diese Seite als PDF - Wohnmobil Camper mieten buchen

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Fraserway RV
Bedingungen 01.04.17 bis 31.10.17, Stand 22.11.16
1. Leistungen
1.1. In den Super-Standard-PLUS-Preisen sind eingeschlossen
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Wohnmobil wie gebucht
Transfers ab/bis Vermietstation wie ausgeschrieben und Fahrzeugübernahme am Vormittag
(Early Pick-Up)
Preparation Fee (Bereitstellungsgebühr)
Camping- und Fahrzeugausstattung
CDR Versicherung ohne Selbstbeteiligung**
Zusatz-Haftpflichtversicherung mit CAD 5 Mio. Deckungssumme
Gebühr für alle Zusatzfahrer
Fahrten in den Norden ohne Extragebühren
örtliche Steuern auf eingeschlossene Leistungen (GST + PST)
Reinigungsgebühr*
Einweisung in das Wohnmobil
1.2. In den Super-Inklusiv-PLUS Preisen zusätzlich eingeschlossen
o
unbegrenzte Freikilometer
*Endreinigung
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur
eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr in Höhe von
CAD 40,- pro Reinigungsstunde und zusätzlich für nicht entleerten Abwassertank CAD 25,- zu
erheben. Weitere Details siehe Oberpunkt
Sonstiges, Endreinigung.
** Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung in Höhe von CAD 750,- wird nach Ihrer
Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG rückerstattet. Detaillierte Informationen
dazu finden Sie unter dem Punkt 3.
Versicherungen.
1.3. Specials
1000 Freikilometer extra
für Anmietungen vom 20.09.17 bis 31.10.17 in Vancouver, Calgary und Whitehorse erhalten Sie
1.000 Freikilometer extra (gültig für das Standard PLUS Paket, in Gesamt-KM bereits berücksichtigt).
1000 Freikilometer extra
für Anmietungen vom 01.04.2017 bis 15.05.2017 erhalten Sie 1.000 Freikilometer extra (gültig für das
Standard PLUS Paket, in Gesamt-KM bereits berücksichtigt; Mindestmiete: 12 Tage).
CAD 50 Einkaufsgutschein:
für alle Festbuchungen bis 31.12.2016 und Anmietungen ab Calgary, Vancouver, Toronto und Halifax
(bei Übergabe des Fahrzeuges vor Ort)
Wiederholer Bonus:
eine Trinkflasche vor Ort bei Übergabe des Fahrzeugs
Hinweis: Die Specials können miteinander kombiniert werden.
1.4. Preisberechnung
Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt.
Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei
Hotelübernachtungen).
Stand 22.11.2016
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1.5. Stornierungen
Es gelten die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht im Preis eingeschlossen
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Benzin oder Diesel, Propangas (außer 1.Propangasfüllung)
Einweggebühren
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
2.2. Kilometer-Optionen
Für das Standard PLUS sind Kilometerpakete zu je 100 Freikilometer zum
Preis von € 26,- ab Calgary, Edmonton und Whitehorse sowie € 28,- ab Vancouver, Toronto und
Halifax buchbar.
Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit CAD 0,41 zzgl. Steuern
Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometern oder
Kilometerpaketen.
2.3. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") auf Anfrage und gegen
Gebühr möglich (wird im Reisepreis eingerechnet und an FTI gezahlt).
von Vancouver nach Calgar oder Edmonton € 400,von Calgar oder Edmonton nach Vancouver € 505,von Toronto nach Halifax € 635,von Halifax nach Toronto € 635,2.4. Steuern
Zu allen vor Ort zu zahlenden CAD-Beträgen kommt folgende Steuer hinzu: Vancouver 12%, Calgary
5%, Edmonton 5%, Whitehorse 5%, Toronto 13% und Halifax 15% - Vorbehaltlich Änderungen durch
den Vermieter und die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen und zusätzlich vor Ort zu zahlender
Gebühren.
