Claudia Preuß-Ueberschär - Bündnis 90/Die Grünen

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Claudia Preuß-Ueberschär - Bündnis 90/Die Grünen
Wann ist Zucht
Qualzucht?
Sesshaftwerdung des Menschen
Der fruchtbare Halbmond.
Quelle: Wikimedia.commons/Fruchtbarer Halbmond
Zucht
 Sesshaftwerdung des Menschen
 Domestizierung, im weitesten Sinne Beginn der Zucht
 Kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel
der genetischen Umformung
 Erwünschte Eigenschaften verstärken,
unerwünschte Eigenschaften unterdrücken
 Eine gezielte Selektion
 Eine von Menschen Hand
beschleunigte Evolution
 Richtung und Ziel dieser Evolution gibt
der Mensch vor nach seinen Vorstellungen
Zur Geschichte
 Zu Beginn der Domestizierung hat der Mensch Individuen
ausgewählt mit den gewünschten Eigenschaften
= Auswahlzüchtung
 1753 Carl von Linne`  Systematik
 nennt die neu entstandenen Formen  Subspezies
 1859 Charles Darvin  postuliert die natürliche Zuchtwahl
 als Evolutionsprozess
 1869 Gregor Mendel  seine Gesetze revolutionieren die
Züchtung, sie haben heute noch Gültigkeit
(keine Blutlinien)
ohne Kenntnis der Gene zu diesen Regeln gekommen. – 1904 Bestätigung
durch die Chromosomentheorie von Theodor Boveri und Walter Sutton)
Gesetze zum Tierschutz
 Grundgesetz Artikel 20a
Seit dem 1. August 2002  Tierschutz als Staatsziel
 Der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige
Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere
im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch
die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
und Recht durch die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung
Gesetze zum Tierschutz
 Tierschutzgesetz
Grundsatz § 1
 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen
Leben und Wohlbefinden zu schützen.
 Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!
Gesetze zum Tierschutz
Tierschutzgesetz § 11b
(Qualzuchtparagraph)
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch
biotechnische Maßnahmen zu verändern...
1 dass bei der Nachzucht….erblich bedingt Organe oder
Körperteile fehlen oder für den normalen Gebrauch
untauglich oder umgestaltet sind…
2 dass bei Nachkommen
erblich bedingt mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen
auftreten
artgemäßer Kontakt zu Artgenossen nicht möglich ist
oder bei diesen oder ihnen selbst zu
Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt
dass die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden
möglich ist oder zu Schäden führt
Gesetze zum Tierschutz
Tierschutzgesetz § 11b
(Qualzuchtparagraph)
(2)
Im Absatz 2 dieses Paragraphen wird festgelegt :
 Das Bundesministerium kann das Unfruchtbarmachen
von Wirbeltieren anordnen
 Es ist ermächtigt mit Zustimmung des Bundesrates
 die erblich bedingten
Veränderungen und Störungen festzulegen
 Das Züchten bestimmter Rassen, Arten, Linien
zu verbieten oder zu beschränken
Gesetze zum Tierschutz
TierSchG §3, Nr.1
Es ist verboten,
 einem Tier außer in Notfällen
Leistungen abzuverlangen,
 denen es wegen seines Zustandes offensichtlich
nicht gewachsen ist oder
 die offensichtlich seine Kräfte übersteigen
Gesetze zum Tierschutz
EU Recht
 Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
1987, Art. 5
 Europäisches Übereinkommen 1978/ Richtlinie des
Rates 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere, Anh. Nr.21
 Tiere dürfen nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken
gehalten werden, wenn aufgrund ihres Genotyps oder
Phänotyps berechtigter maßen davon ausgegangen werden
kann, dass die Haltung ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen
nicht beeinträchtigt
Gesetze zum Tierschutz
EU Recht
 Innerhalb der EU besteht Konsens darüber, dass Tierschutz ein
generelles Anliegen und ein moralischer Grundwert der europäischen
Völker ist.
 Die bestehenden Erlasse sind Konsens der Vertragsnationen und
sind somit tierschützerische Minimalstandards.
