIHQ9RGHU9 FP ¼ ¼ (LV (LVZUIHOEHUHLWHUNJLQ6WG FP ¼ .RPEL.FKH6SOHQ 0RELOLDU 6SOPDVFKLQHQ +HUGH (LVZUIHOEHUHLWHU 0LWGHU%HVWHOOXQJZHUGHQGLHXPVHLWLJHQ0LHWEHGLQJXQJHQDQHUNDQQW )DOOVGLHEHVWHOOWH.KOVFKUDQNJU|HYHUJULIIHQLVWVLQGZLUGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6LHIUXQVHLQ*HUlWDQQlKHUQGHU*U|H YDULLHUHQGELV]X/WU1XW]LQKDOWYRUPHUNHQ Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers RÜCKSEITE BEACHTEN! Mietbedingungen 1. Alle Preise sind Netto-Preise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Stand. 2. Die Miete gilt für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch 14 Tage. Für längere Mietzeiträume bitte anfragen. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 3. Die Miete ist bei Lieferung fällig. Die Rechnung wird am Stand kassiert. 4. Bei Aufstellung von Kühlschränken ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr haben. Ein Einbau oder das Abdecken der Lüftungsschlitze bei Absorber-Kühlschränken muss vermieden werden. 5. Gewerbliche Spülmaschinen (Industriemaschinen mit Spüldauer von 2-3 Minuten) sind ohne Ablaufpumpe und werden ohne Podest geliefert. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserinstallateur darüber informiert ist (Maschine muss über dem Ablauf stehen). 6. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Abschluss einer Versicherung für das Material ist dringend erforderlich, soweit es nicht schon im Rahmen einer Ausstellungsversicherung mitversichert ist. 7. Nach Ablauf der Mietdauer sind dem Kühlschrank gegebenenfalls vorübergehend entnommene Teile (AbstellRoste, Eisschalen, Glasplatten etc.) wieder beizufügen. 8. Gemietete Kühlschränke und Elektrogeräte sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen und auf keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. - Alles Kühlgut ist den Kühlschränken rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf Gefahr des Mieters am Stand abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Ferner wird für Schäden am Kühlgut, durch Betriebsausfall oder dergleichen, grundsätzlich nicht gehaftet. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Die Zusatzkosten für stark verschmutzte Geräte, die einer besonderen Reinigung bedürfen, werden nach Arbeitsaufwand berechnet. 9. Gerichtsstand für beide Teile ist der Firmensitz des Vermieters. 10. Bei Bestellungen 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 30 % auf die Mietpreise erhoben. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 18 Aussteller: BAVARIA Messe-Service GmbH Schwedenstraße 9 Sachbearbeiter 82335 Berg Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 7 69 51 68 Telefax: 089 / 7 69 39 75 Mobil: 0171 / 3 55 05 49 Stand-Nr.: Kunden-Nr.: .KOXQG6SOP|EHOWHFKQLVFKHU0HVVHEHGDUI 6WFN $UW1U $UWLNHO 0DH%7+ 0LHWSUHLVSUR 6WFNQHWWR .KOP|EHO .6 .6 .6 .6 .6 O.KOVFKUDQNPLW7LHINKOIDFK O.KOVFKUDQNPLW*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK O.KOVFKUDQNPLWH[WUD*HIULHUIDFK FP FP FP FP FP ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ .6)/ .6)/ O*HZHUEH)ODVFKHQNKOVFKUDQN O*HZHUEH)ODVFKHQNKOVFKUDQN FP FP ¼ ¼ .9 :.5 .KOYLWULQHP%HOHXFKWXQJ$QVFKO9 :DQGNKOUHJDOP%HOHXFKWXQJ$QVFKO9 FP FP ¼ ¼ 0. 0.26 63( 63' 0HVVHNFKHPLW6SOH%RLOHU+HUGX.KOVFKU 2EHUVFKUDQNIU0HVVHNFKH 6SOHPLW%HFNHQXQG$EWURSIIOlFKHX/WU%RLOHU 6SOHPLW'RSSHOEHFNHQXQG/WU%RLOHU FP FP FP FP ¼ ¼ ¼ ¼ .$ .$ .FKHQ$QULFKWHFPEUHLW .FKHQ$QULFKWHFPEUHLW FP FP ¼ ¼ *(:63 FP ¼ *(:*/63 FP ¼ % 631 JHZHUEOLFKH*HVFKLUUVSOPDVFKLQH $QVFKOX9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK 6SOGDXHUFD0LQXWHQ JHZ6SOPDVFKLQHVSH]LHOOIU*OlVHU $QVFKOX9N:3RGHVWHUIRUGHUOLFK 6SOGDXHUFD0LQXWHQ 6SOPLWWHOIUJHZ6SOPDVFKLQH/WU +DXVKDOWVSOPDVFKLQH6SOGDXHU6WG FP ¼ ¼ 3+ 3+ 3ODWWHQ7LVFKKHUG 3ODWWHQ9ROOKHUGPLW%DFNRIHQ9RGHU9 FP ¼ ¼ (LV (LVZUIHOEHUHLWHUNJLQ6WG FP ¼ .RPEL.FKH6SOHQ 0RELOLDU 6SOPDVFKLQHQ +HUGH (LVZUIHOEHUHLWHU 0LWGHU%HVWHOOXQJZHUGHQGLHXPVHLWLJHQ0LHWEHGLQJXQJHQDQHUNDQQW )DOOVGLHEHVWHOOWH.KOVFKUDQNJU|HYHUJULIIHQLVWVLQGZLUGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVV6LHIUXQVHLQ*HUlWDQQlKHUQGHU*U|H YDULLHUHQGELV]X/WU1XW]LQKDOWYRUPHUNHQ Ort / Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers RÜCKSEITE BEACHTEN! Mietbedingungen 1. Alle Preise sind Netto-Preise, neben denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Stand. 2. Die Miete gilt für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch 14 Tage. Für längere Mietzeiträume bitte anfragen. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 3. Die Miete ist bei Lieferung fällig. Die Rechnung wird am Stand kassiert. 4. Bei Aufstellung von Kühlschränken ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr haben. Ein Einbau oder das Abdecken der Lüftungsschlitze bei Absorber-Kühlschränken muss vermieden werden. 5. Gewerbliche Spülmaschinen (Industriemaschinen mit Spüldauer von 2-3 Minuten) sind ohne Ablaufpumpe und werden ohne Podest geliefert. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserinstallateur darüber informiert ist (Maschine muss über dem Ablauf stehen). 6. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit der Anlieferung an den Stand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Abschluss einer Versicherung für das Material ist dringend erforderlich, soweit es nicht schon im Rahmen einer Ausstellungsversicherung mitversichert ist. 7. Nach Ablauf der Mietdauer sind dem Kühlschrank gegebenenfalls vorübergehend entnommene Teile (AbstellRoste, Eisschalen, Glasplatten etc.) wieder beizufügen. 8. Gemietete Kühlschränke und Elektrogeräte sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig bereitzustellen und auf keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. - Alles Kühlgut ist den Kühlschränken rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf Gefahr des Mieters am Stand abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Ferner wird für Schäden am Kühlgut, durch Betriebsausfall oder dergleichen, grundsätzlich nicht gehaftet. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Die Zusatzkosten für stark verschmutzte Geräte, die einer besonderen Reinigung bedürfen, werden nach Arbeitsaufwand berechnet. 9. Gerichtsstand für beide Teile ist der Firmensitz des Vermieters. 10. Bei Bestellungen 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 30 % auf die Mietpreise erhoben. Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19 Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter D-82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Wohnort Vorwahl Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Maßgeschneiderte Lösungen für den streßfreien Messeauftritt von der Standbegrenzungswand bis zum Komplett-Stand Typ “ START “ e 38,-- pro m² + MwSt. Leichtbautrennwände weiß 250 cm hoch, Teppich Rips Bahnenware grau, an den offenen Standseiten eine Blende weiß, Typ “ BEGINNER “ e 49,-- pro m² + MwSt. Systemtrennwände weiß 250 cm hoch, Verschließbare Kabine 1 x 2 Meter, Beleuchtung pro 4 m² ein Armstrahler 75 Watt, an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch, Teppich Rips Bahnenware grau, TYP “STANDARD” e 52,-- pro m² + MwSt. Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich, Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ), Beleuchtung pro 3 m² ein Halogen-Niedervoltstrahler, an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck für Beschriftung, eine Sitzgruppe ( 1 Tisch mit 4 Stühlen ), TYP “PROFI” e 68,-- pro m² + MwSt. Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich, Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ), Verschließbare Kabine mit Garderobe( Größe je nach Standfläche ) Beleuchtung pro 3 m² ein Neon-Leuchtfeld, eine Sitzgruppe und eine Infotheke, Fächer ( pro 5 m² ein Fach oder Schrägablage ), an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch für Beschriftung, Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau. RÜCKSEITE BEACHTEN! Bestellformular STANDTYP Bitte tragen Sie die Standgröße bei dem gewünschten Standtyp ein Teppichfarbe: grau _____ m² à 38,00 0 Start _____ m² à 49,00 0 Beginner Teppichfarbe: grau _____ m² à 52,00 0 Standard Teppichfarbe: grau anthrazit beige dunkelblau grün rot _____ m² à 68,00 0 Profi grau anthrazit beige dunkelblau grün rot Teppichfarbe: ________ m Front Kopfstand ________ m _______ m Tiefe ________ m Front Eckstand rechts _______ m Tiefe ________ m Front Eckstand links _______ m Tiefe Reihenstand _______ m Tiefe STANDART Bei Ihrer Standfläche handelt es sich um einen ......... Front BLENDENTEXT Beschriftung gegen gesonderte Berechnung ( pro Schriftzeichen 2,70 e ) 1x (Reihenstand) 2x (Eckstand) 3x (Kopfstand) gg. gesonderte Berechnung SONDERAUSSTATTUNG Sonderausstattung gg. gesonderte Berechnung ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ Ablage, weiß, ca. 100x30 cm Schrägablage, weiß, ca. 100x30 cm Sideboard, verschließbar, ca. 100x50x70 cm Theke, weiß, ca. 100 cm breit Barhocker BH03, schwarz Sitzgruppe (1 Tisch, 4 Stühle) Kabine verschließbar 2 x 1 Meter Kühlschrank, 140 l Strahler 50W/12 V Schriftzeichen à à à à à à à à à à e e e e e e e e e e 16,00 18,00 63,00 73,00 21,50 54,00 68,00 52,00 18,00 2,70 ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ e e e e e e e e e e MESSEDATEN zusätzliche Möblierung und Standausstattungen auf Anfrage Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden Aussteller: Halle: Sachbearbeiter: Stand: Strasse: Messe: ZLF 2008 PLZ / Ort: Telefon: Fax: E-mail: Ort /Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Bestellung bitte unterschrieben an: Messebau Rappenglitz +49 - (0)8142 - 29 52 99 faxen Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19a Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter 82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Anzahl Artikelbezeichnung Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nr.: Kreditkarte. Euro-Card Name Kartennummer: gültig bis: Visa-Card American Express Farbe Einzelpreis Mietbedingungen: 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes. 2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor, bzw. während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. Wichtiger Hinweis: Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend obiger Mietbedingungen. X Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers RÜCKSEITE BEACHTEN! MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 10,00 e ST 3 10,50 e ST 4 16,00 e ST 6 14,00 e ST 7 26,00 e ST 8 24,00 e Kunststoff- Schalensessel Schale: orange transparent elfenbein schwarz Sitzhöhe: 44 cm, Sitzbreite: 41 cm ST 9 25,00 e Sessel Gestell : Chrom Schale: Kunststoff elfenbein Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 51 cm ST 10 19,50 e ST 11 16,00 e ST 12 20,00 e ST 14 19,00 e SW 13,00 e BH 1 17,00 e Barhocker Gestell: Chrom Sitzpolster : Kunstleder weiß Sitzhöhe: 86 cm Sitzbreite: 34 cm Ø BH 2 17,00 e BH 3 21,50e BH 4 30,00 e Klapp-Barhocker Gestell: Chrom Sitz : Holzplatte natur weiß schwarz Sitzhöhe: 74 cm Sitzbreite: 33 x 33 cm Barhocker Z- Form Gestell: Chrom Sitzpolster : Kunstleder weiß schwarz Buche Sitzhöhe: 82 cm Sitzbreite: 35 cm Ø Kufen-Barhocker Gestell : Chrom Sitz/Rücken : Leder grau Sitzhöhe: 71 cm Sitzbreite: 42 cm BH 5 25,00 e Barhocker Gestell : Chrom Sitz: Kunstleder schwarz Sitzhöhe: 77 cm Sitzbreite: 34 cm Ø BH 12 29,00 e Netz-Barhocker Gestell : Chrom matt Sitz: grau schwarz Sitzhöhe: 75 cm Sitzbreite: 52 cm T2 22,00 e Tisch Gestell: Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 70 x 70 cm Höhe: 72 cm Schwingsessel Gestell: Chrom Sitz/Rücken : Leder schwarz Sitzhöhe: 44 cm Sitzbreite: 50 cm T3 33,00 e Tisch Gestell: Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 70 x 160 cm Höhe: 72 cm Polsterstuhl Gestell : Chrom Polster : blau grau braun schwarz Sitzhöhe: 46 cm Sitzbreite: 43 cm Netzstuhl Gestell: Chrom matt Sitz: grau schwarz Sitzhöhe: 44 cm Sitzbreite: 53 cm T4 20,00 e T6 25,00 e Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß Maße: T 4 65 x 65 cm T 6 110 x 65 cm Höhe 67 cm T5 24,50 e T 12 31,00 e Kufenstuhl Gestell: Chrom Sitz/Rücken: Leder weiß grau Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 43 cm Sitzwürfel Polster: Kunstleder schwarz Maße: 43 cm lang, 43 cm tief, 43 cm hoch T7 26,00 e T8 32,00 e Kunststoff-Stapelstuhl mit Reihenverbindung Gestell : verchromt Schale: schwarz Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 44 cm Kunststoff-Stuhl Gestell: verchromt Schale: schwarz rot gelb Sitzhöhe: 48 cm Sitzbreite: 52 cm Holz - Schalenstuhl