ARD - Ratgeber Recht
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ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 16. November 2013, 17.03 Uhr im Ersten URTEILE ALS COMIC: Lotto-Zugewinn Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers/der Empfängerin hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des/der Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ARD-Ratgeber RECHT vom 16.11.2013 Seite 2 Beitrag: Autor: SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Urteil als Comic - Lotto-Zugewinn Dr. Frank Bräutigam Nein, es geht einfach nicht mehr, schniefte Manfred Meier gegenüber seine Frau Monika, es ist aus. Die beiden gingen nach 29 Jahren Ehe getrennte Wege. Nur den Scheidungsantrag einzureichen, das brachte Manfred noch viele Jahre lang nicht übers Herz. Manfred fand aber schnell mit Barbara sein neues Glück, in der Liebe, und im Spiel. Zusammen mit Barbara füllte er, nur so aus Spaß, nen Lottoschein aus. Als sie ein paar Tage später beim Frühstück in die Zeitung schauen, bleibt Manfred der Bissen im Halse stecken. Sechs Richtige! Moment, wie viel ist das denn…: eine Million!! Nur noch das „alte Leben“ schnell abschließen, dachte Manfred, und mit der Ex Monika vor den Scheidungsrichter treten. Ehe beendet. Manfred wollte schon rausstürmen, doch Monika packte ihn am Kragen. Mooment! Ich bekomme noch Geld von Dir. Schon mal was von „Zugewinnausgleich“ gehört? Apropos Zu-Gewinn, war da nicht dieser Lottogewinn, mein Lieber? Von Deinem Anteil steht mir die Hälfte zu, 250.000 Euro, basta! Bist Du bekloppt? rief Manfred. Wir leben doch schon acht Jahre getrennt, und den Schein hab ich mit Barbara ausgefüllt. Der hat mit unserem alten Leben doch gar nichts zu tun! Du bekommst keinen Cent! Bekommt sie doch! Entschieden die obersten Familienrichter aus Karlsruhe den Streit. Ein Lottogewinn gehört zum Vermögen, das nach einer Scheidung aufgeteilt werden muss. Und entscheidender Zeitpunkt ist nun mal der eingereichte Scheidungsantrag. Trennung hin oder her, der Lottogewinn war davor, lieber Manfred. Eine Ausnahme können wir leider nicht machen. Zugewinnausgleich ist super! jubelt Barbara. Jetzt kann sie so richtig durchstarten. BGH, Beschluss vom 16.10.2013, XII ZB 277/12 ARD-Ratgeber RECHT vom 16.11.2013 Seite 3 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe