Eheschließung in Britische Jungferninseln

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Eheschließung in Britische Jungferninseln
Stand: Mai 2014
MERKBLATT
EHESCHLIESSUNG DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER
BRITISCHE JUNGFERNINSELN
1.
Die Verlobten müssen eine spezielle Heiratslizenz (Special Licence)
beantragen, um die normale Aufgebotsfrist zu verkürzen. Der Antrag auf
Erteilung einer Heiratslizenz kann sofort nach Ankunft gestellt werden. Eine
reguläre Heiratslizenz (Ordinary Licence) können die Verlobten nach einem
mindestens 15 tägigen Aufenthalt in den Britischen Jungferninseln (BVI)
beantragen.
2.
Die Heiratslizenzen wird vom Standesamt (Registrar‘ s General; Burhym
Building, Road Town, Tortola, Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis
16:30 Uhr; Tel.: +1 284 468 3701 ext. 3035/36 oder +1 284 468 3442, Faxes:
+1 284 494 2783, +1 284 494 4435; Email: [email protected], [email protected];
Website: www.crisvi.gov.vg) ausgestellt.
3.
Deutsche können auf den BVI vor einem entsprechend ermächtigten
Standesbeamten die Ehe schließen oder auch von einem Pfarrer getraut
werden. Hierbei kommt es jedoch an, welchem Glauben das Paar angehört
und die jeweiligen Bestimmungen der entsprechenden Kirche.
Die Verlobten müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- gültigen deutschen Reisepass
- weiteres Ausweisdokument
- Geburtsurkunde
- ggfs. Scheidungsurteil
- ggfs. Sterbeurkunde eines verstorbenen Ehegatten.
Zur Beantragung der Heiratslizenz werden Gebührenmarken im Wert von USD
220,00 für die spezielle Heiratslizenz oder Gebührenmarken im Wert von USD
120,00 für die reguläre Heiratslizenz (Erhältlich beim Standesamt oder Post in
den Britischen) benötigt.
In deutscher Sprache vorgelegten Unterlagen muss eine beglaubigte
Übersetzung ins Englische beigefügt werden.
Die Kosten für eine Eheschließung im Standesamt betragen USD 340,00;
außerhalb des Gebäudes des Standesamts USD 220,00. Sollte eine Hochzeit
auf eine der anliegenden Inseln gewünscht werden, wie z.B. Jost Van Dyke,
Virgin Gorda, Peter Island, Guana Island, Salt Island, Anegada, Norman Island
etc. so müssen die Reisekosten für den Standesbeamten bezahlt werden
(Fährservice USD 20,00 – 40,00).
4.
Zwei Trauzeugen müssen den Antrag auf Erteilung der Heiratslizenz mit
unterschreiben, sowie bei der späteren Trauungszeremonie zugegen sein.
Alle in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen erfolgen ohne Gewähr
Stand: Mai 2014
5.
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn die Verlobten (oder einer der Verlobten)
der englischen Sprache nicht mächtig sind.
6.
Die Heiratsurkunde muss zur Verwendung in Deutschland mit einer Apostille
der zuständigen Behörde (Registrar’ s Office) der BVI versehen. Die Kosten
für die Apostille betragen USD 40,00.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Trauung nicht von einem Beamten in der
deutschen Botschaft in Port of Spain vorgenommen werden kann.
Weitere Auskünfte erteilt:
Deutsche Botschaft
19 St. Clair Avenue,
P.O.Box 828
Port of Spain,
Trinidad, W.I.
Tel.
+1868 6281630/2
Fax:
+1868 6285278
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.port-of-spain.diplo.de
oder die Honorarkonsulin:
Astrid C. Wenzke
Sea Cows Bay
Postanschrift: PO Box 710, Road Town
Tortola, British Virgin Islands
Tel.
+1284 494 3546 (Home & Office)
Handy:
+1284 441 2929 (08:30- Mitternacht)
Fax:
+1-284 494 0608
E-Mail:
[email protected]
Alle in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen erfolgen ohne Gewähr

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