Gestell : Chrom Schale: Buche natur weiß blau pink Sitzhöhe: 43 cm Sitzbreite: 54 cm Bistro - Stuhl Gestell: Stahlrohr weiß schwarz Sitzfläche: Kunststoffgeflecht weiß bzw. beige 40 cm Ø Sitzhöhe: 47 cm Klappstuhl Gestell: Chrom Sitz/Rücken : Leder schwarz Sitzhöhe: 47 cm Sitzbreite: 44 cm BARHOCKER ST 1 TISCHE SITZMÖBEL Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen) Tisch Gestell : Chrom Platte: grau;Kante: schwarz Maße: T 5 80 x 80 cm T 12 120 x 80 cm Höhe: 72 cm Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß schwarz Maße: 65 x 130 cm Höhe: 72 cm Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß, schwarze Kante Maße: 80 cm Ø Höhe: 74 cm MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 25,00 e Bistro-Tisch Gestell : Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 80 cm Ø Höhe: 72 cm T 10 36,00 e T 25 29,00 e K-1 14,00 e K-2 14,00 e Tisch Gestell : Chromgitter Platte: grau mit schwarzer Kante Maße: 80 cm Ø Höhe: 75 cm Tisch Gestell: Chrom Platte: weiß mit schwarzer Kante Maße: 80 x 120 cm Höhe: 75 cm Klapptisch / Arbeitstisch mit stabiler Holzplatte Gestell: Eisen Maße: K-1 150 cm breit, K-2 200 cm breit, 50 cm tief, 80 cm hoch T 13 47,00 e T 15 36,00 e T 30 25,00 e CB 1 130,00 e Leder-Armsessel Polster: Leder schwarz Gestell: Chrom Maße: 76 cm lang, 76 cm tief, 70 cm hoch CB 2 260,00 e Doppelsitz-Couch Polster: Leder schwarz Gestell: Chrom Maße: 128 cm lang, 76 cm tief, 73 cm hoch CT 120,00 e Couchtisch Platte: Glas Gestell: Chrom Maße: 90 cm lang, 90 cm tief, 46 cm hoch EG 49,00 e D1 36,00 e 52,00 e PC 3 169,00 e T 35 SB 63,00 e Sideboard verschließbar Farbe: weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80 cm hoch RW 23,00 e Rollschrank verschließbar Farbe: weiß Maße: 53 cm breit, 42,5 cm tief, 62,5 cm hoch SF 89,00 e Schließfachschrank 4 Fächer Maße: 45 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch R1 26,00 e Lagerregal 5 Böden weiß Gestell: Aluminium Maße: 95 cm breit, 30 cm tief, 185 cm hoch R2 28,00 e Kunststoffregal Farbe: weiß Maße: 75 cm breit, 30 cm tief, 170 cm hoch B1 90,00 e Bartheke verschließbar Farbe: weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80/110 cm hoch B2 73,00 e Bartheke Farbe: weiß Rahmen: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52 cm tief, 85/110 cm hoch BE 80,00 e Bartheke Eckelement passend zu B2 Maße: 52 x 52 cm gerundet, 85/110 cm hoch Beistelltisch Platte: Glas Gestell: Chrom Maße: 51 cm Ø, höhenverstellbar 56 bis 90 cm hoch IF 62,00 e Infotheke Farbe: weiß Rahmen: Alu weiß Maße: 103 cm breit, 52 cm tief, 90 cm hoch Bürodrehstuhl Gestell: Kunststoff schwarz Sitz/Rücken: Polster anthrazit Sitzhöhe: von 49-60 cm verstellbar Sitzbreite: 48 cm BTM 205,00 e Bartheke Typ Munich Gestell: weiß Front: halbrund Maße: 173 cm breit, 70 cm tief, 117 cm hoch Stehtisch Gestell: Chromgitter Platte: grau mit schwarzer Kante Maße: 60 cm Ø Höhe: 107 cm Stehtisch Gestell: Chrom Platte: weiß schwarz Maße: 70 cm Ø Höhe: 110 cm Klapp-Stehtisch Gestell: weiß Platte: weiß Maße: 70 cm Ø Höhe: 110 cm BARTHEKEN / INFOTHEKEN PC-ARBEITSPLÄTZE T9 SIDEBOARD / SCHRÄNKE / REGALE BÜRO LOUNGEMÖBEL STEHTISCHE SITZTISCHE Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen) Stehpult Gestell: Chrom matt Platte: Ahorn Maße: 85 x 59 cm Höhe verstellbar von 78 bis 111 cm PC-Arbeitsplatz verschließbar Farbe: dunkelgrau/buche Rahmen: Alu natur Maße: 70 cm breit, 30 cm tief, 100/120 cm hoch MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 130,00 e SV 2 170,00 e SV 5 150,00 e SV 7 180,00 e SV 8 240,00 e TV 1 70,00 e Tischvitrine verschließbar Gestell: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm TV 2 105,00 e TV 3 105,00 e Tischvitrine verschließbar mit Unterschrank Gestell: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm Tischvitrine verschließbar mit Unterschrank Gestell: Alu weiß Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm Tischvitrine verschließbar TV 6 100,00 e Schrankvitrine verschließbar mit Beleuchtung Gestell: Alu natur Maße: 104,5 cm breit, 55 cm tief, 180 cm hoch Glashöhe: 110 cm Schrankvitrine verschließbar, Beleuchtung und Unterschrank Gestell: Alu natur Maße: 104,5 cm breit, 55 cm tief, 180 cm hoch Glashöhe: 110 cm Schrankvitrine verschließbar, ohne Beleuchtung, mit Unterschrank Gestell: Alu weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 185 cm hoch Glashöhe: 100 cm Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung Gestell: Alu Maße: 50 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch GARDEROBEN-/ KONFEKTIONSSTÄNDER SV 1 Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung Gestell: Alu Maße: 101,4 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch KÜCHENAUSSTATTUNG VITRINEN Preis netto pro Stück und Veranstaltung G1 18,00 e Garderobenständer Gestell : Chrom / schwarz 175 cm hoch RV 18,00 e Konfektionsständer Gestell: verchromt Höhe: verstellbar von 125 bis 180 cm Länge: 150 cm RR 36,00 e Rundständer Gestell: verchromt Höhe: verstellbar von 130 bis 200 cm 80 cm Ø S 43,00 e Standspiegel fahr- und schwenkbar Gestell: Chrom Höhe: 175 cm Glas: 150 x 50 cm MK 175,00 e SP 98,00 e A 50,00 e Küchenanrichte mit 2 Schubläden und 2 Türen Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief HPL 27,00 e 2- Platten Tischherd Anschlußwert: 230 V/2,5 kW MÜ 28,00 e KS 140 52,00 e Müllsackständer inkl. 5 Müllsäcke à 120 l Gestell: Kunststoff antrazit Kühlschrank 140 l mit Eisfach Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch FKS 180 70,00 e Gestell: Alu weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 105 cm hoch Glashöhe : 22 cm Zusätzlicher Einlegeboden aus Glas für Schrankvitrinen SVE 45,00 e HB 35,00 e Halogenbeleuchtung statt Leuchtstoffröhren für SV 1 bis SV 4 (Aufpreis) P1 34,00 e Prospektständer 3 Ablagen weiß Gestell: Aluminium Maße: 80 cm breit, 140 cm hoch P3 59,00 e Prospektständer für 6 DIN A4 Prospekte Gestell u. Ablagen: anthrazit, Säule mit Buchenleiste Maße: 118 cm hoch, 50 cm tief, 46 cm breit VERSCHIEDENES PROSPEKTSTÄNDER mit Unterschrank PK 6,00 e TR 85,00 e AB 42,00 e Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülbecken, Schwenkhahn, 2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW Maße: ca. 100 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief Spülschrank mit Becken, Abtropffläche, Armatur und Boiler – 1,5 kW, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief FlaschenKühlschrank 180 l Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch Papierkorb Transformator Eingang 230 V, Ausgang 110 V, 500VA Absperrbänder Pfosten: silber, Höhe: 76 cm, Band: schwarz max. Länge: 230 cm Mindestabnahme 2 Stück. Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen zu bestellen Besuchen Sie uns im Internet: www.rappenglitz.de und überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Leistungsangebot Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19b Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter D-82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Teppich Wir bestellen für unseren Messestand mit der auszulegenden Fläche: Länge: ______ m x Breite ______ m Bahnenware Rips, fabrikneu, Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung àe 5,70 / m² Bahnenware Velours, fabrikneu, Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung àe 8,70 / m² Wichtiger Hinweis: Teppichentsorgung wird zwingend vorgeschrieben und wird berechnet mit 1,50€ /m² Wir wünschen ausdrücklich keine Entsorgung und verpflichten uns den Teppich selbst zu entfernen und zu beseitigen. in der Farbe: grau anthrazit cognac* dunkelblau hellblau grün rot schwarz türkis* *nur als Bahnenware Rips erhältlich Bei Bestellungen ab 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nr.: Kreditkarte. Euro-Card Name: Kartennummer: Visa-Card American Express Mietbedingungen: 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Die Miete ist während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Abholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestellte und reservierte Bauteile können nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. gültig bis: X Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19 Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter D-82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Wohnort Vorwahl Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Maßgeschneiderte Lösungen für den streßfreien Messeauftritt von der Standbegrenzungswand bis zum Komplett-Stand Typ “ START “ e 38,-- pro m² + MwSt. Leichtbautrennwände weiß 250 cm hoch, Teppich Rips Bahnenware grau, an den offenen Standseiten eine Blende weiß, Typ “ BEGINNER “ e 49,-- pro m² + MwSt. Systemtrennwände weiß 250 cm hoch, Verschließbare Kabine 1 x 2 Meter, Beleuchtung pro 4 m² ein Armstrahler 75 Watt, an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch, Teppich Rips Bahnenware grau, TYP “STANDARD” e 52,-- pro m² + MwSt. Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich, Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ), Beleuchtung pro 3 m² ein Halogen-Niedervoltstrahler, an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck für Beschriftung, eine Sitzgruppe ( 1 Tisch mit 4 Stühlen ), TYP “PROFI” e 68,-- pro m² + MwSt. Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich, Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ), Verschließbare Kabine mit Garderobe( Größe je nach Standfläche ) Beleuchtung pro 3 m² ein Neon-Leuchtfeld, eine Sitzgruppe und eine Infotheke, Fächer ( pro 5 m² ein Fach oder Schrägablage ), an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch für Beschriftung, Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau. RÜCKSEITE BEACHTEN! Bestellformular STANDTYP Bitte tragen Sie die Standgröße bei dem gewünschten Standtyp ein Teppichfarbe: grau _____ m² à 38,00 0 Start _____ m² à 49,00 0 Beginner Teppichfarbe: grau _____ m² à 52,00 0 Standard Teppichfarbe: grau anthrazit beige dunkelblau grün rot _____ m² à 68,00 0 Profi grau anthrazit beige dunkelblau grün rot Teppichfarbe: ________ m Front Kopfstand ________ m _______ m Tiefe ________ m Front Eckstand rechts _______ m Tiefe ________ m Front Eckstand links _______ m Tiefe Reihenstand _______ m Tiefe STANDART Bei Ihrer Standfläche handelt es sich um einen ......... Front BLENDENTEXT Beschriftung gegen gesonderte Berechnung ( pro Schriftzeichen 2,70 e ) 1x (Reihenstand) 2x (Eckstand) 3x (Kopfstand) gg. gesonderte Berechnung SONDERAUSSTATTUNG Sonderausstattung gg. gesonderte Berechnung ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ Ablage, weiß, ca. 100x30 cm Schrägablage, weiß, ca. 100x30 cm Sideboard, verschließbar, ca. 100x50x70 cm Theke, weiß, ca. 100 cm breit Barhocker BH03, schwarz Sitzgruppe (1 Tisch, 4 Stühle) Kabine verschließbar 2 x 1 Meter Kühlschrank, 140 l Strahler 50W/12 V Schriftzeichen à à à à à à à à à à e e e e e e e e e e 16,00 18,00 63,00 73,00 21,50 54,00 68,00 52,00 18,00 2,70 ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ e e e e e e e e e e MESSEDATEN zusätzliche Möblierung und Standausstattungen auf Anfrage Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden Aussteller: Halle: Sachbearbeiter: Stand: Strasse: Messe: ZLF 2008 PLZ / Ort: Telefon: Fax: E-mail: Ort /Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Bestellung bitte unterschrieben an: Messebau Rappenglitz +49 - (0)8142 - 29 52 99 faxen Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19a Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter 82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Anzahl Artikelbezeichnung Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nr.: Kreditkarte. Euro-Card Name Kartennummer: gültig bis: Visa-Card American Express Farbe Einzelpreis Mietbedingungen: 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes. 2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor, bzw. während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. Wichtiger Hinweis: Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend obiger Mietbedingungen. X Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers RÜCKSEITE BEACHTEN! MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 10,00 e ST 3 10,50 e ST 4 16,00 e ST 6 14,00 e ST 7 26,00 e ST 8 24,00 e Kunststoff- Schalensessel Schale: orange transparent elfenbein schwarz Sitzhöhe: 44 cm, Sitzbreite: 41 cm ST 9 25,00 e Sessel Gestell : Chrom Schale: Kunststoff elfenbein Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 51 cm ST 10 19,50 e ST 