 Einhaltung beruht auf Freiwilligkeit
 es gibt keinen Durchsetzungsmechanismus
 demzufolge keine Handhabe zur Sanktionierung fehlbarer
Staaten
 Expertenausschüsse arbeiten immer an Erweiterungen und
Verbesserungen (daraus ergeben sich Empfehlungen)
 Eine Übertragung in innerstaatliches Recht ist nicht zwingend
Gesetze zum Tierschutz
EU Recht
Richtlinie 98/58EG des Rates (Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere)
 Artikel 10 Abs. 2
 …..können Mitgliedsstaaten jedoch nach dem 31.Dez.
1999 in ihrem Hoheitsgebiet strengere Vorschriften zum
Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere beibehalten oder
anwenden…….
(Qual)zucht
in der Klein bzw. Heimtierzucht
Die Kleintierzucht ist überwiegend in der Hand von Hobbyzüchtern
 der Mensch formt Haustiere nach seinem Schönheitsideal
(Kindchenschema) Aussehen hat hohe Relevanz
keine Rücksicht auf gesundheitliche Konsequenzen für die
Tiere oder deren Wohlbefinden
 Qualzuchten treten hier deutlich in Erscheinung
 Heimtiergutachten (BMELF 2000)
Verbot von Qualzüchtungen - schon in der Einleitung wird
gesagt, dass es sich um Empfehlungen handelt und nicht
alles vollumfänglich realisierbar sei !!
Beispiel Hunde
Äußere Merkmale  hohe Vererbbarkeit
 so durch Inzest- und Linienzucht immer
weiter gefestigt werden
 viele Hunde einer Rasse gehen auf
wenige Merkmalsträger zurück
 dadurch bei reinrassigen Züchtungen
vermehrtes Auftreten von Erbkrankheiten
Beispiele:
Ellenbogendysplasie - Hüftdysplasie - Herzfehler
Mops
 Bild
2003
1927
• FCI-Standard Nr. 253
• Gruppe 9: Gesellschafts- und
Begleithunde
• Sektion 11: Kleine doggenartige
Hunde o. Arbeitsprüfung
• Ursprung: China
• Patronat: Großbritannien
• Alternative Namen:
Pug, Carlin,
Carlino, Doguillo
• Gewicht: ideal 6,3–8,1 kg
• Varietäten: Hellfalbfarben mit
schwarzer Maske,
Schwarz, Silber,
Apricot mit schwarzer
Maske
• Liste der Haushunde
• Der Mops ist eine von der FCI
anerkannte englische Hunderasse (FCIGruppe 9, Sektion 11,
Standard Nr. 253).
Mops
ursprünglich aus China
vor ca 2000 Jahren aus
doggenähnlichem Hund gezüchtet
Kaiserhund/ Privileg des Kaisers
brachycephal
 runder Kopf kurze Schnauze
brachycephales Syndrom
 Probleme Atmung / Thermoreg.
 Verletzung der Cornea
 Pug-Dog- Encephalitis
(nekrot. Meningoencephalitis)
PDE endet immer tödlich
 zu große Welpen (Kaiserschnitt)
 Nabelschnur
 Fehlbildungen Rute u. Wirbels.
Cavalier King Charles Spaniel
(aus dem kurznasigen King Charles Spaniel gezüchtet, 20. Jarh.)