3. Versicherungen
3.1. Versicherung
Haftpflichtversicherung
Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von einer 5 Mio. CAD ist
im Preis eingeschlossen.
CDR Versicherung
Für alle Fahrzeuge ist die CDR Versicherung im Preis eingeschlossen. Diese reduziert die
Selbstbeteiligung pro Schadensfall auf CAD 750,- in folgenden Fällen: Unfallschäden (auch auf
Camping- und Parkplätzen sowie Tankstellen), Diebstahl des Fahrzeuges, Feuer, Vandalismus,
Glasschäden, Schäden die entstanden sind, ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeuges (z. B.
Schäden beim Rückwärtsfahren, Schäden am Unterboden oder Dachaufbau des Fahrzeuges),
Schäden an den Rädern (Reifen und Felgen).
NICHT versichert sind Schäden, die aufgrund der Benutzung entgegen der Erlaubnis des Vermieters
entstanden sind (z.B. das Parken und Verlasen des Fahrzeuges in den Stadtgebieten von Montreal,
Quebec City, Ottawa und New York usw.), Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder
gesetzeswidrigen Gebrauch, durch Benutzung von einem nicht autorisierten Fahrer sowie unter
Einfluss von Alkohol/Drogen/Medikamente entstanden sind und Schäden an der Inneneinrichtung.
Die Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG
erstattet! Dies gilt bis maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung auch für:
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Glasschäden
Stand 22.11.2016
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Schäden am Unterboden und Dachaufbau
Schäden an Rädern (Reifen und Felgen)
Schäden verursacht durch Rückwärtsfahren.
Vorgehensweise im Schadensfall:
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:
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umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein
Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
umgehende Benachrichtigung des Vermieters
bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und
unterschreiben lassen
eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer
Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
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Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Endabrechnung der Schadensabwicklung
FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
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Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
Schäden durch unsachgemäße Behandlung
Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
Schäden an der Inneneinrichtung
Schäden an der Markise
Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder
Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen
Verkehrsleitsysteme
Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte
Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen
wurden oder abhanden gekommen sind
Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
3.2. Kaution
Die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung CAD 750,- wird bei Fahrzeugübernahme nur autorisiert,
nicht vom Kreditkartenkonto abgebucht. Wenn das Fahrzeug pünktlich, unbeschädigt, innen und
außen sauber, mit kompletter Ausstattung, entleerten Abwassertanks und vollem Benzintank
zurückgebracht wird, wird auch nichts belastet.
Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte!
Die Kaution gilt pro Schadensfall. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am
Eigentum Dritter wird für die restlichen Miettage jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die
Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
3.3. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter
geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet.
Stand 22.11.2016
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3.4. Weitere Hinweise
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren,
Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie
sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene
Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese
Kosten plus eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine
Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist
erforderlich und ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist
jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne
Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren
sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führerschein, eine
Kreditkarte (Pflicht!) und Ihren Reisepass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den
Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Mindestmietdauer 7 Tage, bei Einwegmieten und beim Super.-Inklusiv-PLUS Preis: 14 Tage.
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE
Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der
Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird.
Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen
Fahrzeugbeschreibung.
5. Ausstattung
5.1. Bereitstellungskosten
Preparation Fee - ist im Mietpreis enthalten
Sie schließt ein:
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Wasserschlauch, Abwasserschlauch
Erstauffüllung mit Propangas
Toilettenchemikalien, 2 Rollen Toilettenpapier
Gummihandschuhe
Transfer (vom /zum Flughafen/Flughafen-und Innenstadthotels mit folgenden Ausnahmen: in
Toronto nur Flughafenhotels; in Vancouver und Halifax nur ab den ausgewiesenen
Innenstadthotels, Details siehe Punkt 7.5.).
