Garantieerklärung Dienstpersonal - Eidgenössisches Departement

Transcrição

Garantieerklärung Dienstpersonal - Eidgenössisches Departement
Eidgenössisches Departement für auswärtige
Angelegenheiten EDA
Staatssekretariat
Protokoll - Privilegien und Immunitäten
Bundesgasse 32, CH-3003 Bern
Garantieerklärung für ein
Mitglied des Dienstpersonals
Mitglied des Dienstpersonals
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Zivilstand
Nationalität
Adresse
angestellt durch
die Diplomatische Mission /
konsularische Vertretung
Adresse
1. Die diplomatische Mission/ konsularische Vertretung verpflichtet sich, die Krankheitsund Spitalkosten sowie die Rückreisekosten dieses Mitglieds des Dienstpersonals zu
übernehmen.
2. Falls dieses Mitglied Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
(EU) oder der Europäischen Freihandelassoziation (EFTA) ist und bei einer
diplomatischen Mission / konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats der EU oder
der EFTA angestellt ist, verpflichtet sich die diplomatische Mission / konsularische
Vertretung nur zur Übernahme der Rückreisekosten.
3. Die diplomatische Mission/ konsularische Vertretung bleibt so lange für die Übernahme
der genannten Kosten haftbar bis entweder eine andere diplomatische Mission/
konsularische Vertretung für dieses Mitglied eine Garantieerklärung unterschrieben oder
die zuständige kantonale Behörde sie von dieser Verpflichtung befreit hat.
4. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine(n) Angestellte(n) gemäss den üblichen örtlichen
Entlöhnungs- und Arbeitsbedingungen des betreffenden Berufes zu behandeln.
Datum
Unterschrift und Stempel
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