Nr. 136
Gruppe 9: Gesellschafts- und
Begleithunde
Sektion 7: Englische
Gesellschaftsspaniel
Ohne Arbeitsprüfung
Ursprung: Großbritannien
Gewicht: 5,5 bis ca. 8 kg
Cavalier King Charles Spaniel
 Seit 1486 schon in Büchern erwähnt
(Julian Berner „The Book of St. Albans)
 eine Hunderasse des höfischen England (König Karl I u. König Karl II)
 schon auf Bildern von van Dyke zu sehen
 durchschnittl. Lebenserwartung 7 bis 10 Jahre
 viele Erbkrankheiten
 42,8 % der Todesfälle  Herzerkrankungen (nach Umfragen des
brit. Kennel Club)
Anthonis van Dyck (1599-1641)
Die drei ältesten Kinder Charles I., 1635
Öl auf Leinwand; 133,4x151,8 cm
- 2. Version Privatbesitz
Cavalier King Charles Spaniel
(Rasse bedingte schwere genetische Defekte)
Mitralklappenerkrankung
 bis zum Herzversagen
(häufigste Todesursache)
Syringomyelie (SM)
flüssigkeitsgefüllte Hohlräume im
Rückenmark, als Folge der Behinderung
der freien Zirkulation von Liquor
(Rückenmark / Hirnflüssigkeit)
Ursache dafür häufig :
Chiari- Malformation TypI (CM)  Schädel zu klein für Gehirn
Folge davon Gehirnmasse wird durch das
Hinterhauptsloch (Foramen magnum) in
den Wirbelkanal gedrückt (Cross at al 2009)
Fast alle King Charles haben eine CM …..… nicht alle erkranken
(Cerda-Gonzalez et al 2009)
Shar Pei
FCI-Standard Nr. 309
Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer
– Molossoide –
Schweizer Sennenhunde
Sektion 2: Molossoide
2.1 Doggenartige Hunde
Ohne Arbeitsprüfung
Ursprung: China
Patronat: FCI
Widerristhöhe: 44–51 cm
(17.5–20 Zoll)
Gewicht: Nicht festgelegt
Liste der Haushunde
Shar Pei
 alte chinesische Hunderasse
 Rasse lässt sich durch Funde bis in die Han-Dynastie
(206 v.Chr.-220 n. Chr.) zurückverfolgen
 Hund armer Leute (Fischer/ Bauern  Wachhund/Jagd/Rattenjagd)
 In den 1950-iger Jahren fast ausgestorben
 1972 in Hongkong erstmals als Rasse ausgestellt
 Genpool sehr begrenzt
 Rassetypische Erkrankung:
 Genetisch bedingte Hauterkrankung( Idiopathische Muzinose)
 Familiar Shar-Pei- Fever ( FSF) periodisch auftretendes Fieber/ Gelenke
unangemessen hohe Entzündungsreaktionen Ablagerungen Amyloidose
 Amyloidose Nierenversagen
 Hyaluronosis
Qualzucht Katzen
Katzen
 geringere genetische Mutationsbereitschaft
 wenig züchterischer Spielraum
 es gibt nur ca. 100 verschiedene Rassen
 Körperbau hat sich fast nicht verändert
trotzdem  auch DEFEKTZUCHT
Sphinx Katze
(Nacktkatze, auch keine Bart- und Schnurrhaare)
 Fast keine Temperaturregulation möglich
 Tiere frieren ständig
weitere Katzen
Manxkatzen  schwanzlos
 missgebildete Wirbelsäule
 daraus resultierend  ein hüpfender Gang
das wird als Rassestandard gesehen und ist
ein ausdrückliches Zuchtziel
 meist abnorme oder nicht lebensfähige
Nachkommen
Perserkatze  rundnasig / stupsnasig (Kindchenschema)
 Atembeschwerden
 Fressprobleme
 stetig tränende Augen
 Schwergeburten/ Kaiserschnitt wg. rundem Kopf
(Qual)zucht bei den Nutztieren
(industrielle Tierzucht)