11 16,00 e ST 12 20,00 e ST 14 19,00 e SW 13,00 e BH 1 17,00 e Barhocker Gestell: Chrom Sitzpolster : Kunstleder weiß Sitzhöhe: 86 cm Sitzbreite: 34 cm Ø BH 2 17,00 e BH 3 21,50e BH 4 30,00 e Klapp-Barhocker Gestell: Chrom Sitz : Holzplatte natur weiß schwarz Sitzhöhe: 74 cm Sitzbreite: 33 x 33 cm Barhocker Z- Form Gestell: Chrom Sitzpolster : Kunstleder weiß schwarz Buche Sitzhöhe: 82 cm Sitzbreite: 35 cm Ø Kufen-Barhocker Gestell : Chrom Sitz/Rücken : Leder grau Sitzhöhe: 71 cm Sitzbreite: 42 cm BH 5 25,00 e Barhocker Gestell : Chrom Sitz: Kunstleder schwarz Sitzhöhe: 77 cm Sitzbreite: 34 cm Ø BH 12 29,00 e Netz-Barhocker Gestell : Chrom matt Sitz: grau schwarz Sitzhöhe: 75 cm Sitzbreite: 52 cm T2 22,00 e Tisch Gestell: Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 70 x 70 cm Höhe: 72 cm Schwingsessel Gestell: Chrom Sitz/Rücken : Leder schwarz Sitzhöhe: 44 cm Sitzbreite: 50 cm T3 33,00 e Tisch Gestell: Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 70 x 160 cm Höhe: 72 cm Polsterstuhl Gestell : Chrom Polster : blau grau braun schwarz Sitzhöhe: 46 cm Sitzbreite: 43 cm Netzstuhl Gestell: Chrom matt Sitz: grau schwarz Sitzhöhe: 44 cm Sitzbreite: 53 cm T4 20,00 e T6 25,00 e Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß Maße: T 4 65 x 65 cm T 6 110 x 65 cm Höhe 67 cm T5 24,50 e T 12 31,00 e Kufenstuhl Gestell: Chrom Sitz/Rücken: Leder weiß grau Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 43 cm Sitzwürfel Polster: Kunstleder schwarz Maße: 43 cm lang, 43 cm tief, 43 cm hoch T7 26,00 e T8 32,00 e Kunststoff-Stapelstuhl mit Reihenverbindung Gestell : verchromt Schale: schwarz Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 44 cm Kunststoff-Stuhl Gestell: verchromt Schale: schwarz rot gelb Sitzhöhe: 48 cm Sitzbreite: 52 cm Holz - Schalenstuhl Gestell : Chrom Schale: Buche natur weiß blau pink Sitzhöhe: 43 cm Sitzbreite: 54 cm Bistro - Stuhl Gestell: Stahlrohr weiß schwarz Sitzfläche: Kunststoffgeflecht weiß bzw. beige 40 cm Ø Sitzhöhe: 47 cm Klappstuhl Gestell: Chrom Sitz/Rücken : Leder schwarz Sitzhöhe: 47 cm Sitzbreite: 44 cm BARHOCKER ST 1 TISCHE SITZMÖBEL Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen) Tisch Gestell : Chrom Platte: grau;Kante: schwarz Maße: T 5 80 x 80 cm T 12 120 x 80 cm Höhe: 72 cm Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß schwarz Maße: 65 x 130 cm Höhe: 72 cm Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß, schwarze Kante Maße: 80 cm Ø Höhe: 74 cm MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 25,00 e Bistro-Tisch Gestell : Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 80 cm Ø Höhe: 72 cm T 10 36,00 e T 25 29,00 e K-1 14,00 e K-2 14,00 e Tisch Gestell : Chromgitter Platte: grau mit schwarzer Kante Maße: 80 cm Ø Höhe: 75 cm Tisch Gestell: Chrom Platte: weiß mit schwarzer Kante Maße: 80 x 120 cm Höhe: 75 cm Klapptisch / Arbeitstisch mit stabiler Holzplatte Gestell: Eisen Maße: K-1 150 cm breit, K-2 200 cm breit, 50 cm tief, 80 cm hoch T 13 47,00 e T 15 36,00 e T 30 25,00 e CB 1 130,00 e Leder-Armsessel Polster: Leder schwarz Gestell: Chrom Maße: 76 cm lang, 76 cm tief, 70 cm hoch CB 2 260,00 e Doppelsitz-Couch Polster: Leder schwarz Gestell: Chrom Maße: 128 cm lang, 76 cm tief, 73 cm hoch CT 120,00 e Couchtisch Platte: Glas Gestell: Chrom Maße: 90 cm lang, 90 cm tief, 46 cm hoch EG 49,00 e D1 36,00 e 52,00 e PC 3 169,00 e T 35 SB 63,00 e Sideboard verschließbar Farbe: weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80 cm hoch RW 23,00 e Rollschrank verschließbar Farbe: weiß Maße: 53 cm breit, 42,5 cm tief, 62,5 cm hoch SF 89,00 e Schließfachschrank 4 Fächer Maße: 45 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch R1 26,00 e Lagerregal 5 Böden weiß Gestell: Aluminium Maße: 95 cm breit, 30 cm tief, 185 cm hoch R2 28,00 e Kunststoffregal Farbe: weiß Maße: 75 cm breit, 30 cm tief, 170 cm hoch B1 90,00 e Bartheke verschließbar Farbe: weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80/110 cm hoch B2 73,00 e Bartheke Farbe: weiß Rahmen: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52 cm tief, 85/110 cm hoch BE 80,00 e Bartheke Eckelement passend zu B2 Maße: 52 x 52 cm gerundet, 85/110 cm hoch Beistelltisch Platte: Glas Gestell: Chrom Maße: 51 cm Ø, höhenverstellbar 56 bis 90 cm hoch IF 62,00 e Infotheke Farbe: weiß Rahmen: Alu weiß Maße: 103 cm breit, 52 cm tief, 90 cm hoch Bürodrehstuhl Gestell: Kunststoff schwarz Sitz/Rücken: Polster anthrazit Sitzhöhe: von 49-60 cm verstellbar Sitzbreite: 48 cm BTM 205,00 e Bartheke Typ Munich Gestell: weiß Front: halbrund Maße: 173 cm breit, 70 cm tief, 117 cm hoch Stehtisch Gestell: Chromgitter Platte: grau mit schwarzer Kante Maße: 60 cm Ø Höhe: 107 cm Stehtisch Gestell: Chrom Platte: weiß schwarz Maße: 70 cm Ø Höhe: 110 cm Klapp-Stehtisch Gestell: weiß Platte: weiß Maße: 70 cm Ø Höhe: 110 cm BARTHEKEN / INFOTHEKEN PC-ARBEITSPLÄTZE T9 SIDEBOARD / SCHRÄNKE / REGALE BÜRO LOUNGEMÖBEL STEHTISCHE SITZTISCHE Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen) Stehpult Gestell: Chrom matt Platte: Ahorn Maße: 85 x 59 cm Höhe verstellbar von 78 bis 111 cm PC-Arbeitsplatz verschließbar Farbe: dunkelgrau/buche Rahmen: Alu natur Maße: 70 cm breit, 30 cm tief, 100/120 cm hoch MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 130,00 e SV 2 170,00 e SV 5 150,00 e SV 7 180,00 e SV 8 240,00 e TV 1 70,00 e Tischvitrine verschließbar Gestell: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm TV 2 105,00 e TV 3 105,00 e Tischvitrine verschließbar mit Unterschrank Gestell: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm Tischvitrine verschließbar mit Unterschrank Gestell: Alu weiß Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm Tischvitrine verschließbar TV 6 100,00 e Schrankvitrine verschließbar mit Beleuchtung Gestell: Alu natur Maße: 104,5 cm breit, 55 cm tief, 180 cm hoch Glashöhe: 110 cm Schrankvitrine verschließbar, Beleuchtung und Unterschrank Gestell: Alu natur Maße: 104,5 cm breit, 55 cm tief, 180 cm hoch Glashöhe: 110 cm Schrankvitrine verschließbar, ohne Beleuchtung, mit Unterschrank Gestell: Alu weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 185 cm hoch Glashöhe: 100 cm Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung