Garantieerklärung Dienstpersonal - Eidgenössisches Departement
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Garantieerklärung Dienstpersonal - Eidgenössisches Departement
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Staatssekretariat Protokoll - Privilegien und Immunitäten Bundesgasse 32, CH-3003 Bern Garantieerklärung für ein Mitglied des Dienstpersonals Mitglied des Dienstpersonals Name Vorname(n) Geburtsdatum Zivilstand Nationalität Adresse angestellt durch die Diplomatische Mission / konsularische Vertretung Adresse 1. Die diplomatische Mission/ konsularische Vertretung verpflichtet sich, die Krankheitsund Spitalkosten sowie die Rückreisekosten dieses Mitglieds des Dienstpersonals zu übernehmen. 2. Falls dieses Mitglied Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelassoziation (EFTA) ist und bei einer diplomatischen Mission / konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats der EU oder der EFTA angestellt ist, verpflichtet sich die diplomatische Mission / konsularische Vertretung nur zur Übernahme der Rückreisekosten. 3. Die diplomatische Mission/ konsularische Vertretung bleibt so lange für die Übernahme der genannten Kosten haftbar bis entweder eine andere diplomatische Mission/ konsularische Vertretung für dieses Mitglied eine Garantieerklärung unterschrieben oder die zuständige kantonale Behörde sie von dieser Verpflichtung befreit hat. 4. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine(n) Angestellte(n) gemäss den üblichen örtlichen Entlöhnungs- und Arbeitsbedingungen des betreffenden Berufes zu behandeln. Datum Unterschrift und Stempel …………………………………. .……………………………………………..