Zucht ausschließlich in privatwirtschaftlicher Hand
Ziel der züchterischen Bearbeitung von Tierrassen ist die
optimale Ausnutzung und Verwertung der Tiere
als Lieferanten von Produkten
 klassische Zucht
 Reinzucht
 Veredelungszucht
 gezielte Selektion und Anpaarung
 nur Tiere derselben Rasse
 in Reinzuchtpopulationen werden Tiere
anderer Rasse eingekreuzt, um bestimmte
Merkmale in den Genpool zu integrieren
 Gebrauchskreuzung
 das gezielte Verpaaren verschiedener
Reinzuchtrassen  die Gebrauchseigenschaften der neuen Tiere sind
besser als die der Ausgangstiere. Endkreuzungsprodukt nicht mehr
zur Zucht, nur noch zur Nutzung (Sonderform hiervon => Hybridzucht)
 Hybridzucht
 aus Inzuchtlinien - Merkmale spalten in der
nächsten Generation wieder auf
 keine Weiterzucht
(Qual)zucht in der Nutztierhaltung
Studie von Bündnis 90/ die Grünen beauftragt
Durchführung der Studie: Prof. Dr. habil. Bernhard Hörning
Hochschule Eberswalde
veröffentlicht: 15.08. 2013
Zusammenfassung:
Kontinuierliche Leistungssteigerung (wirtschaftliche Gründe)
Zucht zumeist auf einseitige Höchstleistung
Milch– Fleisch- Legeleistung
Spezialisierung, da nicht mehrere Maximalleistungen
in einem Tier zu vereinen sind
Rinder  Milch – Fleischrassen
Hühner  Lege – und Masthybriden
Schwein  Vater – und Mutterrassen
Qualzuchtstudie
(Zusammenfassung)
Zucht auf Höchstleistung  bedingen Gesundheitsprobleme
Hochleistungszucht  bedingt auch Abnahme der Biodiversität
Verlust alter Rassen
 nur noch Inzucht innerhalb von Hochleistungsrassen
Immer kürzere Lebens - und Nutzungsdauer
Legehennen ca. 1Jahr
Milchkühe innerhalb der letzten 40 Jahre Halbierung der
Nutzungsdauer (durchschnittl. 2,5 Kälber pro Kuh ,nach
ca. 5 Jahren Schlachtung, obwohl eine Kuh 25 Jahre alt werden könnte)
 (hohe Remontierungsraten)
Zuchtsauen werden in der Regel keine 3 Jahre mehr alt
Qualzucht
Tierart
natürlich
als Schlachttier
Hähnchen
10 Jahre
5-6 Wochen
Schwein
21 Jahre
5 Monate
Rind
25 Jahre
3-5 Monate für Kälber, 8-10 Monate für Jungrind
Lamm
20 Jahre
6 Monate für ein Lamm
Truthahn
15 Jahre
2-3 Monate
Ente
18 Jahre
3-4 Monate
Gans
38 Jahre
3-4 Monate
Kaninchen
10 Jahre
10-12 Wochen
Qualzuchtstudie
Tabelle : Leistungssteigerungen
Kühe
Sauen
Mastschweine
Jahr
Milch je
Kuh &
Jahr (kg)
Aufg.
Ferkel
/Jahr
1950
3.785
1955
3.762
118
1960
4.010
131
1965
4.233
189
1970
4.406
213
1975
4.682
1980
5.183
1985
5.357
1990
5.897
1995
Tgl. Zunahme
(g)
Futterverwertung (1: )
Legehennen
Eier je Huhn
und Jahr
3,47
235
584
3,40
243
612
3,26
257
18,8
641
3,15
259
6.084
18,4
655
3,09
264
2000
7.019
19,8
705
2,96
276
2005
7.636
21,4
720
2,92
278
2008
7.879
23,2
748
2,92
2011
8.173
26,6
780
2,88
Masthühner
Tgl. Zunahme
(g)
Futterverwertung (1: )
20
2,4
Puten
Gewicht Hähne
22 Wochen
(kg)
12,2
30
2,1
40
1,8
13,5
15,7
46
1,6
19,45
56
1,64
287
65
1,64
298
68
1,53
23,36
Milchkühe
Nutzungsdauer im Jahr 2012  4,6 Jahre (lebende Kühe)
 5,3 Jahre abgehende Kühe