Stand 22.11.2016
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5.2. Campingausstattung
Ist im Preis enthalten und beinhaltet:
standard equipment:
Reservereifen, Werkzeugset, Axt, Bedienungsanleitung in deutsch
pro Fahrzeug bestehend aus:
Taschenlampe, Schaufel und Besen, Eimer, Papierkorb, Kleiderhaken, 2 Pfannen, Kaffeekanne,
Topfset, Wasserkessel, Teekessel, Eierbecher, Schüsseln, Tablett, Geschirrtücher, diverse Messer
und Kochlöffel usw.
pro Person bestehend aus:
Kissen und Decke, Bettlaken, 1 kleines und 1 grosses Handtuch, Waschlappen, Essgeschirr und
Besteck
Unterschiede/Abweichungen an einzelnen Stationen sind ohne Vorankündigung möglich.
5.3. Kindersitze
In Kanada ist das Anlegen von Sicherheitsgurten sowie Kindersitze für Kinder bis 8 Jahre bzw. 145
cm Pflicht und wird streng kontrolliert.
Fraserway vermietet auf Anfrage Baby/Kindersitze für CAD 75,- pro Miete zzgl. Steuern, zahlbar vor
Ort.
Bitte berücksichtigen Sie die jeweilige Fahrzeugbeschreibung ob die Montage eines Kindersitzes
möglich ist. Bei Bestellung eines Baby-/Kindersitzes bitte das Alter angeben, damit der richtige Sitz
bereit gestellt werden kann. Die Kindersitze werden mit 3-Punkt-Gurttechnik bzw. Beckengurt auf der
Sitzbank an der Essecke befestigt, der Tisch wird dazu abgesenkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an unser Servicecenter.
5.4. Extras
Zusatzausstattung, die Sie vor Ort anmieten können, vorbehaltlich Verfügbarkeit (bitte bei Buchung
anmelden, zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort):
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GPS (CAD 5,-/ Tag max. CAD 50,-/ Miete)
WiFi (WLAN-Hotspot) für alle Fahrzeuge ab allen Stationen, ausgenommen Whitehorse (
CAD 7,-/Tag)
Fahrräder für Erwachsene für CAD 7,- pro Tag, max. CAD 210,-/Miete und Fahrrad
Fahrradträger CAD 70,- pro Miete (max. 4 Räder, nur für Motorhome C-Small, Motorhome CMedium, Motorhome C-Large, Motorhome C-XLarge und Motorhome A-Luxury möglich)
Kinderräder und Kindersitze für Räder können bei Fraserway nicht gemietet werden, jedoch gibt
Fraserway vor Ort Empfehlungen wo diese günstig gemietet/gekauft werden können.
Unterschiede/Abweichungen an einzelnen Stationen sind ohne Vorankündigung möglich. Alles
vorbehaltlich Verfügbarkeit an der gebuchten Mietstation.
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtbeschränkungen
Nicht erlaubt sind:
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Fahrten nach Mexiko
Fahrten durch das Death Valley vom 01.Juni bis 31.August.
Generell nicht gestattet sind im Yukon: Canol Raod nördl. Ross River, Aishihik Lake Road, zw. Dease
Lake und Telegraph Creek (mit Allrad-Camper gestattet) und in Alaska: Dalton Highway (Hwy 11) zw.
Coldfoot und Prudhoe Bay (für Allrad-Camper vom 15.06.-15.09. gestattet) , McCarthy Road zw.
Chitina und McCarthy. Ebenso ist nicht gestattet:
Parken und Verlassen des Fahrzeuges in den Städten Montreal, Quebec City, Ottawa und New York
Stand 22.11.2016
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City, Fahrzeuge dürfen dort nicht unbeaufsichtigt bleiben, der Mieter ist für Diebstähle in diesen
Städten voll haftbar.
Das Befahren von Forstwegen und anderen nicht öffentlichen Strassen ist generell nicht gestattet.
Es dürfen, bis auf o.g. Ausnahmen, alle nummerierten Highways/Strassen in Alaska, Yukon,
Northwest Terr. und Nunavut befahren werden. Fahrten nach USA sind erlaubt (Ausnahmen siehe
oben).
