Eheschließung in Britische Jungferninseln
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Eheschließung in Britische Jungferninseln
Stand: Mai 2014 MERKBLATT EHESCHLIESSUNG DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BRITISCHE JUNGFERNINSELN 1. Die Verlobten müssen eine spezielle Heiratslizenz (Special Licence) beantragen, um die normale Aufgebotsfrist zu verkürzen. Der Antrag auf Erteilung einer Heiratslizenz kann sofort nach Ankunft gestellt werden. Eine reguläre Heiratslizenz (Ordinary Licence) können die Verlobten nach einem mindestens 15 tägigen Aufenthalt in den Britischen Jungferninseln (BVI) beantragen. 2. Die Heiratslizenzen wird vom Standesamt (Registrar‘ s General; Burhym Building, Road Town, Tortola, Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 16:30 Uhr; Tel.: +1 284 468 3701 ext. 3035/36 oder +1 284 468 3442, Faxes: +1 284 494 2783, +1 284 494 4435; Email: [email protected], [email protected]; Website: www.crisvi.gov.vg) ausgestellt. 3. Deutsche können auf den BVI vor einem entsprechend ermächtigten Standesbeamten die Ehe schließen oder auch von einem Pfarrer getraut werden. Hierbei kommt es jedoch an, welchem Glauben das Paar angehört und die jeweiligen Bestimmungen der entsprechenden Kirche. Die Verlobten müssen folgende Unterlagen mitbringen: - gültigen deutschen Reisepass - weiteres Ausweisdokument - Geburtsurkunde - ggfs. Scheidungsurteil - ggfs. Sterbeurkunde eines verstorbenen Ehegatten. Zur Beantragung der Heiratslizenz werden Gebührenmarken im Wert von USD 220,00 für die spezielle Heiratslizenz oder Gebührenmarken im Wert von USD 120,00 für die reguläre Heiratslizenz (Erhältlich beim Standesamt oder Post in den Britischen) benötigt. In deutscher Sprache vorgelegten Unterlagen muss eine beglaubigte Übersetzung ins Englische beigefügt werden. Die Kosten für eine Eheschließung im Standesamt betragen USD 340,00; außerhalb des Gebäudes des Standesamts USD 220,00. Sollte eine Hochzeit auf eine der anliegenden Inseln gewünscht werden, wie z.B. Jost Van Dyke, Virgin Gorda, Peter Island, Guana Island, Salt Island, Anegada, Norman Island etc. so müssen die Reisekosten für den Standesbeamten bezahlt werden (Fährservice USD 20,00 – 40,00). 4. Zwei Trauzeugen müssen den Antrag auf Erteilung der Heiratslizenz mit unterschreiben, sowie bei der späteren Trauungszeremonie zugegen sein. Alle in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen erfolgen ohne Gewähr Stand: Mai 2014 5. Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn die Verlobten (oder einer der Verlobten) der englischen Sprache nicht mächtig sind. 6. Die Heiratsurkunde muss zur Verwendung in Deutschland mit einer Apostille der zuständigen Behörde (Registrar’ s Office) der BVI versehen. Die Kosten für die Apostille betragen USD 40,00. Es wird darauf hingewiesen, dass die Trauung nicht von einem Beamten in der deutschen Botschaft in Port of Spain vorgenommen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt: Deutsche Botschaft 19 St. Clair Avenue, P.O.Box 828 Port of Spain, Trinidad, W.I. Tel. +1868 6281630/2 Fax: +1868 6285278 E-Mail: [email protected] Internet: www.port-of-spain.diplo.de oder die Honorarkonsulin: Astrid C. Wenzke Sea Cows Bay Postanschrift: PO Box 710, Road Town Tortola, British Virgin Islands Tel. +1284 494 3546 (Home & Office) Handy: +1284 441 2929 (08:30- Mitternacht) Fax: +1-284 494 0608 E-Mail: [email protected] Alle in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen erfolgen ohne Gewähr