Erstkalbung
 2,5 Jahre
Nutzungsdauer
 2,2 – 2,8 Jahre
Anzahl der Kälber
 durchschnittlich 2,5 Kälber
„Wegwerfkühe“
Erkrankungen:
Fruchtbarkeitsstörungen
Eutererkrankungen
Klauenerkrankungen
Stoffwechselstörungen( Leber)
Labmagenverlagerungen
Beispiel Kühe
(artgemäßes Verhalten)
 ruhig, sanftmütig, in Sozialverbänden zu 20 -30 Tieren
 scheuen Konflikte , grasen im Gehen,
 ca. 10 Std am Tag Futteraufnahme
 Wiederkauvorgang meist im Liegen, 4-9 Std.- 30.000 Kaubewegungen
 150 ltr Speichel  Trinkwasserbedarf ca. 60 ltr an heißen Tagen 150 ltr
 enge Beziehung zwischen Kuh und ihren Kälbern (Barth et al 2009)
 Kalb nach ca. 30 Min. stehen und saugen
 nach wenigen Tagen Erkennung über akustische Signale,
nach 2 Wochen optische Erkennung – Kuh und Kalb erkennen sich
auch im Alter noch
 Verhaltensforscher nennen das Tierfreundschaften
Beispiel Kühe
ursprüngl. Milchleistung pro Tag für das Kalb  8 ltr
 2500 ltr /Jahr ( berechnet auf 305 Tage)






1980-iger Jahre  4300 ltr /Jahr
1990-iger Jahre  5000 bis 5500 ltr
heute
 7000 bis 9000 ltr
mehr als 25 ltr /Tag
Rassen wie Holstein Friesian bis 10.000 ltr Milch /Jahr
Sonderfall (2002 in Sachsen)
18.133 ltr Milch /Jahr
 3-4 Abkalbungen
bei manchen Hochleistungsrassen nur 2 Abkalbungen
 Lebenszeit 4,5 - 6 Jahre
Beispiel Kühe
 In letzten 40 Jahren Milchleistung
40% gestiegen
 Klauen- und Gelenkschäden
300% gestiegen
 Eutererkrankungen
600% gestiegen
 80% wegen gesundheitl. Probleme zum Schlachter
 Fruchtbarkeitsstörungen –Mastitis – Klauenentzündung
(Frey 2004)
 Ursachen für Erkrankungen  hohe Milchleistung
( Rollinger 2007)
Beispiel Kühe
(Erkrankungen)
Stoffwechselerkrankungen
 Kühe  grundsätzlich niedriger Kalziumgehalt u. Blutzuckerspiegel
 bei enormer Milchleistung  Energielücken
 Erkrankungen wie Milchfieber - Leberdegeneration – Ketose
 wegen hoher Milchleistung  Milchleistungsfutter notwendig
(nicht wiederkäuergerecht, geringer Rohfaseranteil)
 Pansenübersäuerung (Brause 2008)

Klauenererkrankungen
 für 1 ltr Milch  500 ltr Blut durch das Euter (Faber u. von Lengerken, 2003)
für 20 ltr Milch  10.000 ltr Blut
andere Regionen wie Klauen  Minderdurchblutung
 Nährstoffmangel dort  schlechtes Klauenhorn
Beispiel Kühe
(Erkrankungen II)
 Rusterholz`sches Sohlengeschwür (Übergang Trachten zu Sohlenhorn)
 durch übergroßes Euter  schwankender Gang (Nuss 2007)
 Ekzeme
 Euter leer  20 Kg /
gefüllt  50 kg (LID 2007)
 Probleme bei Laufen- Hinlegen- Aufstehen
 ständige Reibung der Oberschenkelhaut
 Zitzenerkrankungen
 Maschinelles Melken
 Zitzenschleimhaut – Hyperkeratosen- Zirkularwunden an
Zitzenbasis – Strichkanalverletzungen an Zitzenspitze (Brause 2007)
 Euterentzündung (Mastitis) durch maschinellen Milchentzug
Qualzuchtstudie
(Milchkühe)
Qualzuchtstudie
(Doppellender Fleischrinder)
Bsp. Weißblaue Belgier
 Umfangsvermehrung („doppelter“ Lendenmuskel)
 Schwergeburten
Kaiserschnitte
 Verkürzte Lebens- bzw.