Gestell: Alu Maße: 50 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch GARDEROBEN-/ KONFEKTIONSSTÄNDER SV 1 Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung Gestell: Alu Maße: 101,4 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch KÜCHENAUSSTATTUNG VITRINEN Preis netto pro Stück und Veranstaltung G1 18,00 e Garderobenständer Gestell : Chrom / schwarz 175 cm hoch RV 18,00 e Konfektionsständer Gestell: verchromt Höhe: verstellbar von 125 bis 180 cm Länge: 150 cm RR 36,00 e Rundständer Gestell: verchromt Höhe: verstellbar von 130 bis 200 cm 80 cm Ø S 43,00 e Standspiegel fahr- und schwenkbar Gestell: Chrom Höhe: 175 cm Glas: 150 x 50 cm MK 175,00 e SP 98,00 e A 50,00 e Küchenanrichte mit 2 Schubläden und 2 Türen Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief HPL 27,00 e 2- Platten Tischherd Anschlußwert: 230 V/2,5 kW MÜ 28,00 e KS 140 52,00 e Müllsackständer inkl. 5 Müllsäcke à 120 l Gestell: Kunststoff antrazit Kühlschrank 140 l mit Eisfach Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch FKS 180 70,00 e Gestell: Alu weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 105 cm hoch Glashöhe : 22 cm Zusätzlicher Einlegeboden aus Glas für Schrankvitrinen SVE 45,00 e HB 35,00 e Halogenbeleuchtung statt Leuchtstoffröhren für SV 1 bis SV 4 (Aufpreis) P1 34,00 e Prospektständer 3 Ablagen weiß Gestell: Aluminium Maße: 80 cm breit, 140 cm hoch P3 59,00 e Prospektständer für 6 DIN A4 Prospekte Gestell u. Ablagen: anthrazit, Säule mit Buchenleiste Maße: 118 cm hoch, 50 cm tief, 46 cm breit VERSCHIEDENES PROSPEKTSTÄNDER mit Unterschrank PK 6,00 e TR 85,00 e AB 42,00 e Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülbecken, Schwenkhahn, 2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW Maße: ca. 100 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief Spülschrank mit Becken, Abtropffläche, Armatur und Boiler – 1,5 kW, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief FlaschenKühlschrank 180 l Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch Papierkorb Transformator Eingang 230 V, Ausgang 110 V, 500VA Absperrbänder Pfosten: silber, Höhe: 76 cm, Band: schwarz max. Länge: 230 cm Mindestabnahme 2 Stück. Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen zu bestellen Besuchen Sie uns im Internet: www.rappenglitz.de und überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Leistungsangebot Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19b Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter D-82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Teppich Wir bestellen für unseren Messestand mit der auszulegenden Fläche: Länge: ______ m x Breite ______ m Bahnenware Rips, fabrikneu, Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung àe 5,70 / m² Bahnenware Velours, fabrikneu, Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung àe 8,70 / m² Wichtiger Hinweis: Teppichentsorgung wird zwingend vorgeschrieben und wird berechnet mit 1,50€ /m² Wir wünschen ausdrücklich keine Entsorgung und verpflichten uns den Teppich selbst zu entfernen und zu beseitigen. in der Farbe: grau anthrazit cognac* dunkelblau hellblau grün rot schwarz türkis* *nur als Bahnenware Rips erhältlich Bei Bestellungen ab 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nr.: Kreditkarte. Euro-Card Name: Kartennummer: Visa-Card American Express Mietbedingungen: 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Die Miete ist während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Abholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestellte und reservierte Bauteile können nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. gültig bis: X Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19 Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter D-82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Wohnort Vorwahl Telefax: e-mail: Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Maßgeschneiderte Lösungen für den streßfreien Messeauftritt von der Standbegrenzungswand bis zum Komplett-Stand Typ “ START “ e 38,-- pro m² + MwSt. Leichtbautrennwände weiß 250 cm hoch, Teppich Rips Bahnenware grau, an den offenen Standseiten eine Blende weiß, Typ “ BEGINNER “ e 49,-- pro m² + MwSt. Systemtrennwände weiß 250 cm hoch, Verschließbare Kabine 1 x 2 Meter, Beleuchtung pro 4 m² ein Armstrahler 75 Watt, an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch, Teppich Rips Bahnenware grau, TYP “STANDARD” e 52,-- pro m² + MwSt. Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich, Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ), Beleuchtung pro 3 m² ein Halogen-Niedervoltstrahler, an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck für Beschriftung, eine Sitzgruppe ( 1 Tisch mit 4 Stühlen ), TYP “PROFI” e 68,-- pro m² + MwSt. Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben möglich, Wandfüllungen weiß auf Wunsch auch farbig ( Aufpreis ), Verschließbare Kabine mit Garderobe( Größe je nach Standfläche ) Beleuchtung pro 3 m² ein Neon-Leuchtfeld, eine Sitzgruppe und eine Infotheke, Fächer ( pro 5 m² ein Fach oder Schrägablage ), an den offenen Standseiten eine Blende weiß 30 cm hoch für Beschriftung, Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau. KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER RÜCKSEITE BEACHTEN! Bestellformular STANDTYP Bitte tragen Sie die Standgröße bei dem gewünschten Standtyp ein Teppichfarbe: grau _____ m² à 38,00 0 Start _____ m² à 49,00 0 Beginner Teppichfarbe: grau _____ m² à 52,00 0 Standard Teppichfarbe: grau anthrazit beige dunkelblau grün rot _____ m² à 68,00 0 Profi grau anthrazit beige dunkelblau grün rot Teppichfarbe: ________ m Front Kopfstand ________ m _______ m Tiefe ________ m Front Eckstand rechts _______ m Tiefe ________ m Front Eckstand links _______ m Tiefe Reihenstand _______ m Tiefe STANDART Bei Ihrer Standfläche handelt es sich um einen ......... Front BLENDENTEXT Beschriftung gegen gesonderte Berechnung ( pro Schriftzeichen 2,70 e ) 1x (Reihenstand) 2x (Eckstand) 3x (Kopfstand) gg. gesonderte Berechnung SONDERAUSSTATTUNG Sonderausstattung gg. gesonderte Berechnung ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ Ablage, weiß, ca. 100x30 cm