6.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") zwischen Vancouver
und Calgary oder Edmonton sowie zwischen Toronto und Halifax sind gegen Gebühr und nur bei
Vorausbuchung möglich. Die Gebühren (siehe Oberpunkt
Zusatzkosten) werden im Reisepreis
eingerechnet und an FTI gezahlt.
6.3. Winterhinweise
Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch
Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang
selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu erwarten, müssen alle Leitungen sowie Wasser- und
Chemikalien-Tanks entleert werden. Falls Frosttemperaturen zu erwarten sind, hat die Mietstation
bereits vor der Abfahrt als Vorbeugung gegen etwaiges Einfrieren alles Wasser abgelassen und das
Fahrzeug "winterfest" gemacht. "Winterfest" bedeutet, dass Wasser aus allen Tanks abgelassen
werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in den Frischwassertank gefüllt werden und es kann
kein Wasseranschluss mehr benützt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar.
Der Mieter muss dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen benutzen, dadurch entstehende Kosten,
z.B. für Trinkwasser sind vom Mieter selbst zu tragen.
Wasch- und Spülbecken, Duschen und Toiletten können nicht benutzt werden. Die Toilette kann
jedoch teilweise benutzt werden, sofern ausschließlich mit einem Windschutzscheiben-Antifrostmittel
gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch die Benutzung der Toiletten auch hiermit nicht möglich,
Sie müssen öffentliche Toiletten aufsuchen.
Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Mieters, das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest
zurück zu bringen, falls die Winterfestigkeit bei Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht
bestand oder während der Fahrt aufgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei
Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im
Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter
teilweise nicht befahrbar sein.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Vancouver, Calgary, Edmonton, Whitehorse, Halifax, Toronto
7.2. Öffnungszeiten
Die Vermietstationen sind in der Regel Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.00 Uhr und Samstag von
08.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Station in Vancouver hat zusätzlich von Mai bis September,
Whitehorse vom 29.05. bis 30.09.2017 auch am Sonntag von 09.00 bis 15.00 Uhr, Whitehorse bis
17.00 Uhr, geöffnet. Ansonsten sind die Büros an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Feiertage 2017: 14.04., 22.05., 01.07., 07.08. (nur Vancouver und Halifax), 04.09. und 09.10.2017
7.3. Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübernahme erfolgt Montag bis Samstag zwischen 08.30 Uhr und 15.00 Uhr, Sonntag
(wenn geöffnet, siehe unter Öffnungszeiten) zwischen 8.30 Uhr und 13.00 Uhr.
Generell müssen Sie nach einem internationalen Flug die erste Nacht in Kanada in einem Hotel
verbringen. Die Übernahme eines Fahrzeugs am Ankunftstag ist aus versicherungstechnischen
Gründen nicht gestattet.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugrückgabe muss Montag bis Samstag zwischen 8:30 Uhr und 12.00 Uhr und am Sonntag
zwischen 9.30 Uhr und 12.00 Uhr (Fahrzeuginspektion muss bis 12 Uhr beendet sein) erfolgen. Bei
Stand 22.11.2016
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verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr bis zur Höhe einer Tagesrate berechnet, der Transfer entfällt
dann möglicherweise ersatzlos. Es erfolgt keine Erstattung bei vorzeitiger Abgabe des Fahrzeuges
oder für nicht genutzte, vorab bezahlte Kilometer. Die Fahrzeuge müssen pünktlich an der gebuchten
Station, unbeschädigt, innen und außen sauber , mit kompletter Ausstattung, entleerten
Abwassertanks und vollem Benzintank zurückgebracht, ansonsten werden Gebühren (siehe
Oberpunkt SONSTIGES, Endreinigung) erhoben.
7.5. Transfers
Transfers ab/bis Innenstadthotels oder Flughafen/-hotels sind mit folgenden Ausnahmen im Preis
eingeschlossen (bitte bei Buchung angeben!). Ausnahmen: Toronto- hier sind nur Transfers ab/bis
Flughafenhotels möglich, Vancouver und Halifax – der Transfer ist nur ab/bis folgenden
Innenstadthotels möglich bzw. in Vancouver auch ab Kreuzfahrtterminal „Canada Place“ (vorbehaltlich
Änderung):
Vancouver:
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Best Western Drake
Best Western Sands by the Sea<
Blue Horizon
Century Plaza
Coast Coal Harbor
Comfort Inn
Empire Landmark
Fairmont Vancouver
Fairmont Waterfront
Inn at False Creek
Pan Pacific
Rosedale on Robson
Sandman City Centre
Sandman Davie
Sheraton Wall Centre
Sutton Place
Westin Bayshore
Halifax:
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Atlantica
Lord Nelson
Delta Barrington
Marriott Courtyard
Delta Halifax
Marriott Harbourfront
Cambridge Suites
Four Points Sheraton
Prince George Hotel
Westin Grand Hotel
Transfers finden generell nur bis 13:00 Uhr statt. Es wird kein Transfer nach 13:00 Uhr angeboten.
7.6. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen,
behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug
ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht
verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden
nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein
Anspruch auf Entschädigung.
Nicht alle Fahrzeugtypen sind an allen Stationen erhältlich.
Fahrzeuge der Gruppen TCS 10, TCB 10, M25S, M31S und A29 verfügen über einen Slide-out und
werden ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt. Obwohl die Fahrzeuge meist eine vergleichbare
Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen
und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des
Stand 22.11.2016
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Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer
Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Endreinigung
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur
eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr (CAD 40 pro
Reinigungsstunde) zu erheben.
Faustregel: "ein Fahrzeug sollte in einem Zustand zurückgegeben werden, wie man es erwartet, bei
der Übernahme vorzufinden".
Toilette und Abwassertank müssen entleert werden oder es wird ebenfalls eine Gebühr (CAD 25)
fällig. Die Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren fällig.
8.2. Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie
verpflichtet, unverzüglich (innerhalb 24 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter
bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur
Verfügung.
Außer dem Vermieter (innerhalb 24 Stunden) hat der Mieter bei Unfällen, Vandalismus, Feuer,
Diebstahl und allen sonstigen, dem Fahrzeug zugefügten Schäden zwingend auch sofort die Polizei
zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Ohne Meldung bei der
Polizei und Polizeibericht besteht kein Versicherungsschutz.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe
zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der
Meldungen erlischt jeglicher Versicherungsschutz!
Kleinere Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu CAD 50,- werden gegen Vorlage der
Rechnung erstattet, Reparaturen über CAD 50,- bedürfen verpflichtend erst der Genehmigung der
Vermieter.
Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar - es gilt eindeutig: ohne Beleg keine
Erstattung!
Für Probleme und Schäden mit Radio/Kassette/CD, Mikrowelle, Klimaanlage, Tempomat ist der
Vermieter zu keiner Erstattung verpflichtet, diese zählen nicht zu sog. "mechanical breakdowns".
8.3. Haustiere / Rauchen
Das Mitnehmen von (Haus-)Tieren ist auf Anfrage (bereits bei der Buchung erforderlich) und gegen
Gebühr in Höhe von 100/Buchung möglich.
Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
8.4. Fährbuchungen
Sollten Sie planen Ihr Motorhome auf eine Fähre mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst
frühzeitigen Reservierung. Wir empfehlen immer mindestens für ein 27ft Fahrzeug zu buchen, um
Problemen vorzubeugen, sollten Sie ein größeres als das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung gestellt
bekommen. Reservierungen für die Inside Passage auf den BC Ferries nehmen wir gerne für Sie vor.
Informationen und Preisen zu den Fähren ferfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro oder im FTI
Servicecenter.
8.5.Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information
zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters.
Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie
erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der
Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des
Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
Stand 22.11.2016
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