Nutzungsdauer der Kühe
(max. 5 Kaiserschnitte /Kuh)
 Vermehrtes Auftreten
von Missbildungen u.
verminderte Vitalität
bei Kälbern
Schweine
(Zuchtsauen)
 Ferkel pro Sau  wichtiger Faktor für den Landwirt
 Wurfgrößen  kontinuierlich gesteigert
 Verkürzung  Säugezeit
 2011 im Mittel 26,6 Ferkel/ Sau/Jahr
(angestrebt werden von der Agrarindustrie 30 Ferkel/Sau /Jahr)
 Kurze Säugezeit:
  kurze Rückbildungszeit  Fruchtbarkeitsstörungen
 Hohe Ferkelzahl:
 mehr Ferkel als Zitzen  niedriges Geburtsgewicht
 anfällig  lebensschwach (7 Zitzenpaare = normal)
 Sau  nur noch durchschnittlich 4 bis 5 Würfe /Lebenszeit
Schweine
(Zuchtsauen)
Krankheiten
Fruchtbarkeitsstörungen
23 % bis 29 %
Lahmheiten
8 % bis 17 %
MMA- Komplex  Mastitis - Metritis- Agalaktie
Schlechte Haltung begünstigt Krankheiten :
 Keine Einstreu
 Vollspaltenböden
 Platzmangel
 hygienische Verhältnisse
 Kastenstände
Schweine
(Mastschweine)
 (Läuferschweine) werden mit ca. 11 Wochen und 30 kg /KGW 
Mastschwein
 Gewichtszunahme ca. 780 g /Tag (maximal 1000 g/Tag)
 Zucht auf Magerfleischanteil
 Belastungsmyopathien  erbliche Disposition
(enorm beschleunigte Glykolyse u. Laktatbildung in der weißen Muskulatur)
sogenannte Stressanfälligkeit
 ausgelöst durch Belastungen wie Transport, Fixation,
Deckakt, Geburt
 Folge schlechte Fleischqualität PSE (pale-soft-exsudativ)
 Störungen des Herz/ Kreislaufsystems
 Gelenkveränderungen (Osteochondrosen)
 häufig bei schnellwüchsigen Fleischrassen
 das Skelett „kommt nicht mit“
Schweine
Unten: Wirbelsäulendefekt
(Kyphose)
Geflügel
(Legehennen)
Leistung bei 300 Eiern / Huhn / Jahr
2012 93% der Tiere werden nur eine Legeperiode genutzt (=1Jahr)
Ursache für kurze Nutzungsdauer 
 Erkrankungen der Legeorgane (Eileiterentzündung/ Salpingitis)
 Osteoporose (Osteoporose/ Knochen dienen als
Calciumreservoir  Eierschalenbildung)
 Knochen wird häufig entmineralisiert
 vermutet wird: hohe Legeleistung  Stressfaktor
 Federpicken und Kannibalismus
 seit den 1960-iger Jahren getrennte Zucht von
Lege – und Masthybriden
 männliche Küken der Legehybriden werden getötet
 Fleischleistung zu gering
Geflügel
(Legehennen)
Geflügel
(Legehennen)
rechts : Junghenne und Masthähnchen
im Alter von 6 Wochen
 Junghenne benötigt für
gleiches Gewicht 20 Wochen…
Geflügel
(Legehennen)
Geflügel
(Masthühner / Puten)
Geflügel
Masthühner
 hohe tägliche Zunahme
 selektiert auf übergroße Brustmuskulatur
Brustmuskel  mehr als ¼ des Schlachtkörpers
 Masthühner ( Hähnchen) erreichen in
34 bis 37 Tagen ihr Endgewicht von 2,0 bis 2,2 kg
Puten
 Hähne 21,0 kg in….. 145 Tagen
 Hennen 10,8 kg in….. 111 Tagen
Brustmuskel  mehr als ein 1/3 des Schlachtkörpers
Geflügel
(Masthühner/ Puten)
Vorwiegende Krankheiten:
Herz-Kreislauferkrankungen (plötzl. Herztod)
Bauchwassersucht (bei Masthühnern)
Aortenruptur bei Puten
Erkrankungen des Skelettsystems:
 Gelenkerkrankung tibiale Dyschondroplasie (TD)
 Muskelerkrankungen  Myopathie der tiefen Brustmuskulatur
Verlagerung des Schwerpunktes:
 Fußballenentzündung
 Brustblasen (Puten)
Qualzuchtparagraph 11b
diesen Paragraphen gibt es bereits seit 1986
 in der Nutztierhaltung noch nie vollzogen worden
 der Begriff „Qualzucht“ bei Nutztieren vom Ministerium
nicht definiert worden
Auch nach Novellierung des Tierschutzges. (August 2013)
hat sich am §11b fast nichts geändert
In Österreich nach §5 Abs.2 des dortigen Bundestierschutzgesetzes
= Züchtungen verboten, die für das Tier oder dessen Nachkommen
mit starken Schmerzen, Leiden Schäden oder mit schwerer Angst
verbunden sind (Qualzüchtungen)
Verboten:
Zucht , Import, Erwerb, Weitergabe und Ausstellung
Haubenentenurteil








Zuchtverbot seit 1998 vom Landrat Vogelsbergkreis ausgesprochen
Klage des Züchters gegen das Zuchtverbot
beim Verwaltungsgericht Gießen
Hier Klageabweisung September 2005
Ebenfalls Klageabweisung Februar 2009 beim hessischen
Verwaltungsgerichtshof
Revision
Dezember 2009 Aufhebung des Urteils durch das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
20.01.2011 hiernach konnte der hessische Verwaltungsgerichtshof
VGH Kassel das Verbot nicht aufrecht erhalten!
Der § 11b des Tierschutzgesetzes hat sich vor dem
Hintergrund des VGH- Urteils vom 20.01.2011 in Kassel
als nicht vollziehbar erwiesen!
Stellungnahme Dr. Maisack
 Zu Qualzucht fehlen sowohl Regelungen als auch ein
konsequenter Vollzug
 Vorschlag zur Formulierungsänderung im Gesetzestext § 11b
anstatt:
„ wenn damit gerechnet werden muss, dass ……“
der vorgeschlagene Text:
“ wenn nach den objektiven Verhältnissen
ernsthaft möglich erscheint ….“
bei der gegenwärtigen Fassung und Auslegung ist der Tatbestand der
Qualzucht erst gegeben, wenn es nach dem Stand der Wissenschaft
überwiegend wahrscheinlich ist, dass bei der Nachzucht gegenwärtig
Schäden im Sinne des § 11b TierSchG signifikant häufiger auftreten
werden, als es zufällig zu erwarten wäre.
Wie kann man Abhilfe schaffen??
Gesetzliche Maßnahmen
 Definition von Qualzucht
 Auflistung aller Merkmale von Qualzucht
 Verbot von Rassen, die eindeutig diese Merkmale aufweisen
 bestimmte Herkünfte untersagen
 Einführung Leistungsobergrenzen
 Zuchtziele nicht durch private Wirtschaft bestimmen lassen
(weltweit nur 2-3 Zuchtunternehmen für Legehennen Masthühner u. Puten)
 dadurch genetische Verarmung u. Monopolisierung
 Zuchtzielfestlegung unter Einbeziehung einer Ethikkommission
Gedanken zur Tierschutzethik
Weil wir dem Tier die Mitgeschöpflichkeit zuerkennen, ist der
Unterschied zwischen Mensch und Tier graduell, nicht prinzipiell
Die Verantwortung ist im Besitz der Macht. Da wir das
Wissen und die Macht haben, sind wir auch verantwortlich.
Je mehr wir über Tiere wissen und verstehen,
desto mehr nutzen wir dieses Wissen, um sie auszubeuten.
(sinngemäß nach Eugen Drewermann
Kirchentag“ Mensch Tier“ in Dortmund August 2014)
Nicht alles, was technisch machbar ist ,
ist ethisch und moralisch auch zu vertreten

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