Schrägablage, weiß, ca. 100x30 cm Sideboard, verschließbar, ca. 100x50x70 cm Theke, weiß, ca. 100 cm breit Barhocker BH03, schwarz Sitzgruppe (1 Tisch, 4 Stühle) Kabine verschließbar 2 x 1 Meter Kühlschrank, 140 l Strahler 50W/12 V Schriftzeichen à à à à à à à à à à e e e e e e e e e e 16,00 18,00 63,00 73,00 21,50 54,00 68,00 52,00 18,00 2,70 ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ e e e e e e e e e e MESSEDATEN zusätzliche Möblierung und Standausstattungen auf Anfrage Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden Aussteller: Halle: Sachbearbeiter: Stand: Strasse: Messe: ZLF 2008 PLZ / Ort: Telefon: Fax: E-mail: Ort /Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Bestellung bitte unterschrieben an: Messebau Rappenglitz +49 - (0)8142 - 29 52 99 faxen Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19a Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter 82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Vorwahl Wohnort Telefax: e-mail: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Anzahl Artikelbezeichnung Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nr.: Kreditkarte. Euro-Card Visa-Card American Express Name Kartennummer: gültig bis: Farbe Einzelpreis Mietbedingungen: 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes. 2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor, bzw. während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. Wichtiger Hinweis: Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend obiger Mietbedingungen. X Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers RÜCKSEITE BEACHTEN! MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 10,00 e ST 3 10,50 e ST 4 16,00 e ST 6 14,00 e ST 7 26,00 e ST 8 24,00 e Kunststoff- Schalensessel Schale: orange transparent elfenbein schwarz Sitzhöhe: 44 cm, Sitzbreite: 41 cm ST 9 25,00 e Sessel Gestell : Chrom Schale: Kunststoff elfenbein Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 51 cm ST 10 19,50 e ST 11 16,00 e ST 12 20,00 e ST 14 19,00 e SW 13,00 e BH 1 17,00 e Barhocker Gestell: Chrom Sitzpolster : Kunstleder weiß Sitzhöhe: 86 cm Sitzbreite: 34 cm Ø BH 2 17,00 e BH 3 21,50e BH 4 30,00 e Klapp-Barhocker Gestell: Chrom Sitz : Holzplatte natur weiß schwarz Sitzhöhe: 74 cm Sitzbreite: 33 x 33 cm Barhocker Z- Form Gestell: Chrom Sitzpolster : Kunstleder weiß schwarz Buche Sitzhöhe: 82 cm Sitzbreite: 35 cm Ø Kufen-Barhocker Gestell : Chrom Sitz/Rücken : Leder grau Sitzhöhe: 71 cm Sitzbreite: 42 cm BH 5 25,00 e Barhocker Gestell : Chrom Sitz: Kunstleder schwarz Sitzhöhe: 77 cm Sitzbreite: 34 cm Ø BH 12 29,00 e Netz-Barhocker Gestell : Chrom matt Sitz: grau schwarz Sitzhöhe: 75 cm Sitzbreite: 52 cm T2 22,00 e Tisch Gestell: Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 70 x 70 cm Höhe: 72 cm Schwingsessel Gestell: Chrom Sitz/Rücken : Leder schwarz Sitzhöhe: 44 cm Sitzbreite: 50 cm T3 33,00 e Tisch Gestell: Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 70 x 160 cm Höhe: 72 cm Polsterstuhl Gestell : Chrom Polster : blau grau braun schwarz Sitzhöhe: 46 cm Sitzbreite: 43 cm Netzstuhl Gestell: Chrom matt Sitz: grau schwarz Sitzhöhe: 44 cm Sitzbreite: 53 cm T4 20,00 e T6 25,00 e Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß Maße: T 4 65 x 65 cm T 6 110 x 65 cm Höhe 67 cm T5 24,50 e T 12 31,00 e Kufenstuhl Gestell: Chrom Sitz/Rücken: Leder weiß grau Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 43 cm Sitzwürfel Polster: Kunstleder schwarz Maße: 43 cm lang, 43 cm tief, 43 cm hoch T7 26,00 e T8 32,00 e Kunststoff-Stapelstuhl mit Reihenverbindung Gestell : verchromt Schale: schwarz Sitzhöhe: 45 cm Sitzbreite: 44 cm Kunststoff-Stuhl Gestell: verchromt Schale: schwarz rot gelb Sitzhöhe: 48 cm Sitzbreite: 52 cm Holz - Schalenstuhl Gestell : Chrom Schale: Buche natur weiß blau pink Sitzhöhe: 43 cm Sitzbreite: 54 cm Bistro - Stuhl Gestell: Stahlrohr weiß schwarz Sitzfläche: Kunststoffgeflecht weiß bzw. beige 40 cm Ø Sitzhöhe: 47 cm Klappstuhl Gestell: Chrom Sitz/Rücken : Leder schwarz Sitzhöhe: 47 cm Sitzbreite: 44 cm BARHOCKER ST 1 TISCHE SITZMÖBEL Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen) Tisch Gestell : Chrom Platte: grau;Kante: schwarz Maße: T 5 80 x 80 cm T 12 120 x 80 cm Höhe: 72 cm Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß schwarz Maße: 65 x 130 cm Höhe: 72 cm Tisch Gestell : Chrom Platte: weiß, schwarze Kante Maße: 80 cm Ø Höhe: 74 cm MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 25,00 e Bistro-Tisch Gestell : Stahlrohr weiß Platte: weiß Maße: 80 cm Ø Höhe: 72 cm T 10 36,00 e T 25 29,00 e K-1 14,00 e K-2 14,00 e Tisch Gestell : Chromgitter Platte: grau mit schwarzer Kante Maße: 80 cm Ø Höhe: 75 cm Tisch Gestell: Chrom Platte: weiß mit schwarzer Kante Maße: 80 x 120 cm Höhe: 75 cm Klapptisch / Arbeitstisch mit stabiler Holzplatte Gestell: Eisen Maße: K-1 150 cm breit, K-2 200 cm breit, 50 cm tief, 80 cm hoch T 13 47,00 e T 15 36,00 e T 30 25,00 e CB 1 130,00 e Leder-Armsessel Polster: Leder schwarz Gestell: Chrom Maße: 76 cm lang, 76 cm tief, 70 cm hoch CB 2 260,00 e Doppelsitz-Couch Polster: Leder schwarz Gestell: Chrom Maße: 128 cm lang, 76 cm tief, 73 cm hoch CT 120,00 e Couchtisch Platte: Glas Gestell: Chrom Maße: 90 cm lang, 90 cm tief, 46 cm hoch EG 49,00 e D1 36,00 e 52,00 e PC 3 169,00 e T 35 SB 63,00 e Sideboard verschließbar Farbe: weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80 cm hoch RW 23,00 e Rollschrank verschließbar Farbe: weiß Maße: 53 cm breit, 42,5 cm tief, 62,5 cm hoch SF 89,00 e Schließfachschrank 4 Fächer Maße: 45 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch R1 26,00 e Lagerregal 5 Böden weiß Gestell: Aluminium Maße: 95 cm breit, 30 cm tief, 185 cm hoch R2 28,00 e Kunststoffregal Farbe: weiß Maße: 75 cm breit, 30 cm tief, 170 cm hoch B1 90,00 e Bartheke verschließbar Farbe: weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80/110 cm hoch B2 73,00 e Bartheke Farbe: weiß Rahmen: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52 cm tief, 85/110 cm hoch BE 80,00 e Bartheke Eckelement passend zu B2 Maße: 52 x 52 cm gerundet, 85/110 cm hoch Beistelltisch Platte: Glas Gestell: Chrom Maße: 51 cm Ø, höhenverstellbar 56 bis 90 cm hoch IF 62,00 e Infotheke Farbe: weiß Rahmen: Alu weiß Maße: 103 cm breit, 52 cm tief, 90 cm hoch Bürodrehstuhl Gestell: Kunststoff schwarz Sitz/Rücken: Polster anthrazit Sitzhöhe: von 49-60 cm verstellbar Sitzbreite: 48 cm BTM 205,00 e Bartheke Typ Munich Gestell: weiß Front: halbrund Maße: 173 cm breit, 70 cm tief, 117 cm hoch Stehtisch Gestell: Chromgitter Platte: grau mit schwarzer Kante Maße: 60 cm Ø Höhe: 107 cm Stehtisch Gestell: Chrom Platte: weiß schwarz Maße: 70 cm Ø Höhe: 110 cm Klapp-Stehtisch Gestell: weiß Platte: weiß Maße: 70 cm Ø Höhe: 110 cm KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER BARTHEKEN / INFOTHEKEN PC-ARBEITSPLÄTZE T9 SIDEBOARD / SCHRÄNKE / REGALE BÜRO LOUNGEMÖBEL STEHTISCHE SITZTISCHE Preis netto pro Stück und Veranstaltung (zutreffende Farbe bitte ankreuzen) Stehpult Gestell: Chrom matt Platte: Ahorn Maße: 85 x 59 cm Höhe verstellbar von 78 bis 111 cm PC-Arbeitsplatz verschließbar Farbe: dunkelgrau/buche Rahmen: Alu natur Maße: 70 cm breit, 30 cm tief, 100/120 cm hoch MÖBELVERLEIH RAPPENGLITZ 130,00 e SV 2 170,00 e SV 5 150,00 e SV 7 180,00 e SV 8 240,00 e TV 1 70,00 e Tischvitrine verschließbar Gestell: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm TV 2 105,00 e TV 3 105,00 e Tischvitrine verschließbar mit Unterschrank Gestell: Alu natur Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm Tischvitrine verschließbar mit Unterschrank Gestell: Alu weiß Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch Glashöhe: 20 cm Tischvitrine verschließbar TV 6 100,00 e Schrankvitrine verschließbar mit Beleuchtung Gestell: Alu natur Maße: 104,5 cm breit, 55 cm tief, 180 cm hoch Glashöhe: 110 cm Schrankvitrine verschließbar, Beleuchtung und Unterschrank Gestell: Alu natur Maße: 104,5 cm breit, 55 cm tief, 180 cm hoch Glashöhe: 110 cm Schrankvitrine verschließbar, ohne Beleuchtung, mit Unterschrank Gestell: Alu weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 185 cm hoch Glashöhe: 100 cm Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung Gestell: Alu Maße: 50 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch GARDEROBEN-/ KONFEKTIONSSTÄNDER SV 1 Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung Gestell: Alu Maße: 101,4 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch KÜCHENAUSSTATTUNG VITRINEN Preis netto pro Stück und Veranstaltung G1 18,00 e Garderobenständer Gestell : Chrom / schwarz 175 cm hoch RV 18,00 e Konfektionsständer Gestell: verchromt Höhe: verstellbar von 125 bis 180 cm Länge: 150 cm RR 36,00 e Rundständer Gestell: verchromt Höhe: verstellbar von 130 bis 200 cm 80 cm Ø S 43,00 e Standspiegel fahr- und schwenkbar Gestell: Chrom Höhe: 175 cm Glas: 150 x 50 cm MK 175,00 e SP 98,00 e A 50,00 e Küchenanrichte mit 2 Schubläden und 2 Türen Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief HPL 27,00 e 2- Platten Tischherd Anschlußwert: 230 V/2,5 kW MÜ 28,00 e KS 140 52,00 e Müllsackständer inkl. 5 Müllsäcke à 120 l Gestell: Kunststoff antrazit Kühlschrank 140 l mit Eisfach Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch FKS 180 70,00 e Gestell: Alu weiß Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 105 cm hoch Glashöhe : 22 cm Zusätzlicher Einlegeboden aus Glas für Schrankvitrinen SVE 45,00 e HB 35,00 e Halogenbeleuchtung statt Leuchtstoffröhren für SV 1 bis SV 4 (Aufpreis) P1 34,00 e Prospektständer 3 Ablagen weiß Gestell: Aluminium Maße: 80 cm breit, 140 cm hoch P3 59,00 e Prospektständer für 6 DIN A4 Prospekte Gestell u. Ablagen: anthrazit, Säule mit Buchenleiste Maße: 118 cm hoch, 50 cm tief, 46 cm breit VERSCHIEDENES PROSPEKTSTÄNDER mit Unterschrank PK 6,00 e TR 85,00 e AB 42,00 e Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülbecken, Schwenkhahn, 2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW Maße: ca. 100 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief Spülschrank mit Becken, Abtropffläche, Armatur und Boiler – 1,5 kW, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief FlaschenKühlschrank 180 l Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch Papierkorb Transformator Eingang 230 V, Ausgang 110 V, 500VA Absperrbänder Pfosten: silber, Höhe: 76 cm, Band: schwarz max. Länge: 230 cm Mindestabnahme 2 Stück. Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen zu bestellen Besuchen Sie uns im Internet: www.rappenglitz.de und überzeugen Sie sich von unserem umfangreichen Leistungsangebot Bayerisches Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) 20. bis 28. September 2008 Veranstalter: Bayerischer Bauernverband, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. (089) 5 58 73-360, e-mail: [email protected] MIETMOBILIAR MELDESCHLUSS: 25. AUGUST 2008 ZWEIFACH EINREICHEN 19b Aussteller: Messebau Rappenglitz Palsweiser Straße 50 Sachbearbeiter D-82216 Gernlinden b. München Straße Postleitzahl Telefon: Wohnort Telefax: Vorwahl e-mail: Telefon: 089 / 94 92 49 29 Telefax: 089 / 94 92 49 27 e-mail: [email protected] Stand-Nr.: Kunden-Nr.: Teppich Wir bestellen für unseren Messestand mit der auszulegenden Fläche: Länge: ______ m x Breite ______ m Bahnenware Rips, fabrikneu, Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung àe 5,70 / m² Bahnenware Velours, fabrikneu, Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten und Folienabdeckung ohne Entsorgung àe 8,70 / m² Wichtiger Hinweis: Teppichentsorgung wird zwingend vorgeschrieben und wird berechnet mit 1,50€ /m² Wir wünschen ausdrücklich keine Entsorgung und verpflichten uns den Teppich selbst zu entfernen und zu beseitigen. in der Farbe: grau anthrazit cognac* dunkelblau hellblau grün rot schwarz türkis* *nur als Bahnenware Rips erhältlich Bei Bestellungen ab 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut. Bankinstitut: Bankleitzahl: Konto-Nr.: Kreditkarte. Euro-Card Visa-Card American Express Name: Kartennummer: Mietbedingungen: 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Die Miete ist während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Abholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestellte und reservierte Bauteile können nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. gültig bis: X Ort, Datum KOPIE VERBLEIBT BEIM AUSSTELLER Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers